1907 / 111 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Nach Artikel NI sollen von der Vorlage unberührt bleiben die propinzlalrechtlichen Bestimnrungen über das Verfügungs⸗ recht des Grundeigentümers über die Mineralien sowie die Nechte der früher reichsunmlttelbaren Standesherren und der⸗ jenigen, welche durch besonderen Rechtstite] ein . haben.

Die Kommission hat noch hinzugefügt, da unberührt bleiben auch die zur Zeit des Inkrafttretens dieses 6 schon bestehenden Berechtigungen und durch Mutungen be⸗ gründeten Ansprüche.

Abg. Glatzel (nl) beantragt folgenden Zusatz

Soweit die besonderen Nechttztitel den Anspruch begründen, andere von der Aufsuchung oder Gewinnung der im Artikel ] Ziffer 2 bezeichneten Minerallen oder von der Erlangung oder Aus⸗ äbung des n, e,, ., an diesen Mineralien auszuschließen, kann von dem Bevorrechtigten die Verleihung des Bergwerkzeigen⸗ tums an den bezeichneten Mineralien auf Grund , Be⸗ flimmungen des A. B.- G. vom 24. Juni 18665 beansprucht werden, welche vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes in Geltung waren.

Abg. Dr. Vo ltz bemerkt, daß der 36 der Kommission eigent⸗ lich schon von der Regierung in die Vorlage hätte aufgenommen werden müfsen. Der Zusatz sei notwendig, um die Absicht des Gesetz⸗ gebers in loyaler Weise klarzustellen.

Abg. Glatz el befürwortet seinen Antrag damit, daß er gleichfalls die Absicht des Gesetzzebers in loyaler Weise klarstelle. In Schleften beftänden z. B. solche Bevorrechtigun gen, wonach ohne Genehmigung des Bevorrechtigten keinem anderen, auch dem Staate nicht, Bergwerks⸗ eigentum verliehen werden dürfe. Die Vorrechte widersprächen eigent⸗ lich diesem Gesetze, da sie aber beständen, mußten ihre Konsequenzen fHargelegt werden.

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Noch einige kurze Bemerkungen über die Aus führungen des Herrn Abg. Dr. Voltz zu dem von der Kommission eingeschobenen zweiten Absatz dieses Artikels.

Der Herr Abg. Dr. Voltz ist der Ansicht, die Regierung hätte es in der Elle unterlafsen, die unentbehrlichen und notwendigen Be⸗ stimmungen dieses zwelten Absatzes in dem Artikel VII auf⸗ junehmen. Dem muß ich auf das lebhafteste widersprechen. Die Regierung hat die Bestimmungen deswegen nicht aufgenommen, weil sie selbstverständlich sind. Ich bin bisher immer der Ansicht gewesen, daß man selbstverfstäͤndliche Sachen nicht zu sagen braucht, muß aber zugeben, daß mich die Ausführungen des Herrn Abg. Voltz davon äberzeugt haben, daß man auch selbstverständliche Sachen manchmal noch einmal sagen muß. (Heiterkeit) Aus diesem Grunde habe ich namens der Königlichen Staatsregierung Einwendungen gegen diesen Zusatz nicht zu erheben.

Zu dem Antrag Glatzel kann ich nur bemerken, daß ich den Aus führungen Ihres Herrn Referenten über diese Materie beitreten kann. Gs hat selbstverständlich in unserer Absicht gelegen, alle bestehenden Rechte, wie sie sich im Zusammenhange mit den Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes entwickelt haben, aufrecht zu er- halten. Wir haben die einzelnen in Betracht kommen den Fälle erwogen und waren zu dem Ergebnis gekommen, daß die Bestimmungen in Artikel VII ausreichen würden, um diesen Zweck sicher ju stellen. Ich gebe aber zu, daß unter Umständen ein Gericht auch einmal zu einer abweichenden Entscheidung kommen könnte, und daß diese Eventualität nicht abgewendet werden kann durch entsprechende Erklärungen eines Ministers. Ich kann Sie also nur bitten, dem Antrage zuzustimmen.

Der Artikel VI. wird in der Kommissionsfassung und mit dem Zusatz des Abg. Gla el angenommen.

Die Kommission hat noch die Artikel VIIa bis d hinzu⸗ gefügt, die Uebergangsbestimmungen für die unter der Geltung der lex Gamp begonnenen Schuͤrfungen und Mutungen und die ,,, der dadurch begründeten Rechte treffen. Für die Entscheidung der Streitfrage in dieser Hinsicht hat die Kommission das Verwaltungsstrei verfahren zugelassen.

Abg. Dr. Voltz weist auf den Streit in 2 n über die Gefährdung der oberschlesischen Wasserleitung durch Bohrungen und die erzwungene Einstellung dieser Bohrungen hin. Die Sache habe mit Rücksicht auf dieses Gesetz noch nicht entschieden werden können. Es müsse gestattet werden, die Bohrungen fortsetzen zu können. Artikel VIIBb bestimme deshalb, daß Mutungen, die auf Grund der lex Gamp eingelegt, aber von den Verleihungsbehörden zurückgewiesen seien, durch gerichtliche Klage verfolgt werden könnten.

Abg. Dr. Röchling erläutert kurz diese Bestimmung in einer dem Vorredner entgegenkommenden Weise.

