1907 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Provinzen, Staaten.

Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert im Mai berichtet

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Verkaufte Menge Doppel zentner

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zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

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Provinzen, Staaten.

Marktorte,

von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert im Mat berichtet

wurden.

Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchtmärkten für den Monat Mai 1907,

Verkaufte Menge Doppelzentner

S8

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Durch⸗ schnittsprels für

Nummer

geänderter Fassung zurückgelangte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des

O ö 2 .

ö . , sesien .... Schleswig · Holst. n .

estfalen .... Rheinland. .. Württemberg.. Baden.

Mecklenburg ·

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ofen, Lissa, Krotoschin, Schneidemühl ] 1 Dyyeln ] in v0

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Arnstadt. d Altkirch, Mülhausen, St. Avold, e .

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hlau, Strehlen, Neusalz, Ratlbor, Neustadt, Neisse

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18 40 18.6 19 60 2 19 50 21, 0 21.20 21,50 2300 21,40

19, 40 20,50 20,60 19,50

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26, 00 21,090 21,10 21,60 21, 20

21,00 20,20 19,50 21.60

21.00 2200

3,00

2398

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4591 1242

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83 239 468

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3 560 6200

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bl bhh 1662 4830 8779

321 193

18 075 2000 23 299

92 201 26 816 3 86h 4838 71 416 130 578 1444 196 910

Im Reich...

Bayern .

Württemberg ..

Baden .....

An vorbenannten

50 Marktorten⸗ 5h Marktorten ) im April 1907 59 Mãrz ö 56 . ', 58 anuar ö. 64 Dezember 1906 72 November 68 Oktober

72 Septbr.

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Augsburg, Günzburg, Kaufbeuren,

Memmingen, Nördlingen, Mindelheim, Weißenhorn, Schwab⸗ münchen

Reutlingen, Aalen ,, Bopfingen, Biberach, Geislingen, Rabengsburg, Saul gau, Ulm, Langenau,

a Meßlirch, Pfullendorf, Stockach, n lingen ;

16,00 16,20 16,0 16,090 16,00

16,090 14,70 16,00 14,65 1400 15,090 16,00 16, 00

17,60

18,40

18, 00

26,0014 24,00 24,00 7 21,00 8 21,00 20, 67 22, 00 21,40 23, 00 21,60 22, 00 21, 00 20, 80

Kernen (enthülster Spelz. Dinkel, Fesen).

22 00

26, 00

21,50

48 926

98 261 94 019 115110 99 868 133405 0 991 30 571 412909 62 271

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3179

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752

14111690 1469 475 1760244 166565 646 2023712 1779581 2310 819 14122906

1123 252

gh7 hhl 21 774

bb4 735 740 217

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16 622

Im Reich. ...

vreußen .. stpreußen ..

Schleswig · Holst. Rheinland. ...

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Schwerin EGlsaß · Lothringen

An vorbenannten 26 Marktorten .. 26 Marktorten) im April 1907 . 23 1 März . 26 y ö 26 anuar . De zember 190 526 November . Oktober

26 Septbr. 25 August 25 Juli . Juni 27 Mat

Tilsit, Insterburg, Goldap nn, Stettin, Pyritz, Kötlin Lauenburg. Frfer , Tf, Kryotoschin, Schneide / mühl, Kolmar, Wongrowitz. ö Ohlau, Strehlen, Oppeln, .

Reustadt, Neissee. . 1 Mayen, Saarlouis. München, Landshut, Dinkelsbühl, 2 burg, Kaufbeuren, Schwabmünchen. Reutlingen, Urach, Aalen, Heidenbeim, Giengen, Bopfingen, Biberach, Ehingen, Munderkingen, Laupheim, Rapensburg, Riedlingen, Saulgau, Uim, Langenuu .. . .. Pfullendorf, Neberlingen, fn nn J Rostock, Waren

Altkirch, Mülhausen.

