31 Am vorigen Außerdem wurden ö 1 Geiahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge 1664 h J, Durch-· , . 66. j ö. 4 . nittgz⸗ tzun verka vag niedrister hoöchster niekriaster höchster niedrigster höchste. Doppelientner ter, lr de, , nn, 4 4. 4. 4. 4. 4. f. 4. 4 (reis unbelannhj ; Noch: Ger ste. 13. erb 4 . 633 15,40 186,6 15 80 It, 0 , ⸗ . ; ö ᷣ . ö se. 6. . 46 7oz 1528 5 ö il bat . 18 H 16 45 16, 45 1740 1740 18,330 ; ; ö . 6 ö ilenburg. 15,75 165,75 16,76 17,50 17,50 18. 00 ö ⸗ J Erfurt 18, 18,900 18 05 19 o 20 66 26 65 . ; ö . 1656 16 69 16 56 16 56 1766 17, 66 ĩ ; . Goslar 15,65 16.66 16, 96 1766 17, 95 18, 6 . ; . , . . ' ; 36 66 26 46 46 67 1334 20 06 21,00 6. 4. ö Straubing 1776 1752 jd. 1 Iĩg 56 19 86 I6 K 31 564 18 76 ; ; ; eißen 15696 15 56 2 ö. 15 96 18 560 ; ‚ . 9 ö — . knn. 1700 17, 50 1760 17.90 15, O6 18.30 ; ; . ; ; ö lauen i. V. . . 16 5 16, 9 18 65 1856 . . ottweil — — 3 n 26, 90 21,06 10 209 20 85 20, 26 6. 4. ; . ( ö ö. ö. 1920 20 00 ö. 6 16 156 19. 60 . ; ⸗ . eidenheim. — — 1920 19,40 19,60 20,40 23 455 19,65 19,68 6. 4. r . ( avengburg 18. 00 18 00 18 15 15, 16 18 365 19 06 15 246 18, 16s 18 5j 6. 4 — Saulgau. 20, 00 20, 00 — — — — 3 60 20, 00 ö . ; ö Sfenuts . . 18 00 18,90 ö. ö. 2 36 Id, 96 ⸗ ; = Bruchsal ö . 18 66 18 69 18,50 18.50 . ; 3 ö ne ö. ö. ö! ö. 13 3 153 ö gg 16, 0 16, 40 30 z. . ; Altenburg 16, 50 1650 ö. ö. 1750 1750 , J . ö. ö . ! Arnstadt? 18,66 18.06 19600 19.00 Ig. S 1966 38 722 18, 99 19 0s 6.4 ? Safer. 13. Insterburg. — — — — 17,00 17, 00 15 2655 17, 00 6. ; . — 16, 90 16 90 6 . 1535 1755 ö ö ö ö ; ! ö 6. — . ) 18, 0 19. 20 29 525 1810 17.50 10.4. ; z n . . 1800 18 0 18410 18410 6) 168 h 3 . 1 ; Brandenburg a. S. 1766 1750 1890 18 55 1856 18 50 ; ö. 6. . 6. ; ö rankfurt a. S.. 1766 17 665 18 36 18.36 19 50 19.56 ; j ) ; ö. . . . . 16 50 16. 365 1726 17.36 15 265 17,00 16,76 6.4. ? ; 38 10 ö ö. . * . 15 56 1756 1 76 1756 17,56 6.4. J 5 ier Pomm. . ö ö. 1650 16,50 17,66 1736 46 674 16, 85 167 16.4. ö . chwelbein .. 15, 90 16, 0 16 16 15.46 15. 56 16. 85 12 185 15, 460 1520 . ö ᷓ , 165.36 15.56 1576 15 16 16 56 18. 86 ö. ! x Rummeltghurg i. Pomm. 396 — 16 66 17.065 an 26. 10 165 16,50 z ⸗ ĩ z n, i. on, . 15, 80 16, 80 16 60 16, 65 1620 1626 135 21585 15, 99 1651 10.4. ö ö . e Pomm. ö 8 1636 ĩ6 85 17 56 17.565 11 186 16, S0 16. 75 16. 4. 12 . d * 23 . ö J 9 — 0 . ĩ ZTrehnitz i. Schl. . 15.00 165,50 16,00 16,46 16, 60 . . 46 . ö. . .. ö iin. . in 363 16 55 16,56 16 o 1700 . J . ; ͤ ̃ 16, 6h 16 / 66 16, ; ĩ ; ; . . . 15,80 16,00 16,20 16, 40 ö 96 . ö. . ö. 3. ; 8 ö . — 17,96 17,60 . ö 380 ; ! 3 ö agan 16 60 16,50 16 gh 16 6 1710 17 10 244 9 . 9c z w 1683 1699 is rß ih sd itgd eg ᷣ r ] z . 133 . 15,65 Id. 5 16 66 16. 