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück: Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Abg. Röchling namens der Staatsregierung nur anschließen. k Zu Artikel VII, welcher Bestimmungen über ein⸗ geschlossene Feldesteile trifft, bemerkt nach einigen Erläuterungen bes Abg. Dr. Voltz der ; Minister für Handel und Gewerbe Delbrück: Meine Herren! Ich möchte zunächst feststellen, daß es sich auch hier nicht, wie Herr Abg. Dr. Voltz behauptet hat, um eine Vergeßlichkeit der Königlichen Staatsregierung gehandelt hat, sondern die Königliche Staatsregierung ist der Ansicht gewesen, daß der Zweck, den Artikel VII verfolgt, auch auf andere Weise werde erreicht werden können. Es handelt sich im wesentlichen darum, solche Feldesteile, die durch ihre Form, Lage und Beschaffenheit zur selbständigen Er⸗ schlleßung nicht geeignet sind, eventuell dem angrenzenden Feldbesitzer äberwelsen zu können, und dazu war die Königliche Staatzreglerung in der Lage, bei der ursprünglichen Fafsung des Entwurfes auf Grund des ihr zustehenden Verleihungsrechtet. Meine Ansicht war gewesen, Fälle wie die vorliegenden auf diesem Wege zu regeln. Ich habe aber kelne Einwendungen erhoben, als die Kommission wünschte, das⸗ selbe Ziel auf dem jetzt Ihnen vorgeschlagenen Wege zu erreichen. Ich habe also auch gegen diesen Artikel VII e Widerspruch nicht zu erheben. Darauf wird der Artikel VIIe angenommen. Artikel VII d trifft Bestimmungen, daß Schürfarbeiten auf Solquellen, die bis zum Erlaß dieses Gesetzes noch nicht n. f ig geführt haben, fortgesetzt werden können und n Anspruch gi Verleihung des Bergwerkseigentums nach den geltenden Gesetzen begründen. Abg. Dr. Voltz spricht sich zu Gunsten der schlesischen Solquellen für diese Bestimmung aus. Artikel VIId wird angenommen. Zu Artikel X, wonach das Gesetz am Tage seiner Ver⸗ kündung in Kraft tritt, befürwortet Abg. Dr. König⸗Crefeld (3entr) einen von ihm, den g. Graf von der Groeben und Freiherr von Gamp ge⸗ stellien Antrag, das Gesetz am 8. Juli 190 in Kraft treten

Der Antrag wird an Damit ist das Gefe Die Kom mission die Regierung zu ersuchen, dtage den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch we

in zweiter Leung erledigt. ankragt ferner folgende Resolution: mit möglichster Beschleunigung

e Srganisation der Bergbehörden dergestalt ar den Betrieb der staatlichen Bergwerke ie Ausübung der durch das Allgemeine Berg übertragenen staatlichen Aufsichts· und derselts getrennte Behörden geschaffen

werden,

P. eine wirksame Rechtskontrolle gegen die Entscheidungen der Bergbehörden entsprechend der für die allgemeine Landesverwaltung bestehenden gesetzlichen Regelung eingeführt wird.? ocke Lberg (konf): Wir sind damit einverstan den, daß echtsschutz als bisher gewährt werde; das einen organischen Schutz auf Rahmen dieses Gesetzes konnte die Frage nicht erschöpfend gelöst werden, ebensowenig auch die damit in Verbindung stehende Frage einer anderen Organisation der Berg⸗ behörden. Wir müssen diese Frage der Regelung durch ein späteres Geseß vorbehalten. Der Minister hat in der Kommission sein Ein⸗ verständnis damit ausgesprochen und hat, wie der Kommissionsbericht mitteilt, erklärt, er habe sich bereits mit dem Ministerpräsidenten ins Benehmen gesetzt, der ihn ermächtigt habe, zu erklären, daß er der Ministerpräfident damit einverstanden sei. Auch mit dem r der Handelsminister sich in Ueberein⸗ cheidung des Staatg⸗

a. die gegenwãrti geändert wird, daß einerseits und für d gesetz den Bergbehdrden rn,

dem Bergbauverein größerer es muß ein Gesetz gemacht werden, breiterer Grundlage bestimmt.

Finanzminister habe e stimmung gesetzt und werde versuchen, eine Ents ministeriums herbeizuführen, sobald er dazu in der Lage sei. ). Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Ich bin auf Grund eines Beschlusses des König lichen Staatsmintsterlums ermächtigt, im Namen der Königlichen Staatzreglerung zu erklären, daß sie bereit ist, den in der Resolution unter a und b ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen. (Bravo) Ich möchte aber zur Vermeldung von Mißverständnissen im Anschluß an das, was der Herr Vorredner schon gesagt hat, darauf aufmerksam machen, daß es nicht möglich sein wird, etwa die Behördenorganisation⸗ wie sie das Landesverwaltungsgesetz geschaffen hat, und den dort ge⸗ schaffenen Instanzenzug ohne weiteres auf Bergbauverhältnisse zu über⸗ tragen, sondern ich muß der Königlichen Staatsregierung die volle Freiheit vorbehalten, Ihren Wünschen in einer Form zu entsprechen, die den be⸗ sonderen Verhältnissen des Bergbaues Rechnung trägt. (Sehr gut! rechts.) Was die Trennnung der Betriebs- und regiminellen Behörden be⸗ trifft, so scheint es mir zweckmäßig, soweit ich das jetzt übersehen kann, diese Regelung zusammen mit der Behördenreorganisation durch

Im übrigen kann ich mit Rücksicht auf eine Bemerkung, die gestern ich glaube von seiten des Herrn Abg. Dr. Crüger ge⸗ fallen ist, ver habe nun aber die Hoffnung, daß die Regierung nicht von Jahr zu Jahr erkläre, dieses Gesetz befände sich noch im Stadium der Erwägung, sondern daß sie möglichst bald, vielleicht im nächsten Jahre, ein derartiges Gesetz vorlegte', nur bemerken: wenn ich im Namen der Königlichen Staatsregierung verspreche, ein derartiges Gesetz einzubringen, dann wird es eingebracht, sobald die Möglichkeit dafür gegeben ist. (Bravo!) Ich bitte die Herren aber, nicht zu ver⸗ gessen, daß die Arbeit die zu bewältigen sein wird, um das Ziel zu erreichen, nicht klein ist und nicht in der Spanne von ein oder andert halb Jahren bewältigt werden kann.

