Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist der folgende Gesetzentwurf, betreffend den erweiterten Grund— erwerb am Rhein — Weser-Kanal, nebst Begründung zu⸗ gegangen:
8 1.
Die Stgatsreglerung wird ermächtigt, für den Erwerb von Grund⸗ stücken, welche an dem Schliffahrtkanal vom Rhein zur Weser, ein⸗ schließlich Kanalisierung der Lippe und Nebenanlagen sowie des aus zubauenden Teils des Dortmund — Ems⸗Kanals, über den dauernden Bedarf hinaus zur Erreichung der mit dem Unternehmen in Ver- bindung stehenden, auf das öffentliche Wohl gerichteten staatlichen Zwecke erforderlich sind, außer den durch das Wasserstraßengesetz vom J. April 1905 (Gesetzsamml. S. 179) bewilligten Mitteln einen ee, Betrag von 16000 009 KSS (sechzehn Millionen Mark) zu verwenden.
§ 2.
Die öffentlichen Verbände, welche die im 5 2 des Wasserstraßen⸗ 6 genannten Verpflichtungen übernommen haben, werden an dem m 5 1 angeführten Grunderwerb beteiligt, wenn sie sich vor dem 1. Juli 1909 der Staatsregierung gegenüber verpflichten, von den gemäß q aufgewendeten weiteren fo einen Anteil von 5 170 000 M fünf Millionen einhundertsiebzigtausend Mark) aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und vom sechjehnten Betriebsjahre des Rhein — Weser Kanals ab auch mit
vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, oweit die laufenden Einnahmen des Kanals nach Abzug der aufge— wendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten zur 6. und Ab⸗ schreibung des verauggabten Baukapitals einschließlich der erböhten Kosten des Grunderwerbs (5 1) nicht ausreichen. Im Falle der Uebernahme dieser Verpflichtungen sind
1) die Kosten dieses Grunderwerbs mit den Ausgaben des Rhein — Weser ⸗ Kanals einheitlich zu verrechnen,
) die laufenden Einnahmen aus den erworbenen Grundstücken sowie die Erlöse aus ihrer Wiederveräußerung in gleicher Weise, wie dies nach dem Wasserstraßengesetz bei den Einnahmen aus den für die gleichen Zwecke erworbenen Grundstücken zu erfolgen hat, zu den allgemeinen Staatsfonds zu vereinnahmen und die nach Abzug der seit der Erwerbung aufgewendeten Kosten entstehenden Reineinnahmen als Abträge auf das Baukapttal in ö. zu bringen.
Uebernehmen die öffentlichen Verbände die im §z 2 genannten Verpflichtungen, so finden die Bestimmungen in den 55 8 und 9 des Wasserstraßengesetzes sinngemäße .
Auf den Grunderwerb nach 5 1 dieses Gesetzes finden die Vor⸗ schriften des 5 16 des Wasserstraßengesetzes mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß die Frist für die Ausübung des Enteignungsrechtes an der auszubauenden Lippeschiffahrtstraße von Wesel bis zum Dortmund — Ems⸗Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt oder an einem der Zweigkanäle und Häfen dieser Schiffahrtstraße bis zum 11. Juli 1918 verlängert wird. ö
§ 5.
Bei der Wiederveräußerung von Grundstücken, die auf Grund des 516 des Wasserstraßengesetzes erworben sind, findet ein gesetzliches Vorkaufsrecht (5 57 des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ eigentum vom 11. Juni 1874 — M ln. S. 221) nicht statt.
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der im §1 erwähnten Kosten im Wege der Anleihe eine entsprechende Anzahl von Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der he, ,, . können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. er Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Der Finaniminister wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und Schuldver⸗ schreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage ju beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanwelsungen oder Schuldverschreibungen, die zur Ein⸗ lösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanz⸗ . vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung ju alten.
Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, ju welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus— gabt werden sollen, bestimmt der Finanzmiaister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe sowie wegen . der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dejember 1369 (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 3. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 ((Gesetzsamml. S. 155) .
Die Ausführung dleses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Wirtschaftliche Erwägungen haben es erwünscht erscheinen lassen, bei der Ausarbeitung der allgemeinen Entwürfe für den Rhein — Weser⸗ Kanal den Erwerb von Grundstücken in der Nähe des Kanalunternehmens mit vorzusehen, welche zu dem Bau selbst und seinen Nebenanlagen nicht dauernd gebraucht werden. Diese en ,, von den seither bei staat⸗ lichen Bauten beobachteten Grundsätzen soll verhindern, daß die Er⸗ reichung der mit den großen staatlichen Aufwendungen für den Kanal angestrebten Zwecke auf dem in seinem Bereiche gelegenen Gelände durch Privatspekulation zurückgehalten oder gar unmöglich gemacht wird. Gleichzeitig wird für die Allgemeinheit mittelbar der Vorteil gesichert, daß diese an der Wertsteigerung des Grund und Bodens, die erfahrungsmäßig bei großen öffentlichen Bauten eintritt, mit teilnimmt.
Schließlich ist mehrfach der Wunsch laut geworden, daß aus den Mitteln für den erweiterten Grunderwerb auch Flächen selbständig für Wohlfahrtzwecke mit erworben werden möchten. Dem kann aber nicht in der geäußerten Allgemeinheit, sondern nur insoweit Rechnung getragen werden, altz dig Jiele mit dem Kanalunternehmen in Ver= bindung stehen und es sich um die Fürsorge für Arbeiter und gering besoldete Beamte der Bauverwaltung handelt. .
