Nun, melne Herren, wa zunächst den letzten Punkt betrifft, dieses Respektieren der Rechte der polnischen Seite, so darf ich davon ausgehen, daß j dem Recht eine Pflicht entspricht, und daß das Recht auf der polnischen Seite sein Korrelat findet in dem, was ich eben aussprach, in einem offnen und rückhaltlosen Bekenntniz zum Deutsch⸗ tum oder wenigstens zu einem national⸗preußlschen und deutschen Staate. (Sehr richtig) Und von diesem rückhaltlosen Bekenntnis habe ich in den gestrigen Ausführungen des Herrn von Jazdzewski auch kein Wort gehört. Wir haben es doch erleben müssen, daß ein Mitglied der polnischen Fraktion erklärt hatte, daß die Oberschlesier das Recht hätten, sich nicht Preußen, sondern Polen zu nennen. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen, Sehr richtig! bei den Polen) — Sehr richtig! — das ist die vollste Betätigung dessen, was ich sagte, und in derselben Versammlung wurde eine Resolution beantcagt, wonach die Polen nicht die Loslösung vom preußischen Staate erstreben. Diese Resolution fand Widerspruch und ist nicht zur Abstimmung gestellt worden. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Und, meine Herren, Herr von Jazdzewekl hat vor einiger Zeit eine Rede gehalten, die — ich zweifle nicht — durchaus loyal gemeint war, aber die doch, wie mir scheint, in der Oeffentlichkeit den schwersten Mißdeutungen ausgesetzt war, und ich meine, er hätte solche Mißdeutungen unter allen Umständen vermelden müssen. Es handelte sich um das Begraͤbnis eines Geistlichen, der aktiv an der großpolnischen Bewegung, an dem Aufstand von 18653 sich beteiligt hatte und deswegen hier in Moabit neun Monate im Gefängnis gesessen hat. Auf dem Begräbnis dieses Mannes hat Herr von Jazdzewski gesagt:
Und die Seelsorge ist in unserer Nation doch so wichtig! Mit ihr ist nämlich unsere nationale Vergangenheit verknüpft. Der polnische Priester soll seine Parochianen auf ehrenvolle Beispiele unserer Vorfahren hinweisen. Der polnische Priester soll nicht nur ein Hirte in kirchlicher Beziehung sein, sondern er soll für die Zukunft vorbereiten, an die wir alle glauben.
Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.)) Pfarrer Boleslaus hat sein Herz jwischen zwei Arbeiten geslellt, indem er es dem nationalen und kirchlichen Gebiete weihte. Im Jahre 1863 ist der Aufftand ausgebrochen, vielleicht übereilt, der aber aus Quellen hervorgegangen ist, die niemand gewahr wird und die für würdige Herzen doch verständlich sind. Als sich die Komitees zur Unterstützung der Kämpfenden bildeten, gehörte Pfarrer Boleslaus
— den Familiennamen lasse ich weg — zu den ersten, die sich dieser schwierigen Arbeit widmeten. Dafür traf ihn eine siebenmonatige Strafe im Moablter Gefängnis zu Berlin. Er war ein Mann, der gekämpft und gelitten hat und dem diese Zeiten nicht leid getan haben.
Meine Herren, ich habe bisher immer angenommen, daß der Geistliche dazu da wäre, die Heilswahrheiten der christlichen Kirche den Parochianen zu übermitteln, gleichviel ob sie Deutsche oder Polen sind, nicht aber, daß der Geistliche auch die Aufgabe hat, die nationalen Aspirationen zu fördern. Meine Herren, wenn solche Aeußerungen fallen, die gewiß in keiner bösen Absicht gefallen sind, so, meine ich, muß man sich klar werden, wie solche Aeußerungen auf breite Kreise der Bevölkerung, denen sie durch die Presse bekannt werden, wirken können, und ich glaube, Herr von Jazdzewski hätte besser getan, solche durchaus mißverständlichen Ausführungen zu vermeiden, nach dem Satze: wer Wind säet, wird Sturm ernten.
Meine Herren, dann hat der Herr Abg. von Dziembowski darauf hingewiesen, daß lediglich die Arbeiter nach Pommern, Ostpreußen usw. auf Einladungen gingen, daß also von einer Bedrohung dieser Teile nicht die Rede sein könne. Meine Herren, es handelt sich doch nicht bloß um die Arbeiter, sondern in erheblichem Maße auch um die An⸗ elgnung und den Erwerb bäuerlicher Besitzungen und selbst Groß⸗ grundbesitzes in diesen Provinzen.
Aber ich weise welter darauf hin, daß dieses Eindringen ja nicht nur in die benachbarten Landesteile stattgefunden hat, sondern daß wir genau dieselbe Entwicklung im Westen sehen. Auch dort sehen wir eine fortlaufende, sich immer verschärfende Absonderung der Polen von allen deutschen Elementen. Ich glaube also, die Behauptung, daß die Deutschen gewissermaßen die Friedensstzrer wären und dle Polen mit den Deutschen durchaus friedlich leben wollten, ist nicht richtig. Haben wir es doch erlebt, daß — wenigstens nach Zeitungs⸗ nachrichten — ein katholischer Priester sogar in Berlin boykottiert wurde, daß Streikposten auf die Straße gestellt wurden, die den Zuzug zur Kirche verhindern sollten, weil dieser Priester sich geweigert hatte, selnen Gottesdienst in polnischer Sprache abzuhalten.
