Die musikalische Leitung der Festspiele im Prinzregenten, Theater . . dle, wie schon früher mitgeteilt, in der Zelt vom 1. August bis 14. September stattfinden werden, ift nunmehr, wie folgt, sestgesetzt worden; Der Generalmusikdirektor Felix Mottl wird den ersten und dritten Nibelungenring und die vier Aufführungen von ‚Tristan und Isolde“ dirigieren; dem Hofkapellmeister F. Fischer sind die. Meistersinger von Nürnberg“ und der zweite Nibelungenring Übertragen; die Tannhäuseraufführungen hat, der Hofkapellmeister
Schalk von der K. K. Wiener Hofoper übernommen. — Wegen — 5 und Billettbestellungen wende man sich an die General agentur, Relsebureau Schenker u. Co,, München, Promenadeplatz 16.
Für das in den Tagen vom 29. Juni bis 2. Juli d. J. in Dresden stattfindende 45. Deutsche Tonkünstlerfest haben folgende Künstler und Künstlervereinigungen ihre Mitwirkung zuge⸗ sagt: Die in gh sächsischen Rammersängerinnen Erika Wedekind und Irene von Chavanne, die Königlich saͤchsischen Kammersänger Karl Burrian, Karl Perron und Karl Scheidemantel, die Königlich sächsischen Hofopernsänger Friedrich Plaschke und Georg Grosch. Viese sämtlichen Künstlerinnen und Künstler sind Mitglieder des Königlichen Dpernhauses zu Dresden. Außer ihnen wirken noch mit: der Konzert- sänger Heß⸗Berlin, der Kammervirtuos Walter Bachmann-Dresden, ferner das Roséquartett⸗Wien, das Petriquartett⸗Dresden und das Lewingerquartett⸗Dresden. .
Das Geburtshaus Joh. Seb. Bachs am Frauenplan in Eisenach gewinnt von letz ab eine besondere Bedeutung dadurch, daß es von der Neuen Bachgesellschaft pietätvoll zu einem Bachmuseum ausgestaltet worden ist. Die „Weimar Ztg.“ ibt von den wiederhergestellten Räumen des alten Hauses 6 Schilderung: Betritt man, die große jweiflüglige
austür durchschreitend, den geräumigen Hausflur des zwei⸗ töckigen Hauseg, so glaubt man sich in ein Bürgerhaus des 17. Jahrhunderts versetzt. Türen, Wandanstrich, Fußbodenbelag, Deckenputz, alles erinnert an längst entschwundene Zeiten. Denselben Eindruck hat man auch im oberen, den Manen Bachs geweihten Ge⸗ schoß, das man auf einer hölzernen Wendeltreppe erreicht. Nachdem man einen flüchtigen Blick in die kleinbürgerliche Küche geworfen hat, erblickk man in dem vor dem Wohnzimmer gelegenen Vor⸗ raume Bachs Kolossalbüste von Professor Seffner. Die behaglich eingerichtete Wohnstube ist mit dem Oelgemälde des Vaters Bachs, Ambrosius Bach, geschmückt. Die Zimmereinrichtung ist natürlich, wie auch in den übrigen Räumen, im Stile jener um Jahrhunderte zurück⸗ liegenden Zeit gehalten. So der Tisch, der Lederstuhl, der Sekretär, das Klavichord, der große Kachelofen, der Eck, und Wandschrank, ein Spinnrad, eine Weife u. s. . Sehr interessant ist das Guckfensterchen mit Ausblick nach der Haustür. Das anstoßende Schlafzimmer ist dem Geburtszimmer Bachs getreu nachgebildet. Hier fallen vor allem das riesige Himmelbett, eine Wiege, eine Truhe und ein alter Wäscheschrank auf. Das nächste Zimmer ist der Familie Bachs in weiterem Sinne gewidmet und enthält Bilder und Pastelle sowie Kompositionen aller Art der Söhne und näheren Anverwandten des Tonkünstlers. Besonders wirkungsvoll ist das große, dem Magistrat zu Halle (Saale) gehörige Bildnis Friedemann Bachs. Nunmehr gelangt man in den eigentlichen Museumssgal, von dessen Ostwand den Besucher drei große Oelgemälde Joh. Seb. Bachg grüßen. Das mittlere und schönste ist Eigentum der Neuen Bachgesellschaft. An den übrigen Wänden sind Bilder (meistens Kupfer) der Städte und Kirchen, wo Bach gewirkt, sowie der Orgeln, auf denen er gespielt, zu sehen. Weiter finden wir in diesem Raume Spittas Bach— biographie, Nachbildungen von Bachs Noten. und Handschrift, die verschiedensten Bachbiographien, Bilder von Bach und seinen Bio⸗ graphen u. a. In einem Nebenraum sind hervorragende Zeit⸗ genossen und Vorgänger Bachs in Bildern und Werken vorgeführt, darunter auch mehrere Herzöge von Wei—⸗ mar. Fine Reihe von Photographien beziehen sich auf die an Bachs Schädel vorgenommenen Messungen. Auf der Diele, die durch einen großen Kamin geheizt, wurde, sind mannigfaltige Blas⸗ und Saiteninstrumente, ein Kielflügel und Klavichord aus
Professor Haverkamp und Wilhelm III. von Baucke (eine Wieder- holung dieseg Standbildes kommt nach England). Das Standbild des Prinzen Moritz ist in Lauchhammer gegossen, die übrigen bei der Aktiengesellschaft Gladenbeck.
