Per son alver änder ungen.
söniglich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bücke—⸗ burg, 16. April. Prin; Stephan zu Schaum burg - Lippe Hir iam zum Lt. à la suite des Westf. Jägerbats. Nr.? ernannt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 14. April. Befördert: zu Ltg. der Res.; die Vijefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: de la Sauce (St. Wendel), des 4. Garderegts. z. F., Lehmann III Berlin), des Königin Augusta Gardegren. Regts. Nr. 4, Maag L Dortmund), Harney (Naumburg a. S.), des Gardegren. Regts.
r. 5, Freiherr v. Gablenz (Belgard), des 4. Gardefeldart. Regts., Herzberg Prenzlau), des Gardetrainbats,, Gerhardt (Insterburg), des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Be cker (Inster⸗ burg), des Feldart. Regtg. Prinz August von Preußen (¶ 1. Litthau.) Nr. 1, Reszeleit (Insterburg), des Ostpreuß. Trainbats. Nr. 1, Wecke en des Metzer Inf. Regts. Nr. 98; v. Woedtke — 89 n), Fähnr., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots.
oeller (Stargard), Lt. a. D., zuletzt im Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, als Lt. mit Patent vom 15. Januar 1961 bei den Res. Offizieren des genannten Regts. wiederangestellt.
Befördert: Rohde (II Berlin), Lt. der Landw. Inf. 1. Auf⸗ gebots, zum Oberlt.; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bzw. Vize⸗ wachtmeister: Ne uber (Potsdam), des Inf. Regts. von Borcke 9. Pomm.) Nr. 21, Brandt (1 Berlin), des Inf. Regts. von
vensleben (6. , Nr. 52, Schulz (Perleberg), v. Hes se (Potsdam), des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Koch (i Berlin), des 2. Ermland. Inf Regt. Nr. 15, Hiidebrandt (V Berlin), des Feldart. Regtgz. Peinz⸗Regent Luitpold von Bayern y, Nr. 4. Müller ( V Berlin), des 1. Qberelsäss. Feldart.
egts. Nr. 15, Schöning (V Berlin), des Neumärk. Feldart. Regts. Nr. 54d, Voigtländer (IV , des 2. Oberschles. 3 Regts. Nr. 57, Ritter (Aschersleben), des Inf. Regts.
roßherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Branden⸗ burg.) Nr. 24, Ritscher (Halberstadt), des Füs. Regts. General⸗ Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, Schneide wind (Aschersleben), des Magdeburg. Trainbats. Nr. 4, Oehme (Stendal), des Niederschles. Trainbats. Nr. 5, Stolle Sing; des Füs. Regts. von Steinmetz (Westpreuß. Nr. 37,
aeckel (Sprottau), des 2. Oberelsäss. Inf. Regts. Nr. 171; von Köckritz u. Friedland (Münsterberg), Lt. der Res. des Ulan. Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 2, zum Oberlt.; zu Lts. der Res. die Vijefeldwebel bzw. Vijewachtmeister: Sch urgaez (Glatz), des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß) Nr. 6, Ratzky (Ratibor), Preissner (SStriegau), des Gren. Regtg. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, Nausch (1 Breslau), des Grenadierregiments König Friedrich III. (3. Schlesischen) Nr. 11, Bayer (l Breslau), des 3. Posen. Infanterieregiments Nr. 58, Goebel (Wohlau), Schaeffer (II Breslau), des 4. Schles. Inf. Regts. Nr. 157, Weber (1 Breslau), des Drag. Regt von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, Corniil, Fischer ¶ Breslau), des Feldart. Regts. von Peucker (J. Schles.) Nr. 6; Hammerstein (Mülheim a. d. Ruhr), Oberlt. der Res. des 2. Westfäl. Feldart. Regts. Nr. 22, zum Hauptm.,, Zapp, Siebel (Düsseldorf), Oberlts. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Lucas (Elber⸗
feld), Oberlt. des Landw. Trains 1. Aufgebots, — zu Ritt⸗ melstern; ju Oberltg.; die Ltß. der Res.: Althaus (Münstery, des Inf. Regts. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83. Leuthäuser (Düsseldorf, des 1. Bad. Leibgren.
Regts. Nr. 199, Frick (1 Essen). des 3. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 138, Weigt (Münster), des 2. Ostpreuß. Feldart. Regts. Nr. 2, Scholi (Mülheim a,. d. Ruhr), des Berg. Feldart. Regttz. Nr. 69; Wentzel, Schmitz (Düsseldors), Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Lts., der Res.. Becker (Münster), Fähnr., des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl) Nr. 17; die Vüewachtmeister; Kayser Crefeld), des 2. Westfäl. . Regts. Nr. 11, iddem ann II Bochum), des Feldart. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) tr. 10, Hanebeck (1 Dortmund), des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24, Dörken (Barmen), des Bad. Tratnbats. Nr. 14; Maecker (Detmold), Vizefeldw., zum Lt, der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Platt Barmen), Vizewachtm., zum Lt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots. ucas Koblenz), Lt. der Res. des Masur. Feldart. Regts. Nr. 73, zu den Res. Offisieren des Berg. Feldart. Regts. Nr. 59 versetzt. Befördert: Becker (II Bremen), Oberlt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, zum Rittm.; zu Qberlts.. Dengel (1 Hamburg), Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein,) Nr. 30, Dobbert L Hamburg) Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) r. 31, Eckart, Boysen (J Hamburg), Ltz. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Lte. der Res.:; die Vijefeldwebel bzw. Vijewacht⸗ meister: Rabn 9 des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Branden burg) Nr. 48 Lyhme (Flensburg), des Inf. Regtz. von Manstein Schleswig.) Nr. 84 Hansen, Petersen (Flensburg), des Füs. Regts. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, öckener (Bremer⸗ haven), des 4. Hannov. Inf. Regts. Nr. 164, Kunhardt (II Ham- burg), des Kür. Regts. Kaiser Nikolaus J. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, Sch ul z (Flensburg), des Magdeburg. Trainbats. Nr. 4, Meyer (Hannover), des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (C2. Westfäl) Nr. 15, Halle (Hannover), deß 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Wellmann (Lingenz, des Inf. Regtö. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries) Nr. 78, Lehmann (Hildes—⸗ beim), des Inf. Regts. von Voigts.Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Lehmhaus (Hannover), des 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 176, Pechel Eingen), des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24, Ot te (Hannover), des Hannov Trainbats. Nr. 10, Hohmann (Sondershausen), des 2 Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Schafft (Hersfeld), des 3. Ofspreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Lg mpers bach (Hersfeld), des 1. Oberelsaͤff. Inf. Regts. Nr. 167. Brandt (Heidelberg), des 2. Bad. Gren.