17,80 18,090 18,40 17,00 17,00 17.00 16,00 14,40 15,00 16,00 17,80 16,00 17,00

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16,00 14,70 16,50

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I6 , oo 34, 00 23 16 32 46 33. 00 33 So 33 Oo 22 06 33 60 33 O 34 6 23 06 23 6b

20,00 16,40 19, 00

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7384 h 640 6 609 7349 11388 12 478 12 424 13 323 10 658 5 656 10 957 5970 12 643

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3 666 8090 37 160

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154968 116734 133 0655 144 182 219 104 240 318 240 209 26h 303 204 859 111 807 218 597 116 425 244 720

103 104 1433 3734

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16,43 14, 92

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Brandenburg .. Pommern....

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Schlesien .... Schleswig ⸗Holst. N Hannover.... Westfalen .... Hessen . Nassau. Rheinland. ...

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Kleve Goch, Geidern, Neuß endel Landshut,

Reutlingen, Aalen, Giengen, , . Biberach, Ravensburg, Ulm Ueberlingen, Offenburg, Rastatt

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X. Zuni 1865.

. Abgeordnelenhauses zu Art. I, der u. a. vorschreibt, daß der Staat, abgesehen von den ihm vorbehaltenen

feldern, das Recht der Aufsuchung und Gewinnung der Stein⸗ kohle an andere Personen übertragen soll, eine Aenderung baeschlossen. Uebertragung folgende Fassung gewählt: rkragung erfolgt durch Gesetz“.

Im Reich....

Ostpreußen . · Westpreußen .. Brandenburg .. Pommern....

Schleswig ⸗Holst. nnover .... estfalen .... ir fh -

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Sachsen Württemberg ..

Schwerin Mecklenburg

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Schivelbein, Rummelsburg,

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Bautzen. Winnenden, Bopfingen, i Munderkingen,

Langenau, Pfullendorf, Villingen,

Rostock, Waren

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An vorbenannten 64 Marktorten. 65 Marktorten ) im , 1907

Februar Januar 3 Dezember 1906 Nobember

Tilsit, Insterburg, Goldap Elbing, Thorn Luckenwalde, P Anklam,

otsdam, Kottbus. . Stettin, Pyritz, Stargard, Köslin, Stolp, Posen, Lissa, Krotoschin, Schneide · mühl, Kolmar, Wongrowitz Ohlau, Strehlen, . Hirschberg, Oppeln, Ratibor,

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Kleve, Goch, Geldern, Neuß, St. Wendel

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Reutlingen, Rottweil, Urach, Aalen, 6 Giengen, iberach, Ehingen, Laupheim, burg, Riedlingen, Saulgau, Walds Stockach, Offenburg, Rastatt

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1242784 1091827 1231281 11657178 1416797 91 793 1441698 1lo7 188 1 618 742 122042 1791180

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Sb 8 212 78 624

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6 445 92 334

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1469

3 716

0 2 3

.

Erwägung heraus, durch die Private Bill keinegwegs zu erwünschten Konsequenzen geführt . habe. Deswegen hat das Herrenhaus dem Gesetzentwurf eine Form . gegeben, die die Verleihung im einzelnen Falle der Staatsregierung . vorbehält, dem Landtage aber die Möglichkeit gibt, die allgemeinen ö Grundsätze ein für allemal festzulegen, nach denen die Verleihung er⸗ folgen soll.

eine Verbesserung.

an uns herantrat.

erschlenen, dann würden wir gleichzeitig mit einem Spezialgesetz über die Verleihung einen zweiten Antrag dem Landtag unterbreitet haben, unt zu ermächtigen, nunmehr nach den Grundsätzen, die wir in diesem Spezialfall vereinbart hatten, in Zukunft dürfen. jenigen, die hier im hohen Hause für das Gesetz gestimmt haben. Abg. Dr. Röchling: Sehr richtig!)