Der Erziehungs- und Fürsorgeverein für geistig zurückgebliebene (schwachsinnige) Kinder besichtigte gestern nach⸗ mittag unter Führung seines neuen Vorsitzenden, des Stadt schulrats Dr. X. * , . das , che Magdalenen⸗ stift zu Berlin in Teltow aus dem Wunsche heraus, seine Mit glieder, deren Bestrebungen sich auf die Fürsorge für noch schul. pflichtige, aber geistig nicht ganz normale Kinder beiderlei Geschlechts richten, auch über verwandte und ähnliche Bestrebungen anderer Ver- eine zu belehren. Die Erschienenen, elwa 50 an der Zahl, wurden von dem Anstaltsleiter, Pfarrer Büschmann und der vorstehenden Schwester empfangen und durch alle Räume und Stationen der Anstalt, die seit 1901 in dlesem Teltower Heim sich befindet und seit dem Vor⸗ jahre über eine vollständig eingerichtete Krankenstation und einen statt lichen Oekonomiehof verfügt, geführt. Die 150 Zöglinge, zu etwa zwei Dritteln von der städtischen Waisenverwaltung von Berlin üher= wiesene, schulentlassene, sittlich gefährdete und gefallene Mädchen, . auf Pavillons zu etwa 20 25 je einer Diakonissin und einer jüngeren Schwester anvertraut, haben getrennte Schlafräume, die durch eine sinnreiche Vorrichtung gemeinsam geschlossen und geöffnet werden, und werden tagsüber in allen Zweigen häuslicher Arbeit einschließlich Schneidern, Weißnähen, Kunsthandarbeit, ebenso wie in Garten., Feld. und Viehwirtschaft beschäftigt bezw. ausgebildet und nach in der Regel jweijährigem Aufenthalt mit einer selbstgefertigten Ausstattung und einem Sparkassenbuche in Dienst⸗ und anderen Stellen . Berlins untergebracht. — Nach dem Rundgange hielt der Anstaltsleiter cinen kurzen Vortrag . . geschichtliche Entwicklung, Ziele und Etziehungsmethoden der
nstalt.
Die Vorbereitungen zur Sommerreise bringen den Hausfrauen viele überflüssigen Sachen in die Hände. Alles, was im einzelnen lästig, im ganzen aber noch verwertbar oder ausbesserungs⸗ fähig ist, wird von der Brockensammlung des Vereins Dienst an Arbeitlosen.“ (Ackerstraße 52) kostenlos abgeholt. Sie erbittet für ihre wohltätigen Zwecke besonders Kleidungsstücke, Schuhzeug und Wäsche, jedoch auch Möbel, Hausrat, Holi⸗ und Metallbruch, Papier, Zeitungen, Bücher, Konservenbüchsen, Lumpen, Flaschen, Stanniol und alle möglichen Sammelwaren, von außerhalb durch die Post oder als Frachtgut. — Die Schreibstube und das Adressenbureau des Vereins beschäftigen stellenlose Kaufleute bis zur Erlangung einer Stelle und erhielten sich mit ihrem reichen Adressenmaterlal zur Lieferung der verschiedensten Adressenserien sowie zur Abschrift und Vervielfältigung von Schrfftstücken.
München, 27. Mai. (W. T. B) Dem englischen Kömitee zum Studtum der deutschen Städte zu Ehren gab gestern die Stadt München ein Festmahl, zu dem mehrere Minister, der hiesige englische Konsul sowie Vertreter der Künstler und Gelehrfenkreise erschienen waren. Der Minister Frei— herr von Po dewils hielt eine Ansprache, in der er betonte, daß zwei Völker, die die Volkserziehung auf die Grundlage der Wahrheitsliebe, des Gerechtigkeitssinnes und der selbständigen Charakterentwicklung stellen, den weltgeschichtlichen Ruf hätten, nebeneinander weiterzukämpfen für die Fortschritte der sitt⸗ lichen und materiellen Hebung der Menschheit. Der beste Weg zum Sichverstehen sei das gegenseitige Sichkennen. Der Minister schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den König von England. Lord Lyvedon brachte einen Trinkspruch auf Seine Königliche Hoheit den Prinz⸗Regenten Luitpold und Seine Majestät den Kaiser aus, der Erste Bürgermeister Dr. von Borscht trank auf das Wohl der englischen Gäste und Sir John Gorst auf München als Kunststadt. Der Professor Sieper sprach über die Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und
Dresden, 27. Mai. (W. T. B.) Der Mitteleuropa ische Wirtschaftsverein für Deutschland tagte heute nachmittag in Dregden auf dem Königlichen Belvedere. Seine Majesät der König von Sag fan wohnte der Versammlung de unter seinem Protektorate stehenden Vereins bei. Der Präsident dez Vereins, Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther Schleswig⸗Hoöolstein, begrüßte die Versammlung und dankte dem König für sein Erscheinen sowie für die Uebernahme des Protektoratg. Nach Skizzierung der Aufgaben des Mitteleuropälschen Wirtschaftg. ee n gh er dann seine weiteren Ausführungen mlt einem drei. fachen Hoch auf, den Monarchen. Hierauf erstattete der geschäftz. führende Vizepräsident den Rechenschaftsbericht. Der Kommerssenrat Leo Vossen⸗Agchen hielt einen Vortrag über Eindrücke und Ausz. blicke von einer Weltreise, während der Geheime Justizrat Professor Dr. Kiesser-Berlin über Scheckverkehr und Scheckrecht prach. Den Schluß der Tagung bildeten einige interne Angelegenheiten, . sich die Teilnehmer zu einem gemeinschaftlichen Mahl ver einigten.
