departements vom 5. April 1906 Nr. 334. 05. C. 2 wird aufgehoben.
Die Einziehung der Erziehungsbeiträge lr Kadetten kann durch Ver⸗
mittlung der Generalmilitärkasse erfolgen.
IV. Die Waisengel der für die in die Anstalten des Potsdamschen
großen Mllitärwaisenhaufes aufgenommenen Kinder sind nach wie
vor 3 die ö abzuführen. u .
. 7 Anträge auf Bewilligung von Witwen, und Waisengeld für . der im Vienste gestorbenen Beamten (§5 37, 39 des Keichsbeamtengesetzess müsfen die Gründe erkennen lassen, die dazu geführt haben wurden, dem Beamten, wenn er am Todestag in den Ruhefland versetzt worden wäre, eine Lebenslängliche Pensfon zu bewilligen. Im übrigen ist zur Begründung der Anträge
erforderlich: 6.
a. wenn es sth um Fälle des 5 9 handelt, ein militärdienstliches Führungszeugnis über den Verstorbenen, ferner ein ärjtliches Zeugnis Lber die Ürsache und den Verlauf der tödlichen Krankheit und der Nachweis, daß die Hinterbliebenen ausreichende Mittel zum Leben nicht besitzen, auch nicht durch Verwandte, insbesondere nicht durch unterhaltspflichtige Verwandte G 1601 Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterhalten werden können;
b. wenn es sich um Fälle des F 10 handelt, Führungs⸗ und ärzt⸗ liches Zeugnis wie unter à, ein Nachweis über die Familien Ver⸗ mögeng und Einkommensverhältnisse der Witwen und der Kinder sowie eine Angabe, ob der verstorbene Pensionär eine Zivil⸗ dienststellung bekleidet hatte, aus welcher den Hinterbliebenen Anspruüche auf Witwen. und Waisengeld oder eine gleichartige Versorgung erwachsen sind. Abschrift von der Feststellung jener Ver⸗ sorgung ist mitvorzulegen.
II. Der im Absatz J unter a und b geforderte Nachweis bedarf der Bestätigung des Landrats, wenn er von Behörden — ausgenommen Stadtpoltzeibehörden — geführt oder anerkannt worden ist, die unter dem Landrat stehen.
III. Haben aus Gründen des § 4nicht die vollen Beträge des Witwen⸗ und Waisengeldes bewilligt werden können, so darf nach dem Auescheiden eines Witwen⸗ oder Waisengeldberechtigten die Er⸗ höhung der Beiüge der verbleibenden Berechtigten beantragt werden
(8 5.
JV. Erfolgt die Bewilligung für die Dauer des Bedürfnisses, so sind die Jahresquittungen mit einer Bescheinigung darüber zu ver⸗ sehen, daß sich die Verhältnisse der Witwe und der Kinder gegen früher nicht wesentlich gebessert haben.
5) Zu § 11.
Wenn die Anrechnung der im § 1I1 erwähnten Dienstjeiten nicht schon bei Lebzeiten des im aktiven Dienste gestorbenen Beamten ge⸗ nehmigt worden ist, worüber gegebenenfalls die Ausweise vorzulegen sind, ist sie spätestens bei Stellung des Antrages auf Festsetzung des Witwen, und Waisengeldes nachzusuchen. Für die Hinterbliebenen pensionierter Beamten kommt eine nachträgliche Anrechnung nicht mehr in Frage. Im übrigen wird auf die Pensionierungsvorschrift Seite 11 Nr. 14, 15 verwiesen.
s) Zu § 12.
JI. Bei Zahlungen, die für Teile eines Monats zu leisten sind, ist für jeden einzelnen Tag je nach der Zahl der Tage des betreffenden Monats , i., Hao oder 1e des Monatsbetragg zu berechnen. 6 Hinterbliebenen der am 1. April 1907 oder später gestorbenen Pensionierten Beamten haben nach Artikel 1 Nr. XXI in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 4 des Gesetzes, betreffend Aenderungen des Reichsbeamtengesetzes, vom 31. März 1873 ein Gnadenvierteljahr von der Penston des Ver— storbenen zu beanspruchen. Soweit es sich hierbei um Hinterbliebene handelt, die bereits zum Beiuge von Witwen- und Waisengeld an⸗ erkannt sind, ist ihnen die Pension des Verstorbenen für zwei weitere Monate aus dem betreffenden Pensionsfonds zu zahlen, der Beginn der Hinterbliebenenbejzügs aber um zwei Monate hinauszuschieben, sodaß die Zablung des Witwen und Waisengeldes erst mit dem Ab⸗ laufe des Gnadenviertel jahres beginnt. Die Regelung erfolgt von Amts wegen, und jwar für Hinterbliebene von pensionierten oberen Beamten der Heeregsverwaltung durch die Versorgungsabteilung des Friegsministeriums, für Hinterbliebene von pensionierten Unterbeamten der Heeres verwaltung durch die Intendantur, in deren Grundverzeichnis die Hinterbliebenen geführt werden.
4 23 1 *
1. Die Vorbereitung der Anträge, die Fesisetzung, Anweisun Zahlung und Verrechnung der . Je. g , , erfolgt hon denjenigen Dienststellen, die dafür gegenwärtig zuständig sind. Zu den Anträgen ist Muster Anlage 4 der Ausführungs⸗ bestimmungen zum Milttärhinterbliebenengeseß (Armerverordnungsblatt für 1207 Seite 263) entsprechend zu verwenden.
II. Die Befugnis, zu bestimmen, an wen die Zahlung zu leisten ist, wird auf die der rechnungslegenden Kasse vor— gesetzte Behörde übertragen. Diese sind für die General- Militär⸗ und die Militär-Pensionskasse die Versorgungzabteilung des Kriegsministeriumß und die auf die erwähnten Kassen anweisenden Intendanturen, für die Regierungshauptkassen und ihre Spezial— kassen die Regierungen, für die Zahlungsstelle XIV. Armee⸗ korpz die Intendantur XIV. Armeekorpß und für die dem Ministerium für Elsaß, Lothringen unterstellten Kassen das letztere. Für gewöhnlich ist die Zihlung an den Berechtigten selbst, die Gebührnisse der Kinder, wenn die Mutter noch lebt und für die Erziehung der Rinder, sei es im Hause oder außerhalb der Familie, sorgt, an die , 4 . Fällen, , ,. überwiegende Gründe für eine Abweichung vorliegen, an den Vormund oder Pflege Be⸗ rechtigten zu zahlen. 4
III. An den gegenwärtig geltenden Bestimmungen über Quittungs⸗ leistung und Rechnunge legung wird nichts geändert, ausgenommen Quittungsmuster? und VII, wo die Stellen über die Aufnahme von 26 9! , in Wegfall kommen.
