1907 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

den Gerichtsassessor Kahtz in Berlin zum Landrichter in Graudenz, den Staatsanwalt Mennecke von der Staatsanwalt⸗ schaft J in Berlin zum Landrichter bei dem Landgericht III in Berlin, den Gerichtsassessor Siemonsen in Altona zum Land— richter in Altona, den Gerichtsassessor Dr. Schippers in Haspe zum Land— richter in Bochum, . den Gerichtsassessor Dr. Spittel in Aachen zum Land⸗ richter in Bochum, den Gerichtsassessor Natorp in Bochum zum Landrichter in Essen, ö . k Gerichtsassessor Dr. Lange in Essen zum Landrichter in Essen, den Gerichtsassessor Dr. Engeling in Recklinghausen zum Landrichter in Essen, den Gerichtsassessor Dr. Strauß in Elberfeld zum Land⸗ richter in Cöln, den Gerichtsassessor Karl Schaeffer in Cassel zum Landrichter in Düsseldorf, den Gerichtsassessor Rademacher in Dortmund zum Landrichter in Duisburg, e Gerichtsassessor Haecke in Berlin zum Amtsrichter in Arys, den Gerichtsassessor Feuß ner in Konitz zm Amtsrichter in Pr.⸗Stargard, 3 Gerichtsassessor Prawitz in Berlin zum Amtsrichter in Peitz, den Gerichtsassessor Brockmeyer in Wilhelmshaven zum Amtsrichter in Znin, den Gerichtsassessor Dr. Draheim in Liegnitz zum Amts—⸗ richter in Kattowitz, den Gerichtsassessor Lorenz in Breslau zum Amtsrichter in Oppeln, . den Gerichtsassessor Chaussy in Hirschberg zum Amts- richter in Sohrau O.⸗S., den Gerichtsassessor Dr. Klappenbach in Löbau zum Amtsrichter in Loslau, den Gerichtsassessor Kohlmann in Halberstadt zum Amtsrichter in Preetz, den Gerichtsassessor Spamer in Göttingen zum Amts— richter in Kiel, den Gerichtsassessor Dr. Füll ner in Hann.Münden zum Amtsrichter in Liebenburg, den Gerichtsassessor Hauß in Bielefeld zum Amtsrichter in Olpe, den Gerichtsassessor Westerkamp in Amtsrichter in Recklinghausen, den Gerichtsassessor Citron in Berlin zum Amtsrichter in Recklinghausen, den Gerichtsassessor Schäffer in Rhaunen zum Amts— richter in Recklinghausen, den Gerichtsassessor Ebel in Dortmund zum Amtsrichter in Dortmund, den Gerichtsassessor Combrinck in Rheine zum Amts— richter in Dortmund, den Gerichtsassessor Coppenrath in Essen zum Amts— richter in Dortmund, den Gerichtsassessor Biermann in Paderborn zum Amts⸗ richter in Dortmund, den Gerichtsassessor Heiman in Hannover zum Amts⸗ richter in Dortmund, den Gerichtsassessor Dr. Schirmer in Nordhausen zum Amtsrichter in Essen, den Gerichtsassessor Junkersdorff in Saarbrücken zum Amtsrichter in Bottrop, den Gerichtsassessor Dr. Oesterreich in Opladen Amtsrichter in Buer, den Gerichtsassessor Schuth in Borbeck zum Amtgrichter in Borbeck, den Gerichtsassessor Oestreich in Dorsten zum Amts— richter in Steele, den Gerichtsassessor Dr. Bücklers in Mörs zum Amts⸗ richter in Gelsenkirchen, den Gerichtsassessor Goeken in Herne zum Amtsrichter in Gelsenkirchen, den Gerichtsassessor Hüttenhein in Amtsrichter in Gelsenkirchen. den Gerichtsassessor Böttrich in Recklinghausen Amtsrichter in Ahlen, den Gerichtsassessor Grafen Spee in Goch zum Amts— richter in Eupen, den Gerichtsassessor Weyer in Cöln zum Amtgrichter in Eitorf, . den Gerichtsassessor Dr. Buhe in Berlin zum Amts— richter in Cöln, den Gerichtsassessor Wilhelm Obladen zum Amtsrichter in Wiehl, den Gerichtsassessor Kohlenberg in Hannover zum Amts⸗ richter in Simmern, . den Gerichtsassessor Hubaleck in Geilenkirchen zum Amts⸗ richter in Cochem, den Gerichtsassessor Stein in Koblenz zum Amtsrichter in Münstermaifeld, den Gerichtsassessor Dr. Heucke in Berlin zum Amts— richter in Tholey, den Gerichtsassessor Fier in Trier zum Amtsrichter in Merzig, den Gerxichtsassessor Schlüter zu Koblenz zum Amts— richter in Merzig, den Gerichtsassessor Andres in Meisenheim zum Amts— richter in St. Wendel, den Gerichtsassessor Koenig in Hannover zum Amts— richter in Hermeskeil, den Gerichtsassessor Conrads in M.⸗Gladbach zum Amts—⸗ richter in Rhaunen, den Staatsanwalt Dr. Meyer in Hagen zum Amtsrichter in Uerdingen, den Gerxichtsassessor August Disse in Münster Amtsrichter in Ratingen, den Gerichtsassessor Steinback in Oberhausen Amtzrichter in Duisburg, den Gerichtsassessor Capelle in Duisburg zum richter in Duisburg⸗Ruhrort, den Gerichtsassssor Hartung in Jerichow zum richter in Oberhausen, den Gerichtsassessor Schnaß in Düsseldorf zum richter in Oberhausen,

