1907 / 112 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

hervorgehobenen Uebelstände zu mildern oder zu beseitigen. Ich kann das eine erklären, daß die Staatsregierung sich keineswegs der Auf⸗ gabe entzieht, den hervorgehobenen Bedenken nachzugehen und Abhilfe zu schaffen, soweit es in ihrer Kraft steht und sie es für richtig hält. Es ist nicht erst seit kurzer Zeit, daß man sich mit der Frage beschäftigt hat, was reformbedürftig sei. Schon meine Amtsvorgänger haben damit begonnen, und alle Juristen, die berufen sind, hierbei mitzuwirken, haben sich eingehend damit beschäftigt. Wenn der Herr Vorredner hervor⸗ gehoben hat, daß seine Erörterungen im vorigen Jahre dazu geführt haben, die Prüfung aller dieser Fragen in weitere Kreise zu tragen, so erkenne ich das ohne weiteres an und sehe darin ein hohes Verdienst des Herrn Vorredners; denn die Ausführungen des Herrn Ober⸗ bürgermeisters haben eine große Zahl von Meinungfäußerungen hervor⸗ gerufen. Alle diese Aeußerungen können der Staatzregierung nur er⸗ wünscht sein, weil sie berufen ist, aus den verschiedenen Ansichten, die sich bilden, das nach ihrer Meinung Richtige herauszusuchen und für die Gesetzgebung zu verwerten. Darum sind die Anregungen des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Adickes heute wie damals dankenswert, die Regierung wird die Erörterung in diesem hohen Hause als be⸗ sonders gewichtig bei ihren Erwägungen mit ins Auge zu fassen haben.

Ein großer Teil dessen, was der Herr Vorredner als wünscheng⸗ wert hingestellt hat, ist ja schon auf dem Wege, bestimmte Gestalt anzunehmen. Weit angelegte Pläne sind vorhanden, und ihre teilweise Ausführung ift bereits im Gange. Also ich kann erklären, daß die Staatsregierung mit voller Kraft bemüht ist, zu bessern, wo sie es für nötig hält. Daß sich dies überall mit dem decken wird, was der Herr Vorredner für angezeigt erachtet, kann ich aber selbstverständlich nicht erklären. Es ist bei der großen Verschiedenheit der Meinungen, die sich herausgebildet haben, ganz ausgeschlossen, daß einer allein das Richtige gefunden haben sollte. Das begehrt auch der Herr Vor— redner nicht.

Ich kann also für heute nur erklären, daß voraussichtlich schon in der nächsten Session des Reichstags ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, der einige der wichtigen Fragen, namentlich für das amts⸗« gerichtliche Verfahren, hoffentlich in glücklicher Weise regeln wird, und die Königliche Staatsregierung wird ferner zu erwägen haben, ob nicht im Anschluß an die ersten Reformen weitere zu beginnen sein mögen. Ich bitte also das hohe Haus, davon überzeugt zu sein, daß von seiten der Königlichen Staatzregierung nichts verabsäumt wird, um alle diese wichtigen Fragen eingehend zu prüfen und zu fördern. (Bravo)

Professor Dr. Dernburg: Die Rede des Herrn Dr. Adickes vom vorigen Jahre, in der er die englische Justizpflege als Muster hin— stellte, hat Erstaunen bei den Sachkennern erregt, selbst in England, wo man die Rechtspflege als veraltet empfindet. Wir müssen manches mit Mißtrauen betrachten, waö von England kommt. Die Prozeß- führung in Deutschland sst viel volksfreundlicher. Die Gärung ist schon stark genug in Deutschland, warum wollen wir rütteln an den positiven Grundlagen des Staates und unserer r,, , . Gewiß kann manches vereinfacht und verbessert werden im Rechtsverfahren, aber unsere Richter selbst genießen höchstes Ansehen und Vertrauen in Deutschland und in der ganzen Welt. Halten wir fest an den Grundlagen unseres Justizwesens!

Zum Etat der Justizverwaltung hat D. Graf von Zieten⸗Schwerin beantragt: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, abgesehen von der in Angriff genommenen allgemeinen Revisson der Reichsstraf⸗ ese eum! . eine baldige Verschärfung der Straf⸗ 3 mm ungen und eine Aenderung des Verfahrens für ehrenrührige Beleidigungen und Angriffe hin jiuwirken.“ ;

Der Antragsteller führt aus: Mein Antrag berührt einen wunden Punkt. Besonders kleine Leute sind gewohnt, bei Be— leidigungen zur Selbsthilfe zu greifen, und so vergehen sie sich gegen göttliches und menschliches Recht. Beleidigungen, die aus Reizbarkeit entsprungen sind, lassen sich ja leicht durch Ehrenerklärungen, die der Richter vorschreibi, resp. durch Ehrengerichte aus der Welt schaffen. Anders ist es mit frivolen, vorsätzlichen Beleidigungen. Diese müssen schwerer und schneller bestraft werden, event. durch Verlust bürger⸗ licher Ehrenrechte. Vor allem muß die Prozeßführung in Be⸗ leidigungtsachen eine schnellere werden, Nehmen Sie meinen Antrag an!

