Gebiete Rechtzeinheit bestehen und das Gesetz in diesem Sinne gẽändert werden. Cin Schutz des Bauhandwerkts ist nicht möglich ohne eine gewisse Belastung der ganzen Bevölkerung durch die ent⸗ ftehenden Unkosten. Es wird eine Verteuerung des Bauens und der Miete eintreten. Trotzdem halte ich ein gesetzliches Eingreifen für notwendig. Die Wohnungsmieten sind bisher schon gestiegen ohne dieses Gesetz infolge des Bodenwuchers. Will man einer Steigerung der Wohnüngsmiete aus dem Wege gehen, man dem Grund. und Bodenwucher ernstlich begegnen. . Abg. Dove (fr. Vgg.): Auch wir sind bereit, in einer Kom= mission an einer Bessergestaltung des Entwurfs mitzuarbeiten. Daß auch die Reglerung zu dem Entwurf kein rechtes Vertrauen hat, zeigte die Rede des Staatsfekretärs. Das Gesetz selbst gibt uns Fingerzeige, daß es kein rechtes Vertrauen dazu hat, das Problem gelöst zu haben, denn sonst wäre es nicht abzusehen, warum eh den Unterschied zwischen Neubauten und Reparaturbauten macht, und weshalb es erst einer besonderen landesherrlichen Verordnung be⸗ dürfen soll, um den Zustand herbeizuführen, der als ein Vorteil für das Handwerk hingestellt wid. Es handelt sich ja hier um die Ver⸗ hängung einer Art zivilrechtlichen Belagerungszustandes. Schon der Abg. Br. Junck hat hervorgehoben, daß vielleicht einzelne Staaten überhaupt nicht zu einer solchen Verordnung kommen, die das Gesetz in Kraft setzt. Der Erfolg des Gesetzes wird sein, daß nur noch vermögende Leute sich der Bautätigkeit werden zuwenden können, und einer ganzen Anzahl von Bauhandwerkern, die sich emporgearbeitet haben, der Weg 6 36 . ein . von Prozessen entstehen wird, ist mit Sicherbeit vorauszusehen. ö n, Herzog (wirtsch. Vgg) legt eine Statistit auf den Tisch des Hauses nieder, die auf unbedingt zuverlässigen Verlustziffern des Bauhandwerks beruhe. Seine Bedenken xichteten sich dagegen, daß das Gesttz nur für Neubauten Geltung haben sollte, die alten Stadt⸗ teile also damit ausgeschlossen wären, ferner dagegen, daß für die landesherrlichen Verordnungen nicht wenigstens gewisse Richtlinien festgelegt seien, wofür die Vorschrift genügen würde, doß rie Hand- werkerkammern anzuhören wären, die zuverlässige und sachverständige Berater seien. Der § 4 (Hinterlegung der Kaution) genüge nicht, um den Baugläubigern die Befriedigung ihrer Ansprüche zu gewähr seisten. Gs gebe noch Mittel und Wege, auf denen sich dieser Zweck praktischer und einfacher erreichen lasse. . Abg. Werner (d. Reformp): Ich habe zuerst diese Frage Stand wird so ausgewuchert
Kein anderer ; Für den guten Willen müssen wir
so muß
hier angeschnitten.
wie das Bauhandwerk. gi der Regierung dankbar sein. Es wird unsere Sache sein, in der
Kommission dafür zu sorgen, daß etwas Brauchbares zustande . Bauschwindel hat sich in geradezu groteskem Lichte gezeigt. Es gibt Unternehmer, die überbaupt kein Geld haben. Auf dem platten Lande existiert ein solcher Bauschwindel nicht; da sieht man sich die Leute ganz genau an. Tausende von Existenzen sind durch die grassterende Bauwut vernichtet worden; wir haben lange genug auf eine Abhilfe gewartet, jetzt muß Ernst gemacht werden. Leben und leben laffen muß auch für das Handwerk gelten.
Abg. Seyda (Pole): Wir stehen dem Grundgedanken des Ge⸗ setzes, dem ehrlichen Handwerk Schutz gegen die gewissen ose Aus⸗ beutung des Kapitals zu gewähren, sympathisch gegenüber. Wir haben aber schwere Bedenken. ob das Gesetz nicht den entgegengesetz len Erfolg haben wird. Es könnte ehrlichen, aber wenig bemittelten Unternehmern der Betrieb durch das Gesetz erschmert werden. Der Entwurf stellt sich als eine unpolitische Vorlage dar. Für uns Polen hat sie aber einen politischen Beigeschmack, weil zu erwarten ist, daß sogar neue Behörden geschaffen werden, die auf das Baugewerbe einen sehr erheblichen Einfluß haben. Jedes Erweitern der Machtbefugnifse der Behörde kann auf dem Gebiete der Konsense dazu führen, daß wir Polen als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Ist es doch in Posen dazu gekammen, daß für die Polen beinahe ein modernes Ghetto geschaffen ist, da das Festungẽgelande uns entzogen wird. Vestigia terrent! Unsere endgültige Stellung zu dem Entwurf behalten wir uns vor,.
Äbg. Wie land (d. Volksp): Ich wünsche vor allem von dem Gesetz eine leichter faßliche Formulierung, So, wie er dasteht, ist der Ent ˖ wurf für die Handwerker und vielleicht auch für andere nicht ver⸗ ständlich. Auch außerhalb Berlins, in kleineren Orten, kommen die gerügten Schädigungen von Bauhandwerkern vor, auch sie bedürfen eines Schutzes. Ich bitte Sie, das Gesetz nicht kurz abzuweisen, sondern in der Kommission sich zu bemühen, ein brauchbares Gesetz zustande zu bringen.
Damit schließt die Diskussion.
Zur Geschäftsordnung erklärt der
Abg. Göring (Gentr.): Auch ich hatte die Absicht, als Hand⸗ werkzmeister zu sprechen, ich habe aber auf Wunsch des Präsidenten davon Abstand genommen. . .
Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Erste Lesung des Etats für 1908 und der Flottenvorlage.)
Preuszischer Landtag. Herrenhaus. 2. Sitzung vom 27. November 1907, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stehen nur geschäftliche Mit⸗ teilungen. ö .
