munaldienst gestanden hat, so gehen wir bei seinem Uebertritt in
den Staatsdienst mit der Anrechnung dieser Zeit durchaus liberal vor, aber ohne weiteres, ohne Prüfung der Ver⸗ hältnisse, ohne daß ein Bedürfnis im einzelnen Falle vorliegt,
die im kommunalen Dienste zugebrachte Zeit anzurechnen, daju vermag ich ein sachliches Bedürfnis nicht anzuerkennen; es würde das dem Prinzip der Staatapension widersprechen, die einen Entgelt für dem Staat geleistete Dienste darstellt. Dabei kommt prinzipiell noch hinzu, daß eine solche Bestimmung durchaus abweichen würde von unserer bisherigen Gesetzgebung, sowohl in Preußen wie auch im Reich. Im Kommunalbeamtengesetz heißt es in 512: „Als pensiontg⸗ fähige Dienstzeit wird, unbeschadet der über die Anrechnung der Militärdienstzeit usw. geltenden Bestimmungen nur die Zeit gerechnet, welche der Beamte in dem Dienste der betreffenden Gemeinde zuge⸗ bracht hat. Ganz mit Recht ist man dabel von dem Stand⸗ punkte ausgegangen, daß die Gemeinde nur die im Dienste der Gemeinde zugebrachte Zeit anzurechnen hat und daß es, will sie darüber hinausgehen, besonderer Vereinbarungen im einzelnen Falle darüber bedarf, ob die Gemeinde die im Staats⸗ dienste zugebrachte Zeit mit anrechnen will oder nicht. Auch das neue Offizierpensionsgesetz bestimmt nur: „Die im Zwvildienste des Reichs und eines Bundesstaats zugebrachte Zeit wird angerechnet. Es ist also auch da lediglich vom Zivildienst des Reichs oder eines Staates die Rede, nicht aber Kommunaldienst. Wenn wir durch die Vorlage dazu übergegangen sind, die wesentlichen Wohltaten der neuen Militär- pensionsgesetze auch den Zivilbeamten zuteil werden zu lassen, so meine ich, müssen wir auch Wert darauf legen, daß nicht ex post wiederum eine Disparität zwischen unserem Gesetz und dem Militärpensions⸗ gesetz eintritt.
Was die Sache selbst aber betrifft, so meine ich, würde der Vorschlag des Herrn Freiherrn von Manteuffel zu einer vollkommen ungerecht⸗ fertigten Bevorzugung der früheren Kommunalbeamten und zu einer Benachteiligung der Staatsbeamten führen. Nehmen Sie den Fall, ein junger Mann tritt in den Staatsdienst und bleibt dann dauernd Staatsbeamter; ein anderer aber von demselben Dienstalter geht früh vom Staatsdienst in den Kommunaldienst über, weil er dort ein höheres Gehalt und bessere Aussichten im Aufrücken hat, und tritt dann später aus irgend welchem Grunde in den Staatsdienst zurück: da soll er nun denselben Anspruch auf Anrechnung der ganzen Dienst— zeit, auch der im Kommunaldienst zugebrachten, auf seine Penston haben wie der erste Beamte? Es würde geradezu zu einer Erbitterung bei den Beamten führen, die dem Staate treu geblieben waren, wenn
andere, die zehn oder zwanzig Jahre lang höhere Bezüge im Kommunaldienst gehabt haben, nun bei der Be⸗ rechnung der Staatspenston ihnen ohne weiteres gleich
und dadurch im Gesamtergebnis besser gestellt werden sollten! Der Effekt, glaube ich, würde nicht der sein, den Herr Freiherr von Manteuffel mit seinem Antrage erreichen wollte. Wir würden uns künftig außerordentlich besinnen müssen, ob wir einen Beamten aus dem Kommunaldienst wieder in den Staatsdienst übernehmen, wenn wir gesetzlich verpflichtet sein sollten, ihm die volle Gemeindedienstzeit anzurechnen. Da wir eine Disparität zwischen den beiden Beamten kategorien vermeiden müssen, so würde der Uebertritt aus dem Kom⸗ munaldienst in den Staatsdienst nicht erleichtert, sondern exschwert werden, und ich glaube nicht, daß das der Herr Antragsteller be⸗ absichtigt hat. Ich kann nur wiederholen: In den nicht seltenen Fällen, daß ein Beamter aus dem Kommunal. in den Staatsdienst übertritt, wird jetzt in jedem einzelnen Fall eingehend ge— prüft, inwieweit ihm seine kommunale Dienstzeit bei Be⸗ rechnung der Staatspension anzurechnen ist, damit er in seinen Pensionsgansprüchen nicht schlechter als vorher gestellt wird. Ich glaube, daß es der richtige Weg ist, so die Verhältnisse im einzelnen Falle ju prüfen, aber nicht obligatorisch die Anrechnung der Kom— munaldienstzeit ohne Unterschied festzusetzen. Das hieße geradezu eine Prämie aussetzen für den zeitweiligen Uebertritt aus dem Staatedienst in den Kommunaldienst, und es hieße diejenigen Beamten benach— teiligen, die im Staatsdienst dauernd verblieben sind. Ich bitte um Ablehnung des Antrages. (Bravo)
Herr Dr. Hamm: Ich möchte mich dem Antrage anschließen. Nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen ruht bei einem in den Kommunaldienst uͤbertretenden Staats beamten während dieser Zeit die Stagtspension, während dies bei einem in Privatdienst übertretenden nicht der Fall ist. Der Staat hat also einen Vorteil, wenn einer seiner früheren Beamten in den Kommunaldienst übertritt. Begründet wird dies damit, daß der Dienst bei den Gemeinden als mittelbarer Staatsdienst dem unmittelbaren gleichzustellen sei. Wenn dieser Gedanke konsequent angewendet werden soll, so müssen wir, da die Regierung nunmehr im S§ 27 des Gesetzentwurfes eine Aenderung dieseg gegenwärtigen Zustandes vorschlägt, unbedingt zu dem Antrage Manteuffel kommen, oder wenn die Staatsregierung Bedenken