Zur Erreichung der bezeichneten Ziele sind mit den übrigen Bau— mitteln durch die dem Wasserstraßengesetz vom 1. April 1905 0g ef samml. S. 179) zu Grunde liegenden Kostenanschläge bereitgestellt worden:
1) für den Rhein — Herne⸗Kanal, und zwar ga, fü ben ann tanz; b. . Z. Lippeseitenkanal Datteln — S amm 2) für den Lippekanal von Hamm bis Lppstadt 3) für den Emg — Weser⸗ Kanal.... 176 000 . zusammen 5714 000
Am Rhein —Herne⸗Kanal ist mit dem eiweiterten Grunderwerb im umfassenden Maße bereit begonnen worden. Mit der für dieses Kanalstück zur Verfügung stehenden Summe von 5 983 000 * waren am 1. Januar 1907 Grundstücke zum Preise von 4023 000 4 er- worben; etz sind auf einer Strecke bon rund 38 km Flächen von ins—⸗ gesamt 353 ha in die Hand des Staats übergegangen, und zwar durchweg freihändig. Am Ems — Weser⸗Kanal qa die genaueren Vorarbeiten erst später als am Rhein — Herne⸗Kanal in Angriff ge⸗ nommen; hier konnte deshalb mit dem Ankauf von Grund und Boden noch nicht vorgegangen werden. ö
Die gemachten vraktischen Erfahrungen lassen es erwünsct er⸗ schelnen, in dem industriell stark entwickelten rheinisch⸗westfälischen
5 983 000 6 365 000 . 190 900
Kohlengeblete noch mehr Flächen anzukaufen als anfänglich geplant war. Auch an mi hre, Gi des Kanalg, soweit dort für die nächste Zeit mit einer wesent ichen Steigerung der Bodenwerte gerechnet werden muß, empftehlt eg fich darnach, in ähnlicher Weise Grundstücke über den unmsttelbaren Baubedarf hinaus zu erwerben, damit der ge— wünschte Eifolg in vollem Umfang erreicht werde. Die Staatsregierung folgt dabei den Anregungen, die der Fürst Knyphausen in der Inter⸗
. vom 22. März 19064 — Drucksachen des Herrenhauses r. 71 für 1905s06 und vierzehnte Sitzung des Herrenhauses vom
31. Mär 1906 — gegeben hat. Seitens des Hauses der Abgeordneten haben die Anregungen ebenfalls sympathische Aufnahme gefunden, wie dies namentlich in der achtundvierzigsten Sitzung vom 26. Aprll 199 hervortrat.
Nach überschläglichen Berechnungen werden für den erweiterten Grunderwerb noch i6ß 600 900 ½ erforderlich sein, deren Bewilligung in dem vorliegenden Gesetzentwurf erbeten wird. Die Vertellung dieser Summe auf die einzelnen Kanalstrecken ist nach Maßgabe den folgenden Uebersicht (Spalte 9 und 10 geplant:
2 ! 1 5 6
7 8 ; 1
Im An⸗ , . ür den toi de Mehrerwerb vorgesehen
ha M6. Mt
Anzu⸗ Kanalstrecke
Aus den Mitteln des gegen den fen.
anschlages Anschlag stehen noch zur Verfügung
A0 M60 16
Mithin
6 In gemein
und zur Abrundung
Bemer⸗
Mehrbedarf kungen
td. 700 11749 00 5 983 000 2 525 000 365 000
Rhein ˖ Herne. Kanal Lippeseitenkanal Datteln hamm. Ems · Weser · Kanal, und jwar im Be⸗ zirk des Bauamt a. Ognabrück b. Lübbecke. c. Minden.. 9 ö ifa. nur der Preußische Streckenantell kommt in Frage) 6. Hannover..
Dortmund ⸗ Em Kann,
674 000 1103100 1636 500
0b d0o0
5038 100
rd. 100 rd. 80 490 000
Für den Lippe⸗Kanal von Wesel bis zum Dortmund — Ems. Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt sind in dem Gesetzentwurf neue, besondere Mittel nicht vorgefehen. Die Entwurfsarbeiten ge⸗ statten noch keinen Ueberblick, an welchen Stellen und in welchem Umfange mit Erwerbungen von Grund und Boden vorzugehen sein möchte. Im übrigen wird mit der in den Spalten 9 und 10 der obigen Uebersicht vorgenommenen Trennung der Gesamtsumme von 16 Millionen Mark die Verteilung keineswegs endgültig festgelegt; vielmehr erscheint eine Verschlebung der Beträge unter den einzelnen, im §5 1 Nr. 1 des er e fe ge ee zusammengefaßten Unter⸗ nehmungen derart zulässig, daß GErsparnisse bel der einen Strecke 6 Deckung von Mehraufwendungen bei der anderen Verwendung
nden.
