weil ja die gesetzlichen Bestimmungen, die in der Provin Hessen⸗ Nassau bestehen, im wesentlichen nicht geändert werden sollten, und ich auch nicht geglaubt babe, daß die Provinz Hessen· Nassau selbst den Wunsch hegen könnte, Aenderungen herbelzuführen, die immer einen erheblichen Eingriff in die historisch gewordenen wirtschaftlichen Verhältnisse bedeuten würden.
Nun hätte ich ja allerdings auf den im vorigen Frühjahr aus— gesprochenen Wunsch hin nachträglich noch eine derartige Anhörung eintreten lafsen können. Ich habe mir aber gesagt, daß die Pro⸗ vinziallandtage in der Regel erst im Frühjahr tagen, und daß also, wenn ich nun noch die Provinziallandtage gehört hätte, die Verab⸗ schiedung des Entwurfes um ein ganzes Jahr verzögert werden würde. Das schlen mir doch mit Rücksicht auf den vielfach ausgesprochenen Wunsch, daß die Verabschiedung nach Möglichkeit beschleunigt werden möchte, nicht angängig.
Nachdem das Haus den Gesetztentwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen hatte, folgte die Beratung des Antrages der Abgg. Bachm ann (ul.) und Genossen:
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch den gemäß Artikel 93 der preußischen Verfassungtzurkunde vom 31. Januar 1850 die Verhältnisse der nicht zum Richterstande gehörigen Staats beamten einheitlich und den veränderten Zeit⸗ verhältnissen entsprechend geregelt werden.
Abg Fritsch nl) Die im Artikel 98 der Verfassung zu⸗ gesagte Regelung der Verhältnisse der nicht richterlichen Beamten, die die Staatsbeamten gegen willkürliche Entziehung von Amt und Einkommen schützen sollte, ist leider noch immer nicht erfolgt. Seit Erlaß der Verfassung sind aber große Umwälzungen auf politischem, wirtschaftlichem und kommunalem Gebiete eingetreten; es ist die Selbstverwaltung durchgeführt, es sind Landwirtschafts⸗ kammern usw. geschaffen worden, es ist das Reich gegründet, ein einheitliches bürgerliches Recht geschaffen, eine einheitliche Ge⸗ werbeordnung und Strafprozeßordnung usw. durchgeführt, worden. Alle diese Verhältnisse haben auf die preußischen Beamten eingewirkt; es bedarf eines großen Studiums, um sich in dem Wirrwar der heutigen Gesetzgebung zurecht zu finden, um zu überseben, welche ge⸗ setzlichen Bestimmungen durch neue ersetzt sind usw. Alles dies ver⸗ staͤrkt den Wunsch nach dem Erlaß eines Gesetzes zur Regelung des Beamtenrechtz. Es muß den Beamten ein größerer Schutz in dem Disziplinarverfahren gewährt werden. Es können jetzt Disziplinar⸗ strafen von Vorgesetzten verhängt werden, ohne daß die Gründe dafür angegeben zu werden brauchen. Wenn auch die preußischen Disziplinarbehörden unparteiisch urteilen, so bedürfen doch die Be⸗ schuldigten eines stärkeren Schutzes. Alg zweite Instanz im Bisziplinarverfahren entscheidet lediglich das Staatsministerium, das nur nach den Akten urteilt, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattfindet. In dieser liegt aber ein großes Gewicht für eine unparteiische Behandlung. Für die Unterbeamten besteht noch immer die Arreststrafe; sie ist aber nur für die militärisch organisierten Beamten angebracht. In sozialer Beziehung wird da⸗ durch der Unterbeamte herabgedrückt, obwohl er an Pflichttreue uit hinter allen anderen Beamtenkategorien zurücksteht. Es wäre also nur ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn die Arreststrafe auf, gehoben würde. Im November 1904 hat das Haus bereits auf meinen Antrag beschlossen, die Regierung zur Aufhebung der Arrest⸗ strafe aufzufordern. Der Minister des Innern von Hammerstein er⸗ widerte, daß ein i entf e ausgearbeitet, aber im Staats⸗ ministerium nicht beschlofssen sei. Seitdem haben wir von der An gelegenheit nichts mehr gehört. Durch ein Wiederaufnahmeverfahren müßte ferner ein Beamter wieder in sein Amt eingesetzt werden können. Auch das Herrenhaus hat in einer Resolution eine baldige Aenderung der preußischen Disziplinargesetze gefordert. Ich bitte um Annahme meines Antrages.
Abg. Dr. von Woyna lfreikons.): Meine politischen Freunde sind nicht ohne weiteres geneigt, den Antrag in dem weiten Umfange an⸗ zunehmen, wie ihn der Vorredner pränsiert hat. Entsprechend der allmählichen Entwicklung des konstitutionellen Lebens in Preußen ist auch unsere Beamtengesetzzebung entstanden, und diese allmähliche Entwicklung halten wir für glücklich. Wir geben durchaus zu, daß das Disziplinarverfahren gegen Beamte verbessert werden muß. Wenn sich der Antrag darauf beschränkte, würden wir ihn ohne weiteres an⸗ nehmen. Wir erkennen auch an, daß die Festlegung der Arreststrafe gegen Unterbeamte, ferner der Mangel eines Wiederaufnahmeverfahrens bei disziplinarisch abgesetzten Beamten einer Regelung bedarf. Aber in dem weiten Maße, wie der Vorredner vorgeht, können wir seinen Wöünschen nicht entsprechen. Wir sind überzeugt, daß im großen und ganzen die Gesetzgebung den Beamten ein gediegenes und behagliches Heim gegeben hat, und daß eine solche eingreifende Neugestaltung ein großes Wagnis wäre.
Abg. Cassel (fr. Volksp.) erklärt, daß er die ausführlichen Dar⸗ legungen des Abg. Fritsch in vollem Umfange unterschreihe, und daß seine Freunde den Antrag annehmen würden. Ein Gesetz über die Regelung der Beamtenverhältnisse zugesagt. Hindernisse dagegen lägen nicht vor, der Antrag bewege si auf demselben Boden wie schon früher angenommene Anträge.
