1907 / 97 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Vorherrschen der freien Advokatur vollauf verstanden, seine Standes chre zu wahren; um so mehr muß dieses Ausnahmegesetz gegen ihn zu Fall gebracht werden. Auch der Anwaltsstand arbeitet mit Hin⸗ gebung in seinem schweren Amte und stellt ö. der Justiz opfer⸗ willig! zur Verfügung. Ich habe mit diesen Ausführungen darauf hinwirken wollen, der Freiheit und Wahrhaftigkeit auch in der Justiz zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Ich muß vor allem gegen eine Ausführung des Abg. Heine Protest erheben. Er hat erklart, wenn unsere Richter Klassenjusti; übten, so handle der einzelne Richter gewiß bona fide, aber die den Arbeitern ungünstigen Rechts überzeugungen stellen sich bei ihnen wunderbarerweise immer zur rechten Zelt ein. Dies kann nach meiner festen e , nicht allein bei den Sozialdemokraten, sondern im ganzen Volke nicht anders aufgefaßt werden, wie als ein Vorwurf des offenen Rechtsbruches gegen die Richter, und diesen Vorwurt muß ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen, mit um so größerer Entschiedenheit, wenn es der Abg. Heine nicht wagt, es offen auszufprechen, sondern wenn hier im Reichstags uns gegenüber Drüͤckebergerei getrieben wird. Was die einzelnen Fragen betrifft, so hat der Staatssekretär des Reichsjustizamts uns bei der Be⸗ hre un der Interpellation über die Strafprozeßordnung eingehende

uskunft über den Stand der Strafprozeßordnung gegeben. Auch ich wünsche dringend, daß zu dem Geschworenen⸗ und Schöffen dienst auch der kleine, schlichte Mann aus dem Volke zugezogen wird. Wir wissen ja alle, ein wie tiefeg Rechtsempfinden und Rechtsbewußtsein unserem Velke innewohnt. Wir wünschen, daß die Schöffen und Geschworenen nicht nur Reisekosten, fondern auch Tagegelder erhalten, damit es jedermann möglich ist, auch das Ehrenamt eines Schöffen und Geschworenen auszuüben, In der Frage der Ausdehnung der amtegerichtlichen Zuständigkeit stehe ich im Gegensatz zu dem Abg. Junck. Ich wünsche, daß das Amtsgerichtsverfahren nach dem Vorbilde der Gewerbegerichte be⸗ schleunigt und vor allen Dingen die Zuständigkeit der Amtagerichte än erhöht wird. Wir wollen eine besondere Vorlage nach dieser Richtung. Im ehemaligen Königreich Hannober war, bereits vor 1865, wo der Geldwert bedeutend höher war, die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 450 M festgelegt. Durch diese Erhöhung der Zuständigkeit würde gerade der Mitktelstand, die Gewerbetreibenden und Landwirte, die Möglichkeit haben, schneller zu ihrem Rechte zu kommen. Vor allen Dingen werden auf diese Weise Kosten erspart und das macht für den Mann des Mittelstandes in der Tat sehr viel aus. Daß man den Landgerichten ein größeres Vertrauen ent⸗ egenbringt als den Amtsgerichten, muß ich entschieden be— fe. Die Statistik erglbt, daß die amtsgerichtlichen Urteile weit weniger angefochten werden als die der Landgerichte. Der Amtsrichter steht auch dem Publikum näher. Was die Frage der Zeugnisberweigerung der Reichstagtsabgeordneten betrifft, so kann man diese Forderung als eine lex Erzberger bezeichnen; der Abg. Erzberger wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich diesen Ausdruck gebrauche. Der Standpunkt meiner Fraktion geht nun dahin, daß de lege lata, nach dem bestehenden Recht der Reichstagsabgeordnete nicht die Be—⸗ fugnis hat, sein Zeugnis zu verweigern. Ware ihm dieses Recht ge⸗ setzlich zugestanden, so müßte es, wie bei den Aerzten und Rechts⸗ anwalten, in den entsprechenden Gesetzen geregelt sein. Wenn nach der Verfassung ein Mitglied des Reichstages wegen seiner Handlungen und Abstimmungen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, so ist dabei nicht zu übersehen, daß die Verweigerung des Zeugnifsses vor Gericht noch keineswegs ein Zur Vrrantwor tung Zieben ist. Zur Verantwortung gezogen wird vor Gericht nur der Angeklagte. Auch mir war es in manchen Fällen nicht angenehm, daß ich als Zeuge vor Gericht aussagen mußte, auch dem Abg. Erzberger nehme ich Ss nicht übel, wenn es ihm nicht angenehm war. Aber wenn ich als Zeuge vor Gericht geladen war, so habe ich mir nie gesagt, ich werde zur Verantwortung gejogen. De lege ferendg; also für eine zukünftige Regelung ist folgendes zu berücksichtigen: Wenn wir dem Reichstagsabgeordneten in Zukunft das Recht geben wollen, wie es der Antrag des Zentrums beabsichtigt, sein Zeugnis zu verweigern, so legen wir ihm auch eine gewisse Pflicht auf, die Pflicht, den Gewährsmann nicht im Stich zu lassen, ihn nicht zu nennen, und darin liegt die Gefahr, daß die Abgeordneten nach wie vor bisher mit Material überlaufen und überlastet werden. Das wãre also ein Danagergeschenk für die Reichstagsabgeordneten. Für meine Fraktion ist die Frage mindestens nicht schlüssig und von solcher Be⸗ deutung, daß sie die Sache hier nicht in Form einer Resolution behandelt, sondern in einer Kommission genau erörtert sehen möchte. Etwas anders liegt es ich spreche hier meine persönliche Ansicht, nicht die meiner Fraktion aus beim Zeugniszwang der Redakteure. Diese Verhältnisse muß man insofern anders beurteilen, weil der Redakteur für alle Veröffentlichungen, die er aus der Hand gibt, strafrechtlich die Verantwortung voll und ganz trägt. Wenn wir dem Redakteur das Recht geben, sein Zeugnis zu verweigern, so haben wir ein gewisses Korrektiv darin, daß wir uns an den Redakteur halten und ihn verant- wortlich machen kõnnen. Dies ist für mich persönlich ausschlaggebend. Die praktische Erfahrung lebrt täglich, daß noch niemals der Zeugnis⸗ zwang ju irgend einem praktischen Ergebnis geführt hat. Die Aerzte und Rechtsanwälte kann man aber nicht zum Vergleich heranziehen. Denn wenn jemand einem Redakteur ein Geheimnis übergibt, so tut er es aus freiem Entschluß, aber zum Arn und Rechtsanwalt muß man hingehen. Derr Stadthagen, Sie können doch nicht sagen, Sie können Ihr eigener Arzt sein! Deshalb muß der Rechtsanwalt und der Arzt das ihm Anvertraute für sich be— halten und darf es nicht der Oeffentlichkeit mitteilen. Der Re⸗

