1907 / 118 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Ernteaussichten in Italien. s

Der Kaiserliche Generalkonsul in Neapel berichtet unterm 6. d. M.: Bis jetzt besteht Aussicht auf eine gute Getreideernte. Ob sie sich verwirklicht, wird im wesentlichen von dem baldigen Eintritt wärmerer Witterung abhängen. Dag nämliche gilt für Bohnen und Kartoffeln. Die Nachrichten über Tabak lauten günstig. Mit den Ernteaussichten für Oel, Mandeln und Pfirsiche ist man bis jetzt zu⸗ frieden. Auch rechnet man auf einen reichen Ertrag an Agrumen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veroͤffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitzamte“, Nr. 20 vom 15. Mai 1907.)

Vest.

Türkei. In Djedda wurden vom 22. bis 28. April 10 Er⸗ krankungen und 9 Todesfälle an der Pest festgestellt.

Persien. Zufolge einer Mitteilung vom 10. Mat sind in Buschär 4 Pestkranke aus Bahrein angekommen und auf der dortigen Quarantäneinsel untergebracht worden.

Britisch⸗Ostindien. Vom 14 bis 20. April sind in der Präsidentschaft Bombay 5082 Erkrankungen (und 25313 Todes- sälle) an der Pest jur Anzeige gelangt, davon 461 (400) in der Stadt Bombay, 185 (167) im Stadt⸗ und Hafengebiet von Karachi, 77 (69) in dem von Jam nagar, 9 (1) im Hafen von Verawal, b88 (368) im Kaira bezirk. ,

Straits Settlements. In Singapore ist am 5. April ein neuer Pestfall festgestellt worden. . ö

Brafilien. In Bahia wurden vom 24. Januar bis 6. März 13 Pestfälle, darunter 11 mit tödlichem Ausgang, gemeldet; seither nimmt man dort zufolge einer Mitteilung vom 6. April an, daß die Pest erloschen sei und hat demgemäß das Pesthospital geschlossen.

Argentinien. Zufolge einer Mitteilung vom 10. April ist in der Provinzialhauptstadt Salta ein Pestfall beobachtet worden; auch wurde in Buenos Aires bei einer im Poltzeigefängnis erkrankten

Person Pest festgestellt. Pest und Cholera.

Britisch-⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 31. März bis t. April 290 Personen an der Pest und 56 an der Cholera, in Moulmein 89 und 6.

Pocken.

Deutsches Reich. Für die Woche vom 5. bis 11. Mai sind 12 Pockenfälle zur Anzeige gelangt, davon je 1 auf dem Gute Kronfeld (Kr. Strasburg, Reg.-Bez. Marienwerder), in Wohnwitz (Kr. Neumarkt, Reg⸗Bez. Bretzlau), auf dem Gute Unterbiberg (Bez⸗A. München) bei russischen Arbeitern, 2 in , . (Bez. A. München) unter den Insassen des dortigen rankenhauses, B in Neiden fels (Bez. A. Neustadt a. D., Reg. Bez.

fal, 2 in Biblis (Kr. Bensheim, Hessen), 1 in Schlieffen⸗ erg (Med. ⸗Bez. Güstrow, Mecklenburg⸗Schwerin), 1 in Metz und 1 in Maizisres (Ldkr. Metz, Lothringen).

Schweis. Vom 21. April bis 4. Mai 2 Erkrankungen im Kanton Solothurn, 1 im Kanton Tessin.

Genickstarre.

Preußen. In Woche vom 28. April bis 4. Mai id 114 Erkrankungen lund 58 Todesfälle) an Genick— tarre angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken hund Kreisens: Landespolizeibeiirk Berlin 2 (I) Berlin!, Reg. Bez. Aachen 3 (2) [Aachen Stadt 2 (I), Aachen Land 1 (I], Arnsberg 28 (9) Bochum Stadt 1 (1), Bochum Land 10 (3), Dortmund Stadt 2 (—), Gelsenkirchen Stadt 6 (2), Gelsenkirchen Land 5 (1), Hattingen 1 C —, Hörde 3 )] Bres⸗ lau (I) 1Breelau Stadt, Cöln 7 () 1Bonn Stadt, Bonn Land je 1 (), Cöln Stadt 3 (—). Cöln Land 1 (—–), Euskirchen (1), Mülheim a. Rh. Stadt 1 (— ) Düssel dorf 27 (8) Düssel⸗ dorf Stadt 5 (I), Duisburg 3 (), Essen Stadt 1 (1), Essen Land 160 6 Mettmann 3 (1), Mörs, Neuß, Qberhausen je 1 (— ), Ruhrort

and? (— ], Hannover 1 (1) Nienburg, Köslin () Bublitz, Lüneburg 1 E) [Harburg Stadt, Harburg Land je 1), Luͤneburg Stadt 1 (— ), Magdeburg 2 ( 1Saliwedel] Münster 12 (11) Recklinghausen Stadt 4 (5). Recklinghausen Land 8 (6)], Oppeln 17 (12) 1Beuthen 4 (4), Falkenberg 1 (1), Grott⸗ kau (1), Kattowitz 1 (1), Kosel, Kreumburg je 1 (—, Lublinitz 4 (I), Oppeln 1 (1), Pleß (I), Rybnik 2 (1), Tarnowitz 1 (1), Zabrze 1(— )], Posen 7( Q Adelnau = M), Grätz. Meseritz je 16 . Stadt 1 (1), Posen Ost, Posen West je 1 (—), Rawitsch 2 ()],

der

ots dam 1 (— 18stprignitzl, Schleswig 3 (4 Altona 1 (— ), iel Stadt 293), (II], Trier 3 () (Ottweiler 1 (— St. Wendel 2 (1) Schweiz. X

