1907 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

Dull Am vor Außerdem wurden Durchschnitte. . ain Markt 1807 gering mittel gut Verkaufte Verkauft. ö. z Markttage 6 . . r ; ach überschl Mai Marktort Gejablter Preis für 1 Doppelientner Menge tert 1 0 a. eG. fe. ger, drin en, Tag niedrigfter höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelientner ĩ preis 9 ö . a, 4 . 0. . 4. 6. . 6. 4. . Weizen. w 4 . . i ö ; 3 ; f . z k 1756 18, 55 18 56 19 55 19. 56 200 3 soo 1900 19800 3.6. ö 1 . 19 55 1976 195.76 19 85 19. do . . ü ; 1. 18 25 18, 1 18. 16 186 595. 15.56 32 594 18,57 k . ö. 18 18. 26 b 0 6 1 5565 19 56 18.50 . 6. 20 11 1960 19,0 7 137 19,60 ; z d . 20, O 20 26 295 56 2l, G 26 do⸗ 26. is 20, 26s 4. 6. ( sernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). . Babenhausen * . 8 2 . * . . . * e. J . . 20, 20 5. 43 869 20,20 20, 20 29. 4. 2 1 2 1 1 1 1 1 1 20 00 20 00 20, 10 20, 10 20,20 .. 8 9. ; Il auff d ö. ö Il. O 71. 33, 16 32 45 48 943 i . . x d 18.50 I8 . 66 0 oh Jö. 56 31 66 14 277 Ig. 6 do 106 39. 4. ; ü J 26 56 zi, 55 Il. 65 1. 26 33 6h 183 z di? 1 Il, 55 28. 4. ; Noggen. J 16,0 16, 90 16, go 7 28s 17.28 . ; en J 1736 1 1 . 6. 16 267 17 80 18, 28 3.6. ; 1. 1676 16 o 17, 10 1720 18,20 J. ü k 1706 1756 17 66 18 56 18 56 220 z 860 17550 17 50 3.5. ö e 18,00 18, 00 18.20 18,20 ; ; ; ; . . 17,80 1866 18. 55 1836 18,56 ; 1 1526 17,16 17. 46 17356 17 56 ö 887 1740 1663 289. 4. ; 1 ö. ge. 18. 36 15 25 156 19. 36 570 13 06 18,2 4.5. 18 ö i . ö. 1856 1855 19 56 19.66 5 952 15, 56 15 55 25.4. ; Giengen ; ö. ö 3. ö. 13 36 19 26 3 55 1926 1530 25. 4. ; Sffenburg 2 , 18, 0 18,00 18335 18 56 11 264 18 56 1866 77.1. G er st e. 1 ;; 16, 10 16,30 16, 0 16 46ᷣ 16, a6 . ö Hen d i 1606 . ö. 2 6. ö S0 1600 16,73 36 ; Breslau w 14 36 1440 14,70 14 80 1800 ; . ; ö ö . Braugerste 16,00 16,50 16,60 17,00 . ö Streblen i. Schl. JJ 16 00 16,75) 15,75 16 56 16 56 190 z 040 16, 00 16,00 3.6. ö Löwenberg i. Schl. Braugerste 16,50 16,75 1700 17,00 ; ö k 16,40 16 86 16 55 1746 17,16 o 1014 16, 9o 16,30 29. 4. alen. . . 3 26. 16 z6 46 . ö. J 587 26 16 36563 33. , J ö ö. 18 56 18 5 1920 1920 16 295 18, 05 16 JJ i) 18 00 i826. i356 2. mii 78 1135 18,45 15568 38. 3. Safer. . 17,0 ] 1730 17,30 1750 17.50 h en J u . 18 30 18 55 . 6 26 469 18, 3a Is 6b . ! d i 1730 17 16 17366 17 —⸗ le . J 1766 ,,, 18 18, go 1575 17, 50 17,0 8.5 J . ö . i . . z . 1760 ö z . ; 1746 1716 18 15. H 130 2262 1740 1270 29. 4. JJ , 37 kn nt ; JJ 17650 1 o 1s 36 18 do 18 o 1 . 86. ; . d 16 60 18,85 1830 18 o 18. 66 21 53 18, 51 J . ö 1535 2398.50 3 * 2 ih ig. o 1839 2. 4. r J 168.56 15. 55 * ö. 2 35 18.56 15, 565 37. 1.

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der

Verkauftwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Dentscher Reichstag. MN. Sitzung vom 6. Mai 1907, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Erste Beratung der vierten und ünften Ergänzung zum Entwurf des Reichshaus— ö ar das Rechnungsjahr 1907, Fortsetzung der Beratung der Gesetzentwürfe, betreffend die eststellung des aushaltsetats für die Schutz⸗ ebiete auf das Rechnungsjahr 1907 mit Ausnahme des tats für das adm f mr, g. Schutzgebiet, und betreffend die Feststellung des , ,. für das Rech⸗ nungsjahr 1907, Etats für die Verwaltung der Reichseisen— bahnen und der Kaiserlichen Marine“. Präsident Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode bittet und erhält die Ermä tigung, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen zu seinem Geburtstag die Glückwünsche des Reichstags darzubringen. Der Abg. Kaempf hat dem Präsidenten in einem Schreiben mitgeteilt, daß er sein Amt als zweiter Vize⸗ präsident des Hauses niederlegt. Die Ersatzwahl wird auf die Tagesordnung für morgen gesetzt. Zur Generaldiskussion stehen die beiden neu eingegangenen Ergänzungen zum Reichs haushaltsetat für 1507