Waldbröl zum

zum

Duisburg zum

zum

in Hameln

zum

zum Amts⸗ Amts⸗

Amts⸗

den Gerichtsassessor Dr. Freitag in Halle (Saale) zum Amtsrichter in . . den Gerichtsassessor Dr. Krohne in Berlin zum Amts— richter in Solingen, . den Gerichtsassessor Dr. Vogels in Erkelenz zum Amts— richter in Erkelenz, den Gerichtsassessor Bettgenhaeuser in Duisburg zum Amtsrichter in Rheydt, den Gerichtsassessor Doerenkamp in Cöln zum Amte⸗ richter in Rheydt, den Gerichtsassessor Dr. Kemmerich in Adenau zum Amtsrichter in Grevenbroich, den Gerichtsassessor Br. Amtsrichter in Mörs, den Ersten Staatsanwalt Preuß von der Oberstaats— anwaltschaft des Kammergerichts zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht L in Berlin, den Staatsanwaltschaftsrat Jeschke in Naumburg a. S. zum Vertreter des Oberstaatsanwalts bei dem Oberlandes— gericht in Celle mit dem Titel „Erster Staatsanwalt, den Gexichtsassessor Brosin in Naumburg a. S. zum Staatsanwalt in Stendal, den Gerichtsassessor Meyer in Essen zum Staatsanwalt in Essen, s den Gerichtsassessor Clar in Trier zum Staatsanwalt in Issen, den Gerichtsassessor Lapp in Bochum zum Staats— anwalt in Stade, den Gerichtsassessor Spitzner in Potsdam zum Staats— anwalt in Graudenz und den Gerichtsassessor Bogatsch in Glatz zum Staats— anwalt in Glatz zu ernennen sowie . u genehmigen, daß der Hberlandesgerichtsrat Lenzberg in Hamm nach Düsseldorf versetzt werde.

Stassen in Ahrweiler zum

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kommissionsrat, Rentner Theodor Potsdammer in Berlin und dem Kommissionsrat, Buchdruckerelbesitzer Wilhelm Koebke in Berlin den Charakter als Geheimer Kommissions— rat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Reichenbach i. Schl. getroffenen Wahl den unbesoldeten Bei— geordneten Georg Reisinger daselbst in gleicher Amts— eigenschaft und infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Eupen getroffenen Wahl den Tuchfabrikanten Arkhur Peters daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Eupen auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Rechnungsrevisoren bei der Oberrechnungs— kammer, Rechnungsräten Conrad und Prehm den Charakter als Geheimer Rechnungsrat sowie

dem Geheimen Rechnungsrevisor bei derselben Behörde Ahrens den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf den Bericht vom 7 Mai d. J. will Ich der Stadtgemeinde Düsseldorf für ihren jeweiligen Ge— meindebezirk das Recht zur dauernden Beschränkung des Grundeigentums dahin verleihen, daß sie die für die Straß enbahnoberleitung und die öffentliche Straßenbeleuchtung nötigen Maste und Kandelaber auf den an die öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücken aufstellen oder an deren Stelle Wandhaken an den Straßenwänden der Gebäude an— bringen kann, soweit aus polizeilichen Gründen Maste und Kandelaber auf dem Straßengelände selbst nicht geduldet werden können.

Wiesbaden, den 13. Mai 190.

Wilhelm R.

4. . Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Bel gnn mn ung über die Einlösung der Zinsscheine und den Bezug neuer Zinsscheinbogen der Preußischen Staats⸗ anleihen und der Reichsschuldverschreibungen.

