1907 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verlaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Dentscher Reichstag. 34. Sitzung vom 20. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Dritte Beratung des Entwurfs eines Ge⸗ etzes, betreffen den Gebührentarif für den Kaiser ilhel m-Kanal, Beratung des Berichts der Reichs⸗ schuldenkommission vom 15. Februar d. J. und Fortsetzung ber zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1907, und zwar Etat für die Reichsjustiz⸗ verwaltung. . . Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 6 Abg. Dr. Junck (al.) fortfabrend: Die Regelung der Haftung für Automobilunfälle dürfte der Antrag Maltzan zutreffend auf die Grundsätze des Haftpflichtgesetzes basiert haben; wir stimmen dem An⸗ trage zu. Der Aenderung der Haftung des Tierhalters stimmt das Gros unferer Fraktion ebenfalls zu; andere, namentlich neue Elemente wider, streben ibr, weil ste meinen, was dem Automobileigentümer recht ist, soll dem Tierhalter billig sein. Das Verlangen nach Regelung des Zwangs vergleichs außerbalb des Konkurses empfiehlt sich schon deshalb, weil im Zwangevergleich fast immer ein höherer Prgzentsatz für die Entschaäͤdigung der Gläubiger herauskommen dürfte als im Konkurse. Durch unser ganzes Justizwesen geht ein starker Ruf nach Reformen. Namentlich wird immer stärker die Wiedereinführung der Berufung verlangt. Gs hieße die e der Zeit verkennen, wenn man sich aus formellen oder finanziellen Gründen diesen Reformen noch länger entgegenstellen wollte. Möge der Zeitpunkt nicht ju fern sein, möge die Strafprozeßreform zu den Gegenständen gehören,

beren Last wir in der nächsten Session zu tragen haben.

Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist jeder Mann seines Glückes Schmied; das möge auch der Staatssekretãr bedenken, der damit

seinem Ruhm ein weiteres Ruhmesblatt hinzufügen könnte. Die Strafrechtsreform wird gegenwärtig von einer Kommission von Hochschullehrern bearbeitet. Es möchte sich doch empfehlen, auch für dieses Gebiet eine große Kommission zu berufen, die in größerer Oeffentlichkeit die Reform vorbereitet; das künftige Strafrecht darf kein Juristenrecht sein. Der vorige Reichstag hat sich lebhaft mit der Entlastung des Reichsgerichts beschäftigt. Die lex Hage— mann hat zwar etwas, aber nicht gründlich geholfen. Der Strafsenat ist noch immer mit 12 15300 Sachen das Jahr befaßt; das macht auf die Woche über 30 Sachen, damit können Referent und Korreferent nicht fertig werden. Wenn die Reform der Strafprozeßordnung so vor sich gehen soll, wie der Staatssekretär geschildert hat, so würden nur die Revisionen gegen die Urteile der Strafkammern an das Reichsgericht kommen, die ganze Materie der Vergehen, und gerade die wichtigsten, würden von der Tätigkeit des Reichsgerichts ausgeschaltet werden. Man hat des⸗ halb nicht ohne Sarkasmus gesagt, daß es sich dann nicht sowohl um eine Entlastung als um eine Entlassung des Reichsgerichts handeln würde. In Zivilsachen hat die Erhöhung der Streitsumme auf 2500 ½ zweifellos zu einer gewissen Entlastung zunächst geführt, aber die Zahl der Sachen wächst bereits wieder. Der Augenblick ist vorauszusehen, wo die Belastung wieder die gleiche sein wird wie bisher; hat man doch schon jetzt Termine in den Zivilsenaten anberaumt, die für Ende des Jahres anstehen. Mit dem Begrün⸗ dungszwang hat man auch kein Meisterstück geleistet. Er hat im wesentlichen seinen Zweck verfehlt. In letzter Linie wird doch zur wirklichen Entlastung nichts übrig bleiben als entweder die Revisions—⸗ summe nochmals zu erhöhen oder einen neuen Senat zu schaffen, was