Abg. Dr. V ol tz: Ich kann bedauern, daß wir nur zu einer Resolution in dieser wichtigen Sache gekommen sind; es wäre besser gewesen, die Frage sofort zu regeln oder die 12x Gamp zu verlängern und dann im nächsten Jahre oder nach zwei Jahren ein anderes Gesetz zu machen. Es ist heute gar nicht vorauszusehen, ob in den späteren Gesetzen für den Bergbau das herauskommen wird, was er durchaus braucht. nachdem der Minister diese feierliche Erklärung abgegeben hat, können wir nur die Resolution annehmen. wir dann auch der Frage einer Vermehrung der zulässigen kuxe näher treten. ;

Abg. Br u st Gentr.) spricht sich gleichfalls für die Resolutionen aus, macht aber den Vorbehalt, daß gegen Entscheidungen und Anordnungen der Bergbehörden, welche den Schutz der Grubenbaue sowie den Schutz von Gesundheit und Leben der Arbeiter und endlich die Er⸗ haltung der guten Sitten betreffen, kein Verwaltungsstreitverfahren eingeführt würde, weil hier fachmännische Kenntnisse erforderlich seien, um hierüber ein Urteil fällen zu können.

Die Resolutionen a und b werden angenommen.

Die zu dem Gesetz eingegangenen Petitionen der Land⸗ wirtschaftstammer für die Provinz Westfalen und des Vereins für bie gemeinschaftlichen Interessen des hannoverschen Kali⸗ ch dem Antrage der Kommission der Regierung als Material üherwiesen, alle übrigen Petitionen werden durch die Beschlußfassung über das Gesetz für erledigt

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs Quellenschu

In den späteren Gese

bergbaus werden na

res kow (kons.): Die Vorlage hat wegen ihrer Be⸗ schränkung des Grundeigentum eine wichtige Bedeutung und bedarf Das Haus hat in dieser Frage enen Standpunkt eingenommen. Es wurden im Jahre 18835 Petitionen um ein solches Gesetz vom Hause durch Uebergang ur Tagetzordnung erledigt, weil das Allgemeine Berggesetz genügend Schutz biete, und auch polizeiliche Schutzbestimmungen erlassen werden Zehn Jahre später hat das Haus dagegen eben solche Die Vorlage schützt nur die

daher elner gründlichen Prüfung.

einen verschie

Petitionen der Regierung überwiesen. gemeinnützigen Mineral- und Thermalquellen. das ift im Herrenhaus es wurde gewünscht, geschützt würden. Ich glaube, daß die Vorlage den richtigen Stand⸗ sie nur die Quellen schützt, an welchen die Ueber die Frage, ob eine O soll der Minister entscheiden; das hat natürlich die schwerwiegendsten Folgen, und wir müssen deshalb den 29 genau. ch bas Quellengrundstück event. enteignet werden kann. des Schutzbezirkes Die Enteignung soll zulässig

bemängelt worden, alle Quellen punkt einnimmt, wenn Allgemeinheit ein Interesse hat. gemeinnützig ist,

prüfen, wona Sehr schwierig sind die Frage der Bestimmun und die Frage der Entschädigung. sein, wenn die Quelle durch den Grundstückseigentümer gefährdet wird. Die näheren Beftimmungen darüber sind in der Vorl Jedenfalls ist eine Quellenschutzes wünschengwert, und meine Freunde heantragen die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Abg. Lusentky (nl): Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des darauf, zu erklären, daß meine

e angemessen egelung des

Ueberwelsung der

Hauses beschränke ich mich auch Freunde den Grundlagen der Vorlage zustimmen und mlt der Ueber⸗ welsung an eine Kommission einverstanden sind. Wir hoffen, daß dort ein brauchbareg Gesetz zustande kommt, und daß noch weitere Kautelen gegen die Entscheidungen der Behörden gefunden werden können. Ich möchte meinerseits beantragen, da Kommission von 21 Mitgliedern überwei

Abg. Stull (Zentr.): Ein Quellenschutz ist wünschengzwert, aber die Vorlage muß in einer Kommisston geprüft werden, da auch Bedenken ch bitte aber, die Kommissionsberatungen

wir die Vorlage an eine en.

en erhoben sind.

zu sehr zu beschleunigen, sondern die hinreichende Zeit zu lassen,

damit alle Interessen dabel zur Geltung gebracht werden können. Abg. Br. Gerschel (fr. Volksp. ):. Ich bin auch für eine Kom

ommen doch so wichtige

zu lassen, weil die Geltung der lex Gamp am 7. Juli 1907 abläuft.

mission von 21 Mitgliedern, denn es zur Entscheidung, daß eine eingehende Beratung nötig ist

müffen namentlich auch die Frage prüfen, oh nicht au ö . gn n, a & ö r. orlage unberührt bleiben, geschützt werden sollen. Es muß ferner hedachi werden, daß von potenten Leuten vielleicht aus Spekulation Grundstücke angekauft werden können, um eine Entschädigung ju er , n, e nn mn, nm,, achtbefugnis. ; j . .

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Ich freue mich, daß der Gesetzentwurf im allgemeinen im hohen Hause elne freundliche Aufnahme gefunden hat. Die von den ver⸗ schledenen Rednern gegen das Gesetz erhobenen Bedenken betreffen durchweg Fragen, die von der Staatsreglerung bei Ausarbeitung ded Gesetzes eingehend erwogen und erörtert sind, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es uns gelingen wird, in der Kommission zu einem Ergebnis zu gelangen, das sich nicht allzuweit von dem entfernt, wat der Entwurf Ihnen vorschlägt.