. des Herrenhauses uns ein wan Ihnen und werden Ihnen bei der nächsten geeigneten Gelegenheit diese Be⸗

ö schein lich ist es, daß ebenso wie in dem vorhin von mir erörterten . Falle ein Einzelner an uns herantritt und um eine Verleihung bittet. R Dann werden wir genau wie in dem andern Falle mit dem Be⸗ treffenden verhandeln und versuchen, uns mit ihm zu einigen; und . wenn wir uns mit ihm geeinigt haben, werden wir umgekehrt ver⸗ fahren und Ihnen einmal vorlegen ein allgemeines Gesetz, das die . Grundsätze festlegt, und auf Grund dieses Gesetzes dann nachher das Derawerlseigentum verleihen. Also, meine Herren, wenn die Staats⸗ regierung

niffende Antragsteller in einem und im andern Falle nicht eine Woche

Im Reich. ...

An vorbenannten h3 Marktorten 64 Marktorten ) im April 1907 . Arz * ö . t Januar ; Bezember 1906 November Oktober

14,00 13,20 13,20 13,20 12,50 12,00 12,40 12, 00 12, 00 12, 00 12, 00 12, 090

) Ab- bejw. Zunahme der Zahl der Marktort

23, 00 22, 00 23,00 20,09 19,80 19, 90 189, SiJo 20, 00 19808 20,00 19,40 19,40

12 680 18 963 22 327 22 839 24734 37439 63 225 60 733 49 686 32 926

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2 053

12, 30

22, 15

219 834 310 485 3657 330 368 306 396 013 609 082 1078805 1915264 771 556 477 464 136 691 129 207

14 675

214 266

Im Reich. ...

85

e rührt von Veränderungen in der Zufuhr der betreffenden Getreideart her.

An vorbenannten 87 Marktorten S6 Marktorten) im .

1907 Aar; * k ö. anuar Dezember 1906 Nobbr. ö Okttober

September August

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1018697 1017650 1395466 1253 389 1451999 1ẽ7918655 2013518 1821012 1643122 1039069

64 048

639 h9h

946 771

kæfrüker oder späler in den Besitz der gewünschten Verleihung gelangen.

Konflikt zu kommen, für den abgeänderten Gesetzentwurf stimmen,

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vorum ich hiermit bitte.

fimmungen des Gesetzentwurfs Herrenhauses unverändert mit großer

Vegeordnung

don Wenßel ftonf) und Viereck (freikons) vor. Der 8 41

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 71. Sitzung vom 7. Juni 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, welcher die Staatsminister, Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, Minister für an. und 5 n ne. und Minister für Landwirt⸗

schaft ꝛc. von Arnim beiwohnten, ist in der gestri d. Bl. berichtet . 63 Zur Beratung steht zunächst der vom Herrenhaus in ab⸗

allgemeinen Berggesetzes vom

Das Herrenhaus hat bekanntlich in dem Beschluß des

250 Maximal⸗

Der letzte Satz dieses Artikels lautete: „die erfolgt durch Gesetz'; das Herrenhaus hat „die Ordnung der Ueber⸗

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Es ist von einigen der Herren Abzeordneten die Frage aufgeworfen worden, ob die vom Herrenhaus beliebte Fassung nicht etwa der Königlichen Staatsregierung die Möglichkeit oder die Handhabe geben könnte, Anträge auf Verleihung zu verschleppen oder mit der Begründung zurückjuweisen, daß ein Gesetz, das die Ver⸗ leihung ordnet, noch nicht ergangen sei. Meine Herren, ich balte diese Bedenken für unbegründet. Die Aenderung, die das Herrenhaus vorgenommen bat, hat meines Erachtens mehr eine grundsätzliche als eine praktische Bedeutung. Die grundsätzliche Bedeutung der Aenderung liegt darin, daß das Herrenhaus von vornherein hat verbindern wollen, daß der Londtag mit Einzelverleihungen befaßt werden soll: einmal mit Rücksicht auf die grundsätzliche Erwägung, daß derartige Verleihungen Verwaltungssachen seien, und nicht zur Kompetenz der Parlamente, sondern ausschließlich jur Kompetenz der Regierung gehörten, und fernerhin aus der daß speziell in England die Verleihung