mir nach der Verteilung der Streitsachen nach Materien nicht mehr so gefährlich erscheint. Für die Ziviljustiz hat der Oberbürgermeister Adickes bekanntlich sehr schätzbare Anregungen gegeben, die nicht unter⸗ gehen werden. Im übrigen brauchen wir den Engländern nicht nach⸗ zulaufen, sondern können unser gutes kodifiziertes Recht mit gutem Recht vorziehen, ebenso die Regelung unseres Gerichtskostenwesens; wir können auch mit gutem Grunde die Einteilung des Anwalts⸗

standes in solche, die nur mit dem Gericht, und solche, die nur mu den Parteien verkehren, ablehnen, sollten uns auch nicht durch dei englische Beispiel von der Wiedereinführung der Berusung in Strafsachen abhalten lassen, für die sich neuerdings gerade England auch eine lebhafte Bewegung geltend macht. Die Reform unseres Zivilprozesses wird ja im wesentlichen in einer Aue dehnung der Kompetenz der Amtsgerichte bestehen. Die erste Instanz unsetet Gerichtsverfasfung findet eine durchaus verschiedenartige Entscheidme; einerseits hat man Gewerbegerichte und Kaufmannsgerichte geschafen, auch mit der Motivierung, daß dem Amtsrichter die prakti 2 Verhältnisse zu fern ständen, und andererseits will man die Kompehen der Amtsgerichte jetzt erhöhen. Erforderlich wird dabei lleic⸗ zeitig mindestens auch eine Reform des Verfahrens im ve. einer schleunigeren Erledigung der Streitsachen. In Den käme doch auch, daß die Erhöhung der Kompetenz der Amtẽ geri h etwa auf 800 S die Einnahme der Rechtsanwalte bei den DOberlane⸗ gerichten sehr stark, vielleicht auf die Hälfte, vermindern wälde Jedenfalls ist es dankbar zu begrüßen, daß der Staatssekretär n Gesetzentwurf den Anwaltskammern zur Aeußerung vorgelegt bu. denn der Anwaltsstand hat sich in der Oeffentlichkeit eine are. erobert, die man schlechterdings nicht ignorieren darf. Auf die u schaftlichen Verhältnisse dieses Standes muß Rücksicht gene mm, werden. Vielleicht empfiehlt es sich, bei dieser Gelegenben Kompetenz der Ehrengerichte der Anwalte zu erweitern, den Annan die Rechtsprechung in Ehrensachen allein zu überlassen. Die ian. deutscke Rechtsfrage, insbesondere die deutsche Strafrechtsfrage, . wiederholt als eine Klassenrechtsfrage bezeichnet worden Zivilrechtsfrage trifft diese Behauptung keinesfalls zu. Durch dee

sicherungsrechtes der Arbeiter, hinsichtlich des Boykotts, birst 1 der Entscheidung über den sogenannten Sympathiestreik, wr, Reichsgericht nicht als gegen die gute Sitte verftoßend erachtet bat,

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Es ist mir einigermaßen schwer gefallen, bei der Ille der Anträge, die zu unserem Etat vorliegen, hier Antwort zu chen in elner Weise, die auf allen Seiten des Hauses befriedigen * Wollte ich meine Antwort auf sämtliche Anträge bis dahin naschleben, wo aus allen Teilen des Hauses Aeußerungen zu diesen An⸗ nigen eingegangen sind, dann, glaube ich, würde ich eine sachliche Delusson sehr wenig unterstüttzen. Wollte ich umgekehrt jeden An- hag, sobald er von einem der Herren Redner aus dem Hause berührt norden ist meinerseits sofort aufgreifen, dann, glaube ich, würde ich jenigen Herren unrecht tun, die ihrerseits den Antrag unterstützt hben, oder den Wunsch haben, zu ihm zu sprechen.