36 — ; . h Dalberstabt 17 55 18. 1826 185 185 188. . ö . . 6 9. ö llenhßurg 16 25 16. 5 17 50 18 Fo 18 o 1900 ; s ö ; ö z rfurt 1599 15539 igßsßd gods dz 3 ss — — ( . iel 1766 1,06 17 56 1756 1826 18.26 ; s Goslar 18, O0 18.50 18 56 19.00 19 50 195,50 ; ö ulda. 18 56 18,50 1956066 19 00 19. 56 1950 ; ⸗ ö 6 19.006 1900 19,50 19, 50 6 98 9 5 850 19,50 18,75 6. 4. ( ; ü — * 1 — 1736 0 1556 17 56 ; ĩ ; i 7 14, 8o 15, 20 18,00 19,50 15 30 23 665 1665 33 537 1972 . ö . . . ng 17.78 18 52 a. 6. i . 15 535 19 45 20 65 6.4. ; * . . 9 [ ö 9, 90 . ; ö. s ,, 17 40 1770 1786 18,36 18, 5 18,76 ; z ; = ö 4. . ö. . 18,56 15 50 19 66 1906 J . ; ö ö. — ö — 17 46 17.660 110 1912 17,46 z 1 z . . . — — 19, 60 19,60 20, 40 20 40 117 2318 19,80 63. 3 ; ö hin. ess. 1840 18, 5o 18. Sh 19 656 195 30 260 06 47 8h 18.85 1953 6. 4. . ; . en: e. — 18 56 19 36 19.56 26. 66 77 1669 19, 6 18.56 6. 4. ; ; ö enheim . — 1930. 19, 10 19 55 30, 55 0 1360 Ig. Sh 26. 17 6. ; J abengburg 17 00 1760 1785 1895 18 36 18 66 348 755 13.53 18 35 8. ⸗ ; 3 16, 60 18 16. 1. 260 56 26 65 1 366 18.75 1835 6. 4. ᷣ 386 30 ö R J 4 . 8 3 ; — — 19, S0 19,50 20 00 20, 90 . i . . 9 ; ; — . — . 2 16, So 1766 730 12 384 16,96 16, 98 6 ; k — — 16, 50 1600 17,20 ĩ — ; z 36. ͤ ; Braunschweig 1800 18 00 18.56 18 56 13 6 6. . . . 2 . ; itenburg 18 65 18, 2. ö. 19. 19 55 . ! 3 Arnstadt? 19. 56 19. 56 189, So 19 80 26 65 26 66 29 574 1979 19.50 6. 4. .
Bemerkungen. Die derkaufte Menge wird auf volle Ein liegender Strich C) in den Spalten für Preise
hat die Bedeutung,
DVoppeljentner und der Verkaufwert auf volle Mark abgerundet mltgetellt. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punk
Der Durchschnittapreis wird aus den unab t (.) in den letzten sechs Spalten,
gerundeten Zahlen berechnet.
daß entsprechender Bert cht fehlt.
Dentscher Reichstag.
28. Sitzung vom 13. April 1907, Vormittags 11 Uhr.
Tagesordnung: Entwurfs Reichs
aushaltsetats zwar; Etat für das Reichs
en Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen
eines Gesetzes,
Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. Schmidt- Berlin chaftlicher ndustrie zur kurrenz aufhebt und die talistischen Unternehmungen si 109 auf 150 o Y gestiegen. und der Großindustrie zu durch Erwerb eines großen Teils auf das Kohlensyndikat zu gewinne die ihm das verdachten un ungeheuren Gewinne 500 o/, die der größeren Einfluß au
Bedeutung ist heute
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daß die Kohlenpreise in die
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Man spricht immer hon der Undankbarkeit der weisen doch einmal Dankbarkeit gegen so verdient gemacht haben. Nicht
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(Bericht von Wolff Telegraphischem Bureau.)
