1907 / 105 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Störung dieses Bestrebens der Annäherung, sie möge kommen, von woher ke h wir verlangen eine ruhige, stetige, freundliche und würdige Polttik Frankreich und allen Mächten gegenüber, eine Politik, welche die Gefühle anderer schont, wie wir die gleiche Schonung für unfere Gefühle verlangen. Die Idee des Friedens ist das leidenschaftliche ö x . . . wird ihrer kulturellen Entwicklung erst noch ungeahnten Antrieb geben,

Abg. e d, r ch; (wirtsch. Vgg.): 3 letzten Worten des Vorredners kann man eum grand. sali . aber die Tätigkeit der Sozialdemokratie, wie sie sich bei uns, wie in aller Welt darstellt, führt nicht zu diefen Zielen. Wenn der Vorredner für die gegenwärtige ernste Lage in der Welt die Fehler unserer Regierung verantwortlich gemacht und darauf hin⸗ gewiesen hat, daß man in Frankreich ein falsches Bild unserer Zustände dadurch erzeuge, daß man die Sozialdemokratie den inneren Feind nenne, so würde es mir ein leichtes sein, aus dem Gedächtnis eine lange Reihe von Preßäußerungen der Sozialdemokratie, von Reden innerhalb und au . diefes Hauses ihnen vorzuführen, aus denen Tie Be⸗ . dieser Bezeichnung sich wohl beweisen ließe, Ich will daz nicht, weil ich wünschte, daß die Verhandlungen in diesem Ddnuse heute genau so verliefen wie bei der Heexesvorlage. Der Abg. von Vollmar wolle bedenken, daß vor den Wahlen man es anderg las und anders sprach als heute. Wenn der Abg. Noske neulich bei der Beratung der Heeres vorlage mit beinghe begeistert klingenden Worten die Bereitwilligkeit der Sozialdemokratie erklärte, teilzunehmen an einem Kampfe, der Deutschland aufgejwungen würde, so wollen wir das ruhig einmal vollständig ernst nehmen als einen Anfang zur Besserung. Wenn diese Besserung in nationaler Be⸗ ziehung bei der Sozialdemokratie anhält, dann wird man auch sürderhin sie nicht als den inneren Feind bezeichnen. Der Abg. von Vollmar hat in der ihm eigenen ö Weise die „persönliche Politik“ verantwortlich gemacht für die Stellung, die wir heute in der Welt einnehmen, für den Mangel an Freundschaft. Ich glaube, daß ein jeder, der eine Persönlichkeit hat und in der Tage wäre, seine Ansichten durchzusetzen, bemüht sein wärde, auch der Abg. von Vollmar, seine Anschauungen vorzutragen, in der Ueber⸗ zeugung, daß sie richtig sind. Soll nun der einzige, der von Gottes und Rechts wegen in Deutschland persönliche Politik treiben darf, etwa daran verhindert werden? Es hätte ja manches anders gemacht werden können, aber das muß man doch um der Gerechtigkeit willen zugeslehen, daß diese persönliche Politik“ niemals das ver säumt hat, worauf das Volk Anspruch hatte, nämlich uns kriegsbereit und waffenfähig zu erhalten. Nach dieser Richtung ist nichts versäumt und so wollen wir nicht über die Ur⸗ sachen nachdenken, sondern die Verhãltnisse nehmen, wie sie sind. Wenn Dennschland fich an den Debatten über die Rüstungen im Haag Feteiligte, so würde das herbeigeführt werden, was der Abg. von Vollmar vermelden will. Wir duichschauen das Spiel und machen es nicht mit. Beteiligten wir ung an den Debatten, so würde es zur Ab= lehnung kommen, und dann würde man versuchen, uns einen Strick zu drehen. Wir können dem Reichskanzler dankbar sein für die Erklärung, daß man die Herren im Haag in der Ab⸗ rüstungsfrage unter sich lassen und sie auf einen toten Strang laufen lassen will. Zur Resolution des Grafen Hompesch können wir noch nicht Stellung nehmen. Es wäre ja ganz gut, wenn uns periodisch Mitteilung gemacht würde über den Stand der auswärtigen Dinge. Im ganzen aber ist die Forderung nicht erfüllbar. Man weiß ja, Was zes mit solchen Weißbüchern auf sich hat. Man bekommt nur das zu lesen, waß man mitteilen kann. Es sind, zum Teil fremde Geheimnisfe, die man nicht preisgeben will. Ebenso wie der Chef einer Firma seinen Untergebenen nicht plötzlich seine Geheim⸗ bücher vorlegen wird, so kann auch der Chef einer Regierung unmöglich alle Einzelheiten mitteilen. Unser Volk ist ent⸗ schlofsen, gleich weit entfernt von Kleinmut und Uebermut, wenn es sein kann, im Frieden, wenn es sein muß, auch im Kriege feinen hohen Zielen zuzuschreiten. Ich glaube, daß die Ruhe, mit der der Reichstag die letzte Rede ändert daran nichts den Dingen ins Auge schaut, erfreulich wirken wird, Der Vorredner weiß fehr wohl, wie man vor dem Kriege von 1870 in Frankreich es verslanden hat, die Leidenschaften zu einem Kriege zu entfesseln. Aehn⸗ liche Symptome können wir auch heute bemerken. Erinnern Sie sich an die Leichtsinnigkeit, mit der die französische Regierung 1870 die berständigen klaren Ausführungen ihres damaligen Militärbevoll— mächtigten Stoffel über den Zustand der deutschen Armee einfach un⸗ geleen liegen ließ. Denken Sie auch an die Brüskierung des Auslandes. Es wäre bedauerlich, wenn zwei Völker in einen Krieg gerieten, die, wenn sie einig wären, die sicherste Garantie für den Weltfrieden wären. Der Abg. Semler hat das Wort vom Krieg einmal auzgesprochen und da sollte Frankreich doch wenigstens dem Rechnung tragen, daß man hier darüber nachdenkt. Es sollte auch die Konsequenzen bedenken, daß, wenn von einem Zweibunde der eine Partner uns angreift, man sich dann an den anderen Partner halten könnte. Der berühmte kranke Mann in Europa ist wohl jetzt der Nachbar im Osten. In einem Koalitionskriege wären wir mlt dem größten Tell unserer Kräfte frei für den Westen. Oester reich ist trotz aller Wirren im Innern im Falle, eines Krieges für uns ein sehr wertvoller Bundesgenosse. Die österreichische Armee reicht vollkommen aus, uns die Hände gegen einen Gegner frei⸗ zuhalten. Gott bewahre uns vor Fer Zeit, wo wir hier im Parlament etwa verantwortlich für die auswärtige Politik wären. Denn so ernste und wichtige Fragen sind nicht von einer Vielheit zu entscheiden. Mir ist von der Frledenszgesellschaft heute ein Traktãtchen zugeschickt, dessen sentimentaler Auffassung ich mich nicht anschließen kann, Da halte ich mich lieber an den heute zitierten Ausspruch des Präsidenten Roosevelt und an Schillers Wort; Auch der Krieg hat selne Ehre. Wenn das Traktätchen aber welter davon spricht, daß im Falle eines Krieges unsere Küsten blockiert würden und daß wir dann keine Nahrungsmittel haben würden, so sind doch nach der Weisheit der Regierungen und der Entschlossenheit der Mehrheit Tiefes Hauses unsere Getreideproduktion und Viehproduktion sicher gestellt. Ven Waffen der Feinde werden wir nicht erliegen, dem Hunger hätten wir erliegen können. Jetzt aber ist dafür gesorgt, daß wir den nötigen Unterhalt sür unser Volk im Inlande erzeugen können. In dieser Beziehung können wir einem Weltkrieg ruhig entgegen⸗