4 in Kanton (2 in der Stadt) Zürich, 2

Wiesbaden I) [Wiesbaden Stadt]. m 14. April bis 4. Mai 10 Erkrankungen, davon

ͤ Pinneberg 0 in Basel⸗Land und

Schlafkrankheit.

Portugiesisch⸗ Guinea. Zufolge Mitteilung vom 30. April ef t auf der Insel Prineipe die Schlafkrankheit in beunruhigender eise. ;

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Odessa 2, Paris 4. Kenstantinopel (vom 22. bis 28. pril) 3, Kalkutta boni 31. März bis 6. ien 7 Todesfalle; New Joik 2, Odessa 7, Paris, Warschau (Krankenhäuser) je ) Er⸗ krankungen; Varizellen: Budapest 22, New Pork 64, Stockholm 23, Wien 86 Erkrankungen; Fleckfieb er: Moskau, Warschau je 3 Todesfälle; Odessa 3, St. Petersburg 2, Warschau (Krankenhäuser) 6 Erkrankungen; Rückfallfieber,: Moskau 8 Todesfälle; Odessa 2, Warschau (Krankenhäuser) 5 Erkrankungen; Genick starre: Belfast (vom 28. April bis 4. Mai) 265, , . 6, Glasgow 30, New York 20, Odessa 3, Wien 12 Todesfälle; New Vork 15, Wien 26 Erkrankungen; Milzbrand: Moskau 4 Todes⸗ sälle; Reg.⸗Bez. Breslau, Wien je 2 Erkrankungen; epidemische Ohrspeichel drüsenentzündug: Wien 97 Erkrankungen; In⸗— fluenza: Berlin 8, Leipzig 3, Amsterdam 2, Budapest 3, Kopenhagen 5, London 9, Moskau 3, New York 12, Paris 7, St. Petersburg 8, Rom 2 Todesfälle; Nürnberg 23, Kopenhagen 93, Odessa 40 Erkrankungen; Lungenentzündung: Nürnberg 22 Er⸗ krankungen; kontagtöse Augenentzündung: Reg.⸗Bezirke Allen⸗ stein 59, Königsberg 57 Erkrankungen; Ankylostomiasis: Reg⸗ Bez. Arnsberg 17 Erkrankungen Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Keuchhusten in Bamberg, Glas gow Erkrankungen wurden gemeldet in Kopenhagen 67, New York 66, Wien 54; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Scharlach in Berlin 48, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 100, Düsseldorf 137, in Budapest 48, London (Krankenhäuser) 346, New York 478, Paris 459, St. Petersburg 93, Stockholm 22, Wien g3; desgl. an Masern und Röteln in Nürnberg 168, Hamburg 21, Budapest 113, Christiania 33, Kopenhagen 66, New Vork 411, Paris 287, St. Petersburg 151, Prag 32, Wien 454; desgl. an Diphtherie und Krupp in Berlin 52, Breslau 23, im Reg.⸗Bez. Düsseldorf 137, in Nürnberg 20, Hamburg 28, Budapest 24, Christiania 52, London (Krankenhäuser) 163, New York 331, Paris 81, St. Petersburg 102, Stockholm 28, Wien 64; desgl. an Typhus in New York 106, Paris 66, St. Petersburg 100.

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet vom Schlachthofe zu Stutt- gart am 16. Mai 190.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Wiederholung von Salome“ statt, bei der Herr Sommer erst— malig die Rolle des Herodes singt. Fräulein Rose, Frau Plai⸗ chinger, Frau Goetze, die Herren Hoffmann, Kirchhoff usw. sind Ver— treter der übrigen Hauptrollen. (Anfang 8 Uhr.)

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Sonn abend, Ernst von Wildenbruchs Schauspiel „Die Rabensteinerin“ in der bekannten Besetzung wiederholt. .

Im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen die Operette ‚Nanon“ aufgeführt. Die Hauptrollen sind in den Händen der Damen Mia Werber und Therese Delma, der Herren Emil Albes, Oskar Braun, Ewald Brückner, Adolf Kühns, Hermann Litt und Otto Stellen.

Den Schluß der Festspiele im Königlichen Theater zu Wiesbaden bildete, wie . W. T. B.“ berichtet, die gestrige Auffüh⸗ rung von Webers „Oberon“ in der Bearbeitung von ne, Schlar und Lauff, eine Wiedergabe von Weberg ewigem Werke, die das Schönste und Poctischste bleibt, was die Eigenart der Festspiele geschaffen bat. Die Hauptrollen waren in den besten Händen. Den Hüon gab Kalisch, die Rezia Frau Leffler⸗Burckard, den Scherasmin Henke, die Fatime Frau Brodmann, den Oberon Frau von West⸗ hoven⸗Robinson aus Karlsruhe, den Almansor Malcher, die Roschana Frau Renier. Der Aufführung wohnten Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin bei.

