1907 / 114 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

1 . . . (.

uttermangels bezw. des für die heutigen Schweinepreise zu teuren

utters hinwegzukommen, zumal ja bald Gelegenheit genug borhanden ein wird, durch Grünfutter oder Weidegang enne billige und rationelle Fütterung der Schweine eintreten zu .

Will die Landwirtschaft auf die Dauer den ihr unumgänglich nötigen Grenzschutz aufrecht erhalten sehen, so muß sie sich vor planloser e . der Schweinehaltung hüten, da eine solche leicht dazu führen könnte, daß in absehbarer Zeit wieder unerwünscht hohe Schweinepreise eintreten.

Dadurch, daß, einer Anregung des Landesökonomiekollegiums folgend, in Zukunft voraussichtlich alljährlich eine Zählung der Schweinebestände am 1. Dezember stattfinden wird, dürfte die Uebersicht über den Schweinemarkt erleichtert und dadurch eine bessere Beobachtung der Ah. und Zunahme ermöglicht werden, die geeignet sein dürfte, dazu mitzuwirken, daß zu großen Schwankungen in den Auftrieben in Zukunft rechtzeitig vorgebeugt wird Tig *

Tragen die Landwirte vorstehendem entsprechend Rechnung, so dürfte dies wesentlich mithelfen, die Schweineprejse allmählich dauernd auf einer giechm igen und auch für die Schweinemäster noch einen Gewinn abwerfenden Höhe zu halten.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungö⸗ maßregeln.

Die Tuberkulose⸗Aerzteversammlung, die das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose alljährlich im An⸗ schluß an seine , zur Klärung aktueller wissen⸗ ö und praktischer n g, einberuft, findet am 24. und 25. Mai n Berlin statt. Nähere Mitteilungen und Einladungen für Aerzte werden durch die Geschäftsstelle des Komitees, Berlin W. 9, Eich horn⸗ straße 9, ausgegeben.

Persien.

Der Leiter der Qugrantänemaßregeln in Buschir hat bekannt ge— macht, daß vom 6. März d. J. ab die Bestim mungen der Pariser Sanitätskonferenz vom Jahre 1903 in sämt⸗ lichen Häfen des Persischen Golfs zur Anwendung kommen.

Tehergn, 11. Mai. (Meldung der St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur. Die Pest in Bahrein nimmt zu; auch in Buschir, 6 sich die Bevölkerung flüchtet, sind vier Pestfälle festgestellt worden.

Nach wei sung

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich— Ungarn

am 8. Mai 1907 (Kroatien⸗Slavonien am 1. Mai).

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

. e,, Rotlauf 2 un euche un * ,. Rotz Klauen Schweine der 9 und Länder seuche pest Schweine 2 . Zahl der verseuchten 8 2 gomitate C) k 4 5 ; . 3 Stuhlrichterbezirke St. 5 38 818 * 13 5 WMunizipalftädte * 8 8 8 118 6 2 S S f 5 r . a. Oesterreich. 111 Niederösterreich. . . . . . —— 4 1 2 2 Rd —— 3 4 838 3 J 11 20 29 4 h 4 4 , . 1 1 5 1 Oberösterreich ...... 1 1 13 J, 1 1 , —— l 4 10 2 .- 111 A 2 11 3 K 2 15 2 2 J 1 1 14 p 11 s.6 29 3 3 15 ü 11 2 48 k —— 3 9 I —“ '— 4 d ö 1 k /) —— ò2E̊ bI 20 , 2 3 1 —— “! 4 1 1 23 2 , —— . 1 23 3 J,, 1 1 1 24 4 w —— 2 3 25 h z —— ¶1 . 1 26 8 D 1 2 1 4 10 1 4 33 3 3 3 34 4 , —— 7 17 35 cd —i 25 72 3 3 1 —— 31 3 87 2 J 1— 15 14 39 4 w,, 11 K 40 5 KN JJ, 2 2 4166 d 11 . 13 7 J 11 3 3 43 8 V 111 2 3 1 1 44 1 2 2 8 19 1 1 45 dd, 2 30 11 27 b. Ungarn. 1 K. Abauj. Torna, M Kaschau e C4 . 2 K. Unterweißenburg (Alsö⸗ , , , W 5 7— 3 St. Arad, Borosenö, Elek, Kis jenö, Péeska, Vilagos, w / 4 St. Borogsebes, Nagyhal⸗ mägy, Radna, Ternoa. 2 2 5 K. Arva, Liptau (Lipté), k —— ¶1— I 6 St. Baäesalmäz, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Stadt Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Sza⸗ badka), Zombor ..... 3 4 5 7— —m ꝗẽ St. Apatin, Hödsäg, Kula, 6metpalunka, Obeese, Titel, Neusatz (Ujvidéh), sablya, M. Uwvidek .. 2 3 6 . 8 Baranya, M. Fünfkirchen 1 . —— 29 34 4 9 K. Barg, Hont, M. Schemni ( Sel meez· be en , 3 5 “! 2 4 11 . 44 4 ö

Maul⸗

Echweine⸗ Rotlauf

Maul⸗

Schweine /

2 und enche und * der 3 n, een, Rotlauf

* Königreiche Rotz Klauen. Schweine * Königreiche Rotz Klauen Schweine der

ö und Lander seuche pest Schweine ö und Länder seuche pest Schweine

Zahl der verseuchten 7 . Zahl der verseuchten

2.