Meine Herren, ich kann nur sagen: wenn die Herren die Taten ihren Worten folgen lassen, so werden wir gern mit uns sprechen lassen über die Beilegung des Strelts, über ein friedliches Verhältnis; aber erst, meine Herren, müssen wir die Taten auf polnischer Seite sehen und können uns nicht mit bloßen Worten begnügen; erst müssen wir sehen, daß die Polen tatsächlich nach allen Richtungen hin den Deutschen entgegenkommen und mit ihnen in elnem friedlichen Ver⸗ hältnisse leben wollen.
Herr Abg. von Jazdzewski sagte ferner, wie ich eingangs erwähnte: dle Polen wollen die Rechte der deutschen Nation in keiner Welse antasten. Ja, meine Herren, nun sehen Sie sich einmal die Verhältnisse in Wirklichkeit an! Jeder, der in Posen lebt, weiß, wie die Polen, die irgend welche Beziehungen zu den Deutschen haben, die aus irgend einem deutschen Geschäft kaufen, öffentlich in den Zeitungen an den Pranger gestellt werden. Ich könnte Ihnen Dutzende solcher Beispiele vorlegen, wo eine Dame, die sich aus einem deutschen Geschäft eine Bluse gekauft hat, ein Student, der ein paar Schlipse aus einem deutschen Geschäft gekauft hat usw., kurz, jede Beziehung zu Deutschen irgend welcher Art öffentlich gebrandmarkt wird; und das allerschlimmste Verbrechen ist gewesen, daß die Frau des Redakteurs vom „Goniec“ sogar auf einer deutschen Rolle hat rollen lassen. Die Frau des Redakteurs vom . Goniee⸗ läßt ihre Dienstmaͤdchen bei einer Deutschen rollen. Wehe euch, polnische Rollen!“ (Heiterkeit)
Nun, melne Herren, wäre die Sache ja zum Lachen, wenn sie nicht so tieftraurig ware (sehr richtig! rechts), denn durch diese täglichen kleinen Nadelstiche, durch Boykottierung Aller, die in der Provinz irgendwelchen Verkehr mit den Deutschen pflegen, wird das Verhältnis zwischen Deutschen und Polen geradezu vergiftet (sehr richtig! bei den Nationalliberalen) und den Deutschen der Aufenthalt in der Provinz unleidlich gemacht. Meine Herren, diese Agitation gegen allez Deutsche richtet sich selbst gegen die kathollsche Kirche, soweit ihre Träger Deutsche sind. (Sehr
richtig! rechts und bei den Nationaliberalen Wa in polnischen
ich hler nicht wiedergeben; Material genug steht mir dafür zur Ver— fügung. Ich kann nur sagen, daß es an Schaͤrfe, Anmaßung und Beleidigung wirklich alles Denkbare übersteigt. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen.)
Und, meine Herren, selbst vor noch höheren Autoritäten und Instanzen macht die polnische Presse nicht Halt. Bei der silbernen Hochjzeit der Majestäten haben sich zahlreiche Polen an der Illumination beteiligt. Sie wurden unter genauer Namenenennung, sodaß sie jeder Mensch erkennen kann, in den polnischen Blättern an den Pranger gestellt; sie wurden als Elende bezeichnet, die sich an der Illumination beteiligt hätten, und es wurde der Rat gegeben, die Broschüren, die bei dieser Gelegenheit verteilt wurden, in den Papierkorb zu werfen. (Hört, hört! Pfui! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Meine Herren, so steht es mit der Handhabung im einzelnen, und ich glaube, es wird zunächst Sache der polnischen Selte sein, ihren Worten, denen wir gern Glauben schenken, auch die Taten draußen folgen zu lassen. Die Herren in der Fraktion haben Einfluß genug auf ihre Stammezangehörigen draußen, daß endlich wirklich ein fried⸗ liches Verhältnis zu den Deutschen hergestellt werde, daß die Deutschen wieder sich wohl fühlen können in der Provinz; und das ist erst möglich, wenn in der Tat Entgegenkommen von der polnischen Seite gezeigt wird.
