leute und Missionare haben nicht nur nichts davon gewußt, sonde dem Hauptmann Dominik das 3. n gewußt, sondern
er ich Besseres wissen, als an eine Persönlichkeit in schreiben, hon der fie annehmen, daß sie solche Sache
chnellen sind ein seit la kannter Ort, sie liegen an einer der Hauptstraßen. ist die Verbindung außerordentlich schnell; die Leut
i di daß ein Vorgang sich 1894 zugetragen hat, der dem e
Abg.
nicht ges ehen, wenn man wenigstens schwiegen hätte. Ich muß mich immer hier vorbringen gegen ch ju wehren.
wenden, daß Sie solche Beschuldigungen
Männer, die nicht in der Lage sind, si wehrlosen Gegner greift ein tapferer Nun berust sich der Abg. Bebel auf einen Verrn Keu dieser hat angegeben, Dominik hätte von der also Ihr eigener Zeuge bestätigt Ihnen, daß Sie das, was weisen wo ten, nicht beweisen können. Vie Verwaltun bereit, zu erklären, sie könne nicht dafür einstehen, ob nicht jahrelangen Kämpfen in Kamerun an Weibern, irgendwo einmal Grausamkeiten vorgekommen si sagen, dem Hauptmann Dominik ist schon so et verweise ich auf das stenographische Protokoll vo ist von dem, was Sle vorgelefen haben, nicht ein Wort enthalten. Auf jeden Fall aber sind Sie, Herr Bebel, außerordentlich unvor⸗ nah , der Ehre eines anständigen Mannes umgegangen. bg. Bebel (Soz ): Ich habe dem Brie geantwortet. Zu meinem großen Erstaunen erf
der Vorgang überhaupt stattgefunden hat,
Beztikshaupfmann Keudell vernommen werd Oberleutnant Dominik auch nur fahilässig gehandelt stellung darüber um so wichtiger, als die Ver
tro der Erklärung des Gouverneurs,
Schuld treffe, als ein Rüffel für diefen erscheint. Herren Freisinnigen dem Kolonialdirektor Beifall r tadelt, daß ich einen Namen genannt habe, so war das setztere doch
bie her durchaus Sitte im Reichstage;
gerade der Abg. Ablaß, der noch im vorigen Reichstag au und guch den Namen deg Oberleutnants Vomintt genannt hat? Abg. Ledebour (Soz.): Wir bestreiten unserseits niernand das Recht, in diesen Fragen datz Wort zu ergreifen, und wir bitten uns anhören. Es scheint aber, in den Reihen achweis zu er⸗
aug, daß auch die anderen Parteien uns ruht
daß einige der neuen Herren auf der Rechten und der Nationalliberalen dadurch eine Art Befähigungsn bringen versuchen, daß sie uns niederzuschreien unternehmen. haben die Herren gehört, daß ich gestern von dem Koloniald angegriffen wurde und allen Anlaß habe, dem ent handelt sich um den Oberrichter Meyer, der ein nach Landessitte gekauft hat, wie der Kolonialdir Oberrichter Meyer hat in der Erklärung“, zu anlaßte, zugegeben, daß er einen Kauspreis gezahlt hat, aber daß er Drohungen gegen die Eltern angewendet h schwerde der . tlinge steht nun ausdrücklich, er onkubinatszwecken gekauft, erklärte., er habe sie als Dienstmädchen gekauft, demnächstigen Heirat dann ein bereltsz eingearbettetes Dienstm habe, das er notwendig brauche. Für jeden Europäer ist damit gesagt. Die Häuptlinge wurden hiernach auf G Str. G. B. verurteilt. Ueber das Ergebnis der später Meyer eingelelteten Disziplinaruntersuchung hab daß diese Untersuchung wieder eingestellt, einer Geldftrafe in Höhe eines Monattzgehasts verurteilt worden i So dürftig diese Mitteilung ist, so geht auß dem Ganzen doch hervy daß der Oberrichter Meyer in einer Strafsache wegen Beleidig seiner Person in einem wichtigen Punkte, nämlich bezüglich se Flchl⸗ tlichen. Perhältnisses zu der schwarzen Frau, ngabe . hat. Selbst die Behörde, wenn sie auch nur eine rdnungsstrafe , n, n. bat doch damit anerkannt, daß gegehen hat. Der Mann soll in einer seelischen e ,, befunden haben. t, daß er eine unrichtige eres Wissen jum Schaden eines Mitmenschen macht, so ist ein solcher Mann unter keinen Umständen fähig, ein richterliches Amt weiter zu bekleiden. Ich wei nicht, ob im H denkt.. Ich höre feinen en, n. wir sind also darüber ; s ein Beweis, daß die Ver— waltung auch gegenwärtig durch aus nicht den vom Kolonial— direktor proklamierten Grundfatz befolgt, nur Leute mit tadellos weißer Weste in den Kolonien amtieren zu lassen. chtnahme gegen Beamte wir
Frau“, also ju
geringe er eine falsche Bekundung a
timmung so weit ge
einig. Für uns ist das jedenfa
ordentliche Rückst
geübt, auch der soll wieder nach Kamerun hinausgehen. wahr, daß er als Gouverneur, wenn auch nur auf pnate, hinausgehen soll? . ̃ llt, an der Ausstellung eines falschen Passes mitgewirkt. sanzes Verhalten ist ein solches, das ihn in Deutschland als Beamten alle Zeit unmöglich von Puttkamer seinen geschlechtlichen Verkehr Wer die Kolonialpolitik will, muß auch die Kon auf nehmen, daß die jungen Leute in d Verheiratete Leute melden sich Posten und weiße Frauen lei endlich mehr als Männer
in dem kulturell noch weniger entwickelten Wegerecht notwendig, das auf dem Kommuna Die 53 1 bis 19 werden angenom
Zu 8 20 bemerkt Berichterstatter Herr Dr. von eine sehr wichtige Neuerung in Wegehaulasten auch herangezogen ihres Bezirks, sowejt dies Ohne Debatte wird der 8 s 49 der Regierungsvorlage bestimmt: Können Anordnungen für We bezirks, der nicht ausschlie be sitzers
sei ein modern
aufgebaut fe
von Puttkamer das ist fest⸗
Dziembowski, da sofern enthalte, als Gemen werden können für We rwiegend ihrem Int 20 angenommen.