Ich würde es dankbar begrüßen, wenn es dem Herrn Abg. Gerschel gelingen sollte, auch noch eine verschönernde Hand an das Gesetz an= zulegen, das, wie alle menschlichen Dinge, auch manches Unvollkomment an sich haben mag. Wert würde ich darauf legen, wenn es trotz der Gründlichkeit, mit der Sie beabsichtigen, an die Beratung des Ent⸗ wurfs zu gehen, möglich wäre, ihn noch in dieser Tagung zu verab— schieden; denn ich glaube, daß viele Interessentenkreise im Lande großen Wert darauf legen und legen müssen, bald den Schutz dleseg Gesetzes genießen zu können. (Sehr richtig )

Die Vorlage wird darauf an eine Kommission von 21 Mit⸗ gliedern überwiesen.

Es folgt die Beratung von Anträgen. Die Abgg. Dr. Aren dt⸗Mansfeld (freikons) und Gen. haben den folgenden, bei der zweiten Etatsberatung abgelehnten Antrag wieder eingebracht: der Königlichen Staatsregierung das lebhafte Bedauern darüber auszusprechen, daß es nicht möglich gewesen ist, die in der Thronrede angekündigte Vorlage zum Schutze des Deutschtums in der laufenden Session einzubringen, und sie aufzufordern, durch dit für die nächste Tagung in bestimmte Ausficht genommene Vorlage für eine kräftige und wirksame Fortführung der Bodenpolitik zum Schutze des Deutschtums in ven Offmarken zu sorgen und dabei insbesondere von folgenden Gesichtẽ punkten auszugehen:

ih der Schwerpunkt der Tätigkeit ift auf die Erhaltung des deutschen größeren und kleineren Grundbesitzes zu legen, namentlich durch Gewährung billigen Kredits und durch Maßregeln, die geeignet sind, dem Uebergange deutschen Grundbesitzes in polnische Hand entgegenzuwirken. Demzufolge ift auch der Landerwerb der Anfied⸗ lungskommission so einzurichten, daß eine ungesunde Preissteigerung vermieden wird, HY kräftiger und planmäßiger als bisher ist auf die Heran— ziehung und Änfiedlung deutscher Arbeiter auf, dem Lande und in den Städten auch unter Mitwirkung der staatlichen Betriebt— verwaltungen Bedacht zu nehmen

3) die Organlfation der Ansiedlungsbehörden ist zu ver= einfachen.

Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Die Ablehnung des Antrages bel der Ctatsberatung ist nur durch ein Miß⸗ verfländnis erfolgt. Die Regierung muß scharf gemacht werden, energisch und mit Erfolg die Ansiedlungspolltik in den Ostmarken fortzusetzen.

Abg. von Heyking (kons.): Meine Freunde können sich im all⸗ gemeinen auf den Boden des Antrages stellen. Wir sind mit der Politik der Regierung einverstanden und erkennen den erfreulichen Erfolg der Tätigkeit der Ansiedlungskommission an. Wir freuen unt auch, daß die Regierung in der Thronrede eine neue Vorlage in Auß⸗ sicht gestellt hat, bedauern aber, daß die Vorlage noch nicht hat ein⸗ gebracht werden können. Damit ist allerdings ein Vorwurf gegen die FReglerung nicht verbunden. Bei der großen Preissteigerung der Güter müssen noch weitere Maßnahmen getroffen werden; ob ein Vorzug recht oder Eigentumsrecht der Regierung gegeben werden soll, darüber wollen wir heute noch nicht entscheiden. Wir erwarten aber, daß die Regierung diese Frage ernsthaft prüfen wird und daß sie uns sogleich im Anfang der nächsten Session eine Vorlage einbringen wird. Bei der Anfsiedlunggtätigkeit muß auch auf die Erhaltung des deutschen Großgrundbesitzeß Bedacht genommen werden; denn in dessen Beseitigung würden wir eine schwere Gefahr für das Deutschtum in der Ostmarl erblicken. Die Ansiedlungskommission müßte deshalb von den auß zuteilenden Gütern möglichst größere Restgüter übriglassen. Wir sind mit den weiteren Maßnahmen des Antrages einverstanden, soweit nicht ein zu starker Eingriff in das Privateigentum gemacht wird, Aug dem Prozeß Biedermann in Schneidemüͤhl hat sich leider gezeigt. daß deutsche Männer sich dazu hergeben, gegen Geld den deutschen Grundbesitz in polnische Hände zu spielen. Das ist eine Schande! Der Antrag wünscht eine Vermeidung der Preissteigerung; dal sst ein erfreuliches Ziel, aber es ist schwer, die Mittel dazu zu finden. Es schadet nichts, wenn auch einmal ein deutsches Gut in poinische Hände übergeht, denn jetzt werden die Preise in die Höhe getrieben unter der Drohung, an die Polen zu verkaufen, wenn die Ansiedlungskommission nicht kaust. Wir wollen hoffen, daß alle die beantragten PNaßregeln beitragen zur Stärkung des Deutschtumẽt. Mit einer Organisation der Ansiedlungs behörden können wir einver⸗ standen fein, wenn es der Regierung gelingt, eine gedeihliche Lösung dieser Frage zu finden. Wir wünschen, daß auch dieser Antrag unserer Ostmark zum Segen gereichen möge.

Abg. Lusen sky nl.) erklärt, daß seine Freunde aus denselben ,. wie bei der Etatsberatung wiederum für den Antrag stimmen werden.