trägt, diese Konsequenz ju zieben, wird ihr nichts anderes übrig bleiben, als den § 27 wieder zu streichen und es bei dem jetzigen Zustand zu belassen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich kann dem Schlusse doch nicht folgen, daß diese beiden Dinge gleich behandelt werden müßten. Zunächst ist es nicht ganz richtig, daß wir etwas Neues einführen wollen, sondern die neuen Militärpensionsgesetze enthalten bereits dieselbe Bestimmung, daß, wenn ein Militärpensionär in den Kommunaldienst eintritt, eine Anrechnung seiner Pension auf das Gehalt stattfindet, das er im Kom munaldienst bezieht. Wenn wir nun alle Wohltaten der Militär- pensionsgesetze auf die Zivilbeamten übertragen wollen, dann werden wir auch diesen kleinen Nachteil mit in den Kauf nehmen müssen. Ferner besteht berelts eine entsprechende Regelung im Kommunal beamtengesetz. Ich habe die betreffende Bestimmung schon vorher verlesen; es hieß dort: „Als pensionsfähige Dienstjeit wird nur die Zelt gerechnet, welche der Beamte in dem Dienste der betreffenden Gemeinde zugebracht hat. Trotzdem wird die Kommunalpension auf das Gehalt angerechnet, das der Pensionär bei seinem etwaigen Ein—⸗ tritt in den Staatsdienst erhält, denn 5 13 des Kommunalbeamten— gesetzes besagt: „Das Recht auf den Bezug der Pension ruht, wenn und solange ein Pensionär im Staats, oder Kommunaldienst ein Diensteinkommen oder eine neue Pension beneht, insoweit usw.“ Ob gleich also bei der Berechnung der Pension in der Kommune nur die Zeit angerechnet wird, die der Beamte in der betreffenden Gemeinde zugebracht hat, wird seine Kommunalpension auf ein etwaiges Gehalt angerechnet, das er später im Staatsdienst erhält. Ganz ähnlich im Offizierpensionsgesetz: Auch dort wird Eur die im. Zivildienste des Reichs oder eines Bundesstaats zugebrachte Zeit angerechnet, und nur im Snadenwege kann auch die Zeit ange⸗ rechnet werden, die der Beamte im Kommunal, Kirchen⸗ oder Schul⸗
dienste zugebracht hat, und gleichwohl findet die Kürzung der Militär- pension bei späterem Eintritt in den Dienst nicht nur des Reichs oder eines Bundesstaats, sondern auch eines Kommunalverbandes und der anderen in unserem Entwurf genannten Institute statt. Nirgends ist also aus der Kürzungsbestimmung die Konsequenz gejogen, daß die im Kommunaldienste zugebrachte Zeit angerechnet werden muß, sondern es ist deren Anrechnung in jedem Falle der gnadenweisen Be⸗ stimmung bezw. bei der Kommune der besonderen Vereinbarung über⸗ lassen.
Ich kann nur dringend bitten, keine Digparität in die Pensions⸗ gesetzgebung einzuführen, sondern es bei der Vorlage belassen zu wollen.
Freiherr von Manteuffel: Eine solche Disparität tritt doch kaum ein, weder bei den ständischen Instituten, noch bei den Kommunen. Jedenfalls empfinden die betreffenden Beamten die Schwierigkeiten, welche jetzt wegen der Anrechnung des Kommunaldienstes bestehen, sehr bitter, und warum soll man ihnen diese Schwierigkeiten über⸗ 3 bereiten? Mir scheint, gerade im Interesse der kleineren
. der Sekretäre usw. f das Richtigere, den Antrag an⸗ zunehmen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Ich habe mich vorher dielleicht nicht genügend deutlich ausge— drückt: ich habe nicht sagen wollen, daß eine Disparität gegenüber dem bisher für die Zivilbeamten tatsächlich bestehenden Zustande ein⸗ treten würde; denn auch jetzt schon erfolgt ja dort, wo ein Bedürfnis vorliegt, die Anrechnung auf dem Gnadenwege in weitem Umfange. Worauf ich hinweisen wollte war, daß eine Dieparität in der Gesetz gebung eintreten würde, gegenüber dem Kommunalbeamtengesetz und gegenüber den Militärpensionsgesetzen. Nehmen wir zum Beispiel einen Offizier. Dieser hat nach § 15 des Militärpensionsgesetzes lediglich einen Anspruch darauf, daß die von ihm im Zwivildienste des Reiches oder eines Bundesstaates zugebrachte Zeit bei Be⸗ messung seiner Pension angerechnet wird. Keinen Anspruch dagegen hat er darauf, daß ihm auch die im Kommunal oder ständischen Dienst zugebrachte Zeit angerechnet werde. Eine solche Anrechnung kann nur im Wege der Allerhöchsten Gnade erfolgen. Der Antrag des Herrn Frelherrn von Manteuffel würde eine davon abweichende Konstruktion insofern herstellen, als danach den Zivilbeamten die anderwärts zugebrachte Zeit angerechnet werden muß. Ich meine, es würde zu einer Ungerechtigkeit führen gegenüber den dauernd im Staatsdienste verbliebenen Beamten, wenn demjenigen, welcher zehn oder zwanzig Jahre dem Staatsdienste den Rücken gekehrt hatte, diese Zeit ohne jede Prüfung des einzelnen Falles angerechnet werden müßte und er unter allen Umständen ebenso gestellt würde, wie wenn er im Staatsdienste verblieben wäre. Aus diesem Grunde und um die erwähnte Digparität ju vermeiden, empfiehlt sich die Annahme des Antrages des Herrn Freiherrn von Manteuffel nicht.
Oberbürgermeister Dr. Struckm ann: Es will mir doch scheinen, als ob die Regierung den Kommunaldienst sehr verschieden behandelt. Einmal soll er angerechnet werden, ein anderes Mal soll er nicht an⸗ gerechnet werden, beide Male zum Vorteil des Staates. Damit werden Kommunen und Beamte benachteiligt.