gemacht haben Ich mache nicht zum Vorwurf. seguenzen mit in den en Kolonien derartige Dinge ja außerordentlich felten zu den unter dem Tropenklima un— besonders wenn sie .. bei der die letzten Worte des R hr Lachen ist ja sehr bezeichnend; en solche Sachen laͤcherlich, oder Sie heucheln M Vizepräsident Kaempf: Ich ieder des Hauses nicht zuka Aeußerung zur Ordnung! Abg. Ledebour ffortfahrend): herum und scheuen sich, Sie lieber ein albernes Vizepräsident Kaem pf: zum zweiten Male zur O geschãftgordnunggmãßigen Folgen auf Abg. Lede bo ur (forffahren fire wie wir sie immer
Vlzepräsident Kaempf: Würde des Präsidenten des ch kann einen derartigen Vorwurf e zum dritten Male zu ö. es dem Herrn Abgeordneten das
IFür die Worten glieder beider Parteie Vijepräsident Kae ,,. abgelehnt h
ge außerhal
Wege übe eresse dienen.
M O9.
gebauten im Bereich eines Gut,, e ßlich im Eigentum des goht
steht, nicht wirksam erlossen werden, üllung der Lasten al Lein nicht imstande'i sämtliche Srundeigen ßstabe der Grund steu'er an den L
Die Kommission Gutsbezirk zu erhebli besitzers steht, die essenten na erlegt werden kann.
Herr von Klitzing stellt daß in solchem F ü berwie
k in Ausübung rfen oder denen und die dann Deutschland zu hier im Reicht Regierung Front en Jahren be⸗ In Kamerun e haben eine
Stürmische edners unverständlich tweder Sie behandeln . kann einen solchen Vorwurf gegen ssen und rufe Sie wegen dieser
. Sie drücken sich um die Tat— ihnen ins Gesicht zu sehen; darum er⸗
Wegen dieser Aeußerung rufe ich Sie dnung und mache Sie auf die
Es ist das eine charakteristische einem liberalen Präsidenten er-
Ich kann diesen Vorwurf als der gs nicht entsprechend erachten; Ibnen nicht entgegennehmen, Ordnung und frage das Wort entziehen will
weil der Gut
tümer de
bleiben.) J
ausschuß anordnen, daß nach dem Ma zunehmen haben
beantragt nun, chem Teil nicht im Eige Unterhaltung des Wen dem Maßstabe
daß, wenn ein ntum des Gutz= t es den Inter, ihres Interesses auf⸗
ierzu den Eventualantra .
bei einem Gemeindewege,
gend den Interessen gentümer des Bezirks
ngesetzes beizutragen ha Minister des Innern Dr. von Bet
Meine Herren! Antrages aufgeschoben über den 5 49 in der Kommissionsfassung. Bedauern genötigt, die Kommissionsfassung Hause zu bekämpfen, wie das in der Kommi
Die Regierungsborlage, meine Herren, aus, daß im allgemeinen rücksichtlich der Wegeunterhaltung nahme davon gemacht werden s besitzer die öffentlichen Lasten allei für einen einzelnen bestimmten Fall im öff hilfsmittel schaffen wollen. im einzelnen Fall eine größ Wegebau, von der
der nicht . utsbesitzer z)
im Sinne dez Kommunalabgabe
hmann-⸗Hollweg—: . Herr von Klitzing hat die Begründung seing chluß gefaßt haben wird . Ich sehe mich zu meinen auch hier in dem hoe ssion bereits geschehen sst geht von dem
daß man ihn mit
bestreitet, dem Briefschreiber geantwortet zu haben) Da Sie es
Wozu war es denn
sen wurde? W Sie sich schon auf den Standpunkt stellen, daß Presse und .