ehen. Die Friedensliebe unseres Kaisers steht fest. Wenn man im

Autland etwa der törichten Ansicht ist, daß wir durch innere Fehden in der Verteidigung des Landes gestört wären, so wird man sich darin täuschen.

ich, Schrader (frs. Vgg.); Ich will mich auf einige kurze zusammenfassende Bemerkungen beschränken. Von allen Seiten ist die Friedensliebe Deutschlands betont, auf der anderen Seite aber fein? Wehrhaftigkeit. Letztere ist sogar mit besonderer Schärfe hervorgehoben worden. Auch der Abg. von Liebermann hat vom Frieden gesprochen, aber mit Kriegswogen geschlossen. Ich glaube, bel der heutigen politischen Stiuation ist, das nicht ange⸗ messen. Nicht die Völker sind est, die Krieg wollen, sondern nur einzelne. Erfreulich ist es, daß heute von allen Seiten die Kritik zurückgestellt ist. Auch wir haben gewiß dieses oder jenes an der auswärtigen Politik auszusetzen, aber wir wollen bel dieser Gelegenheit nur das hervorkehren, worin wir einig sind, daß nämllch unser Vaterland eine feste und unangreifbare Stellung hat und daß wir uns nicht über alle kleinen Ereignisse und Angriffe, die sich in der 3 zeigen, zu ereifern brauchen. In gewissem Sinne steht Deutschland allerdings isoliert da, aber alle Aktionen, die in letzter Zeit vorgenommen sind, betrafen Dinge, an denen wir ein unmistel⸗ Bares Intereffe nicht haben. Man hat u. a. von Peisien gesprochen. Die SHauptsache sind und bleiben für un doch die BVerhaltnisse in Europa. Üänser Erdteil blieb von Kriegen verschont; die Kriege, welche dusgefochten worden sind, haben sich in fernen Gebieten abgespielt und keine, merkliche Wirkung arf Europa gehabt. Aber es bleibt bestehen, daß ein Krieg das größte nationale Unglück wäre, welches uns treffen könnte. Darum fürchte ich auch die Hagger Konferenz nicht; sollte Deutschland es ab⸗ lehnen, die A er nee g, zu diskutieren, so wird auch daraus kein Ünglück entsteben. Bleher ist keine Formel gefunden worden

und es denkt auch kelner daran, sie zu finden, die a auf die Rüstungzverhältniffe der einzelnen Mächte angewendet werden könnte. Dem Standpunkt, den der Kanzler in der Frage nun einmal eingenommen hat, entgegenzutreten, halte ich nicht., für richtig. Allerdings hätte ja eine Verhandlung darüber vielleicht den einen Erfolg, die Einsicht zu stärken, daß man auf Schiedsgerichte, auf Vermenschlichung des Seekriegeß mit aller Kraft hinarbeiten muß. Teber die zußeren Ppolsltischen Verhältnissf hat. der Kamiler manches gesagt und manches nicht gesagt. Nicht alles kann in jedem Augenblick gefagt werden, das geschieht in keinem Lande. Der Antrag des Zentrums verlangt aber auch gar nicht eine Offenlegung in diesem absoluten Maße. Ich weise nur darauf hin, daß z. B. in England doch in viel umfassenderem Maße über die diplomatischen Angelegenheiten das Parlament unterrichlet wird. Wir sind im Reschstage in der allergrößten Mehrheit mit der Regierung einig in der Beurteilung deffen, was ist und was geschehen soll; und selbst die Soßlal demokratie hat durch ihre Haltung dargetan, daß innere Schwierigkeiten uns beim Ausbruch eines Krieges nicht entgegentreten wärden. Das ist eine Aenderung des alten sozialdemokratischen Standpunkts, die, übrigens schon seit längerer Zeit erkennbar geworden ist. ‚Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern.“ Auch ker Abg. Liebermann von Sonnenberg ist nicht mehr so kriegerisch wie früher aufgetreten. Mit einer ruhigen, stetigen Politik werden wir schlleßlich erreichen, was wir erreichen wollen, die möglichste Sicherung des Friedens.

N. Zimmermann (d. Reformp. ); Nachdem der Reichs kanzler über die Schädlichkeit des vielen Redens gesprochen hat, werde ich mich äußerst kurz fassen. Ich bin im wesentlichen mit dem Vorredner einberstanden; aber sch glaube offen aussprechen zu müssen, daß es nicht bloß Zo l b nge lin und. Chauvinisten find, welche die auswärtige Politik Deutschlands mit Miß⸗ trauen verfolgen, sondern noch weite gebildete, Kreise det Volkes, die wiederholt ernste Bedenken haben äußern müssen, ob nicht durch die Fehler, Unzulänglichkeiten und Plötzlichkeiten unserer heutigen Diplomatie jene politische Konstellation herbeigeführt worden ist, die wir heute beklagen und die jene politische Einkreisung Deutsch⸗ lands zur Folge gehabt hat. Wir sehen uns noch immer der Zickzackpolitik gegenüber. Auf, dem Gebiete der auswärtigen Politik hat sich die Geschlossenheit und das Zielbewußtsein der Re⸗ gierung nicht fo gezeigt wie bei den letzten deutschen Reichstags⸗ wahlen. Tlefgehende Unzufriedenheit ist ins Volk hinelngetragen worden durch die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Fürsten von Monaco. Wenn der Fürst sich in Frank— reich als unseren diplomatischen Vermittler aufspielt und wenn das' der Wahrheit entspricht, so muß ich doch sagen: wie herrlich weit baben wir es doch gebracht! Wir glauben an die deutsche Volkekraft und daran, daß im Notfalle auch das deutsche Schwert den Knoten zerschneiden kann, den diplomatische Ränke gegen den unbequemen Emporkömmling knüpfen. Der Resolution des Grafen Hompesch werden wir zustimmen. Der Reichstag ist früher mehr als billig ausgeschaltet worden, er muß darauf dringen, daß ihm mehr als früher Material über die internationalen Beziehungen zugeht. Die Haager Friedenskonferenz mag viellescht eine verdienstlichi Sache sein; wenn aber uns da ungebührliche Zumutungen gestellt werden, dann muß der deutsche Vertreter nicht bloß schweigen sondern es augsprechen, daß er diefe Heuchlerpolltik durchschaut. Wir wollen den Frleden, aber wir wollen uns der Waffen, ihn auf⸗ recht zu erhalten, nicht begeben. Der Kanzler hat heute eigentlich sehr wenig gesagt; ich übe daran keine Kritik, schließe mich vielmehr selnem Programm einer ruhigen, steligen auswärtigen Politik an. Von einer solchen baben wir in den letzten Jahren recht wenig gemerkt; hoffentlich wird sie jetzt bei uns einkehren, das wird für unsere Entwicklung von segensreichster Bedeutung sein, denn wir knüpfen dann an an jene große Zeit, von der Felix Dahn sagte: Einst trieb anders man das Splel; wir sprachen wenig, taten viel!“ .

