1907 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Die Erforschung der Wolken ist während der letzten Jahre anz bedeutend gefördert worden, am meisten durch den Zusammen⸗ . der meteorologischen Institute verschiedener Länder zu einer internationalen Arbeit. Zu einem endgültigen Abschluß hat diese selbstverständlich nicht geführt, weil es elnen solchen in der Wissen⸗ schaft überhaupt nicht gibt. Cine der Fragen, die dauernd auf der Tagesordnung bleiben, ist die nach der Höhe der verschie⸗ denen Wolkenformen. Zur Feststellung von Wolkenhöhen sind mehrere Mittel angewandt worden, darunter schon vor fast 20 Jahren 3 in Hamburg ein r . das sich eines ,, . Scheinwerfers bedient. 3 t. wie der Frankf. tg? geschrieben wird, ein Mitglied der Wiener Wetterwarte, Dr. Rheden, diese Forschungen wieder aufgenommen und mit einem senkrechten Licht⸗ strahl eine Reihe von Messungen ausgeführt, deren Ergebnisse in der Rundschau sür Wolkenwissenschaft! veröffentlicht worden siad. Wie sich erwarten läßt, wird ein erheblicher Teil der Lichtstärke eines Scheinwerfers innerhalb einer großstädtischen Atmosphäre durch den über der Stadt schwebenden Staub und Dunst verschluckt. Immerhin besaß das Lichtbündel bei den Wiener Versuchen in 3000 m Höhe noch eine Leuchtkraft von 12 Kerien, auf die Flächeneinheit berechnet. Um die Höhe einer Wolke festzustellen, muß eine Winkelmessung von zwei Stellen aus vorgenommen werden. Befindet sich eine Wolke mehr als 6000 m boch, so brauchen die beiden Plätze nicht mehr als 4 km voneinander entfernt zu sein. Die Messung wird durch das Vorhandensein einez festen Lichtpunkts in der Wolke, wie er durch den Scheinwerfer hervorgerufen wird, sehr erleichtert und in ihrer Genauigkeit erhöht. An einem Tage ergaben zwei 5 Minuten nacheinander vorgenommene Messungen oft eine Wolkenanhäufung in Höhe von 1920 m, während daruber noch zwei Wolken 3810 m bezw. 4210 m Höher hatten. Vier Tage später wurde eine Schicht von Feder wolken zu 3000 m 3 gefunden, während ein leichter Schleier von oberen Federwolken die bedeutende Höhe von 10650 m erreichte. An diesem Tage gestalteten sich die Beobachtungen besonders be⸗ lehrend, da der Lichtstrahl zwanzig Minuten später eine Ansamm— lung von Wolken enthüllte, die für das bloße Auge ganz un— sichtbar gewesen wären. Später wurden entsprechende Messungen an Regenwolken ausgeführt. Während des Regens waren sie 3810 m boch, jehn Minuten später, nach Abnahme des Regens 3450, weitere zehn Minuten später, nach völligem Aufhören des Regens, 3410 m und wieder zehn Minuten darauf 3240 m, worauf der Regen wieder einsetzte. Diese Beobachtungen beziehen sich auf sommerliche Witterung, ebenso wie eine weitere vom 9. September, die wiederum insofern besondere Beachtung beansprucht, als sie elne Messung von Wolken unmittelbar nach ihrem Erscheinen bringt. Nach einer Zeit völliger Klarheit bezog sich der Himmel mit leichten Wocken, die aber noch die Sterne fünfter Größe durchscheinen ließen. Die Höhe dieser Wolken lag zwischen 5200 und 6260 m. Gleichzeitig waren im Süden Blitze bemerkbar, und eine halbe Stunde später ging eine Regenwolke von 1380 m Höhe vorüber. Dr. Rheden macht übrigens darauf aufmeilsam, daß der elektrische Scheinwerfer auch dazu benutzt werden kann, die Durchsichtigkeit der Luft fest⸗ zustellen. An einem Abend, als dle Luft ziemlich klar erschien, war die Lichtsäule nicht böher als 930 m sichtbar, während sie an einem andern Tage über 10 000 m hoch verfolgt werden konnte.

Wohlfahrtspflege.

Nach dem kürzlich veröffentlichten Geschäftebericht der Patrioti— schen Gesellschaft in Hamburg über die Tätigkeit des von ihr geleiteten Arbeitsnachweises sind im vergangenen Jahre ine gesamt 27 606 Arbeitsvermittlungen bewirkt worden. Gegenüber dem Er⸗— gebnisse des voraufgegangenen Jahres, in dem die Gesellschaft in 29 407 Fällen ihre Arbeit vermittelnde Tatigkeit entfalten konnte, ist demnach ein leichter Rückgang eingetreten. Ver Grund für dlese ver— minderte Tätigkeit wird u. a. in dem Umstande zu suchen sein, daß im staat⸗ licken Kaibetrieb, für den nach wie vor weitaus die meisten Arbeits- vermittlungen erfolgten, infolge der während des vergangenen Jahres beirschenden guten Konjunktur dauernd eine starke Nachfrage nach Arbeitekräften vorhanden war, sodaß die dort beschäftigten Leute fort— esetzte Arbeit inden konnten und die Dlenste des Arbeite nachweises n geringerem Umfange in Anspruch zu nehmen brauchten. Für die Kaiverwaltung sind insgesamt 20 036 Arbeitsvermittlungen gegen 22 832 im Vorjahre erfolgt. Die Tätigkeit des Nachweises für prlvate Firmen und Betrsebe ist dagegen in stetigem Steigen begriffen, sie erstreckle sich im letzten Jahre auf 7570 Fälle, während sie im Vorjahre 6575 Vermittlungen umfaßte. Ebenso hat sich die Zahl der beim Arbeitsnachweig einlaufen den Bestellungen vergrößert. Es lagen insgesammt 509 577 (im Vorjahre 40 060) Arbeitbestellungen vor, davon konnten 54h oo durch Vermittlung erledigt werden. Bie . der Arbeit nachsuchenden Personen ist von 3löl auf 3397 ge ticgen. Diesen Arbeitnehmern wurde, wie oben erwähnt, in 20 0636 Fällen Arbeite gelegenheit vermittelt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Belgien.