Regts. Kalser Wilhelm JI. Nr. 110, Moser (Stockach), des 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113, Lüll (Heidelberg), Müller
en des Feldart. Regiments Großherzog (. Bad.) Nr. 14 Müller (Saargemünd), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zum k., zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister:
en zel (Konitz, des Feldart. Regts. Nr. 72 Hochmeister, Schnur, Carnier (1 Varmstadt), des Inf. Regts. Prinz Carl (4. Groß⸗ herzogl. Hess) Nr. 118, Frhr. v. Schütz zu Hokzhausen (Ober— lahnstein), des Feldart. Regt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, Meister (Höchst), des Großherzogl. Art. Korps, 1. Großherzogl. Hess. Feldart. Regts. Nr. 25, Kleinschmidt (( Darmstadt), des 2. Großherzogl. Hess. Feldart. Regts. Nr. 61. Crecelius (Wies baden), Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Feldart. Regts. Nr. 60, ju den Res. Offizieren des 2. Großherzogl. Hess. Feldart. Regt. Nr. 61 versetzt.
Befördert: Claaßen (II Berlin), Vizefeldw, zum Lt. der Res. des Gardeschützenbats, Beer (Hirschberg), Vtzefeldw., zum Lt. der Res. des Jägerbats. von Neumann (1. Schles.) Nr. 5, v. Mün⸗ ster mann (1 Darmstadt), Vizefeldw.,, zum Lt. der Res. des Westfäl. Jägerbats. Nr. 7, Domaniecki (Gleiwitz), Lt. der Res des Nieder⸗ schles. Fußart. Regts. Nr. 5h, Wal er (Osterode), Lt. der Res. der Fußart. Schießschule, — zu Oberleutnants; zu Leutnants der Res.: die Vizefeldwebel: Brühl⸗Sch reiner (Striegau) des Fußart. Regts. von Hindersin (Pomm ) Nr. 2, Arntzen Gandsberg a. e. Promnitz (5 Berlin), des Weslfäl. Fußart. Regtz. Rr. 7, Ädkoff (Konitz, des PoiꝝáCmeoußmsûsuuNt 2, Adamy (Hannover), des L. Elsaͤss. Pion. Bats. Nr. 15, Menzel (Sprottau), des Westpreuß. Pion. Bats. Nr. 17, Homann (III Berlin), Frisch (Karlsruhe), Völker (Barmen), des Eisenbahnregts. Nr. 1, Müller, Decker (III Berlin), des Eisenbahnregts. Nr. 3, Strö der (Oberlahnstein), des Telegraphenbats. Nr. 3.
Abschiedsbewilligun gen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 14. April. Der Abschied bewilligt: Kelch (II Berlim, Hauptm. des 2. Aufgebots des 1. Gardelandw. Regts., mit der Er⸗ laubnig zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Wasserthal (Halberstadt), Rittm. der Res. des Gardetrainbats., mit der Erlaubnis
zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Tolle (Sonderghausen), Rittm. des Gardelandw. Traing 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Hellmund (Hannover), Oberlt. des 1. Aufgebots des 2. Gardegren. Landw. Regts. Gr. v. Hochberg Frhr. zu Fürstenstein (III Berlin), Lt. der Res. des 1. Garderegts. z. F, Jor dan (II Bochum), Lt. der Res. des Königin Elisabeth Gardegren. Regts. Nr. 3. diesem behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, Werner (III Berlin), Lt. des 1. Aufgebotßz des Gardefüs. Landw. Regts.,, Scott . Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnitäz zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Froelich (Insterburg), Fohn (Allenstein), Haupleute der Landwehr Infanterie 2. Aufgebot, ersterem mit der rlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Engler — Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Lom pe (Königsberg), Prellwitz (Insterburg), Oberltg. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, ersterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, v. Lo eper (Stargard), Hauptm. der Res. des Pomm. . Regts. Nr. 34, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. rmeeunfform, v. Ei senhart⸗Rothe (Lucas) (Belgard), Rittm. der Res. des Gren. Regts. zu Pferde Freiherr von Berfflinger (Neumärk.) Nr. 3, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Anders , , Rittmelster der Reserve des Poömm. Trginbais. Nr. 2, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Bahrdt (1 Berlin), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Auf— ebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, rhrn. v. Carnap⸗Jahnsfelde (Landsberg a. W.), Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Günther, v. Arnoldi (( Berlin), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, letzterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Fabritzi (1 V Berlin), Oberlt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Hohnhorst (1 Berlin), Lt. der Landw. Inf. J. Auf⸗ gebots, v. Klaeden (Guben), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Jüttner (Halberstadt)h, Hauptm der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Beste— horn (Aschersleben), Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Arnold (Halle a. S.), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Perrin (Posen), Hauptm. der Ref. des Colberg. Gren. Regtg. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeunsform, Dobberstein (Hirschberg, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots. v. u. jur Mühlen (Hirschberg), Oberlt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, Hirtz (Görlitz, Qberlt, der Landw. Inf. 2. Aufgebots, — letzteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Ba bel (Glatz), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Geißler (Neisse), Qberleutnant der Landwehrinfanterie 2. Aufgebots, Kux (Elberfeld), Schütte (Hagen), Hauptleute der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Brügmann (1 Dortmund), Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgehots, Lenders (Düsseldorf) Oberlt, der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Münch (Münster), Lt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, Schlüter ( Essen. Lt. der Landw. Feldart. 2. Auf⸗ gebots, Krebs (Andernach, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Gr. v. Gglen (Bonn), Oberlt. der Res. des Kür. itz von Driesen (Westfäl) Nr. 4, Se vler (Aachen), Merckens (Rheydt), Oberltg. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Kirschstein Deutz), Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Hollender (Rheydt), berlt, der Landw. Feldart. 2. Aufgebols, Lüdicke (Cöln), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Stegemann (Aachen), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Karraß (Kiel), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Hoppenrath (Waren), rene der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Beyer ( Bremen), Pfeiffer (Flensburg), Sberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, letzterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Ohly (II Hamburg), Tretow (Wismar), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Albrecht (I Bremen), v. Bü lom (Neustrelitz Odberlts. der Landw. Kab. 2. Aufgebots, Eyring (1 Altona), Redmer (II Altona), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Krebs (IL Altona), Lt. der Landw. Feldart. J. Aufgebots, Ha bbin ga flurich), Oberlt. der Landw. Inf. J. Aufgebots, v. Trotha (Hersfeld), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Francke (Weimar), Oberlt. der Landw. Kav. 2. Auf⸗ gebots, Ganzert (Eisenach, Lt. der Landw. Feldart. 2. Auf⸗ gebots, Blankenhorn (Lörrach), Hauptm. der Res. des 5. Bad. Feldart. Regts. Nr. 76. mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des Feldart. Regts. Großherzog (1. Bad.) Nr. 14, Schaefer (Karlsruhe), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Krantz Konitz, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Rehefeld (Schlawe), Wenke (Hanau), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Auf- gebots, Böhm (1 Darmstadt), Lt. der Landw. Inf. Z. Aufgebots, Pfennig (IV Berlin), Oberlt. der Landw. Jäger 1. Aufgebots, Brügmann (L Altona), Hauptm. der Landw. Pioniere 2. Auf⸗ gebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Lisse (Sprottau), Oberlt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots, Fleckner (IV Berlin), Baldus (Marburg), Oberlts. der Landw. Pioniere 2. Aufgebotg, letzterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Volk (1 Essen), Hauptm. der Res. des Eisen⸗ bahnregts. Nr. 1, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Zöllner (Insterburg), Bruhns (III Berlin), Oberlts. der Landw. 2. Aufgebols der Eisenbahnbrig. Im Sanitätskorps. Berlin, 14. April. Im aktiven Heere: Der Abschied mit der gesetzlichen Pension aus dem aktiven Heere bewilligt: Dr. Krause, Oberarzt beim 1. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 33; zugleich ist derselbe bei den Sanitättzoffizieren der Landw. 1. Aufgebots angestellt. Dr. Müller, Assist. Arzt beim 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69; zugleich ist derselbe bei den Sanitäts⸗ offijieren der Res. angestellt. ;
Von seiner Dlenststellung auf sein Gesuch enthoben: Dr. Vüllers, Oberstabsarzt z. D., diensttuender Sanitätsoffizier beim Bezirkskommando Cöln, unter Verleihung des Charakters als Gen. , mit der Erlaubnis zum ferneren Tragung seiner bisherigen
niform.