, . des Reichsbankdirektoriums Dr. Koch hebt hervor, daß die Beamten der Reichsbank durch den Antrag Manteuffel nicht ge⸗ troffen werden.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich bitte um Verzeihung, wenn ich noch einmal das Wort nehme. Ich habe bisher die rechtliche Seite der Sache hervorgehoben und möchte nun, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, noch ausdrücklich betonen, daß wir auch künftig in der bis—⸗ herigen wohlwollenden Art den 5 19 des Pensionsgesetzes handhaben und dafür Sorge tragen werden, daß wir die Beamten, die wir über nehmen, in ihren Pensionsverhältnissen nicht verkürzen.
Freiherr von Manteuffel zieht hierauf seinen Antrag zurück.
u Art. 7 kommt
berbürgermeister Dr. St ruckm ann auf seine am 14. März bereits gemachte Ausführung zurück, daß für die Kommunalbeamten mit dieser neuen Bestimmung eine bedeutende Verschlechterung eingeführt werde, indem das höhere Gehalt, das sie bei der Kommune erhalten, stückweise von der Staatspension abgejogen werden soll. Die neue Anstellungsbehörde habe dann natürlich gar kein Interesse daran, dem in den Kommunaldienst über⸗ tretenden Beamten überbaupt ein höheres Gehalt zu geben, weil sofort der Staat die Pension entsprechend abzieht, und der Beamte dann überhaupt nichts mebr bekommt, es müßte denn auf Umwegen in Gestalt von Remunerationen und dergleichen gemacht werden, was aber immer gewissermaßen eine Gesetzes⸗ umgehung wäre. Warum solle überhaupt gerade bel dieser Gelegenbeit, wo man den Pensionären Wohltaten erweisen wolle, eine solche Verschlechterung eintreten? Der Hinweis auf die gleiche Bestimmung für die Offiziere in dem Reichsgesetz sei nicht durchschlagend; dort sei die Frage doch anders geordnet. Einen entsprechenden Antrag habe die Kommission des Herren⸗ hauses als zu weitläufig und für die Zivilbeamten nicht zutreffend ab⸗ gelebnt. Jedenfalls werde hier aus Gründen, die nicht stichhaltig seien, eine Ungleichheit geschaffen. Hoffentlich greife das Abgeordneten= haus die Frage auf und beseitige diese Ungleichheit, indem es das gleiche Recht für alle wieder herftelle.
Darauf werden beide Gesetzentwürfe mit den redaktionellen Aenderungen der Kommission einstimmig angenommen und die dazu eingelaufenen Petitionen für erledigt erklärt.
Schluß 2 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, aber nicht vor dem 25. April.
Haus der Abgeordneten. 39. Sitzung vom 21. März 1907, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus ses die zweite Lesung des Staats⸗ haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1907 und zwar die Beratung des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Kapitel „Elementarunterrichts wesen“ fort.
Zur Unterstützung von Witwen und Waisen von vor dem 1. April 1900 verstorbenen Volksschullehrern sind
400 900 S ausgeworfen.
Abg. Eickhoff (frs. Volksp.): Unter der Spitzmarke Die Not⸗ lage einer 83 jährigen Lehrerin“' hat eine Notiz die Runde durch alle Zeitungen gemacht. Nach dem Boten aut dem Riesengebirge“
folgert. Wir prüfen alle in . e vorgebrachten F
ch um 7000 Wi
daß jene Witwe im
falls möchte ich die Verwaltung bitten,
daß der
Unterstützung der Witwen und Waisen der Lehrer beslimmt, d Vorteile
also bel diesem Titel nicht in Betracht. Es müßte, um den des Vorredners nach dieser Richtung zu entsprechen, der Unterstützungsfonds erhöht werden.
Abg. Br. Dittrich Ent Dem Wunsche, der Not Lehrerwitwen zu steuern, kann ich mich namens meiner Freunde nur durchaus anschließen. vielen Fällen den Unterstützungsgesuchen dieser Witwen r r slbekötden nicht entsprochen werden kann, weil der
p ;
Abg. Dr. Arendt: kommen zu, daß dieser Etatstitel als solcher mit der Teuer tun, und ob die Zulage ihnen nun aus diesem oder
halten. Der Titel wird bewilligt.
unterrichts wesen, 384 000 M6, bemerkt
frist einen Antrag an die König von zahlreichen Mitt liedern aller in dem ich um weitergehende bandarbeit bat. Die
Parteien
als beantragt war, entsprochen.
für den Handfertigkeitsunterricht eingerichteten Lehrkurse
dem Kultusminister und dem Finanzminister für diese erne stützung zu danken. Insbesondere sind wir darüber erfreu Kultusminister selbst in die Förderung dieser Bestrebungen richtung von Lehrlursen eingreift. Ich hake nur die Bitt
Bei Blindenwesen fragt
Abg. Ernst (frs. Vgg )) an, welche Stellung die Tau anstalt in Berlin zu den Taubstummenanstalten in der P
gleiche Aufgabe zu erfüllen hätten. der, daß die Lehrer an der Berliner Taubstummenanstalt un in den Provinzen mittelbare Staatsbeamte seien.
ersucht den Minister um Abhilfe durch Einwi den Minister des Innern die Fürsorge für die Taubstummenanstalten obliegt. stalten in 2 Breslau und Ratibor genügten dem so wenig, daß Ostern 1906 etwa 500 Kinder im Alter
und
neue Klassen voraussetze. In unterrichtlicher und
Hinsicht sei deren Angliederung
natẽ.
ziehungsanstalten Da sich das
für die Taubstummen.
iehen. 59 Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat von Breme
die in Abzug gebracht werden müßten. Es seien aber die und mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für die der taubstummen Kinder zu sorgen.
unterrichtswesen wird ohne Debatte bewilligt.
für Beschaffung von Lehrmitteln, bedauert Abg. Bu sch (Zentr), ; für die Seminare nicht die Geschäftsleute am Or würden, die doch die Kosten dieser Änstalten durch ihre S zutragen hätten. Es scheine die Beschaffung der Lebrmitt siert zu sein. Es würde aber praktische Mittesstan depolitit man die Geschäftgleute am Platze mit Aufträgen berügst Geheimer Oberregterungerat Altmann: Eine solche der Zentralstelle noch nicht bekannt geworden. Es bestebt Verfügung, die auf eine Zentralifatlon des Bezuges von
hinautliefe.
vinzialschulkollegien und den Seminarbirektoren überlassen. allerdings zu erwägen sein, ob nicht leistungsfähige Geschäf selbst berücksichtigt werden sollen.