Fortsetzung der betreffend für das Rech amt des Inn
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daß sie in dem Bau ozialpolitisch lohnende aben wir ebensowenig Wenn er verlangte, n werde, daß sie Dividenden zahlen, bas auch
Man spricht immer mit E zu gehörte vor allem, da gliche Verhältnisse, en sprach si
daß den so ließe Aktiengesellschaften mphase von natio⸗ ß im Osten für bessere Wohnungen ge⸗ sche Landwirt⸗ Der Staats- m ein Arzt einer land zu wohlwollend die Ansprüche ⸗ Fall darf nicht Wir unsererseits haben immer die Erfahrung mit außerordentlicher Pein gkeit die Rentenansprüche prüfen.
die ein Interesse daran . , 357 . ier e.
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Der Staatszsekretãr ö. landwirtschaftlichen Berufggeno woher die den Landarbeltern ge st nicht tragen,
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prach von ssenschaften. genommen werden; die holfen wird. so muß der Staat eintreten⸗ Einkommen von 300 „SS hab iwei Drittel, also 200 S, Eine Erwerbsfähigkeit verloren h Davon mußte si Armenun
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das Verfahren der hier im hohen
Staatsminister, Staats von Posadowsky⸗
Ich habe von dem Herrn Vorredner eine Aeußerung gehßrt, die mich glied der soʒialdemokratischen Partei den Segen der sozialpolitischen Gesetzgebung anerkannt hat; solche Aeuße⸗ tretern der sozialdemokratischen Partei cht gehört. (Widerspruch bei den So nial⸗ dann werde ich solche Aeußerungen sammeln und genheit gerne verwenden als ein Zeichen besserer
gefreut hat, weil er als Mit
rungen haben wir von den Ver bis jetzt meines Wissens ni demokraten.) Nun, sie bei nächster Gele Erkenntnis.
stimmungen müssen bei der gebend sein, denn sonst verl und wenn der Herr
der Akten
Rentenfeststellung gemacht Hause mitgeteilt habe,
Berichte der landwirtschaftlichen Beruftzgeno herzogtum Baden entnommen.
daß die dort festgestellten Tatsache ich muß also annehmen, darin wird der Herr Vo zutreffend und gewissenh
Ein Teil der Ausführun auf die zukünftige Gesetzgebung. Reform der sozialvolitischen Ge Wünschen, die im Laufe der lich berücksichtigt werden.
sekretãr Wehner:
des Innern Dr. Graf
gen eine Aeußerung ge⸗ gung und in bezug auf habe. Die Falle, die ich waren einem amtlichen ssenschaft für das Groß⸗ Es ist mir nicht bekannt geworden, n einen Widerspruch erfahren haben; daß diese Mitteilung richtig ist. Ich glaube, rredner mit mir einig sein, aft ausgeführt werden.
gen des Herrn Vorredners bezog sich auch Darüber läßt sich reden; bei der setzgebung wird eine Reihe von Praxis sich herausgestellt haben, sicher⸗
das Gesetz muß
Aber die bestehenden gesetzlichen Be⸗ Ausführung im einzelnen unbedingt maß⸗
Vorredner gesagt hat Aktenstücken durchgesehen und die Bedenken, dem Material
iert man jeden Boden unter den Füßen, er hätte Hunderte von die ich geäußert habe, in nicht begründet gefunden, so wird
er auch den Grundsatz kennen: Guod non est in actis, non est in mundo. Das ist eben der Fehler, meines Erachtens, daß sehr viele Dinge, die in den Akten stehen sollten, nicht darin stehen; das liegt daran, daß vielfach die Rentenanträge in den unteren Instanzen nicht mit der Gründlichkeit und Sorgfalt behandelt werden, die meines Erachtens im Interesse der sozialpolitischen Gesetz⸗ gebung aus moralischen und finanziellen Gründen notwendig ist.
Es fällt mir gar nicht ein, einen unberechtigten Einfluß üben zu wollen auf den Rückgang der Renten; ich will nur einen Einfluß üben dahin, daß nur da Renten festgesetzt werden, wo der Anspruch ein gesetzlich gehörig begründeter ist. Mein Bestreben geht deshalb auch seit jeher dahin, die Vorbereitung der Anträge in den unteren In⸗ stanzen wesentlich zu verbessern, und darin, meine Herren, sollten Sie mich unterstützen! Ich versichere Ihnen, es ist dringend notwendig. Wegen solcher Kleinigkeiten, wie der Herr Vorredner erwähnt hat, sind Renten nicht entzogen worden, sondern die Fälle, wo Renten auf Grund der Revision entzogen worden sind, waren sehr flagrante Fälle, wo die Bewilligung der Renten mit den Voischriften des Gesetzes unbedingt unvereinbar war.