Im Beurlaubtenstande: Befördert: zu Oberärzten die Assist. Aerzte der Res.: Loebell (1 Cassel), Dr. Lo rey (L Ham⸗ burg), Dr. Borris (Graudenz), Dr. Meyer (Zudwig Hermann) (III Berlin), Dr. Scholz (Königsberg), Schäfer (11 Berlin), Dr. Geyer (Weimar), Dr. Eckes (Worms), Dr. Hoos (Marburg), Dr. Rybka (Rastenburg), Dr. Pentrup (111 Berlin), Kirchhoff ( Dortmund), Dr. Hamann (Rheydt), Dr. Schnüttgen (Münster), Dr. Stamm witz (Brandenburg a. H), Maicher (Rybnik), Na torp (Kattowitz. Dr. Kallenbach (Tilsit); zu Assist. Aerzten: die Unter⸗ ärzte der Res.: Dr. Hirschberg (III Berlinz, Dr. Löwens berg (Bielefeld) Dr. Epersheim (Bonn), Sand vp oß ¶ Braunschweig), Dr. Schulz (( Casseh, Klose (1 Essen), Dr. Maschke (1 Hamburg), Dr. Gorgas (Lübeck, Dr. Ahlers (Münster), Dr. Boeckel mann (Potsdam), Bröking (Wiesbaden); der Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Lehmann (Wiesbaden).
Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform bewilligt: Dr. Cimbal (Neisse), Oberstabgarzt der Landw. 1. Aufgebots, Br. Apolant (Edgar) (111 Berlin), Stabsarzt der Res.; den Stahgärsten der Landw. J. Aufgebots: Dr. Dyrenfurth (III Berlin), Dr. Engelskirchen (Hagen), Dr. Riehn (Hildes« heim), Dr. Dambach er (Karlsruhe), Dr. Bachmann (Lüneburg), Dr. Falcken berg (Gelsenkirchen), diesem unter Verleihung des
Charakters als Oberstabgarzt. Dr. Do hrs (Lingen), Dr. Let haus
Der Abschied bewilligt: ;
(Soest), Dr. Günter en en h, Stabsärzte der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Hummels heim (Bonn), Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots, Dr. Raake (Wiesbaden), Oberarzt der Res., Dr. Schmidt (Magdeburg), Dr. Fürer (Mogbach), Oberärzte der Tanbw. 2. Aufgebotz, Hr. ÄÜppelrath (Göln),“ Affist. Arzt der
Landw. 1. Aufgebots.
Evangelische Militärgeistliche.
14. April, Langguth, Militärhilfsgeistlicher der 30. Div. in Straßburg, Köppe, Militärhilfsgeistlicher der 30. Div. in Dieuze, — u Div, Pfarrern unter Belassung in ihren bisherigen Standorten ernannt. Güldem eister, ö in Danzig, als Militärhilfz. eistlicher der 36. Div. in Danzig, erensky, Pfarramtskandibat n Frankfurt a. O. als Militärhilfsgeistlicher der 5. Div. in Frank. furt a. O., — angestellt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 3. April. Boegelsack, Otto, Proviantamtsaspiranten, als,. Proviantamtz. assistenten in Jüterbog biw. Saarburg angestellt. Witte, Probiant— amtsassist. in Saarhurg, nach Metz bersetzt. Klinke, Obervetertnär im Feldart. Regt. Prinz August bon Preußen (1. Litthau.) Nr. . auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. Die Unter— jahlmeister; Dräger, Köhn, Kahleis beim Gaͤrdekorps, Ga. jewsky, Ogrzewallg, Schwein gruber, Vie trich, Kum mrow, Kerlin beim I. Armeekorps, Tetzlaff beim II. Armer korps, Lemcke beim IV. Armeekorps, Pietsch, Richter (Otto) beim V. Armeekorps, Golezewski, Bernau. Münther, Kellner, Tobeck beim VI. Armeekorps, Degen, Ohling beim VII. Armeekorps, Winzenburg, Clemens beim VIII. Armee- korps, Berner beim IX. Armeekorps, Maasberg, Mochel, ö Kaufmann, Weidner beim XX. Armeekorps, Rohde, Wolter, Rüppel, Engmann, Zehe, Reinisch beim XVI. Armeekorps, Richter (Robert), Te ws beim XVII. Armer korps, zu Zahlmeistern ernannt.
4. April. Hartfuß, Intend. Registrator von der Intend. 3. ö Armeekorps, zu der des VI. Armeekorps zum 1. Jul 1907 versetzt.
5. April. Schwibbe, Proypiantamtskontrolleur in Graudenz, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
6. April. Kiesewet ter, Kaserneninsp. in Posen, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
8. April. Zahlten, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Frel—⸗ burg i. B., in die Vorstandszstelle daselbst als Garn. Verwalt. Insp, Bernau, Kaserneninsp. in Metz, nach Freiburg i. B. als Kontrolle⸗ führer auf Probe, Schneemilch, Märtins, Strehlow, Kasernen, inspektoren in Thorn bzw. Schöneberg und Tilsit, nach Metz biw. Thorn und Posen, — versetzt. Beyer, Kaserneninsp. bei der Sst— asiatischen Besatzungsbrig,, als Kaserneninsp. in der Heeresverwaltung angestellt und der Garnisonverwaltung in Dt.⸗Eylau zugeteilt.
