1907 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Das ertreiche Katangagebiet wird so in Bälde mit der Küste ver⸗ bunden sein. Gleichzeitig hat die Congoreglerung die Ausführung preier anderer wichtiger Bahnstrecken genehmigt, 1800 Km lange, direkte Linie von Leopoldville durch den ganien Süden des Congostaateg nach dem fruchtbaren und minenreichen Gebiete von Kassai und Katanga, ferner eine Linie von Stanleyville nach Mahagi am Albertsee zur Verbindung mit Englisch⸗Ostafrika und Aegypten, Das t endlich eine Linie von Buli nach Kibanga am Tanganikasee, zur Ver⸗ 4 bindung mit Deutsch⸗Osftafrika. Würde auch die deutsche Bahnlinie von Udjidii am Tanganilasee nach Daressalam in absehbarer Zeit vollendet, fo wäre die Durchquerung Afrikas mit Dampferverkehr

. in Vergleich mit den anderen afrikanischen Kolonien ergibt

folgende Zahlen:

England, Eisenbahnen in Betrieb 13 117 Km, in Betrieb oder Bau

und genehmigt 15 113 km,

Frankreich, Eisenbahnen in Betrieb 5ßb! Em, in Betrieb oder Bau in Betrieb oder am ,. Gifenbahnen und Dampfschiff wege in Betrieb 2682 km,

und , 9849 km, Deutschland, Eisenbahnen in Betrieb 1398 km, Bau und genehmigt 1988 km,

n Betrieb oder Bau und genehmigt 7262 km

Auf je 100 000 Einwohner verteilt, ergeben sich die Vergleichs⸗

zahlen:

Berland z. 43 km Bahn in Betrieb, zo km in Betrieb, Bau und

Vorbereitung,

Frankreich 1.81 Rm Bahn in Betrieb, 3.21 km in Betrieb, Bau

und Vorbereitung,

Deutsch land 1.21 Em Bahn in Betrieb, 173 km in Betrieb,

Bau und Vorbereitung, Congostaat 141 kin Bahn in Betrieb 3,

und Vorbereltung. (Bahnen und Dampfschiffe. Für Deutschland sst dieser Vergleich recht ungünstig. Der Redner wies zum Schluß die englischen Vorwürse gegen den Congo2 staat und seinen Souverän zurück und sprach die Anficht aus, daß die weit aus schauende Verkehrgpolitik des Congostaates auch für die deutschen

Kolonien in Afrika vorbildlich sein sollte.

Theater und Mufik.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, eine Wiederholung von Salome,; statt, in den Hauptrollen durch die Damen Rose, Plaichinger, Goetze, die Herren Sommer, Berger, Kirchhoff, Bachmann u. A. besetzt. (Anfang 8 Uhr.)

der Kapellmeister Blech.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Wallen⸗ steins Tod mit Herrn Matkowzty als Wallenstein, aufgeführt. In ben übrigen Hauptrollen sind die Herren Kraußneck, Staegemann, Arndt, Keßler, Pohl, Vallentin, Dberländer, Patry. Boettcher und die Damen von Arnauld, Wachner und Lindner beschäftigt.

Der Gastvertrag mit Pepi Glöckner im Lustspiel haus, der vorerst auf 14 Tage abgeschlofssen war, wurde auf vorläufig einen

Monat verlängert.

Rückblick auf den Spielplan der Königlichen Oper für 19061907. Die Königliche Oper beschließt am 19. Juni ihre diesjährige Spielzeit. Vom 15. August 1906 bis einschließlich 4. Juni 1907 sind nachstehend genannte Neueinstudierungen bezw. Oper in 4 Akten von G. Phet von 15. September is66 bis 2. Juni Jo zs mal. der. Genossenschast freiwilliger 23 Rigoletto“, Oper in 4 Akten von G. Verdi (in italienischer Sprache) vom 4. Oktober bis 237. November 1906 4 mal, 3) . Mar⸗ garete r, Dper in 5 Akten bon Ch. Goungd, vom 20. Oktober 1906 bis 7. Mar 19077 mal, 4 Salome“, Drama in 1 Akt von Wilde, Nufft von R. Strauß, vom 5. Dezember 1906 bis 29. Mai 1907 38 mal. (Gine Vorstellung fiel aus wegen Verfageng der elektrischen Beleuchtung.) 3 „Zar und Zimmermann;, komische Oper in 3

Lortzing, vom 31. Dejember 1906 bis . April 19807 6 mal, 6) Der Postillon von Lonjumegu-, komische Oper in 2 Akten von Addm, vom 27. Januar bit 26 Februar 19077 mal, 7) Falstaff !, syrische Komödie in 3 Akten von G. Verdi, vom 12. Februar his 19. Februar 1907 3 mal. 8) „Daz war ich“, Dorfidvlle in 1 Akt von X. Blech, vom 20. Februgr bis 26, April 1907 4 faule Hans‘, Oper in 1 Alt von A. Ritter, am 16) „‚Pique Dame, Oper in 3 Akten von P. Tschaikowsky, vom 20. Mär; bis 15. April 1997 5 mal, II) Marie, die Tochter des Regiments, Oper in 2 Akten von G. Donizetti, vom 1. bis

