1907 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

beamten zur Verfügung gestellt habe, und nun noch wiederum 5 Millionen für die mittleren Beamten, macht in Summa 13 Millionen Mark, und da wir im Etat außerdem bereits 23 Millionen hatten, so werden durch den Etat für 1907 nicht weniger wie 386 Millionen für die Beamten zur Verfügung gestellt. (Hört, hört! rechts.) Wie da der Herr Abgeordnete Werner von stiefmütterlicher Behandlung der Beamten in Preußen sprechen kann, ist mir einfach unerfindlich. (Sehr richtig! rechts.)

Dann hat der Herr Abg. Werner einige Wege angegeben, wie man noch weitere Mittel beschaffen könne. Wa der Bahnhofs⸗ ausbau in Cassel mit der Beschaffung von Mitteln für die Auf⸗ besserung der Beamten zu tun hat, meine Herren, ich glaube, daß wird Privatgeheimnis des Herrn Abg. Werner sein (Heiterkeit); wenigstens mir ist es nicht verständlich geworden. Ich sehe ferner davon ab, auf die vollkommen schiefe Darstellung einzugehen betreffend die Ueberschüsse der Eisenbahnen. Nur in einem Punkte kann ich Herrn Abg. Werner Recht geben, nämlich in dem Wunsche, die Diätare, soweit sie verheiratet sind, zu berücksichtigen. Meine Herren, nach dem Kompromißantrage werden alle Diätare, soweit sie verheiratet sind, berücksichtigt werden, und darüber freue ich mich besonders, daß die alten Militäranwärter, die sich noch in diätarischem Verhältnis befinden, berücksichtigt werden können. (Bravo! rechts.)

Meine Herren, ich habe mich über die Anträge Gyßling und Kölle eingehend früher geäußert. Ich habe die finanziellen, ich habe die sachlichen Bedenken dagegen hervorgehoben und kann sie heute nur nochmal betonen. Ich kann ferner nochmals erklären, daß ich dem Kompromißantrage zustimme, und bin gern bereit, auch die Erklärung abzugeben, die der Herr Abg. Friedberg eben von mir gewünscht hat. Der Herr Abg. Friedberg hatte einen Antrag gestellt, wonach der Ergänzunggzetat noch einen weiteren materiellen Inhalt in der Richtung bekommen sollte, welche Kategorien von mittleren Beamten aus diesem 5. Millionenfonds berücksichtigt werden sollten. Es sollten nach seinem Vorschlage und der Herr Referent v. Savigny hatte die Güte, das auch schon anzuführen alle die⸗ jenigen mittleren Beamten berücksichtigt werden, deren Gehälter am 1. Juni 1907 den Höchstbetrag des Gehalts der Unterbeamten nicht überstiegen. Ich hatte dagegen erstens das Bedenken, dem auch der Herr Abg. Friedberg Rechnung tragen wollte, daß nicht ausgeschlossen waren die Beamten, welche bereits durch den Etat für 1907 berück⸗ sichtigt waren. Ich hatte aber ferner das Bedenken, daß die Fassung mittlere Beamte, deren Gehälter am 1. Juni den Höchstbetrag der Unterbeamten nicht übersteigen, einigermaßen zweideutig ist. Wie der Herr Abg. Friedberg schon sagte, ist im allgemeinen die Häöchst⸗ grenze der Unterbeamten 1900 bis 2000 6 Es gibt aber einige ganz wenige vereinzelte Kategorien von Unterbeamten, die darüber hinaus- gehen. Wonach sollten wir uns richten, nach der Regel, daß die Grenze 1900 oder 2000 M ist oder nach den wenigen Ausnahmefällen? Vor allem hatte ich das Bedenken, daß der Antrag des Herrn Abg. Fried⸗ berg dazu geführt haben würde, allen Beamten, auch den unver⸗ heirateten, unterhalb dieser Höchstgrenze diese Zulage zu geben. Ich glaube, es würde in den Krelsen der Beamtenschaft nicht verstanden worden sein, wenn man z. B. einem unverheirateten Zivilsuper⸗ numerar, der vielleicht im Elternhause lebt, also in einer durchaus günstigen Situation ist, die Zulage gewährt hätte, einem verheirateten Beamten dagegen, der sich jenseit der Grenze befindet, nicht gewährt haben würde. Aber, wie Herr Dr. Friedberg ganz mit Recht sagt, ob die Sache in das Gesetz hineingearbeitet wird, oder nur nach den Direktiven, die er gegeben hat, verfahren wird, kommt, wie ich glaube, auf dasselbe hinaus. In dieser Beniehung bin ich in der Lage, dem Abg. Dr. Friedberg ju erklären, daß ich beim Staats⸗ minlsterium dafür eintreten werde, daß den wesentlichen Punkten seines Antrages gemäß verfahren wird. Als die wesentlichsten Punkte seines Antrages fasse ich zunächst auf, daß jeder der überhaupt zu berücksichtigenden mittleren Beumten 100 bekommt. Ich glaube, diesen Satz werden wir unter allen Umständen gewähren müssen. Wenn wir den Unterbeamten 100 geben, können wir die mittleren Beamten nicht mit einem geringeren Betrage abfinden. Ich glaube, das für meine Person zusagen zu können. Ebenso glaube ich, zusagen zu können, daß wir uns hinsichtlich der Kategorien von mittleren Beamten, die berücksichtigt werden sollen, der Grundtendenz des Antrages des Herrn Dr. Friedberg anschließen können, dahin gehend, daß zunächst alle diejenigen Kategorien berück⸗ sichtigt werden sollen, deren Gehaltssätze denen der Unterbeamten am nächsten kommen. Ich meine, wir müssen von unten auf vorwärts gehen, zunächst die mittleren Beamten berücksichtigen, die am geringsten besoldet sind, und dann so weit gehen, wie wir gehen können, wie die Mittel von 5 Millionen Mark es uns gestatten. Wir würden, ganz roh gegriffen, wenn wir jedem Beamten 100 4 geben, 50 000 Beamte mit Beihilfen von 100 Æ bedenken können. Ich glaube, wir werden in der Höhe tatsächlich noch etwas weiter gehen können, wenn wir die unverheirateten Beamten ausschließen.