Jena, 27. Mai. (W. T. B). Amtlich wird gemeldet: Am 26. Mat fuhr im Bahnhof Töppeln eine dem Personen« zuge 408 nachschiebende Lokomotive so heftig auf den stehenden Zug auf, daß ein Personenwagen 3. Klasse entgleisse. , men zwei Personen erheblich, einige leicht verletzt.
Bremen, 28. Mai. (W. T. B.) Zu Ehren der englischen Journalisten gab der Senat gestern ein Festmahl im Rathause, bei dem der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Marcus den Vorsitz führte und auf die englischen Gäste einen Trinkspruch aug— brachte. Heute morgen sind die englischen Journalisten nach Hamburg weitergeresst. w
Hamburg, 25. Mai. (W. T. B.) Der heutige Gedenktag des 60jährigen Bestehens der Hamburg-Amerika-⸗Linie führte zu großartigen Kundgebungen im Hamburger Verwaltungt— gebäude der Reederei. Blumenspenden, Glückwunschschrelben und Gratulagtionsdepeschen trafen von Behörden, Privatunternehmungen und Privatpersonen aus allen Teilen der Welt in Ueber— zahl ein. Seine Majestät der Kaiser bestätigte Sein huldvolles Interesse durch zahlreiche Ordens verleihungen und Autjeichnungen an die älteren Beamten und namentlich auch an viele Arbeiter der Hamburg⸗Amerika Linie. Aeußerst ehrenvolle Glück⸗ wunschschreiben erhielt die Gesellschaft vom Hamburger Senat, vom Staatssekretär des Reichspostamt Kraetke, vom Staatssekretär des Reichsmarineamts von Tirpitz, vom Auswärtigen Amt, von dem Unterstaatssekretär von Mühlberg, von der Deutschen Bank und anderen. .
Wien, 27. Maß. (W. T. B.) Die „Neue Freie Presse' meldet aus Drohobyez (Galizien); Gestern gegen 4 Uhr Nachmittags gerieten 11 Schächte in Boryslaw durch t re, in Brand. Das Feuer wurde auf seinen Herd beschränkt. Bei mehreren Schächten wurden die Bohrtürme, Maschinen, Bohrwerkzeuge, sonstige Gerätschaften und Gebäude ein Raub der Flammen.
Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Wie die Blätter aus Admont melden, ist der Wiener Tourist Fritz Deutsch, der am Sonntag im Gesäuse abstürzte, tot aufgefunden worden.
Montevideo, 28. Mai. (W. T. B.) Vas norwegische Segelschiff ‚Nagpore“ ist gescheitert und durch einen Sturm vernichtet worden. Elf Mann sind ertrunken.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Bachs Zeit sowie große Schränke mit sämtlichen Werken Bachs,
Geschenken der Verleger des In, und Auslandes, untergebracht.
Mannigfaltiges. Berlin, 28. Mai 190.
Heute vormittag um 191 Uhr fand in Gegenwart Ihrer Kaiser⸗ Seiner Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen , ng au en Es wurden enthüllt die Bronze⸗ standbilder von Wilhelm J. von Professor Schott (eine Kopie dieser Statue kommt nach Wiesbaden), Moritz von Martin Wolff, Wilhelm II.
lichen und Königlichen Majestäten und
der fünf Standbilder der Oranier
terrassen am Lustgarten statt.
Friedrich Heinrich von Professor Brütt,
schaft teilnahmen.
Schloß⸗
von
England und Dr. Lunn toastete auf Deutschland und Bayern. Heute nachmittag fand zu Ehren der englischen Studienkommission in der Residenz Festtafel zu 81 Gedecken statt, bei der Seine Königliche Hoheit der Prinz Rupprecht den in Wien weilenden Prinz Regenten vertrat und an der außer den Gästen der hiesige englische Ministerresident, die Minister Freiherr von Podewils, Dr. von Wehner und von Fraundorfer sowie zahlreiche Mitglieder Im Verlaufe der Tafel begrüßte Seine König⸗ liche Hoheit der Prinz Rupprecht in englischer Sprache dle Gäste, denen er den Willkommengruß des Prinz⸗Regenten entbot. Prinz schloß mit einem Hipprhipp⸗burra auf den König von England. Die Musik spielte die englische Nationalhymne. Prinzregententheater Festvorstellung statt.
Bureaus“.)
Swatau. der Hofgesell⸗
Der
Abends fand im
Hongkong,
27. Mai. (Meldung des „Reuterschen Unzufriedene Eingeborene griffen
Tscheunglam und Tungtschung, zwei wohlhabende Dörfer im Tschinghoi⸗Distrikt Man nimmt an, daß die Unruhen mit der Be steuerung in Zusammenhang stehen.
an; die Bewohner flüchteten nach
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten
und Zweiten Beilage.)
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern. haus. 133. Abonnementsvorstellung. Salome. Drama in 1 Aufzuge, nach Oskar Wildes gleich namiger Dichtung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (Herodes: Herr Dr. OD. Briesemeister, als Gast.) Anfang 8 Uhr.
Schauspielhauß. 141. Abonnemente vorstellung. Iphigenie auf Tauris. Schauspiel in 5 . zügen von Wolfgang von Goethe. Regie: Herr Regisseur Adler. Anfang 74 Ubr.
Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel des José Ferenczy⸗Ensembles. 39. Vor⸗ stellung. Die sieben Schwaben. Operette in 3 Akten von Hugo. Wittmann und J. Bauer. Musik von Karl Millöcker. Regie: Hermann Litt. Dirigent: Fritz Redl. Anfang 79 Uhr.
Donnerktag?! Opernhaug. 134. Abonnements⸗ vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 142. Abonnementsvorstellung. Die Nabensfteinerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 75 Uhr.
Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel des Joss Ferenezy⸗Ensembles. 40. Vor⸗ stellung. Die sieben Schwaben. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und J. Bauer. Musik von Karl Millöcker. Anfang 71 Uhr.
Nentsches Theater. Mittwoch: Robert und Bertram. Anfang 75 Uhr. Donnertztag: Robert und Bertram. Nammerspiele: ; . Aglavaine und Selysette. Anfang T. Donnertztag: Gyges und sein Ring.
Neunes Schanspielhans am Nollendorsplatz.
Mittwoch: Hopfenraths Erben. Anfang 8 Uhr. Donnertztag: Hopfenraths Erben.
Lessingtheater. Gastspiel des Theaters an der Wien. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Fledermaus. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Fledermaus.
Freitag, Abends 8 Uhr: Abschiedsvorstellung: Der Zigeunerbaron.
Schillertheater. O. (Wallnertheater) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gin Fallissement. Schauspiel in 5 Aufzügen von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Wilhelm Lange.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Moloch. Hierauf: Der zerbrochene Krug.
Frestag, Abends 8 Uhr: Gin Fallissement.
Charlottenburg Bismarckstraße, Ecke der Grolmanstraße). Mittwoch, Abends Uhr: Mounga Vanng. Schauspiel in 3 Aufzügen von Maurice Maeterlinck. Deutsch von Friedrich von Oppeln⸗ Bronikoweki.
Donnerttag, Abends 3 Uhr: Ein Fallissement.
Freitag, Abends 8 Uhr: Monna Vanna.
Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die lustige Witwe. Operette in 3 Akten von Ji, , Lon und Leo Stein. Musik von Franz ehär.
Donnerstag und folgende Tage: Die lustige MWitwe.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Husarenfsieber.
Donnerttag und Freitag: Husarenfieber.
Sonnabend? Wiener Ensemblegastspiel. Die Welt ohne Männer. (Pepi Glöckner als Gast.)
Schillertheater X. (Friedrich Wilhelmstädtisches e, Mittwoch, Abends 8 Uhr: Am grünen
eg.
Donnertztag: Am grünen Weg.
Freitag: Zum ersten Male: Drei Paar Schuhe.
Residenztheater. (Direltion: Richard Alerander) Mittwoch, Abends 3 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Schwank in 3 Akten von M. Hennequin und P. Veber.
Donner tag und folgende Tage: Haben Sie nichts zu verzollen?
Lortzingtheater. (Bellealllancestraße Nr. 7 / 8) Mittwoch: Opernaufführung der Opernschule des Sternschen Konservatoriums: Die Walküre (1. Akt). Lohengrin (Szenen des 2. und 3. Akts). Die Meistersinger (3. Akt bis zur Verwandlung). Anfang ?7 Uhr
Donnerstag: Der Wildschütz.
Freitag: Das Hlöckchen des Eremiten.
Sonnabend: Fidelio.
Thaliatheater. (Dresdener Straße 7273. Di- rektion: Kren und Schönfeld. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wo die Liebe hinfällt. Schwank mit Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lippschitz. Gesänge von A. Schönfeld.
Donnerstag und Freitag: Wo die Liebe hinfällt.
Sonnabend, Abends 8 Uhr (Sommerpreise): Zum 700. Male: Charleys Tante.
Bentraltheater Gesamtgastspiel des Hamburger Ernst Drucker⸗Theatertz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das Mädchen aus dem Nachtcafé. (La Dame du Boulevard.) Posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von Georges Ordeau.
Donnertztag und folgende Tage: Das Mädchen aus dem Nachtcafe.
Trianontheater. ( Georgenstraße, nahe Bahnhof
Friedrichstraße. ) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Fräulein Josette — meine Frau.
Donnerstag und Freitag: Fräulein Josette — meine Frau.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Hildegard Jähns mit dem Kaiserl. Gouverneur Dr. Theodor Seitz (Berlin — Bueng in Kamerun). — Frl. Dorothea La Baume mit Hrn. Leutnant Hugo Frhrn. von Bock (Berlin — Breslau) — Jimgard Freiin von Cornberg mit Hrn. Wilhelm von Trotha (Wernigerode a. Harz — Rittergut Kümmritz bei Drahnsdorf N.. 2). — Elisabeth Gräfin von Brockdorff mit Hrn. Ritt— meister Friedrich Genthe (Kletkamp in Holstein— Leipzig ⸗Gohlis).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrat Heinrich von Oppen-⸗Alt⸗ Friedland (Freienwalde a. D.). —2 Hrn. Regierungsreferendar Eberhard von Kessel (Liegnitz). Hrn. Leutnant Edgar von Brau— müller (Langfuhr⸗Danzig).