. *
Das Kapitel „Kultus und Unterricht gemeinso n wird ohne Debatte bewilligt. Eine zu dem Fonds ag 155 stützung von Witwen und Waisen von vor dem 1. i mer
verstorbenen Geistlichen vorliegende Petition . um Er⸗
lebt in Königszelt in Schlesien eine seit drei Jahren völlig erblindete 83 jährige Lehrerswitwe. Sie bezieht vom Staate jährlich 250 M Pension. Im vorigen Jahre wandte
sich diese Matrone um Unterstützung an die Regierung; nach? Monaten
witwen Jentsch und Genossen in Herischdorf u. a.
e witwe N erbielten, sie möchte doch die 200 . erlangen.
und die Provinzialorgane,
schaftsgerichte ersucht worden, die Verhältniffe im Auge zu be
bekam sie den Bescheid, daß dieser Bitte wegen Erschõpfung der
nicht stattgegeben werden fönng. Das ift eine beschüämende Titans eiwag dürfte in einem Kulturflaat wie Preußen nicht mö so hierfür ö. . von ben . ö . ö. 3
en; der Fonds müßte mindesteng n . n
rra
e an , . und haben auc ganzen mit ander Unterstützungen zusammen Über 400 160 bekam. Die entralinstan hat
en bewin . zur Ver⸗
fügung stehen, erhalten diese Lehrerwitwen durchschnitilich etwa 38
ser Fondz
ben fristen filr
mit stelgendem ch natur
ejwungen. an, da Etat 9
in diesen Kressen Geheimer Finanzrat Löhlein: Dieser Titel ist etatzmãßig zu
ie bor dem des neuen
Reliktengesetzes auch den Witwen der vor dem Rellktengefetz verst Die re eri n ff. und r , 9
Wünschen allgemeine
lage dieser politischen
Die Erfahrung lehrt, daß in
von den Fonds er⸗
Dem Regierungskommissar gebe ich voll.
ung nichtz
zu tun hat, wohl aber haben die Lehrerwitwen mit der Teuerung ju aus einem andern Titel bewilligt wird, ist ihnen ganz gleichgültig, wenn sie sie nur er,
Zu dem Dispositionsfonds für das Elementar—
Abg. von Schenckendorff 6 Ich hatte vor etwa Jahres iche Staatsregierung gerichtet, der
unterstützt war, ö der erziehlichen Knaben— Königliche Staatsregierung hat diesem Antrage in dem vorliegenden Ctat, wenn auch in mäßlgerem Um fange Es sind weitere 22 000 M in den Etat eingestellt, aus denen den um Beihilfen angegangenen Regierungen erhöhte Summen zur Verfügung gestellt und die auf Veranlaffung dez Ministeriums an den Königlichen Kunstschulen zu Berlin und Breglau
unterstũz
werden können. Im ganzen sind damit etwa 60 000 M für diese Be strebungen bereits in den Etat eingestellt, die sich allerdings auf die einzelnen Regierungen verteilen und für die Lehrkurse und Vereine sich auf kleine Posten schließlich reduzieren. Ich habe aber Veranlassung,
ute Unter⸗ t, daß der durch Ein⸗ e, daß der
Herr Minister auch weiterhin diese Bestrebungen unterstützt. den Ausgaben für das Taubstummen- und
bstummen⸗ robinz ein·
nehme, ob sie den letzteren übergeordnet oder gleichgestellt sei. Geheimer Oberregierungsrat Altmann erwidert, daß beide Arten
von Taubstummenanstalten im wesentlichen gleich ständen und die
Der einzige Unterschied set
mittelbare,
Abg. Ries nitz es (freikons.) weist auf die ungenügende Beschulung der schulpflichtigen Taubstummen in der Provinz Schlesien hin
rkung auf
denen Die An⸗ Bedirfnit von 7 bis
15 Jahren unbeschult geblieben seien, deren Beschulung 45 0
erjiehlicher
h gui! 1 .. nicht angängig, ebensowenig die Einrichtung eines großen = Kleine Externate feien die befien Unterrichts, und Er.
Fürsorge⸗
erziehungsgesetz trotz der vor kurzem erfolgten Entscheidung Kammergerichis als unzureichend erwiesen habe, sei die hin! des Schulzwanges mit achtjährigem Schulbesuch in Erwägung
n erwidert,
daß die von dem Vorredner aufgestellte Statistik nicht unbedingt in ⸗ e ggf sei, weil sie die bildungzunfähigen Kinder nicht bern iht
Voꝛmund⸗ or .