Abg. Dr. Sem ler (nl): Der Abg. von Vollmar begegnet sich in der Angst vor dem Aussprechen einer offenen Meinung leyxiglich mit der offiziösen Presse. Als der französische Journalist mir bekannt ge⸗ macht wurde, hätte ich mich ja entschließen können, gar nichts zu sagen, aber von allen Seiten ist ja dem Herrn eine Meinung gesagt worden und ich habe auch in der politischen Situation keine Veranlassung gesehen, meine Meinung nicht zu sagen, und dann habe ich es natürlich auch offen getan. Der Abg. von Vollmar kritisiert, was von meiner Aeußerung übersetzt und nicht genau im Berliner Tageblatt“ gestanden hat. Er meinte, wie kann man so aufreizend reden? Ich werde den Text veröffentlichen lassen, dann wird man bei etwas Nachdenken finden, daß gerade der Wunsch nach Frieden der Vater dieser meiner Acußerung ist; ich habe damit keineswegs ‚Oel ins Feuer gegossen“. In Deutschland ist es immer noch erlaubt gewesen, ein offenes Wort zu sagen, das nehme ich auch für mich in Änspruch, gleichviel, ob es dem Abg. von Vollmar oder der offiziösen Presse nicht gefällt.

Vlzepräsident Kaempf: Die Liste der Redner, die sich zu diesem Teil zum . 3 haben, ist erschöpft. (Abg. von Vollmar bittet ums Wort.

Abg. von Vol lmar (Soz.): Ich stelle dem Abg. Semler gegen. über fest, daß ich allerdings nicht nach dem französischen Origsnal zitiert habe, aber aus dem einfachen Grunde, weil das Original hier nicht zu haben ist, sondern nach dem Bericht des „Berliner Tage⸗ blatts', der nur einige Auslassungen enthält, im übrigen aber, wie mir veisichert wird, das Richtige trifft. Ich habe nicht das Wort gebraucht, daß der Abg. Semler die Tendenz hätte, zu hetzen oder aufzureisen, sondern einfach von der Tatsache gesprochen, daß seine Rede als aufreizend in Frankreich empfunden worden wäre.

Damit schließt die Diskussion über die auswärtige Politik. Nach 6 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 56. Sitzung vom 30. April 1907, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die erste Beratung des Entwurfs eines SEisenbahnanleihegesetzes (Sekundärbahnvorlage) in Verbindung mit der Besprechung der Denkschrift über die Entwicklung und Förderung des Kleinbahnwesens fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Eickhoff (fr. Volkep.) macht, wie kurz wiederholt sei, auf den Zusammenstoß eincg Güterzuges mit einem Arbeitszuge auf der Holjdorf. Rittershausener Strecke aufmenksam; die Strecke sej abschüssig, und infolgedesfen sei daz Blocksignal überfahren worden. Namenloses Unglück hätte geschehen können, wenn, es sich um Personenzüge ge⸗ handelt hätte. Die dort befindliche Brücke müsse mit einem dritten Gleise ausgestattet werden.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Die Untersuchung über den traurigen Unfall bei Langerfeld ist noch nicht abgeschlossen. Soweit es in der Zentralstelle bekannt ist⸗ hat er sich aber im wesentlichen so zugetragen, wie es der Herr Abg. Eickhoff dargestellt hat. Es ist ein Güterzug mlt einem Arbeitszug zusammengefahren, der aut einer anderen Richtung anlangte, und dieser Unfall hat sich hart vor dem Viadukt, zum Tell auf dem Viadukt selber abgespielt.

Welche Maßnahmen zu treffen sein werden, um derartigen Vor⸗ kommnissen vorzubeugen, kann heute noch nicht bestimmt ausgesprochen

werden. Jedenfalls werden die Anregungen, die der Abg. Cickhoff gegeben hat, mit in den Kreis der Erwägungen gezogen werden.

Was den Augbau des zweiten Gleises für die Strecke Remscheid— Solingen betrifft, so sind die Mittel hierzu im vorigen Jahre be⸗ willigt, und wenn der Angriff der Arbeiten bis heute noch nicht erfolgt ist, so beruht das auf Schwierigkeiten, die bis jetzt noch nicht zu über⸗ winden waren. Der Ausbau wird aber mit allen Kräften gefördert werden.

Abg. Wallenborn (Zentr.) bittet um Erschließung der Eifel durch GElsenbahnlinien.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Herr Abg. Wallenborn hat sich durchaus einverstanden erklärt mit einem der Hauptgrundsätze, der allen Vorlagen der Staatsbahn⸗

gelegen hat, daß in erster Linie die verkehrsärmeren Gegenden berück⸗ sichtigt werden sollen. Herr Abg. Prietze hat es seinerzeit unter einer kritischen Würdigung der Vorlage bemängelt, daß volkreiche Gegenden nicht so berücksichtigt werden wie volkgarme und hat sich damit in gewissen Gegensatz gebracht zu Herrn Wallenborn. Ich muß den Ausführungen deß Herrn Abg. Prletze entgegentreten. Ich glaube, daß die Staatseisenbahnverwaltung auf dem richtigen Wege gewesen ist, wenn sie vorwiegend und an erster Stelle prüft, welche verkehrs⸗ ärmeren Gegenden zu berücksichtigen sind. Da kommen zunächst in Frage die Gebirgsgegenden, die Hohe Rhön, für die die diesjährige Vorlage die Strecke Geisa Tann vorsieht, die Eifel, der Westerwald und unser Osten. (Sehr richtig) Wenn ich gestern mit⸗ teilen konnte, daß von den umfangreichen Bahnbauten der letzten Jahrzehnte 600,0 auf die sechs östlichen Provinzen entfielen, so beweist das, daß gerade der Gesichtspunkt, daß die verkehrsärmeren Gegenden berücksichtigt werden sollen, immer entscheidend gewesen ist. Dabei wird auch die Staaisregierung ver bleiben bei den ferneren Vorlagen zum Segen des Landes. (Bravoh

