1907 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

4 Unberührt bleibt das Besoldungsdienstalter solcher ehe⸗ maliger Gendarmen und Schutzmänner, die vor dem Inkraft⸗ treten des Allerhöchsten Erlasses vom 18. Dezember 1895 Min.⸗Bl. f. d. i. V. 1896 S. 40 in den Subalterndienst übergetreten sind, und ferner das Besoldungsdienstalter solcher ehemaliger Unterbeamten, die ihre i n g, Unterbeamten⸗ stelle vor dem Uebertritt in den Subalterndienst aufgegeben haben, weil in diesen Fällen Militärdienstzeit auf das Be⸗ soldungsdienstalter bereits angerechnet worden ist.

5 Die Vordatierung des Besoldungsdienstalters hat Wirkung vom 1. Januar 1907 ab. Danach kann beispiels⸗ weise einem Regierungskanzlisten, dessen Besoldungsdienstalter vom 1. April 1904 auf den 1. April 1903 vordatiert wird, der Gehaltssatz von 18009 , vom 1. Januar 1907 (nicht vom; 1. April 1906) ab bewilligt werden. Nachzahlungen für die weiter zurückliegende Zeit finden nicht statt.

6) Für die nach dem 1. Januar 1907 in e getretenen ehemaligen Unlerbeamten, deren pensionssähiges Diensteinkommen als Subalternbeamte sich kurchz die jetzt nachgelassene Anrechnung von Militärdienstzeit erhöht haͤtte, ist unter Zugrundelegung der erhöhten Sätze eine anderweite Festsetzung der Pension vorzunehmen oder, soweit die Pension von uns festgeseßt ist, zu beantragen. Auch ist der erhöhte Gehaltsbetrag für die Zeit vom 1. Januar 1907 bis zum Tage des Uebertriths des Beamten in den Ruhestand nach— zuzahlen. Soweit die Beamten am oder nach dem 1. Ja⸗ nuar 1907 verstorben sind, ist der Gehaltsunterschied und der Mehrbetrag an Gnadenbezügen nachzuzahlen und die Um⸗ rechnung des Witwen- und Waisengeldes herbeizuführen.

7) Ziffer 14 der Ich i en heften enthält folgende

assung:

dan 14 Militäranwärtern“) ist nach Ziffer 3 der Bestimmungen, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienst⸗ alter der Zivilbeamten, vom 14. Dezember 1891 bei der ersten etatsmäßigen Anstellung als mittlere Beamte, als Zeichner oder im Kanzleidienste die aktive Militärdienstzeit bis zur Dauer eines Jahres mit anzurechnen. Ein gleiches hat zu eschehen, wenn die Anstellung des Militäranwaͤrters in einer . Anwärterklasse nicht vorbehaltenen Stelle des mittleren oder des Zeichnerdienstes erfolgt oder wenn n , ,

berechtigte aktive oder pensionierte Unterbeamte einschließli der Gendarmen und Schutzmänner im Subalterndienst etatsmäßig angestellt werden. Dagegen findet eine solche An⸗ rechnung nicht 6 bei Inhabern des Zivil versorgungsscheins, die a. schon vor dem Eintritt in das Heer als Zivilanwärter bei einer Behörde beschäftigt waren, nach dem Aus⸗ scheiden aus dem Heere wieder in ihr früheres Dienst⸗ verhältnis zurücktraten und demnächst gemäß der auf diesem Wege vor oder nach der Erlangung des Zivilversorgungsscheins erworbenen Anwart⸗ schaft als JZivilanwärter etatsmäßig angestellt

werden, oder

erst nach dem Ausscheiden aus dem Heere, aber bevor sie den Zivilversorgungsschein besaßen, als Zivilanwärter angenommen wurden und demnächst emäß der auf diesem Wege vor oder nach Er⸗ angung des Zivilversorgungsscheins erworbenen

Anwarlschaft als Zivilanwärter etatsmäßig angestellt

werden, oder erst nach dem Ausscheiden aus dem Hee n der Erlangunß ves Zivilversorgungsscheins für eine eil den Militär⸗

Laufbahn, deren Siellen an

anwärtern vorbehalten sind, n rundsätzen für Militärgnwärter, sondern auf ihren unsch unter den für Zivilanwärter vorgeschriebenen Bedingungen angenommen und demnächst auch als Zivilanwaͤrter etatsmäßig angestellt werden; bei solchen ehemaligen Milttäranwärtern, die als etatsmäßige Beamte bereils pensioniert waren und von neuem etatsmäßig angestellt werden, sofern es sich nicht um die Anstellung pen⸗ sionierter Unterbeamten, einschließlich der Gendarmen und . im Subalterndienste handelt.

) Den mit dem Zivilversorgungsschein aus der Land⸗ endarmerie ausscheidenden Oberwachtmeistern ist, wie bei 6 Gelegenheit zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerkt wird, bei der Anstellung in anderen Stellen des mittleren Zivilstaatsdienstes die Militärdienstzeit bis zur Dauer eines Jahres gleichfalls anzurechnen, wogegen eine solche An⸗ rechnung bei der Beförderung eines Gendarmen zum Ober— wachtmeister unterbleibt. . ;

Euer Hochwohlgeboren ersuchen wir ergebenst, wegen Durchführung der getroffenen Anordnungen das Erforderliche gefälligst zu veranlassen.

Berlin, den 31. Mai 190.