. . 1). Die Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld werden bis auf weiteres vom 21. des dem Fälligkeitstage vorangehenden Monats eingelöst

durch die Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46a,

durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,

durch die Reichsbankhauptkasse in Berlin W. 56, Jäger— straße 34, sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtliche, mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank⸗ nebenstellen,

durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreis— kassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,

durch die Hauptzoll⸗ und Steuerkassen,

. sämtliche preußische Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter, durch alle den preußischen Hauptzoll- und Hauptsteuer— ämtern untergeordneten Amtsstellen der Verwaltung der indirekten Steuern, sofern die vorhandenen Barmittel die Ein— lösung gestatten, sowie

durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichshankanstalt befindet.

2) Die Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld können allgemein statt baren Geldes in Zahlung gegeben werden bei allen hauptamtlich verwalteten staatlichen 6 mit Ausnahme der Kassen der Staatseisenbahnver— waltung, sowie bei Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direklen Staatssteuern. Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Annahme an Zahlungsstatt sind die Reichspostanstalten.

3) Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten geordnet mit einem Verzeichnis vorzulegen, in welchem Stück⸗ zahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme sowie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von U Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen handelt, deren Wert

leicht zu übersehen und festzustellen ist. For Verzeichnissen werden bei den beteili ö. ö. 6 halten und nach Bedarf unentgeltli verabfolgt. eschäftskundigen Personen wird auf Wunsch von der

. bei Aufstellung der Verzeichni a.

geleistet werden. 4) Eine Quittung über Zahlung wird nicht erfordert,. 5) Ist die Einlösungsstelle an den Reichs bankgiropen

die gegen Zinsscheine erf

suseschlossn, so, kann än Wunsch des Empfangshetetst

statt der Barzahlung die Ueberweisung des Einlöfunge

auf ein Reichsbankgirokonto erfolgen. Von der lin enen des Einlösungsbetrages wird dem Kontos, sofern nicht die Ueberweisung auf das eigene fun

j sin

des Empfangsberechtigten erfolgt, unter Namhaftmachum ; ; werden ,

letzteken Kenntnis gegeben. Kosten hierfür Empfangsberechtigten nicht in Rechnung gestellt.

bh wel Üchetsenbung des KHinitengbeträges our n

Post trägt der Empfänger das Porto.

II. 1), Die Ausreichung neuer Zinsscheinbogen zu y Schuldverschreibungen der preußischen Staatsanleihen und!; Reichsanleihen erfolgt gegen Einlieferung der zur Abhehm J Ginsscheinleisten, unter l un ö

berechtigenden Erneuerungsscheine weisungen, Talons) durch sämtliche geführte. Zinsscheineinlösungsstellen mit Staatsschuldentilgungskasfse und Für Berlin und Vororte werden die soweit nicht die Vermittelung der handlung (Preußischen Staatsbank) oder der Zentralgenossenschaftskasse in Anspruch genommen mittelbar durch die Kontrolle der Vw. 68, Oranienstraße 92 / 9, ausgereicht. Staatsgläubiger, welche im Auslande wohnen, anderen Ausreichungsstellen auch .

Ausnahme

1

Anspruch nehmen.

Y. Die Erneuerungsscheine sind von den Besitzern nm

einem Verzeichnis einzureichen, zu welchem Vordrucke vond Ausreichungsstellen unentgeltlich verabfolgt werden.

nachdem der Empfangsberechtigte den darunter Quittungsentwurf vollzogen hat, zurückzugeben.

3) Wünscht der Einlieferer der Erneuerungsscheine en

die Nummern der Schuldverschreibungen enthaltene Empfang

bescheinigung, so hat er das Verzeichnis doppelt einzureichen, die eine Ausfertigung wird dann, mit der Empfangs beschein

gung der Ausreichungsstelle versehen, sogleich zurückgegein

und ist bei der Abhebung der neuen Zinsscheinbogen, nachden

der Empfangsberechtigte darauf Quittung geleistet, wien

abzuliefern.

4 Im Schalterverkehr der Kontrolle der Staatspayiel werden den Einreichern statt einer förmlichen Empfangs beschei⸗ nigung auf Wunsch numerierte Empfangsmarken ausgehändigt gegen deren Rückgabe die Verabfolgung der neuen Zineschem bogen erfolgt.

5) Weniger geschäftskundigen Persouen wird bei der Au stellung der Verzeichnisse von den Kassenbeamten bereitwillig Hilfe geleistet werden.

