1907 / 248 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Oct 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Die eisenbahnfachwissenschaftlichen Vorlesung en finden im mn, . 1907/08 in sᷣ gender Weise statt:

In Berlin werden in der Universität Vorlesungen über Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarif⸗ wesen, sowie über die Verwaltung der preußischen Stagts⸗ eisenbahnen und im technologischen Institut der Universität über Technologie gehalten. Das Nähere, namentlich auch über die . zu 4 . ist aus dem Anschlage in der Universität ersichtlich. . . In Breslau erstrecken sich die Vorlesungen auf Eisen⸗ bahnkecht, Eisenbahnbetrieb und Elektrotechnik, in Cöln auf Eisenbahnbetriebslehre und Elektrotechnik, in erh auf Technologie, in Halle a. d. Saale auf Elektrotech nik, in Hannover auf Fisenbahnbetriebslehre und Nationalbkonomie der Eisenbahnen, insbesondere Tarifwesen.

Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Wirkliche Geheime Rat Fürst von Radolin ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen. .

Der Präsident des Reichsversicherungsamts Dr. Kauf— mann ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Laut Meldung des, W. T. B.“ ist S. M. S. Freya“ vorgestern in Venedig eingetroffen und geht am 23. Oktober

von dort nach Corfu in See. . S. M. S. „Stein“ ist vorgestern in Valencia ein⸗ getroffen und geht am 24. Oktober von dort nach Barcelona in See. . 86. , G. Panther“ ist (Kamerun) eingetroffen.

vorgestern in Duala

Bayern.

In der Kammer der Abgeordneten wies der Minister⸗ präsident Freiherr von Podewils in der gestern fortgesetzten Generaldebatte über das Budget nachdrücklich den Vorwurf zurück, daß die Regierung Schwäche und Nachgiebigkeit gegen das Zentrum zeige, und wandte sich ferner gegen den Vor⸗ wurf, daß die Thronrede keinen Hinweis auf die Sozialpolitik enthalte.

da sozalpolitischem Gebiet, so erklärte der Ministerpräsident, nach dem Bericht des. W. T. B., hat, das Deutsche Reich in der Erkenntnis der hohen sittlichen Pflicht, für die wirtschaftlich Schwächeren zu sorgen, Bahnen eingeschlagen, die für die übrige Welt mustergültig geworden sind. Auf diesen Bahnen wird weitergegangen; wir haben dafür die bündigsten Versicherungen, und die bayerische Regierung be⸗ telligt sich daran stets mit Freude. Bayern genießt im Deutschen Reich eine geachtete Stellung. Die Besorgnis, daß unser Einfluß zurück gehen könnte, besteht nicht. Bayern hat seinen Einfluß durch aktive Mitarbeit an den Arbeiten des Reichs, reichliche Erfüllung seiner Pflichten, gegenseitiges Vertrauen und durch gegenseltige Rücksicht⸗ nahme. An diesem System wird nichts geändert. In der Frage der Mainkanalisierung hängt alles ab von der Lösung der Frage der Schiffahrtszabgaben. Zum Schlusse betonte Freiherr von Podewils, das Ziel der . Regierung sei die Wohlfahrt, die nationale Macht und das Gedeihen Bayerns unter Wahrung seiner vollen staat⸗ lichen Bedeutung.

Der Finanzminister von Pfaff kam im Laufe einer längeren Rede auf die Frage der ungedeckten Matrikular⸗ beiträge zurück und führte aus:

Daß die Finanzlage des Reichz nicht so ist, wie sie sein sollte, läßt sich nicht bestreiten; der Grund hierfür sind aber nicht überflüssige Ausgaben, denn solche hat das Reich nicht gemacht, sondern die Nichtbewllligung augreichender Steuer vermehrungen. Die Regierung muß daher aus den Ueber⸗ schüssen Reserven bereitstellen zur Begleichung von ungedeckten Matrikularbeiträgen. Wir müssen dafür sorgen, daß dem Reiche neue Einnahmequellen eröffnet werden, aber gegen eine Reichs— einkommensteuer und eine Reichsvermögenssteuer hat die bayrrische Regierung sich von jeher ausgesprochen, weil sie unvereinbar ist mit dem föderativen Charakter des Reichs und weil sie den Einzelstaaten die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unmöglich machen würde. Der Minister besprach dann die Hauptzüge der bayerischen Steuerreform.

Der Verkehrsminister von Frauendorfer gab eine Uebersicht über die bekannten Versuche, zu einem Abkommen über eine Betriebsmittelgemeinschaft beziehungs— weise Wagengemeinschaft mit den übrigen Eisen⸗ bahnverwaltungen zu gelangen, und legte dar, weshalb die bayerische Verwaltung schließlich zu dem Vorschlag einer Güterwagengemeinschaft gekommen wäre.

Der Minister sprach die Hoffnung aus, daß die ganze An— gelegenheit, wenn auch vielleicht in anderer Form, noch zu einem ge— deihlichen Ziele führen werde. Ein Verhältnis zwischen Bayern und

reußen gleich dem zwischen Preußen und Hessen würde die Selbst⸗ tändigkeit der bayerischen Bahnen fast vollständig aufheben. Bei dem bisherigen System seien die Interessen der bayerischen Bevölke—⸗ rung stets gewabrt, so beispielsweise in den Tariffragen bei der dritten Wagenklasse. Die Ergebnisse der bayerischen Bahnen seien besser, als oft behauptet werde. Das bayerische Verkehrtswesen zeige keinen Räck⸗ gang, sondern vielmehr Fortschritt.

Sachsen. .

Gestern ist die erste Präliminarsitzung der Ersten Kammer eröffnet worden. In seiner Eröffnungsansprache sagte der . ident Graf Vitzthum von Eckstädt, „W. T. B.“ zufolge, u. a.:

Unter den bereits eingegangenen Vorlagen nehme der Wahlgesetz⸗ entwurf das größte Interesse in Anspruch. Die Geduld des Volke müßte auf eine harte Probe gestellt werden, wenn es wiederum nicht gelange, ein volkstümliches Wahlrecht zu schaffen, das die Bevölkerung in ihrem überwiegenden Teile befriedige.