Meine Herren, ich kann das allerdings nur für meine Person erklären, denn da ich gestern abend um 10 Uhr die Budgetkommission verließ und heute morgen um 11 Uhr wieder im Hause war, war es mir nicht möglich, einen Beschluß des Staatsministeriums herbei · zuführen. Ich glaube aber, das sagen zu können, daß ich bestimmt dafür eintreten werde, die Dinge so zu handhaben, wie der Herr Abg. Dr. Friedberg wünscht, und daß ich auch die Hoffnung hege, daß dag Staatgministerium mir darin beitreten wird. Ich stütze diese Hoff nung auch auf die ganje Fassung des Nachtragsetats. In dem Nachtragsetat, wie er auf Grund des Kompromißvorschlages gestaltet worden ist, sind die Grundgedanken, die Herr Dr. Friedberg aus— gedrückt hat, auch schon im wesentlichen enthalten. Auch dort heißt es: ‚Behufs Verwendung zu Gunsten der geringst besoldeten etats- mäßigen und diätarisch beschäftigten mittleren Beamten.“ Also auch hier schon ist dispositiv im Etat ausgesprochen, daß die geringst be⸗ soldeten mittleren Beamten in erster Linie berücksichtigt werden sollen, und ich werde dafür eintreten, daß demgemäß verfahren wird.

Ich hoffe, daß diese Erklärung den Wünschen des Herrn Dr. Friedberg genügen wird. (Bravo h

Abg. Freiherr von Erffa (kon .) Der Abg. Werner hat in seiner Rede die geschmackvolle Wendung gebraucht: als es sich darum gehandelt hätte, den Ministern Repräsentationsgelder zu gewähren, haͤtte man nicht nach einer Deckung gefragt. Solche Aeußerung darf man nicht unwidersprochen ins Land geben lassen. Ich habe mich gefragt, ob denn der Minister des Innern über Nacht Neuwahlen r hätte, sodaß mancher das Bedürfnis fühlte, sich seinen ãhlern in empfehlende Erinnerung zu bringen. Die Gehaltslage der Minister ist seit 1831 dieselbe gewesen; iweitens bilden die

Repräsentationsgelder keinen Teil ihres Gehaltes, sondern das 83. hat sie ihnen gewährt, damit sie ihren umfangreichen Repräsentationspflichten genügen können; drlttens ist dieser Wunsch nach Gewährung der Repräsentationsgelder aus der Initiative des ganzen Hauses, aller Parteien, , weil man es als eine gerechte Würdigung der Lage der Minister erachtete.

Dann darf man doch nicht vergessen, daß wir uns in einer sehr guten

ö befanden, und es sich damals um eine großartige eamtenaufbesserung handelte. Ich glaube, das genügt, um die ge= schmackholle Wendung des Abg. Werner zu korrigleren. Im übrigen bstte ich Sie, die Vorlage, wie sie sich gestern in der Budget⸗ kommission gestaltet 6 anzunehmen.

Abg. Gyß ling (frs. Volksp.): Wir haben gegen die Repräsentations⸗ gelder für die Minister gestimmt, sodaß von einer Einmütigkeit des ,,. nicht gesprochen werden kann. Ob der Abgeordnete von

rffa mit Recht gegen den Abg. Werner vorgegangen ist, erscheint mir zweifelhaft. Er hat gestern gesagt, daß die Konservativen die 5 Millionen nur bewilligen, weil sie ihr Interesse den Beamten bekunden wollten, das ich ihnen abgesprochen hatte. Ich glaube, mit Rücksicht auf diele Bemerkung war der starke Angriff gegen den Abg. Werner nicht am Platze. Im übrigen ist es nicht meine i n. den Abg. Werner zu verteidigen. (Abg. von Pappenheim: Sehr richtig) Ich freue mich, daß gr von Pappenheim mit mir vollständig einer Meinung ist. Ich kann nicht anerkennen, daß die Lage im Reich anders ist als in ruhen dieselben Steuerzahler, die auch die Matrikularbeiträge sefern, bringen die Steuern auf, es ist völlig gleich, ob diese Be, träge im Wege der Matrikularbeiträge oder der Steuern aufgebracht werden. Wir halten unseren Antrag, trotzdem er von der Kom— mission abgelehnt ist, aufrecht und , . eine Abstimmung über ihn herbeizuführen. Leider ist es nach der Geschäftsordnung nicht möglich, erst über unseren Antrag abzustimmen, weil zunächst über den Gesetz⸗ entwurf abgestimmt wird. Deswegen werden wir für die 5 Millionen stimmen, bitten aber, danach über unseren Antrag abstimmen zu laffen, damit niemand im Zweifel darüber ist, daß wir ihn trotz der Ablehnung für völlig gerechtfertigt halten. Ich bedauere, daß der Antrag Friedberg und der Antrag Kölle, die dem unseren am nächsten . in der Budgetkommission zurückgezogen sind. Der Kompromißantrag schafft, ganz abgesehen von der ungenügenden Summe, einen Dispositionsfonds mit allen einem solchen anhaftenden Mängeln, er führt zu einer ungleichen Behandlung der Beamten und wird weitere Erregung, weitere Berufungen und weitere Unzufrieden heit hervorbringen. Aus polltischen Gründen müssen wir die ungleiche Behandlung der Beamten im Reich und in Preußen aufs schärfste verurteilen. Wir begreifen nicht, wie derselbe Mann, der als Reichskanzler diese Teuerungszulagen bewilligt hat, dies als preußischer Ministerpraͤsident nicht tut und nicht einmal hier erscheint, um uns sber feine Gründe aufzuklären. Kaum hatte der Finanzminister am Mittwoch erklärt, daß die altpreußische Tradition, die solide preußische Finanzwirtschaft es nicht gestatte, auch noch einen Pfennig mehr aufzuwenden, als der Nachtragsetat vorsah, da sprach Herr von Heydebrand mit ihm, es kam auch Herr von Loebell, und da sprangen die 5 Millionen aus dem Beutel heraus. Ich glaube, es wäre möglich gewesen, auch die restlichen Millionen, noch heraus zu be⸗ kommen. Die preußischen Beamten sind in Minuslizitation gegeben, und da sind die 5 Millionen berausgekommen, das sind die alt⸗ preußischen Traditionen des jetzigen Finanzministers.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Es würde dem Herrn Reichskaniler gewiß von hohem Interesse gewesen sein, die Rede des Herrn Abg. Gyßling zu hören. Aber ich glaube, einen Anspruch hat er doch nicht; ich glaube, er kann dem Herrn Reichskanzler keinen Vorwurf machen, wenn er sich des Vergnügens beraubt, die Rede des Herrn Abg. Gyßling zu hören. (Zuruf bei den Freisinnigen: Andere haben doch auch geredet h