Der § 2 des e, ,,, hält den beteiligten öffentlichen Ver⸗ bänden, nämlich der Rheinprovinz, den Provinzen Westfalen und Hannover sowie der freien Hansestadt Bremen (Denkschrift, betreffend die Uebernahme der in dem Wasserstraßengesetz vom 1. April 1905 geforderten Verpflichtungen, Drucksache des Hauses der Ab⸗ geordneten Nr. 393 für 1905106) die Möglichkeit offen, an den nunmehrigen he, ,,. der Staatsregierung und den davon zu erwartenden finanzlellen Vorteilen teilzunehmen, sofern sie sämtlich bis zum 1. Juli 1909 übereinstimmende Beschlüsse nach dieser Richtung fassen. Die Beteiligung kann indessen nur dann in Frage kommen, wenn die Verbaͤnde in gleicher Weise wie beim Hauptunternehmen einen Teil des Risikos mit tragen, und jwar derart, daß sie auch die Versinsung und Amortisation eines Drittels der Kosten des erweiterten Grunderwerbs garantieren. Bei Berechnung dieses Drittels ist die für den Dortmund —Emt⸗Kanal ein⸗ gesetzte Summe von 490 9009 Æ außer Ansatz geblieben, da dieser Kanal aus staatlichen Mitteln gebaut ist, und auch seine im Wasser⸗ straßengesetz vorgesehene Ergänzung ohne Beteiligung der Interessenten erfolgt. ie Garantien treten wie die für die eigentlichen Bau— kosten übernommenen Verpflichtungen eist mit dem Zeitpunkt der Betriebseröffnung des Rhein — Weser Kanals in Wirksam keit (5 2 vor— letzter Absatz des Wasserstraßengesetzes). Wie sich die Verbände end⸗ gültig ju der Angelegenheit stellen werden, hat sich bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht bestimmt fest— stellen lassen. In der ersten Sitzung des Finanzbeirats für den Rhein —Weser⸗Kanal vom 18. März 1907 fand der Grundgedanke seitens der überwiegenden Mehrheit Zustim⸗ mung. Mögen nun die Verbände übereinstimmend die Be— teiligung an dem erweiterten Grunderwerb beschließen oder mag dieser auf alleinige Rechnung des Staats erfolgen, so bat jedenfalls die Verrechnung der in Rede stehenden Aufwendungen für den erweiterten Grunderwerb getrennt von den Ausgaben für den Ankauf von Grundstücken zur eigentlichen Bauausführung zu erfolgen; für sie wird in gleicher Weise gelten, was in den Erläuterungen zu Kap. 28 Tit. 1 und 5 des Etats der Bauverwaltung für 1907 hin— sichtlich der seither zu den in Rede stehenden Zwecken verfügbaren Mitteln ausgeführt ist. Zur Sicherung der Trennung werden be— sondere Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten sein.
Beschließen die Verbände die Beteiligung an dem Grunderwerb, so sind die Erlöse aus der Wiederveräußerung der Grundstöcke und die laufenden Einnahmen aus diesen, wie Pächte, Mieten und sonstige Erträge, von dem Baukapital . nachdem die auf die Ver⸗ waltung, Unterhaltung und Verbesserung der Grundstücke von dem Staat aufgewendeten Kosten vorher in Abzug gebracht sind. Als solche Kosten sind nicht zu betrachten die Zinsleistungen für das zum Ankauf der Grundstücke verwendete Kapital. .
In den Ausführungsbestimmungen ist neben den obigen Vor—
schriften zum Ausdruck zu bringen, daß aus dem Fonds keine Kosten bestritten werden dürfen, welche nach dem Wasserstraßengesetz dem Baufonds zur Last fallen. Von diesem Grundsatz wird nur hinsichtlich des Grunderwerbé, welcher für die etwaige Einführung des elektrischen Schiffszuges auf dem Ems — Weser Kanal zu sichern ist, abgewichen werden. Hier sprechen Zweckmäßigkeitegründe dafür, daß dieser Grund⸗ erwerb — es handelt ssch im wesentlichen um solchen für Eleltrizitãts ˖ zentralen, Reparaturwerkstätten, Lokomotivschuppen, Wohngebäude — leichseitig bei dem Ankauf der Flächen über den eigentlichen Bau- , bewerkstelligt wird. Die Erstattung der Auslagen, welche sich nach den Brrechnungen der Kanalbaudirektion Hannover voraussicht⸗ lich nicht über 345 loo M belaufen werden, hat zu erfolgen, sobald die fraglichen Grundstücke für den staatlichen Schleppbetrieb (5 18 des Wasserstraßengesetze in Anspruch genommen werden. ;
Soweit es nicht gelingt, die mit den Mitteln aus 51 des Gesetz⸗ entwurf . eiwerbenden Grundstücke freihändig anzukaufen, ist im Wege der Enteignung nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) und des 5 16 dez Wasserstraßengesetzez vor⸗ iugehen. Die Einleitung des Zwangsverfahrens ist spätestens bis zum 1. Juli 1909 zu beantragen.
Nach dem oben bereits berührten Stande der Entwurfearbeiten an der Lippe ist, von der Strecke Datteln —Hamm abgesehen, jedoch schon gegenwärtig vorauszusehen, daß hier der Grunderwerb nicht wohl bor dem 1. Juli 1918 durchgeführt sein kann. Der 5 4 des Gesetz⸗ entwurf enthält die en,, Fristverlänge rung
Die Vorschrift in 5 5 des Gesetzentwurfs will Zweifel beseitigen, welche sich bei der Anwendung des z 16 des Wasserstraßengeseßzes darüber ergeben, ob dem bisberigen Eigentümer des durch die Enteignung ver klesnert en Grundstücks das Vorkaufgrecht aus § 57 des Enteignungs gesetzes vom 11. Juni 1874 zustebt. Wie bemerkt, ist bei der Ein fügung des s 16 in den von der Staatsregierung vorgelegten ö entwurf davon ausgegangen, daß dem Staat im allgemeinen Interesse die Möglichkeit gewahrt bleiben muß, für die industrielle Be—⸗ lebung des Kanalunternehmens hinreichende Grundflächen zu ange⸗
messenen Pressen zur Verfügung zu haben und diese an Dritte für die erwähnten Zwecke . Der Erfolg würde jederzeit durch den
5 766 000 1960000 3 806 000 2160 000 365 000 2 160 000
9 082 500 176 000 9 082 500
490 000 15 538 500
490 000 — Zusammen ...
seitherigen Eigentümer vereitelt werden können, wenn dieser das Recht
hätte, in ein von der Staatsregierung beabsichtigtes derartiges Ver—
e n tt einzutreten, und so die Ueberlassung der Flächen zu ber— ndern.