6] Werden die neuen Zinsscheinbogen nicht unmittelba

bei der Ausreichungsstelle in Empfang genommen, so geschich ihre Zusendung unter voller Weriangabe, sofern nicht hierühe von dem Empfangsberechtigten anderweite Bestimmung ge troffen wird, als portopflichtige Dienstsache auf Gefahr un Kosten des Empfängers durch die Post. Im Verkehr mit de Kontrolle der Staatspapiere gilt für Berlin und Umgebum

als Regel, daß die Erneuerungsscheine von den Staat.

gläubigern persönlich oder durch einen Beauftragten überbrach und die neuen Zinsscheine am Schalter in Empfang genommen werden. Die Kontrolle der Staatspapiere wird aber etwaigen anderweiten Wünschen des Publikums nach Möglichlät Rechnung tragen. .

III. Die Kassenbeamten sind gehalten, dem Publilun über die für die Staats- und Reichsschuldpapiere maßgebenden

Bestimmungen bereitwilligst Auskunft zu erteilen, insbesonden

auch, insoweit es sich um die Einloͤsung und die Erneuernm von Zinsscheinen, die Erteilung von Ersatzstücken für beschi—

digte Schuldverschreibungen und Zinsscheinbogen, abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibungen und Schqan anweisungen sowie um das preußische Staatsschuldbuch unn Ueber die zu ihrer Kennmni

das Reichsschuldbuch handelt. gelangenden Vermögensangelegenheiten der Staatsgläubiget haben die Beamten unverbrüchliches Stillschweigen zu wahren, IV. Die vorstehenden e eh werden nach Y stimmung der Hauptverwaltung der Staatsschulden und de Reichsschuldenverwaltung von Zeit zu Zeit im „Reichs- un Staatsanzeiger“, in den Regierungsblättern, den Kreisblätterm sowie 6 stimmten Blättern zum Abdruck gebracht. Berlin, den 29. April 1907. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Stengel.

Der Finanzminister. Freiherr von Rheinbaben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

An dem Lehrerinnenseminar in Breslau ist die bisher kommissarische Oberlehrerin Marig Drolshagen ch Seminaroberlehrerin endgültig angestellt worden.

Finanzministerium.

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 18. April d., 8 306 der Protokolle, beschlossen: .

l) den Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämtern die Befughi zu verleihen, die Genehmigung zur zollfreien Einfu von Erbschaftsgut in den deutschen Schutzgebieten

verstorbener Deutscher oder ehemaliger Deutschern

erteilen auf Grund einer Vescheinigung der zuständigen Sch! gebietsbehörde oder eines Schutztruppenkommandos, daß dien

einem angesiegelten Verzeichnis aufgeführten, gebrauchten Sah zum Nachlasse des im Schutzgebiete verstorbenen, namhaft) machenden Deutschen oder ehemaligen Deutschen gehören 1. von der Schutzgebietsbehörde oder dem Schutztruppenkomms)ny an . namhaͤft zu machenden inländischen Erben gesan werden,

4 .

Inhaber des betreffen .

der Reichsbankhaupth,.

neuen gon Königlichen . Preußish a 2 t wird, 1 Staatspapiere in Vein Ebenso könn ). neben n . lustei die Kontrolle der Stu papiere für die Ausreichung der neuen Zinsscheinbogen

Die Au . reichungsstelle erteilt dem Einlieferer eine kia gabi ln . gung, welche die Stückzahl der eingelieferten Er neuerun n scheine und den Gesamtwertbetrag der zugehörigen Schun verschreibungen ohne deren Nummern angibt. Bei der Empfam nahme der neuen Zinsscheinbogen ist diese Empfangsbescheinigun befindlich

tigen zur Aufnahme amtlicher Bekanntmachungen he

Y) die Direktivbehörden zu ermächtigen, diese Befugnis im Bedürfnisfalle auch einzelnen Unterstellen beizulegen.

Zur Ausstellung der el nge sind zuständig im Schutzgebiete Kiautschau für Personen der milikärischen Be⸗ satzung die Kommandeure der Marineteile, für die sonstigen

Personen der Zivilkommissar, in den übrigen Schutzgebieten

die Bezirksrichter, Bezirksämter und Stationen sowie alle

. und Dienststempel führenden Kommandos und

Dienststellen der Schutztruppen.

Der Bedarf an Abdrücken dieser Verfügung ist anzu— eigen. ö. Berlin, den 10. Mai 1907.

Der Finanzminister. Im Auftrage: Köhler.

An die Herren Provinzialsteuerdirektoren, den Herrn Generaldirektor des Thüringischen Zoll- und Steuervereins in Erfurt und die Königliche Regierung in Sigmaringen.

Das Katasteramt Beeskow im Regierungsbezirk

Potsdam ist zu besetzen.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Eduard Müller in Quedlinburg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung seines Amtssitzes in Quedlinburg, ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Der Regierungsbaumeister des Wasser- und Straßen— baufaches Heinrich Schweichel in Lüneburg ist zum Meliorationsbauinspektor ernannt worden.