Abg. Graf Praschma (Sentr.): Auch win wollen nicht, daß deutscher Grundbesitz in polnische Hände kommt, wünschen aber, daß in den öst⸗ lichen Provinzen eine gesunde Polenpolitik getrieben wird. Ich habe schon einmal ausgeführt, weshalb. die bisherige Polenpolitik erfolglos geblieben ist. Wir werden deshalb auch den vorliegenden Antrag ah⸗ lehnen, der sich nur auf Augnahmegesetze stützt, weil es gerade diese Autznahmegesetze sind, die die jetzigen. Mißftände gezeitigt haben. Wir verflehen nicht recht, daß die Antragsteller der Reglerung ihr Be⸗ dauern darüber aussprechen, daß sie noch nicht mit einer neuen Voꝛ⸗ lage gekommen ist, nachdem die Regierung selbst erklrt hat, welche Gründe gegen die Einbringung sprechen, und daß sie andersests ni t mit Vorschlägen kommen, auf welche Weise die Schwierigkeiten der Reglerung zu beseitigen seten. Es läge auch die Versuchung nahe, nach⸗ dem mir bei der dritten Lesung des Etats der Ansiedlungskommisslon dat Wort abgeschnitten wurde, noch einmal auf die Verhältnifse im Osten ein⸗ . zurückzukommen, ich will mich aber auf folgende Richtigstellung

eschränken: Ich habe damals in der zweiten Lesung gesagt, Wenn Grscheinungen kommen, wie die bei der Generalpersam lung det Evangelischen Bundes in Graudenz und einer Zwei versammlung in Sberglogau, wo hinter verschlossenen Türen die An edlungsfrage als elne rein' religtöse Frage behandelt wurde.... Die Worte: hinter verschlossenen Türen“ kann ich in briug auf die Versammlung in Glogau nicht aufrecht erhalten, da die Versammlung eine öffentliche war. Bezüglich der Ausführungen habe ich mich gestützt auf eine Rotiz der ‚Schlesischen Zeitung , welche über die fragliche Versammlung berichtete. Nach diesem Bericht hat der Pfarrer Mahler gesagt: „Bie religlöse Vedeutung der Ansiedlung ist über alle Zweifel erhaben. Es ist durchaus verfehlt, daß man in Oberschle sien die polnische Frage lediglich als eine Frage der Polenpolitil behandelt, sie ist eine rein soziale und religiöse rage, und nur auf diesem Gebiet wird man sie bekämpfen können. (Schluß in der Dritten Beilage.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und

M 111. Berlin, Mittwoch, den 8. Mai

Abg. Krause⸗Waldenb kom missar für den K

Antrage der Kommission. ; BDle Petition der Lehrer und Lehrerinnen Arndt und Ge⸗

ra um annähernde Gleichstellung in den Alters—⸗ Lehrern und Lehrerinnen in Danzig über⸗ ch dem Kommissionsantrag, der Regierung

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

ng der Frage Hefuhe der * wie es hier bei der z Wenn man gegen nur erreichen,

wird aber unmöglich gemacht, wenn die olen und Deutschen in einer Weise verletzt weiten Lesung des Kultusetats geschehen jede polnische Predigt loszieht, wird man eute überhaupt nicht mehr in den Gottes

nossen in Oh zulagen mit den weist das Haus, na

Dritte Beilage Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

urg (fr. kons.) und ein Regierungs⸗ ommissionsbeschluß sprechen, nach dem

1907.

als Material für die bevorstehende Revision des Lehrer⸗ e nee f, Außerdem erledigt das Haus einige Petitionen per

önlichen Inhalts. Schluß gegen A/ Üühr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

, Vorlagen, zweite Beratung der Gesetze Über die

anderarbeitsstätten und gegen die Verunstaltung von Ort⸗

schaften.)

gehen, den sie mit dem Herzen auffgssen, den sie nur mit den Ohren aufnehmen. Wenn nern vorwerfen, daß sie einige Mitglieder mit haben, so bitte ich Sie, sich die Fraktion hier polnischer Name schon Beweis für polnische er Abg. Voltz sprach damals die Hoffnung aus, es daß wir in Oberschlesien gemeinsam gegen

Was die Bekämpfung des entrum nie versagt. Im übrigen arteigenossen dadurch rektifiziert verhöhnte, weil der können, das Glauben Sie mir,

schen Gottedienst als in einen deutf Sle den Franziska polnischen Namen

Gesinnung ist. D werde noch dahi dag Großpolent Großpolentu ist Herr Vol worden, daß Minister ho in der Polenpo Dr. Friedberg, es jetzt liegen,

n kommen, um vorgehen werden. ms anlangt, so hat das tz von seinen eigenen Herr Friedberg den Kultusminister ff le, mit dem Jentrum zusammen gehen zu litik immer versagt habe. ist nicht schwer, wie die Dinge in Oberschlesien Zentrum die Mandate wegzunehmen. entrumzmandat in Oberschlesien geht auch die deutsche erschlesien rettungslos verloren.

Abg. Dr. von Dziembows Der Antrag mache einen sönliche Eigentfm. Nach der im öffentlichen Interesse

chen Bevölkerung gege bie Agitation entstanden,

ki (Pole) wendet sich g unberechtigten Eingriff in das Verfassung dürfe das Cigentum nur Die Erregung der n die preußische Regierung sei nicht durch sondern lediglich durch die Ausnahmegjesetz. Vgg.) erklärt, daß seine Freunde gegen den Es sei nicht zu verstehen, wie der Antrag Der Antrag sei lediglich eine icht etwa schon die Einleitung einer Ent— ein solle. Die Polen müßten sich ber eine Ausnahmegesetzgebung Die Ansiedlungskommission Preise zahlen müssen; Preissteige⸗

Abg. Rosenow cfrs. Antrag stimmen werden. eine Preissteigerung vermeid Demonstration, wenn er n eignungsgesetz gebung gegen die Polen s als preußische Untertanen fühlen sei nicht zu bill Preissteigerung viel zu hohe Anfiedlungspolitik sei eine unnatürliche Die Ansiedlungstätigkeit habe schädigt, indem sie bestimmte sage ganz unbestimmt, sage aber nicht, was geschehen seine Partei sie prüfen, aber Male wieder

Konstantinopel, 7. Mai. Telegraphenkorresponden ibureaus )) ie Pest in Dschedd ah ist statiynär. Vom 22. bis 28. April sind zebn Pestfälle vorgekommen, d neun tödlich verlaufen. Auf der Quarantäneinsel Kamaran

hat sich seit dem 24. April kein Pestfall ereignet.