Uebrigens ist mir auch nicht eingefallen, einen Angriff gegen die deutsche Aeriteschaft zu richten; ich habe nur einzelne amtlich festgestellte Fälle hier mitgeteilt und freue mich auch, daß, während bisher gerade von der Partei des Herrn Vorredners sehr heftige Angriffe gegen die Aerzteschaft gerichtet worden sind, er im Gegenteil heute für die Aerzteschaft eingetreten ist. Ich habe hier oft gehört, daß die Herren gesagt haben, die Aerzte wären befangen, stäönden unter dem Druck des Unternehmertumz; heute hat er gerade eine Rede zu Gunsten der Aerzte gehalten und ich kann seinen Aus⸗ führungen im allgemeinen nur vollkommen beistimmen. Dadurch wird aber der Wunsch nicht beseitigt, daß eine bessere Vorbereitung der Anträge der unteren Instanzen stattfinden möge.
Ich möchte nun auf eine Anzahl von Fragen eingehen, die an mich gerichtet worden sind. Ich halte mich für verpflichtet, auf jede Anfrage, die im hohen Hause an mich gerichtet wird, auch eine sach⸗ liche Antwort zu erteilen.
Was junächst die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt an⸗ betrifft, so habe ich mich ja wiederholt geäußert, daß ich eine An= ordnung ju Gunsten der Binnenschiffer in dieser Richtung für not⸗
wendig halte. Die Erhebungen des Beirats für Arbeiter statistik über die Dauer der täglichen Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt sind aber biz jetzt noch nicht beendet,
und man kann selbstverständlich auch in einer so schwierigen Materie keine Vorschriften über die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt treffen, wenn nicht gleichzeitig die Erhebungen über die tãgliche Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt beendet sind. Ich will mir an= gelegen sein lassen, darauf hinzuwirken, daß diese Erhebungen des Arbeiterstatiftischen Beirats mit möglichster Beschleunigung zu Ende geführt werden, da ich die Dringlichkeit, die Frage im Wege der Ver⸗ ordnung ju regeln, mit dem Herrn Vorredner aus der Mitte des Hauses durchaus anerkenne.
Was ferner das Verbot der Sonntaggarbelt im Gewerbe betrifft, so ist eine allgemeine Revision der vom Bundesrat mit Bekannt- machung vom 5. Februar 1895 zugelassenen Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit in Angriff genommen. An Hand der von den Bundesregierungen angestellten Erhebungen und auf Grund kom⸗ missarischer Beratung ist in sämtlichen in der erwähnten Bekannt⸗ machung enthaltenen Gruppen ein vorläufiger Entwurf aufgestellt und den Bundesregierungen mitgeteilt worden. Nach Ver⸗ arbeitung der hierauf von den Bundetzregierungen eingehenden Gut⸗ achten wird voraussichtlich im kommenden Winter dem Bundeg— rat eine Vorlage zur Abänderung der erwähnten Ausnahmebestim⸗ mungen jugehen. Soweit sich übersehen läßt, wird allerdings, wie ich bereits vorgestern ausgeführt habe, eine Reihe von Ausnahmen bon der Verpflichtung zur Sonntagsruhe nicht mehr aufrechterhalten werden können.
Wie bereits von einem der Herren Vorredner ausgeführt worden ist, sind die Gewerbeinspektionen aufgefordert worden, über die Verhält⸗ nisse der Glasindustrie im allgemeinen zu berichten. Den Anträgen, die in dieser Beziehung vorliegen, wird erst dann stattgegeben werden können, wenn jene Berichte eingegangen sind. Ich bemerke aber, daß mit Rücksicht auf die Sonntagsruhe in den Glashütten doch schon sehr einschneidende Bestimmungen ergangen sind, die meines Erachtent eine wesentliche Besserung des bisherigen Zustandes bedeuten. So⸗ bald die Berichte der Gewerbeinspektoren vorliegen, werden alle diese Fragen, die hier im hohen Hause und in den vorliegenden Anträgen angeregt worden sind, zum Gegenstande der Erwägung gemacht werden.