Graf Praschma: Die vortreffliche Begründung des Antrages erspart et mir nicht, dabei die Duellfrage aufzurollen. Im Reicht⸗ tage ist diese überaus wichtige Frage öfter behandelt worden. Es ist nicht zu leugnen, daß der Abg. Bebel mit Gewandtheit und Logik nachgewiesen hat, daß unser Duellunwesen weiten Kreisen Ge— legenheit gibt, die Staatsgesetze mißachten zu können, darauf zu pfeifen“, wie einer der Genossen höhnisch bemeikte. Die Sozial⸗ demokratie befindet sich in NUebereinstimmung mit der Reichs. regierung. Das macht es erklärlich, wenn sie so durch unsere Fehler wächst. Viele hervorragende Hohenzollern und Fürsten haben sich gegen das Duell ausgesprochen. Das Duell ist keine germanische Urart, es ist uns von Frankreich gekommen. Das Duell ist gegen Gottes Gebot, das niemals gegen die Vernunft ist. Warum ist es so schwer, dieses allgemein anerkannte Uebel zu beseitigen? Von liberaler Seite wird für die Aufhebung des Duells plädiert, ohne ein Ersatzmittel zu schaffen. Der höhere Ehrhegriff der gebildeten Klassen kann nicht wirksam geschützt werden. Datz ist das Haupthindernis für die Beseitigung des Huells. Ein weiteres Hindernis ist der falsche Ehrbegtiff. Die Ehre selbst kann nicht durch einen anderen verletzt werden, man kann sie sich nur selbst durch eine unsittliche und unehrenhafte Handlung verletzen. Ist aber im Duell der Tod des Beleidigers eine wirkliche Sühne? Das Duell ist nach göttlichen und staatlichen Gesetzen verboten, ein dunkler Ehrenmann wird noch dazu durch das Duell unter Umständen jum Mörder. Wer aber das Duellverbot als Offizier befolgt, wird aus seiner Gesellschaftsklasse ausgestoßen. Das ist mehr als mittel⸗ alterlich und barbarisch. Zum Duell gehört nur der Mut des Räubers und Selbstmörders, zur Befolgung des Duellverbots ehört ein viel höherer sittlicher Mut. Der Reichskanzler hat eine

eviston der Duellbestimmungen verheißen nach dem Fall Kotze, bisher ist nichts erfolgt. Die Befürchtung, daß nach Aufhebung ves Duells noch mehr Streitigkeiten möglich sind, heißt den Teufel durch Beelzebub ausstreiben wollen. Leider ist unsere Gesetzgebung nicht imstande, eine wirkliche Sühne zu geben. Wenn heute ein Offizier beschimpft wird, muß er, um satitfattionsfähig zu bleiben, den Be—⸗ lesdiger niederstechen; wenn aber dem Offizier die Brieftasche entrissen wird, übergibt er den Räuber einfach dem Strafrichter, ohne daß er irgendwie in seiner Ehre verletzt gewesen ist. Nach meiner Ansicht bedürfen die Ehrengerichte nur einer Anweisung, das Duell zu ver— bieten, einer Erweiterung ihrer Kompetenz zum Zweck der Sühne. Die Duellanten müßten aus dem Offizterkorps durch die Ehrengerichte außgestoßen werden. Ich bitte den Justizminister, zu erklären, wann die allgemeine Revision der Reichestrafgesetzgebung erfolgt, wenn unser Antrag nicht vorher Berücksichtigung finden kann. Unser Antrag würde eine wahrhaft christliche Kulturtat einleiten.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Der Antrag, der hier vorliegt, beschäftigt sich nur mit ehrenrührigen Beleidigungen. (Sehr richtig) Ich möchte hervorheben, daß mit den Worten „ehrenrührige Beleidigungen“ eigentlich ju viel gesagt wird. Denn jede Beleidigung ist ehren⸗

rührig. Also die Verstärkung, die in diesen Autzdruck „ehrenrührige Beleidigung“ gelegt werden soll, ist, glaube ich, von juristischem

Standpunkte aus nicht von Bedeutung. Dieser kurze Antrag enthält aber, wie er gestellt ist, sehr weitgehende Fragen, das muß ich schon aus seiner Fassung ersehen, und ich bin darin durch die Aus— führungen der Herren Redner, die bisher das Wort er— griffen haben, nur bestätkt worden. Etz wird davon nicht bloß der Abschnitt des Strafgesetzbuchs über Beleidigungen berührt, sondern auch der über das Duell. Es wird ferner davon berührt der allgemeine Tell des Strafgesetzbuchs, insofern es sich um die Frage handelt, inwieweit Strafen auf Ehrverlust ergehen können, und in bezug auf die Duelle, inwieweit die Teilnahme an ihnen mit in Er— wägung kommen wird. Also alles sehr weitgehende Punkte, die jetzt zu entscheiden und dazu bestimmte Stellung zu nehmen, für die Re⸗ gierung nicht möglich ist, angesichts der vom Herrn Vorredner er—⸗ wähnten, bereits im Gange befindlichen großen strafrechtlichen Neu⸗ organisation. Wie soll es möglich sein, zwei ganze Abschnitte des Strafrechts und Verschiedenes aus dem allgemeinen Teil herauszunehmen und darüber jetzt ein Gesetz zu machen, während, wie ich weiß und versichern kann, seit Jahren und jetzt mit besonderem Eifer daran gearbeitet wird, das allgemeine Strafgesetzbuch neu zu gestalten? Ich möchte nur auf die großen Schwierigkelten, die darin enthalten sind, aufmerl⸗ sam machen, indem ich kurz die Punkte hervorhebe, welche dabei zu erwägen sein werden. Ich will das tun, ohne auf die Streitfrage selbst einzugehen, ich kann zu ihnen hier noch keine Stellung nehmen. Denn das sind Fragen, die von der Reglerung vorher erwogen und festgestellt werden müssen. Ich beginne damit, wie es mit den Strafen wegen der Beleidigungen gehalten werden soll. Wir haben nicht nur einen Paragraphen, in dem es heißt: Die Beleidigung wird bestraft, sondern die Beleidigungen sind in verschiedenen Unter⸗ stufen gruppiert. Wir baben die Beleidigung, die üble Nachrede, die Kreditbeleidigung, alles Begriffe, die sorgfältig geprüft und in ihren Unterschieden herausgehoben werden müssen. Wie soll denn da bei einer gesetzlichen Regelung ganz allgemein eine ehrenrührige Be⸗ leidigung herausgenommen werden? Das ist nach meiner Auffassung ganz unmöglich.