Ich bin auch mit Herrn Prietze nach anderen Richtungen nicht ein⸗ verstanden. Er wollte die Staatseisenbahnverwaltung dafür verant wortlich machen, daß die Zechen, weil wir nicht die Bahnen bauen, die zum Aufschluß der Gegend erforderlich sind, an Arbeiteꝛ⸗ mangel leiden und außer stande sind, die erforderliche Eisenbahn⸗ betriebakohle ju liefern. Meine Herren, ich glaube, wenn Sie im Saarbrücker Revier eine Umschau halten, und wenn Sie gerade nach dem Hunsrück schauen, werden Sie finden, daß die Staatsregierung in reichem Maße in dieser Beziehung ihren Verpflichtungen nach⸗ gekommen ist. (Sehr richtig) Wir müssen selbstverständlich alljährlich eine scharfe Sichtung der jahlreichen Wünsche vornehmen, die an uns wegen des Baues von Bahnen herantreten. Es ist nicht leicht, ohjektiv das Richtige zu treffen. Sie können aber sicher sein, daß die Staatseisenbahnverwaltung auf das äußerste bemüht ist, wirklich den Bedürfnissen des Landes entsprechend vorzugehen. Auch muß ich die Königliche Eisenbahndirektion Saarbrücken da⸗ gegen in Schutz nehmen, daß sie den Prejekten im Saar⸗ brücker Revier lau gegenüberstehe. Ebenso muß ich in Abrede stellen, daß die mangelhafte Förderung der Projekte darauf zurückzuführen sei, daß ein Mangel an technischen Arbeitskräften vor⸗ handen sei. In dieser Beziehung ist seitens der Staatteisenbahn⸗ verwaltung mit allen Mitteln nachgeholfen worden. Wir haben die Direktionen so weit mit Arbeitskräften ausgestattet, als sie verlangen konnten. (Beifall.)

Abg. von Bülow Homburg (nl. ) wünscht den Bau einer Eisenbahn Wetzlar = Albshausen Grävenwiesbach,

Abg. Stanke (Zentr.) bedauert, daß die Linie Annaberg Hultschin, deren Notwendigkeit er schon mehrmals betont und ö habe, auch in der diesjährigen Vorlage noch nicht enthalten sei,

Abg. Gerhardut (Zentr) empfiehlt zur Verbindung der Wester⸗ waldbahn mit der Ruhr⸗Siegbahn eine Linie Daaden Marienberg oder Korb Wissen. Große Mineralschätze des Westerwaldes harrten noch der Erschließung.

d Abg. ö (nl) wünscht den Bau der Linien 1) Bossel— Witten, 2) Langendreer —Merklinde, 3) Castrop - Ranseel Datteln zwecks einer direkten Verbindung des Wuppertaler Industriebezirks und des Castroper Kohlenreviers mit dem Dortmund-Emskanal und der Erleichterung des Güterwagenausgleichs zwischen Norden und Süden, im östlichen westfälischen Industriebezirk unter Entlastung der Bahn⸗ höfe Hagen, Bochum und Dortmund.

Abg. Glatzel (nl) empfiehlt erneut den Bau einer vollgleisigen Nebenbahn von Koadjuthen über Peteraten, Timstern, Nattkischken, Mantwillaten nach Gudden. Wenn er (Redner) Eisenbahnminister wäre, würde er die Bahn sofert bauen, so wichtig sei die Er⸗ schlleßung der äußersten Bezirke Ostpreußenzßz.

Abg. Dr. von Savigny (Sentr) weist wie in früheren Jahren auf die Reformbedürftigkeit der Verkehrsverhältnisse des Kreises Büren hin und empfiehlt eine Linie Büren -—Fürstenberg= Lichtenau; auch die Stadt Lppftadt müsse nach Paderborn bessere Verbindung erhalten.

Abg. Dr. Dahlem (SZentr.) wünscht im allgemeinen ein rascheres Tempo für den Ausbau von einmal projektierten Bahnen und empfiehlt im spestellen Verbindungen der Westerwaldbahn nach Lahn und Rhein.

Abg. von Schmeling (kons.) empfiehlt eine Bahn Stolp— münde = Schlawe.

Abg. ö. Witt (Sentr.) regt zur Hebung der Verkehrsverhäl tnisse des Krelses Ibbenbüren eine Linie von Bergisch Gladbach nach Wipper⸗ fürth an.

burg Montabaur durch das Gelbachtal nach Nassau. .

Abg. Spilgies (kons.) bemerkt, daß man die innere Kolonisation des Ostens durch nichts so befördern könne wie durch Bahnbauten; in Ostpreußen , die schwierigen Verhältnisse schon zu einer Ab⸗ wanderung geführt.

Mi g ö Stromb eck (Sentr.) wünscht Aufschließung des Nordens und Ostens der Monarchie durch den Bau von weiteren Nebenbahnen; im befonderen empfiehlt er Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im

Kreise Worbis. Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Bodungen Worbis allgemeine Vorarbeiten stattfinden sollen.

ohne Bahnen sei.

schnellere Verbindung nach Kiel zu erhalten.

Abg. Graf von St rachwitz⸗Bertelsdorf (Zentr.) bittet für Stadt und ir Groß ⸗Strehlitz. von dieser Stadt aus eine Bahn nach Kandrzin

ju führen, damst der Kreis eine Verbindung an die Breslau ⸗Oder⸗ berger Bahn auch nach der anderen Selte hin erhalte.

verwaltung wegen Erweiterung dez Staatseisenbahnnetzes zu Grunde

Abg. Ca bens ly (Sent) wünscht den Ausbau der Strecke Laubus⸗ . Eschbach nach Oberbrechen, ebenso eine Verbindung von Qberbrechen nach Vauborn über Kirberg, welter Fortführung der Strecke Wester⸗-

Dem Herrn Vorredner darf ich mitteilen, daß für Heiligenstadt = ᷣö. Schwebda ausführliche Voraibelten angeordnet werden zur Gewinnung ö ö einer sicheren Grundlage zur Beurteilung des Projekts, ferner daß für

Abg. Scherre (freikons.) richtet an den Minister die dringende Bitte, für feinen heimatlichen Kreis Eckartsberga einzutreten, der bisher ganz

Abg. Dr. e hn (B. d. L) befürwortet lebhast die Weiterführung der 3 eestemünde = Bederkesa über letzteren Ort hinaus, um

Abg. Holtz (frelkons.) empfiehlt eine direkte Verbindung zwischen Schwe —ñ ö. askowitz, die im wirtschaftlichen und strategischen ö geboten sei. .