Die Wasserstraßenbeiräte (vergl. Allerhöchste Verordnung vom 25. Februar 1907 Artikel 5 Abs. 2 Ziffer 2 — Gesetzsamml. S. 31) werden bei ihrem bevorstehenden Zusammentritt über die Grundsaͤtze gehört werden, von denen die Staatsregierung bei den aus den Mitteln dieses Gesetzes zu tätigenden Ankäufen auszugehen gedenkt. Einen wertvollen Anhalt werden dabei neben den seither gesammelten Erfahrungen die Anregungen geben, welche die parlamentarische Er⸗ örterung der Angelegenheit im Herrenhause und im Hause der Abge⸗ ordneten bietet. Für die Folge ist geplant, den Beiräten in be— stimmten, wiederkehrenden Zeitabschnitten über die getätigten Ankäufe übersichtliche Mltteilung zu machen.
Literatur.
Forschungen zur Brandenburgischen und Preußi— schen Geschichte. Neue Folge der ‚Märkischen Forschungen“ det Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg. In Verbindung mit Fr. Holtze und G. Schmoller herausgegeben von Otto h Neunzehnter Band, zweite Hälfte. Leipzig, Verlag von Duncker u. in er 1906. 318 S. 4 27 S. 6 S½ — Der erste der 7 Aufsätze des vorliegenden Halbbandes, „Zur inneren Geschichte Preußens während der franjösischen Revolution. Gentz und Humboldt“, stammt aus dem Nachlaß des verstorbenen Dr. Paul Wittichen. Es sollten Abschnitte der Gentz⸗Biographie werden, die Dr. Wittichen mit Unterstützung der Göttinger Wedekind⸗Stiftung begonnen und bei seinem Tod unvollendet hinterlassen hat. Friedrich Gentz, der als junger Kabinettsbeamter beim Generaldirektorium der Berliner Mittwochsgesellschaft angebörte, begrüßte den Ausbruch der franzoͤsischen Revolution als den Beginn einer bessern Zeit. und auch seine Be— ziehungen zu dem würdigen Moralphilosophen Christian Garve, den er in Breslau kennen lernte, gaben seinen politischen Anschauungen keine neue Richtung. Er war empört, als Justuz Möser die idées simples et uniques der französischen Revolution verwarf und die Haltlosigkeit ihrer Deklaration der Rechte nachwies. Eine Gegen— schrift, die Gentz damals (1790) verfaßte, bewegte sich noch in den Bahnen des Naturrechts. Aber schon im nächsten Jahr bekehrte er sich zu den Anschauungen, die mit seinem Namen verknüpft sind: er wurde ein eifriger Verfechter der alten Staatgordnung. Den Hauptagnstoß dazu gab die Lektüre von Burkes Betrachtungen Über die franjösische Revolution, dazu kam Abscheu vor der unverkennbaren Gewaltherrschaft des Pariser Straßenpöbels und endlich die persöͤn liche Bekanntschaft mit einem der klügsten und scharfsinnigsten Menschen seiner Zeit, mit Wilhelm von Humboldt, der damals Refe— rendar am Kammergericht war. Humboldt, auf den Garve seinen jangen Freund aufmerksam gemacht hatte, wich Gentz erst aus, schloß sich dann aber eng an ihn an. Noch im Jahre 1877 blickt er in einem Brief an Gentz mit Sehnsucht auf die Zeiten zurück, wo wir an gar nichts Aeußerem hingen, sondern nur Ideen, Gefühle und Menschen besprachen, alles um des ganz Allgemeinen willen“. Die erste und jugleich letzte größere politische Abhandlung Humboldts: „Die Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu be— stimmen! (vom Mai 1792), bekanntlich erst lange nach seinem Tode veröffentlicht, ist aus dem Verkehr mit Geatz hervorgegangen und war als Sendschreiben an ihn gedacht. Frellich kam Humboldt in dieser Schrift zu Folgerungen, über die Gentz damals bereits hinaus war; im Dezember 1792 erschien seine Uckersetzung der Burkeschen Be— trachtungen, begleitet von selbständigen Abhandlungen; es war Friedrich Wilhelm dem Zweiten gewidmet, der damals gegen die Franzosen im Felde stand. Mit diesem Werk begann die 2 publizistische Lauf⸗ bahn von Gent z;
Der zweite Aufsatz, von Professor Born hak in Berlin, be— handelt die Mediatisierung der Grafschaften Stolberg⸗Stolberg und Stolberg⸗Roßla. Die uralte Grafschaft Stolberg war später ein Kurmainzer Lehen, die Grafschaft Stolberg Roßla wurde dem Buder des Kurfürsten Moritz von Sachsen, dem Kurfürsten August,. als dem Nachfolger der Land⸗ grafen von Thüringen, lehntpflichtig. Die beiden Grafschaften sind erst seit 1706 endgültig geteilt. Dieser Zustand dauerte bis in die napoleonische Zeit hinein. Auf dem Wiener Kongreß wurden mit der größeren . dez Königreichs Sachsen auch die beiden Graf— schaften an Preußen abgetreten. Im Jahre i1is36 stimmten die Grafen nach langen Verhandlungen der Konzesstongurkunde zu, die die Krone Preußen für sie aufgestellt