1907 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Königlich Preußis i )

—— m. Der Kezugspreis heträgt vierteljährlich M 40 . 9 Alle Postanstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den siostanstalten und Veitungssprditeuren für Kelbstabholer auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 2. Einzelne ARummern kosten 25 5.

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Iusertionspreis für den Raum einer Prucheile 30 3 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

ud Königlich Rreußischen Ktaataanzeigers . Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

des Neutschen Reichsanzeiger

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M80.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Ordens verleihungen ꝛc. Deutsches Reich. Ernennungen zc.

Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen.

Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von 5 4 Abs. 1 der Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von

Wertpapieren.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charalterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. . betreffend die Erweilerung des Landespolizeibezirks

Berlin. Gesetz, betreffend die Auflösung des Depositalfonds der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung, betreffend die Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗ Staatsstipendien für Musiker. Bekanntmachung, betreffend die Joseph Joachim⸗Stiftung. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 9 und 10 der Preußischen Gesetzsammlung. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen Marine.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bankier, Stadtrat, Königlich bayerischen General⸗ nn. Albert von Metzler 2 Frankfurt a. M. den Re ten Aolerorden zweiter Klasse mit Eichenlauh, dem Oberstleutnant a. D. Eugen Hetschko, bisherigem Commandeur des Landwehrbezirks Hirschberg, und dem Bankier, bisherigen Königlich italienischen Generalkonsul einrich Keibel zu Berlin den Roten Adlerorden dritter llasse mit der Schleife, dem Geheimen Rechnungsrevisor beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Geheimen Rechnungsrat Pfeiffer den Roten Adlerorden dritter Klasse, dem Architekten, Baurat Franz von Hoven, dem Sanltätsrat Dr. Ernst Roediger, dem Professor Dr. phil. Martin Möbius, dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Fritz Berg, sämtlich zu Frankfurt a. M., und dem Oberhahnhofs⸗ vorstcher Schmidt zu Eichenberg den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Wirklichen Geheimen Rat, ö D. Dr. Schmidt⸗ Metzler zu Frankfurt a. M. und dem Oberbürgermeister Dr. Adickes ebendaselbst den Stern zum Königlichen Kronen— orden zweiter Klasse, dem Major a. D. Ernst Riecks zu Cöln, bisherigem Kommandeur des Landwehrbezirks Schroda, dem Land⸗ gerichtsrat, Geheimen Justizrat Felix Sack zu, Glatz und dem Bürgermeister Emil Mangels dorf zu Gütersloh im Kreise Wiedenbrück den 46 Kronenorden dritter Klasse, dem Lehrer Rudolf Bürckner zu Beuthen O-Schl., den Vorschullehrern August Nitz am Leibnizgymnasium in

Berlin und Gustav Maack an der Realschule in Potsdam den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

den Lehrern Rudolf Bronsch zu Klein⸗Groitzig im Kreise Bomst, Theodor 6 zu Grünberg und Friedrich Burmester zu Rüper im Kreise Peine den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem pensionierten Gendarmerieoberwachtmeister Albert Hinz zu Schildberg und dem pensionierten Fußgendarmerie⸗ wachtmeister Karl Rischke 6 Scherfede im Kreise Warburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie den Gendarmerieoberwachtmeistern Miax Lache zu Hoyers⸗ werda, Karl Fuhrmann zu Düsseldorf, Hinrich Knabbe

zu Segeberg und Paul Grantze zu Franzburg, den

berittenen Gendarmeriewachtmeistern Karl Harnisch zu Trebus im Kreise Lebus, Ernst Banditt zu Piens im Kreise Schrimm, August Steinmetz zu Jutroschin im Kreise Rawitsch, Heinrich Sens zu Schweidnitz,

4 den Fußgendarmeriewachtmeistern Karl Pankalla zu Samtens im Kreise Rügen, Julius Müller zu Frauendorf

im Kreise Randow, Pgul Hanke zu Stolzenhagen in dem—⸗ selben Kreise, August Weil zu Weißkehle im Kreise Rawitsch,

Wilhelm Hagemann zu Gnesen, Gustax Thamm

zu ittel⸗Lazisk im Kreise Pleß, Friedrich Schlicht⸗ haar zu Groß⸗Salze, im Kreise Kalbe, Emil Merseburger zu Schönebeck in demselben Kreise, einrich Gottschalk zu Sulingen und Gerhard zeusing zu Spiesen im Kreise Ottweiler, den pensionierten Fußgendarmerlewachtmeistern Karl Albrecht zu Eitorf im iegkreise und Gustav Nurnag. Rädnitz im Kreise Krossen, dem Amtsdiener Kaspar Fischer, dem Gartengehilfen Jean Debus, beide zu Frankfurt a. M., dem Bauer⸗ auszügler Jofeph Kim mel zu Groß⸗Schimnitz im Landkreise

Berlin, Dienstag, d

nicke zu Siegels⸗

Oppeln und dem Prennereiarheiter zar l Ehrenzeichen zu

e., im Kreise Bitterfeld das verleihen.

Seine Majestät der König h

dem Vizeoberstallmeister Freiher Bureauvorsteher und Hofstaatssekr Hofrat Wasm und die Erlaub is verliehenen nichtpreußischen Order ersterem: des Kommandeurkreuzes Dänischen Danebrogordens, le desselben Ordens. 4

Deutsche 86 Seine Majestät der Kaiser! den Meliorationsbauinspektor,

Richthofen zu Metz zum Kaisg Baurat in der Verwaltung von Elsg

4 *

Dem Königlich schwedischen V l ; in Leer ist namens des Reichs dag ; erteilt = Dem Vize⸗ und Deputy⸗Gen mmsul der Vennigten Staaten von Amerika Matthew im ir Coburg ist namens des Reichs das Exequan rden.