Ich komme jetzt mit einigen Worten auf die Submissionsfrage, die ja bereits sehr eingehend erörtert worden ist. Ich bemerke junächst, daß die preußischen Bestimmungen im Reichsdienst bereits Anwendung finden; nur in der Heeres, und Marineverwaltung
sind sie noch nicht angewendet, well dort eigenartige Verhältnisse vorliegen. Ich habe mich aber erneut an die Herren Chefs der Reichsmarine, und der HSeeresverwaltung
mit der Bitte gewendet, die Einführung dieser neuen Submissions⸗ bedingungen möglichst zu beschleunigen und mir auch die Aenderungen mitzuteilen, die sie gegen die allgemeinen Submissionsbedingungen einführen wollen.
Ich möchte dazu bemerken, daß ein Teil der Wünsche, die hier geäußert sind, in den preußischen Bedingungen bereits erfüllt ist. So helßt es . B.r.
„Bei der Auswahl der Unternehmer ist nach Möglichkeit zu wechseln. Auch sind dabei die ortgangesessenen Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen.“
Bravo! rechts.) Es heißt ferner in den Submissionsbedingungen, die also jetzt auch für das Reich maßgebend sein sollen.
Bei der Vergebung von Bauten sind im Falle gleicher Preisstellung die am Ort der Autzführung oder dessen Nähe wohnenden Gewerbtreibenden vorzugswelse zu berücksichtigen, wenn sie die Arbeit im eignen Betriebe ausführen.“
Ferner:
Liegen von mehreren Handwerkern gleichwertige Angebote vor, so sind bei der Zuschlagerteilung diejenigen Bewerber vorzugd⸗ weise zu berücksichtigen, die berechtigt sind, den Meistertitel zu
führen. ᷣ (Sehr gut! rechte.) Es sind aber noch weitere Wünsche geäußert worden. Es ist
sich allerdings in den preußischen Bestimmungen nicht findet. Jedoch, meine Herren, schützt gegen Unterbietung der Leistung folgende Be⸗ stimmung der preußtschen Autführungsbestimmungen: Die niedrigste Geldforderung alg solche darf für die Ent scheidung über den Zuschlag keineswegs den Außschlag geben. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot erteilt werden. Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind solche Angebote, die eine in offen⸗ barem Mißverhältnis zu der Leistung oder Lieferung stehende Preis- forderung enthalten, sodaß nach dem geforderten Preis an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann.“ Weiter ist eine vorzugsweise Berücksichtigung der Genossenschaften nicht vorgesehen. Die Berücksichtigung der kleinen Gewerbtreibenden ist jedoch durch folgende Bestimmungen gewährleistet: Die Ausschreibungen sind tunlichst derartig zu zerlegen, daß auch kleineren Gewerbtreibenden und Handwerkern die Beteiligung an der Bewerbung ermöglicht wird. Bei größeren Arbeiten oder Lieferungen, die ohne Schaden für die gleichmäßige Ausführung getrennt vergeben werden können, hat daher die Vergebung in der Regel in den verschledenen Gewerbg⸗ und Handwerke;zweigen ent ⸗ entsprechend zu erfolgen; auch ist in geeigneten Fällen die Ver dingung nach den Arbeiten und zugehörigen Lieferungen zu trennen.“ — Das ist auch eine besonders wichtige Bestimmung —
Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die
einzelnen Gewerbg. und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder
Lieferungen in mehrere Lose zu teilen.“ Meine Herren, das sind aber nur formale Bestimmungen. Ob indet diejenigen Wünsche, die hier im hohen Hause geäußert worden sind im Interesse der Handwerker und die ich vollkommen teile, erfüllt werden, hängt dabon ab, wie diese Bestimmungen ausgeführt werden. Man muß sich hierzu die Mühe nehmen, diesen Verhältnissen nach⸗ zugehen, solche Fragen müssen mit einer gewissen Liebe, mit einem gewissen inneren Interesse für den Zweck zur Ausführung gebracht werden, nicht rein bureaukratisch; man muß immer daz eigentliche Ziel vor Augen haben, welches durch diese Submissionsbedingungen erfüllt werden soll. Es ist natürlich für den, der die Arbeiten leitet, viel leichter, mit einem großen Unternehmer zu verhandeln, der die ganze Sache übernimmt, der alles besorgt, der einem keine Schwierig⸗ keiten macht. Haben wir aber eine Reihe von kleinen Unternehmern, bei denen man dann dafür sorgen muß, daß Lieferungen und Arbeiten rechtzeitig ineinandergrelfen, um auch die rechtzeitige Fertigstellung des gesamten Werkes zu ermöglichen, so ist die Bauleitung wesentlich schwieriger. Das macht dem einzelnen Beamten, der die Arbeit zu leiten hat, natürlich erheblich mehr Arbeit und verursacht ihm viel mehr Sorge, aber ich meine, sozialpolitisch ist eine liebevolle Detail arbeit hier sehr wertvoll. (Sehr richtig) Solche Be⸗ stimmungen wie die verlesenen können nur einen formalen Cha⸗ rakter haben; hier kommt es eben darauf an, daß die Bestimmungen auch in dem Geiste ausgeführt werden, in dem sie gegeben sind.
