1907 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Steiger beschwört, es ist täglich berieselt worden, die Leute sind tot önnen . mehr gefragt werden; es lassen sich dann, um ein Wor Zeugen mehr finden.

des Gra ofadowsky zu gebrauchen, keine Auf der fe ů n, die Wetterführung und die Be

rieselung so unzulänglich, daß die Fachzeitung darauf aufmerksam ü bis ein Unglück

önnte ich Ihnen aus Schlesien, Sachsen usw. Die Untersuchung über das Grubenunglück in Reden die eigentliche Ursache ist nicht festgestellt achmännischer Seite wurde in der Bergarbeiter⸗ ei 35 Grad Celsius 9 Stunden auf der die Wetterfuͤhrung und Berieselung 180 m waren Wettergefahr bekannt gegeben; auch der Obersteiger war davon unterrschtet. Trotzdem war es beim alten geblieben. Die Hitze war in der Grube so groß, daß eine ganze Anzahl von Bergleuten augenkrank wurde. Dle Vorgesetzten waren 8 bis 10 Tage vor dem großen Unglück auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht worden. Heute heißt es natürlich, es sei alles in der schönsten Ordnung gewesen; dag ist aber nicht wahr. Einen Arbeiter, der bei dem Rettungswerk beteiligt war, hat man nicht wie andere dekoriert, sondern ihn auf die Straße i. ung

ehabt, gegen die Herren disziplinarlsch und kriminell vorzugehen, Warum hört man bei diesem Betriebe nichts mehr von Fangvorrichtung? Das , im arum

ist es an der Saar nicht ebenso? Minister Delbrück hat cg er ha

machte; die Warnungen blieben aber ohne Erfol eintrat. Aehnliches Mitgilen, 9 a abgeschlossen; worden. 6 s zeitung festgestellt, daß Grube gearbeitet war äußerst trocken geblieben.

wurde; mangelhaft und unzureichend; em Einfahrer Uhl war die

weil er Verbandsmitglied war. Man hätte alle Veranla

e das Unglück verschuldet haben.

Ruhrrevier nicht langer als zwei Jahre im Betriebe sein.

zugegeben, daß das Seil in Reden defekt war, und

gag ie betreffenden Beamten sollten bestraft werden. etzt liest man, der betreffende Obersteiger sei mit sage und . 30 ½ bestraft worden. Ein Arbeiter wird wegen eines einen Versehens mit? 3 Monaten bestraft. Der Redner kritisiert dann die Zustände in Klein⸗Rosseln und moniert namentlich, daß die

reunde des Abg. Giesberts im Landesausschuß nicht auf Durch—⸗

hrung des Gesetzes vom Jahre 1873, betreffend die Knappschaftsz⸗ assen, gedrungen habe und h das Zentrum im Abgeordneten hause die Berggesetznovelle verschlechtert habe. Für den Abg. de Wendel eien Wahlflugblätter verbreitet worden, in denen er im Heiligen⸗ chein erschien. Sozialdemokratische Arbeiter seien von de Wendel wegen Verteilung sozialdemokratischer Stimmzettel entlassen worden. An den letzten Unfällen trugen die Werkleiter und nicht zuletzt die Bergbehörden die Schuld. Diese machen sich auch für fernere Ünfälle mit veraniwortlich, wenn sie nicht für baldige Remedur sorgen.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich habe mich wegen des Teils der Interpellationen, welcher die Untersuchungen über die bestehenden Einrichtungen und Vorschriften zur Verhütung von Feuers und Explosionsgefahren im Bergbau betrifft, unter dem 23. März d. J. an den preußischen Herrn Handelsminister gewandt. Der Herr preußische Handelsminister hat mir darauf geantwortet,

daß er entsprechend meinem Schreiben die in Ziffer 2 der

Resolution Giesberts bezeichneten Erhebungen über die bestehenden

Einrichtungen und Vorschriften zur Verhütung von Feuers⸗ und

Explosionsgefahren veranlaßt habe. Das Ergebnis dieser Erhebungen

werde allerdings kaum vor Ablauf von 3 Monaten vorliegen.

Was ferner die Unglücksfälle auf der Grube Reden und der Grube Borussia betrifft, so sind wir gewiß alle von diesen folgen⸗ schweren Ereignissen aufs tiefste erschüttert worden, aber ich kann immer nur von neuem wiederholen, daß die Berggesetzgebung Sache der Landesgesetzgebung ist. (Sehr richtig! rechts. Leider! bei den Sozial⸗ demokraten.) Die Landesregierungen und die Bergpolizeihehörden tragen deshalb auch die volle Verantwortung für den Bergwerksbetrieb ihrer Bezirke. Es ist ihre unzweifelhafte Verpflichtung, ohne Ansehen der Person darauf zu halten, daß alle die technischen Einrichtungen, die Wissenschaft und Erfahrung zur Verhütung von Unglücksfällen an die Hand gibt, auch wirklich zur Durchführung gelangen. Wenn übrigens hier behauptet ist, daß der Direktor eines in einem deutschen Lande belegenen Werkes, der deutsche Gesetze, deutsche Polizeiverord⸗ nungen im Bergwerksbetriebe auszuführen habe, der deutschen Sprache