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Die unter der Nummer 1 der heutigen Tagesordnung vorliegenden Ergänzungsetats umfassen Gegenstände von sehr heterogenem Inhalt. Sie enthalten einmal den Ausgabebedarf zur Gewährung einmaliger Beihilfen von 100 und 150 M an die mittleren und unteren Beamten, deren tatsächlichez Gehalt den Betrag von 4200 nicht übersteigt. Dann enthalten diese Ergänzungtzetats Aenderungen, welche sich infolge der Niederwerfung des Aufstandes in Südwest—⸗ afrika und infolge der Aufhebung des Kriegszustandes daselbst ergeben. Diese letzteren Aenderungen treten nun im Reichshaushaltsetat selbst derartig in die Erscheinung, daß sich erfreulicherweise der Anleihe bedarf um den Betrag von etwas über 31 Millionen Mark mindert, wo⸗ gegen allerdings auf der anderen Seite der ordentliche Ausgabedarf sich nicht unerheblich erhöht und die ungedeckten Matrikularbeitraͤge eine weitere Steigerung im Betrage von etwa 17 Millionen Mark erfahren werden. Ich möchte, soweit überhaupt Veranlassung besteht, in der heutigen ersten Lesung in eine nähere Erörterung über die letztere Etatsvorlage einzutreten, die Beteiligung an derselben zunächst den anwesenden Herren Vertretern der Kolonialverwaltung überlassen und meinerseits nur noch hinzufügen, daß, wenn auch die Aufhebung des Kriegszustandes mit dem 1. April dieses Jahres formell in Kraft ge= treten ift, nan es doch von seiten der verbündeten Regierungen für gerechtfertigt erachtete, die aus der tatsaͤchlichen Ueberführung vom

weiten

Kriegszustand in den Friedenszustand dem Schutzgebiet selbst noch er⸗ wachsenden Kosten auf der Anleihe zu belassen.

Im übrigen muß ich mir aber doch gestatten, den Ergaänzungs⸗ etat wegen des Bedarf der Gewährung einmaliger Beihilfen an bie mittleren und unteren Beamten mit einigen weiteren einleitenden Bemerkungen zu begleiten.

Meine Herren, mit dieser Etatsergänzung wird die vom Reichs tag in der Sitzung vom 18. März dieses Jahres einmütig be— schlossene Resolution von seiten der verbündeten Regierungen akzeptiert, es wird dieser Resolution entsprochen und es wird die Zusage ein⸗ gelöst, welche ich namens des Herrn Reichskanzlers in der Sitzung von demselben Tage diesem hohen Hause zu er— teilen die Ehre hatte. Den verbündeten Regierungen ist die Zu⸗ stimmung ju diesem Ergänzungsetat keineswegs leicht geworden, und Sie werden dies auch in vollstem Maße zu würdigen wissen, wenn Sie erwägen, daß auch heute noch keine Aussicht besteht, den Etat für das Jahr 1907, wenigstens im Ordinarium, bei seiner Ver⸗ abschiedung wesentlich günstiger zu gestalten und günstiger zu balan— zieren, als das seinerzeit bei der Einbringung der Fall gewesen ist; denn abgesehen von der Mehrbelastung, welche der Reichshaushalt für das kommende Jahr durch die Erhöhung der Pensionen und der Re— liktengelder erfahren wird, treten zu den ungedeckten Matrikular— beiträgen auch noch jene von mir vorher erwähnten 17 Millionen Mark für Südwestafrika hinzu. Auf der anderen Seite besteht keineswegs die Sicherheit, daß die in der Budgetkommission erst in den jüngsten Tagen beschlossene Erhöhung verschiedener Steueransätze sich in der Tat auch verwirklichen wird; denn die Erhöhung der Einnahmesätze für sich allein bewirkt doch keine Besserung des Etats. Nun erreichen die Matrikularbeiträge, welche den Bundesstaaten nach § 3 Absatz 2 des vorjährigen Reformgesetzes bis 1910 eventuell zu stunden sein werden, ohnehin schon nach der Etatsvorlage dle recht beträchtliche Höhe von rund 30 bis 40 Mill ionen Mark man kann annehmen 35 bis 36 Millionen Mark —, und es wäre unseres Erachtens in hohem Maße bedenk⸗ lich, diesen Betrag der gestundeten Matrikularbeiträge auch noch um den Mehrbedarf an Teuerungsbeihilfen an die Beamten noch weiter zu steigern.

Die verbündeten Regierungen haben seit ihrer Beschlußfassung über die Resolution des Reichstags von der Voraussetzung ausgehen zu dürfen geglaubt, daß die dadurch veranlaßten Mehrausgaben den einzelnen Staaten nicht endgültig zur Last gelegt werden. Sie waren ju dieser Annahme wohl auch um so mehr berechtigt, als auch in diesem hohen Hause die Befreiung der Beamten aus ihrer Not- lage wiederholt als eine Ehrenpflicht des Reiches und als eine nationale Aufgabe von größter Bedeutung hingestellt worden ist. Meine Herren, ein Abschieben der Erfüllung dieser Ehrenpflicht des Reiches auf die Haushalte der Einzelstaaten wenn über

haupt in diesem hohen Hause daran gedacht werden sollt? wäre um so bedenklicher, als es den Einzelstaaten dadurch erst recht erschwert werden würde, dem Beispiel des Reiches ihrerseits zu folgen und auch ihren eigenen Beamten, welche doch auch unter der ver— teuerten Lebenshaltung zu leiden haben, wenigstens einige Hilfe zu bringen.