Nun die Duellfrage. Darüber bestehen sehr verschiedene An⸗ sichten. Soll überhaupt eine Strafbestimmung für das Duell ge⸗ troffen werden? Dann weiter: Wie hoch soll die Strafe bemessen werden? Soll sie die Ehre treffen, oder soll sie bloß gegen die Freiheit oder vlelleicht auch bloß auf Geld strafe gerichtet sein? Ich möchte dem Herrn Vorredner nur eins bemerken. Nach den langen Er⸗ fahrungen, die die Strafgesetzgebungen gemacht haben, ist das Straf⸗ gesetz nicht imstande, eine Duellsitte zu brechen. (Sehr richtig) Wir haben die schwersten Strafen auf die Duelle gehabt, und sie sind doch nicht verhindert worden. (Sehr richtig) Wir haben sie auch gehabt zu Zeiten, in denen Duelle in großer Zahl stattfanden. Also selbst strenge Strafen vermochten nichts dagegen auszurichten. Dag ist eine Tatsache, mit der die Gesetzgebung zu rechnen hat, und wenn dem Stafgesetzgeber die Aufgabe gestellt werden sollte, durch Gesetzesformulierung das Duell zu beseitigen, so, glaube ich, daß dies unaugführbar sein würde. (Sehr richtig Die Frage, ob das Duell unhaltbar sei oder nicht, kann die Regierung vom Standpunkt des Strafrechts aus nicht lösen; diese Lösung liegt auf anderem Gebiete. Solange die Sitte dag Duell fordert, wird dag Strafrecht versagen. (Sehr richtig) Also die ganze Frage ist keine solche, die hier bet der Erledigung und der Erörterung des Justizetats geprüft werden kann; ich kann darauf nicht näher eingehen, und ich muß es ablehnen, irgendwie eine Stellung dazu zu nehmen. Das würde meine Aufgabe durchaus überschreiten.

Ich möchte noch auf eins aufmerksam machen. Wenn häufig gesagt wird, das Strafrecht müsse nachdrücklichst einschreiten, so muß ich demgegenüber bemerken: die Strafen, welche der Gesetzgeber ver⸗ hängen kann big zu den allerschwersten, können immer nur solche sein, die die Tat als solche treffen sollen. Nun ist aber doch nicht zu ver⸗ kennen, daß das Duell bei uns jetzt nicht lediglich darauf beruht, daß die Ehre verletzt wird, sondern mittelbar auch darauf, daß die Mann—⸗ haftigkeit des Verletzten angegriffen wird, und daß er nun in dem Duell eine Wiederherstellung seiner angejweifelten Mannhaftigkeit sucht. Wir würden aber keine Strafe finden können, durch welche ausgesprochen würde, daß die angezweifelte Mannhaftigkeit wieder anerkannt sei. Allerdings können die Strafen streng sein und auch dazu führen, daß die Duelle vermindert werden; aber die Beseitigung des Du ells durch das Strafgesetzbuch wird nicht gelingen. (Sehr richtig )

Also, meine Herren, ich glaube, daß ich vom Standpunkte der Justizverwaltung aus jedenfalls nichts anderes in Aussicht stellen kann, als daß alle diese vielen Fragen, die ich kurz berührt habe, ohne, wie ich wiederhole, hler eine eigene Ansicht zur Geltung bringen zu wollen, geprüft werden sollen bei der bevorstehenden Neugestaltung des Straf— gesetzbuchs. Sie müssen geprüft werden, denn sie drängen sich ohnehin schon durch unser geltendes Recht auf. Es wird Sache der preußischen Staatsregierung sein, sich darüber schlüfsig zu machen, und die ver— bündeten deutschen Regierungen werden Stellung zu nehmen haben. Schließlich wird es auf die Verhandlungen im Reichstag ankommen, wie die Fragen gelöst werden sollen. Aber das möchte ich nochmals hervorheben: über die Duellfrage im allgemeinen kann ich mich hier nicht des näheren auslassen, sondern es ist abzuwarten, wie sie sich im Volke entwickeln wird und welche Auffassungen zur Geltung kommen werden, namentlich ob es möglich sein wird, irgendwie dahin zu wirken, daß die Sitte nachläßt oder schwindet. Aber die Justiz⸗ verwaltung oder die Strafgesetzgebung allein wird das, was die Herren Voiredner erreichen wollen, nicht zuwege bringen. Beifall.)

Graf von der Schulenburg-Grünthal: Ich bin auch der Meinung, daß manches noch geschehen kann zur Vermeidung der Duelle. Aber es wird mir unvergeßlich sein, wie ich erfuhr von jener herrlichen Allerhöchsten Order, in der es nicht heißt, in der Er⸗— wartung, daß Duelle nicht vorkommen, sondern in der bestimmten Erwartung, daß Ehrenhändel mehr und mehr abnehmen werden; es heißt weiter, daß jeder Ofsizier in der Armee nicht geduldet werden soll, der die Ehre eines anderen angreift, aber auch der nicht, der . Ehre nicht zu wahren weiß. Der Redner schließt mit erhobener tarker Stimme: Es gibt gewisse Arten von Beleidigungen, diese können nicht gesühnt werden durch Richter und Gesetze, sondern nur einzig und allein mit der Waffe in der Hand.

Generalfeldmarschall von Hahnke: Nach den Worten des Vor⸗ redners hätte ich eigentlich nichts mehr zu sagen. Aber ich muß doch Herrn Grafen Praschma entgegenhalten: wenn man von einem Offizier verlangt, daß er sein Leben 3 falls König und Vaterland es verlangen, so muß er sein Leben auch einsetzen, wenn seine eigene Ehre es verlangt. Wir Offiziere

denken nicht daran, diese Fälle unnötig herbeizuführen, sie

werden uns aufgedrungen. Handelt es sich um einen solchen Fall, so ist dieser durch unsere Königlichen Verordnungen über das Buelf geregelt; die Durchführung dieser Verordnungen in unserer Armee hat keine Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten verursacht.

Graf von Mirbach erwidert gegenüber einer Bemerkung des Grafen von Zieten-Schwerin, daß man nicht die studentischen Mensuren auch als Duelle ansehen möchte.

