neberblickt man die Tätigkeit der Kommission in den abgelaufenen zwel Jahrjehnten, so hat fie, wie das die Denkschrift des näheren nach weist, binsichtlich ihrer kolonisatorischen Aufgaben, die in sie gesetzten Grwartungen durchaus erfüllt. Die gesunden Grundlagen, die sie ihren Ansiedlungen gab, und das darauf beruhende Aufblühen der neugeschaffenen Dörfer haben es bewirkt, daß der Zuzug Ansiedlunge⸗ lustiger stetig wuchs und seit einem Jahrfünft eine durchaus ge⸗ nügende Starke erreicht hat. Fast scheint es, als rege sich wie in längst vergangener Zelt in allen Teilen Deutschlands unter der Be⸗ völkerung, die nach Grundbesitz strebt, wieder der Zug nach dem Osten, nach dem alten Kolonlallande, das seine Kultur jabrhundertelanger deutscher Arbeit verdankt. Und auch die deutschen Kolonien des Aus⸗ landes, die jetzt vielfach im Natlonalitãten kampf einen harten Stand haben, geben von Jahr zu Jahr mehr von ihren Angehörigen an die Provinien Westpreußen und Posen ab, die sonst durch Auswanderung nach über⸗ seeischen Ländern unserem Volke verloren gehen würden. Nimmt man hinzu, daß auch in den national gefährdeten Kreisen der Provinzen Pommern und Ostpreußen die innere Kolonisation, von Priwatgesell· schaften betrieben und vom Staat energisch gefördert, rüstig voran ⸗ schreitet, und daß auch für Schlesien Maßnahmen jum Schutz des deutschen Besitzes vorbereitet werden (Bravoh, so wird man der Staatzregierung zugestehen müssen, daß sie an den am meisten vom Ansturm des Polentums bedrohten Punkten überall bemüht gewesen ist, die Verteidigung zu organisieren. Sicherlich sind die Erfolge, die in der kurzen Zeit seit Einleitung unserer Anstedlungspolitik erzielt werden konnten, trotz der Aufwendung großer Staatgmittel noch keine durchschlagenden. Wer aber mit ihnen nicht zufrieden ist, der möge sich die Frage vorlegen: wie stände es mit dem Deutschtum unserer Ostmarken o hne die zwanziglährige Arbeit der Ansiedlungskommission? (Sehr richtig) Ich glaube, es würde unter den dortigen Deutschen nichts zu spüren sein von dem nationalen Selbstbewußtsein und dem Zusammengehõrigkeitsgefühl, das unter ihnen wieder erwacht ist, seit Preußen die von großen Vorfahren ererbten kolonisatorischen Auf⸗ gaben dort wieder in großem Stil angreift. Ich glaube mich auch
Grundstücken, die natürlich zum großen Teile aus deutschen Er- werbungen gde werden, spielt in dem Kampfe um den Boden eine viel bedeutendere Rolle, als der Uebergang einzelner deutscher Ritter · güter in die Hände polnischer Großgrundbesitzer.
ngskommission, die zur Deckung ihres Landbedarfs jährlich 6 ö. ö und auf den freihändigen Kauf beschränkt, in allen Teilen der Probinzen Westpreußen und Posen als Käuferin auftreten muß. Aug polnischer Hand kann sie fast nichts mehr er⸗ werben, da die großpolnische Agitation jeden Volksgenossen ächtet, der ein Grundstück an Deutsche verkauft.
Auf der anderen Selte steht nun die Königliche An⸗
Die Erwerbung polnischer
Grundftücke hat in den letzten Jahren nur noch? bis 100/o des Ge⸗ samtankaufs betragen. So ist die Ansiedelungskommission fast allein auf den deutschen Großgrundbesitz angewiesen, und da dieser von den Polen für die Zwecke ihrer Kolonisation ebenso begehrt wird, bat sich hier ein Konkurrenikampf entwickelt, der, von einer gewissenlosen Spekulation in geschickter Weise ausgenutzt, die Preise der Güter sprunghaft in die Höhe treibt. Ich will hier nicht auf alle die unsauberen Kniffe eingehen, mit denen leider auch von einzelnen deutschen Grundbesitzern versucht wird, die Ansiedelungekommission zu sogenannten Interventions oder Rettungskäufen zu veranlassen, denen sie auch vielfach garnicht ausweichen kann. Ich könnte traurige Beispiele dafür anführen, möchte aber nicht mlßverstanden werden. Daß ich eine hohe Meinung von dem Wert des deutschen Großgrund⸗ besitzerstandes für den Staat hege, habe ich bereits ausgesprochen. Ich weiß die hohen Verdienste, die er sich besonders um Westpreußen und Posen in kultureller und nationaler Hinsicht erworben hat, voll zu würdigen. Ich erkläre ganz offen, daß ich keine Möglichkeit sehe, das Deutschtum in diesen Landesteilen zu halten oder auch nur die Selbstverwaltung durchzuführen, ohne die Hilfe des deutschen Groß⸗ grundbesitzes. (Sehr richtig) Und ich bin gewiß, daß der deutsche Großgrundbesitz in seiner Allgemeinheit es mit mir auf das schärfste verurteilt, wenn einzelne seiner Angehörigen aus Gewinnsucht ihre nationalen Pflichten vergessend, mit der deutschen Scholle einen
starke Massierung der Kolonien nicht nur im Interesse ihrer eigenen Grhaltung, sondern auch um den Ansiedlergemeinden einen politischen Einfluß ju sichern. Am stärksten muß diese Massierung in der Nahe der Städte einsetzen, um diese einer allmählichen Verdeutschung zuzuführen. Nach diesem Grundsatz zu verfahren, wird aber der Ansiedelungtkommission von Jahr ju Jahr schwerer. Nimmt sie an einer wichtigen Stelle die Gründung eines größeren An ⸗ siedelungskomplexes in Angriff, so ist ihr Plan nach den ersten Gutz, käufen für jedermann leicht erkennbar, und die Spelulation bemãchtjgt sich sehr bald derartiger Gebiete. Die Polen suchen gleichfalls in sie einzudringen, und die Preistreibereien nehmen ihren Anfang. Will die Ansiedelungẽkommission in solchen Lagen nicht geradeju unsinnige Preise anlegen, so kann sie häufig nichts erwerben. Die Gutzeigen. tümer, auf ein weiteres Steigen der Preise rechnend, ziehen, wenn nicht von polnischer Seite die Ansiedelungskommission erheblich über bot a wird, vor, mit dem Verkauf ju warten, womit sie bei der Zwangslage, in der die Ansiedelungskommission sich befindet, vielsach auch durchaus richtig spekulieren.