Die sofortige Erschließung der erforderlichen Deckungsmittel im Wege der Reichsgesetzgebung erscheint aber bei der augenblicklichen Geschäftslage des Reichgtags untunlich und vielleicht würde sie bei der augenblicklich noch bestehenden Unklarheit und Unübersichtlichkeit in Ansehung der Entwicklung der Zölle und der neuen Reichssteuern auch als eine verfrühte zu bejeichnen sein. Aber dafür kann man doch schon heute Vorsorge treffen, daß wenigstens der im Jahre 1907 ungedeckt bleibende Betrag jener Beihilfen in den Haushalt für das Rechnungsjahr 1909 übernommen wird, um dann dort, sei es durch Ersparung an anderen Ausgaben oder durch Eröffnung weiterer Ein nahmequellen, seinen Ausgleich zu finden.

Sie begegnen hier, meine Herren, dem gleichen Gedanken, der auch schon in dem § 3, Absatz 2 des Entwurfs eines Reformgesetzes von 1906 Aufnahme gefunden hatte. Bekanntlich bestand gegen eine solche von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene Regelung da⸗ mals in der Kommission des Reichstags und in dem Reichstage selbst das Bedenken, daß sie nicht ausreichen würde, nun die Regierungen auf eine größere Sparsamkeit in Ansehung der Bemessung in der Bewilligung der Ausgaben hinzudrängen, und man entschied sich des⸗ halb, unter Abänderung des zweiten Absatzes jenes § 3 des Reform⸗ gesetzentwurfs, für das System einer mehrjaͤhrigen Stundung der Matrikularbeiträge, soweit sie den Kopfbetrag von 40 J übersteigen.

Meine Herren, wenn sich gegen diese nun zum Gesetze gewordene Regelung auch manches einwenden läßt, worauf ich heute aber nicht zurückkommen will, um keinen Mißton in unsere Verhandlungen hinein⸗ zutragen, so wurde sie doch schließlich faute de misux von den verbündeten Regierungen akzeptiert und diese sind auch weit entfernt, von dieser erst im vergangenen Jahre von den gesetzgebenden Faktoren beschlossenen Regelung jetzt schon grundsätzlich abzuweichen. Es würde indessen wohl als gerechtfertigt erscheinen, nachträglich gerade bezüglich dieser Teuerungsbeihilfen für die Beamten auch auf 1907 eine Ausnahme von jener im vorigen Jahre beschlossenen gesetzlichen Regelung zuzu⸗ lassen. Jedenfalls paßt die Erwägung, welche im vorigen Jahre die Mehrheit des Reichstages bestimmte, dem g 3, Abs. 2 des Regierunggz⸗ entwurfs die Zustimmung zu versagen, absolut nicht auf den jetzt uns vorliegenden Fall; denn es wird wohl niemand in diesem hohen Hause sich befinden, der behaupten möchte, daß die ursprüngliche Re⸗ gierungsforderung für die Verbesserung der Besoldung der Beamten im Gesamtbetrage von 3 Millionen Mark eine verschwenderische ge⸗ wesen wäre, und daß deshalb der Reichstag etwa Veranlassung hätte, die Regierung in dieser Hinsicht zu größerer Sparsamkeit hinzu⸗

drängen. Im Gegenteil, meine Herren, ist jene Forderung von drei Millionen gerade hier im Reichstage allseitig als eine durchaus unzu⸗ längliche bejeichnet worden (sehr richtig! linke) und es ist auch wahrlich kein Geheimnis, daß es vor allem der mit seltener Ein- mütigkeit zutage getretene Wille der Volksvertretung ge⸗ wesen ist, der die verbündeten Regierungen veranlaßt hat, trotz der noch immer recht ungünstigen und jedenfalls unklaren Gestaltung der Finanzverhältnisse des Reiches ihre anfänglichen Bedenken gegen die Gewährung so erheblicher Teuerungszulagen der Beamten ohne glelchzeitige Erschließung der notwendigen Deckungsmittel zurücktreten zu lassen. Das Argument von 1906 paßt also absolut nicht auf den hier vorliegenden Fall.

Ich möchte meine Ausführungen mit der dringenden Bitte an das hohe Haus schließen: die Annahme Ihrer Resolution von seiten der verbündeten Regierungen nicht etwa durch Ablehnung des in der Etats ergänzung vorgeschlagenen § 7 des Etatsgesetzes zu erwidern, sondern diesem berechtigten Verlangen der verbündeten Regierungen auch Ihrerseits entgegenkommen zu wollen. Lassen Sie uns die große Wohltat, die wir vielen Tausenden von Beamten und von Beamten samilien hier zu spenden im Begriffe stehen, auch in allseitiger befriedigender Weise und in vollster Einmütigkeit beschließen. Bravo!)