dazu da sind, um solche Mißstände aufzudecken, so Name des Mannes nichts damit zu tun. Sie mußten si daß in den mindestens fünf Monaten der Dauptmann Dominik dem Druck Ihrer Behauptungen stand. So gegen einen Beamten, von dem man selbst ni man hinterher zugeben muß, daß das, was man
bis das hohe Haus Bes
tziehung stimmen die anwesenden Mit⸗ n der Rechten und der Nationalliberalen. die Mehrheit die Wort- edner weiter das Wort. Ausführungen noch wenige fortdauernden großen Lärms
mpf erklärt, d at, und gibt dem Lebebour fährt in seinen rt, bleibt jedoch wegen des rnalistentribüne unverständlich
Die Unruhe des Hauses se folgenden Rede des Kolonialdirekt führungen nur bru
Stell vertretender Amts De Ledebour haben mich waß ich gestern über den zunehmen habe. Leuten vorgeworfen lichen Autorität in den Be möchte in dieser Beziehung schrift darüber mitgeteilt word festgestellt worden,
hat doch der
Minnten fo
handelt man doch nicht für die Jou
chts weiß und von dem 9j ö, hat, viesen werden kann. Das ist eg, was ich Ihnen zum Vorwurf gemacht habe. Sie be⸗ haupten, furchtbar gelitten zu haben darunter, daß man an
oll, daß im Gutsbezirke der Gutk— Die Regierungevorlage hat entlichen Interesse ein Aus, Sie geht von der Möglichkeit aus, daß ere Wegereparatur, oder auch ein neuer Wegepolizeibehörde um deswillen nicht durchges werden kann, weil der Gutsbesitzer zur Tragung der in diesem Falle entstehenden Wegelasten nicht potent ist.
davon aus, daß es sich um einen Wegebau führung nicht länger aufgeschoben werden kann. daß in solchen Fällen den öffentlichen Wegeinter werden soll, daß der Kreisausschuß eine sein soll, welche die Grundeigentümer
Lasten des speiell vorliegenden Wegeb selbstverständlich bei diesem Paragraphen, und ebenso a sion und weiter in dem Antrage des Herrn von von der Voraussetzung ausgegangen, Gutsbezirk nicht mehr gewahrt stattgefunden hat.
tzt sich auch während der olonia fort, sodaß dessen Aus⸗ chstückweise zu Gehör kommen. Direktor der Kolonialabteilung des Aus—⸗ Ausführungen sodaß ich von dem, nichts zurück- Meyer von den Akwa⸗ daß er sich unter Mißbrauch seiner amt— sitz eines Mädchens gebracht habe nicht wiederholen,
nicht überzeugen können
Fall vorgebracht
Es ist dem Oberrichter Sle geht des weiteren
handelt, dessen Durch, Sie sieht daher vor, essen dadurch gedient Anordnung zu treffen befugt des Gutsbezirks mit zu den aus heranzieht.
) was in der Denk Es ist nun bei dem Verfahren sche Auskunft gegeben hat. Er olche Dinge befragt zu eben hat, so hat er es n, das man begreifen rafung der Akwa. Leute estritten und bestreite es einer Behörde gegenüber eine e Frage des Disziplinar⸗ ung wegen einer falschen emals die Rede gewesen. ers Meyer ist niemand ß manches entschuldigt werden, die unter einer gewsssen amer will ich mich mit Gerade die sich immer als Hüterin dez Rechte iesem Falle tun,
Es wäre das
daß Meyer eine fal hat es als sehr unangenehm empfunde werden, und wenn er eine
falsche Auskunft aus einem gewissen Scham che Auskunft geg
gefühl heraus geta aber diese Sache mit der Best zu tun hat, habe ich gestern b rage, ob jemand falsche Auskunft g bt, ist einzig und a Von einer richterlichen Bestraf Behörde ist überbaupt ni des Oberricht
irgend etwas
auch heute. Fassung der Kommis
a Sache nichts daß die Besitzeinhelt im ist, sondern daß eine Zersplitterung Die Regierungkvorlage zieht dann aber die weitere Folgerung, daß, wenn die Verhältnisse so liegen, daß die Grund- dem Gutsbesitzer
verfahrens.
Auskunft an Durch die falsch eschädigt worden. edebour, in dieser Welt Suggestion handeln.
dem Abg. Ledebour ni demokratische Partei, die zu erkennen gibt, sollte d noch nicht endgültig entschieten' ist. werden, ob die Verurteilun waltung hat das Urteil überh hat sich noch nich
r von Puttkamer nach
Kindern oder Männern aber wenn Sie was zuzutrauen, so Dezember. Da
e Auskunft
eigentũmer Wegebaulasten
des Gutsbezirks
es gibt ; a mg herangezogen
Ueber den Fall Puttk cht weiter auseinander Verhältnisse aufgehoben ist, daß die Aufrecht⸗ en für die Dauer nicht in Frage Es ist deshalb in der Regierungsvorlage ausdrücklich ausgesprochen, daß die Anordnung des Kreisausschusses eine interimi— stische sein soll, das heißt so lange wirksam sein soll, bis die kommu⸗ zirks anders geregelt sein würden, waß schehen wird, daß der Gutsbezirk in eine
Meine Herren, ich gebe zu, daß auch gierungsvorlage wohl angegriffen ch, wie ich auszuführen versucht daß ein einzelner Wegebau wegen
durchgeführt werden kann, und daß die Regierungsvorlage im die Verfügung traf, die sie
die Einheit des Gutsbezirkg derart erhaltung des Gutsbezirks als solch stehen kann.
as auch in d der überhaupt kann hier nicht erörtert
gerechtfertigt ist oder nicht.
n, . n nn aht ahre eute von sozal⸗ demokrgtischen Flugblättern, in denen diese Affäre frultifiziert .
sei. Sollte das geschehen sein, fo muß es in einer äußerst unge⸗ schickten Weise geschehen sein, und das fällt auf , ⸗ zurück der sich meine Rede nicht genau angesehen muß diesen Vorgang um so mehr bedauern m . . . jetzt gen gegen uldigerwesse angeklagt worden sind. Meinem Gewä ra manne sind die Dinge erst 1963035 zu Ohren w daraus hervor, daß diese Gerüchte sich einer sehr starken Ver= breitung und langer Lebensdauer erfreut haben. F Sache nicht zu Ende; es ist von höchster Wichtigkeit, festzuste und dazu wird auch der en müssen.