ö n. abwartende Tendenz und der Umstand, daß aus polnischer Hand für die Kommission fast nichts mehr iu haben ist, wirken offenbar mit bei dem ganz auffälligen Rückgang des Ange⸗ bots in den letzten Jahren. Während der Ansiedelungskommission 196 noch 226 000 ha jum Kauf angeboten wurden, sank diese Ziffer bis 1906 allmählich auf 102 00 ha, und gleichzeitig verringerte sich die Durch⸗ schnittsgröße der angebotenen Güter gam bedeutend, sodaß geeignete Anstedlungsobjekte immer seltener zu haben sind und eine planmäßige Siedlung vielfach unmöglich wird. ,
Nun hat man der Regierung den wohlgemeinten Rat erteilt, daz Tempo der Besiedlung zu verlangsamen und die Gutstankäufe auf einige Zeit zu sistieren; das würde die weitere Preissteigerung auf⸗ halten. Es ist möglich, daß diese Wirkung einträte. Aber das Mittel kann nicht angewendet werden, ohne daß wir große Teile der Ansied⸗ lungklustigen zurückwelsen, und damit zerstören wir einen der besten Erfolge der Ansiedelungskommission vielleicht für immer. Noch im Jahre 1902 bejwelfelte ich, ob es möglich sein werde, die nötigen
tebigung es sich hier handelt.
Geiterkeit bei den Polen.)
ureaukratische Engheriigkelt, jede unnötige Schärfe vermleden wird,
ju lassen. Ich habe aber kein anderes Mittel gefunden, um unsern zanderwerb in richtige Bahnen zu lenken und auf dem Glütermarkt unserer Ansiedlungepropinzen die unbedingt nötige Beruhigung herbeizuführen. Die eiwaͤhnten anderen Vorschläge schließen teils größere Harten in sich als die Enteignung und führen jedenfalls o hne die Enteignung nicht um Ziele — vor allen Dingen schon deshalb, weil sie eine Konjentrierung der Ankäufe und die Unabhängigkeit der Ansiedelungg⸗ lommission von den künstlichen Prelstreibereien nicht gewãährleisten lönnen.
Was die rechtliche Zulässigkeit der Enteignung im vorliegenden Falle angeht, so könnte nach dem Wortlaut des Gesetzes vom II. Jun 1874 angenommen werden, daß seine Vorschriften hier ohne welteres anwendbar seien. Aber nach seiner Entstehungggeschichte er⸗ scheint da zwelfelhaft, und die Königliche Staatsregierung legt Wert darauf, ju betonen, daß sie einen derartigen, weitgehenden Eingriff ohne ausdrückliche gesetzliche Vollmacht nicht vornehmen will. Eg wird daher der Erlaß eines besonderen Gesetzes, einer lox specialis beantragt, die nur für Westpreußen und Posen gelten soll und nur zu rechtfertigen ist durch die eigenartigen Verhäͤltnisse dieser Landegteile und die vit alen Interessen des Staates, um deren Ver—
Uebrigens wird die Ausführung des Gesetzes nach meiner Meinung nicht ju den Härten führen, die vielfach von ihr erwartet werden.
Es ist, wie Sie aus dem Gesetzestext ersehen werden, nicht beab⸗ sichtigt, der Ansiedelungskommission das Enteignungsrecht allgemein für den ganzen Umfang der Provinzen Westpreußen und Posen zu geben; es wird ihr vielmehr nur für bestimmte, örtlich begrenzte Gebiete verliehen, und damit bei der Auswahl dieser Gebiete jede
soll vor ihrer Festsetzung ein Ausschuß von unabhängigen Vertrauens- männern, die mit den Verhältnissen der Probinzen genau bekannt sind, gehört werden. (Heiterkeit bei den Polen.)
Es soll niemandem sein Grundbesitz genommen werden, weil er Pole ist, sondern wir werden uns nur dasjenige Land gegen volle
und damit die
Ver fasser gewiß
wollte. (Sehr r
Agitation der
polnische
dringenden Flut entgegensteht; damit würden un die im Vertrauen auf den Schutz des Staateg und von in den Ansiedelungsprovinzen niedergelassen haben,
Vereingtätigkeit, wenn die staatliche Unabhaͤngigkeit auch jetzt noch nicht wiederzuerlangen ist, so müssen doch ihre Requlsiten erhalten und entwickelt werden. Daß die Leiter dieser Bewegung auch von Zeit zu Zeit nicht vor ge—⸗
von guten und loyalen Absichten geleitet war.
Meine Herren, der preußlsche Staat würde taub sein für alle Lehren der Geschichte des vergangenen Jahrhunderts, wenn er solchen Vorschlägen, solchen Anerbietungen, solchen Lockungen Gehör schenken ichtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Trotz seiner erfolgreichen Arbeit für die Kultur und den W Rechtssicherheit und die verfassungs mäßige Freiheit unserer polnischen Mitbürger hat der preußische Staat es noch immer bitter bereuen müssen, wenn er den nationalen Asptrationen der Polen entgegenkam. (Sehr richtig) Ich erinnere in der Beniehung besonderg an die Jahre 1830, 1846 bis 18418 und 1863. Nun ist ja, Gott sei Dank, unsere Stellung in der Welt seitdem eine so gesicherte geworden, auch der kühnste Sanguinismus großpolni einer Erhebung nicht mehr auf augländische Hilfe rechnen kann. Die Hoffnung auf Wiederherstellung der ftaatlichen Selbständigkeit wird aber im polnischen Volke wachgehalten durch eine unermüdliche
weltverjweigte ausgeht:
polnischen ¶ Presse
die von
und eine dem Grundsatz
sere Deutschen im Osten, ihm ermutigt, sich im Stich gelassen vollständige Polonisierung der Provinzen Posen und Wesspreußen und der angrenzenden Landesteile eingeleitet.