Mannigfaltiges. Berlin, 17. Mai 1907.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurden zunächst die neugewählten Stadtverordneten Dr. Hermes und Ritter in ihr Amt eingeführt und durch den Vorsteher Dr. Langerhans ver⸗ pflichtet. Der Stadtv. Runge erstattete sodann den Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Vorlage, betreffend die Neuregelung und Besoldungsverhältnisse der Assistenzärzte an den städtischen Krankenhäusern. Der Ausschuß empfahl unter Abänderung der Magistratsvorlage der Versammlung folgende Beschlußfassung: J. a. das Bargehalt der Assistenz- ärzte an den städtischen Krankenhäusern wird auf 1200 „M, nach ein—

der Anstellungs⸗

je 1 in den Kantonen Bern, Aargau, Tessin und Waadt.

einhalbjähriger Tätigkeit auf 1500 M jährlich festgesetzt bet fre Station, b. die Assistenzärzte am Kaiser und Kaiserin⸗Friedrich⸗ Kinder. krankenhaus werden den anderen Assistenzärzten gleichgestellt, 9. der Volontärärzten wird eine Wohnungẽentschädigung von monatli) 530 neben freier Beköstigung und freier ärztlicher Behandlung unn Arznei gewährt. Bei dem Rudolf Virchow-Krankenhause können Wohnungen 24 Versammlung bewilligt die zur Erhöhung dieser Gehälter von 1. April 1807 gab erforderlichen Mittel. 11. Die Versammlu3n ersucht den Magistrat, zu beschließen: Allen im ärztliche Dlenste stehenden Personen ist bei Erkrankungen, die info, des Dienstes entstehen, eine Entschädigung nach den bestehende Gemeindebeschlüssen zu gewähren. Der Ausschuß ist mit übe, großer Mehrheit zu diesem Beschlusse gekommen. Auch die Mehrbet

der Redner im Plenum stellte sich auf den Standpunkt des Ausschusst.

An der Debatte beteiligte sich außer den Stadtvp. Cassel, Rosenon,

Dr. Weyl, Singer, Dr. Nathan, Ritter und Mommsen auh der Oberbürgermeister Kirschner. Der Ausschußantrag wurd schließlich fast einstimmig angenommen. Vie Vorschlch ; des Magistrats zum Empfang der englischen Journalistin durch die städtischen Behörden wurden genehmigt. 3 Durchführung des Planes der Fortführung der Kaiser Wilhelmstraß⸗

von der Hirfenstraße bis zur Schönhauser und Prenzlauer Allee i .

über die bewilligten Mittel hinaus die Nachbewilligung vnn 3 200 000 MÆυς aus der Stadtanleihe von 1904 notwendig geworden, Diese Nachbewilligung wurde ohne weiteres ausgesprochen. Auf di öffentliche folgte eine geheime Sitzung. .

Eine Pfingstwanderung für Damen und Herren veranstaltt der Mark Brandenburg⸗Verein“ am ersten Feiertage. S. führt nach Michendorf, an den Lienewitz⸗Seen vorüber zu dem Malerdaas Ferch, dann (Mittag) am Schwielow⸗See entlang nach Kaputh unn schließlich über Baumgartenbrück und durch den Wildpark nach ,, Teilnehmerkarlen für Gäste zu 2.25 ½ (für Bahnfahrten, Nachmittags kaffee und Nebenkosten) sind bei A. Keller (Molken, . und im Touristenmagazin von H. Mues (Kronenstraße 15 zu haben. ö

Breslau, 17. Mai. (W. T. B.) Bei den Montagearbeiten für eine neue Kohlenwäsche auf der ‚Emmagrube“, die die Königshütte“ ausführen läßt, sind, der „Schlesischen Zeitung“ iu fa, gestern sechs Arbeiter verungläckt, zwei von ihnen

wer.

München, 16. Mai. (W. T. B.) Im Hauptbahnhof Ingolstadt stieß heute mittag eine Lokomotive mit einem von München kommenden Personenzug zusammen. Ein Heizet aus Ingolstadt und zwei Münchener Damen wurden schwer und zehn Personen leicht verletzt.

Lübeck, 16. Mai. (W. T. B.) Die amtlichen ‚Lübeckischen Anzeigen melden: Der Nachtschnellzug Kopenhagen—-— Lübeck Hamburg stieß auf der Station Schönberg (Mecklen— burg⸗Schwerin) mit einem Güterzug zusgmmen. Durch Ri Geistesgegenwart des Lokomotivpersonals des Schnellzugs wurbe die Wirkung des Zusammenstoßes abgeschwächt, sodaß nur Material— schaden entstanden ist. Die Fahrgäste wurden mit einem Sondern weiter befördert. Die Strecke ist wieder frei.