Gestorben: Königl. bayverischer Gesandter Kurt Frhr. von der Pfordten (Stuttgart) — Hr. Oberregierungsrat Walter Dieterict (Berlin). — Hr. Oberlandesgerichtsrat Dr. Ollendorff (Stettin). — Hr. Geheimer Regierungsrat Karl von Oven (Wernigerode a. Harz). — Frl. Charlotte von Winterfeld (Fürstenwalde).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagz⸗— Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie bie Inhaltsangabe zu Nr. G ves öffent⸗
lichen Anzeigers (eiuschließlich der muter
Nr. 2 veröffentlichten Velanntiachungen),
ö Commanditgesellschaften auf Aktien
nnd AMttiengesellschaften, für die Woche vom 21. bis 25. Mai 1907.
zum Deutschen n 126. .
i
Umtliches.
Königreich Preußen.
nl g rlaß
betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Verwaltungs ordnung kön die Staatseisenbahnen und Errichtung des Eisenbahnzentralamts.
Auf Ihren Bericht vom 16. März d. J. will Ich den Mir vorgelegten Entwurf, betreffend ö und Er⸗ gänzungen der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen, genehmigen und Sie ermaͤchtigen:
I) die Verwaltungsordnung nach Maßgabe der in Vor— schlag ,, Ergänzungen und der seit Meinem Erlasse vom 15. Dezember 1894 bereits genehmigten Aenderungen im Wortlaute neu festzusetzen und zu veroͤffentlichen;
2) zur Ausführung des 56 der Verwaltungsordnung das Eisenbahnzentralamt in Berlin zu errichten.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 25. März 190.
Wilhelm. Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Aenderung und Ergänzung der Verwaltungtsordnung für die Staatseisenbahnen.
1) In den F§5 1, 2. 5 und den künftigen 85 7, 8, 9 und 17 ist neben den Königlichen Eisenbahndirektionen das Königliche leni . J rr rg
§ „P erhält, um die Zuständigkelt der Königlichen Eisen⸗ bahndtrektionen bezüglich der Feststellung und n denn., des fr: plans der zur Personenbeförderung bestimmten Züge aus Zweckmäßig keitsgründen ebenso zu regeln, wie dies im Abs. «e bezüglich der Tarife geschehen ist, die Fassung:
b. die Feststellung und Abänderung des Fahrplans der zur Personen⸗ beförderung bestimmten üge, sowest die Bestimmung darüber nicht den Königlichen Elsenbahndirektionen Überlaffen wird.
3) Hinter 5 5 ist nachfolgender F 6 einzufügen:
6
Das Königliche Eisenbahnzentralamt (Geschäftsbereich). ö Das Königliche Eisenbabnzentralamt hat mit den den Pro⸗ dinzialbehörden zugewlesenen Rechten und Pflichten nach Bestimmung des Ministers n. zu bearbeiten, deren einheitliche Regelung für alle oder mehrere Eisenbahndirektionsbezirke geboten ist.
2. Die Zuständigkeit des Königlichen Eisenbahnzentralamts wird durch die vom Minister zu erlassende Geschäftgordnung und durch besondere Anweisungen geregelt. Es ist den Königlichen Eifenbahn— direktionen gleichgestellt und gleichgeordnet. In den feiner Zustãndig⸗ keit überwiesenen Geschäften liegt die fachliche Entscheidung bei ihm.
3. Das Königliche Eisenbahnzentralamt vertritt in allen ö
heiten seines Geschäftsbereichs die Verwaltung, sodaß eg durch seine Rechtshandlungen, Verträge, Prozesse, Vergleiche ufw. für die Ver⸗ waltung Rechte erwirbt und Verpflichtungen übernimmt. 1. Das Königliche ECisenbahnzentralamt besteht aus einem Prä— denten den mit der ständigen Vertretung des Präͤsidenten beauftragten Mitgliedern (Oberregierungs- und Oberbauräten) und der erforder— lichen n weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom König ernannt.
5. Die Stellvertretung des Präsidenten durch die damit beauf— tragten Mitglieder regelt der Minister.
Die z§ 6 bis 20 erhalten künftig die Ziffern 7 bis 21.
4 Im § 3 unter a und dem künftigen 5 21 Abs. 2 ist an Stelle der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands die an deren Stelle getretene Eisenbahn⸗Bau, und Betriebsordnung in Bezug zu nehmen. wee r, e ene
5). Im gleichen 5 3 unter g treten, um die Zuständigkeit der Königlichen Eisenbahndirektionen zu erweitern und dadurch Geschäfts— dereinfachungen zu erzielen, um ferner eine Uebereinstimmung mit den nach 3 4 unter o für die Neubauverwaltung geltenden gleichartigen Vorschriften herbeizuführen, an Stelle der Beträge 50 500 S und lo0 000 MS die Beträge 100 000 S und 300 000 „.
6) Im S5 unter d treten, um die Zuständigkeit der Präsidenten ju erweitern, an Stelle der Worte „vser' und „sechs“ die Worte sechg und „acht“.
7) In den künftigen 587 Abs. 2 und 9 Abs. 6 ist die Fassung derart zu ändern, daß die Jahl der Vertreter des Präsidenten (Sber⸗ teglerungs⸗ und Oberbauräte) künftig nicht mehr auf 3 beschränkt ist.
S). Im künftigen 57 Abs. 6 sind die Worte „ur Zeit“ als entbehrlich zu streichen.
9 5 16 Abs. 3 enthält infolge Einführung etatsmäßiger Beamtenstellen für Rottenführer, Stationsdiener und Schirrmänner olgende Fassung:
37 Fahrkartenausgeber, Maschinenwärter, Lokomotipheizer, Schiffsheizer, Magazinaufseher, Fahrkartendrucker, Bureau diener, Brückengeldeinnehmer, Weichensteller, Rottenführer, Wagenwärter, Eisenbahngehilfinnen, Brückenwärter, Kran meister, Stationszdiener (Portiers und Bahnsteigschaffner), Schaffner, Bremser, Matrosen, Schirrmänner, Bahnwärter, Nachtwächter und Kranwärter werden nur im Kündigungs verhältnis etatsmäßig angestellt.
a g. betreffend anderweite Festsetzung der Verwaltungs- ordnung für die Staatseisenbahnen und Errichtung des Eisenbahnzentralamts.
