1887 eingehende Weisungen erteilt, die, soweit sie den dem Programm der 6coles primaires organisch angegliederten Unterricht betreffen, noch heute in Kraft bestehen. Nachdem im Eingang des Erlasses die Wichtigkeit des Haushaltungsunterrichts, der zugleich die Gesundheits⸗ lehre und die Nadelarbeiten zu umfassen habe, im allgemeinen ge⸗ würdigt und die Notwendigkeit seiner Berücksichtigung in den 6coles primaires betont, nachdem ferner darauf hingewiesen worden, daß in den unteren Klassen bei Kindern von 6 bis 8 Jahren kein besonderer Haushaltunggunterricht, sondern nur gelegentliche Hin weise auf Ordnung und Reinlichkeit sowie Erweckung bon Lust und Liebe zu häuslichen Verrichtungen einfachster Att am Platze seien, wird für die mittleren Klassen der 6coles primaires folgendes Pro⸗ gramm aufgestellt: Vorträge über Ordnung und Sauberkeit des Körpers, der Kleidung; Reinigen der Wohnung, Lüften der Zimmer; hygienische Ratschläge für Kinder (Zugluft, nasse Füße, Essen un⸗ reifer Früchte, kalte Getränke usw.), Beschreibung der ver— schiedenen Möbel und Küchengeräte; einfache Belehrungen über Nahrungsmittel; Tisch decken. Außerdem sollen sich die Lehrerinnen mit den Müttern in Verbindung setzen, damit die Kinder daheim zu leichten Haus. und Küchenarbeiten herangezogen werden, sich selbst und ihre Geschwister ankleiden und frisieren lernen. In den oberen Klassen soll sodann der Unterricht erweitert und vertieft werden, es kommen insbesondere hinzu Belehrungen über gesunde und einfache Kleidung, über Lüftung der Zimmer, die Unterhaltung des Mobiliars, Heizung, . den Wert der Nahrungsmittel, das Waschen, Plätten, Fleckenreinigen usw. Außerdem sollen die praktischen Arbeiten im Hause einen größeren Umfang annehmen, wobei die Lehrerin die Kinder auch ür sich in ihrem eigenen Haushalt beschäftigen kann. Soweit es die Um⸗ stände irgend gestatten, sollen alle Mädchen lernen: den Ofen reinigen, Feuer anmachen, Lampen putzen, Zimmer reinigen, Staub wischen, die Mobel behandeln, Geschirt abwaschen, Wäsche waschen, plätten, Tisch decken. Auf dem Lande kommen hinzu Gartenarbeiten, Kon⸗ servierung der Gemüse, Milchwirtschaft, Butter- und Brotbereitung usw. Dem Haushaltungsunterricht sollen auf den mittleren Stufen 2, auf den oberen mindestens 2, möglichst aber 3 Lektionen von je einer halben Stunde gewidmet werden. Der Unterricht in den
andarbeiten ist in allen 6coles primaires obligatorisch; die Schülerinnen erhalten das Material umsonst geliefert; die von ihnen gefertigten Arbeiten gehen in ihr Eigentum über.
In den belgischen Lehrerinnenseminaren für Volksschulen (écoles normales d'institutrices) wird die Haushaltungskunde schon seit 1862 berücksichtigt. Ein Ministerialerlaß vom 18. Juli 1881 regelte die Ausbildung als Handarbeitelehrerin und setzte ein neues Programm für den Unterricht in der Haushaltungskunde fest, das auf 30 Lektionen berechnet war; außerdem wurden die Leiterinnen der Seminare verpflichtet, die Seminaristinnen zu häuslichen Beschäftigungen heranzuziehen. Nach der Königlichen Verordnung vom 28. Februar 1890 sollen in jedem Jahre in den Lehrerinnenseminaren besondere Prüfungen abgehalten werden, durch deren Ablegung die Berechtigung erworben, in den Handarbeiten, wozu auch das Zuschneiden und Anfertigen von Kleidungsstücken gehört, in d häuslichen Buchführung und in der Haushaltungskunde zu unter richten.
Ein Erlaß des Unterrichts ministers vom 30. Juli 1902 verfolgte den Zweck, auch die Lehrpläne der 6colss d'adultes in größere Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des praktischen Lebens zu bringen. Die écoles d'adultes sind für junge Leute beiderlei Geschlechts bestimmt und können dreierlei Art sein: entweder 1) Elementarschulen für die, welche nicht — es besteht in Belgien keine Schulpflicht — oder mit wenig Erfolg die école primaire besucht haben, und die sich möglichst ein fach und rasch die unentbehrlichsten Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen aneignen wollen, oder 2) Wiederholungs⸗ und Ergänzung schulen zur Auffrischung und Erweiterung des in der Scole primaire Erlernten oder endlich 3) Spezialschulen, die die be⸗ sonderen Bedürfnisse einer Gegend oder Bevölkerungsklasse befriedigen sollen, z. B. Gartenbau⸗, Landwirtschafts⸗, Zeichen, Buchhaltungs⸗ Haushaltungsschulen usw. Die 6coles d'adultes sind daher, wenn auch nicht ganz, so doch in vielen Beziehungen, mit unseren Fotbildungs⸗ schulen zu vergleichen. Am 31. Dezember 1902 gab es in ganz Belgten 3343 ocoles d'adultes mit 5726 Klassen und 162 261 Schülern. Von diesen Schulen waren 2219 nur für junge Leute männlichen, 1108 nur für solche weiblichen Geschlechts und 16 für beide Geschlechter bestimmt. Ein gleichzeitiger Besuch der 6cole primairs und der 6cole d'adultes ist mit der einzigen, schon angeführten, zu Gunsten der Haushaltungs— schülerinnen gemachten Ausnahme unzulässig. Diese Ausnahme wird damit begründet, daß in der (cols primaire ein praktischer Haus haltungsunterricht häufig nicht erteilt werde, daß es aber unerläßlich sei, die jungen Mädchen auch mit den Bedürfnissen des Hauswesens nicht nur theoretisch, sondern auch durch praktische Arbeiten bekannt zu machen. In dem erwähnten, die Reorganisation der 6coles d'adultèes bejweckenden Erlasse des Unterrichtsministers vom 30. Juli 1902 wird nun mit Bedauern die Tatsache festgestellt, daß die Ge⸗ meinden von dem Rechte, (6coles d'adultes der dritten Gattung, also Spezialschulen zu errichten, bisher nur wenig Gebrauch gemacht hätten, und es wird daher ihre Aufmerksamkeit besonders auf diese Schulart hingelenkt. Nach Ansicht des Ministers sollten die écoles d'adultes für junge Männer in allen ländlichen Bezirken einen landwirtschaftlichen, in den Industiiebezirken einen gewerblichen und alle 6coles d'adultes für junge Mädchen einen haus— wirtschaftlichen Charakter haben; denn fast alle junge Mädchen würden einmal Hausfrauen. „Mehr noch als die éëeole primaire“, so heißt ez in dem GErlasse, soll die école d'adultes die Schule für das Leben