Paris, 16. Mai. (W. T. B.) Heute abend fand ein Fest⸗ mahl zu Ehren des ersten internationalen Jagdkongressel (vgl. Nr. 117 d. Bl.) statt, an dem als Vertreter Deutschlands de Fürst zu Stolberg Wernigerode und Botschaftsattachs Prinz zu Wie teilnahmen. Die fremden Delegierten dankten dabei ihren französischen Kollegen für den ihnen bereiteten herjlichen Empfang. .

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 17. Mai. (W. T. B.) Aus Dalmatien liegt nunmehr das Gesamtergebnis der Wahlen vor. Ct sind 8 Abgeordnete gewählt, davon 5 von der kroatischen Partei, 2 Serben, 1 Abgeordneter von der reinen Rechtspartei

Drei Stichwahlen sind nötig.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ aus. 122. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und reiplaͤtze sind aufgehoben. Salome. Drama in

Aufjuge, nach Oskar Wildes gleichnamiger Dich⸗ tung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Mustkalische Leitung: 8* Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur

raunschweig. Anfang 8 Uhr.

Schauspielhaus. 130. Abonnement horstellung. Die Nabenfteinerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 741 Uhr.

Neueg Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastsplel des José Ferenczy⸗Ensembleg. 25. Vor⸗ stellung. „Manon“, die Wirtin vom Goldenen Lamm. Komische Operette in 3 Akten von Richard Gene. Regie: Adolf Kühngs. Dirigent: Arthur Peigker. Anfang 71 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 123. Abonnements vorstellung. Dienst, und Freiplätze sind aufgehoben. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Vorabend: Das Rheingold. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhausꝛ. 131. Abonnements vorstellung. Dlenst. Und Freiplätze sind aufgehoben. Wallen ern Tod. rauerspiel in 5 Aufjügen bon

riedrich von Schiller. Anfang 74 Uhr. .

Neues Operntheater. Gastspiel des Joss Ferenczy⸗ Ensembleg. Nachmitags 3 Uhr: Die Fledermaus. Komische Operette in 3 Akten von Johann Strauß. Abends 71 Uhr: Tausend und eine Nacht. Operette in 3 Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Berliner Textbearbeitung von B. Jacobson.

Musik von Johann Strauß.

8 Uhr.

Wien.

Sonntag, Abends 8 Uhr:

Grolmanstraße). ersten Male:

Dentsches Theater. Sonnabend: Robert und

Bertram. Anfang 71 Uhr. Sonntag: Robert und Bertram.

Lehr.

Sonnabend: Gyges und sein Ring. Sonntag: Aglavaine und Selhysette.

Cessingtheater. Gastspiel des Theaters an der Sonnabend, Abends 77 Uhr: Zum ersten Male: Der Zigeuner baron.

Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Zigeunerbaron. Montag, Abends 8 Uhr: Der Zigeunerbaron. Dienttag, Abends 8 Uhr: Der Bettelgraf.

Schillertheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Fallissement. Schauspiel in H Aufzügen von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Wilhelm Lange.

Nachmittags

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zapfenstreich. Abends 8 Uhr: Ein Fallissement.

Charlottenburg

3 Aufzügen von Maurice Maeterlinck. Deutsch von Friedrich von Oppeln. Bronikowski. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Jungfrau von Orleans. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Kabale und Liebe.

Abends 8 Uhr: Monna Vanna.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Gastspiel des Neuen Operettentheatert aus Hamburg.

Die lustige Witwe. Victor Lon und Leo Stein. Musik von Franz

Kammerspiele: Anfang Witwe.

Witwe.

Neues Schanspielhaus am Nollendorfplatz. . Sonnabend: Hopfenraths Erben. Sonntag: Hopfenraths Erben.

Anfang 8 Uhr.

Sonntag: Husarenfsieber. Montag: Husarenfieber.

Weg.

Montag: Am grünen Weg.

O. (Wallnertheater.)

3 Uhr: und P. Veber.

Cyprienne.

Heimat. zu verzollen?*

(Bismarckstraße, Ecke der Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zum Monna Vanna. Schauspiel in

Sonnabend: Fra Diavolo. 8 Uhr: Die Fledermaus.

Abends 8 Uhr: Jugend.

Gesang in 3 Akten von

Operette in 3 Akten von hinfällt.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Alt Heidelberg. Abends 8 Uhr: Die lustige

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Alt⸗Heidelberg. Abends 8 Uhr: Pie lustige

Schillertheater XN. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Am grünen

Sonntag: Am grünen Weg.

Nesidenzthenter. (Direktion: Richard Alexander)

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Schwank in 3 Akten von M. Hennequin

Sonntag und folgende Tage: Haben Sie nichts

Cortzingtheater. (Belleallianceslraße Nr. / 8) Anfang 8 Uhr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. Abends

Montag: Nachmittags 3 Uhr: (Unbestimmt.) Abends 8 Uhr: Alessandro Stradella.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72s73. Di- rektlon: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wo die Liebe hinfällt. ean Kren und Arthur Lippschitz. Gesänge von A. Schönfeld.

