1907 / 295 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Qualttłit

mittel

Gejahlter Preis für 1 Doppelientner

höͤchster

16. 6.

nledrigster Doppel entner preis

Verlauf Nartttage r,,

. 6

wegen, möge dieses Gesetz am Sankt Nimmermehrstage in Kraft Wir werden aber in der Kommission mitarbeiten.

F.): Alle Redner haben an der Vorla etwas auszusetzen gehabt, und doch ist sie für uns Elsässe keiner Weise vom Bundesrat bis jetzt berwöhnt worden daß wir ung wundern, daß die verbündeten Reglerungen, wie wir sie kennen, sie haben einbringen können; für uns bedeutet sie einzelne Bestimmungen bemängeln Dag Gesetz von 1905 setzt im 1 eine Mitgliederzahl

Außerd Durchschnltts. A) bargen 1 . Abg. Wetters (b. f.

; find, so frei⸗ wert Durch ,, . i schnittß · dem . .

Preis unbelannt) wenn wir auch

Fortschritt,

imburg a. Lx... . J Dinkelsbühl. Biberach .

NUeberlingen. Rostock.

a d 9 9 9 9 2 a

Bemerkungen. Die verkaufte Men . Ein liegender Strich (— in den Ce fen für

Berlin, den 12. Dejember 1907.

16,90 1620 16, 0990 16,090 15,0 15,50

17420 17,30 17,80 18,00

. 1769 18.00 18, 49

1,

auf volle Doppelzentner und der Verkauf, n mn nn,, enen nnn r

3 240 16,20 4. 12.

8086 16.30 7. 12. 194 16,00 4. 12. 510 1720 10. 12. 716 17,65 4. 12.

8745 18.26 4. 12.

1052 18,45 27.11.

1763 18,47 4. 12.

52765 16,651 7. 12. .

8 080 16,28 7. I2. 600

2

Der Durchschnitte preis a aus d b det . reffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den . secht Spalten, e n, . gan, ** r

Kaiserliches , Amt.

von 7 für die Vereine fest, für die das Gesetz Geltung haben soll. Eine ähnliche Bestimmung vermisse ich in diesem Entwurf, denn eine dern ist für einen Verein im Sinne dieses Unter dem französischen Gesetz wurde jeder Verein unter 20 Mitgliedern vollständig ignoriert. Freilich hat der

französische Block

gewisse Zahl von Mitglie Gesetzes doch notwendig.

2 oder 3 verbündeten

und Minderjährigen. reunde vollständig einverstanden, doch sollten edes andere n dem Ge—⸗

Mitgliederzahl dem Gesetz freiheitlicher,

Reglerungen ö. egenüber den

galanter geworden Damit sind meine s Wahlversammlungen nur von Wählern besucht werden, Glement kann da nur stören. Lieb ist es uns auch, daß von Versammlungen unter freiem Himmel gesprochen wird, In erem Vereinzrecht ist von abgeschlossenen und verdeckten Räumen Die verrückte Auslegung dieser Bestimmung hat dahin der sonst von Gebäuden ab— damit der Raum abgeschlossenen weil er sonst nicht als Hinsichtlich des 87 kann ich

Grögoire an⸗

geführt, daß man über einen Hof, geschlossen war, ein Zeltdach spannen mußte, verdeckt war, d

Raum die Fenster schließen mußte, abgeschlossen betrachtet nur den trefflichen Ausführungen des Abg.

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche för derungen

Dezember. Lauter, Gen.

Ernennungen,

Higheliffe Castle, jor und Kommandeur der 4. Brig., unter Beförderung jum Gen. Lt., zum Inspekteur der z. v. Selle. Hauptm. und Komp. Chef im r. 11, bis auf weiteres zur Dienst⸗

Insp. ernannt. König Friedri

, ,. j leistung beim eu be l

riegsministerlum kommandiert. Abschiedsbewilligungen. igbeliffe Castle, 7. De— ö en,. sa . . fh . In . der 2. Fußart. Insp., zur Disp. gestelst. e gesuches mit d

Beamte der Militärjustizverwaltung.

Durch Allerhöchsten Erlaß. 18. November. Kriegsgerichtgrat bei der , in Posen, 3. der vierten Klasse der höheren Propinzialbeamten verliehen.