gen die Polen abe infolge der durch diese ganze rung herbeigeführt. d polnischen Landesteilen die Städte ge Frwerbsstände geschädigt habe. daß etwas Weileres geschehen müsse, Wenn eine Vorlage komme, werde biesen Antrag werde seine Partei wie beim vorigen

davon sin Der Antrag

(Aus den i

Wenn in dem Antrage bedauert kommen ist, so ist das nur ein aber kein Vorwurf gegen die Regierung, weil Ich begreife es

Abg. Dr. Friedberg (nl): wird, daß noch kei objektives Bedauern, eben noch keine wohl, wenn Graf Pra liberalen Redner das bölkerung entstanden sei. Wir mit dem Einwand kommen, wir Darüber werde ich mi können, denn für ihn ist es schon eine es ein Gesetz gibt,

rdensniederlassung genehmigen oder vers recht, wenn wir die Regierung wegen einer Wozu gibt es aber die richtigen Konsequenzen nicht ernst prüft, Wir sind nach wie vor überjeugt, daß war, in Gegenden, wo die polnische nation die Niederlafsung der Franziskaner zu genehmigen. Polenpolitik der Regierung daß auch auf diesem Gebiete bisher stattfindet. so ist sie für die Regierung wer der dem Kultusminister vom Zentrum zuteil wurde, politik der Regierung niemals unterstützt hat. warten, ob die Reglerung dem Belfa ung mehr Wert beilegt. Graf Praschma meint, b die polnischen Namen der damals kein Wort davon gesagt; Wenn Graf Praschma glaube ich ihm da den Antrag, die Regierung

Abg. Graf Dr. Frledberg artikel gestanden, daß Herr Porsch gemeint polnischen Namen der Franziekaner einen Jedenfalls ist das aber für r-Niederlassungen in Oberschlesien wir halten es für

ne Vorlage ge

Vorlage gemacht werden konnte. schma es so darstellt, als ob durch die natio Gefübl der Verletzung in der katholischen Be⸗ nd es gewöhnt, daß die Herren uns verletzten ihre religiösen Gefühle. raschma nicht verständigen des religiösen Ge⸗

ch mit Herrn

ühls, daß

Genehmigung kritisteren. solches Gesetz,

enehmigung richtig ist oder nicht? es ein gewagtes Experiment ale Bewegung so Wir können die mitmachen,

werden. Edelsteine, un

werben,

in der Erwartung sorgfältigere Prüfung als solche rklärung tvoller als der frenetische Beifall, das die Polen⸗ Wir können nur ab⸗ entrum oder von unt hätten schon Franziskaner Anstoß erregt. ich weiß gar nicht, wie sie heißen. mir sagt, daß sie polnische Namen haben, so sie sind ja Polen. hm keine Interpretation unter und unterstützen in ihren Bestrebungen in den gefährdeten chma: Ich gebe einen Irrtum zu; nicht Herr

hnt, fondern es hat in einem Zeitungs⸗ habe, daß man in den

werden vorlaufig registriert. vorbehal

laim

Wir stimmen für

Landesteilen.

sonen oder Gese Konzession etwa 110

nisierung sehe. genehmigt, so ist das

typisch. Die Franziskane chen Frage nichts zu tun; r in der dortigen gefährdeten ürfniffe gesorgt wird. Wir können ung minister diese Niederlassung Beifall des Zentrums habe Minister die Anerkennung aussprechen ie wir es früher nicht so muß das

unerwünscht, daß gerade nicht für die religiösen Bed nur freuen, daß der Kultus Von einem frenetischen bemerkt, wir haben nur dem wollen, daß er uns gewohnt waren.

das Gefühl der de

Damit schließt die Debatte.

Freiherr von Zedlitz und Neukirch in dem Abg. von Dziembow ber zerbrochen hat, was wir mit de für seine Polemik, die uns l für die Fortführung der Landpolitik in Landpolltik so zu gestalten, daß sie des Deutschtums dienlich ist. nfrag möglichst volljählig anzunehmen. Der Antrag wird durch die Stimmen der Rechten und

der Nationalliberalen angenommen.

Es folgt die Beratung von Petitionen. Die Petition des Magistrats Kreis Kolma

eantragt die? , währen

melalle 11 sh., für Claims, 22 Pfd. Sterl. pro Claim un pro Hektar etwa 2 sb. zu entr

so entgegengekommen ist, w Wenn man das öffentlich angreift,

200 und für sonstige utschen und polnischen Katholiken auf das schwerste

Autgenommen von diesen Besteuerungen erner sind auch die Minen von Abga

minen. in chätze bearbeitet werden und dessen

Entdecker der Minerals nicht abgetreten oder verkauft worden ist. Schließlich ist auf die Mineralien eine Ausfuhrsteuer gelegt.

Nußer diefen Bestimmungen enthält das Gesetz noch eingehende ĩ en die Gesuche zum Prospektieren zu richten

ind, über dle gien der Register, Verwendung von Gyplosivstoffen, über Löhne un ;

Für Interessenten liegt eine englische Uebersetzung des Minengesetzes während der nächsten

Reichsamt des Innern, Berlin, jmmer i74 zur Einsichtnahme aus. (Nach einem Berlchte des

alserlichen Konsulats in Loureng

(freikons.) bemerkt

im Schlußwort: Ich b ski dankbar, daß er

sich unseren Kopf darü bezwecklen, und noch dankbarer die Richtlinien des Antrages den Ostmarken geeignet dem wirksamen ich Sie, den A

Vorschriften darüber, an w

. x 2 . . UeääÄUÄUäÄ/ um 1 am m m. = /// /// // /// „//

und der Stadtverordneten n Errichtung eines Amts—⸗ ustizkommission, der Regierung d die Abgg. Aronsohn Vgg.) die Ueberweisung zur Be⸗

zu Samotschin gerichts daselbst ; ur Erwägung zu überweisen frs. Volksp) und Ernst frs. rücksichtigung beantragen. Das Haus Abgg. Ernst und

Inseln) steht jur an den Registro de Madrid einzureichen. ; ; handelt sich bei dieser in welcher die rierten Konzesstongdauer (20 Jahre).

beschließt nach kurzer Debatte, sichtigung, der

Viereck (fr. kons.) für Berück

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßrregeln. Verbreitung von Tierkrankheiten im Auslande.