In das Haus sind neu berufen: Fideikommißbesitzer Graf von Moltke⸗Ereisau, Staatsminister Dr. von Studt, Ober⸗ landesgerichtspräsident, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Hagens, Dberverwaltungsgerichtspräsident Peters, Rittergutsbesitzer von Lipski, Majoratsbesitzer fei von Schrötter, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Althoff, Oberlandesgerichtspräsident Dr. von Plehwe, Oberbürgermeister Dr. Ackermann⸗Stettin und Amtsrat und Rittergutsbesitzer von Jordan.
Neu eingetreten sind die schon früher berufenen Herren Wirklicher Geheimer Rat Dr. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernige⸗ rode und Wirklicher Geheimer Rat Becker. .
Verstorben sind die Mitglieder: von Nitykowski⸗Grellen,
erzog von Pleß, Freiherr von Durant. gare ne. Justizrat, 5 or Dr Dove, Fürst zu Wied und Geheimer Justizrat, rof ür Dr. Dernburg. ö
Grster Viiepräsident Freiherr von Manteuffel teilt mit, da am gif. en . Praͤsidenten des Hauses Fürsten zu Wled ein Kranz namens des Herrenbauses niederlegt worden sei und daß die Fürsfin zu Wied für diese Teilnahme innigsten Dank telegraphisch ausgesprochen habe. An der Beisetzung des verstorbenen Geheimrats Bernburg habe daz Präsidlum nicht ieilnehmen können, jedoch der Tochter des Verstorbenen die Teilnahme det Hauses ausgesprochen.
Das Haus ehrt das Andenken der Verstorbenen durch Erheben. 1 . u Quäͤstoren ernennt der Präsident die Dr. Ittenbach und Graf von Hutten⸗Czapski. n die Matrikelkommission wird an Stelle des verstorbenen Gehelmen Justizrats Dr. Dernburg der Geheime Justizrat, Professor Dr. Loening gewählt. Eingegangen sind Gesetzentwürfe, betreffend die Er⸗ weiterung des Landes polizeibezirks Berlin (Einbeziehung von
Herren
Gemelnde Lichtenberg im Kreise Niederbarnim d
direktion in Potsdam. ö n werden später in ein⸗ maliger Schlußberatung erledigt werden. Ehn der Sitzung B/ Uhr. Nächste Sitzung un⸗ bestimmt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der dem Herrenhause zugegangene Entwurf eines Gesetzes, 1 die Erweiterung des Landes⸗
polizeibezirks Berlin, lautet, wie folgt:
81. . Dem Landespolizeibenirk Berlin tritt der Bezirk der Stadtgemeinde Lichtenberg und der Bezirk der Tindgemeinde Boxhagen⸗Rummelsburg hinzu. Vle Vorschriften des Gesetzez vom 13. Junt 1500, betreffend die Polizeiverwaltung in den Stadikreisen Charlottenburg, Schöneberg und Flirdorf ( Gesetzsamml. S. 2) finden auch auf diese Bezirke Anwendung, hinsichtlich der Gemeinde Boxhagen⸗Rummelsburg mit der Maß⸗ gabe. daß auch dle Zuständigkeit des Landrats und deg reis ausschusses des Kreisesß Niederbarnim in polizeilichen Ange⸗ legenbellen auf den Poltjeiprästdenten und auf den Bezirks-; ausschuß ju Berlin üͤbergeht und daß ortepolizeiliche Vor⸗ schriflen (38 5 ff. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom I. Mäc i550 Gesetzsamml. S. 266) nicht mehr der Zustimmung der Femeindevertretung (5 512 der Kreisordnung vom 13. Deiember 1572 19. Mär; 1881 1Gesetzsamml. S. 179) bedürfen, sondern daß in dieser Hinsicht die für die Stäbte geltenden Vorschtiften des 8 143 des Gefetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzfamml. S. 195) maßgebend 6 sollen.
Dieses Gesetz teitt mit dem 1. April 1908 in Kraft.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Durch Allerböchste Kabinettsorder vom 15. Oktober 1907 ist der . der . ordnung vom 30. Mai 1853 gestattet worden. Mit dem April 1998 wird äst etwa 56 090 Einwohner zählende Stadt aus dem Landkreise Niederbarnim ausscheiden und einen eigenen Stadtkreis bilden Die Folge dieser Veränderung ist, daß mit dem erwähnten Zeitpunkte das Gesetz vom 172. Juni 1889, betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreifen Teliow, Riederbarnim usw. an den Polijelpräsidenten zu Rerlin, (Gesetzsamm!. S. 129) seine Anwendbarkeit auf den Bezirk der Gemeinde Lichtenberg, woselbst es gegenwärtig Geltung Fat, versiert. Es würde sich dann iwischen dem mit Lichtenberg in engem Zusammenhang stebenden Beiirke des Stadtkteises Berlin und verschiedenen an den Bezirk von Lichtenberg andererseits angrenjenden Ortschaften des Landkreifes Niederbarnim, in welchen gemäß dem Gesetze vom 12. Juni 1859 der Königliche Polizeipräsident von Berlin wichtige ortepolijesliche Befugnisse ingbesondere auf dem Gebiete der Sicherheits polisei ausübt, ein umfangreicher Ortspolijeibezirk mit rein kommunaler Pol ljeiverwaltung einschieben und damit die als ein dringendes Bedürfnis anerkannte und gesetzlich geregelte Einheitlichkeit der Polijeiverwaltung in der Haupt- und Residenzstadt Berlin und ihren Vororten durch⸗ brochen und in ihrer vollen Wirksamkeit erheblich beeintrãchtigt werden. Um das Eintreten eines solchen in hobem Grade unerwünschten Zustandeg zu verhindern, und da in dem Bezirke der Gemeide Lichtenberg gegen⸗ wärtig schon in polizeilicher Hinsicht im allgemeinen gleichartige Ver- hältnisse besteben, wie in den Startkreisen Charlottenburg, Schöne⸗ berg, Dt. Wilmergdorf und Rirdorf, soll in Lichtenberg mit hem Tage des Ausscheldeng dieser Stadtgemeinde aus. dem Kreise Riederbarnim, wie dies seinerzeit auch in den Städten Schöneberg, Dt. Wilmersdorf. und Rirdorf geschehen ist, an Stelle der kommunalen eine staatliche Polizeiverwaltung und zwar in der Gestalt einer besonderen Könialichen Polizeidirektion einge⸗ richtet werden. Auch soll dieser Poljeidirektion der Benirt der an näbernd 33 000 Einwohner um fassenden Landgemeinde Boxhagen⸗ Rummelsburg wegen ihreg engen Zusammenhanges mit dem Bezirke des Stadtkrelses Berlin und der Stadtgemeinde Lichten—⸗ berg und well daselbst ebenfalls im ganzen gleichartige Ver⸗ bälknisse in polizeilicher Hinsicht bestehen, unterstellt werden. BDiefe in Gemäßheit des 8 2 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Gesetzlamml. S. 265) von dem Minister des Innern zu treffende Maßnahme macht die Einbeziehung der Be⸗ zirke ber Stadtgemelnde Lichtenberg und der Landgemeinde Boxhagen⸗ Rummelsburg in den Landespolizeibezirk und Lie Ausdehnung der Vorschriften des Gesetzes vom 13. Juni 1909 (Gesetzsamml. S. 247) auf diese Gemeindebezirke erforderlich. Außerdem ist es nicht zu umgehen, die Zuständigkeit des Landrats und des Kreisausschusses des Kreises Niederbarnim in dem Bezirke Gemeinde Boxhogen . Rummelsburg, soweit polizeiliche Angelegenheiten in Betracht kommen, auf den Polizeipräsidenten und den Bezirke⸗ autzschuß zu Berlin ju übertragen. Es empfiehlt sich, unter den obwaltenden Verhältnissen ferner die Bestimmung des § 512 der Kreitzordnung vom 13. Dezember 1872 wegen Einholung der Zu⸗ stimmung zum Erlasse ortspolijellicher Vorschriften (58 5 ff. des Ge—⸗ setzeg über die Polizeiverwaltung vom 11. Märj 1850) durch dle Vor⸗ schrfften im 5 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung pom 30. Juli 1883 zu ersetzen. Diese Neuregelung sieht der vor⸗
liegende Gesetzentwurf vor.