Abg. Stackm ann (kons): Meine Fraktion steht dem Antrage sympathisch gegenüber. Die außerordentlich großen Schwierigkeiten, die seiner Verwirklichung gegenüberstehen, sind aber nicht zu verkennen, . B. ob es möglich sein wird, dem Antrage in absebbarer Zeit Folge zu geben. Gerade weil wir den Wunsch hegen, die Tendenz des An⸗ trages zu unterstützen, möchte ich bitten, die Maßnahmen des Antrags nicht zu weit auszudehnen. stimmen.
sei schon in der r g.
Unter diesem Vorbehalt werden wir dafür
Abg. Dr. König (Zentr.): Es wundert mich zunächst sehr, daß die
Staatsregierung dem Antrage so wenig Interesse entgegenzubringen
scheint; das müßte doch im Interesse der Beamtenschaft geschehen. u Die Kommission wird sich auch mit der Frage zu beschäftigen haben, In dem Gesetz kann es sich natürlich nicht um Details, sondern nur um Festsetzung von allgemeinen Grundsätzen handeln. Lediglich wegen formeller Bedenken darf diese materielle Regelung nicht hinaus⸗
(Am Regierungstische ist während dieser Zeit niemand anwesend.)
eschoben werden.
Einer schleunigen Regelung bedarf vor allem die
in führung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Disziplinarverfahren.
Ginem Antrage darauf von mir hat das Haus einmütig zugestimmt.
Ich werde bei der Etatsberatung eingehender darauf zurückkommen.
Finanzielle Gesichtspunkte kommen dabei nicht in sondern nur ideelle, Gesichtspunkte der Ghre des Beamtenstandes. Ein unschuldi muß kraft Rechtens wieder in sein mt eingesetzt können. Die Regierung müßte baldigst diesem Wunsche des Hauses Rechnung jragen. Das gleiche gilt von der Aufhebung der Arreststrafe, die von den Beamten selbst gewünscht wird. Die Regierung hat zugegeben, daß die Arreststrafe nur noch in sehr seltenen Fällen angewendet wird. Ein Beamter, der nicht durch eine Geldstrafe auf den rechten Weg zurückgeführt werden kann, wird auch durch die Arreststrafe nicht daju gebracht werden, und wenn sich ein Beamter doch als untauglich erweist, kann er aus dem Amte entfernt werden. Die Reichgpostbeamten sind 1873 von der Arrest⸗ strafe befreit worden; wären sie noch preußische Beamte, unterständen sie dieser Strafe noch heute. Den ganzen Lebensgewohnheiten unserer Beamten entspricht die Arreststrafe nicht mehr. In dem Disziplinar⸗ gesetze im Reiche ist bereits ein geordnetes Verfahren eingeführt, in der Disziplinarkammer und im Dieziplinarhof überwiegt das richter liche Element; in Preußen dagegen ist es umgekehrt.
Abg. Pel tasohn (fr. Vgg.): Meine Freunde stimmen dem An—⸗ trage zu, ganz im eee zu der Haltung detz Herrn von Woyna; wir meinen auch, daß der Abg. Stackmann seinen bedingten Wider⸗ spruch fallen lassen könnte, denn es handelt sich nur um die Aufstellung einheitlicher Grundsätze, wobel auch die Fragen der Besoldungsordnung, des Auftückeng in die Gehaltsstufen usw. beachtet werden müßten.
werden
Betracht. Gerechtigkeit und der verurteilter Beamter
einmütigen
l ich zusammengefaßt werden. Es ; i h im Reichsgesetz bereits ge ee. sind. In Preußen gibt es viele zerstreute Bestimmungen und alte Verordnungen. Dag Digziplinargesetz ist durchaus veraltet, es beschränkt die Beamten in der Wahrnehmung ihrer staatsbürger⸗ lichen Rechte. Auf Arreststrafe und Einführung eines Wiederguf nahme⸗ verfahrens gehe ich nicht näher ein, nachdem sich die Vorredner eingehend darüber ausgesprochen haben, Ez wird ferner zu . sein, wie weit eine Oeffentlichkeit des Disziplinarperfahreng zuzulassen ei. Die Oeffentlichkeit wird zwar nicht allgemeln eingeführt werden können, aber in gewissen Fällen wird sie dem Beamten selkst erwünscht sein. Die Disziplinarbehörde darf nicht ein größeres Plenum sein, well desto geringer die Rechtsgarantie ist, je größer das Plenum ist. Die Verantwortung dez einzelnen ist in einem kleineren Kollegium, in welchem die Richter überwiegen müßten, größer. Reformbedürftig ist auch die zwelte Instanz, in welcher jetzt das Staataministerium nah entscheiden hat. Ich bitte Sie, den Antrag Bachmann anzu⸗ nehmen.
Der Antrag Bachmann wird mit großer Mehrheit an⸗ genommen. Der weitere Antrag der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen auf gesetzliche hes dlm der Haftung des Staats, der emeinden usw. für den von ihren Beamten verursachten Schaden wird auf Wunsch der Antragsteller von der Tages- ordnung abgesetzt.
Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. Hammer (kons.) und Genossen: die Staatsregierung zu ersuchen, tunlichst bald einen Gesetz⸗ entwurf zwecks Abaͤnderung des Gesetzes vom 15. Juli 1900 — die Besteuerung der Warenhäuster betreffend — dahin gehend vorzulegen, daß die Besteuerung nach dem Jahresumsatz und unter Berücksichtigung der Höhe des Anlage⸗ und Betriebskapitals erfolgt in der Weise, daß der Steuersatz außer mit der Höhe des Umsatzes auch mit derjenigen des Anlage⸗ und Betriebskapitals steigt“.