Ich glaube, meine Herren, in diesem Dilemma komme ich am beten dem Sinne des hohen Hauses entgegen, wenn ich ji Antrůge behandle, sobald die beteiligten Parteien sich geäußert

n, oder, wenn die Anträge nur von einer Partei ausgegangen sind, cbeld diese Partei und noch ein anderer Redner aus dem Hause sich utgesprochen haben. Insoweit werde ich in diesem Augenblick auch ze Anträge vornehmen.

Meine Herten, da kommt zunächst der Antrag, der gestellt ist unter ken Namen des Herrn Abg. Bassermann wegen eines Gesetzentwurfs über ze Bauhandwerkerforderungen. Dieser Gesetzentwurf ist, wie Sie wissen, nder vorigen Session bereits vorgelegt worden, konnte aber nicht ucht zur Beratung kommen. Wenn er diesesmal trotz des lebhaften Runsches der Reichsverwaltung, die schwierige Materie endlich auch mal in Reichstage selbst erschöpfend zur Diskussion zu bringen, icht wieder vorgelegt worden ist, so hat das seinen Grund in den nens der verbündeten Regierungen getroffenen Dispositionen, nach pelchen größere Gesetzentwürfe, die jetzt im Frühjahr ihren Abschluß tt mehr finden könnten, in dieser Session auch nicht eingebracht heiden sollen. Ueber die Gründe dieser Disposition habe ich mich icht zu äußern; ich habe sie nicht zu vertreten. Aber, meine Herren, Cie konnen sich darauf verlassen, daß, sobald die Gelegenheit gegeben s. größere Vorlagen wieder dem Hause zugehen zu lassen, der Gesetz⸗ atwurf über den Schutz der Bauhandwerker einer derjenigen sein pid, die an erster Stelle stehen. (Bravo

Ich komme dann zu den Anträgen über die Regelung der Pflicht cs Staates, für dle Amtsbandlungen seiner Beamten dem Pritvat⸗ min gegenüber einzustehen. Zu dieser Frage liegen zwei Anträge hot, der eine von dem Herrn Grasen Hompesch und Genossen, der dete von dem Herrn Abg. Bassermann. Wir stehen in der Reichs— hewaltung nicht auf dem Standpunkt, den der Herr Abg. Bassermann cinnimmt. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, der im Jihre 1896 nach Abschluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingenommen purde Üübereinstimmend vom Reichetag und von den verbündeten Re⸗ gierungen. ir stehen auf dem Standpunkt, daß es Sache der Enjelstaaten ist, die Haftung ihrer Beamten dem Publikum gegen iber ju regeln, daß es aber auch Sache des Reiches ist, n dieser Beziehung eine gesetzliche Ordnung eintreten zu kssen für die Reichsbeamten. Nun, meine Herren, ist dieser Standpunkt inzwischen, wenn ich sagen soll, praktisch ratifiziert worden bon einem großen Teil der Einzelstaaten. Es würde nicht richtig sen, wenn man annehmen wollte, daß in dieser Beziehung von seiten der einzelnen Bundesstaaten noch nichts geschehen sei. Ebenso irrig wäre eg, anzunehmen, daß die Reichsregierung die Materie habe auf sich beruhen lassen. Keins von beiden trifft zu. In den einzelnen Bundesstaaten ist die Sache zum Teil bereits geregelt worden durch daß Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir haben gegenwärtig einen, den Gesichtepunkten der Reichstagsresolution vom Jihre 18946 entgegenkommenden Rechtszustand in Bayern, in Sachsen, in Württemberg, in Baden, in Elsaß⸗Lothringen, in Hessen, in Sachsen⸗ Weimar und auch wohl noch in einzelnen anderen kleinen Staaten. Die Regelung in ditsen einzelnen Staaten ist, wie der Herr Ibg. Dr. Junck mit Recht hervorgehoben hat, nicht überein simmend ausgefallen und kann infolgedessen zu manchen kleinen hraktischen Schwierigkeiten und Ausstellungen wohl Veranlassung