Dann hat der Abg. Gyßling mit einer Art Wegwerfung gesagt: Das sind die bewährten Finanztraditionen des preußischen Finani⸗ ministers! Herr Abg. Gyßling, das überlassen Sie gütigst mir; das werde ich mit meinem Gewissen abmachen, und ich werde mich durch solche Vorwürfe von Ihnen in keiner Weise beirren lassen. Ich habe von vornherein den Standpunkt vertreten, daß wir 18 Millionen nicht aufbringen können, und habe mich von diesem Standpunkt nicht einen Augenblick abbringen lassen. Er hatte also nicht den geringsten Grund ju der Bemerkung, als ob ich meinen Standpunkt geändert habe. Ich habe von vornherein bereit gestellt, was ich konnte; und als sich die Möglichkeit bot, 5 Millionen bereit zu stellen nach den neueren Nachrichten über das Aufkommen aus der Einkommensteuer habe ich das getan. Aber ich habe von Anfang an den Standpunkt vertreten und festgehalten, daß 18 Millionen nicht jur Verfügung stehen. (Bravo! rechts.)

Abg. Graf Moltke: Bei der jetzigen Geschäftslage des Hauses will sch auf eine ganze Reihe von Punkien, auch auf die Quotisierungs⸗ frage, nicht eingehen. Dagegen möchte ich mein Bedauern darüber aussprechen, daß über eine Frage von so außerordentlicher Wichtigkeit und Tragweite in einem wahren Automobiltempo entschieden wird. Überhaupt ist es nicht sachgemäß, in letzter Stunde nicht allein diefe wichtige Vorlage, sondern auch Vorlagen von gleicher Be⸗ deutung, wie das Jagdgesetz, das Berggesetz und die Wegeordnun für Posen so über das Knie zu brechen. Das ist eine r , unwürdige Behandlung, die künftig bermieden werden muß.

Abg. Broemel (frf. Vpg.): Es ist gar nicht verlangt worden, daß der Herr Reichekanzler und Ministerpräsident hierher komme, um fich die Gyßlingsche Rede anzuhören. Herr Gyßling hat nur darauf hingewiesen, daß der Zusammenhang dieser Vorlage mit der Reichspolttik dem Reichskanzler wohl hatte Veranlassung eben müssen, sich an diesen Verhandlungen zu beteiligen.

der Reichskanzler und Ministerpräsident sich von unseren Ver⸗ handlungen in der Weise fernhält, ist weder der Reichspolitik, noch der preußischen . sörderlichs und diese Meinung ist nicht nur in der freisinnigen Partei, sondern auch in weiten Kreisen diefes Hauses verbreitet. Der Zusammenhang zwischen Reich und Preußen in dieser Frage ist von keiner einzigen Seite bestritten worden, inebesondere nicht der enge Zusammenhang der einmaligen 56 aus den Gründen der Teuerung. Ob man im Reich die rage sachlich richtig behandelt hat oder nicht. ist eine andere Frage.

Abg. Herold (gentr): Der Abg. Dr. Friedberg hat ge—⸗ sagt, in dem jetzigen Kompromißantrage wären nur die Gedanken zum Ausdruck gekommen, die seine politischen Freunde . ausgesprochen häften. Absolut , . Von meinen wolitischen Freunden ist schon am 9. Januar 1907 der Antrag eingebracht worden, im Etattjahr 1507 die mittleren und unteren Beamten zu be⸗ rückfichtigen. Es haben da: über Verhandlungen stattgefunden, und daraus hat sich der Nachtragsetat ergeben. Gerade dadurch, daß das Zentrum durch den Antrag von Savigny einen praktischen Weg ge⸗ funden hat, bel verhältniemäßig kleinen Mitteln in sehr umfangreichem Maße den Beamten ju helfen, ist es gelungen nunmehr dlese drei großen Parteien jusammenzuführen und in Verbindung mit der Staatsregierung in letzter Stunde noch die 5 Millionen für die mittleren Beamten zu erlangen. Es kann nicht davon die Rede sein, daß wir diesen Gedanken dem nationalliberalen Antrage entnommen hätten, denn der nationalliberale Antrag war undurch- führbar, mit dem war nichts zu machen. Die Erfahrung hat das ja bestätigt. Man hat darauf hingewiesen, 23 jeder Dispositions⸗ fonds vom Uebel sei. Allein nur dadur ist etwas zu er⸗ reichen, sonst hätten die Beamten gar nichts bekommen. Das irn hat im Reichstage energisch beantragt, schon in den Etat elbst die erhöhten Mittel für die Beamtenbesoldung einzustellen. Wir wollten dadurch einen Zwang autzüben, die Mittel zu gewähren,

und ich glaube, wenn das Zentrum diesen Antrag ni ; dann . seitens der verbündeten de e n gs f g hilt lage nicht gekommen. Statt uns hier einen ,, machen, sollte sich die Fortschrittspartei lieber die nn legen, warum ste nicht mit dafür gestimmt hat, daß siözen Ch selbst diese Mehrbewilligung eingesetzt wurde, statt sich au En Resolution zurückzuziehen. Im Abgeordnetenhause konnten wir 6. gleichen Weg nicht beschreiten. Die Stagttregierung sst dech h gleichberechtigter Faktor und hätte diesen Weg als unannehmbar zeichnet. Wir waren also geiwungen, eine Verständigung . zuführen, und das ist uns gelungen. Mit dem Antrage ß kann man wohl. partelpolitische Propaganda. machen, * abel! Beamten wollen Geld haben, und das bekommen sFie Lurch un h Äntrag. Wir haben unfer Ziel maßvoll und vorsichtig, abe t Energie verfolgt, und für unseren Erfolg können uns die Beg 9 nur dankbar seln. um Die Diskussion wird geschlossen.

Persönlich verwahrt sich der

Abg. Werner gegen die Auslegung, welche der Abg. bon 5

seinen Ausführungen über den Minister gegeben hat. Gr ha; nur gesagt, daß in einem Rechtsstaate jeder das Seine haben mis, Zur Geschäftsordnung bedauert der 4 Abg. Wiemer, daß ihm durch Schluß der Digkussion Möglichkeit genommen sei, die , Darstellung des Abg. Henn über die Vorgänge im Reichstage richtig zu stellen. Abg. Dr. Friedberg: Der Abg. Herold hat mir vorgeworfen daß ich einen unbrauchbaren Antrag gestellt habe. Das Cigentümiit ist, daß dieser unbrauchbare Antrag von dem Finanzminister de Sinne nach durchgeführt werden soll. Herr Herold hat fem darauf hingewiesen, daß das Zentrum seinen Beamtenantrag früh eingebracht habe als wir. Der Zenttumsantrag sst bu J. Januar, der unsrige bereits vom S. Januar. Herr Herts hat viel beweisen wollen, und da ist ihm dag Unglit passiert, daß er nichts bewiesen hat. Daß der Kompromißantn einen Gedanken von uns ausführt, soll kein Vorwurf sein; ich wün meinerseits vom n,, jeden Gedanken aufnehmen, wenn etz n öfter gute Gedanken hätte. (

Abg. Gyßling: Auch unser Antrag ist vom 8. Januar daten ö

Wenn man uns aher parteipolitische Rücksichten bei unserem Anti unterschiebt, so muß ich das als durchaus ungerechtfertigt zurückweisn

Nach einer kurzen Replik der Abgg. Herold und

eie ner, wird der Nachtragsetat und das dazu gehör

tatsgesetz ohne weitere Debatte im einzelnen und darauf in

ganzen angenommen, der Antrag Gyßling wird abgelehnt unn ñ Petitionen durch die

die zu dieser Sache eingegangenen faßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Zur Beratung gelangt hierauf der vom Herrenhause

abgeaͤnderter Fassung zurückgelangte Gesetzentwurf, betreffen die Ausübung des Jagdrechts (mit der neuen Uebe schrift: Entwurf einer Jag dordnung). Das Herrenhan hat ben Gesetzentwurf in einigen Punkten materiell geänden, außerdem aber das e gn in Geltung befindliche Jah recht durch Zusammenstellung der bestehenden

neue „Jagdordnung“ umfaßt 85 Paragraphen. u den M schlüssen des Herrenhauses 6 bereils sieben Amendemen vor. Die Abgg. Dippe (nl), Gyßling (frs. Volks Herold en dJ, don Hennings (kons) und Johannsen ffreikons) beantragen Abänderungen zu den S8 4 7 und ! Abg. Schulze⸗Pelkum (kons) hatte Abänderung der S5 und 17 vorgeschlagen.)

In der Generaldiskussion führt der

Abg. von Pappenheim (kons. aus: Bei der vorigen ,. habe ich bereits für einen großen Teil meiner Freunde erklart, dr es sehr schön wäre, wenn es gelänge, eine Kodifkkation dj preußischen Jagdrechts festzustellen, durch die eine zuverläfssige einheh liche Frechtsprechung ju erwarten wäre. Unsere Kommission hat st dahin bemüht und eine solche Kodifikation der Vorlage angeschlossn und das Herrenbaus hat sogar durch, die Kodifikation der Jagd ordnung die Vorlage ersetzt. Ich habe schon früher darauf hw ewiesen, daß unfere Kommission damit weit über ihre Kompeten⸗ e. war. Das Herrenhaus ist aber noch viel wein gegangen, indem es die Regierungsvorlage ganz beseitigte und unte Beteiligung der Regierung diese Jagdordnung an die Stelle seßhh

Ich weiß nicht, wie weit dazu eine Allerhöchste Ermächtigung vorln

Alle Gesetzentwürfe pflegen mit Allerhöchster Ermächtigung em

gebracht zu werden, so auch die Vorlage über die Ausübung des Jin

Von einer Allerhöchsten Ermächtigung zur Vorlegung ent

rechts. Jetzt liegt nicht mehr cin

Jagdordnung ist mir nichts bekannt.

Vorlage der Regierung, sondern eine Sriginalvorlage des Denn

hauses vor. enn man also Schwierigkeiten machen woll so würde die Geschäftsordnung eine Menge Handhaben dazu bieten

Wenn ich mich aber davon überzeugen könnte, da tatsächlich eine n,

derläfsige und sachgemäße Kodifikation des Jagdrechts vorliegt würde ich ihr gern zustimmen, doch dieser Beweis ist in keiner Weh erbracht worden. Es beslehen immer noch in den Relatichen ö einzelnen Paragraphen solche Unstimmigkeiten, daß diese Kodistan eine gesunde und zuverläͤssige Grundlage für die Rechtsprechung n bt.“ Das müßte aber doch das Ziel sein, wenn weitere unliebian gitationen wegen des Jagdrechts beseitigt werden sollen. * zibereilte Kodifikation wird ' gerahe Anlaß zu vielen Rechtsstrat! keiten geben. Das Bemähen ssf anzuerkennen; aber bei unn, komplizlerten jagdrechlichen Bestimmůungen war die Aufgabe Rodlfikation in so kurjer Zeit unmöglich. Diese Form der Gele ebung veranlaßt bei der großen Mehrheit meiner Partei em edenken, und deshalb erhebe ich noch einmal meine warnen, Stimme.“ Es soll hier eine ganz andere Gesetzesmatert? lawigt werden, obne daß man vorher Lie nötigen Grundlagen von der Regierung erhalten hat. Ich warne vor . e. übereslten Schritt. Namentlich erscheint meinen enge anbeleuten aus Heffen. Rassau diese Vorlage nicht annehmbar. * haben auf Hannober Rücsicht genommen und die dortigen berechtigt! Gigentümlichkeiten anerkannt, ung haben Sie das aber verwegen Daß noch elne ganze Relhe von Unstimmigkesten bestehen, die n Rechtsprechung keine Grundlagen bieten, zeigen die neuen 2 rungtanträge, die auch erkennen lassen, mit welcher Schnellste gearbeltet worden ift. Es wird 4. W. geradezu verlangt. 3 ker Richter die Heimatsberechtigung des Flugwildes nachweist. etwa einen Heimatschein einfordert. Durch solche Bestimmun gen bem fubsektlben Ermessen des Richterg ein weites Feld eingeraum Bei den Bestimmungen über den Jagdschein hat man ganz vergesn daß die Propinz Hannover von der Gültigkeit des Gesetze ö. geschloffen ist; man wird sich also künftig einfach den Jagdschemn ; Hannoher holen. (Jwischenruf des Abg. Gyßlin g) Eg wird ja . essant . Herr Gyßling, daß Sie als Vertreter der Mehrbelt s Hechte stanbpunkt über diefen Gegenstand gussprechen; Ihr Name feen, unter ben Änträgen (Z3wischenruf des Abg. Gyß ling) also ** annehmen, daß Sie sich vielleicht in Ihrer Art darlsber ausdrüde Ich habe im Auftrage der großen Mehrheit meiner Fraktion zu . fläüren, baß wir die Vorlage in nichts verhessert sinden und 1. inen neuen Rechteboden für die Rechtsprechung nicht erblicken ö.. beshalb bitten, die Vorlage abzulehnen. Ich bitte, hier so vors ö horzugehen, wie bei früheren Gesetzen. PDlese Art der Gesez gebt 3 . bald wieder zu Aenderungen, zu neuen Agitatlonen und neut Kämpfen über das Jagdrecht führen.

(Schluß in der Zweiten Bellage.)

einzeln auf die Jagd bezüglichen Gesetze unter Hineingrbeitung Bestimmungen der gegenwärtigen Vorlage , di

zum Deutschen Reichsan n 136.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 8. Juni

zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1907.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. von Hennigs -Tichlin (kons.): Auch jetzt noch stehen die⸗ jenigen Mitglieder meiner Fraktion, die für das Gesetz sind, auf dem Standpunkt, daß die Bedenken dagegen so in die Wagschale fallen, daß wir deswegen auch gegen die Bestimmungen sind, die wir an sich für gut halten. Wir halten die Kodifikation für nützlich und werden sie an⸗ nehmen. Wir haben uns bemüht, so viel wie möglich den geäußerten Bedenken entgegenzukommen, soweit der Zweck des Gesetzes es nur möglich macht. Wenn wir heute auch noch den Antrag auf Ab. änderung stellen, so hat uns dazu die Erwägung gezwungen, daß der Schutz gerade der kleinen Jagdbesitzer durch die Umwandlung des 5 12 durch das Herrenhaus nicht mehr in dem Maße vorhanden sst, wie wir ihn durchaus wünschen müssen. Ich schließe mit dem Wunsche, daß das Gesetz zustande kommt.

Abg. Schul je⸗Petkum (kons.): Wir werden die Anträge Dippe u. Gen. annehmen und insbesondere den Antrag wegen des Flug- wildes, der unt trotz der Kritik des Abg. von Pappenheim eine erheb⸗ liche Verbesserung zu bedeuten , . Auf der Wiederherstellung der Bestimmung, daß auch Jagdbezirke unter 75 ha gebildet werden können für den fn daß diese Bezirke erheblichem Wildschaden aus⸗ gefetzt sind, müffen wir bestehen. Denn gerade diese Bestimmung hat einen Teil meiner Freunde veranlaßt, das Gesetz ju akzeptieren.

Damit schließt die Generaldiskussion.

Persönlich bemerkt der

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Dem Abg. von Pappenheim kann ich erklaren, daß selne Rede mir zu einer sachlichen Entgegnung keine Beranlaffung gibt und mich zu einer begeisterten Rede auch nicht be⸗ geistert hat.

Es folgt die Spezialdiskussion.

In 5 4 soll bezüglich des Jagdrechts auf Wegen nach dem Antrage Dip pe u. Gen. eingeschaltet werden:

Befindet sich der Grenzweg aber im Eigentum des Inhabers eines angrenzenden Eigenjagdbezirks, so steht diesem das Jagdrecht auf dem ganzen Wege zun; . .

und bezüglich des Flugwildes soll an die Stelle der Herren⸗ hausfassung das Folgende treten;

„Das erlegte oder gefangene Flugwild muß, wenn es in den benachbarten Jagdbejirken heimisch ist, an die Inhaber der letzteren gegen Zahlung von Schußgeld abgellefert werden. Bei Erteilung der Genehmigung ist darüber Bestlmmung zu treffen, welche Flug⸗ wildarten erlegt werden dürfen, ob und an wen die Ablieferung des Flugwildes zu erfolgen hat, und welches Schußgeld dafür zu entrichten ist.“

Abg. von Hennigt⸗Techlin: Ich gebe gern zu, daß die Ent⸗ scheidung der Jagdpolizeibehörden, die nach unserem Antrage darüber entscheiden sosten, wem das Flugwild zusteht, nicht leicht sein wird. Ein paffender Ausdruck aber sst sehr schwer zu finden. Wir müssen mit dem Worte heimisch“ vun einmal das Jagdrecht bereichern. Praktisch wird die Sache sich wohl kaum schwer gestalten.

Der g 4 wird mit dem Antrage Dippe u. Gen. an⸗ genommen. .

Zu 8 7 (gemeinschaftliche Jagdbezirke) beantragt Abg. Schulz . die Wiederherstellung des vom Abgeordneten⸗ hause gestrlchenen Absatzes, wonach ausnahmsweise die Bildun eines Jagdbezirks auch unter 75 ha Areal zulässig sein soll, wenn dieser erheblichem Wildschaden ausgesetzt ist.

Die Abgg. Di ppe u. Gen. wollen dem 5] folgenden Absatz hinzufügen;

„Diejenigen Grundflächen, welche von einem über 759 ha im Zufammenhang großen Wald, der eine einzige Besitzung bildet, zu mindestens 90 5/9 begrenzt werden, müssen dem Eigenjagdbezirk, zu dem dieser Wald gehört, auf Verlangen seines Inhabers an⸗ geschlossen werden. Dieses Verlangen ist spätestens bis zum Ab⸗ lauf der Auslegungsfrist der Pachtbedingungen beim Jagdvorsteher anzumelden. Vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die umschlossenen Flächen wenigstens 75 he im Zusammen⸗ hang groß sind oder wenn nach ihrer Abtrennung die übrigbleibenden Flächen des Gemeinde (Guts⸗Benrks 75 ha nicht mehr um⸗ fassen würden.“

Abg. von Hennigt⸗Techlin: Bei den Verhandlungen über das Geseß hat sich eine große Unstimmigkeit herausgestellt, indem man auf der einen Seite die Enklaven als Jagdgelände beseitigen will und auf der anderen Seite Enklaven, die heute schon den Nachbarn gegeben sind, diesen wieder entziehen will. Es sind das diejenigen EGnklapen, die man mit dem vulgären Ausdruck „Zungen“ bezeichnet und die von dem Gesetz von 1850 nur erfaßt wurden, wenn der um⸗ schließende Jagdbenrk mindestens 3900 Morgen groß war. Im Herren- bause haben sich die meisten Herren und auch die Königliche Staatsregierung mit unserem Antrage im Grundsatz einverstanden er⸗ ffärt, haben sich aber wohl in der Eile über die Form nicht einigen können Wir haben gestern versucht, eine Form zu finden, die an⸗ nehmbar erscheint, um die Bestimmung des Gesetzes von 1850 wieder in das neue Gesetz hineinzubringen, nur haben wir anstatt des Ausdrucks größtenteils gegt oο. Auf diese Weise wird man seststellen können, was zum Begriff dieser Enklaven gehört.

Der Antrag Schulze⸗Pelkum wird abgelehnt, der Antra Dippe u. Gen. angenommen und in dieser Fassung der 5 7.

S 12 lautet nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses:

„Werden Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbenirks zu⸗ sammengelegt, fo gelten sie als dessen Teile.

Der Anschluß an einen Gigenjagdbezirk erfolgt pachtweise nach dem Werte der Jagdnutzung. Der Wert ist nach den Grundsätzen einer pfleglichen Behandlung der Jagd zu ermitteln.

Der Preisermittlung sind mindestens die Pachtpreise benach⸗ barter Jagdbezirke unter Berücksichtigung der besonderen jagd⸗ lichen Verhältnifse der zu verpachtenden Grundflächen zu Grunde zu legen.“ ;

Den letzten Absatz hatte das Herrenhaus gestrichen; die Abgg. Dippe und Gen. beantragen die Wiederherstellung.

lib von Hennigs⸗Techlin bemerkt zur Begründung dieses Antrags, daß die alte Fassung wiederhergestellt werden müsse, weil sie einen Schutz der kleinen Jagdbesitzer gewährleiste. Nach der Fassung des Ferrenhaufeg würde die Entschädlgung nur nach den Jagdertraͤgnissen bemessen werden. . .

Der S 12 wird mit dem ,. Dippe angenommen.

Im übrigen wird der Entwur nach den Beschlüssen des Herrenhauses ohne weitere Debatte angenommen und schließlich im ganzen genehmigt. .

Das Haus wendet sich jetzt zur Beratung des Initiatiy⸗ antrages der Abgg. Linz und Gen. (Zentr.)]

„Die Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu r . durch welchen die Landgemeindeordnung für die Rhein⸗ provinz einer Neuregelung unterzogen wird. .

Dazu haben die Abgg. Schulze⸗Pelkum, Frich berg und von Zedlitz das Amendement eingebracht, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:

. 2

die Regierung zu ersuchen, in Erwägung darüber einzutreten, uwiewelk die Abänderung einzelner Bestimmungen der Landgemeinde⸗ ordnung für die Rheinprovinz geboten ist.“

Abg. Linz (Zentr) führt aus, daß die rheinische Landgemeinde⸗ ordnung' bezuglich der Freiheit der Selbstverwaltung den rheinischen Gemeinden noch vieles verwehrt, was die Gemeinden in den alten Probinzen längst besitzen. In eingehender Darlegung gibt der Redner Ine Üießersicht der nach seiner Ansicht besonderg zeformbedürftigen Vorschriften dieser Landgemeindeordnung. Die Möglichkeit, daß in Zusammenlegungsfragen die man elnde Zustimmung der einzelnen Gemeinden durch die Selbftperwaltungsbehörde er— setz; werden könne, fehlt für die Rheinprovinjz. Ebenso se? das Virilstimmrecht in den Repräsentanzen der Landbürger⸗ meistereien durchaus nicht mehr in der bisherigen Welse haltbar.

Abg. Busch (Jentr : Die rheinische Landgemeindeordnung ist in der Tat veraltet; fie setzt sich zusammen aus den Resten der Land- gemesndeordnung von 1845, aus dem Gesetz vom 15. Mal 18656 und der Kreisordnung vom 30. Mai 1887. Das Virilstimmrecht muß be⸗ feitigt werden. In diesem Sinne hat sich auch der rheinische Bauern⸗ deren, der durchweg aug kleinen Besitzern besteht, ausgesprochen. Der Minister des Innern hat durch Erlaß vom 20. August 1905 eine Prüfung veranlaßt, nach welcher Richtung eine Aenderung des Privilegs der Meistbegüterten zu erstreben sei, und es würde inter, essant sein, zu erfahren, welches k diese Prüfung gehabt bat. Schon ein verbältnismäßig geringer Besitz genügt für eine Virilstimme. Zu welchen Folgerungen das führt, daß zeigt das Beispiel von Samborn, das. 31 Meistbegüterte und 27 Gewählte bat. Wir müssen auch eine besser? Regelung der Stellung der Gemeindebeamten, auch der Bürgermeister, in. Betracht ziehen. Namentlich muß, wie auch die rbeinischen Landbürger— meister jetzt wänschen, eine andere Vorbildung und (ine Fachprüfun ir die Bürgermeister verlangt werden. Das würde im Staaksinteresse selbst liegen. fene ordern wir statt der Ernennung die Wahl der Bärgermeister. Das bißchen Selbst⸗ verwaltung muß erhalten bleiben, daß man vorher. hört, welche Vertreter eine Gemeinde wünscht. Ferner müffen, wir mehr Selbffändigkeit und Bewegungsfreiheit für die Bürger⸗ meister fordern. Wir haben gerade in der Rheinprovinz oft Klagen über die Vielregiererei der Buͤrgermeister gebört, aber die Ursachen liegen tiefer; der Bürgermeister gibt zwar den Namen für viele An⸗ ordnungen ber, aber die eigentliche Verantwortung dafür hat er nicht. Die Stellung dieser Beamten ist nach verschiedenen Richtungen der 2 bedürftig. Dank dem Entgegenkommen des Ministers und des Oberpräsidenten hat allerdings die Frage des Urlaubs der Landbürgermeifter eine Regelung gefunden. Auch ihre Pensions⸗ verbältnlsse find geregelt worden. Dagegen müssen noch die Disziplinar⸗ verhältnisse der ere, n, anders geregelt werden.

Abg. Schulje⸗Pelökum (kon. ): Meine politischen Freunde er⸗ kennen durchaus an, daß die Landgemeindeordnung für die Rheinprobinz in manchen grundlegenden Verfaffungsfragen einer Verbesserung bedarf. Dahin gehören guch einzelne der von den Vorrednern erwähnten Punkte, namentlich bezüglich der Virilstimmen und des Verhältnisses der Beamten. Aber in diesem Augenblicke sind wir nicht in der Lage, zu allen von den Vorrednern vorgetragenen einzelnen Punkten Stellung u nehmen. Dies kann nur erfolgen auf Grund von Vorschlägen der Staatsregierung, und die liegen nicht vor. Ich bitte Sie deshalb, den Wünschen der Antragsteller dadurch Rechnung zu tragen, daß Sie unseren Antrag annehmen. .

Abg. Dr. F rie db erg (nl): Auch meine politischen Freunde erkennen an, daß die . für die Rheinprobinz in manchen Beziehungen der Keform bedürftig ist. Aber die Form des An— trages, die das Zentrum gewählt bat, könnte ju der Auffassung führen, als ob es sich um eine gänzliche Neugestaltung der Land⸗ gemeindeordnung in der Rheinprovinz handelt. Dafür scheint uns ein Bedürfnis nicht im vollen Maße vorzuliegen. Deshalb haben wir mit anderen Parteien eine Form gesucht, in der diesen Wünschen Rechnung zu tragen ist. Jedenfalls ist die Sache noch nicht klargestellt, und wir können ihr erst näher treten, wenn bestimmte Vor⸗ schlaͤge der Staatsregierung vorliegen.

Minister des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Ich würde dem par lamentarischen Brauche zuwiderhandeln, wenn ich gegenüber dem vorliegenden Initiativantrage aus diesem Hause schon heute irgendwelche bindende Erklärung ab⸗ geben wollte. Ich bin dazu außerstande und will nur ju einigen Punkten, welche der Herr Abg. Linz besprochen hat, meine persönliche Stellung darlegen. Wie die beiden letzten Herren Vorredner muß ich dabei darauf verzichten, auf alle Einzelheiten einzugehen, die zur Be⸗ gründung des Antrags vorgebracht worden sind.

Wie ich bereits bei einer früheren Gelegenheit gegenüber den Aeußerungen des Herrn Abg. Heckenroth und des Herrn Abg. von Böttinger hervorgehoben babe, so bin ich auch heute geneigt, an⸗ zuerkennen, daß das Institut der Meistbegüterten, wenn auch nicht überall in der Rheinprovinz, so doch zweifellos in einer größeren An— zahl von Gemeinden, diejenige soßtale Bedeutung verloren hat, welche ihm ursprünglich bewohnte. Durch den Wandel in unsern Grund⸗ und Gebaͤudesteuerverhältnissen, durch die Aenderungen, welche in allen Besitz. Erwerb, und sozialen Verhältnissen eingetreten sind, ist vielfach der berechtigte Einfluß, den das Institut der Meistbegüterten dem stabilen Grundbesitz sichern sollte, übergegangen auf einen nicht gleichartig stabilen Hausbesitz, auf fluktuierende Elemente, und es ist mir jweifel ˖ haft, ob bei diesem Wandel der Verhältnisse das Institut in unver⸗ aͤnderter Weise aufrecht erhalten werden kann. Ich glaube also, daß in diesem Punkt ein Bedürfnis nach einer Reform anzuerkennen sein möchte.

In enger Verbindung hiermit steht die Frage, ob es nicht geboten ist, die Gemeinde und Bürgermeistereivertretungen vor der ergänzenden Beschlußfassung der Krelzaugschüsse in höherem Grade in denlenigen Fällen zu sichern, wo die ergänzende Beschlußsassung des Kres— ausschusses eintritt, well der Gemeinderat oder die Burger meisterel . versammlung wegen des Ausbleibens von Melstbegůterten beschluß unfähig oder verhandlungzunsählg gewesen ist.

Die von dem Abg. Linz des weiteren erörterten Fragen der Ge. meindebezirksveränderungen, der Führung der Gemelnderolle, der Nicht. öffentlichkeit der Gemelnderatesltzungen usw. will ich dier lun eluzeluen nicht erörtern; es wohnt ihnen, vielleicht abgesehen von der Frage der Bezirksveränderungen, melnes Dafürhalteng keine aus schlagdedende Bedeutung bei.