. Ich halte das werden die Herren auch nach der Stellung, die ich bei den Verhandlungen in diesem hohen Hause ein⸗ genommen habe, nicht verwunderlich finden diese Bestimmung für

Wenn nun die Herren fragen: wird die Königliche Staats⸗ regierung nun nicht aus dieser Veränderung Anlaß nehmen, Ver- leihungen abzuschlagen oder zu verschleppen? so bitte ich die Herren, bloß mal sich zu fragen: worin liegt denn der Unterschied in der Fassung des Herrenhauses und der des Abgeordnetenhauses? Wenn die von Ihnen beliebte Fassung Gesetz geworden wäre, so würde der Gang der gewesen sein, daß wir warteten, bis ein Antrag auf Verleihung Wir würden dann mit den Antragstellern ver- handelt haben und doch nicht eher mit einem Gesetzentwurf über die Verleihung an dieses hohe Haus haben herantreten können, als bis wir uns mit dem Betreffenden geeinigt hatten; und wenn diese Einigung erfolgt war auf Bedingungen, die auch uns annehmbar

il allgemein verleihen zu So war nach meiner Ansicht auch die Meinung aller der

Wie liegt die Sache, wenn der Entwurf in Gesetz wird? Wir werden Bild zu machen, zunächst einmal

Bedingungen, die zwischen der festgelegt werden sollen, wohl

der Fassung bestrebt sein, theoretisch, wie Staatsregierung und formulieren könnte,

die

dingungen jur Genehmigung vorlegen. Möglich, aber nicht wahr—

tegie sswillig sein wollte, konnte sie es im einen und im andern Falle; wenn sie aber loyal das Gesetz ausführt, dann wird der be⸗

Ich glaube also, wenn Sie weiter keine anderen Bedenken haben alz die hier erörterten, können Sie, ohne mit Ihrem Gewissen in

(Bravo) Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion werden die einzelnen Be⸗ in der Fassung des Mehrheit ange⸗ nommen.

Es folgt die dritte Beratung des Entwurfs einer für die Provinz Posen. Ju dem 3 41 Üegt ein Abänderungsantrag der Abgg.

Eh die Wegebaulast aus besonderen Titeln, insowẽeit auf, als E in diesen nur nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften, Drdnungen, Gewohnheitsrechten und Ohservanzen fest⸗ getellt ist. Für Urbarien, gutsherrlich⸗ bäuerliche Regierungs⸗ und für Gemeinheitsteilungsrezesse soll, vor ehaltlich

beamten nicht überstiegen baben

für eine Gemeinde wegebauliche Rechte oder Verbindlichä keiten in bezug auf Wege außerhalb des Gemeindebezirks be⸗ gründet sind.

Der Antrag von Wentzel-Viereck beantragt siatt dieser negativen Fassung folgende positive: Für Urbarien, gutsherrlich bäuerliche Regulierungs. und für Gemeinheit feilungsrezesse gilt, soweit darin wegebauliche Rechte oder Verbindlichkeiten einer Gemeinde in bezug auf solche Wege beurkundet sind, welche innerhalb des Gemeindebezirks belegen sind, vorbehaltlich des Gegen— beweises die Vermutung, daß in ihnen die Rechte und Ver⸗ bindlichkeiten in bezug auf den Wegebau na gesetzlichen Vorschr hen Ordnungen, Gewohnheitsrechten und Observanzen festgestellt seien. Abg. don Wentzel (kons) befürwortet diesen Antrag, der die Be⸗ stimmung des 5 41 klarer fasse als die Vorlage.

Abg. Glatzel (nl) kann nicht zugeben, daß die Fassung des Ent⸗ wurf rf asshgterhhe Bol daß der Ant nterstaatssekretär Holle meint, daß der Antrag nur eine

Bedeutung habe, will aber jugeben, daß die . anf r zug vor der negativen verdiene, ; . Abg. Viereck (freikons. bemerkt, daß die Debatte wenigstens die Bedeutung des 8 al dahin klargestellt habe, daß sie keinen anderen Sinn babe als er in dem Antrage zum Ausdruck komme. Die Rezesse über Wegebaupflichten blieben in Kraft, bis sie aufgehoben seien, und es bleibe der Rechtsgrundsatz bestehen, daß derlenige, der die Auf, hebung eines Rezeffes auf Grund des 5 41 behaupte, die Beweielast habe. Der Antrag verhindere jedenfalls Schwierigkeiten, die in einjelnen Fällen nach der Fasfung der Vorlage eintreten können.

Der 58 41 wird in der Fassung des Antrags Wentzel⸗ Viereck angenommen, im übrigen wird die Vorlage ohne De⸗ batte angenommen, muß aber wegen dieser Aenderung nochmals an das Herrenhaus zurückgehen.

Das Haus wendet sich zur zweiten Beratung der Vorlage, betreffend den erweiterten runderwerb am Rhein⸗ Weser-Kanal auf Grund der Anträge kommission.

Berichterstatter Abg. von Pappenheim: Die Budgetkommission bat die Vorlage gestern einer, eingehenden Beratung unterzogen und dabei auch die Wünsche berücksichtigt, die hier geäußert worden sind. Entsprechend einem Antrage Felisch sind im 5 2 im zweiten Absatz 2 Millionen Mark der Staatsregierung für den Erwerb von Grund⸗ stücken, die am Großschiffahrtsweg Berlin Stettin (Wasser⸗ straße Berlin Hohensaathen) liegen, jur Verfügung gestellt. Ferner sind im 5 1 für die Lippe Kanalisierung 2 Millionen bereit gestell. Der grundsätzliche Unterschied jwischen diesen beiden Bewilligungen liegt darin, daß für die Strecke Berlin Stettin schon die erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung der Höhe der Summe vorhanden war, weshalb die bestimmte Summe don 2 Millionen Mark in Aussicht genommen werden konnte. Bei der Lippe Kanalisierung sind dagegen die Vorarbeiten noch nicht so weit gediehen, daß man die Kosten genauer bestimmen kann; es ist deshalb im § 1 der Vorbehalt aufgenommen, daß die von der Regierung ver⸗ langten 16 Millionen auf 18 Millionen erböht werden, und daß da⸗ von mindestens 2 Millionen auf die Strecken Wesel —Datteln und Hamm Lippstadt verwendet werden sollen.

Abg: SE chu lze⸗Pelkum (kons.): Meine Freunde werden der Vorlage in der Gestalt der Kommissionsbeschlüsse justimmen. Wir tun dies in der bestimmten Erwartung, daß die Regierung recht bald mit dem Grunderwerb für die Lippe Kanalisierung vorgehen wird, da bei der Entwicklung der Industrie in der dortigen Gegend die Bodenwerte reißend und ungeheuer in die Höhe gegangen sind.

Abg. Dr. Berndt (nl) bittet ebenfalls mit den Vorarbeiten für die Lippe⸗Kanalisation möglichst bald vorzugehen, damit die Boden spekulation nicht noch weiter anwachse.

Abg. Sch wa rj e Lippstadt (Zentr) ãußert sich in gleichem Sinne. Abg. Müller. Berlin (fis. Volksp.) ersucht die Regierung mög⸗ lichst bald., wenigsteng in großen Zügen, mitzuteilen, wie die Kanal⸗ linie der Lippe eigentlich geben solle, und mit den Arbeiten möglichst schnell vorzugehen. ö

. Nachdem noch der Abg. Franken (nl) die Vorlage befürwortet hat, wird 8 1 unver ändert in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen. .

. Zum § 2 weist der Berichterstatter darguf hin, daß die im Hause geäußerten Wünsche auf Heranziehung der be⸗ teiligten Verbände Berücksichtigung gefunden haben.

Sz 2 wird angenommen.

Beim 8 5, der bestimmt, daß bei der Wiederveräußerung von Grundstücken, die auf Grund des Sz 16 des Wasser⸗ straßengesetzes erworben sind, ein gesetzliches Verkaufsrecht nicht ö der

g. rsch die Notwendigkeit der Revision des Enteign . rechtes. Es gehe nicht an, daß der Minster he letzter . Heide also Richter in eigener Sache sei. Die Pläne der preußischen Regierung in der Polenpolitik mahnten zur Vorsicht, und es wäre deshalb erwünscht, daß der Minister sich zu dieser Sache äußere. Der 5 5 wird angenommen und schließlich der Rest des Gesetzes ohne Debatte. In dritter Beratung wird darauf der Gesetzentwurf endgültig in der Fassung der Kommission im ganzen angenommen. Ebenso die ursprünglich von dem Abg. von Woyna beantragte und von der Kommission angenommene Re solu tion, worin die Erwartung ausgesprochen wird, daß für den Fall, daß die durch diese Vorlage ge⸗ forderten 20 Millionen nicht ausreichen sollten, um die den Wünschen des Abgeordnetenhauses entsprechende Bodenpolitik mit Erfolg zu Ende zu führen, die Staatsregierung nach An⸗ hörung der Wasserstraßenbeiräte die Bewilligung der noch er⸗ forderlichen Mittel rechtzeitig beim Landtage beantragen werde. 3 Es folgt die zweite Beratung des Nachtrags zum Staatshaushaltsetat für 1907 auf Grund der Beschlüsse der Budgetkommission, der gestern der Nachtragsetat samt den . gestellten Anträgen überwiesen worden war. Die Kommission hat entsprechend dem Kompromißantrag von . Herold von en . in den Etat einen Fonds von 5 Mllionen (dessen Deckung auf die CLin⸗ kommensteuer m . ist) eingestellt zur einmaligen Ver— stärkung der Fonds für Unterstüßungen von mittleren Beamten in allen Verwaltungen behufs Verwendung zu Gunsten der am geringsten besoldeten etatsmäßig und diaͤtarisch beschaftigten mittleren Beamten ; ö Berichterstatter Abg. von Savignv (Zentr.) : Die Kommissien dat angesichts der . Sin nn we en, ee zur Deckung der Gewährung von Teuerungszulagen gach den Anträgen Gyßling und Kölle zur Jeit nicht verfügbar seien, diese Anträge abeeledat. In dem Antrage Friedberg Schiffer, war empfohlen worden, lenen elatzmäßigen und diätarlsch deschäftigten mittleren Beamten, deren Gehälter am 1. Juni 156 den Döchstbetrag des Gebalta der Unter n se 100 * als einmallge Außer- ordentliche Beihilfe ju gewähren. Die Grundsätze dieles Autrages sollen tunlichst zur Geltung gebracht werden, wie der Flnanzkmalhber