4. - 10. Februar 190. 11. —17. Kantone: Orte: Ställe: Kantone:

16 25 39 6 8 8

Bosnien und Herzegowina.

Februar 1907.

Schweinepest (Schweineseuche). Zahl der verseuchten Orte:

Beirke: i 26 Niederlande. Februar 1907. Schweineseuche. Provinzen: Stückzahl des Viehes: Gelberlanndd - 1 Gad holland Ireland

Handel und Gewerbe.

m Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und In dustr ie.) Minengesetz für die portugiesischen Kolonien.

Das für die portugiestschen Kolo durch Königliches Dekr

del

über Strafgelder.

Ausschreibungen.

Die Konzession für den Bau

Telephonanlage in Puertä de la Vergebung. Angebote sind bis zun la Bireoeisn general de Telégratfos in

Gin Konzessionsgesuch liegt bereite vor; Augschreibung um eine Verabsetzung der Vorläufige Kautlon: 00 Pesetas (Gaceta do Madrid.!

ebruar 190. rte: Ställe:

Stäbchenrotlauf und Schweineseuche. 7 7 5 6 6

Meldung des Wiener K. K.

nien erlassene Minengesetz hat et vom 20. September v. J. gesetzliche Gültig⸗ keit erlangt. Das Gesetz darf wohl als liberal bejelchnet werden. Augländer sind im allgemeinen den portugiesischen Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt. Ferner ist, um ziehen, die Lizenz zum

1 sh., herabgefetzt worden.

rospektoren ins Land ju rospektleren auf 5000 Reig, 1 Pfd. Sterl.

Diese Tien; gilt für ein Jahr und gibt das Recht zu pro tieren in einem Umkreis von 750 m,

von dem Mittelpunkte des Ge aus gerechnet, das der P ö

rospektor erforschen will. Piefe Lienz kann nach Ablauf des Jahres Erwesft sich der Grund als mineralhaltig, Ein Claim umfaßt 10 Quadratmeter,

verlängert werden. fo können Claims erworben wenn es sich um d 100 Quadratmeter, wenn es sich um Edelmetalle handelt. Von beiden Arten darf der Prospektor 190 Claims er- und er darf die Zahl verdoppeln, falls er der Entdecker der Mineralschãtze ist. Fann' die Gewinnung der Edelsteine und Metalle nur durch Maschinen erfolgen, so umfaßt 36 e Claim 2500 ha. Handelt es sich um andere Mineralien wie

der Umfang eines Clains 100 ha, Die Erlaubnis zum Prospektieren sowie der Erwerb von Claims Ist die Zeit, für die diese Ansprü ten worden find, abgelaufen, so kann der ältige Minenrechte erwerben. Er hat zu diesem auf Edelsteine etwa 13 sh. und für jeden metalle 22 Pfd. Sterl. zu hinterlegen.

Es hat ferner alsdann die , durch den Reglerungeingenieur oder dur sehenen Vermessungsbeamten auszuführen ist.

Die Regierung hat sich schließlich noch das Recht vorbehalten, auch größere Konzessionen zu verleihen. porluglesische Untertanen oder. solche Gesellschaften vergeben werden, bie unter portugiesischem Gesetz registriert schaften haben gleichieitig mit ihre Pfd. Sterl. zu hinterle Depot je nach dem Um F5bo Pfd. Sterl, bls zu 22 260 Pfd. Sterl. zu erhöhen. Vie Mlnensteuer ist eine doppelte, einmal wird der Grund und Boden und zweitens der 6 . trägt für Claims auf Edelsteine 5 Pfd. Sterl., für Claims auf Edel- deren Bearbeitung Maschinen erfordern, d pro Jahr. Fuͤr sonstige Claims sind

ichten. Die Steuer am Ertrag j für Edelsteine und Edelmetalle auf Mineralien auf 0 /o festgesetzt. nd Fisen⸗ und Kohlen- n befreit, die von dem Claim noch

teine oder Metalle, so beträgt

laim auf Edel zu erfolgen, die entweder

einen mit Diplom ver⸗ Diese dürfen aber nur an worden sind. Dlese Per⸗ m Gesuch um eine

Wird das Gesu ang der Konzession a

besteuert. Die Grundsteuer be⸗

vier Wochen im Wilhelmstr

o Marques.)

(Ganarische 1 26. Mai d. J.

Schweiz. 18. 24. Februar 1907. 25. Februar = 3. März 1907. Kantone: Orte: Ställe: Kantone: Orte: Ställe:

Maul-, und Klauenseuche.

2 19 38 7 16 31. 3 ö. 7.

Lieferung von Kohlen an die belgische Staatsbahn. Vergebungstermin: 14. Mat. Die Verdingung umfaßt 100 Lose charbons menus von je 200 t, 33 Lose Briketts von je 5200 t, II Lose charbons gailseteux von je 2600 t, 1 Los gailletins von 3506 t und 3 Lose charbon pour fours à réchauffer von je

3000 t.

Bau einer Wasserleitung in Beaufays (Belgien. Anschlag 52 500 Fr. Kaution: 000 Fr. Frist für eingeschrlebene Angebote: J5. Mai. (Monitéur des Intérséts Matériels.)