Abg. Speck (Zentr.) : Wir begrüßen in dem vierten Ergänzungsetat die Erfüllung einer Zusage des Bundesrats und eineg Wunschet, der zuerst von unserer Seite ausgegangen ist. Der fünfte Er— gänzunggetal bringt uns in Konsequnz der Tatsache, daß der Kriegs zustand in Deutsch⸗Südwestafrika mit dem 1. April er. aufgehört hat, auch eine Neubelastung des Ordinariums. Die Einzelhelten diefes letzteren Ergänzungsetais werden beffer in der Budgetkommission ge⸗ prüft. Für die einmalige Beihülfe bon 106 0 für die unteren und B04 für die mittleren Beamten ist in dem Ergaͤnzunggetat bee stimmt, daß die Matrikularbeiträge, soweit sie nach der für 1907 keine Deckung finden, den ordentlichen Ausgaben de Jahres 1809 hinzutreten sollen. Damit wird der verfassungs mäßige ordentliche Weg der Deckung, nämlich der durch den Etat dez Rechnungs jahres 1907, verlafsen. Bie definitive Deckung diefer dringend notwendigen Ausgabe des Reichs würde daher sich bis 1912 hinauszögern. Der Reichsschatzsekretär meinte, die verbündeten Re—⸗ gierungen gingen von der Annahme aus, daß sie für diese Summe nicht endgültig in Anspruch genommen werden sollen. Diese Aeußerung erscheint mir etwas sehr dunkel; wie denkt sich der Reichsschatzsekretär

diese schließliche Entlastung? Ich schlage deshalb vor, auch diesen Ergänzungsetat an die Kommissson zu verweisen.

Staatssekretãr des Reichsschatz amts Freiherr von Sten gel:

Meine Herren! Ein näheres Eingehen auf die Ausführungen des Herrn Vorredners und auf die von ihm geltend gemachten Be— denken muß ich mir für die Beratung in der Kommission vor⸗ behalten, an die ja das hohe Haus ohne Zweifel auch diese Vorlage verweisen wird.

Für heute möchte ich nur darauf hinweisen, daß sich der Herr Vorredner jedenfalls insofern im Irrtum befindet, als er davon aug— geht, wir wollten diese 23 Millionen erst für das Jahr 1909 auf den Etat bringen. Das ist nicht der Fall. Wir wollen das ergibt sich schon aus dem vorliegenden Ergänzungsetat diese 23 Millionen schon dem Etat für 1907 zuführen und wir wollen dann abwarten, ob das Istergebnis des Jahres 1907 ausreicht, schon in diesem Jahre

echnung

die Mehrausgabe ganz oder teilweise aus Mehreinnahmen zu decken. Dieser Fall kann eintreten. Ob er eintreten wird, ist eine andere Frage. Sollte er nicht eintreten, dann erst würde der neue § ?, den wir Ihnen vorzuschlagen uns gestatteten, seine Wirksamkeit äußern.

Abg. Freiherr von Richthofen (kons. schwer verständlich): Ich tkfkann nur bedauern, daß der Vorredner die Vorlegung des Ergänzunge ttats für die einmaligen Beihilfen ,, als ein Verdienst seiner , in Anspruch genommen hat. So liegt die Sache nicht. Alle Parteien haben das Ihrige dazu getan. Wir können cs nur dankbar empfinden, daß die Regierung sich ganz auf den Boden der Resolutlon gestellt hat und daß, wenn auch noch manche Wünsche der Beamten übrig bleiben, doch nach so vielen schsaflofen Nächten ihnen wenigstens unserer Absicht entsprechend diese Beihilfe gewährt ern, Dem Antrage auf Verweifung an die Kommission schließen wir uns an.

Abg. Singer (Soz.): Auch wir stimmen der Verweisung beider tgänzungen zum Etat für 1967 an die Kommission zu. An der Erörterung der Frage, wer zuerst die Anregung zu der Gehalts⸗ erhöhung gegeben haf, will ich mich nicht beteiligen; man kommt dabei leicht auf das Gebiet des unlauteren Wettbewerbs. Die Lösung der Deckungefrage nach dem Vorschlage der verbündeten Regierungen entspricht nicht dem Wunsche des Reichstags. Die⸗ ienigen Ausgaben, die auf den ordentlichen Etat genommen werden müssen, sollen auch durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt werden. Im Augenblick können wir uns aber auf eine fundamentale Erörte⸗ lung dieser Frage nicht einlassen. Von dem Deckungsvorschlag, wie ihn die verbän deten Regierungen gemacht haben, wird ja das Schicksal . dieser Vorlage sicher auch nicht abhängen. Wenn den mittleren und nteren Beamten des Reichs aus wirtschaftlichen Notständen heraus diese Zulagen gemacht werden sollen, so muß doch auch der Arbeiter . gedacht werden, die in den Reichsbetrieben bielfach ganz un⸗ ÜLenügend entlohnt werden und deren Notlage ebenfalls gesteuert

. . . bg. Dr. Wiemer (fr. Volksp): Auch ich will nicht in den R Wettlauf der Parteien eintreten, die für sich in Anspruch nehmen, daß sie für die Beamten eingetreten sind; der Weg, der schließlich wum Ziele geführt hat, ist von uns vorgeschlagen worden, nachdem . sich der Weg des ersten Nachtraggetatz altz ungangbar erwiesen hatte. ö. Vas die Deckungsfrage betrifft, fo ist unn ler, immerhin eine ö Besserung der inanzlage des Reichs eingetreten; auch die Zoll⸗ ʒzinnahmen werden sich nach Ueberwindung der Uebergangszeit erhöhen. Der. We auf dem die . . soll, ist ja nicht un‚ indessen läßt sich darüber ja in der Kommission reden. E die von dem Abg. Singer gewünschte . der Löhne der Arbeiter läßt sich reden. 5 wir wünschen, daß die Beamten on am . Juni in den Genuß der Teuerungözulage gelangen.