Auf Grund der durch Allerhöchsten Erlaß d. d. Berlin, den 25. März 1907, erteilten Ermächtigung wird die Ver⸗ waltungsordnung für die Staatseisenbahnen mit Gültigkeit dom 1. April 1907 in der anliegenden Fassung neu festgesetzt.
Mit dem gleichen Zeitpunkt ist das Königliche Eisenbahn— jsentralamt in Berlin in Tätigkeit getreten,
Berlin, den 10. Mai 1907. .
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Breitenbach.
Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen. J. Allgemeine Verwaltung. n ,,,, 1) Die Verwaltung der im Betriebe sowie der im Baue befind⸗
lichen Staa tteisenbahnen und vom Staate veiwalteten . esenbahnen erfolgt unter der oberen Leitung des Ressortministers
Er ste Beilage
Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsan ; eiger. Berlin, Dienstag. den 28. Mai —
.
1907.
durch das Königliche Eisenbahnzentralamt in Berlin und durch die Königlichen Eisenbahndtrektionen. ö
2) Werden für besonders umfangreiche Bauauführungen durch landetzherrlichen Erlaß Königliche Gisenbabnbaukommisfionen eingesetzt, so trifft der Minister über deren Geschäftsordnung und Besetzung
. ö ĩ
? atz Königliche Eisenbahnzentralamt und die Königli Gisenhahndi ettl onen sind dem Minister unmittelbar uterst ld 3 und Bezirk der Königlichen Eisenbahndireltionen werden durch landes⸗ herrlichen Erlaß festgesftellt. Die Feststellung der Grenzpunkte
zwischen den Eisenbahndirektlonsbentrken im einzelnen ist dem Minister
überlassen. Vorbehalte des Ministers. 1 algen,
1 „Dem Minister bleibt die einheitliche Regelung des Dlenstes innerhalb des gesamten Bereichs der Staatgeisenbahnen vorbehalten, insbesondere der Erlaß einheitlicher Geschäfts., und Dienstanwei fungen, die Festsetzung von Grundiügen sür Dienstanwelsungen, deren est⸗ stellung im einzelnen den Königlichen Eisenbahndirertlonen für fee Beirk überlassen ist, sowie der Erlaß einheitlicher Vorschriften für die Ordnung der Rechts⸗ und Dienstverhältnifse der Beamten und Arbeiter, fuͤr das Kassen. und Rechnungswesen und die einzelnen Dienstzweige im Betrieb und im Baue der Staatseisenbahnen.
Y). Der Minister entscheidet über die gegen die Verfügungen und Beschlüsse (6 8) des Königlichen Eisenbahnjentralamtg und' der König⸗ lichen ECisenbahndirektionen erhobenen Beschwerden. Gegen die auf Beschwerde ergangenen Verfügungen des Königlichen Eisenbahn⸗ zentralamts oder der Königlichen Eisenbahndirektionen steht den Beamten eine Berufung nicht zu.
2) Bezüglich der Betriebsverwaltung.
8.
Abgesehen von der für besondere Fälle vorgeschriebenen höheren Genehmigung, bleibt dem Minister bezüglich der Betriebgverwaltung vorbehalten:
a. die Genehmigung zur Einstellung des Betriebs auf Bahn— strecken, welche zur Beförderung von Personen oder Gütern im ffent— lichen Verkehre dienen, und zur Aenderung des Betriebs durch Einführung oder Aufhebung der für Nebeneisenbahnen geltenden Bestimmungen der Eisenbahn,Bau⸗ und Betriebsordnung;
b. die Feststellung und Abänderung des Fahrplans der zur Personenbeförderung bestimmten Züge, soweit die Bestimmung darüber nicht den Königlichen Eisenbahndlrektionen überlassen ist;
e die Feststellung und Aenderung der Tarife für Personen, Güter, lebende Tiere und Leichen, sowelt die Bestlmmung darüber nicht den Königlichen Eisenbahndirektionen überlassen wird;
id; die Genehmigung von Baugusführungen, für welche den Königlichen Eisenbahndirektionen Geldmittel nicht zur Verfügung gestellt sind;
6. die ne ng derjenigen Entwürfe und Kostenanschläge, deren Kosten den Betrag von 50 000 M im einjelnen übersteigen, sowelt . die Feststellung für Bauten von höherem Werte den Königlichen Ei enbahndirektionen esonderg übertragen wird, sowie die Feststellung der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von geringerem Werte, für welche die höhere Prüfung und endgültige Feststellung bei Üeber⸗ weisung der Geldmittel vorbehalten ist;
f. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Normalanordnungen für bauliche und maschinelle Anlagen sowie für Betriebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;
g. die Ermächtigung zum Abschlusse freihändiger Lieferungs- und Arbeite verträge, deren Gegenstand den Wert von 160000 6 übersteigt, sowie zur Zuschlagszertellung in öffentlichen und engeren Verdingungen , — jedes Los für sich gerechnet — von mehr als
3) Bezüglich der Neubauverwaltung. 83 4
In gleicher Weise bleibt dem Minister bezüglich der Neubau— verwaltung vorbehalten:
a, die Anordnung der allgemeinen und ausfährlichen Vorarbeiten, die Feststellung des zur Ausführung bestimmten Entwurfs und des zugehörigen Hauptkostenanschlags sowie die Genehmigung des Bau— ausführungsplans für neue Bahnlinien;
b. die Feststellung derjenigen Entwürfe und Kostenanschläge, deren Kosten den Betrag von 50 go0 M im einjelnen übersteigen, soweit nicht die Feststellung für Bauten von höherem Werte den Königlichen Eisenbahndirektionen besonders übertragen wird, fowie die Feststellung der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von geringerem Werte, für welche die höhere , . und endgültige Feststellung bei Ueberweisung der Geldmittel vorbehalten ist;
c. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Normalangordnungen für bauliche und maschinelle Anlagen fowie für Betriebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;
d. die ECröffnung des Betriebs auf fertiggestellten Bahnstrecken,
welche zur Beförderung von Personen oder Gütern im öffenflichen Verkehre bestimmt sind; „8. die Ermächtigung zum Abschlusse freihändiger Lieferungs und Arbeitsverträge, deren Gegenstand den Wert von 100 600 M über— steigt, sowie zur Zuschlagserteilung in öffentlichen und engeren Ver— dingungen bei Gegenständen sedes Los für sich gerechnet — von mehr als 300 000
4) Bezüglich der Personalien. § 5. Bezüglich der Personalien der Staattzeisenbahnverwaltung bleibt dem Minister vorbehalten: !