Neuheiten gegeben worden: I) Carmen,,

1 mal,

4. Juni 3 mal. Außer diesen Werken die Königliche Kapelle und die an

10. Juni ist die 160.

Die Reiche rsche Hochschule für dramatische Kunst hatte unter ihrem Virektor Friedrich Moest im Saal Bechstein am Montag von ihren Schülern und Schülerinnen Szenengufführungen Die Beherrschung Tes sprachlichen und mimischen Ausdrucks der einzelnen Darsteller war

klassischer und moderner Schauspiele veranstaltet.

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern. haus. 145. Abonnement zvorstellung. Salome. Drama in 1 Aufjuge, nach Oskar Wildes leich namiger Dichtung in deutscher Uebersetzung von a. Lach⸗ mann. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Dberregisseur Droescher. Anfang ð Uhr.

Schauspielhaus. 150. Abonnements vorstellung. Wastensteins Tod. Trauerspiel in 5 3 von Friedrich von Schiller. Regie: Herr Keßler Anfang 7 Uhr.

Neueg Operntheater. Unter Leitung des Direktors:

des Jof Ferenczy⸗Ensembles. 49. Vor⸗ stellung. Wiener Blut, Operette in 3 Akten von Johann , Regie: Adolf Kühng. Diri⸗ gent: Fritz Redl. nfang 71 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 142. Abonnements⸗ vorstellung. Marie, die Tochter des Regiments. Romische Oper in 2 Akten von Gastano Donizetti. Tert nach dem Französischen des Saint Georges und Bayard von C. Gollmick. Anfang 73 Uhr.

Schausplelhaug. 151. Abonnements porstellung. Die N cinerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 77 Uhr.

Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gasssplel des Jofs Ferenczy⸗Ensembleg. Ho. Vor⸗ stellung. Die sieben S waben. Operette in 3 tien von Hugo Wittmann, und J. Bauer. Mufik von Karl Millöcker. Regie; Hermann Litt. Dirigent: Fritz Redl. Anfang 74 Uhr.

. dem Gastspiel der Monagassischen Truppe beteiligten Ressorts noch die vorbereitende Tätigkeit und Ausführung folgender neuer Werke: JJ „Damnation de statt. Karten zu 30 . sind nur Faust“ von Berlioz, 2 ‚„Méphistophélos, von Boito, 3) Don Farlos“ von Verdi, 4) „Ehéodora. bon Leroux, 5) „Höérodiade“ von Massenet. Am 18 April fand die 2656. Aufführung von „Mignon“ statt; am 22. Februar die 100. von „Siegfried, am z. Sktober 1906 die 50. von Rigolette , am 25. Januar dle 2b. des Barbiers von Bagdad“ und der „‚Abreise'. Für Montag, den sederholung von Rienn“ angesetzt.

nämli eine

Leistungen.

2. Juli in fahren. Der Dregdener in der Kreuzkirche zu

gegeben wird, ist auf Dienstag,

besonderen für die reiferen

Jahres etwa fünstausend

Dirigent ist

Mittel ausgeworfen. Die F

wurde beraten.

Akten von nitãtskolonnenmitglieder

mal, 9) „Der 8. März 1907 Frühlingsfest‘ am

entfielen für

von 766 Personen geben werden.

Das 23. Mitteldeutsche bis 25. d. M. in Halle a. S. s

Hoheit der Kronprinz.

oft überraschend wirkungsvoll. Auch das flotte Zusammensptlel in der Schlußnummer: „Der Biberpelz. von Hauptmann, verdient mit be, sonderer Anerkennung bervorgehoben zu werden. die Hilfe von Kulisse, Kostüm und Maske erhöhte noch den Wert der

rogramm ju dem während der Tage vom 29. Juni bis re td en stattfindenden 43. Tonkünstlerfest des Allge⸗ meinen Deutschen Mu e nene e genre se mühe ondichter ert Fu at für den Vor⸗ abend des ersten Festtages, Freitag, den 23. Juni, Abends . Uhr, Straße hon finem Automo . sten Festtag gf . * ft. ö , 9 . 5. . anderes Automobil fuhr in der Friedrichstraße Selig sind, die in dem Herrn sterben⸗, kirchliche Ton dichtung für Soli, 9 ö n. Thor, Srgel und Orchester, angekündigt, zu der die an dem Tonkünstler⸗ 9 fest teilnehmenden Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Mustkvereins eingeladen sind. Ver Begrüßung sabend, der ju Ehren der am Feste teilnehmenden Tonkünstler von der den 2. Juli festgelegt worden und fol im Anschluß an das zweite Orchesterkonzert auf dem Königlichen Belvedere (Brühlsche Terrasse) stattfinden.