d Abg. Dr. Sem ler (ni.): Ich gebe der Befriedigung Ausdruck, diese Vorlage so schnell gekommen t; in n auf den Er⸗ gänzunggetat behalten wir ung unsere Stellung für die Kommissson bo gen die Teuerungszulagen bald in eine Gehalts verbesserung

umgewandelt werden. bg. Dr. Aren dt (Rp): Ver Erfolg zeigt, daß die Resolution, beschlossen haben, der bessere Weg gewesen ist. Ich halte ür den ersten Schriit zu einer r, nn,, Gehalts. . Daß die Arbelter der Staatzbetriebe bann auch mit Löhnen bedacht. werden, ist eigentlich selbstverständlich, denn t eine Wechselwirkung zwischen Gehältern und Löhnen; im das aber nicht ausführen. Sie Deckungsfrage wird die Wenn wir bis zur Finanzreform len, von der der Abg. Singer sprach, so wären die ch damit zufrieden gewesen. Bei den Zöllen werden f steigende Einnahmen zu rechnen Heer durch die die um Teil werden gedeckt werden. freue mich, daß 1 selbst zugestanden hat, daß die ehrausgaben im ch die Mehrerträge der Zölle gedeckt werden können.

den Ergaänzungsetats gehen an die Budget⸗

Die bei ommission.

n mmm, m,, e n n m ,,,, .

Darauf wird die Beratung des Kolonialetats für Kamerun fortgesetzt und die allgemeine Debatte wieder aufgenc: men.

Abg. Kop sch (fr. Vollep.): Der Kolonialdirektor hat seiner Freude darüber Augdruck gegeben, 4 nicht wieder auf die Kolonial⸗ standale zurückgekommen 1 Leider hat sich der Redner der Rechten, der Abg. von Oldenburg, nicht dieselbe Zurückhaltung auferlegt wie die Redner der Mitte und der Linken. Er sagte, der Gouverneur bon Puttkamer ware nicht so an egriffen worden, wenn er nicht der Sohn des Ministerß von Puttkamer gewesen waͤre. Wir verdanken eg der kurzen Leldengieit des unvergeßlichen Kaferg Friedrich, daß Puttkamer entlassen worden ist. Der Justiirat Sello soll geäußert haben, so viel Haß wie in diesem Falle sei gegen einen solchen Mann wie Puttkamer noch nicht vor— gebracht worden. Ob das richtig ist oder nicht, bleibe dahin

estellt; in Reichstag aber solite ähnliches nicht gesagt werden. Pie

erson ist in diefen Dingen vollständig gleichgültig. Es handelt sich hier lediglich um die Aufdeckung einer Mißwirtschaft, nicht um die Person. Der wa re Standpunkt über die Moral des Gouperneurs bon Putt; lamer steht im strikten Widerspruch mit der Moral im Volke. Ich ver⸗ stehe nicht, wie die Herren eine kesondere Moral in Anspruch nehmen. Ueber das Urteil im Prozeß Puttkamer will ich mich jedes Ürteiis enthalten. Jedenfalls ist das Rechtsbewußtsein des Volkes nicht beruhigt, sondern stärker erregt worden als bisher, und zwar durch das Auftreten des Angeklagten, die Art der Zeugen vernehmung und durch das Auftreten der Verteidigung. Nach allem, wag die Presse berichtet hat, hat man zwar sehr viel von entlastenden Momenten seiteng der Anklage gehört wenig gber von helastenden Momenten. Der Abg. von Oldenburg äußerte Verstaͤndnis für Puttkamerg Vergehen“ Würden Sie, Herr von Oldenburg, als Kavalier ruhig zugehört haben, wenn über eine Person, mit der Sie in Verkehr gestanden haben,

von Ankläger und Verteidiger als von einer Prostituierten e⸗ prochen worden wäre? Ritterlich war jenes Auftreten nicht. Vie Angegriffene hat nun ö in der Neuen gesellschaftlichen Korrespondenz⸗ dag Wort ergriffen. ie Sache muß . werden. Es handelt

ch jetzt nicht mehr um die Person des Gouverneurg von Puttkamer, sondern um die Frage, ob wir in einem Rechtsstaat leben und es auch Richter in Deutschland gibt.