In dem ‚Moniteur Belge! vom 14. d. M. wird eine Verfügung des belgischen Landwirtschafteministers vom 9. d. M. veröffentlicht, wonach die Verordnungen desselben Ministers vom 10. April 1962. 14. Jannar 1903 und 24. Juli 1904, betreffend , , . zur Verhütung der Einschleppung der Beulenpest in Belgien durch Herkünfte aus Pernambuco, Rio de Janeiro und Bahia, seit dem 19. 8. M. außer Kraft getreten sind. (Vergl. R -Anz.“ vom 17. April 1902, Nr. 90, und J. August 1860, Nr. 181.

Türkei.

Ver Internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die für Herkünfte von Bassora angeordneten Quarantäne; maß regeln wieder aufgehoben und für Herkünfte von Djeddah und ven dem Küstenstrich zwischen Lith und El Wed, diese beiden Häfen einbegriffen, anstatt der bigherigen strengeren Maßnahmen eine ärztliche Unterfuchung, die im ersten türkischen

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: viel haus. 170. Abonnementgvorstellung. Feen⸗ hände. Lustspiel in 5 Aufjügen. Nach Scribes „Les doigts de fée“ bearbeitet von Th. . Regie: Herr Regisseur Patry. Anfang 79 U

Neues Operntheater. Einmaliges Gastspiel der Miß Isadora Duncan. beer von Chopin, Johann Strauß und Schubert; mit Begleitung des Drchesters. Billette 7 bis z M bei? Wertheim, Invalidendant und an der Kasse I des Königlichen Dpernhauses.

Sonnabend: Schauspielhaus. 171. Abonnements gem Der Schwur der Treue. Anfang

t.

Nenueg Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel deg Jos Ferenczy⸗Ensembleg. 73. Vor⸗ stellung. Wiener Blut. Operette in 3 Akten von Johann Strauß. Regie: Adolf Kühng. Dirk⸗ gent: Arthur Peisker. Anfang 7 Uhr.

Schau⸗

Garten.

Nentsches Theater. Gastsplel des Meinhard⸗

Bern auer Ensembleg. Freitag: Der Jongleur. Antang 8 Uhr. Sonnabend: Der Jongleur.

Lehr.

Witwe.

Neues Schauspielhaus. 74 Uhr: Alt⸗Heidelberg. Sonnabend: Hopfenraths Erben.

Schillertheater. O. 2 Morwitz Oper. Freitag, Abends 8 Uhr: Carmen. Große Oper in 4 Akten von Georges Btzet. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Zauberflöte. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Undine. Abends 8 Uhr: Ton Juan, oder: Der steinerne Gast.

Komische Oper.

Hoffmanns Erzählungen. Sonnabend: Carmen.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer

Kantstraße 12.) Gastspiel des Neuen Operettentheaterg aus Hamburg. Die lustige Witwe. Vietor Lon und Leo Stein.

Sonnabend und folgende Tage: Die lustige

Hafen mit einem Sanitaäͤtgarzt zu . hat, an geordnet. (Vergl. R.⸗Anz.“ vom 15. und 12. d. M., Nr. 142 und 139.)

Ferner hat der Gesundbeltsrat für Herkünfte von Alex⸗ andrjen eine 48stün dige Beobachtung nebst Desinfektion und die Anwendung des Reglements über die Vernichtung der Ratten auf Schiffen verfügt. Diese Maßnahmen haben in einem Lazarett der Türkei zu erfolgen. (Vergl. R.Anz.“ vom 22. d. M. Nr. 148.)

Verkehrsanstalten.

Vom 1. Juli ab können Postpakete mit Wertangabe nach Großbritannien und Irland bis zum Höchstbetrage von 800 A (statt bisher 2400 M) versandt werden.

Laut Telegramm aus Essen (Ruhr) ist die heute vormittag in Berlin fällig gewesene Post aus England infolge von Zugverspätung zurückgeblieben. ;

Aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens der Berliner Hoch⸗

und Untergrundbahn hat die Gesellschaft einen illustrierten Be— richt herausgegeben. Aus dem Bericht ist zu ersehen, daß der Ver— kehr auf der Hoch. und Untergrundbahn jährlich zugenommen hat. Im Jahre 1902 sind rund 20 Millionen Fahrgäste befördert worden; 1903: 32, 1904: 35, 1905: 38 und 18056: 41 Millionen Personen, dementsprechend haben sich selbstverständlich auch die Ein nahmen vermehrt. Die durchschnittliche Einnahme auf einen Fahrgast betrug im letzten Jahre 129 3. Der lebhafteste Verkehr fiel auf den 31. Dezember v. J. mit 159 000 Passagieren und über 20 900 K Einnahme; der geringste Verkehr herrschte am 3. August mit 74 600 Fahrgästen und 9118 S Einnahme. Bemerkt sei, daß während des Jahres i9o7, aus Anlaß der starken Schnee—⸗ fälle im Januar und Februar, außergewöhnliche Verkehrsstörungen stattgefunden haben und daß der Betrieb in dieser schwierigen Zeit ohne nennenswerte Störungen hat durchgeführt werden können, während die übrigen Berliner Verkehrsmittel außer Stadtbahn größere Störungen erlitten. In dieser Zeit hatte die Hochbahn oft Tage, in denen über 172 000 Fahrgäste zu befördern waren. Der Wagenpark besteht heute bereitis aus 124 Wagen. Die Gesellschaft hofft, Ende 1908, spätestens im Frühjahr 1909 den Betrieb Potsdamer Platz Sppittel markt auf— nehmen zu können; die Eröffnung der Haltestelle Leipziger Platz, die mit der jetzigen Haltestelle Potsdamer Platz vereinigt werden soll, wird im September d. J. erfolgen. Nach Fertigstellung der Bahn bis zum Spittelmarkt soll der Bau der Strecke Spittelmarkt Alexanderplatz -Schönhauser Allee in Angriff genommen werden.