solution, betreffend die Bauhandwerkerforderungen, bringen wir

durchaus Sympathie entgegen. Der Schutz der Bauhandwerker muß aber nicht bloß bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten eintreten. Der von mir eingebrachte Antrag, betreffend die Haftung des Tierhalters, beruht auf der Erkenntnis, daß dem Mittelstande mit § 333 des B. G.-B. eine schwere Last aufgebürdet wurde, dadurch daß er aufkommen soll für Schäden, an deren Verursachung ihn nicht ein direktes Verschulden trifft. Das ist ein privilegium odiosum, das zu beseitigen gerade die Sozialdemokraten sich angelegen sein lassen sollten; aber weil der Landwirt hier der Betroffene ist, hüllen sie sich in Schweigen. Es ist damit gerade so wie mit den Schweine⸗ preisen; wenn die steigen, schreit alles über Agrariertum usw., von den wahren Ursachen der Teuerung, den Schlachthaus⸗ und Kom⸗ missionsgebühren, schweigt man. (Zuruf links: Was hat das mit dem Reichsjustizamt zu tun) Das hat wohl mit dem Justizamt zu tun, denn die Herren von der Justiz essen doch auch Schweinefleisch. Der Antrag von Maltzan liegt auf derselben Linie; ich kann ihn ebenfalls nur zur Annahme empfehlen. Der letzte Juristentag in Kiel hat sich ja leider gegen die Aufhebung des 5 833 ausgesprochen, und zwar aug ganz unstichhaltigen Gründen; ich hoffe aber, die Reichs justizberwaltung wird sich dadurch nicht einschüchtern lassen.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Die verbündeten Regierungen sind durch die Beschlüsse des Kieler Juristentags keineswegs eingeschüchtert. (Sehr gut) Sie stehen nach wie vor auf dem Standpunkt vom vorigen Jahr. Sie könnten allerdings etwas zweifelhaft werden über die Intentionen des Reichstags, wenn man sieht, welche Behandlung die so lebhaft vom Reichstag gewünschte Vorlage damals erfahren hat. Wir machten diese Vorlage im Februar vorigen Jahres. Obwohl der Reichstag verschiedentlich den größten Wert darauf gelegt hatte, den Gesetz⸗ entwurf zu erhalten, blieb die Vorlage 2 Monate im Hause liegen bis zur ersten Lesung, und nach der ersten Lesung hat das hohe Haus überhaupt keine Veranlassung mehr genommen, sich weiter mit der Sache ju beschäftigen. Da drängt sich natürlich die Frage auf: wie denkt der Reichstag über die Sache? Wir machen ja die Vorlage nicht

kommt! Ein Entgegenkommen des Reichztags können wir nicht darin erblicken, wenn der Reichstag eine Vorlage, die wir im Februar, und zwar nach vielem Drängen von seiner Seite, einbringen, nach einer kurzen ersten Lesung auf sich beruhen läßt während aller Monate, die er noch tagte.

Was nun die Gegenwart betrifft, so bedarf es eines Gesetzes— vorschlages, wie ihn der Herr Abgeordnete wünschte, garnicht mehr. Es liegt ja der Antrag von Treuenfels vor, der den Inhalt der Re⸗ gierungsvorlage vom vorigen Jahre vollständig wiedergibt. Es bedarf nur des einen, daß die Parteien des Hauses die Gewogenheit haben, in die Beratung dieses Antrags einzutreten, dann ist der Gesetzentwurf im Gange, ohne Intervention der Regierung. Ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit erklärt: unser Grundsatz ist, gesetzgeberische Materien, die den Reichstag schon in Form eines Antrages aus dem Hause beschäftigen, nicht von seiten der Regierung noch einmal zur legielatorischen Erörterung zu stellen. Ich darf dem Herrn Vorredner anheimgeben, das Interesse des hohen Hauses so weit für seinen Ge—⸗ danken zu erwecken, daß der Antrag von Treuenfels bald zur Ver handlung im Plenum kom;mt; wir werden dann den Antrag mit großem Interesse unterstützen. (Bravo )

Es ist inzwischen gegen 4 /g Uhr geworden.

Vizepräsident Kaempf: Da am Sonnabend die Sitzungen früher schlleßen follen als an anderen Tagen, schlage ich dem Hause vor, sich zu vertagen.

Damit ist das Haus einverstanden.

Persönlich bemerkt der

Abg. Heine (Soz.): Der Herr Staatssekretär hat mir vorgeworfen, ich hätte den Richterstand nach dieser oder jener Richtung hin beschuldigt. Ich habe ausdrücklich hervorgehoben, daß ich gewisse Richter und Fgewisse Urteile angreifen müsse, daß es aber auch eine ganze An⸗ zahl von Richtern und Urtellen anderer Art gäbe. Auf den Vor⸗ wurf, daß ich Dinge im Hause vorbrächte, für die er die Akten nicht habe, erwidere ich: Ich habe vor mehr als 4 Wochen ihm von meiner Absicht, die Breslauer Affäre zu hesprechen, Mitteilung gemacht und ihm auch das Aktenzeichen geschrieben. Der Abg. Varenhorst hat sich erlaubt, mein Auftreten und meine Aeußerungen als Drückebergerei zu bezeichnen. Ich rechte mit ihm darüber nicht, aber ich billige ihm die an nnn, zu nach dem Grundsatz: Herr, sie wissen nicht, was sie tun!

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich muß um einen Augenblick bitten, damit aus den Worten des Herrn Abg. Heine nicht geschlossen werden könnte, als wenn ich hier etwas gesagt hätte, was den tatsächlichen Verhält- nissen nicht entspricht. Ich bestätige ihm, daß ich von dem Breslauer Fall vollständig Kenntnis habe, ich habe mir auf seine Mitteilung hin Einsicht von den Akten verschafft, ich habe aber hier ausdrücklich ausgesprochen, daß ich es ablehnen müßte, auf den Inhalt eines einzelnen Rechtsfalles einzugehen, da das Haus nicht selbst und nicht aus den Akten Kenntnit von dem Gange des Prozesses nehmen kann. Ich habe ausdrücklich erklärt, es sei unmöglich, auf die Aeußerungen des einen Teiles hin dem Hause zuzumuten, sich ein Urteil zu bilden, so lange nicht der andere Teil, der Gerichtshof und den habe ich hier nicht zu vertreten vollständig zum Worte gekommen ist. Dag hohe Haus wird mir nicht zumuten, den vollständigen Inhalt eines Prozesses hier vorzutragen, um Ihnen etwa die Möglichkeit zu geben, sich ein Urteil zu bilden. Dazu ist das Haus nicht da und dazu fehlt ihm auch die Zeit.