sein, die un⸗ mittelbare Vorbereitung für das wirkliche Leben, für den Beruf, den die jungen Leute schon ergriffen haben oder bald ergreifen werden. Wenn sich die Schule auch nicht auf den Rang einer eigentlichen Fachschule erheben könne, so solle sie doch die den Schülern für ihr berufliches Leben erforderlichen praktischen Spezial kenntnisse vermitteln. Besonders ausführlich wird dann in dem Erlasse auf die 6colès d'adultes ménagères eingegangen, die einfache und anstellige Hausfrauen erziehen sollen, welche es verstehen, ein Heim voll Ordnung, Sauberkeit, Wohlfahrt und Glück zu schaffen. Man soll in diese Anstalten aufnehmen junge Mädchen des Oberkursfus der 6coles primaires und solche, welche wenigstens 12 Jahre alt sind und die 6cole primairsèe schon ver⸗ lassen haben. ‚Für die einen wie für die anderen wird die 6c0olé mänagäre die Fortsetzung, Ergänzung und der vernünftige Abschluß der 6cole primairèe sein.“
Auch die 6colss moyennes, die vorwiegend den Bildungs bedürfnissen des Mittelstandes dienen, haben einen vorwiegend praktischen Charakter. In ihnen erhalten Knaben und Mädchen, welche sich dem Handel, der Industrie, der Landwirtschaft, der Kunst und dem Handwerk widmen wollen, eine Vorbildung, die den An— forderungen ihres späteren Berufs entspricht, „uns instruction franchement pratique et directement utilisable“. Der Unterricht erstreckt sich auf Religion, die Muttersprache, eine zweite Sprache (obligatorisch) (französisch in den flämischen und deutschen, flämisch oder deutsch in wallonischen Schulen), eine dritte Sprache (nicht obligatorisch) (flämisch, deutsch oder englisch). Geographie, die wichtigsten Ereignisse der allgemeinen und der belgischen Geschichte, die Anfänge der Mathematik, die Elemente der Naturwissenschaften in ihrer Anwendung auf das praktische Leben, Gesundheitslehre, Schreiben, Buchführung, Handelzrecht, Zeichnen, Singen, Turnen; für Mädchen außerdem Handarbeiten und Haushaltungskunde. Einer Anzahl von écoles moyennes sind außerdem Spezialknrse (sections spéciales commerciales, industrielles ou agricoles) an⸗ gegliedert. Besondere Aufmerksamkeit hat die belgische Re⸗ gierung in den letzten Jahren der Vervollkommnung des Handarbeits⸗,, des Haushaltungs-⸗ und des kaufmännischen Unterrichts in den 6coles moyennes geschenkt. Der letzte Ver⸗ waltungsbericht stellt für diese Unterrichtsjweige eine erfreuliche Steigerung der Unterrichtgersolge fe Namentlich wird berichtet, daß die Schülerinnen kleinere Entwürfe für ihre Handarbeiten selbst zu ent⸗
werfen gelernt haben, was darauf zurückzuführen sei, daß in ver— schiedenen Schulen das Zeichnen mit dem Handarbeitsunterricht in Ver⸗ bindung gebracht werde. Der Unterricht in der Haus— haltungskunde hat sehr günstige Erfolge errttht und den Mädchen nicht nur wichtige Kenntnisse für ihren späteren Beruf als Hausfrau vermittelt, sondern namentlich auch auf ihren Charakter einen sehr günstigen Einfluß ausgeübt. Der Handels⸗ unterricht umfaßt zur Zelt: kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Handelsrecht, Wirtschaftsgeographie von Belgien, eine vierte Sprache, Wirtschaftslehre, Kurzschrift und Maschineschreiben. Durch die König lichen Verordnungen vom 20. Mai 1898 und 25. Februar 1899 ist eine besondere Lehrbefähigung (diplome de capacité) für den Unterricht in der Haushaltungskunde in den Gcoles moyennes geschaffen worden; ferner sind periodisch abiuhaltende Kurse zur Ausbildung von Haushaltungslehrerinnen am staatlichen Lehrerinnensemingr zu Lüttich eingerichtet.
Anhangsweise sel hier mitgeteilt, daß die höheren Unterrichts⸗ anstalten, die Universitäten, für die Ausbildung der Frauen nur wenig in Betracht kommen. Sie können zwar alle Grade (grades 16gaux) erwerben, auch den Beruf als Arzt und Apotheker augzüben, doch ist der Zuzug verhältnismäßig gering. Das Streben nach höherer geistiger und wirtschaftlicher Bildung sowie nach politischen Rechten macht sich — so führt der Geheime Oberregierungsrat Simon in seinem Bericht aus — überhaupt bei den belgischen Frauen nicht in dem Grade, wie in anderen Ländern, namentlich in Deutschland, bemerkbar, und deshalb steht auch dort die „Frauenfrage“ nicht so im Vordergrunde des öffentlichen Interesses wie bei uns. Zwar ist die Zahl der belgischen Mädchen und Frauen, ie von der zartesten Jugend bis int späte Alter unter großen Anstrengungen und Entbehrungen ihr tägliches Brot verdienen müssen, nicht gering; doch ist die große Mehr⸗ zahl von ihnen zu indifferent und unreif, um mit Nachdruck ihre Interessen zu vertreten oder auch nur für die Wohltaten höherer Bildung und Kultur Verständnis zu haben. Diese Erscheinung ist aus dem Charakter der belgischen Bevölkerung im allgemeinen sowie aus dem der belgischen Frau im besonderen, außerdem aber auch aus den politischen Verhältnissen des Landes zu erklaͤren.
2) Classes et écoles ménagres. Diese sollen eine praktische Ergänzung des theoretischen Haushaltungsunterrichts in den 6coles primaires sein und zwar sowohl für Mädchen, welche die letzteren Anstalten noch besuchen, als auch für solche, die sie schon verlassen haben und bereits beruflich tätig sind. Sie dienen in erster Linie den Interessen des Arbeiterstandes, insbesondere der Fabrikbevölkerung, und ihre Schülerinnen entstammen daher auch vorwiegend diesen Kreisen. Ihre Einrichtungen, Lehrmethoden und Lehrziele sind den Bedürfnissen der Arbeiterfamillen angepaßt. Die belgische Regierung kann für sich das Verdienst in Anspruch nehmen, als eine der ersten nicht nur die hohe Bedeutung und den praktischen Wert dieser Schuleinrichtungen für die Wohlfahrt der breiten Masse der Bevölkerung erkannt, sondern auch auf ihre Ausbreitung unter Auf wendung erheblicher staatlicher Mittel mit immer wachsendem Erfolg hingewirkt und ihren Ausbau nach einheitlichen, klaren und praktischen Gesichtspunkten planmäßig gefördert zu haben. Ganz Belgien ist jetzt mit einem Netz solcher Anstalten überzogen, das namentlich in den ge skr f gelben Provinzen Hennegau, Brabant und Lüttich besonders i .