den bisherigen

der Budget⸗

Abg. Werner (wild, D. Reformp.): Es steht fest, daß di D. ): . e ,. Beamten in Preußen nichts bekommen . an er e. nicht vorangegangen wäre. Dort haben alle Parteien anerkannt, daß auch den mittleren Beamten eine Teuerungszulage gegeben werden müsse. In Preußen hat man ch zunächst darauf zur ickgezogen, daß die Finanzlage eine solche Zulage ut gestatte; der Finanzminister hatte keinen Pfennig dafür übrig: Je ö. einmal haben sich 5 Millionen gefunden. gn man vorher zt usführungen des Finanzministers, so mußte man beinahe zu der Ueber⸗ zeugung kommen, Preußen stände vor dem Bankerott, obwohl wir doch noch in ganz guten Verhältnissen leben. Bei anderen Ver— anlassungen werden ö Ausführungen nicht gemacht; damals, als man dazu schritt, die Ministergehälter von 36 000 auf 50 00 M ö. erhöhen, vernahm man von . Bedenken kein Wort. Gegen en Reichstag hat man ganz unbegründetermaßen lebhafte. Vor= würfe erhoben. Wenn man die Grenze von 4500 als eine schematische bezeichnet, so hätte unser Antrag, der Antrag Kölle⸗ Werner, einen guten Ausweg gewiesen, und wir können nur leb⸗ haft bedauern, daß der Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Hätten alle Parteien zusammengestanden, so hätte der Finanzminister auch diesem Antrage Rechnung getragen. In den Beamtenkreisen ver= steht man es nicht, wie man Reichsbeamten Unterstützung gewähren kann und den preußischen nicht; dadurch schafft man ja zweierlei Klassen von Beamten. Außerdem ist schon gestern vom Abg. Kölle hervor ehoben worden, daß die Verteilung solcher Fonds nicht in das Belieben der Vorgesetzten gestellt werden dürfe, das liege nicht im Interesse der Beamten und nicht im Interesse der Vor⸗ geseßten. Wenn immer gesagt wird, der preußische Staat habe kein Geld, so läßt sich dagegen doch sehr viel anführen. Es könnte noch recht viel Geld an anderen Stellen gespart werden. Ich erinnere nur an die Art, wie man noch heute die Amtsreisen der Beamten entschädigt. Es werden ganz außerordentlich hohe Diäten und Kilometergelder , . würde man ihnen nur die Fahrkarten be⸗ zahlen und den Ersatz der baren Auslagen gewähren, so würde allein auf diese Weise eine hübsche Summe gewonnen werden können. Dem gegenüber sind, insbesondere im Bereich der Eisenbahnverwaltung, qahlreicht andere Beamtenklassen namentlich in den ersten Jahren ihrer Anstellung zu gering besoldet. Ich wundere mich, daß der Reichs kanzler, der doch das Vorgehen des Reichstags gutgeheißen hat, als preußischer Ministerpräsident an diesen wichtigen Verhandlungen über⸗ haupt nicht teilnimmt. Was man im Reiche bewilligen konnte, muß auch in Preußen möglich sein. Hoffentlich kommt man bei der nächstjährigen allgemeinen Gehaltsaufbesserung zu einer vernünftigen Gruppierung nach dem alten preußischen Grundsatze: Jedem das Seine! Wenn wir für die Kommissionsanträge stimmen, so tun wir es nur, weil augenblicklich nichts besseres zu erreichen ist.

Abg. Dr. Wagner reikons.); Der Kompromißantrag ist das mindeste, was wir den mittleren Beamten bewilligen müssen, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie große Einnahmen die Arbeiter nach den Deklarationen der Arbeitgeber haben. Der Abg. von Brandenstein warnte in der Kommission vor, der Annahme unserz Antrages, weil er die Beamten hauptsächlich nach Maßgabe der Vorbildung unterscheide. Unser Antrag enthielt das aber nicht; ich habe vielmehr in einer früheren Sitzung ausgeführt, daß nicht die Vorbildung allein so sehr ins Gewicht falle, sondern vielmehr der Umfang der Verantwortung und die Güte der Dienstleistungen. Ich gebe aber nochmalg zu bedenken, daß die Vorbildung und die Erziehung der künftigen Beamten sehr auf ihre künftige Lebenshaltung bestimmend einwikkt, daß also die Vorbildung ein wesentlicher, wenn auch nicht ausschlaggebender Faktor ist. Die äußerste Konseguenz des Grundsatzeg: divide et impera, 6 jeder Beamte individuell nach seiner Tüchtigkeit und Leistungefäbigkeit besoldet werde, wird auch wohl Herr von Brandenstein nicht ziehen. Ich freue mich, daß die Regierung nun auch für die mittleren Beamten etwas tun will; denn durch das Vorgehen des Reiches hätten sonst allerdings Miß⸗ helligleiten entstehen können. Aber dieses Vorgehen des Reiches und Preußens wird auch auf die sämtlichen Kommunen zurückgreifen; diese werden in kurzem pari passu vorgehen müssen, und so werden allmählich immer weitere Kreise nachgejogen. Eine Erschwerung der Finanzen des Reichs, des Staates und der Kommunen wird nicht ausblelben; das läßt sich aber nicht andern. Ich habe mich ebenfalls zu der Ansicht bekehrt, daß eine Verbesserung der gesamten Beamten⸗ gehälter im Anschluß an den Wohnungs eldzuschuß erfolgen kann; dabei ist es wohl ausführbar, die persönlichen Verhältnisse der Beamten zu berücsichtigen. Die Anregung, endlich einmal mit den oft geänderten Kilometergeldern bei Dienstreisen aufzuräumen, kann ich nur begrüßen. An dlesen Reisekosten lassen sich viele Ersparnisse erzielen. Wenn man selbst die Tagegelder bei Dienstreisen etwas erhöht, so wird das immer noch billiger als die Berechnung nach Kilo⸗ metergeldern. Die Beamten sollten nur die Reiselosten ersetzt bekommen und für ihre übrigen Kosten bei Dienstreisen eine Entschädigung. Dann würden die Reisen nur im Interesse des Dienstes gemacht werden. Schließlich möchte ich noch auf die Notwendigkeit der An⸗ legung von Sparkassenbeständen in Staatspapieren hinweisen.