Meine Herren, bei dieser Enteignungsfrage müssen wir uns doch die Alternative klar machen, vor die wir gestellt sind. Wir sehen ein Fortschreiten des Polentums auf allen Gebieten, numerisch, in der Besitzberteilung auf dem Lande und in der Stadt, und erst in den letzten Zeiten ist dieser Rückgang des Deutschtums einigermahen zum Stillstand gebracht worden. Geht die Entwicklung so weiter, so werden wir einfach vor die Frage gestellt, ob wir zusehen wollen, daß in 50 Jahren die Provinz Posen und der größte Teil der Provinz Westpreußen wiederum polnische sind, ob wir zusehen wollen, daß wenige Tagemärsche von Berlin sich ein innerlich vollkommen fremder Staatekörper entwickelt, der nur auf den Moment wartet, wo er sich auch äußerlich wieder vom preußischen Staat ganzen lösen kann. Das ist die Frage; und wenn man diese tiefernste Situation ins Auge faßt, so wird man sich auch zu ernsten Maßregeln entschließen müssen. Meine Herren, glauben Sie uns — und der Herr Ministerprãasident hat das schon auggesprochen —ů daß uns der Entschluß, eine so schwerwiegende Maßregel vorzuschlagen, außerordentlich schwer geworden ist. Wir haben lange überlegt, ob sich nicht andere, minder ein— schneidende Maßregeln finden lassen, und wir haben solche, wenn sie wirksam sein sollten, nicht gefunden. Nur, wenn wir den Weg, den wir bieher gegangen sind, geradeaus, sicher und erhobenen Hauptes weitergehen, nur dann werden auch endlich die Polen lernen, sich vor der Gewalt der Staatgzautorität zu beugen und den Frieden mit der deusschen Seite zu schließen, den wir alle von Herzen wünschen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ich knüpfte schon vorher an an frühere Vorgänge. Uns gemahnen die Fußtapfen unserer großen Altvordern, die einst das ganze slavische Land über die Elbe und über die Weichsel hinaus bis zum Pregel der deutschen Kultur unterworfen haben; uns gemahnt noch jetzt die Marienburg, das größte und schönste Profanbauwerk Deutschlands, an die Taten jener Männer, die das Land mit einer großen Kultur, einer glänzenden Verwaltung überzogen haben. Aber, meine Herren, auf die Marienburg folgte das Schlachtfeld von Tannen⸗ berg und der Friede von Thorn, derjalles das, was durch jahrhunderte⸗ lange Arbeit gewonnen war, wleder verloren gehen und in slavische Kultur zurückfallen ließ. Und was war der Grund? Der alte Erb— fehler der Deutschen, die Uneinigkeit, die wieder zum Verfall des großen Reiches führte.
Meine Herren, lassen sie uns doch in einer für die ganze Ent— wicklung unseres Ostens hochbedeutsamen, ja entscheidenden Frage einig sein; lassen Sie nicht wieder in der Unelnigkeit über die einzu— schlagenden Wege uns auch bas Ziel verfehlen, dem wir alle entgegen⸗ streben. Gehen wir hier geradeaus weiter, dann, des bin ich überzeugt,
werden wir in absehbarer Zeit auch zum Frieden kommen, während sonst die Situation für die Deutschen immer unerträglicher wird und uns dann nach Jahren noch zu ganz anderen Maßnahmen zwingen wird. Wenn irgendwo, gilt hier der Satz: salus publica suprema lex esto! (Bravo
Abg. von Dewitz (freikons.): Die nächsten Wahlen werden zeigen, daß die Herren hier im Hause von der polnischen Fraktion gar nicht den beruhigenden Einfluß haben können, den ihnen der Minister zu—⸗ gestanden hat; die Herren hier sind den Polen nicht radikal genug, um so0 mehr müßssen wir an den seit 1886 verfolgten Zielen fest— halten. Der Ministerpräsident hat es als Ziel der Ansiedlungspolitik bezeichnet, deutsche Inseln im volnischen Meer zu bilden. Wir sind der Meinung, daß diese Massierung des Deutschtums nicht so weit getrieben werden darf, daß dadurch das Deutschtum in den anderen Landestellen des Ostens vernachlässigt wird; es genügt, wenn das Deutschtum im politischen und Kommunalleben den nötigen Einfluß hat. Vor allem muß wieder der freie Gütermarkt hergeflellt werden, Die Polen haben es durch zwel große Ansiedlungsbanken für Groß— grundbesitz und, viele Parzellierungsbanken dahin gebracht, daß die polnischen Großgrundbesitzer unterstützt und der deutsche Groß⸗ grundbesitz aufgekauft wird für die Parzellierung an polnische Häusler, bon denen 225 909 nur darauf warten. Wir werden daher ein Parzellierungs verbot vorschlagen. Die Enteignung wird nicht zu ent— beßren sein, um einmal Ansiedlungsbezirke entstehen zu laffen und vor allem, um dem vorjubeugen, 6 die Polen sich ein Vorberkaufsrecht in das Grundbuch eintragen lassen, wenn die Ansiedlungkommission den Ankauf eines Gutes beabsichtigt. Durch die Enteignung allein werden wir aber nicht die noch nötigen 106 000 deutschen Ansiedler bekommen, um das Gleichgewicht im Dsten herzustellen; dazu wären noch 1500 000 ha nötig, und im polnischen Großgrundbesitz be⸗ finden sich etwa nur nech 560 000 ha. Ganz absehen will ich davon, daß die in der Denkschrift angegebene Verzinsung von 220 des Ansiedlungsfends nicht richtig ist. Wir müsfen n. der Ent⸗ eignung andere Mittel heranziehen, und für das Beste halte ich da die Ansetzung von Arbeitern. Setzen wir eine Prämie von 600 ÆS6, wenn ein deutscher Arbeiter aus dem Westen sich drei Jahre auf einem Rentengütchen gehalten hat. Meine Fraktion wird in dieser