Abg. Bebel (Soz ): Ich hätte erwartet, daß der Vertreter der Linken eine Antwort vom Regierunggtische in dieser Sache erhalten hätte, ich hätte gern gehört, welche Stellung der Kolonialdtreftor zu den Erklärungen der Frau hon Germar einnimmt. Wäre dag wahr, was sie behauptet, dann könnte das rozeßverfahren unmöglich auf⸗ recht erhalten werden; es müßte Berufung angemeldet? werden und der Oberdisziplinarhof die Sache noch einmal entscheiden. Sie beschuldigt Puttkamer . fälschung. In der Verhand⸗ lung sind eine ganze Reihe bon es n ng, gegen Frau von

ermar erhoben, die sie für direkt unwahr? erklärt. Sie bestreitet auch guf das entschiedenste, daß fie eine Strafe erlitten habe, und gibt Beweise an; wenn alles, was in dieser Erklärung ver⸗ öffentlicht ist, nur zur Hälfte wahr ist, so kann das jetzige Urtell un- möglich aufrecht erhalten werden. Eg wurde von allen Seiten als eine Art Erlöfung begrüßt, als der jetzige Kolonialdirektor bei seinem ersten Auftreten hier erklärte, daß er mit rüͤcksichtsloser Strenge vor⸗ gehen würde und daß nichts verhüllt bleiben sollte. Run kommt der Prozeß Puttkamer, der die Augen aller Welt auf sich zog, zur Verhandlung und alle waren überrascht, daß gerade der Anklaͤger es war, der alles aufbot, um die Verdienste germ, in das hellste Licht zu setzen. Hier ist, wie ich schon ausführte, der Eindruck der er, n, derart gewesen, daß er mehr als Verteidiger denn' als nkläger gegen Puttkamer aufgetreten ist. Es ist bezeichnend, daß die Dame, die allein in der ganzen Sache ein maßgebendes Urteil abgeben konnte, die genau unterrichtet und eidlich vernommen war, als Angeklagte eine Rolle spielte, in ihrem ganzen Charakter herabgesetzt wurde, daß man sie aber nicht vor den Gerichtshof zitterte und aussagen ließ. Das ist ein Verfahren unerhörter ri. Ich bitte den Kolonialdirektor, dafür zu sorgen, daß der Prozeß erneut zur Verhandlung kommt.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dernburg Ich habe berelts vorgestern erklärt, daß die Verwaltung die Frage, ob in Sachen Puttkamer Berufung eingelegt werden soll oder nicht, bisher nicht hät entscheiden können, da ihr das Urteil mit den Gründen noch nicht zugestellt wäre. Das ist auch heute noch nicht erfolgt. Ich weiß nicht, wie weit die Von frau von Germar in der Neuen gesell chaftlichen Korrespondenz ange⸗ ührten Tatsachen vor Gericht ihre Würdigung gefunden haben. Der Artikel ist, soviel ich weiß, gestern früh in der Tagespreffe er= schienen, ich habe ihn heute morgen, als ich zu der Landkommisssion ging, vorgelegt erhalten; Sie konnen sich denken, daß es unm lich sst, dazu Stellung zu nehmen, wo zunächst der die Untersuchung führende Beamte zu hören sein wird. Das habe ich veranlaßt. Ich möchte bitten, zunächst daran festzuhalten, daß die Verwaltung auf den Gang der Gerichtspverhandlungen und auf das, was der Ankläger sagt, mit Ausnahme deg Antrages, der ihm verwaltungsseitlich vor⸗ . ist, gar keinen Einfluß hat, ebensowenig wie auf die Zeugen, die bernemmen werden sollen, und auf die Beweiserhebung, die der Gerichtshof für erheblich erachtet. Selbst wenn ich Lust hätte, ein Urteil zu fällen, fo wurde ich mir dies von der Stelle, von der ich spreche, versagen. Aber ich gebe zu, daß die Angelegenheit in ein neues Stadium getreten ist, in welchem eine neue Untersuchung, soweit die Verwaltung damit befaßt werden kann, anzuftellen ist. Ich glaube, es wird mir jeder zutrauen, daß ich ohne jede Vorliebe nach irgend einer Seite hin vorgehe.

Abg. Erzberger 6 Wenn früher nichts vertuscht worden wäre, so wäre diese erhandlung im Reichttage gar nicht nötig ewesen; aber das Vertuschungssystem ist eben unter der . Verwaltung in ausgedehntem Maße geübt worden. In der ganzen Kolonialpolitik ist die Haupt. und Kardinalfrage die Er⸗ ziehung und die Behandlung der Eingeborenen. Können wir die Arbeitskraft der Eingeborenen nicht erlangen, so sind alle schönen ,, bon der Entwicklung unserer Kolonien leere Traume. asienige aber, was uns hauptsächlich verhindert, diese Arbeits. kraft fuͤr die Kolonien zu gewinnen, sind die Unmengen Alkohol, die in die Kolonien eingeführt werden; und wollen wir wirklich einen Fortschritt auf dem Gebiete der Entwicklung der Kolonten Kamerun und Togo, so muß vor allem die Schnapzeinfuhr tunlichst unterbunden oder ganz bedeutend eingeschränkt werden. In jedem Jahre sind bisher mit verschwindenden Äutnahmen über 10 060 hl Branntwein eingeführt worden; die Einfuhr betrug bis zu 27 669 der gesamten Cinfuhr in einer Kolonie! Wohin das führen muß, hraucht wirklich in diesem Haufe nicht mehr erörtert zu werden. Der Verein jur Verhütung des Mißbrauchs geistiger Getränk hat in seiner letzten Verhandlung im Oktober 1906 in Samburg die Frage gründlich erörtert und eine Resolution an Reichskanzler und RHieichstag beschlossen, . tunlichste Einschränkung bezw. das EGinfuhrverbot bezw. dle Sicherung seiner Durchführung, wo es schon besteht, dringend fordert. Nicht alle seine . sind sleichnaßj durchführbar, aber jeden⸗ falls könnten die Einfuhrzölle auf- Branntwein ganz erheblich erhöht werden. In der Kommission ist 6 erklärt worden, daß man eine Zollerhöhung erwägt; ich meinerseits würde eine Erhöhung i, auf 1450 für das Liter nicht für zu hoch erachten. Daß ein frikahandel ohne Branntwein nicht möglich sei, ist eine Legende, die auf der genannten Generalpersammlung von sachkundiger und unterrichteter Seite e ll een worden ist. Eine Kolonje, welche bloß deshalb keinen Re chszuschuß braucht, well sie ge— nügend Einnahmen durch die Schnapteinfuhr hat, sst mir nicht so lieb als eine Kolonle, die Neichsjuf braucht, aber keinen Alkobol einführt. Ich lege den Stimm men, die in der bisherigen Einfuhrfreiheit eine unberechtigte Rücksichtnahme 3. die spiritus⸗ brennenden Agrarier des preußischen Ostens erblicken (Unruhe rechts), keinen besonderen Wert bei. Aber ez bleibt bestehen, daß der Kernpunkt der Kolonialpolitik fein und bleiben muß die Erziehung der Schwarzen und die Fernhaltung des Alkohols von unferen

