6. September d. J, 12 Uhr. K. K. Staats bahndirektion in Ausführung deg Baues eines zweistöckigen Wohn ⸗ in Kolomea (Strecke Lemberg — Itzkany) im efamtwerte von etwa 47 360 Kronen. Näheres bei der genannten
Sta nisl au: auses auf der Station
Direktion. Verkehrsanfstalten.
Nächste Postverbindungen nach Deutzsch-Südwest⸗
afrika: 1) Für Brief sendungen nach Swa
Lüderitzbucht mit englischem
hampton am 10. August, in Kapstadt am 27. August⸗
mund am 30. August, in Lüderitzbucht am Letzte Beförderung am 9. ab Oberhausen 7.14 Nachmittags, 11,22 Vormittags. Swakopmund und Lüderitzbucht mit Dampfer der Hamburg ⸗Amerlka ⸗ Linie, ab Hamburg am
Swakopmund am 5. September, in für Pakete 40 Na 9. August 11,28 Abends.
17. August, in Kapstadt am 3. September, 15. September. Letzte Beförderung am 16.
sischer Bahnhof 11,22 Vormsttags. —
11. und 15. August. Theater und Musik.
F. von Suppés einaktige Operette Flotte Bursche“, die seit ihrer letzten Aufführung im Deutschen Theater unter der Direktion Stto Brahm auf keiner hiesigen Bühne mehr erschien, wird vom zur Aufführung in der Die damals von Joseph Kainz
Firektor Gregor für morgen, Mittwoch,
Komischen Oper vorbereitet. ᷣ gespielte Rolle des Geier gibt jetzt Willi Brose; der
don Guido Thielscher dargeftellt, wird jetzt von Peter Kreuder gespielt. Pas melodsöse Werk geht in Verbindung mit Anselm Götzls Zier- Bie Regie liegt in den Händen des Oberregisseurs Der Kapellmeister Rumpel leitet den musikalischen Teil beider
uppen“ in Szene. oris. Stücke.
Mannigfaltiges. Berlin, 6. August 1907.
Ein dritter Ferienfesttag findet morgen, Mittwoch, in der
Marine⸗ und Koloni
Deuts
chen Armee,
statt. Ber Eintrittspreis beträgt 50 ; jede erwachsene Person darf zwei Kinder unter 14 Jahren frei einführen. Au porftellungen bieten wiederum bedeutende Preisermäßigung. , . konzertierenden zwei Kapellen kommt an diesem Tage eine r
tte hinzu. — Am vorgestrigen Sonntag war die über 860 000 Personen besucht.
Am morgigen 189. Beobachtungsabend des ,
. en der Treptower Sternwarte“ hält der Direktor Dr. rchenhold Abends 8 Uhr im genannten Institut einen mit Licht⸗ Beobachtung und dag
Aut dem Programm seien Die Sternschnuppen in Sage und Mythe; Der bevorstehende Augustschwarm; Geschwindigkeit der Bewegungen; Zu⸗ sammenhang der Sternschnuppen und Kometen; Die Anziehung der Erde; Spektrum der Sternschnuppen; photographische Aufnahmen Karten zum Einzeichnen künstlich erzeugter Sternschnuppen erhält jeder Hörer im Institut unentgeltlich. Die Bleististe und Operngläser für die praktischen Kebungen, die im Anschluß an den Vortrag stattfinden werden, selbst mitzubringen. Mit dem großen Fernrohr wird am abend der, Mars“,
bildern ausgestatteten Vortrag über „Die hotographieren von Sternschnuppen“. olgende Gegenstände hervorgehoben:
Sternschnuppen, ihre Höhe; Absonderliche
der Sternschnuppen.
Hörer werden gebeten,
der sich jetzt in Erdnähe befindet, beobachtet.
. 2. August. Exp im Hafen an
ollte nicht stillgelegt werden.
durch Pul ver sprengen und deren wurde bei Ebbe unter die Brückenbogen
eiserner Ponton gefahren, auf dem kräftige Klötze Bogendecke aufgesetzt wurden.
abgesehen werden. Um nun
dadurch boch gesprengt wurden, während die ontons herabfielen. Die Sprengung gestaltete
brauchte. Wien, 6. August.
Borschublokomotive zusammen, wodurch getötet und 8 Personen verletzt wurden.
Triest, 5. August. (W. T. B. Instrumente des maritimen heute früh ein 966 ben. geschätzt. Der
mittags.
Theater.
Nenes Königliches Operntheater. Mitt. woch: Unter 2 des Direktors: Gastspiel deg Joss Ferenejy⸗ Ensembles. 119. Vorstellung. e, . von Thea Dorrs und des Opernsängers Gmil Borgmann. Cavalleria rusticamn. ( Sicilianische Bguernehre.) Melodram in 1 Auf⸗ ug von Pietro Maßcagni. Regie: Hermann Litt.
srrigent: Arthur Peisker. (Santuzza: Thea Doré, als Gast. Turiddu: Emil Borgmann, altz Gast.) Vorher: Die schöne Galathee. Operette in 1 Akt von Franz Suyp6. Regie; Hermann Litt. Dirigent: Karl Hötzel. Anfang 8 Uhr.