Vijepräsident Kaempf: Die Debatte ist wieder eröffnet. Es liegt ein Antrag Mugdan auf abermalige Vertagung vor.

Der Antrag wird angenommen.

Persönlich erklärt der

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirtsch. Ver): Der Abg. Ablaß hat einen Zwischenruf von mir mißverstanden und daraus einen ganz haltlosen Angriff gegen e. abgeleitet. Mein Zwischenruf lautete: Ja, unter der Bedingung einer besonderen Formel für die Juden! Wenn der Abg. Ablaß die früheren Verhandlungen über die konfessionelle Eidesformel im Hause gelesen hätte, würde er auch diesen meinen Standpunkt kennen. Aus seinem mir schwer erklärlichen Miß— verständnis heraus hat er mir unterstellt, ich wollte eine ernst e Sache ins Lächerliche ziehen. Das muß ich entschieden zurückweisen. Ich halte es für eine sehr ernste Sache, wenn man, um die Gewissens⸗ bedenken von einigen Zehntausend zu schonen, den Vorschlag macht, die religiöse Eidesformel abzuschaffen, die für Millionen von Protestanten und von Katholiken eine Gewissenssache ist,

Abg. Heine (Son): Der Staatssekretär beruft sich darauf, daß die Akten im Breslauer Fall nicht vorgelegt worden seien. Ich lege die Beschlüsse hier auf den Tisch des Hauses nieder.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Ich acceptiere J wenn der Abg. Heine mir als Richter die bona fides zugesteht, aber ich möchte ihm vor⸗ halten, daß es ihm nicht möglich ist, die Sachen so objektiv wie ein Richter zu beurteilen.

Abg. Ablaß (fr. Volksp.); Wenn der Abg. von Liebermann bloß

eine konfessionelle Gidesformel für die Juden haben will, so habe ich ihn

Jahren sehr wesentlich verbessert. richtig!)

allerdings mißverstanden. Ich war nicht der Meinung, daß der Abg. von Liebermann derjenige wäre, der für die berechtigten Forderungen der Juden jemals eintritt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirtsch. Ver.); Darin irrt der Abg. Ablaß ganz und gar, wenn er das bei mir für un— möglich hält. Er würde eben meinen Zwischenruf verstanden haben, wenn er jene früheren Reichstags verhandkungen gelesen hätte.

Schluß 4/9 Uhr. Nächste Sitzung Montag 2 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Fortsetzung der Etatsberatung: Reichs— justizverwaltung und Heeresvverwaltung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 48. Sitzung vom 20. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der Bau⸗ verwaltung und zwar die bei dem Titel der dauernden Ausgaben „Gehalt des Ministers“ übliche allgemeine Be⸗ sprechung fort.

Abg. Schmid t⸗Warburg (Zentr.) trägt, wie kurz wiederholt sei, Wünsche zu Gunsten der höheren technischen Beamten der Bau⸗ verwaltung vor.

Minister ber öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Die Anstellungsverhältnisse der höheren Be⸗ amten des Hochbau⸗ und Wasserbaufachs haben sich in den letzten (Abg. von Pappenheim: Sehr Noch im Jahre 1901 mußten die höheren Beamten det

Hochbaufacht 19 Jahre 7 Monate his jur etatsmäßigen Anstellung zwecks einer Demonstration, sondern damit baldigst ein Gesetz zu stande

warten, während sie im Jahre 1907 nur 5 Jahre 5 Monate ju

warten brauchten. Noch günstiger liegen die Verhältnisse f höheren Beamten des Wasserbaufachs, die im Jahre 1901 11

5 Monate. (Hört! hört) Aus diesen Zahlen ist ohne welter erkennbar, daß die Anregung meines Herrn Vorrednerg zur Zeit . dringliche ist. ö

Der Herr Vorredner meinte, in meinem Herzen läge ein unbe schriebenes Blatt. Meine Herten, dieses Blatt ist beschrieben, un auf klesem Blarte srgtt, daz ich vn Wohlwollen für alle Wau meines Ressorts durchdrungen bin, für die höheren, für die mittle für die unteren. Ich glaube, daß der Etat, der dem Hohen Haus diesem Jahre vorgelegt ist, den Beweis dafür liefert.

Die Frage, die der Herr Vorredner anregte, ob ein Teil der diätarischen Beschäftigungszeit auf das Besoldungsdienstalter anju⸗ rechnen sei, kann nicht für mein Ressort allein geregelt werden sie begreift alle Ressorts und würde daher im Staatsministerium erwogen werden müssen. Es wird sich ja zur Behandlung dieser Frage Ge— legenheit bieten, wenn die Vorlage wegen der organischen Regelun der Dienstgehälter dem Staatsministerium vorliegen wird.

Abg. Dr. Lotichius (nl) richtet an den Minister die Bitte

in Erwägung zn ziehen, ob es sich nicht empfehlen dürfte, für di Pensionskasse zu errichten. Dies

ren, e in

th . ga , '. . . ei bis jetzt noch nicht geschehen, aber derartige Kassen beständ für die Arbeiter anderer Königlicher . so ( Hen ten Arbeiter der Eisenbahnverwaltung.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Es besteht die Absicht, eine Penstonskasse für die Bauarbeiter einzurichten. Die Vorarbeiten sind in vollem Gange; das Material liegt zur Zeit einem versicherungetechnischen Sach.

verständigen vor, der prüfen soll, unter welchen Bedingungen die Kase

lebensfähig zu machen ist. Es ist zu hoffen, daß in diesem Jahre die Angelegenheit zu einem günstigen Abschluß gelangt.

Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin (kons.): In den Binnenschff. fahrtskreisen namentlich unter den Kahnschiffern wird vielfach über die Höhe der Hafengebühren geklagt. Allerdings sind die Tarife im einzelnen ganz niedrig, aber wenn man alles zusammenrechnet, so haben doch di Schiffer, namentlich die kleinen Kahnschiffer, mit sehr hohen Spesen zu rechnen. Einnahmen sollen aus den Hafengeldern nicht erzielt werden, sondern nur die Unkosten sollen herauskommen. Daraufhin sollten ma= mentlich in Greifswald und Wolgast die Gebühren von neuem geprüft werden. Schließlich sind alle Erwerbszweige daran beteiligt, Kaufleute, Landwirte usw. haben mit der Kahnschiffahrt zu tun. Es liegt eim. große Ungerechtigkeit darin, daß die Gebühren nach der Eichung det Schiffs berechnet werden, nicht nach der wirklichen Ladung; ist nicht voll geladen, so muß dennoch nach dem ganzen Rauminhalt bezahlt werden. Eine fernere Ungerechtigkeit ist, daß die Schiffe bei der Fahrt über das Stettiner Haff 50 em Bordhöhe haben müssen, daß die Eichung aber nur mit 25 em Bordhöhe rechnet; die Schiffe können also schon wegen der eigenen Sicherheit auf dem Hafen nicht voll laden, müssen aber nach ihrem Rauminhalt die Gebühren zahlen. Insbesondere bitte ich die Regierung, dem Uecker, Kanal mehr Aufmerksamkeit zu schenken und durch Baggerungen ju verbessern. Es kommen wesentlich wirtschaftliche Interessen in Frage, z. B. die großen Holitransporte. Schließlich mache ich auf die Uebelstände an der Fähre Swinemünde Ostswine aufmerksam. Bei dem starken Ver⸗ kehr, namentlich auch Fremdenverkehr, müßten diese fiskalischen Faͤhren eigentlich zu den besten gehören. Der Betrieb seitens des Pächters ist zwar ausgezeichnet, der Mann tut alles, was er kann, aber die ganze Einrichtung ist mangelhaft. Hoffentlich wird ein neuer Faͤhrdampfer gebaut. Bei dem Abschluß eines neuen Fährvertrages muß auf die Interessen des Publikums mehr Rücksicht genommen werden; die Arbeiter können z. B. nicht so lange auf die Beförderung warten. Ich stelle auch anhelm, ob nicht die Benutzung der Fähre überhaupt 9 en, frei zu machen ist. Vor Jahr und Tag hat man den

arlf ermäßigt; hoffentlich wird man fin nicht wieder damit herauf⸗ gehen wollen, dann hätte ich ja umsonst geredet. Man könnte viel⸗ leicht für die Fremden einen höheren Tarif erheben, aber auch das würde verkehrserschwerend sein.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Eigentlich hatte ich die Absicht, ber die Organisation der Wasserbauabteilung längere Ausfübrungen zu machen, aber solche Ausführungen können bei dem Stand der Sache jetzt keinen praktischen Nutzen haben, sondern nur einen akademischen Charakter tragen, und bei der Lage unserer Etatsberatung empfiehlt es sich nicht, die Zeit mit akademischen Betrachtungen in Anspruch zu nehmen. Ich verzichte daher auf das Wort. ;

Abg. Gerhardus (Zentr.) bittet die Regierung um eine nähere Interpretation der im § 16 des Kanalgesetzes von 1905 bezeichneten Zwecke für das dort dem Staate zugebilligte Enteignungsrecht, sonit um Auskunft, in welchem Umfange die Staatsregierung bon diesem Rechte Gebrauch zu machen denkt. Weite Kreise, führt er aus, haben ein lebhaftee Interesse an einer solchen Auskunft, zumal der Termin für die Aut. übung des Enteignungsrechts schon abgelaufen ist. Es bestehen über den umfang des Enteignungsrechts erhebliche Zweifel und Wider, sprüche, befonders in der Richtung, ob der Staal in Ausübung diese Rechts auch Spekulationsgewinne machen dürfe, und wie weit der Kreis der öffentlichen und sozialen Interessen zu stecken sei, welche hierdui gewahrt werden sollen. Ebenso wie im Herrenhause darüber n vorigen Jahre kein Zweifel geblieben war, ist auch innerhalb des Ab geordnetenhauses kein Bedenken vorhanden, daß mit Rücksichtã auf n zu erstrebenden sozialen und wirtschaftlichen Zwecke, zie dell Sympathie verdienen, der Kreis der Unternehmungen auf Grund de z 16 möglichst weit zu stecken sei, und daß auch daz Abgeordnetenban ich Mehrforderungen der Staatsregierung in dieser Beziehung sert vmpathisch gegenüberstellen wird.

Unterstaatzsekretãr Dr. Holle: Der 5 16 des Wasserstrahenge ere bat der Regierung über das gewöhnliche Maß hinaus das Recht geben, bei den neuen Kanälen auch solche Grundstücke zu enteighen die nur mittelbar mit dem Kanal in Verbindung stehen. Die Sn fügung des s 16 wurde erst von der Kanalkommission dieses hausc im Einverständnis mit der Regierung vorgenommen, woben ua von der Erwägung ausging, daß es wirtschaftlich angezeigt n de durch das Ranalwerk entstehende Wertsteigerung der Srrun stücke zu vermeiden und eine ungesunde Bodenspekulation zu derbin den und dadurch es der Verwaltung zu ermöglichen, in jeder . die zweckmäßigste ile f ir des Kanals im Jun von Landwirtschaft und Industrie sicherzustellen. Es sind . für den Rhein⸗Herne⸗K'anal 6 Millionen für diesen Grunder besonders zur Verfügung gestellt worden, während für den Cann Rhein⸗Hannober nicht besondere Summen dafür eingestellt mare. Bei den Verhandlungen im Herrenhause ergab sich volle en einstimmung zwischen den beiden Häusern über die Zwecnẽ x eineg solchen Vorgehens. Von den 6 Millionen für den ben

erne⸗FKanal sind bereits über 4 Millionen verwendet worden, i. at sich herausgestellt, daß es wünschenszwert wäre, mebr a! lionen zur Verfügung zu haben. Vie beiden Kanaldircktienn— Gssen und Hannover sind zu Vorschlägen aufgefordert, wie nach . selben Grundsätzen der Grunderwerb für den Kanal 22 Hannover in Betracht kommen könnte. Voraussichtlich wir⸗=—

bieser Sessson ober in der näͤchsten em Hause eine Vorlazt** 4 jugehen, die jene Grundsätze und die in der Kanalkommissten hau e gemachten Ausführungen beachtet. m Abg4. von Arnim, Züsedom (kons.): Namens meiner 3 erkläre ich, 5 wir auch die für die Enteignungen bel dem Bau des ** Bevergern Hannover notwendigen Mittel bewilligen werden a bezug auf die Pert der Errichtung eines besonderen 6 mlnlsterlumg habe ich den Gindruck gewonnen, daß der Abg.