hatte. Die Grafen wurden hierin im wesentlichen den seit 1806 mediatisierten Fürsten und Grafen gleichgestellt, waren also von der Militärpflicht befreit, er⸗ hielten einen privilegierten Gerichtsstand usw. Nachdem die preußische Verfassungsurkunde die Gleichheit aller Staats⸗ angehörigen vor dem Gesetz ausgesprochen hatte, wurden die den Standesherren innerhalb des preußischen Staates ugestandenen Rechte als erloschen betrachtet. Dlese Rechte ö 6 jedoch unter dem Schutz einetz völkerrechtlichen Vertrages, der deutschen Bundesakte vom 3. Junt 1815, und verlangten eine be⸗ sondere Stellungnahme, seitdem der deutsche Bund auf der Grundlage der Bundegakte wiederhergestellt war. Daher erging am 31. Dezember 1864 in Sachen der beiden a,, . eine neue Königliche Ver ordnung. Hierin wurden 3. B. die gräflichen Gerichte aufgehoben. Auch diese Neuregelung erlitt feitdem wesentliche Aenderungen, die eine fast vollstãndige Aufhebung der Regierunggrechte der Grafen zur Folge hatten. Der Gegenstand des dritten Aufsatzes von 5 erm ann FR rabbo ist Albrecht der Bär. Der Verfasser geht auß von dem grundlegenden Werk Ottos
Heinemann Albrecht der Bär. (1866) und versucht, gestützt au 1 iar vertiefte Kenntnis der ältesten brandenburgischen e gh eine neue Würdigung des Begründers der Mark Brandenburg. Der hexellerfürst Pribislaw, der gleich seiner Gemahlin ein eifriger Christ war und bei der Taufe den Namen Heinrich angenommen hatte, war ohne Kinder, und als er hei dem ältesten Sohn Albrechts, an den er Anschluß suchte, die Patenstelle übernahm, überwiez er ihm als Hatlengeschenk die Zauche. 1134 von dem sächsischen Kaiser Lothar mit der Nordmark belehnt, wurde er von Heinrich jum Gesamterben eingesetzt und führte seitdem den Titel Markgraf von Brandenburg. Im Jahre 1147 beteiligte sich Albrecht an, dem Slavenkreuzzug. siö0 starb Heinrich von Brandenburg, und sieben Jahre später zogen die Deutschen, denen die Slaven die Stadt strittig machten, endgültig als Sieger in Brandenburg ein. Die neugewonnenen Gebiete um faßten elnen Tell der Prignitz mit Havelberg, das Hazelland mit Brandenhurg, die . und südlich davon den Zerbstgau. Ez war etzt entschie den, daß nicht der geistliche Staat an der Mittelelbe, das Fribißtum Magdeburg, sondern, der weltliche Staat Albrechts die Führerroll. in diesen. Gegenden erhalten sollte. Ben Schluß bil den Betrachtungen über Albrechts Stellung jum Resch, die auf seiner Gegnerschaft zu Heinrich dem Löwen beruhte, über sein Verhältnis zur Kirche und endlich über seine Familien perhältnisse. — Der vierte Aufsatz von Bruno Hennig, „Kur fürst Friedrich II. und das Wunderblut ju Wilsnack“ ist ein' Ab⸗ schnltt aus der größeren Arbeit „Die Kirchenpolitik der älteren Hohen⸗ sollern und die päpftlichen Privilegien des Jahres 1447. Die päpft. lichen Bewilligungen an die Kurfürsten haben das Weiterbestehen der
Wllsnacker Wunderstätte, gegen die Hus den literarischen Kampf er—
sffnete, für ein Jahrhundert gesichert. Die Stellungnahme des Kur— fürsten Friedrich ju dieser Frage war, das sucht der Verfasfer ju er— weisen, ausschließlich durch territorial politische Gesichtspunkte bedingt. — Der fünfte Aufsatz beschäftigt sich mit der „Vie priv6s und der alteren Literatur über den Prinzen Heinrich von preußen ! Der Verfafser ist der Redakteur der Poli⸗ sischen Korresponden. Friedrichs des Großen‘, Dr. Volz, Die Vie privée, politique et militaire du Prince Henri de Prusse erschien 1899 anonym in Paris. Al ihr Autor ist der Sohn des franjösischen Marschalls Franz Bouillé, Ludwig Bouillé ermsttelt vorden, der 1785-1787 die Adlige Militärakademie in Berlin be— suchte und hier dem Prinzen Heinrich nahe trat. Originalen Wert
spricht Vol ẽder Vis privss ab, Prinz
in Breslau, handelt von den schlesischen Urbarlen unter d gierung Friedrich Wilhelms . z Bestreben, der Gebundenheit der ländlichen Untertanen gegenjutreten, deshalb ließ er 1781 Urbarien
. 1 n Verlegenheit brachten, schränken, schritt aber in
Ca emmerer, gibt eine Großen Generalstabs 180. Dag die Untersuchung der Kriegsereignisse ). hatte dem König vorgeschlagen,
nicht nur für bliebenen Regimenter, fondern ö ü
auch für die große
des Großen Gencralstabs aufbewahrt.
konnte nach sorgfaͤltigster Prüů
9 ung das „Zeugnis des Wohlverhalteng“ e
erteilt werden. preußischen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und A bsperrungẽõ⸗ maßregeln.