Die Zweite Kammer nahm in ihrer gestrigen Präliminarsitzung die Wahl des Präsidiums vor. Nach der oben angegebenen Quelle wurde der bisherige Präsident Dr. Mehnert mit 80 von 82 abgegebenen Stimmen wieder⸗ gewählt. Mit Zuruf wurde zum Ersten Vizepräsidenten Dr. Schill⸗Leipzig und zum Zweiten Vizepräsidenten 66 Treuen (Vogtland) wiedergewählt. Das Präsidium ist also wie im vorigen Landtag besetzt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz-Bureau“ meldet über das Befinden des Kaisers Franz Joseph: é

Der Kaiser war gestern abend fieberfrei., Eine örtliche Aus—⸗ dehnung des Katarrhs ist nicht eingetreten, die Intensität des Katarrhs

Die offiziöse „Korrespondenz Wilhelm“ teilt mit, daß der Kräftezustand des Kaisers gestern ununterbrochen günstig blieb und der Appetit ziemlich gut war. . .

Gestern sind, wie bereits gemeldet, im österreichischen und , . Parlament die auf die Ordnung des wirt⸗ schaftlichen Verhältnisses zwischen den beiden Stagtsgebieten bezüglichen Vorlagen eingebracht worden. Die Vereinbarungen der beiden Regierungen erstrecken sich, nach dem Bericht des „W. T. B.“ nicht nur guf die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrsbeziehungen, sondern haben außerdem die Lösung bedeutsamer Fragen staats⸗ finanzieller Natur zum Gegenstande. So ist es insbesondere elungen, in der Angelegenheit des ungarischen Staats⸗ chuldenblocks, deren Lösung im Jahre 1903 vertagt werden mußte, zu einer Einigung zu gelangen. Da überdies zwischen den beiden Regierungen eine Verständigung in der Angelegen⸗ heit der Notenbank und ein Einverständnis in der Quoten⸗ rage sowie über einige wichtige Eisenbahnfragen erzielt worden ist, so liegt ein Komplexausgleich vor, der in voller Ueberein⸗ stimmung mit der Gesetzgebung vom Jahre 1867 die vertrags⸗ mäßige Bindung des an sich selbständigen Verfügungsrechts klar zum Ausdruck bringt.

Vie eigentliche Gesetzesporlage umfaßt: I) den Entwurf des Ge⸗ setzes, womlt der Vertrag, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrgheziehungen zwischen beiden Staaten, ferner dag Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppel besteuerungen solcher Untecnehmungen, die ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staaten ausdehnen, sowie über einige andere Angelegenheiten der direkten Besteuerung und das Additionalübereinkommen in betreff der Beitragsleistung der Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen Staatesschuld genehmigt und in Kraft gesetzt werden. 7) Den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Ausdehnung der. Wirk⸗ samkeit der in einem Laäͤndergebiet errichteten Aktiengesellschaften (Kommanditgesellschaften auf Aktien), Versicherungsgesellschaften und Erwerbs. und Wirtschaftegesellschaften auf. das andere Staatsgebiet.

Was die Zoll- und Handelspolitik anbetrifft, so beruht gleich dem bisher abgeschlossenen Zoll, und Handelsbündnis auch der neue, auf Grund der Gesetzgebung vom Jahre 1867 vereinbarte Vertrag auf der Basis der ungeschmälerten Freiheit des wirt⸗ schaftlichen Verkehrs für den. Bereich der inneren und der vollen wirtschaftlichen Gemeinsamkeit für den Bereich der äußeren Wirtschaftzs. und Handelspolitik. Das Bestehen der zoll⸗ und handelspolitischen Gemeinsamkeit, die sich derzeit nur auf die schwankende Basis der Reziprozität gründet, wird nunmehr unter den sichexen Schutz fester vertragsmäßiger Vereinbarung und gegenseitiger Bindung gestellt, und die Aufrechterhaltung der einheitlichen Zollrechte und des zwischenzollfreien Verkehrs durch vertragemäßige Verpflichtung gewährleistet. Eine eigene Anlage des Vertrages enthält den einheitlichen Text der innerhalb des Zollgebletes geltenden Tarifbestimm ungen, der auch die Grundlagen für die Verhandlungen wegen Abschlusses neuer Handelsperträge bilden wird. Dieser Tarif ist in seinem ganzen Inhalt einschließlich jeder einielnen Tarifposition im Verhältnis der beiden Staaten zueinander gebunden, sodaß Abänderungen nur in gemeinsamem Einverständnis durchführbar sind. Ebenso sind alle Vorsorgen getroffen, daß die Anwendung und Auslegung dieses Tarifes völlig hell ff erfolgt. Die baldige Einbringung eines einheitlichen Gesetzentwurfs über das Zollverfahren ist vorgesehen Der sogenannte Tiroler Getreideaufschlag wird für die Dauer bis 1917 aufrechterhalten. Die in das Gebiet der äußeren Handelspolitik gehörenden Fragen werden ihrem Wesen nach in der bisherigen Weise geregelt, da insbesondere auch die Unterhandlungen über den Abschluß und die Kündigung der wirtschaftlichen Verträge, wie die Handels, und Schiff ahrtgverträge, Konsularkonhentionen 2E. für beide Staatsgebiete

leich bindende Kraft haben. Bezüglich der bis 1. März 1916 in He sunz stehenden neuen Handels verträge wurde vereinbart, daß die in diesen Verträgen vorgesehene Epentualkündigung bis 31. De— zember 1915 von seiten Oesterreich⸗Ungarns einseitig nicht erfolgen wird. Desgleichen wurde festgestellt, daß die Kündigung von Ver trägen ohne festen Ablauftermin während der Dauer des Vertraga, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels. und Ver- kehrsbeziehungen, weder von Oesterreich noch von Ungarn einseitig gefordert werden kann. In den Vorschriften über das Konsulats⸗ wesen, über die Fachberichterstatter und die Zoll⸗ und Handels konferenz ist eine Aenderung nicht eingetreten.