ür diet

2 Monate warten mußten, im Jahre 1907 nur noch 4 .

en Ausführungen nicht im Auftrage seiner Fraktion ge⸗ ute n dien scheint; denn die Ausführungen seines Parteifreundes c befanden fich wenigstens insoweit nicht in Uebereinstimmung fi als dieser die Wasserbauabteilung zwar vom Ministerium der ichen Arbeiten abtrennen, wollte, aber nicht (als beson deres um, fondern als Abteilung des Hanzzelgminifteriuns, uch ä nätsch die icht jh tar: ssäsfe dem zandmirtschafts. nserlum zuwelsen, während Herr Krause guch diese seinem be⸗ i en Ministerium zudachte. Bel der Bedeutung, die der k Hr. Krause als. Vorsttzender des Vereins zur Hebung lil suß . und Kanalschiffahrt genießt, halte ich es unsere Siellungnahme in dieser Sache legen. 1904 bei Beratung der Kanalvorlage waren wir, kel 'ich, bemüht gewesen, den Wasserbau dem Landwirtschafts— usterium zu Überweisen; denn das hätte den Vorteil gehabt, daß mongei den schiffharen Teilen der Flüse die Meligrationen vom heschtzpuntt der Landesmelioratlon aus mit Sicherheit hätten kuttellt werden können. Wir hatten von dem Antrag Abstand ge⸗ men, und zwar schon deshalb, weil dem Landwirtschaftsministerium nf nicht die geeigneten technischen Kräfte zur Verfügung ge— en hätten. Nachdem nun aber die Wasserstraßen . men find, halten wir eine radikale Aenderung für unangebracht, en. wäre sie unpraktisch, und zweitens wäre sie im öffentlichen nd andwirtschaftlichen Interesse zweifellos nicht geboten. Deswegen kaden wir den Wünschen des Abg. Dr. Krause nachdruͤck⸗ lien Widerstand entgegensetzen und uns vorbehalten, eventuell yr geforderte Mittel nach ernstlicher ö, , zu verweigern. Wir Euben, daß, bei Konzentration der Wasserbausachen in einem be— pnderen Ministerium Wünsche der Erbauung neuer Kanäle zum Schaden n Landwirtschaft sich geltend machen müssen und werden, und bitten die suslerung, es bei dem bisherigen Zustande zu belassen. Abg. Fritsch (nl. bemerkt zur Richtigstellung, daß er keines, pegß pringpaliter den Wasserbau dem Handelsministerium zugeteilt i wolle, er habe die Frage vitlmehr ganz offen gelassen.

Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Bei den Besoldungen für die Oberbauräte und Bau⸗ inspektoren bedauert

Abg. Kindler (frs. Volksp), daß der Minister die Frage einer Regelung, der Anstellungsverhältnisse der Bauinspektoren als nicht neh dringlich hingestellt hahe. Warum lasse man nicht auch zen Bauinspektoren den Titel Regierungsbaumeister, den sie vor der Insellung besäßen? Man habe das geringe Gehalt der höheren tech— nchen Beamten entschuldigen wollen mit dem Hinweis auf die hohen Eptsengelder bei Reisen, Aber diese würden doch nicht überall ge—⸗ fallt und blieben ja auch bei der Pension unberücksichtigt. 1903 habe e damalige Minister ausdrücklich hervorgehoben, daß kein Unterschied hinsschtlich der Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit zwischen den technischen und suristischen Beamten bestehe; dann dürfe ein solcher Unterschied aber auch nicht im Gehalt bestehen.

Abg. Kau te (Zentr.) fragt an, ob die Einrichtung der Landes⸗ haunspektoren mit eigenem Dezernat, die man offenbar nur ein⸗ geführt 6. um Bauratsstellen zu sparen, noch weiter ausgebildet werden solle.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Kindler bezeichnete die höheren technischen Beamten meines Ressorts als die Aschenbrödel der Verwaltung. Dem muß ich widersprechen; sie sind es ebensowenig nie die Mitglieder und Beamten administrativer Vorbildung. Auch sst die Auffassung, daß der überwiegende Teil dieser Beamten sich in einer durchaus unselbständigen Stellung befinde, nicht zutreffend. Diejenigen höheren technischen Beamten, die die lokalen Stellen ver— walten, haben ein hohes Maß von Selbständigkeit und Unabhängigkeit; diejenigen aber, die den Behörden des Landes zugeteilt sind, sind in den Organizmus der Behörden eingegliedert.

Wa nun den Wunsch des Herrn Vorredners betrifft, daß die dandesbauinspektorstellen in weiterem Umfange in Regierungs⸗ und Bauratsstellen umgewandelt werden möchten, so darf ich darauf hinweisen, daß der diesjährige Etat ja die Umwandlung von 65 solcher Stellen vorsieht. Es ist. aber nicht möglich, den Wünschen in vollem Umfange zu entsprechen, da ein großer Teil dieser Stellen ja nur für vorübergehende Tätigkeiten gedacht ist.

Wagz den weiteren Wunsch betrifft, daß ein Teil der Regierungs⸗ und Bauratstellen in Oberbauratstellen umgewandelt werden möchten, so weise ich darauf hin, daß wir in der Wasserbauverwaltung bereits 9 Oberbauratstellen haben. Ob es möglich sein wird, auch für die hochbauperwaltung Oberbauratstellen zu schaffen, will ich in Erwägung liehen. Das ist aber eine Frage, die auch die anderen Ressorts sehr wesentlich mitbetrifft.

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Anzuerkennen ist, daß in der letzten Zeit manches für die höheren technischen Beamten ge— schehen ist. Aber ez bleibt doch noch manches ju wünschen übrig. So werden durch die 1a. schneller erfolgende Anstellung die Üingeren Bauinspektoren in Vorteil gegenüber den älteren gebracht, Dieser Uebelstand kann nur durch Anrechnung der Wartezeit beseitigt perden. Ich freue mich, daß die von mir früher angeregte Aenderung des Titels der Bauinspektoren jetzt so vielfach unterstüßt wird. Der Tilel Regierungsbaumeister ist ein schönerer und trifft die Sache besser, wahrend der Titel Bauinspekloren zu Mißverständnissen ver⸗ mnlaßt und die Stellung dicser Beamten herabdrückt. Deshalb sollte Aidlich die Aenderung des Titels stattfinden. An kaum eine andere Beamtenklasse als diese tritt in demselben Maße die Versuchung heran, n hochbezahlte Privatstellungen überzugehen. Wenn der, Staat da hinter wesentlich zurückbleibt, werden dem Staate die tüchtigsten Kräfte entjogen. Ich hoffe, daß wir endlich in künftigen Etatsberatungen unsere Freude darlber aussprechen können, daß den langgehegten

ünschen der Beamten Rechnung getragen ist. Das liegt im Jateresse nicht nur der Beamten, sondern auch des Staats selbst. h Abg. Engelbrecht (freikons.): Für die Ueberwachung der Strom⸗ guten und des Deichwefeng brauchen wir selbständige Wasserbau—⸗ nspeltoren. Leider kann diefe Klasse der Beamten nur lanßsam in höhere kellen aufrücken, weil ihre Zahl nur klein ist. Ich wünschte zu einer esseren Ausbildung dieser Beamten, daß sie mehrere Jahre an der Nirdseekfiste tärig sind und Ebbe und Flut praktisch kennen lernen, und daß ihnen ferner Gelegenheit gegeben werde, die Wasserbau2 lg heiten in Holland zu studieren, wo die zu s 21 Meeres ne umfangreich ist, und daher eine sehr hohe Wasserbau⸗ esteht. 9 Abg. Kin dler tritt nochmals für die Gleichstellung der technischen kamten mit den Verwaltungsbeamten ein.