Sonntag und folgende Tage: Wo die Liebe

Sonntag, Nachmittags 33 Uhr: Charleys Tante. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Der Hochtourist.

Bentraltheater. Gesamtgaslsplel des Hamburgn Ernst Drucker⸗Theatersß. Sonnabend: Zum erf Male: Das Mädchen aus dem Nachtcafe, (La Dame du Boulsvard.) Berliner Posse mi Gesang und Tanz in 6 Bildern von Georges Orden.

Sonntag, Abendz 8 Uhr: Das Mädchen aus dem Nachteafs.

Lustspielhaus. (Friedrichftraße 236) Sonn ö. abend, Abends 8 Uhr: Husarensieber.

Trianonthenter. Jeorgenstraße, nahe Bahth Friedrichstraße) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Frãuleln Josette meine Frau. . ;

Sonntag und Montag: Fräulein Josette⸗ meine Frau.

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Magistratlassess . Kurt Saenger (Stettin). Hrn. Siadtrat n Friedel (Breslau. Gin? Tochter Sn Leutnant Theodor von Liereg und Wilkau (Brell a

Gestorben: Hr. Geheimer Oberregierungsrat, . bürgermelster a. D. Boie (Potsdam) Hi. 6 neralleutnant . D. von Ende (Dresden), 96 Armgard Frelfr. von Maltzahn, geb. von Fri (Chemnitz).

m

Verantwortlicher Redakteur: . Direltor Dr. Tyrol in Charlottenburg

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verla

Anstalt Berlin sw., Wllheimstraße Nr. 2. Acht Beilagen

(einschließlich Börsen Beilage),

und eine besondere Beilage, betreffend beruf und betriebsstatistische Zählpapiere,.

Schwank mit

nach der Verfügbarkeit gegeben worden. d. D.

zum Deutschen Reichsunze

Mn ins.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 17. Mai

iget und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

198

—— 1

Amtliches.

Königreich Preußen. Ministerium des Innern.

Am 12. Juni d. J. findet auf Grund des Reichsgesetzes vom 25. März 1907 und nach den vom Bundesrat erlassenen, in einem Abdrucke hier beigefügten Bestimmungen im Deutschen Reiche eine Berufs⸗ und Betriebszählung statt.

Für Preußen sind sämtliche den Landesregierungen zu⸗ stehende Obliegenheiten dem Königlichen Statistischen Landesamt in Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, vorbehaltlich meiner Oberleitung, übertragen worden. Dieses hat hiernach sowohl die statistische Aufnahme selbst in hergebrachter Weise zu leiten, wie auch die Herstellung der Zählpaplere und die Aufbereitung der durch die Erhebung gewonnenen Angaben zu bewirken.

Die vom Bundesrat für die Erhebung festgestellten Druck⸗ sachen gelangen mit den für Preußen notwendigen Aenderungen zur Anwendung.

Indem ich den . Regierungspräsidenten die Druck⸗ sachen zur Kenntnisnahme und Beachtung übersende, füge ich ihrem Inhalte noch nachstehende Bemerkungen, Erlaͤuterüngen und Vorschriften hinzu:

Für die Erhebung dienen folgende Drucksachen: 3)

I) die Haughaltungzliste (Drucksache Nr. I) für die Erhebung des persönlichen Berufs;

2 das Gewerbeformular (Drucksache Nr. La) für die Erhebung der gewerblichen Betriebe, in denen insgesamt höchstens 3 Personen leinschließlich der Inhaber) tätig sind und die keine motorischen Kräfte verwenden und keine Personen 26 der Betriebsstätte beschäftigen;

3) die Musterheispiele (Drucksache Nr. Ib) für die Ausfüllung der Haushaltungslisten und der Gewerbeformulare;

4 die Land⸗ und Forstwirtschaftskarte (Drucksache Nr. IN). für die Erhebung der landwirtschaftlichen und forst⸗ wirtschaftlichen Betriebe;

5) der Gewerbebogen (Drucksache Nr. III) für die Erhebung der Gewerbebetriebe mit mehr als 3 Personen ein⸗ schließlich der Inhaber und Mitinhaber, oder mit Umtriebs⸗ maschinen (Motoren), Dampfkesseln, Motorwagen, Lokomobilen, Dampfschiffen, Segelschiffen usw., oder mit außerhalb der Be— triebsstätte befchãftlgten Personen;

6) die Anweisung für die Zähler (Drucksache Nr. LTV);

7) die Kontrolliste (Drucksache Nr. V);

s) die Anweisung für die Gemeinde- (Guts⸗ Vorstände (Ortsbehörden, gr us e iffꝗ (Drucksache Nr. VI) und

9) der Gemeindebogen (Drucksache Nr. VIH.

Aus dem Inhalt dieser Drucksachen ist zu ersehen, daß die Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung in Preußen durch Haushaltungslisten stattfindet und für die Er⸗ hebung der land⸗ und forstwirtschaftlichen sowie der gewerb⸗ lichen Betriebe besondere Land⸗ und Forstwirtschafts⸗ karten bezw. Gewerbeformulare und Gewerbebogen bestimmt sind.