Was die Arbeitsverhältnisse des Bureaupersonals der Rechts⸗ anwälte und Notare betrifft, so ist im Reichstage berelts in der Sitzung vom 3. Februar 1906 mitgeteilt worden, daß die von dem Herrn preußischen Justizminister eingenammene Stellung den übrigen Bundesregierungen zur Kenntnis gebracht worden sei. Die dazu ein⸗ geforderten Aeußerungen der Regierungen liegen aber noch nicht voll⸗ ständig vor; deshalb kann ich mich über die Sache auch noch nicht endgültig äußern.
Es ist auch eine allgemeine Regelung der Beschäftigung von Arbeiterinnen und von jugendlichen Arbeitern bei gesundheitschädlichen Arbeiten angeregt worden. Ich habe mich dieserhalb mit den Bundeg⸗ regierungen, insbesondere mit dem preußlschen Herrn Minister für Handel in Verbindung gesetzt. Der Herr preußische Minister für Handel erklärt aber, ein Bedürfnis für die Regelung nicht anerkennen zu können. Auch ist er der Ansicht, es bestehe auch bei dem jetzt in Aussicht genommenen Vorgehen die Gefahr, daß Beschäftigungen verboten würden, die im ein jelnen und nicht etwa nur in vereinzelten Fällen zulässig seien. Das ist der Standpunkt, den vorlaͤufig der Herr preußische Minister für Handel eingenommen hat. Ich werde aber die Frage nicht fallen lassen, sondern mich weiter mit dem Herrn preußlschen Minister für Handel darüber unterhalten.
Eine wichtige Frage, die hier im Hause schon oft behandelt worden ist, ist die Erhebung von Beiträgen einerselts wegen Zugehörigkeit zum Handwerk, anderseits wegen Zugehörigkeit zu den Fabriken, und ferner die Anwendung der Arbeiter⸗ schutz bestim mungen der Gewerbeordnung auf die Einzelbetriebe.
Was zunächst die Anwendung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung betrifft, so habe ich darüber kürzlich mit dem Herrn Handelsminister mündlich verhandelt und wir haben uns bis jetzt dahin geeinigt, daß es der einfachste Weg ist, um diesen zahllosen Zweifeln entgegenzutreten, die streitige Frage, ob ein Gewerbebetrieb oder ein Handwerkbetrieb vorliegt, nach der Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Gehilfen zu entscheiden. Maßgebend würde noch sein, ob in den einzelnen Betrieben motorische Kraft verwandt wird oder nicht. Ich glaube aber, man wird zu einer befriedigenden Regelung dieser Frage nur kommen, wenn man sich schließlich an äußere Merkmale hält, die jeder individuellen Er— wägung entzogen sind.
Nun welter die Frage der Beltragsleistung, die noch erheblich schwerer zu entscheiden ist. In der Reichstagssitzung vom 3. Februar 19606 habe ich ausgeführt, daß es zur Beseitigung der Klagen über die jweifache Heranziehung einzelner Betriebe zu den Beitragen sowohl der Zwangsorganisationen des Handels alg derjenigen des Handwerks vielleicht zweckmäßig sei, eine einheitliche Schlu 5⸗ instann zu schaffen, die sowohl für die Handelskammer. wie für die Handwerkskammerorganisatlonen zu entscheiden habe. Grund züge ju einer in dieser Richtung sich bewegenden Gesetzegvorlage sind ausgearbeitet.