Durch Verfügung des Generalkommandos. Ober— zahlmeister und Zahlmeister: a versetzt: Gerdewischke vom III. Bat. 2. Ermländ. Inf. Regts. Nr. 151 zum J. Bat. des Regts, Herbst vom III. Bat. 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32 zum J. Bat. 1. Oberelsäss. Inf. Regts. Nr. 167, Jenner von der II. Abteil. 2. Oberel säss. Feldart, Regts. Nr. HJ zum 3. Schles. Drag. Regt. Nr. 15; b. infolge Ernennung, Versetzung, Einreihung zugeteilt: Borrmann, nach erfolgtem Ausscheiden aus der Schutztruppe für Südwestafrika, dem J. Bat. 4 Unterelsäͤss. Inf. Regts Nr. 143, Dräger dem II. Bat. Eisenbahnregts. Nr. 2 Köhn dem II. Bats. Gardegren. Regt. Nr h Kahleis dem II. Bat. Eisenbahnregts. Nr. 3, Gajewsky dem II. Bat. Gren. Regtz. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Ogrzewalla dem II. Bat. 2. Masur. Inf. Regts. Nr. 147 Schweingruber dem II. Bat. Inf. Regts. Graf Dönboff (I. Ostpreuß) Nr. 44, Dietrich dem J. Bat. Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Kum mrow dem III. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr 44, Kerlin dem III. Bat. 2 Ermlaͤnd. Inf. Regts. Nr. 151, Tetzlaff dem III. Bat. Pcocmm. Füs. Regts. Nr. 34, Lemcke dem II. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr 72, Pietsch dem III. Bat. 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 7, Richter (Otto) dem II. Bat. Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß) Nr. 6, Golezewski der reitenden Abteil. 2. Schles. n Regts. Nr. 42, Bernau dem II. Bat. Gren. Regtg. König
riedrich III. (2. Schles.) Nr. 11, Münther dem I. Bat. Füs. Regts. General -Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Kellner dem 1I. Bat. Inf. Regts. Keitb (1. Oberschles. Nr. 22, Tobeck dem Füs Bat. Gren. Regts. König Friedri Wilhelm II. (1. Schles) Nr. 106, Degen dem III. Bat. Inf. Regtg. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 5, Ohling der I. Abteil. Minden. Feldart. Regts. Nr. 58, Winzenburg der II. Abteil. 2. Rhein. Feldart. Regts. Nr. 23, Clemens der II. Abteil. Feldart. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein) Nr. 8, Berner der J. Abteil. Lauenburg. Feldart. Regtg. Nr. 45, Maas⸗ berg dem III. Bat. Hohenzollern. Fußart. Regts. Nr. 13, Mochel dem II. Bat. 4. Unterelsäss. Infanterleregiments Nr. 143, Heinemeier dem II. Bat. 2. Unterel säss. Infanterteregiments Nr. 137, Kaufmann dem III. Bat. 2. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 99, Weidner dem II. Bat. 3. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 138, Rohde der J. Abteil. 3. Lothring. Feldart. Regts. Nr. 69, Wolter dem II. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Rüppel dem II. Bat. 1. Lothring. Inf. Regts. Nr. 150, Eng— mann dem I. Bat. 9. Lothring. Inf. Regts. Nr. 173, Zehe dem II. Bat. Königeinf. Regts. (6. Lothring.) Nr. 145, Rei nisch dem II. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67, Richter (Robert) der II. Abteil. Feldart. Regts. Nr. 71 Großkomtur, Tews der II. Abteil. 2. Westpreuß. Feldart. Regts. Nr. 36.
Kaiserliche Schutztruypen. Schutztruppe für Südwestafrika.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen). 16. März. Erhardt, Oberveterinär, mit dem 31. März d. J. behufs Uebertritts zu den Oberveterinären des Beurlaubtenstandes (Bezirks kommando Hannover) aus der Schutz⸗ truppe ausgeschieden.
20. März.
verwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. . 22. März. Sachtleben, Zahlmstr.', mit dem 31. März d. J.
behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königl. preuß. Heeregber⸗ ausgeschieden. Zhorows ki, Zahlmstr. vom 1. April d. J. ab bis auf weitere;
waltung (XV. Armeekorps) aus der Schutztruppe zur Dienstleistung beim Oberkommando der Schutztruppen (Kammer. verwaltung) kommandiert.
28. März. Engst, d. J. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königl. sächs. Heeres⸗ verwaltung (Probiantamt Dresden) aus der Schutztruppe ausgeschieden.
29. März. Meyer, ah nehmung der Geschäfte eines Intend. und Baurats, mit dem 31. Mär d. J. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königl. preuß. Heereß⸗
verwaltung (bei der Intend. des X. Armeekorps in Hannover) aus der .
Schutztruppe ausgeschieden.
Res ke, Oberveterinär, mit dem 165. April d. 35. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königl. preuß. Heerez⸗
Proviantamtsassist, mit dem 31. Män
Militärbauinsp., beauftragt mit Wahr—
30. März.
Nr. 143) aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Denutscher Reichstag. 31. Sitzung vom 17. April 1907, Nachmittags 1 Uhr.
Borrmann, Zahlmstr., mit dem 31. März d. J . behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königl. preuß. Heeredvett⸗- waltung (in einer freien Unterzahlmeisterstelle des J. Bats. Inf. Regt. .
Außer den in der gestrigen Nummer des Blattes mit— fen Resolutionen zu dem Kapitel „Reichsgesundheitsamt“ d die zum „Gehalt des Staatssekretärs“ bereits gestellten,
rt aber zurückgezogenen Resolutionen, betreffend die Arbeiter⸗
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetatks für das Rechnungssahr 1907, und zwar: Etat für das Reichsamt des Innern, ferner erste B⸗ ratung der zweiten Ergänzung des dem Reichstage vor liegenden Entwurfs des Reichshaushaltsetats und des Haus haltgetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 190
aufgenommen worden, und zwar . ⸗
rhältnisse in den Walz⸗ und Hütten werken, wieder
Resolution Giesberis (Zentr.): Durch den Beirat für Arbelterstatistik Untersuchungen über diese Verhältnisse zu ver—⸗ anlassen und auf Grund der Ergebnisse dieser Untersuchungen ent— sprechende Verordnungen zum Schutz der Walz⸗ und Hüttenwerke⸗
gArbester zu erlassen. . II. Resolution Albrecht und Genossen . Die ver⸗ dbiündeten Regierungen zu ersuchen, auf Grund des § 1
206 der
beordnung zum Schutze der in Walz⸗, Hüttenwerken und . ger err bih n ereün beschäftigten Arbeiter Verordnungen zu erlassen, pie über die Dauer der Arbeitszeit, Einführung der achtstündigen
. e bel schicht für die im Feuerbetriebe beschäftigten Arbeiter, Eln⸗
schränkungen der Ueberarbeit, strenge Durchführung der zum Schutze ber Arbeiter erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und Unfall— perhütungsvorschrisften, sanitäre Einrichtung der Arbeitsräume, An— wendung von Staublaugeanlagen in den Metallschleifereien, Ein⸗ richtung' und gute Instandhaltung van Wasch, und Badeanstalten, Ankleide⸗ und Speiseräumen und die Bereitstellung von Erfrischungs⸗ mitteln Bestimmungen treffen. .
III. Resolution Brandxys und Genossen (Polen): Tunlichst bald eine Untersuchung veranstalten zu lassen über die Arheiter⸗ erhältnisse der Eisen,, Blei und Zinkhütten, sowie der Hochöfen, Walzwerke und ähnlicher Betriebe, und die verhündeten Regierungen zu erfuchen, möglichst bald für diese Betriebe auf Grund dieser Unter⸗ suchungen geeignete Vorschriften zu erlassen, sowie dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen nach dem Muster der Knappschaftsvereine Versicherungsvereine für diese Arbeiterkategorien gegründet werden.
Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte wird beschlossen,
die Weinfrage vorab gesondert zu verhandeln.
Präsident Graf Udo zu Stolberg fordert nach diesem Beschlusse
die Redner auf, sich nochmals heim Schriftführeramt zum Worte zu
melden. Uater stürmischer Heiterkeit des Hauses eilt eine, große Anjahl von Mitgliedern aus dem Saale die Treppe zum Präsidium hinan.
Die Heiterkeit und die Unruhe im Hause beschwichtigt sich
. erst allmaͤhlich, sodaß die Ausführungen des folgenden Redners nur bruchstückweise zum Verständnis gelangen.
Abg. Dr. Ruegen berg (Zentr.) geht zunächst auf die am 7. März
stattgehabte Besprechung der Interpellation Roesicke wegen des Wein— gaesetzes näher ein und weist namentlich darauf hin, daß die Aus⸗ führungen der Abgg. Roesicke und Stauffer, soweit sie sich auf den Weinhandel an der Mosel bezogen, große Erregung im Inlande, namentlich aber auch in der autländischen Presse hervorgerufen haben. Der Redner tritt jenen Ausführungen entgegen und stellt sie in ver— schiedenen Punkten richtig. Sodann wendet er sich zur Begründung der von ihm und seinen Freunden beantragten Resolution und weist namentlich auf die Notwendigkeit der Einführung kauf männisch vor⸗ gebildeter und ungbhän iger Kontrolleure, auf die Notwendigkeit einer Maximalgrenze für den Zusatz von Zuckerwasser und die Verschaͤrfung der Strafbestimmungen hin.
Abg. David (Soz.): Die Ausführungen des Abg. Stauffer, auf
die vorhin Bezug genommen wurde, haben deshalb die größte Er⸗ regung hervorgerufen, weil man sie als eine Diskreditierung des Wein⸗ handels angesehen hat. der Weinhändler in Mainz sei bei der hessischen Regierung dahin vorstellig geworden, daß die Weinkontrolle in Hessen gemildert werde. Das ist nicht der Fall gewesen. —ꝛ Darmstadt war, hat nur verlangt, daß die hessische Kontrolle auch im
Es wurde seinerzeit behauptet, der Verband
Die Deputation, die seinerzeit in
übrigen Deutschland, besonders in Preußen, durchgeführt werde. Dies ist ja auch auf ihr Ersuchen von der hessischen Regierung in einer Zuschrift bestätigt worden. Ich hoffe, daß die Herren, die jene
Behauptung aufgestellt haben, sie nunmehr zurücknehmen werden. Dann hat der Abg. Stauffer in einer Weise sich ausgelassen, die den ganzen Ort Büdesheim und das Gebiet darüber hinaus betroffen hat, Man darf doch nicht wegen einer Firma, welche der Weinfälschung beschuldigt worden ist, einen ganzen Ort derart in Mißkredit bringen, zumal dlese Firma mit dem Orte Büdesheim an sich sehr wenig zu tun hat, ihr Domizil vielmehr in der Hauptsache auf preußischem Gebiete in Kreuznach belegen ist.
Auch andere Angriffe des Abg.
. Stauffer hat der Vorredner, Dr. Ruegen berg, bereits zutreffend jurückgewiesen. Die Art, wie die Abgg. Roesicke und Stauffer diese Dinge verallgemeinert haben, hat unserem Weinbau
nicht gedient. Die kleinen Weinbauer haben denn auch sehr scharf dagegen Stellung genommen. Ueberhaupt die Methode, daß Ver— treter eines Weinbaugebietes ein anderes Weinbaugebiet diskreditieren, ist eine große Gefahr für unseren gesamten Weinbau. Das liegt aber
an dem Mangel einer geordneten Kontrolle; wir müssen daher mit
erhöhtem Nachdruck die möglichst baldige Schaffung einer scharfen, wirksamen Kontrolle verlangen. Wir haben ein allgemeines Interesse, daß unsere deutsche Produktlon, welche es auch sei, auf dem Welt— markt eine gute Position einnimmt. Ist die Kontrolle infolge der Rückständigkeit und des Widerstandes Preußens noch so mangelhaft,
so ist sie doch im Auslande noch viel mangelhafter als in Deutschland; Frankreich, Italien, Spanien, wo die Kontrolle
gleich Null ist, haben keinen Anlaß, gegen uns voreingenommen ju sein. Der Resolution des Zentrums stimmen wir zu; auch wir sind bereit, in dieser Richtung an der Besserung der Verhältnisse mit⸗ zuarbeiten, wie mein Freund Ehrhart schon am 7. März dargelegt hat. Eine scharfe Buchkontrolle muß eingeführt, der Zuckerzusatz begrenzt, der meist auf Betrug hinauslaufende und gesundheitsschädliche Ver⸗ schnitt unter den Deklarationszwang gestellt und die Strafvorschriften müssen verschärft werden. Einige kausend Mark Geldbuße sind keine Strafe für den, der bei solchen Manipulationen Hunderttausende ver⸗ dient. Die Kontrolle darf nicht auf den Wein beschränkt bleiben, sie muß sich zu einer scharfen allgemeinen Nahrungsmittelkontrolle aus— wachsen. Daß wir eine solche noch nicht haben, liegt bekanntlich an dem Widerstande der preußischen Regierung. Graf Posadowsky hat uns ja selbst mitgeteilt, daß die preußische Regierung zu einem ent— sprechenden Entwurfe, der ihr vorliege, noch immer nicht definitive Stellung genommen habe. Auch nach der Seite müßte die Relchs= regierung einmal energischer vorgehen, ein Verlangen, das freilich nicht erfüllt werden wird, weil dann die betreffenden Personen gegen sich selbst vorgehen müßten; aber ausgesprochen muß immer wieder werden, daß auch auf diesem Gebiete Preußen der Hemmschuh des Fortschritts ist. Für Preußen spielt das fiskalische Moment ja be— deutend mit. Die Kosten der Kontrolle durch eine Weinsteuer auf⸗ bringen zu lassen, wie Graf Kanitz und Freiherr v. Gamp empfahlen, das machen wir auf keinen Fall mit; denn es würde nur eine überaus ungerechte Neubelastung der weinbautreibenden Staaten, eine höchst ungerechte Ausnahmesteuer bedeuten, Heute. unter dem Einfluß der kapitalistischen Konkurrenz, ist die JRäahrungzmittel