diese
Dahin kommisston aufgekauften Güter, ehe sie
Richtung bestimmte Anträge stellen. Herrn von Oldenburg lann ich nur zustimmen in seinen Angriffen gegen die Organi⸗ sation der Ansiedlungskommission. Es müssen Gründe vorliegen, wenn die Ansiedlungskommission so wenig beliebt ist, wie sie es ist. ehött vor allem der Umstand, daß die von der Ansiedlungs⸗ parzelliert werden, von Posen aut durch Assessoren verwaltet werden, ohne daß die um⸗ wohnenden Deutschen hinzugezogen werden. Auch der vorgeschlagene Beirat tst für uns so lange nicht acceptabel, als er das Laienregiment
Zeitungen über deutsche katholische Geistliche gesagt wird, daz möchte
Gefahr der Abwanderung der zu verkennen, aber ich fürchte, die Blockpolitik wird nicht stand— halten, wenn wir mit ihrer Hilse hierfür ein Einspruchsrecht bet Gutskäufen der Polen erlangen wollen. Herr Dr. von Jasdzewstki hat, das Recht auf Nationalttaͤt festgelegt. Wir wollen ihm diesen
daß die haben. ir würden noch zu welteren Konzesstonen den Polen gegen— über bereit sein, aber solange sich die Polen nicht, wie Herr von Turno, offen auf, den Standpunkt des preußischen Staatsbürgers stellen, so⸗ lange solche Blüten aufsprießen, oder wie der jttzt, angekündigte Boykott der polnischen Landarbeiter, so lange lönnen Sie (ju den Polen) sicher sein, Staat nicht kapltulieren wird.
Zusam menhang mit der Verfassungsfrage muß in der Kommission eingehend geprüft werden.
spruchslose Zustimmung gefunden. Herr von Oldenburg bat Bedenken gegen die Höhe der Summe geäußert, und wir müssen doch daran
von dem Volke aufgebracht werden müssen. Ez wäre besser, wenn solche Summen ung nicht zu Werken des Kampfe, fondern zu Werken des Friedens zur Verfügung gestellt werden könnten, und in dleser Hinsicht werden wir bei dem Etat vorautsichtlich große Ent⸗ läuschungen erleben. Die Vorlage ist mit dem furchtbaren Mangel der Enteignung bepackt. Dieses Enteignungsrecht bat bel allen Parteien das böseste Unbehagen erzeugt. Mit schwerem
eignung herangeben.
Hoffentlich wird die Kommission alle diese schweren Herzen
durch Ablehnung der Enteignung er— leichtern. Wenn alle Preußen vor dem Gesetz gleich sind, kann nicht ein Gesetz gemacht werden, welches den einen Volksteil zu Un gunsten des anderen bevorzugt. In Art. 9 der Verfessung handelt es sich nicht um das Staatswohl‘, sondern um da öffentliche Wohl“. Herr Dr. Friedberg bat sich diefe Sache leicht gemacht, aber doch nicht so leicht wie der Herr Justizminister. Ich bedauere als Jurist, daß von dem Herrn Justijminister nicht andere Gründe vorgebracht werden konnten als jene, die er vorgebracht hat. Art. 4 der Verfassung spricht nicht bloß von der Gleichheit im Gegensatz zu den früheren Standesvorrechten, sondern diese Standes vorrechte sind nur der äußere Anlaß dani gewesen, daß dieser Artikel in die Ver⸗ fassung gesetzt wurde. Ich habe bisher geglaubt, daß die Verfassung die „Magna Charta“ der Kronrechte und der Volksrechte sei. Wenn aber alles schwanlt je nach der Parteistellung., dann weiß ich nicht mihr, was die Verfassung für eine Bedeutung hat. Hier wird die Verfassung gegen ihren Geist ausgelegt. Diese Enteignung ist ohne jeden Vorgang in der preußischen Ge⸗ schichte. Wenn der Justtzminister meinte, daß mit dem bestehenden Enteignungsgesetze die Sache nicht zu machen sei, so beweist das, daß man das Enteignungsgesetz von 1874 für solche Zwecke nicht zulassen wollte. Was sind die bestimmten Gebiet? der Vorlage für die Enteignung? Jedenfalls nichts Bestimmtesg. Auch die Zeit⸗ begrenzung für die Enteignung wird durch Königliche Verordnung bestimmt, die Leute können vielleicht auf zehn Jahre hinaus vor der Gesahr der Enteignung stehen. Ganz neu ist, daß auch das Zubehör eines Grundstückes enteignet werden darf. — Wenn nun von diesem Gesetz wieder nur die Polen den Vorteil haben werden, was dann? Fürst Biemarck wat selbst zweifelhaft über die Erfolge des Gesetzes von 1886 und drohte eventuell die Enteignung an. Ein verständiger Mann sagt nicht, wenn es nicht mehr gehe, werde er weiser sehen, sondern er überlegt alle Folgen vorher. Fürst Bülow sagt: Auf diesem Gebiete gibt es kein Zurück mehr. Befonders staatsmännisch ist das nicht. Wenn man einsteht, daß der Weg einen Mißerfol ge⸗ bracht hat, soll man den Schritt zurücktun, wie es auch Fürst Bismarck gemacht hat.
