1907 / 75 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reiechsanzeiger

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6 75.

Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich.

Mitteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannten siamesischen Gesandten. equaturerteilung.

Urkunde, betreffend die Stiftung einer Denkmünze für die an der Niederwerfung der Aufstände in Sübwestafrika beteiligt gewesenen deuischen Streitkräfte nebst Ausführungs—⸗ bestimmungen.

Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines neuen Haupt— bevollmächtigten der Internationalen Aktiengesellschaft in Wien für das Deutsche Reich.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonflige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs— rechts an die Stadtgemeinde Erfurt.

Bekanntmachung, betreffend die Immatrikulation bei Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin.

bekanntmachung, betreffend die „Allgemeine Verlosungstabelle“.

der

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberstleutnant z. D. Eugen Kießlich, bisherigem Kommandeur des Landwehrbezirks Wetzlar, den Roten Adler⸗ erden dritter Klasse mit der Schleife, dem städtischen Musikdirektor, Organisten und Gesang⸗ lehrer, Professor Dr. Lorenz zu Stettin den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse, dem ordentlichen Honorarprofessor in der medizinischen 46 der Universitaͤt in Berlin, Geheimen Medizinalrat r. Hermann Senator den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Fregattenkapitän a. D. Poock zu Hamburg, bis⸗ herigem Mitgliede der Schiffsbesichtigungskommission, dem sonsistorialsekretär, Rechnungsrat Emil Paucke zu Berlin, dem Postmeister Schulte zu Niederlahnstein und dem Stabt⸗ sekretär a. D. Ernst Stahn zu Sorau N.-L. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Lehrer Karl Konze zu Berge im Kreise Homberg den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Schutzmannswachtmeister Friedrich Baecker, den Schutzmännern Friedrich Hoerske, Wilhelm Knobel und Leopold Schneider, sämtlich zu Berlin, und dem Guts— bbervogt Christian Ruthert zu Brausendorf im Kreise Meseriß das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Patronatsältesten, Bauergutsbesitzer Wilhelm Danß mann, dem Kirchenältesten und Gemeindevorsteher, Bauergutsbesitzzr August Danßm ann, dem Mühlen bestzer Karl Wischer, sämtlich zu Dyrotz im Kreise Osthavelland, dem auf Wartegeld stehenden Kammer— lakai weiland Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich Karl von Preußen Ernst Fabian ju Berlin, dem Regierungskanzleigehilfen August Henkeler zu Arnsberg, dem Schutzmann Karl Gebauer ju Berlin, dem Zimmerpolier Rudolf Kollmann zu Star— gard i. Pomm., dem Buchhandlungslagerverwalter Ernst Forn zu Berlin, dem Lagermeister Wilhelm Schacht zu Lassel, dem Schetmeister The odor Moelders zu Bocholt im Kreise Borken, den Holzhauermeistern WilUhelm Becker zu Kremmin im Kreise Sagtzig und Julius Born zu Jakobs— hagen in demselben Kreise, dem Gutshofinspektor Wilhelm albeck zu Gambin im Landkreise Stolp, dem herrschaftlichen iener Frie drich Kehl zu Großenhagen im Kreise Naugard, dem bisherigen Gemeindediener und Nachtwächter Christian ahn zu Mauskow im Kreise Oststernberg, hem Holzhauer riedrich Klingbeil zu Schwanenbeck im Kreise Saatzig, dem Vorknecht Karl Behrendt, dem Vorarbeiter und Brennereiheizer Wilhelm Tillkowsky, beide zu Eichwerder bei Soldin, dem Jutsvogt Wilhelm Moritz zu Klein-⸗Vorwerk bei Obergörzig im Kreise Meseritz, den Gutswegewärter ohann Genge zu Obergörzig in demselben Kreise und dem utsarbeiter Konrad Beckmann zu Mahlerten im Kreise ronau das Allgemeine Ehrenzeichen sowie . dem Fährmann und Badeanstaltsbesitzer Wilhelm Brust u Cracau im ersten Jerichowschen Kreife und dem Kanonier Toseph Brüggemann im Gardefußartillerieregiment die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten ꝛc. im Geschäftsbereich des Aus⸗ wärtigen Amts und der Reichskanzlei die Erlaubnis zur An— legung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens? dem seemännischen Beirat des Gouverneurs von Deutsch⸗ Ostafrika, Regierungsrat Chrapkowski;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

Oldenburgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem Vorsteher der Botschaftskanzlei in Paris, Geheimen

Hofrat Thielemann;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant Frank im 2. Rheinischen Husaren⸗ regiment Nr. 9, kommandiert zur Botschaft in Paris; ferner: des Kaiserlich Russischen St. Annenordens dritter Klasse: dem Konsul in Baku Röhll;

des Komturkreuzes des Kaiserlich Oesterreichischen Franz Josephordens: dem Konsul in Riga mit dem Charakter als General⸗ konsul Dr. Ohnesseit;

des Großherrlich Türkischen Os manisordens vierter Klasse: dem Sekretär bei dem Konsulat in Smyrna Baerecke;

der zweiten Klasse der dritten Stufe des Kaiserlich Chinesischen Ordens des doppelten Drachen: dem kommissarischen Zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Petersburg Grafen von Luxburg;

des Königlich Großbritannischen Viktoriaordens vierter Klasse: dem Hauptmann Ostertag im Großen Generalstabe, Militärattaché bei der Botschaft in London;

des Ritterkreuzes des Königlich Dänischen Danebrogordenz: dem Oberleutnant Grafen von Bernstorff im Königin Elisabeth Gardegrenadierregiment Nr. 3, kommandiert bei der Gesandtschaft in Kopenhagen;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens:

dem Konsul in Helsingör Lund;

der Königlich Norwegischen goldenen Verdienst— medaille: dem Botenmeister in der Reichskanzlei Schink, dem Hausinspektor in der Reichskanzlei Schnürpel;

der Königlich Norwegischen silbernen Verdienst— medaille mit der Krone:

dem Geheimen Kanzleidiener im Auswärtigen Amt Fitsch;

der Königlich Norwegischen silbernen Verdienst—⸗ medaille: den Geheimen Kanzleidienern im Auswärtigen Amt Petrusch, Schrader, Militz und Thiede, ö dem Geheimen Kanzleidiener in der Reichskanzlei Witt;

des Kommandeurkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone:

dem Major Freiherrn von Hammerstein⸗Gesmold im Großen Generalstabe, Militärattachs bei der Gesandtschaft in Bukarest;

des Offizierkreuzes des abessinischen Ordens

„Stern von Aethiopien“: dem Verweser des Konsulats in Aden Meyer.

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König haben heute, den 25. März, Mittags 12½ Uhr, im hiesigen König— lichen Schlosse den neuernannten Königlich siamesischen Ge⸗ sandten Phya Sridhamgsasang im Beisein des Staats⸗ sekretärs des Auswärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Rats von Tschirschky und Bögendorff, in Antrittsaudienz zu empfangen geruht.

'öniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichsanzeigerz

und Königlich Rreußischen Ktaatasanzeigera Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

P J Berlin, Montag, den 25. März, Abends.

1902.

Dem Königlich niederländischen Generalkonsul Jonkheer R. H. F. van Panhuys in Frankfurt a. M. ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

n n betreffend die Stiftung einer Denkmünze für die an der Niederwerfung der Aufstände in Südwest— afrika beteiligt gewesenen deutschen Streitkräfte.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. haben beschlossen, den an der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika beteiligt gewesenen deutschen Streitkräften in Anerkennung ihrer hervorragenden Tapferkeit und bewunde⸗ rungswürdigen Ausdauer im Ertragen von Anstrengungen und Entbehrungen eine Auszeichnung zu verleihen.