verfülschung in einer Weise gediehen, daß sie längst zu einer Gefahr für die Volksernährung geworden ist. Gegen diese hochernste Gefahr muß einheitlich im Reiche vorgegangen werden. Alles, wat heute auf den Tisch kommt, wird verfälscht, Milch, Käfe, Butter, Fleisch, Liköre werden nicht weniger verfälscht als der Wein und es ist die höchste Zeit, daß hier eingeschritten wird. Alle solche Kontrollmaßregeln werden ja gewiß nicht alle Ver⸗ sälschungen unmöglich machen, so wenig wie die Gesetzgebung Dieb⸗ stahl und Mord aus der Welt schaffen kann; bis zu einem gewissen Grade muß hier die Selbsthilfe des Publikums eintreten und auch die liegt noch außerordentlich im Argen. Es ist unglaublich, wie selblt in Berlin, im sogenannten Zentralpunkt der Intelligenz, das Publikum das geschmierteste, schundigste Zuclerwasser sich als Wein für schweres Geld aufhalsen läßt, zumal in den sogenannten feinen Lokalen in Berlin⸗West. Wenn ein Wein „Piesporter“ heißt, so ist gar keine Garantie gegeben, daß der Wein wirklich daher
kommt, selbst wenn das Wachstum dabei steht; alles das wird gemiß braucht und gefälscht. Gegen den schlimmsten Betrug aber wenigstens muß man sich schützen können. Etz wurde hier von einem Rückgang des Weinkonfumg gesprochen und die Schuld dafür auf die Abstinenz⸗= bewegung geschoben. Piesfe Bewegung wird ganz mit Unrecht an⸗ eklagt; der Weinkonsum leidet unter der freiwilligen Abstinenz cherlich nicht; er leibet unter der aufgezwungenen Abstinenz, da 30 o69 der Bevölkerung gar nicht imstande sind, sich Wein als Getränk gönnen zu können; der Wein ist ein Luxusgetränk für die wohlhabenden Schichten. Wollen Sie hier Wandel schaffen, so schließen Sie sich unserer Politik an, die darauf hinausläuft, das wirtschaftliche Niveau der Bevölkerung so zu, heben, daß sie sich auch einmal Wein leisten kann. Die künstlich- Verteurung der notwendigsten Lebensmittel durch die agrarische Politik läßt dem größten Teile der Bevölkerung für solche Ausgaben eben nichtz übrig. So ist diese Pelitik ein schwerer Schade, insbesondere auch für die weinbautreihende Bevölkerung. Abg. Keller (wildlib. :: Der Abg. Roesicke hat, wie es nicht anders zu erwarten war, den Weinbau in der Pfalz in Schutz ge⸗ nommen. Er hat dies aber auf Kosten des benachbarten Wein⸗ baues in Hessen getan und dagegen muß ich mich wenden. Das Weinbaug,blet in Hessen ist verhältnismäßig sehr klein, sodaß man es leicht übersehen und der Kontrolleur alles leicht durchschauen und den Sündern die Lust zum Sündigen nehmen kann, Zudem ist die hessische Weinkontrolle so vorzüglich, daß, wenn sie überall eingeführt würde, die Klagen bald verstummen würden. Wir Hessen würden es auch durch⸗ aus nicht bedauern, wenn neben der Geldstrafe auf eine entsprechende Gefängnisstrafe erkannt würde. Der Abg. Stauffer versuchte den Nachweis zu führen, daß die Hälfte aller in den Konsum gebrachten Weine gefälscht ist. Durch derartige Behauptungen, die durch nichts
bewiesen sind, wird nur die Lust zum Weintrinken genommen, Das gereicht nur der ausländischen Konkurrenz zum Vorteil
und dadurch wird unser Absatz in diesem Gebiete nicht gefördert. Die überwiegende Mehrheit der Weinhändler läßt sich von durchaus ehr⸗ baren Grundsatzen leiten. Dieser aber wird ebenso wie der Winzer⸗ stand durch solche Verallgemeinerungen in Mäitleidenschaft gezogen. Anstatt die bestehenden Mißstände in jedem Jahre wieder frisch bon der Tribüne dieses Hauses in die Welt zu posaunen, sollte man endlich dazu übergehen, ihre Abstellung in die Hand ju nehmen. Ich glaube, daß die Mitglieder des Hauses über die Zustände, die im Lande herrschen, vollständig orientiert sind, und auch Graf Posadowsky hat gezeigt, daß er vollständig mit ihnen vertraut ist. Wen will man also noch belehren? Die Frage ist doch nur, wie man am besten und schnellsten Abhilfe schafft. Was die Angriffe des Abg. Stauffer gegen Büdesheim betrifft, so lag die Weinkellerei, gegen die sich der bekannte Prozeß richtete, weit entfernt und dies war auch der Grund, warum ihr Tun und Treiben so lange verborgen blieb. Büdesheim liefert, wie seine ganze Umgegend, einen Stoff. der sich mit den besten Erzeugnissen messen kann. Büdesheimer, Scharlach, berger, Oppenheimer usw. sind Marken, deren Ruhm schon lãngst über die Grenzen des Vaterlandes hinausgedrungen ist. Bei uns in Hessen sind die Winzer der Ansicht, daß man mit dem heutigen Gesetz ganz gut auskommen könne, wenn es richtig durchgeführt würde. Sie verlangen deshalb auch überall eine strenge Ausübung der Kellerkontrolle und meinen, daß dann auch wieder auf dem Gebiete des Weinhandels Ruhe eintreten werde, die sie als eine unerläßliche Vorbedingung eines guten Weinabsatzes ansehen. Die landwirt chaft⸗ lichen Vereine und die Weinbergbesitzer anderseits glauben, daß das heutige Gesetz absolut unzureichend ist, und wünschen deshalb den Erlaß eines neuen Gesetzeß. Der landwirtschaftliche Verein hatte einen Ausschuß gebildet, dessen Vorschläge einstimmig angenommen wurden. Nachdem wir 1904, 19065 gute Ernten gehabt hatten, kam 19035 die Katastrophe durch die Peronospora, die fast nichts mehr von der Ernte übrig ließ. Der Ausfall wird von staatlicher Seite für Hessen allein auf. 8 bis 9 Mil⸗ lionen Mark geschäͤtzt. Für den reellen Weinhandel und Winzerstand ist das Panschertum ein ebenso gefährlicher Schädling und muß des— halb ebenso vom Erdboben vertilgt werden. .