Abg. Dr. Friedberg (ul.): Unserem Antrage wurden in der Kommiffion teils grundsätzliche, teils praktische Bedenken entgegen. gestellt; er soll eine mechanische Regelung sein. Das kann ich nicht anerkennen, sonst würde sich derselbe Vorwurf gegen die Bemessung der 36 für die Unterbeamten richten. Unser Antrag stellte jedenfalls eine sehr gute Kombination zwischen den verschiedenen Notwendigkeiten dar. Der Minister hat nun aber erklärt, daß er Praktisch se der- fahren wird, wie unser Antrag es vorschlug. Die Beamten sollen nach dem Bedürfnis ausgewäblt werden und dann die Zulage don 100 M wie die Unterbeamten erbalten. Ich muß anerkennen, das eine solche Erklärung des Ministers,. zumal sie sich nur auf ein Jahr er- streckt, maßgebend ist. Es ist daß don der ersten ig nnr

erfreulich, d ung sich eine solche Wandlung dolliog die

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Ob der Antrag don uns oder den

ist, ist uns gleichgültig, denn wir

Finanzminister Freiherr von Rheindade

Meine Herren! Die ganze Frage ist in der Fermähften so gebend besprochen worden, daß ich alaube. Id rem Dun sch nicht zemãß zu bandeln, wenn ich auf die ede des Derr Abg. Werner in allen Cinzelbeiten eingeben wollte (eder richtig zumal je mum großen Teil mit dem Gegenftande der Derdandlung nichtg zu Rum batte. Aber einige Bemerdange'n muß ick mir gertatten.

Er bat junächst geüsagt. eg wären Hier deftige Vorwürft gegen den Reichstag erbeben werden. Meine Derren, don oichen Vorwürfen gegen den Neichgtag dade ich nicht gehört, ndern man ar mir mit Recht die dellkemmen andere Sage Mer gegenüber er m Reicher geschildert. Man dat darauf daß der Reichetag n Ner

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nge wit nn, glacklichen Sage C. die Wudgaben au Matrikularbeifrüge lu derwæeifen, wärend wer nicht in dersel en Lange nd, onde r susnre alle DrrRun gs mittel deschaffen ülsfen r die gewäünschten weileren Wulderfernunqen der Beam ken dezilue

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ausdrücklich zusagte, der im abrlgen aber den Antrag von Hevdedrand empfahl, dessen Digpositi bim die Möalichkeit gewäbre; e dad e dualisieren, um dem wirklichen Bedürfnis entgenenhukoan amen Daraufhin ist der Antrag Schlffer-⸗Frledberg lurückgeinen an . Antrag won Heydebrand elnsülurmlg angenommen und n dag Gele hineingearbeitet worden.

des Gegenbeweises, die Vermutung gelten, daß in ihnen die Rechte und Verbindlichkeiten in bezug auf den Wegebau nach den bisherigen 542 ö Ordnungen, Ge⸗ wohnheits rechten und Observanzen festge tellt seien. Diese Ver⸗ mutung greift nicht Platz, soweit in Urbarien oder Rezessen