Su S 19.
J. Zu Nr. 2. Den Anträgen auf Festsetzung des Militärwitwen⸗ und Waisengeldes ist beglaubigte Abschrift der Festse ivil⸗ *, . . ,,
Zu Nr. 3. e Regelung des Bezuzes, die nur in
kommt bei Witwen und Kindern, deren G aft⸗ oder Hal! . 1. April 1907 gestorben ist, liegt den Bienststellen ob, in deren Grundverzeichnis die Bezugsberechtigten geführt werden.
III. Den witwen⸗ und waisengeldberechtigten Hinterbliebenen ist zur Pflicht ju machen, von einer mit Einkommen verbundenen An— stellung oder Beschäftigung im Zivildienste der zahlenden Kasse An— zeige zu erstatten. Den Quittungen über Witwen⸗ und Waisengeld tritt die Versicherung des Quittungsausstellers darüber hinzu, daß keiner der Bezugsberechtigten infolge Anstellung oder Beschäftigung im Zivildienste Diensteinkommen, die Witwe auch keine Pension be⸗ zogen hat, oder wenn Diensteinkommen oder Penston bezogen worden ist, auß welcher Stelle und mit welchem Betrage.
9 6 ! 1 Nr. 8 Abs. II, III findet entsprechend Anwendung.
Ben an die Versorgungtabteilung des Kriegsministeriums zu richtenden Anträgen sind Berschte darüber hen fs, i wann 6. en , ,, Umständen die betreffenden Personen vermißt und welche . gen ih hr, ,, . sowi ob und welche
ahrsche 3. d es ö ; nlichkeit des Ablebens sprechen.
a. durch die vorgesetzte Dienstbehör ü ü Zugehörigkeit zum, Deere n, i. m 1 nan ö durch die Behörde des Wohnsitzes oder des letzten Aufenthalts 3 4. ä . , n. Maut dem Dienste vermißten
. edürfe äti
6 . n der Bestätigung nach Nr. 4 II.
Die Aufoesserung kommt auf dem Wege der Pension des Verstorbenen nach Vorschrift r n gf ef un * abgeänderten Reichs beamtengesetzeg in der Weise zustande, daß von
d unter Zugrundelegung des bisherigen pensions sahigen Bienst⸗ einkommens und der unveränderten Dienstzeit berechneten neuen
*
wird, das für die ursprüngliche Berechnung der Beiüge maßgebend war. Das neue ö. 6. demnach für Witwen, i ihren
Ghegatten vor dem 1. Abril 1897 verloren haben, aus s der neuen
hen on und wird nach oben durch J690 , nach unten durch 169 4
egrenjt; für Witwen, die ihren Ehegatten in der Zeit vom
1. April 1897 bia 31. März 1507 verloren haben, aus io lo der
neuen Penston und wirh nach oben je nach dem Dilenstgrade deg glerllen, 3 a, 2560 ö. . , 1. ö durch
egrenzt (ogl. Artikel II es eichsgesetzes vom
ks Sen n Go .
II. Auch unter den nach früheren Gesetzen bereits versorgten Hinterbliebenen von Beamten, die seit dem 1. April 1907. ge- storben sind, können fich Bezugsberechtigte befinden, auf die §5 20 Anwendung findet. Das Witwengeld besteht aus /ig der Penston und wird nach oben durch ho00 4M, nach unten durch z0b S begrenzt. Die Penfion ist umzurechnen: bei Beamten, die bis jum 1. April 1907 einschließlich in den Pensionsgenuß getreten sind, nach Artikel 1 Nr. X des abgeänderten Reichs beamktengesetzes, bei Beamten, die am J. April 1907 oder spaͤter im Dienste gestorben sind, nach Vorschrift des Gesetzeß vom 17. Mal 1907, he— treffend Aenderungen des Reichsbeamtengesetzes vom 31. Märj 1873 (vgl. auch Nr. 6 ID.
III. Krieggtellnehmer im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 des abgeänderten Reichzbeamtengesetzeß und des 5 20 des Beamtenhinter⸗ bliebenengesetzes ist nicht nur jeder, dem ein Kriegsjahr bei der Penstonsfestsetzung angerechnet ist, sondern in entsprechender Anwendung der Bundesrattherordnung vom 34 April 1905 (gl. Erlaß des Kriegs. ministeriums vom 18. Oktober 1905 Nr. 360/10 C. 2) jeder, der in einem der von deutschen Staaten vor 1871 oder von dem Deutschen Reiche geführten Kriege zu kriegerischen Zwecken die feindliche Grenze überschritten oder im eigenen bejw. verbündeten Lande an kriegerischen Operationen oder Kämpfen teilgenommen hat.
JV. Die Regelung erfolgt von Amts wegen von den in Nr. 5II genannten Dienststellen. Die Abrundung des Witwen⸗ und Waisen⸗ geldes nach Vorschrift des 5 2 Abs. 6 und des 5 3 Abs. 2 findet nur statt, wenn der Beamte am 1. April 1907 oder später gestorben ist.
V. In Höhe des Zuwachses an Witwen- und Waisengeld ist die Zahlung der etwg bewilligten Witwen⸗ und Waisengeldunterstützungen aus Kapitel 74 Titel 7 einzustellen. Von der Zahlunggeinstellung haben die Intendanturen der Versorgungsabteilung des Kriegs— ministeriums Anzeige zu erstatten.
15 Zu § 21.
Eine neue Festsetzung der Witwen- und Waisengelder für die Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1907 im Zipvildienst oder nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienste gestorbenen pensionierten Heeresbeamten nach Vorschrift des § 15 Nr. 2 findet nicht statt.