Beschulung
Der Rest der dauernden Ausgaben für das Elementar—=
Bei den einmaligen Ausgaben, und zwar bei dem Fonds
debrmittel
daß bei der Pescha fu de. , nn
teuer mil⸗ el yentrali⸗ sein, wenn
Die Beschaffung der Lehrmittel sst vielmehr 5 5
— ti usw. mineralische und fosslle Hiohstoffe,
ö gohung ihres Witwen eldes wird nach dem Kommissionsantrag
der Regierung als Material überwiesen. Die Kapitel „Allgemeine ö Pberkirchenrat “, „ Evangelische Konsi torien ?, „Evan—⸗ ga g Seitliche und Err gen. Bis tümer“, Katholische Geistliche und Kirchen“ „Altkatholische Heistliche und Kirchen“ werden ohne Bchatte bewilligt. Zu dem Kapitel, Provinzial-Schulkollegien“ bemerkt
Abg. Dippe al): Im vergangenen Jahre hat der Magistrat von Naumburg a. S. an das Provlnzialschulkollegium in . kurg Berichte über jwei Lehrer, einen Profeffor an dem Doöm— gymnassum und einen Realschullehrer, die beide Stadtverordnete waren, eingereicht. Was darin siand, entzieht sich meiner Kenntnis; sicher ist nur, daß den beiden erren ein fleines formales Versehen vorgehalten wurde. Beide Herren waren vor Jahren in die Stadtverordnetenversammlung gewählt und hatten dom Provinnialschulkollegium di Henehmigung zur Annahme dez Mandats auf 6 Jahre erhalten; dann waren sie ausgeloft und wieder gewählt worden. Lus Ünkenntnis versäumten sie, nochmals die Genehmigung der vor⸗ ssetzten Behörde zu erbitten. Der Professor soll allerdings auf seine age dis Antwort erhalten haben, daß ein nochmaliges Gesuch darum nicht nötig se. Der Professor nahm in der Stadtverordneten“ hi e nun eine hervorragende Stellung ein, aber er war dem Magistrat in dieser Stellung unbequem geworden. Auf die er— wähnten Berichte antwortete nicht das Provinzialschulkollegium, sondern dessen Vorsitzender in einem Schreiben an den Direktor des Domgymnasiums, worin gewünscht wurde, daß der Professor sein Stadtperordnetenmandat niederlegen möge, und um diesem Wunsch mehr Nachdruck zu verleihen, war hinzugefügt, wenn er nachträglich um Genehmigung einkomme, werde er fie nicht erhalten. Infolge? desen wurde er veranlaßt, am Ablauf des Jahres fein Mandat reiwillig niederzulegen, das Wort freiwlllig⸗ ist aber hier in i, . zu setzen. Dieses Verfahren kam zur öffentlichen Kenntnis, und die Stadtverordneten versammlung beschloß gegen eine Stimme, beim Provinzialschulkollegium porstellig zu werden, daß den beiden Lehrern gestattet werden möge, das Mandat bis zum Ablauf der Wahlperiode zu behalten. In gleicher Weise petitionierte auch der Vorsitzende einer Interessenten⸗ bereinigung im Auftrage einer stark besuchten Bürgerversammlung. Ale diese Eingaben sind unbeantwortet geblieben. Dieser Fall hat eine prinzipielle Bedeutung, da der Professor wegen aner Opposition gegen den Magistrat gemaßregelf zu fein scheint. Da wäre es doch besser., wenn von vornherein prinzipiell die Ge⸗ nehmigung für solche Mandate nicht erteilt würde. Eg geht nicht an, da e,, . . . 83 e , ,. zu übernehmen, wenn sie artig sind, aber nicht, wenn sie in der osition stehen, so sachlich und berechtigt diese auch sein möge. ppost .
Minister der geistlichen, Unterrichts— angelegenheiten Dr. von Studt:
Ich bitte um freundliche Nachsicht, wenn ich die von dem Herrn Vorredner vorgebrachte Angelegenheit noch nicht sachlich beantworte. Mir hat der ganze Vorgang Anlaß zu einer Rückfrage in Magdeburg gegeben, die noch nicht erledigt ist. Ich werde nach Wiederaufnahme det Verhandlungen bei dem Titel „Höhere Lehranstalten“ den Herren di nötige Auskunft erteilen. Einstweilen aber bitte ich, auf die Ver⸗ muitungen, die der Herr Abgeordnete jzu Anfang seiner Ausführungen peinßert hat, und auf die daraus gezogenen Schlüsse noch keinen so naßgebenden Wert zu legen, daß dadurch eine gewisse Voreingenommen⸗
hät ereugt würde, die zu bedauern wäre. Ich glaube, daß in durch⸗ nt chjektiver und sachlicher Weise der Fall aufgeklärt werden kann.
Abg. Freiherr von Wolff⸗Metter ; ĩ delkere rh nnen der . e r nnd . .
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. von Studt:
Meine Herren! Die Angelegenheit bedarf in der Tat einer sotgfältigen Prüfung. Ich habe die Ehre gehabt, schon in der Budgetkommission zu erklären, daß ich der Sache meine volle Auf⸗ nerksamkeit widme und eine Feststellung der tatsaächlichen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen veranlaßt habe. Bekanntlich liegt der Ausgangspunkt der Einrichtung der Rektoratsschulen überwiegend in Westfalen und in der Rheinprovinz. Dort haben sich diese Schulen entwickelt in kleineren Gemeinden, die von dem berechtigten Wunsche beseelt waren, ihre Kinder so lange wie möglich im Hause zu behalten, ihnen aber gleichzeitig eine Vorbildung zu gewähren, welche die Möglichkeit der Aufnahme in die oberen Klassen höherer Unterrichtsanstalten gewährt. Der Wunsch erscheint, nament⸗ lih vom pädagogischen Standpunkt aus, berechtigt. Aber im Laufe der Zeit hat sich naturgemäß bei der mangelnden Leistungs fähigkeit der betreffenden Gemeinden und hin und wieder auch der niedrig besoldeten Lehrkräfte ein Zustand entwickelt, der doch Schwierigkeiten bietet; vielfach haben sich Institute entwickelt, die schließlich die Leistungsfähigkeit der Gemeinden über mäßig in Anspruch genommen haben. Da ergibt sich die Notwendig⸗ keit der Erwägung, wie den Uebelständen abzuhelfen ist, und wie bielleicht durch eine bessere Organisation der ganzen Einrichtung Remedur geschaffen werden kann. Hierüber sowie über die Frage der Berechtigungen sind die Provinzialbehörden zu einer Aeußerung ver⸗ mlaßt. Zugleich wird festgestellt werden, ob nicht in anderen Landes- tellen dieselben Erscheinungen wle im Westen der Monarchie Ver⸗ anlassung zu einheitlichen und grundsätzlichen Maßnahmen bieten, die daß ganze Rektorateschulwesen in einer den Aufgaben der Unterrichts. berwaltung wie den Interessen der beteiligten Gemeinden und damilien Rechnung tragenden Weise zum Abschlusse bringen.
Das Kapitel der Prüfungs ko ĩ ĩ ehen . Prüfungskommissionen wird ohne „Damit ist die Tagesordnung erschö t, tritt in die — . ö Schluß gegen 12 Uhr.
»Evangelischer
und Medizinal⸗
und das Haus
Nächste Sitzung Mittwoch, den
6. Ayril, 13 Uhr Fortsetzun
1, ' 9 der Beratung des ultus⸗ etats h 2 2. — * lehren ud ru der Universitäten und der höheren
Statiftik und Volkswirtschaft.