Das Deutsche Tuberkulose hält „scine Donnerstag, den 23. Mal 1907, Vormittags 10 Uhr, sitzungssaal des Reichstagshaufes, Eingang Portal 11. Tagesordnung steht außer dem Geschäfttzbericht, der Rechnungtz⸗ legung für 1906 und dem Voranschlag für 1967 und den notwendig
im Plenar⸗
über die Tuberkulosebekämpfung auf dem Lande und ein solcher über le bisherigen Leistungen der Heilstätten von dem Gehe egie⸗ rungsrat Bielefeldt und Dr. E. Rumpf. ö
Verbreitung von Tierkrankheiten im Auslande. Schweiz.
4 — 10. März 1907.
11. —17. März 1907. Kantone: Orte: Ställe:
Kantone: Orte: Ställe:
18.— 24. März 1907.
25.— 31. März 1907. Kantone: Orte: Ställe:
Kantone: Orte: Ställe:
Maul; und Klauenseuche.
10 21 11 7 19 49
8 15 37 9
Stäbchenrotlauf und Schweineseuche.
5 6 6 7 9 10
Bosnien und Herzegowina.
März 1907. Schweinepest (Schweineseuche).
Zahl der verseuchten Orte: 16 Niederlande. März 1907.
Schweineseuche. Stückzahl . Viehes:
Bezirke: öfe: 10 ir
Provinzen: Südholland ..... Seeland Friesland Dveryssel
Teberan, 18 Mali. (W. T. B.) In B ; D 100. Suschãr 7 Pestfälle beobachtet. In Bahr ein fin m
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Mat ld07 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche):
LIktiva: 1907 1906 1905
Netallbestand ¶ (der *. A A Hestand an kurt. äbigem deutschen Ielde oder an Gold Barren oder aus. ländischen Münzen, das Kil ogr. fein zu 'S M berechneh)
Hestand an Reicha⸗ afsenscheinen.
Beftand an Noten mderer Banken.
hestand an Wechseln
hestand an Lombard⸗ oꝛderungen
hestand an Effekten
db 419 909 1015075000 1074 332000 ( 389 S9 ooo) (4 39 314 00 4 33 6g 0!
83 441 0090 32 6653 000 29 933 0090 C 1 294 000 4 40465 000) 4 1 9040650)
27 834 000 25 015 0090 26 026 000 C 386 000 4 7333 000 4 S8 628 00) 1032274009 S l4 255 90090 S26 849 o99 C A 228 000 — 26 596 oo - 43 80s o
79 068 0900 63 089 009 74 388 000 C 2 S635 9O0Oο)— 12 892 00 4 12 9923 00) 98 723 000 S7 279 000 71 S844 009 9 220 00 - 37 766 00 ( - 10 002 000)
110 651 0900 114 190 009 93 411 000 C 10 559 000 4 25 491 00 (— 9020000)
hestand nnr ö an.
pa ssiva: al Grundlapital
der Reservefonde
180 000 000 (unverändert) 64 814000 (unverändert) (unverändert) (unverandert)
1408 491 90909 1316547 009 1267 012 000 C 563 273 00 ( - 46 235 00) (- 65 349 o00σë:
180 000 000 (unverandert) 64 814 000
180 000 000 (unverändert) 64 814 000
der Betrag der um⸗ laufenden Roten.
dit onstigen täglich
sillige d⸗ ö
n sonftigen Passiv⸗
678 293 009 563 436 000 66h 87h 000 ( I6 568 00 44198 000 (4 57 327 00) 35 812 000 26759 09099 19082 0909 ( 582 000 8966 000 (4 A453 000)
Der Metallbestand erfuhr eine die Zunahme des Vorjahres um Rin Mark überschreitende a die Abnahme der An—= n belief sich nsgesamt auf 26,5 Mill. gegen ing esamt n. win, Mark. Die Summe der täglich fälligen Verbindlichkelten
rstieg die Vorjahrssumme um 114, 5 Mill! Mert.
luz den im Relch ßamt des Innern jusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie?“)
Oeste rreich⸗ Ungarn.
Lutzgabe von Nachträgen zu den Erläuterun
gen zum n er, nehst Z3olltarifentscheidungen und Zolttarif⸗ n ünf ten. Vie Verschleißabtellung ber ef, und Staatsdruckerei 2. len hat ein Abonnement auf die Nachtraͤge zu den Erläuterungen e ol gr nebst Zolltarifentscheidungen und Zolltarffaugkünften er,
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ausgabe der Erläuterungen geeigneten Form erscheinen, können zum g von 2 . n, , ,. gl. bezogen werden.
eziehern werden die se ejember v. J. erschienenen Veröffent⸗ lichungen kostenlos nachgeliefert. d ö
Der Obst- und Gemüsemarkt in Genua; Einfuhr von Gemüsekonserven.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Genua berichtet:
Den deutschen Obst⸗ und Gemüseproduzenten und Händlern er— öffnen sich im allgemeinen keine Aussichten, in der Probinz Ligurien einen lohnenden 1 ihrer Erieugnisse zu finden. Das gilt haupt- sächlich für f risches Sbst und Gemüse, da der Bedarf des einheimischen Marktes hierin durch die inländische Produktion vollauf gedeckt wird. Eine Einfuhr findet fast ausschließlich nur in Datteln, Mandeln und getrockneten Früchten statt; von letzteren kommt ein nicht un- erheblicher Teil auzs dem nahen Südfrankreich. Von Gemüsen könnten höchstens Kartoffeln mit einiger Aussicht auf Erfolg eingeführt werden, aber auch diese nur in Zeiten ungenügender einheimischer Ernte. Nach den mir bisher zugegangenen Mittellungen ist in diesem Jahre die Kartoffelernte, die gewöhnlich anfangs April beginnt, jzwar verspãtet, doch hofft man trotzdem auf ein mittleres Ergebnis.