Nun weiß ich wohl, daß dies alles von polnischer Seite bestritten werden wird: Auf polnischer Seite sagt man, der Staa seine Ansiedelungspolitik aufzugeben, zu modifizieren und einige andere kleine Konzessionen zu machen, damit jwischen Polen und Deutschen innige Freundschaft entsteht, und damit die Polen sich in die besten Untertanen des Staates verwandeln. Solche Gedanken sind ja erst in der letzten Zeit erörtert worden in einer viel besprochenen Broschüre, die ich auch gelesen habe, und deren
t braucht bloß
er braucht nur seine Schulpolltit
ohlstand, für die
daß scher Heißsporne für den Fall
1) An die Stelle des 5 1 Ph 1 treten folgende Vorschriften: Dag nachstehende Gesetz regelt das Ver ahr übertragbarer Viehseuchen, mit en ef, * hien denn e nn, Sinne dieses Gesetzes sind alle nutzbaren Haugtiere einschließlich der unde, der . und des Geflügelg. Schlachtvieh im Sinne diefes esetzes ist V * von dem anzunehmen ist, daß es behufg Ver⸗
ß wendung des Fleisches ß , . oi Flelsches zum Genusse für Menschen alsbald geschlachtet
2) Im § 2 werden
2. Abs. 1. 2 durch folgende Vorschrift ersetzt: Die Anordnu und die Durchführung der , , nee liegen den e nn, regierungen und deren Organen ob.
6 ö ,. 4 en 0 n, . . . * Ver⸗ rte eingestellt: über die Form, von deren Beobachtu die Gilltigleit der auf gn dieses Gesetzes ju erlassenden ei, ,
abhängt,“
3) An die Stelle des § 3 treten folgende Vorschriften:
§ 3. Rücksichtlich der eigenen Viehbestände der Militärverwal⸗ tung bleiben die Maßregeln zur Ernisttlung und Unterdrückung von Seuchen, sowelt dabon nur daz Clgentum dleser Verwaltung betroffen wird, den Militärhehörden überlassen. Die gleichen Befugnisse haben das Kaiserliche Gesundheitsamt und diejenigen zur wissenschastlichen Erforschung übertragbarer Krankheiten besfimmten staatlichen An⸗ stalten, bei denen ein Tierarjt angestellt ist, rücksichtlich der eigenen m,, .
erner können 1) den Vorständen der militärischen Remonte⸗ depot n der landesherrlichen und . den Vor⸗ ständen der tierärztlichen Lehranflalten und der zu diesen gehörigen Institute, 3) mit Zustimmung des Reichskanzlerg den . anderer Anstalten von ähnlicher Art wie die im Abs. 2 und im Abs. 3 Nr. 2 bezeichneten von den Landesreglerungen die gleichen Befugnisse rücksichtlich aller dort aufgeste slten Vilehbeslände übertragen werden.
In den Fällen der Abf. L. bis 3 finden die ferneren Bestim-⸗ mungen dieses Gesetzes sinngemäße Anwendung, in den Fällen des Abs. 2 und des Abs. 3 Nr. 3, 3 jedoch nur mst den Ginschränkungen, die sich aus dem wecke der wissenschaftlichen Arbeiten ergeben.
Die Militärbehörden haben die Polizeibehörden der Stand Unterkunfts, und Marschorte von dem Auftreten eines Seuchen⸗ verdachtg und von dem Ausbruch einer Seuche sofort zu benachrichtigen und von dem Verlaufe sowie dem Erlöschen der Seuche in Kenntnis zu setzen. Die gleiche Pflicht der Benachrichtigung der Polijeibehzrden
räuschbollen Demonstratlonen zurückschrecken, das hat ung erst das ver⸗ flossene Jahr bewiesen. Die Demonstrationen, die sich in dem so⸗ genannten Schulstreik verkörperten, bezweckten im Grunde doch nur, zu verhindern, daß die polnische Jugend in der langen Zelt der Ruhe sich nicht des Gedankens an die Auflehnung gegen die staatliche Auto⸗ rität entwöhne. (Sehr richtig) Wir können durch vereinzelte Friedeng⸗
schnöden Schacher treiben, ja, daß man gerade von dieser Seite es der Regierung danken wird, wenn sie solche Elemente brandmarkt und ihnen ihr unwürdiges Handwerk zu legen sucht. (GBraboh
Drei Faktoren sind eg, meine Herren, die den Gütermarkt der Ansiedlungsprovinzen zur Zeit maßgebend beeinflussen und im höchsten Maße beunruhigen: Erstenz die polnischen Parzelllerungen, gefördert
liegt den im Abs. Z genannten Anftalten und ben nach Abs. 3 mit if iar d gen Befugnissen versehenen Vorständen ob, 6. ö. Seuche oder der Seuchenverdacht nicht das Ergebnis wissenschaftlicher Ver ⸗ suche ist, die zu den Aufgaben der Änstalten und Institute gehören. 4 An die Stelle des 5 tritt folgende Vorschrift: Die Be⸗ hörden der Bundegstaaten sind verpflichtet, sich bei der Bekämpfung der Vlehseuchen gegenseitig zu unterstützen. 5) An die Stelle der 85 6 bis 8 treten unter Wegfall der Ueber⸗
nicht zu irren, wenn ich sage: nicht nur in der Ostmark, nicht nur in 1 sondern im ganzen Reich wächst von Jahr zu Jahr das Verständnis für die nationalen Fragen unsereds Ostens. Man fühlt, daß Preußen mit der Politik, die es dort betreibt, nicht nur seine eigene, sondern Deutschlands Sache führt, und ich bin gewiß, eine
Kolonisten für eine beschleunigte Siedlungstätigkeit ju schaffen. Eist in den letzten Jahren ist der Zuzug von Kauf ⸗ und Pachtlustigen eln ausreichender geworden, und es ist dies das Ergebnis jahrelanger konsequenter Arbeit und der beste Beweis für die Gesundheit der bisherigen Ansiedlungen. Weisen wir jetzt die Kolonisten aus
Gntschädigung aneignen, das wir für ein bestimmtes Ansiedlungs⸗ unternehmen notwendig brauchen.