rhaupt noch nicht zugestellt erhalten sig gemacht darüber, ob der Kamerun geschickt werden soll
servative Fraktion steht uttkamer auf dem Stand⸗ direktor eben eingenommen man kann darüber also chte ich doch etwas hin= Puttkamer sehr wenig, ngem mit der Famille te ich sagen, daß ich die n Puttkamer über Dinge, öffentlich verfolgt Minister gewesen der von der sozial⸗ ( Großer fortgesetzter unverständlich bleiben.) Morgenzeltung verlefe, 56 von mir gar nicht Vie ekelhafte systematische die einer der wichtigsten dheit opfern, oll nicht gefagt 5 Verfehlungen nicht gesühnt
und Heuchelei.“
Gouverneu nalen Verhältnisse des Gutsbe
in der Regel in der Form ge Gemeinde umgewandelt wird. diese Vorschriften des g 49 in d werden können, aber es hantelt si habe, um die ganz fingulären Fälle, Zersplitterung des Gutsbezirks nicht darum, glaube ich, rechtfertigt es sich, öffentlichen, wegepolizeilichen Interesse tatsächlich getroffen hat.
Die Fassung der Kommi Die Fassun ein im öffentlichen Inte vorliegt, der wegen Leistun friedigt und erledigt werden
it Rücksicht auf Abg. von Oldenburg (d. kons): Die kon lich der Erörterung des Falles P t, den der stellvertretende Kolonial hat. Das Urteil ist noch nicht rechts auch nicht debattieren. Persönlich aber mö Ich kenne den Gouverneur von habe aber die Ehre und Freude, seit la von Puttkamer bekannt
zu sein, und da möch Ueberzeugun
habe, daß der Gouverneur vo die zehn Jahre zurückliegen, nicht in dies wenn sein Vater nicht einer der besten hen jemals gehabt hat. Ein Minister, Partei bekämpft wird, muß.. in dem die letzten Worte des Redners Gestatten Sie mir, daß ich den Ausspruch einer der die Dinge in einer Weise beurteilt, wie e besser gesagt werden kann. Ehrabschneiderei gegenüber den Leuten, Aufgaben unserer Zeit Leben und Gesun einmal ein Ende nehmen. Damit f müssen das noch einmal betonen, da aber das kann ge exensabbat der niederträchtigsten Verleumd em stimme ich vollkommen zu.
Von den Abgg. Dr. Wiemer, Dr. und Dr. Semler ist ein Vertagungsantr
Abg. Dr. Wiem er sfr. Volksp. Abstimmung über de fähigkeit des Hauses.
ch im Anschluß an die dem Abg abgespielt hat, der meines Erachtent Augenblick ein beschlußfähi festzustellen, ob das Haus
Vizepräsident Kaempf: Der Vor heschlußfähige Anzahl von Abgeordne brechen daher die Verhandlungen ab,
nächsten Sitzung Montag, den 6. Mai, Na Erste Beratung der Erg atung der Etats für die Schutzgebiete.
8 elt, so ist eine Fest⸗ fügung des Kanzlers daß Dominik Wenn jetzt die
worden wäre, wäre, die Preu
demokratischen ssion stellt sich nun auf eine ganz andere
g der Kommission sieht ganz davon ab, ob sschieblicher spezieller Wegebaufall gsunfähigkeit des Gutsbesitzers nicht be—⸗ kann. Die Kommissionsfassung setzt nur voraus, daß es sich um einen Gutsbezirk handelt, der zu einem erheb⸗ lichen Anteil nicht im Eigentum des Gäatsbesitzers steht. Kommissionsfassung setzt aber nicht voraus, wie es der Herrn von Klitzing nachher tut, daß der Weg, ordnung durch den Kreisauschuß getroffen werden soll, zum über⸗ wiegenden Teile nicht den Interessen des Gutsbesitzers dient; — dabon ist nicht die Rede, es könnte sich um Wege handeln, welche tatsächlich im überwiegenden Maße den Interessen des Gutsbesitzers dienen — und da will unter diesen Voraussetzungen die Kommisslon den Kreie⸗ ausschuß ermächtigen, die Grundeigentümer, die Interessenten an dem Wege, nach dem Maßstab ihres Interesses zu den Kosten heran— zuziehen. Meine Herren, hat es nicht ein sehr großes Bedenken, den Grund⸗ satz, wonach die öffentlichen Lasten des Gutsbe getragen werden,
Grundlage. resse unau
Es heißt da:
muß endlich
Antrag det
werden sollen, für den eine An—
Mü ller⸗Meiningen ag eingegangen.