bieten. Aber, meine Herren, in unserem lieben deutschen Vaterlandes

nüssen wir mit solchen Dingen rechnen, solange wir den partikular⸗ icchtlichen Standpunkt für einen großen Teil des öffentlichen Lebens aufrecht erhalten und die beteiligten Interessen, sowie sie von dem hutilularen Rechtsstandpunkt aus die einzelnen Staaten schützen wollen, von seiten des Reiches unberührt zu lassen wünschen. Wir llnnen nicht gegen den Wunsch der einjelnen Staaten hler vorgehen; wenn sie glauben, sie regeln in ihren Grenzen eine gewisse Materie im besten selbst, so müssen wir ihnen daz überlassen, solange und sopeit wir glauben, daß die Interessen des Reichs nicht vital berührt erden. Das ist der Standpunkt, auf dem die Reichsverfassung beruht, und an dem wünschen die verbündeten Regierungen nicht zu rütteln. Dag nun diejenigen Staaten betrifft, welche eine Gesetzgebung auf äitsem Gebiete noch nicht haben, so stehen an erster Stelle das Reich nd Preußen. Wir haben, nachdem der Reichstag und der Bundegrat nch Abschluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs sich in dem Gedanken der Rtsolution verständigt hatten, die ich schon erwähnt hatte, unsererseits

piort die nötigen Schritte getan, um eine Gesetzgebung für die Ichteverhaltnifse innerhalb der Relchtverwaltung herbeizuführen. it haben uns aber überjeugen müssen, daß es richtiger sei, auf cem Gebiete mit der Regelung der Materie in Preußen vorzugehen. die vreußische Regierung hat demgemäß bereits im Jahre 1898 in lcherelnstimmung mit der Reichs verwaltung die Regelung dieser zunge in die Hand genommen, und bereits im Jahre 1900 ist diese

lufgꝛbe im preußischen Abgeordnetenhause damals hat die kshochen, eine

diskutiert

gesetzliche Ordnung herbeizuführen,

worden. preußische Regierung die Geneigtheit aug. allerdings

* dem Vorbehalt einer höheren Prüfung des gerade für Preußen ar weitschichtigen Stoffes und unter Hervorhebung der großen

wierigkelten, die elne gerechte und gleichmäßige Regelung für ganz beißen auf diesem Gebiete mit sich bringt. Die Arbeilen für die pꝛbereltung eines Gesetzentwurfs sind nun seit elniger Zelt, anderen 1illatorsschen Aufgaben gegenüber, die dringlicher erschienen, zurück⸗

r Sie sind aber neuerdings wieder kräftig aufgenommen. Die hien wissen vielleicht, daß auch im preußischen Abgeordnetenhause

nt Anfrage an die Regierung gerichtet worden ist, wie es mit dieser age stehe, und ich nehme an, daß in der nächsten Zelt von seiten

i egierung im preußlschen Abgeordnetenhause eine Erklärung ab⸗ en wird, die erkennen läßt, daß die Sache mit Crnst und Ent.!

denheit verfolgt wird. Sobald nun in Preußen die Sache ihre gelung gefunden hat, werden wir in der Reichg—

berwaltung sofort vorgehen. Wir stehen auf dem Stand⸗ punkt, daß das Reich auf diesem Gebiete mit einer gesetz⸗ lichen Ordnung nicht zurückstehen kann, wenn für die Landek⸗ beamten in einzelnen Bundesstaaten dlese Verhältnisse durch Gesetz geregelt sind. Das Publikum darf in den Einzelstaaten den Handlungen der Reichsbeamten gegenüber nicht schlechter stehen, wie den Landesbeamten gegenüber, wenn es sich um eine Entschädigung handelt, dieser Gesichtsvunkt wird nach meiner Ueberzeugung die Reiche verwaltung unbedingt nötigen, mit der Anerkennung der staat⸗ lichen Haftpflicht vorzugehen. Ich glaube, die Herren werden sich daraus überzeugen, daß wir nicht willens sind, diese Sache einschlafen zu lassen.