Der gleichfalls dem Herrenhguse vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebertragung polizei⸗ licher Befugnisse in Gemeinde⸗ und Gutsbezirken der Umgebung von Potsdam an den Königlichen Polizeidirektor zu Pots dam, hat nachstehenden Wortlaut:
§1.
Der Minister des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Provinzialratz die ortspolizeiliche Zuständigkeit des Königlichen Polizei⸗ sirektors zu Potsdam auf Gemeinde und Gutsbezirke der Amtsbezirke Plantagenhaus im Kreise Zauch-⸗Belzig, Nowgwes, Klein⸗Glienicke,
olsdamer Forst und Pfaueninsel im Kreise Teltow, und Bornim, ladow, Fahrland, Bornstedt und Sanssouci im Kreise Osthavelland zu erstrecken. Autgeschloffen hiervon ist die Bau, Gesundheits, Ge⸗ werbe, Schul⸗ Markt⸗, Melde, Paß, Feld., Jagd, Forst , Gesinde⸗, Armen, Wege⸗, Wasser, n e umd Feuerpol ei.
Gegen die polizeilichen Verfügungen des Königlichen Polizei direktorg zu Potsdam findet gemäß den Vorschriften der §§ 127 ff; des Gefetzeg Über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 1965) die Beschwerde an den Regierungepräsidenten oder die Klage bei dem Denlrtann g suß statt.
Zu den Kosten, welche dur die Verwaltung der dem König⸗ lichen Poltzeldirektor in Potsdam übertragenen Angelegenheiten ent⸗ stehen, haben die Gemeinden und w keine Beiträge zu leisten.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlichen Anordnungen und An⸗
weisungen.
der
vergehen und anderen Angriffen auf Personen und Eigentum bemenn macht und auch die dafelbst gelegenen Königlichen Besitzungen Schföser sowie deren Bewohner in Mitleidenschaft zieht, Rn kommt, daß die polizelliche Ueberwachung der Umgegend von Pohhsh durch die zerstrtute Lage der vielfach durch größere Garlen. n Waldanlagen Letrennten menschlichen Wohnplätze besonder erschn wird. Viese Verhältnisse lassen es dringend geboten ersche den fraglichen bedrohten Gebieten einen stärkeren polizeilichen Stn angebeshen zu lassen, als ihn die bestehenden ländlichen Pn berwaltungen in ihrer ,, und mit ihren beschrinh Mitteln Und Kräften ju leisten imstande sind. Selbst eine n einiger Zeit vorgenommene Verstärkung der Gendarmerie in sn Bezlrlen hat fich hierzu nicht als zulänglich erwiesen. Dem zun getretenen nicht nur vorübergehenden Bedürfnisse läßt sich nach gemachten Erfahrungen nur abhelsen, wenn die Handhabung der Sg heitspolizei daselbst in eine, und zwar in die Hand einer staallit⸗ mit ausreichenden und i r itn Cxekutivkräften ausgerüsteten Hehn gelegt wird. Diese Möglichkeit bietet sich durch Uebertragung derb polizeilichen Juständigkest auf dem Gebiete der Sicherheitgpolties in fraglichen Gemeinden und Gutsbezirken an den Königlichen Pol heidi u, zu 'Potzdam in ähnlicher Weise, wie dies in dem Gesetze un 12. Fun 1889 binsichtlich der Berliner Vororte durch Uebertta⸗ beftimmter polizeilicher Befugnisse an den Poltzeipräsidenten ju Bu geschehen ist. Eine solche Regelung, welche bei dem varliege, Mangel der Voraussetzungen des 8 2 des Gesetzeg über die Pol derwallung vom 11. März 1850 nur im gesebhlichen Wege erschn kann, bejweckt der vorliegende Gesetzentwurß, nach welchem der Mn des Jnnern ermächtigt werden soll, mit Zustimmung des Prodin rats die ortapolizeiliche Zuständigkeit des Königlichen Pol ieidirelh zu Potsdam in dem angegebenen Umfange je nach dem auftreten Bekrärfniffe auf Gemeinden und Gutsbezirke, der im S' aufesthtn der Stadt Potsdam benachbarten Amtsbezirke auszudehnen. Da die Sicherheit spolizei kein unzweifelhaft festste hender, vielm ein verschledener Auslegung fähiger Begriff ist, so empfiehlt es nach dem Vorgang in dem Gesetz vom 12. Juni 1889, die Begrem̃ der materiellen Zuständigkeit des Polizeidirektors negativ, nämlich n Ausschluß aller derjenigen besonders namhaft zu machenden Poll zwelge zum Ausdruck zu bringen, welche nicht Gegenstand der lg ragung sein sollen, wie dies im zweiten Satze des § 1 geschehen Dle im S2 vorgesehene Regelung des Instanzen zuges bel Anfecht polizeslicher Verfügungen des Polbieidirektors ergibt sich aus d Stellung, welche eine Unterordnung unter die Aufsicht⸗ und Beschwn instanz der im i fen 7 ländlichen Polizeiverwaltungen übergen neten Landräte nicht zuläßt.