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Im Reichsamt des Innern de und Kalkulator Paul Wahn ͤ Sekretär und Kalkulator ang .

Der Regierungs⸗ und Baulat Iteiherr v hofen verbleibt bis auf weiteres in seiner derzeitig stellung in der Verwaltung von Csaß⸗Lothringen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 3 75a des Krankenversicherungs esetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 ] eichs⸗ gesetzblatt S. 379) und des b der g. vom 25. Mai 1903 (Reichsgesetzblatt S. 233) ist fohenden ranken kassen:

I der ÜUnterstützungskasse ds Ziegler-Vereins in

Schwalenberg (E. H.), .

)) der Großen Allgemeinen Arbeiter-Krankenkasse in

Hamburg (E. H.) von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes den Anforderungen des 8 75 des Krankenversicherungsggesetzes genügen. Berlin, den . März 190. Der Reichskanzkr. Im Auftrage: Caspar.

Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von 84 Abs. 1 der Be⸗ stimmungen für die ,, des Böͤrsenpreises von Wertpapieren (Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 Reichsgesetzbl. S. 165). Vom 2. April 190.

Nach Beschluß des Börsenvorstandes zu Berlin sind die nur an der Berliner Börse zum Handel zugelassenen Aktien der „Berlin⸗Neuendorfer Aktien⸗Spinnerei“, die sich mit der „Norddeutschen Wollknmerei und Kammgarn⸗ spinnerei“ in Bremen vereinigt, vom 2. April 1907 ab franko Zinsen zu berechnen.

Berlin, den 2. April 1907.

Der Reichskanzler. Im ,. Wolffram.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Beigeordneten der Stadt Cöln Brugger i Geheimen Regierungsrat und vortragenden Nat im Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗

angelegenheiten, den Meliorationsbauinspektor, Baurat Dubislav in

Münster zum Regierung s⸗ und Baurat und . den Bberlehrer Dr. Mar Adler an der Lateinischen

Hauptschule bei den Franckeschen Stiftungen in Halle a. S.

zum Gymnasialdirektor zu ernennen sowie

Wir W . ee. ** Pren

der Wahl des Oberlehrers Dr. August Höfer an der Musterschule in Frankfurt a, M. zum Direktor der in der Entwicklung begriffenen Realschule am Zietenring in Wies⸗

baden die Allerhöchste K zu erteilen, ,

dem Direklor des Gymnasiums in Gelsenkirchen Dr.

6 Axel Theodor Willert den Charakter als Geheimer

Regierungsrat,

dem Steuersekretär Gehrke in Halle a. S. und dem Rentmeister Bohner in Duderstadt aus Anlaß ihres Aus⸗ scheidens aus dem Staatsdienste den Charakter als Rech⸗ nungsrat, den Regierungssekretären Leußsch in Aachen und Schulz in Posen und dem Polizeisekretär Oberheide in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Seine Maje stät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsinspektor Horstmann in Breslau bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Baurat,

den Eisenbahnsekretären Jacobi auch Jacoby in Berlin, Klüver in Elberfeld und Schrader in Hannover, den Ober⸗ bahnhofsvorstehern Borrasch in Dessau, bisher in Finster⸗ walde, Schohrick in Königswusterhausen, Vincenz in Karlowitz bei Breslau, bisher in Aachen, und Wolff in Ratibor, den Obergütervorstehern n rtel in Erfurt und Redeke in Frankfurt a. M. sowie dem Oberkassenvorsteher Fischer in Eisenach aus dem gleichen Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Gesetz, betreffend die Erweiterung des Landespolizei⸗ bezirks Berlin.

Vom 2. März 19M. . ilhelm, von Gottes Gnaden König von . eu en 20.

1.

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gemeinde Deutsch⸗ Wil mers do Auch gelten in Zukunft die Vorschriften bes Ge betreffend die Polizeiverwaltung in den Stad tkrer burg, Schöneberg und Rirdor , S

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 190 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer k Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den A. März 19M.

. Wilhelm. Fürst von Bülow. Graf von Posadowsky, von Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. von Bethmann Hollweg. Beseler.

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Gesetz, betreffend die Auflösung des Depositalfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden. Vom 28. März 19M.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. - verordnen mit Zustimmung der beiden Harser des Landtags der Monarchie, was folgt:

8 .

Der Depositalfonds der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden wird aufgelöst. ö . .

Die Bestände desselben sind, soweit sie noch zur Ein⸗ lösung von Schuld verschreibungen erforderlich sind, welche zum 1. April 1877 oder zu späteren Terminen zur Rückzahlung ge⸗ kündigt sind, den zur Deckung von Restausgaben bestimmten Kassenbeständen zuzuführen, im übrigen zur außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden 9

8 3 Sofern auf Grund des SY der Allerhöchsten Kabinettsorder vom 2. November 182 (Gesetzsamml. S. 29) des 8 6b des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetzsamml. S. 57) und der S5 5 und 15 des Gesetzes vom 29. Fe⸗ bruar 1868 (Gesetzsamml. S. 163) noch Schuldforderungen an den Staat von seiten der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden anerkannt und festgestellt werden, sind die zur Tilgung derselben zu leistenden Ausgaben auf die im Staats⸗ haushaltsetat zur Tilgung von Staatsschulden ausgesetzten Fonds, nötigenfalls nach Maßgabe des 8 7 des Gesetzes vom M. Februar 1886 (Gcseßfannmi. S. S7) auf die bereitesten Staatseinkünfte, anzuwelsen. ö. 85. : ö Die diesem Gesez entgegenstehenden Bestimmungen ãlterer

Gesetze und Verordnungen werden aufgehoben.

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