Ueber die Organisation und den Unterrichtsbetrieb dieser Schuleinrichtungen ist folgendes zu berichten: Die 6coles und classes ménagères pour adultes sind für Mädchen von mindestens 14 Jahren, die den oberen Klassen der 6coles primaires angeglie⸗ derten classes méngagöres für Mädchen von 12 bis 14 . bestimmt. Der Unterricht in den 6coles ménagores ist theoretisch und praktisch; er wird möglichst an allen Tagen der Woche, Vor⸗ und Nachmittags, mindestens aber an 4 Tagen der Woche erteilt. Bei der Auswahl der Unterrichtstage und Stunden wird auf die Gewohnheiten der Bevölkerung tunlichst Rücksicht genommen, sodaß sich möglichst viele Mädchen am Unterricht beteiligen können. Die Dauer jedes Kursus soll mindestens 6 Monate betragen, wozu in der Regel die Winter monate benutzt werden, da nach den gemachten Erfahrungen dies die günstigste Zeit ist und bei kürzerer Dauer ein einigermaßen befriedigender Erfolg nicht erzielt werden kann. Eine längere Dauer wird vermieden, damit die Eltern nicht genötigt sind, während eines zu langen Zeitraums auf den Erwerb ihrer Töchter oder ihre Unterstützung im Haushalt zu verzichten. Unterrichtet wird in allen im Arbeiterhaushalt vorkommenden praktischen Arbeiten, wie Kochen, Waschen, Plätten, Bleichen, Putzen, Fleckenreinigen, Flicken, Stopfen, im Zuschneiden und Anfertigen einfacher Wäsche, von Haus— und Arbeitskleidern. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Verwertung alter Wäsche⸗ und Kleidungsstücke sowie überhaupt auf eine möglichst zweckmäßige und sparsame , . des Materials gelegt. Bei den Mahlzeiten wird der Herstellungspreis stets berechnet, häufig auch bei den Kleidern. Den praktischen Arbeiten geht in der Regel eine theoretische Erklärung voraus. Außerdem werden die Mädchen unterrichtet über den Nährwert der wichtigsten Nahrungsmittel, in der Gesundheitslehre (erster Hilfe bei Unglücksfällen, Erkennung von Küinderkrankheiten, Pflege von Kindern, Kranken und Greisen, Kenntnis, Gebrauch und Wirkung einiger Arzneimittel, aus denen sich eine kleine Hausapotheke zusammenstellen läßt, Einrichtung der Krankenzimmer usw.), in der Haushaltungskunde und der häuslichen Buchführung. Auf dem Lande werden auch Gartenbau, Geflügelzucht und ähnliche Arbeiten berücksichtigt. Bei der Ausstattung der Küchen, insbesondere bei der Auswahl der Küchen., Wasch⸗, Plätt. und sonstigen Geräte wird streng darauf gehalten, daß nur solche Gegenstände verwendet werden, die billig zu beschaffen sind und im gewöhnlichen Arbeiter haushalt vorkommen; die Lehrräume und ihre Einrichtung machen daher auch in der Regel einen sehr bescheidenen Eindruck. Jede . soll im allgemeinen nicht mehr als 24 Schülerinnen unter⸗ richten.
In den elasses ménagärées wird derselbe Stoff wie in den écoles ménagères durchgenommen; doch ist der Unterricht im Zu⸗— schneiden und Anfertigen von Kleidern fakultativ, während er in den 6coles ménagorés obligatorisch ist. Es wird in der Regel mindestens zweimal wöchentlich in 25 bis 3 Stunden unterrichtet, und zwar in den classes d'adultos auch Abends und Sonntags, um den Mädchen, die am Tage durch ihren Beruf oder häusliche Beschäftigungen in Anspruch genommen sind, die Teilnahme daran zu ermöglichen. Geklagt wird, wie bei uns, auch in Belgien darüber, daß es dort noch zu wenige einsichtige und menschenfreundliche Arbeitgeber gibt, die ihren Arbeiterinnen am Tage die nötige Zeit für ihre hauswirtschaftliche Ausbildung jur Verfügung stellen. Dieg ist eine der Hauptschwierigkeiten für die Durchführung des Haushaltungsunterrichts der erwachsenen Mädchen. Man hofft sie indessen durch geeignete und nachhaltige Einwirkungen nach und nach zu überwinden. In den classss méönggäres der Städte wird meist nur bis zehn Monate im Jahre, in einzelnen Fächern auch während des ganzen Jahres unterrichtet, auf dem Lande findet der Unterricht nur in den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Mai statt.
Die staatliche Unterstützung durch das Ministére de l'industrie et du travail ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Werden diese beachtet und bietet die Organisation der Schule zuverlässige Garantien für den Erfolg, so beteiligt sich der Staat in doppelter Weise an der Aufbringung der Kosten: 1) durch eine einmalige außerordentliche n,, . zur Beschaffung eines Teiles des Lehrmaterlalg. Dle aus Mitteln des Staats beschafften Lehrmittel bleiben sein Eigentum; die Verwaltung der Schule hat die nötigen Maß— nahmen zu treffen, daß ihm diese erhalten bleiben oder ersetzt werden. Diese Unterstützung kann, nach Einreichung der Beläge, bis zur Hälfte des für die e eng erforderlichen Betrages bemessen werden. 2) Durch eine jährliche Beihilfe, die für die ,, ,,, ebenso wle für die Haushaltungsschulen bis zu zwei Fünftel der ,, . Ausgaben gehen kann. Die Aufwendungen des belgischen Staates für die 6coles und elasses ménagsres betrugen
1902 160 881,35, 1904 172 663,45 Fr. Besondere Schwierigkeiten verursachte in der ersten Zeit die Gewinnung der geeigneten . kräfte. Nach und nach ist es indessen gelungen, eine Anzahl tüchtiger Lehrerinnen in besonderen, zu dem Zwecke eingerichteten Kursen heran, zubilden. Neuerdings macht die Regierung die Gewährung der staat— lichen Unterstützung davon abhängig, daß nur solche Lehrerinnen an— . werden, die an diesen Kursen mit Erfolg teilgenommen aben.