. 3 sch
. Von den Vorschriften der SS 20 bis 22 abgesehen ist dem Gesetz eine rückwirkende Kraft nicht beigelegt worden. nl e Im keit erstreckt sich sonach nur auf die Hinterbliebenen solcher Beamten, die am 1. April 1907 oder später gestorben sind, sel es im Dienste, sei es nach dem Ausscheiden aus dem Dienste.
II. Die Witwen ⸗ und Waisengelder der nach früheren Gesetzen bereit versorgten Hinterbliebenen dieser Beamten sind nach Vorschrift des Beamtenhinterbliebenengesetzes anderweit festzusetzen (vgl. Nr. 6 II. Zu . Zwecke muß die Pension der seit dem 1: April 1907 im Dienste gestorbenen Beamten — nicht der Beamten, die am 1. April 1907 bereits pensioniert waren — nach Vocrschrift des Gesetzes vom 17. Mal 1907, betreffend Aenderung des Reichs- beamtengesetzes vom 31. Mär; 1873, umgerechnet werden.
III. Die Regelung erfolgt von Amts wegen von den in Nr. 61II enn e , , ge gn
38 wird bea gt, die Hinterbliebenen der vor dem In⸗— krafttreten des Beamtenhinterbliebenengesetzes gestorbenen , unterstützen, sofern ein Bedürfnis vorliegt. Für die Bewilligung der Unterstützungen sind zuständig: bejüglich der Hinterbliebenen der oberen Heereßheamten ie Versorgungsabteilung des Kriegsministeriums, bezüglich der Hinterblitßened der Unterbeamten die Generalkommandos. Weitere Bestimmung folgt.
Berlin, den 3. Juli 1907. Der Kriegsminister. von Einem.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Der Meliorationsbauinspektor, Baurat Heinrich Müller zu Cassel ist mit Pension in den Ruhestand versetzt, der Regierungsbaumeister Hugo Hagelweide zu Koblenz zum Meliorationsbauinspektor ernannt worden.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultä . Friedrich Wilhelms-Universität zu e nn X. . ir bron ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
. Schullehrerseminar zu Pyritz ist der Seminarlehrer Zunker 9 ig am h. . .
am katholischen hullehrerseminar zu Ognabrü l Lehrer Nagel dortselbst als ordentlicher n, am Schullehrerseminar zu Genthin der Präparanden⸗ ,. Woost daselbst als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden. ;
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ fessor an der University of Chicago James Henry Breasted und den Direktor der Kaiserlichen Universitãts⸗ und Landesbibliothek und Honorarprofessor an der Universität Straßburg, Geheimen Regierungsrat Dr. Julius Euting zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer philosophisch⸗historischen Klasse, den Professor Dr. Karl Graebe in Frankfurt am Main und den ordentlichen Professor an der Universität Göttingen, Geheimen Regierungsrat Dr. Otto Wallach zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt.
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung, betreffend die Dr. Adolf Menzel⸗Stiftung.
Anläßlich des 70. Geburtstages des Malers Professor Dr. Adolf Menzel, Kanzlers des Ordeng pour 16 . eine Stiftun s errichtet worden, deren iel ist: n en, befähigten Künstlern deutscher Abkunft, ohne Unterschied der , welche diy Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste oder die Meisterateliers der Königlichen Akademie der Künste in Berlin be—⸗ n. eine Unterstützung für ihre Studienzeit für ein oder mehrere aht, zu 3
as Stipendium soll vorwiegend Malern und zwar solchen aus den höheren Klassen und Abteilungen der Hochschule, . aj den Meistergtgliere, jugute kommen, doch fallen Hernrrggend begabte kee ., nicht durchaus ausgeschlossen sein (5 1 des Statuts Das Stipendium wird zunächst nur auf ein Jahr bewilligt, darf
Pension Witwen, und Waisengeld nach demjenigen Gesetze festgesetzt
jedoch auch zwei oder drei Jahre an denselben Bewerber hinter
einander oder in Zwischenräumen bewilligt werden
jährlichen Raten pränumerando zur ö. 6
266 K lc eli den Bewerbungen, welche an den Direkt
für die bildenden Künste zu richten sind, sind ,
einzureichen:
ö ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf;
soll in viertel.
igt uszahlung kommen (8 dez
ochs gn
Y amtliche Zeugnisse über den Besuch der Königlichen , Hochschule für die bildenden Künste oder der ier nn , atellers und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerß en . 3 Studienarbeiten und besonders Komposttionen, welche über! Befähigung des Bewerbers Aufschluß geben (8 6 des Staluts) 3 Die Stipendiaten sind verpflichtet, im Falle sie daz Stihend nicht für ihr Studium auf der akademischen Hochschule für die bit nun Künste zu Berlin oder in den Meistergteliers verwerten, über ih . Aufenthalt und ihre Tätigkeit dem Direktor der akademischen 9. schule für die bildenden Künste ö Bericht zu erstatten. 9. Ablauf des zweiten Quartals haben die Stipendigten eine Stun arbeit oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werke der ifi, Kunst oder eine Komposition, über deren Würdigkeit der Vorst J. . 3 i g dern 3 die . akademische Ho 1 ür die enden Künste als deren Eigentum einzulie kan ö 9 zuliefern (6 9 des el mangelhgftem Fleiße oder schlechter Führung des Sti diaten kann demselben das Stipendium durch das K e, ae,, 066 . J ch Fttator lum in as Stipendium beträgt cireg 700 M.. Die Verleihn selben geschieht am 8. Dezember; die Ratenzahlungen n, am J. Januar,. 1. April, 1. Juli und 1. Oktober gegen Quittungen welche vorher dem Unterzeichneten zur. Bescheinigung vorzulegen sink. Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vorstehendem geforderten Attesten und Arbeiten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums einzureichen. . Charlottenburg, den 11. Juli 1907. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Dr. Adolf Menzel. Stiftung Diretor der Mig ö rektor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste. Hocsch
Angekommen:
Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister fü Handel und Gewerbe Delbrück von einer Vensta fn .