Abg. Ham mer (kons.) begründet seinen Antrag: Bei der vorjährigen Etatsberatung hat bereits Abg. Freiherr von Erffa im Namen unserer . angekündigt, daß wir eine Verbesserung des Warenhaus leuergesttzeg beantragen würden. Das bestehende Warenhaus das auf einem Antrag des Abg. von Brockhausen beruhte, hat seinen Zweck, den schwer bedrohten Detail⸗ handel vor der Vernichtung seiner Existen;z durch die vom Großkapital unterstützten Warenhäuser zu bewahren, nicht erfüllt. Das Gesetz läßt nur die Besteuerung von 20 oso des gewerbesteuerpflichtigen Ertrages ju. Wir haben uns über⸗ legt, ob wir auf dem Boden des Gesetzes weiter arbeiten oder einen neuen Weg für diese Besteuerung finden sollen. Durch Gesetz ist den Kommunen erlaubt, ihrerseits die Gewerbesteuer zu reformieren, und in 13 Musterordnungen sind vom Finanzministerium ausgezeichnete Dircktiven für den Ausbau in den Kommunen aufgestellt worden. Es wird für Sie (zur Linken) von Interesse sein, daß auch der Abg. Funck das Betriebskapital als Norm für die Bemessung der Gewerbesteuer zulassen möchte. Auch Herr Geheimrat Strutz vom Finanzministerium hat einer Reform der Gewerbesteuer das Wort geredet, welche das Anlage⸗ und Betriebskapital erfaßt. Daraufhin habe ich eine Auf⸗ stellung ausgearbeitet, die auch einem tüchtigen Steuerkontrolleur vorgelegen hat. Die Ergebnisse des amtlichen Statistischen Bureaus haben für 1901 109 Warenhäuser, für 19066 93 Waren⸗ häuser und für 1906 90 aufgezeichnet. Daraus könnte man schließen, daß die Warenhaussteuer in unserem Sinne gewirkt habe. Die Bewegung von 1901 bis 1906 läßt aber nur schließen, daß die Warenhaussteuer neue Unternehmungen hintangehalten und daß in einigen Warenbäusern bestimmte Warengruppen ausgeschieden sind, um den Begriff des Warenhauses auszuschalten. Das Statistische Bureau hat die Durchschnittsergebnisse der Steuer für 1901 auf 28 000 M, für 1905 auf 23 000 M und für das Berichtsjahr 1906 wieder auf mehr als 28 9000 MS ermittelt, sodaß also die weitere n f Entwicklung der Warenhäuser durch die Steuer nicht mehr eeinflußt erscheint. Gam besonders wichtig ist aber die amtliche Feststellung, daß neuerdings ein ganz beträchtlicher Rückgang der Kleingewerbetreibenden zu verzeichnen ist. 1901 kamen auf 10 000 Ein⸗ wohner 206 selbständige Kleingewerbetreibende, 1905 noch 205 und 1906 nur noch 202. Ganz besonders auffällig ist der Rückgang für Berlin, wo die entsprechenden Zahlen lauten: 274 — 261 — 256. Der Warenhausverband hat nachweisen wollen, daß die Handbetriebe seit 1383 sich in erheblich größerem Maße als die Bevölkerung ver« mehrt haben, aber eine genaue Prüfung ergibt, daß von 1901 bis 1907 eine Verminderung dieser Betriebe um ca. 115 000 stattgefunden hat. Wird nun nicht allein der Jahregumsatz zu einer Besteuerung heran—
Die ganze Materie mu gibt eine ganze Reibe solcher
steuergesetz,
und Betriebskapitals, so kann von einer Prohibitivsteuer keine Rede sein. Nebenbei gesagt würde ich persönlich dafür plädieren, daß die Warenhaussteuer zu einer Finanzsteuer für die Kommunen wird. Die Gastwirte müssen außer der Gewerbesteuer auch noch eine Be⸗ triebs. und Lustbarkeitssteuer zahlen, die man eher als ungerecht⸗ fertigt ansehen könnte. Es ist überhaupt nicht richtig, daß die Waren häuser für ihre Schankbetriebe die Konzession bekommen und dadurch die Gastwirte schädigen. Ich beantrage, unsere Resolution
Kommission für Handel und Gewerbe zu überweisen.
Ueberzeugung, daß die Warenhäuser schädlich wirken für den Klein⸗ handel, und sind deswegen gern bereit, allem zuzustimmen, was ihre Konkurrenz etwas zurückschraubt. Wir wollen gern in der Kommission für Handel und Gewerbe an der endgültigen Gestaltung des 9 Hammer mitarbeiten. Die Warenhaus, steuer hat ihren Zweck nicht erreicht.
ziehen eine andere Konsequenz daraus, wir wollen die Steuer so verschärfen, daß damit etwas erreicht wird. Im Gegensatz zum Abg. Hammer wünsche ich nicht, daß die Warenbaussteuer eine Finanzquelle für die Kommunen wird, sondern daß sie auch weiter zur Steuerentlastung der kleinen Gewerbetreibenden dienen soll.
ob die Warenhaussteuer nicht auch auf die großen Wareneinkaufs⸗ vereine mit ihren Hunderten von Filialen, wie z. B. denen in Görlitz, ausgedehnt werden soll; wir haben aus Kottbus einen Not— schrei darüber gehört. Ich will kurz die Bedenken streifen, die be⸗ züglich des Antrages Hammer in der Kommission erörtert werden müssen. Zum Anlage. und Betriebskapital gehöten ja auch die Grundstücke und das Inventar, das sich auf viele Millionen beziffern kann. Wie nun, wenn die Warenhäuser dazu übergehen, einfach zur Miete zu wohnen? Bieher waren die Warenhäuser durch die Unter stützung der Großbanken ja auch in der Lage, über so viel Betriebs kayltal zu verfügen, daß sie ihre Einkäufe bar bezablen konnten. Wenn nach dem Anlagekapital besteuert wird, ist es möglich, daß die Warenhäuser dazu übergehen, Kredit zu nehmen, um weniger Betriebt⸗ kapital zu haben. (3wischenruf rechts) Ich kann mir nicht denken, das enn ein Betriebskapital versteuert, das er nicht hat. Das Schllmmste sind die Ramschbasare. Meine Freunde stehen dem An⸗ trage sehr sympathisch gegenüber; wir werden gern mitarbeiten, damit eimag herauztommt, waz die Warenhäufer anch wirklich trifft und dem kleinen Gewerbestand die Konkurrenz erleichtert. Wenn uns das gelingt, werden wir uns freuen, daran mitgearbeitet zu haben.
z. Dr Gerschel (fr. Volksp.): Das Warenhaussteuergesetz soll nicht genügt haben, weil die Steuer zu niedrig ist. Daraus geht hervor, daß die Warenhaussteuer eine Erdrosselungssteuer ein soll. Das darf sie aber nslcht sein, weil Gewerbefrelheit herrscht. Wir wollen die Gewerbefreiheit aufrecht erhalten.