zur Geschäftsordnung): Vor der n Vertagungsantrag bezweifle ich di? Be im Hinblick auf den Vorgar edebour erteilten Ordnun glich war, weil in senem r Stelle war. Ich bitte,
stand ist darüber einig, daß eine ten nicht im Saale ist; wir verkünde als Tag der chmittags 2 Uhr, mit änzungsetats und
egenzutreten. chwarzes Mädchen ektor sagte. Der der man ihn ver⸗ Ich tue das In der Be⸗ ch nl. sie zur 3 , ef , üsen ils vom Gutebestzer hier auf diesem Gebiet in der Weise zu durchbrechen, daß durch eine Anordnung des Kreisausschusses die Interessenten an dem Wege in ihrer Gesamtheit zu den Lei während gleichzeitig die obrigkeitli Entschlußfassung darüber, werden soll, auch weiter alle die Interessenten, an dieser Dieposition
werden? Ich glaube,
rund des 5 185 des gegen den Oberrichter en wir nur erfahren,
stungen herangezogen werden, che Dieposition über den Weg, die was z. B. freiwillig an dem Wege gebessert beim Gutsbesitzer allein bestehen bleibt, und die zu den Lasten herangezogen werden sollen, des Gutsbesitzers in keiner Weise beteiligt meine Herren, das ist ein politisch recht bedenk licher Grundsatz, und ich würde meinen, daß es aus diesem Grunde g sein wird, daß Sie von der Kommissions fassung
der Tagesorbnung: Fortsetzung der Ber
Schluß 4M Uhr.
eine falsche Prenßischer Landtag.
Herrenhaus. 7. Sitzung vom 4. Mai 1907, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)
t der Entwurf einer We osen zur Beratung.
tärkte Agrarkommission hat eini vorgenommen und empfiehlt deren Annahme. Berichterstatter Herr
berelts notwendi
Wenn diese Miß⸗ Bekundung wider
geordnung für ause jemand anderg ge Aenderungen (Schluß in der Zweiten Bellage.) r. von Dziem bowgk aufmerksam, daß dlese Wegeordnung für Posen im jenigen für Westpreußen vom r und mit dieser vorbildlich für andere Provinzen werde
ge,, esentliche ? Dlese außer⸗ nach a fi
27. September 1905 auch gegen
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Wenn ich mich mit ein paar Worten schon jetzt zu dem Antrage des Herrn von Klitzing wenden darf, obwohl er noch nicht von dem
Antragsteller begründet worden ist, so will ich das bloß nach der
z ng tun, daß ich einige Bemerkungen an den Inhalt dieses An⸗ . , . als seine Bedeutung aus dem Wortlaut ja ohne weiteres verständlich ist. Herr von Klitzing geht insoweit ebenso wie die Kommissionsfassung von der Voraussetzung aus, daß es sich um einen Gutsbezirk handelt, der zu einem erheblichen Anteil nicht im Eigentum des Gutsbesitzers steht. Er erweitert in an sich zweck⸗ mäßiger Weise diese Voraussetzung dahin, daß es sich außerbem um einen Weg handeln muß, der nicht überwiegend dem Interesse des Gutsbesitzers dient. Damit würde ich mich einverstanden erkläten können; aber der Antrag unterscheidet sich ebenso wie die Kommissions⸗ fassung dadurch von der Regierungsvorlage, daß er eine allgemeine Neuregelung der Wegebaulasten, allerdings nur für einen bestimmten Gutsweg, vorsieht ohne Rücksicht darauf, ob ein bestimmter Baufall vorliegt, ohne Rücksicht darauf, ob das öffentliche Interesse an der Besserung des Weges anderenfalls wegen der Leistungsunfähigkeit des Gutsbesitzers nicht befriedigt werden könnte. Die Bedenken, die ich gegen die Kommissionsfassung habe vortragen müssen, richten sich daher in dieser Beziehung auch gegen den Antrag des Herrn von Klitzing. Wenn der Antrag in seinem Schluß eine andere Verteilung der Wegebaulasten vorsieht als die Regierungs⸗ vorlage, so würde ich mich in dieser Beziehung mit ihm befreunden können. Dle Regierungsvorlage beabsichtigt eine Verteilung der Wege⸗ baulast lediglich unter die Grundeigentümer und nach dem Maßstab der Grundsteuer. Das ist bei der Regierungsvorlage, wie sie gefaßt ist, an sich nicht bedenklich. Denn wenn ich ja auch zugebe — ich glaube, nähere Ausführungen darüber brauche ich nicht D machen —, daß der Maßstab der Grundsteuer in manchen Fällen die tatschl ichen Verhältnisse nicht erfaßt, so handelt es sich doch bei der Regierungs—⸗ vorlage, wie ich ausgeführt habe, lediglich um ein kurz bemessenes Interimistikum für die singulären Fälle, daß ein bestimmter Weg wegen Zersplitterung des Gutsbezirks und deistunggunfähigteit des Gutsbesitzers nicht gebaut werden kann, regelmãßig um einen einzelnen Baufall, während nach der Fassung des Kommissionsantrages und des Antrages von Klitzing es sich nicht um ein derartiges Interimistikum handelt. Aber wenn das hohe Haus es vorziehen sollte, aus der Regierunge vorlage lediglich die Verteilung der Kosten unter die Grundeigentümer nach dem Maßstabe der Grundsteuer heraus zunehmen, so würde ich dem zustimmen können, wenn die Verteilung nicht nach der Grundsteuer, sondern in Anpassung an die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes erfolgte. . würden meiner Ansicht eine entscheidenden Bedenken zu erheben sein. 3. . 6. ich mich resümieren darf, so möchte ich an das hohe Haus die Bitte aussprechen, lassen Sie als Voraussetzung einer Verteilung der Wegebaulast auch künftig das stehen, was in der Regierungsvorlage
ausgesprochen war. Oberbürgermeister Knobloch ⸗ Bromberg spricht sich im
Si ission aus. ; , sst ing schlägt darauf vor, den 5 49 an die Kom⸗
issi ückzuperwelsen, damit dort eine Fassung gefunden werde, fin eln rr. berũcksichtige. . .