Justizminister Dr. Beseler:
Es war nicht meine Absicht, auf die Rechtafrage, welche der vor⸗ liegende Gesetzentwurf zur Erörterung stellt, heute nochmals einzu⸗ gehen. Aber die Worte des letzten Herrn Redners veranlassen mich doch, ein Weniges ju bemerken. Ich will zunächst nur einige Irr— tümer berichtigen, die bei der beutigen Erörterung vorgekommen sind im Hinblick auf das, was ich gestern gesagt haben soll.
Es ist erwähnt worden, ich hätte den Art. 4 unserer Verfassung lediglich dabin verstehen wollen, daß ‚Standesvorrechte aufzuheben! der Zweck der Bestimmung sei. Ich habe alsbald hinzugefügt, daß der erste Satz sehr wohl seine besondere Bedeutung haben könne, und daß man nach einer solchen suchen müsse, und ich habe dann keincswegs allein aus meiner eigenen Anschauung heraus, sondern gestützt auf die Ansichten, die ich in der Wissensckaft vertreten ge⸗ funden habe, gesagt, was die Worte: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich“ bedeuteten. Was soll ich das wiederholen! Ich habe ausgeführt, daß, sobald gegen einen Preußen das Gesetz Anwendung findet, es gegen ihn in derselben Weise angewendet werden muß wie gegen jeden andern Preußen. Das ist der Sinn, und zwar der, welchen nicht etwa ich allein, sondern die Wissenschaft diesen Worten beigelegt hat. Also wenn gesagt ist: ich hätte einzig und allein das zuerst Er— wähnte in dem Artikel gefunden, so ist das nicht richtig.
Es ist ferner von einem der Herren Vorredner bemerkt worden: auch das Freijügigkeitsgesetz im Abs. 27 der Nr. 3 des 5 3 sei in unserem Gesetzentwurfe nicht gewahrt. Es heißt dort:
In der Autübung dieser Befugnisse
— nämlich, Grundeigentum zu erwerben —
darf der Deutsche, soweit nicht das gegenwärtige Gesetz Ausnahmen juläßt, weder durch die Obrigkeit seiner Heimat, noch durch die Obrigkeit des Ortes, in welchem er sich aufhalten oder niederlassen will, gehindert oder durch sonstige Bedingungen beschränkt werden. Daz hat mit der Gesetzgebung selbst nichts zu tun, sondern besagt nur, daß die Obrigkeiten der einzelnen Orte den zujiehenden Deutschen
aus ihrer obrigkeitlichen Disposition heraus treffen zu können, weil er kein Einheimischer sei. Der Ansicht bin ich heute nicht begegnet, daß diese Bestimmung etwa bedeute: unter keinen Umständen dürfte einem Deutschen nunmehr von der Obrigkeit irgend etwas in den Weg ge— legt werden, sobald er nur irgend wie ein Grundstück erwerben wolle. Diese Deduktion ist früher wohl gemacht worden: ich bin gestern gar nicht darauf zurückgekommen, weil ich annehme, daß sie jetzt auf⸗ gegeben ist (3uruf und Heiterkeit)! — Melne Herren, das ist wirk— lich eine Auffassung, die damals geäußert worden ist.
Dann hat der eine der Herren Redner gesagt, es sei nicht möglich,
stalten, weil das geltende Enteignungsgesetz doch auch, wie ich selbst hervorgehoben hätte, nur wirtschaftliche Verhältnisse beträfe. Ich habe nicht gesagt, daß daz Gesetz nach seiner Entstehungsgeschichte nur die wirtschaftlichen Zustände treffen wollte. Ich habe nur gesagt: in der Hauptsache! — und in der Tat hat das Gesetz auch anderweit Anwendung gefunden: wir haben Expropriationen gehabt bei der An= legung von Festungen. Das sind doch keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern Zwecke im Interesse der Landesverteldigung. Man (könnte
nicht berüchichtigt; jwei Mitglieder müßten von der Landwirtschaftsz= kammer und drei vom Provinzialausschuß gestellt werden. Pie
*
auch an die Erwerbung von Militärtruppenübungeplaͤtzen denken, auch
Polen in die Nachbarbezirke ist nicht
Anspruch nicht streitig machen, aber das kann nicht dahin führen, olen im Osten allein noch ein Recht auf Grund und Boden
lautet: wie im vorigen Jahr der Schulstreik
daß der preußische Abg. Müller Koblenz (Zentr): Die Frage der Enteignung im
Die Vorlage hat bel keiner Partei wider, in dieser Richtung ergehe.
denken, daß solche Summen durch die schönsten nationalen Rede . wendungen nicht aus dem Boden gestampft werden können, sondern
liches Wohl?