autz den letzten Tagen rufe ich dem stellvertretenden Kolonialdirektor auch in dieser Benlehun zu: . werde hart!

Stell vertretender Vlreltor der Kolon alabteilung des Auswärtigen Amts Dernburg: Ueber die Berechtigung der Tenden der Wo re des Abg. Erzberger können in diesem Hause überhaupt zwe Meinungen nicht existieren. Das ist ja auch in der Budgetkommission von allen Seiten, auch vom Regierungstisch, ausgesprochen worden. Man kann gar nicht zu viel tun, um dem Alkoholgenuß der Eingeborenen Abbruch zu tun. Ich habe aber bereits in der Budgetkommisston ausgeführt, daß gerade in der Alkoholfrage zwischen Wollen und Vöolbringen eine ungewöhnlich große Distanz liegt. In dem so großen Gebiete, wo es ohnehin schon schwer ist, Ordnung zu halten und zu regieren, ist es besonders in dieser raf schwer, etwas Ersprießliches zu leisten. Natürlich soll die Verwaltung nicht müde werden in ihren Bemühungen. Gg wäre absolut unrichtig, zu behaupten, Ostafrika wäre ohne Schnaps nicht möglich. Die Schwierigken liegt darin, die Ginfuhr aus den Nachbar⸗ staaten zu verhindern. er Abg. Spahn hat bereitz neulich ausgeführt, daß es vielleicht . sei, gegen den Trunk Vorschriften ergehen zu lassen. Ich habe mir die Anre ung wohl überlegt, aber so ark ist die deutsche Verwaltungtmacht in diesen Gegenden nicht, und so stark ist der Einfluß der Deutschen nicht, daß man etz riskieren kann, mit polizeilicher Macht ohne weitereß in Pie Dewohnheiten der Einge⸗ borenen einzugreifen. Wenn Unruhen und Schwierigkeiten entstehen, so wird man sich 26 vorwerfen müssen, daß man etwas dazu bei⸗ getragen habe. Eg sst gar nicht meine Absicht, mich hinter diesen Schwierigkeiten zu verstecken und zu sagen, wir müssen warten, biz wir eine größere Gewalt über die Eingeborenen haben; denn die Ver⸗ heerungen, die der Alkohol anzurichten pflegt, gehen sehr rasch vor sich. Tatsaͤchlich aber ist es ausgeschlossen, etwas Unterstützung der Nachbarn zu tun. ie Alkoholkonferenz in Brüssel hat im vorigen Fahre eine erhebliche Erhöhung der Zölle beschlossen, sie sollen jetzt von 78 3 auf 1 erhöht werden. Der Antrag ist von deutscher Sejt⸗ ausgegangen. Aber solange weder die Spanier, noch die Franzofen und Englaͤnder weitergehen, hat es gar keinen Zweck, in unferer Kolonie Kamerun, bei der die Küsten⸗ grenze I/ g der Binnengrenze beträgt, mit schärferen Mitteln zuzu⸗

reifen. Wir jagen uns dabel nur eines idealen Zweckes halber bi olleinnahmen aut der Tasche und der Alkohol findet doch Eingang durch die Binnengrenzen. Das einzige Mittel ö. mit den Unter- zeichnern der Congoakte zu einem möglichst hohen Prohibitivzoll auf Alkohol zu kommen. Es wäre gar kein Schade, wenn überhaupt verboten würde, Alkohol in die westafrikanischen Kolonien einzu⸗ führen. In Togo liegen die Verhältnisse ganz besonders schwierig. bin mit dem 23 Ersberger der ÄAnsicht, daß ein sehr hoher Projentsatz der ingeborenen in Togo dem Alkoholgenuß ergeben ist. Aber Togo ist' ein Land, das auf der Karte aussieht wie ein Handtuch. Es wird auch hier außerordentlich schwer sein, stärker einzugreifen, als ez bisher geschehen ist. Wir wollen aber ver⸗ suchen, in welcher Weife mit Hilfe der Nachbarftaaten dem Uebel in den Weg getreten werden kann; aber auch hier muß ich Sie bitten, eine gewisse Geduld zu haben. Die Aufgaben, die die Kolonialverwaltung Deutschlands in den verschiedenen Kolonien auszuführen hat, sind so umfangreicher Natur, daß ein err fr Glaube an den guten Willen der Berwaltung absolut notwendig ist.