In der polnischen Presse wird schon vielfach mit Rücksicht auf diese Vorlage von elner Augrottungaspolitik, von einer Verdrängung der Polen aus ihrer Heimat gesprochen. (Sehr richtig! bei den Polen.)
ng, die diese Politik abbrechen wollte, würde heute auf den k . des größten und nicht des schlechtesten Teils der gesamten Nation stoßen. (Sehr richtig! Widerspruch im Zentrum und bei den Polen.) Ja, meine Herren vom Zentrum, trotz Ihres Kopfschüttelns behaupte ich, daß auch Ih re deutschen Wähler allmäh⸗ lich die Gefahr erkennen, die uns von dem vordringenden Polentum droht, und ich glaube weiter, daß speniell die Verhältnisse in Oberschlesien in der Beziehung eine beredte Sprache führen. (Sehr richtig ) Meine Herren, ich jwelfle nicht an der Bereitwilligkeit dieses hohen Hauses, der Regierung die angeforderten, wie ich zugebe, be⸗ deutenden Geldmittel zu gewähren, deren sie zur stetigen und ziel⸗ bewußten Fortführung des Ansiedelungswerks bedarf. Diese groß und richtig angelegte, nach meiner festen Ueberzeugung
des nötigen Landes auf Hindernisse gestoßen und hat trotz ihrer aug⸗
Königliche Ansiedelungskommission jahlte im jährlichen Durchschnitt
unbedingt notwendige Ansiedlungspolitik ist aber bel der Beschaffung ben Hektar 1886 bös
durch nationale Rücksichten und das Landbedürfnis der polnischen Be⸗ völkerung. Zweltens der Bedarf der Ansiedelungskommission, die ohne einen jährlichen Ankauf von 30 000 Hektar den erfreulich gestiegenen Kolonistenzuzug nicht unterbringen kann, und die außerdem von der zffentlichen Meinung noch immer für jeden Uebergang eines deutschen Gutes in polnische Hände verantwortlich gemacht wird. Drittens die polnische und die deutsche Spekulation. Dle Folgen zeigen sich deutlich in dem Ansteigen der Güterpreise, das, wenn man auch die Mitwirkung des wirtschaftlichen Aufschwungs der Provinzen Westpreußen und Posen, die Verbesserung der Verkehrs und der Absatzverhältnisse, die Vervollkommnung des landwirtschaftlichen Betriebes noch so hoch ver- anschlagt, als ein durchaus ungesundes bejeichnet werden muß. Die
A, und dieser Preis war bis 1895 ungefähr der
gezeichneten Erfolge auf dem Gebiete der Kolonisation Nebenwirkungen hervorgerufen, die ihre Fortführung nicht nur ernstlich erschweren, sondern mit den bisherigen Machtmitteln überhaupt unmöglich er⸗
scheinen lassen. Der Kampf des Staates mit dem Polentum um
den Boden und die Ausnutzung der durch diesen Kampf hervor—
gerufenen eigenartigen Situation durch ein rücksichtsloses Spekulanten.
tum hat auf dem Gütermarkte der Ansiedlungsprovinjen durchaus . i . hervorgerufen, für die mir in der Tat die Be⸗ zeichnung „einer vollständigen Demoralisation“, wie ich sie in einem kürilich erschienenen Buch über das polnische Gemeinwesen im preußischen Staat finde, nur ju zutreffend erscheint. Ich habe in diesem hohen Hause schon im Jahre 1902 darauf hingewiesen, wie
klar das Polentum erkannt hat, daß der Grundbesitz schließlich darüber
entscheidet, ob unsere Ostprovinzen deutsch oder polnisch sein werden. Eg führt den Kampf um den Boden daher mit einer auß rordentlichen Gnergie. Eine Organisation des Kreditwesens auf nationaler Grund⸗ lage, die ihresgleichen sucht, eine geschickte Kombination von genossen⸗ schaftlichen Sparkassen und Parjelllerungsbanken, die den letzteren in großem Umfange die Spareinlagen der polnischen Industriearbeiter
und Sachsengänger dienstbar macht, die Hypothekendarlehne der Land ⸗
schaften und deutschen Hypothekenbanken, die nach Hunderten von Millionen zählen, die durch den wirtschaftlichen Aufschwung der Ansiedlungspropinzen und die steigenden Güterpreise wesentlich erleichterte Geldbeschaffung für jweite Hypotheken, vor allen Dingen der gesunde Landhunger der polnischen Bevölkerung haben es den Polen ermöglicht, mit der Ansiedelungskommission erfolgreich in Wettbewerb ju treten. haben den Verlust an Land, den die Tätigkeit der Ansiedelungs⸗ kommission ihnen zunächst brachte, nicht nur auszugleichen, sondern in einen Gewinn umzuwandeln verstanden. ergibt, daß von 1896 big einschließlich 1906, also in elf Jabren, in Westpreußen und Posen 76 457 ha mehr aus deutscher Hand in die
polnische übergegangen sind als umgekehrt, und wenn man dazu noch
bie polnischen Ankäufe in Ostpreußen, Pommern und Schlesien nimmt, so stellt sich der Gesamtverlust auf annähernd 100 000 ha. (Hört! hört Wer den Verhältnissen ferner steht wird sich ver⸗ wundert fragen, wie dies Ergebnis möglich ist, gegenüber den gewaltigen Staatsmitteln, die von der Ansiedelungskommission und dem Domänen fiakus für Ankãufe aufgewendet worden sind und mit denen sie ein Areal von
zirka a0 00 ha für den Staat erworben haben. Die Erklarung liegt darin, daß die polnischen Güterspekulanten und Parijelllerungginstitute in der
Lage sind, fast jedes von ihnen etworbene Gut vorteilhaft ju ver- werten. Denn der kleine polnische Mann, der fast ausnahmslos danach strebt, mit seinen Ersparnissen in der Heimat ein Stück Land zu erwerben, scheut sich vor harten Zahlungsbedingungen nicht und
«geblieben. Erst mit dem Jahre 1896 setzte eine energische 6 Parzelllerungstätigkeit und dann auch bald das Treiben der / Spekulanten ein, und von da an beginnt ein fast ununterbrochenes Ansteigen der Preise. 1895 zablte die Kommission noch 571 M pro Hektar, 1900 schon 809 4A, 1906 1383 ½ (rHört, hört!) In den letzten sechs Jahren also eine Preissteigerung um mehr als 700so,
Mangel an Land ab, so werden sie sich, zumal bei der lebhaften Agitation für überseeische Auswanderung, anderen Gebieten zuwenden. Hat aber ihr Strom erst diese veränderte Richtung angenommen, so werden wir ihn später nicht beliebig in sein altes Bette zurũcklenlen können.