Bau eines Elektrizitätswerks in Kaaden (Böhm em. Die Stadtvertretung beschloß, ein Elektrizitätswerk im Klang bei , f erbauen. Anschlag 700 00 K. (Desterreichischer Zentral⸗ nzeiger).

Aut nutzung von Wasserkraft in Spanien. Fermin Bollo y Aguirre in Polan (Prop. Toledo) hat die Erlaubnis erhalten, zo 600 1 Wasser in der Sekunde aus dem Flusse Tajo für Bewässe⸗ rungs⸗ und Industriejwecke zu entnehmen.

Konzession für eine Straßenbahn in Spanjen. Der „Sociedad anonima Praccion electrica de 1 Loma“ ist die Er⸗ saubnig zum Bau einer elektrischen Straßenbahn zwischen Baegg und dem Santuarlo de la Jedra (Prov. Jaen) erteilt worden. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Madrid.)

Die Konzession für eine Eisenbahn von Santiago al de la Coruña nach Lugo (Spanien) soll, nachdem die zoll⸗ freie Ablaffung der benötigten Baumaterialien abgelehnt worden ist, am 36. Juli 1807 vom Ministerio de Fomento erneut jur Ver⸗

gebung gestellt werden. Bietungskaution: 111 205,03 Pesetas. (Gaceta de Madrid.)

Australien. Der Bau einer großen Wasser sperre am Murrumbidgee ju Bewässerungsjwecken nach dem Barren Jack⸗ Projekt wird don dem Department of Worlg von Neusũdwales er⸗ wogen. Vorgesehen ist u. a. der Bau eines 200 hohen Damme mil einem Koöftenaufwand von 810 009 Pfd. Ster. und eines 162 engl. Meilen langen n, , (3d0 go0 Pfd. Sterl.). Die Sperre würde bei einer Wafferfläche von 100 Quadrat meilen die Bewässerung von I 356 600 Acres Land möglich machen. (Aus Sydney Mail.)

Wagengestel lung für Kohle, Koks und Briketts am 7. Mai 1907: Ruhrrevier DOberschlesisches Revier Anjahl der Wagen e 7753 Nicht gestellt

In der gestern in Berlin abgehaltenen Sitzung der Sch atz⸗ anweisungskonsortien des Reichs und Preußen von 18067 wurde, . W. T. B.“ nufo fe beschlossen, die Konsortien aufzulösen und Schlußabrechnung zu erteilen.

Per ZJentralausschuß Berliner kaufmännischer,

ewerblicher und industrieller Vereine und der Berein Herne Kaufleute und Industrieller haben in ihren Sltzungen vom 29. April und 6. Mai, in denen die dem Zentral 6 angeschlofsenen 54 Vereine durch ibre Delegierten vertreten waren, zu der Frage der gesetzlichen Regelung der Heim⸗ arbelt Stellung genommen und einftimmig folgende Beschlüũsse efaßt: 1) Die Verpflichtung der Arbeitgeber, ür Zwecke der 36 cht, Versicherung und Statistik über die von ihnen unmittelbar beschäftigten Zwischenmeister, Sausgewerbetreibenden oder Heimarbeiter einen fortlaufenden Nachweis u führen, wird ausdrũck lich als Vorbedingung und Grundlage aller Neformen anerkannt. 2) Einer Ver r nach welcher die Sebndedingungen dor Aus⸗ händigung der Ärbeit schriftlich estinsesen sind. steden erbebliche Be⸗ denlen ncht im Wege. 3) Die Augdedaung der Zwangsver fiche rung auf die Heimarbelter sowie die Grrichtung den Aug kunftgstellen und Arbeitgnachweisen ist wunschenzwert. ) Auf daz Rachdrucklichste wird vor einer Verallgemeinerung aller Maßregeln gewarnt, welche die Verschieden beiten in den einzelnen Brten oder Betrlebejweigen underückichtigt laffen Sürden. 8) Se- weit Maßregeln über die vorstebend aufgeführten Punkte binauß er- griffen werden sollen, kann dies nur darck Sera lgeseße oder Ver ordnungen gescheben. 6) Reformpbersuche, die die Existen möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnebmer in Frage stellen würden, und die vitalsten Debensin tereffen der unteren Volksschichten gefährden und schließlich untergraben müßten, sind entschleden zu ver⸗ werfen; fo gibt allein die Berliner DVelmindustrie bei einem Jahres⸗ umsatz don 600 Millionen Mark 120 000 Menschen n, und Ünterbalt. 7) Vor Einfübrung ge d , ng Maßnabmen i

es notwendig, die don der Regierung in die Wege geleltete Beschaffung autbentischen Materials über die Lage der Heimarbeiter abzuwarten und die Resultate der Enquete den beteiligten Kreisen jur Beratung dor zulegen.

2 Daut Meldung des. W. T. B. betrugen die Bruttoeinnabmen der Drientbabnen dom 25. big 29. April 1807: 234538 Fr. (weniger 2186 Fr.), seit 1. Januar: 4611 024 Fr. (mebr S2 4 ). Die Einnabmen der Mazedonischen Eisenbabn (Salon Monastit) betrugen vom 16. bis 22. April 1807 ( Stammlinte IId Km), 13 45 Fr. (weniger 20 468 Fr., seit 1. Januar dl O7 Fr. 6 884 Fri

ondon, . Mal. (W. T. B) Nach dem amtlicher Dandel ;. ausweis bat in April der Wert der Einfuhr eiee Sera =. 9 726 787 Pfund Sterling, der Wert der Augfude eiae solche den zSI 560 Pfund Sterling gegenüber dem gleichen Wenat de Wo · aabres erfabren. .

Rew Pork, 7. Mai. (W. T. ) Der Wert der m der dergangenen Woche auge fübrten Bare derrng U NX MN)

Vollarg gegen 14 880 00 Dollars in der Vorwoche.