3) Ee oles professionnelles, 6coles pro fession- nelle s-m6énagères, 6colss ménagsres-profession- nelles et cours professionnels. Die ersten Mädchen, gewerbeschulen entstanden in Belgien um die Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Jetzt gibt es deren 57. Schon die im
Jahre 1865 begründete Brüsseler Mädchengewerbeschule verfolgte ein
doppeltes Ziel: einmal die jungen Mädchen gewerblich so auszubilden, daß sie, ohne einer Lehre im Alter zu bedürfen, sich selbst ihren Lebens— unterhalt erwerben können, und außerdem ihre Allgemeinbildung ju befestigen und zu ergänzen. Daraus ergaben sich von selbst zwei Gattungen von Kursen. die auch von den späteren nach dem Muster der Brüsseler Schule errichteten Anstalten übernommen sind; die allgemeinen Kurse (eours gönséraux) zur Förderung der allgemeinen Bildung und die gewerblichen Spezial- kurse (e9urs Professionnels oder spöciaux) zur Uebermittelung von fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. Lehrgegenstände in den allgem einen Kursen sind jetzt: französische und flämische Sprache, Rechnen, Geschichte, Geographie, Grundzüge der Erziehungslehre, Gesundheitslehre, Haushaltungs— kunde, Schreiben, Zeichnen, Singen, Turnen. Der Unter— richt in den allgemeinen Kursen ist fär alle Schülerinnen oblt⸗ gatorisch. Lehrgegenstände in den gewerblichen Kursen sind: . (für Spitzen, Stickereien usw.), Porzellan“, Glas, und ayencemalen, Bemalen von Fächern und Stoffen, Schneidern, Waͤscheanfertigung, Herstellen von künstlichen Blumen, Anfertigen von Korsetts und endlich kaufmännische Fächer (angewandtes Rechnen, kaufmännische Korrespondenz, Buchführung, Handelsrecht, edel g err i. englische, deutsche Sprache usw.). Natürlich nd diese Lehrgegenstände nicht in allen Schulen vertreten, vlel— mehr entspricht die Zahl und Art der Unterrichtsfächer der Größe der Schulen und der Orte, in denen sie sich befinden; auch die lokalen Bedürfnisse und Eigengrten sind bei ihrer Feststellung maß— gebend. Ueberall aber finden sich Kurse für Schneidern und Wäsche⸗ anfertigung. Sie sind in Belgien die beliebtesten und auch am besten eingerichteten, was der großen Bedeutung und dem vorzüglichen Ruf, dessen sich die belgische Wäsche⸗ und Kleider⸗ konfektion überall erfreut, entspricht. Auch die Lehrkräfte für diese Fächer überragen in der Regel die für die anderen Lehrgegenstände nicht unerheblich. Dabei fällt dem Besucher dieser Kurse sofort auf, welche große Bedeutung in Belgten noch der Handnäherei im Vergleiche mit der Maschinennäherei beigelegt wird. Alle feine Wäsche wird mit der Hand genäht, auch die Examens⸗ arbeiten müssen in der Hauptsache Handarbeit sein. Als Grund hierfür wird angegeben, daß die Schülerinnen beim Hand— nähen an ein geschickteres, namentlich aber saubereres und peinlicheres Arbeiten als beim Maschinennähen gewöhnt würden. Auch wird in Belgien die mit der Hand genähte feine Wäsche vom Publikum noch stark bevorzugt und verhältnismäßig gut bezahlt, weshalb tüchtige Handnäherinnen in den großen Konfektionsgeschäften in Brüssel immer gesucht sind Unter den verschiedenen gewerblichen Kursen kann die Schülerin wählen; ein gleichzeitiges Belegen mehrerer Kurse ist jedoch nur in sehr beschränktem Umfange gestattet.
Zu den gewerblichen und allgemein bildenden Zielen der 6coles professionnelles kam später die Ausbildung für den Haushalt, für den Beruf als Hausfrau und Mutter hinzu, und es wurden daher Haus, und Küͤchengrbeiten in den Lehrplan mit aufgenommen. Bei einigen Schulen trat dieser letztere Zweck allmählich so sehr in den Vordergrund, daß sie mehr den Charakter von Haushaltungs als Gewerbeschulen annahmen. Je nachdem sie die berufliche oder haugwirtschaftliche Ausbildung mehr berück— sichtigen, werden die verschiedenen Mädchengewerbeschulen jetzt ein— geteilt in a. reine Gewerbeschulen (écoles professionnelles), b Gewerbe. und Haushaltungsschulen (6coles professionnelles- ménagores), c. Haushaltungs und Gewerbeschulen (6eoles möéönagöres- professionnelles). Eine klare Abgrenzung zwischen Haushaltungs⸗ und Gewerbeschulen hat sich übrigens, wie in Deutsch⸗ land, so auch in Belgien nicht durchführen lassen. Vie reinen“ Gewerbeschulen werden von vielen Mädchen besucht, die die dort er worbenen Kenntnisse nur in der eigenen Häuslichkeit zu verwenden gedenken, und umgekehrt benutzen viele Schülerinnen das in den Haushaltungsschulen Erlernte, um sich damit eine Gxistenz als Schneiderin, Putzmacherin, Näherin, Haushälterin usw. zu ver— schaffen. Nur durch die behördlich festgesetzte Ausbildunge⸗ zeit wird der Charakter der Schulen als gewerblicher oder hauswirtschaftlicher nach außen hin insofern gekennzeichnet, als die Dauer der Ausbildung in den eigentlichen Gewerbeschulen längere Zeit dauern soll als in den anderen Schulen. Sie ist fest⸗ gesetzt in den Ceoles professionnelles auf 4 Jahre, in den (écoles professionnelles-ménagöres auf 3 Jahre und in den 6eoles ménagoöres-professionnelles auf 2 Jahre. Da es indessen keine Mittel gibt, die Mädchen auf eine bestimmte Reihe von Jahren in den Schulen festzuhalten, so sind in allen Anstalten die oberen Jahrgänge bedeutend schwächer als die unteren besucht. Schülerinnen, die ein gewerbliches Diplom (diplome professionnel) nach ihrem Abgang von der Schule erhalten wollen, müssen zunächst eine schristliche Prüfung in den theoretischen Fächern des Lehr— programms ablegen; sodann werden sie zum Gewerbe—⸗ examen (examen professionnel), das am Schlusse des letzten
chuljahres stattfindet, zugelassen. Im Jahre 1905 wurden an den Gewerbeschulen 330, an den Gewerbe. und Haus haltungs— schulen s5 und an den Hauthaltungs⸗ und Gewerbeschulen 23 Di⸗ plome erteilt. Aus den Schülerinnen der Gewerbeschulen gehen meist auch die Lehrkräfte für diese Anstalten hervor. Die jungen Mädchen, welche die Schule verlassen haben und sich dem Lehrberuf widmen wollen, haben sich zu dem Zwecke während eines Probejahrs, in dem sie als Assistentinnen älteren Lehrerinnen über— wiesen werden, im Unterrichten zu üben. Um sich ein gutes Lehr⸗— ersonal zu sichern, ist die Einführung einer besonderen Prüfung i Gewerbeschullehrerinnen beabsichtigt. Die Zahl der an einer Schule beschäftigten Lehrkräfte schwankt jwischen 7 und 28. Die Schul⸗ räume sind im allgemeinen gut, zum Teil mustergültig, fast durchweg geräumig und hell. In letzter Zeit sind viele Schulgebäude neu er— richtet oder in der Errichtung begriffen. Großes Gewicht wird auch auf die gute Ausstattung mit Inventar, Bibliotheken und Lehrmittelsammlungen gelegt. Die Kosten der Schulen werden teils durch Schulgeld, teils durch die Träger der Schulen (Gemeinden, Private, geistliche Orden usw) mit Hilfe des Staates aufgebracht, der jedoch seinen Zuschuß (die Hälfte der Einrichtungskosten für Inventar und Lehrmittel und * der regelmäßigen Ausgaben) von bestimmten Bedingungen abhängig macht. Das Schulgeld ist sehr mäßig; es be trägt in der Regel 35 bis 60 Fr. jährlich und steigt nur in Brüssel bis auf 100 Fr. Zudem gibt es noch eine große Zahl von ganzen und halben Freistellen und Stipendien. Die Aufwendungen des Staats . diese Schulen beliefen sich nach dem letzten Verwaltungsbericht im Jahre 1901 auf 202 564 Fr.