Meine Herren, es steht für mich nach all diesem außer Zwelfel: die Tätigkeit der Ansiedelungskommission muß fortgesetzt werden, und zwar uneingeschränkt. Dazu brauchen wir alljährlich eine große Fläche Landes, und wir brauchen sie an der richtigen Stelle. Denn die Ansiedlung deutscher Bauern und Arbeiter erfüllt nur dann ihren nationalpolitischen Zweck, wenn sie in großen geschlossenen Gebieten erfolgt. (Sehr richtig! recht) Wir können nicht dulden daß die Polen durch eine rücksichtslose nationale Verhetzung den preußischen Staat in seinem Erwerb auf deutschen Besitz beschraäͤnken und daß hierdurch in Verbindung mit einer ungesunden Preistreibere der alte deutsche Privatbesitz in den Provinzen Posen und We stpreußen in der bedenklichsten Weise gelockert und seiner allmählichen Ver⸗ nichtung entgegengeführt wird. Wir können unsern Landbedarf in frelhandigen Ankauf nicht mehr decken, und daraus ergibt sich mi jwingender Notwendigkeit, daß ein eminentes Staatsinteresse die Chn⸗ räumung der Enteignungabefugnitz an die Ansiedelungskommission ti
Fläche wirklich erwerben, so würde er nach den jetzigen Preisen mindestens 25 Milliarden aufwenden müssen, und schon hieraus ergibt
Waffe der Enteignung nicht zum Angriff, sondern nur zur Ver⸗
st und deren gewaltigen Kräfte immer und überall dem politischen Kampfe gegen das Deutschtum dienen, mögen auch in den Satzungen Der Vereine und Genossenschaften nur wirtschaftliche oder gar pari⸗ titätische Grundsätze SZyweifel, daß die Leiter der Bewegung bewußt und planmäßig darauf
Sie
Die Besitzwechselstatistit
seit 1395 aber um 1420so Diese Preise interessieren nicht so sehr wegen ihrer Wirkung auf
die Rentabilität des Ansiedlungsunternebmens, die ich wegen seines indirekten Nutzens für den Staat auch jetzt noch für eine gute halte, sondern wegen der zunehmenden Lockerung des deutschen Grund⸗ besttzegß, die sie zur Folge haben. Im allgemeinen ist das nationale Pflichtgefühl unter den Grundbesitzern wie bei allen ostmärkischen Deutschen durch den Nationalitätenkampf geschärft worden. Wer ohne Grund — nur um Geldgewinns willen — deutschen Boden aufgibt, wird auch bei uns scharf verurteilt. Aber die Bodenständigkeit unseres deutschen Grundbesitzers in den Provinzen Westpreußen und Posen ist leider noch keine große. Auch unter den Deutschen gehen die Güter, jum Spekulationgobjekt ge= worden, von Hand ju Hand, nicht jum Vortell der Wirtschaft. Bei Erbtellungen wird gegenüber den lockenden Kaufangeboten, die niemals fehlen, die Neigung, den Besitz ju halten, immer geringer. Wie Kenner der beiden Provinjen mir versichert haben, gibt es in West⸗ preußen und Posen außer den Fideikommissen nur wenige Güter im Privatbesitz, die nicht sofort verkäuflich sind. Diese Bewegung greift deutlich erkennbar auch schon auf den alteingesessenen Bauernstand über; sie rüttelt damit an dem sestesten Funda⸗ mente des ostmärkischen Deutschtums und bedeutet lee ö efahr, die garnicht ernst genug genommen werden kann. 6. am schwersten der deutsche Großgrundbesitz bedroht. Er überwog im Jahre 1886 in der Provinz Posen den polnischen noch wum rund 70 o00 ha. Im Mai 1806 betrug das Uebergewicht noch rund 19 000 ha und wird wahrscheinlich inmwischen verschwunden sein. Die Folge ist in zahlreichen Kreisen eine Vernichtung oder Gefährdung der deutschen Kreistagsmehrheit, und die Polonisierung der Kreistage gefährdet wiederum die Stellung der Deutschen in anderen Selbst⸗ verwaltungsorganen, deren Zusammensetzung von der Wahl der Kreiz⸗ tage abhängt. Aus dem deutschen Großgrundbesitz deckt nicht nur die Anstedelungekommission, sondern auch die polnische Kolonisation in der Hauptsache ihren Bedarf an Land. Im Jahre 1905106 verlor 1. B. der polnische Großgrundbesitz nur 3421 ha, der deutsche 26 171 ha. Geht es so weiter, so wird in 20 Jahren voraussichtlich der deutsche Großbesitz nur aus Fidelkommissen und Domänen bestehen und gegen⸗ über dem polnischen sich in verschwindender Minderheit befinden. Diese Entwicklung wird auch durch die Regulierung des Großgrund⸗
fordert. (Große Unruhe und lebhafte Zurufe bei den Polen. Stht richtig! bei den Nationalliberalen.)
Der Gedanke, meine Herren, ist nicht neu. ¶ Widerspruch) Schon mein großer Amtsvorgänger Fürst Bismarck hat ihn in sehner Rede vom 28. Januar 1886 erwähnt, und ich glaube mit ihm, daß an det verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Maßregel ein Zweifel nickt besteht. (Dhol bei den Polen.)