Den Domänenpächtern Wilhelm Demuth zu Linum im Regierungsbezirk Potsdam, Friedrich Rose zu Drense in demselben Regierungsbezirk und Viktor Henn zu Armada im Regierungsbezirk Wiesbaden ist der Charakter Königlicher Oberamtmann verliehen worden.

Die Oberförsterstelle Hainchen im Regierungsbezirk Arnsberg ist zum 1. Juli 1907 zu besetzen. Bewerbungen sind bis zum 5. Juni d. J. einzureichen.

. .

Die dem Schießmeister Franz Kemper, geboren am 19. November 1853 zu Essen, unterm 27. August 1906 erteilte Erlaubnis zum Besitz von Dynamit ist zurückgezogen worden. Barmen, den 18. Mai 1907. Die Polizeiverwaltung. C X . . Graß hoff.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 10 802 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend Abände⸗ rungen und Ergänzungen der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen und Errichtung des Eisenbahnzentralamts, vom 25. März 190, und unter

Nr. 10 803 die Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Festsetzung der Verwaltungs⸗ ordnung für die Staatseisenbahnen und Errichtung des Eisen⸗ bahnzentralamts, vom 10. Mai 190.

Berlin W., den 24. Mai 190.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Kruer.

Angekommen: Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach, von Dienstreisen. Abgereist:

Seine Exzellenz der Justizminister Dr. Beseler und der Ministerialdirektor Dr. Lisco, auf eine Dienstreise nach der Provinz Sachsen.

In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Duisburg, ver— öffentlicht.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag im Schloß Cadinen den Vortrag des Ver⸗ treters des Zivilkabinetts.

In Portugal mußten Ausländer bisher, wenn sie das Land auf dem Seewege verlassen wollten, durch Vorlegung eines Legitimationspapiers nachweisen, daß sie nicht portugiesische Staatsangehörige seien. Diese Vorschrift hatte darin ihren Grund, daß für Portugiesen im gleichen Falle Paßzwang bestand. ;

Nachdem nunmehr die portugiesische Regierung durch ein Gesetz vom 25. April d. J. den Paßzwang auch für Inlaͤnder, mit Ausnahme der Auswanderer, abgeschafft hat, wird es auch für Ausländer, welche auf dem Seewege das Land verlassen, im allgemeinen des bezeichneten hee mes nicht mehr bedürfen. Trotz dem werden auch in Zukunft Deutsche, die sich in Portugal aufhalten wollen, gut tun, sich mit Legitima tionspapieren

zu versehen, da sie eine Aufenthaltskarte lösen müssen, die die

Polizei nur auf Grund eines konsularischen Matrikelscheins oder einer Bescheinigung des zuständigen Konsuls ausstellt, daß der Betreffende sich über seine Person ausgewiesen hat.

Im Monat April d. J. haben 2783 Schiffe (gegen 2694 Schiffe im April 1906) mit einem Nettoraumgehalt von 449 323 Registertons (1906, 410 005 Registertons) den Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach AÄbzug bes auf die Kanglabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 209 147 „KM (1906: 194 819 M) entrichtet.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika The Hon. Charlemagne Tower ist nach Berlin zurück— gekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Der Königlich rumänische Gesandte Beldiman ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ geht S. M. Tpdbt. 8 90“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders heute von Hankau nach Itschang (am Yangtse).

S. M. S. „Niobe“ ist gestern von Jokohama nach Kobe

in See gegangen.

Braunschweig. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ findet die Wahl eines Regenten am Dienstag, den 28. Mai, statt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Gestern haben die Stichwahlen zum österreichischen Reichsrat stattgefunden. Das Gesamtergebnis der Reichsratswahlen (zwei Wahlresultate stehen noch aus) ist, laut Meldung des „W. T. B.“, folgendes: Von den 1408 gewählten Abgeordneten sind 82 Sozialdemokraten, 66 Christlichsoziale, 24 Deutschfreisinnige, 25 Deutsche Volks⸗ parteiler, 18 Deutsche Agrarier, 14 Freialldeutsche, 4 All⸗ deutsche, 31 Mitglieder des Katholischen Zentrums, 22 Jung— tschechen, 5 Alttschechen, 33 tschechische Agrarier, 11 klerikale Tschechen, 10 radikale Tschechen verschiedener Schattierungen, liberale Slovenen, 15 klerikale Slovenen, 14 Italiener, 5 Rumänen, 5 Ruthenen, 8 Kroaten, 2 Serben, 1 Deutsch⸗ radikaler, 1 Pole, 1 Freisozialist, 2 tschechische Wilde. E w

Großbritannien und Irland.