J gemtt . . Komitate C ) 2 21 .

3 omitate &.) . 3 3 2 5 omitate (K. 222 3 12318

Stuhlrichterbezrke (St) 5 15 5 * : Stuhlrichterbezirke (St) S 85 S8 36 8

ö 6 5815 8 8 Mun iziwalstãdte 6 ö

8 D S S N ů3— S S S 1 2 5 6 76119 1 2 K ͤ ö

11 K. Bereg, Ugoesa ..... 11 3 118 1 1 0 K. Weszprim (Veszproͤm). 1 11 3 3111 4

13 St. , ,, De⸗ 61 St. Keszthelv, Pacsa, Sü⸗ reeske, Ermihälyfalva, meg, Tapolcza, Zalae⸗

, Si okelyhid. . 1 Ee dn ac en rst. H 4 algegersseg.. 2 14 St. gf lh Sent 62 St. e, , n,. ezökeresztes alärd, nya, Kani a, Letenye, No⸗ M. Großwardeln ( Nagy⸗ va, Perlah, Stadt Groß⸗

n ö. . e 6 11 8 9 kanijsa (Nagykanijsa) .. —— 7 2913 . . el 6nhe . a⸗ j gvarcsote. Nagys aͤlonta, Kroatien⸗Slavonien.

Venke, Vaskoö .... —— 4 5 10 641 K. Belovsr. Körög. Va.

ö. . * . 6. j 9 13 W2— 1 ,. (Varasd), M. Va⸗ ;

Kronsta rasso), J 3 12 531 2 Säaͤromsz ok. . 11 1— 1 1 1 665 K. Lika Krbava ...... 2 1 h

18 K. Csanäd, Csongräd, M. 61 K. Delle JJ —— 4 115 Höodmezoõbäsürhely, Sze⸗ 66 K. Syrmten (Szersm), M. gedin (Sjeged) ..... 3 4 9 16 2 3 Semlin (Zimony) .... 2 4 1 1

20 . iu g n n 69 Cee er M. Esseg

a vör), Komorn , 1 26 Fomärom), M. Györ, I0 K. Agram (Zägräb), M. K . —— 6 10 669 . 11 11 5 656 —vm

21 K. Stuhlweißenburg (Fejor),

. ö c enburg ö Zusammen Gemeinden (Gehöfte) zoͤkes⸗Fessrvar) .... a. in Oesterreich: 26 K. 44416 4111 Rotz 12 (12). Maul. und Klauenseuche 2 (), Schweineseuche 8 n Kᷣishont und Schweinepest 150 (374), Rotlauf der Schweine 33 (75). Sohl (8361Ivom) .... 11 Q Je 80 6 11 b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):

24 gjdu, M. Debreczin Rotz 67 (76), Maul. und Klauenseuche 4 (, Schweinese

ö , K ö ? . . ö. . und gi m 26 66 ö. ö. e . 6 Re, . ußerdem Pockenseuche der afe in den Sperrgebieten Nr. 2,

. X. RBunynd . G. 6 A 7 286 B D i, , , ha, . 36 17 Gen . ( Sͤo ̃ un ehöften.

26 ,, J ; ; . Kroatien⸗Slavonien:

roßkokel (Nagy⸗ Tütü 11 —⸗— 71 11 1 . ;

29 K. Kfausenburg(Koloze), . Notz 5 (8), Schweineseuche und Schweinepest 28 (266), Rotlauf Klausenburg (Kolozs bar) 4 12 2 7 der Schiveine 3 (3).

30 S ö 26 . gacset ö e e n, ,,. . h. De err , gr , .

araänsebeg, ugos, ehs und Beschälseuche der Pferde sind in Oesterreich u , Städte ] . nicht aufgetreten. . aränsebes, Lugos.. .. 135 2 2

31 St. Bozovies, Jam, Mol⸗ ö doda, Srabieja, Orfopa, R nn , , .

4 ö hen, Teregopa .... 1 1 4 1 (Mug , ö.. , Maramarog. ...... Il 11 3 = ndel und Industrie“.

33 K. Maros⸗Torda, Udvar⸗ Oesterreich⸗ Ungarn. helv, M. Marogbäsar— . Abänderung einiger Bestimmungen der Durch— delt, 1 6 1 .