Ich beschränke mich zum Schluß darauf, elnige Worte der da Bürgermeister zu sagen. Ver Abg. Lin hat aber die Kon sltkte ge klagt, welche dadurch entsteben, daß der Bürgermelster auß der elnen

Seite staatliche und auf der andern Selte kommunale Geschas te wahr.

zunehmen habe, oder über die Möglichkeit von Konflikten, welche aus dieser Verbindung entstehen. Meine Herren, diese Verbindung regimineller und kommunaler Befugnisse in einer Persönlichkeit ist keine Eigentümlichkeit der Verfassung der Rheinprovinz; wir haben sie im ganzen Staate und ich erblicke gerade in dieser Verbindung einen großen Vorzug unserer Institutionen. (Sehr richtig Denn ich bin der Ansicht, daß da⸗ durch, daß den staatlichen Beamten kommunale Befugnisse über⸗ tragen sind, die staatliche Verwaltung vor bureaukratischer Viel regiererei bewahrt wird, und daß auf der andern Seite die Betrauung der kommunalen Beamten mit staatlichen Befugnissen die kommunale Verwaltung mit dem Gefühl der Verantwortung für größere staatliche Pflichten erfüllt.

Wenn nun bezüglich der Bestallung der Bürgermeister in der Rheinprovinz von zweien der Herren Vorredner gewünscht worden ist, das jetzige Ernennungssystem durch das Wahlsystem zu ersetzen, so bin ich nicht in der Lage, diesem Gedanken ju folgen. (Bravo!) Meine Herren, die Bürgermeistereiverfassung mit ihrer Ernennung der Bürgermelster ist eine Einrichtung der Rheinprovinz, welche auf eine Geschichte von mehr als 100 Jahren zurückblickt. Auf Grund dieser Einrichtung hat sich eine Lokalverwaltung von elner Vortreff⸗ lichkeit entwickelt, die für viele Provinzen als Muster dienen kann. Ich würde es für außerordentlich bedenklich halten, in eine Einrichtung, die sich praktisch so gut bewährt hat, einzugreifen, solange nicht die aͤußerste Not es fordert in sie einzugreifen nur zuliebe eines Prinzips, des Priniips der Wahl der Beamten, wie wir es, worauf der Herr Abg. Linz ausdrücklich hingewiesen hat, in anderen Provinzen haben. Der Vergleich mit anderen Provinzen trifft in dieser Beziehung nicht zu. Der Herr Abg. Linz hat selber sehr ausführlich und über⸗ zeug end dargetan, daß die rheinische Lokalverwaltung gerade mit ihrer Bürgermeistereiverfassung ein Unikum darstellt, das den Verhältnissen in anderen Provinzen überhaupt nicht an die Seite gestellt werden kann. Deshalb kann auch bezüglich der Wahl der Bürgermeister auf Analogien in anderen Provinzen hinge wiesen werden. Dem Gedanken der Wahl der Bürgermelster konnte man, wie ich wiederhole, nur dann nahetreten, wenn die gegenwärtigen Verhäͤltnisse zu großen und unerträglichen Mißständen geführt hätten. Daß solche Mißstände aber nicht vorliegen, ist meine Ueberzeugung, und das Gegenteil habe ich auch aus den Ausführungen des Herrn Abg. Linz nicht entnehmen können.

Meine Herren, in beschränktem Umfange bin ich wenn ich auf alle einzelnen berührten Fragen nicht eingebe, so bedeutet das nicht, daß ich bei allen die Berechtigung der Reformwünsche verneine in beschränktem Umfange bin ich in der Lage, einer Reform der rheinischen Landgemeindeordnung näherzutreten. Wenn das bohe Haut, diesem Gedanken folgend, den Antrag Linz, in der Fassung des Antrages Schulje⸗Pelkum⸗Dr. Friedberg - Freiberr von Zedlitz annimmt, so würde ich mich mit einem solchen Beschluffe einverstanden erklären können. In gewissem Sinne folgt er den An⸗ ordnungen, die ich bereits durch die Aufforderung an die Prodinzial⸗ behörden getroffen habe, für die Reform einzelner Bestimmungen der rheinischen Landgemeindeordnung, konkrete Vorschläge zu machen. Ich möchte Ihnen also empfehlen, den Antrag der Herren Schulze⸗ Pelkum, Freiherrn von Zedlitz und Dr. Friedberg anzunehmen. Bravo!)

Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch Eons): Nach den Ausführungen des Minislers, denen ich mich auf der ganzen Linie an. schließe, kann ich mich darauf beschränken, Ihnen die Annahme des Antrages zu empfehlen, den ich gemeinschaftlich mit den Abgg. Schulze⸗Pelkum und Friedberg gestellt habe.

Damit schließt die Diskussion.

Nach einem Schlußwort des Antragstellers Abg. Linz gelangt der Antrag Schulze⸗Pel kum u. Gen. zur An nahme.

Das Haus erledigt darauf noch ohne Debatte eine lange Reihe von Petitionen, über die schriftlicher Bericht er⸗ stattet ist und wozu Wortmeldungen nicht vorliegen.

Die Petition des Verbandes deutscher Müller u Berlin um Aufhebung einer Anordnung, wonach eine Reihe von Staatsanstalten ihren Bedarf an Mühlenerzeugnissen bei der Seehandlungamüble in Bromberg zu decker, bat, wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. na , d r, r ?.

Ueber die Petition des Verstandes deg Bundes deutscher Stellen vermittler zu Berlin, betreffend die in Augsicht genommenen gesetz⸗˖ sichen Maßnabmen gegen dag Stellen dermitilergemerde, über die Petition des Reiche derbandes deutscher Gastwirtichas taderbände zu Berlin um Aufhebung der indirekten Steuern au die Erlangung der Erlaubnis zum ständigen Betriebe der Gastwirtschaft, Schankwirt⸗ schaft oder des Kleinbandelg mit Branntwein und Sviritus, sowie um Aufbebung oder Cinschränkung der Schankbetriebasteuer geht das Daus jur Tagegordnung über. s

Die Petltion des deutschen Werke ifterderdande mu Du Fel derf um Anpasfung der Vorschriften de Berghesetze der Nan Dien st⸗ verhältnis der technischen Angefste ten in Dergban an Ni Gemerhe⸗ ordnung überweist das Vaug der Negberung ur Berilck'ähtigunz; ..

Schluß nach M Ude. Nächste Scrung Sonnudend 11 Uhr. (Petitionen; Anträge aug dem Raue, Verntung envn

aus dem Herrenhause zurückgelangender Vor iunen.)

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