Steuern sollen Mittel schaffen für allgemeine Zwecke, aber nicht den
Nebenzweck verfolgen, eine Art des Gewerbebetriebs zu erdrosseln. Die Tendenz des AÄatrages geht klar dahin, auch die Warenhäuser zu treffen, die bei einem großen Anlage⸗ und Betriebskapital nur einen ganz geringen Nutzen haben. Einesß der größten Warenhäuser hat nur einen Gewinn von 7 0σ erzielt; die Behauptungen von den großen Gewinnen über 15 oso sind also übertrieben. Die statisti⸗
leichterungen der unteren Gewerbesteuerklassen;
gezogen, sondern der Jahresumsatz unter Berücksichtigung des Anlage⸗ aber nicht gerade, die durch die Warenhäuser geschädigt werden.
zubauen,
wenden.
der
und Betriebskapitals große Verschiedenheiten. Das ist richtig; aber wir
ᷓ.
der Kaiserbasar in Berlin,
schen Zahlen des Abg. Hammer sind nicht zuverlässig Der schlimmste Feind der kleinen Handelsgeschäfte sind die kleinen Geschäfte selbst; es werden oft ohne Kapital und ohne kaufmännische Vorbildung Ge⸗ schãfte n, , die sich natürlich nicht halten können. Wenn keine kaufmännische Schulung, keine Warenkenntnis da ist, ist es erklär⸗ lich, daß die Leute nicht reüssieren. Da die Leute kein Kapital haben, müssen sie Kredit nehmen und dafür eine hohe Risikoprämie bezahlen. Daraus folgt, daß solche Geschäfte die Konkurrenz der soliden Geschäfte nicht aushalten können. Das Anlage⸗ und Betriebskapital der Warenhäuser kann keinen Maßstab für die Ver⸗ steuerung abgeben. In größeren Städten wird dieses Kapital jähr⸗ lich etwa sechsmal, in kleineren Städten nur dreimal umgesetzt. Die Warenhäuser auf dem Lande müssen viele Artikel führen, die in der Großstadt entbehrlich sind, wie z. B. landwirtschaftliche Maschinen; ferner kann das Warenhaus in der Großstadt ausgegangene Artikel viel leichter ersetzen, als dasjenige auf dem Lande. Die Besteuerung nach dem Anlage⸗ und Betriebskapital wird also die großen Waren⸗ häuser begünstigen, die kleinen schädigen. Wir lehnen deshalb den Antrag Hammer ab, wir versprechen uns von ihm gar keinen Erfolg. Gleichwohl sind wir für Kommissionsberatung, um die Reform der Gewerbesteuer im Sinne einer Progression zu beraten. Die Be⸗ hauptung, daß die kleineren Geschäfte durch die Warenhäuser ver nichtet werden, trifft nicht zu; sehen Sie sich nur die Leipzigerstraße in Berlin an, nicht ein Laden ist dort mehr für Geld zu haben. Die Leute bieten 25 000 S, um einen Laden zu bekommen. Ueber die Vorteile der Warenhäuser brauche ich nicht mehr zu reden. Scheiden die Warenhäuser heute aus, so scheiden sie aus zum Nachreil des Mittelstandes, der für die Warenhäuser liefern kann. Viele Artikel sind erst durch die Warenhäuser eingeführt worden. Die Waren⸗ häuser zu erdrosseln, wäre keine vernünftige Politik.
Abg. Marx (Zentr.): Meine Freunde stehen dem Antrag Hammer durchaus sympathisch gegenüber und werden in der Handels⸗ und Gewerbekommission eifrig daran mitarbeiten. Es wird darauf an⸗ kommen, welche konkreten Vorschläge uns der Antrag Hammer machen wird, wenn er sich in Gesetzesform gekleidet hat. ir werden die Lage des Mittelstandes nach Möglichkeit zu heben suchen; denn daß ein Mittelstand aus lauter Beamten und aus Lieferanten der Waren⸗ häuser besteht, das wünschen wir nicht. Wir brauchen vielmehr einen unabhängigen, selbständigen Mittelstand mit einer gesicherten Existenz. In Cöln war die Bevölkerung heftig erregt über Vorkommnisse bei dem Fleischvertrieb durch die Firma Tietz. Es war jwar nicht die Firma selbst verantwortlich zu machen, aber Angestellte sind des⸗ wegen bestraft worden. Die Erwartungen, die man auf die Waren⸗ haussteuer setzte, haben sich nicht erfüllt; eine Erdrosselung war allerdings nicht heabsichtigt und nicht angebracht, denn das hätte mit der Reichsgesetztebung im Widerspruch gestanden. Einen gesunden
ortschritt wollen wir nicht hemmen, aber einen Fortschritt, der chrankenlos in die wirtschaftlichen Verhältnisse eingreift, können wir nicht bloß deshalb begrüßen, weil es ein Fortschritt ist. Der Zweck aber, die Entwicklung der Warenbhäuser zu verlangsamen, ist unzweifelhaft durch die Steuer erreicht worden. Die Zahl der bestehenden Warenhäuser ist für den Rückgang nicht maßgebend, weil sich manche infolge der letzten Gesetznovelle umgewandelt haben und nur noch eine oder zwei Gruppen von Artikeln führen. Wir müssen offen aussprechen, daß die Vernichtung der Warenhäuser nicht unsere Absicht sein kann. Das Gesetz von 1900 hat den Charakter eines Ausnahmegesetzes schon durch die Besteuerung des Umsatzes. Aber die Besteuerung des Umsatzes ist ein durchaus richtiger Weg gewesen, und ich würde Bedenken tragen, eine Besteuerung nach dem Anlage⸗ und Betriebskapital mitzumachen, wenn dadurch irgendwie die Besteuerung nach dem Umsatz beeinträchtigt würde. Ferner liegt eine Ausnahmestellung darin, daß das Gesetz die Bildung ge wisser Warengruppen zur Vorautsetzung der Besteuerung hat; aber es hat sich kein anderes Mittel finden lassen. Ich halte jede Mono= polisierung und jede übertriebene Kapitalskonzentration für gefährlich für das ganze Staatsleben, das zeigt uns das Beispiel Amenlkas. Die Warenhäuser haben den allgemeinen Haß und anderseits die Aufmerk—⸗ samkeit auch der Steuerbehörde dadurch erregt, daß sie eine ganze Menge kleiner selbständiger Existenzen vernichtet haben. Darum war das Eingreifen des Staates berechtigt, nicht aber gegen die Waren häuser als solche, sondern gegen die Konzentration des Kapitals über haupt. Es fragt sich, ob man mit . so z ialpolitische Gesichtspunkte verfolgen kann. Aber wir haben ja auch die ganze lg leb mit aus sozialpolitischen Erwägungen gemacht.