Herzen und nur im äußersten Notfalle“ will man an die Ent.
zugute kommt, das ist ja unzweifelhaft richtig. Das öffentliche Wohl ssoll eben weiter reichen und auch dann jur Geltung kommen, wenn . einzelne Mitglieder im Staate nicht davon einen Vorteil genießen; es ist eben das stärkere Recht.
. gegen meine Person gesagt hat. sagt haben: jeder könne die Verfassung auslegen, wie er wolle, das
handeln dürfen. Geist der Verfassung eine Rechtfertigung für Maßnahmen suchen oder einen Widerspruch dagegen herleiten könnte. das ist ein schweres Ding, den Geist einer Verfassung zu definieren,
nicht übel, so absurd, daß man dagegen weiter gar nichts anzuführen
getschützt werden, aber das Eigentum darf sogar vom Staate in
. steht zur Entscheidung; das habe ich gestern behauptet und dabei bleibe
die Vorwürfe, die der Herr Vorredner gegen mich als Person und als Minister erboben hat, meiner Ueberzeugung nach durchaus haltlos. Gravo! rechts.)
Darauf wird ein Schlußantrag gegen die Stimmen des Zentrums, der freisinnigen Volkspartei und der Polen an⸗ genommen.
.
...
11 Ux.
Entwurf eines Polizeikostengesetzes nebst Begründung
tung ganz oder leilweise von einer Königlichen Behörde geführt wird, bestreltet der Staat alle durch diese Verwaltung unmittelbar ent. stehenden Kosten und erbebt unbeschadet der Bestimmung im §7 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend den Erlaß poltjeilicher Strafberfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883 (Gesetzsamml. S. 65) alle mit dieser Verwaltung verbundenen oder aus deren Anlaß zur Hebung . , , Einnahmen.
keine Hindernisse in den Weg legen dürfen, welche sie etwa glauben,
. Abs. 2 zu den Kosten jwei Fünftel bei und nehmen an den Einnahmen . zu zwei Fünfteln teil.
das Enteignungsrecht, wie es vorgeschlagen würde, derartig zu ge.
da wäre die Exproprlation möglich schon auf Grund des jetzigen Gesetzes. Aber jedenfalls habe ich betont, um jeden Zweifel zu be⸗ heben, daß es die Absicht der Staatsregierung sei, die Frage jetzt durch das Gesetz klar zu stellen. Das ist, meine ich, ein ganz loyales Vorgehen, wogegen gar nichts zu sagen ist.
Nun heißt es: durch das Enteignungsgesetz werde auch das Eigentum getroffen, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sei. 5 903
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
Dagegen verstößt der Gesetzentwurf nicht; es soll ja gerade der Fall eintreten, daß das Gesetz in die freie Entscheidung des Eigentümers eingreift, und das Bürgerliche Gesetzbuch hindert nicht, daß ein Gesetz
Nach der Auffassung des letzten Herrn Redners soll der Artikel 9 der Verfassung der ganzen Maßnahme entgegenstehen. Denn, sagt er, es sei da von Gemeinwohl und öffentlichem Wohl die Rede, aber nicht von Staatswohl. Ist denn aler das Staatswohl kein öffent⸗ (Zuruf: Natürlich nicht, nicht immer!) — Nicht immer? Das Staatswohl ist ein öffentliches Wohl, und zwar im höchsten Sinne ein öffentliches Wohl. (Sehr richtig! rechts) Wenn das nicht einmal davon mitberührt werden soll, was würde denn da übrig bleiben? Daß das öffentliche Wohl nicht immer jedem einjelnen Staatsbürger
Nun komme ich zu dem, was der letzte Herr Redner besonders (Oho! im Zentrum.) Ich soll ge⸗
sei ihm unbenommen, er solle vielleicht auch im einjelnen danach Es war gestern die Rede davon, daß man aus dem
Und da habe ich gesagt:
sodaß man daraus nachher seine Schlußfolgerungen ziehen kann. Das ist doch auch ganz richtig. Aber daß ich nun gesagt hätte: ich für meine Person oder auch andere hätten freie Hand, mit der Ver⸗ fassung ju machen, was sie wollten — das ist, nehmen Sie es mir
brauchte. Es ist mir damit ja vorgeworfen worden, daß ich kein juristisches Gewissen hätte. Meine Herren, ich glaube kaum, daß der Herr Vor⸗ redner sich die Tragweite seiner Worte in dieser Richtung ganz klar gemacht hat; ich glaube nicht, daß er dann so gesprochen haben würde. Ich habe die Empfindung, daß mein juristisches Gewissen ebenso fein fühlig ist wie das des Herrn Vorredners. (Bravo! rechts.)