Der Handelsminister Lloyd⸗-George hat sich über seinen Aufenthalt in Antwerpen und Hamburg nach seiner vor— gestern erfolgten Rückkehr nach London, laut Bericht des „W. T. B.“, folgendermaßen geäußert:

Staat, Gemeinde und private Unternehmung hätten im Zu— sammenwirken zwei der hinsichtlich ihrer Einrichtungen schönsten Häfen, die die Welt je gesehen habe, geschaffen, doch besäßen beide nicht die natürlichen Vorzüge Londons; wenn in London einähnliches Zusammen⸗ wirken bestände, könnte keiner der beiden Häfen je boffen, in meßbare Nähe an die britische Metropole heranzukommen. Was ihm während seines Besuches am meisten Eindruck gemacht hätte, sei die Rolle gewesen, die die Staatseisenbahnen bei der Entwicklung des Handels und Wandels der beiden Völker spielten; während man in England über Freihandel und Schutzzoll rede, vergäße man, was der größte Faktor bei der Organisation des auswärtigen Handels in Deutschland und Belgien sei. Er (Redner) sei, seit er die von den Staatsbahnen im Handel Deutschlands und Belgiens gespielte Rolle gesehen habe, mehr denn je überzeugt, daß man in England mehr Aufmerksamkeit auf diesen Faktor im Kampfe um die Vorherrschaft im Welthandel, der zwischen England und den beiden Völkern stattfinde, richten müsse.

Frankreich.

In der Deputiertenkammer legte der Kriegsminister Picgquart gestern den Gesetzentwurf über die vorzeitige Entlassung der Soldaten der Jahresklasse 1903 vor, die auf den 17. Juli festgesetzt ist. Die Kammer über⸗ wies, „W. T. B.“ zufolge, den Entwurf der Heereskommission und nahm einen Antrag an, der dahin geht, die Lage der eingeschriebenen Seeleute ausländischer Abkunft in bezug auf die Erlangung der Pension beziehungsweise des Halbsoldes einer Regelung zu unterziehen.

Rußland.

Der Reichsrat hat aus Anlaß der Mitteilung der Re⸗ gierung vom 20. Mai über den gegen den Kaiser geplanten Anschlag ein Telegramm an den Kaiser Nikolaus ge— richtet, auf das dieser, nach einer Meldung des „W. T. B.“, mit folgendem Telegramm antwortete:

Ich danke dem Reichsrat von Herzen für den Ausdruck seiner Gefühle. Ich bin überzeugt, daß er mir eine getreue und feste Hilfe bei allen Werken sein wird. Was mein Leben betrifft, so ist es mir nicht teuer, wenn nur Rußland in Ruhm, Frieden und Gedeihen lebt.

Die Reichs du ma hat in ihrer gestrigen Sitzung den Entwurf der Geschäftsordnung angenommen. Darauf hielt der Ministerpräsident Stolypin eine Rede über die Agrarfrage, in der er die Projekte der sozialistischen Gruppen, der Arbeitspartei und der Kadetten als unannehm⸗ bar bezeichnete und in großen Zügen die Pläne der Regierung entwickelte. J

Der Ministerpräsident wies, obiger Quelle zufolge, zunächst auf die Wichtigkeit der Agrarfrage hin sowohl für die Bauern wie für die Giuch ge ffhel die auch wünschten, als Nachbarn ruhige und zu⸗ friedene Leute zu haben, statt solche, die hungern und Pogrome ver- anstalten. Stolypin gab dann die Absicht der Regierung kund, selbst in großen Zügen ein Agrarprosekt zur Vorlage zu bringen, weil die Agrarkommission wenig Aussicht habe, die im Laufe der Debatte entwickelten Ansichten in Uebereinstimmung zu bringen. Der Ministerpräsident kritisierte die Entwürfe der verschiedenen Parteien der Linken sowie den Weg, den sie verfolgen. Die Redner der Linken hätten auch selbst bemerkt, daß sich daraus ein wirklicher Staatsstreich und eine sozlale Umwälzung ergeben werde. In den Nord⸗ provinzen würden die Bauern mehr als 150 Desjätinen erhalten, in der Provinz Archangelsk sogar 1309 Desjätinen, wenn alles Land verteilt werde; in der Provinz Yese würden aber nur 9 Desjätinen auf die Familte kommen. Von den in seiner Rechnung herüclichtigten Ländereien gehörten 107 000 Desjätinen Abligen, 490 000 Bauern und 85 000 Städtern. Es sei ersichtlich, daß die Verteilung aller Ländereien unter alle nicht der Landarmut in verschiedenen Provinzen steuern werde. Es werde also nötig sein, auf das Mittel zurückzugreifen, das die Regierung selbst vorschlage, nämlich die Auswanderung. Die Bevölkerung deg europäischen Rußlands allein nehme jährlich um 1 625 000 Seelen zu und es würden, wenn man 10 Des jätinen auf die Familie rechne, jährlich 36 Millionen Desjätinen allein für diese Bebölkerungsjunahme nötig sein. Alles würde in Rußland gleich gemacht, der Trieb zur Arbeit würde gebrochen und das Kulturniveau herabgesetzt werden. Das Endergebnis werde ein neuer Staatsstreich sein, da starke und geschickte Männer sich ihr Gigentumßrecht mit. Gewalt wieder venschaffen würden. Man mache der Regierüng = den Vorschlag, Rußland