Wir haben zu diesem Zwecke eine BDenkmünze gestiftet und bestimmen, was folgt:

I) Die Denkmünze aus Bronze erhalten:

a. alle Offiziere, Sanitätsoffiziere, Zeug⸗ und Feuerwerks⸗ offiziere, Marineingenieure, Beamte und Mannschaften der nach Suͤdwestafrika entsandten oder bei Beginn der kriegerischen Ereignisse dort bereits anwesenden deutschen Streitkräfte,

b. alle sonstigen Personen, welche an der Niederwerfung

der Aufstände in Süädwestafrika mit der Waffe beteiligt waren. Die Bestimmung darüber, welche Persönlichkeiten in Frage kommen, trifft der Gouverneur von Südwestafrika,

e. die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege, welche als solche von Unserem Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege legitimiert und während der Dauer der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika tätig ge⸗ wesen sind,

d. die Beamten der in Südwestafrika eingerichteten Feld⸗ postanstalten, sowie diejenigen sonstigen Beamten der Relchs⸗ postverwaltung, welche in Südwestafrika in erster Linie im Interesse der Truppe tätig gewesen sind.

2) Zur Verleihung der Denkmünze aus Stahl können Uns vorgeschlagen werden:

a. diejenigen Angehörigen der Schutztruppen, des Heeres und der Marine, sowie alle diejenigen Per⸗ sonen, welche an den Vorbereitungen zur Aufstellung und Entsendung der südwestafrikanischen Streitkräfte oder während der Dauer der Niederwerfung der Aufstände in außergewöhnlicher, besonders anerkennenswerter Weise im Interesse der nach Südwestafrika entsandten Truppen tätig gewesen sind,

b. Angehörige der Besatzungen derjenigen Schiffe deutscher Reedereien, welche ausschließlich zu dem Zweck gechartert waren, Truppen und Kriegsbedarf nach Südwestafrika oder von dort nach der Heimat zu befördern.

3) Die Denkmünze zeigt auf der Vorderseite den Kopf der Germanig und die Inschrift „Südwestafrika 1904 068“, auf der Rückseite Unseren Namenszug, darüber die Kaiserkrone und bei der Denkmünze aus Bronze darunter zwei gekreuzte Schwerter sowie die Inschrift: „Den siegreichen Streitern“y“ bei derjenigen aus Siahl: unter Unserem Namenszuge einen Lorbeerzweig sowie die In⸗ schrift: Verdienste um die Expedition“.

4) Die Denkmünze wird auf der linken Brust an einem an beiden Rändern mit schwarzen und weißen Längsstreifen und in der Mitte mit roten und weißen Querstreifen ver⸗ sehenen 36 m / m breitem Bande getragen und rangiert an der Ordensschnalle unmittelbar vor der Chinadenkmünze.

5) Diejenigen Besitzer der Denkmünze, welche während der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika an den in der Anlage aufgeführten Gefechten ꝛc. teilgenommen haben, sind berechtigt, auf dem Bande dieser Denkmünze Spangen mit den gleichfalls aus der Anlage ersichtlichen Namen zu kragen. Die Spange besteht aus vergoldetem Messing; der Rand und die Inschrift sind glatt und poliert, die Buchstaben erhaben. Die Inschrift ist in einer Zeile zu fertigen. Die Spangen sind an dem Bande so zu befestigen, daß sie wagerecht liegen.

6) Die Spangen „Hereroland“ und „Groß⸗Namaland“ sind auch solche Persönlichkeiten zu tragen berechtigt, die zwar keines der aufgeführten Gefechte 2c. mitgemacht, aber als Feldsignalisten, Telegraphisten, Funker, im Etappendienst und im Reichspost⸗ und Reichstelegraphendienst mit dem Feinde gekämpft haben.

7) Ausgeschlossen von der Verleihung der Denkmünze sind diejenigen Personen, welche während der Dauer der kriegerischen Ereignisse unter der Wirkung von CEhrenstrafen standen oder seitdem unter dieselbe getreten und bis zum heutigen Tage noch nicht rehabilitiert sind.

8) Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen gegebenen Bestimmungen gelten auch für diese Denkmünze. 9) J Den mit der Denkmünze Beliehenen wird ein Besitz zeugnis nach dem von Uns genehmigten Muster ausgefertigt.

10) Die Generalordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Denkmünze, welche Wir derselben zustellen lassen werden, aufzubewahren.