Theater und Musik.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Seribes Lustspiel ‚„Feenhaͤnde“ wiederholt.

Mannigfaltiges. Berlin, 27. Juni 190.

In Berlin wütete gestern nachmittag ein Großfeuer, dem ein Teil des sogengnnten Viktoriaspeichers in der Köpenickerstraße, der sich im Besitz der Allgemeinen Berliner Omnibusgesellschaft befindet, zum Opfer fiel. Wie hiesige Blätter melden, drohte durch das schnell um sich greifende Feuer, das in den Futtervorräten reichliche Nahrung fand, eine uͤberaus große Gefahr, weil in Nachbarspeichern 200 0090 1 Benzin und etwa Millionen Liter Spiritus lagern, die zum Betrieb der Motoromnibusse der oben genannten Gesellschaft dienen. Der mit 26 Schlauchleitungen unter dem Kommando des Branddirektors Reichel eingreifenden Feuerwehr gelang es nach fünfstündiger Arbeit, den Brand auf seinen Herd zu beschränken. Leider ist der Speicherarbeiter un Siegmann bei dem Brand ums Leben gekommen. Die Ueberreste seiner Leiche wurden beute bei den Räumungzarbeiten aufgefunden. Die Pferde der Omnibusgesellschaft konnten gerettet werden; der sonst durch das Feuer verursachte Schaden an Gebäuden, Futtermitteln, Geschirr usw. ist bedeutend. Ueber die Ursache des Brands ist Bestimmtes noch nicht ermittelt. Der Betrieb der Allgemeinen Omnibusgesellschast ist nicht gestärt.

Die Erforschung der höchsten Luftschichten durch un— bemannte Registrierballons wird im Fuli in ausgedehntem Maße auggeführt werden. Der internationale Ausschuß für wissen⸗ schaftliche Luftschiffahrt hat einen Plan ausgearbeitet, wonach die Auf— stiege am 22., 23. 24., 25., 26. und 27. Juli stattfinden werden. Außer von den Warten, die sich an den regelmäßig monatlich erfolgenden wissenschaftlichen Ballonaufstiegen beteiligen, werden noch an vielen anderen Punkten Registrierballons an den ge— nannten Tagen emporgesandt. Der Fürst von Monaco wird solche im nördlichen Cie meer auflassen, die deutsche Flotte tut das nämliche durch den Fischerelkreuzer Zieten“' zwischen Jaland und Norwegen, ferner in der Breite der Hebrlden. Die französische Flotte sender zu ae hen Zwecke ein Schiff nach den Azoren. Die den Meteorologen

eisserene de Bort und A. J. Rotch gehörige Jacht ‚Otaria⸗ wird gleichseitig Ballonaufstiege im Gebiet der Passatwinde und der Kalmen ausführen Mit der italienischen Regierung schweben noch Verhandlungen, um sie zu Ballonaufstiegen auf dem Mittel⸗ ländischen Meere zu veranlassen. Außerdem stebt der Vorsitzende des Ausschusses, Professor Hergesell Straßburg in Unterbandlungen über ähnliche Aufstiege an andern Punkten. An O ten, die sich nicht mit Registrierballons an der Erförschung beteiligen, wird man an den obengenannten Tagen sowelt als möglich den Zug der oberen Wolken (Cirrugswolken) feststellen. =

Die Reise um die Welt in 40 Tagen. Der Oberst— leutnant Burnley Campbell hat, wie er mitteilt, die Reise um die Erde in 40 Tagen 1995 Stunden gemacht und damit wahrscheinlich in diesem kostspieligen Sport einen Rekord aufgestellt. Am 3. Maß,

—— & 2 ——

Freitag, Abends

(Wallnertbeater) Sonnabend: Kyritz. Britz.

und P. Veber.

Freitag, Abends 8 Uhr: rektion: Kren und Schönfeld.)

Freitag, Abends 8 Uhr: Alexander.

Lnstspielhaus. (Friedrichstraße 236 Freitag, Abends 8 Uhr: Die Welt ohne Männer. Sonnabend: Die Welt ohne Männer.

Schillertheater N. (Friedrich Wilbelmstadtischen Theater.) Freltag, Abendz 8 Uhr: Ryritz. Pyritz.

Residenztheater. (Direltlon: Richard Alexander)

Freitag. Abenda 8 Ubr: Haben Sie nichts zu verzollen ? Schwank in 3 Akten von M. Hennequin

Sonnabend: Haben Sie nichts zu verzollen?