Deut sch lan d⸗ auswärtiger Handel im Februar 1907.
hach dem Fehruarheft der vom Kasserlichen' Statist en Amt ange ebent Monatlichen Nachwelse über den n Handel fee e chen Zoll ebiete, beträgt die Einfuhr im Februar d. J. hin t, 79 954 Stück Vieh und andere sebende tere, 480 865 ( Fahrzeuge, 2h 492 ühren, 33 35 ch Sal heringe fremden 28 935 hl Bier und 1189 940 Flaschen Schaumwein. . Aus fu hr beträgt z a9 sig t, Mieh Stich Vieh und andere Ein dire 68 519 Hüte, 193 Fahrzeuge, 40 50 Üühren, 4h Faß r 7 38 E18 Hektoliter Bier und 76311 Flaschen Schaumwein. i he infuhr hat gegen den Januar stark nachgelassen (fast um besonders gingen Grzcngnisse ber Land, unb Forstwirt⸗
Metalle und Waren daraus und hiervon namentlich Cisen und Eisen. legierungen zurück, während emische und pharmazeutische .
und hierbon namentlich chemif e Grundstoffe, Suren usw. in größeren Mengen als im Januar bejogen wurden. Von einzelnen Waren hatten besondere Ausfälle: Roggen, Weijen, Mal-, Futtergerfte, Hafer, Mais, natürlicher phosphorsaurer Kalk, Eisenerze, Stein⸗ kohlen, mineralische Schmierble, Brennerdöl usw. Die Aus fuhr Übertraf dlesen ige des Vormonats. Namentlich e n, . n 3. . , ö. . t, n niger Erzeugnisse der Land und Forstwirtschast, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse. 8
Ergebnisse der Ernte statistik für das Jahr 1906 in Deutschland.
In dem ersten Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs, Jahrgang 1907, werden die Ergebnisse der Erntestatistik für das Jahr 1906 mitgetellt und besprochen.
Geerntet wurden im Jahre 1hos:
im ganzen vom Hektar Tonnen an Winterweijen.... 3 570 807 2, O4 Sommerweizen... 368 756 2, 02 w 458 954 1,43 Winterroggen... 9 473 479 1,59 Sommerroggen ... 152 259 1,18 Sommergerste ... 3111309 1.89 wd . 8 431 379 2, 00 k 42 936 702 13,00 davon gesunde .. 41 267 643 k 11912726 5, 74 k 1698998 7, 05 . 28 732 930 4,83. Dem Vorjahre gegenüber beträgt die Mehrernte an Brotgetreide
RBoMtz8 t oder E 1,7 v. H. Sommergerste und. Hafer, die haupt. sächlich zur tierischen, in gewissem Umfange aber doch en 1 menschlichen Ernährung dienen, ergaben zusammen ebenfalls eine Mehrernte von 2074253 t oder 4 31,9 v. H. Auch Klee, Luzerne und. Wiesenhen ergab einen Mehrerfrag von 5114 355 oder 137. v. S. Dagegen betrug die Minderernte an gesunden Kartoffeln 3 774 445 6 oder — 3, 4 v. H. . Für das Erntejahr vom 1. Juli 1965 bis 30. Juni 1906 standen für menschliche und tlerische Ernährung und für gewerbliche Zwecke guf den Kopf der Bevölkerung zur Verfügung: an . 149,0, an Weljen 928, an Spel 7To, an Gerste 78 4, an Hafer 112,7 und an Kartoffeln 687,0 Kg.
Konkurse in Deutschland im 4. Vierteljahr 1906.
Nach vorläufigen Mitteilungen des Kai erlichen Statistischen Amts zur Konkursstatistit gelangten im 4. ierteljahr 1906 im Deutschen Reich 2327 neue Konkurse zur Zählung, gegen 2361 im 4. Vierteljahr 1905. Es wurden 423 Anträge auf Konkurseröffnung wegen Mangelg eines auch nur die Kosten des Verfahrens deckenden Massebetrags abgewiesen und 1899 Konkursverfahren eröffnet; von letzteren hatte in 1202 Fällen ausschließlich der Gemeinschuldner die Konkurseröffnung beantragt. Beendet wurden im 4. Vierteljahr 1906: 1939 (im 4. Vierteljahr 1905: 1966) Konkursverfahren, und zwar durch Schlußverteilung 1368, durch Zwangsvergleich 382, infolge allgemeiner Einwilligung 37 und wegen Massemangels 152. In 771 beendeten Konkursverfahren war ein Gläubigerausschuß bestellt.
Von den 322 neuen und den 1939 beendeten Konkursverfahren betrafen:
natürliche Personen 1769 1540 a . 390 273 Handel sgesellschaften . 107 87 Genossenschaften . 7 16 andere Gemeinschuldner . 56 29.
Zur Arbeiterbewegung.
In der Holzindustrie ist noch immer keinerlei Aus t au Beilegung des Kampfes, vielmehr planen, wie, der Voss. . . folge, in einer vorgestern in Berlin abgehaltenen Versammlung der Streikenden bejw. Ausgesperrten mitgeteilt wurde, die organisferten Unternehmer, mit einer Gesam tautssperrung aller deutschen Holzarbeiter zum 1. April . — Die Aufhebung des Paritätischen. Arbeitsnachwelses im Fapezierergewerbe * pon Berlin ist, nach demselben Blatte, das Sch ben der Lohn⸗ hewegung, die durch den ö., der gestrigen Versammlung der Tapeziererinnung ihr vorläufiges Ende erreicht hat. Die In= nungsversammlung erklärte 36 den Darlegungen der Geschäfts— leitung, daß sie von weiteren Verhandlungen mit der Leitung des Tapegnterervecbandes absieht und den Gehilfen die Verantwortung für ihr Verhalten, das das Gewerbe schädigt, juschiebt. Die Bent stätten sind seit gestern wieder geöffnet. Es wird jetzt ohne Vertrag gearbeitet, um die dringendsten Arbeiten fertigzustellen. Eine Versammlung der ausständigen Tapezierer hat in (fner Versamm⸗ lung beschlossen, daß die Organisatton Gegenmaßregeln ergreifen soll wenn die Innung von dem paritätischen Arbeitsnachweis zurück- tritt. Zu den neuen Bedingungen sollen 1400 Tapezierer arbeiten, während noch 400 Streikende oder Ausgesperrte vorhanden find. = Zur Heilegung der Streitigkeiten in der Her renmaß⸗ schneiderei war bekanntlich vom Zentral vorstand des Arbestgeber⸗ verbandes beschlossen worden, daß Verhandlungen nur zwischen den beiden Zentralorganisationen stattfinden dürfen. Auf das Angebot des Hauptvorstandes der Arbeitgeber, Verhandlungen 6 wünschte der Zentralvorstand der Arbeitnehmer, bevor in btese ein- getreten werde, ihm e n, Vorschläge, die ju einer Verständigung und Beilegung der Strestigkeiten führen könnten, zu machen. Darauf ist, wie die Voss. Ztg.“ berichtet, gestern vom Zentralvorstand des Arbeitgeberverbandes in München der Bescheid ein— i en, daß er nur auf Grund der von mehreren Ortsgruppen den
rbeitnehmern erhöhten Tarlfe, und zwar nach dem zwischen den beiden ö, vereinbarten Tarifvertragschema verhandeln könnte.