Aichl amtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 12. Juli.
Der Königlich dänische Gesandte von Hegermann— Lindencrone ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Ge— schäfte der Gesandtschaft wieder uͤbernommen.
Der Regierungsrat von Gehren in Stettin ist der König= lichen Regierung in Schleswig und der Regierungsassessor Kurt von Jerin aus Oschersleben der Königlichen Regierung in Magdeburg zur weiteren dienstlichen Verwendung über⸗ wiesen, der Regierungsassessor Dr. jur. Backhaufen in Stallupönen dem Landrat des Kreises Ragnit, der Regierungs— assessor Dr. Czéh in Ragnit dem Landrat des Kreises Schlochau und der Regierungsassessor Dr. jur. Freiherr von Reibnitz dem Landrat des Landkreises Linden zur Hilfeleistung in den . Geschäften zugeteilt worden. — Der Regierüngsreferendar Grospietsch aus Breslau hat die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungs— dienst bestanden. ;
Laut 6 des „W. T. B.“ ist S. M. Flußlbt. „Vorwärts“ gestern von Tschinkiang (am Yangtse) ab⸗ nn, . — S. M. S. „Jaguar“ geht morgen von Tientsin nach Tschinwangtau in See. ; ; .
Das Jahrbuch der Königlich Preußischen Geo⸗ lo gischen Landesanstalt und , für das Jahr 1903 ist erschienen und kann zum Preise von 15 ( sowohl durch die Vertriebsstelle der Königlich Preußischen Geologischen Landesanstalt zu Berlin N. 4, Invalidenstraße 4, als auch durch jede Buchhandlung bezogen werden.
Oefsterreich⸗Ungarn.
Die . über die Frage der Parlaments— sprache sind gestern durch Verhandlungen des Minister— präsidenten mit den Tschechen, nach einer Meldung des W. T. B.“, mindestens für die Dauer der gegenwärtigen Tagung beigelegt, sodaß eine Störung der Arbeitsfähigkeit jetzt icht zu besorgen ist. Die entshen sind mit der Art ,, ,. zufrieden. Die Session soll bis zum 23. Juli
— Im österreichischen Abgeordnetenhause stand gestern die Fortsetzung der ersten Lesung des Budgetprovi— o riums auf der Tagesordnung.
Wie das W. T. B.“ berichtet, trat der Abg. Ofner für eine Reform des Strafgesetzes ein und regte die vorläufige Schaffung einer Nopelle zum Strafgesetze an. Er stellte ferner einen Antrag auf Schaffung eines Ministerlums für Sonalpolitik. Der Abg. Been erklärte, nachdem er für weitestgehende Durchführung der sozlal⸗ reformatorischen Forderungen der sozialdemokratischen Partei eingetreten war) die Sozialdemokraten könnten der Regierung dag Budgetprovlsorium nicht bewilligen, weil sie zu einer Regierung kein Vertrauen hätten, in der nicht der Volkswille, sondern der Wille der Bourgeoisie vertreten er⸗ scheine. Der Abg. Wolf wandte sich gegen den Versuch der Tschechen, durch Aufrollung der Frage des Protokollierens nichtdeutscher Reden
die angedrohte Obstruktion, wie dies regelmäßig der Fall ge— wesen sei, durch nationale Zugeständnisse auf Kosten der Deutschen abkaufen zu lassen, er betonte die Noiwendigkeit einer umfassenden Steuerreform, die. Aufhebung des 5 14 sewie die Ein; , der zweijährigen Viensspflicht und konstatierte, daß . Regierung, trotzdem die gesamte deutsche Waählerschaft Desterreichs entschieden die Lostrennung von Ungarn verlange, über den Ausgleich bis 1917 mit der ungarischen Regierung , . Wolf erklärte ferner, daß die Deutschradikalen die Arbeits⸗ en gene , , . a allen mu e , und sich 7 jede
g derselben, namen urch ts on auf Kosten der Deutschen wehren würden. n n ,, n
Die Verhandlun . ; heute 3 g wurde darauf abgebrochen und auf
Pertreter eine Erklärung,
FRroatien rroatischen
tien empfinde, 3h r verbunden sei.
Sihungssagl.
( zum 10. Oktober vertagt.
MPrekten Steuern,
— Im ungarischen Magnatenhaus verlas bei der
Verhandlung über bie Dienstpragmatik der Staatsbahn⸗
gestern Tornisies (Kroate) namens der krogtischen e in der sie gegen die Vorlage errschaft der kroatsschen Sprache in beseitige und somit den Ausgleich verletze. Die Mitglieder könnten daher an der Verhandlung
Vorlage nicht teilnehmen,
beam ten
protestieren welche die
. Handelsminister Kossuth erwiderte, es sei kein Angriff uuf die kroatische Sprache erfolgt; diese Vorlage
. d ö Anschauung sei, umsomehr als Ungarn die lebhafteste Sympathie für
ihre Anwendung sei sogar durch ausgedehnt worden. Er bedaure, daß durch diese irrige aß gute Einvernehmen mit Kroatien vorübergehend ge—
den . mit dem es durch vielhundertjähriges gemeinsames
Die Kroaten verließen darauf den
Die Vorlage wurde angenommen. Das ungarische Abgeordnetenhaus hat sich bis
Frankreich.
der gestrigen Sitzung genehmigte der Senat, den Gesetzentwurf, betreffend die vier den die Deputiertenkammer angenommen hatte, verwarf aber den von. dieser angenommenen Zusatzartikel, welcher die Entlastung gewisser Steuerpflichtiger bezweckte.
— Die Deputiertenkammer setzte gestern die Be⸗ ratung über den Gesetzentwurf, betreffend die direkten Steu ern, fort. .