In Weimar hat sich am 30. September 1906 der Deutsche Sch ile rbund gebildet, der am Weimarischen Hoftheater alljährlich Festspiele für die deutsche

anstalten Deutschlands veranstalten will. in sechs Wochenzvklen von Meisterwerken der der Weltliteratur bestehen und während der großen Ferien jedes ; Teilnehmern ; gemacht werden. Nebenher soll der Besuch der zahlreichen geweihten Stätten Weimars, der Lustschlösser seiner Umgebung, der durch ge⸗ schichtliche Bedeutung und Raturschönheiten berühmten Orte Thüringeng, wie der Wartburg, Jenas usw.,, gehen, sodaß die Schülerfahrt nach Weimar für jeden Teilnehmer ein unvergeßliches großes Erlebnis und eine dauernde Bereicherung seines geistigen Lebens bedeuten würde. Um das nationale Unternehmen zu ermöglichen, müssen sich pierzigtausend Deutsche im Reiche und auswärts finden, die mit dem Mindestbeitrag von 1 46 dem Deutschen Schillerbunde beitreten. Höhere Beiträge und öffentliche oder private Stiftungen für den sdealen Zweck find erwünscht. Die und die Geschäftsstelle des Deutschen Schillerbundes in Weimar nehmen Anmeldungen und Beiträge entgegen.

Mitglieder des Nationalausschusses

Mannigfaltiges. Berlin, 6. Juni 190.

Das Zentralkomitee vom Roten Kreuz erstattete in einer am 36. v. M. unter seinem Vorsitzenden, dem Vizeoberzeremonien⸗ meister und Königlichen Kammerherrn B. bon dem Knesebe gehaltenen Sitzung kurzen Bericht über die bevorstehende Teilnahme an' der Vsii. Internattonalen Konferenz vom Kreuz in Lon don und über seine westafrikanischen Expeditionskorps. jetzt allein bon dem genannten Zentralkomitee 760 092, 14 ιο zur Be⸗ schaffung von Materlalgaben usw. sowie zur Unterbringung von 686 ge⸗ nesenden Offizieren und Mannschaften in Bädern verausgabt worden. Die Notwendsakeit eines weiteren Vorgehens nach dieser Richtung ergibt sich auß den immer noch in großem Umfange einlaufen den Anforderungen. Zur vermehrten Ausbildung von Mannschaften der Sanitätskolonnen und Krankenpfleger im Kriege wurden ö rage der Einführung einer leichteren Dienstbektleidung des männlichen Personals für den Friedensgebrauch Bewilligungen zur Beschaffung von Bekleidungen und Außzrüstungsstücken und zur Abhaltung von Uebungen für freiwillige Sanltätskolonnen wurden ausgesprochen. Die Vor⸗ bereitungen zur Einführung einer Hafipflichtversicherung für die Sa⸗ sind nahezu Bildung einer Schwesternschaft. für die Provinz Westfalen mit be⸗ sonderen, den örtlichen Verhältnissen angepaßten Statuten fand Billigung. Ueber die Annahme einer dem preußischen Zentralkomitee zugedachten Schenkung von 30 000 wurde vorbehaltlich der Aller⸗ höchsten Genehmigung Beschluß gefaßt.

12 Berliner k, veranstalten ein gemeinsames

onnabend in der Brauerei Königstadt (Schönhauser Allee 9— 10. Die Festteilnehmer versammeln sich von 4 Uhr ab im Garten, wo die Kapelle des 2. Garderegimentz unter Leitung des Königlichen Musikdirigenten M. Graf von 6 Uhr an konzertiert. Die Gesaͤnge des 500 finden von 6— 3 Uhr unter , von ei den Ehöre und bei den meisten Organisten zu haben. Der Ext rag dient zur Unkosendeckung für ein am 26. Oktober in der alten Garnison— kirche fiattfindendes Konzert, das die vereinigten Chöre in Stärke

Bundesschießen findet vom 16. tatt. Die Anmeldungen auswärtiger Schätzen sind, wie mitgeteilt wird, überaus zahlreich eingegangen; auch sst eine stattliche Reihe kostbarer Preise von Fürstlichkeiten und sonstigen Spendern gestiftet worden. Müilteldeutschen Bundesschießens ist Seine Kaiserliche und Königl

Erfurt, Der Verzicht auf

hatte einen elektrischen

te gestern

Zemmxrich Stadt Dresden ,, nummer 114) blutüberströmt

geschafft.

Jugend beider e h e hien m Schulter erlitt.

Schuler aller höheren ehr⸗ Die Festspiele sollen

deutschen und 8 .

auf einem Sal

umsonst zugänglich

Mr. Shorler

auf den vo rde bahnhof . R

Sechs beladene ist eingeleitet.

denkmal kom

die 9. Symph c ab⸗ Radolin für

Roten Maßnahmen zu gunsten des süd⸗ Banach sind für das letztere his St. Pet brunst zerstö

500 Häuser, d

Erdstoß von gerichtet.