Abg. Dr. am Zeh nhoff Sen weist auf die mangelhaften Verkehrsverhältnisse des armen Eifelgebirges hin und bittet lebhaft um eine gründliche Reform derselben.

Abg. Dr. . (nl.) erbittet den Bau der Strecke Tarnowitz— Gleiwitz. Die diesmalige Vorlage werfe 36 Neubeschaffung von Betriebsmitteln nur 21 Hilo aus, das sel doch ,, des Güterwagenmangels ungenügend. Wolle man erst wieder auf Kalami⸗ täten warten? Wenn es sein müsse, so dürfe man nicht davor zurückschrecken und müsse 1560 Millionen autsetzen. .

Abg. Dr. Lotichius (ul.) bemerkt, daß die Bahn von Nastätten nach dem Rhein und der Lahn sich schon zu rentieren beginne.

* olger (freikons.) empfiehlt eine Bahn Herleshausen Uslar nhagen.

Abg. Fink (nl) regt eine direkte Verbindung zwischen Hannover und Celle an, um den her längst notwendigen direkten Schnellzugs⸗ verkehr Hannover —-Hamburg zu ermöglichen. Auch zwischen Hannover und Hildesheim gebe es keine direkte Bahnlinie.

Abg. Fischb eck (fr. Volksp.) kommt auf die gestrigen Angriffe des Abg. Freiherrn von Erffa gegen den Reichstagsabgeordneten Dr. Müller⸗Meiningen zurück, der die Vernachlässigung der thüringischen Bahnverhältnisse beklagt hatte; der Abg. Dr. Müller werde Gelegenheit nehmen, sich dagegen zu verwahren. Weiter wünscht Redner, daß die Verbindung zwischen n, . und Lie ui; die jetzt einen erh Umweg bedeute, direkt über Goldberg ö au einer Bahn Hirsch⸗ berg = Goldberg geführt werde.

Abg. Linz (Zentr.) tritt für die Erschließung des Kreises Cochem, und zwar sowohl nach der Mosel wie nach der Eifelbahn zu, ein.

Abg. Nehbel (kons.) wünscht eine Linie von Neidenburg nach Gilgenburg.

Abg. Metzner (Zentr) beklagt die Verkehrsberhältnisse auf der von der Firma Lenz betriebenen Bahn Gogolin— Neustadt, wo man für 42 km 4 Stunden brauche. Im Interesse der Allgemeinheit müsse der Minister ö einschreiten. Ferner bittet er, daß zur Verbindung zwischen Neisse und Neustadt das alte Projekt festgehalten und nicht zu Gunsten eines Pribatunternehmers eine neue Trace Neisse Steinau —— Zülz geführt werde.

Geheimer Oberregierungsrat Kabierske entgegnet, daß ein Dr lt Neisse Zülz nicht vorliege; selbstverständlich werde die Eisen⸗

ahnverwaltung niemals lediglich zu Gunsten eines Unternehmers ein Projekt umändern.

Abg. von Brockhausen (kons) macht auf die Verkehrsverhält⸗ nisse Hinterpommerns aufmerksam, wo nur eine einzige Vollbahn bisher existiere. Im besonderen bittet Redner um den Bau einer Linie Regenwalde Schivelbein.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenb ach: M*

Wenn ich gestern einleitend darauf hinweisen durfte, in welchem Umfange die Staatseisenbahnverwaltung in den letzten Jahrzehnten vorgegangen ist, um das Staatseisenbahnnetz auszubauen und zum Nutzen der einzelnen Landegteile neue Bahnen zu schaffen, so bin ich durch den Verlauf der Debatte gestern und heute darüber belehrt worden, sofern ich es nicht bereits war, daß diese Aufgaben der Staatseisenbahnverwaltung noch lange nicht erfüllt sind (sehr richtig! rechte), daß sie sie noch Jahrzehnte beschäftigen werden, und daß wir vorautsichtlich zu einem wirklichen Beharrungszustande angesichts des fortschreitenden Verkehrs und der sich steigernden Bedürfnisse kaum gelangen werden.

Wenn ich auf die einjelnen Wünsche, die hier überzeugend vor⸗ getragen wurden, nicht geantwortet habe, so ergibt sich das aus der Natur der Sache. Sie können aber sicher sein, meine Herren, daß alle diese Wünsche einer sehr eingehenden Prüfung und Würdigung unterzogen werden, und Sie können aus der Vergangenheit wohl die Hoffnung schöpfen, daß überall dort, wo ein Verkehrsbedürfnis vor⸗ liegt und nachgewiesen wird, auch eingegriffen werden wird. Sie können ferner das Vertrauen haben, daß bei der Auswahl der Pro—⸗ jekte die Staatsregierung wie bisher bemüht sein wird, sachlich zu prüfen und zu handeln. (Lebhafter Beifall.)

Die Vorlage wird der Budgetkommission überwiesen. Damit ist die Tagesgrdnung erschöpft.

Schluß gegen 33/ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch . . (Pensionsgesetz; Richterbesoldungsgesetz; Petitionen; ntrãge.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen zugegangen:

Erster Abschnitt. Geltungsbereich des Gesetzes

§ 1. In den durch landesherrliche Verordnung bestimmten Ge⸗ meinden findet im Falle eines Neubaues zu Wohn⸗ oder gewerblichen Zwecken eine Sicherung der Bauforderungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes statt. Neubau ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erteilung der Bau⸗ erlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken untergeordneter Art besetzt ist und sich während der letzten drei Jahie in dem gleichen Zustande befunden hat. Verzögert sich der Wiederaufbau eines zer⸗ störten Gebäudes derart, 16 ein Neubau im Sinne des Abs. 2 vor⸗ liegt, so kann, wenn das Gebäude gegen die Zerstörung versichert war und der Versicherer nach den Versicherungsbestimmungen nur ver— pflichtet ist, die Entschädigungssumme zur Wiederherstellung des ver⸗ sicherten Gebäudes zu zahlen, die Landeszentralbe hörde bestimmen, daß die Vorschriften dieses Gesetzes auf den Wiederaufbau keine An—⸗ wendung finden.