Endlich führt die Erwägung, daß es sich bei der Uebhertrnj der Sicherheitspolizei in den fraglichen Gebieten an einen Laallt Beamten in wesentlichen um Lie Wahrnehmung staatlicher Inn
andelt, dazu, . a. die Staatskasse und die Freistellung der betroffenen meinden und Gufsbezirke von Beiträgen hierzu aus usprechen. Da das Gesetz möglichst bald nach seiner Verabschiedunz⸗ Verkündung in Kraft trelen soll, so erübrigt sich die Festsetzung h besonderen Termins hierfür.
Dem Hause der Abgeordneten ist der in der vm Landtagsseffion unerledigi gebliebene Entwurf ein QGuellenschutzgesetzes wiederum mit Begründung;
gegangen.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusamm engestellt Nachrichten für Handel und In dust rie .)
I oduktion der Vereinigten Staaten von ö Am erika 1906. Amn
Die Kohlenproduktion der Vereinigten Staaten von erreichte im hen 1506 nach den Feststellungen des Genloh Survey die Höhe von 414 187278 Short Tons (à 907 kg. Mehrausbeute gegenüber dem bisher unübertroffenen Ergebnssse Jahres 1905, in dem 392722 635 Tons gefördert wurden, n ü än 63 Tong aus. Größer noch als daz Anwachsen der der geförderlen Kohlen war die Zunahme des Weites der Produl denn während die gesamte Kohlenausbeute im Jahre 1906 sit 476 537 2954 Doll. bewertete, betrug ihr Wert im folgenden A lz org ö Doll, dies bedeutet ein Mehr von 36 b42 515 Dol.
Von der im Jabre 1906 geförderten Kohlenmenge bestn 71283 411 Tons im Werte von 131 917 694 Doll. aus penn nischem Anthrazit.
8 Hie Produktion bituminöser Kohle belief sich 19 342 974 867 Tons (381 1621165 Doll.). Der Durchschnitte pre blluminöfen Kohle stellte sich im Jabre 1906 auf 1,11 Dol, Ton gegen 15065 Doll. im vorhergehenden Jahre; Anthrantkoll wertete sich im letztvergangenen Jahre im Burchschnitt mit 2,0! pro Long Ton (à 101 6,0 kg) gegenüber 2.25 Doll. im Jahre 19h
Die Beteiligung der wichtigeren Staaten der Union m! Kohlenproduktion gestaltete sich im Jahre 1906, wie folgt:
Bituminsse Kohle. Produktion
Menge in Wert in
Tons 8 129 293 2066 130290651 41 480 14 44763 062 43 290 3590 41051 60389 27731 640 30 346 580 13 107 963 17 514786 12 092560 13116261 10111218 12735616 7266 224 11619 486 9 6653 647 9 809 938 6 024775 8 979 553 6133 994 8 013528 6 259 275 7667 415 5 455 4853 6 474793 3 758 008 6 118733
Anthrazitkohle. Pennsylvanien 71 282 411 1531 917 694 . Im Jahre 1906 waren in den n nen der 94 1 Stacten on Amerika im ganzen 649 780 Arbeiter beschästig ‚. 626 035 und 9 693 U * 5e. . 1905 und 1969) von entfielen auf das Anthrazitrevier von 165 w und 155 8561 Mann), auf die Weichkohlengruben 478 ö 1650 529 und 457 835 Mann). Im Anthrazitrevier wurden u 906 im Durchschnitt an 196 (215 und 200) Tagen geotbei t n die Durchschniitszahl der Arbeitstage in den Weichtohlendistritten
(211 und 202) betrug. w se Kohlenerieugung gelangt in, den Verch er e n r hn 8 ö belief sich m
Davon Ot Verbrauch schnittiᷣ (in Tons) hM, zur Kokg⸗ Shen bereitung n 31 026 159 1
10073
5 677 536 2024
3 120 365
1 969 043
135 529 1171 1665
845 835
Staaten
ennsylvanien
Hindi. Westvirginia . , Alabama. Indiana Colorado. Jowa. Kentucky Kansas.. Wyoming. Tennessee. Maryland. Missouri .
—
425
Diesem Gesetzentwurf ist folgende Begründung bei⸗ gegeb
und kei der ,, Entwicklung der Verkehrsverhältnisse zwischen der Hauptstadt otsdam ist seit geraumer Zeit in der Um tadt, welche an zahlreichen Tagen des
ron jener . bedenklicher Elemente in, wird,
ebung der letztgenannten ahres mit Aueflüglern
Lichtenberg und Boxhagen⸗Rummelsburg) und die Ueber⸗ tragung polizeilicher g m f der Gemeinden und Guts⸗ bezirke der Umgebung von Potsdam an die Königliche Polizei⸗
begriffene Unsicherheit aufgetreten, welche sich . . . Einbruchs dlebstählen, Sittlichkeits⸗˖
eben:
Bei dem stetigen Vorrücken ber Bebguung der Berliner Vororte erlin mit ihren Vororten und der Resizenzstadt Seite Üüberflutet und dabei auch von einer, größeren
eine in starker in der
Stagten selbst jum Verbrauch. ; 1906 auf 11 AI2437 Tons, . also von der Cr ne,
produftion in Höhe von 414 157 278 Tons für den ie, 63 044 841 Tons übrig blieben; rechnet man unter Nich .
e der . , n ,. n, 3. Erden . en Import m on
* g . esamter Kohlenberbrauch Loa h
die Vereinigten Staaten ein ö j esamtausbeute. (Nach 0
Tons, d. h. fast 80/0 der
(Schluß in der Zweiten Beiĩlage.
die Uebernahme der durch die Neuregelung enistehn
Alexia
ennfylvanien 162 336 ö
M 283.
Sandel und Gewerbe. (Schluß aus der Ersten Beilage.)
Die Mineralschätze Mazedoniens.