8 49 wird an die Agrarkommission zurückverwiesen. Darauf wird der Gesetzentwurf im ganzen — mit Ausnahme des 8 49 — angenommen. ⸗ J
ie Ergebnisse der 1906 gepflogenen Verhandlu des ö werden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
Die Gesetzentwürfe, betreffend Errichtung von Amtsgerichten in Lünen (Westfalen) und in Samotschin (Posen), werden ohne Debatte angenommen.
Alsdann folgt die Beratung von Petitionen. ine Petition des penstonierten Gerichtevollziehers Paech zu Mere n re, seiner Pension, Entschädigung für das Ge— schäftslokal und Abänderung der Witwenpensionzgesetze Pird zur Tagesordnung übergegangen, ebenso über eine Petition von Boldt um
Tegung des fär Ostpreußen neu zu erbauenden Zentralgefängnisses für
e nach der Stadt Rhein. nin ig, Gg r g, . a. aus Boxhagen⸗Rummelsburg
i i diefer Gemeinde in Berlin. pen e re gener sn en b e 4 Dr. Lentze⸗Magdeburg
ö lag des Dr. Le 6 6 a *. Regierung als Material überwiesen.
tition des preußischen Landgemeinde⸗— ver y ö. . die Aenderungen der östlichen 6 . Landgemeindeordnung vorschlägt, um die m 1 (, Ansehen der Gemeindevorsteher zu erhöhen, wird na 2 Antrage des Herrn vo ] S 3 . . . ; 1 . fo über eine Petition des Re J um Aufhebung der
Schankkonzessions steuer, nachdem hierbei
ů ister Dr. Johansen⸗-Minden die Regierung ge⸗
beter it ⸗ , , bei e ,,, ,. ᷣ bel erstmaligen Verleihungen, und n
, hat, gelegentlich der Beratung des a
des Minffteriums des Innern die enkgegengesetzten Wünsche zum Aus⸗
druck zu bringen.
a. aus Hannover petitionieren um ö 3 ö J ö. rsch ö Städteordnung
ng eines einheitlichen gleichen Wablrechts und einer
ü s der Gemeindekommission an hg gen 336 Hiehg . nn-⸗ Hildesheim vor, die
etition der Regierung als Material zu überweisen. Das Haus
Abänderun z zwecks Herbeiführu
schlägt Oberbürgermei
beschließt ohne Debatte demgemäß. . Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Schluß gegen 38 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr.
Etat.)
Volksp.), Br oe me
tadium kann ein o . ern und in jedem Stadium kann das Haus darüber
1. Bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurss kann nach 2 e hf ern erst am Schluß der Diskussion . eine Kommsssionsberatung beschlofsen werden, bei der zweiten
Berlin, Montag, den g. Mai
frs. Vgg.) und Genossen:
ü auf die verschiedengrtige Auslegung, welche § 20 it Yen ,, bieher gefunden hat, die Ge⸗ schaͤftsordnungskommifsion ju beauftragen, in eine Prüfung der Bedeutung der darin enthaltenen Bestimmungen einzu⸗ treten und über das Ergebnis dieser Prüfung dem Dause Bericht zu erstatten. (5 20 Ahs. 2 der G. O. 6 Das Haus kann, wie am Schlusse der ersten, so in jedem Stadium einer folgenden Beratung bis zum Beginn der Frage⸗ stellung den Gesetzent wurf oder einen Tell desselben zur Bericht erstattung an eine Kom mission verweisen, welche sich nur mit dem ihr überwiesenen Gegenstande zu beschäftigen hat.“)
Abg. Fisch beck (frs. Volksp): Nach der Geschäftsordnung kann
r am Schlusse der ersten sowie in jedem Stadium der ö ,, 3 die Verweisung eines Antragẽ an eine Kommisston stattfinden. Gegen die erste Bestimmung ist nicht; einzuwenden, aber bezüglich der zweiten ist es mehrmals zu einer verschiedenartigen Behandlung eines Antrags auf Verweisung an eine Kommission gekommen. Die Frage ist die: soll in dem Moment, in dem ein Mitglied des Hauses den Antrag stellt, eine Vorlage oder einen bestimmten Antrag an die Kommission zurück⸗ zuverweisen, sogleich darüber abgestimmt werden, oder soll mindestens die Diskussion über den betreffenden Titel zu Ende geführt werden? In den letzten Tagen ist am 26. April der Antrag Hobrecht, be⸗ freffend den weiteren Ausbau des Volksschulunterrichts, den auch meine Fraktion mitgestellt hatte, an die Kommission zurück verwiesen worden, nachdem dazu nur ein Antragsteller und der Abg. Pallaske neben dem Minister gesprochen hatten. Wir Freisinnigen sind infolgedessen nicht zu Worte gekommen. Am Tage vorher aber wurde beim Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung ein Antrag des konservativen Abgeordneten von Bieberstein betreffs Ent⸗ schädigung der Grundbesitzer in Grenzkreisen anläßlich der Viehsperren erft nach Beendigung der Besprechung detselben an die Kommission jurückverwiesen, obwohl der Antragsteller selbst sogleich die Ueber- weisung an die Kommission beantragt hatte. Ich meine, hier muß ein⸗ heitlich pere ng werden; es liegt heute die Möglichkeit vor, daß selbst der u (. rheit beabsichtigt, die Debatte über einen Antrag 3 ,,, muß sst auch den Mut haben, entweder Ueber⸗
IM zur Tagesordnung oder Schließung der Debatte zu beantragen.