Nun fragt es sich', sagte damals Fürst Bie marck, ob Preußen in selnem und des Deutschen Reiches Interesse nicht unter Um ständen in der Lage sein sollte, lo0 Millionen Taler aus zugeben, um die Güter des polnischen Adels dafür zu gewinnen, kur! in gut — sagte Fürst Bismarck — um den Adel ju exproprllertt. Das klingt ungeheuerlich; aber wenn wir für eine Eisenbahn ey proprlieren und die Häuslichkeit stören, Häuser und Kirchhöse durch brechen, lediglich jur Bequemlichkeit einer Eisenbahngesel⸗ schaft, wenn wir expropriieren, um eine Festung zu bauen, un eine Straße in der Stadt durchzuschlagen, wenn nir ganje Stadtviertel expropriieren, wie in Hamburg, m einen Hafen ju bauen, Häuser, die seit Jahrhunderten stehen abbrechen: warum soll dann unter Umständen nicht ein Statt um seine Sicherhelt für die Zukunft zu erkaufen und die Unruh
Verkehr, ist die Sicherheit für die Gesamtheit nicht ein höhere Zweck wie die Befestigung eines einzelnen festen Platzes? — 1 soll dann nicht ein Staat unter Umständen ju diesem Mitte schreiten?“ So damals Fürst 6 ö welß nun sehr wohl, meine Herren, . auf Widerspruch gestoßen sind, und ich will nicht gehen n, daß dieser Widerspruch mir unverständlich ist. Fürst e, , i. fügte damals hinzu: die k n, , g. . en, een, ug icke noch nicht, so welt zu gehen, und deutete damit an, . e. Eingriff von so ungewöhnlicher Härte selbs men i i erst entschließen dürfte, wenn alle anderen Mittel zur wein, , . der als notwendig erkannten Ansiedlungapolitik versagt hätten. . Herren, nach der Ueberzeugung der Königlichen Staatgregierung dieser Zeitpunkt jetzt gekommen. ö Wir haben auf das gewissenhafteste geprüft, ob wir die
daß diese Ausführungen
. hinarbeiten, nicht nur Polen und Deutsche ju trennen, sondern den letzteren den Aufenthalt in den Ostmarken durch feindselige Haltung
Widerspruch bei den Polen; . ationalliberalen. Es ist unzweifelhaft, daß der von polnischer Seite geflissentlich verschärfte Gegensatz jwischen beiden Nationalstäten besentlich dazu belträgt, den Widerstand der Deutschen gegen die octenden Preisangebote für ihren Grundbesitz zu schwächen. Nicht von eutscher, sondern von polnischer Selte wird eine Verdrängungspolitik trieben in stiller, unauffälliger, aber desto wirksamerer Weise. öBGtigt recht) Meine Herren, bolgendes erreichen: Hon eintreten würde, wenn nicht eine Senkung, wohl aber eine Ftabilisierung der jetzigen Grundstäckspreise erftelt würde.
los zu werden — ist die Sicherheit nicht ein hoͤherer Zweck all de
daß nnn
Von einer Ausrottung oder Verdrängung kann nicht dte Rede sein, meine Herren! Der polnische ländliche Grundbesitz in Westpreußen und Posen beträgt zur Zelt rund 1ů? Millionen Hektar und hat sich in den letzten Jahren ständig vermehrt. Wollte der Fiskus diese
sich die Unausführbarkeit dieses Gedankeng. Wir werden die scharfe
teidigung des Deutschtums gebrauchen. (Helterkeit bei den Polen.)
Gegenwärtig liegt es tatsächlich so, daß der deutsche Grundbesitz, soweit er nicht unter Fideikommißbestimmungen oder Ansiedlerrecht steht, allmahlich von den Polen und der Ansiedelungskommission auf⸗ gejehrt wird.
Das Polentum hat sich unter dem Schutze der Gesetze, ing⸗ besondere auf genossenschaftlichem Gebiete, eine Organisation geschaffen, deren konsequente Durchführung und einheitliche Leitung erstaunlich
proklamiert werden. Eg unterliegt keinem
allmählich zu verleiden und sie aus dem Lande hinauszudrängen.
Sehr richtig! rechts und bei den
(Sehr wir wollen mit der Enteignung nur Erstens: Ruhe auf dem Gütermarkt, die
Diese wird sobald die Ansiedelungskommission nicht mehr wie tzt genstigt ist, sozusagen atemlos, hinter jedem Gute, dessen
bedarf, herjulaufen. Zweltenzs: die Möglichkeit eines lan mäßigen Vorgehens der Ansiedelungekommission, und ltteng die Heranziehung auch des polnischen Be- hes jur Deckung dez Landbedarfs für das iz: Interesse des ztaates notwendige Ansiedelunggsunternehmen. Darin liegt keine ngerechtigkelt (Heiterkeit bei den Polen), und ich glaube, daß allen jon die Möglichkeit der Enteignung wieder dazu führen wird, daß
Ansiedelungskommission auch polnisches Land freihändig erwerben nn. Verteilt sich der Landerwerb einigermaßen gleichmäßig auf den jesttãz beider Natlonalitäten, so würde das nur dazu führen, daß der kutsche Besitz dem polnischen die Wage hält, anstatt daß jetzt tat. Hlich eine Beseitigung det deutschen Grundbesitzes sich langsam, aber mne staatliche Gegenmaßregeln unaufhaltsam vollneht.
ian. Herren, daß trotz dieser Erwägungen gegen diese Vor— ge der Königlichen Staatgzreglerung auch bei Anhängern unserer sedelungsvolitik in diesem hohen Hause Bedenken bestehen werden, ch voraus. Aber ich kann nur wiederholen: die Königliche känteregierung hat lange und ernstlich und gründlich erwogen, ob sie . Falle die Anwendung der Enteignung verantworten kann, sie ist zu der Ueberzeugung gelangt, daß sie diese Mahßregel nicht
U ö, kann, sondern daß dieser Schritt unbedingt not
Neine
rreicht werden,
Bewohnern.
Sitzung am ordnung:
angebote, auch we denen sie großen Königs, Erwerbung der
setzung für die
deutscher Leute erk
polnische Agitatio
empfunden wird. Bis dahin ist Ziel nur erreichen,
Präsident v reit
Abg. Glatzel
wird, schon am Freltag in die Beratung dieser Vorlage einjutreten. Man müßte wenigstens einen Tag die Vorlage Fraktionen müßten ein bis zwei Tage darüber gebe also anheim, ob man nicht lieber erst am Montag die erste ratung vornehmen sollte. Abg. Dr. von Heydebran Sie, es beim Vorschlage des Lesung werden doch nur die a die Vorlage höchstwahrscheinlich elner Kommifflon überwiesen werden wird, so wird man dort die Einzelheiten prüfen können. 5. Beschleunigung der Sache bin ich on am
reitag. Abg. Freiherr
Namen melner Freunde schließe i rednerg an.