n dem Antwortschreiben heißt es dann welter: Falls die Streitigkeiten bis Ende dieser Woche nicht beigelegt sein sollten, findet in der nächsten Woche eine Sitzung des Hauptvorstandt zwecks weiterer Maßnahmen statt. Die Sitzung soll am 26. März in München stattfinden. Wie dag genannte Blatt wester erfährt, planen die . 6 n nicht beihelegt werden, eine all⸗ gemeine Aussperrung über ganz eutschland, dur e etwa 25 0090 Gehilfen betroffen werden wärden. 1 33
Das Frühjahr er. in Barmen diesmal besonders ausgedehnte Lohnbewegungen ju bringen. Den Schreinern und Anstreichern sind, wie die „Köln. Jig.“ meldet, setzs die Färber, G und Seidenbandwirker mit neuen Lohntarifen Färber fordern, für junge Gesellen im ersten Jahre nach be⸗ endeter Lehrzelt einen Mindestlobn von 21 „M, für alle übrigen von 23 S sowte 50 ür die erste und 60 9 für jede weitere Ueberstunde. Von den Gärtnern wird in den Staals. und Gemeindebetriehen die Einführung der neunsfündigen Arbeitszeit bei einem Wochenlohn von 25 , in der Landschaftsgärtnerei der n ,. bel einem Wochenlo nä von 23 66 und in gemischten Betrieben die jehnstündige Arbeltszeit bei einem 1 von 22 60 gefordert. Die Seidenbandwirker streben eine me iprozentige Lohn⸗ erhöhung an.
Bel der Firma Gottfried Hammesfahr in Solingen . wle, W. X. B. meldet, gestern zb Arbeiter, unter ihnen
ärtner efolgt. Die
amtliche Schlägeretarbelter, in den Ausstand getreten, weil die irma elnem Schlägerelarbelter ohne Angabe von Gründen gekündigt hat. Die Firma lag schon sest länderer Zeit mit sbren' dem Deutschen Metallarbeiterpverband angebörigen Arbeitern in
Mineralöl, unedle
Aut Re ich en bach in Schlesien wird dem. W. T. B. telegraphiert: Der Verband der Textifarbeiter hat geflern abend 6 sammlung beschlossen, in eine Lohnbewegung einzutreten. Wie der Bauleiter mitteilte, soll sich diefe Lohnbewegung über ganz Schlesien erstrecken.
In Hamburg haben, wie W. T. B.“ meldet, die Kohlen arbeiter sowie die Schiffer und Decksleute in ihren Mit. gliederversammlungen beschlossen, den ausständigen Schauer⸗ leuten ihre vollste Unterfiühßung zuteil werden zu assen. — Gestern sind mit dem Dampfer Lincoln wiederum 700 Arbeiter von Eng⸗ land eingetroffen. Die Zabl der im Hafen liegenden Dampfer ist seit gehe etwas geringer geworden und beträgt 273. 2 Zu der Behauptung des Hamburger „Echo“, daß die Hafenarbeiter sich der sogenannten Beschwerdekommission des Hafenbetriebs? vereins gegenüber bereit erklärt hätten, in Verhandlungen einzutreten, aber keine Antwort erhalten hätten, bemerkt der Verein der Hamburger Reeder in einer längeren Erklärung, daß die Unternehmer unter keinen Umständen in Verhandlungen ein⸗ treten können, solange nicht die Schauerleute ihren eschluß, den vereinbarten Lohntarif ohne Kündigung zu brechen wenigstens insoweit wieder gut machen, daß fie diesen Beschluß in aller Form wieder * aufheben. Dann lägen keine Be⸗ denken mehr vor, mit einem Ausschuß der Arbelter in Verhandlungen einzutreten. — Der Hafenbetrjebe verein hofft, innerhalb einer Woche . . nut ö e, . .
„Daß dann die äußerst beklagenswerten Störungen im Betrieb bald wieder behoben werden. ; ö
Wohlfahrtspflege.
Gemeindeärzte.