Intragsteller eines Antrages nicht zu Worte kommt.
ie Möglichkeit der Zurückverweisung eines Antrages an die
ission dur sofortige Abstimmung über einen dahin⸗ . Inn! ist viel rigoroser als der Antrag auf NUebergan jur Tagezordnung, weil, dabei wenigstens ein Redner ö ö.
; e Sache läuft aber darauf hinaus, eine Minor , zu 6 Der Präsident hatte auch gelegentlich einer solchen Abstimmung erklärt, daß ein solcher Antrag ö. sofortige Zurückverwelsung nur aufrecht zu erhalten sei, wenn nieman widerspreche. Die Sache muß einmal durch gründliche Prüfung fest⸗ gelegt werden, um eine jedegmalige Geschäftgordnungsdebatte ju permeiden.
ür und ein Redner gegen diesen zu Worte kommen
Abg. Dr. Porsch (Zentr): Weder nach dem , n, noch
die Sache als zweifelhaft. r ,,,, ki en, n d n Kommissions⸗
en Lesung dagegen in jedem Stadium der Beratung. * ö gerd s, ist es anders; für diese kann nicht eine erste Beratung“, sondern nur eine einmalige Beratung beansprucht werden; letztere muß also wie eine zweite oder dritte Lesung behandelt werden, das heißt: ein Antrag auf Kommissionsberatung kann in jedem Stadium zur Abstimmung gebracht werden. Der ,, n , indert wird, in jedem ; ,, Da indessen der Wunsch nach einer gründlichen Prüfung an re , ist, wollen meine Freunde hier⸗ egen nichts einwenden. Dabei müßte die Kommission sich aber in erster eier mit den zum Etat gestellten Anträgen befassen, bei denen die Frage noch schwieriger liegt. Da kann jedes Mitglied, wenn viel leicht schon 26 Redner gesprochen haben, elne Resolution beantragen, zur Begründung das Wort und eine Beratung darüber verlangen, Fedenfallz kann aber die Geschäftgordnung nicht dahin abgeändert werden, daß dem Präsidenten die Pflicht auferlegt wird, erst . zu laffen bevor er über den Antrag auf Kommissionsberatung ab⸗ stimmen läßt. nn — iffer (nl): Wir haben den Antrag a eunig aut e n 9 die Erfahrungen, namentlich die 36. dritten Lesung des Etats 9 . fare rern 1. ; ü emachten, uns die Veranlassu ; ĩ l rg did . zu prüfen. Im Jahre 1962 sagte der n ,. einmal, es sei noch ein Redner gemeldet, er könne ü w. ö. Antrag auf Kommisstonsberatung erst abstimmen lassen, wenn die Be— ratung geschlossen sei. In r, , . ĩ ert, un err von Er ; 3 ö n en, sel, wenn sofort, nachdem erst ein Redner esprochen habe, die Sache an eine n fen verwiesen werden olle, und daß doch erst eine weitere Digku n. stattfinden müsse. Wenn bei der Ctatberatung ein Redner zur? ,. einer ö folution nicht zum Worte kommt, so wird dies im Wege des regel
q ührt. Daher kann mäßigen Verfahrens, des Schlußantrages herbeigeführ ̃ ngen des Abg. Porsch nicht aner
8 ö . ,,, — 1 Stadlum der Beratung“,
re, ,,,,
der Geschäftzordnung überhaupt eine Abstimmung möglich ist.
Erffa (kons):; Der Antrag brauchte kein . 3 weil le, J , . , n , , . en gc, verwiesen
' n eine Frage an , meine n egen die Prufung der Frage
ö! d skommisston nichts einiuwenden. Der Antrag herr n n,. 1 . nn,, n, nnn einmal gegen die sofortige mmun ; .
sberatung gewehrt, dag bleibt in jerem d stimmen lassen, ist aber n a ! , . t, abe sofort abstimmen lassen, weil er zeug ,, ,,,. . ö . enn Konstruleren kann ma i = . Haug kann sich aber hon Fall zu Fall verständigen.
auch der Maporität.
3 ie . . der S aus der Dis
tige Ueberweisung der Sache au —
Antrag durch eine vorherige . 9 . ,, i Ant estellt hatte, beantragte der Berichterstatter der Budget⸗ , , an eine Kommisszon zu verweisen; ich wehrte mich gegen die sofortige Abstimmung darüber, der Präsident sagte aber, daß in jedem Stadium über die Ueberweisung gbgestimmt werden könne. Es handelt sich hier nicht allein um eine Auslegung der Geschäfts⸗ ordnung, sondern um . , ae, ff Ji, i i trag an eine Kommission zu n, . en g ,. kennt ja dann die Gründe für Das ist mit 296 , ,, 5 ises nicht vereinbar. Gerade die Darlegungen de
k de cf 6 . wie notwendig unser Antrag war, der dazu bestimmt ist, die Beratung des Hauses in zweckmäßiger Weise
Abg. iherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Das Hand it . einig, daß dem Antrag entsprochen werden soll. Der jetzige Zustand ist ein solcher, ö. . ö ,, ren,, ĩ g ifels werden, , 2 immer größeren Raum in Die Regel ist, daß erst , ö. fin. ä 5. . Rechten ist, ist zweifelhaft. W mission beschlossen wird. Was 3 ki, fare nn, der Schein einer Willkür Es kann durch die sofortige Abstimmung
des Hauses
kussion gezogen werden könnte.