Abg. Dr. Roe sicke (dkons.): Ich bin zwar in dieser Debatte nicht das einzige Karnickel, das angefangen hat, aber ich gehöre zu ihren Kreisen. Der letzte Redner hat mich ja einigermaßen glimpflich und freundlich behandelt, wofür ich ihm danke. Er gehört eben zum
Bund der Landwirte und wir sind im ganzen einig. 7h habe keineswegs übertrieben, wie man mir vorgeworfen hat. Allwissend
sind wir ja alle nicht, wären wir es, so brauchten wir keinen Reichstag, und deshalb müssen wir hier aussprechen, was zu sagen ist. Der Abg. Dapid hat gegen mich den Speer gedrückt und gesagt, wir auf dieser Seite selen schuld daran, daß es den Winzern so schlecht ginge. Warum? Wiäl wir das Flessch und daz Brot verteuerten! Sie wissen ganz genau, daß die Landwirt: nicht an den Preisen im Einzelhandel schuld sind. Sehen Sie sich die Preise an, die namentlich die kleinen Leute für Schweine bekommen, und die Preife in den Städten. Es wird noch die Zeit kommen wo die kleinen Leute die Schweinezucht aufgeben, und dann werden die Fleischer wieder die Preise erhöhen, nachdem sie sie vorher nicht herabgesetzt haben. Dann soll man uns keinen Vorwurf machen. Das beste ist, wenn wir Preise haben, bei denen alle existieren können, auch die Land wirte. Die Preise in England sind für Fleisch und Brot jetzt keines wegs niedriger als in Deutschland, wie der Abg. Schippel noch vor kurzem anerkannt hat. Man hat nun das Kriegsbeil erhoben gegen diejenigen, die den Pansch und Mansch bekämpft hahen. Man hat die hessische Kammer gegen mich ins Feld geführt. Ein Mitglied des Landtags, Haas, hat dort anerkannt, daß der Abg. Stauffer und ich das Beste gewollt haben. Ich habe nichts gegen Rhein⸗ Hessen gesagt, ich habe es mit keinem Worte getadelt. Ich kenne die Weine in Hessen und liebe sie; . B. Liebfrauenmilch. Wer hat nicht schon eine Scharlachberger⸗Auslese getrunken und sich daran erfreut. Der Hessische Minifter des Innern, Braun, hat selbst zugegeben, daß infolge der niedrigen Preise in dem letzten Jahre die Preise zurückgegangen sind. Die hessische Regierung at sich bereit er⸗ flaͤrt, mit Rücksicht auf die ungünstige Lage des kleinen Winzerstandes Steuererleichterungen und Zuschüsse zu leiten. Weshalb habe ich die hessischen Verhältnisse hervorgehoben? Weil ich zeigen wollte, wie unbedingt notwendig eine einheitliche Gestaltung der ganzen Ver— hältnisse im ganzen Reiche ist. Wozu der Lärm? Ueber den Kon; trolleur Deitweiler habe ich kein Wort gesagt. Es ist aber festgestellt worden, daß er keineswegs bloß aus Gesundheits cücksichten abgegangen ist. Wir alle wollen daz Wahre und Gute anstreben. Der bekannte Fall in Büdesheim richtet sich nicht gegen den Ort und die aus— gezeichneten Kreszeazen, sondern gegen die Kellerpraktiken. Es muß etwas erfolgen, und zwar etwas Durchgreifendes für das ganze Reich. In der hessischen Kammer hat schließlich der Abg. Wolter, der mich so gn— gegriffen hat, dasselbe gewollt wie ich. Was will man denn noch? Dle Weinhändlerverbände sind schlechte Schützen, denn hätten sie gut getroffen, dann würde ich nicht mehr sein. Die Winzer der Mosel haben gegen die Angriffe von mir, Stauffer und Ehrhart prgtestiert. Ich kann nur , Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun. Ich habe in meiner ganzen Rede kein Wort von der Mosel gesprochen. Der Zentralverband Westdeutscher Weinhändler, die „Deutsche Wein⸗-Zeitung“ usw. haben mich ebenfalls angegriffen, sehr zu Unrecht, denn ich habe ja das gar nicht gesagt, sondern andere. Die „Deutsche Wein⸗Seitung‘ hat mir alles mögliche vorgeworfen; alberne Witze und dergleichen. Hätte ich die gepanschten Weine getrunken, so wäre mir allerdings der Witz ausgegangen, aber Gott sei Dank trinke ich nur einen besseren Wein, und so habe ich noch etwas Humor. Wäre allet wahr, was man mir vorwirft, so würde kein Mensch mit mir sprechen. Nach diesen Angriffen müßte ich ein ganz gewissenloser Mensch sein. Sie werden mir recht geben, wenn ich sage, auf einen solchen Ton kann ich nicht eingehen. Nur der südwestdeutsche Wein händler hat mir etwas PositiveJ gesagt. In bezug auf die Dar⸗ stellung des Vorgehens der Deputation nach Darmstadt ist mir allerdings ein kleiner Irrtum passiert. Daz ist verzeihlich, denn ich stů ste mich auf die Darstellung eines Rechtsanwalts in einer öffentlichen Gerichts
halt getan werde. Ich hätte sagen sollen, die Deputation hätte in⸗ folge von Anzeigen gewünscht, daß die Ausfuhrung der Kontrolle in bfr Form behandelt werden solle. Ich habe mich kürzer ausgedrückt. Der Ausdruck war nicht ganz korrekt, wenn ich sagte, die Deputation hätte eine mildere Kontrolle gewünscht; aber in der Sache selbst können mir die Herren nichts vorwerfen, denn auch ich habe die Sache nur als Argument dafür benutzt, daß eine einheitliche Kontrolle für das ganze Reich eingeführt werde, was Sie selbst wünschen. Mit dem Weinfälschen haben natürlich die Asbestfilter nichts zu tun, aber wohl mit dem Weinfälscher, der gerade ein Interesse daran hat, daß sein Produkt möglichst rasch geklärt und konsumfähig wird. Filter sind doch Werkzeuge, durch die man etwas filtriert. Damit habe ich alle Angriffe gegen mich pariert. Zum Schluß erlläre ich, daß ich alles, was ich hier gesagt habe, auch als außerhalb des Reichstags, ohne den Schutz der Immunität gesagt wissen will, und ich hoffe, daß die Herren mich nun vor den Kadi zitiecen werden. Es heißt, ich hätte die Sache verallge⸗ meinert, ich hätte den ganzen Weinhandel angegriffen. Ich habe scharf unterschieden zwischen dem reellen Weinhändler und dem Fäl⸗ scher; ich verstehe nicht, wie man derartiges sagen kann gegen⸗ über den Tatsachen, die uns Tag für Tag neue Weinprozesse be— scheren. Der Prozeß, der in Landau dieser Tage spielte, zeigt uns deutlich, wie rasches Eingreifen eine Notwendigkeit ist. Der be⸗ treffende Weinhändler bezog in drei Jahren 30000 Ztr. Chemikalien, die ausgereicht hätten, die ganze Weinproduktlon, die das Deutsche Reich hat, künstlich herzustellen. In letzter Zeit haben ja die schwindelhaften Ausverkäufe etwas nach- gelassen, das konstatiert der Weinhandel selbst; und daraus geht doch hervor, daß wir kein Unrecht tun, wenn wir unsererseits dagegen auftreten, dann darf man uns doch nicht des unlauteren Wettbewerbes beschuldigen! Auch der Jahresbericht der Pfälzischen Handelskammer hebt hervor, daß immer noch der unreelle Weinhandel mit seinen billigen Preisen im Schwunge ist. Ich lese Ihnen zum Schluß noch eine Annonce aus dem „Berliner Lokal-Anzeiger' aus dem Jahre 1906 