Ich komme zu der Frage des Zeugniszwangs, die schon von zwei Rednern berührt worden ist und die in einer Resolution des Herrn Abgeordneten Bassermann zur Prüfung des Hauses gebracht wurde. Ich habe verschiedene Male und so häufig im Reichstag bereits die Ehre gehabt, zu dieser Frage zu sprechen, daß ich mich in diesem Augenblick nicht weiter darüber ergehen möchte, um so weniger, als es in jedem Falle geboten sein wird, in der Strafprozeß— ordnung diese Materie zu ordnen. So viel kann ich sagen, daß die verbündeten Regierungen nicht die Absicht haben, vor der Strasprozeßordnung gewissermaßen ein interimistisches Gesetz über diese Frage einzubringen. Ich glaube nicht und auch darüber habe ich früher bereits Gelegenheit gehabt, mich hier im Hause näher auszusprechen daß die Verhältnisse so liegen, daß eine dringliche Behandlung des Problems nötig wäre (hört, hört! links); bei einer vorsichtigen, sachgemäßen, in Ruhe erwogenen Anwendung der be—⸗ stehenden Bestimmungen können sich keine Schwierigkelten ergeben, die uns nötigen sollten, in eine Regelung dieser Frage einzutreten außer—⸗ halb des Rahmens der Prozeßordnung.

Was die gegenwärtigen Verhältnisse anbetrifft, meine Herren, so habe ich bereits im vorigen Jahre erklärt, daß ich nur dringend wünschen könnte, daß die Gerichte bei der Handhabung der hier ein— schlagenden Vorschriften der Strafprozeßordnung mit aller Umsicht in größter Objektivität vorgehen möchten, um nicht berechtigte Be— schwerden hervorjurufen. (Sehr gut h

Meine Herren, die Reichs verwaltung und insbesondere auch der Herr Reichskanzler stehen allen Gedanken einer chikanösen, ungerechten und parteiischen Behandlung der Presse auf diesem Gebiete voll— ständig fern, und die Reichverwaltung wie auch der Herr Reichs— kanzler können nur wünschen, daß die Gerichte sich ihrer Pflicht auf diesem Gebiete behutsam sich zu verhalten in jedem einzelnen Falle bewußt sein mögen. Ich glaube, dann werden wir mit dem gegen— wärtigen Rechtsjustand sehr wohl auskommen, und die Reform der Strafprozeßordnung wird uns ja die Gelegenheit bieten, den Gegen— stand abschließend zu erörtern.

Daß wir niemals so weit mit der Beseitigung des Zeugnis⸗ zwanges gehen werden, wie in einem Teil dieses Hauses gewünscht wird, und wie ja die Presse auch es zum großen Tell wünscht, darüber habe ich niemals ein Geheimnis walten lassen. Die verbündeten Regierungen stehen auf dem Standpunkt, und sie werden auf dem Standpunkt stehen bleiben, daß an erster Stelle die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung lsehr richtig! rechts) und nicht die Wünsche der Presse in dieser Frage entscheidend sind (sehr richtig! rechts, Heiterkeit links), und diesen Standpunkt, den die Parteien in diesem Hause, abgesehen von den Herren der Sozialdemokratie, bis zum Jahre 1895 bei der Beratung der Strafprozeßnovelle ausnahmelos festgehalten haben, auch die Partei festgehalten hat, in deren Namen der Herr Abg. Bassermann seinen Antrag eingebracht hat, der, lediglich nach seiner Fassung beurteilt, eine sehr viel weiter gehende Tragweite er⸗ halten könnte, werden die verbündeten Regierungen unter allen Um— ständen festhalten.