Gewerbliche Kurse (eours professionnels) sind einzelnen 6colès primaires und moyennes angegliedert und erstrecken auf Zuschneiden, Putz, Anfertigen von einfachen Wäsche⸗ und Kleidungs⸗ stücken, Malen und kaufmännische Fächer. Der weitergehenden, ins besondere künstlerischen Ausbildung in der Anfertigung von Damentoiletten dient ein Kursuß für Kostümkunde in Brüssel (cours de l'histoire du costume), zu dem nur solche Mädchen zugelassen werden, die eine Gewerbeschule mit Erfolg besucht und dort ein Diplom erhalten haben. Der Unterricht findet wöchentlich einmal an einem Nach⸗
mittage statt und dauert ein Jahr. Die Zahl der Teilnehmerinnen
beträgt etwa 20. ie Zahl der 6coles professionnelles und professionnelles-
5!
Enlich, in nt: keinen, Gesicht: gewöhnlich, Sprache: deutsch. oondere Kennzeichen: keine.
Un
62 In der Unterfuchungssache gegen den Grenadier mz Karl Neubeck der 3. Kompagnie Grenadier⸗
63) In der Unterfuchungssache gegen den Kanonier der ndwehr Alexander Marla Viktor Müller, geb. m 2.3. 1875 zu Bolchen, Lothringen, wegen Fahnen⸗ licht, wird auf Grund der SF 69 ff. ves Mailitärstraf = Izbuchz sowle der de. z60 der Hillttat traf⸗
magsres h
6 gerade diesem Gebiete
ürsorge zuwandte r m d . In ihren Klöstern sorgte sie
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ie n hestimmten, e . Gz gibt Kehrwerkstätten, är
ist außerordentlich groß; e
160 Schulen allein für Spitzen denen mindestens drei Viertel sich in ö durch Nonnen geleitet werden.
e Unterstützung. herhältniz mäßig. gerin iche Höhe erreichen.
ne betrachtet werden können.
y FEecoles et cours industriels et cours scienti-
6h Den, n ö. „nen für Knaben und Mädchen getrennte ulen bestehen, so n ne mentlich olchè für schien und kaufmännische Fächer, beiden Geschsechtern gemein sam zu⸗ ilch. So wiesen am 31. Deiember 1903 die 6coles et cours indu- biels neben 22 674 Knaben auch 901 Mädchen — gegen 120 im cht 1396̃57 — und die cours seientifiques et commergiau lin 4080 Knaben sogar 10618 Mäbchen — gegen 91 im Jahre Es handelt sich hierbei namentlich um Abend⸗ und nntagskurse für junge Leute, die schon geschäftlich tätig sind und säönnen und Wissen zum Zwecke besseren Fortkommens in einzelnen zern bereichern oder vertiefen wollen. Die Mädchen beteiligen sich ublsächlich an den Kursen für fremde Sprachen und Stenographie.
Wenn auch
saués et dom mercign X.
o doch einige Unterrichtsanstalten und Kurse,
F? — auf.
Literatur.
Die Kämpfe der deutschen Truppen
sbrnar bis Juli desselben Jahres über m Ende Hendrik Wltbois und seines Stammes.
at sich in den lezten zehn Jahren außerordentlich ver eg wurden seit 1896 nicht weniger als 35 Anstalten dieser Art, lter jum größten Teise von der latholischen, Kirche er— der Mädchenerziehung und dahei reichliche Mittel zur
mustergültig ausgestattete Räume; in ihren Nonnen, die sie, t erforderlich, ausbilden ließ, hatte sie willige, rührige, intelligente kn, chickte Lehrerinnen jur Hand, die als treue Dienerinnen ihrer e nigleich deren Interessen nach jeder Richtung hin wahrnahmen. den Schulbesuch möglichst zu erleichtern, wurde von der Möglich mer Schulgeldbefreiung der ausgedehnteste Gebrauch gemacht.
téliers d'apprentissage, Lehrwerkstätten. In — die teils selbständig, teils allgemeinen Unterrichtsanstalten, ins. re den oberen Klassen der 6eoles primaires angegliedert und (immer von Ordensschwestern geleitet sind, werden Mädchen für bei uns in der Regel als Heimarbeit betriebenen f praltisch vorbereitet und demnächst gegen Lohn beschäftigt. ö Rerkstätten stehen meist in geschäftlicher Verbindung mit Inkabern größerer Geschäfte, namentlich Brüssels, und erhalten diefen regelmäßig Arbeit gegen einen vorher vereinbarten ] Wäscheanfertigung,
es gibt nicht weniger und Stickereien, Klöstern Nur sieben Schulen, die zu⸗ nnen von etwa 300 Mädchen besucht werden, erhalten eine staat⸗ Der Lohn, der den Arbeiterinnen gezahlt wird, und dürfte nur selten die in Deutschland in Wochenverdienst von 8 bis 10 Fr; bei untindiger täglicher Arbeit wird schon als besonders günstige Aus
in Südwest⸗ ifa. Auf Grund amtlichen Materials bearbeitet von der Kriegs ichichtlichen Abteilung des Großen Generalstabes. wing der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler C Sohn, salin. — Das jetzt erschienene 5. Heft bringt eine Fortsetzung der hilderung des Hottentottenkrieges (vergl. Nr. 34 97 d. Bl). ' behandelt zunächst die Kämpfe gegen Cornelius und Morenga bis tember 1965, geht sodann auf die Ereignisse . Auob vom un Ein ehrenvolles hdenkblatt wird hierbei dem Oberbefehlshaber, Generalleutnant von
gebiet das Ziel bis auf den südlichsten
ihre wissermaßen wieder erobert zu
für geeignete, angesehen werden konnte.
ganzen
beleuchtet dadurch manche 269 scheinenden Handlungen sowie Tall.
befinden dem ehrenvollen Urteil des
überein, das über den die
nicht vergißt, der unter der zögernd aufgenommen,
einigermaßen beeinträchtigt.