Oberbürgermeister Dr. Bender⸗Breslau: Das Duell ist in anderen Ländern abgeschafft, die genau dieselben Ehrbegriffe haben wie wir, es wird auch bei uns ahgeschafft werden. Die Möglichkeit des Duells begünstigt die Streitsucht. Auf einem Fest in Hand werkerkreisen läuft man weniger Gefahr als auf einem Fest in gebildeten Kreisen, besonders wenn dort die Stimmung warm ge— worden ist.

Der Antrag des Grafen von Zieten-Schwerin wird mit großer e hchen angenommen. ürst Radziwill bringt einen rer ez in Schneidemühl zur Sprache, wo ein Güteragent wegen Betrugs angeklagt worden sei, der sich eines sogenannten Strohmannes bedient . um ein Gut aus deutscher Hand jzu erhalten. Die Angeklagten, bemerkt der Redner, wurden freigesprochen, aber die Ironie des Schicksals wollte es, daß die Königliche Ansiedlungskommission moralisch auf die An=

Praktiken bed

nt hatte, wegen deren die Anklage gegen den Güter⸗ agenten erfolgte.

Diese Tatsache hat mir recht gegeken für meine damalige Verurteilung der sogenannten Polenpolitik. Solche Vor⸗= gänge wie in Schneidemühl können das Ansehen der Staatsregierung nicht erhöhen. In Anlehnung daran möchte ich fragen, ob die Form der sogenannten Polenpolitik des en Bülow nicht eine e ft; Wirkung auf die Beamten im Osten ausüben wird, auch auf die Richter. Der Themis wird die Binde von den Augen genommen, und das Schwert der Gerechtigkeit wird zum Schwert des Brennus: „Wehe den Besiegten!“ Der Redner wendet sich zur kritischen Be= sprechung einzelner im sog. Schulstreik ergangener Rechtsurteile.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Der erste Fall, welchen der hochverehrte Herr Vorredner berührt bat, ist mir nur aus den Zeitungen bekannt ge—⸗ worden. Ich bin deshalb selbstverständlich nicht in der Lage, mir ein Urteil darüber zu bilden, ob die Entscheidung des Gerichts, welche bet jener Untersuchung ergangen ist, rechtlich richtig oder unzutreffend sei. Ich muß aus dem, was angeführt worden ist, entnehmen, daß das Gericht den Tatbestand des Vergehens des Betruges, um den es sich handelte, nicht festgestellt hat, und das konnte aus ver— schiedenen Gründen der Fall sein. Daß die Entscheidung des Gerichte ergangen ist, wie geschehen, kann den Wünschen und Anschauungen des Herrn Vorredners nur entsprechen.

Des weiteren ist hervorgehoben worden, daß dle Richter unbewußt durch die ganze Atmosphäre beeinflußt würden, welche sich in ihrem Wirkungskreise gebildet habe. Ich muß den Standpunkt auf— recht erhalter, den ich schon an anderer Stelle vertreten habe, daß diese Anschauung nicht zutreffend sei, denn soweit ich imstande bin, die Vorgänge zu beobachten und zu verfolgen, habe ich nichts gefunden, als daß in jenen Gegenden, von denen der Herr Vorredner spricht, ebenso wie in den übrigen Teilen des Staates das Recht mit aller Gewissenhaftigkeit und auf Grund voller Ueber zeugung gesprochen wird. Ich möchte auch das soeben erwähnte Urteil hierfür anführen, denn es zeigt, daß die Richter die Tatsachen objektiv zu würdigen wissen, wenn die Angeklagten auch solche sind, gegen welche nach der Ansicht des Herrn Vorredners eine gewisse Voreingenommenheit besteht. Endlich habe ich aber hervorzuheben, daß, nachdem von selten der Staatsregierung mit großem Nachdruck betont ist, daß sie gegenüber allen Bestrebungen, welche Bestand und Einrichtungen des Staates bedrohen, eine feste und energische Haltung einzunehmen gedenkt, daran durch die Justijverwaltung sicherlich nichts geändert werden kann, sondern im Gegenteil, wenn das Gesetz verletzt ist, muß die Strafe erfolgen (sehr richtig!) das ist ja gerade die Pflicht der Gerichte —; wenn die Verletzungen der Gesetze aufhören werden, werden auch die Verurteilungen nicht mehr stattfinden.

Das Reichsgericht hat eine Entscheidung getroffen, welche die Billigung des Herrn Vorredners nicht gefunden hat. Ich kann von dieser Stelle hierüber keine Kritik üben, denn ich habe das Urteil nicht gelesen, sondern nur heute gehört, was in den Gegenerklärungen vorgebracht worden ist. Ich muß mich jedes Urteils enthalten, anders kann ich schon von dem Grundsatze nicht, daß die Justizverwaltung Einfluß auf die Rechtsprechung der Gerichte nicht hat. (Bravo

Auf eine erneute Anfrage des Fürsten Radziwill bemerkt der

Justizminister Dr. Beseler: Ich darf das, was der Herr Vorredner soeben ausgeführt hat, nicht unwidersprochen lassen. Es steht durchaus nicht fest, daß von

währen sind.

seiten der Staate verwaltung irgend etwas angeordnet worden sei, was sie auf der andtren Seite getadelt hätte. Ich bin ganz außerstande, anzuerkennen, daß derartiges zuträfe; ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich nicht informiert bin über jene Vorgänge. Wäre ich aber auch darüber informiert und in der Lage, darüber Auskunft zu geben, so würde ich es trotzhsem ablehnen müssen, dies an dieser Stelle zu tun, weil ich es dem betreffenden Herin Ressortminister überlassen müßte.

Dr. Freiherr von der Goltz beschwert sich in Anlehnung an einen bestimmten Fall über die Höhe der Gebühren und Gerichtskosten.