Ginem Bericht deg zsterreichisch ungarischen Generalkonsulg in Salonikl werden über das neue türkische Minengesez und das Vor fommen der verschiedenen Mineralien in Mazedonlen nachstehende Auzführungen entnommen:
Mazedonien ist wegen selnes Mineral, und Erzreichtums ein sehr unstiges Feld für alle Arten bergbaulicher Unternehmungen. Be— ell h sind im Jahre 1906 die beiden bisher in Kraft gewesenen zirkischen Minengesetze vom Jahre 1869 und 1886 durch ein neues, allerdings auf der Basis des alten Reglements ausgearbeitetes Minen⸗ gesetz ersetzt worden,
Dat türkische Scheriatsrecht spricht das Eigentumsrecht an Minen dem Grundeigentümer zu. Auch das türkische Profanrecht hat das Recht des Bergbaubetriebes, sei es durch den Eigentümer selbst, sei ez durch einen Dritten anerkannt, insofern die Ermächtigung hierzu sctteng der Regierung gegen Entrichtung einer bestimmten Gebühr berllehen wurde.
Als nach dem Krimkriege bergbauliche Unternehmungen in großer Anzahl entstanden und zahlreiche Mißbräuche sich einstellten, wurde berestz im Jahre 1861 ein Gesetz erlassen, wonach Betriebs⸗ lonzessionen . höchstens zehn Jahre gegen eine Abgabe von einem Viertel des Rohertrages verliehen werden durften. Ein zweites Minengesetz wurde im Jahre 1869 und ein drittes 1886 erlassen. sob0 wurde die Erteilung oder Erneuerung von Schürfbewilligungen biz jum Erlaß eineg neuen Gesetzes verboten. Im Jahre 1901 wurde das dritte Kapitel des Gesetzes vom Jahre 1886 durch eine neue Vorschrift ersetzt, wonach in Zukunft nur die Zentralregterung und nicht die Lokalbehörde berechtigt sein sollte, Schuͤrfbewilligungen zu ertellen; sie sollte außerdem das Recht haben, gegen Bejahlung einer festen Entschädigungssumme (droit d'invention) von jeder neuen Mine nach Willkür Besitz zu ergreifen. Infolge der Proteste sämtlicher auswärtigen Missionen ist die neue Vorschrift niemals in Kraft getreten.
Eine eigene Kommission wurde mit der Revision dieser Vorschrift betraut; ihre Beratungen haben endlich zur Ausarbeitung des neuen Minengesetzes geführt.
Wenn auch diesem neuen Reglement zahlreiche Mängel anhaften und in ihm auch zahlreiche jweideutige und unklare Stellen enthalten sind, so bedeutet doch der Umstand, daß endlich das Schürf⸗ und Be—⸗ lriebsrecht auch an Ausländer verliehen werden kann, ferner, daß der rechtliche Anspruch auf Gewährung des Betriebgfirmans dem Schürfenden zugestanden worden ist, sodann daß die Schürfbewilligung leichter erlangt werden kann, und daß die Abgaben und Taxen rn een vermindert worden sind, immerhin einen gewissen orlschritt.
Das neue Minenreglement hat bereits die Kaiserliche Genehmi⸗ gung erhalten und ist in Kraft getreten. Gegenwärtig wird an der Aenderung einzelner Stellen, gegen die von englischer und französischer Selte Einspruch erboben worden ist, gearbeitet. Sobald diese strittigen . endgültig n und geregelt sein werden, wird der Berg⸗ aubetrieb durch ausländische Unternehmer oder Erwerbsgesellschaften eine wesentliche Erleichterung erfahren.
Bisher war im Sinne des bis April 1906 in . gewesenen Berggesetzes für Fremde das Schürfen sowie der Betrieb von Berg⸗ bauunternehmungen im osmanischen Reiche untersagt. Die reichen Bodenschätze Mazedoniens sind daher bis zum heutigen Tage größten⸗
teils unbenutzt geblieben.
Es werden aber durch Privatunternehmer, die sämtlich türkische . waren, an einjelnen Stellen Bergwerke mit Erfolg etrieben.
Dle wichtigsten in Majedonien vorkommenden Erje, Metalle und sonstigen Mineralien sind die folgenden: Gold, Silber, Blei, Kupfer, Antimon, Wismut, Zink, Zinn, Chrom, Mangan, Eisen, Arsen, Magnesit, Steatit (Speckstein, Asbest, Braunkohle, Schwefel,
Gold kommt rein in den Wilajets von Saloniki und Kossowo
Marmor, Dachschiefer und Sali. als Waschgold in den Flüssen und Allupialgebieten, ferner in Quarj—
gängen eingesprengt vor. Es findet sich auch in Verbindung mit Gisenblei, Mißpickel und Blei. In den Flüssen und im Gebirge hat das Gold die Form von Plättchen und Körnern. Unter dem Waschgold findet sich stellenwelse auch bearbeiteteg und leglertes Gold in Form von Draͤhten, Kugeln und anderen Gegenständen. Dieser Umstand deutet darauf hin, daß in der Nähe der inn, ehemals,
etwa zur Zeit der Griechen und Römer, Goldarbeiter ihr Gewerbe betrieben haben müssen.
Das eigentliche, im Gebirge und in den Flüssen vorkommende Schwemmgold rührt von den Zersetzungsprodukten aller Arten von Elsenkies und Schieferkomplexen her. Die Gewinnung geschieht in primitiver Weise mittels eines mit Querleisten versehenen, 15 m langen Brettegz, das schräge in halber Manneshöhe auf einem Blocke
oder auf jwel Holjfüßen steht. Die Erde samt dem Gerölle wird auf
das Brett aufgeschüttet, worauf aus Kübeln das Wasser in kräftigem Strahle darübergegossen und die taube Materie abgeschwemmt wird.
Daz blanke Gold bleibt an den Leisten des Bretteg haften, von wo
eh in einen kleinen Handtrog gebracht wird.
Bel dieser primitiven Gewinnungsmethade gehen immerhin C.- 60 og des Reinmetallgz verloren, indem im Gerölle und Sande größere Steine vorkommen, mit welchen zugleich auch Goldpartikel weggeschwemmt werden.
as das in der Gebirgserde vorkommende Schwemmgold betrifft, 7 durchschnittlich je k cbm Erde 1.25 g Dold enthalten. Ver
breit pro 1 8 Gold beläuft sich auf etwa 3 Kronen und darüber.
Alg goldführende Flüsse sind vor allem der Galiko und die
im Kasa Avret Hissar, Wilajet von Saloniki, zu erwähnen.
wier enthält, wie verlautet, 6 Tonne Flußsand 4 — * g reines Gold.