Im Laufe der Debatte krltisierte der Admiral Bienaim é QNationalist) lebhaft den Zustand der Marlne, deren Schiffe unter gehen oder in die Luft fliegen, und machte der Regierung den Vor— wurf, die Wahrheit zu verheimlichen. Bienaims warf dem Minister por, sein Amt verraten zu haben. Der Redner wurde darauf zur Ordnung gerufen. In seiner Erwiderung wies der Marineminister Thomson karauf hin, daß diese Unfälle nicht von heute datierten, und machte Bienaim den Vorwurf, selbst durch Ungeschicklichkeit den Schiff⸗ bruch eines Schiffes verschuldet zu haben, bei welcher Gelegenhelt viele Menschen ertrunken seien. Bienaime erhob Widerspruch da⸗ egen, rechtfertigte darauf sein Verhalten bei der Expedition nach . daggskar und verlangte, daß der Marine mehr Sorgfalt zu—⸗
gewendet werde. . Die allgemeine Diskussion wurde darauf geschlossen und
Artikel 4 des Gesetzentwurfs über die direkten Steuern an⸗ genommen. .
In der Nachmittagssitzung nahm die Kammer den Ent⸗ wurf mit 1465 gegen 50 Stimmen an in der Fassung, wie er von dem Senak aͤngenommen war, das heißt ohne den Zusatz—
artikel.
— Die Erzbischöfe und Bischöfe der Kirchen⸗ provinzen Paris, Cambrai, Tours und Rouen haben gestern unter dem Vorsitz des Kardinalerzbischofs von Paris Richard eine Versammlung abgehalten, in der, ‚W. T. B.“ zufolge, unter anberem über die Frage beraten wurde, wie die Ver⸗ breitung gewisser moderner Ideen verhindert werden könne. . befaßten sich die Bischöfe mit der Anregung einzelner ffarrer der katholischen Partei, daß infolge der Aufhebung des Konkordates nunmehr die kirchliche Trauung der staat⸗ lichen Trauung vorangehen soll. Die meisten Bischoͤfe sprachen sich gegen diese Anregung aus.
Italien.
Im Senat teilte der Präsident Canonico gestern, laut Meldung des „W. T. B.“, mit, daß der Senat sich heute als Staatsgerichtshof konstituieren werde, um die Verhand⸗ lungen gegen den früheren Minister Nasi einzuleiten. Sodann vertagte sich der Senat auf unbestimmte Zeit.
Türkei.
Der französische Geschäftsträger in Konstantinopel hat gestern, W. T. B.“ zufolge, die Zustimmung seiner Regie⸗ rung zu der Erhebung des Zollzuschlags von drei Prszent offiziell bekannt gegeben.
Serbien.
Seit der letzten Beschwerde der Großmächte bei den Balkanstaaten wegen der Bandenbildung bietet die Regie⸗ rung, der „Kölnischen Zeitung“ zufolge, alles auf, um den Uebertritt ferbischer Banden nach Mazedonien unmöglich zu machen. Sie stellt die bekannten Bandenführer und Komitee⸗ mitglieder unter schärfste Aufsicht, sodaß in Belgrad die neuer⸗ lich Androhung des englischen Staatssekretärs des Aeußern, die Balkanstaaten würden, falls sie die Bandenbildungen be⸗ günstigten, das Wohlwollen der Großmächte verscherzen, nicht unangenehm berührt, sondern gern vermerkt wird.
Amerika.
Nach amtlicher Bekanntgabe hat eine teilweise Erneue⸗ rung des argentinisch en Kabinetts stattgefunden. Aguine ist zum Kriegsminister, Bibiloni, wie bereits gestern ge⸗ meldet, zum Justizminister und Marchwitz zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.
Asien.
ö Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Peking sind gestern Erlaffe veröffentlicht worden, durch die eine Anzahl eformen auf dem Gebiete der Pro⸗ vinzialberwaltung und der Gerichtsbarkeit bewirkt werden. Es handelt sich um die Errichtung eines öffent⸗ lichen Sicherheitsdienstes, um die Einsetzung höherer Industriebehörden und um die inf moderner Gerichts⸗ höfe. Diese Reformen sollen vorerst in den mandschurischen Provinzen sowie Tschili und Kiangsu zur Einführung ge⸗ langen. Die Beamten und die Bevölkerung sind aufgefordert worben, sich auf die Einführung einer konstitutionellen Regierung vorzubereiten.
— Ueber das gegenwärtige Verhältnis zwischen Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika haben sich Vicomte Aoki' und Admiral Jam amoteé, die beide augenblicklich in New 64 weilen, nach Meldungen des „W. T. B.“ folgendermaßen geäußert:
Vscomte Aokt erklärte, es beftände keine Differenz oder irgend ein Uebelwollen zwischen den Regierungen von Japan und den Ver Hit Staaten. Alle Gerüchte von einer eventuellen Störung der Bezlehungen der beiden Länder seien ein bloßes Phantom.
Admiral Hamam oto führte in elner Rede, die er bei einem ihm ju Ehren von der japanischen Gesellschaft in New York gegebenen Festmahl hielt, aus, daß die Japaner die Sympathie iu ehen wüßten, die ihnen pon den Amerllanern während des letzten Krieges erwiefen worden sei. Die bherjlichen Beziehungen zwischen beiden Mächten seien so festbegründeter Natur, daß er zuversichtlich sagen lönne, sie könnten niemals dur sasnich unbedeutende Zwischenfälle . werden. Der Redner schloß mit der Aufforderung an die ührenden Männer, sich nicht durch ihre Gefühle von dem rechten
In W. T. B.“ zufolge,
In einer offiziösen Besprechun der Reise der amerika⸗ nil; Flotte . das Organ des Marquis Ito:
ir können nicht umhin, bezüglich der Bedeutung der beagb— chtiglen Anfammlung amerlkanischer Kriegsschiffe im Stlllen jean einige Besorgnis zu. hegen, besonders mit Rücksicht auf die Roosevpelt zugeschrlebene pomphafte Ankündigung, die Flotte solle der Welt einen Aufsehen erregenden Beweis von Amerskan Fähigkeit zur Defensive liefern. Indessen sind wir Sache ernste Bedeutung beizumessen, und wir Rufrichtigkeit bei seiner Erklärung des fried⸗ beabsichtigten Flottenmanöver nicht bezweifeln.
nicht geneigt, dieser wollen des Präsidenten lichen Charakters der
Statistik und Volkswirtschaft.
Armenpflege und Arbeiterversicherung.