Justizminister Dr. Beseler:

Ich bin auch der Meinung, daß das Verfahren in dem Falle der Gebührenfestsetzung, den der Herr Vorredner mitgeteilt hat, nicht richtig gewesen ist. Ich glaube, daß die Angelegenheit zu abermaliger Entscheldung hätte gebracht werden können, indem man zunächst die

noch nicht ergangene Entscheidung des ersten Gerichts herbeiführte—⸗ (debhafter Dad ist nicht geschehen und in die Entscheidung der Gerichte kann keinesfalls eingegriffen werden.

In der Sache selbst hat der Herr vollkommen Recht. Auch nach meiner NUeber⸗ zeugung besteht kein Zweifel daran, daß auch diejenigen, die mit eigenem Fuhrwerk zu den Gerichten fahren, Gebühren dafür erhalten müssen. Es ist das nicht ganz wörtlich in

Vorredner

der geltenden Gebührenordnung zum Ausdruck gekommen, aber bei der

Beratung des Kostengesetzes vom Jahre 1875, worauf sie beruht, ist von einer Seite die Frage angeregt und im Sinne des Vorredner von der Regierung beantwortet worden. Ich glaube, daß, wenn anders verfahren wird, das nicht zutreffend ist, vielmehr Gebühren zu ge⸗ Meines Wissens geschieht dies auch sonst allgemein.

Oberbürgermeister Dr. Struckm ann fragt an, ob bald an die Vollendung des neuen Gefängnisses in Hildesheim zu denken sei.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

klagebank . indem festgestellt wurde, daß sich diese Behörde der e

zum Deutschen Reichsanzeiger und

M 112.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Justizminister Dr. Beseler:

Die Vorarbelten für dieses Gefängnis sind, soviel ich weiß, ziemlich beendet, und es besteht die Absicht, im nächsten Etat die erste Rate für den Bau in Antrag zu bringen.

Damit ist der Justizetat erledigt.

im Etat des Ministeriums des Innern lenkt . von Puttkamer die Aufmerksamkeit auf die geeignete Unterbringung geistes kranker Verbrecher und weiter auf die Automobil-

plage, die durch zu schnelles Fahren der Automobile entstanden sei. Dr. Freiherr von der Goltz: Die Provinzialverbände sind gar nicht in der Lage, vorläufig für die Unterbringung berbrecherischer Irren oder geisteskranker Verbrecher so zu sorgen, daß deren Entweichen so gut wie unmöglich ist. Das ganze Streben der modernen Irrenpflege geht auf die freie Bewegung der Kranken hinaus. Wollte man die Pro⸗ vinzialverbände zwingen, die Verbrecher in geeigneter Weise Fest⸗ zuhalten, so müßte man zu einer Verrohung unserer. modernen Ein⸗ richtungen im Irrenwesen zurückkehren. Hier muß der Staat in

ise Abhilfe schaffen. ; mn, ö. 11 66 bittet, die Normalsteuerordnung anläßlich des

vom 23. Mpril 1906, wonach die Kreise Schankkonzessionen 3 ö zu . da oft gerade diejenigen am wenigsten an Ronzessionssteuern zu zahlen hätten, 3. B. bei Verkäufen, die oft skrupulöse Geschäfte damit treiben.

Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:

Dem Herrn von Klitzing erwidere ich auf seine Anregung, daß wir bei der neuen Steuer, die wir für die Schankkonzessionen geschaffen haben, mit einer gewissen Vorsicht vorgehen mußten, um nicht in un— mögliche Experimente hineinzugeraten; und deswegen haben wir, der Finanzminister und ich, die wir die Mustersteuerordnung entworfen haben, es für unsere Pflicht gehalten, Maximalsätze nach oben vorzu⸗ schreiben. Ich werde aber gern nach den speziellen Mitteilungen, die Herr von Klitzing ge macht hat, erwägen, ob schon jetzt etwa eine Möglichkeit vorliegt, nach dieser Richtung hin die Mustersteuerordnung zu revidieren. Das eine möchte ich Herrn von Klitzing aber schon jetzt sagen, daß in der Mustersteuerordnung es vorgesehen ist, die Uebertragung von Schankkonzessionen an Deszendenten, Witwen usw. steuerfrei zu lasien, und daß infolgedessen auch die Moglichkeit besteht, sie ju einer niedrigeren Steuer heranzuziehen, wie die übrigen. .

Zu der Automobilfrage bitte ich um die Erlaubnis, mich im gegenwärtigen Moment noch nicht äußern zu dürfen, da ich von zwei Herren aus dem hohen Hause gehört habe, daß sie ju dieser Frage das Wort ergreifen wollen. .

Wenn ö von Puttkamer sich beklagt hat über die Notstände, die dadurch hervorgerufen werden, daß unvorsichtige und böswillige Menschen sich vielfach mit Waffen, Revolvern, versehen und Verbrechen oder Unfug damit begehen, so ist mir wohl bekannt, daß namentlich in den industriereichen und eng bevölkerten Gegenden derartige Uebel · stände zu beklagen sind. Wir haben dort versucht, diesen Uebelständen auf dem Wege entgegenzutreten, daß durch Polizeiverordnung das Tragen von Waffen und auch der Erwerb von Waffen beim Waffen händler von dem Befitz eines behördlich ausgestellten Waffenscheines abhängig gemacht worden ist. Es sind derartige Verordnungen in den beiden westlichen Provinzen, in Rheinland und Westfalen, erlassen worden, wie ich berichtet worden bin, mit gutem Erfolg, und so glaube ich, daß wir auf diesem Wege wenigsten eine Besserung der bestehenden Verhaͤltnisse herbeiführen können. Ob der von Herrn von Puttkamer gewünschte Weg der Reichsgesetz⸗ gebung, indem der Waffenverkauf an eine Konzession geknüpft wird, gangbar sein wird, möchte ich doch sehr bezwelfeln. Ich kann es mir im gegenwärtigen Augenblick noch nicht recht vorstellen, daß wir ein derartiges Gesetz im Reichstage würden durchbringen können. Immer hin werde ich gern bereit sein, die Sache zunächst einmal zu erwägen.