Abg. Herold
den gegen tand am
Abg. Dr. Friedberg (nl) hat Präsidenten au erst um 12 Uhr beginnen lassen; er läßt jedoch seinen schlag fallen, nachdem der daß es sich empfehle, daß schön zwei Stunden vor Beginn der wichtigen Rei verhandlungen arbeite.
Abg. Schlu
latze 6 uk
(Prãäsidentenwah
1 1
politlk nicht aus den festen und bewährten Bahnen drängen lassen, in sich bewegt.
trüber Zeit verloren hatte. Landesteile an den preußischen Staat eine energische Ansiedelung
ebensogut wie die Polen, daß wir unser Ziel nur erreichen können, wenn wir zunächst im Grundbesitz in allen wichtigen Punkten dem Deutschtum zum Uebergewicht verhelfen. Ist dieses Uebergewicht erst dauernd gesichert und als unerschütterlich anerkannt, dann wird auch, wie ich hoffe, das Polentum die Hoffnung auf Logreißung dieser Ge⸗ biete vom preußischen Staat endgültig aufgeben, dann wird die groß ⸗
Friedrich Wilhelms III. Wort ‚Deutschland wirklich gewonnen haben, was Preußen erworben hat“, dann wird auch manche Maßregel weg⸗ fallen können, die jetzt unseren polnischen Mitbürgern lästig ist und von ihnen angeblich als Verletzung ihrer nationalen Empfindungen
streben. Auf diesem Gebiete gibt es für den preußischen Staat kein Zurück. An dieses hohe Haus aber richte ich die Bitte: Helfen Sie uns vorwärts durch Annahme dieses Gesetzentwurss; damit dienen Sie nicht nur dem Deutschtum in unserer Ostmark, sondern besser als mit halben Maßregeln auch dem Frieben in ihr und damit allen ihren (Lebhaftes Bravo! liberalen, Zischen bei den Polen, wiederholter Beifall und wieder⸗ holtes Zischen.)
ahl der Präsidenten und Schriftführer und erf Beratung der Ostmarkenvorlage. chriftfuhrer und erfte
nn sie noch so gut gemeint sind, unsere Ostmarken⸗
Wir halten fest an den Maxrlmen des der durch seine im Jahre 1772 erfolgte Nation das Erbe wiedergab, das sie in Er hat als die erste Voraus— dauernde Angliederung der ehemals polnischen
annt und sofort in Angriff genommen. Wir wissen
n iur Ruhe kommen, dann wird nach König
aber noch ein weiter Weg, und wir können unser wenn wir ihm unermüdlich, stetig und mutig zu⸗
rechts und bei den National-
on Krö
er schlägt hierauf vor, die nächste ag, den
.d. M., abzuhalten mit der Tages⸗
(nl); Ich weiß nicht, ob es jweckmäͤßig sein
studieren, und die eraten können. 3* e⸗
dund der Lasa (kons.): Ich bitte räsidenten ju belassen. Bet der ersten gemeinen Gesichtspunkte erörtert. Da
Im Interesse für eine Beratung der Vorlage
und Neukirch (frkonss: Im mich den . 1 Vor⸗
Gentr.): Auch wir haben keinerlei Bedenken, über
reitag zu verhandeln.
ͤ gegen den Voerschlag des nichts einzuwenden, möchte aber die Sitzung or⸗ Präsident darauf hingewiesen hat,
das Abgeordnetenhaus am Freitag Stags⸗
von Zedli
l zieht hierauf auch seinen Vorschlag zurück.
Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr. 23 Lesung der O lu ter rer ge)
schriften unter a und h folgende Ig schefften:
Die Cinfuhr von Tieren, die an einer übertragbaren Seuche leiden, und von verdächtigen Tieren (5 1 Abf. ) ist . 2. selbe gilt für die Kadaber und Teile don Tieren, die an einer Über- tragbaren Seuche gefallen sind oder jur Zeit des Todes an einer solchen gelitten haben oder seuchenverdächtig ewesen sind, endlich für Gegenstände jeder Art, von denen nach den Umstaͤnden des Falles an⸗ zunehmen ist, daß sie Träger des Ag ec lun astofft sind.
a. Zum Schutze gegen die Gefahr der Ginschleppung von übertrag⸗ baren de, . der Haustiere aus dem Auslande . der Verkehr mit Tieren im Grenjbejirke solchen Bestimmungen unterworfen werden, die geeignet sind, im Falle der Cinschleppung einer Weiterberbreitung der Seuche vorzubeugen. Die Bestimmungen fan soweit erforderlich, auch auf tierische Erjeugnisse und Rohstoffe, sowie auf folche Gegen stände auszudehnen, die Träger von Ansteckungtzstoffen fein können. Auch kann für die Grenibeꝛirke eine Revision det vorhandenen Vleh—= bestandes und eine regelmäßige Kontrolle über ben Ab- und Zugang von Vieh angeordnet werden. z 7
Wenn in dem Ausland eine ,, , Seuche der Tiere in einem für den inländischen Viehbestand be rohlichen Umfange herrscht oder aughricht, so kann die Einfuhr lebender ober toter Tiere tierischer Erzeugnisse oder , . sowie von Gegenständen, die Trůger des Ansteckungsstoffs sein önnen, aus dem von der Seuche en,. Ausland allgemein oder für bestimmte Grenzstrecken verboten der . Beschränkungen unterworfen werden, die die Gesahr einer Ein- chleppung ausschließen oder n,.
88.
Von dem Erlasse, der Aufhebung oder Veränderung einer der in den S§ Sa, 7 bezeichneten Anordnungen ist unverzüglich dem Reicht. lantzler Mitteilung ju machen. Die verfügten Be chraͤnkungen und Verbote sind ohne Verzug öffentlich bekannt zu machen.