in eine Ruine zu verwandeln und darauf ein neues Vaterland auf— zubauen. „Ich denke“, erklärte der Ministerpräsident, Rußland wird nicht an der Schwelle seines zweiten Millenniums zufammenbrechen,

ich glaube vielmehr, es wird sich wieder erholen und vorwärts gehen; es wird sich nicht auf den Weg der Zersetzung begeben, denn Zersetzung würde gleichbedeutend mit Tod sein.“ Stolvpin kritisierte sodann das Programm der konstitutionell demokratischen Partei, das voller Wider⸗

sprüche und unklar sei. Einmal anerkannt, zerstöre das Prinzip der ge⸗

waltsamen Enteignung den Begriff des Eigentums. Die Regierung schließe sich aber einem anderen Gedanken der Partei an, nämlich dem der wirtschaftlichen Freiheit der Bauern. Die Partei proklamiere den Grundsatz der Staatshilfe für die Bevölkerung, aber dieser Grundsatz stehe in krassem Widerspruch zu der Maßnahme einer gewaltsamen Enteignung. Der Minister wies sodann auf die Agitation in den Propinzen unter den Bauern hin. Die Regierung schließe sich den Kreisen des Publikums an, die das Leben der Bauern auf gesetzlichem Wege verbessern wollten, aber es gebe eine Gegenstrsmung, welche die Un—⸗ ruhen vermehren und alle regierungsfeindlichen Kräfte vereinigen wolle.

Man habe Briefe von St. Petersburg verschickt, die in den Provinz⸗

blättern veröffentlicht seien, man habe vorgeschlagen, das Land mit Gewalt fortzunehmen. Unter solchen Umständen müffe man gewärtig sein, daß Versuche gemacht würden, sich mit Gewalt Land anzueignen.

Die Gefahr sei noch weit, man müsse aber eine Grenze ziehen,

die zu überschreiten der Staat, wenn er Staat bleiben wolle, nicht

gestatten dürfe. Der Entwurf der konstitutionell-demokratischen Partei würde zu demselben Endresultat führen, wie der der Parteien

der Linken. Stolypin legte dann den Standpunkt der Regierung dar. Die Regierung wolle das Los der Bauern verbessern, die Regierung wolle, daß der Bauer wohlhabender Eigentümer sei, denn wo Wohl⸗ habenheit sei, da sei auch Bildung und wahre Freiheit. Zu dem Zwecke müsse der Bauer von den Bedingungen, unter denen er jetzt lebe, be— freit werden, er müsse in den Besitz der Früchte seiner Arbeit kommen