a. die Anstellung, Versetzung, Entlassung sowie die Regelung der Besoldungsverhältnisse der etalzmäßigen böheren Beamten, ein— schließlich der Rechnungsdirektoren und Eisenbahnhauptkassenrendanten, sowie die Ueberweisung der diätarischen höheren Beamten an das Königliche Eisenbahnzentralamt und die Königlichen Eisenbahn— direktionen;
b. die Versetzung von Beamten zu dem oder aus dem König— lichen Eisenbahnzentralamte sowie aus dem Bezirk einer Königlichen Eisenbahndirektion in den Bezirk einer anderen, soweit die betelligten Behörden verschiedener Meinung sind;
9. die Gewährung von Remunergtionen und Unterstützungen, soweit sie im Laufe eines Rechnung jahrs den Betrag von 30 M übersteigen;
d. die Gewährung von Urlaub über sechs Wochen an die unter a bezeichneten, über acht Wochen an die übrigen Beamten.
Das Königliche Eisenbahnzentralamt (Geschäftsbereich). §6.
14) Das Königliche Eisenbahnjentralamt bat mit den den Pro— binzialbehörden zugewiesenen Rechten und Pflichten nach Bestimmung des Ministers Geschäfte zu bearbeiten, deren einheitliche Regelung für alle oder mehrere Eisenbahndireltionsbeztrke geboten ist.
2) Die Zuständigkeit des Königlichen Eisenbabnjentralamts wird durch die vom Minister zu erlassende Geschäftgordnung und durch be— sondere Anweisungen geregelt. Es ist den Köntelichen Eisenbabn. direktionen gleichgestellt und gleichgeordnet. In den seiner Zuständig
keit überwiesenen Geschäften liegt die sachliche Entscheldung bei ibm.“
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3). Das Königliche Eisenbahnzentralamt vertritt in allen An— gelegenheiten seines Geschäftsbercichs die Verwaltung, sodaß es durch ine Rechtshandlungen, Verträge, Prozesse, Vergleiche usw. für die Verwaltung Rechte erwirbt und Verpflichtungen übernimmt.
4 Das Königliche Eisenbahnzentralamt besteht aus einem Präsidenten, den mit der ständigen Vertretung det Präsidenten be⸗ auftragten Mitgliedern (Oberregierungs⸗ und Oberbauräten) und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom n ,,,, ;
e ellbertretung des Präsidenten durch die damit be— auftragten Mitglieder regelt der . c ö
Die Königlichen Eisenbahndirektionen (Geschäfts⸗ bereich).
. 87.
1) Den Königlichen Eisenbahndirektionen obliegt mit den den irn ,, N . Pflichten die Verwaltung aller zu ihrem Bezirke gehörigen, im Betrieb oder im Baue befind“ lichen Eisenbahnstrecken. t
2) Die Königlichen Eisenbahndirektlonen bestehen aus einem Präsidenten, den mit der ständigen Vertretung des Präsidenten be⸗ auftragten Mitgliedern (Oberreglerungs⸗ und Sberbauraäͤten) und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom König ernannt.
3) Die Stellvertretung des Präsidenten durch die damit be— gt r hen Mitglieder der Königlichen Eisenbahndirektion regelt der
nister.
). Die Königlichen Eisenbahndirektionen I n e, über die geen die . en und Anordnungen der Vorstände der Eisen⸗ ahnbetriebs⸗, aschinen -, Verkehrs und Werkstätteninspektlonen sowie der Bauahtellungen (5 10) erhobenen Beschwerden. Sie ver⸗ treten in allen Angelegenheiten innerhalb ihres Geschäftsbereichs die Verwaltung, sodaß . durch ihre Rechtshandlungen, Verträge, erf Vergleiche usw. für die Verwaltung Rechte erwerben und Verpflichtungen übernehmen.
o) Dem Minister bleibt vorbehalten, die Erledigung bestimmter, hierzu geeigneter eschäfte für mehrere Gisenbahndirektionsbezirke, soweit sie nicht dem Königlichen Eisenbahnzentralamte zugewiefen werden, einer Königlichen Eisenbahndirektion zu übertragen.