4. den Besoldungen der Regierungsbausekretäre

wei

r Berichterstatter Abg. Brütt auf die Erklärung der Regierung in . Kommission hin, wonach die Baukontrolle behufs größeren Bau— eech erschutzes durch Vermehrung der Beamten verbessert werden 66 demseiben Sinne auch auf die Gemeinden hingewirkt werden

9 Bei den Besoldungen der verschiedenen Klassen der r asserbaubeamten legen Petitionen vor von den Wehr⸗ i Schleusenmeistern Ambach und Genossen in Emden ni g. D. um Gehaltserhöhung und . unter die nul eren Beamten und von dem Strommeister Ulbert in orkow um Versetzung der Strommeister unter die mittleren ngen e . ö Gehaltes und ihrer Nebenbezüge

Befferstellung er Strommeisteranwärter. Die Kommission

, mn die Petitionen der Regierung als Material zu über⸗ wenlsen.

Abg. dicke (freikons): Ich möchte die Lufmerksamkeit des Ministers auf die Verhältnisse der Strommeister hinlenken, die leider nicht in die Klasse der Wasserbaubeamten aufsteigen können. Man sollte ihnen das dadurch ermöglichen, daß man sie zur r n der Wasserbau⸗ beamten zuläßt, wenn sie sich einige Jahre in ihrem Dienste bewährt haben. Gs handelt sich da um alte verdiente Soldaten. Ferner ist daz Tage. geld von 1 416 für die Tätigkeit der Strommeister außerhalb ihres Wohnortes zu gering; namentlich leiden sie darunter, wenn sie mehrere Tage außerhalb beschäftigt find, und das trifft namentlich die Strom—⸗ meisteranwärter, welche häufig außerhalb beschäftigt werden. Man sollte die Strommelster aus der Klasse der Unterbeamten herausheben und zu Subalternbeamten II. Klasse machen.

Unterflaatssekretär Dr. Holle: Die Strommeister sind won vorn⸗ herein alt gehobene Beamte mit höherem Gehalt ausgestattet worden. Sie werden ohne technische Prüfung als Strommeister angestellt, während die Wasserbaubeamten 'erst angestellt werden nach einer Vorbildung von drel Jahren. An eine Gleichstellung der beiden Beamtenllassen kann nicht gedacht werden; ihre Funktionen sind verschieden. Dieser Ctat enthält bereits eine Aufbesserung der Strommeister,

Abg. Ernst (frs. Vgg.) tritt gleichfalls für eine Aufbesserung der Strommeister ein.

bg. Dr. Brandt (l) bittet, bei der allgemeinen Gehaltsauf⸗ besserung für die Beamten auch die Schleusenmeister zu bedenken.

Die Petitionen werden der Regierung als Material überwiesen.

Bei dem Fonds von 44 000 6 zu außerordentlichen Unterstützungen für höhere und mittlere Beamte bittet

Abg. Busch (Zentr.), diesen Titel in zwei getrennte für die höheren und für die mittleren Beamten zu zerlegen, damit das Haus über sehen könne, was für jede Kategorie gegeben werde, und eoentuell auch höhere Summen einzustellen.

Bei dem Fonds von 46 900 6 zur Remunerierung außer⸗ gewöhnlich verdienstvoller Leistungen von Baubeamten teilt SBerichterstatter Abg. Brütt mlt, daß in der n der Regierung vertreter folgende Erklärung abgegeben habe: Im nschluß an die Gehaltzaufbesferung von 1897 sind durch den Etat von 1889 alle Remunerationsfondz für höhere Verwaltungsbeamte beseitigt. Es ist aber bestehen geblieben der Remunerationsfonds für höhere technische Beamte im' Bereich der Bauverwaltung und auch der Eifenbahnverwaltung, wobei davon ausgegangen wurde, daß diese Beamten darauf hingewiesen werden sollen, auf technische Ver⸗ besserungen zu sinnen und auch Erfindungen zu machen. Es könnte ja den Beamten, die ihre Kräfte so besonders anspannten, im Wege der Beförderung gelegentlich eine Genugtuung dafür gewährt werden, auch durch Ordengzautzeichnungen. Viel fach war das aber nicht mög; lich, und deshalb ist dieser Fonds erhalten geblieben. In dem Etat für 1566 ist er vergrößert worden in Rücksicht darauf, daß bei der wasserwirtschaftlichen Vorlage sehr hohe Anforderungen auch an die technischen Beamten gestellt werden sollten. Verteilt wird der Fonds nach Grundsätzen, die sich aus der Titelbezeichnung ergeben und ferner aus der Erläuterung des entsprechenden Titels in dem Etat für 190d. Es wird. in jedem Jahre geprüft, welche von den Baubeamten außergewöhnliche Leistungen bewiesen haben, und danach wird der Fonds verteilt. Nur die vortragenden Räte im Ministerium sind von ihm ausgeschlossen. Ebenso wird bei der Vermehrung des Fonds verfahren werden, wobel entsprechend der Begründung in dem Etat von 1966 befondere Rücksicht genommen wird auf solche, die sich in besonders verantwortungsvoller Stellung befinden.“

Bei den Ausgaben für die Unterhaltung der See— fen usw. weist ;

Abg. Dr. Görck (nl) auf Mißstände des Hafens von Büsum hin und gibt anheim, ob nicht statt der Verbesserungsarbeiten lieher gleich ein großer Fischereihafen gebaut werden könne. Bisher sei verhältnismäßig wenig für die Fischerei an der Westküste bon Schleswig⸗Holstein n,, Es wäre gegenüber den Ausgaben fur Geestemünde nur eine ausgleichende Gerechtigkeit, wenn man auch für die . an dieser Küste, die meist Segelfischerei sei, mehr täte.