Nun komme ich zu der Frage der Unterbringung der geistes⸗« kranken Verbrecher, über die sich Herr von Puttkamer und Freiherr von der Goltz ausgesprochen haben. Meine Herren, für die Staats⸗

regierung liegt die Sache doch folgendermaßen: Durch Er⸗ kenntnis des Oberverwaltungsgerichts ist festgestellt worden, daß die Provinzen die Veipflichtung haben, auch für

die verbrecherischen Irren, zu sorgen, gleichgültig, ob sie bestraft worden sind oder ob eine Strafe noch nicht über sie verhängt worden ist. Von diesem Standpunkt muß die Staattzregierung ausgehen, so lange nicht die Verhältnisse durch ein neues Gesetz geändert worden sind. Nun ist gesagt worden, es seb jweifelhaft, ob dieses Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts überhaupt haltbar wäre, da die Irren⸗ pflege, die den Provinzialverbänden übertragen worden sei, ja wesent· lich vom kommunalen Gesichtcpunkt aus geübt werden soll, wãhrend es sich hier um die Erfüllung der staatlichen Pflicht handele, gemein⸗ gefährliche Irre einzusperren und unschädlich zu machen. Das Ober, verwaltungsgericht hat im Gegensatz zu dieser Ausführung aus einandergesetzt, daß nach der historischen Entwicklung unserer Rechts. verhältnifse auf diesem ganzen Gebiete die gesamte Irrenpflege den Provinzen obliege, auch wenn es sich um verbrecherlsche oder bestraste Irre handelt. Namentlich Herr Freiherr von der Goltz hat ausgeführt, daß die Provinzen in eine außerordentlich schwierige, beinahe unmögliche Lage gedrängt worden seien durch die Erkenntnis des Oberverwaltungs gerichts, durch ihre Pflicht, verbrecherische Irre unterzubringen. Meine Herren, ich kann Freiherrn von der Goltz in dieser Beniehung doch nicht folgen. Untergebracht, sichergestellt müssen die verbrecherischen Irren unter allen Umständen werden. Ob wir, wie Herr von Puttkamer meint, ung auf der falschen Bahn befinden, daß wir mehr und mehr das Verbrechen als solches negieren und immer mehr die Geistes . krankheit an die Stelle des verbrecherischen Sinnes setzen, darüber will ich mich hler nicht auesprechen. Ob ein Verbrechen aus böser Absicht oder infolge gelstigen Defekts verübt worden ist, ist mir für mein Ressort gleichgültig. Ich verlange nur, daß die menschliche Gesellschaft gesichert wird vor allen diesen Elementen, welche sich als unsoßial erwelsen und die bürgerliche

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 10. Mai

Ordnung durchbrechen; sie sollen bestraft oder in Irrenanstalten ab. solut sier 9 werden. Sie sind bisher in Irrenanstalten nicht absolut sicher detinlert worden, das muß ich zugeben; es sind vielfach derartig gefährliche Elemente ausgebrochen und haben dann sofort neue Verbrechen begangen. Dieser beklagenswerte Zustand ist aber erklärlich. Die Provinzialverbände haben bis zum Ergehen des Er⸗ kenntnisses des Oberverwaltungsgerichts vom Jahre 1906 fast überein stimmend die Ansicht der Staatsregierung gegenüber vertreten, sie seien nicht verpflichtet, die verbrecherischen Irren unterzubringen; sie haben infolgedessen nicht für derartige Anstalten gesorgt. Nachdem nun vor zwei Jahren ihre Veipflichtung durch den obersten Gerichtshof festgestellt ist, sind im gegenwärtigen Moment, allerdings noch nicht an allen Stellen, diejenigen Anstalten vorhanden, welche erforderlich sind, um die Leute, von denen hier die Rede ist, mit Sicherheit unterzubringen; es wird aber von mir dahin gewirkt, daß dle Provinzen dieser ihrer Verpflichtung nachkommen und ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit in den Provinzen für den fraglichen Zweck geeignete Häuser haben werden. Nun wird. demgegenüber hervorgehoben: wenn die Provinzen dazu verpflichtet werden, würde das einmal außerordentlich viel Geld kosten. Daß es Geld kosten wird, gebe ich zu; die Verpflichtung der Probinen steht aber fest, sie werden ihr also nachkommen müssen. Des weiteren wird eingewendet: die gesamte Irrenpflege, wie sie gegenwärtig von den Provinzen ausgeübt wird, werde geschädigt, in ihr Gegenteil verkehrt, wenn die Provinz auch für eine bestimmte Anzahl von Irren lediglich von dem Gesichtspunkte ausgehen müsse, nicht die Leute zu heilen, sondern nur sicher einzusperren. Ja, meine Herren, diese Schwierigkeiten würden doch für den Staat genau in der gleichen Weise bestehen, wenn der Staat derartige Anstalten einrichten sollte; ich glaube, sie würden in noch höherem Maße bestehen, und wir würden zu noch schlechteren Verhältnissen kommen wie gegenwärtig. Wir würden ich habe das im Abgeordnetenhaus schon vor einigen Wochen ausgeführt wenn wir dem Staat die Unterbringung der geistes⸗ kranken Verbrecher zumuten, zwei Arten von Irrenhãusern bekommen: neben den Provinzialirrenhäusern die staatlichen Irrenhäuser, wo die Leute lediglich unter dem Gesichtspunkte untergebracht werden, daß sie nicht echappieren; es ist also ein ganz hoff nungsloses Unterkommen für diese Leute, und es würden Irrenhäuser zweiter Klasse sein, während man die Irrenhäuser der Provinjen als solche erster Klasse ansehen müßte. Ich glaube nicht, daß das eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes sein würde; es würden auch im ganzen schließlich sehr viel größere Kosten aufgewendet werden, wenn der Staat derartige besondere Anstalten errichten sollte. Der Staat hat sonst keine Irrenverwaltung. Er würde aber doch in diesen Häusern auch Irren⸗ pflege treiben müssen; er hat nicht die entsprechenden Aerzte, er hat kein vorgebildetes Wärterpersonal, er würde nicht in der Lage sein, verbrecherische Irre, die sich bessern und nach ärztlichem Urteil einer anderen Behandlung zu unterwerfen sind, in anderer Pflege unterzubringen, oder er wäre genötigt, die von ihm ein⸗ jurichtenden Irrenanstalten auch nach zwei Richtungen aus · zugestalten, wie es jetzt die Provinzen einrichten müssen. Ich glaube nicht, daß das zweckmäßig sein würde. Wenn die Provinzen die Pflege der verbrecherischen Irren haben, dann können sie individuallsieren unter den verbrecherischen Irren, und es ist notwendig, daß sie das tun. Die Provinzen bekommen nämlich nicht bloß ver⸗ brecherische Irre, die bestraft worden sind, welche vielleicht, wie von einigen Seiten geglaubt wird, irrtümlich für Irre angeseben werden, sondern sie bekommen auch das ganie Heer von Geisteslranken, die noch nicht bestraft sind, die aber gefährliche verbrecherische Neigungen haben. Für die sollen sie doch auch sorgen, und wie schwierig würde es da sein, die richtige Unterscheidnng jwischen denjenigen Irren iu treffen. die den staatlichen und denjenigen, welche den Provinzialanstalten zu⸗ zuführen wären. Das würde ju fortgesetzten Kämpfen jwischen Provinzen und Staat führen, wem der Betreffende zuzuschieben sei, und wir würden die Angelegenheit in keiner Weise bessern. Meine Herren, ich erkenne vollkommen an, daß es für die Provinzen eine sehr kostspielige und schwierige Aufgabe ist, deren Lösung ihnen nach dem Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts zugemutet wird; aber ich glaube nicht, daß dieselbe Frage auf einem anderen Wege zweckmäßiger ju lösen sein würde als auf dem Wege, der jetzt einmal durch das Erkenntnis des höchsten Gerichtshofes als der richtige festgestellt ist. . rühjahr durchziehen gewissenlose Agenten das ,, 2 nnn, r, wegzulocken. Diese Agenten erhalten eine enorme Provision, In unseren 6 katholischen Gegenden läßt allerdings der Ginfluß der Geistlichke folche Mißstände nicht aufkommen. Müssen diese ke, n. diefe Agenten, nicht irgendwo n,, werden? Minister von Miquel hatte mir 69 dieser Frage zugesagt, aber er war