34 K. * Wiejeiburg Mofon führungsvorschrift zum Zolltgrifgesetz und der Er— Dcdenburg (Sopron) . läuterungen zum Zolltarif. Durch Verordnung der öster— 1 3 10 reichischen Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues

38 8. Necograd (NRögräd)?! , 3 21 5 18 vom is. April d. J. Knd., einige Bestimmungen der Durch,

36 X. JR*entra Citi . . führungsvorschrift zum olltarifgesetze und der Erläuterungen

3 St Bin Gz by lle Pom zum Zolltarif abgeändert worden. In der Durchführungs— e n Vac, 8eme, vorschrift treten den Waren, die wegen ihres Zuckergehaltz St. ndr hc &] it Endreh einen Zollzuschlage unterliegen (5 3, Tabelle A), kandierte Fa Ye. Butapest 44141 9 3 7 Gewürze. Wurzeln, Blumenblätter u. dergl.“ als zuschlags⸗

38 St Alfodabas . pflichtig hinju. Die Abänderungen der Erläuterungen zum Zolltarif Ra ythia Rach ö betreffen folgende Waren: Fettsäuren; Palmöl, Palmkernöl und deren ö hiagyt org he Fettsäuren; die Abfallfette; Steine; Ton; Kalk; Dach und Tafel⸗ gar, M Reeg em ät ö , 5 3 11 schiefer; Schamottspeise; sogenanntes Kapselscherbenmehl; Maschinen⸗

39 St Abomiaise. unh. je ö walzen; Kotschutzbleche für Fahrräder; Fundament. und TLagerungs— zar? ten, 6 platten für Maschinen; Strähnbürstmaschinen und Fahrradfel gen. funf glegvba na tu ne ö Die Verordnung ist im TL. VIII. Stück des österreichischen Reicht miklsg, Stäbte Kie kun. gesetzblatig vom 26. pril S. J. unier Rr. 106 verbffentlicht. halas, Kiskunfélegyhäza 2 2 3 3 7 *

40 K. Preßburg (Pozsony), Niederlande M. ozsony J d A2 4 11 Zolltarifierun h

8 J g von Geschützen und G J

1 *r * ; 34 jyelisrt 2 2 , einem Erlasse des nice n,, , ben jar / Tab ] ie 1 6 R n 6 18. März d. J. Nr. 10, unterliegen die im niederländischen Heere

45 Si. Barz Efurgo, Ka⸗ * 3 im Gebrauch befindlichen Geschütze, wie lange Kanonen, kurje Kanonen pos dar geagre r Gre c. . a g hen, . 9 ,. ö. 6 6

376 *. 6 ö ꝰ)— . einem Zolle von 1, ulden für g. as Gleiche gilt von

44 g ve der dt Kaposbar.. , , J 19 ; ö Unter. und Zubehörteilen zu derartigen Defch tze ö. .

16 . Sym r Sat 66. U , m' irres, ien. fachen, Bremsen, Richt⸗ 7 . . orrichtungen, e für die Bedienung usw.

46 ** te eee . ö . . ö. ö ; Als „Kanonenkugeln“ sollen mit 6,75 Gulden für 100 kg ver—

13 3. . . 323161 . zollt werden die verschiedenen Arten von Geschossen für Geschütze

16 * Sinn n , 9 20 wie; Grangten, Granatkartätschen, Granatkarfäͤtschgrangten, Kar⸗

466 5 Ce gips . . 3 ,. ef er enn be fen ge fr ö.

Fw m ] ranatmäntel, Granatkar üchsen, Zündhülsen, ündhülsen, , n Vinga, 446 3 JZJündladungen. Zündschlag., Raucherzenger, =, , .

360 Sr Gern Detta. Weiß stehend aus Hülsen, die mit Pikrinsäure, Trinitrotoluol und dergl. in chen eh orten ö 4. fre ftefen 6 n gefüllte Kartuschhülsen, Hülsendeckel aus Kubin, Werschetz (Ver⸗ ͤ e e 6 ' , .

. e gen, die an das Kriegsdepartement oder die . Fitz , 22 . . diesem unterstellten Behörden n, . rr e fel Ihen die

, . 1 i 10 3 Richtigkeit der Bezeichnung entstehen sollten, ist vor einer etwaigen

. Thoren burg ö Torda⸗ endgültigen Beschlagnahme dem Anmelder Gelegenheit zu geben, Arch hoch kl 4 10 1 2 PTurch Vorlage der von dem Adressaten zu erteilenden Autkünfte die . Richtigkeit der Bezeichnung nachzuweisen. (Nederlandsche Staats-

58 St y . esurant.)

agyktkinda), Nagyszent⸗ ; miklés, Pärdäny, Per⸗ jamog, Törökbeese, w Schweden. kanizsa, Hatzfeld (3som⸗ Geplante Abänderung der Zuckersteuer und der bolva), Stadt Nagy⸗ Brausteuer. Den gesetzgebenden Körperschaften in Schweden sind fe,, 44 2 7 Regierungsvorlagen, betreffend die Abänderung der Zuckersseuer und

54 St. Alibunär, Antalfalva, der Brausteuer, jur Neschlußfassung zugegangen. Was die Zuckersteuer 3 one. , , 8 , . . . fen el ge ren n . 2. Juni

eeskerek (Nagybeecskerek), ür die Herstellung sowie für die Einfuhr von Zucker festgesetzte Panesova, Stadt Nagy⸗ Steuer von 13 Oere für 1 kg bestehen; die 6 la 6 .