Herkomerfahrt stürzte kurz vor Er und zog sich eine schwere Verletzung zu. furter Krankenhaus gebracht. Ein anderer Insasse elnes anderen Automobils erlitt eines leichten Zusammenstoßes.

paratur konnte das Gotha wurde ein ö . Knabe

konkurrenz auf der

Paris, 5. Juni.

5. unt. (W. T. 2 Ein Teilnehmer der urt aug dem Automobil

Er wurde in das Er—⸗

eine Verletzung an der Stirn infolge Dag Automobil Nr. 52 leichten Zusammenstoß mit einem Wagen der

Straßenbahn. Nach Vornahme einer Re⸗ utomobil seine Fahrt fortsetzen. In rig beim Ueberschreiten der l überfahren. Das Kind erlitt einen

Baum und wurde stark beschädigt. In Freiberg früh bei der Durchfahrt der Wagen der Herkomer⸗ BYregsdner Straße der Glasarbeiter einen großen Bernhardinerhund, der in Gefahr

war, überfahren zu werden, retten wurde jedoch selbst dabet

agen des Rittmeisters von Arnim (Start⸗ erfaßt und über fahren. Der Verunglückte wurde unb mit verletzter Wirbelsäule ins Krankenhaus Dem „Meraner Tageblatt wird aus Gößnitz ge⸗

nlbel: In der Mittelstraße wurde ein Mädchen von dem Wagen Nr. 138 der Herkomerfahrt erfaßt und eine Strecke weit mit⸗ geschleift, sodaß es erhebliche Verletzungen an der rechten

Juni. (W. T. B.) Die englischen Journalisten

trafen gestern vormittag, nachdem sie Rüdesheim besucht hatten, hier

ondampser ein. Abends fand im prächtig geschmückten

Gürzenichsaal ein Festessen statt, bei dem der Beigeordnete Farwick die Gäste willkommen hieß.

Weitere Trinksprüche wurden von

(The Spheres, Ernst Posse (Kölnische Zeitung) und Pr. Shristians Morning Leader) ausgebracht. sche Zeitung)

! Aachen, 6. Juni. (W. T. B.) Antlich wird gemeldet: Heute früh 12 Uhr 30 Minuten fuhr infolge Zugtrennung der hi

ntere ren Teil des von Skation Brand in den Bütten ote Erde“ einfahrenden Güterzuges 8693. Von

den 4 Bremsern des hinteren Zugteiles wurden der Hilfsbremser Zennes aus Montenau getötet und Paquin schwer verletzt.

Wagen wurden gänzlich zertrümmert. Die Untersuchung

(W. T. B.) Das hiesige Beethoven⸗ ite, das gestern in der Großen Oper ein

glänzendes Festkonzert veranstaltet hatte, wobei Saint⸗Sasns

onle dirigierte, überreichte dem Botschafter Fürsten seine werktätigen Sympathien eine eigens geprägte

Beethovendenk münze.

ers burg, b. Juni. (W. T. B.). Eine Feuersg⸗ rte den' Ort Stolbzy (Gouv. Mink) vollständig. as Post. und Telegraphenamt liegen in Asche. Dle

Lage der Einwohner ist verjweifelt.

San Francis o 6. Jun. (B. J. B). Heut nittag I libr 27 Min uten ereignete sich hler ein von Norden nach Süden gehender

15 Sekunden Dauer. Schaden wurde nicht an⸗

beendet. Ein Antrag auf

geschütze und Kermanscha

Personen zählenden Gesamtchort rofessor Egidi im Saal itgliedern der beteiligten

im Bezirk C

Protektor des bie n gn, e

Dentsches Theater. Freitag: Robert und Bertram. Anfang 71 Uhr. Sonnabend: Zum ersten Male: Der Jongleur.

Kammerspiele: Freitag: Frühlings Erwachen. Anfang 38 Uhr.

Cessingtheater. Gastspiel des Theaters an der 26 Freitag, Abends 8 Uhr: Die Fleder · maus.

Sonnabend und folgende Tage: Die Fledermaus.

Schillertheater. O. (Wallnertheater) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Moloch. Gine un⸗ bollendete Tragödie (2 Akte) von Friedrich Hebbel. Hierauf: Der zerbrochene Krug. Ein Lustspiel In 1 Aufiuge von Heinrich von Kleist.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Perrichons Reise.

Sonntag. Nachmittagt 3 Ubr: Traumulus. Abends 8 Uhr: Perrichons Reise.

Charlottenbur (Bigszmarckstrahe, Ecke der Grolmanstraße). reltag, Abends 8 Uhr: Die re ng. Komödie in 4 Akten von Artur

nter.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Schmuggler.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pfarrer von Firchfeld. Abends h Uhr: Die Schmuggler.

Komische Oper. Freitag, Abendow 8 Uhr:

Hoffmanns Erzählungen. Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.

Theater des Mestens. (Station: Zoologischer

Garten. Kantstraße 12) Freitag, Abends 8 Ubr: Gastspiel des Neuen Operettentheaters aus Hamburg. Die lustige Witwe. Operette in 3 Akten von . Fon und Teo Stein. Musik von Fran ehr.

Sonnabend und folgende Tage: Die lustige

Cullspielhans. (Friedrichftraße 236) Freitag, Abends 8 Uhr: Die Welt ohne Männer. Sonnabend: Die Welt ohne Männer.

Schillertheater X. (Friedrich Wilhelmstãdtisches N Freitag, Abendst 8 Uhr: Drei Paar n e. Sonnabend: Drei Paar Schuhe.

Nestdenztheater. (Direttion: Richard llexander) Freitag, Abend 8 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Schwank in 3 Akten von M. Hennequin

und P. Veber. Sonnabend und folgende Tage: Haben Sie nichts zu verzollen ?

Thaliatheater. Nreodener Straße 7as73. Di. rektion: Kren und Schönfeld.) Freitag, Abends 3 ühr (Sommerprelse)h: Charleys Tante. Parkett · fauteull 2 0

Jonnabend und folgende Tage: Charleys Tante.

St. Petersburg, 6. Juni. Telegraphenagentur“ meldet aus Teheran—

Generalgouverneur von Luristan und Burudschird, Salar ed Dauleh, sind 100 persische Reiter, Gebirgs⸗

den beiden Parteien ausgebrochen. sind getötet worden.

Hongkong, 6. Juni. Räuber haben die Marktstadt Chutnuiwau, drei Meilen

von Weichou entfernt, Schmihow und Wonglik besetzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Die „St. Petersburger Gegen den Prinzen

Infanterietruppen abgeschickt worden. In h sind offene Feindseligkeiten zwischen Eine Anzahl Personen

(W. T. B. Zweihundert

geplündert. Freibeuter halten Gleichzeitig ist ein Aufstand heung⸗Tausch an ausgebrochen; nach Weichow

sind die nötigen Schutzmannschaften abgegangen.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeih von Puttkamer mit Hrn= Leutnant Walter Liegener (Lossin i. Pomm..

Verehelicht: Hr. Leutnant Ernst von Reiche mit Frl. Christa von Götz (Hohenbocka). Hr. Haupt⸗ mann Hermann Graf von Schlleffen mit Irl⸗ Sophie ˖ Charlotte von Reiche (Rosbitel . Hr. Teulnant Joachim von Brederlow mit Frl. Char⸗ lotte von Heydebreck (Cüneburg).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Julius Frhrn⸗ von Wangenheim (Dom. Hayna, Post Wolfs⸗ kehlen).

Gestorben: Hr. Kammergerichts⸗Senatsprãäsident a. D., Geheimer Oberjustizrat Gustav Spener (Berlin). = Hr. Legationgrat Ottobald Frhr. von Werthern (Badenweiler).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin⸗

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt Berlin 8sW., Wi helmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

Amtliches.

Königreich Preußen.

Gesetz,

betreffend Abänderungen des , , vom 27 März 168572 und der Gesetze vom 31. März 1882, vom 260. März 1890 und vom 26. April 1896.

Vom A. Mai 190.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Artikel I.

An die Stelle des 5 4 des Penstonsgesetzes vom 27. Marz 1872 (Gesetzsamml. S. 258) iritt folgende Vorschrift:

§ 4.

Das gegenwärtige Gesetz findet auch auf die Oberwachtmeister und Gendarmen der Landgendarmerie Anwendung; dagegen erfolgt die Penstonierung der Offinere der Landgendarmerle nach den fuͤr die Sffiziere des Reichsbeeret geltenden Vorschriften mit der , gabe, daß der Berechnung der ö das pensiongfähige Dienst⸗ inksmmen der denselben Dien tgrad bekleidenden Offtziere des Reichsheeres u Grunde gelegt wird.

Artikel II.

An die Stelle des 5 8 des Gesetzes vom 27. Mär 1872 in der Fassung des Geseßzes vom 31. Mär; 1852 (Gesetzsamml. S. 133)

tritt folgende Vor chrift:

Die Pension beträgt, wenn dle Versetzung in den Ruhestand nach vollendetem jehnten, jedoch vor vollendetem elften Dienstjahr eintritt, ve,. und steigt mit jedem weiter zurückgelegten Dienst⸗ jahre bis jum vollendeten dreißigsten Dienstjahr, um iso und pon da ab um 1si30 des in den 10 bis 12 bestimmten DVienst⸗ einkommens.

Ueber den , 6sgo dieses Ginkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt.

In i . § 1 Abf. 2 erwähnten Falle beträgt die Pension 20sco, in dem Falle des §7 höchstens ?0 60 des vorbezeichneten Dienst⸗

inkommens. . Attilel In.

An die Stelle der Abs, 1 und 2 des d 16 des Gesetzes vom 27. Marz 1872 in der Fassung des Gesetzes vom 31. März 1832 treten folgende orschriften: , r Dienstzeit, welche vor dem Beginne des achtzehnten Lebens jahres liegt, blelbt 6. Berechnung. : . Nur im Krieggfalle wird die Militärdtenstzeit vom Beginne des Krleges, beim Eintritt in den Militärdienst während des Krieges vom Tage des Einteitts ab gerechnet.

Artikel IV. An die Stelle des 5 17 des Gesetzes vom 27. März 1872 tritt folgende Vorschrift:

17

Für jeden Krieg, an welchem ein Beamter im preußischen oder im Reichzheer oder in der preußischen oder Kaiserlichen Marine pvrer bel den Kaiserlichen Schutztruppen teilgenommen hat, wird demselben ju der wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr zuge⸗ rechnet; jedoch ist für mehrere in ein Kalenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahrs zulässig.

Wer als Teilnehmer an einem Kriege anzusehen ist, unter welchen Voraussetzungen bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurechnen sind, welche militärische Unternehmung als ein Krieg im Sinne dieses Gesetzes anzusehen und welche Zeit als Kriegszeit ju rechnen ist, wenn keine Mobil machung oder Demobil. machung stattgefunden hat, rafür ist die nach 8 17 und 5 7 der Reschsgesetze vom 31. Mai 1906 (Reichsgesetzbl. S. 65 und 593) in jedem Falle ergebende Bestimmung des Faisers maß gebend.

Für die Vergangenheit bewendet es bei den hierüber durch Königliche oder Kaiserliche Erlasse gegebenen Bestimmungen.

Artikel V. setzes vom 27. März 1872 in der Fassung z I890 (Gesetzsamml. S. 43) wird

folgende Vor 3) D

3) vor seiner An⸗

zverhältnis eines

verrichtungen schäftigung zu Artikel VI.

m § 19a des Pen onggesetzes (Artikel 111 des Gesetzes vom 256. rng Gesetzsamml. 8 6 wird hinter dem Worte Unterrichtsanstalt eingefügt: „oder einer staatlichen Präparanden · anstalt!. j

erner wird dem § 192 folgender Schlußsatz hinzugefügt:

ö Den in Ruhestand tretenden Schulaufsichts beamten im Haupt; amt sst nach Maßgabe dieses n, . die gesamte Zeit als ienst⸗ zelt anzurechnen, während welcher sie innerhalb Preußens oder eines von Preußen erworbenen Lanbegteils im öffentlichen Schuldienst oder im Bienste als Pfarrer einer evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche geftanden haben.

Artikel VII. . An die Stelle des 5 265 des Gesetzeg vom 27. Märj 1872 tritt

folgende Vorschrift: 26

Die , werden fad scdes Kalendervlertellahr im voraus in einer Summe gezahlt. Artikel VIII. ; Der 8 A deg Gesetzes vom 27. März 1872 erhält als Abs. 2 26 ki e g gl. Staatsdienst im Sinne dieser Vorschrist gilt außer dem Militär. und Gendarmeriedienste jede Anstellung oder Beschästigung als Beamter oder in der Gigenschaft eines Beamten im Dienste des Deutschen Reichs, eines Bundesstaats, eines deutschen Kommunalverbandeg, der Verficherungtanstalten für die

d stäundlscher oder solcher Institute, welche e ., r n. n i bes Reichs, eines Bunde staats

n Kommunalverbandes unterhalten werden. e, 96 5. een des früheren und des neuen Diensteinkommentz sind diesenlgen Beträge, welche für die Bestreitung von Repraͤsen⸗ latlons. oder Blenstaufwandekosten sowie zur Gntschäadigung für außergewöhnliche Teuerunggverhãältnisse gewährt werden, und die Drlsjulagen der uglandsbeamten n cht in Ansatz ju bringen; die

Erste Beilage

Dilenstwohnung ist mit dem penstonsfühigen oder sonst hierfür fest· esetzten Werte, ber a bn gg de gn, oder eine dementsprechende ulage mit dem pensions fähigen Betrage oder, sofern er nicht

Fensionsfahlg ist, mit dem Durchschnittesatz anzurechnen. Ist jedoch

bei! dem neuen Diensteinkommen der wirkliche Betrag des

Wohnungegeldzuschusses oder der Zulage geringer, so ist nur dieser

J Artikel TX.

An die Stelle der Abs. 2 und 3 des S 28 des Gesetzes vom 2. Mär 1872 treten folgende Vorschristen: .

Neben einer hiernach neuberechneten Pension ist die alte Pension nur bis zur Erreichung des senigen Pensionsbetrags zu zahlen, welcher sich für die Gesamtdtenstjeit aus dem der Festsetzung der alten Pension zu Grunde gelegten Diensteinkommen ergibt.

Dagfelbe gilt, wenn ein Pen siondr außerbalb des unmittelbaren preußsschen Staattzdienstes im Reichs. oder Staatsdienst im Sinne der Vorschrlft im § 27 Abf. 2 eine Penston erdient.

Artikel X.

An die Stelle des § 31 des Gesetzes vom 27. März 1872 tritt folgende Vorschrift:

§ 31.

Hinterläßt ein Pensionär eine Witwe oder eheliche oder legi⸗ timierie Rachkommen, so wird die Pension noch für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (Gnadenvierteljahr) unter Anrechnung des vor dem Tode des Penslonärs fällig gewordenen Betrags gezahlt. Die Zahlung erfolgt im voraus in elner Summe

n wen die Jahlung erfolgt, bestimmt die Provinnalbehörde, auf deren Etat die Penston übernommen war.

Die Zahlung kann auf Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder poder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder überwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit ve . oder wenn und foweit der Nachlaß nicht autzrcicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken. =

Artikel XI.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1907 in Kraft.

Die auf gesetzlichem Anspruche beruhenden Pensionen der bereits zu oder vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand getretenen Beamten sind, sofern eit an einem der von deutschen Staaten vor 1871 oder von' dem Deutschen Reiche geführten Kriege tellgenommen haben, auf Grund des Artikels 11 mit Wirkung vom 1. April 1907 anderweitig festzusetzen. Unter der gleichen Vorgussetzung und in der ,. Weise können die auf Grund des §z2 Abf. ? oder des 8] des esetzes vom 27. Mär 1872 bewilligten Pensionen erhöht werden. .

Die Vorschriften des 8 2 des Gesetzes vom 27. März 1872 in der Faffung des Artikels VII] finden auch auf die zu oder vor dem 1. April 1507 in den Ruhestand getretenen Beamten Anwendung; desgleichen die Vorschriften des 28 jenes elch in der Fassung des? Artikels IX, wenn die Beamten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus den neuen Stellen aue scheiden. .

Ber auf Grund dieses Gesetzes den bereits pensionierten Beamten zu zahlende Penstont beirag darf nicht binter demjenigen zurückbleiben, welcher ihnen nach den bisherigen Vorschriften zusteht.

Die Vorschriften des Artitels X finden auf die Hinterbliebenen aller Pensionäre Anwendung, deren Tod am 1. April 190 oder später eintritt. ;

Die Vorschrift des Artikels VI] gilt für alle nach dem Inkraft⸗ treten dieseg Gesetzes zahlbaren Pensionen.

Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 2. Mai 19M. (Li. S. Wilhelm.

Fürst von Bülow. Graf von Posadows kky. von Tirpitz. von Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Finem. von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Arnim.

Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen betreskende rkg? r Grid beam len, oom 20 Mai 1882

und des Gesetzes vom 1. Juni 1897.

Vom A. Mai 190.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Artikel I. Im § ] des Gesetzetz betreffend die Fürsorge für die Witwen

und Wal en der unmittelbaren Staatsbeam ten, vom 20. Mai 1882 a nr. S. 298) fallen die Woite durch nachgesolgte

i . Artikel I.

An die Stelle des 8 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1882 in der fan des rf vom 1. Jun! 1889 (Gesetzsamml. S. 169) t de Vorschrift: 9 folge, . soll jedoch, vorbehaltlich der im § 10 ver⸗ ordneten Beschränkung, mindestens dreihundert Mark betragen und für Witwen der Staatsminister und Beamten der ersten Rangklasse fünftausend Mark und für Witwen der übrigen Beamten drei⸗

taufendfünfhundert Mark nicht übersteigen. Artikel III. inter 8 12 des Gesetzes vom 20. Mal 1882 wird folgende Vor schrist eingeschaltet:

des Witwen. und

zuständigen Pension die alte Pensi ü

§ 28 A ĩ 2 des her eg i vom 27.

. nsbetrags zu bern gen.

dag, den Lon en Fällen der Wiederanstellung eines Pensionãrt im Reichs. oder taalgdienst im Sinne der FS§ 27 und 28 jenes Gesctzes ist das Witwen. unb Walsengeld nach der aus Anlaß des Autscheidens des Verstorbenen aus dem unmittelbaren preußischen Staalgdienste festgesetzten Penston zu berechnen; jedoch sind auf die so ermittelten . e ie den Hinterbliebenen aus der neuen Stellung des Verstorbenen zustebenden Verforgungdansprüche an- zurechnen, insoweit die Hinterbliebenen obne diese Anrechnung mebr . würden, als ihnen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes

bel Zugrundelegung dez im Abs. 1, gedachten Pensiongbetrags zu ˖ stehen würde.

chen Staatsanzeiger. 1902.

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Artikel IV.

Im § 165 des Gesetzeg vom 20. Mai 1882 fallen die Worte oder des Gnadenmonattz' fort.

Artikel V. Der 5 20 des Gesetzes vom 20. Mail 1882 erbält zu Abs. 2

folgenden er . Der Verlust des Klagerechts tlitt auch dann ein, wenn nicht von den Beteiligten, über deren Anspruch die Prodinzialbehörde Entscheidung getroffen hat, gegen diese Entscheidung binnen gleicher Frist die Beschwerde an den Vepartementechef erhoben ist. Artikel VI.

Der Witwe und den Waisen eines Beamten, welcher unter dem Vorbehalte des Widerrusgz oder der Kündigung angestellt gewesen ist, ohne eine in den Besoldungsetats aufgeführte Stelle bekleidet zu haben, kann von dem Departementechef in Gemeinschaft mit dem ,,. Witwen, und Waisengeld big auf Höbe derjenigen

eträge bewilligt werden, welche ihnen zustehen würden, wenn der Beamte eine in den Besoldungsetats aufgeführte Stelle bekleidet hätte; ver Witwe und den Waisen eines solchen in den Ruhestand versetzten Beamten jedoch nur dann, wenn diesem auf Grund des 5 2 Abf. 2 des Pensionsgesetzes vom Y. Maͤrz 1872 eine lebenslängliche Pension bewilligt worden war.

Artikel VII. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1907 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Neues Palais, den . Mai 190. ( V. 8.) Wilhelm.

Fürst von Bülgw. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. von Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. von Bethmann Hollweg. Delbrück. Befeler. Breitenbach. von Arnim.

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Ver ordnung, die 6 der Gefängnisbeamten der Justiz⸗ verwaltung bei der el gn mf von Gefangenen außerhalb der Anstalt betreffend.

Vom 21. Mai 190.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des 5 12 des Gesetzes vom 24. März 1573 (Gesetzsamml. S. 122) und des Artikels V des Gesetzes vom 21. Juni 1897 (Gesetzsamml. S. 193), was folgt:

Die Entschädigungen, welche die Gefängnisbeamten bei Beaufsichtigung der im Freien außerhalb der Gefängnisse be⸗ schäftigten Gefangenen erhalten, sind nach folgenden Sätzen zu bemessen:

. Werden die Gefangenen in solcher Nähe der Anstalt beschäftigt, daß sie zur Mittagszeit in die Anstalt zurückkehren, so wird weder den mit der Leitung der Abteilung betrauten Oberbeamten, noch den zur Beaufsichtigung mitgegebenen Unterbeamten eine Vergütung gewährt.

2) Erhalten die Gefangenen die Mittagskost außerhalb der Anstalt, dergestalt, daß auch die Beamten auf der Arbeits⸗ stelle bleiben müssen, so werden einem Inspektionsbeamten brei Mark, einem Unterbeamten zwei Mark für den Tag

ewährt. h Ist die Entfernung der Arbeitsstelle von der Anstalt so groß, daß die Gefangenen auch zur Nachtzeit nicht nach der kr ß zurückkehren, so werden einem Inspektionsbegmten sechs Mark, einem Unterbeamten drei Mark gewährt, Unter⸗ kunft für die Beamten auf der Arbeitsstelle hat die Anstalt zu beschaffen. . ͤ . 4 gin ihre Beköstigung haben die Beamten in allen ällen selbst zu sorgen. om Arbeitgeber därfen sie nur mit ufsichtsbehörde beköstigt werden, die auch . Entschãdigung festsegt, aus der Beamten ver⸗

ã . der die dafür zu gewähren ö * Anstaltskasse zahlt und zu Lasten des beköstigten rechnen läßt. . ö

5) Außer den unter Nr. 2 und 3 bezeichneten Entschãdi⸗ gungen erhalten die Gefängnisbeamten die gesetzlichen Reise⸗ kosten, wenn sie die Arbeitsstellen, ohne mit dem Transpor der Gefangenen betraut zu sein, zu besuchen haben.

Beamie, welche den Transport der Gefangenen zu Fuß oder mittels der durch die Anstalt oder den rbeitgeber ge⸗ stellten Fahrgelegenheit begleiten, ohne daß sie für ihre Be⸗ förderung Kosten aufzuwenden haben, erhalten leine Reisekosten⸗ entschädigung. Waren von ihnen für die Beförderung Kosten aufzuwenden, so finden die Vorschriften über die Gewährung von Reisekosten Anwendung.

Urkundlich unter Unserer 8 Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 21. Mai 19M. (Li. S.) wilhelm. Freiherr von Rheinbaben. Beseler.

Nr. 46 des Zentralblatt der Sauderwaltung *. demut- egeben im r . der offentlichen Arbeiten. dom 8

at folgenden Inbalt: Amtliches Runderlaß dom:

Bestim mungen für die Aus fübrung don Konstrultionen aun

bei Vochbauten. Bestimmungen für die Aug übrung Ton Ken · 3 aus Gisenbeton bei Heckᷣuten. Nicht mailiheg: Gin. richtung eines Fischmarktea in Curdaden. Gedelmer Baurat 182 Schubert R Dag nene Dauptsteueramt in Giozau. Ber ⸗· mischtes: Mittellung äber dir Sch lenenstoßvorricht ang in AUmerlla. Gisenbabndirełtioa tprãsident Redlich J.