AUnter den einmaligen Ausgaben für Bauten und innere Einrichtungen (3477 AM) befinden sich auch 10 000 S zur Schaffung von Wohnungen für verheiratete Beamte in Buea.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn die Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen erst fertiggestellt ist, die Hauptstadt von Buen doch wieder nach Duala zu verlegen ist. Nun will ich gegen diese Summe, aus der Holz häuser, die transportabel sind, gebaut werden sollen, keinen Wider- spruch erheben, moͤchte aber doch bitten, in Buea keine weiteren Bauten vorzunehmen.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dernburg sagt die Erfüllung dieses Wunsches zu, da sich nach Vollendung der Bahn nach den Manengubabergen der Sitz der Verwaltung ändern würde.

Die Einnahmen aus den Zöllen hat die Kommission um 200 009 MS auf 2430 000 S erhöht und den Reichs zuschuß dementsprechend um 200 000 S vermindert.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrag und genehmigt im übrigen den Etat für Kamerun un—⸗ verändert. ;

Zum Etat für Togo erhalt der Abg. Ledebour das Wort; er ist nicht anwesend.

Der Etat wird ohne Debatte bewilligt, desgleichen der Etat für Neuguine g.

Zu dem Etat für die Verwaltung der Karolinen, Palau, Marianen und Marxschallinfeln hat die Kom“ mission eine einmalige Ausgabe von 19000 S6 zur Ver— messung der Ein eh ren m ind auf den Marlanen ge⸗ strichen und den Reichszuschuß entsprechend vermindert.

Stellvertretender Direktor der Kolonial verwaltung des Auswärtigen Amts Dernburg: Der Abg. Dr. Müller⸗Meiningen bat in der zweiten Lesung namens seiner politischen Freunde den Wunsch aus⸗ gesprochen, 3 eine möglichste Trennung von Justiz und Verwaltung durchgeführt werden möge. Das liegt natürlich nicht nur im Interesse der Verwaltung, sondern auch großenteils im Intereffe der betreffenden Beamten selber. Ich babe das Wort ergriffen, Ihnen dafür ein lehrreiches Beispiel vorzuführen. Es Pandeit ch um den öfter erwähnten Fall des Landeshauptmanns Brandeis, der. nach 30 jähriger durchaus vorwurfefreier Tätigkeit aug⸗ eschieden ist. Er war auf den Marianen mit der Gerichts. arkeit betraut gewesen und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß er bei der Ausübung der Prügelstrafe nicht vollstãndig darüber klar gewesen ist, wie weit seine Befugnisse gingen. Sein Handeln entsprach wohl mehr seinem Empfinden; es mag dag nicht immer Justiz gewesen sein, aber in vielen Fällen war es das Richtige. Was ihm vorgeworfen wurde, zeigt, in welche Schwierig- keiten und Konflikte so ein Mann kommen kann, der obne richterliche Erziehung die Jurisdiktion ausüben muß. Die Untersuchung hat er⸗ eben, daß er in ungefähr 11 Fällen die Prügelstrafe hat vollftrecken assen, wo es nach den strikten Auslegungen des Gesetzes nicht direkt zulässig gewesen wäre. In dem einen Falle handelt es sich um eine Eingeborene, die an dem Kinde eines weißen Händlers ein Ver⸗= brechen begangen hatte, in einem zweiten Falle um einen Ein. geborenen, der ungeachtet aller Verwarnungen des Poltzeimeisters in den Lepraraum der Aussätzigen eingedrungen war, weil er mit einer dortigen Frau ein Liebesberhältnis unterbielt. In dem dritten Falle hätte sich auch ein gelernter europäischer Richter außerordent lich schwer zurecht gefunden. Es bandelte sich nämlich um einen Eingeborenen, der auf Antrag eines Häuptlings bestraft wurde, weil er 16 an einer Frau dergangen hatte; er hatte nach den An⸗ e,, der Eingeborenen sein Leben verwirkt; dafür bat Brandels ihm lieber 25 aufzählen lafsen. Die Trennung von Justh und Verwaltung ist ja eine schwierige Frage. Wir würden ja sehr gern überall, wo Justiz und Verwaltung noch nicht getrennt sind, die Trennung durchführen, aber das erfordert erhebliche Geldmittel, und so lange die Trennung nscht he. eführt ist, kann man nicht die Grundsätze der beimischen Gerichte und der heimischen Polizelpraris anlegen. In den früheren ? K— 2 bat man die Prügelstrafe der Eingeborenen auf den Marschallinseln und den Marianen für ganz , . rausam und verwerflich angeseben. Um nun keine falschen Ideen aufkommen ju lassen, m hte * nach den Mitteilungen eineß genauen Kennergs der Verhaͤltnisse, des 3 der Missiongre vom heiligen Herzen Jesu, hnen davon Kenntnis geben, daß nach seiner Meinung dadon, dar die

Kolonien. In Uebereinstimmung mit einem Redner von der Linken

rügelstrafe dort nicht zulässig fei, feine Nede sein onne. enn, ki eber ju fie als zu streng gewesen. drückt sich

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ohne die