Eine inzwischen bei den Bundetsregierungen gehaltene Rundfrage hat aber ergeben, daß das Bedürfnis nach elner gesetzlichen Regelung nicht überall in glelchem Maße bestebt. Zunächst werden nicht in allen Bundesstaaten Beiträge zur Handwerkokammer erhoben, sodaß insoweit in den betreffenden Bundetsstaaten eine Doppelbestenerung nicht vorkommen kann; in einer Reihe von anderen Bundegstaaten entschelden schon jetzt die nämlichen Behörden endgültig über die Ju—
nach einer gesetzlichen Regelung von dem Handelsminister zur Zeit nicht anerkannt werden. Nach der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtz können Handwerkgbetriebe nicht aus dem Grunde allein für handelskammerpflichtig erklärt werden, weil sie in das Handelsregister eingetragen sind. Es muß vielmehr für die Handelskammerpflicht noch die unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister festzustellende Tatsache hinzukommen, daß der Betriebsinhaber Kaufmann ist. Die Kaufmanntzeigen⸗ schaft ist jedoch zu verneinen, wenn dem Betreffenden mit Rücksicht auf seine gesamten Betriebsverhältnifse die Eigenschaft eines Hand⸗ werkers zukommt. Auf diese Rechtsprechung werden die Handels kammern hingewiesen, und es wird ihnen die Freistellung hiernach zweifelloser Handwerktzbetriebe anheimgestellt werden. ;
In anderen Faͤllen, in denen die Natur eines Betriebs es zweifel haft erscheinen läßt, ob er zum Handwerke oder zu den Fabriken ge⸗ hört, will der Handeleminister im Verwaltungswege eine Anordnung treffen, wonach ein Gewerbebetrieb, der durch rechtskräftige Ent⸗ scheidung der Verwaltungsgerichte als Fabrik erklärt ist, von der Heranziehung ju den Organisationen des Handwerks frei zu lassen ist. Gleichzeitig sollen die Regierungspräsidenten angewiesen werden, in allen derartigen zweifelhaften Fällen auf eine Beiladun g der Handwerkskammern durchdie Verwaltungsgerichte hinzuwirken. Den Handwerkskammern wird damit Gelegenheit gegeben, beim Verfahren mitzuwirken und eventuell auch Rechtsmittel einzulegen.
Endlich kommt in Betracht, daß die hier in Rede stehenden Fragen kaum zu regeln sein werden, ohne daß man übersieht, wieweit gleichzeitig etwa die Wünsche der Handwerker befriedigt werden können, die dahin gehen, die Fabrikbetriebe, die handwerks mäßig ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigen, anteilig zu den Kosten beranzujiehen, die die Handwerkskammern für das Gesellen· und Lehrlingswesen auf⸗= gewendet haben. In dieser Beziehung schweben statistische Erhebungen, die noch nicht zum Abschlusse gelangt sind.
Meine Herren, auch die Frage der Gefangenenarbeit ist gestern be⸗ rührt worden. Wie der Staatssekretär des Reichsjustizamtg am 23. Februar 1906 im Reichstage erklärt hat, soll dem Reichttage eine Statistik über Art und Umfang der Gefangenenarbeit mitgeteilt werden. Die statistische Erhebung ist durch ein Rundschreiben des Reichsjustizamts an die Bundegregierungen vom 19. Juli 1905 mit dem 1. Dezember 1905 als Stichtag in die Wege geleitet worden. Eine Zusammenstellung des Materials ist dem Reichstage und auch dem Reichg⸗ amte des Innern noch nicht zugegangen. Die Vertretung der Sache im Reichstage wird bis auf weiteres dem Reichs justizamte zu überlassen sein.
Auch die Aenderung der Gastwirts verordnung ist wiederum angeregt. Ich kann nur wiederholen, daß kaum eine Verordnung des Bundes- rats so eingehend auch von den lokalen Instanzen in den einzelnen Bundesstaaten geprüft worden ist, wie gerade diese Gastwirts verordnung, und wir konnten zu einer anderen Regelung schließlich nicht kommen. Wie Sie wissen, wurde auch im preußischen Abgeordnetenhause ein Antrag gestellt, eine Resolution zu fassen auf Aenderung dieser Ver⸗ ordnung; dieser Antrag hat aber die Zustimmung des Abgeordneten hauses nicht gefunden.