i ĩ t groß. Bezüglich der Automobile bin 6 . 6. . 2 e in Städte und Bäder mit belebten

Straßen eigentlich nicht hineingehören.

Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:

Auf die Frage des Herrn Grafen von Mirbach wegen der Agenten und Stellenvermittler bin ich außerstande, näber einju⸗ gehen, da die Frage der Stellenvermittler zum Ressort der Derr Handelsministers gebört und ich nur gani nebensächlich dabei beteiligt bin. Es sind im übrigen, wenn ich richtig informiert bin, in letzter Zeit verschärfte Bestimmungen von dem Herrn Dandel dum nister de · züglich der Stellenvermittler erlassen worden; aber wie gesaagt, ich wurde die Grenzen meines Ressorts überschreiten, wenn ich nach dieser Richtung bin Auskunft geben wollte, da es nicht i meinem Geschäftoberelch gebört.

Was die Automobllfrage anlangt, so bedaure ich aufrichtig,

daß bei der Ausbildung dieseg außerordentlich nütllchen und wichtigen Verkebramtttels nicht diejenige Vorsicht nach allen Seiten angewendet wird, auf die dag Publikum mittelbar

Anspruch dat. Gewiß, ich gebe iu, Daß namentlich innerbalb der Städte und Ortschaften vielfach wit einer

unverantworilichen Schnelligkeit gefabren wird; aber, wel Deren,

niglich Preußischen Staatsanzeiger.

1907.