Das, meine Herren, habe ich zu den Anträgen zu sagen, die ich in diesem Augenblick zu besprechen mich für berechtigt halte. Ich komme nun zu den einzelnen Fragen, die der Herr Abg. Junck hier an mich gerichtet hat. Er hat die Strafprozeßordnung berührt, über die ich neulich die Ehre hatte, dem hohen Hause eine Mitteilung zu machen. Er hat geglaubt, betonen zu müssen, daß die Erledigung dieser Frage, der Abschluß dieser Reform in besonderem Grade dring⸗ lich sei, und hat den Appell an mich gerichtet, ich möchte meinerseits alles tun, um den Abschluß der Reform zu beschleunigen. Meine Herren, ich kann dem Herrn Abgeordneten darauf nur eiwidern, daß ich mit ihm über die Unerläßlichkeit und Dringllchkeit dieser Reform vollständig einig bin. Die Frage hat die öffentliche Meinung in Deutschland seit so vielen Jahren beschäftigt, daß auch nach der Ansicht des Herrn Reichskanzlers, schon um die öffentliche Meinung zu beruhigen, endlich ein Abschluß durch ein neues reformatorisches Gesetz herbeigeführt werden muß.

Nach meinem Verhalten in dieser Frage, der ich seit mehr als 10 Jahren nahe stehe, glaube ich, daß das Haus die Ueberzeugung haben darf, daß ich immer bestrebt gewesen bin, die Reform zu fördern, daß ich auch weiter bestrebt sein werde, alles zu tun, was in der verfassungs mäßigen Macht der Reichsbverwaltung steht, um die Reform vorwärts zu bringen. Wenn Zelten eingetreten sind, in denen anscheinend die Reform nur langsam vorwärts ging, ja, meine Herren, über alle verfassungsmäßigen Elemente in der Gesetzgebung des Reichs hat die Reichsverwaltung nicht zu gebieten, und wir müssen den einzelnen Faltoren, die in der Frage mitzureden haben, nun einmal die Zeit gönnen, die sie notwendig zu haben glauben, um zu *iner gewissenhaften Vurchprüfung der Sache ju gelangen. Aber ich kann den Herren jetzt sagen, daß, nachdem vor einiger Zeit die Königlich preußische Regierung sich über die wesentlichen Grundlagen der künftigen Reform im allgemeinen, wie ich glaube im Einverständnis mit den übrigen Bundegregierungen, schlüssig gemacht hat, nunmehr hereits alle einzelnen positiven Reformvorschläge von seiten der Reichsjustizperwaltung den Bundesregierungen vorgelegt worden sind,

und daß wir alles tun werden, die Entschließungen der Regierungen

über diese Vorschläge baldigst herbeizuführen. Mas wird aber nach meiner Ueberzeugung ich will auch darüber

offen sprechen bis zur nächsten Session nicht möglich sein. Dag

würde auch der Sache gar nichts nützen; denn das Haus wird in der nächsten Session so viel gesetzgeberisches Material bekommen, daß an eine Durchberatung oder auch nur vorläufige Erörterung der Straf— prozeßordnung gar nicht gedacht werden kann. (Vört! hörth Und, wenn Sie bedenken, meine Herren, daß wir erst im Laufe dieses Sommertz Gelegenheit haben werden, mit den einzelnen Bundes regierungen das Detail der Reform, dag außerordentlich weitschichtig ist, zu digkutieren, dann können Sie nicht eine Vorlage erwarten, die

bis zum Beginn der nächsten Session den Bundesrat bereit passiert hat.