9 In AvretHissar allein soll der jährliche Wert der Ausbeute an il das von den dortigen Bauern gewonnen und verkauft wird,
etwa 500 909 Kr. betragen.
Der Ertrag würde fich gewiß ganz erheblich vermehren, falls eine htematische Goldgewinnung mit genügender Kapitalskraft und zweck
n gn Einrichtungen ins Werk gesetzt würde.
8 iber findet sich in Schweselverbindungen, wie Bleiglanz leisulfat) oder in sogenannten Fahlerzen (Tetraedrit) oder endlich
uf en, Zustande als Nati. oder Chlorsilber, in Würfeln
ert.
a. Die wichtigsten Fundstätten liegen in Avret-Hissar und in
Itratovo i von Ih ern Silber ist ferner . in Sarenka
7 en von Gewagellt, zu finden; dort ist diese Fundstätte noch cht allgemein bekannt.
* In Bleierzwerbindungen tritt dag Silber in ganz Mazedonien, nchmal in größeren Mengen auf. Auf 1 t Erz a n bis zu
as reines Silber. Ez kann behauptet werden, daß eine Bleigrube
Kiauch zur Gewinnung von Silber dienen und daher auch als
ergrube bezeichnet werden kann.
ö Blei ist in sämtlichen Teilen Mazedoniens außerordentlich ver
.. nn zumelst als Schwefelberbindung, und jwar Blei
. alenit) vor.
zin te Bleierze treten entweder in Gängen oder in Lagern und
atzu alf. t. ind semwähntich mit ginge, ephgierics bfr,
en. Dag Bleier; kommt ferner als Weißbleser (Cerusit) im
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 28. November
Gebiete von Grippa bei Gewgelil, als Krokoit (Kallochrom, Rot⸗ bleier) in der Gegend von Mitropbila und Rogosng vor. Die Ge⸗ winnung des Silbers aus den Bleierzen lohnt sich teilweise wegen des geringen Silberpreises nicht.
Ebenso ausgebreitet wie Blei ist auch das Kupfer, welches sowohl den Römern alg auch den Genuesen bekannt war und von ihnen ausgebeutet wurde. Aus alter Zeit sind noch große Mengen von Schlacken vorhanden, die bis zu 2700 reines Kupfer enthalten.
Die gewöhnlichste Verbindung des Kupfers ist die Schwefeleisen⸗ verbindung, Chalkopyrit genannt. Dieses Erz enthält 15 bis 180,o reines Kupfer.
Ferner kommt das gediegene Kupfer im Gebiete von Grippa Balkan bei Gewgelti vor; eine häufige Verbindung ist ferner das Rotkupfererz (Kuprit), das sich ebenfalls bei Grippa, in der Gegend von Monastir und Ayret⸗Hissar vorfindet.
In den ebengenannten Gebieten kommt das Kupfer als Malachit (basisch kohlensaures Kupfer) und Azurit vor.
ict Mil Bearbeitung des Kupferg findet dort zur Zeit überhaupt n att.
Antimon kommt nicht gediegen, sondern in Verbindung mit Schwefel als Spießglanz (Antimonit) vor. Es findet sich in größeren Mengen in Henn und Lagern, zumeist aber im Glimmer⸗ ,, (Tykves, Paprat, Hodza⸗Mahali bei Seres, Troltza
urbes usw.).
Im Jahre 1906 hat eine Ausbeutung der Antimongruben nicht stattgefunden, nachdem die mit Konzession betriebenen Bergwerke teils bereits abgebaut, teils auch infolge unzweckmäßigen Betriebes 5 und mangelnder Kapitalskraft aufgegeben werden mußten.
ine Wiederaufnahme des Betriebes konnte aus dem Grunde nicht erfolgen, well einige strittige Punkte des neuen Minenreglements noch nicht endgültig geregelt worden sind.
Eine i en ni reiche Antimongrube ‚Taschkapu“ befindet sich im Sandschak und Kasa von Seres bei Troitza Turbes; der Be⸗ trieb dieses Bergwerks wurde vor etwa 15 Jahren seinerzeit durch eine öoösterreichisch deuisch⸗ttürkische Erwerbsgesellschaft aufgenommen, mußte jedoch später wieder aufhören.
Die wichtigsten Fundstätten für Antimon liegen in der Sereser Gegend, ferner bei Abret ⸗Hissar (Durmuslu, Dohanza, Mutul, Hodza Mahali usw.) bei Tikves und Rozdan.
Zinkerjze finden sich in Verbindung mit Schwefel als Sphalerit (Zinkbleh in fast allen Bleierzgruben, ferner als Karbonate (Galmei) und Silskat (Kalamin) vor. An der Oberfläche der alten Schutt halden sind ebenfalls große Mengen von Zinkerzen, Galmei und Kalamin zu finden, die über 50 oso Zink enthalten und von den Alten als taubes Material nach Extrahlerung des Silbers und Bleies liegen gelassen wurden. Die wichtigsten Fundstätten für Kalamin und Galmei sind Thasos, Gewgelii, Llsumnitza, das Grippaer Revier, Kavalla und die Gegend von Kafsandhra. Der Zinkgehalt schwankt jwischen 48 und 65 ö / ). Gegenwärtig werden Zinkerjgruben (Galmei) nur auf der Insel Thasos durch eine deutsche Handelsgesellschaft, an welche das Recht auf die Dauer von b0 Jahren seltens der Zivilliste übertragen worden ist, ausgebeutet. In Kavalla und Kassandhra, ebenso wie in Gewgelti hat die Zivilliste die dort befindlichen Zinkerzgruben durch Okkupation sich zugeeignet. Eine Gesellschaft, die vor etwa 10 Monaten sich um einen Betriebsferman bewarb, wurde bis heute nicht berücksichtigt.
Zinn wurde bisher nur auf den Aeckern in kristallinischer Form . doch wurden die eigentlichen Lagerstätten bis heute nicht entdeckt.
Dagegen sind Chromerze in geradezu erstaunlicher Weise ver⸗ breitet, besonders in der Umgebung von Saloniki. Hier wird die Ausbeute auch durch die Nähe des Meeres begünstigt. Größere Lager befinden sich in ganz Mazedonien, namentlich in der Umgebung von Uesküb bis Wutschitre und Mitroviza; ferner in Wodena, Karaferia, Katerini und im Olympoggebirge. In der Nähe von Saloniki be⸗ finden sich ganz bedeutende Serpentinlager, in denen das Chrom ständig auftritt. Das Chromerz (Chromeisenverbindung, Chromit) kommt in großen Ablagerungen (Nestern) vor. Der Reinchromgehalt beträgt 48 –52 0, selten 6 0 /.