Soldaten und Kriegsleben bietet.
Gipfelführer“ als
an die Hand gegeben, das ihnen touren die besten Dienste bleiben dem Bergsteiger die
aus der Alpenwelt zu versenken.
schließt mit
wilde von dem Karlsruher
. ,,,. achen.
2. Aufgebote, und
z. Unfall. und Invaliditäts. 36. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Trotha gewidmet, der nach kaum 17monatiger Tätigkeit im Schutz, im wesentlichen Bezirk dem deutschen. Vaterlande ge⸗ haben, tritt die Herrschaft des Deutschen Reichs dort als dauernd gefestigt Seiner hingebenden und aufopfernden Tätigkeit zollt daher die vorliegende Schrift Worte warmer und dankbarer Anerkennung. Drel Anlagen; eine Proklamation des ge— nannten Generals an das Volk, der Hottentotten, eine Verlustliste und eine solche Über die Stärkeperhältniss! der operierenden Truppen, er— erner die Schilderungen, wozu no sichtsskizzen und Landschaftsbildern im Text hinzutreten. . Feldzeugmeister Benedek und der Krieg von 18656. Neue Daten zum österreichisch⸗preußischen Feldzuge. Oberleutnant Otmar Kovakik. ͤ Leipiig (Richard Goldacker, Preis 2,50 . — Das vorliegende, II6 Seiten Großoktay starke Werk bringt manche interessanten Bei⸗ träge zur Charakkeristik des österreichischen Feldherrn. Es schöpft u. a. auch aus Briefen, privaten Aufjeichnungen und Mitteilungen und vielleicht sonst Eigenart sch volkstümlichen Heersührers. Der Verfasser kommt dabei zu dem Er⸗ ; pitzenarbeiten, Handschuhnäherei, Strohhutflechterei u. a. gebnis, daß der so unglückliche Abschluß der taten⸗ und ruhmreichen Laufbahn des ‚Helden von Solferino“ damaligen Armeesystem zur Last zu legen sei. osterreichischen
gleitenden Mißgeschicken der früheren Verdienste eines Mannes schweren Last, die er nur : erlegen ist. die Kovakiksche Schrift im allgemeinen macht, wird leider durch ein beigefügtes „Nachwort“, das einen mehr anekdotenhaften Inhalt auf⸗ haus weist und in manchen Cinzelheiten wohl kaum beweiskräftig ist, Dle etwas umständliche Schreibweise des Ganzen wird durch den überall merkbaren warmheriigen Ton auf⸗ gewogen, sodaß eine Durchsicht des Buches doch lohnend ist, zumal es auch mancherlei lebensvolle Stimmungsbilder aus dem derzeitigen
— Alpine Gipfelführer. Geb. à 1350 ƽ (Stuttgart, Deutsche Verlag ⸗Anstalt) — Unter den zahlreichen Naturfreunden, deren besondere Liebe und Bewunderung den majestätischen Reizen der Hochgebirgswelt gehört, ist wohl keiner, der nicht die vor zwei Jahren ins Leben gerufene Sammlung „Alpine eine wertvolle J Literatur begrüßt oder schätzen gelernt hätte. Alpentouristen in diesen von Kennern verfaßten und in anregender Form gehaltenen Bergmonographien ein vorjügliches Belehrungsmittel ; bei der Vorbereitung auf Berg— leistet; reich u Bändchen nachher als Erinnerungen an seine solchen für Naturschönheit empfaͤnglichen Menschen, denen es nicht vergönnt ist, selbst die eisstarrenden Hochgebirgsaipfel zu erklimmen, bereitet es Freude und Genuß, sich in diese anschaulichen Schilderungen
diesjährigen Reisezeit erscheinende . der Sammlung in den weitesten Kreisen auf lebhaftes Interesse rechnen. In Band XII wird der Großvenediger von Louis Humpeler behandelt, in Band XIII Sesvenna und Lischanna von Ad. Witzenmann, in Band XIV die der Oetztaler Gebirgsgruppe angehörige Hoch
erreicht hatte, das Gebiet schön
sodaß bei seinem Rück-
ch eine Reihe von Ueber⸗
Von K. K.
Verlag von O. Gracllauer,
weniger erklärlich und Anschauungen des
nicht diesem, sondern dem Er stimmt hierin mit W. 50. Generalstabtswerkes
letzten Schritte Benedels be⸗
Der günstige Eindruck, den Beier.
Die
XII. bis XVII. Bändchen.
C. Weilandt.
1 Tafel. Wie
Bereicherung der alpinistischen führbar?
In der Tat ist den
doch nicht minder schätzbar und trefflich illustrierten ochtouren, und auch
So darf denn auch die neue, zur
Gustab Becker; Band XV,
f von Hans Biendl, te Berggestalt“, die
lfred von Radio Radiis den sagenumwobenen Rosengaxten, Band XVII (Verfasser K. Bindel) die Marmolata. ersten 11 Bänden, in denen Zugspitze, Elmauer Haltspitze, Ortler, Monte Rosa, Dachstein, Bettelwurf⸗ und Speckkarspitze, Großglockner, Triglav, Watzmann, Monte Cristallo und Wildspitze , . sind, so ist auch in den neuen der Stoff in einzelne Abschn
die bornehmlich über Orographie, Sage und Geschichte, Talstationen und Zugänge, Hütten, Uebergänge, Anssiege, Führerwesen und Hütten⸗ tarife eingehenden Aufschluß erteilen. 2 Karten und durchschnittlich 15 treffliche, nach Naturaufnahmen aus geführte Abbildungen beigegeben.
rung s⸗Vereinen. von C. Weilandt.
Elektrische Fernphotographie und Aehnliches. Professor Dr. Arthur K 2. Aufl. ist die
Vortrag von Theodor Köhn, 0,60 . Berlin W. 8. Karl Heymanns Verlag.
Küsters Autotechnische Bibliothek Band 1. Kalender 1907108 von Ingenieur Walther Isendahl. 2. Jahrg. Elegant gebdn. 2 80 M Leipzig, Richard Karl Schmidt u. Co.