Thaliatheater. Dresdener Straße 72s73. Di. Freitag: Ensemble⸗ astspiel. Staatsanwalt Alexander. (Titelrolle: dolph Klein.) Anfang 8 Ubr. Sommenpreise. Sonnabend und folgende Tage: Staatsanwalt

Morgens 7 Uhr 50 Minuten, schiffte er sich in Liverpoo

Quehbee ein, langte dort am 19. Mai, 3 Uhr Nachmittags . uf zwei Stunden später mit der Canadian Pacifie ab und erreichte Van. couver am 14. Maj. um 5 Uhr Morgentz. An demselben age um Mittag verließ er Vancouver und kam in Jokohama am 36. Mar 5 Uhr Morgens an. Abreise von Jokohama in der Eisenbahn am 2 Mai, Uhr Nachmittags, Ankunft in Tfuruga am 258. Ma, 9 Uhr 30 Min, Vormittags, Abfahrt auf japanischem Dampfer um' 6 Uhr dr,, Ankunft in Wladiwostok 30. Maß, 2 Uhr 15 Min. Nach mittags, Abfahrt auf der Sibirischen Bahn an demselben Tage um „Uhr 30 Min, Abends, Ankunft in Moskau 10. Juni, 2 Uhr 38 Min Nachmittags, Abfahrt um 6 Uhr Nachmittags, Ankunft in Berlin 12. Juni, 11 Uhr 35 Min. Morgens, Abfahrt fünf Minuten spater Ankunft in, Cöln 12 Juni, s Uhr 8 Min, bende, Abfahrt 1 üh— 15 Min, Ankunft in Dover 13. Juni, 2 Uhr 50 Min. Nachmittag Die Schwierigkeit dieser schleunigen Weltumkreisung liegt, wie die Köln. Ztg.!“ zu dem obigen Reisebericht bemerkt, darin, bie besten Verbindungen zusammenzustellen; im übrigen muß man das Glück haben, keinen Anschluß zu versänmen. Da dieses Glück vom Willen unabhängig ist, so ist es ungefähr gerade so berdienstlich, sich einen

Haufen Kursbücher kommen zu lassen und die Reise auf deim Papier

ju machen. Daz ersparte Geld kann man dann dazu verwende ein Land oder eine Stadt gründlich zu studieren. ö

; , 26. 36 nuten starteten zum Handiegp von Eckernförde ne Kiel die Jachten „Iduna“, „Hamburg“, „Adela“, 1a. nn Susanne?“. Bald darauf verließ auch die „Hohenzollern“ und der

„Sleipner“ die Bucht. Um 9 Uhr folgte der Start der zweiten Reihe

der großen Jachten zum Handieap. Um 10 Uhr begann die Wer fahrt der Jachten der zweiten bis vierten Klasse von ier l: nach Kiel. BViese Wettfahrten hatten folgende Ergebniffe: J

Schonerkreujer der Ar, B. und 1. Klaffe; J. Preis, Ehrenpreis,

gegeben von Frau Krupp von Bohlen und Halbach, „Idung““ 2. Preis „Adela. .‚Susanna“' hat das Rennen aufgegeben. . Rennjachten der A, sowie Kreuzerjachten der B. und IL ⸗Klässe: 1. Preis Labengro“, 2. Preis Comet'. Orion“ nicht gestartet. J nen n der JI. Klasse: 1. Preiz „‚Carofa“, 2. Prei Paula“.

Kreujerjachten der 1II. Klasse; 1. Preis ‚Tal Peng', 2. Prein

Vanity. „Hans Kurt nicht gestartet.

Rennjachsen der IV. Klasse: 1. Preis „Grünau“, 2. Prels

„Kranich 1I.. . Capri, Freiheit, „Kranich 1114 nicht gestartel. Kreuzerjachten der 1V. Klasse: 1. Preis Glückauf II‘, 2. Preis

Skeaf', 3. Preis Midgard‘. „Inula m, „Pinguin“ nicht gestartet.

iel g , , . B] Heute mittag gegen 1 Uhr lief

die „Hohenzollern mit Seiner Majestät dem Kaifer an Bom

bier, wieder ein. Seine Majestät folgte einer Einladung zur Früh— stückstafel an Bord der „Alice“ beim Fürsten von Monaco' Später nahm Seine Majestät auf der Werft Besichtigungen por. Ihre Majestät die Kaiserin trifft heute abend aus Grünhol, hier wieder ein.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Heute früh wurde in Holyhead eine Erderschütterung verspürt, die von einem donnernden Geräusch begleitet war, zehn Sekunden dauerte und ke— trächtliche Aufregung verursachte.

Lon don, 27. Juni. „Daily Chronicte“ meldet aus New Yon vom 26. Juni: Ein Telegramm aus Jamestown in Virgfsuien besagt; daß mebrere große Hotels, die infolge der Ausstellung mit Gästen überfüllt waren, am frühen Morgen durch Feuer zer⸗ stört worden seien. Es sei eine wilde Panik ausgebrochen. Pre

Personen seien verbrannt, über zweitausend mit knapper Rot dem

Tode entronnen.

Cherbourg, 27. Juni. (W. T. B.) Dem „Petit Parisien“ jufolge hatte das Unterseeboot Sirenen mit dem Panjerschiff „Henri. V:.“ einen Zusammenstoß, bei dem die „Sirene beträchtliche Havarie erlitt.

Reval, 26. Juni. (W. T. B.). Der Torpedoboots⸗ jerstörer „Bditelnye wurde während einer Uebung durch Exxlosion einer Mine, auf die er geraten war, leicht beschädigt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 27. Juni.

eines Weinhändlers, verhaftet. einem russischen Baron und dessen Begleiter, einem Oesterreicher,

die beide gleichfalls verhaftet worden sind, Nachrichten Über

die Stimmung in der Garnison gegeben zu haben. Montpellier, 2. Juni. (W. T. B) im Laufe des gestrigen Abends keine Vor fälle ereignet

Eine große Menschenmenge durchzog die Straßen; alle Ge⸗

schäfte waren nicht vor⸗ genommen.

Konstantinopel, 26. Juni. (W. T. B.) Die Pforte hat heute die Erhebung des erhöhten Einfuhrzolles von 11 Proz. bis auf weiteres eingestellt.

geöffnet. Absperrungen wurden

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Margot Freiin von Kap⸗herr mit Hen. Leutnant Felix von Globig˖ Weißenbach (Lockwitz Dresden

Verehelicht: Hr. Gerd von Bethe mit Fil Roeste von der Heyde (Berlin). Hr. Reglerunnsasseset Friedrich Graf ju Gastell. Castell mit Karoline Gräfin von Hohenthal und Bergen (Dresden).