nicht mächtig sei, so müßte ich eine solche Tatsache, wenn fie richtig wäre, auf tiefste bedauern. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Ist vor Gericht im Prozesse festgestellt ) Wag die Unfälle auf der Borussia⸗ und der Reden⸗Grube betrifft, so bemerke ich, daß ich bereits bei Gelegenheit der Interpellation Singer auf Nr. 215 der Drucksachen am 7. Februar 19606 erklärt habe, daß der Nachweis nicht geführt ist, daß bei diesem Unfall auf der Borussia irgend eine reichsgesetzliche Vorschrift verletzt wäre. Ebenso ist nach dem Schreiben des preußischen Herrn Handelt ministers der Nachweis nicht geführt, daß bei dem Unglücksfalle auf der Reden⸗Grube irgend eine reichsgesetzliche Vorschrift verletzt wäre. Damit fehlt aber schon an und für sich die Passivlegitimation des Herrn Reichskanzlers, auf die Einzelheiten hier näher einzugehen. (Sehr richtig! rechtg) Trotzdem werden die Kommissare des preußischen Herrn Handelgministers und auch die Kommissarien der elsaß · lothringischen Verwaltung tatsächliche Aufklärungen zu der Sache geben, die vielleicht beruhigend gegenüber den Ausführungen der Herren Vor⸗ redner wirken können. Wagz besonders die Unglücksfälle auf den Gruben Borussia und Reden betrifft, so sind deswegen im Abgeordnetenhause Interpellationen eingebracht und von dem Herrn Handelgminister berelts in den betreffenden Verhandlungen vom 8. Februar 1906 und vom 22. / 23. Februar 1907 beantwortet; zugleich ist bezüglich der Gryplosion auf Reden noch auf die Mitteilungen des preußischen Herrn Handelsministers in der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses vom 1. Februar dieses Jahres hinzuweisen, ferner ist eine amtliche Beschreibung des Unglücksfalles auf Borussia in der Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten und Salinenwesen erschienen, und in derselben Zeltschrift ist auch eine amtliche Darstellung der Explosion auf der Reden Hütte Mitte April veröffentlicht.

Der Unglücksfall auf der Borussia hat nach der Mitteilung des wreußischen Herrn Handelgministers dem Oberbergamt jzu Dortmund Veranlassung zu einer Aenderung der bergpolizeilichen Vorschriften über den Gebrauch des offenen Lichtes gegeben. Sodann wird von selten der Bergbehörden ständig darauf hingewiesen, daß zum Ausbau der Schächte möglich un verbrennliche Stoffe benutzt werden.

Die Explosion auf Reden hat der Königlichen Bergwerks⸗ direktion zu Saarbrücken selbst schon zu verschiedenen Maßnahmen Anlaß gegeben. Sie sind auf Seite 1275 des stenographischen Be⸗ richts über die Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 23. Fe—⸗ bruar d. J. mitgeteilt worden. Außerdem soll jetzt auf Anordnung des Herrn Handelsministers für die Saarbrücker Staatsgruben eine besondere Kommission gebildet werden, die unter Zu— ziehung der Vertrauens männer der Arbeiter die

untersuchen und Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitszustän machen soll. trolle für die Wettermänner in Aussicht genommen.

Meine Herren, es ist ja richtig, daß die Knappschaftsberufe⸗

Stellen aus zu erlassen.

fehlen lassen.

nötigen und ausreichenden Sicherheitsmaßregeln fehlen lassen, mittelba hierzu zu zwingen, auch in der Gestaltung der Gefahren tarife. Diese Werke müssen meines Gefahrenklassen eingeschätzt werden und das Reichsversicherungsam

schaftigt. Was weiter die Verhältnisse in Klein-Rosseln betrifft und nament

Berggesetzes Knappschaftsvereine eingerichtet werden. Die

die Vertreter der Bergwerke gestellt.

führung jener Bestimmung entstanden, Schwierigkeiten, die um so größer waren, als das französische Berggesetz 21. April 1810, das bis zum Erlaß des

Es waren indessen in Elsaß Lothringen bei einer Reihe von Berg⸗ werken bereits Unterstützungskassen gegründet und bei den Verhand⸗ lungen der elsaß-⸗lothringischen Regierung mit den Vertretern von Bergwerken, welche dahin zielten, daß nunmehr entsprechend § 142 des elsaß„lothringischen Berggesetzes Knappschaftskassen eingerichtet würden, fand die elsaß⸗lothringische Regierung lebhaften Widerstand (Hört, hört, weil man die Unterstützungskassen beibehalten wollte und es ablehnte, diese in Knappschaftsvereine umzubilden. Demnächst kam die sozialpolitische Gesetzgebung und die Werke des Kohlen sowie die des Minettegebietes änderten die Satzungen der bestehenden Kasseneinrichtungen den Bestimmungen des Berggesetzes entsprechend ab. Es ist aber jetzt der elsaß ⸗lothringischen Regierung gelungen, einen allgemeinen Knappschaftsverein zu gründen und damit den §z 142 des elsaß⸗lothringischen Berggesetzes voll durchzuführen.

Der Herr Vorredner hat sich nun beklagt, daß diesen Statuten der Knappschaftsvereine keine rückwirkende Kraft gegeben worden sei. Es hat über diese Frage am 24 November 1906 in Diedenhofen eine gemeinschaftliche Versammlung sämtlicher Mitglieder des Bergbaulichen Vereins und eines von den Belegschaften sämtlicher Gruben gewählten Arbeiterausschusses stattgefunden. Dabei wurde seitens eines Vertreters der Werke ausgeführt, daß eine solche Zurück⸗ datierung der Rentenberechtigung nicht stattfinden könne, da die nötigen Mittel hierzu fehlten. Ein solches Vorgehen zu rechtfertigen, müßten auch die Arbeiter dann ihre Beiträge für z. T. sehr lange Zeiträume nachzahlen. Dieser Weg sei ungangbar, sowohl für die Arbeiter als für die Vereinswerke. Uebrigens könnten diejenigen Arbeiter, welche bisher in einem fremden Knappschaftsverein waren, der mit dem elsaß⸗lothringischen in ein Gegenseitsverhältnis tritt, in letzteren ein⸗ treten und ihre früheren Rechte erhalten. Die Vereinswerke könnten jedoch in einem Punkte weiter gehen, als dies in dem Ent⸗ wurf geschehen sei, nämlich es könne festgesetzt werden, daß die bei Gründung des Knapypschaftsvereins in denselben eintretenden Arbeiter, falls sie in den ersten 3 Jahren arbeitsunfähig würden, mindestens die Minimalrente erhalten sollen. Das sei für diejenigen Arbeiter, welche infolge eines Unfalles bergfertig würden, schon in 513 Absatz 3 festgelegt, es könne auch für die sonstigen Fälle ermöglicht werden. Hierdurch werde die Rentenberechtigung um drei Jahre zurückdatiert. Schon dies stelle eine Belastung der Kasse dar, es sei jedoch das Aeußerste, zu welchem die Vereingwerke im Interesse der soliden Begründung und der dauernden Leistungsfähigkeit der Kasse sich entschließen würden. Es könne daher folgender Passus hinzugesetzt werden:

Mitglieder, welche dem Knappschafttverein seit der Gründung angehören und in den ersten 3 Jahren nach der Gründung invalide werden, erhalten die Minimalrente, falls sie in der Zeit vor der eingetretenen Invalidität mindestens 3 Jahre ununterbrochen auf einem Vereinswerke gearbeitet haben.

Dieser Passus hat alsdann auch Aufnahme in die Satzungen gefunden. Meine Herren, es sind hier eine solche Reihe von Einzelheiten angeführt worden, daß ich natürlich nicht in der Lage bin weil mir keine Beamten im Reich zur Verfügung stehen, die über die einzel staatlichen Bergwerksverwaltungen eine Aufsicht führen und die Ver⸗ hältnisse an Ort und Stelle untersuchen können auf all diese technischen Fragen einzugehen. Der Reichskanzler kann nur ein—⸗ schreiten, wo es fich um unzweilfelhafte Verletzung von Reichs- gesetzen handelt. Ich muß deshalb die weitere Aufklärung dieser

Einzelheiten und die Widerlegung der Anschuldigungen, die hier gegen die Bergwerkzverwaltungen erhoben sind, den Herren Kommissaren überlafsen. Ich würde dem Herrn Präsidenten dankbar sein, wenn er zunächst dem Herrn Kommissar des preußischen Herrn Handelsministers das Wort erteilte, um hier eine Anzahl Mitteilungen zu machen, die

einzelnen Gruben befahren, das Vorhandensein etwaiger Mißstände

Es ist ferner die Einführung einer Kon— . in Klein -Rosseln hat nicht nur

genossenschaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen können. Wenn sie aber von diesem ihrem Rechte bisher keinen Gebrauch gemacht haben, so war der innere Grund hierfür der, daß es bedenklich er⸗ schien, in einem so gefährlichen und verwickelten Betriebe, wie der Berg2 werksbetrieb, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften von zwei Denn doppelte Unfallverhütungsvorschriften würden auch doppelte Kontrolle erfordern und durch derartige doppelte Unfallverhütungsvorschriften, einerseits der Bergpolizeibehörde, ander- seits der Knappschaftsberufsgenossenschaft, würde wahrscheinlich nicht Ordnung herbeigeführt, sondern die Gefahr von Mißverständnissen und Unordnungen gesteigert werden. Es bleibt deshalb dabei, daß die Verantwortung für die nötigen Sicherheitsmaßregeln und ihre Durch⸗ fübrung bei den Bergpolizeibehörden bleiben muß; diese tragen die volle Verantwortung für das, was entgegen den bestehenden Vor—⸗ schriften unterlassen ist, wenn sie es an der nötigen Aufsicht haben

Ferner ist ein sehr wichtiges Mittel, die Werke, die es an den

Erachtens zu höheren

ist deshalb gegenwärtig mit einer Reviston der Gefahrentarife be⸗ in

lich den von dem Herrn Vorredner hervorgehobenen Punkt, daß das elsaß lothringische Berggesetz nicht rechtzeitig ausgeführt ist, daß

elsaß⸗ lothringische Verwaltung hat dieses „sollen“' dahin ausgelegt, daß das nicht eine zwangsweise Verpflichtung, sondern nur eine Direktive ist (Hört, hört! in der Mitte), und auf diesen Standpunkt haben sich auch Daraus sind bei den Ver⸗ handlungen allerdings außerordentliche Schwierigkeiten in der Durch

vam werbeordnung nicht gleich von vornherein in

elsaß lothringischen Gesetzes von 1874 galt, solche Knappschaftskassen nicht kannte.

de Ein Regierungstommissar: Das

Den , n ganz Deu nahme erweckt, es ist auch im Landesausschuß von .

große

Lothringen zur Sprache gebracht worden. Damals war die berg⸗ pollieiliche Untersuchung noch nicht abgeschlossen; jetzt liegt daz Er— gebnis vor, wir haben der Staatsanwaltschaft das Ergebnis mit— geteilt, diese hat bis jetzt eine Entscheidung noch nicht gefaßt. Der Redner verliest nunmehr das Ergebnis der vorgenommenen bergpolzeilichen Untersuchung, woraus sich vor allen Bingen ergibt, daß die Be— wetterung nur geringen Schwankungen unterworfen war und daß es sich um einen Grubenbrand nie gehandelt hat. Obwohl der Kohlenstaub nur eine geringe Rolle gespielt hat, ist die Be— rieselung nach den Zeugenaussagen eine regelmäßige und ausgiebige gewesen. Der Redner macht auch , über die in der Grube big jetzt gebrauchten Sicherheitslampen und glbt dann seine persönliche Meinung über die Schuldfrage dahin ab: wir müssen zugeben, ß Unregelmäßigkeiten im Betriebe vorgekommen sind; diese Unregel⸗ mäßigkeiten stehen aber mit dem Unglück nicht in einem solchen direkten sachlichön Zusammenhang, daß ihnen die Schuld an dem Unglück beigemessen werden kann. Eg ist zweifellos eine Sorglosigkeit des verunglückten Steigers gewesen, daß er mit der Lampe in die Wetterführung eintrat, er hat es aber zweifellos getan in dem Bewußt ein und in der Ueberjeugung, daß es sich um einen gefahr⸗ losen Betrieb handelte. Er ist gestorben auf dem Felde der Aibeit. Im übrigen wird die Verwaltung das Ergebnis der Untersuchung dazu benutzen, um diejenigen Maßregeln durchzuführen, die zum r Schutze des Betriebes notwendig sind. Wir haben uns an die polizei lichen Anordnungen gehalten, die im Dortmunder Revier musterhaft gewesen sind. In ,,. aber werden wir sie wohl ändern müssen. Was den zweiten Punkt der Interpellation betrifft, so hat t es der Abg. Giesberts so hingestellt, als wenn wir unsere Einrichtungen bezug auf die obligatorischen Knappschaftsvereine eist unter

dem Druck der Führer der Gewerkschaften getroffen hätten. Wir brauchen uns doch im Schatten des Straßburger Münsters nicht Lerst durch die Gewerkschaftsführer über sozialpolitische Maß⸗ regeln belehren zu lassen. Was die Behandlung der italienischen Arbelter betrifft, so können wir uns nicht den Luxus leisten, erst ab—⸗

Knappschaftskassen nicht eingerichtet sind, so habe ich darauf zuwarten, bis ein Streik entsteht. Wir müssen die Ruhe und Ordnung folgendes zu erwidern: Die elsaß⸗Lothringische Berggesetzgebung ,, ie n , nnn, , n,

! görecht Gebrauch, selbst auf die Gefahr ist Land es gesetzzebung. Das Berggesetz von Elsaß⸗Lothringen hin, daß das manchem nicht gefällt. (Große, fortgesetzte Unruhe und vom Jahre 1874 ist dem preußischen Berggesetz nachge⸗ Zwischenrufe; Präsident Graf zu Stolberg bittet, den Redner bildet. Nun „solen“ nach 5 142 dieses elsaß, lothringischen nicht zu unterbrechen,. Mit dem Staatssekrekär bedaure ich, daß

der erwähnte Direktor nicht deutsch kann. Es handelt sich aber um einen Direktor, der schon seit der französischen Zeit in diesem Betriebe ist und der nicht bergpolizeiliche Anordnungen zu treffen hat. Was den § 142 deg . Gesetzes betrifft, so möchte ich doch darauf hinweisen, daß zwischen einer Soll⸗ vorschrift und zwischen einer Mußvorschrift ein großer Unterschied ist. Es handelt sich hierbei mehr um ein Programm. Daß man nicht sofort die Knappschaftsvereine eingeführt hat, ist aus denselben Gründen ge⸗— schehen, aus denen die beiden gesetzgebenden Faktoren im Reiche die Ge⸗ lsaß Lothringen eingeführt haben, sondern erst 1889. Man sagte sich in den 70 er Jahren: die Indufttle, die von Frankreich abgetrennt worden ist, muß sich erst in die ,, , . e, in die neuen Absatzverhältnisse hineinpassen, und deshalb könne man bei der schwierigen Lage, in der sie sich befinde, die Gewerbeordnung nicht sofort einführen. Dasselbe galt auch von der Einführung der Knappschaftsvereine. Wir haben deshalb besondere Betrieb, und Krankenkassen für den Bergwerksbetrieb errichtet. Wir haben die Unternehmer im vorigen Jahre darauf hingemesen, daß ein i r nicht mehr angängig wäre, und seit dem J. April, nicht 1. Mai, wie gesagt wurde, ist der Knappyschaftsverein obligatorisch. Die Anrechnung der früheren Dienstzeit wäre gewiß sehr schön, aber ein Zwangsmittel gegen die Unternehmer haben wir nicht. ir haben nicht, wie man anzunehmen scheint, allen möglichen Einfluß auf das Statut, sondern wenn es keine gesetzwidrige Bestimmung enthält, kann die Oberbergbehörde die Zustimmung nicht versagen. Gewiß, Herr Emmel ich freue mich sehr, Sie hier zu sehen wir haben nur darauf zu sehen, ob die Bestimmungen des Statutz nicht dem Gesetz zuwiderlaufen. Die Anrechnung der früheren Dienstzeit würde eine große Summe nötig machen und die Regierung könnte sich nicht leicht entschließen, einen h hohen Betrag aus Landesmitteln zu bewilligen. Da⸗ gegen haben einzelne Werke, z. B. auch dag von de Wendel, frei⸗ willig große Zuschüsse hergegeben und es würde mich freuen, wenn auch andere Unternehmer freiwillig aus ,, , , dem Knappschaftsverein Zuwendungen machten. Allein eine Verpflichtun besteht weder für die Regierung, noch für die Unternehmer. k dem Knappschaftsstatut ist wenigstens einigermaßen Vorsorge getroffen, indem diejenigen Bergarbeiter, die wenigstens 3 Jahre ununter⸗ brochen auf einem Verbandswerke tätig gewesen sind, die Minimal⸗ rente erhalten. Auch auf die geheime Wahl hat die Regierung keinen Einfluß. Ich kann Ihnen im Vertrauen mittellen, daß wir den Arbeitgebern zu erkennen , haben, wir wünschten die geheime Wahl, wir sind aber auf Widerstand gestoßen und ein Zwangsmittel steht uns nicht zu Gebote. Ich hoffe, daß die gesetzlichen Bestim⸗ mungen, mit denen Pieußen de gr, ist, in ähnlicher Weise auch, von ung überngmmen werden können unter Vorbehalt der Berücksichtigung der besonderen elsaß lothringischen Verhältnisse.

Auf Antrag Singer findet die Besprechung der Inter⸗ pellationen statt.

Abg. Dr. Wil - Straßburg (Zentr.): Der Reichztag soll nicht zu⸗ ständig sein für diese Interpellation, meinte der 2 n a, i die Unfallverhütungsvorschriften ist er doch ohne Zwelfel zu“ tändig, gleichdiel ob die Bergverwaltung Landessache ist oder nicht. Die Unfallberhütungsvorschriften haben sich im allgemeinen in der Industrie bewährt; sie ermöglichen auch eine doppelte Kon⸗ trolle, nämlich durch die Gewerbeaufsicht und durch die Beauftragten der Berufsgenossenschaften. Was Elsaß-⸗Lothringen betrifft, so gehören ohne weiteres alle , . die den Bergbau be⸗ treffen, direkt in den Reichstag; denn es handelt sich hier um ein Hielchzland, dessen oberste Verwaltung im Namen des Kalsers geführt wird; über die Falte ten des Reichstages für meine Inter⸗ pellation besteht daher nicht der geringste Zweifel. Nun wird uns Eeileht, der Kohlenstaub spiele überhaupt nicht eine so große Rolle. retzdem müssen wir mit größter Entschiedenheit verlangen, daß die Unfallverhütungsvorschriften auch im Bergbau, wo es sich um Leben und Gesundheit so vieler Menschen handelt, voll zur Durchführung ag Die Parallele mit der Einführung der Gewerbeordnung ann ich nicht gelten lassen; die Verzögerung dieser Einführung hat seinerzelt sogz von Stumm im Reichstage , angegriffen und angeklagt. Es waren bloß die Baumwollwarenfabrikanken, die mit

Rücksicht auf die französische Konkurrenz sie hintanzuhalten verstanden,

bis die Schrift von Profeffor Herkner über die Verhältni lich über Ke Ben ez. ae ie Kerhnlgsisg sent

usnutzung der Kinderarbeit, ein grelles Licht ver⸗ breitete und der endlichen Ausfübrung sehr virksam vorarbeitete. Obwohl die Fabrikanten von Ghee enz sich mit allen Mitteln wehrten, wurde 1889 die deutsche Gewerbeordnung in die Reichslande eingeführt. Im ohe ganzen war unsere Regierung nicht immer und überall bestrebt, die sozialpolitische Gesetzgebung so durchzuführen, wie es geboten war, dag sieht man an der Frage der Knappschafts⸗ vereine; es bedurfte erst so furchtbarer rn eee daß man dazu überging. Wir wollen hoffen, daß nunmehr die Reichsgesetzgebung so durchgeführt wird auch auf diesem Gebiete, wie wir wünschen, und unberechtigter Widerstand dagegen gebrochen wird.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

meines Erachtens berichtigend wirken werden.

. . .

. . * ö

.

zum Deutschen

114.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

1): Bei der vorgerückten Zeit beschränke ich ĩ 1 . , Es ist erklärlich . neben re e. Icicht igen Bedauern . , , 8 ie e , , n, . mehr, als in der letzten Zelt auch das kin i , e let fr beĩ sah, die viele Menschenlehen

J erörtert; auch heute habe ich über die Fälle jon r , 26 Neues gehört. Nach meiner ö. . , die hygitenischen und Sicherheitsvorrichtungen in den Berg⸗ 6 Deutschlands mindestens auf der

l och be h r ö e e fen Boden geschehenen Unfälle zunächst in

ehören, aber auch der

9 e gr ehh, . behandeln. (Abg. Singer 4j doch Die Vinge interessieren doch allgemein. ö mit dem preußischen Handelsminister, daß die

6 i derart vervollkommnet werden mögen, 3 K Betrieb eingeführt werden . Yi Interesse las ich neuerdings in den Zeitungen, daß m

i in der Rähe der Arbeits⸗ Finrichtung von , . . er h

sicht auf die Kosten piecse Ginrichtungen einführen und si Ueber die speziellen bergtechnischen

tie ö e fe rere. ĩ eilen, lungen des Abgeordneten . dal en gell 9 . , Erklärungen der Regierung kann i

ft der Unfälle muß ihren Wert oder Unwert geprüft abb . ö gwerkwes Opfer der Unfälle ver ; sch auch der Forderung an, daß im Meichst ag: Mn der Reltung der beklagenswerten Yhser d werden; Ch clit e mig Ire tr e e , Lob. Daß ( Nebelstande in den

kelsten Punkt, die Seil

daß die Schuld gen, . . x Sorgfalt zurückgeführt werden muß. ie Fr

̃⸗. mi n n fr . 6 ö . 6th 64 . ve e e gls, Wege des Zwanges n . gere, T tet könne nur . gege stt getz, . * . nehmer und Arbeiter funktionieren; in den , l de darüber Belehrung schaff . enn e f. die Feichetlande die Wünsche der bein sich herausgestellt hat, daß für en. ,, Interpellanten der Erfüllung nahe ö. J,, ü r einzugehen. er Abg. de /) ü der Anwesenhe ert; en ge r g, , sind . uni gm ar nh 6 lich ihre sozialpolitische Fürsorge zu . ö Ich erkläre das hier auf Wunsch , 6 . i . haben sein, die . . für Leben und

nd.

n, e n, . . des Gegenstandes ist geordnetenhause fungditus erfolgt und alles, fagt werden konnte, ist auch von seiten der preußischen

.

8 humanitären d efagt worden. r sind aber schon au ern del gte zern, daß er auch hier besprochen wird. Die

ü die reichs⸗

S übrt allerdings zu der Frage, ob überall . . , ,, le n ,, 3 3 . ö e, . h konstatieren, . ein Ma l 9. s u lichen Vorschriften nicht nachgewiesen ist. i . Bezug auf die ,,, . ng nicht nachgewiesen werden, r .

n . 6 Bergbaues wäãchst allerdings auch die Gefahr; was bei a

ängen sich ausdrängt, ist der Gedanke, daß viel weniger

e c f. ü slborschriften und die ücksfã den, wenn die Kontrollvor J ne l l g e iwüi la , h überall strikte innegehalten würden.

enn die Behörden, die Aufsichtsbeamten und die ausführenden

iter is herunter zum einfachen Arbe ö ö so wird die Gefahr 3 eine alte Erfahrung, daß man mit der Zeit gegen , ob icht, mutvoll bis zur die, wah ihnen zum Lobe gereicht, ] kJ Arbeit nachgehen. Auch 2. ,,, . peel ,, . Vieren men herrscht. , , ah Perhltung von Ünglügsfällen Dies ist die erste Bedingung 3. r, n, m, . . 64 . am fm anf g ben ,, ,,, . e aus . daß, wenn solche Unglücksfälle geschehen, ir Regel große Geldsummen aufgebracht werden,

nicht der Fall, wenn es um ] Sidel n , ĩ llgemeine. Beachtung fin , . 3 geleistet werden. Die Bergarbeiter

ü inheit ein. ändigen Gesahren ihr Leben für die Allgeme 6 . besondere Sympathie verschaffen. Vor allem

j ilde, aber sach⸗ ü rlimmer wieder eine in der Form milde ĩ . Dur bfi eng der Vorschriften zur Verhütung von Un

5 Behrends (wirtsch. Vgg): In. Glsaß Lothringen ist zt.

e s sein sollte. sächlich nicht alles so in den Bergwerksbetrieben, wie ** . J 6

in 265 000 Berg⸗

ö vorgenommen worden sind, grbeste bc schẽ tie dg ö i Zastãände. bin ichen n,. unn gl. .

̃ d habe mich überzeugt, daß die Verhalnn ,, ,, k 6h ist von dem Verband ein Mie, , 3. eisaß. lothringischen gan erg y eschehen. Linbhben ast die iat nichtig für die nnpn che tere nere wm 6 . Cerglete nf ließlich ungemütlich wurden kann man die Berg 3 Jahre hindurch trotz der ge

etz⸗ e gn, tft. 6 & wp baff fen bestehen sollen iz.

e, len wurden. Die 5 hatte nach dieser

, sehr wohl das Recht, bei den Bergwerkt⸗

besitzꝛn auf die Einrichtung solcher Kassen iu dringen, und der

übrenden Firma de ,, , der Behörde aufgefordert wäre,

bildet wären. Es n err raf Unternehmertum ohnmächtig gewesen

zweite Beilage Reichsanzeiger und

t sich , . lee . i,,

6 atut, be f ol ö. Weite fschaft in gewissen n waren, vorher

ie schä Auch im . er e , , sie haben sich aber dagegen gewehrt.

Watz die Ünglücksfälle selbst be . Betracht das Drängen auf eine

kosteten. Bas preußische Abgeordnetenhaus hat, diese Unglücks fälle ar r e, dh gr, , oi

ung gemaßregelt werden. Ferner lst man

Höhe wie diejenigen anderer lichen Organisationen zu belamp eng en, ,,,

? dem ,,, ,, ä eiten von ihrer Arbeltsstelle zu verlegen,

. 8 ö. er, die von ihnen selbst gewählten Kollegen eine größere

9. . wenn er solche Maßregeln einführt, nicht in Gefahr kommen.

i beitervertreter anerkannt; 86 a ö 3 die gewerkschaftlichen Hrgan isat then mehr anerkannt würden, so würden die Unglücksfälle entschleden

herabgemindert werden, , wäre mir iagteressant, ͤ geg. bie Gewerkvereine mangels ausreichender positi

rwaltung zu hören. Die zu eilem gegenseitigen Ver

ü ö würden, . ,,, . 5 . , sowohl wie der amtlichen Stellen.

Geben Sie den Arbesterorganisationen doch positive Ziele und es

inli ung Über die Ursachen der wird nicht nur der ,, und immer so rasch zum 96 gereichen.

at es in irgend einem Werk an Arbeiter die Verantwortlichkeit für d

ück. tragen. Sicherheitg. und Schu vorrichtungen gefehlt, so soll ch . ö ,

ö er , rb ech vßling (fr. Volksp.): Mit Rücksicht auf die Verband. 9 bleiben nicht alle in ihren Schranken, und viele erliegen der Ver⸗

werksbetrieben vorhanden

Trennung der Betriebe und AÄufsichtsbebörden im Sinne der vom

ur fem n fe erdin es istlich en, ei, 36 ,, dem n. des Elementarunterrichts

ausgef etzt ist, abstumpft, und das gilt besonders für vesend sortgesetzt ad,

abe ist dies aber um Unglücksfälle handelt, die in

sandt worden.

a d U⸗ Wendel hat ; 6. . 1

d 2. sch aal e, den Stürmen des Leben sinden und sich die diebe zum Vaterlande

döniglich ischen Staatsanzeiger. öniglich Preußisch ! was

Perlin, Montag, den 13. Mai

ichts dagegen, da dem König erhalten können. Wir haben n Feb, tes e, m ,. n,. n e. ö ti, wir haben n gegen eine . ‚. , te für die Schulinspektoren un ͤ ne . fl ,, namentlich an lleineren 4 Ber Geisfliche ist der Vertrauensmann der Gemeinde. ien mn, snterrichtg verwaltung sind . ,,, . ,. ö Ii k vativ gerichteten e ; ,,,, ,,, , ,, , meiner Freunde , . In. den Kundgebungen der Konserpativen im anderen Hause für . Minister an. öge der 6 und Vater des Volksschulgesetze b ifen sehen!

t. J Der Minister hat gestern auf Artilel von mir in der Presse hi ern n r 3h , d n den ander Ir gen , . unser Volk über 9 Lage an, , Der Minister soll sich aber . , eh, fare gn, . Der Minister entnahm aus meinen Artttgin, e n n,, herstellung Polens dächte. Es handelt sich aber n,

in moralischeg, ein seelisches Band zwische

rn rn 2 an, 3 . ö . a,

nichtö anderes als die deutschen 2. e i, ,,,

dort als richtig anerkennen, wollen aun at, ,

welse, wenn man mir sagt, daß der Schulstre

,, , y, ,. sei, als ich gestern n,. , ,

ältnis von rh cfseri⸗ und bowski kommt mir vor, wie ein . ir er, . .

, ö den Kreise zu einem anderen sagt: komm her, hier ist g f eh re e. n ere nn ka cih wwergzgh g, en ich bin feel nd. w

Umständen ist es sehr schwer, mit Deutschen in ,, zu treten. In meinem Vaterhause habe

1 ir Bergarbeiter sich mit ihm be gun ern angel . suchte man die Arbeiter in

zglichst große Förderung, die Gleich= auf den Gruben sehr darauf bedacht, die gewerkschaft⸗

icht gewählt werden. Wenn die Arbeiter der Ueberzeugung

t auf den Gruben h

n Bergbau den. Ez gibt jetzt viel

Arbetrerschaft, sondern, zem gesamten s ich eg seinerzeit noch andert gefunde ĩ äckzfällen find Persaͤumnssse die! Polen sich etwas, von ihnen , 91 nigen. besser werden, bis die Beutsche, die mesnen, 6 , hand! taten. Herr

;

. ö Hub 1 49 rn , ,. ,,, Er hat a

e wech le eh d nicht herabgesetzt, ich habe große

Hochachtung vor dem Lehrerstand. Die Lehrer tun ihre Pflicht, aber

ie Sicherheit in den Gruben mit

nfere heutigen Ausführungen . . . ef. ju diesem Ziele gelangen,

? e Bergunfälle und die heutigen . . nshh kur faffen. Die große mit Rotwendigkeit zu einer gründlichen Abhilfe Die Pflichttreue der Bergbeamten und

ä traggebers vollmächtigte muß im Sinne des Auf ü , , ,, g, e,. Vertrauen. Wenn der alte Salomo ö 9 ö Kind der polnischen Mutter zerbrechen, e e 16 n. Daß jetzige ganze System muß g , ,,, an die Anekdote vom , . hen . seinem Kommls sagte: wie wäre es, wenn wir es einmal m

Ehrlichkeit versuchten.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Studt:

Meine Herren! Mit geistreichen Redewendungen und Aneldoten läßt sich diese ernste Frage nicht lösen. Ich halte mich ö. ö. . pflichtet, mich gegen die Ausstellungen, die Herr von 2. e 9 gegenüber gemacht hat, mit aller Entschiedenheit zu wenden. ö. von Kotcelsk! hat seine Ausführungen damit begonnen, daß 6 ö Darstellungen hinsichtlich der Ursache des Schulstreiks 4 t o ; ö Herbst bemängelte. Gestatten Sie mir, den Aufruf zu a e . für die polnischen Familienväter der Dropin Posen best . ,. um an einem bestimmten Tage, am I7. Oktober 1906, den strelk in Szene zu setzen. Der Aufruf lautet:

Rette, wer an Gott glaubt!

Grwachet! * Seht Ihr nicht das über Euren Häuptern flammende

eht Ihr nicht, was Euren Kindern droht? Wenn Ihr . die Religion in deutscher . 3 lernen, so seid Ihr Abtrünnige von Eurem Glauben. ien. mächtige Gott, dieser liebende Vater, aber auch e e e wird Euch Eltern grausam bestrafen für das Abtrünnigwer ö von ihm. Denn seht Ihr Blinden nicht, daß der lutherische ce e den katholisch⸗polnischen Kindern nicht nur die pra en lei ö. auch die Religion e, , 64. ,, edenkt, Eure Gleichgültigkeit im

. Ihr ü . ö ö . 6 eit und sto e .

6 6. schmerzjlich werden doch ihre armen Seelen * beklagen über die eigenen Eltern, die Ursache ihrer Verdammnis,

en hinführen.

46.

sind, hat die Bergwerks verwaltung ö. 3

fner Kommission anerkannt. Et ist nur zu wünschen,

i ae n ,,, Ergebnis haben möge, daß dem .

um Segen gereicht. Wir unsererseitg halten eine Vere ; . . Vereinheltlichung der berapol izeilichen Vorschriften un

ü i dig. lossenen Resolution für dringend notwen I r ger nl g af zu den Unsallyerhütungsmaßregeln

ü der ben, so müssen sie das Recht erhalten, an ,,, ee Kameraden mitwirken iu . ö. beste Abhilfe aber erblicken wir in einer reichsgesetzlichen Regelung anzen Bergwerkswesens. ; Hierauf wird Vertagung beschlossen. Zur Geschäftsordnung bemerkt der

ö dner⸗ r ' le), daß er sich schon längst auf die Re liste 3 . . Ckah vl er trotzdem das Wort nicht erhalten

. q ine Rednerliste t Kaempf stellt fest, daß ein

in . der b Korfanty annehme, im Reichstag ü t nicht bestehe. . . A/ Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Dritte Lesung des Etats; , . nn, unt

ö slieferungsverträgen m weg ,, de rr fer ie. mit Amerika; Reichsbeamten⸗

gesetze.)

Prenßischer Landins. Herrenhaus. 12. Sitzung vom 11. Mai 1907, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den ersten Teil der Verhandlungen in dieser Sitzung,

i ts haushalt setats 1 ,, i n, . 16 e Ministe riums über diese Eltern, die Gott selbst iu ehren und zu lieben befohlen ür

Ünterrichts⸗ (und Medizinalange⸗ hat. Diese Eltern wird er am Tage des Gerichts von sich stoßen und mit furchtbarer Stimme rufen . Ich kenne Euch nicht, ich kenne Euch nicht, Ihr se

Kinder nicht! . 6 Eltern! Untersagt alle wie e ? . am 17. Oktober 1906

Euren Kindern streng, im Religiongunterricht deutsch zu 2

Möge es unter Euch . . 6 26

nicht geborchte! Ibr sebt, gel

. 24 Ibr allein babt die große . e. von Gott verliebene Macht,. daß Ibr ein solches 6 . die Kinder erlassen könnt, und die Linder můũssen 4 . Ibr seld in Euren Glternrechten mãcht iger * die 8 . die böchsten vreußischen Beamten selbft! e g. botes, das an die Kinder seitens aller katholisch polnischen

.

in der vorgestrigen Nummer d. Bl.

bel ,. Freiberr von Qu rant referiert über die Kom-

ssicht; 1 bãt die bezüglich der Schulaussicht; dabei bäiten sich ff err e ., der . h , , * fei gefordert worden, daß die &= 1 v Ir wehen e, wü, fee, Ein dahin ann, er. ö. 3 ordnetenhause sei jedoch nicht zur Annahme ge 2 83 . habe erklärt, daß 1 e ö . l ig ge J ), ec . ) 6 uff, erh, men, ganz von der Schulauf cht losgelöst e n dem Minifler dafür dankbar ge ö ö. ar genf s würde die Loslösung der . a bedeuten. Einige Mitglieder der Kommission

seien anderer Ansicht gewesen.

Im Abgeordnetenhause

. gesprochen

8 Münster: , ch die Feinde . Pre effe. Br fn ust ii wunstter. Volleschie Inmütig, Sand in Dand erlassen wird, werden s ; ö 6 irn g. 8e . erf worde, da 2 Daun e Nur auf diese Weise könnt Ibr durchfübren,

unssse bald vergäßen und ebr bald 9. . . ö 2 . * 2 dieser Erscheinung gesucht. an . . 26 . die Kommunalverwal tungen w ub ii fuͤr die Schule, an materiellen . kot 91 23 inte also, daß es an andern eren n,. e n * eh r en n, 6 win. 6 . . ch' sesen die Gei en nicht J . ö , . u Du b b y, , a ka fe n n n verde viel ju vie ö 2 nahe Tr rel Pi eye ungen der aus der n sa ,, , , ,. r achern, wie 1 . le nnn f e r. sind, in den großen Stãdten

daß man den Katechismus und das Gebet in allen Schulen 23 = allen Klassen volnisch lehren wird. Fürchtet Euch nicht! Kein Gesetz, keine Strafe wird Euch für die Ver

zlaubens erreichen! . De an Mittwoch, den 17. Oktober 180611!

Möge Gott Euch beistehen und im Leiden trösten!

richtig und ich halte diese Ausdrücke aufrecht.

hat die

der Kirche stattfinden; S fernt werden. Wir / ̃ 1 6 m Glauben, dart sie einen inneren Va

Weckt mit aller Gewalt auch Eure

Kindern geschehen

teidigung des beiligen

Meine Herren, ich habe gestern schon dieses 2 * ** pãdagogisches Verbrechen und, sowelt es sich um die Se . der Entschließung der Eltern gegenüber der bea eg, et. . handelt, als ein in seinen Endiielen revolutionäres bene

8 br, ene, ber Sosiczheennel gie den, n Rüem wende ich mich mn den übrigen Beschalbre= Jugend schon mit 16 17 Ja 85 Gd gemacht. Die un wen —— 86 Ern nr ee he n Jusbung kann ich nicht agen wodurch Derr von wit croßer

: eibische Erziehung durch die iht kann nicht einfach aus wandtbeit meine gestrigen Vorwürfe Mu enttrẽrre⸗ der achte Men der Religiongunterr 262 die ö ee de en e m e wan ö r * * die unentwegt ihre Schuldigkeit getan daben dee ach an derredt

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