Ueber die Art der Vorbereitung und 6 6 die Prü⸗ fung ihrer Ergebnisse in den Gemeinden sowie die Ablieferung der ausgefüllten Zählpapiere an die Kreisbehörden und an das Königliche Statistische Landesamt ergibt sich das Nähere aus dem Inhalte der Anweisungen für die Gemeinde—⸗ vorstände (Ortsbehörden, Zählungsausschüsse und für die Zähler. Darnach erfolgt die Zählung gemeinde⸗ weise. Ihre unmittelbare Ausführung liegt der Gemeinde⸗ behörde ob, in Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung dem Magistrate (Oberbürgermeister und der Fe eibehörde gemeinschaftlich. Unter Verantwortlichkeit der emeinde⸗ behörde kann dafür ein besonderer Zählungsausschuß (in großen Gemeinden auch mehrere Zählungsausschüsse) eingesetzt werden.

ür die e, . ist die Gemeinde in räumlich begrenzte Zählbezirke einzuteilen. Kleinere Gemeinden bilden nur einen Zählbezirk. Wohnplätze, als Teile Gemeinde, müssen unter allen Umständen einen oder mehrere Zählbezirke für sich bilden, sobald sie durch besonderen Namen, Lage oder sonstige Bedeutung ausgezeichnet sind. Gewerbliche Betriebe des Reiches, eines Staates, von Gemeinden und anderen öffentlichen Körper⸗ schaften, welche auch als Privatbetriebe vorkommen oder vor⸗ kommen können, gleichviel ob sie gewerbsmäßig betrieben werden oder nicht, sind von der Gemeinde- (Orts-) Behörde selbst, d. h. nicht durch die Zähler, in geeigneter Weise zu ermitteln und sind daher den Zählbezirken der Zähler nicht zuzuteilen.

Für jeden Zählbezirk ist ein Zähler zu bestellen, dem die Augteilung, Prüfung und Wiedereinsammlung der Zählbogen obliegt; für den Fall seiner Behinderung ist ein Zähler⸗Stell⸗ vertreter zu bestimmen.

Die Angaben für die Erhebung sind von den einzelnen Haushaltungsvorständen, Betriebsleitern oder deren Vertretern zu machen. Als Haushaltungsvorstände gelten h einzeln lebende selbständige Personen mit besonderer Wohnung und eigener Hauswirtschaft. Aushilfsweise kann der Eintrag auf Grund besonderer Erkundigungen vom Zähler bewirkt werden, dessen weitere Obliegenheiten sich aus der An⸗ weisung für die Zähler (Drucksache Nr. IV) ergeben.

Auf Grund der vom Zähler zurückgelieferten und dem⸗ nächst seitens der Ortsbehörde nachgeprüften Kontrollisten (Drucksache Nr. VJ bezw. der eigenen Ermittelungen über die Reichs,, Staats⸗, Gemeinde- usw. Betriebe hat die Ortsbehörde (der Zählungsausschuß) auf dem Ge— meindebogen (Drucksache Nr. VII) die verlangten Einträge und Aufrechnungen zu machen, die darauf

einer

W Diese Drucksachen liegen der heutigen Nummer des Reiche und Staatsanzeigeis“ als besondere Beilage bei.

gestellten Fragen zu beantworten und die Prüfung der Zähl⸗ papiere zu bestätigen. Was sonst noch den Ortsbehörden obliegt, ergibt sich aus der Anweisung für die Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstände (Drucksache Nr. VI), welche namentlich auch über den Umfang der bevorstehenden Erhebung und ihre Aus— dehnung auf die land⸗ und forstwirtschaftlichen und die gewerb⸗ lichen Betriebe sowie über den Zeitpunkt der Einsendung der ausgefüllten Zählbogen an die Kreisbehörden und an das Königliche Statistische Landesamt Bestimmung trifft.

Den Kreisbehörden (Landräten, Oberamtmännern) und den Vorständen der Sind erf gegebenenfalls unter Mit⸗ wirkung der Königlichen Polizeibehörden, liegt die unmittelbare . für die sachgemäße Anweisung der Ortsbehörden,

ählungsausschüsse und Zähler, für die Verteilung der Zähl— papiere und für die vor Zählung ob.

Die ,,,, Drucksachen erhalten die Kreisbehörden und die Ortsbehörben der über 50060 Bewohner zählenden Gemeinden und Gutsbezirke bis etwa zum 25. Mai d. J. durch das Königliche Statistische Landesamt, an welches auch etwaige Nachforderungen zu richten sind. Ich bemerke aus— drücklich, daß die unmittelbare Versendung der Zählpapiere an die Gemeinden mit über 5000 Bewohnern der Eil⸗ bedürftigkeit wegen angeordnet ist.

Die Kreigbehörden ꝛc. haben für die sofortige bezw. recht— zeitige Verteilung der Drucksachen an die Gemeinden und . mit nicht mehr als 5000 Bewohnern zu sorgen, sodaß sich 71 ohne Ausnahme spätestens gegen Ende Mai d.. im Besitze aller erforderlichen Zählpapiere befinden. Die vom Königlichen Statistischen Landesamt übersandten Zählpapiere sind reichlich bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei dem genannten Landesamt anzumelden.