§ 2. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Grundstücke des Fiskus und solche Grunbstücke, welche einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts ge⸗ hören oder einem dem öffentlichen Verkehre dienenden Bahn— unternehmen gewidmet sind, sowie auf Grundstücke, die nach landesherrlicher Verordnung ein Grundbuchblatt nur auf Antrag erhalten. Das Gleiche gilt von den Grundstücken eines Landeg⸗ herrn und den Grundstücken, welche zum Hausgut oder Familiengut einer landetherrlichen Familie, der Fürstlichen Familie Hohenzollern, der Familie des vormaligen Hannoberschen Königähauses, des vor⸗ maligen Kurhessischen, des vormaligen Herzoglich Nassaulschen oder des Herioglich Holsteinischen Fürftenhauses gehören.

Zweiter Abschnitt.

Baubeginn.

§ 3. Vor dem Beginne des Baues ist auf dem Grundbuchblatte der Baustelle der Vermerk, daß dag Grundstück bebaut werden soll (Baupermerk) einzutrggen. Bildet die Baustelle nur einen Teil eines Grundstücka, so ist sie von dem Grundstück abzuschreiben und als selbständiges Grundstuͤck einzutragen. Mit der Eintragung deg Bau⸗ vermerkes erwerben die Baugläubiger den Anspruch auf Eintragung einer Hypothek für ihre Bauforderungen (Bauhvpothbek); der Bau— . die Wükung einer Vormerkung jur Sicherung dieses

nspruchs.

§ 4. Die Eintragung eines Bauvermerks unterbleibt, wenn in Höhe eines Betrags, der nach dem Ermessen der Baupolizeibehörde den vierten Teil der voraussichtlich entstehenden Baukosten erreicht,

r git durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapleren ge⸗ eistet ist.

§ 5. Die Baupoliseibehörde darf die Bauerlaubnis nur erteilen, wenn nach 5 4 Sicherheit geleistet ist oder wenn der Bauvermerk eingetragen ist und entweder die dem Bauvermerke vorgehenden Be⸗ lastungen den Baustellenwert nicht übersteigen oder in Höhe des Ueberschusses Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder Wert⸗ papieren geleistet ist.

§z 6. Bei der Feststellung der Belastungen kommen nur in Ansatz: I) ,,,. und Grundschulden mit ihrem Kapitalbetrag und jweljährigen Zinsen; 2) Rentenschulden und solche Reallasten, welche die Leistung von Geldrenten zum Gegenstande haben, mit ihrer Ablösungssumme; 3) nicht ablögbare Geldrenten mit ihrem nach 5 9 der Zivilprozeßordnung zu berechnenden Werte; 4) die nach dem öffentlichen Rechte auf dem Grundstücke lastende ö zur Leistung von Beiträgen für die Kosten der Herstellung einer Straße oder eines. Abzugakanals; der Betrag dieser Lasten wird von der Baupolizeibehörde geschätzt sofern er nicht bereits in einem amtlichen Verfahren festgeftellt it. Hechte, die durch Cin tragung einer Vormerkung oder eines Widerfpruchs gesichert sind, stehen eingetragenen Rechten gleich. Zu einer Rangänderung, durch die dem Bauvermerke der Vorrang vor anderen Rechten eingeräumt wird, genügt an Stelle der Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten die Erklärung des zurücktretenden Berechtigten gegenüber dem Grundbuchamte.

.Die Grundsätze für die Bemessung des Baustellenwerts und das Feststellungsverfahren werden durch landesherrliche Ver⸗ ordnung bestimmt. z

§ 3. Die Eintragung des Bauvermerkes erfolgt auf Ersuchen der Baupolizelbehörde. Von der Eintragung hat das Grundbuchamt der Baupolizelbehörde ,, zu machen. In der Mitteilung ist der Gesamtbetrag der im 5 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten, dem Bau⸗ vermerke vorgehenden Belastungen anzugeben.

§z 9. Der Bauvermerk wird gelöscht, wenn dem Grundbuchamt eine Bescheinigung der Baupolizeibehörde vorgelegt wird, daß vor dem Beginne des Baues die Bauerlaubnis erloschen oder daß nachträglich vor dem Beginne des Baues gemäß § 4 Sicherheit geleistet worden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Baupolizeibehörde das auf Ein tragung des Bauvermerkes gerichtete Ersuchen vor dem Beginne des

Baues zurücknimmt. Dritter Abschnitt. Baugläubiger.

§ 10. Baugläubiger sind die an der Herstellung des Gebäudes

auf Grund eines Werk, oder Dienstvertrags Beteiligten sowie die—⸗ Eigen welche zur Herstellung des Gebäudes Sachen geliefert haben, ofern die Werk., Dienst⸗ oder Lieferungsverträge von dem Eigen tümer der Baustelle oder für seine Rechnung geschlossen worden sind. Dem Eigentümer der Baustelle steht gleich, wer den Bau mit Zu⸗ stimmung des Eigentümers als Bauherr ausführt.

§ 11. Hat der Eigentümer die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen und war ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, daß dem Unternehmer die zu der Herstellung erforderlichen Mittel nicht zu Gebote standen oder daß dieser nicht die Absicht hatte, die aus der Herstellung für ihn erwachsenden Verbindlichkeiten in vollem Umfange zu erfüllen, so sind die im 10 Satz 1 bezeichneten Personen auch dann Baugläubiger, wenn die Verträge von dem Unternehmer oder im Falle der Weiterübertragung der Herstellung an andere Unternehmer von einem solchen gel gen worden sind. Den von einem Unternehmer geg fer en Verträgen stehen Verträge gleich, die für seine Rechnung geschlossen worden sind. Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn ein Bauherr, der den Bau mit Zu⸗ stimmung des Eigentümers ausführt, die Herstellung des Gebäudes oder einez Teilet des Gebäudes einem Unternehmer übertragen hat; es genügt jedoch, wenn dem Eigentümer einer der im Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit un⸗ bekannt war.

§ 12. Als Bauforderun gilt nur der Anspruch eines Bau— gläubigers auf die in Geld vereinbarte Vergütung; der Anspruch kommt nur insoweit in Betracht, als die Leistung in den Bau ver⸗ wendet worden ist. Ist diese Verwendung nicht vollständig erfolgt, so ist die vereinbarte Vergütung in dem Verhaältnisse herabzusetzen, in welchem bei dem Abschlusse des Vertrags der Wert der vereinbarten Leistung zu dem Werte der in den Bau verwendeten Leistung gestanden haben würde.

§ 13. Wird bei der Vereinbarung einer Vergütung die übliche Vergütung offenbar in erheblichem Maße überschritten, so kann jeder Beteiligte verlangen, daß die Forderung als Bauforderung nur in . ö. Betrags berücksichtigt wird, welcher dem üblichen Preise entspricht.