urch die Warenhäuser sind nun die kleinen Gewerbetreibenden in ihrer Steuerkraft, ja in ihrer Existenz geschwächt worden. Von diesem allgemeinen Gesichtspunkt aus muß die Frage betrachtet werden; es ist eine Frage der Mittelstandspolitik. Nach dem Waren haussteuergesetz wird nun die Warenhaussteuer verwendet zu Er—⸗ diese Klassen ,
ie Kommunen hätten die Befugnis, die Warenhaussteuer selbst aus—⸗ aber nicht eine hat das versucht. Deshalb konnte man fragen, ob man nicht die Warenhaussteuer den Koemmunen selbst über⸗ läßt, anstatt sie für die Ermäßigung der Gewerbesteuerklassen zu ver⸗ Dadurch würden aber gerade die größeren Städte vor den kleinen bevorzugt. Deshalb werden wir uns fragen müssen, ob man nicht eine staatliche Steuer aus der Warenbaussteuer macht, dadurch würde eine gerechtere Verteilung und Verwendung möglich werden.
Abg. cher üülfreikonf ): Meine politischen Flrunde sind der festen Wir werden an der Ausgestaltung des gesunden Kerns der Waren—
haussteuer mitarbeiten.
Abg. Lusen sky (nl): Es bestehen große Bedenken, wie der An⸗ trag Hammer durchgeführt werden könnte, denn es bestehen zwischen den großen und den kleinen Städten in dem Umfange des Anlage⸗ . Wir können nicht auf den Antrag ohne weiteres eingehen, sind aber bereit, in der Kom⸗— mission die Frage eingehend zu prüfen.
Abg. Eckert (freikons.): Obwohl gegen den Ausdruck Erdrosselunge⸗ steuer schon oft protestiert worden ist, hat ihn Herr Dr. Gerschel wieder gebracht und eine Blütenlese anderer Ausdrücke hinzugefügt, wie: vernichten, vergiften und dergleichen; er hätte auch noch erdolchen sagen können. Ich möchte bitten, diese scharfen Ausdrücke, die mit dem Äntrag gar nichts zu tun haben, lieber der Presse zu überlassen. Wir wollen den Warenhäusern nicht Gift eingeben, wir wollen das Gesetz wirksam machen durch diesen Antrag. Das ist ein durchaus loyales Vorgehen. Daß Handwerker sich dazu hergeben sollten, an
Tietz zu schreiben und zu fordern, daß Handwerksbetriebe in seine
Hand kommen, kann ich mir nicht denken; es würde sonst auch hier 3 Sotz gelten: Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger elber.
Abg. Dr. Gerschel lfr. nn Es ist die These aufzestellt worden, jede Monopolisierung der Geschäste müsse verhindert werden. Durch die Warenhaussteuer haben Sie tatsächlich die bestehenden Waren hãuser ,, . Diese haben ihren Umsatz so weit ausgedehnt, sie tatsächlich eine Monopolstellung einnehmen. Es ist nicht richtig, die kleinen Existenzen durch die Warenhäuser vernichtet werden. Die Statistik beweist, daß die Detailgeschäfte sich immer weiter ausgedehnt haben. Daß die Warenhäͤuser den Mittelstand nicht vernichten, beweist folgende Aufstellung: bei Wertheim haben ein Ge⸗ halt ven 3009 bis 3560 ½ 67 Angestellte, ein Gehalt von 3690 bis 4500 M 37 Angestellte, ein Gehalt von 4500 bis 60090 M, also das Gehalt eines Oberlandesgerichtsrats, 1 Angestellte, ein Gehalt über 6000 M 77 Angestellte; bei Tietz baben von 1965 Angestellten nicht weniger als 16 Angestellte ein Gehalt von über 8000 . Wenn Sie dazu übergehen, die Spezialhäuser zu besteuern, dann besteuern Sie tatsächlich die Intelligenz, denn jeder kleine Betrieb hat das Bedürfnis, sich zu einem Großbetriebe zu erweitern. Abg. Marx(gentr.): Bei diesen Geschäften kommt es viel weniger nfelligenz als auf das Großkapital an. bg. Dr. Gerschel (fr. Volkszp.): Soweit mir bekannt, sind alle aus kleinen Ansängen hervorgegangen. Eine Ausnahme machte nur und der ist verkracht, weil ihm die
auf
Intelligenz fehlte. Damit schließt die Digkussion.
um Mitteilung, üUntrages denkt.
lichst vor daß die Regierung aus geschäftlichen Rücksichten es nicht angenehm
terag ein
einem Schlußwort bezeichnet es der 3 i e , f als außerordentlich erfreulich, Vertreter ⸗ swollend gegenübergestellt haben. ,
daß die raktionen dem Antrage w gen . Vertreter . sich so lebhaft dagegen erklärt habe, so fei auch dies erfreulich; es werde seinen Freunden außerhalb des Hauses übel bekommen. . Der Antrag wird der Handels⸗ und Gewerbekommission
uberwiesen. . Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Präsident von Kröcher schlägt die nächste e,, ür Mittwoch vor mit der Tagesordnung: Interpellation Bach⸗ mann wegen Aufhesserung der Beamten und erste Beratung des Polizeikostengesetzes. Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) zur Geschäftsordnung: Im Senioren⸗ konvent war man der Meinung, unseren Antrag wegen des Wahl⸗ ,,, i esordnung kommt, ; ,,
äsident von Kröch er: Ich hatte die Absicht, den Antrag mög. 6 Weihnachten zur Beratung zu stellen, habe aber davon aus zwel Gründen Abstand genommen. Erstens ist mir mitgeteilt worden,
de, wenn der Antrag noch vor Weihnachten beraten wird, und ien; würde ich es nicht für angemessen halten, einen Antrag von solcher politischen Bedeutung zu verhandeln, wenn das Haus nicht
ist· voll besetzt meine auch, daß bei diesem An⸗
st. Fischb eck (fr. Volksp.): Ich . r g volles Haus da sein soll, aber wenn er auf die Tages⸗
ordnung käme, würden wohl bei der Wichtigkeit der Materie die
Mitglieder sich für verpflichtet halten, hier zu bleiben. Anders liegt es mit dem anderen daß wir nicht unter uns blo ere dr, Walken e Kön e Staatsregierung. s ra h; Gründen vor Weihnachten es nicht mehr machen kann, so sehe ich zu meiner Freude daraus. daß ir r , zu n, ,. e Regierung daran ; es nun in 16 Wünschen liegt, es noch nicht jetzt zu tun, so geben wir nach und verzichten auf die jetzige darauf, daß der Antrag möglichst in nachten verhandelt wird.