Für den Bereich der Gewerbe- und Industriepolitik gewährleistet der neue Vertrag nach wie vor bei Aufrechterhaltung der vollen Selbständigkeit der gewerberechtlichen Ordnung die Gleich stellung mit den einem Staate Angehörenden auf Grundlage der formellen Reziprozität; die gewerbliche Freizügigkeit, das Recht der Niederlassung sowie die Freiheit des persönlichen und Waren⸗ verkehrs, der Geschäftsbetriebe, der Handlungsreisenden werden nach Analogie der einschlägigen Vereinbarungen und Verträge neu geregelt. Für den Gewerbebetrieb im Umherziehen einschließlich des Hausier⸗ handels, dann für das Apotheker und Sensalengeschäft wurden gleich falls den internationalen Vertragsrechten sowie dem eigenen Rechté'zustand entsprechend Ausnahmebestim mungen getroffen. Durch ein besonderes Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der freie Warenverkehr vor Belastungen unter dem Titel, der Besteuerung geschützt. Des gleichen wird durch die vereinbarte Aufhebung der ungarischen

ransportsteuer auf der Donau, durch welche die Benutzbarkeit dieses Stromeg für den nach Osten gerichteten Warenverkehr erschwert und die bestehende wirtschaftliche Freizügigkeit unterbunden war, die öster— reichische Industrie von einer empfindlichen Belästigung befreit.

Eine eingehende Neuregelung erheischte das Patent,, Marken⸗ und Musterschutzwesen. Die Vereinbarungen über den Patent⸗ schutz entsprechen den Grundsätzen, die bereitg durch die Gesetze vom Jahre 1893 aufgestellt wurden. Das zwischen Oesterreich und Ungarn bestehende Urheberrechtübereinkom men vom Jahre 1887, das sich auch auf die Urheber von. Werken der Photographie und deren Rechtsnachfolger einschließlich der Verleger er⸗— streckt, bleibt während der Dauer deg Vertrages insolange auf⸗ recht, als nicht Bestimmungen der Berner Konvention für das Ver— hältnis der beiden Staaten zueinander Wirksamkeit erlangen. Für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit . Haftung, Ver- sicherungegesellschaften, Erwerbe⸗ und wirtschaftliche Genossenschaften sind, unter Beschränkung auf die in jedem Staatsgebiet gesetzlich zu⸗ lässigen Geschäfte, die Voraussetzungen für die Ausdehnung ihrer Wirksamkeit auf das andere Staatsgebiet, für die Gründung von Zweigniederlassungen sowie für deren Geschäftsbetrieb festgelegt worden.

ine viel umstrittene f le e des Ausgleichs bildeten die Fragen der Eisenbahntarife. Während die allgemeinen Normen für die Abwickelung des Dienstes, deren Einheitlichkeit aus den ge— melnsamen Verkehrtzinteressen geboten ist so insbesondere Verkehrs⸗ vorschriften für Hauptbahnen, Eisenbahnbetrlebsreglement usw. im Wesen unverändert bleiben, haben der Tarif sowie die politischen Vereinbarungen einschneidende Aenderungen erfahren. Von diesen Vereinbarungen sind in den neuen Vertrag bloß die Bestim⸗ mungen über den Ausschluß geheimer Tarifbegünstigungen und über die paritätische Behandlung der beiderseitigen Provenienzen im Sinne des Artikels XV des deutschen Handelsvertrages aufgenommen worden; die in diesem Artikel dem Veutschen Reich gemachten Zu—⸗ geständnisse werden auch dem ungarischen Verkehr zugute kommen, wogegen sich Ungarn verpflichtet hat, gewissen in den interessierten Krelsen wiederholt besprochenen Beschwerden wegen nicht ganz einwandsfreler Handhabung dieser Vereinbarungen Rechnung zu tragen, hingegen sind alle übrigen Oesterreich empfindlich i Feng Bestimmungen im neuen Vertrage gänzlich be—⸗ eitigt. Dies gilt von der Bindung der Tarlfsätze der österreichischen Staatsbahnen für den ungarischen Transitverkehr nach dem westlichen

nimmt ab.

Auslande, ferner von der n , wonach die bis zum Jahre 1899 freiwillig zugestandenen ermäßigten Frachtanteile auf die ganze Dauer

des Ausgleichs als Maximalanteile festgelegt werden sollen, und weh für den Verkehr mit den Orientstaaten gewährten Tarifnach lässe wass

bunden zur Verfügung zu stellen. Durch die Beseitigung aller h Bindungen ist aber auch die bisherige Grundlage für die im Transitverkehr nach dem Auslande weggefallen; die beiden Stan bahnverwaltungen haben daher wegen der künftigen Bildung nn Vertellung der Transitfrachtsätze ein neues Uebereinkommen ain, schlossen. Wo die Donaukonkurrenz nicht in Betracht lomn tritt an die Stelle der bisher gebundenen Sätze durchweg renn Tarifbildung. Das neue Uebereinkommen enthält auch die age,

Et handelt sich hierbei aber nicht um. Tarifermäßigun sondern ausschließlich um Ermöglichung der direkten Abferiig in . sonderg im Verkehr mit dem Deutschen Reiche ist diese Verpflich n für die österreichischen Staatsbahnen als Transitlinien schon durch n Artikel XVI des deutschen Handels vertrages gegeben. Sie steht mm auch mit dem Grundgedanken, von dem sich beide Teile bel den r handlungen leiten ließen, im Einklange, daß es nicht Aufgaben Staatsbahnverwaltungen sein könne, den Exportverkehr eines anden Staatsgebietes zu erschweren.

auch in einigen anderen, nicht in den Rahmen der eigentlichen

Einigung gelangt sind. In betreff der beiden Han delsmarine! der See verwaltung, Ausübung der Seeschiffahrt, der S fischerei und Führung der Seehandelsflagge sind die bisher gelten Bestimmungen aufrecht erhalten worden.

Neu ist zum Teil die Ordnung der Verzehrungssteuen gegenwärtig sind die mit der industriellen Produktion in enger Mn bindung stehenden direkten Abgaben, wie Bier, Branntwy

gleichartigen Gesetzen und Vorschriften zu verwalten. Die stüy Einhaltung dieses Grundsatzesß stieß jedoch wegen der großen I schiedenhett der landwirtschaftlichen und industriellen Verhältnise eiden Ländern schon. während der abgelaufenen Dezenn wiederholt auf Schwierigkeiten. Die neuen Vertragzbestimmm schlagen einen Mittelweg ein, indem sie nicht mehr die ganze Ge gebung und Verwaltung unter gegenseitige Bindung stellen, wohl a ein übereinstimmendes Vorgehen bezüglich jener grundsätzlichen ; steuerungsbestimmungen festsetzen, wo dies zur Sicherung der gl artigen Konkurreniverhältnisse notwendig ist. Es werden daher in Bindung gestellt: Steuersystemes. Gewährung gewisser Sten begünstigungen, abgabenfreie Verwendung von Steuergen standen ju industriellen und anderen Zwecken und Slen rückvergütungen sowie Bergütungen bei der Ausfuhr über! Zollgrenze. l