§ 14. Sobald festgestellt ist, daß baupol jeiliche Bedenken, das Gehäude in Gebrauch zu nehmen, nicht bestehen, hat die Baupolizei⸗ behörde dies binnen zwei Wochen in dem für ihre Bekanntmachungen bestimmten Blatte zu veröffentlichen. In gleicher Weise hat die Bau⸗ polizeibehörde, wenn auf Antrag eines Beteiligten festgestellt ist, daß die Bauerlaubnis nach dem Beginne des Baues erloschen ist, dies zu veröffentlichen. Ist ein Bauvermerk eingetragen, so hat die Bau⸗ polizeibehörde die gemäß Abs. 1 erfolgte Veröffentlichung dem Grund⸗ buchamt unverzüglich mitzuteilen. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten, die mit der Einrückung der Bekanntmachung in das zu ibrer Veröffentlichung dienende Blatt beginnt, können die Bau⸗ gläubiger auf Grund des Bauvermerkes ihre Bauforderungen bei dem Grundbuchamt anmelden; in der Bekanntmachung soll hierauf hin— gewiesen werden.

§ 15. Die Anmeldung einer Bauforderung ist nur wirksam, wenn bis zum Ablaufe der Anmeldungsfrist die schrifiliche Zu⸗ stimmung des Eigentümers zur Anmeldung oder eine gegen den Eigentümer ergangene, die Anmeldung zulassende einstweilige Ver⸗ fügung bei dem Grundbuchamt eingerescht wird. Das Grundbuchamt hat, sobald eine Anmeldung wirksam geworden ist, dem An- meldenden eine Bescheinigung über die Anmeldung zu er⸗ teilen. Für die Erlassung der einstweilizen Verfügung ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Baustelle belegen ist. Glaubhaft zu machen sind: 1) der von dem Anmeldenden geschlossene Vertrag; Y die Verwendung seiner Leistungen in den Bau und bei teilweliser Verwendung der nach § 12 zu berechnende Betrag der Bau— forderung; 3) wenn der Vertrag nicht mit dem Eigentümer ge⸗ schlossen ist, die Voraussetzungen, unter denen nach den §§ 10, 11 der Vertrag einem mit dem Eigentümer geschlossenen Vertrage gleichsteht.

§ 16. Die Zurücknahme einer Anmeldung bedarf der für Ein⸗ tragungsbewilligungen in der Grundbuchordnung vorgeschriebenen Form. Der Zurücknahme einer Anmeldung steht es gleich, wenn dem Grund⸗ buchamte nachgewiesen wird, daß für die angemeldete Forderung Sicher⸗ heit durch a gg von Geld oder Wertpapieren geleistet ist. Das Grundbuchamt hat auf Antrag dem Anmeldenden elne Frist zu bestimmen, binnen welcher dieser dem Grundhuchamte die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage . seiner Forderung nachzuweisen hat. Nach dem Ablaufe der Frlst hat das Grundbuchamt auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit anzuordnen, wenn nicht inzwischen die Erhebung der Klage nachgewiesen ist. Auf das Verfahren finden die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit e n, Anwendung. Gegen den Beschluß durch welchen der Antrag auf Bestimmung einer Frist abgelehnt wird, steht dem Antrag⸗ steller, gegen die Entscheidung Über die Rückgabe der Sicherheit beiden Teilen die sofortige . zu; die Entscheidung über die Rück gabe tritt erst mit der Rechtskraft in Wirksamkeit.

Vierter Abschnitt.

Bauhypothek. Baugeldhypothek.

§ 17. Liegen bei dem Ablaufe der Anmeldungsfrist wirksame Anmeldungen nicht vor, so wird der Bauvermerk von Amts wegen gelöscht. Mit dieser Löschung erlischt der Anspruch der Baugläubiger auf Eintragung der Bauhypothek. Sind big zum Ablaufe der

i Bauforderungen wirksam angemeldet, so wird für sie von mts wegen unter Löschung des Bauvermerks eine als Bau⸗ hypothek zu bezeichnende Hypothek eingetragen. Mit der Ein- tragung entsteht die Hypothek. Die Bauhypothek gilt als Si, m vc, auch wenn sie im Grundbuche nicht als solche bezeichnet ist. Bei der Eintragung der . sind außer ihrem Gesamtbetrage die den einzelnen Baugläubigern zustehenden Teil⸗ beträge anzugeben. Zinsen der Bauforderungen werden nicht berück⸗ sschtigt. Ist . F 5 Sicherheit geleistet, so vermindert sich der Betrag der Bauhypothek um den Betrag der Sicherheit unter verhältnismäßiger Herabsetzung der den einzelnen Baugläubigern zu⸗ stehenden Teilbeträge.

§ 18. Soweit im Falle des § 11 die von einem Unternehmer angemeldete Bauforderung die Vergütung für Leistungen mitum faßt, für welche auch von einem Nachmanne des Unternehmers eine Bau— forderung angemeldet ist, gebührt nur dem Nachmann ein Anteil an der Bauhypothek. Ist ungewiß, ob hiernach dem Vor mann ein Anteil an der Bauhypothek gebührt, so hat das Grund- buchamt für den Vormann und für den Nachmann einen Anteil an der Bauhypothek und gleichzeitig einen Widerspruch einzutragen. Wird ein Nachmann durch elnen Vormann befriedigt, so geht in Höhe des gezahlten Betrags der Anteil des Nachmanns an der Bauhypothek auf die Har rg des . . der Vanh

. ehrere bei der Eintragung der Bauhypothek berück- sichtigte Bauforderungen haben unter 6h gleichen Rang. Ver⸗ wandelt sich ein Teil der Bauhypothek in eine dem Eigentümer des Grundstücks zufallende Grundschuld, so kann diese nicht zum Nachtesle der den Baugläubigern verbleibenden Bauhypothek geltend gemacht werden. Die Vorschrist des Abs. 2 findet entsprechende Anwendung, wenn ein Teil der Bauhypothek in eine gewöhnliche Hypothek, eine Grundschuld oder Rentenschuld umgewandelt oder wenn an die Stelle einer Bauforderung, für welche die Bauhypothek besteht eine andere Forderung gesetzt wird.

§ 20. Der Rang der Bauhypothek gegenüber anderen Rechten bestimmt sich, unbeschadet der Vorschriften über Baugeldhypotheken, nach der Eintragung des Zauvermerks. Nießbrauchs⸗ und Wohnungs⸗ rechte stehen jedoch der Bauhypothek im Range nach. Der Rang der Bauhypothek soll bei ihrer Eintragung ersichtlich gemacht werden.