vor, wonach Oberingelheimer mit 32 die Flasche inklusive Glas frei Haus Berlin und Vororte angeboten wurde. Rechnet man die Unkosten sehr bescheiden mit 25 5, so bleiben für den Wein in der Flasche? übrig; wer glaubt, für diesen Preis wirklichen Wein zu erhalten, der ist zu bedauern. Im ganzen berechtigt die Schärfe der mir zuteil gewordenen Abwehr zu der Annahme, daß meine Behauptungen doch wohl zutreffend sind. Ich kenne sehr viel solide Weinhändler, von denen ich genau weiß, daß nichts Unsauberes vorkommt, daß sie solches nicht zulassen würden; ich wundere mich aber, daß diese Weinhändler nicht mit mir gehen und gegen diejenigen auftreten, die so mit mir ins Gericht gegangen sind, daß sie mir nicht helfen, unseren deutschen Wein wieder klar und rein zu machen. Es wird mir noch entgegengehalten, die Ausfuhr würde leiden. Sehen wir zu, daß wir guten, reinen Wein erhalten, so brauchen wir uns um die Ausfuhr nscht zu kümmern, dann wird unser Wein im Lande selbst getrunken werden. Aber das können wir nur erreichen durch eine durchgreifende Kontrolle; die Zöllner und Sünder müssen heraus aus dem reinen Tempel des Weines! Wenn Scheffel nicht guten, reinen Wein zu trinken bekommen hätte, sondern gemanschtes und gepanschtes Zeug, dann hätten wir seine Gedichte nicht bekommen, oder sie würden ganz anders ausgefallen sein
Abg. Do ve (frs. Vgg.): Daß sein Humor und sein Witz das Produkt der Weine sei, die er trinkt, hat uns der Vorredner glauben machen wollen, aber es war wohl mehr Galgenhumor, was er uns vortrug, als Verteidigung auf die konzentrischen Angriffe, die er von
allen Seiten erfahren hat. Ich habe weit mehr gefunden, daß der Wein redselig macht. Er hat sich mit Eifer auch auf Berlin, das bestgehaßte Berlin gestürzt und dessen
Weinhandel schlecht zu machen gesucht. Berlin hat einen Wein⸗ handel so solide wie nur irgend einen in der Welt. Ich babe 14 Jahre im Rheinland gelebt und auch da manchmal Kopfschmerzen bekommen. Wollen Sie uns praktische Wege zeigen,
den Mißständen, die im Weinhandel, die in vielen Zweigen des Handels bestehen, beizukommen, so wird der Handelsstand
immer bereit sein, auch seine Hilfe dabei zu liefern. Aber mit allgemeinen Beschuldigungen wird absolut nicht geholfen. Damit wird absolut nichts erreicht als eine Diskreditierung eines weit ver⸗ breiteten und für die nationale Volkswirtschaft äußerst wichtigen Er⸗ werbszweiges. Den wollen wir uns erhalten und im Interesse der Erledigung unserer Geschäfte täten wir gut, nun endlich mit dieser Debatte ein Ende zu machen. ; Abg. Stauffer (wirtsch. Vgg.). Wir sind gern bereit, dieser letzten Aufforderung zu folgen; Sie brauchen nur die Wege zu gehen, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, und wir werden dahin kommen, daß in Berlin wie in der ganzen Welt ein ganz gut trinkbarer Wein vorhanden ist. Wegen meiner letzten Weinrede habe ich auch ver schiedene Angriffe außerhalb des Hauses erfahren. Auf die anonymen Schreiben, die an mich ergangen sind, verzichte ich von dieser Stelle auß zu antworten; wenn aber der Weinhaͤndlerverein der Mosel er—
wartet, daß ich ihm pielleicht privatim eine Antwort erteilen würde, so täuscht er sich darin, denn die richtige Antwort, die ihm nur zuteil werden kann, hat ihm bereits vor Jahresfrist die
Zeitung Weinbau und Weinhandel“ gegeben, indem sie dort seinem Grsten Vorsitzenden mitteilte, daß sie die Annahme seiner Attikel verweigere, weil dieselben eine ungesetzliche Verbesserung des Weins erleichtern. Ich habe die von mir vorgeführten Beispiele nicht verallgemeinert; in Wirklichkeit habe ich gesagt, daß das, was uns beschäftige, nicht die Weinfrage in ihrer Allgemeinheit sei, sondern die Unterfrage: wie werden Weine gefälscht? Ferner habe ich hinzugefügt, es ist selbstverständlich allerwaͤrts, wo die Fälschung sich breit macht, auch ein reeller und ehrlicher Weinhandel vorhanden. Ich überlasse dem Urteil des Hauses, ob das eine Verallgemeinerung einzelner Fälle ist. Ich habe von zwei Arten von Wein gesprochen: von Naturwein und von gefälschtem Wein; von beiden habe ich behauptet, daß sie unter ÜUmständen die Grenz⸗ zahlen halten könnten, um daraus die Schlußfolgerung zu ziehen, daß die Grenzzahlen ein entscheidendes Merkmal nicht abgeben können. Ich habe nie bestritten, daß an der Mosel nicht auch vorzügliche Weise gezogen werden; aber ich habe gesagt, daß da ebenso gefalscht wird wie in anderen Landesteilen. Ich will Ihnen gern den Beweis dafür erbringen. Von einem Winzer an der Mosel wird mir folgender Fall mitgeteilt: Eine Firma mit einem Weinkeller an der oberen Mosel wurde von einem bekannten Kommissionär mit Wein versehen. Mit Hilfe des Pro kuristen wurden die Weine auf folgende Weise behandelt: Des Nachts legte man Schläuche in den nahen Dorfweiher und pumpte das Wasser in die Fässer. Als die Winzer das gewahr wurden, ließen sie den Weiher ab; man mußte von anderweitig dafür sorgen, Wasser herbei⸗ zuschaffen. Jafolgedessen veranlaßte die betreffende Firma, daß sie den Keller des dort wohnenden Geistlichen zur Miete bekam. Die Winzer glaubten sich auch dagegen wieder erheben zu können, indem sie dem Geistlichen denselben Preis als Miete zahlten, den die Firma geboten hatte. Der Schwager des Herrn, der den Wein be⸗ reitete, stellte fest, daß der Wein auch nicht einen Groschen kostete,
und dabei war er in der ganzen Gegend bekannt unter dem Namen „Guano“. 1897 wurde von einer mir bekannt⸗ gegebenen Firma an der Mosel offenkundig Wein gefalscht. Das Glyzerln lag in Fässern auf dem Hofe. Eine Firma, die sehr
viel Wein von einem wegen Fälschung später bestraften Weinhändler aus Chochem bezog, erklaͤrte, daß ihr aus ihrer Gegend noch billigere Offerten gemacht worden seien. Der Inhaber einer Firma in Traben, wo auch nicht lauter Engel wohnen, ist vom Landgericht Koblenz wegen Wasserzusatzes bestraft worden. Ich berufe mich auch auf das Zeugnis des nationalliberalen Abg. Engelsmann aus Kreuz- nach, der im Abgeordnetenhause erklärte, daß in Deutschland ungefähr sechsmal so viel Wein gefälscht wird als wachse. Und erst in den allerletzten Tagen hat der Staatsanwalt in einem be⸗ kannten Prozeß, als festgestellt wurde, daß der Angeklagte 30000 kg Milchsäure verarbeitet hatte, gesagt, damit könnten 10 0o des ge⸗ samten Weinkonsums in Deutschland hergestellt werden, Geben
verhandlung, der sagte, es habe sich eine Deputation an das hessische . gewanbt, damit endlich einmal den Weinprozeduren Gin⸗
Sie mir fünf oder sechs solcher Fälscher und ich will Ihnen