0 beeskerek, M. Panesoba 2 2 2 44 rungen bezwecken nur eine Vereinfachung der für die . erfabrlkation 2 Gircs ' fionn . . . . Kontrolle und eine anderweite Feststellung des Zucker⸗

57 St. Bodrogköz, Halsiceg, Die Brausteuer war durch die Königliche Verordnung vom Nagymihäly, Sätoral⸗ 17. Juni 1903 auf 12 Oere für 1 kg 566. en g, . es aujhely, Szerenes, Tokaj, wurden jedoch für die eisten im Herstellungsjahré verbrauchten

aranné, Stadt Sätoral⸗ 30 0090 kg Malz nur 2 Oere, für die nächsten 46 006 kg 7 Oere, für

n hn n * j c Q 11 89 Q 1. ö. 3 ö. e a. 36. und . ö , . 50 006 kg 11 fe

: Felsöör, czell, ür g entrichtet. a die von den kleinen rauere ien gezahlten (Köszeg), Németujvär, Beträge nicht die Kosten der Kontrolle decken, so ist in , . Särvür, Steinamanger Vorlage unter Heibehaltung der Grundsteuer von 12 Oere für 1 Kg Szombathely), Städte die Steuer für die ersten 50 O90 kg Malz mit 4 Oere, für die nächsten

6 66 r r gn, (. 11 8 ö . und für die nächsten 50 000 kg mit 10 Oere zt. . 1 ür g vorgesehen.

N ; e j j tu . ar n bezwecken also keine Erhöhung der Eingangszölle Cisenburg (Va —m ür Zucker un ali.

ö. . . 6 ö *

Dänemark.

Geplante Zolländerungen für Zucker. Der vom densshsen Folketing angenommene, jetzt dem Landsting zur Beratung vorliegende Zolltarifentwurf sieht für Zucker usw. folgende, sich nicht 6 3 . Farbe, sondern nach der Polarisation richtende Ein⸗

rzo e vor:

, 6 Zucker in ganzen oder zerschlagenen siten, Platten, Kuchen oder dergl.; Honig; erner pulverisierter Zucker mit über 98 00 1 4424343

Pulverisierter Zucker mit über 86 o g, jedoch nicht über 98 060 Polarisation; ferner Trauben⸗ oder Stärkezucker und Trauben⸗ oder Stärkestrup, auch d

Wird Zucker dieser Art zur Raffinierung ein⸗ geführt, so unterliegt er, wenn er nicht über 960 /0 polarisiert, einem Zolle von 5,5 Oere für 1 kg.

Anderer pulverisierter Zucker, s6 0 /o und darunter polarisierend, sowie . Sirup und aufgelöster und anderer flüssiger Zucker, hierunter Rohrsaft, woraus der Zucker nicht ausgeschieden ist ....

Melasse; anderer gewöhnlicher Sirup als weißer; sogenannte Runkelrübenschlemh ec ..

1g 10ere,

w k

Vereinigte Staaten von Amerika.

Vorschriften für die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Drogen usw. Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 18. Januar 1907 genehmigten Ent⸗ scheibung des Bureau of Chemistry (EBood Inspection Decision No. bo) darf für ein Kaffeeersatzmittel, das entweder keinen Kaffee enthält oder nur teilweise daraus besteht, nicht die Aufschrift Getreide Kaffee (ꝙergal-coffee) gebraucht werden; diese Benennung würde eine über die Eigenschaften des Erzeugnisses irreführende sein. Es wird vielmehr an die Hand gegeben, das Erzeugnis als Kaffee—⸗ nachahmung (imitation coffee) zu benennen.

Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 18. Januar 1907 genehmigten Entscheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision No. 5I) braucht bei gefärbter Butter und gefärbtem Käse ein Vermerk auf der Bezettelung wegen des Farbstoffzusatzes nicht gemacht zu werden, sofern die Färbemittel unschaͤdlich sind ünd, mit bezug auf Butter, dem Gesetze vom 2. August 1886 (24 Stat. 209) und, mit bezug auf Käse, dem Gesetze vom 6. Juni 1896 (29 Stat. 253) entsprechen.

Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 18. Januar 1907 genehmigten Entscheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision No. 52) hat k der Bezettelung in nachstehender Form zu geschehen:

I) Name des Stoffes oder des Erzeugnisses.

2) Bei Nahrungsmitteln: Worte, welche angeben, ob die Artikel Zusammensetzungen, Mischungen oder Zusammenstellungen sind, sowie das 8 „Imitation“, „Compound oder „Blend“ je nach Lage des Falles.

3) Angaben, welche die Menge oder das Ausmaß der im Gesetz angegebenen Zusätze oder Derivate und Zubereitungen daraus be eichnen; auch Angaben über andere fremde Stoffe, deren Vorhanden⸗ 9 dargetan werden muß, so z. B. unschädliche Farbstoffe, oder andere erforderliche Angaben über Sorte (grade) oder Güte (quality).

Die Angaben unter 1 bis 3 sollen keine weiteren beschreibenden Zusätze haben.

4) Name des Herstellers (wenn bekannt).

55. Herstellungsort (wenn bekannt, oder wenn erforderlich, wie bei Mischungen oder Zusammensetzungen von Nahrungsmitteln, die einen bestimmten Namen baren,

Wenn der Name des Herstellers und der Herstellungsort bekannt sind, so sollen sie auf der Hauptbezettelung angegeben werden und, auch wenn die Angabe gesetzlich nicht erforderlich ist, wahr sein.

Beispiel für Bezettelungen bei Nahrungsmitteln:

Ketchup.