§z 21. Wird eine dem Bauvermerk im Range nachstehende Hypothek zu Gunsten eines Gläubigers eingetragen, welcher die Ge= währung von Baugeld übernommen hat, so gelten für diese Hypothek, falls sie bei der Eintragung als Baugeldhypothek bezeichnet ist, die Vorschriften der 85 22 bis 24. Eine Baugeldhypothek soll nur eln, , offen, wenn der Baugeldvertrag bei dem Grundbuchamt eingere ;

§z 22. Der Baugeldhypothek gebührt der Vorrang vor der Bau⸗ hypothek, soweit durch eine in Anrechnung auf das Baugeld geleistete ö eine Bauforderung getilgt worden ist; das Gleiche gilt in

nsehung einer Zahlung, die in Anrechnung auf das Baugeld an den Eigentümer in Höhe einer von diesem getilgten Bauforderung bewirkt worden ist. Hat die Bauforderung nicht bestanden, so gebührt der Baugeldhypothek gleichwohl der Vorrang, es sei denn, daß dem Baugeldgeber zur Zeit seiner Zahlung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war, daß die Forderung nicht bestanden hat; dem Nichtbestehen einer Bau⸗ forderung steht es gleich, wenn ein Nachmann für dieselbe Leistung eine Bauforderung hat und der Vormann nicht überausreichende Mittel zur Befriedigung der Forderungen seiner Nachmänner verfügt oder nicht die Absicht hat, diese Forderungen in vollem Umfange zu befriedigen. Der Vorrang der Baugeldhypothek erstreckt sich auf Zinsen bis fünf vom Hundert und auf die im § 1118 des Bürger⸗ Üichen Gesetzbuchs bezeichneten Kosten.

§ 23. Auf Antrag des Baugeldgebers bestellt das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Baustelle gelegen ist, einen Treuhänder. Die durch Vermittlung oder auf Anweisung des Treuhänders geleisteten Zahlungen begründen den Vorrang vor der Bauhypothek. Der Treu⸗ händer darf die Zahlung nur vermitteln oder anweisen, soweit der Baugeldgeber nach Maßgabe des F 22 zur Zahlung mit Wirkung gegen die Baugläubiger berechtigt ist. Der Treuhänder hat die recht liche Stellung eines Pflegers; an die Stelle des Vormundschafte⸗ gerichts tritt das im Abs. 1 beieichnete Amtsgericht. Der Treuhänder sst für die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten allen Beteiligten verantwortlich. Eine Pflicht zur Uebernahme des Amts besteht 3 Der Treuhänder kann von dem Baugeldgeber für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. Vor der gr soll das Amtsgericht den Baugeldgeber, soweit tunlich, hören. Bur Anordnung der Landesjustizverwaltung können die dem Amtsgericht in Ansehung der Treuhaͤnder obliegenden Verrichtungen für mehrere Amtsgerichts bezirke einem Amtsgericht übertragen werden.

§ 24. Soweit von dem Treuhänder in öffentlich beglaubigter Form bescheinigt wird, daß Zahlungen durch seine Vermittlung oder auf seine Anweisung geleistet worden sind, hat das Grundbuchamt auf Antrag des Baugeldgebers den Vorrang der Baugeldhypothek vor der Bauhypothek in das Grundbuch einzutr igen.

§z 25. Wird die Zwangs versteigerung oder die Zwangsverwaltung des Grundstücks angeordnet, ehe die Bauhypothek eingetragen ist, so kann jeder Baugläubiger, welcher seine ,, wirksam an⸗ gemeldet hat, Befriedigung aus dem Grundstücke verlangen, wie wenn die Bauhypothek eingetragen wäre.

§ 26. Der Versteigerungstermin darf nicht auf einen früheren ., als zwei Wochen nach dem Ablaufe der Anmeldungsfrist

estimmt werden. Hatte 2 Zeit der Veröffentlichung des Ver⸗ steigerungstermins die Anmeldungsfrist noch nicht begonnen, so be⸗ ginnt sie mit dleser Ve ge n n mn, Ist eine dieser Vorschriften verletzt, so ist der Zuschlag zu versagen. Gegen die Erteilung des Zuschlags ist Beschwerde zulässig.

F 27. Vas Grundbuchamt hat nach der Eintragung des Voll⸗ streckungsvermerks und, wenn zu diesem Zeitpunkte die Anmeldungs⸗ frist noch nicht abgelaufen ist, nach dem Ablaufe dieser Frist dem Vollstreckungsgericht eine , , Abschrift der wirksamen An⸗ meldungen zu erteilen. Baugläub er für die nach der Mitteilung des Grundbuchamts eine wirsame Anmeldung vorliegt, stehen für das Vollstreckungsverfahren Gläubigern, die zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks im Grundbuch eingetragen waren, gleich.

§ 283. Soweit durch ein Urteil der Widerspruch eines Bau⸗ gläubigers gegen die Aufnahme der Forderung eines anderen Bau⸗ gläubigers in den Verteilungeplan rechtskräftig als begründet anerkannt ist, wirkt das Urteil für alle Baugläubiger. Der d, en,. Baugläubiger kann Erstattung derjenigen en, die von dem Prozeßgegner nicht beizutreiben nd, aus dem bei der Verteilung auf die Baugläubiger entfallenden Betrag insoweit verlangen, als infolge des Widerspruchs der Anteil des Prozeßgegners an diesem Betrage weggefallen oder vermindert ist. Ist der Hie mne ein Nachmann, so kann die Erstattung nur den⸗ jenigen Baugläubigern gegenüber verlangt werden, denen der Wegfall oder die Verminderung des Anteils des Nachmanns zum Vorteil

gereicht. Fünfter Abschnitt.

Sicherheitsleistung.

§ 29. Eine gemäß §F 4 oder 8 5 geleistete Sicherheit haftet den Baugläubigern in der gleichen Weise, wie ihnen im Falle der Gin⸗ tragung einer Bauhypothek kraft dieser Hypothek das Grundstück haftet. Im Falle des 8 5 bemißt sich der auf die einzelnen Bau⸗ forderungen entfallende Anteil an der Sicherhest nach dem bel der Eintragung der Bauhvypothek berücksichtigten Betrag e dann 26 5 Bauforderung nach der Eintragung jum Tei aetilal worden ist. ;

z 30. Ist nach 5 4 Sscherheit geleistet, so kann jeder Beteiligte die Eröffnung eines Verteilungsverfahrens in Ansehung der Scher- heit beantragen, en die im § 14 Abs. 1 bestimmte Veröffentlichung der Baupolizeibehörde erfolgt ist. Wird der Antrag von einem = läubiger gestellt, so hat der Gläubiger die schriftliche ustimmung des

8 beijubringen oder seine Bauforderung nach Maßgabe dez § 15 Abs. 2 glaubhaft zu machen.