Was soll ich weiter zur Sache sagen? Was rechtlich vorgebracht werden kann, ist gestern gesagt worden; es ist heute nichts Neues dazu gekommen, was irgend eine wesentliche Aenderung in der Rechts⸗ auffassung herbeiführen könnte. Nach unserem Gesetz und unserer Verfassung bleibt es immer das einzig Richtige, daß die vor— liegende Frage nach dem Artikel 9 geregelt werden muß, und dieser unterscheidet das Staatswohl, das öffentliche Wohl im Gegensatz zum Privatwohl, indem er sagt: das Eigentum soll
Anspruch genommen werden, wenn das öffentliche Wohl es verlangt. Das heißt: dag öffentliche Wohl geht vor. Diese Frage
ich auch heute. Daz ist eine Frage, die nicht auf dem Rechtsgebiet liegt, und deshalb sind die ganzen Deduktionen, daß wir lediglich eine Rechtsfrage zu entscheiden hätten, unzutreffend, und deshalb sind auch
In persönlicher Bemerkung erläutert
Abg Dr. von Igzdzewski (Pole) seine ihm vom Finanj⸗ minister vorgehaltene Rede bei dem Begräbnis eines Geistlichen.
Die Vorlage wird einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Schluß nach 31/ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, (Quellenschutzgesetz; Anträge aus dem Hause.)
Parlamentarische Nachrichten. Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende
und Anlagen zugegangen: In denjenigen Gemeinden, in welchen die örtliche Poltzeiverwal-⸗
ie Gemeinden tragen vorbehaltlich der Bestimmung im § 8
§ 2.
Als unmittelbare Kosten der örtlichen Poliielverwaltung im Sinne des § 1 gelten nur solche Ausgaben, fuͤr welche im Vor⸗ aSnschlage des Staaishaushalts ein Titel vorgefehen und als der An-
teilsberechnung (Abs. 2 des 8 1 unterliegend bejeichnet ist. Von dem hiernach sich ergebenden Auögabefoll der U, . Polizeiverwaltung ju Berlin werden jedoch . wie von den Einnahmen dieser Polizei⸗ verwaltung vier vom . als nicht auf der örtlichen Poltzeiver⸗ waltung beruhend abgesetzt. Den der Antellsberechnung unterliegenden Ausgaben treten hinzu I) zur Bestreitung der Pensionen und Wartegelder für Beamte der Königlichen Ortspolizelverwaltung sowie der Wliwen. und Waisen⸗ gelder für Hinterbliebene solcher Beamter ein Pauschbetrag bon siebenzehn vom Hundert der Gesamtsumme der im Staate haußshalts⸗ ij fär diese Beamten auggebrachten Gehälter und Wohnungsgeld= zuschüsse,
Als Wert gilt .
a. für die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Benutzung zu nehmenden Gebäude und Inventarienstücke der aus den Bautech⸗ nungen . ergebende Anschaffungswert,
b, für die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzeß in Benutzung be— findlichen Gebäude, und Inventarienstücke der in der Anlage festgesetzte Wert. Bei Gemeinden, welche gemäß dem im übrigen in Geltung bleibenden 5 4 des Gesetzes vom 20. April 1892 (Gesetzsamml. S. 87 für Zwecke der Königlichen Ortspoltjeiverwaltuag Gebäude und Inventarienstücke hergeben, wird der Jahresnutzungswert den Aus⸗ gaben nicht hinzugerechnet, sondern zu drei Fünfteln von dem Kosten⸗ anteil in Abzug gebracht.
§ 3. Die Kostenanteile der Gemeinden werden alljährlich durch den Regierungspräsidenten, für Berlin und seine Vororte durch den Ober⸗ präsidenten auf Grund der für die einzelnen Pollzeiverwaltungen augt⸗ efertigten Kassenctats sestgesetzt. Gegen diese Festsetzung findet in einer Ausschlußfeist von dier Wochen, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, die Beschwerde an den Minister des Innern und den Finanzminister statt. Die hierauf ergehende Entscheidung ist endgültig.
§ 4.
Erstreckt sich die Poltzeiverwaltung einer Königlichen Behörde in gleichmäßiger Zuständigkeit auf eine Mehrheit von Gemeinden, so werden die den Gemeinden zur Last fallenden zwei Fünftel der Ge—= samtkosten dieser Verwaltung alljährlich durch den Regierungs⸗ präsidenten auf die einzelnen Gemeinden unterverteilt und zwar zur einen Hälfte nach der Zahl der Zivilbevöllerung, wie sie durch die letzte amtliche Volkszählung ermittelt ist, zur anderen Hälfte nach dem Staatssteuersoll, wie eg in den einem Landkreise angehörigen Gemeinden der Kreisbesteuerung, in Statt kreisen der Provinzialbesteuerung des laufenden Rechnungsjahres zu⸗ grunde liegt. Mit Genehmigung des Ministers des Innern tönnen . Gemeinden einen anderen Verteilungsmaßstab unter sich verein⸗ aren.
Gegen die Unterverteilung steht jeder Gemeinde binnen einer Aueschlußfris von vier Wochen, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, die Beschwerde an den Minister des Innern jzu. Die hierauf er⸗— gehende Entscheidung ist endgültig.
§ 5. Der von den Gemeinden gemäß §5§5 1 und 2 betzutragende Kosten⸗ anteil ist in vierteljährlichen Teilbeträgen vorauszuzahlen.
Nach k und eiwaiger Berichtigung der Jahresrechnung durch die Oberrechnungskammer wird der Kostenanteil berichtigt. Wegen der hierfür zustandigen Behörde und des zulässigen Rechts- mittels findet die Vorschrift in § 3 gleichmäßige Anwendung.