Geheimer Regierungsrat Br. Tul erwldert, daß der Fischerei⸗ hafen in Büsum erst nach dem Wunsche der Interessenten ausgebaut und im vorigen Jahre vollendet sei. Die Uebelstände, welche der Vor— redner erwähnte, seien der Verwaltung nicht bekannt; wenn Versan— dungen eingetreten seien, würden sich diese durch Baggerungen be⸗ seitigen lassen; jedenfalls würde die Angelegenheit geprüft werden.

Abg. Ham mer (kons. ): Der Abg. Gyßling ist heute auf die gestrige Debatte zurückgekommen; ich konnte nicht anwesend sein und werde das Stenogramm abwarten, um event. später darauf zu erwidern. Der Abg. Eckert wollte heute die Regulierung der unteren Ruthe jwischen Neuendorf und Potsdam befürworten. Da er an der parlamentarischen Fahrt nach Marienburg teilnimmt, will ich das an seiner Stelle tun. Die Nuthe von der Eisenbahn⸗ brücke von Neuendorf bis zur Einmündung in die Havel wird seit vielen Jahren für die Schiffahrt benutzt und ist teilweise bon den interessierten Kreisen reguliert worden. Es schwebt aber ein Prozeß um die Anerkennung der Nuthe als eines schiffbaren Flusses. Ich bitte die Regierung, die Schiffbarkeit anzuerkennnn. Für die obere Nuthe hat eine Baufirma bereits ein Regulierungsprojekt aus⸗ gearbeitet; ich bitte die Regierung, gleich ganze Arbeit zu machen und bis Trebbin zu regulieren. Die ne elfe sollen Beiträge leisten, und fo lassen sich große Vorteile erzielen, wenn die Regulierung stattfindet. Die Terrains befinden sich zum großen Teil in den n der Cisenbahnverwaltung und werden sich gut verwerten assen.

Gehelmer Oberregierungsrat Bredow: Es muß immer geprüft werden, welchem Zweck ein Gewässer dient. Die Regierung unter⸗ hält nur die Straßen für die durchgehende Schiffahrt, die untere Nuthe stellt sich aber lediglich als ein Hafen dar. Es müssen also die privaten Interessenten und Gemeinden eintreten, aber die Regierung will das Projekt möglichst fördern. Die Frage der Regulierung der oberen Nuͤthe wird mit Wohlwollen geprüst werden, wenn die Inter⸗ essenten durch Beiträge ihr Interesse an der Sache bezeugen.

Bei den Ausgaben der Unterhaltung für die Binnengewässer tritt

Abg. Eberhard (kons.) für eine Verbesserung der Oderfähre bei Maltsch ein.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Melne Herren! Die Staatsbehörden stehen dem Bau einer Oder brücke bei Maltsch durchaus wohlwollend gegenüber. Der Regierungs⸗ präsident ist beauftragt, mit den Interessentenkreisen, und zwar mit allen zu verhandeln. Die Oderstrombauverwaltung hat den ferneren Auftrag, diejenlgen Ersparnisse zu veranschlagen, die dem Staat durch den Fortfall der Oderfähre erwachsen werden. Sie sehen, die Sache ist auf dem besten Wege. (Bravo h

Abg. von Oldenburg (kons): Die Anwohner der Weichsel und Nogat hat es lebhaft beunruhigt, daß der Etat keine e fũr

die Regulierung der Nogat enthält. Nachdem die eichsel auf. nahmeskhig gemacht ist fuͤr die Wasser der Weichsel und Nogat, ist nicht

zu ersehen, warum die Nogat nicht reguliert wird. Als 1888 die große Hochwasferkatastrophe durch den Durchbruch bei Jonasdorf ent. stand, wurden der Regierung für den Ausbau der Weichsel und Nogat die Mittel zur Verfügung gestellt, und die Deichverbände übernahmen von den erforderlichen 2 Millionen 7 Millionen unter der Bedingung, daß ein Eigwebr in der oberen Nogat hergestellt werden würde. Diese Bedinqung ist bis beute nicht erfüllt, und die Deichverbände wollen nun nichts zahlen, weil die Regierung dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Vieleicht ist die Angelegenheit durch die Krankheit und den Tod des Ministerd Budde ver= zögert. Für die Nogat-Regullerung sind drel Vorschläge in Aussicht

enommen. Mit einer Coupierung der Nogat würde die landwirtschaft⸗ iche Bevölkerung einverstanden sein. Sie würde nur 1,5 Millionen kosten, und da noch Geld vorhanden ist, würden nur 300 000 S zu⸗ zulegen sein. Die ländliche Bevölkerung legt auf den Wasserweg keinen großen Wert, zumal er im Winter meist zufriert; aber aus all⸗ gemeinen Gründen ist auch die landwirtschaftliche Bevölkerung mit der Schiffbarmachung einverstanden. Daran sind die Städte Königs⸗ berg, Pillau, Graudenz, Culm, Thorn usw. interessiert. Während wir Wasserstaßen größten Umfangs bauen, ist es ein Unikum, daß die Wasserstraße der Nogat künstlich durch den Bau des Pieckler Kanals ruiniert worden ist. Die Wasserstraße von Thorn nach Königsberg hat aufgehört, weil das Nogatwasser zu flach geworden ist. Man glaubte das Nogatwasser zu brauchen, um den Schiffahrtskanal nach Pillau offen zu halten. Aber das läßt sich auch durch Baggern machen. Schon eine Million Zentner Transport würden die Anlagen der Nogat verzinsen, aber es werden sogar sehr große Transporte stattfinden. Ich bitte also, die Nogat bis zur Einmündung in die Weichsel schiff⸗ bar zu machen, damit der Wasserweg Thorn Königsberg wieder her—⸗ 96 wird. Der Minister will in diesem Jahr Westpreußen be⸗ uchen und wird dabei dasselbe Bild von der Sache bekommen. Durch die Regulierung der Nogat würden die Anwohner von der großen Sorge vor Ueberschwemmungen befreit.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Nogatregulierung und dem Nogatabschlusse habe ich von Anfang an meine besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Sle soll den Schlußstein des großen Regulierungswerkes an der Unter⸗ weichsel bilden. Es wird bekannt sein, daß bereits im Jahre 1903 von der Weichselstrombauverwaltung eine ausführliche Denkschrift über die Durchführung der Nogatregulierung vorgelegt worden ist. Diese Denkschrift hat unter den beteiligten Ressorts zu sehr eingehenden Verhandlungen geführt. Es wird gelingen, im Laufe dieses Frühjahrs diese Verhandlungen zum Abschluß zu bringen. Es ist in Aussicht genommen, die Nogat durch eine Schleuse abzuschließen und sie mit drei Staustufen zu versehen, um sowohl die Wasserstraße zu erhalten, wie Herr Abg. von Oldenburg es wünscht, als auch die Grundwasser⸗ verhaäͤl tnisse in der Niederung im Interesse der Landeskultur und der Landes⸗ melioration zu regeln. Es ist mein fester Entschluß, diese Frage, die seit Jahren die beteiligten Kreise und Gegenden lebhaft interessiert, und die von einer ganz besonderen Bedeutung ist, zu einem baldigen Abschluß zu führen und damit Vorsorge zu treffen, daß die Bewohner der Nogatniederung vor den Gefahren des Elsganges und der Ueber⸗ flutung dauernd geschützt werden. (Bravo)