Donnergtag: Unter Leitung deg Direktorg: Jastspiel des Joss Hie , fen,. 120. Vorstellung. Gastshlel von Signorina Prevost! und des Oof— opernfaängers Hang Nietan. La Traviata. per in 3 Akten von G. Verdi. Regie: Hermann Litt. Dirigent: Fritz Redl. Anfang 8 Uhr.
Neues Schanspielhans. EGnsemblegastspiel unter Leitung von Harry Walden. (Sommerpreise.) Mittwoch: Raffles. Anfang 8 Uhr.
Donnertztag und folgende Tage: Raffles.
Dentsches Thenter. Gastsplel des Melnbard. Bernauer ⸗Ensembleg. Mitlwoch Der Jongleum. Anfang 8 Uhr.
Hampfer über eng ab Sout⸗
August ab Cöln 6,4 Nachmittags, ab Berlin Schlesischer Bahnhof s) Für Briefsendungen und Pakete nach
üderitzbucht am 13. September. Schluß in Hamburg am 10. August für Briefe 6,8 Nachmittags,
Ink ig Letzte Beförderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für Briefe am 16. August 1,20 Nachmittags, für Pakete am 3) Für Brief sendungen nach Lüderitz⸗ buch mit englischem Dampfer über Kapstadt, ab Southampton am in Lüderitzbucht am August ab Cöln 6.1 Nachmittags, ab Oberhausen 7,24 Nachmittags, ab Berlin Schle⸗ Die nächsten Posten aus Swakopmund, Abgang am 17. und 18. Juli, sind zu erwarten am
Eine interessante Sprengung ohne ofivstoffe wurde dieser Tage, wie die Erkf. Ztg.“ berichtet, drei Bogen einer massiven Steinbrücke vor⸗ enommen. Der erhebliche Verkehr auf dem Kanal unter der Brücke f Daher mußte von einer Sprengung
Trümmer gleichzeitig e chf aufzufangen, e ein
Als nun die Flut zu steigen begann, preßte sie die Ponfons mit ihren Auftlotzungen gegen die Bogen, die
Trümmer auf die ᷣ ch so einfach und chnell, daß der Verkehr kaum jwei Stunden einge chränkt zu werden
(W. T. B.) Heute früh stieß in Spiel feld an der Linie Graz — Triest ein Schnellzug mit einer
Die seismographischen bservatoriums verzeichneten Die Entfernung wird auf 4000 km eginn der Erschütterung war 7 Uhr 52 Minuten I6 Sekunden und das Ende 9 Uhr 36 Minuten 59 Sekunden Vor-
*
Konferenz für ö. j w ,, z
König für den Kongreß hege . bewillkommnete. *
egenbringe. kopmund und Angerg, 6. August.
in Swakop⸗ 1. September.
Swakopmund“ II. August, in
Wetterbericht
London, 5. August. (W. T. 9 Die internationale
Schulhygiene ist . das große Interesse betonte, das der
und die Velegierten im Namen der ord Fitzm gurice drückte das Interesse aus, weiches daz Auswärtige Amt den Arbelten des Kongresses ent- Sir Lauder Brunton hielt die Eröffnungsrede und kizzierte zum Schluß die Arbelten des Kongresses. 3.
(W. T. B) Es scheint ght festzustehen, daß das ECifenbahnunglück vom Sonntag (9gl. Nr, 185 d. Bl.)
durch die Lageänderung einer von der i e aus gedehnten Schiene und dle dadurch herbeigeführte
ee ' m...... /// /// / /˖e ///,
om 6. August 1907, Vormittags 94 Uhr.
eute nachmittag durch Lord
nfgleisung verursacht
Name der Beobachtungt⸗ station
Bar ometerstand
Wetter
*
3 Witterungs⸗ verlauf
ö der letzten
24 Stunden
Temperatur in Celsius
mm
Borkum
bedeckt
meist bewölkt
Keltum
bedeckt
Gewitter
Samburg
halb bed.
Gewitter
Swĩnemũnde
bedeck Id 3 =
Nũgenwalder⸗ münde
bedeckt
Gewitter
worden ist.
scheint völlig ausgeschlossen.
24 Personen, ebenso wie der
il sind, während sechs Leichen
onnten. Algier, 6.
Linie Algier — Oran in
mit
sonenzug daß
Es heißt,
Die Möglichkeit eines verbrecherischen Anschlages er⸗=
Die Verluste beziffert man auf von denen 17 aus dem Wasser . und, Lokomotivführer, ihrer Persönlichkeit nach fest⸗
(W. T. B.) Gestern abend stieß auf der der Nähe von Affreville ein Per⸗ einer Anzahl leerer Frachtwagen jusammen. mehrere Reisende getötet oder verwundet wurden.
August.
Nähere Auskünfte zu erlangen, war bisher nicht möglich, da auch die Telegraphenleitung gestört wurde.
Name der Beobachtungs⸗ station
Barometerstand auf O Meeres⸗ niveau u. Schwere
Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke
Witterungẽ⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Wetter
in 459 Breite
in Celsius Z Niederschlag in 24 Stunden
Temperatur 5
Warschau
76,6 SSO 1 bedeckt
Thorshavn.
759,3 Windst.
Dunst
Se ydis ford
759,6 Windst.
Dunst
Cherbourg
oh 5 WS Wa wollig
Clermont
7615
SSO 1 wollig
Biarritz
767,4 S 3 heiter
Nlzza
Neufsahrwasser 75
wolkig
meist bewölkt
ö
I627 Win . 76069 SW 1 wolkenl. 34
Windft.
heiter
Memel Aachen
Wichsier“, einst
J wolli 6 6. wolkig 180
zlemlich heiter
Lemberg
75d 5 SSO! 1 helter
960 —
Gewitter
1
Herman stadt
764,7
SO A2 wolkig
Hannover
heiter
vorwiegend heiter
Berlin 66
wolkig
ziemlich heiter
Dresden
haz kd 5
vorwiegend heiter
Breslau
bedeckt
zlemlich heiter
Bromberg
heiter
vorwiegend heiter
Triest Brindisi
dumps Belgrad
Meß
wolkig
ziemlich heiter
Frantfurt M. 7670
. Hhester
J
Nachm. Niederschl.
alausstellung Rarlgruhe, B.
wolkenl.
Gewitter
1
worten 21
— 2
Gewitter
ch die Sonder⸗
Zu den Stornoway
bedeckt
Mibkelmakav.) Gewitter
Ausstellung von Malin Head
wolkig
(ieh) Gewitter
Vereins von Valentla—
wollig
f ustrow i. M) Gewitter
Sell;
wolkig
kKönigsbg. Br) Vorm. Niederschl.
Aberdeen
heiter
( Cass ol) ziemlich heiter
Shields
bedeckt
(MNagdebur) ziemlich heiter
Holvhead..
halb bed.
( GrũnbergSoh]l.) Gewitter
Isle dAix
Regen
(Mülhaus., Hs.) ziemlich heiter
*
wolkig
( frisdriche has) Wetterleuchten
82
St. Mathieu
Gris nez . —
(Bamberg) Gewitter
Parts
Regen
Yilssingen
bedeckt
bedeckt
delder Bodoe
heiter
Thrlstlansund
bedeckt
8 2 e Hoge mn Skudesnet
bedeckt
großer Skagen
Dunst
bis unter die
Regen
Vesferyl Ropenbagen
unss It
Rarsstad
bedeckt
Stockholm
bedeckt
Wisby
wolkig
bedeckt
Riga
wolkig helter
ein Heizer Wilna Windff.
wolrenl.
.
Pingt᷑
NW 1 bedegt
Petersburg D
1 wolkig
Wlen Windst.
wollenl.· 206
Prag
bedeckt
ö! 2 , — 1 wolken. 23360 1
Florenj Cagliari
märchen. Anfang 75 Uhr.
Neues Theater. (Ensemblegastspiel Berliner Künstler unter Leitung von Ernst Klein) Mitt⸗ woch: Ein seltsamer Fall. Schauspiel in 4 Akten von Morton und Gunnwver.
ö und folgende Tage: Ein seltsamer
a 21 z
Schillertheater. O. (alln ert beater) Morwitz Oper. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gast⸗ splel von Feinrich Bötel. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantische Oper in 4 Akten von Fr. von Flotow.
Donnerstag Abende 8 Uhr: Die Afritanerin.
Freitan. Abends 8 Uhr: Gafstspiel won Heinrich Bötel. Die weiße Dame.
Komische Oper. Mittwoch, Abende 8 Uhr:
Zierpuppen. Hierauf: Flotte Bursche. Donnerztag: Hoffmanns Erzählungen. Freitag: Zierpuppen. Die . Flotie Bursche. Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.
Theater des Mestens. (Statlon: Zoologlscher Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr:
ͤ wolkenl.· 22.0 DSO Z halb bed.
Donner tag (Direktion Reinhardt): Das Winter⸗
Vvorno
7637 os, 1 Windst. 607 NW
zelgrat 565 0 Windst. Helsingfors 763 d N 763 1 NS
Windst. wolkenl. wollen. wo lkenl. Dunst wollenl. wollenl.
. w 19
761,0
24
wollen. 21
760.7
Jö 6s 85 . Portland Blll᷑ 758 6
halb bed. 21. halb bed.
balb bed. heiter wolkig
m
Maxima über 766 mm liegen über der Biscayasee, über West⸗ rußland und Itallen, ein Minimum unter 747 mm befindet sich nord westlich von Schottland, eine Depression liegt über Nord⸗ und Mittel.
schre
, ausgebreitet, tend, über Nordwestdeutschland. meist wärmer, schwach windig, an der Küste wolkig,
ein Teilminimum unter 752 mm, ostwärts In Deutschland ist das Wetter im Binnenland
vorwiegend heiter; der Nordwesten hatte ausgebrestete Gewitter.
Deutsche Seewarte.
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Obfervatoriums Lindenberg bei Beeskow,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 4 August 18907, 11 bis 12 Uhr Vormittags:
Seehöhe
Station 122 m 500m 1000 m 1595 m] J
Temperatur 9 3
Rel. Ichtgk. o o
Wind⸗Richtung. Geschw. mps
Trübe, untere Wolkengrenje bei etwa 500 m Höhe.
178 1356 111 (843) 83 94 97 S6 V WV Wo8sw WswW
1 bis 2 b 65 bis 6 5
Oben
Temperatur etwa um einen Grad zu hoch aufgezeichnet.
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums Lindenberg bei Beeskow, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.
Ballonaufstieg Seehöhe
vom 5. August 1907, 8 bis 91 Uhr Vormittags:
Station 122 m 500m 1000m 1500 m 2045 m]
Temperatur ¶ 90) Rel. Fchtgk. O0 /o) Wind⸗Richtung .
Geschw. mps
Himmel fast wolkenlos, sehr dunstig.
221 172 133 118 101
.
830 8s wWSw Ww big Ww 2515 35 2 2 2 bis 3
Zwischen 310 und 400 m
Temperatur überall 18,10, zwischen 1300 und 1600 m geringe Temperaturzunahme.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der
Die lustige Witwe. Operette in 3 Akten von
Vietor Lon und Leo Stein. Lehr.
Donnerstag und folgende Tage:
Witwe.
Musik von Franz
Die lustige
ͤ Custspielhaus. (Friedrichstraße 256.) Mittwoch,
Abends 8 Uhr: ö Donnerstag und
olgende Tage:
Husarenfieber.
Schillertheater N. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Weg
zur Hölle. Sölle.
Donnerstag und folgende Tage: Der Weg zur
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahn⸗ hof Friedrichstraße) Mittwoch: Fräulein Josette
meine Frau.
Donnerstag und folgende Tage: Fräulein Josette —
meine Frau.
l / /
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Marle Josephe von Carlowitz mit Hrn. Dr. Alfred Hoesch (Schloß Kukukstein). — Frl. Brsta Becker mit Hrn. Wilhelm Köhne⸗ Brumby (Stralsund). — Frl. Gertrud John mit
Ersten Beilage.)
Hrn. Amtsrichter Otto Plathner (Ober · Wüste·
giers dorf). Verehellcht: Hr. Oberleutnant. Maxlmilian Miß Antoinette
m von Romberg mit
onverse (Berlin New York).
Geboren: Fin Sohn: Hrn. Achaz Grafen Schulenburg (Tylsen). — Hrn. Leutnant Lothar Frhrn. von Hausen (Dresden).
Gest or ben: Hr. Verwaltungögerichtsdirektor Karl Georg Ludwig Ebmeler (Stade) — Hr. Masor z. B. Louiß Daum (Schloß Mocheln bei Wilbelmsort, Kr. Bromberg) — Frl. Johanna Ferdinande von Levetzow (2 beh. — Frl. Therese Kraker von Schwarzenfeld (Neustrelitz).
Verantwortlicher Redakteur: J. V. Weber in Berlin.
Verlag der Expedition (J. V.: Ko ye) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu dr. 6 des q ffent⸗ lichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. 2 ver ßsfentlichten Bekanntmachungen) betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien nud Metiengesellschaften, für bie Woche vom
29. Juli bis . August 1907.
noch nicht gefunden werden
zum Deutschen Reichsanztiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiget.,
Königreich Preußen.
Gesetz, betreffend die Wegeordnung für die Provinz Posen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, fuͤr die Provinz Posen, was folgt: Erster Titel. Von den öffentlichen Wegen im allgemeinen.
§ 1. Das e m lig Gesetz betrifft, abgesehen von den in den * . Usg⸗
und 52 enthaltenen Bestimmungen, die öffentlichen Wege mit nahme der Kunststraßen (Artikel II 8 12 des Gesetzes vom 20. Juni 1857, Gesetzlsamml. S. 301). Es findet 9 auf Leinpfade, 2) auf die nach den Deichordnungen und Deichstatuten zugleich als Verkehrtzwege dienenden Deiche und Dämme, 3) 9 . und Fähren über die schiffbaren Teile von ewaͤssern
nur insowest Anwendung, als sie nach der Bestimmung der Betelligten Bestandteile der öffentlichen Wege .
8 2.
Oeffentliche Wege sind Wege, die mit öffentlich rechtlicher Wirk ⸗ samkest dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind.
Beschränkungen des allgemeinen Gebrauchs nach der Eigenschaft der Wege als Reit, Radfahr: oder Fußwege oder nach ihrer be⸗ fonderen Bestimmung els Mühlen ⸗ Kirchen., Schul. Waldzufuhr⸗. . 9 dergleichen beben ihre Gigenschaft ais zffentliche Wege nicht auf.
§ 3. Dadurch, daß Wege als Koppel, Feld, e fr und dergleichen einer Mehrheit (Genoffenschaft, Interessentenschaft usw.) zustehen oder der feĩd., flur, oder forsipolkiellichen Aufsicht unterliegen, wird für sie die Eigenschaft als öffentliche Wige nit begründet.
Fahrwege dürfen von jedermann jum Gehen, Reiten, Radfahren, . und Viehtreiben benutzt werden. Unbeschadet privatrechtlicher efugnisse ju einer anderwellen Benutzung steht jedermann die Be⸗ nutzung der Fußwege nur jum Gehen, der Reitwege nur zum Reiten, der Radfahrwege nur jum Radfahren frei.
Dauernde Beschränkungen der Benutzung der Wege können im Interesse der Sicherheit des Verkehrg auf den Wegen und ihrer hau⸗ sichen Ünterbaltung durch Pollieiverordnung angeordnet werden. Sie . tunlichst durch Warnungstafeln jur öffentlichen Kenntnis zu
ringen.
§ ö.
Der Wegebaupflichtige hat die Ausfübrung und die Veränderung der von den zuständigen Behörden festgestellten Bahnübergänge, Brücken, Dich und Drainagen innerhalb deg e u ge⸗ starten. Vor Feststellung des Planes hat die Anhörung der Wege pollzelbehörde und des Wegebaupflichtigen iu erfolgen.
Die Wegepolizeibehörbe kann in dringlichen Fällen genehmigen, daß die Aufführung derartiger Anlagen durch die k Fest⸗ setzung der Entschädigung nicht aufgehalten werde. a
Eine Cntschädigung ' ist in allen Fällen nur sowell ju gewähren, als durch die Anlagen eine Erschwerung der Wegebeulast oder eine Beeinträchtigung der Nutzungen veranlaßt wird.
Steht das Eigentum oder die Nutzung eines Weges einem anderen als dem Wegebaupflichtigen zu, so finden die vorstehenden Bestimmungen gleichfalls Anwendung.
Die Anlage aaderwelter Anstalten innerhalb des Wegegebiets, welche nicht durch besondere Gesetze vorgesehen sind, erfordert neben der Genehmigung der ,, . die fn, des Wege⸗ baupflichtigen und darf vorber nicht ausgeführt werden, Wird die Zustimmung versagt, so kann öh durch fia des Kreigausschusses, wenn aber eine Staht mit mehr als 10 000 Einwohnern, ein Kreig oder die Provinz als Wegebaupflichtige beteiligt sind, durch Beschluß deg Bezirkgausschusses ergänzt werden. Eine solche Ergänzung kann nur erfolgen, wenn der Unternehmer bereit und imstande ist, den Wegebaupflichtigen für die ihm durch die Anlage erwachsende Er⸗ schwerung der Wege baulast oder Beeinträchtigung der Nutzungen zu entschädigen.
§6. Die an n . bestehenden privatrechtlichen Nutzungs⸗ oder sonstigen Rechte Dritter müssen dem Wegebaupflichtigen auf sein Verlangen, foweit dieg im Interesse des öffentlichen Perfehrs oder zu einer ordnungsmäßlgen Wegeunterhaltung erforderlich ist, gegen Entschädigung abzetreten werden. Bei Bemessung der Entschadigung sind die Lasten, welche dem en, , . oblagen, von dem Werte der Nutzungs. oder fonstigen Rechte in Abrechnung zu bringen.
Ueber die Notwendigkeit der Abtretung folcher Privatrechte be— schließt der re ug nn, wenn aber eine Stadt mit mehr als 5 60 Ginwohnern, ein Kreis oder die Provinz als Wegebaupflichtige beteiligt sind, der Bezirkgausschuß, ;
gütlicher Einigung e die Beschlußbebörde (55 Abs. 5,
nach bollffändiger Erörlerung mit den Parteien und, soweit dies er- ed sachberständiger Äbschätzung. Gegen den Beschlu steht
6 rei Monaten nach der Justellung beiden Teilen der Rechte— eg offen.
8. Die bel der er en oder Verlegung von Wegen entbehrlich werdenden Teile der alten Wege, sowelt daran nicht einem Dritten Eigentumg⸗ oder Nutzunggrechte zustehen oder der alte Weg den n f Zufuhrweg zu den angrenzenden Grundstücken bildet, fallen unbeschadet der Bestimmungen der S5 33 und 30 dem Unternehmer der neuen Wegeanlage zu.
Zweiter Titel. Von der Wegebaulast. J. Im allgemeinen.
Die Wegebaulast begreift, vorbehaltlich der näheren er liegen dlefeg Gesetzeß, die öffentlich rechtliche Verbindlichkeit n .
z die Wege anzulegen, zu perlegen und einzuziehen,
2) die Wege dem Verkehrsbedürfnisse entsprechend ju unterhalten, zu 6. 97 , . . zu , U erkehrs ernisse auf den Wegen zu d 4 die durch er ung, d n , , n, und Cinzlehung' von? Wegen sowie durch Umwandlung von Pr lat wegen in öffentliche gesetzlich begründete Entschädigung zu gewähren.
Daneben besteht die Befugnis der We . . den Ur⸗
zu ihrer 36 n Anspruch zu
beseltigen,
heber von Verkehrshindernissen eitigung
nehmen.
Die Ifen der Gntschadigung (§§ 5 und 6) erfolgt mangels 6 Abs. 2)
Erste Beilage
Berlin. Dienstag, den 6. August
10. Die Wegebaulast erstreckt 54 in
ihrer 9 nötigen Anstasten und Vorrichtungen, namentlich
Brücken und urten, Durchlässe, Gräben, , Böschungen, zaumpflanzungen, Schutzgeländer, Wegweiser, Warnungstafeln und
dergleichen, sowie auf alle zur Verhütung oder Beseitigung nachteiliger
Folgen der Wegeanlage erfetder e, gen
Die Wegebaulast begreift nicht in sich:
I) die Anlegung und Unterhaltung von Anstalten und Vorrich⸗ tungen, welche einem der Wegeanlage fremden Zwecke dienen,
ö die Beleuchtung der Wege,
3) innerhalb der Städte und ländlichen Ortschaften die Schnee räumung und die Reinigung der . und Plätze,
ju J jedoch mit der aus 8 5 chtlichen Maßgabe.
Die im § 11 unter 1 erwähnten Anstalten und Vorrichtungen unterstehen in wegepolizellicher Bejiehung der Wegepoltjzeibehörde.
Der Unternehmer dieser Anstalten und Vorrichtungen und seine Besitznachfolger sind mangelz einer anderweiten unter Zustimmung der Wegepollzelbehhrde getroffenen Vereinbarung mit dem Wegebaupflichtigen d e belting und Wiederherstellung des benutzten Wegeteils ver
ichtet.
Sie haben für diese Verpflichtung dem Wegebaupflichtigen auf Verlangen Sicherheit in der von der Beschlußbehörde (8 5 f. 5) zu bestimmenden Art und Höhe zu bestellen. as Reich, der Staat und die Kommunalverbände sind zur Sicherstellung nicht verpflichtet.
Bet Wegfall oder Unvermögen der hiernach Verpflichteten ist die Wegepoltjeibehößrde berechtigt, an ihrer Stelle von dem Wegebau⸗ , das in wegepolljeilicher Beziehung Erforderliche zu ver— angen.
II. Bezüglich der Provinzial, Kreiz⸗ und Gemeindewege.
§ 13.
Die Wege sind vorbehaltlich der Bestimmungen in S§ 23 ff. und
S§ 42, 43, 44, 50 entweder Provinzialwege oder Kreiswege oder emclndewege. wer
Provinzial. oder Kreiswege sind Wege, an denen die Wegebaulast der Provinz oder einem Kreise zufolge freiwilliger Uebernahme oder auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung dauernd obliegt.
Als übernommen im Sinne des vorstehenden Af es gilt die Wegebaulast ingbesondere hinsichtlich derienigen Wege, welche aus der staallichen Unterbaltung vertrags mäßig dauernd in die Unterhaltung eines der vorgenannten Kemi, übergegangen sind.
§ 15.
Für die Provinzial⸗ und Kreiswege sind Verzeichnisse anzulegen und auf dem laufenden zu erhalten, Ebenso können Gemein dewege⸗ verzeichnisse angelegt werden für 6. Wege, deren i tt als Gemeindeweg nach dem Einverständnis der Rechtsbetelligten oder zufolge rechtskräftiger Urteile alg feststehend zu erachten ist.
le Verzeichnisse und ihre Abänderungen und Ergänzungen sind durch das Amts, und das Kreleblatt bekannt zu machen.
Vie Verzeichnisse begründen vorbehaltlich des Gegenbeweises die Vermutung fur die Richtigkeit . Janhalts.
Die Wegebaulast an den Gemeindewegen liegt vorbehaltlich der Bestimmung in § 20 derjenigen Gemeinde ob, durch deren Bezirk diese Wege führen. Die Bestimmung des § 1 Abs. 2 findet auf Gemeindewege entsprechende n,, Die Heranziehung der Ge⸗ meindeangehörigen erfolgt nach den füt Kommunalabgaben maßgebenden Bestimmungen.
Die Unterverteilung der Wegebaulast nach örtlich begrenzten Wegebaustrecken innerhalb der Gemeinden ist vorbehaltlich der Be⸗ stimmungen in § 17 dieses Gesetzes und in 5 15 des Gesetzes, be- treffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. h61) unzulãͤssig. 3u
Die Wegebaulast an den Bürgersteigen in den Städten und an den Fußwegen zur Seite der Fahrstraßen innerhalb des Ortsberings ländfscher Srtschaften liegt den Gemeinden ob, sofern nicht ein Anderer rechtlich daju verpflichtet ist. Durch Ortsstatut kann mit Zustimmung der Wegevolijeibehörde diese Wegebaulast der Gemeinde den Eigen⸗ tümern der angrenjenden Grundstücke ganz oder in einzelnen Be—⸗ zlehungen auferlegt werden. Ortsstatuten und Observanzen dieses Inhalts werden aufrecht erhalten. 9
An Greniwegen liegt die Wegebaulast den angrenzenden Ge⸗ meinden gemeinschaftlich ju gleichen Teilen ob, falls nicht nachweislich die Gemeindegrenze längs der einen Seite dez . binläuft. Diese Bestimmung findet bee, Anwendung auf Brücken, Durchlässe und Fähren über Gewässer, die auf der Grenze jwischen verschiedenen Gemeinden liegen.
Ueber die Erfüllung der gemeinsamen Wegebaulast an solchen Grenzwegen, brücken, ⸗durchlässen oder sähren ist eine Verein barung unter den Beteiligten zu treffen. Die Vereinbarung berarf der Be⸗ stätigung des Krelgausschusses, wenn aber eine Stadt beteiligt ist, des Bezirksaugschuss es
In Ermanglung einer Verständigung unter den Beteiligten oder wenn die Bestätigung der Vereinbarung endgültig versagt ist, wird die Erfüllung der Wegebaulast nach Anhörung der Beteiligten von dem Kreis⸗ oder Bezirksausschuß gelt
Gemeinden können mit nachbarlich belegenen Gemeinden jur ge. meinsamen Erfüllung der Wegebaulast nach den KRessimmungen des Titels JV der Landgemeindeordnung für die sieben öftlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1691 (Gesetzsamml. S. 233) zu Wege⸗ verbänden verbunden werden.
Auf bereits bestebende Wegererbände finden diese Bestimmungen fortan sinngemäß Anwendung. 8 29
Gemeinden können fu zur Teilnahme an der Wegebaulast hin. . außerbalß ihreg Gemelndebenlt kg belegener Gemeindewmege eran fon werden, sowelt diese Wege überwiegend en Ver kebrs. interesse ö Eine Heranziehung ist nicht jzulässig binsichtlich solcher Wege, welche jur Bebauung bestimmt sind oder bei welchen af den Ühnständen anzunehmen ist, daß sie hlerin verwendet werden ollen.
Ueber dle eng sowie über die Verteilung der Wege⸗ baulast beschlleßt in Ermanglung gütlicher Vereinbarung der Trels. autzschuß, wenn aber eine Stadt mit mehr als 10 00 Ginwobnern
betelllgt ist, der Benrkgausschuß.
21.
Durch Vereinbarung der Beteiligten Lönnen Problnilalwege in die Klasse der fer oder Gemeindewege, Kreigwege in die Klasse der Gemeindewege versetzt werde Vie e gi. bedarf der Ge- nehmigung der k und erforderlichenfalls der Kom. munalaufsichts behörde.
Kommt eine Vereinbarung nicht uisteg ( beschließt der Bezlrlzauzschuß bel ö. wegen auf Antrag der ovin,
hren über die nicht schiffbaren Teile on Gewässern,
222 *
—
Verkehrzbedeutung der Wege über die Versetzung in eine niedere Klasse. In die Klasse der Gemeindewege tif nur solche Wege versetzt werden, welche nicht einem über die bloß örtlichen Ver⸗ bindungen hinauggehenden f, Verkehre dienen.
Der Bezirksausschuß hat in jedem Fall nach billigem Ermessen die Höhe der Entschädigung festzusetz,nE, welche dem die Wegebaulast übernehmenden Teil zu gewäbren ist, und kann außerdem die Ver= setzung in eine niedere Klasse daͤoon abhängig machen, daß ein anderer Weg ganz oder zum Teil in eine 6 Klasse versetzt wird.
Hat ein Wegebaupflichtiger mi Genehmigun der Wegepolizei⸗ behörde und erforderlichenfalls der onen n f ghtez hör f . yslchtunm w . . Weg ö i e,, 6 herzustellen oder zu unterhalten, so kann er von der Wegepol izeibe örde zur Er⸗ füllung dieser Verpflichtung angehalten werden. 32 f
III. Bezüglich der Wege, bei denen die Wegebaulast auf besonderem
öffentlich rechtlichen Titel, insbesondere auf einem Hebungsrecht beruht.
§ 23.
Wege, an denen die Wegebaulast auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht der Provinz, einem Kreise oder einer Gemeinde, sondern einem auf Grund besonderen Titels Verpflichteten obliegt, (6§ 26, 40 und 41), sind zu unterhalien wie die Gemeindewege. Die
estimmung des § 22 findet auf . Anwendung.
Der auf Grund besonderen Titels ohne Hebungsrecht (5 26) Ver- pflichtete kann seine Verpflichtung durch Zahlung elner jährlichen Geldrente an den gemäß dem Abschnitt 11 dieses Titels Verpflichteten ablösen. Ingleichen kann dieser die Ablösung der auf besonderem Titel beruhenden Verpachtung verlangen. Die Höhe der Geldrente ist nach dem Maße der Wegebaulast, welche der besondere Titel be⸗ dingt, zu bemessen.
Der Verpflichtete kann jederzeit durch einmalige Zahlung des fünfundzjwanzigfachen Betrages der Geldiente von deren ferneren Zakblung sich befreien. Neben dieser Ablösunge summe ist die noch nicht king 3 . r alt g aul dtm . ,,
erflossenen Zeit zu zahlen. n es ungsverfahrens finden die 55 27 und 32 Anwendung. ; ; ö
25 „Gerät ein auf Grund besonderen Titels ohne Hebungsrecht Ver. pflichteter in Vermögensverfall und geht die Verpflichtung nicht auf einen leistungsfähigen Dritten über, so tritt die Wegebaulast des nach den Bestimmungen dieses an. 9 Verpflichteten in Kraft.
Wenn für die Benutzung von Wegen eine Abgabe (Wege-, Pflaster⸗,, Damm., Brücken,, Faͤhrgeld und dergleichen) zu entrichten ist, so . die Wegebaulast an Stelle des nach den Bestim mungen dieseg Gesetzeg sonst Verpflichteten dem Hebungs berechtigten, und jwar, soweit nicht bei Verleihung des Hebungsrechls abweichende Bestim⸗ mungen getroffen sind, in dem nach Maßgabe dieses Gesetzes ju be— stimmenden Umfange ob.
§ 27.
Genügen die Veckehisanstalten in derjenigen Beschaffenheit, in welcher sie der Hehungaäberechtigte nach den bei Verleihung des Hebungsrechts getroffenen Bestinmungen zu unterhalten verpflichtet ist, nicht den nach diesem Gesetze zu stellenden Anforderungen, und erklärt sich der Hebungsberechtigte nicht innerhalb der von der Wege- pollieibehörde gestellten Frist bereit, fe diesen Anforderungen ent. sprechend zu verändern und zu unterhalten, so teitt die Wegebaulaft des nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten ein.
Der Hebungsberechtigte ist in diesem Falle verpflichtet, die Ver ⸗ lehrdanstalten jenem Verpflichteten zu Eigentum abzutreten. Dem Hebungeberechtigten steht für den ihm aus der biermit verbundenen Aufhebung des , , erwachsenden Verlust in den Grenzen und nach Maßgabe der Verordnung vom 16. Juni 18358, die Koem⸗ munikatlonsabgahen betreffend (Gesetzsamml S. 353), eine Ent- schädigung zu. Diese ist von dem in die Wegebaulast eintretenden Wegebaupflichtigen zu leisten und wind nach Maßgabe der genannten Verordnung mit den nachfolgenden Abweichungen festgestellt.
Der Entschädigungspflichtige ist gleich dem Hebungsberechtigten bei dem Verfahren zuzujteben und mit seinen Erklärungen iu hören. Von den zuzuziehenden beiden Sachverständigen wird je einer von dem Hebungsberechtigten und dem Entschãdigungẽpflichtigen ernannt. Bei der Abschätzung des Hebungsrechts wied der der Abschätzung docaus— gegangene sechsjährige Zeitraum 1 gelegt.
Geraten derartige Verkehrẽéanstalten wegen U dermögeng des Hebunesberechtigten in Verfall und kann ibre vorschrijtsmãßige Unter · haltung nicht durch Nebernabme seitens eines leinungsfãbigen Dr tten oder durch Beschlaglegung auf die Erträge sichergestellt werden, so kann dem Hebunggberechtigten seine Berechtigung entjegen ard können die Anstalten dem nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sonft Ver- pflichteten zur Unterbaltung überwiesen werden.
Eine Entschädigung an den Hebungeberechtigten wind nicht gewahrt.
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§8 29
Uebersteigen die Abgaben, welche für die Benutzung zu entrichten sind, die Unterba'tungs. Und Wtederberste einschließsich der Verninsung und der Tilgung des Anlagekaditalz. so sind sin auf den Antrag des nach den Bestimmungen dieses Gefeʒ e . 21 einen diesen Kosten entsprechenden Betrag ma ermäßigen.
Ebenso sind die Abgaben auf den Antrag des nach den Bestim mungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten abmaloser
Für den infolge einer solchen Ermäßigung eder Ablösung teil weise oder ganz fortfallenden Betrag der Debangen ftebt dem Debunge. berechtigten eine von dem Antrassteller 1 jeistende und nach den Bestimmungen des § 27 em, . Enischãdig urg M.
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Auch dem Hebungsberechtigten stebt das Wecht ja, die Aufd bang der mit dem Hebungsrecht derdundenen ba 2— deren Ueber-· nahme seitens des nach den Bestimmungen dieses Geleß es senst Br* pflichteten zu verlangen, wenn er bereit und im ande doe ĩen fũr den über den Wert des Debungzrechta etwa binauggederden Betrags der Wegebaulast zu entschädigen, und wenn er auf dag Debang echt ohne Entschädigung verzichtet. ö
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In den Fällen der S8 N. 28 und 80 Qaun des recht. edoch nur 2 ju einem der Borschaift es 28 em. 1 gt etrage auf den neuen Träger der Wegebaulaft auf ein Ane en übertragen werden. § 82 neber die Verpflichtung Mar Abtretung den Verkedegan talen (6 235. über die Grmäßlgung und Adlösun'z der eee, re D. dem Hebungt berechtigten zu gew rende Gatkbs ds 16 dT and w; sowle über dle N ung der Wengedaulast ( XM) Deda e
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