Den Kreisbehörden 3 bis spätestens zum 30. Juni d. J. die Gemeindebogen (Drücksache Nr. VII) und die Reinschriften der Zählerkontrollisten (Drucksache Nr. V) von denjenigen Ge— meinden zu, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen. Diese Listen sind schleunigst auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und, nachdem dies geschehen, bis längstens den 9. Juli d. J. an das Königliche Statistische Landesamt einzusenden.

Dieser Sendung ist von den Kreisbehörden ein alphabetisch geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig geprüftes Verzeichnis sämtlicher zum Kreise (Oberamt) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke (einschließ⸗ lich der besonders kenntlich zu machenden unbewohnten) beizu⸗ fügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeindeeinheiten zu enthalten hat.

Bis spätestens zum 9. Juli d. J. gehen der Kreisbehörde von den Ortsbehörden, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen, , übrigen Zählpapiere (einschließlich der un⸗ benutzt gebliehenen) zu. Etwaige Unvollstaͤndigkeiten und Mängel sind, soweit erforderlich, durch örtliche Pruͤfungen und Nachzählungen zu beseitigen.

Sohald die Prüfung beendigt ist, sind sämtliche ahh papiere, sorgfältig nach Zählbezirken und Gemeinden geordnet, nebst den unbenutzt gebliebenen Drucksachen zur in,, an das Königliche Statistische Landesamt bereitzuhalten. Den , w. der Absendung wird das Königliche Statistische

andesamt bestimmen. Die Kisten, in welchen die Ueber⸗

sendung der Zählpapiere erfolgt ist, sind zur Rücksendung wieder zu benutzen und deshalb nebst den e gen Deckeln

und Schrauben bis dahin sorgfältig aufzubewahren.

Es erscheint erforderlich, die hauptsächlichsten Vorschriften über die Berufs- und Betriebszählung, über die gesetzliche Verpflichtung der Haushaltungsvorstände und Betriebsinhaber zur Ausfüllung der Zählpapiere, über die Strafbestimmungen

ssiehe den Aufdruck in der Umrahmung auf der ersten Seite der Haushaltungsliste) durch die Amtsblätter und die Kreis⸗ Außerdem wird es sich empfehlen,

blätter zu veröffentlichen. insbesondere in den Gemeindeversammlungen auf dem platten Lande beizeiten auf die bevorstehende Erhebung hinweisen,

erklären zu lassen.

bezirken) obliegt und sie nach 5 2 der Anweisung für die

Ortsbehörden (Drucksache Nr. VI) für die Bestellung der erforderlichen Anzahl von Zählern Sorge zu tragen haben, aus der Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden, worauf die

können Vergütungen für Zähler weder

Ortsbehörden noch besonders hinzuweisen sind.

Die Herren Regierungspräsidenten ersuche ich er⸗

gebenst, hiernach gefälligst schleunigst die weiteren Maßnahmen

zur Ausführung der Erhebung zu treffen, insbesondere die Königlichen Kreisbehörden 2c. unverzüglich mit Anweisung zu versehen und ihnen zu diesem Zweck je 3 Stück einer voll⸗

ständigen Sammlung der zur Anwendung kommenden Zähl⸗ papiere (Drucksachen Nr. L bis VII) aus dem Vorrat zu uͤber⸗

senden, welcher Ihnen gleichzeitig mit diesem Erlaß durch das

Königliche Statistische Landesamt zugehen wird. Betriebszählung in einzelnen Orten oder für einzelne Berufs

10. bis 14. Juni d. J. nicht stattfinden.

Sollten über irgend welche Fragen in den Zählpapieren ar , 1 1 9. m. e . tragen, daß dem Kaiserlichen Statistischen Arie die ausge⸗

oder in den Ausführungsbestimmungen sich Zweifel ergeben, so sind sie mit möglichster Beschleunigung dem Königlichen Statistischen Landesamte in Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Erledigung vorzulegen. s : Fällen, wo sie nicht selbst entscheiden kann, die Angelegenheit sofort zu meiner Kenntnis und Beschlußfassung zu bringen. Ueber die Erfahrungen, welche bei der Berufs- und Be

zum 15. August d. J. einem Berichte der Herren Regierungs präsidenten entgegen. Für die hierbei zu Gesichtspunkte bleibt das mittels Erlasses vom 165. November

chriftsmäßige Durchführung der

Diese Behörde ist angewiesen, in tunlichster Beschleunigung beantwortet werden. sorgung der für die Zählung nötigen Drucksachen ö 2 ö ö . é . Vor . j 1050 er 6 8 1Ir d d- = triebezählung sowohl bezüglich des Inhalts der Zählpapiere Termine der Einlieferung der Zählungsformulare und darüde— wie auch in anderer Beziehung gemacht werden, sehe ich bis

brobachtenden

1880 J. A. S771 aus Veranlassung der Volkszählung vom 1. Dezember 1889 mitgeteilte Schema maßgebend. Berlin, den 16. April 1907. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Kitzing. An die Herren Regierungspräsidenten.