Bei dem Fonds von 144 000 6 zur Bekämpfung der Hochwasser- und Eisgefahr regt 96 Abg. Puttfarken (nl) eine Vermehrung der Eisbrecher auf der e an. Ministerialdirektor von Do em ming erwidert, daß man nach 18 jährigen Erfahrungen mit den bisher vorhandenen Eisbrechern nicht zu befürchten brauche, den Gefahren der Eisbildung auch weiterhin nicht erfolgreich entgegentreten zu können. Auch während der beiden Eisperioden dieses Winters sei man in Hamburg gut damit fertig geworden. Eine Vermehrung unseres Eisbrecherparks werde also nicht nötig sein, vielleicht könne einer der älteren Eisbrecher umgebaut

werden. Auch die sogenannten Spülbagger hätten zur Zufriedenheit gearbeitet.

Der Rest der dauernden Ausgaben wird bewilligt.

Bei den einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben, und zwar bei dem Titel Nachregulierung der größeren Ströme 15. Rate 400000 „*, macht

ÄUbg. Dr. Hauptmann (Sentr,) darauf aufmerksam, daß durch die Verschmälerung der Fahrrinne des Rheins vermittels An2— schüttungen, Verbauung von Buchten 2c. man ja zwar eine Ver⸗ kiefung der Fahrrinne erreicht habe, daß aber dadurch auch der Strom seine Schnelligkeit vergrößert habe. Dadurch fließe aber auch das Wasser des Stromes schneller ab. Um den möglichen Folgen ent— gegenzutreten, solle man auch am Rhein Wasserreservoire anlegen.

Bei dem Titel „Ausbau von Strombauwerken auf der Oderstrecke Ratibor Kosel“ fragt

Abg. Stanke (Sentr) an, ob noch das Projekt der Errichtung eines Stauweihers oberhalb von Ratibor bestehe.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Es hat ursprünglich die Absicht be⸗ standen, ein großes Staubecken als Reservoir für das ganze Odertal zu errichten, man hat aber diesen Plan wieder fallen gelassen, weil man nicht zugeben wollte, daß deshalb eine ganze Reihe von Dörfern unter Wasser gesetzt werden sollte.

Bei den Ausgaben von 909 000 (66 zum Bau von 3 Schleppzugschleusen in der kanalisierten Oder bei ben Stau⸗ stufen Groß⸗Döbern, Frauendorf und Hppeln beantragen bie Abgg. Dr. Voltz (nl), von Heyking Eons) und Dr. Wagner ffreikons.), die dritte Schleuse anstatt bei Oppeln bei Januschkowitz zu errichten. . (

Abg. Nadbyl (Zentr.) fragt an, ob durch den Bau dieser Schleusen der Sppelner Hafen beeinträchtigt würde, und ob die Umwandlung dieses ele in einen Umschlagshafen noch zu erwarten sei.

Abg. Dr. Voltz: Wir haben den Antrag gestellt, die dritte der genannten Schleusen zunächst bei Januschkowitz zu errichten und erst später die bei Oppeln nachfolgen zu lassen. Es ist naturgemäß, daß bei der Reissemündung und beim Koseler Hafen eine kolossale An fammlung von Schiffen entsteht, und der Verkehr nach dem Koseler Hafen . sich immer mehr steigern. Es ist nun gan; gleich, in welcher Reihenfolge die für die obere Oder vorgesehenen 12 Schleusen gebaut werden. Deshalb haben wir gebeten, zunächst die bei Janusch⸗ kowitz zu bauen, weil diese manchem Uebelstand abhelfen dürfte. Die Wünsche des Vorredners für den Oppelner Hafen unterstütze ich. Wir bedauern, daß der Umbau in einen Umschlagshafen so langsam geht, weil es möglich ist, daß der dafür von der Industrie ausgeworfene Beitrag durch die Langsamkeit des Umbaues verloren gehen kann.

Unterstaatssekretãr Dr. Holle: Namens der Bauverwaltung kann ich den Vorschlag nur befürworten, um die jetzt bei Kosel so starken Ansammlungen von Schiffen zu vermeiden. Der. Minister ist auch bereit, die Umwandlung des Oppelner Hafens in einen Umschlags—⸗ hafen vorzunehmen, wenn die Stadt Oppeln bereit ist, die Hälfte der Kosten dafür zu übernehmen.

Der Antrag Voltz wird angenommen.

Bei den Ausgaben für den Neubau der Glienicker Brücke, 753 0006, hat die Kommission beantragt, diese Brücke in einer Gesamtbreite von Al m anstatt 15 m herzustellen, weil dort ein starker Automobilverkehr zu erwarten aj und zwei Straßenbahngleise gelegt werden müßten.

Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Bei den Ausgaben von 371 500 6 zur Begradigung der Ems zwischen Papenburg und Leer regen die

Abgg. von Hagen (Sent) und Dr. Lotz (parteilos) einen Durchstich der Ems an der Krümmung bei Hilkendorg an.

Ünterstaatssekretãär Dr. Holle: Der Fluß hat al erding jwischen Papenburg und Leer starke Krümmungen, welche die Schiffahrt er⸗· schweren. Es ist seit Jahren der Wunsch der Interessenten, daß drei Krümmungen durchstochen werden. Ein Durchstich bei Lilkenborg ist bereits fertig, hat aber noch nicht eröffnet werden können. Am 12. Mär 1JSo6 trat eine Sturmflut ein, wie sie in die ser Qöhe noch nicht vorher gewesen ist. Die Flut hat die Deiche überslossen. und der Regierungspräsident hat nun die Deichverbände angewie sen, die

Deiche bochwasserfrel zu machen, da sie nicht mebr alz bochwa sser frei anzusehen seien. Die Wasserbauderwaltung ilt bereit, für etwaige