Berliner Verkehrs-Lexikon mit Fahrplänen der Straßen⸗ bahnen, Hoch⸗ und Untergrundbahn ꝛe. ö , die neuen Preise der Personen⸗ und Gepäcktarife. Berlin W. 62, Schillstr. 3.
Harzklub⸗Routenkarte wichtigsten Fahrstraßen, Eisenbahn⸗,Post⸗ und Omnibus ⸗ Linien im Harz. ; der Sommerfrischen, Kur und Badeorte im Hari 0, 30 A Quedlinburg, H. C. Huch.
Ratgeber Sommerwohnungen in g Eisenach, Hofbuchdruckerei Eisenach, H. Kahle.
der schönsten Alpengruppe
schildert Band XVI ( Verfasser
Jungfrau, Wie in den
tte gegliedert,
Jedem Bändchen sind 1 bit
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neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
Das Neue aus dem Exerzier-Reglement für die Feld⸗ artillerie vom 26. März 1907. Gerhard Stalling, Verlag.
Was haben unsere Herbergen zur um den berechtigten Wünschen der christlichen Gewerk— schaften zu entsprechen? Brandenburgischer Herbergs⸗Verband.
Die Berufsausbildung nach den Berechtigungen der höheren Lehranstalten in Preußen. hierauf bezüglichen Gesetze, Bekanntmachungen, Bestimmungen, Er⸗ lasse, Verordnungen und Verfügungen in der vom 1. März 1907 ab gültigen . nach amtlichen Quellen herausgeg. 2. Aufl.
es.
Der Militär-⸗Postdirektor. Ein Handbuch für solche, die es werden wollen oder bereits sind. Von Louis Kattrein. 2,40 MS — Abgerundete Hilfszahlen für , 4. Aufl. O, 20 4 Oldenburg i. Gr, Gerhard Stalling,
Vieh⸗Rückversicherung von Ortsviehversiche⸗
O. 40 A Oldenburg i. Gr., eimat zu tun,
Von P. Dietrich. O, 15 M Berlin
Zusammenstellung der
von Adolf 2 S Halle a. S., Buchhandlung des Waisen⸗
erlag.
Vorschläge zur Reform der Viehversicherung 1 416 Berlin NO. 18, Kniprodestraße 1a,
1 Von
im Text und Groß⸗Berlin
orn. Mit Leipzig, S. Hiriel. Schaffung von
21 Figuren
durch⸗ Stadtbaurat a. D.
Auto Taschen⸗
Sommerausgabe, enthaltend O0, 40 .
1
Max Schildberger. der Wanderwege
19. Jahrg. 1907. O, 25 ½, nebst Verzeichnis
bei Auswahl von Thüringen. 4.
Sommerfrischen und Aufl. 0,60 4
6. , auf Aktien und Aktiengesellsch.
7. Erwerbs ⸗ und Wirt 8. Niederlassun
9. enossenschaften. Re
2c. von tsanwälten.
9. Bankausweise.
I untersuchungssachen.
Steckbrief.
Hegen den unten beschriebenen Kanonier Oskar lcholz der 4. Kompagnie Fußartillexieregiments ji ß, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft zen Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht. ihn verhaften und in die Mllitärarrestanstalt in Posen Ie an die nächste Militärbehörde zum Weitertrans—⸗
t bierher abzuliefern.
Fosen, den 25. Mai 1907. Kommandanturgericht. von Issendorff, Generalleutnant und Kommandant. Beschrelbung: Alter: 21 Jahre, Größe: 1m em, Statur: kräftig, Haare: dunkel, Augen: ge— Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich,
Kleidung: 1 Schirm ⸗ äize und 1 Helm, 1 Waffenrock J1I. Garnitur, Falsbinde IV. Garnitur, 1 Tuchhose IV, Garnitur, leibriemen III. Garnitur, 1 Seitengewehr Nr. 1053, Paar eigene Schube.
ahnenfluchts erklärung. In der ern, gegen den Musketier kijen Roth der J. Kompagnie 9. Badischen Mfanterieregiments Nr. 170, wegen Fahnenflucht, brd auf Grund der S§ 695 ff. des Militärstraf—⸗
etzbuchs sowie der 5§ 356, 360 der Militärstraf⸗
kichtpordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗
lichtig erklaͤrt.
Colmar i. G., den 23. Mai 1907. Gericht der 39. Division.
Fahnenfluchtserklärung.
äiments Rr. II0, wegen Fahnenflucht, wird auf und der S§5 60 ff. des Mülltärstrafgesetznuchs wie der 85 356, 560 der Milttärstrafgerichts. mina der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig tllart.
starlsruhe, den 24. Mal 1907.
Gericht der 28. Division.
Fahnenfluchtserklärung.
ichtzordnung der Be chuldigte hierdurch für fahnen ichtig erklärt. Metz, den 24. Mal 1907.
Gericht der 33. Division.
Aufgebote, Verlust.. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
rs) waugsversteigerung. Im Wege . Zwangzvollftreckung soll das in derlin, Weldenweg Nr. t, Ecke Hübenerstraße, be tene, m Grundbuche des Königlichen Amttgerichtz herlin. Mitte von Lichtenberg Band 19 Blatt Nr. 629
——
geb. Jurick, in Berlin am 23. August 1907, Vormittags 10 Uhr, durch das unterieichnete Gericht, Neue Friedrich straße 12/15, Zimmer Nr. 113/115, drittes Stock werk (III), versteigert werden. Nach der Grund⸗ steuermutterrolle Artikel Ne. 9326 besitzt das Grund—⸗ stück als Kartenblatt 48 Parzelle 873/63 eine Fläche von 6 a 61 am und ist zur Grundsteuer nicht ver⸗ anlagt. Nach der Gebäudesteuerrolle Nr. 32 213 be- steht das Grundstück gus einem Vardereckwohn⸗ gebäude mit Hof und Kohlenplatz und ist mit einem jährlichen Nutzungswert von 10470 „ mit jährlich 108 M zur Gehäudesteuer veranlagt. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 2. Mail 1907 in das Grundbuch eingetragen.
Berlin, den 15. Mat 1907.
Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 86. 12362 Zwangsversteigerung. ;
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von den Umgebungen Berling im Kreise Niederbarnim Band 131 Blatt Nr. 4895 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungt⸗ vermerks auf den Namen der Frau Louise Groth. geb. Dankert, in Hermsdorf eingetragene Grundstück am 28. Juni 1907, Vormittags 12 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin. Wedding, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, Treppe, versteigert werden. Daz Grundstück— Acker in der Kamerunerstraße in Berlin — umfaßt die Parzellen Kartenblatt 20 Nr. 618 / 0 ꝛc. und 23/55 26. in einer Größe von 8a, ist in der Grund⸗ steuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 23 231 verzeichnet und bei einem Reinertrag von 0, 38 Taler mit O, 11 M jährlich zur Grundsteuer veranlagt. Der Versteigerunggvermerk ist am 23. April 1907 in das Grundbuch einge⸗ tragen. Das Nähere ergibt der Aushang an der Gerichtstafel.