(Name des Erzeugnisses) Künstl h ie frbt.

Angabe nach Nr. Lund 3)

(Beschreibende Zusätze, jedoch kommen diese besser an den Schluß.)

(Name des Herstellers Blank & Co.

wenn bekannt) (Herstellungsort wenn

bekannt h Portland, M. E.

(Beschreibende Zusätze, wenn er⸗

wünscht.)

Beispiel für Bezettelungen bei Apothekerwaren:

(Name des Eizeugnisses)

Cough Syrup. Angaben nach Nr. Zunds)

Alkohol 160 v. H.

(Beschreibende Zusätze, wenn erwünscht, jedoch kommen diese besser an den Schluß.)

(Name des Herstellers wenn bekannt)

(Herstellungsort wenn bekannt))

John Jones & Co. Washington, D. C.

(Beschreibende Zusätze, wenn er⸗ wünscht.

Jeder beschreibende Zusatz, der etwa auf der Hauxtbezettelung erscheint, soll an den Schluß kommen oder zwischen die Angaben von Nr. 3 und 4 und soll durch passende Linien oder Zwischenräume von den anderen Angaben auf der Bezettelung deutlich getrennt sein. An⸗ gaben, welche die Verwendung von Alkohol, künstlichen Farbstoffen und anderen fremden Stoffen begründen, kommen unter die be⸗ schreibenden Zusätze und sollen nicht zwischen die unter Nr. 2 und 3 erforderten Angaben gesetzt werden.

Die unter Nr. Z genannte Angabe soll so gefaßt sein, daß sie nur die geforderte Angabe enthält, wie z B. „Alkohol 17 v. H.“ oder Künstlich gefärbt“. Alle Zahlen, die Mengen oder Ausmaße ausdrücken, sind in arabischen Zffern zu schreiben.

Jeder Stoff, der nach Nr. 3 anzugeben ist, soll auf einer be⸗ sonderen Linie und in der vorgeschriebenen Schrift gedruckt sein.

Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 28. Januar 1967 genehmigten Entscheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision Nr. Hs) ist es nicht erforderlich, bei Heilmitteln auf der Bezettelung die Formel anzu⸗ geben, sondern es ist nur die Angabe der Menge oder des Aug— maßetz der in dem Gesetze vom 30. Juni 1966 genannten Bestandteile sowie der Derivate und Zubereitungen daraus auf den Bezettelungen aller Präparate erforderlich, die zur Behandlung oder Verhütung von Krankheiten, sei es innerlich oder äußerlich, bei Menschen und Tieren verwendet werden. Die Angabe der Formel auf der Be⸗

jettelung ist zwar wünschenswert, aber nicht vom eg gefordert, uch entzieht sie das Heilmittel nicht den Wirkungen des Ge

setzes oder

deckt etwaige andere falsche oder irreführende Angaben. Wenn die Formel angegeben ist, so muß sie vollständig und richtig sein.

Beteiligung der hauptsächlichsten Importländer am Einfuhrhandel Südafrikas 1905/06.

Der Gesamteinfuhrhandel Südafrikas, einschließlich der Regie⸗ rungsgüter, belief sich im Jahre 1906506 auf 32 549 311 Pfd. Sterl. iervon , . auf Großbritannien 19035 952 Pfd. Sterk, auf die ritischen Besitzungen 46013 053 Pfd. Sterl. und auf die fremden Länder 9 500 z06 Pfd. Sterl. Zu den fremden Ländern, die neben Großbritannien und seinen Kolonien auf dem südafrikanischen Markt als begchtengwerte Konkurrenten auftreten, sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung die Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Den. Holland und Frankreich zu zählen. Die Einfuhrzahlen dieser

Konkurrenzländer bezifferten sich in den Jahren 1963, 1964 und 1905/06, wie folgt: 1903 1904 1905106 Vereinigte Staaten. 6689 383 3 445539 2981 275 Deutschland 2413 379 1251 298 2287 839 Belgien. 740 62365 38116 449183 . . 365 969 283083 332 577 rankreich. 253 974 148 905 441 455.

Diese Zahlen geben für Deutschland ein erfreuliches Bild, indem sie zeigen, daß sein Import von 1904. wo er allerdings gegen das Vorjahr um nahezu die Hälfte gefallen war, auf 1965065 wieder einen guten Fortschritt (oon 3,5 // am Gesamtimport auf etwa 7069)