Geboren: Gin Sohn: Hen. Rapltanleutnart von Knorr (Berlin). Gine Tochter: Dem Gesandten Frhrn. von Jeaisch (Klein-Flottbel).— Hrn. von dem Knesebeck-Langenapel (Lang nabel Hrn. Leutnant Günther Mündel (3. Zt. Sinz

Gest orben: Hr. Generalleutnant z. D. von At (Wiesbaden). Hr. Oberst 3 D. Paul ö. von Loeben (Dresden). Hr. Oberst 3. D. Kam Schmidtborn (Baden Baden).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Cppedition (Heidrich) in Berlin

1 / /

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗

Operette in 3 Akten von Musik von Franz

Verlobt:

Familiennachrichten.

Frl. Mita Lesser mit Hrn. Leutnant Bruno von Bonin (Potsdam⸗Wilt park.

Anstalt Berlin sw., Wllhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

(B. T. B) Heute vormittag 8 Uhr

; (W. T. B. Dem „Matin“ zufolge wurde in Macon ein Korporal des 134. Regiments, der Sohn Er steht in dem Verdacht,

pier haben sich

zum Deutschen Reichsanze

M H52.

Umtkliches.

Königreich Preußen. Kriegsministerium.

Ausführungsbest im mungen des Kriegsministeriums vom 1. Juni 1907

Nr. 2009/5. 07. C 2. zum Militärhinterbliebenen⸗ gesetze vom 17. Mai 1907.

(Reichsgesetzblatt 1107 Seiten 214 ff. und Armeeverordnungs⸗ blatt 1907 Seiten 229 ff.)

Erster Teil. Relchsheer. 1) Zu § 1. *)

J. Zu den versorgungsberechtigten Kindern gehören die ehelichen, die durch nachfolgende Ehe legitimterten und die durch Verfügung der Staatsgewalt für ehelich erklaͤrten Kinder (65 1719, 1723 des Buͤrger⸗ lichen Gesetzbucht).

II. Unter 5 1 fallen die Witwen und Kinder

I) von Offifteren des Friedensst andes (5 38 Al des Reichs militaͤrgesetzes vom 2. Mail 1874 Reicht gesetzbl. S. 45), die

a. nach einer pensionsberechtigenden Dienstieit von zehn Jahren §z 1 Abs. 1 des O. P. G. Offijierpensionsgesetz vom 31. Mai 1906) gestorben sind.

b. bei kürzerer Dienstzeit auf Grund einer Dienstbeschädigung unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falles eine Pension auf Lebenszeit erbalten haben würden (6 1 Abs. 2 D. P. Ge), wenn sie am Todestag in den Rubestand versetzt worden wären;

2) von verahschiedeten Offizieren des Friedens stan des; die auf Grund früberer Gesetze oder des § 1 Abs. 1. der 85 2, 3 O. P. G. eine lebenglängliche Pension aus der Reichskasse zu de ichen hatten.

Dieser Penston stehen die auf Grund der 4, 5 des Militär- pensionsgesetzeg vom 27. Juni 1871 und des 81 Äbs. 2 O. P. G. be⸗ willigten Leb entzlänglichen Pensionen gleich. r

Unter § 1 fallen dagegen nicht die Hinterbliebenen der zum Bezuge einer Pension aus der Reichskasse berechtigten Offiziere der ehemaligen schleswig⸗holsteinischen, der dänischen und der französischen Armee. ö /

III. Den Anträgen auf Witwen⸗ und Waisengeld für die Hinter. bliebenen eines Offizlers des Friedens stan des, dec eine Dienst— beschädigung erlitten hat und vor Ablauf einer zehnjährigen pensiong⸗ berechtigenden Dienstzeit gestorben ist, sind die schriftlichen Fest⸗ stellungen über die Dienstbeschädigung betjufügen (S. 2 Nr. V P. V. Pensionierungsvorschrift).

9 Zu S8 2, 3.

J. Die Abrundung des Jahresbetrags der Witwen, und Waisen—⸗ elder darf nur einmal, und zwar bei der erstmaligen Berechnung der

ejüge stattfinden. Sie ist daber in Fällen der S5 4 bis 7 also namentlich ausgeschlossen, wenn sie eine Ueberschreitung der Pension des Verstorbenen jur Folge haben würde. Vgl. Anlage 1.

II. Zu den nicht witwengeldberechtigten Personen rechnet die rechtekräftig geschiedene Ehefrau und die Ebefrau, deren eheliche Ge⸗ meinschaft rechtskräftig aufgehoben ist (68 1675, 1586 B. G. By.

III. Vom 1. April 1907 an sind die Waisengelder für Kinder der Ober. und Unterklassen und die Kriegswaisengelder für Kinder der Unterklassen und von Unterbeamten, soweit deren Zahlung wegen Aufnahme der Kinder in Militärerziebungsanstalten ganz oder zum Teil geruht hat (gl. 5 19 Abs. ? Ges. von 1887 und 5 2 Abs. ö Ges. von 189597), unverkürzt zu jablen. Dies gilt gemäß S o3 auch hinsichtlich der Kinder derjenigen Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1907) gestorben sind. Der Erlaß des Kriegsministeriums vom 5. . 1906 Nr. 1199/1. 06. 02 und des Versorgungs. und Justizdepartements vom . April 1906 Nr. 334. 0O6ũ. O2 wird aufgehoben. Die Einziehung der Erziehungs⸗ beiträge für Kadetten kann durch Vermittlung der Generalmilitär⸗

erfolgen i 59) g Waisengelder für die in die Anstalten des Potsdamschen großen Miltiärwaisenhauses aufgenommenen Kinder sind nach wie vor an die Militärpensionskasse abzuführen.

. n V

L. Gemäß Abs. 2a des §z 8 sind versorgungsberechtigt die Witwen und Kinder von den zu einer lebenslänglichen Pension be— rechtigten Offitieren, die beim Ausscheiden aus dem Frieden z⸗ stande noch nicht verheiratet waten, dann eine Wiederverwendung im Sinne des 5 8 Abs. 1 und 2 O. P. G. gefunden und sich vor Be⸗ endigung der Wiederverwendung verheiratet haben.

II. Gemäß Abs. 2b des § 8 sind versorgunzsberechtigt die Witwen und Kinder von Gouverneuren und Kommandanten des Invalidenbauses in Berlin sowie von gehaltsberechtigten Offizieren der Invalldeninstitute. Als gehaltsberechtigt gelten nicht die Offiziere : eglings iellen.

ö , . des 5 8. Die Frist für die Eheschließung endigt

a. bet Offizieren des Friedensstandes mit dem Schlusse des Monats, in welchem dag , aus dem aktiven Militäͤrdienst

1 ist (5 1a bf. 1 T. P. G.), ah f i. ben unverheiratet aus dem Friedentstand ausgeschiedenen pensionierten, dann wie der verwendeten Offizieren (5 8 Abs. 2a) mit dem Tage, an welchem die Wiederverwendung heendigt worden ist,

c. bei den unverheiratet aus dem Friedensstand ausgeschiedenen penstonierten oder nicht pensionierten, dann zum aktiven Militärdienst borkbbergehend wieder herangezogenen Offüieren (5 11 Abs. 2) sowie bei Offliieren deg Beurlaubtenstandes (5 11 Abs. I) mit dem Tage . , Offizieren der Invalideninstitute mit Ausnahme der Pfleglingeoffiiere mit dem Tage des Ausscheidens aus dem Institut.

V. Hat die Eheschließung der unverheiratet aus dem Friedeng· stand ausgeschiedenen Offiziere innerhalb der gesetzlichen Frist statt. gefunden, fo haben, wie die Witwen und die Kinder der unter Nr. 3 siib bezeichneten, so auch die Witwen und die Kinder derjenigen unter Nr. 3 III erwähnten Offislere, die aus dem Friedesstand mit einer lebenglänglichen Pension ausgeschieden, aber aus Ber⸗ anlassung einer Wobi'lmachung jum aktiven Militärdtenst oder zum Dienst in der Militär, oder Marineverwaltung wieder heran gezogen worden sind (38 . 2 88566 einen geseßlichen Anspruch

Witwen⸗ Waisengeld nach § 1.

1 83 . j Festsetzung des Witwen und Waisengeldes für die Hinterbliebenen von h der Invalideninstitute haben die Invalsdeninstiiute ju stellAen und für Offizlershinterbliebene an die Versorgungeabteilung. deg Krlegsministeriums, ür Mannschafts— hinterbliebene an die Intendantur der mil itärischen Institute zu senden.

4 Zu Sg. ; ' stimierten Kinder siehe Nr. 1 Abs. J. 33 8 6 ki Witwen und Kinder von Offizieren des Friedens standes, die , Hara apben obne Angabe elnes Gesetzes bedeuten Para⸗= n ,,

Erste Beilage

Berli

1) vor vollendeter zehnjähriger Dienstzeit gestorben sind, sofern ihnen gemäß 57 Abs. 2 S. P. G. eine Pension für die Dauer der Bedürftigkeit hätte bewilligt werden können, falls sie am Todestag in den Ruhestand versetzt worden wären,

2) auf Grund des § 1 Abs. 2 oder des 7 Abs. 2 des O. P G. oder der §5 4, 5 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 am Todestag zum Bezug einer nicht lebenslänglichen Pension aus der Reichskasse berechtigt waren.

Zu den unter 1 erwähnten Hinterbliebenen gehören auch die Wiiwen und Kinder solcher Offiziere des Friedensstandes, die im Falle einer am Todegtag erfolgten Versetzung in den Ruhestand eine pinstn auf Zeit gemäß 5 1 Abf. 2 O. P. G. erhalten haben würden, sofern zuglelch die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pension gemäß §5 ]? Abs. 2 O. P. G. gegeben sind.

III. Den Anträgen auf Bewilligung des Witwen- und Waisen⸗ geldes ist ein amtlicher oder amtlich bestätigter Nachweis über die Familien., Vermögens. und Ginkommensverhältnisse der Witwe und der Kinder des Verstorbenen beizufügen. Der Nachweis bedarf der Bestätigung des Landrats, wenn er von Behörden ausgenommen Stadtpolijeibehörden gefübrt oder anerkannt worden ist, die unter dem Landrat stehen. Von etwaigen, die Würdigkeit in Frage stellen⸗ den zivilgerichtlichen Bestrafungen ist Mitteilung zu machen.

IV. Die Bewilligung erfolgt für die Dauer des Bedürfnisses.

V. Die Jahregquittungen sind mit einer Bescheinigung darüber zu versehen, daß sich die Verhältnisse der Witwe und der Kinder gegen ö . gebessert haben.

u 0.

Wenn die Anrechnung der im § 10 erwähnten Dienstieiten nicht schon bei Lebzeiten des im aktiven Dienste gestorbenen Offizters ge nehmigt worden ist, worüber gegebenenfallg die Ausweise vorzulegen sind, ist sie spätestens bel Stellung des Antrages auf Festsetzung des Witwen und Waisengeldes nachjusuchen. Für die Hinterbliebenen pensionierter Offiziere kommt eine nachträgliche Anrechnung nicht mehr in Frage.

6) Zu §S1I. ; ;

J. Wegen der legitimierten Kinder siehe Nr. 1 Abf. J, wegen der Frist für Eheschließung Nr. 3 Abs. IIc. .

II. Abs. 1, z des §5 11. Den Anträgen auf Bewilligung des Witwen, und Walssengeldes sind beizufügen:

a. wenn der Tod im aktiven Dienst eingetreten ist, die schrift⸗ lichen Feststellungen über die Dienstbeschädigung (S. 2 Ni. V P. V.),

b. ein ärztliches Zeugnis, worin der ursächliche 3 sammenban zwischen Tod und Dienstbeschädigung des Verstorbenen wissenschaftli zu begründen ist, .

c. ein Nachweis über die Familien,, Vermögens⸗ und Ein⸗ kommensverhältnisse der Witwe und der Kinder (Nr.“ Abs. III),

d. wenn den Hinterbliebenen aus der Zivildienftstellung des Ver⸗ storbenen (5 21 Nr. 3 O. P. G) Ansprüche auf. Witwen. und Waisengeld oder eine gleichartige Versorgung zur Seite stehen, eine beglaubigte Abschrift von der Heststellung jener Versorgung. .

III. Die Vorbereitung und Vorlegung der Witwen. und Waisen⸗ geldanträge erfolgt von den Stellen, die zuständig wären, salls es sich um Witwen und Kinder von Offizieren des Friedensstandes oder pen⸗ sionierten Offizieren des Friedensstandes handelte.

IV. Abs. 2 des §5 II. Es finden Anwendung Abs. II c, d und Abs. III. Auf Nr. 3 Abs. IV wird Bezug genommen.

7) Zu § 12.

J. Wegen der legitimierten Kinder wird auf Nr. 1 Abs. J, wegen des Begriffs „aktives Heer auf § 38 des Reichsmilitärgesetzes Bejug genommen. . .

II. Die Abweichungen gegen 1 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 13. Juni 1895 bestehen darin, daß :

a. auch die Witwen und Kinder der rentenberechtigten Kayitu⸗ lanten von mindestens achtzehnjäbriger Dienstzeit G 11 M. V. G. Mannschaftspersorgungsgesetz vom 31. Mail 1996) hne Rügsicht auf

eit und Ursache des Todes des Rentenempfängers ein Recht auf Versorgung erlangt haben, ü .

b. bei den übrigen ehemaligen Militärpersonen der Unterklassen die Dienstbeschädigung, die den Tod des Beschädigten verursacht hat, festgestellt sein muß (P. V. 3. Teil) und zwar:

bei Friedensdienstbeschädigungen vor der Entlassung,

bei Kriegs dienstbeschädigungen (ausgenommen Kriegs verwundungen, für die keine Zeitbeschränkung besteht) bis jum Ablaufe von zebn Jahren nach dem Friedensschluß oder dem im § 17 Abs. 2 Saß 2 angegebenen Zeipunkte. ö ö ö.

Hinsichtlich der Feststellung der Dienstbeschädigung findet § ? Abs. ? M. V. G. entsprechende Anwendung. . ;

III. Zu den Voraussetzungen für den Versorgungsanspruch der Witwen und Kinder von den unter 11 erwähnten Personen gebört nicht, daß der Verstorbene jum Beiug einer Militärrente berechtigt war. Das Gleiche gilt für die Witwen und Kinder der ehemaligen Kapitulanten von mindestens . Dienstzeit, wenn die Versorgung nicht auf Grund der Dienstzeit, sondern auf z tödlich verlaufenen Dienstbeschädigung (5 12 Abs. 2 spruch! wird.

. ö 9. 1J. Die Anlage? enthält Beispiele für die Berechnung des Witwen und Waisengeldes. In den Anträgen auf Feststellung dieser Bejüge sind diese in einzelnen zu berecͤhnen 9 .

II. Abs. 3 des § 13. Pensionsfäbige Löbnungszuschüsse oder Zulagen keileben gegenwärtig die zur Klasse der Unteroffiziere ge hörenden Registratoren hei den Gtneralkommondos usw., die Lüächsen= macherunterosfiziere der Maschinengewebrabteil un gen die Stabshoboisten, Stabsbornisten und Stabstrompeter die Dhersabner schmigde und Fahnenschmiede, die Feldwebel als Schirrmeister bei den Verkehrd.« truppen, die Handwerksmeister bel den Truppen und Bekleidung ämtern und die Unteroffiziere als Schirrmeister bei den Traindevots vgl. A. V. Bl. 1907 S. 1701171 zu Nr. 32. .

III. Abs. 4 des §13. Die Hinterbliebenen der zu Löbnung be. rechtigten Registraloren bei den Generalkommandos usw. fallen nur unter Abs. 3 des § 13.

IV. Abs. 5 des 5 13. Nr. 2 Abs. 1 Beispiel in Anlage 1.

findet sinngemäß An wendung (8 7. 9) Zu §14. ird fade sinngemäß Anwendung. Die Genehmigung ist auf dem militärischen Dienstwege kei dem Versorgunge« und Justin— departement des Kriegeministeriums zu beantragen. 10 Zu § 15. . JI. Dle Vorschüiften über die Begrenzung des Waisengeldes nach oben sind neu. Vgl. Anlage 2. II. Sind Witwen nnd Walsengelder derart gekürzt warden, daß sich nach dem Ausscheiden eineg Bemigsberechtigten die Bezüge der verbleibenden Berechtigten erhöhen (6 18 Abs. 8, 6G 10 ist dies in der Festsetzung der Witwen. und Waisen⸗· gelder, in den Rechnungen der jahlenden Taßse, in den Grund. verjeichnissen und bei Ueberweisungen infolge Wobnsitzwechselg zu ver merken. Die neue Festsetzung liegt der Intendautur ob in deren Grundverzeichnis die Bejugaberechtsgten geführt werden; Ne erfolgt auf Antrag ber Berechtigten oder sobald der Intendantur das Aus. scheiden eineg Berechtigten amtlich mitgeteilt ist.