6) Die Ueberschrfft des Abschnitts I hat zu lauten: ‚Be⸗ kämpfung von Vieh seuchen im Inlande.“
7) An die Stelle der 55 9, . treten folgende Vorschriften: Bricht eine Seuche aus, auf die sich die Anzeigepflicht erstreckt 8 19), oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen
euche befürchten lassen, so hat der Besitzer des betroffenen Vieheg unverzüglich der Polijeibehörde oder einer anderen von der Landes- regierung zu bezeichnenden Stelle Anzeige zu machen, auch die kranken und die verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der An— steckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten. Die gleichen ichten hat, wer in Vertretung des Besitzers der Wirtschaft vorsteht, wer Vieh in Obhut hat (Hirt, Schäfer, Schweller. Vlehpfleger uw.) und wer mit der Aufsicht heaustra t ist, ferner fur die auf dem Trangzport befindlichen Tiere deren Beglelter und für die in fremdem Gewahrfam befindlichen Tiere der Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weideflächen. Zur unverzüglichen Anzeige sind auch die Tierärite und alle Personen berpflichtet, die sich mit der Augübung der Tierbeillunde oder mit der Kastratlon von Tieren beschäftigen, in= leichen die Fleischbeschauer einschließlich der Trichinenschauer, ferner die ersonen, die das Schlaͤchtergewerbe betreiben . solche, die sich gewerbz⸗ mäßig mit der Bearbeitung, Verwertung oder Beseitigung geschlachteter, ge= töteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile beschäftigen, wenn h bevor ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat, don dem usbruch einer der ,, unterliegenden Seuche (5 10) oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchlen lassen, Kenntnis erhalten.
10.
Seuchen, auf die sich die ann Ley int erstreckt, sind: 1) Milz- brand, Rauschbrand, Wild und Rinder seuche; 2) Tollwut; 3) Rotz; 4) Maul und Klauenseuche; 5) ,, des Rindviehs; 6) Pocken⸗ euche der Schafe; 7) Beschälseuche der Pferde, Blägchenausschlag der
ferde und des zin ee, . gi und der 96 k und chwe gef. 19 Rotlauf der Schweine ein⸗ schließlich des Nesselfiebers (Backsteinblattern; 11) Geflügelcholera und Hühnerpest; 12) Tuberkulose des Rindviehs, 6 sie ö. in der Lunge in vorgeschrittenem Zustande befindet oder Guter, Gebärmutter oder Darm ergriffen hat. Der . ift befugt, die Anzeigepflicht auch für andere Seuchen einzuführen und für ein zelne Seuchen widerruflich aufzuheben.
z Herren, der preußische Staat würde seine oberste Pflicht, it der Selbsterhaltung versckumen, wenn er gegenüber den * ren, die das ostmärklsche Deutschtum bedrohen, die wirksamste bmaßregel, die Ansiedelungspolitik, in dem Augenblicke aufgeben
wo sie anfängt, dauernde Erfolge zu verheißen. Das wäre
' Schwenkung in unserer Ostmarkenpolitik, die alles übertreffen de, was der angel an tig) Da
n eignung umgehen und mit milderen Gesetzesbestimmungen auslommi, n ; ö. haben erwogen, ob nicht eine Beschränkung 2 eignung auf die Fälle des Besttzwechsels möglich wäre, ob 64 gesetzliches Vorkaufgrecht des Staates oder das in letzter Zeit his erörterte Ginspruchtrecht gegen Grundstückzverkäufe genügen 2 Ich selbst habe, obwohl dieser Gesetzentwurf schon durch die , vom 8. Januar 1907 angekündigt war, seine Einbringung H verzögert, um nochmals eine gründliche Untersuchung aller . tracht kommenden rechtlichen und tatsächlichen Verhäͤltnisse vorn
trägt die Restkaufgelder in der Regel in kurier Frist ab. So ist es den Parzelllerungsunternehmern möglich, ihr Betriebskapital schnell und meilst mit Gewinn umzusetzen. Darin hat auch die Ansiedelungt⸗
1904 eine durchgreifende Aenderung nicht eintreten lassen, ; 3 eit, der , me, . Oberverwaltungsgerichts nur die Er⸗ Daneben macht sich die eigentümliche Erscheinung bemerkbar, daß
richtung neuer Wohnplätze von einer Genehmigung abhängig macht, , h J . . ö 4 wird. eden, nicht aber die Auftellung von Gütern unter Verwendung der vor erschwer . , r, , , ? und Westpreußen kennt, ist es klar, daß uns m handenen Insthäuser. Ebensowenig wird die Veräußerung von Par⸗ un , barte Kleinbesitzer von dem Gesetz getroffen. Die sich siedlungen nicht ge ⸗ me. seen, zr fran e. Arbelter und Kleinbauern nach tums im polnischen Meere bilden, und unbedingt notwendig ist die
3 Der 5 11 fällt weg. 9) An die Stelle des § 12 6. folgende Vorschriften:
Ist eine 6 erfolgt (§§ 9, 10) oder der Ausbruch einer Seuche oder der Verdacht eines , onst zur Kenntnitz der Polizeibehörde gelangt, so hat diese sofort den beamteten Tlerarft zuzunlehen (v9gl. jedoch 5 15) und ir e dafür zu sorgen, daß d
kranken und, ab 2 von der Tuberkulose (5 10 pf 1 Nr. 19), auch die perdachtlgen ere mit anderen Tieren nicht in Berührung kommen. Der beamtete n hat die Art, den Stand und die Ursachen der Krankhelt zu ermitteln und sein Gutachten darüber abzugeben, ob durch
besitzes und seine Stellung unter Ansiedlerrecht ohne Sanierung des Gütermarktes nicht aufjuhalten sein; denn bel weiterem schnellen Steigen der Preise wird der Anrein zur Veräußerung immer stärker.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reich stage ist nachstehender Entwurf eines etzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ r und Unterdrückung von BViehseuchen, zugegangen:
11. Das Gesetz vom 23. Juni 18801. Mai 1894, betreffend die Ab=
wehr und Unterdrückung von Vi . ,, on Meichsgesetz ö
G we preußische Staat in der Vergangenhelt leider durch Artike
Konsequenz auf diesem Gebiete verabsäumt hat. (Sehr mit würden wir den festen Wall einreißen, der der vor⸗