6) Die Prässdenten der Königlichen Eisenbahndirektionen, welche als ständige Kommissare für die Ausübung des Aufsichts⸗ rechts des Staates über Privateisenbahnen in dem ihnen vom Minister zugewiesenen Aufsichtsbezirke bestellt sind, haben in Gemeinschaft mit den als ihre ständigen Vertreter bestimmten Mitgliedern (Oberregierungs⸗ und Oberbauräten) die Rechte und flichten auszuüben, welche den gemäß 5 46 des Gesetzes Über die isenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 (Gesetzsamml. S. Hoh) eingesetzten Aufsichtsorganen übertragen sind.
Geschäftserledigung durch das Königliche Eisenbahn— zentralamt und die Königlichen Eisenbahndirektionen.
F§ 8.
Die Mitglieder des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Königlichen Eisenbahndirektionen bilden für die Erledigung der nach⸗ stebenden, zu ihren Geschäftsbereichen gehörenden Angelegenheiten ein Kollegium, dessen Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit mit der Maßgabe gefaßt werden, daß bei gleicher Stimmenzabl die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gibt:
fuͤr die von den Beamten der Verwaltung erhobenen Be⸗ schwerden gegen Verfügungen, welche die unfreiwillige Ent⸗ lassung widerruflich oder kündbar angestellter Beamten oder eine die Hälfte des monatlichen Gehaltsbetrags übersteigende Geldstrafe zum Gegenstande haben.
5 9.
I) In allen anderen, zu den Geschäfte bereichen des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Königlichen Eisenbabndirektionen ge⸗ hörenden Angelegenheiten sind die Präsidenten nach Maßgabe der vom Minister zu erlassenden Geschäftsordnungen über die Erledigung zu bestimmen g ; 2). Dem Minister bleibt vorbehalten, für die Erledigung der Geschäfte des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Koͤnigkichen Eisenbahndirektionen Abteilungen zu bilden, deren Geschäftsbereich zu bestimmen und die Abteilungsdirigenten zu bestellen.
3). Für die Bearbeitung der nicht gemäß 8 zur Zuständigkeit des Kollegiums gehörigen Sachen bat der Präͤsident nach Maßgabe der Verwaltungs und der Geschäftsordnung einen Geschäftsplan au zustellen.
4) Mit der Einschränkung, daß die Bearbeitung der Etats. Kassen.· und Rechnungssachen in allen Fällen dem Etatsrate zuzu— teilen ist, bleibt dem Präsidenten überlassen, diejenigen Sachen zu bestimmen, welche er sich zur Bearbeitung vorbehalten will. Dem Etatsrate wird als ständiger Vertreter der Rechnungedirektor bei⸗ gegeben. Die Amtsbefugnisse des Rechnungsdireltors werden vo Minister durch eine Geschäftsanweisung festgestellt, durch welche ib auch bestimmte Geschäfte des Etatsrats bei Anwesenl s letzt übertragen werden können.
5). Den Präsidenten obliegt die Sorge für die Geschäftsganges. Insbesondere sind sie sowohl f ordnungsmäßige Verteilung der Geschäfte wie Verfügungen und Erklärungen, welche zu ihrer Mitjeichnung gelangen verantwortlich. Im übrigen obliegt Mitg antwortung für die form und sachgemäße Bearbeitung überwiesenen Geschäfte.
6) Die Präsidenten des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Königlichen Eisenbahndirektionen können mit Genehmigung des Ministers ihre ständigen Vertreter (Oberregierungs- und Oberbauräte) beauftragen, sie in bestimmten Angelegenheiten auch bei ibrer Anwesenheit zu vertreten, auch sind sie befugt, einzelnen Mitgliedern gewisse Geschäste ein für allemal zur selbständigen Erledigung zu übertragen.
7) Für die Verbindlichkeit der von dem Königlichen Eisenbahn— zentralamt und den Königlichen Eisenbahndirektionen abzugebenden schriftlichen Erklärungen genügt die Unterschrift des Präsidenten oder eines Mitglieds. Die Hilféarbeiter sind nur insoweit zur selbständigen Erledigung der ihnen zur Bearbeitung überwiesenen Geschäfte befugt, als ihnen diese Befugnis nach den vom Minister gegebenen Vor— schriften übertragen worden ist.
8 e mm Krrer Erledigung der il
II. Besondere Verwaltungszweige.
1) Im allgemeinen. §5 10. Für die Ausführung und Ueberwachung des örtlichen Diensteg nach den Anordnungen der Königlichen Eisenbahndtirektionen sind Be— triebs⸗, Maschinen⸗, Verkehrs. und Werkstätteninspektionen sowie Für die Leitung der Neubauausführungen nach den Anordnungen der König- lichen Eisenbahndirektionen, insoweit nicht hiermit Beamte der Be— triebsverwaltung betraut werden können, Bauabteilungen einzurichten. Den Vorständen der Inspektionen und der Bauabteilungen sowie den Dienstvorstehern kann von dem Minister die Befugnis zu vorläufigen Kassenanweisungen, den Vorständen der Inspektionen und der Bau—
abteilungen außerdem zur Beurlaubung der unterstellten Beamten mit verwaltungsseltiger Uebernabme der Stellvertretungskosten sowie zur selbständigen Vergebung von Arbeiten und Lieferungen erteilt werden.