Die Produktion von Chrom, die in früheren Jahren eine außerordentlich ausgedehnte war, hat in letzter . sehr abgenommen, diefe Erscheinung ist einerseits auf die hohe staatliche Produktions- abgabe, anderseits auf das Sinken des Chrompreises infolge gesteigerten Angebots aus Neuseeland zurückzuführen.
Mangan kommt als Weichmangan (Pyrolusit) und als Hart— mangan (Pfylomelan), als Manganit (Braunstein), als ‚Waad“ und als Manganspat (Dialogit) vor. Pislomelan wird wenig erzeugt, da der Preis ein geringer ist und die Trangportkosten zu hoch zu stehen kommen. angan 3 sich in gewissen Mengen in Lagern und Gängen im größten Teile Mazedoniens, hauptsächlich als Be⸗ gleiter der Bleierze vor. Das wichtigste Manganwerk ist, das Allatinische in Izworo bei Kassandhra, das Manganspat verarbeitet. Doch hat dieses Werk in der letzten Zeit den Betrieb etwas ein⸗
geschränkt und sich mehr auf Blei und Eisenkiesbearbeitung verlegt,
da in den Mangangruben das Grubenwasser alljusehr zugenommen hatte und die Wasserförderungtmaschinen ihrer Aufgabe nicht mehr gewachsen waren.
CGisen ist in ziemlich großen Mengen vorhanden. Doch fehlt in der Nähe des Eisens das notwendige Brennmaterial, die Kohle. Der einzige Ort, wo Roteisenerz (. Hämatit?) und Kohle zusammen auf⸗ treten, liegt auf der Kassandhra⸗Halbinsel. Eine Eisenbearbeitung lohnt sich hier gegenwärtig nicht, da die notwendigen Trangportmittel und, wie gesagt, zum Teil die nötigen Brennmaterialien fehlen. Hieriju kommt der niedrige Eisenpreis, der die Gestehungskosten kaum decken würde. Auch fehlt es an Gelegenheit und Mitteln, um das Metall zu begrbeiten, Eisen kommt als Hämatit Roteisenstein) Limonit (Braun. eisenstein), Siderit oller ghet, Magnesit (Magneteisenstein), ferner als Ocker und in Schwefelverbindungen als Schwefelkies, Pyrit und Markasit vor. Aug Markasit könnte gut durch Auslaugen Eisen⸗ vitriol gewonnen werden und auf diese Weise teilweise die aus Italien in großen Mengen erfolgende Einfuhr ersetzt werden. Bei der Mächtigkeit und günstigen Lage des Markasit könnten im Durch schnitt täglich 15— 20 t ke Vlitriolgewinnung und Schwefelsäure⸗ fabrikation abgebaut werden. Ueberdies befinden sich in der nächsten Nähe der Markasitlager, hauptsächlich bei Gewgelil und Ljumnitza natürliche Flutanlagen, die duich die Bäche gegeben sind.
Magnesit tritt in sehr großer Menge zutage. Die Halbinsel Chalkidike, wo in Jahre 1906 ein neues Bergwerk nebst den not ⸗ wendigen Roftöfen angelegt worden ift, bildet die hauptsächlichste Fundssätte; besonders große Quantltäten befinden sich auf der Land- junge von Hagion Orog, wo sie als steile Wände in das Meer hineinragen. Gine Ausbeutung dieser Magnesitkomplexe wäre er außerordentlich lohnend; doch bilden diese auf der genannten Land⸗ zunge Vakufeigentum.
Steatite befinden sich in der nächsten Nähe von Saloniki
und sind auch sonst auf der ganzen Halbinsel verbreitet. Die Be-
3 findet größtenteils in Saloniki für den Lokalkonsum an eife statt.
Asbest kommt in allen Spielarten vor, wie Bergholz, Berg⸗
leder, Amiant und Asbest, wird aber bis zum heutigen Tage weder
ausgebeutet noch exportiert. Die größten Mengen finden sich bei
Gewgelit, Saloniki, Boros bei Gewgelil, Vassilika, Gallatista und im Sandschak Selfidje.
Staatsanzeiger.
1890 XZ.
An Kohle ist nur Braunkohle jüngeren Datums vorhanden, die für industrielle Zwecke wegen allzu geringer Heijkraft nicht zu ge—⸗ brauchen ist. Besseres Brennmaterial i nur in geringen Mengen zu finden. Viel Kohle ist im Kasa Seres und im Wilajet von Uesküb, namentlich in der Gegend von Kratova bei Probistip vorhanden. In Gewgelit war bereits ein Kohlenbergwerk von 115 m Schachttiefe , . doch lieferte es im allgemelnen unzulängliches Brenn⸗ material. = =
Schwefel findet sich teils kristallinisch teils als eine Art vul⸗ kanischer Schwefel in der Gegend von Kezko (8 Stunden westlich von Gewgelii) und in der Nähe von Kratopba in großen Mengen vor. In Kratopa wurde eine Schwefelgrube bereits vor 3— 5 Jahren von der türkischen Regierung betrieben, aber bald aufgegeben. Erwähnent= wert ist, daß die Produkte in Karawanen durch Kamele direkt nach Konstantinopel ,, und dortselbst zur Schießpulverfabrikation verwendet werden. Eine industrielle Verwertung des Schwefels findet hier nicht statt. Ein Export ist ebenfalls ausgeschlossen.
Arsen findet sich gediegen und in Schwefelverbindungen als ,, und Realgar, ferner als Mispickel (Arsenkies) in ganz Majedonien vor. Gediegen kommt es bei Hodza Mahalls . Külküs) vor. Auripigment und Realgar gibt es in großen
engen in Rozdan (Tykves). Auripigment wurde im vergangenen Jahre viel verkauft und zur Fabrikation der Bachtsche Serail“ genannten Seife verwendet. Realgar wird nicht gefördert, obwohl die vorhandenen Quantitäten beträchtliche sind. Die Schwefelarsen⸗ eisenverbindungen, wie Mispickel, werden ebenfalls trotz ihrer großen Mengen unaguggebeutet gelassen. Arsenkles befindet sich in der Nähe von Saloniki bei Langaza, Sariar, Kurfaly und in Kasa Avret⸗Hissar.