Besser sind die Aussichten am hiesigen Platze für die Einfubr bon Obst. und. Gemüsekonserven. Wenngleich die einheimische Produktion hierin den inländischen Bedarf Üübersteigt, sodaß ein reichlicher Ueberschuß für die Ausfuhr erübrigt, der in ben letzten Jahren für diesen Amtsbezick ungefähr 3 Millionen Kilogramm betrug, so hat doch die ausländische Konkurrenz sich in letzter Zeit mit steigendem Erfolg an der Lieferung von Bbst. und Be— müsekonserven beteiligt, nach denen bei dem großen Bedarf der
assagierdampfer gerade am biesigen Platze eine rege und ent⸗ prechend der Zunahme des Schiffgberkehrs stetig steigende Nach frage besteht. Die Einfuhr von Obst⸗ und Gemüsekonferven nach Genua, soweit sie hier zur Verzollung gelangen, betrug im Jahre 19063 74 O00 kg, von denen 3228 kg aus Deutschland kamen sgegen nur 700 kg im Jahre 1904). Diese Zahlen geben jedoch kein richtiges Bild von dem Gesamtimport, der zum überwiegenden Teil zur Veiprovigntierung der Dampfer dient. Denn die hierzu be— stimmten Konserpen werden unmsttelbar im Freihafen gelöscht und gehen von dort unverzollt auf die Passagierdampfer über. Der Gesamtimport beträgt demnach ein Vlelfaches der oben angeführten Zahlen, insbesondere ist Deunschland an dieser Ginfuhr beteiligt. Was die letzte Ernte und die Ernteauesichten betrifft, fo ist nach den Mitteilungen der „Societè d'esportazione agricola ligure“ in Savona, dem Exyortzentrum der westlichen Riviera für Dbst und Gemüse, die letztjährige Obsternte nicht glänzend gewesen. Birnen, Aepfel und Kastanien waren gualitatix und quantitatid nur mittelmäßig; besser, aber auch nicht reichlich, war die Ernte von Orangen, Zitronen und Mandarinen. Der Ertrag an Feigen Fiel um ein Dritteil unter den Durchschnittsertrag. Zufriedenstellend war nur die Ernte an Nüssen und Haselnüssen. Der Preis pro Doppel zentner betrug sür bessere Apfelsorten 36 bis 40 Lire, für Orangen 15 bis 16 Lire. Das Frühjahrsgemüse hat in diesem Jahre durch den oftmaligen Winterfrost sehr gelitten. Jasbesondere ist die Ernte an Artischocken ast vollständig vernichtet. Auch Erbsen und, wie bereits oben ange— führt, Frühkartoffeln sind aus dem gleichen Grunde sehr berspätet. Man erwartet deshalb für das Frühjahrsgemüse (Endlvien, Kopf salat, Blumenkohl, Erbsen u. a.) durchgängig eine Steigerung der Pteife, die bei normaler Ernte, wie folgt, angegeben werden: Blumenkohl, pro Dutzend. . Artischocken, i k Erbsen pro Doppelzentner Gelbe Kartoffeln ö : Weiße Kartoffeln . Kartoffel samen . Rote Rüben ö
l, So - l, S0 0. 00 —-0 60, 00 S 00 — 8, 50 7, O — 7,50 lo 00 — 11, 00 12, 00
Lire 1,90
Internationale Blumenpreisausstellung in Gent im Jahre 1908.
Die „gocidté Roxyaloe d' Agriculture et de Botaniqus“ zu Gent veranstaltet alle fünf Jahre eine Internationale Blumenpteis. ausstellung. Die nächste dieser Veranstalsungen findet un Jahre 1908 (25. April bis 3. Mah im Anschluß an die Jubelseler ded dundert. sährigen Bestehens dieser Gesellschaft statt. Dag Auzstellungreglement und das Ausstellungsprogramm (gedruckt in der Druckerel von Ab. Voste in Gent) liegt während der nächslen 4 Wochen im Reich zam t dez Innern, Berlin W, Wilbelmstraße 74, Immer 174, zur Ansicht ausg. (Bericht des Kasserlichen Generalkonsulats in Antwerpen)
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einrich habe ihr völlig fern⸗ sestanden, — Der sechste Auffatz vom Gehelmen Rrchivrai Grün ö . de
Friedrich der Große hatte daz ent⸗ . anfertigen, d. h. Verzelchnisse über die den Gutsherren zustehrnden Leistungen der lin Da diese Feststellungen die Gutsherrschaft vielfach ließ sie Friedrichs Nachfolger etwas ein- übrigen auf der einmal begonnenen Bahn ert. Der letzte Aufsatz 1856, von Generalleutnant z. D. von kurze Würdigung der Veröffentlichung des Preußische Offizierkorpz und Der General von Grawert die bestehen ge⸗ ; Zahl der aufgelösten sogenannte Regimentstribunalen einzusetzen, die daz Be= nehmen eine jeden einzelnen Offiziers eingehend prüfen sollten. Bas Ergebnis dieser Ermittlungen ist in mehr alg 600 Aktenbänden der Immediatuntersuchungskommijsion niedergelegt, die das Kriegsarchiv Wenn man von den schimpf— lichen Kapitulationen abieht, fo ging das preußische Offüjierkorps aus dieser Untersuchung ret fn hervor; der großen Masse der Offiziere
. Regimenter der Befreiungekriege enthielten noch immer mehr als die Hälfte des Offizierkorps 9 1
Zentral komstee jur Bekämpfung der TI. General versammlung am
Auf der
werdenden Wahlen ein Vortrag des Geheimen Regierungsrats Kehrt
Neufundland.