konvent den Wunsch ausgesprochen, zur Verhandlung zu bringen. sidenten nicht geht, so bedaure ich doch . lung dieses Antrags hinausgeschoben f wie möglich nach Weihnachten zur Verhandlung kommt.
rechtsfrage möglichst bald hier verhandelt wird. Präsidenten glaube ich dahin deuten zu bereit ist, in einer späteren Zeit Erklärun abzugeben.
bl stell us estellt war, ꝛ— einen zink zu ftellen, denn wir wollten abwarten, welche Erklärung
kommen würde.
zember, 2 Uhr. 14 rung der Beamtengehälter; Polizeikostengesetz)
d. Selbstverständlich liegt uns daran, . * If 9 , kahn. i liti ion stattfindet, und dazu ge an,, Wenn diese erklärt, daß sie aus ge⸗ e bereit ist, sich an diesen Wir müssen darauf Wert legen, daß beteiligt und ihre Ansicht darlegt, und da
Behandlung, legen aber Wert der ersten Sitzung nach Weih⸗
bg. v eim (kons): Wir haben in dem Senioren ⸗ , m en, den Antrag so bald wie möglich Da es nach der Erklärung des Prä⸗ jeden Tag, den die Verhand⸗
wird, und hoffe, daß er so bald
Abg. Dr. Friedberg (al.): Ich möchte auch, daß die Wahl f z ieh Die Erklärung des können, daß die Regierung en über ihre Stellungnahme Deshalb verzichlen wir vor Weihnachten darauf.
Ich kann mich den Vorrednern an da eine Erklärung der Regierung in auch unserseits
Abg. Dr. Po rsch (Zentr.): bemerke aber, daß wir, zunächst darauf verzichtet hatten,
Nächste Sitzung Mittwoch, den 11. De⸗
luß 31 / Uhr. Schluß / a Uhr achmann wegen Aufbesse⸗
Interpellation
Handel und Gewerbe. Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )
(Aus den im
Kohlenversorgung Berlins und seiner Vororte in den Monaten
Januar bis Oktober 1907.
—
A. Zufuhr an den Bahnhöfen und Häfen in Berlin
B. uhr (abzüglich des Versands) . und Häfen 66
a. Empfang /
mit der Eisenbahn t
auf dem Wasserwege t t
Zusammen
b. Versand Verbleiben
halb des Weichbildes von Berlin)
auf dem Wasserwege Zusammen
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mit der Eisenbahn t t t
Steinkohlen, Koks und Brlketts: Englische Westfälische. ... Saͤchsische ... Oberschlesische .. Niederschlesische
544793 642 273 99 072 233 930
— 5615 3535 358 1033743 18 549
97 480 134 8658 5615 698 385 149 455
305 545 173 986 7181 732 024 84254
252 951 29 141 286 325 17213
ö2 594 144 845 7181 445 699 679041
45614 96 hö 9 2088 A231 842 92 5 523 104 946 928 797 4763 163 241
168 004 997 772 2 083 565
usammen .. 1085793 Braunkohlen und Briketts: Böhmische fn ff. Briketts u. saͤchsische Kohlen.
14289 10180
16037079
786 1037 865 544 4178
157 503 1 926 062 717 360 85 630 1302990
13 488 424 255 23 467
12179 424 255
24111 1032 893 215 32963 23 467
358 4972
3634 Loh5 022
24 469
Zusammen .. 11510 1066512
)Adlers hof · Alt⸗ Glienicke, Johannisthal, Pankow⸗Schönhausen, Wilmersdorf ⸗Friedenau.
Rußland.
Zollfreie Wieder ein fuhr von Säcken, worin Knochen⸗ kohle ausgeführt war. Der Finaniminister hat allgemein die zollfreie Wiedereinfuhr von leeren Säcken, worin Knochenkohle aut Rußland ausgeführt worden ist, mit der Maßgabe gestaitet, daß hei der Üusfuhr und Wiedereln fuhr dieser Säcke die Regeln vom 14. März 1894 über die zolffreie Wiedereinfuhr von Säcken, worin Korn aus Rußland ausgeführt worden ist, mit allen dazu ergangenen Er⸗ gänjungen Anwendung finden. Girkular des Zolldepartements vom 15. Oktober 1907, Nr. 31 536.)
ulassung der Gesellschaft „The Anglo, rench Publie ö. ban Company, Ltd.“ zum Geschäfts etrieb in Brasilien. 66 m „Diario Official! vom 26. September d. J. ist ein Dekre des . der Vereinigten Staaten von Brasilien vom 12. Sep⸗ tember d. J. veröffentlicht worden, durch das The Anglo French Publie Works Company, Ltd. jum Geschäftgbetrieb in Brasilien ju elafsen wird. Das Unternehmen hat in der üblichen Weise einen epollmächtigten mit unbeschränkter Vollmacht in Brasilien ju he⸗ stellen und sich bezüglich aller Handlungen im Gebiete der Republik ben Gerichten des Land's zu unterwerfen. Ferner dürfen die Satzungen nur mit Genehmigung der Bundesregierung geändert werden, und die Zulassung erfolgt ohne Beeinträchtigung des Prinzips, wonach die Ge⸗ sellschaft den le, dan, des brasilianischen Rechte über Aktien esellschaften untersteht. =. 4. 6 der gleichzeitig veröffentlichten Gründungsurkunde und den Statuten, d. d. London, 6. und 7. März 1907. ergibt sich daß das Kapital der Gesellschaft, die ibren Sitz in England hat, 06 009 Pfd. Sterl. in oo Vorzugzaktien zus Pfd. Sterl. und 10 009 einfachen Aktien zu Lsb. beträgt. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, öffentliche Arbelten auszuführen, Eisenbabnen, Docks, Hafenanlagen zu bauen und zu ver⸗ bessern, jedwede Industrie⸗ oder andere Unternehmungen zu betreiben sowie ga, , n. zu übernehmen usw. (Bericht deg Kaiserlichen Generallonfulats in Rio de Janeiro.)