Dachschiefer wird in Papadia bei Krivolak an der Bahn strecke Saloniki =-Uesküb in großen Mengen gefördert. Da aber Schiefer als Dachdeckungsmaterial in Saloniki nicht üblich ist, findet nur ein kleiner Export statt.
Stein salz, das in der Türkei bekanntlich ein staatliches Mo uopol bildet, wird gegenwärtig überhaupt nicht gewonnen. Große Mengen von Steinsalz finden sich in Slansko bei Krusevo, Wilajet Monastlr. Außerdem sind an einzelnen Stellen Salzquellen, nament⸗ lich in Albanien vorhanden. Meersalz wird in Kitros und anderen am Ufer gelegenen Orten für Rechnung der Dette Publique ge⸗ 1 Daß gewonnene Salz dient ausschließlich dem Inlands⸗ onsum.
Gips findet sich überall, speziell aber in kristallinischer Form als Marienglas in der Gegend von Monastir vor, wo es von der dortigen albanesischen Bevölkerung hin und wieder ausgebeutet und im Innern des Landes verkauft wird.
Außer den bereits genannten werden noch an mehreren anderen Stellen in Mazedonien edle und unedle Metalle gefunden, die aber infolge der Beschränkung, welche das alte Minenreglement dem Bergbaubetriebe auferlegte, unbenutzt geblieben sind, obgleich deren Augzbeutung gewiß ein höchst lohnendes Resultat verspricht. So sind Erie der verschiedenen Art an folgenden Stellen vorhanden im Wilajet von Salontki, im Kasa von Gewgelti, wo Bleierze in größeren Quantitäten, ferner Fahlerze und Stephanite (Silbererze) und auch Kupfer als Schwefelverbindung (Chalkopyrit) sich vor⸗ e. mt Zinkerze (Helvine) und andere Silikate treten ebenfalls
ort auf.
Außerdem kommt in der eben genannten Gegend auch Marmor in ziemlich großen Mengen und in den schönsten Variationen und Farbenschattierungen, insbesondere . rotgeaderter und gefleckter Marmor vor. Das Vorkommen dieses edlen Gesteins ist dort noch . unbekannt, eine Ausbeutung würde gewiß ein gutes Ergebnis
efern.
Im Kasa von Gewgelit finden sich auch Ablagerungen von kristallinischem Schwefel in großen Quantitäten, ferner Braunkohlen⸗ schichten bei Boros, endlich Steatite und Asbeste. Eine Ausbeutung dieser Mineralien hat bis heute nicht stattgefunden,
Erwähnenswert ist noch, daß in demselben Gebiete im Gerölle der Flüsse Halbedelsteine, wie Achate, Chalzedone, Jagpis in mehreren Nuancen und große Rauchtopaskristalle in reichen Mengen vorhanden sind.
Im Kasa von Avret - Hissar (Külküs) sind gediegener Arsen, ferner Antimonit, Blei, Rotkupfereri, Wismut, Arsenkies, e e , Hämatit, Limonit, Siderit und Eisenocker, ferner von Halbedelsteinen Granaten in kristallinischer Form als Rhombendodekgeder in Gneis vorkommend, häufig auftretende Mineralien, die ebenfalls bisher un⸗ benutzt geblieben sind.
Dag Kasa von Zihna ist reich an Bleierzen, Eisen und Mangan erjen sowie auch an Arsenkiesen, die hier und da goldhaltig sind. Zu erwähnen sind noch die ausgedehnten Schlackenhalden von rein⸗ metallischer Schlacke, bestehend aus 629,½ Eisen und 30 bis 36 0½ Reinarsen. Das wertvolle Metall liegt demnach sozusagen verkauf⸗ bereit da und wartet nur auf den, der die Ausbeutung Übernehmen will. Hierzu wäre bei der Schlacke nur eine einfache Bewilligung, keineswegs eine staatliche Bergbaukonzesston notwendig.
Im Kasa von Seres sind Bleierze, Kadmine, Zinkblende, Antimon in noch völlig unausgebeutetem Zustande vorhanden. Auch Braun⸗ kohle tritt in ziemlich großen Quantitäten auf.
In der Gegend von Uesküb, in der Richtung gegen Mitroviza finden sich Ablagerungen von Chrom, Antimon, Blei, Schwefel und Kallochrom (Rotbleierz).
Gegen Kumanova zu gibt es Silberbleierze, Zink als Zinkblende, Schwefel in großen Mengen, Kupfer und Lignite (Braunkohle).
In der Gegend des Olympos finden sig größere Akkumulationen von Chromerzen in Seirpentingestein, ferner Kupfererze (Rotkupfer und Chalkopyrit), endlich Malachit und Azurit als untergeordnete
Erze vor. reichlichen
Asbest, Gips, Mengen vor.
luf der Halbinsel Chalkydike befinden sich Fundstellen von Blei⸗ und Kupfererzen in Verbindung mit Zinkblende (Sphalerit), die bereits den Römern bekannt waren und von ihnen auch reschlichst ausgebeutet wurden. Als Beweis hierfür können die Ueberreste auf. gelassener römischer Bergwerke angesehen werden, welche als Halden“ und „Bingen“, ferner unterirdisch als Stollen und Schächte
sichtbar sind.
und Steatite kommen ebenfalls in
Ausschreibungen. Der Bau einer Hochdruckwasserleitung in Mallnitz (Kärnten) wird von der Gemeindeverwaltung ausgeschrieben. Dle Gröffnung der Angebote sindet am 16. Dezember 1907 in der Ge— meindekanzlei in Mallnitz statt.
Bedarf an n , in Wels (Ober⸗ zsterreich). Die Feuerwehr in Wels hat nachstehende Anschaffungen beschlossen: Eine. n n im Preise von 11 140 Kronen, einen Tenderwagen im Preise von 6500 Kronen, einen Rüstwagen im Preise von 4006 Kronen, eine Saugspiitze im Preise von 1300 Kronen, Montur für 1600 Kronen. (Oesterr. Zentral. Anzeiger für das öffentl. Lieferungswesen.)
Bau einer Wasserleitung in Anden ne (Belgien, Prav.
Namur). Los 1: Reservolrs; Mauerwerk; Anschlag:; 35 784 Fr. Kaution: 3000 Fr. Los 2: Hebewerk usw. Frist far Angebote: