1907 / 152 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

. 8eirsptel⸗ Fällen der 5§5 0 und 31 Abs. 2 Nr.

Offtiiershinterbliebene.

. Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

3 152. M 152 Berlin. Donnerstag, den 27. Juni

Anlage 5. Truppenteil, B J.⸗Nr V

zur Veranschaulichung der Rechnungsweise in 12 des Militärhinterbliebenengesetzes.

2 J 2 28 26 2 28 Zu zahlen Von aus

dem . höreßrbetrag witwen / und aus der 1 Zivilfonds Spalten 21, . 22 geh! 23, werden .

20 21 22

1 18 (18

K w sn n n u n 6

Berechnung des Milltärwitwen⸗ und Waisengeldes

Berechnung des Zivilwitwen und Waisengeldes Betrag des Witwen. und Waisen⸗

w. geldes, bis zu dessen Erreichung neben dem Zivilwitwen⸗ und Waisengelde

das Militärwitwen· und Walsengeld

zu zahlen ist

Anlagen (Zahl der Hefte und losen Beilagen). Antrag auf Feststellung von Witwen- und Waisengeldern. (Hier folgt der Weitergabevermerk der Divisions⸗ an die Korpsintendantur.)

st von d 1 st von der Korpsintendantur (Intendantur der militärischen Institute und Intendantur der Verkehrstruppen) zu setz setzen:

Dienstzeit

Dienstgrad, Dienststellung

Bemerkungen

Auf eine Ausfertigung des Antrages i Intendantur

J.

Waisengeld

Mllitãrpension als Wliwengeld Zlvilpension Witwengeld

P. Ges.

Spalte 15

5 e, der Dienststelle) in

Millitardienstzeit

Witwengeld Waisengeld Spalte 16 Witwengeld Witwengeld

40009 der Pension

Militãr⸗ Zusammen als Waisengeld

Gesamtdienstzeit Diensteinkommen nach . Nr. 3 des

als Witwengeld

als Zahlungtanweisung für Kapitel 74 Tit

händigung bei Mitteilung bon der Bewilli ö. gung an den Em ̃ ö . pfangsberechtigten. )

sengeldempfänger. In den vorhandenen Nachrichten ist Nr. 6, Nr. 3 Absatz 2B und Nr. 10 zu streiss z e un IO zu streichen.

l. oder im preußischen Staatsdienst angestellt und im Dienst oder nach abermaliger Penstonierung . 2. ö 3. 1 ö gestorben i st. H —e * Ver storben en

768 309 631 13 ö 1161 465 19

40 0/0 der Militärpension

iss des Witwengeldes

Anlagen zur Aus

pensionsfähiges Diensteinkommen

Jahre

äs des Witwengeldes als Walsengeld

pensionsfähiges Diensteinkommen

Laufende Nummer

1. 10. 4 6 16. 46. A6 A6.

M0. e 4M Jahre S.

) Standegurkunden und Nachrichten für Witwen- und Wal

Jahre 6 9

G . . 8. 9. ( 10. 1 J

J. Wenn der pen sionierte Offizier im Reichszivi

. J, witwengeld—⸗ waisengeldberechtigten Entlaffung berechtigten Witwe ö. Ge . ö aus dem Tod pensionsberechtigende

aktiven Nilitrdienste Dienstzeit

I Das Reich und Preußen haben übereinstimmend Hinterbliebenen versorgungs geseßz Wenn andere ;. Bundesstaaten in 768 48 180 36 gleicher Weise wi

das Reich und . Preußen für di 1134 66 Hinterbliebenen sorgen, finden di 1066 . 6 2 9142 363 Beispiele I aus ͤ auf die Hinter

bliebenen der in 1392 807 er , e,

303 60 309 63

4000 23/60 165636 309

41000 20/60

16 123 774

2000 2400

303 63 6 438 90

753 1095

Ruf⸗ und Zuname,

Dienstgrad und Dienst⸗ stellung,

Truppenteil, Behörde

20 sio

2

Leutnant ...

2 Oberleutnant.

/ Name und Wohnsitz Gepurt— 5 des ,,, Ger ngts ze wenn dieser und nicht —— Pie Mutter der Kinder Tag nur Erhebung des Tag Monat Waisengeldes onat

Jahr berechtigt ist Jahr

Ruf⸗ Mannes⸗ und Geburts⸗ namen, künftiger Wohnsitz

zeit

) 51 00000000622. 3

Geburt .

3 Hauptmann K so 1995

Hauptmann ö 1995

e di, DJauptmann

9 3096 ois

3600

200 4200 41800

Tag . .

8 6. Jahre Tage

798 798 1239 2073

324

. Bataillons kommandeur

diesen

staaten ang pensioniert

ziere Anwendung

im Zivildienst eines anderen Bundesstaats als Preußen, bei einer Kommune usw. (85 24 Nr. 3 O. P. G.) angestellt un im Dienst oder nach abermaliger Penfionierung gestorbenist.

An⸗ An⸗

IH. Wenn der pensionierte Offizier

Y Es ist ang

7 Leutnant...

Oberleutnant

1

2000

nahme 900

An⸗ nahme 1200

nahme?)

An⸗

13 4000

1636

615

nommen, daf der Zivildienf erst nach rigem

sorgung g

3) Es ist ann nommen, daß? 600 46 Witwe nur bei handen sein und mehr Ki Waisengeld bea sprucht werden könne.

Bemerkungen. JI. Als Beleggstücke sind beizufügen:

Spalte 2. 1) ) die Geburtsurkunden der Eheleut 6 . e ,,, aus der n ,, er a denn nur Waisenge eansprucht w i e ,, * n . i wird oder wenn die Ehe ö alte 3. je Heiratzurkunde oder, wenn Wit Kinder aus mehreren Ehen igh si m, n . hen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Spalte 4. 3) Auszug aus der Stammrolle und, sofern Wi und Waisengeld auf Grund einer Dienstbeschädigung .

Spalte 15. 7) Bericht, wenn es sich . Ners

3 . s um die Versorgung de Angehörigen Verschollener handelt (usf. Best. , rgung der aus od r f 1 et et ng des Witwen. und Waisengeldes onds in Fällen des 8 s.2 Nr. Ib des Mil itarbinter- blen , , es 5 31 Abs. ? Nr. 16 des Militärhinter⸗

Quittung über die an die witwen⸗ und wais ; 4 . nd waisengeldbere aten ebe i ee, v9 ,,, der , eiahlten Gebührnisse für die auf das S mn e mr rr, folgenden drei Monate. auf das Sterbemonatedrittel

II. ö. 5 Spalte 5 ist zu vermerken, wenn der Tod info

* —— 8e Drew ==

4 C FJ. Tr = 21 ;

meinschaft ni

tẽräftig

die 6. a n, ,

ärztliches Zeugnis über den ursäͤchlichen Zusammenha is Tod und a , . im Falle der 66 Nr. . 2 (. Spalte 5. 5) *) die standesamtliche Urkunde über das Ableben , n. mid wen . Kinder auch ihre leibliche Mutter ver⸗ ren haben, no e standesamtli über d n. i, zamtliche Urkunde über das Ableben der ö Spalte 8 bis 13. irg. n Gpuste 11, 12. 6e* die standezamtliche Ge . J schüsse daju sind nach Anleitung der Beifriel. in A— . m , , che Geburtsurkunde für jedes zu berechnen! 9 eispiele in jahre

. Iv.

Spalte 15 ist u. a. zu vermerken: 1) wer von den Kindern in

nahme

890 beschädigung eingetreten ist, nder daß der Verstorkene wach actiehn ;

jähriger Dienstzeit am Todestage zum Be; nack . 8 J zum Bezuge eine nr = * rechtigt war. 9 zuge einer Militärrente be-

162

nur bis zum vollen⸗

200 162 650 nur bis nur für zum das vollen · 18. Le⸗ bens⸗ jahr

200

nur bis zum

vollen deten

bens⸗

jahre

An⸗

nahme 600

Hauptmann 8 r

ne

***

II.

Die Witwen, und

. ) An Stelle der gebührenpflichtigen Auszüge aus den Standes amtsregistern sind Bescheinigungen in abgekürzter Form zulässig, die n Preußen unter Siegel und Uaterschrift des Standesbeamten kosten⸗ t ? rei ausgestellt werden, die entscheidenden Tatsachen ergeben und die e 2 maßgebenden Daten in Buchstaben ausgeschrieben enthalten. ) Die Akten des Bezirkakommandos hat die bewilligende Korpt⸗

intend⸗ ) 238 8 antur heranzuziehen. 3e. 83

die M. serten Reg . . ! 1 —*

1— *

An. nahme

11sgo ins 2073 417 3800 .

Bataillons. 757 7 atio

kommandeur

Zweg erfolgt ist, um der Witwe den Bezug des Wit

verschaffen,

erfolgt ist, um der Witwe den Bemug des Witwengeldes zu verschu 4) daß die Ebe nicht rechtekräftig geschieden oder die ehelick⸗ meinschaft nicht rechtskräftig aufgehoben war oder von wann das kräftig gewordene Erkenntnis datiert. Dieser Vermerk kann weg! wenn in der Sterbeurkunde die Ghefrau des Verstorbenen ihrem Ruf,, Mannes, und Geburtsnamen als dessen Witw— zeichnet ist, R Lug welchen einzelnen Bestandteilen der bare Yetts. . , fen Gnadengebübrnisse für die Hinterbliebenen der im aktioen Dien? 8377 . storbenen Offiztere des Friedensstandes besteht und welcher Bett ; lala Zuschuß (6 29 Nr. 2 Abs. 1 des Militärhinterbliebenengesetzes) gering mittel 40 Horden ist, sowie welche Kasse gejablt hat, ö Marktor 26. 9 6) ob der Verstorbene im Zivildienst (5 24 Nr. 3 O. P. E Marktort Gezahlter Preis far ID gestellt war; ob, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe * , J. 24 Zivildienststelle Gnadengebübrnisse und welche Beträge an * niedrigster höchster niedrigster böchster niedrig fer ünd Waisengeld oder diesen Bezügen gleichgestellte Gebůhrnisse ; niedrig sier oder zu gewähren sind (vgl. Bemerkg. 18.) . 6 . ͤ ach dem Au⸗'scheide⸗

7) daß sich soweit dies zutrifft

Spalte 16. 6) amtlicher Nachweis über die Familien., Ver. mögens · und (GFinkommensverhältniffe der Wüwen und der Kinder des Verstorbenen, wenn es sich um Anträge auf Grund der S8 9, 11 des Mil stärbinterbliebenengesetzes bandelt; q .

7 Bericht, wenn es sich um die Versorgung der Angehörigen Verschollener handelt (Ausf. Bestg. Nr. 243 2

8) Abschrift von der Festsetzung des Witwen und Waisengeldes aus Zivilsords in Fällen der Ni; 6 Abf. II4 und IV- der Ausf. Bestgen. sowie des § 51 Abs. 2 Nr. 12 des Militärhiaterbliebenen · esetzes; ; e 9 8 Quittung über die an die witwen⸗ und waisengeldberechtigten Hinterbliebene von Offizieren des Friedenssiandes gezahlten Gebühr⸗ nisse für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate.

Bemerkungen. J. Als Belegsstücke sind belzufügen:

194) die Geburttzurkunden der Gbeleute (können weg⸗ fallen, wenn die k. auß der Heiratsurkunde ersichtlich sind oder wenn nur Waisengeld beansprucht wird oder wenn die Ehe nach⸗ weiglich über 9 Jabre bestanden hat);

Sxalte 3. 2)*) die Heiratsurkunde oder, wenn Witwen und Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die betreffdenden FBeirateurkunden Geburt, und Helratzurkunden der bei der preußischen Militär. Witwenkasse versicherten Personen befinden sich in der Regel bei der Generaldirektion der preußischen Militär · Witwenpensions⸗

anstalt); ö Spalte 5 (9 u. 10). 3)) die standeg amtliche Urkunde über das

Ablete *, nn, und, falls die Kinder auch ihre leibliche i Mutter verloren haben, noch die standegamtliche Urkunde über dat Spalte 4. Bel venstonienten Offileten ist der Tag, bis m welchem einschließlich die Dienstzeit berechnet worden ist. einzutragen.

an,. . Fring, Dienstlaufbabnjeugais (Pensionierungsvorschrifst Spalte ] da; Mienst aul pan nn spe . t bieser Tag den für die Vorbereltung und Vorlegung der Anträge Rerechtigten die Bejüge der verbleibenden Berechtigten erhöbe⸗ Ayla. 3 bei rächen f Dinter lch z, ea n , . . Vlen siste llen nicht bekannt, fo kann die Spalte 4 unaus⸗ . ng

gesüllt bleiben. VI.

storbenen Offlstere des Friedens. und des Beurlaubtenstandes. Bei III. Die sämtlichen w, für Hinterbliebene der im aktiven

nträgen für Hinterbliebene der im aktiven Dienste gestorbenen dienst⸗· beschädigten Offiziere des Friedensstandes von weniger als 10 Dienst⸗ ; ih e Hin sahreng der aus dem Friedens stande ausgeschiedenen, wum Altiven Spalte 4, 6, 7. 8, 13, 14 sind seitens der den Antrag vor gestorbenen Offiziere und anitãteoffiztere sind unmittelba⸗ Mil sigrdienste vorübergehend wieder, herangz ogfnen und im Dienfte bereits éden Pienststellen nicht auszufüllen, wenn es sich um Hinter. kreffenden Korps. pder Divistongintendanturen zur orprüfu⸗ gester ene fn f. 6 n e n rn . en gn . bltebene der iin aktiven Dienst geslorbenen Offinere bandelt. . eä. t sx. 91 ne, n . an de,, des Beurlaubtenstandes sind hie riftstücke über die Fe igen ble lnf Kn Eigrkemohen felgerden d He.

. ädigung, ferner bel Anträgen für Hinterbliebene der im IV. zulegen. Die Intendanturen haben den Antrag mit dem , le He le. m Pen ion gsiande dgsiorbe nen. Dsf z ere 3a e, 8 27 selteng der den Antrag vorbereitenden Dienststell „Geprüft ju verfehen und ohne Anschreiben an das Ver urlaubtenstandes außerdem ein ärztliches Zeugnis über den ursãchlichen . Spalte 69? sind seitent * en 7 r,. enden 26 n and Justijdepartement zu senden. Die Standetzurkunden sind Zusammenhang jwischen Tod und Vlenssbeschädigung beizufügen; nicht auszufüllen, wenn es sich um Hinterbliebene von penstonierten alle anderen Belege lofe vorzulegen.

Spalte 11. 12. )*) die standegzamtliche Geburtzurkunde für jedes Offizieren handelt.

versorgungsberechtigte Kind;

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt

Swalte 2

oppeljent ner

6.

Weizen. I 21.00

20.50 20 00 20,50 20 70 21, 10 20,30 21,25 19 80 2009 20 4 9 20 00 2080 2170 20 20 83 .

22009 2260 16

Insterburg . Luckenwalde. Frankfurt a. O. Pyrltz ..

Militsch . Breslau. . Frankenstein i. Schl. Lüben i. Schl.. Halberstadt . Eilenburg

Marne

Goslar

, Dinkelabühl Wraunschweig Altenburg Mülhausen l. G. .

111

dẽ do O

20,00 19.00

21,30 19.70 19,80 2100

21,20 19,70 1980 21,00

V.

Spalte 16. In Spalte 16 ist u. a. zu vermerken:

: ü ĩ ü ind in die Anstalten des Potsdamschen

9 elle der gebũhrenpflichtigen Auszüge aus den Standes amts⸗ 1) wer von den Kindern

a n ,,,. n Form zulässig, die in großen Mllitãrwaisenbauses aufgengmmen ist, . 3. Preußen unter Siegel und Unterschrift des Standesbeamten kostenfrei 2) daß die Mãdchen über 16 Jahre nicht 2, atet ö. 6. ausgestellt werden, die entscheidenden Tatsachen ergeben und die maß · 3) daß die Gheschließung, ten sie unc hal dreier d onatz . gebenden Daten in Buchstaben gusgeschrieben enthalten. dem Ableben des Verstorbenen stattgesunde' hat, nicht zu dem Zwe

ö 9 n n n 2 4 .

(Schluß in der Zweiten Beilage.) Kernen (enthülster Spelz. Dinkel, Fesen) 21.99 2190 200 2 0) 35 1.80 2180

1

Weißenhorn d 21,80 Ueberlingen. ... J

Roggen. 20,00 1900 20,00 193550 1900

Insserburg Luckenwalde Frankfurt a. V. Pyrltz. ; Stargard l. Pomm Sch pelbein . Köglin

vauenburg l. Pomm

Posen,

19,560

2 2 2 2 2