SEinen Abdruck sowie je ein Stück sämtlicher Anlagen übersende ich Eurer Hochwohlgeboren ergebenst zur geeignelen Beachtung. Im Auftrage: . von Kitzing. An den Herrn Polizeipräsidenten hier.

Einen Abdruck sowie je ein Stück sämtlicher Anlagen übersende 9 den Herren Oberpräsidenten mit dem ergebensten ori gen, die Zwecke der Erhebung auch Ihrerseits gefälligst zu fördern.

Königreich Preußen. Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907. Bun desratsviorschriften.

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betreffend die Vornahmẽ mncC* Bcrũf s. np Vet rseßh̊s⸗

zählung auf Grund des Reichsgesetzes vom 25. März 1907 (Reichsgesetzbl. S. 87).

.

Die durch Reichsgesetz vom 25. März 1907 (Reichs⸗ gesetzpl. S. S7) angeordnete Berufs⸗ und Betriebszählung findet am 12. Juni 190M statt.

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Die Zählung erfolgt gemeindeweise. Ihre unmittelbare Ausführung liegt den Gemeindebehörden ob, welche unter ihrer Verantwortlichkeit dafür einen besonderen Zählungsausschuß lin großen Gemeinden auch mehrere Ausschüsse) einsetzen können. Soweit möglich, sind . Zähler heranzuziehen.

Die Angaben sind von den einzelnen Haushaltungen durch Eintragung in die Zählungsformulare zu machen. Die Pflicht der Angabe und der Eintragung liegt für die Haus⸗ haltungslisten den Haushaltungsvorständen, als welche auch einzeln lebende Personen mit befonderer Wohnung und eigener Hauswirtschaft . für die Land⸗ und m f karten, Gewerbebogen und Gewerbeformulare den Betriebs⸗ inhabern oder deren Vertretern ob. Aushilfsweise kann die Eintragung auf Grund der gemachten Angaben vom Zähler bewirkt werden.

2

8 4. Bei der Zählung kommen folgende Drucksachen in An⸗

wendung: Drucksache Nr. I:*) rer, d,, . nebst „la: *) Gewerbeformular, II: Land⸗ und Forstwirtschaftskarte, Gewerbebogen, Anweisung für die Zähler, Kontrolliste, —⸗ : Anweisung für die Gemeindevorstände, 6 „VII: Gemeindebogen.

Als Muster dieser Drucksachen dienen die Anlagen J, La*), HI bis VII. Die Drucksachen sind für die Ausführung der Zählung hinsichtlich des Inhalts maßgebend. Aenderungen der Fassung und Raumverteilung, die das Ziel der Frage⸗

; : stellung nicht verändern und die Erreichung dieses Zieles nicht ihren Zweck und ihre Aufgaben darlegen und die Zählpapiere gefährden, sowie die Aufnahme von Zusatzfragen seitens der . Landesregierungen für deren Zwecke sind zulässig.

Da die unmittelbare Ausführung der Erhebung den Ge⸗ 35 meinden (Stadtgemeinden, Landgemeinden, selbständigen Guts⸗

§ 5.

Die Landesregierungen werben tunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der orts⸗ anwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich ändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahr⸗ Kram⸗ und Viehmärkte, Truppenmärsche und werlegungen, Gerichts⸗ sitzungen usw. zur Zeit der Zählung nicht stattfinden

86.

Die Herstellung der Drucksachen und die Bearbeitung des Zählungsmaterials für die einzelnen Bundesstaaten wird, je nach Entschließung der betreffenden Landesregierung, entweder durch eine Landesbehörde oder durch das Kaiserliche Statistische Amt bewirkt.

87.

Im ersteren Falle wird den betreffenden Bundesstaaten für die Beschaffung der Drucksachen und die Aufstellung der statistischen Nachweisungen ein nach der Kopfzahl der am

2 1 D 211 ( N 2 rwrwriittelw Nor = 59 90 an ß / Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Veranstaltungen, 12. Juni 1907 zu ermittelnden ortsanwesenden Bevölkerung

welche die ordnungsmäßige Ausführung der Berufs⸗ und eng

2 4. . . ? Ayril 1907 an 2 klassen gefährden können, namentlich öffentliche Versammlungen vom 1. April 190 an,. 2

und Feste, Jahr⸗, Kram- und Viehmärkte ꝛc., in der Zeit vom

bemessener Betrag vergütet. Vorläufig wird der Betrag von 9 . fig 9 für den Kopf zur Vergütung gestellt, wovon 2 3 ; Yz vom 1. Oktober 1907 an und der Rest vom 1. Januar 1908 an abgehoben werden können. § 8. Im anderen Falle wird die Landesregierung dafür Sorge

füllten Zaählungsformulare vollständig, sorgfälteg geprüft und

rechtzeitig zukommen, auch die Anfragen, welche das Kaiser

liche Stanstische Amt aus Anlaß der Bearbeitung des Zählungsmaterials zu stellen hat, von den Landesbehörden mit Ueber die Be⸗ über die

) Für Preußen und für Braunschweig ist noch eine De Musterbeispiele für die Ausfüllung der Daus daltungeliß die Ausfüllung der Gewerbeformulare“ beigefügt werder