Ich möchte nun noch einige allgemeinere Fragen berũhren. Gz ist hier wieder über die Schädlichkeit des Hausierhandels ge⸗ sprochen. Ich gestehe ohne weiteres zu, daß ein Teil des Saufier⸗· gewerbes, soweit es sich auf das Angebot von Waren bezieht, eigent⸗ lich eine überlebte Einrichtung ist, ebenso überlebt meines Erachtens wie der allergrößte Teil der Jahrmärkte. Jahrmärkte und Warenhausierer stammen aus einer Zeit, wo das Land noch sehr schwach bevölkert war, wo wir wenige ¶ Verbindungen hatten; jetzt kann man aber von jedem Teile des Deutschen Reichs in kürzester Zeit nach irgend einem Platze gelangen, wo wenigftens die mittleren und unteren Volksklassen alle ihre Bedürfnisse an Waren für das tägliche Leben befriedigen können. Daß von den Hausierern viel fach auch mangelhafte, minderwertige Waren verkauft werden, mag richtig sein. Aber andererseits, glaube ich, wenn die verbündeten Re⸗ gierungen sich entschließen sollten, eine Aenderung zur Gewerbeordnung einzubringen, wonach das Warenhausieren wesentlich erschwert oder ganz verboten wird, würde sich kaum eine Mehrheit in dem hohen Hause für einen solchen Gesetzesvorschlag finden; beim Hausierhandel heißt es eben auch, jeder muß die Augen aufmachen für die Waren, die er kauft.
Es sind hier zwei Fragen erörtert worden, betreffend die Er⸗ richtung neuer Reichsinstitute: erstens die Errichtung einer gewerblich⸗ technischen Reichsanstalt. Darüber kann ich heute keine Auskunft geben, weil diese Frage noch so neu ist, daß sie noch nicht genügend vertieft werden konnte. Aber weitere Erörterungen haben schon ge⸗ schwebt über die Errichtung einer chemisch. technischen Reichsanstalt. Ich lasse jetzt den Interessenten meine Ansicht zu der Sache schriftlich zugehen; da aber die Frage auch in der Deffentlichkeit so dielfach erörtert ist, möchte ich beute einiges aus die sem Bescheide mitteilen. Bei solchen wissenschaftlichen Anstalten liegt bei rein bureaukratischer Organisation immer die Gefahr vor, das die Versenen die an solchen
Anstalten arbeiten und die wissenschaftliche Ferschwtag im JInteresse der praktischen Industrie fordern sollen, idee Fädlang ait der Praxig
und der Industrie verlieren, und daß dadarch ide Gc: or ichangz talent und ihre praktische Auffassung der Dinge, idr Ber Rada denen. was die Industrie braucht, allmäblich derblaßt. Medeaen Sie etamal an, wir würden rein bureaukratisch eine chemisch kechaische Neid mm ftalt gründen; vergleichen Sie damit, welche Anregung ein Cbemiler in einem großen industriellen Betriebe dat. wo er täglich auch die Be⸗ dürfnisse des Publikums kennen lernt, woe er tüm lch den wechselnden Bedürfnissen der Industrie aus eigenster Anschannng nabe tritt, wo er täglich neue praktische und techaische Grfadrungen erwirbt. Nun wird so ein Herr in das Laberatoriam ebher Nerdaanstalt verpflanzt. Zunächst ist bei allen dlesen Dingen ein köeöneg Vundernis: hervor. ragende Techniker, berdorragende Cdelber bekennen Gehälter in der Industrie, die Sie nie bewllligen wärden (Sed richtig) und die wir schon mit Rücksicht auf die anderen Beamtenkategorien nicht bewilligen konnen. Also gerade die derdorragendsten Kräfte für den Reichsdienst ju gewinnen, die man für ein solches Institut braucht, wird außer · ordentlich schwer fein Id leide darunter, daß ich manchmal geradegn Dervorragende Kräfte die ich mich demübe für den Nelchedienst zu gewlanen, nickt dekommen kann, well eg mir nicht möglich ist. ibnen elne Gutschädiqung für dag. was sie schon besitzen. auf Grund des Gtatg zu dieten. Sehr viele berdorragende Kräfte
gehörigkeit zu beiden Organtsatlonggruppen. Auch für Preußen, wo
zunächst eine Berücksichtigung der Tarifverträge gewünscht worden, die
verschiedene Behörden entschelden, kann ein dringendes Bedärfntg
konnte ich des deld für den Meichadienst trotz langer Verbandlungen nicht gewinnen. Außerdem leide ich auch darunter, daß bisweilen