Der Herr Vorredner hat sodann die Frage an mich gerichtet, wie es mit der Reform des materiellen Strafrechts stehe, und hat, wie ich ihn verstanden habe, einer gewissen Besorguiz darüber Ausdruck ge⸗ geben, daß eine Kommission, die zur Zeit tätig ist, um einen vor läufigen Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch aufzustellen, vielleicht nicht so arbeiten könnte, wie das der Förderung des Werkes auch der offentlichen Meinung gegenüber nützlich wäre. Ich verstehe den Herrn Vorredner vielleicht nicht unrichtig, wenn ich annehme, daß einige mißtrauische Aeußerungen, die vor kurzem in die Presse lanziert . sind, nach dieser Richtung hin seine Besorgnis wachgerufen

aben.

Meine Herren, nun liegt die Sache folgendermaßen. Wir habe n, um die Strafrechtsreform baldmöglichst auf einen praktischen Boden zu bringen, noch bevor das wissenschaftliche Komitee, welches fich mit den theoretischen Unterlagen der Reform beschäftigt, seine Arbeiten abgeschlossen hat, eine kleine Kommission berufen, welche einen ersten Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch ausarbeiten soll; denn irgend eine Unterlage von praktischer Gestaltung muß vorhanden sein, wenn die Reformvorschlage für ein neues Strafrecht weiterer Prüfung unter⸗ zogen werden sollen.

Diese Kommission, meine Herren, ist berufen von der Reichs— justiwerwaltung im Einverständnis mit dem preußischen und mit dem bayerischen Herrn Justhmminister, und die Zusammensetzung dieser Kommission beruht auf den Wünschen dieser Herren, von denen ich überzeugt bin, daß sie alles daransetzen wollen, um die Reform zu fördern. Daß die Arbeit dieser ersten Kommisston keine abschließende sein kann, das versteht sich bei der großen Bedeutung der Reform ganz von selbst. Ich habe keine Zweifel darüber, daß diesem Ent⸗ wurfe, dessen Aufstellung wir entgegensehen, ein weiterer folgen wird; ich möchte fast annehmen, daß es auch bei diesem zweiten Entwurfe noch nicht sein Bewenden haben wird. Der Herr Vorredner hat also kein Recht, aus der Tätigkeit der Kommission, die gegenwärtig arbeitet, irgend etwas herzuleiten für die Gestaltung des neuen Straf⸗ gesetzbuchs, wie sie Ihnen später von den verbündeten Regierungen vor= gelegt werden soll.

Ich bin auch mit der Andeutung des Herrn Vorredners in dem Punkte ganz einverstanden, daß diese Reform nicht durchgeführt werden kann hinter den bureaukratischen Kulissen, sondern daß wir unum— gänglich in die Lage kommen werden, die öffentliche Kritik bei diesem Werk heranzuziehen. Ich bin überzeugt, daß ein Werk, wie das neue Strafgesetzbuch, niemals Aussicht haben würde, im Reichs—⸗ tag Zustimmung zu finden, wenn es nicht getragen würde von der Sympathie der Mehrheit des deutschen Volkes. (Sehr guth Diese aber können wir nicht erreichen, ohne zur rechten Zeit auch mit der Arbeit in die Oeffentlichkeit zu treten, und das wird nach meiner Meinung auch geschehen. Vorzeitig noch nicht abgeschlossene Vor arbeiten in die Oeffentlichkeit zu werfen, bloß um eine zum Teil gewiß nicht gutwillige Kritik damit zu provozieren und Streit und Verwirrung in die politischen Parteien hineinzutragen, das würde das Werk nicht fördern, sondern nur schädigen. (Sehr richtig! Wenn wir vorläufig uns in den Mitteilungen der Außenwelt gegenüber vorsichtig verhalten, dann wollen die Herren das nicht ansehen als eine Schwäche bureaukratischer Art, sondern als ein wohlbewußtes Vorgehen, das den Zweck verfolgt, das Werk sachlich ju fördern und äußerliche Hemmungen ihm fernzuhalten.