Die Frage, inwieweit die Arbeiterversicherung einen entlastenden Einfluß auf die öffentliche Armenpflege ausüben werde, ist nicht nur theoretisch erörtert, sondern auch mehrfach praktisch untersucht worden. Es liegt ja im allgemeinen die Annahme, daß bei einer zweifellos besseren materiellen Sicherstellung der Arbeiter und auch zum Teil ihrer Angehörigen durch die Arbeikerversicherungsgesetze die Inanspruch⸗ nahme der öffentlichen Armenpflege sich herabmindern werde, sehr nahe. Allein einigermaßen sichtbare Grenzlinien dieser gegenseitigen Beein⸗ flufsung traten ohne welteres nicht zu Tage, diese hoffte man vielmehr erst durch durchgreifende planmäßige Erhebungen zu gewinnen. Solche Erhebungen erschienen auch schon Leshalb sehr erwünscht, um die pessimistischen Anschauungen über die Wirkungen der Arbeiterversiche⸗ rungsgefetze, die ihre Begründung darin suchten, daß seit deren In⸗ krafttreten die Armenlast nicht ab,, sondern zugenommen habe, auf ihre Richtigkeit prüfen zu können.
Den Anfang mit einer die Wechselwirkung von Arbeiterversiche⸗ rung und Armenpflege untersuchenden Erhebuyg machte 1894 der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit. Diese Er⸗ hebung! wurde von einer eingesetzten Kommission geleitet und beschränkte sich auf die Absendung eines ausführlichen, mit Erläuterungen verfehenen Fragebogens an. 378 Armen— verwaltungen, und jwar an 32 größere, 71 mittlere und S6 kleinere Städte, fowie an 129 Landgemeinden. Fast un—⸗ mittelbar nach dieser Erhebung, im Jahre 1895, veranstaltete das Reichsamt des Innern über hleselbe Frage eine Enquete, die sich auf das ganze Deutsche Reich erstreckle. Was die Ergebnisse dieser beiden Erhebungen anlangt, fo hat über erstere der Vorsitzende der Versicherungsanstalt Berlin, Dr. Richard Freund, in dem 21. Heft der Schriften des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltäslgkeit⸗ (1895) ausführlich berichtet. Ferner sind die Plenarverhandlungen des Vereins über dielen Gegenstand, die am 26. September 1895 in Leipzig stattfanden, in Heft 23 der „Schriften“ niedergelegt. Die Schlußfolgerung deg Referenten, daß tine Gntlastung der Ärmenautzgaben durch die Arbeiterversicherungs, geseh tatsächlich herbeigeführt worden fei, wurde von der Mehrzahl ber Anwefenden geteilt, wenn auch andererseits hervorgehoben wurde, daß durch die gesetzlichen Arbeiterfürsorgemaßnahmen die Lebenshaltung der Arbeiter im allgemeinen erhöht und eine Vermehrung der Anforderungen an die Armenpflege und dadurch eine höhere Be⸗ lastung dieses Verwaltungsjweiges eingetreten sei. Die Ergebnisse der Reichsenquete . im zwelten Vierfeljahrsheft 1397 jur. Siatistik des Deutschen Reichs veröffentlicht worden. Aus ihnen geht hervor, daß fie im wesentlichen das Ergebnis der Umfrage des Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit bestätigen. Es heißt dort u. a. Beide Erhebungen haben dargetan, daß ein wohltätiger Einfluß der sozialen Versicherung in mehrfacher Weise bereits zu ö tritt und daß dieser Ginfluß, wenn auch nicht ziffernmäßig feststellbar, so doch in bemerkbarem Hiaße der Armenpflege im Sinne einer Entlastung derfelben zugute kommt‘; und am Schlusse der dann folgenden detail⸗ lierten Barftellung heißt es zusammenfassend: ‚Der weitaus größte Teil der befragten Armenverwaltungen konstatiert, daß die e lich ngsßeseßaftunß auf die Armenpflege entlastend eingewirkt habe. Allerdings fei die Zahl der unterstützten Personen sowie der Flufwand für dieselben keineswegs geringer geworden, jedoch würde diefe Erhöhung noch viel beträchtlicher gewesen sein, wenn die fozlalen Versicherungsgesetze nicht eingeführt worden wären, da der größte Teil der durch dieselben unterstützten Personen andernfalls der Armenpflege bedurft hätte.“
Nachdem nun seit diesen Feststellungen 12 Jahre verflossen sind, ist es von Interesse, einer Arbeit zu . die auf Grund der inzwischen erschlenenen Veröffentlichungen über diese i ae den gegen⸗ wärtigen Stand derselben beleuchtet. Diese Arbeit ist in den Conradschen Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik“ (Januar. und Märzheft 1907) unter dem Titel „Die Ent⸗ lastung der öffentlichen Armenpflege durch die Arbeiterversiche⸗ rung“ enthalten. Der Verfasser, VBavid Grünspecht, führt in feinem Quellenverzeichnis nicht weniger als 50 Schriften auf. Nach einem geschichilichen Ueberblick untersucht er zunächst die Ursachen der Vermehrung' der Ärmenlasten überhaupt und weist solche nach durch Ünterlagen über die Erhöhung der Lebensmittelpreise, die Zu⸗ nahme der unehelichen Geburten, die Veränderung der Armengesetz gebungen, ingbesondere hinsichtlich der Unterbringung von Krüppeln, Geisteskranken usw., den Zujug von Arbestsuchenden in die Großstãdte und über mancherlei andere neuzeitliche Zustände. Der Verfasser hält auch nicht zurück mit den von einigen Armenverwaltungen erhobenen Vorwürfen gegen die Arbeiterversicherung. Dlese belastenden Ein⸗ wirkungen der Arbeiterversicherung sollen darin bestehen, daß für nicht bersicherte Arbeiter und deren Angehörige (also . die Hauptkategorie der Ärmen) sich ein erhöhtes Verlangen nach ärztlicher Hilfeleistung und nach gründlich zue n , Krankenpflege kundgebe, sodaß an vielen Orlen die Armenkrankenpflege eine völlige und kostspielige Umwandlung erfahren habe. Ferner mache sich bel den bereits Unter⸗ stützten größere Begehrlichkeit geltend.