Nachdem Landgemeinden und kleine Städte dur Gründung vo Einkaufs, und Verlaufagenossenschaften, Spar, Hi lh e und cen, kassen das materlelle Befinden der Gemeindeangehörigen zu erleichtern oder durch Volksunterhaltungsabende, Vol kshibliotheken, Gründung von Kinderbewahranstalten, Kinderspielplätzen ufw. für Fortbildung und allgemeines Wohl ihrer Famillen zu sorgen begonnen haben, fangen verschiedene deutsche Gemelnden jetzt auch an, Gemeindeärzte nicht nur zur Heilung, sondern auch zur Verhütung von Krankheiten und zu einer besseren allgemeinen und privaten Gesundheitspflege aller Bewohner anzustellen. So wird aus Hessen der Sozialkorrespondenz , dem Organ des Zentralvereins für das Wohl der arbeiten Klassen, felgen, , . sch
Eine eigenartige, sehr nachahmungswerte soziale Einrichtung au genossenschaftlicher Grundlage hat die Gemeinde Ker Trick eff getroffen. Sie ist die erste Gemeinde in Hessen, die einen Kommunal⸗ arjt angestellt hat. Dies geschah vor beinahe 36 Jahren. Die Einrichtung hat sich sehr gut bewährt. Der Arit hat eine hübsche, große Wohnung mit Garten, 2500 M Fixum und noch eine
eringe Entschädigung für die Einzelleistung. Welche vorzügliche
inrichtung für eine abgelegene Gemeinde, einen Arzt am Srte zu haben; welche vorzügliche Einrichtung für einen Arjt, freie Wohnung und 2500 „S Flxum zu haben!” Vie Einrichtung hat viel Nachahmung gefunden. Gine Reihe anderer Gemeinden in der Nachbarschast hat das System aufgegriffen, und es bewährt sich überall. Vie meisten Aerzte verbleiben Jahrzehnte in diesen Stellungen. In einer Gemeinde von etwa 3000 Finwohnern erhält ein von ihr angestellter Arzt bei freier Wohnung und Garten 6666 0 Fixum. Dafür hat er alles zu machen. Die Leute sind streng an die Sprech⸗ stunde und an die Meldeesten gewöhnt. Er wird Felten unnütz be⸗ lästigt. All der Aerger der Rechnungen, des Geldeintreibens, der Kassenebbe sind ihm erspart. Obwohl er streng ist, haben ihn seine Bauern, gern. Hühner, Eier, Schlachtschüffeln, Hasen und andere gute Sächelchen kommen als Extradank nach schweren Fällen in die Küche geflogen. Daß er in der Lage ist, hygienisch aufklärend zu , weil er sich selbst das Geschäft nicht verdirbt, sei nur nebenbei emerkt.
Eine andere Art, dem kleinen Mann den Arzt billig zur Ver—⸗ fügung zu stellen, hat der Reichstagsabgeordnete Br. Been. Vl l. Arzt in Sprendlingen in Hessen, geschaffen. Er hat dort eine Arzt- kasse gegründet; jedes Mitglied zahlt 25 3 wöchentlich. Dies fällt selbst dem kleinen Arbeiter nicht schwer. Dafür haben bie Mitglieder nebst ihrer Familie freie ärztliche Behandlung. Auch dieser Modus hat sich gut bewährt; er ist eine Wohltat für die armen Arbeiter, ebenso für den Arzt, der oft genug in den armen Familien noch etwas dazu gibt in Krankheitsfällen, statt sich von der Krankhein seiner , . 9 ', n, t ist so nein
er Kommunalarz o leicht zu erstellen. Wel errliche Aufgabe könnte er lösen, wenn er so gestellt würde, ö 39. Nebenpraxig ganz verbieten könnte, wie z. B. in der oben erwähnten Gemeinde von 3000 Einwohnern! Dort ist die Bejahlung so hoch, paß die Gemeinde verlangen könnte, daß der Arzt keine Nebenpraxitz trelbt. Dann hätte eln solcher Kommunalarzt genügend Zeit, als praktischer Hygieniker zu arbeiten, 3. durch Boden⸗ hygiene zur ußrottung Seuchen, Ausblldung der Feuerwehr, der Turn. und Gesangvereine, durch Unterricht über Anlegung eines ersten Wundverbandes, Krankentransport. So würden wir unsere ganze Jugend nach und nach zu Kriegskranken⸗ pflegern ausbilden. Als Schularzt würde der Kommunalarzt Über Gesundheitslehre, Nahrunggmittellehre unterrichten; er würde Lehr= kurse über Säuglingsernährung usw. abhalten, würde so die akuten Krankheiten mehr und mehr verhindern und durch Wobnungs⸗, Ernährungs⸗ und Enthaltsamkeitshyglene die Grund- lage für die . der chronischen Krankheiten legen. Aus dem heute nur imit Mißtrauen gerufenen, oft ohnmächtigen Arzte würde ein geachteter Hygienlker und Prophylaktsker. Der arjtliche Stand käme wieder in eine hohe sozlale Stellung, und die Volfz. wohlfahrt würde in ganz andere Bahnen geleitet. gen.. unter diesen Kommunaläriten kein Brotneld ist, daß gute Kollegialität den idealen Beruf in seiner schwersten Seite — am Bette des Schwerkranken — erleichtert und fördert, ist die natürliche Folge. Möchten unsere Enkel doch erleben, h allen Aerzten ihr Beruf kein Geschäft, sondern . . sei! Denn der Arzt wiegt viele Männer auf, sagt
on Homer.“
der
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Viehhaltung in den Vereinigten Staaten vo A ĩ am Anfang des Jahres 1907. 2.
Das Statistische Bureau der Regierung ju Washington ver öfentlicht nach Berichten der Dorne fe en und tn 8 Bureguß über die Viehhaltung auf den Farmen und Viehwirtschaften der Vereinigten Staaten von Amerika nachstebende Zahlen:
Prozent der Durchschnsitz.
Viehsorten in, Anzabl zu preis pro Kopf Gesamtwert Beginn 1906 8 * 1 — 3 z . 2 93, 51 1846578 ere. 102,5 112, 16 428 Milchkühe. 20 968 102,4 31,00 645 ** Anderes Rindvieh 51 566 98,0 17, 10 SS l 57 Schafe. 53 240 103,0 3, 84 204 210 Schweine .. 54794 99,5 7,62 417791. Die Ziffern sind jwar nicht Ergebnisse wirklicher Zäbl aber ö Erkundigungen der . ' mit möglichster Genauigkeit aufgestellt. Nit den
6 . rüber veröffentlichten Vorsahrszablen find sie nicht ohne weiter vergleichbar. Das Bureau batte festgestellt, daß die Scha ungen 49 den früheren Jabren zu niedrige Resultate batten, und bat sich daber heranla t gesehen, die alten Zablen richtiger zu stellen. Die obige Vergleichung ist mit den berichtigten Voriabreniffern erfolgt. (Na Orop Roportor.) ;
Strelt wegen Einführung der Nachischicht.