Allen Bauern, denen Land mangele, müsse das nötige Land gegeben werden. Man habe gesagt, daß zu diesem Zweck 57 Millionen Desjätinen notwendig seien, während die Regierung nur 10 Millionen besitze; aber die Regierung habe soeben erst ihr Werk begonnen. Man habe die Landbank angegriffen. Man sage, man solle alles unterlassen. Die Regierung glaube dagegen, daß man nichts unterlassen, sondern verbessern solle, was man begonnen habe. Der Minister ging dann zu der staatlichen Hilfeleistung über. Der Staat sei krank und sein kränkster Teil seien die Bauern. Deshalb müsse man ihnen helfen. Es sei vorgeschlagen, 130 000 Do⸗ mänen unter die Bauern zu verteilen, aber man könne einen kranken Körper nicht wieder zu Kräften bringen, indem man ihn mit Stücken seineg eigenen Fleisches nähre. Man müsse den Organismus auf⸗ rütteln, ihn wieder in Fluß bringen, dann würde er selbst die Krank⸗ heit überwinden. Alle Parteien des Staates müßten daran teil⸗ nehmen; das wäre vielleicht Sozialismus, aber Staatssozialismus, der schon häufig in Europa Verwendung gefunden habe. Der Staat könnte bei uns Privatländereien kaufen, die mit den staatlichen und kaiserlichen Domänen einen Ländereifonds bilden würden. Die Preise würden nicht steigen, da das Angebot an Ländereien beträchtlich sei. Die Bauern, die großen Mangel an Ländereien hätten, könnten solche unter günstigen Bedingungen aus diesem Fonds erhalten. Die Bauern seien zur Zeit arm und könnten die hohen Prozente, die der Staat fordere, nicht zahlen. Dieser könnte jedoch die Differenz zwischen dem Prozentsatz der zu emittierenden Obligationen und dem Prozentsatz, der als normal anerkannt würde für die Bauern, übernehmen und die Differenz könnte in das Budget eingestellt werden. So würden alle Klassen dazu herangezogen, den Bauern zu helfen, Land zu erwerben, dessen sie benötigten. Was die Zwangsenteignung anbelange, so dürfe man diese nicht als Zauber- und Allheilmittel ansehen. Die Zwangsenteignung würde in dem ruinierten Rußland noch eine Klasse ruinierter Grundeigentümer schaffen. Die Zwangsenteignung könne nötig sein, aber nur in Aus nahmefällen. Stolypin schloß: Meine Erfahrung von 10 Jahren hat mich überzeugt, daß man an der Agrarfrage ständig arbeiten muß, daß es unmöglich ist, sie sofort zu lösen. Wir schlagen einen bescheidenen, aber wirklichen Weg vor, die Staatsfeinde dagegen möchten den Weg des Radikalismus, den Weg der Vernichtung der Geschichte Rußlands und der Loslösung von seinen Kulturtraditionen wählen. Sie wollen große Umwälzungen, wir wollen ein großes Rußland.“ . .

Zum Präsidenten des finnischen Landtages ist gegen 583 Stimmen, welche die Altfinnen für ihren Kandidaten abgegeben haben, der Advokat Spvinhufv nd, der Vertreter der Partei der Jungfinnen, gewählt worden. Zu Vizepräsidenten sind der Sozialist Dr. Ur sin und der Professor Baron Palmen, einer der Führer der Altfinnen⸗ partei, gewählt worden.

Niederlande.

In der Zweiten Kamm er wurde gestern die Besprechung der Interpellation de Klerk über die Organisation des Rettungsdienstes in hol van Holland fortgesetzt.

Nach dem Bericht des W. T. B.“ zog de Klerk seinen Antrag auf Einrichtung eines staatlichen Rettungsdienstes auf die förmliche Erklärung des Handelsministers zurück, daß die staatliche Kommission, deren Einsetzung er zugesagt habe, auch diese Frage prüfen werde. Der Minister ist überdies der Ansicht, daß die bestehende Privat- organisation hinreichend sei. Ein zweiter Rettungsdampfer werde in Dienst gestellt werden.

Die Kammer nahm sodann ein Gesetz über die Unter⸗ suchung des zur Ausfuhr bestimmten Fleisches an, in dem sehr strenge Maßnahmen gegen die Ausfuhr gesundheits⸗ schädlichen Fleisches getroffen sind.

Afrika.

Meldungen aus Melilla zufolge ist das Lager bei Mar Chica von den scherifischen Truppen verlassen und von den Rebellen besetzt worden. Wie die „Agence Havas“ meldet, hat ein in Tanger eingetroffener französischer Dampfer Waffen und Munition für die gegen Mar Chica operierenden scherifischen Truppen überbracht, die an Bord des Regierungsdampfers „Saida“ geschafft worden sind.

Koloniales.

Aus Windhuk in Deutsch⸗Südwestafrika wird, W. T. B.“ zufolge, gemeldet: Gefreiter Helmuth Schütt, geboren am 3. 8. 1883 zu Wilhelmsdorf, früher im Infanterieregiment Nr. 175 ist am 15. Mai in Kanus an Herilähmung, Gefreiter Wilhelm Klesper, geboren am 9. 8. 1882 zu Mülheim a. Rh., früher im Infanterie⸗ regiment Nr. 18, am 17. Mai in der Krankensammelstelle zu

Bethanien an Typhus gestorbeu.

Kunft und Wissenschaft.

Nach den amtlichen Berichten aus den Königlichen Kunstfamm lungen sind in dem ersten Viertel dieses Jahres u. a. folgende . und Geschenke in den Königlichen Kunst— ammlungen ju verzeichnen:

t Der 1 überwiesen die Herren Cduard Schulte in Berlin und Friedrich Schwarz in Wien ein Bild von David Tenierg aus der Sammlung Königswarter, eine sehr lichte, heitere Landschaft mit Staffage von Fischern, die, durch besonders leichte und frische Behandlung hervorragend, um so willkommener ist, als der Meister als Landschafter bisher nicht recht vertreten war.

Durch testamentarische Verfügung des Herrn Alfred