Zu den einzelnen , f, übergehend, konstatiert Grünspecht, daß wohl alle Armenverwaltungen den ünstigen Einfluß der Kran kenversicherungsgesetze auf die rmenpflegekosten zugeben. Für Einzelstaaten und einige Großstädte ist die wesent⸗ fiche Abnahme der Armenkranken seit Einführung der Kranken⸗ versicherung zahlenmäßi festgestellt. Dagselbe ist durchwe hinsichtlich der Armenbeerdigungen der Fall. Beträgt do die Summe der von den Krankenfassen im Zeitraum von 1885 bis 1905 gezahlten Sterbegelder über 77 009 900 4 Durch diese Enitlastungen haben viele Armenverwaltungen sich bewogen efunden, Zuschüsse zur Krankenpflege oder billigere Sätze für die Anstalts⸗ derpflegung armer Kranken ju gewähren. Die? ekonvaleszentenpflege sst als wohlerkanntes Vorbeugungsmittel, gegen spätere größere In= anspruchnahme erst auf Grund des Vorgehens der staatlichen Kranken⸗ verficherung als neuer Faktor in die Armenpflege eingeführt worden.
Schwerer nachweisbar sind die günstigen Einwirkungen der Unfall vers n,, auf die Entlastung der Armenpflege, allein es erscheint mit Recht dem Verfasser alssunzweifelhaft, da die Unfall⸗ rente biele Pfleglinge „über Wasser hält“, die doch schließlich der Armenunterstützung anheim gefallen wären. Es ist auch bezeichnend, daß die Berufsgenossenschaften z. B. im Jahre 1963 für Kranken⸗ fürforge mit Angehörigenrente 8 809 081 Æ und für Heilanstalts⸗ pflege 4219 461 ½ aufwendeten.
Einen großen Antell an der Entlastung der Armenpflege durch die Sozialgesetzßebung weist der Verfasser der Invaliden und Alter g⸗ verfiche rung zu. Die Einwirkung der Altersversicherung macht sich besonders in den Kleinstädten und auf dem Lande geltend; denn in den Großftaͤdten gehört es zu den Seltenheiten, daß ein Arbeiter das 70. Uebengjahr vollendet. Dagegen tritt die Invalidenversicherung, die, abgesehen von der eigentlichen . im Jahre 1904 an Heilbehandlung kosten 12 756 080 M und für die Behandlung Tuberkulßser 8 7 281 A aufwendete, mit ihren , af,
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Pfade abbringen zu lassen.
, ,. für die Entlastung namentlich der städtischen enka
ein. Auch ist nicht die indirekte Wirkung zu unterschätzen, die ein in
seinen Familienkreis zurückgekehrter Invallde auf die Abschaffung bis⸗ heriger gefundheitsschädlicher Mißbräuche und für die gesundheltliche Erhaltung seiner Angehörigen ausübt. .
In Überzeugender Welse verwertet Grünspecht weiterhin die jahl⸗ reichen amtlichen Statistiken der Arbeiterversicherung als Beweise für die Ablenkung erheblicher Kosten von der Armenpflege. Er weist mit Recht darauf fin, daß die ser Einfluß zur Verminderung des Armenaufwandes fich noch stelgern wird, wenn die kürilich von der Seeberufsgenossenschaft übernommene Invalidenpersicherung der Seeleute und die Witwen und Wajfenversicherung der Arbeiter zur Durchführung gelangen werden.
Zur Arbeiterbewegung.
Der Kampf im Baugewerbe in Berlin scheint sich, wie die ‚Voss. 3g. mitteist, immer mehr zu Gunsten der Arbeitgeber zu entscheiden. Während am 7. d. M. 2919 Arbeitswillige vor⸗ handen waren, haben sich in den letzten Tagen weitere 500 ge⸗ meldet, die zu den alten Bedingungen arbeiten und sie unter⸗ schriftlich anerkennen wollen. Es stehen jetzt an Arbeitt⸗ willigen auf den Bauten Groß⸗FBerling in Arbeit: 832 Maurer, I37 Zimmerer und 23335 Bauarbeiter. Die Zahl der Maurer hat sich in den letzten drei Tagen um 111, die der Zimmerer um 40 und bie der Bauarbeiter um I52 vermehrt. Von den 565 Mitgliedern des Verbandes der Baugeschäfte haben bisher nur 48 die erhöhten Forderungen der Arbeiter anerkannt, also nach achtwöchigem Kampfe kaum 10 v. H. Es sind dies, der obigen Quelle zufolge, nur unbedeutende Firmen, während die maßgebenden Baugeschäfte nach wie vor entschloffen sind, den Kampf energisch zu Ende zu führen. — Zur Tarifbewegung der Berliner Zuschneider erfährt der Conf.“, daß die organisterten Zuschneider wegen Nichtbewillizung ihrer Forderungen die. Arbeit niedergelegt haben. Ueber sechs Berliner Herrenkonfektions⸗Großfirmen ist aug demselben Grunde die. Sperre verhängt worden. Weiter wird diefen Firmen angedroht, daß von der erfolgten Sperre den Ab⸗ nehmern Kenntnis gegeben werden soll. — Wie die „Köln. Ztg.“ mit⸗ teilt, haben die Arbeiter der Königs steeler Glashütten die Kündigung eingereicht, well die Werksleltung mehreren Arbeitern, da— runter vier Vorstandsmitgliedern des Keramarbeiterverbandes, kündigte. Die Arbeiter erblicken in diesem Vorgehen einen Vorstoß gegen die
Organisation.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 277. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels eine Gesamtsitzung, in der Herr Brandl über die Entstehungs⸗ geschichte des GBeowulfepot las. Es wird in die Zeit um 790 und an den meresschen Könighhof verlegt. Die realen Verhältnisse jenes Hofes sind noch durchzuspüren. Cs ist nicht aus älteren Liedern zufammengesetzt, sondern stellt eine Mischung von zwei Stilen dar, einen Uebergang vom liedmäßigen Spielmannzeyos zum breit ange⸗ legten Buchepoß, wobei die Aeneide als ein Vorbild mit vorschwebte.