Zolltarifänderungen. Von dem neufundlãändi =
w 6 . zum ,,, en, worin folgende Ae ü i
, . 9 nderungen des jetzt gültigen Zolltarifz
ell sat
Natron⸗, Wasser-,, Butter und Pllotenzwieback . 2
sowie jeder Zwieback dieser rt, ungesüßt
hin
⸗ v. Wert
. Pfund
2 Cent 3 Cent 8 Cent
Kerzen
Schmierl v. Wert ö 0 Nägel, und zwar: Gallon
Geschnittene Nägel und Spiker, eiserne und stählerne gewöhnliche rar e⸗ preßte Nägel und ger ret Splker aller Art; Drahtnägel aller Art; eiserne und stählerne Zwecken aller Art, beledert oder nicht, nicht anderwelt aufgeführt, und galvanisierte geschnittene Nägel und
Spike. .. . Pfund Schuhzwecken, Nägel ohne Kopf, Stifte und
Schuhnãgel , ö J. Pfund Geschmiedete Nägel, wenn sie mit der Hand
emacht sind; Nägel ohne Kopf für ee n, zur 3 des 6 Nägel für Bürstenmacher zur Herstellung don Bürsten; Hufnagel, galbanisierte Nägel und Spilẽr (keine geschnittenen)
sonie Schiftbesa lane. 13 10 v. 9. 8 k 9 nl.
Zu Nr. 29 des Zolltarifs ist ein neuer Absatz (29 t ü wonach für Schiffe und andere Wasserfahrzeuge, 6 er rig, Segelschiffe die in einem fremden Lande gebaut sind, auf den wirk- lichen Marktwert des Schiffkörperg, der Takelage, der Kessel, Duampf⸗
und anderen Maschinen sowie all zrtei 1 entrichtet werben foll. sowie aller Zubehörteile ein JZoll von 5 p. H.
, die zollfreien Gegenstände sollen folgende gerechnet Batteriedraht sowie Stahl für B iehli ; een. . hlif ohrer, zur ausschließlichen Ver⸗ ergament⸗ oder Wachspapier, zur Verpackung von Fischen;
Schiffe und andere Wasserfahrzeuge, die in einem a e oder fremden Lande gebaut sind und ständig in Verbindung mit dem Handel oder der Fischerei von Neufundland verwendet werden sollen.
Wagengestel lung für Kohle, Koks und Brikett am 17. Mai 1907:
Ruhrrevier Oberschlesischeg Revier Anzahl der Wagen
21 049 7699 714 18.
Gestelltt Nicht gestellt
der in Buch- enen ist.
beschäftigt sich der aftsgange in den In 14 Gruppen
Meh
Ded
brauerei, Kohlenbandel usw.
der Berliner it Angabe Ultimo — Kurses aus jedem Die Umlage der den gesamten deutschen Bergk Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft
1906 auf mehr als 23 Millionen Mark
Summe ging ungehindert von statten,
verwaltungen die von denselben vorgelegten
als 19 Millionen Mark bereits am
zhe von 46 Millionen Mark err Die Leitung des Stablwerkgvder bandes teilt des W. T. B. jur Erklärung der gegen di Abschlüsse in Formeisen mit, daß die Frage der noch nicht im einzelnen geregelt sei einstweilen nur, wie vertraglich augaema Bezüge verkaufen könne. Im Augla z der Versand im April an Produkten würde noch größer gewesen sein, können; an Aufträgen und In der vorgestern stattgefun versammlung der Zuckerfabrik St der Juqher abi Böblingen der Rübenstationen und eines Teils Fabrik einstimmig genebmigt und dem Antrz 2 Aktienkapital don 1 RX0 000 M um 480 000 C au Vo auf Aufhebung des Vorzuggrechts der Prioritätzaktien somle Me stellung sämtlicher Aktien der Gesellschast nach dem Verdältun Nennwertes zugestimmt. Die Kalserlich russche Fimang id Handel gagenur laut Meldung deg W. T B. mlt, dal fich die Bilang der Tale lich russischen Sparkaßnen zum JG. MWhrill d R an Ww Nudel dermindert dak und zu diesem Termin der dend Nen Sxparkassen 1068 V0 Rudel detrug. Nach einer durch W. T. W. Ubdernmiltteikea Madeng dea d= russischen Finanz- und Dandel agen ka , Der, . staltete sich der Wachen aus wels der raf hen Stasi dan ? lum 14 Mal d. J. wie Folgt (Die emen, Dm, ent hrechen den glelchen Posltionen den — Duane ae Nr. Staatgdank bezw. den Jiffern Ner Dornen me, — NVubel Aktiva. Gold in den Da fen and a7 N dee, (Ne. Id und 8d d (gel z Geld der Wal e .
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Die Nachträge, die in einer zum Esnkieben in die Bruck.
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