Berlin, den 1. Mai 1907. Königliches Amtsgericht Berlin Wedding. Abteilung b.
188771 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 151 Blatt Nr. 5507 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Architekten Herrmann Lange zu Rirdorf eingetragene Grundstück am 19. Juli 1907, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — N. 20, Brunnenplatz, 6 Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das Grundstück, ein Garten in der Martin Dpitzstr., Ecke Gottschedstraße, prov. Rr. 33, liegt in der Gemarkung Berlin und besteht aus der Parzelle 943 / 1 ꝛc. des Kartenblatts 23. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 23 857 mit einem Rein⸗ ertrag von C93 Taler verzeichnet, 11 a 901 4m groß und jur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 16. Mai 1907 in das Grundbuch elngetragen. Das Nähere ergibt der Aus⸗ hang an der Gerichtstafel.
Berlin, den 23. Mal 1907.
Königliches Amtsgericht Berlin Wedding. Abteilung 6.
die Nr. 1388 X 500 M, Lit. i . abhanden gekommen, was behufs des einzuleitenden Aufgebotsverfahrens hierdurch bekannt gemacht wird. Königsberg, den 25. Mai 1907. Ostpreußische General Landschafts ˖ Direktion. J. V. Dr. Leweck.
9901 Aufgebot.
Die Firma C. H. Puͤrschel in Forst i. 8. ver— treten durch den Rechtsanwalt Gössner daselbst, hat das Aufgebot des ihr angeblich abhanden gekemmenen, ultimo November 1906 fälligen, an ihre Ordre ge— stellten, von der Firma Ch. Salomon K Co. in Bukarest akzeptierten und bei der Firma Mendels⸗ sohn C Co. in Berlin C. domizilierten Wechsels über 316,85. 6 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Dezember 1907, Vormittags EI Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 12 — 15, III. Stock, Zimmer 113/1165, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte, anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 22. April 1907.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
18892 Aufgebot.
Der Präsident des Königlichen Oberlandesgerichts zu Breslau, vertreten durch den Ersten Gerichts schreiber, Amtsgerichtssekretär Kalkstein in Neu—= mittelwalde, hat das Aufgebotsverfahren, betreffend die Amtskautlon des in der Zeit vom 1. November 1905 bls 31. Juli 1906 bei dem Amtsgericht in Neumlttelwalde angestellt gewesenen Gerichtsvoll⸗ ziehers Kade, jetzigen Amtsgerichtskanzlisten in Waldenburg, bestehend aus den im Kautions⸗ depositorium der Justizhauptkasse in Breslau ver wahrten Schuldverschreibungen der Preußischen kon. solidierten 3prozentigen Staatsanleihe von 1898 F Nr. 187 511 und 187 514 über je 300 K nebst zugehörigen Zinsschelnen und Zingerneuerungsscheinen beantragt. Alle diejenigen, welche Ansprüche an den ehemaligen Gerben he Kade aus seinem Blenstberhältnis zu haben vermeinen, werden auf— gefordert, ihre Anspruüche an der Amtskaution spä lestens in dem auf den 25. Juli 1907, Vor- mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebottermine anzumelden, widrlgenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen an der Kaution ausgeschlossen werden und die Amtskaution freigegeben werden wird.
Neumittelwalde, den 22. Mai 1907.
Königliches Amtsgericht.
18887
Der Stellenbesitzer Heinrich Elsner in Wittgen dorf, vertreten durch den Justlzrat Kurnik in Landes. hut, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf den thm gehörenden nach n n, Grundstücken in Abt. III eingetragenen Rechte
a. des auf dem Grundstück Nr. 29 Wittgendorf in Abt. II unter Nr. 8 eingetragenen Anrechts der Geschwister Karoline und Peter Rösner auf z des
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
künftigen, die Summe von 600 Tlr. übersteigenden Verkaufspreises, eingetragen zufolge Verhandlung vom 29. Mai 1843,
b. der auf dem Grundstück Nr. 199 Wittgendorf in Abt. III unter Nr. 1 und 2 eingetragenen An- sprüche auf Deckung wegen Ausfalls in der Sub- hastation,
1) des Bäckermeisters Jakob Keller zu Friedland mit 1108 Tlr. 16 Sgr. 3 Pfg. und mit 601 Tlr. 8 Sgr. 9 Pfg., ;
2) des Gasthofsbesitzers Wilbelm Tschöpe zu Landeshut mit 1710 Tlr. 13 Sgr. 9 Pfg. und 350 Tlr. 7 Pfg.,
3) des Försters Rieger zu 13 Tlr. 20 Sgr. 8 Pfg. (.
eingetragen auf Grund der Verfügung vom 21. Juli 1863 bejw. 9. Dejember 1868 gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die unbekannten Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1907, Mittags 12 Upbr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte an- zumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit den Rechten erfolgt.
Landeshut, den 21. Mai 1907.
Königliches Amtsgericht. (18900 Aufgebot.
Der Wirt Hch. Zinke zu Werne hat das Aufgeboi des Grundstücks Stadt Werne Flur 3 Nr. 962 90,40 2c. am Burgtor, Hofraum, groß 11 4m, zwecks Ein tragung in das Grundbuch beantragt. Es werden desbalb alle, welche das Eigentum des gen. Grund stücks in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf 12. Juli 1907. Vormittags LI Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumel den, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden.
Werne, den 23. Mai 1907.
Wittgendorf mit
(19301 Aufgebot. Mittels Rejesseg Nr. 23 30s vom 3 März
1907, bestätigt am 11. April 1807, ist zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig und dem Bahnwärter Friedrich Noth. durft in Seesen die Ablösung der dem Grundstück No. ass. 74 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge einer Brennholjnaturalrente aus den Herjog. lichen Forsten des vormaligen Communion· Sares gegen eine Kapitalentschädigung von 720 4 nebst o/o Zinsen p. a.,, vom 2. Januar 1907 an erechnet. vereinbart worden. Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, in * . werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die abgeloste Berechti - gung resp. dag zur Auszahlung kommende Ablssungs kapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, folche Ansprüche spätestens in dem zur Auslahlun des vorgedachten Ablösungskapitals nebst Zinsen au den 11. Juli 1907. Vor mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte an= esetzten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit olchen Ansprüchen der Antragstellerin gegenüber auggeschlossen werden sollen. Seesen, den 15. Mai 190. Herzogliches Amtsgericht. O. Müller.
21. Febr.