im Zusammenbhang mit der Brüsseler Zuckerkonvention ein Uebem kommen getroffen, demzufolge die vielumstrittene Frage der Irch zuschlagssteuer im Wesen ihre praktische Bedeutung verliert. Di Uebereinkommen besteht darin, daß vom 1. Januar 1908 ab auf Dauer der Brüsseler Zuckerkonvention bei Versendung von Zucher Zwischenverkehr nicht, wie in dem 1903 eingebrachten Gi entwurfe vorgesehen war, allgemein, sondern nur insoweit,

dieser Verkehr den bestimmten, tatsächlichen Verhältnissen letzten Jahre annähernd gleichkommenden Umfang überst eine Gebühr von 3,2 Kronen für 100 kg Rohzucker erhoben werden soll. Die Mem die von der Entrichtung einer Gebühr frei bleiben, sind beim Verh nach Ungarn mit 225 0699 Meterzentnern und beim Verkehr Oesterreich mit 0 090 Meterzentnern festgesetzt worden. Hiern wird' die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Verhaͤltnisse im gen seitigen Zuckerverkehr ermöglicht und eine plötzliche Unterbindung h jährlger Geschäfte beziehungen verhindert. .

u den wichtigsten Vereinbarungen gehört die Regelung? Viehverkehrt, denn die österreichische Lanzwirtschaft ist auf! lebhafteste daran iateressiert, daß ihre wertvollen Viebbestände nn durch Tierseuchen, die aus den Ländern der ungarischen Krone geschleppt werden könnten, gefährdet wird. Daz neue Vetern Übereinkommen kennzeichnet sich hauptsächlich dadurch, daß nunm auch die Vorkehrungen vorbeugender Natur für die österreich Interessen eine bedeutungsvolle Ausgestaltung finden sollen, wähn bisher im großen und ganzen mit Repressiomaßnahmen ein! kommen gefunden werden mußte. Dle Vorlagen schildern eingeh die diesbezüglichen Abmachungen, inebesondere die zur Verhinden der Einschleppung der Schweinepest durch Nutz. und Zuchttiere get sind. Um jeder Gefahr einer Einschleppung von Tierseuchen Auslandsstaaten, aus denen die Ein, und Durchfuhr von Tin Fleisch und tierischen Rohstoffen in veterinärpolizeilicher Belleh bedenklich erscheint, vorzubeugen, ist die Vereinbarung gettoß daß hinsichtlich der Ein und Durchfuhr solcher Artikel ganz sie artig vorzugehen sei. In betreff des Verkehrs mit Wein und Börsenverkehrs übernimmt die ungarische Regierung die Verpflicht sich der strengeren, österreichischen i anjupassen, insbeson auch den Geschäftsverkehr der Budapester Börse zu reformieren, durch alle jene Geschäfte hintangehalten werden sollen, die einen reellen Charakter, vor allem den von Spielgeschäften haben.

Eine Neuerung von praktischem Belange besteht in der n barung, daß künftighin Meinungeverschiedenheiten, die über gh des wirtschaftlichen und finanziellen Ausgleichs nicht durch unmittch Verhandlungen zwischen beiden Regierungen endgültig ausgemn werden könnten, durch Schiedsspruch erledigt werden sollen. den von der schiedsgerichtlichen Austragung ausgenommenen gelegenheiten gehören insbesondere die Fragen, ber den Abschluß und die Kündigung wirtschaftlicher ? träge mit dem Auslande, sowie alle Fragen, betreffend Viehverkehr und die Veterinärpolizei. Hingegen sollen Streitizkeiten, die sich über die Auslegung oder Anwendung d Betreff der Blockrente abzuschließenden Uebereinkommens und außet über die Auslegung und Anwendung des ursprünglichen, 1867 schlofssenen Uebereinkommens über die Beitragsleistung Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der al meinen Staatsschuld ergeben könnten, in Zukunft durch Sh gericht erledigt werden. )

Von den das finanzielle Gebiet betreffenden Regierungsbor kommt die hervorragendste Bedeutung dem Uebereinkommen in Angelegenheit des ungarischen Staatsschuldenblocks zu. Vereinbarung, die nun im Vergleichswege zustande kam, bestehld daß im Falle, daß die Kapitalserstattung seitens Ungarns binnen Jahrea nach Konvertierung des ungarischen Blocks erfolsg Kapitalisierungszingfuß 4,325 0 beträgt; im Falle späterer Kay abstattung hat aber der Zinsfuß jaͤhrlich allmählic⸗ sinken, bis er schließlich nach weiteren zwölf Jahren ö erreicht. Der wesentlichste Punkt des neuen Uebereinkomment, aber darin, daß sich Ungarn nunmehr verpflichtet, innerhalh eine stimmten Frist, und zwar längstens binnen 22 Jahren nach sion des ungarischen Blocks, seinen Zinsenbeitrag durch Kun abstattung abzulösen, während bisher nur das Recht Ungarns ju Kapitalsabstattung bestand. In der Bestimmung, daß 6 Ablauf der jehnjährigen . daß von Ungarn zu lin Ablösungskapita!l von Jahr zu Jahr erhöhr, sowie h Umstande, daß am EGInde der eingeräumten Rüchsa frist der Ablösung der 42 prozentige Zinsfuß iu Ee zu legen ist, kommt der österreichische Neechtestan dt unt sätzlich zur Anerkennung. Mit der Einigung über die ü. Kapitalsabstattung entfällt auch der Einspruch Ungarns . selbständige Konversion des ungarischen Blocks, weshalb das en, kommen auch die weitere Bestimmung enthält, daß es 9 reich jederzeit freisteht, die Konverfion der restlichen . zentigen Rente durchzuführen, und, da eine Aenderung un ungatischen Iinsenbeltfag aus diesen, Anta. nicht auh, die Zingzersparnig vielmehr ausschließlich Oesterreich ug

kommen hat. Eine wesentliche Ergänzung des freien ul, lichen Verkehrs stellt daz Uebereinkommen über die Verm

von der Verpflichtung der österreichischen Staatsbahnen, die weit gehen auch dem , Transitverkehr nach dem westlichen Auslande n ar n,

Verpflichtung zur Herstellung direkter Tarife im Auslandever Von besonderer Bedeutung ist es, daß die belden Regiermnn

gleichsangelegenheiten gebörigen, wichtigen Bahnfragen zu eh

Mineralöl und Zuckersteuer in Oesterreich und Ungarn nach prinzn

Was den Verkehr mit Zucker anbelangt, so mn

3,5 Kronen für 100 kg Konsumzucker und

von Doppelbesteuerungen von Unternehmungen, die ihren Ge⸗ schäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen, und über die Regelung einiger anderer direkter Steuerfragen dar. die Rentensteuer bildet nicht den Gegenstand einer besonderen Gesetzesvorlage, sondern soll von der Regierung auf Grund einer allgemeinen Ermächtigung des 5 285 des Personalsteuergesetzes im eigenen Wirkungskreise abgeschlossen werden.