Meine Herren, der Herr Vorredner ist dann auf die Frage der Entlastung des Reichsgerichts gekommen und hat die Gesetze, die mit Hilfe des vorigen Reichstags vor zwei Jahren verabschiedet worden sind, um eine Entlastung des Reichsgerichts herbeizuführen, einer mißbilligenden Kritik unterworfen, indem er erklaͤrte, dieses gesetzgeberische Werk sei mißraten. In diesem Punkte muß ich dem Herrn Vorredner doch entschieden wider⸗ sprechen. Die Gesetzgebung, die wir vor zwei Jahren geschaffen haben, ist das gebe ich zu keine in allen Punkten gelungene. Aber, meine Herren, wenn Sie bedenken, unter welchen Schwierig⸗ keiten es überhaupt nur möglich war, zwischen dem Reichstage und den verbündeten Regierungen damals eine Einigung herzustellen, dann werden Sie es, glaube ich, nicht richtig finden, das Werk so zu be— urteilen, wie es von dem Herrn Vorredner geschehen ist. Wir haben voc einiger Zeit von seiten der Reichesjustizberwaltung den Präsidenten des Reichsgerichts zu einer gutachtlichen Aeußerung über die Wirkungen der beiden Gesetze zur Entlastung einerseits der Zivilsenate und anderer seits der Strafsenate veranlaßt. Der Präsident des Reichsgerichts hat, wie ich glaube, in Uebereinstimmung mit dem Präsidium, keineswegs verkannt, daß die neue Gesetzgebung an Mängeln leidet und auch un— bequeme Folgen nach sich zieht, aber er hat dennoch sich so geäußert, daß ich schließen darf, daß, wenn ihm die Frage vorgelegt werden sollte, ob die Gesetze wieder abgeschafft werden sollen, man im Reichs⸗ gericht sich mit allen Krästen dagegen wehren würde. Im Reichs- gericht sieht man trotz aller Mängel diese Gesetzgebung doch als ein wirksames Mittel an, die Entlastung des Reichsgerichts zu fördern, und wenn die Gesetze nicht ganz in der Weise, wie wir es hofften, gewirkt haben, so liegt es zum großen Teil nicht an den Gesetzen selbst, sondern daran, daß in neuerer Zeit der Zufluß von neuem Prozeßstoff bei dem Reichsgericht in einer auffälligen und nicht erwarteten Welse wieder gestiegen ist; dies ist in einer Weise geschehen, daß das Reichsgericht direkt vor eine Katastrophe sich gestellt sehen würde, wenn die Entlastung durch diese Gesetzgebung nicht eingetreten wäre. Der Gerichtshof wäre geradezu unfähig geworden, die an ihn berankommenden Sachen so, wie Ord— nung, Würde und Gerechtigkeit es fordern, ju bewältigen. Ich weiß sehr gut, daß in der Rechtsganwaltschaft des Reichsgerichts diese Ge⸗ setze sehr wenig Spmpathie genießen. Sie haben früher in der Vor- beratung auch den Widerstand der Rechtsanwaltschaft, derjenigen am Reichsgericht wie auch der übrigen Rechtsanwaltschaft gefunden. Ich erkenne an, daß die jetzige Rechtslage manche Mißstände und Schwierigleiten für die Anwaltschaft mit sich bringt. Aber das wird in dieser Frage nicht entscheidend sein können; in dieser Frage ist entscheidend, daß wir das Reichsgericht, das höchste Organ der Rechteépflege in Deutschland, arbeitsfähig erhalten. Da—⸗ für wird von allen Seiten ein Opfer verlangt und die Anwaltschaft des Reichsgerichta muß nach dieser Richtung hin Opfer bringen und ich hoffe, sie wird es tun im Bewußtsein ihrer großen und ernsten Aufgabe.

Meine Herren, ich habe nun noch ein Wort zu sagen zu dem amtagerichtlichen Prozeß. Sie wissen, daß wir beschäftigt sind mit einer