Vorgelegt wurden die Druckschriften: Friedrichs des Großen Korrespondenz mit Aerzten. Hrsg, von G. L. Mamlock. Stutt⸗ gart 1907 und R. Delbrueck, Hellenistische Bauten in Latium. J. Baubeschreibungen. Straßburg 1907, jene mit Unterstützung der Akademie, diefe mit Beihilfe der Eduard Gerhard⸗Stiftung bearbeitet; ferner jwel Werke von W. Nernst, Theoretische Chemie vom Standpunkte der Avogadroschen Regel und der Thermodynamik. 5. Aufl. Stuttgart 1507 und Experimental and Theoretical Applications of Thermodynamies to Chemistrꝝ - New Pork 1907.
Die Akademie hat das ordentliche Mitglied der physikalisch⸗ mathematischen Klasse Herrn Karl Klein am 2s. Juni durch den
Tod verloren. Literatur.
Otto Pfleiderer, die Entwicklung des Christen⸗ tum. München, J. F. Lehmanns Verlag. Geh. 4 A, geb. 5 Mt. Der Gedanke der Entwicklung war dem Katholizismug, dem Alt⸗ protestantismus Jund auch dem Rationalismus) noch fremd. Das Urchristentum galt als die ideale Form des Christentums und es gab nur Annäherung an dieses Ideal oder Abfall von ihm. Eist der Tübinger Theologe Ferd. Chr. Baur brachte den von Herder und Hegel in die Profangeschichte eingeführten Gedanken der Entwicklun auch in der Betrachkung der Kirchengeschichte zur Geltung. in Baur ist das Christentum die Religion der Gottmenschheit, der Ec⸗ hebung der Menschen zum Bewußtsein ihrer geistigen Einheit mit Gott und Freiheit in Gott‘ (S. 5). Und Pfleiderer stimmt ihm darin bei. Das Christentum ist ihm eine „Idee“, von Anfang an dahin gerichtet, an seiner Geschichte „die Idee der Gott⸗ menschheit! jur Verwirklichung zu bringen. Mit den christ⸗ lichen Dogmen hat Pfleiderer der als Schüler Baurs dem ganz linken Flügel der heutigen Theologen angehört — für seine Henn gebrochen. Nach seiner Meinung liegt diesen Dogmen keine geschichtliche Wirklichkeit zu Grunde, wohl aber lasse sich aus ihnen eine Reihe don „Vernunftwahrheiten! herausschälen. Am besten Harakterifiert man seinen Standpunkt mit den Worten, in denen er Kants Stellung innerhalb der christlichen Religion kennzeichnet: die geschichtlichen oder mythischen Bestandteile des christlichen Glaubens deutet er durchweg als praktisch wertvolle Symbole idealer Wahr⸗ heiten, — idealer Wahrheiten, deren Quelle und Beglaubigung jedoch ict außer ung in irgendwelcher Geschichte oder beiligem Buch zu suchen ist, sondern inwendig in uns, in den sittlichen Erfahrungen unferes frommen Gemütes selbst. (S. 236) Nicht jeder wird sich mit der Pfleidererschen Auffassung des Christentums elnverstanden erklären, aber jeder wird der Art seiner Darstellung Anerkennung zollen müssen. Das Buch ist in flüssiger, gewandter Sprache ge⸗ schrleben; es vermeidet — unter Weglassung aller Fußnoten und Zitate — auch den Schein der Helehrsamteit und gibt sich ganz als Volkebuch im besten Sinne des Wortes. Die oft gerühmte Anmut Pfleiderers in der Lösung schwieriger Probleme und seine Meisterschaft in der Darstellung fremder Gedanken⸗ teihen kommt auch in dem vorliegenden Buche voll zur Geltung. Trotzdem der Verfasser überall ehrlich seine Meinung sagt, hat seine Mesnunggäußerung doch nirgends etwas Schroffes, Verletzendes; es eht durch sein Buch vielmehr ein konzilianter Zug, und ob man dem Erh ant nun zustimmt oder nicht — die Lektüre ist ein Genuß. Zu dedauern ist, daß Pfleiderer die Bedeutung Albrecht Ritschls nicht enügend gewürdigt hat, von dem selbst der positive Berliner Theologe * Seeberg bekennen muß, „daß außer Schleiermacher kein Dogmatiker in so weitem Umfange gewirkt hat wie der Göttinger Meister“.
— Prof. Dr. C. Hilty, Neue Briefe. Leipiig, J. C. . u. Frauenfeld, Huber u. Comp. 3 4, * 4 , in Lieb-
aberband do Æ Gin neues Buch von Hilty ist für 862 zahl⸗ reiche Freunde immer ein Ereignis. Wer von den Briefen aber Augs⸗ kunft über die persönlichen Verhältnisse des Verfassers erwartet, der wird sich getäuscht finden. Hilty behandelt in ihnen brennende Fragen der christlichen Religion. Seine Themata lauten: Recht oder itleid — Glück im Unglück — Für und gegen die Frauen — Intensiveres Christentum — , Die Form der Briefe hat er er,. darum gewählt, well diese Form ihm gestattet, ju seinen Lesern direkt zu reden und gelegentlich versönlich iu werden. Wohl selten ist ein Buch geschrieben worden, dem das Trachten nach literarischem Ruhm ferner liegt, wie dem des berühmten Berner Juristen: iltv hat in seinem langen, verdienstvollen Leben so viele Chrungen er ahren, daß er nicht nölig hat, nach neuen zu suchen. Er beschäftigt ch mit dem weil es ihm Herzengfache ist und well er die wohl⸗ r , hat, daß in me n dnn , eiten wie e e me rbeiter eingestellt werden“.
Innerhalb der christlichen Kirchen und Gemeinschaften bewegt er sich Döllig frei und selbfländig; aber so unabhängig sein Urteil auch 6 — es wirkt im besten Sinne positiv, d. b. aufbauend, nicht niederreißend. Unter den ‚Laien“, die über die christliche . geschrieben haben.
Christentum begründete ᷣ der gegenwärtigen au
dürfte Hilty der Tiefste sein. Er schöpft aus einer reichen Erfahrung und ist überall in der glücklichen Lage, von Selbsterlebtem sprechen zu