§ 6.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung
1) auf die jenigen Gemeinden der Provinz Hannover, in denen die Ortspolijeiverwaltung durch die Landräte geführt wird,
2) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Posen welche hinsichtlich der örtlichen Polizeiverwaltung den Distrikts kommissaren unterstehen, 3) auf diejenigen Gemeinden in der Umgebung von Potsdam, in denen einzelne Zweige der Ortspolizeiverwaltung Staatsbeamten über—
tragen sind. gen si 3
Die bestehenden Verträge über die Hergabe von Grundstäcken und Gebäuden zur Benutzung für die Königliche Ortspolizeiverwaltung werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Dagegen wird der jwischen der vormaligen Kurhessischen Staats—⸗ regierung und der Stadt Cassel abgeschlossene Vertrag vom 28. Ok⸗ tober 28. November 1830 wegen des von dieser Stadtgemeinde zu entrichtenden Beitrags zu den Kosten der staatlichen Polizeiverwaltung gegen Gewährung einer einmaligen Abfindung von 2 724 186,25 aus der Staatskasse hierdurch aufgehoben.
§ 8.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1908 in Kraft.
Die Durchführung der Bestimmung im § 1 Abs. 2 erfolgt stufenweise derart, daß von den Mehrleistungen, welche danach auf die einzelnen Gemeinden über den im Rechnungtjahre 1907 entrichteten Polizeikostenbeitrag hinaus entfallen würden, im Rechnung jahre 1908 die Beträge über drei vom Hundert, in den beiden solgenden Rechnunge jahren die Beträge über je weitere drei vom Hundert des der Gemeindebesteue rung des jedes⸗ maligen Vorjahres zugrunde gelegten Einkommensteuersolls nicht zur Hebung gelangen. In den Fällen des § 4 tritt eine dieser Vor⸗ schrift entsyrechende Kürzung nur bei den gegenwärtig schon bestehenden Königlichen Polizeiverwaltungen und zwar an den nach der Unter— verteilung auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Kostenanteilen ein.
§ 9.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes
beauftragt.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die ‚„Schweizerische Landwirtschastliche Zeitschrift! vom 22. No- vember veröffentlicht den folgenden Landwirtschaftlichen Her bst⸗ bericht aus der Zentralschweiz: Ein milder, für alle landwirt- schaftlichen Arbeiten überaus günstiger Herbst ist vorübergegangen und erst die vierte Novemberwoche hat mit ernsteren Vorbofen des Winters, mit kalten Nächten und Reifen begonnen. Dle Herbstweide dauerte noch in der dritten Novemberwoche fort und hat viel Heu erspart, selbst die Sense arbeitete zu Martini noch an manchen Orten im Grase. Alles ift befriedigt von der ausgezeichneten e,. nutzung. Die Streue konnte auch gut gesammelt werden. Der & bst-⸗ ertrag übertraf an Größe und Güte alle Voraussetzungen und führte sogar zu einer schlimmen Obsthandelskrise für voreilige Käufer und Kaufvermittler. Bei alledem ernielten die Obstproduzenten in den günstigeren Ertragsgebieten ihre annehmbaren bis hohen Preise für die Ware. Die Ernte der Kartoffeln und anderer Hackfrüchte ist durchwegs gut ausgefallen, die Preise sind ordentlich hoch, weil alle Lebeng⸗ und Futtermittel teuer geworden sind. Ackerbestellung und Feldxüngung konnten vorzüglich ausgesübrt werden, und was dabel etwa noch im Rückstande geblieben, kann jetzt noch nachgeholt werden. Etwas Mißstimmung brachte der merkliche Rückschlag des Winter⸗ milchpreiseg, allein man darf auch mit dem erreichten noch zufrieden sein. Im ganzen genommen baben wir ein ordentlich gutes Produk- tions und Produktenverwertunge jahr.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Bulgarien.
Die bulgarlsche Regierung hat in Abänderung der unterm 26. Ol tober d. J. unter 4 erlassenen Bestimmungen verfügt, daß die aus Rußland über Rumänien eintreffenden Reisenden nach erfolgter ärztlicher Untersuchung in allen bulgarischen Donauhäsen zu“ gelafsen werden. Derartige Reisende sollen jedoch während zehn Tagen an ihrem Aufenthaltsort überwacht werden. (Vergl. . R. Anz. vom 13. November d. J. Nr. 271.)
Außerdem hat die bulgarische . die Städte Horossan und Hassan⸗-Kals im Wilajet Erzerum (Kleinasien) für cholera⸗ verseucht erklärt.
Die bulgarische Regierung hat ferner die Stadt Tunis für
t erklärt. pestverseucht erklär enn en
Der internationale Gesundheiterat in Alexandrien hat die für Herkünfte von Oran und Tunis angeordneten Quarantäne maßregeln wieder aufgehoben. (Vergl. R. ⸗Anz. vom 18. d. M.,
(Kroatien⸗Slavonien am 20. November).
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Ungarn
am 27. November 1907
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗
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Nr. 276.)
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