Was die Bankfrage anbetrifft, so haben sich beide Regierungen auf die Anschauung geeinigt, daß es im Interesse der beiden Staaten

elegen sel, über ein eventuelles Ansuchen der österreichisch-ungarischen

ank um Verlängerung ihres mit Ende des Jahres 18510 ab- laufenden Privilegiums mit ihr in Verhandlung zu treten. Durch diese Erklärung, die zunächst nur die Bedeutung einer Aufklärung der Oeffentlichkeit über die Anschauungen der Regierungen in dieser Frage besitzt, ist noch keine Entscheidung im Sinne einer Fortdauer der Bankgemeinsamkeit getroffen, da über diese erst nach Durchführung der Verhandlungen mit der Bank auf Grund der dann zu erstattenden Vorschläge der Regierungen von den gesetz⸗ ebenden Körperschaften zu entschelden sein wird. Wohl aber 6 ken: Regierungen im Hinblick auf die Fortdauer der Zollgemeln« schaft bis 1917 bereits jetzt Vorsorge für den Fall . daß das Bankprivileghium mit Ende des Jahres 1910 erlöschen sollte. In diesem Falle werden nämlich die wechselseitigen staatefinanziellen Leistungen, also vor allem die Beiträge zu den gemeinsamen Aus— aben und der ungarische Staatsschuldbeitrag, ferner die von eiden Staaten vertragsmäßig geregelten Abgaben hier kommen vor allem die mit der industrlellen Produktion zusammenhängenden indirekten Steuern in Betracht in der durch das Gesetz vom Jahre 1892 festgesetzten Goldkrone abzurechnen und abzustatten sein. Ueber diese Bestimmung werden die Parlamente bereits jetzt zu ent- scheiden haben, da sie einen Bestandteil des Schlußprotokolls zum Zollhandelsvertrage bildet. Die Frage der Aufnahme der Bar— zahlungen ist auf den Zeitpunkt vertagt worden, in dem die Bank— frage gelöst sein wird und in dem auf dem internationalen Geldmarkte normale Verhältnisse hertschen werden. Im Falle der Verlängerung des Bankprivilegtumz bis Ende 1917 wird den ungarischen Staats- papieren mit Ausnahme künftiger Prämienanleihen auf die Vertrags— dauer, also bis Ende 1917, die Eignung zur Veranlagung von Geldern, die Sparkassen und Versicherungsanstalten aller Art unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen zukommt, zugestanden werden können.

Für die Behandlung der Quotenfrage wird nach den Er— klärungen des Ministerpräsidenten ein streng berfassungsmäßiger Weg gewählt. Die Regierungen werden zunächst im Wege des ihnen ver⸗ sassungsmäßig gewährten Einflusses dahin wirken, daß die sofort zu wählenden Quolendeputationen eine Neuregelung des Beitragsverhält⸗ nisses vereinbaren; sollte dies binnen vier Wochen, vom 16. Oktober an gerechnet, nicht gelingen, so haben sich beide Regierungen ver⸗ pflichtet, dem Parlamente Gesetzentwürfe über die Beitragsleistung zum gemeinsamen Aufwande zu unterbreiten, in denen die Erhöhung der ungarischen Quote um jwei Prozent vorgesehen sein würde. Das künftige Beitragsverhältnis wird sich also mit 63,5: 36,4 beziffern.

Im österreichischen Abgeordnetenhause erklärte der Ministerpräsident Freiherr von Beck bei Einbringung der Ausgleichsvorlagen, die Regierung habe einen normalfristigen Komplexausgleich vorgelegt, da ein langfristiger Ausgleich, der übrigens dem Wesen nach die zoll- und handelspolitische Gemeinsamkeit nicht unversehrt erhalten könne, Opfer er⸗ fordert hätte, die im Interesse der Sache nicht hätten gebracht werden können. Die Regierung glaube, die Frage, ob die Bilanz des vorgelegten Ausgleichs günstiger oder ungünstiger als der Ausgleich von Szell und Körber sich gestalte, mit voller Beruhigung beantworten zu können. Ein derartiger Vergleich sei jedoch immer mißlich, da die Ver— hältnisse seit 1903 sich wesentlich verändert hätten. Die Re⸗ gierung habe die wertvollen Bausteine der Szell⸗-Körberschen Vereinbarungen nicht unbenutzt gelassen und hoffe, sie zu einem dauerhaften Werke zusammengefügt zu haben. Der Ministerpräsident besprach hierauf die glg ken Einzelheiten des Ausgleichs.

Nach dem Bericht des W. T. B.“ betonte er, daß der an Stelle eines Zoll⸗ und Handelsbündnisses tretende Vertrag die volle Freiheit des wirtschaftlichen Verkehrs sowie das System des engen zoll und handelspolitischen Zusammenschlusses, wie bisher, wengleich unter tellweise veränderten rechtlichen Formen, aufrecht halte. Der Fortbestand einheitlicher, die beiden Staatsgebiete umschließender Zoll- linien bleibe gesichert, die Errichtung einer Zwischenzollinie dazegen erscheine ausgeschlossen. Der für jedes Staatengebilde besonders auf⸗— gestellte, aber analoge Vertragszolltartf bilde die Grundlage für die gemeinsame Handhabung und die gemeinsame Führung der Handels—⸗ pertragsverhandlun gen mit dem Auslande. Zu den schwierigsten Ver⸗ handlungsgegenständen gehöre die Frage der Eisenbahnpolittk. Durch die Vereinbarungen tarispolitlscher Natur habe sich Oesterreich die vollständige Aktionsfreiheit sowohl im internen wie im Wechsel⸗ verkehr mit Ungarn gewahrt. Von der Lösung des dalmatinischen Bahnanschlusses hoffe er, daß die Isolierung Valmatiens beendet und auch der Vorteil eines direkten Bahnverkehrs nunmehr auch Dalmatien voll zugewendet werden würde. Eine weit wichtigere Frage betreffe die Regelung der Betriebsverbältnisse der Kaschau«⸗ Oder— berger Bahn. Den von Ungarn geforderten direkten An— schluß bei Annaberg könne die Regierung nicht zugestehen. Wohl aber sei es gelungen, da dem Isterreichischen Standpunkt Rechnung getragen worden sei, die Herstellung geordneter Verkehrg— verhältnisse auf der österreichischen Strecke der Kaschau⸗Oderberger Bahn in Aussicht zu stellen, wobei der stagtliche Einfluß Oesterreichs auf der österreichischen Strecke wesentlich verstärkt würde. Von der Institution des Schiedsgerichts boffe er, daß sie nach einer jehnjährigen Periode der Unsicherheit und Ver— bitterung zu einer wirklich gedeihlichen Entwicklung der ö5konomischen und politischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten verhelfen werde, von der er glaube, daß sie sich über die jetzige Vertrags⸗— periode hinaus segensreich erweisen werde. Bezüglich der Zucker surtaxe hob der Mmisterpräsident hervor, daß sie erft vom 1. Januar 1908 und zwar im Ueberweisungsverkehr zur Durchführung gelange. Als insbesondere erfreulich bezeichnete der Redner, daß es der Regierung gelungen sei, in der Frage des sogenannten ungarischen Staatsschuldenblocks ein völliges Einverständnis zu erielen in der Weise, daß beide Teile jene Interessen befriedigt sehen, die ihnen vor allem am Herjen liegen müssen. Die Lösung dieser Frage bedeute eine grundsätzliche Anerkennung des österreichischen Rechts standpunktes.

Den schwierigsten und politisch heikelsten Pʒunkt des Ausgleichs bildeten die Bankfrage, das Problem der Barzablungen sowie die Quotenfrage. Die österreichische Regierung halte eg für naturgemäß, daß für die Dauer detz neuen Vertrags auch die Gemeinsamkelt der Notenbank aufrecht erhalten bleibe. Sie könne aber in der Bei— behaltung der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank kein een ichen oster⸗· reichisches Interesse erblicken und müsse vielmehr betonen, daß die Gemeinsamkeit der Notenbank in erster Linie ein ungarischetz e sei. Das österreichische Interesse sel hier insofern vorhanden, alg die Erhal⸗ tung der gemeinsamen Notenbank vom Standpunkt der Monarchle eine große Bedeutung besitze. Der Ministerpräsident glaubt aber, daß man zum Schutze des ier; chischen Interesses in der Gemeinsamkeit der Notenbank kein wie immer gearteteg Opfer bringen könne. Man könne auf diesem Gebiete niemandem nachlaufen. Der Minsster⸗ präsident betonte dann, 23 bei der gegebenen Sachlage und bei den esetzlichen Bestimmungen dle Bankfrage nicht endgültig gelöst werden onnte. Doch sei r t über die Zukunft derart rg worden, daß beide Regierungen darin einig sesen, daß eg mit Rücksicht auf die

Daz Uebereinkommen über

um ,. ihres Privilegiums mit ihr in Verhandlungen zu treten. Erfolge eine derartige Verlängerung, so werde für die Dauer der Gemelnsamkeit der Notenbank auch der Münz. und Währungs— vertrag aufrechtzuerhalten sein. Freiherr von Beck gab dann die Ver= einbarungen bekannt für den Fall, daß die Verlängerung des Bank— privilegiums nicht erfolgen sollle. Was die Barzahlungen betreffe, fo habe dle Regierung aus der Ungeklärthelt der Frage, ob eine Privi⸗ legiums verlängerung eintreten werde oder nicht, ble sich ergebende Folgerung gezogen, wofür überdies die gegenwärtige inter. nationale Marktlage ein schwerwiegendes Argument bilde. Bezüglich der Quote nfrage teilte der Ministerpräfident mit, daß die Re— gierung die Parlamente zur Wahl der Quotendeputation auffordere, deren Beratungen möglichst zu beschleunigen selen. Sollten diese nicht zu einem übereinstimmenden Beschluß gelangen, so würden die beiden Regierungen im Wege des Gesetzes die Neuregelung der Quote derart gnstreben, daß eine zweiprozentige Erhöhung der ungarlschen Zuote vorgeschlagen werde. Ohne die Errungenschaft dieser Eventual vereinbarung überschätzen zu wollen, glaube er, daß es mit Genugtuung erfüllen dürfe, daß sich eine Aussicht auf eine Neuregelung des Quotenver⸗ hältnisses öffne, die einer richtigen Abmessung der staats. Und volke— wirtschaftlichen Kräfte beider Kompaztszenten wenigstens annähernd entspreche und die endliche Ausgleichung jener großen staatsfinanziellen Vorteile bringe, welche Ungarn in den früheren Ausgleichtzverhand= ,. e i . auf dem Gebiete der Verzehrungssteuer er⸗ angt habe.

Der Ministerpraͤsident betonte sodann die dringliche Notwendigkeit, daß endlich durch die parlamentarische Erledigung des Ausgleichs nach Jahrjehnten der Unruhe ein Jahrzehnt der friedlichen Arbeit und ge⸗ sicherten wirtschaftlichen Entwicklung gewonnen werde. Der vor— liegende Ausgleich sei nicht der Ausgleich der österreichischen Wünsche, die welter zielten, sondern der Ausgleich der gegebenen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse. der Ausgleich des besten Könnentz und nicht zum wenigsten des Umstandes, daß man auch in Oesterreich in den Kämpfen der letzten Jahre den vollen Sinn für die Selbständigkelt gewonnen und sich auf sich selbst besonnen habe. Der Ministerpräsident hob weiter hervor, daß der Ausgleich hinsichtlich der Opfer und Vorteile für belde Skaaten gleich sei, denn der Ausgleich sei gerechnet und gewogen. Niemand werde beweisen können, daß in diesem Ausgleich irgendein Interesse Oesterreichs preisgegeben oder nicht genügend vertreten worden fei. Er sehe der Prüfung des Werks in vollster Ruhe entgegen. Die politische und wirtschaftliche Geschichte der Jahre, in welchen um den Ausgleich gerungen worden sei, habe die widerstrebenden Kräfte ausgelöst, die das beide Staaten umschlisßende Band zu sprengen drohten. Es habe nunmehr gegolten, Bewegungsfreiheit zu schaffen, die Reibungsflächen und die Widerfstände zu beseitigen und manche neue Form zu finden, um in ihr das Allbewährte zu erhalten. Dies überaus schwierige Problem sei nach bestem Wissen und Können gelöst worden. Der Ministerpräsident legte dar, daß es eine wirt— schaftliche Notwendigkeit allerersten Ranges sei, hinter der alles andere weit in den Hintergrund trete, daß wieder zwischen Desterreich und Ungarn ein gesetzlich geregelter Ausgleichszustand bestehe. Der Ausgleich sei die Voraussetzung für die weitere Entwicklung in dem Rahmen der durch die Monarchie gegebenen Gestaltung, und deshalb trage er seine werbende Kraft in sich selbst. Alles werde erleichtert darüber aufatmen, daß die fünfjährige Ausgleichsodyssee vorbei sei, und daß nach Erledigung des Ausgleichs die Möglichkeit geschaffen werde, an die brennenden Fragen der inneren Politik sowie an die Lösung der großen sozialpolltischen Aufgaben heranzutreten. Der Ministerpräsident betonte, daß von) der historischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Einigung beider Staaten auch die politische Macht abhänge und fuhr dann fort: „Als geeinigte Staaten sind wir Mitgaranten des europälschen Friedens, ein Glied des Systems des europäischen Gleichgewichts und sitzen als Gleiche mit am Tische, wo über die Geschicke Europas entschieden wird. Als ungeeinte und zerfahrene Teile werden wir jedoch der Gegenstand der Sorge anderer. Die vierhundertjährige Interessen⸗ gemeinschaft, die Solidarität der Völker, bilden den letzten entscheldenden Grund für die Entstehung des Ausgleichg. Ich glaube, daß die öffentliche Meinung hüben und drüben begriffen hak, daß alles Menschenmögliche geschehen ist, und nichts erübrigt, als Schluß zu machen. Helfen Sie uns, den Abschluß zu finden, und die Befrie⸗ digung wird allgemein sein. Fällen Sie über das vorliegende Werk Ihre Entscheidung und fällen Sie sie rasch!“

Im ungarischen Abgeordnetenhause begründete der Ministerpräsident Dr. Wekerle gestern in längerer Rede den Standpunkt der Regierung bezüglich der Ausgleichs

die Verhandlungen mit Oesterreich eingeleitet worden sind.

Die Regierung sei durch die bis 18917 gültigen Handelgberträge, die mit Oesterreich gemeinsam seien, gebunden. In—⸗ folgedessen hätte bis zu jenem Termine der freie

Oesterreich aufrecht erhalten werden müssen. Die bloße Gegen=

reich verwickelt werden können. Die Aufgabe der Regierung

Oesterreich einen Handelsvertrag abzuschließen.

zu vermeiden. Es sei behufz

verschiedenheiten ein Schledsgericht Ungarn vereinbart worden; ferner habe es gegolten, für Ungarn die Möglichkeit zu wahren, seine durch selbständige Gebarung der Verzehrungesteuern zu sichern. Man habe die Freiheit selbständiger Verfügungen zur Förderung der In. dustrie wahren müssen. Formen eines Vertrages entsprechend der staatsrechlichen Stellung

Ungarns geschlossen werden müssen. Der Ministerprãsident

erörterte darauf die einzelnen Bestimmungen des Ausgleichs. In der Bankfrage hob er die Befreiung der ungarischen Wert. papiere von der oͤsterreichischen Rentensteuer bervor. Bezüglich der Rückzahlung des ungarischen Anteils an der gemein—

samen Stgatsschuld, des sogenannten ungarischen Blocks sagte der Ministerpräsident, daß nach der jetzigen Vereinbarung an Kapital um 49,9 Millionen weniger zurückgejablt werde, als von seiten Oesterreichs ursprünglich gefordert worden sei, falls die Rückjablung innerhalb eines Zeltraums von jehn Jahren geschehe. Sollte infolge einer Aenderung in der Lage des Geldmarkis eine Konversion möglich sein, so würde die Verminderung der Zinsenlast auf jährlich 2 Millionen veranschlagt werden können. Die infolge dieser DOpergtion auszugebenden ungarischen Staatsrenten feien be— lüglich der Steuer und Gebühren den Isterreichischen Renten gleichgestellt und können alg mündelsichere Anlagen Verwendung finden. Der Redner kündigte alsdann eine Erbsdbung der Quote an und schloß seine Rede mit den Worten, daß dieser Auggleich nicht einen Steg für Oesterreich oder Ungarn bedeute, sondern den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Staaten gerecht werde. Die Regierung sebe mit ruhigem Gewissen dem Urtelle des Abgeordnetenhauseg und der Natlon entgegen. Der Ministerpräsident beantragte alsdann, die Mitglieder der Quotendeputation zu wählen.

Der Minister des Innern Graf Andrassy legte dem Hause zwei Gesetzentwürfe vor, die als Verfassungsgarantien bezeichnet werden.

In dem Gesetzentwurf über den Verwaltungsgerichtshof wird der Komltatsbersammlung oder deren Mitgliedern das Recht eingeräumt, gegen Anordnungen der Regierung bei dem Verwaltung. gerlchtsghof Beschwerde zu fübren. Maßregehn der Regierung erbalfen erst Gültigkeit, wenn der Gerichtshof daz Urteil gesprochen bat. Auch wird das Recht degß vom Ministerium ernannten Obergespang aufgehoben, die Beamten abzusetzen, die sich weigern, an— gefochtene Reglerunggmaßregeln ju vollstrecken. Der jwelte Gesetz.

Schlichtung von jzwischen Oesterreich

allgemeine finanzielle Situgtlon angezeigt und im Interesse der beiden Staaten gelegen sel, über das Ansuchen der Les terreichisch Ungarischen Bank

entwurf ordnet die Ginsetzung eines unabbängigen Gerichtt«

hoft an, auf den die e, über Kompetenzkonflikte zwischen den einzelnen Behörden übergeht, in denen bisher das Ministerlum in letzter Instanz das Urteil sprach.