Sie werden allein durch polizeiliche Vorschriften in dieser Beziehung

eine wesentliche Besserung nicht erreichen. Ich glaube, daß die Haft⸗

pflicht des Automobilbesitzers für den Schaden, den er anrichtet, erst

wird Wandel schaffen können. Es ist den Herren ja bekannt, daß die

Frage der Haftpflicht der Automobilfahrer und der Automobilbesitzer

zur Zeit Gegenstand der Reichsgesetzgebung bildet. Daß das Auto⸗

mobll nach manchen Richtungen hin auch ein unbequemes Fahrzeug

ist für diejenigen, welche nicht darin sitzen, daß mancher gestört wird,

wie der Herr Graf von Mirbach vorhin angeführt hat, durch Geruch

und Lärm, das alles gebe ich zu; aber man übertreibt, wie ich

glaube, doch die Gefahr und die Unannehmlichkeiten, welche damit

verbunden sind. Oder, wenn ich mich andert ausdrücken darf, ich habe

die Hoffnung, daß die Gefahren und Unannehmlichkeiten, die damit

verbunden sind, sich mit der Zeit von selber abschwächen werden. Ich

erinnere Sie daran, welche Erregung es in das Publikum hinein

brachte, als vor zehn oder fünfzehn Jahren der Radfahrverkehr stärker wurde, und wie hat sich im allgemeinen der Radfabrverkehr in den übrigen Verkehr hineingefunden; er bringt nicht mehr Unannehmlichkeiten in dem Maße hervor, wie im Anfang. Aehnlich wird es auch, glaube ich, mit dem Automobilismus sein, und was die Gefahren der Automobile anlangt, so wird es die Herren vielleicht interessieren, wenn ich ihnen einige Zahlen aus der Unfallstatistik mitteile, die in Berlin über die Straßenunfälle ge⸗ führt wird. Es sind im Jahre 1906 durch Automobile 77 Unfälle herbeigeführt worden, von denen 2 tödtlich verliefen, 11 schwere Ver⸗ letzungen, 64 leichte Verletzungen herbelführten. Im Betriebe waren 1909 Kraftwagen, im Jahre 1906 waren 2410 Kraftwagen in Be⸗ trieb. Da ist die Anzahl der Unfälle erheblich gestiegen, es ereigneten sich 451 Fälle im ganzen, darunter 10 mit tödlichem Ausgange, 96 Schwerverletzungen, 345 Leichtverletzungen. Aber, meine Herren, im Vergleich dazu möchte ich Ihnen die Zahlen mitteilen, die durch andere Fuhrwerke hervorgerufen waren. Es sind durch die Straßenbahnen in Berlin im Jahre 19066 27 Menschen getötet, 154 schwer, 1406 leicht verletzt worden, in den Vor⸗ orten von Berlin wurden 11 getötet, 69 schwer verletzt, 484 leicht verletzt. Also allein durch die Straßenbahn hatten wir in Berlin und in der Umgebung von Berlin 38 Todes⸗ fälle, 23 schwere, 1890 leichte Verletzungen. Das war die Straßenbahn. Und nun die Unfaͤlle, die sonst durch Fuhrwerke, durch Omnibus, Droschken usw. hervorgerufen worden sind. Durch diese wurden im Jahre 1806 in Berlin 80 Menschen getötet, 600 schwer verletzt, 1998 leicht verletzt. Es sind beispielsweise durch schwere Lastfuhrwerke, ausschließlich der Bierwagen, allein 27 Menschen getötet worden. Allerdings sind die Unfälle, die durch Automobile hervorgerufen wurden, noch viel zu zahlreich gewesen. Aber ich glaube, die Zahlen, die ich Ihnen mitteile, werden Ihnen den Beweis liefern, daß auch die übrigen Verkehrzunternehmungen und offentlichen Fuhrwerks⸗ betriebe noch ju einer so großen Anzahl von Unfällen Anlaß geben, und man wird nicht behaupten können, daß die Unfälle, di durch Kraftwagen hervorgerufen sind, in einem zu ungünstigen Verhältnisse zu diesen Unfällen stehen. Sie können versichert sein, daß ich, wenn ich auf der einen Seite im vollen Verstãndnis für die Aufgaben, die durch den Kraftwagenverkehr gelöst werden můssen, an sich das Kraft⸗ wagenwesen nach allen Richtungen hin unterstütze, jedenfalls die Schaden, die durch schnelles und unvorsichtiges Fahren damit verbunden sind, voll anerkenne und, sowelt ich kann, zu mildern bestrebt bin. Ich gebe Herrn von Puttkamer zu, daß nach dieser Richtung etwas absolut Durchgreifendes, etwas absolut Sicherndes nicht geschehen kann, aber wie bei anderen menschlichen Einrichtungen werden wir uns freuen können, wenn wir die bessernde Hand anlegen können.

r von Koseiels ki: Ich hätte verschiedene Beschwerden auch on dig anderen Ressorts vorbringen können, aber die Person ö. He lch des Innern veranlaßt mich, es gerade hier n. ! Üinfere Anerkennung wird ihm vielleicht unangenehm werden, aber hoffe, ihn nicht wegiuloben, und so spreche ich es aus, daß ö von allen Ministern uns, wenn auch nicht mit Wohlwollen, das w, . wir ja gar nicht, so doch mit Gerechtigkeit entgegengetreten ist. Anläßlich des unsel igen Schulstreiks fand eine Haussuchung statt. 9. dieser Sache wurde der Schles. Itg. eine Mitteilun ge n, . nur durch Verletzung des Amts gebeimnisses seitens eines Beam P möglich war. 3 zeigt, daß doch nicht alles bei uns so geschfkt. daß es die oberste Behörde verantworten kann. Wir Polen sollen jetzt reichsfeindlich sein. * 9 57 5 n,, tem 4. at es emausert, je ĩ en m mf, 4 ch Konfervatlden mußten sich schan den 2 wurf der Reichsfeindschaft machen lassen. Im , . man eg gestern bedauert, daß die Regierung noch kein 24 ö . esetz gegen uns fertig bat. Wird ein solches Tatsache, so müßte, ̃ m das Sonialistengesetz noch, das gante at n fern 2 die Anklagebank, denn es rüttelt am deiliaften Recht, . er Soniallgzmus. Möge der Minister ( wahr machen 95 t se . Wort, keine Politik der Nadelstiche treiben ju wollen. r 32 feine Unzabl' Torquemadag, wir baben an dem einen großen hi genug. 36 Fdon Warten leben: Bei der Einrichtung der kommuna Sade an batte man sich den Amtsvor teher als . , patriarchalisch wi 4 ve tz .. 2 6 5 einen Brief des großen Kaisers an mein a,,, . 1 . Anta dorsieber werden mit Alten überlastet und 2 n * unterste, undesoldete Stufe der 8, Was ibnen itzt zugemutet wird, geht zu weit, ö. . 8 nn , . n , e ehe, nur Vertellungẽstelle eingericht 8 8 . far, 1g zu i , nr, , 4 egung kleinerer Am i , n h vielleicht einem pensionterten ffizier über ·

tragen werden könnte. . ö 4. Prinz von Sch oe na ich ⸗Carolatbh: Ich fürchte, daß durch

Vorschlag der enge Zusammenbang der Amts einge se enen ö , n. gehen könnte, und gerade D T sammenbaugeßz hat man ja die Stellung des nm, = d Zur Frage des Automobllverkebrs babe ich mich Ver —*3— d . * gußeri. Es ist richtig, daß das Automobil eth 22 ĩ auf der Straße, die wir gebaut baden. Sr Armeen * e. Automobil liegt mir fern, en wird dad Fadrer n 4 2 nach meiner Meinung werden. Aber de Nannen mn, .

—— d ö Aulomobilverleßrs find doch so gewachten. Dec de Seen,, .