Der Der Minister der Innern. Finanzminister. Im Auftrage: Freiherr von Rheinbaben. von Kitzing.

1) An die sämtlichen Herren Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten und den Herrn Dirigenten der Königlichen Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau— kommission in Berlin.

Abschrift zur gefälligen Kenntnisnahme und entsprechenden

gleichmäßigen weiteren Veranlassung. Berlin, den 31. Mai 190. Der Finanzminister. Freiherr von Rheinbaben.

27) An sämtliche Königliche Regierungen und die König—⸗ liche Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin sowie an den Herrn Präsidenten der Königlichen Seehandlung (Preuß Staatsbank), den Herrn Präsidenten der Königlichen Hauptver⸗ waltung der Stagtsschulden, den Herrn Präsidenten der Zentralgenossenschaftskasse, den Herrn Vor— gesetzten der Königlichen Generallotteriedirektign, den Herrn Münzdirektor hierselbst sowie an die sämtlichen Herren Provinzialsteuerdirektoren und ben Herrn Generaldirektor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins in Erfurt.

Auf den Bericht vom 31. März 1907 will Ich die Vorschrift' unter Nr. 3 der von Mir unter dem 14. Dezember 1891 genehmigten Bestimmungen, betreffend die Anrechnung der Militärdienstjeit guf daz Pienstalter der Zivilbeamten, unter Aufhebung Meines Erlasses vom 15. Dezember 1395, dahin erläutern, daß diese Varschrift auch auf die in Subalternbeamtenstellen übertretenden zivilversorgunge⸗ berechtigten Unterbeamten einschließlich der Schutzmänner und

Gendarmen Anwendung zu finden hat. Die gegenwärtige Vor-

schrift die seit dem gestellt worden sind und sich am

der ersten von ihnen erlangten Subalternbeamtenstelle befunden haben.

Der Beginn der Wirkung deg gegenwärtigen Erlasseg in bezug auf

Gehalts⸗, 1. Januar 1907 ein.

Fürst von Bülow.

Professor Dr. Adolf Hert r Entwicklung begriffenen Realschule in Apenrade übertragen

worden. Rektor Groth aus Tann i. d. Rhoͤn als Seminaroberlehrer, Golisch aus Bromberg als ordentl

. aus . Kreis Cochem, als ordentlicher

3 Sekretar

den Directeur d'études an der Ecole des hautes études Bernard Haussoullier, Mitglied des Instituts, in Paris, den ordentlichen 2 an der Universität Halle Dr. Karl Robert und den or Göttingen Dr. Edu ard S . zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt.

für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung seines Amtssitzes in Lützen, ernannt worden.

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

eere und nach

cht nach den Anstellungs⸗

ehemaligen Unterbeamten, als Subalternbeamte an⸗ 1. Januar 1907 noch in

sich auf diejenigen

erstreckt 1. Januar 1892

Pensiong. und Hinterbliebenenansprüche tritt mit dem

Homburg v. d. O., den 22. M 8 1997. Wilhelm R.

Graf von n. von Tirpitz. von Studt. Freiherr von Rheinbaben,. von Einem. von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler.

Brettenbach. von Arnim.

An das Staatsministerlum.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Direktor einer ch höheren TVehranffañ, ng ist die Direktion der in der

Am Schullehrerseminar zu Ratzeburg ist der Pfarrer und

am Schullehrerseminar zu ö .

am Schullehrerseminar zu Kornelimünster der Lehrer

tellt worden.

dd . = Kön ig ir. Willen chatten. Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den des Kaiserlich deutschen Archäologischen

Professor Dr. Christian Hülsen,

eminarlehrer ange

nstituts in Rom,

entlichen Professor an der Universität

L Justizmin ist er ium. Der Rechtsanwalt Baehrecke in Lützen ist zum Notar

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 19 Nr. 16816 das Eisenbahnanleihegesetz, vom 29. Mai 190. Berlin W., den 7. Juni 190. Königliches , nngemmnt. rüer.

abe gelangende Nummer 20 2 , alt 64 . en , Ugsgesetz, vom 29. Mai ĩ W, den 7. Ju g, Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Abgereist:

Seine gelen der Präsident des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats, Wirkliche Geheime Rat Voigts, in dienstlichen Angelegenheiten nach Ostpreußen.

Aichlamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern nachmittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Grafen von Hülsen⸗Haeseler.

Bei der zweiten Beratung des Gesetzes, betreffend den Reichshaushaltsetat für 1907, ist ein Antrag der Abgeordneten Schack und Genossen,

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, den Be⸗

strebungen zur Vereinheitlichung der deutschen Kurzschrift (Stenographie) ihre Mitwirkung, jeden alls aber tunlichste Förderung zuteil werden zu

lassen“, mit großer Mehrheit angenommen worden. Der Staats⸗ sekretär des Innern hat jetzt die Bundesregierungen ersucht, Gutachten der stenographischen Bureaus der größeren parlamentarischen Körperschaften einzufordern, und beabsichtigt, nach Prüfung der eingegangenen Aeußerungen eine Konferenz im Reichsamte des Innern nach dem Vorbilde des Vorgehens bei Einführung einer einheitlichen deutschen Orthographie einzuberufen.