11 16 3 chu he sorst des § 6 Abs. 2 deg Militärbinterbliebenen.

gesetzes vom 13 Jun 1896, wonach Witwen und Kinder aus Ghen,

Witwen und

iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

die erst nach Feststellung der Dienstbeschädigung geschlossen worden sind, keinen Anspruch auf Witwen und Waisengeld haben, ist in das neue Gesetz nicht übernommen worden.

II. Wegen des weiteren Ausschlusses des Anspruchs auf Witwen⸗ geld siehe 5 14 (8 8 Abs. 1), wegen der Vorlegung der Witwen, und Waisengeldanträge für Hinterbliebene von . der In⸗ valideninstitute siehe Nr. 3 Abs. V.

12) Zu §S§ 17, 18.

1 Wegen der legitimierten Kinder siebe Nr. 1 Abs. J.

II. Die Versorgungéansprüche, die den Hinterbliebenen eines Beamten der Zivilverwaltung, eines Geistlichen oder eines anderen kirchlichen Beamten aus deren Zivildienstverhältnis zustehen, bleiben ihnen gewahrt und werden von der Verrechnungsvorschrift des 5 34 Abs. 4 O. P. G., wonach die dus Militärfonds gewährte Pension bei Beamten der Reicht zivilverwaltung an die Stelle der Jivilpenston tritt und bei den übrigen Beamten auf die Zivilpension angerechnet wird, nicht berührt.

Die Bewilllgung von Witwen, und Waisengeld aus Militär⸗ fonds kann demnach nur in Frage kommen

a. soweit bei den Hinterbliebenen der vorstehend bejeichneten Per⸗ sonen gemäß § 2 Abs. 3 die Kriegsjulage zur Berechnung der Witwen und Waisengelder herangejogen werden darf,

b wenn aus dem Zivildienstverhältnisse des Verstorbenen keine oder nur eine geringere Hinterbliebenenversorgung, als in §§5 17, 18 vorgesehen, beansprucht werden kann,

C. wenn die als Heeresbeamte verwendeten Personen nicht auch zugleich Beamte der Zivilverwaltung, Geistliche oder andere kirchliche Beamte waren (5 35 O. P. G.). ;

III. Die Hinterbliebenen von Personen, die während der Dauer eines Krieges hei dem Feld. oder Besatzungsheer im privatrechtlichen Vertragsverhältnis eines Dienstverpflichteten gestanden haben (8 35 O. P G), sind von der Versorgung mit Witwen, und Waisengeld aus Militärfonds ausgeschlossen.

1

V. Die Vorbereitung und Votlegung der Witwen⸗ und Waisen⸗ geldanträge erfolgt von den Stellen, die zuständig wären, falls es sich um Witwen und Kinder von Heeresbeamten des Friedensstandes oder von vensionierten Heeresbeamten des Friedensstandes handelte. S der Beamte jur Zeit seines Todes im Zivildienste, so ist die Behörde zuständig, die nach den bezüglichen Zivildienstvorschriften den Antrag auf Witwen- und Waisengeld aus Zwilfonds vorzulegen hätte. Die Anträge sind an die Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums zu richten. ? ö .

VI. Auf die Hinterbliebenen von Perlonen der freiwilligen Kranken= pflege kommen Nr. 12 Abs. J, TV, Nr. 4 Abs. IV, V und binsichtlich der Vorbereitung und Vorlegung der Witwen und Waisengeldanträge die für die Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unterklassen gegebenen Bestimmungen jur Anwendung. Die Anträge sind an die Versorgungs⸗ abteilung des Kriegsministeriums zu richten. .

7II. Von den Hinterbliebenen des auf dem Kriegasckaurlatze dienfilich verwendeten weiblichen Personals der freiwilligen Tranten pflege kommen nur die elternlosen Kinder in Betracht.

13)

1.

II. Sran

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amtlichen Verluftlisten statt finden.

III. Die für die Kriegsversorgung der § 14 des Reichsgesetzes vom 31. Mai 18901 neu einge scheidung jwischen . und innerer Kriegsdienstbesch in das neue Gesetz nicht übernommen worden.

14 Zu §§ 20, 21.

I. Unter allgemeiner Versorgung nisse und Bewilligungen gemäß 25 2 bis blieben engesetzes, sondern auch die den Hinter

vesffen rsJelluna aber Mes aus defsen Anstellung oder X y

und Vermögen sde ? es8 leuerpflichtigen ir on n b seit wann, in we welchem Zeitpankte der Ve rolien ist deren Geldwer e. Familien nisse der Verwandte er Unterbalt gewäbrn bat 62 n, 4. Name, Web ort und Vermögengder hältnisse der unterbalte- pflichtigen und fäbigen Verwandten, josern die Verwandten der aus- steigenden Linie unterbalteberechtigt find a i. o eine Angabe darüber, eb der Verstorbene den Redengunter Nelt seiner Berwandien gamg oder ügerwäegend bestrltten Mat od die se Ver. wandten der Fürsorge des Weiche und mit welchem Betrage bedärsen, in 8 h 2 8 1 8 122 2x oder ob die Bewilligung aus Gründen der Nr. 18 Ads. 1 Satz 3 oder 4 z via wird wegen Unwürdlakeit ju verlagen Sin wird. ; II. Die Sobe der Betrage richtet sich nach der Bedärstigken . N 22 und dem Grade der Erwerbabeschränkung der Verwandten der auf- steigenden Linie unter Berücksich tigung der ortlichen Preisverhältnisse.