Dominika.
olltarifänderungen. Nach elner Verordnung vom 12. April d. 3583 461507) werden Kreide, Schlämmkreide und Kalk jum Gebrauche bei der Herstellung von zitronensaurem Kalk zollfrei ein- gelassen. Ferner ist der Einfuhrzoll auf Stein- oder Preßkohle von 5 auf 1 Schill. für die Tonne ge eri eft und auf sitronensautem
rjoll von J Schill 3 Pee. für den Zentner gelegt. . az. Board of Drade Journal.)
Natal.
nigebühren für Handlungsreisen de. — Stempel⸗ ab . * nn, Nach einer Mitteilung des Er f en Kolonlalamts ist der dem Parlament von Natal vorgelegte Gesetz⸗˖ entwurf, wonach unter anderem die Lizenzgebühr fü Handlunggreisende erhöht und Stempelabgaben für Zollpapiere eingeführt werden sollten, von der Reglerung jurlckgejogen worden.
Mozambique.
if für Handelsltiensen in Beira. Am 1. September d. 314 Card der Hauptstadt der von der Mojambiquegesell ·
Charlottenburg, Köpenick, Friedenau, Reinickendorf (Dorff, Rirdorf, Rummel sburg,
chast verwalteten Gebiete Maniea und Sofala, eln neuer Tarlf für * Ertellung von Handelellienzen in Kraft getreten.
461 210.
Niederschöneweide⸗ Tempelhof,
5 545 1 060 967 4659 901
Grunewald, Halensee, Lichtenberg Friedrichs elde, Schönholji. Spandau, Spindlersfeld, Tegel,
Die jährlichen Gebühren für Handlungsreisende und Handelsagenten sind danach folgende: . Krasse 2. Handel gagenten, mit oder ohne Geschãfts⸗
stelle in Beira, gleichviel ob sie fremde Säuser ver- sreten oder nicht, die Waren über See für Handels⸗ zwecke einführen oder Aufträge auf Lieferung von äber Ser eingeführten Waren annehmen und Durch.
Finanzdirektors sind die Zollbehörden angewiesen worden, lampen, Azetylen⸗ wöhnliche Gaslampen wie behandeln und als solche mit 19 v. H. des Wertes zu ver zollen.
unbrauchbar gemachten Deftillaten ⸗ . jolle von 5 v. H. d. Wertes unterliegen. Bata vias che Nieu msblad.
Anfrage, au der Verzollung erfolgt, hat die Regierung des Australischen Bundes erwidert, daß der reelle Marktwert im Sinne des 5 154 des Zoll
hat die Nummern 89 (Delhändlerwaren), 104 (Stärkemehl), 109 ö II3 und 114 (Beutel und Säcke) des Zolltarifentwurfs unberãndert angenommen, ferner eine neue Tarifnummer 89 a eingefügt, die lautet: 89a. Kindernährmittel, wie sie durch Departe⸗
usfuhrpreils
wendung finden. Die maßen abgeändert:
100) Seife:
103) Stärke. D
fuhr und Ausfuhrgüter landwärts und seewärts . befördern dũ ren;... . c . 180 Milreis.
Klasse 3. Handelagenten, die in Rhodesia ansãssige Firmen vertreten und Waren lediglich für dieses Land versenden, gleichviel ob es sich um Durchfuhrwaren, früher eingeführte oder in Beira gekaufte Waren handelt, und die ebenfalls Waren aus Rhodesia zur Ausfuhr über See versenden . .
Klasse 4. Handelsagenten, die lediglich innerbalb des Gebteis von Manica und Sofala Waren umsetzen, mit oder ohne Geschäftsstelle in Beirc;
Kiafse 11. Handlungsrelsende obne Geschãftsstelle in Beira, gleichviel ob sie Muster mit sich führen oder nicht, für jede Geschäftgreise
Anmerkung. ! .
Beira oder solche, die sich langer als einen Monat in
halten, haben die Gebühr der Klasse 2 zu entrichten.
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Beira auf⸗
Im Tarif für Handelslijenzen sind auch folgende Abgaben für
die Finfuhr, Ausfuhr ünd die Beförderung von Waren im Küstenban del vorgesehen: J I) Eingefübrte Waren. 1 Ausgenommen sind: ; d. Wertes Gold. und Silbermünzen; Koble; Materialien für Eisenbahnen, nicht unter 1 m Spurweite; Bau⸗ materlalien der Nummern 11. 34, 37 und 90 des Zolltarifs; Maschinen und Gerã te für die Land. wirtschaft und den Gewerbebetrieb, mit Einschluß aller Materialien für den Ackerbau und Bergbau, die unmittelbar durch eine landwirtschaftliche oder Bergbaugesellschaft eingeführt werden; mit Beschlag belegte und darauf preisgegebene Waren; Wragteile wie Takelung, Segel, Blockrollen, Dolzteile, Anker und Retten; von der See angeschwemmte Gegen; stände; Gepäck, Gegenstände des personlichen Ge brauchs und Geräte don Eci fad g en un der Schiffgbejatzung; Gegenstände, eingeführt für Gesel. schaften, Vereine und Institute, denen dieses Vorrecht dur eln Abkommen mit der Moambiquegesellschaft zugestanden ist; Warenmuster — mit Ausnahme don Tabak und geistigen Getränken — wofür der Zoll 300 Rais nicht übersteigt. 2) e mm. Waren ; Ausgenommen sind: . ⸗ Gold- . Silbermünzen; landwirtschaftliche Erzeug⸗· nisse des Geblets von Mansea und Sofala, Zucker und Weingelst eingerechnet; Erzeugnisse deg Bergbaus; nach Rhodesia versandte Waren, welche die Eigenschaft inländischer Waren angenommen haben. 3) In der Küustenfahrt versandte oder angekommene r,, usgenommen find: gandu * ae m liche Grzeugnisse des Gebiets von Manlea und Sofala, Jucker und Weingeist eingerechnet; Er⸗ zeugnisse des Bergbau; unter der Ilffer 1 aufgeführte
Waren ; 8 (Bolotim Offleial do Governo Geral da Provincia de Mogambiqus.)