Dem Landrat von Heimburg in Biedenkopf ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamts im Landkreise Wiesbaden, Regierungsbezirk Wiesbaden, und dem Regierungs⸗ assessor Dr. Da niels in Cassel die kommissarische Verwaltun des Landratsamts im Kreise Biedenkopf, Regierungsbezir Wiesbaden, übertragen worden. : .

Der , , , von Richter aus Bromberg ist der Königlichen Polizeidirektion in Schöneberg zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Laut Meldung des, W. T. B.“ sind S. M. S. „Leipzig“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders an Bord und „s 8 vorgestern in Tsingtau eingetroffen.

Württemberg.

Die Zweite Kamm er hat gestern bei der Beratung des Kapitels „Straßenbau“ des Etats des Innern einen An⸗ trag des Zentrums, der mit Rücksicht auf die bei der Herkomer⸗Wettfahrt vorgekommenen Unglücksfälle zunächft ein Verbot dieser Fahrt in Württemberg verlangte, in der allgemeinen Fassung eines Verbots von Wett⸗ und Konkurrenz⸗= fahrten mit 45 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Sodann trat die Kammer in eine Erörterung der Frage der Schiffahrtzs⸗ abgaben und der Neckarkanalisation ein. Nach dem Bericht des . W. T. B.“ gab der Minister von Pischek namens des Staatsministeriumz unter Hinweis auf eine am nächsten Dienstag in Heilbronn stattfindende Beratung der Ver⸗ treter der Einzelstaaten die Erklärung ab, daß das Ministerium weitere Mitteilungen zur Zeit noch nicht machen könne. Von der Volkspartei war folgender Antrag zur Beratung gestellt worden: Die Kammer der Abgeordneten erachtet die Hebung der Schiff⸗ ahrt auf dem Rhein und die Schiffbarmachung des Neckarg und ains für ein alljzulange vernachlässigtes Bedürfnis der vom Meere abgelegenen südlichen und südwestlichen Perle Deutschlands; sie hält die Befriedigung dieses nationalen Bedürfnisses für eine gemein⸗ schaftliche Aufgabe der beteiligten deutschen Staaten. Die dadurch verursachten Kosten sollen grundsätzlich nicht durch Abgaben von der Rheinschiffahrt beschafft, sondern aus allgemeinen Staatsmitteln be stritten werden. Wenn das nach dem weiteren Gange der Verhand⸗ lungen aussichtelos sein sollte, dürfte von Württemberg der Ein⸗ . von Abgaben nur unter folgenden Bedingungen zugestimmt werden: 1) 3 die Reichsverfassung ordnungsmäßig geändert werde, 2) daß ein wirtschaftlicher Zweckverband gebildet werde, der die Erträgnisse der Abgaben nicht fiskalischen Zwecken, sondern aut— schließlich der Hebung der Binnenschiffahrt und insbesondere der , , des Neckars und des Mains für 10900 bis 1200. onnenschiffe und der Verbesserung der Rheinwasserstraße zuführt und duich die Beteiligten ,,, wird;

3) daß die durch Vereinbarung auf niedrigster Grenze festzu= legenden Sätze gebunden werden, derart, daß der Wideispruch jedes einzelnen der Beteiligten die Erhöhung ausschließt und daß die Abgaben sich mit der Verminderung der Ausgaben vermindern;

4) daß für Kohlen auf der Bergfahrt ein besonders niedriger Tarif eingeführt und ebenso forst. und landwirtschaftlichen Pro⸗ dukten des Landes eine diese Produkte begünstigende Ausnahmt⸗ stellung eingeräumt wird.

alls diese Bestimmungen in den wesentlichen Punkten nicht erreicht werden, soll Württemberg einer Aenderung der Reichsver⸗

fafsung widersprechen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser ren Joseph ist gestern, „W. T. B.“ zufolge, in Budapest eingetroffen und auf dem Bahnhof sowie den umliegenden Straßen von einer großen Volksmenge mit lebhaften Huldigungen begrüßt worden. z

Der fruͤhere Ministerpräsident Tisza und der frühere

, . ieronymi erschienen 8 vor dem

echnungsausschuß des ungarischen bgeordneten⸗ hauses, der die beiden früheren Minister ersucht hatte, über die Verwendung von 550 000 Kronen Aufschluß zu een. die zu Lasten des Budgets der Staatsbahnen fuͤr den Dis—⸗ positionsfonds angewiesen worden waren.

Nach dem Bericht des W. T. B.“ erklärte Tisza, er habe eine Praxis befolgt, die der Staatsrechnungshof früher niemal? beanstandet habe. Der Präsident des Rechnungshofes bemerkte, daß im Kanzlelbudget der Staatsbahnen wohl Anweisungen für Insertlonszwecke erfolgten, jedoch nicht ausdrücklich für den Die⸗ pPositionzfondz; er gab zu, daß diese Unterscheidung nur eine formale sei. Tisza bemerkte weiter, durch den Fonds für geheime Aus⸗ gaben würden auch viele Erfordernisse gedeckt, die bom Stand⸗ punkte dez allgemeinen Staatezwecks unerläßlich seinn; es seien nicht bloß Ausgaben für Partei. und Preßzwecke. Der Dispositionsfonds betrage 460 000 Kronen. Die Geringfügigkeit dieser Summe sel von allen Regierungen beklagt worden. Neber Einzelheiten der Ge⸗ barung Aufklärung zu erteilen, sei ihnen durch den Amtseid verboten.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause erklärte gestern der Staatssekretär des Aeußern Sir Edward Grey auf eine Frage, betreffend die Zuckerkonvention, daß das gemäß der Konvention ge⸗ bildete ständige Komitee zusammengetreten sei, und führte nach dem Bericht des W. T. B.“ aus:

Die englische Regierung habe den Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben. und der belgischen Regierung mitgeteilt, daß eine Beschränkung der Quellen, aus denen Zucker nach England eingeführt werden könne, durch Einfuhrverbote oder auf andere Weise unver⸗ einbar sei mit der ausgesprochenen Politik der englischen Re⸗

gierung und mit den Interessen der hritischen Zuckerkonsumenten

und Fabrlkanten sowie daß es infolgedessen für England unmöglich sei, die Bestimmungen der Konvention welter durchzuführen, welche die Unterstrafestellung von Prämienzucker forderten. Gleichzeitig ha die englische Regierung erklart, daß sie nicht den Wunsch hege, Zucker⸗ prämien zu geben oder solche Prämien wieder entstehen zu sehen. Wenn die Regierungen der vertragschließenden Staaten der Meinung sein sollten, daß den englischen Ansichten nur durch den Rücktritt Eng lands von der Konvention entsprochen werden könne, so würde die englische Regierung bereit sein, zu dem nächsten möglichen Zeltpunkte die erforderliche Kündigung auszusprechen. Die englische Regierung habe aber wissen lassen, daß, wenn die übrigen vertragschließenden Staaten es vorziehen sollten, England durch ein Zusatzprotokoll von der Verpflichtung, die Strafbestimmungen durchzuführen, zu entbinden, hierdurch eine Kündigung für England unnötig werde.

Darauf brachte der Staatssekretär für Indien Morley das indische Budget ein und gab eine längere Erklärung über die Verhältnisse in Indien ab.

Das Budget zeige, daß die finanzielle Lage Indiens gesund sei; das Budget sei ein Budget des Gedelhens. Vie Pest jedoch werfe einen schwarzen Schatten auf die Dinge in Indien. Mit Being auf den jüngsten Besuch des Emirs von Afghanistan er⸗= klärte der Staatesekretär, die britische Regierung habe den Vůekönig angewiesen, unter keinen Umständen die politische . dem Gmir gegenüber aufzuwerfen. Das Ergebnis dieser Politik sei gewesen, daß die Beziehungen zwischen der Regierung und dem Emir auf eine überautz befriedigende Grundlage gestellt worden seien. Was die Unruhen im Pendschab angehe, so sei die Bewegung keine agrarische, sondern eine politische. er Redner schilderte die von den Agitatoren, die verhaftet worden seien, in der Bewegung gespielte Rolle und sagte, bei dieser n n. sei den Sikhs und den penfienierten Militärs besondere Aufmerksamkeit geschenkt und be= fondere Mühe darauf verwendet worden, ihre Sympathie zu ge= winnen und ihre Stimmung zu beeinflussen. So habe man 4 B. den Sikbs gesagt, daß dank ihrer Hilfe die Engländer in früheren

) Fußnote bleibt unverändert.

Zeiten festen Fuß im Lande hätten fassen können.

Ein besondert

niedriges Agltationsmittel sei die Aufwerfung der Frage gewesen, wie eg komme, daß die Pest die Indier und nicht die Guropãer angreffe, sowie die Behauptung, daß die Regterung über geheime Mittel verfüge, um die Pest durch Ver iftung der Brunnen auszubreiten. Der Staatssekretär recht ertigte sodann die Deportation der Agitatoren ohne vorher⸗ gegangenen Prozeß mit dem Hinweis darauf, daß ,,, ein roieß egen diese Leute, die sich dann als Märtyrer für das Wohl ihres Landes aufspielten, die öffentliche Aufmerksam keit errege. Es sei für die Regierung ein Unding, angesichts der Gefahr eines Aufflammens von einer Waffe, die sie besitze, keinen Gebrauch ju machen. Er habe keinerlei Entschuldigungsgründe für seine andlungsweise anzuführen. Er würde sich ein strafrechtliches Ver⸗ chulden haben zu Schulden kommen lassen, wenn er wider trebt hätte, jur Anwendung des Gesetzes zu schreiten, das die Deportation gestatte. Er sei der Ansicht, die niedere Bevölkerung Indiens sei auf seiten der Regierung; er wolle damit nicht sagen, daß die englische Regierung bei ihr beliebt sei, aber sie sei sich klar, daß ihr Interesse mit Gesetz und Ordnung verknüpft sei, die von der Regierung aufrecht erhalten und die verschwinden würden, wenn die Regierung sich 3 eine Verbesserung in der Verwaltung Indiens zu erörtern. orley führte weiter aus, die Regierung erwäge gerade die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung, auf welche Weise den Nachteilen einer übermäßigen Zentrali— sation entgegengearbeitet werden könne. Auf Grund von lokalen, sporadisch auftretenden Unruhen von der Reform abzu⸗ lassen, wäre etwas tief Beschämendes und würde als Anzeichen von Furcht ausgelegt werden. . sel stets für eine Regierung etwas Ünwürdiges, aber bei der Regierung von Indien würde Furcht nicht nur unwürdig, sondern äußerst gefährlich sein, Unter den Vorschlägen, die von der Reichsregierung und der indischen Regierung erwogen würden, befinde sich die Errichtung einer beratenden Versammlung von Jiotabein, eine Erweiterung des Gesetzgebenden Rates und die Berufung von ein oder jwei Eingeborenen in den Rat von Indien. Der Staatssekretär schloß seine Ausführungen, indem er sagte, er werde keine dogmatischen Zusicherungen geben bezüglich der Geheimnssse der Zukunft in Indien, doch gebe er der Ueberzeugung Ausdruck, daß die britische e fn in Indien fortdauern solle, daß sie fortdauern müsse und fortdauern werde. Verschiedene Leute hätten gesagt, England würde klug tun, Indien aufzugeben, das die Eingeborenen besser regieren würden als England, aber jeder, der sich die Anarchie und das blutige Chaos, das aus solchem Zurückziehen folgen würde, ausmale, würde von dieser Ansicht abgehen. Im Laufe seiner Rede kam Morley auf die Frage der militärischen Ausgaben zu sprechen und verteidigte das milltärische Pnrogramm der indischen Regierung.

Frankreich.

Im Ministerrat gab der Marineminister Thomson geslern, W. T. B.“ 6 bekannt, daß der Ausstand der eingeschriebenen Seeleute in Marseille und Havre aufgehört habe. Die Minister beschäftigten sich sodann mit den Fragen, die der Haager Konferenz unter⸗ breitet, und mit den Instruktionen, die den französischen Dele⸗ gierten erteilt werden sollen. Der Minister des Auswärtigen Pich on teilte zum Schlusse den Sinn der Erklärung mit, die er heute in Beantwortung der diesen Gegenstand betreffenden Interpellation des Deputierten de Pressensé erteilen werbe.

Die Deputierten kammer hat gestern einen Gesetz— entwurf angenommen, durch den innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren die von Arbeitgebern errichteten Kredit⸗ warenmagazine für Arbeiter abgeschafft werden sollen.

Die Wahlen für die Generalräte sind auf den 21. Juli d. J. festgesetzt worden.

Nußland.

In der Reichsduma wurde gestern eine Interpellation über eine Strafexpedition gegen das kaukasische Dorf Lanchkuty in Vertretung des Statthalters des Kaukasus von dem Baron Nolde beantwortet, der die von den Interpellanten vorgebrachten Angaben dementierte. Das Haus entschied sich hierauf, „W. T. B.“ zufolge, mit 210 gegen 164 von den Sozialisten und der Arbeitspartei abgegebenen Stimmen für die einfache Tagesordnung.

In Beantwortung einer Interpellation über die Aus⸗ wanderung nach Sibirien gab der Ackerbauminister Fürst Wassiltschikow folgende Erklärung ab:

Die Regierung sei, weit entfernt Maßnahmen zu treffen, die die Auswanderung begünstigen, bemüht, in dieser Beziehung dort normale Verhältnisse zu schaffen. Die Augwanderung nehme ungeheuer zu, die Zahl der Auswanderer habe sich im Jahre 1907 bisher gegenüber dem gleichen Zeitraum 1906 vervierfacht. Keine Maßregeln irgend welcher Art konnten den mächtigen Strom aufhalten und dle Re— gierung könne nichts weiter tun, als den Landleuten die Schwierig keiten klar zu machen, denen sie entgegengehen.

Die Duma nahm sodann eine Tagesordnung an, welche 6 n. des Landwirtschaftsministers als unzureichend be⸗ zeichnet.

Eine lange, erregte Erörterung wurde hervorgerufen durch einen Antrag der Kadetten, auf die Tagesordnung der am Sonnabend stattfindenden nächsten Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Reform der lokalen Gerichtsbarkeit, zu setzen, an Stelle der Entwürfe, betreffend Amnestie und Ab⸗ schaffung der Todesstrafe, die auf der gestrigen Tagesordnung gestanden hatten, aber wegen Zeitmangels nicht zur Beratung gelangten.

Der Abg. Wladimir Hessen (Kadett) legte dar, daß seine Partei dem Entwurf, betreffend Reform der lokalen Gerichtsbarkeit, den Vorzug gebe, weil dieser von der Regierung eingebracht sei und deshalb alle Aussicht auf Verwirklichung habe, während die Ent— würfe, betreffend Abschaffung der Todesstrafe und Amnestie, unter den gegenwärtigen Verhältnissen niemals Gesetzeskrast erlangen würden. Die Kadetten seien der Ansicht, das Volk werde mehr befriedigt sein von gesetzgeberischen Arbeiten der Duma als von unfruchtbaren Resolutionen. Der Abg. Sin adino (Rechte) befürwortete zum großen Erstaunen der Linken den Vorrang des Amnestiegesetzes vor demjenigen, betreffend

Reform der lokalen Gerichtsbarkeit, und sagte, die Kadetten hätten

Angst, und das sei der Grund, weshalb sie die Erörterung grund⸗ sätzlicher Fragen zu vertagen suchten. Die Mitglieder der Linken, Be⸗ resine und Dem yanow, griffen die Kadetten an und machten ihnen den Vorwurf, daß sie Gewissen und Ehre beiseite setzten. Die Kadetten sagten, die Duma sei ohnmächtig. Man wisse aber, daß es die Furcht vor Auflösung der Duma sel, die das politische Verhalten der Kadetten bestimme. Das Haus beschloß, nachdem noch der Abg. Roditschew für den Antrag der Kadetten gesprochen, mit 193 gegen 173 Stimmen, den Amnestieentwurf auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Rechte und Linke stimmten gegen Kadetten und Polen.

Wie das „W. T. B.“ aus Tiflis meldet, sind der Kommandeur der Eisenbahnschutzbrigade und der Untersuchungs⸗ richter in Signach gestern ermordet worden.

Italien.

Der Senat hat, „W. T. B.“ zufolge, gestern die Internationale Haager Konvention vom 21. De⸗ zember 1904 genehmigt, die bezweckt, den Lazarettschiffen ihre Aufgabe in Kriegszeiten zu erleichtern.

Die Kammer hat in der gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Betriebsorganisafion der Staatseisenbahnen, angenommen.

Portugal.

Durch ein Dekret ist die Stadtvertretung von Lissabon auf gelöst und, ‚W. T. B. zufolge, durch eine Verwaltungskommission mit einem Mitgliede der Pairskammer an der Spltze ersetzt worden.

Griechenland.

Der deutsch⸗griechische Auslieferungs vertrag vom 12. März d. J, dem der . gig e n s am 14. ö M. seine Zustimmung erteilt hat, ist, W. T. B.“ zufolge, gestern , . griechischen Kammer in dritter Lesung angenommen worden.

Schweden.

Die Goldene Hochzeit des Königzspaares wurde im ganzen Lande festlich begangen. In Stockholm wurde der gestrige Festtag durch . von den Kirchtürmen eingeleitet Nach- mittags fand, „W. T. B.“ zufolge, ein Festgottesdienst statt, an dem das Königspagr, die Mitglieder der Königlichen Familie mit Ausnahme der Kronprinzessin, die mit Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand fern blieb, teilnahmen. Rach Beendigung des Gottesdienstes feuerten die Kriegsschiffe im Hafen einen Salut von 21 Schuß ab. An den Gottesdienst schloß sich eine Rundfahrt durch die festlich geschmückte Stadt an. Das Königspaar wurde überall mit Jubel begrüßt. Nach der Rückkehr ins Schloß waren der König und die Königin Gegenstand begeisterter Huldigungen der Menschenmenge, für die der König herzlichst dankte. Darauf nahmen die Majestäten die Glückwünsche ihrer Hofstaaten und dann die der Minister entgegen. Glückwunschtelegramme liefen ein von den Sou⸗ veränen, Staatsoberhäuptern, von Königlichen und Fürstlichen Persönlichkeiten sowie von zahlreichen hervorragenden Per—⸗ sonen des In⸗ und Auslandes.

Die Herzogin von Schonen, die Gemahlin des Sohnes des Kronprinzen, ist gestern auf Schloß Drottning— holm von einem Prinzen glücklich entbunden worden.

Amerika.

Der republikgnische Konvent des Staates Penns— sylvanien hat eine Platform angenommen, in der, W. T. B.“ zufolge, dem Präsidenten Roo sevelt erneut das Vertrauen ausgesprochen und versichert wird, daß die Partei in Penn—⸗ sylvanien loyale Anhängerin einer Politik bleiben werde, die von dem Grundsatz der Gleichheit des Rechtes und gleicher Betätigungsmöglichkeit für alle beherrscht sei. Der Konvent kira ich ferner für die Kandidatur des Senators Knox für die Präsidentschaftswahl im Jahre 1908 aus. .

A sien.

Unter den Arbeitern der Besshi⸗Kupfermine auf der Insel Schikoku (Japan) sind aus Anlaß eines Ausstandes ernste Unruhen ausgebrochen, welche die Entsendung von Truppen nach dem Bergwerk notwendig machen. Nach Meldungen des „W. T. B.“ haben die Ausständigen den Polizeichef ermordet und das Post⸗ und Telegraphenamt niedergebrannt. Auch in Matsuygma ist die Lage sehr ernst; die Ausständigen, deren Zahl etwa tausend beträgt, gehen mit Dynamit und Gewehren vor und wollen das ganze Bergwerk .

Afrika.

Das diplomatische Korps in Tanger wird in kürzester Frist die meisten der noch ausstehenden, auf der Konferenz von Algeciras beschlossenen Reglements durchberaten. Die Angelegenheiten allgemeiner und politischer Art, die zwischen Frankreich und Marokko schweben, sind, nach Meldungen der „Agence Havags“, geregelt. Zur Zeit sind Verhandlungen mit den Vertretern des Sultans im Gange über verschiedene Re⸗ klamationen von Privatpersonen.

oloniales.

„Nach einer Depesche des W. T. B. aus Daressalam (Deutsch⸗ Ostafrika) ist der Sanitätssergeant Paul Borchardt, geboren am 24. Juni 1878 zu Drognitz, früher im Infanrerieregiment Nr. 138, am 1. Juni d. J. in Schariti an Lebererkrankung gestorben.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

In der heutigen (71. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staatsminister, Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, Minister für Handel und Ge⸗ werbe Delbrück und Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim beiwohnten, wurde zunächst eine Reihe von 1 für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum erklärt. ;

Zur Beratung stand zunächst der vom Herrenhaus in ab⸗ geänderter Fassung zurückgelangte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865.

Das Herrenhaus hat bekanntlich in dem Beschluß des Abgeordnetenhauses zu Art. J, der u. a. vorschreibt, daß der Staat, abgesehen von den ihm vorbehaltenen 250 Maximal⸗ feldern, das Recht der Aufsuchung und Gewinnung der Stein⸗ kohle an andere Personen übertragen soll, eine Aenderung beschlossen. Der letzte Satz dieses Artikels lautete: „die Uebertragung erfolgt durch Gesetz“; das Herrenhaus hat folgende Fassung gewählt: „die Ordnung der Ueber⸗ tragung 6 durch Gesetz“.

In der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Graf von der Gröben (kons.): Die Verhandlungen in der Kommission sind so verlaufen, daß wir zunächst versucht haben, diese Ordnung ins Gesetz aufjunehmen. Daran sind wir gescheitert, und auch die Königliche Staatsregierung, die zunächst erklärt hatte, daß der ein? Antrag, der in dieser Hinsicht gestellt war, ein geeigneter Boden der Verständigung wäre, hat nachher er⸗ klärt, daß die Sache so doch nicht ginge. Die weitere Fassung zu wählen, daß die Regelung durch eln späteres Ge—⸗ setz geordnet werden sollte, fand aber auch Widerspruch, und zwar nicht nur bei den Feinden, sondern auch bei Freunden des Gesetzes, denn zunächst konnten wir die moralische Berechtigung, eine Reihe von An— trägen zur Abänderung des Berggesetzes abzulehnen, nur daraus ent⸗

nehmen, daß wir diese spezlelle Materie ohnedies gründlich erledigen wollten. So sind wir auf die Fafsung gekommen, en * ö in, jLedem einzelnen Fall durch Gesetz erfolgen solle. Es erga sich dies daraus, daß wir einsahen, daß es mindesteng weifel haft sei, ob es überhaupt, möglich wäre, allgemeine Bedingungen aufzustellen. Denn in jedem einzelnen Punkte ergab sich, daß mindesteng Ausnahmen davon gemacht werden mußten. Schon die Entgeltlichkeit der Uebertragung mußte mit Ausnahmen verbunden werden, da die Staatsregierung das Recht bean spruchte unter Umständen das Bergwerkzeigentum auch e n g zu übertragen. Ferner konnte kein bestimmter Zinsfuß fest⸗ gesetzt, infolgedessen auch keine Regelung der Amortisation ge⸗ troffen werden. Kurzum eg ergab sich, daß man entweder bie Uebertragung völlig ins Beliehen der Regierung stellen oder in jedem einielnen Fall ein Gesetz erlassen müsse. Dabei war noch zu berück⸗ sichtigen, daß es doch mandestens bedenklich war, einseitig eine Ordnung aufzustellen, wenn sich nachher keiner fand, der auf diese Bedingungen eingehen wollte. Denn schließlich ist die Uebertragung des Bergwerktz⸗ eigentums doch ein zweiseitiger Vertrag. Trotzdem bitte ich namens meiner politischen Freunde, die Vorlage in der Form des Herrenhaufes anzu⸗ nehmen. Ich will die Bedenken, die das Herrenhaus gegen die ursprũng⸗ liche Fassung hatte, nicht verkennen, und ein Tell meiner politischen . hält die ahgeän derte Vorlage tatsächlich für eine Verbesserung. lber auch wir, die sie nicht als Verbesserung anfehen können, sind bereit, für diese Fassung zu stimmen, und zwar aut folgenden Gründen: erstens schwebt über ung bekanntlich das Damoklesschwert des Abiauft der lex Gamp, zweitens hat der Minister ja zugesagt, demnächst eine generelle Neu⸗ regelung des Berggesetzeg vorzunehmen, und wir können ihm überlassen, bel dieser Gelegenheit 1 den Versuch zu machen, solch eine Ordnung gufzustellen. Gelingt ihm das nicht, so ist meines Grachteng immer noch nichts verloren; denn so schnell werden weitere Anträge auf Verleihung von Bergwerkzeigentum noch nicht an die Staattzreglerung herantreten. Die Sache ist also wohl keinesfalls eilig. Nun sind unz von Personen, die dem Bergwerlswesen nahe stehen, gegen die Fassung, die das Herrenhaus gewählt hat, Bedenken entgegengehalten, dahin gehend, daß Tie Regierung es nach dieser Fassung ja völlig in der Hand habe, die Angelegenheit zu verschleppen, die eingehenden Anträge auf Berg⸗ werkäverleihung mit der Begründung zurückzuweisen, sie habe ja 2 nicht die gesetzliche Ordnung erlassen. Ich für meine Person halte diese Bedenken nicht für gerechtfertigt. Einmal glaube ich nicht, daß der i Minister jemals zu einem Verfahren, das den Intentionen des Gesetzes widerspräche, bereit sein würde; ich habe aber auch zu der Regierung im ganzen das Vertrauen, daß ein solchetz Ver⸗= halten niemals Platz greifen wird. Nachdem diese Bedenken unt aber einmal entgegengehalten sind, möchte ich den Minister bitten, auch seinerseits zu erklären, daß eine solche Verschleppung nicht statt⸗ finden wird. Unter dieser Voraussetzung bitte ich, die Vorlage in der Fassung des Herrenhauses anzunehmen.

Abg. König (Sentr teilt die Ansicht des Vorredners, daß die Regierung nicht etwaige Anträge auf Verleihung des Rechts zur Ge⸗ winnung von Materialien aus dem Grunde ablehnen dürfe, weil die Ordnung der Uebertragung noch nicht gesetzlich erfolgt sei, bielmehr sollte sie auß den an sie etwa herantretenden Anträgen nun den Anlaß nehmen, die Vorlegung des Spezialgeseßzes möglichst zu beschleunigen. Die dafsunj des Artikels 2 des Gesetzes sei durchaus gut und zweckmäßig, weil sie sich auf den Boden der realen Verhältniß gestellt habe. Wie die eingehenden Beratungen der Kommisston gejeigt hätten, sei es nicht möglich ge— wesen, in dem Gesetz, das erst in einer näheren oder ferneren Zukunft zu wirken bestimmt sei, jetzt schon bestimmende Bedingungen fest⸗ zulegen. Auch die Regierung habe von all den Bedingungen, die fie dersucht habe, in das Gesetz hineinzubringen, nur jwel durchsetzen können; das Prinzip der Entgeltlichkeit und das Prinzip, daß die Verleihung auf Zeit erfolgen soll; alle übrigen Be—= dingungen habe sie der Festlegung von Fall zu Fall über- lassen müssen. Anderseits müsfse man doch bei Erlaß des zu er wartenden Spezialgesetzet auch auf die Wünsche und Forderungen der Privatindustrie einigermaßen Rücksicht nehmen. Mit Rücksicht darauf, daß die lex Gamp demnächst ablaufe, daß auch der Schluß der Session beyorstehe, da Gesetz also unter allen Umständen verabschiedet werden 3. ganz besonders aber auch deshalb, weil bei dem spaͤteren Gesetz der Landtag so wie so noch mitzuwirken haben werde, sei das Zentrum bereit, der vom Herrenhause vorgenommenen Aenderung zu— zustimmen.

Abg. Junghann (ul.) erklärt namens der Nationalliberalen, daß sie der Aenderung des Herrenhauses zustimmen würden. Gegenüber dem Abg. Freiherrn von Gamp, der sich selbst als nichtsach⸗ verständig, ihn aber als sachverständig bezeichnet habe, bemerke er persönlich, daß dieser ihm trotz seiner Nichtsachverständigkeit Lehren gegeben und Fragen gestellt habe, die er (Redner) leider nicht beant⸗ worten könne, wie das in solchen Fällen immer so sei.

Abg. Krause⸗Waldenburg (reikons): Meine Freunde halten auch jetzt noch die Fassung des Abgeordnetenhauses für brauchbar, glauben aber, daß man auch mit der Fassung des Herrenhauses wird auskommen können, und stimmen deshalb den Herrenhausbeschlüssen zu.

Hierauf ergreift der Minister für Handel und Gewerbe Delbrück das Wort, dessen Rede morgen im Wortlaut mitgeteilt werden wird.

(Schluß des Blattes.)

Statiftik und Bolkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zur Aussperrung in der Metallindustrie in Frank⸗ furt a. M. und Umgegend teilt die Frkf. Itg . mit, daß der Arbeitgeberverband eine Versammlung abhielt, um seine Mitglieder über den Stand der Offenbacher Verhandlungen zu unterrichten. Man will die neuen Vereinbarungen schon am 1. Juli in Kraft, treten lassen und hofft, daß noch diese Woche eine Einigung erzielt wird. Die nicht augsgesperrten Arbeiter der Adlerwerke, etwa 1090, haben mit 159 Stimmen Mehrheit beschlossen, heute, Freitag, die Arbeit niederzulegen, wenn bis dahin die Aussperrung nicht aufgehoben ist.

Der Auststand der Hafenarbeiter in Königsberg i. Pr. ist, wie die ‚Frkf. Ztg.“ erfährt, am 5. d. M. nach längeren Ver⸗ handlungen beendet worden.

In Cgssel haben, nach der. Köln. Ztg.“, die Buch binder den vor jwei Jahren abgeschlossenen Tarifvertrag gekündigt. Sie ver— langen eine Lohnerhöhung von 15 und eine Verkürzung der Arbeitg«

zeit um wöchentlich sieben Stunden.

In Gelsenkirchen treten, nach demselben Blatte, die Klempner und Installateure in den Ausstand. Sie verlangen die Anerkennung des Tarifvertrags.

Ein in Straßburg i. E. ausgebrochener Ausstand der Maler ist, wie die „‚Frkf. Ztg.“ meldet, beendet. Der vor dem Bürger meisteramt vereinbarte Tarif wurde bewilligt. Die Innung ließ die Bedingung fallen, daß die Stadt die in Submission zu stellenden Arbeiten nur an die Innung vergeben solle.

Die eingeschriebenen Seeleute von Bordeaur, Saint Nazaire, Agde, Cherbourg und Nantes sind, wie W. T B.“ meldet, dem Beispiel ihrer Kameraden in Havre und Marseille efolgt und haben den Ausstand für beendigt erklärt, während die don ünkirchen und Toulon noch im Aug stande verharren.

Aus Arras wird dem ‚W. T. B.“ gemelbet: Aug Anlaß des Ausstands der Arbeiter der Papierfabriken, der Steinbrüche und der Metallfabriken im Atxtale kam es in Wizernegz zu einem Zusammenstoß jwischen Ausständigen und Gen«— darmerte. Ein Gendarmerierittmeister stürjte vom Pferde und erlitt ernste Verletzungen.

Die Dampferlinie Rotterdam London bat, wie

W. T. B.“ erfährt, für ihre dem Import und Export dienenden Schiffe die von dem Verband der Seeleute aufgestellten