emacht hat, während der Anteil der Vereinigten Staaten, des are nn Mitkonkurrenten Deutschlands, der 1904 gegen 1903 eben⸗ falls fast auf die Hälfte gesunken war, auch für 1905/05 wieder einen weiteren Rückgang um etwa eine halbe Million Pfund Sterling erlitten hat. Die deutschen Exporteure haben sich also durch die schlechten Zeiten für Südafrika nicht abschrecken lassen, sondern mit Energie an der Erweiterung des Marktes gearbeitet. Es hat kürzlich in Südafrika einiges Aufsehen erregt, daß der süd⸗ afrikanische Agent für Canada in einem Bericht die canadischen Ex⸗ porteure in Anbetracht der gegenwärtigen unsicheren Hardelsberhält⸗ nisse zu besonderer Vorsicht im Geschäftsverkehr mit Südafrika ermahnt hat. Eine kluge Vorsicht ist indessen sicherlich mit Beibehaltung und eventueller Erweiterung der Handelsbeziehungen durchaus verennbar. Der Exporteur, der sich besonders auf . Kreditgewährung nur solchen Häusern gegenüber einläßt, die er selbst als gut erprobt oder über deren Qualität er sich zuvor aus zuverlässiger Quelle genau orientiert hat, wird auf die Dauer zweifellos sich mit Nutzen auf dem süd⸗ afrikanischen Markte betätigen. Die erhebliche Zunahme des deutschen Imports im letzten statistischen Zeitraum 1966106 trotz des Rück⸗ ganges des Gesamthandels scheint zudem darauf hinzudeufen, daß der deutsche Export in der Anpassung an die Bedürfnisse Südafrikas und hinsichtlich der Exporttechnik (Reklame, Verpackung, Raumausnützung usw.) energisch fortgeschritten ist.

Bei Abschluß der südafrikanischen Zollkonvention von 1903 sind Großbritannien und die britischen Kolonien in den Einfuhrzöllen günstiger gestellt worden als das Ausland. Der Zolltarif, der abgesehen von einer Reihe von Artikeln, denen entweder gänzliche Zollfreiheit gewährt wurde oder die mit besonders hohen Schutz— zöllen oder besonders niedrigen Importbegünstigungszöllen belegt werden waren eine allgemeine Wertzollrate von 10 9 festsetzte, ge⸗ währte britischen Gütern eine Präferen von 265 0 des Zollbetrags beziehungsmweise bei der Zollklasse von 243 , Nachlaß des ganzen Zolls. Britischen Kolonien wurde bei vertraglich zugesicherter Gegen seitigkeit die gleiche Bevorzugung zugestanden. Der neue Zolltarif, der am 1. Jult 1906 endgültig in Kraft getreten ist, hat nach jwei Richtungen hin Abänderungen eintreten lassen; einmal sind die Zölle i die Haupteinnahmequelle der südafrikanischen Kolonien bilden) ast durchgängig erhöht und ferner ist auch die Zollpräferenz herauf⸗ gesetzt. Was die Zollsätze anlangt, so unterscheldet der neue Tarif 6 Klassen. In den Klassen 1 bis 3 werden für eine Reihe von Gütern besondere Einfuhrjölle festgesetzt, und zwar im allgemeinen aus Gründen einer Begünstigung der inländischen Produktion oder der Industriebildung. Klasse 4 legt auf eine weitere Reihe von Artikeln, bei denen die Einfuhr unter günstigen Zollbedingungen erwünscht erschien (wie bei inn hann e, oder industriellen Maschinen und Requisiten, Zaundraht, Rohpapier usw.), einen niedrigen Zoll von 3 696. Eine Anzahl von Gütern genießt nach Klasse 5 Zollfreiheit. Die allgemeine Zollrate beträgt nach Klasse 6 1800 vom Wert gegen 10060 bisher. Die Zollbevorzugung, die früher im allgemeinen auf 24 0 des Wertes hinauslief, ist jetzt auf 3 oM erhöht, sodaß die Güter der Klasse 4 bei hritischem Ürsprung zollfrei eingehen, die der Klasse 6 120.Ʒ vom Wert gegen früher 773 0 zahlen.

Der Umstand, daß der neue Zolltarif die Zollbevorzugung auf britische Güter von 2 0½— auf 30 erhöht, kann ijweifellos nicht dazu angetan sein, den deutschen Export im Wettbewerb mit Groß⸗ britannien zu fördern. Immerhin scheint aber in deutschen oder aus Deutschland beziehenden Importeurkreisen Südafrikas die Auf⸗ fassung vorzuherrschen, daß der neue Tarif der Ausfuhr nach Süd⸗ afrika zwar ungünstiger, aber im allgemeinen nicht verhängnispvoll ist und daß es auch in Fällen, wo ein Verzicht auf einen entsprechen⸗ den Teil des Nutzens nicht angängig sein sollte, den deutschen Exporteuren gelingen wird, ihren Waren durch deren Qualität einen Absatz auf dem südafrikanischen Markt zu sichern. Erwähnenswert ist, daß in einem wichtigen Ausfuhrartikel der neue Tarif eine günstigere Stellung der deutschen Ware auf dem südafrikanischen Markt zur 7 haben dürfte. Es ist dies der Zucker, der einen wesentlichen Bestandteil der deutschen Ausfuhr nach Südafrika bildet (1904: 8818571 engl. Pfund, 1905; 6 366 900 engl. Pfund). Der alte Zolltarif unterschied für die Verzollung , . Zucker (Zoll 5 sh. pro 100 engl. Pfund) und nicht raffinierten i,. (oll 3 sh. 6 d. pro 10990 engl. Pfund). Bei der Auslegung, welche die süd⸗ afrikanischen Zollbehörden dem Begriff der Raffinierung zuteil werden ließen, kam es, daß der deutsche Rübenzucker bei der Einfuhr stets als raffiniert verzollt werden mußte, wäbrend der Rohrzucker von der Insel Mauritius (Einsuhr 1904: 77019 991 engl. Pfund, 1905: 68 610 809 engl. Pfund) als unraffiniert ins Land ging. Der neue Zolltarif dagegen legt den Zoll von 5 sh. auf f dbesssi ente Sorten, nämlich Kandis (eandy), Hut⸗(loaf) Zucker, Puder⸗(cRanstor) Zucker, sogenannten Patent (iceing) Zucker und Würfel⸗ Ieube) Zucker, während für alle anderen Arten der Zoll von 3 sh. 6 d. erhoben werden soll. Da auf Grund dieser neuen Zollbestimmungen auch der Mauritius-Rohrzucker mit 5. sh. verzollt werden muß, dürften sich die Einfuhraussichten für Rübenzucker wesentlich gebessert haben.

An dieser Stelle ist auch noch einer Bestimmung im neuen Zoll⸗ tarif zu erwähnen, die dem Importhandel eine Erschwerung zu bringen schlen. Um das n n, Druckgewerbe zu fördern, ist in dem neuen Tarif (Stelle 43 a) die Bestimmung aufgenommen, daß alle Drucker jeugnisse der kaufmännischen Reklame, wie Kataloge, Prelsleisten, Plakate usw., einem Eingangezoll von 26 0/0 oder mindestens 2 d für das engl. Pfund unterliegen sollen. Auf Grund dleser Bestimmung wurde anfänglich von den füdafrikanischen Zollbehörden jede einzelne Sendung, auch wenn sie als kleine Drucksache durch die Post einging, nicht nur mit einem Zoll von mindestens 1 d, sondern auch mit einer Abfertigungsgebühr von 6 d belegt. Die Zollbehörden baben sich nachträglich veranlaßt gesehen, die Maßregel dahin abzuändern, daß solche Drucksachen bis zum Gewicht von g Pfund (engl.) wie früher zollfrei eingelassen werden. Sofern es sich also nicht um Massenversendung ihrer Kataloge usw. an ihre hiesigen Agenten handelt, werden deutsche Exporteure gut daran tun, ihre Postsendungen von Reklamedrucksachen so einzurichten, daß deren Gewicht sich unter Pfund lengl.) hält, da sie sonst auf in der Adressaten Annahme⸗ verweigerung zu gewärtigen haben. (Nach einem Bericht des Kaiser⸗ lichen . n Kapstadt.)

Konkurse im Auslande.

Galizien.

Konkurg ist eröffnet über dag Vermögen des Nikolaus Moskala, Pächters des landwirschaftlichen Gaubereins in Z3locisw, mittels Beschlufses des K. R. Kreisgerichts, Abteilung N, in Zloczw vom 8. Mal 1907 No. C2. S. 5s7. , . Konkurs- masseverwalter: Advokat Dr. Anselm Luka in Zlocz6w. Wahltag fahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkurs masseverwalters) 17. Juni 1907, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. Juni 1907 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der An⸗ meldung ist ein in Zlocz5w wohnhafter Zustellungs bevollmächtigter namhaft zu machen. Liguldierungstagfahrt Termin ur Feststellung der Ansprüche) 25. Juni 1907, Vormittags 10 Uhr. 36

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 11. Mai 1907:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt 21 0697 7675 Nicht gestellt am 12. Mai 1907: Gestellt 3987

ö 130 Nicht gestellt .

Die , ,, ,. Staatseisen bahnen vereinnahmten im Dezember 1906 bei einer Betriebslänge von 3248, 5.ßᷓ Km (i. V.: 3185,86 km); 11 528 192 e ( 1665 966 4 gegen das Vorjahr), im Jahre 1906: 144 353 970 4A C 9 890 303 MS gegen das .

Luxemburg, 11. Mat. (W. T. B.). Die Generalversammlung der Prinz Heinrichbahn genehmigte die Dividende von 33 Fres. für 1906, zahlbar ab 1. Juni.

Warschau, 1. Mai. (Meldung der St. Petersburger Tele= graphenagentur '.) Infolge Erzmangels in Deutschland und Ver⸗ ringerung des schwedischen Erzexports haben deutsche Metall fabriken mit h nn, n, des Dombrow⸗ und des Donezbeckens einen Kontrakt über Lieferung von 35 Millionen Pud Dombrower und Kriworoger Erzes abgeschlossen. Der Cyport des Erzes soll über Sosnowice im Verlauf der Monate Mai, Juni und Juli stattfinden.

New York, 11. Mai. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 81 000 Dollars Gold und 495 000 Dollars Silber ausgeführt; eingeführt wurden in derselben Zeit 45 000 Dollars Gold und 35 000 Dollars Silber.

Wien.? 11. Mal. (B. T. B) Auswelg der He ster— reichisch⸗Ungarischen Bank vom 7. Mai (in Kronen). Ab- und Zunahme gegen den Stand vom 30. April: Notenumlauf

1822 574 009 (Abn. 55 h25 0090), Silberkurant 302 703 000 (Abn. 14655 000), Goldbarren 1 090174 000 (3un. 657 h, in Gold zahl⸗ bare Wechsel 60 090 000 (unverändert), Portefeuille 670 223 000 (Abn. 44 284 000), Lombard 59 186 000 (Abn. 223 000), Hypotheken⸗ darlehne 299 954 000 (Abn. 16 000), Pfandbriefeumlauf 398 651 000 (Sun. 167 000, steuerfreie Notenreserve 27 777 000.

Die ,, . en vom Berliner Produktenmarkt sowie die vom Königlichen Polizeipräsidium ermittelten Marktpreife in Berlin befinden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 11. Mai. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter; Die Nähe des Pfingstfestes macht sich im Geschäft schon sehr bemerkbar, die Nachfrage nach frischen, reinschmeckenden Qualitäten ist, zumal aus der Provinz, äußerst lebhaft. Die Zufuhren inländischer Butter genügten nicht zur Deckung des Bedarfs, und da die auswärtigen Plätze sehr festen Markt bei steigenden Preisen melden, mußten auch hier höhere Preise bewilligt werden. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und h ofen ab , Ia Qualität 110 bis 112 bis 114 MÆ, IIa Qualität 105 bis 110 Schmalj: Wie in Deutschland, ist auch in Amerika die Nachfrage nach Schmalz leb⸗ haft, sodaß sich die Vorräte als zu klein erweisen. Dazu kommt noch die n . an den Getreidebörsen, welche auch spekulative Käufe in Schmalz herbeiführte. Bei strammer Tendenz gingen die Preise im Laufe der Woche etwa um 2M für 50 kg in die Höhe. Die heutigen Notierungen

nd: Cholce Western Steam 53 bis 534 M, amerikanis Tafel⸗ chmali (Borussia) 54 M, Berliner Stadts mal (Krone) oa hig 4. Berliner Bratenschmalj (Kornblume) 55 bis 59 M Speck: Ruhig.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 11. Mai 1907. Zum Verkaufe , 5362 Rinder, 2428 Kälber, 11 268 Schafe, 11 926 Schweine.

arktpreise nach den Ermittlungen der Prelsfestsetzungskommission. Bejahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlachtgewicht in Mark (bejw. für 1 Pfund in Pfg.): ̃

Für Rinder: Ochsen: I) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlachtwertg, höchstensß 7 Jahre alt, 76 bis 75 6; 2) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 68 bis 72 AÆ; 3 maß lg genährte junge und gut genährte ältere 62 bis 65 ; 4 gering genährte jeden Alters 58 bis 61 M Bullen: 1) voll-

eischige, höchsten Schlachtwerts 72 bis 78 ; 2) mäßig genäbrte üngere und gut genährte ältere 62 bis 70 S6; 3) gering genährte 57 bis 60 ½ Färsen und Kühe: 1) a. . e, aus- gemästete Färsen höchsten Schlachtwerts bis M; b. vo ch ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 66 bis 70 AM; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent⸗ wickelte jüngere Kühe und Färsen 62 bis 64 ; 3) mäßig genäbrte Färsen und Kühe 55 bis 60 „S; ) gering genährte Färsen und Kübe

48 bis 53 4 Kälber: 1) feinste Mastkälber ler,, und befte Saugkälber 96 bis 109 ¶4 ; 2) mlttlere Mastkälber und gute Saug⸗ kälber 87 bis 91 S; 3) geringe Saugkälber 60 bis 70 Æ6; 4) ältere gering genährte Ralber resser) 52 bis 62 M

Br. 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 74 big 7 4M; 2) älter? Masthammel 68 bis 72 M; ) mäßig genäbrte Hammel und Schafe (Merischafe) 59 bis 64 *; 4) . Holsteiner n m bis AÆ, für 100 Pfund dgewicht

8 66

Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 Kg) mit 2059 Taraabzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreujungen, böchstens 11 Jahr alt; a. im Gewicht von 220 bis 280 Pfund 50 bis 66; b. über 280 Pfund lebend (Käser) bis 6; 2) fleischige Schweine 48 big 48 ; gering entwickelte 45 bis 47 ; Sauen 44 bi Æ

Berlin, 11. Mat. Wochenbericht für t, Stärke

fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Die Tendenz für Kartoffelfabrikate bleibt fest; das Geschäft ist etwas ruhiger geworden. Es sind zu notieren: Ia. Kartoffel- stärke 18H —188 Æ, La. Nartoffelmeb 184 —181 II. Kar- loffllmehl 14 17 *, Feuchte artoffelstãrke rachtvaritãt Berlin —— Æ, gelber Sirup 201 —- 21 Æ. Kap. Strup 3 A, Gxroitsirurx 22 22 , Kattoffel gelb. 21-21 Karioffeljucker kap. 211 —22 A. 34 ben 35 M, lercouleur 334— 34 C. Dextrin geld

und wer la. 24 - 24 do. sekunda 214 221 A. esche und Schlesisch 33 9 2. . kleinst. 37 39 . roßst. 5. 1 A. Reigstärke (Strahlen) 46— 47 do. (En e 46— 7 A. Schabestaͤrke 33— 35 S, Ia. Malestärke 33— 38 A.

22 26 Æ, Kocherbsen 19— 24 Grbsen 19— 28 A. Futtererbsen 177 185 , inl. 3 27 29 . flache wehe

. . . 8 8 ,

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