—
.
registriert unter der Firma. J. in Krakau. teilung VI, Brummer in z , dein stiwen Konkurs maffeperwalters. 12. Dejember 1807, Vormittags
Dandlu ngesreifende mit einer Geschäͤftgstelle in
genannten Gericht anzumelden; in . ; vohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen,
nicht 71 o). .
werkerhauses, Berim G. Sopbienstraße 1 18, statt.
Desterreichischen Südbahn dem 1. bi 30.
7895 74 Nronen.
ent sprechenden der 1 Ronen, gegen Die prodlsorischen mehr Tos 731 Kronen.
Niederländisch⸗Ostindien.
Zolltarifierung von Waren. Durch = ,.
Terogengas⸗, elektrische und ge⸗ Möbel, nicht besonders genannt! zu
bwaren und Firnüfse, dle aus zum gewöhnlichen Gebrauch i ner gg ni bereitet find, sollen einem Einfuhr⸗
Australischer Bund.
estsetzung des Warenwerts für Zollzwecke. Auf eine 36 z 1 Art die Bewertung von Ginfuhrwaren zum Zwecke
setzes den Preis der Waren zum heimischen Verbrauch und nicht den zur Grundlage hat. (Ehe Board of Trade Journal.) Zolltarif. Das Parlament des Auftralischen Bundes 4 (Reis), 85 und 6 (Salt) bis 111 (Schmuckfedern, Taucheranzũge) sowie
Zum
zollfrei vom 6. November 1907 ab.
mentsverordnung bezeichnet werden
(Bis zum Erlaß der Verordnung sollen die im alten Tarif als Kindernährmittel aufgeführten Nahrungsmittel zollfrei zu⸗ gelassen werden.)
Die Rr. 112 ist gestrichen, der Zollsatz der T-Nr. 107 soll An-
ummern 100, 103, 106 bis 108 sind folgender-
All ⸗ britischer gemeiner Vorzugs⸗
Tarif tarif a. Toilette⸗, feine oder medizinische vom 6. November 1907 ab: 25 v. H. des Werts oder Pfund 4 Pee. je nachdem, welcher
Zoll der höhere ist. b. nicht anderweit aufgeführt vom 6. Rovember 1907 ab: 25 v. H. des Werts. (bisher ohne Unterschied 2h v. H. des Werts.) e 21 Pee. 2 Pee. J rei (bisher beide Artikel zusammen nach den für Stärke genannten Sätzen joll⸗ pnich gz ö 106) Kleidungsstuͤcke und Bekleidungsgegenstãnde aus Wolle oder aus Seide, oder Wolle oder Seide enthaltend, teilweise oder ganz fertig, einschl. zugeschnittener Gegenstände vom 7. November 1907 ab v. Werte (bisher Kleidungsstücke und Bekleidungegegenstände, nicht anderweit vorgesehen, für den mensch⸗ lichen Körper, teilweise oder ganz fertig, aus jedem Stoffe, der nicht Wolle oder Seide enthält, einschließlich des dafür zu⸗ geschnittenen Stoffes, dom 7. November k (bisher andere Fassung des Textes mit v. Werte Gegenstãnde, nicht anderwelt vorgesehen, teilweise oder gan fertig, aus Webstoffen, Filjen, Fellen oder Federn, nicht in den Nr rar 107 oder I37 (Beatz und Ver⸗ jierungen) enthalten, einschließlich der da⸗ für zugeschnittenen Stoffe, dom 7 To.. dember 1907 abb . Werte 30 v. H. (bisher andere Fassung des Textes.) ü . Die Verbrauchsabgaben für Stärke, Amplalkohol und Fuselõl sind ebenfalls unverändert angenommen. (The Board of Trade Journal). . Ferner hat das Unterhaus des Australischen Bundes Drähte Zollfreiheit beschlossen.
25 9. 5.
fũr glatte
Konkurse im Auslande. Galizien. Konkurs ist eröffnet über dag Vermögen der Jetti Buchner. Buchner, Schnittwaren handlun mittels Beschlussegß des t. . Landesgerichts Ab in Krakau dom 29. November 1207 — No. ea. 8. 37 Avokat Dr. Hermann
4 isorischer Konkursmasseverwalter Provisorische m Ren, dea
FRrakau. Wahltagfahrt (Termin
Januar 18308 bei dem ist ein in Krakau Tiquidie - der Ansprüche) 24. Februar
Die Forderungen sind big zum 31.
den; in der Anmeldung
10 Uhr.
rungstagfahrt (Termin jur Feststellung 1808, ge meg 10 Uhr.
Wagenge ste llung für Kohle, Kot and Brikett am & Dezember 1807: Ruhrrevier Dberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 21 695 3715 1686 —.
Gestellt Nicht gestellt
Der Privatdiskont notierte an der gestrigen Börse 716, Mn
tandevortrag don Dr. Wernicke, und jwar über daz Thema Der Kampf gegen die Gewerbe. freibeit, Waren häuser und Keonsum deren nder m Montag, den . Dezember, Abende ? Uhr, im Virchow saal des Dand-
Sintrittet᷑arten
Der vierte Mittel
am Eingang des Saales. ͤ 6 z. — ** Rheinisch. Westfälische Zeitung meldet aus CGöln: M der gestrigen Sitzung des Wal idrabtver ban Tes warde der Preis don Waldraht um 74 , , = * 8 — 2 se. — * de W. betrugen die nal — e geh oon ber. G di gas Fronen, gegen die definitiben Cinnabmen des enlsprechenden Zeitraums des een dre, Mebreinnahme S531 458 Kronen und 83 die prodiso rischen Ginnabmen SSN 4 Rrogen mehr. Nichligste * Juli mehr Die Ginnahmen der Oester reich isch⸗Angari⸗
schen Staat gbabn (österrelchijches Netz) detrugen dom 1. Mn z November; 7 GJ dod Rronen. gegen die desmitiden Gin nahmen des Jeltraumg des Vorlahres Mehreinnabüue l ols
onen. . Dezember. Meldung der Mfegiated of Commerce
stellung: Juli mebr 16 417
Kan I Gi ea 8** Preß ) Die hiesige Natignal Van e , der . dat beule hre Schalter nicht geüffneß und t ciner amtlichen Nervlston unterwarfen werden, Nach den jüngsten Augweisen N die Bank ihren Nyrositenglãubigern 12 Millionen BPollars und anderen Banken 22 Millionen Dollars schul di