Nr. 44 des . Gisenbahnverordnungsblatts“, 13. gegeben im Ministerlum der öffentlichen Arbeiten, vom 10. sktober hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministerg der ,, Arbeiten: vom 5. Oktober 1907, betr. Beförderung von Zellufoidwaren und Zelluloidspänen; vom 5. Oktober 1907, betr. Veseitigung hon An= steckungsstoffen bei der Viehbeförderung; vom 7. Oktober 1907, betr. Unterweisung von Baugewerkschullehrern. Nachrichten. —Gesamt⸗ verzeichniä derjenigen Lehransfalten, welche mch §z 90 der Wehr⸗ ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die R efähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Bevölkerung in der Kolonkte Hongkong nach der Volks zählung am 20. November 1966. z

Nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 20. Nobember 1906 in der Kolonie Hongkong betrug deren Gesamtbevölkerung 328 638 Köpfe, darunter 3198 805 Zivil und 8835 Militärpersonen. Da die Zivil bevölkerung im Jahre 190] sich auf 283 505 Seelen belief, betrug die Zunahme im letzten Jahrfünft 35 898 Perfonen oder 12,6 v. H. der ortsanwesenden Zivilbevölkerung.

Nach ihrer Herkunft waren unter der Zivilbevölkerung vorhanden

im Jahre

1901 1906 Personen Personen

6431 8 395 274 543 307 388 234 443 264 644 40 100 42 744 s 2931 4020 zusammen 283 905 319 803.

Danach hat in den Jahren 1901/1906 der Anteil der Chinesen

an der Gesamtbevölkerung um O, v. H. abgenommen, während bei den Europäern und Amerikanern sowie bei den anderen Rassen eine Zunahme von je 0,3 v. H. ju verzeichnen ist. Geht man auf die Staats angehörigkeit der Bevölkerung näher ein, so ergiht sich, daß unter den bei der letzten Volkszählung er⸗ mittelten 8395 Europäern und Amerikanern die Briten (4o7) am jahlreichsten vertreten waren; dann folgen Portugiesen (2310), Deutsche (738), Amerikaner (37), Franzofsen (l50), Oefterreicher 1245, Spanier (112), Holländer (76), Norweger (65) urd Italiener (60); ferner werden 156 Israeliten aufgeführt. Von den übrigen 170 Per⸗ sonen verteilen sich 138 auf 10 sonstige europäische und 2 auf 3 füd— amerikanische Staaten.

Von den aus anderen Rassen stammenden 4020 Personen treten an die erste Stelle die Indier (2160); ibnen folgen die Japaner (1 II8), die Philippinos (212), die Malayen (184) und Afghanen (45) Unter den übrigen 301 Personen befinden sich noch 2235 Mischlinge (Eurasier). .

Europäer und Amerikaner Chinesen J Darunter Landbevölkerung. Wasserbevolkerung andere Rassen. .

Re * u Arbeiterbewegung.

beide

dem

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entstanden, Der

ein neuer Vertragsen Entgegenkommen gezeigt haben. diesem Vorschlage die Zustimmung Ausstand ein Ende zu

die Versammlung, auf Grun

lungen nochmals mit den Arb Sollten diese abermals scheitern, geschobenen, gemeinsam mit dem J nommenen Maßnahmen in Kraft t

Parteien

823 empfahl,

vorlage und wies auf die Schwierigkeiten der Lage hin, in der auswärtigen Verkehr mit

seitigkeit des Verhältnisses mit Desterreich habe keine Sicherheit geboten, man habe jeden Augenblick in einen Zollkrieg mit Oester * e

Endlich habe ein Uebereinkommen in den Tonnen?

27 2 In. ITI.

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Um eine andere Steinetragart 7 * 7 z

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sei es nun gewesen, statt eines bloßen Gegenseitigkeitsvertrages mit Pad? Gewisse Fragen, die * bloß grundsätzlich geordnet worden seien, hatten in den Einzelstaaten ö. vereinbart werden müssen, um künftighin gegensätzliche Auslegungen Meinungs

und

Stagtseinnahmen dinaun

W. T. B.“ berichtet. die

Arbeiterbund Wollen ist

ersonen besuchten Versamm

zum 464 der .

nunmehr die

einberufenen, don etwa sich mit den Beschlüssen der Vereinigung Hafenarbeiter zufrieden zu geben, sodaß Wiederausbruches Streiks beseitigt ist. Holj⸗ und Getreidemeffern bewilligte Lobnerböhung von rat gestern in Kraft, während der don der neu ernannten Lobnkommifffon ausgearbeitete Lohntarif für die in allgemeinen Warenzweigen be—= schäftigten Dockarbeiter dom J. Dezember an Geltung baben soll In Rotterdam beschloß dem W. T. B. zufolge, eine General dersammlung des Verbandes der Aus lader, den Augstand fortzusetzen. Der Ausstand der Metallarbeiter in Verviers ist, wie der kf. Ztg. telegraphiert wird, zu Gunsten der Arbeiter entschieden. Ausnahme der böchstbezablten Arbeiter erbalten alle eine Lohn- hung. Heute sollte die Arbeit wieder aufgenommen werden

eines

Kunst und Wiffenschaft.

Nach einer Mitteilung des Leiters der deut schen Crvpedition zur Crferschung der Schlafktrankbheit, Sebeimen Medinhnal⸗ rats, Profesforg r. Koch beabsichtigte die Gryedition, An fang Oktober 1907 ihre Arbeiten abzuschlie fen und am 14 Di. tober don Mombaffa aut die Heimrelse nach Berlin anzutreten.

Die im Jahre n Vereinigung der Ku nst⸗ 9

freunde gibt für ibre Mitglieder bekanntlich ausgezeichnete Kunst- blätter beraus die in der durch ein Viertelsabrhundert in der Re. produrtiongtechnit bewäbrten Kunstanstalt von Troltzsch bergestellt werden. Die Sammlung an diel farbigen Kun stblättern, die für die Vereinigung im Laufe der Jahre bergestellt wurden, i ber- aus groß und ensböst Rachildungen der wert doll len

unserer Galerlen in einer unübertrefflichen Wiedergabe. Vereinigung bat soeben einen Katalog berauggegeben ihn dem die im Jabre 1906 07 bergestellhen Nachbildungen aufgefübrt ind. Die für die Nachbildung ausgewählten Bllder zeigen den nenem, daß Ne Leitung des Kunstinstituts darauf bedacht gewesen ist, die Gemälde fo