ehe er begründet ist. den Antrag garnicht.
jumal da die Resolutionen einnehmen.
müssen für regelmäßige
. , großer ei ĩ ; 5 kann. Dann ist niemand ,, deren, Mitteln Ge⸗ Die 4 r n n i ckmäßiges, zwelfelsfreies Verfahren vorzuschlagen. werb eh e g n, . Diskussion. Das Haus beschließt, den Antrag der Geschäftsordnungskommission zu überweisen. Sodann stehen zur dritten Beratung die Novellen zu den Gesetzen, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlich en olksschulen und die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen. ö Der erste Gesetzentwurf wird ohne Debatte unveränder dgültig angenommen. ö 4 zweiten Gesetzentwurf beantragen die Abgg. Barkling (nl), Cahensly (Zentr) und Genossen noch eine Abänderung in Konsequenz einer bei der zweiten . be⸗
in der Lage, brauch zu machen.
Es war bei dieser der Lehrern die Wahl freistehen alten Lehrerwitwen⸗ 3 . i ö oder sich dem neuen Gesetz unterwe bee ,, die genannten Abgeordneten den — daß eine i m h e , d,. 7 sechs ündigung dieses Gesetzes abzuge . un . des Anfrags durch den Abg. d auch dieser Gesetzentwurf mit dieser iltig angenommen. 366 1. Beratung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung des 5 23 des Einkommensteuer⸗
. ̃ il der Arbeitgeber usw. gesetzes (Auskunftsertei . a ,
schlossenen Abänderung. gemacht worden, ob sie der
Nach kurzer Beg ofmann (ul.)
das Einkommen Arbeiter). .
ᷣ iten Lesung war unter anderem die Aenderun * eil . daß der Arbeitgeber die k „mit der Aufnahme des Personenstandes betrauten Behörden“, söndern an „den Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstand des
Beschäftigungsortes“ zu erteilen hat. cia Dr. Keil (ul.) ste Beschäftigungsortes lassung oder in Ermangelung ein Das Haus nimmt mit dies
; endgültig an. . 5 wird ferner der Gesetzentwurf s Kommunalabgabengesetzes Ge⸗ umvereine) ohne Debatte endgültig
nicht an die
zu sagen:
ur Äbänderung de euerung der Kons
en. . engen n n, die erste Beratung des Gesetzentwurfs ö treffend die Erweiterung des Stadtkreises 2 ingemeindung der Landgemeinden Bockum-Verberg un
Die Vonlage stellt sich als Hen. indung von Linn im Jahre 1901 dar. Die Be⸗ 2 uf auf die großen , hin, die tefeld und * . eM ier n,
e hergestellt werden sollen. Es gibt aber do i r ,. gegen die Vorlage. Junächst wird durch die andkreis Crefeld in zwei Hälften geteilt, sodann des Kreises um 88 000 M vermindert. Auch würde die Zweiteilung des Kreises vielleicht zu einer Zertrũmmerung
des bisherigen Kreis
Kreistag mit Ausna
auggesprochen.
nicht ohne weiteres abweis
Vorlage ah, . n Dr. König⸗Cre
1 edeihlichen Entwi
Abg. He ckenroth (kons.): en, wenn zwischen C
Eingemeindung der L wird die Steuerkraft
ü nnen. ö va Stimmen gegen die ,, Diese Bedenken sind so schwerwiegend, daß wir sie en können; . 3 wir, die
on zu über ĩ
. 6 schnmi der Vorlage im lung der Stadt Crefeld zu. Auch auf e drei Vertreter der betreffenden Ge⸗ meinden fur bie Eingemeindung ausgesprochen, die ebensosehr im Intereffe der Gemeinden Bockum⸗Verberg Wirklichkeit handelt es sich um ein Die Einwohner der Landgemeinden b jetzt die Einrichtungen der Sta In dem Eingemeindung ichtungen gegenüber der luß an die Wasserleitung, auch der 6. ich l bar ** s ahn; (nl) spricht sich namens seiner 3. . se Vorlage aus; der Landkreis werde durch den Ver * Steuerkraft 6 d Mit einer Kom⸗ reunde einderstanden.
skons.) erklärt sich auch für die Kommissiontg⸗
Interesse einer dem Kreistage
gen die Ein ertreter der
belden Kreise in seiner missionsberatun
j 1907.
ildet einen Schutz sowohl der Minorität wie u , g t = e ni ö. 9 das Ermessen des it denten zu stellen, ob er sofort abstimmen lassen will oder nicht, selbst⸗ verständlich unter dem Vorbehalt, daß jedem Mitgliede unbenommen
ö. her gens, , n sefnh a): Es muß jedem Mitgliede bei einer
zweiten Beratung freistehen, seine n . durch einen . zum Aus druck zu bringen.
olcher
gemacht, wenn ein
überrascht werden, daß er
usatz
llt einen Antrag, statt „des „seiner gewerblichen Nieder⸗ lung einer solchen seines Wohnsitzes“.
er Aenderung den Gesetz⸗
en Crefeld⸗Linn
Vor allem aber hat sich der
und Oppum liegt. In der gemeinsames Wirtschaftsgebiet.
enutzen in gleichem Maße noch dt, wie . B. die höheren Schulen. e hat die Stadt verschiedene Ver- nö beiden Gemeinden übernommen, wie An- Kanallsation, Elektrizitãät usw. Wenn
emeindung ausges rochen bat, emeinden dafür gestimmt.
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