Geamte der Militärverwaltung.

höchste Bestallung. 18. November. Weber, lasse, jum Konstrukteur J. Klasse beim Art. Kon

er gesetzlichen Pension

im Stellenran g

vom 18.

Durch Aller Konstrukteur II. K struktlons bureau ernannt. 6 K. Schneider,

aurat von de tend. . Armeekorps, auf seinen Antrag mit Pension in ines r heiter,

vom Feldart.

Baurat, Intend.

en Oberzahlmeistern: Generalfeldzeugmeister (l Brandenburg.) Nr. 3, Koller vom A Müller vom Elsäss. Trainbat. Nr. I5, bei m Dienst mit Pension der Charakter al

Schroeder

Inf. Regt. Nr. 93 ihrem Ausscheiden Rechnungsrat verliehen.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. . , Sommer, robe bei den Garn. Lazaretten II , , , ö o vbem ber. Die kontrollefü Probe Bernau in Freiburg i. B ,, , ankfurt a. M., zu G p. in 5. . November. einh old, truppe für Südwestafrika, oviantamt in roviantamtsassist. in berveterinär im 2. Gardedrag. Regt 6 erbetene Entlafsung aus dem aktiven D

Lazarettinspektoren und Cohblenz,

ektoren auf „Lange in Hanau, Röttger in arn. Verwalt. Kontrolleuren, Schröder, zum Lazarettverwalt. Insp.,, ernannt. Proviantamtgzassist. in der Schutz⸗

Dezember 1907 bei dem

logau versetzt. Dr. Alexandra von Ruß⸗ ienst bewilligt.

zum Konstrukteur Betriebsassistent, Schütze, Unter⸗ Garde) zum. Oberveterinär des Be. laffke, Unterveterinär im 2. Leibhusarenregiment . Preußen Nr. 2, zum Oberveterinär, ernannt. t scher, Oberveterinar im Ulan. Regt. Prin; August von Württem⸗ zum 2. Gardeulan. Regt. versetzt.

cher Hilfsarbeiter der Intend. des X

setzungen usw. des Secoffizierkor mit dem 1. Torgau wiedera orgau, nach

; Böttcher, Betriebgleiter,

4 1 . * . riebsleiter en te

veterinãr der Res. (Kottbus . .

urlaubtenstandes, Sch

Königin Victoria von

station der Nor gerichts ernannt.

erg (Posen) Nr. 10, Militãrbauinsp. technis korpe, scheidet behufs Ueberna mit dem 31. Dezember 1907 bauverwaltung aus.

Röniglich Bayerische Armee.

er. R 66 36 Luit⸗ erweser, haben am 8. d. M. höchste Handschreiben an daz Kriegsminssterlum ju heute den Generalmajor Freiherrn r Verwendung im Kriegsministerium chen Dienste ernannt und übertrage ihm Erkrankung des Kriegeministerg Freiherrn eschäfte des Kriegeministeriumg. Hierbei r dieser Stellvertretung die verordnungsmäßig in die Kompetenz des styorgesetzten der Armee gelegt sind.“ Namen Seiner Majestät des Königs. Luitvold, des Königreichs Bayern chst bewogen gefunden, rungen Allergnädigst zu verfügen: 1 den 96 r deg Feldart. Regt Prinz den Oberlt. Ferdinand he mn zum Kriegsministertum

r VI. Armee- bme in den Württemberg. Staagtedienst

zu Kiel; ju Korv. Ka aus dem Dienst der Preuß. Militär⸗

der . . ö. mandeur dieser Abteil, Wurmbach, schiffes ‚Kajser Wilhelm II.; zu Kapitänlts. die Oberlté, jur See: Aßmann Hermann) vom Stabe S. burg, Wül fing (P Friedrich Wilhelm‘;

2 9. 3 n ö . 1 2 ö. nigreichs Bayern V nachfolgende Aller . erlafsen geruht: ch

v. Speidel für die Zeit seine am Stagttrate im ordentli hiermit für die Dauer der v. Horn die Leitung der G während d

alle Entscheidungen vor, . Kriegsministers als Dien

errmann,

Seine Königliche Verweser, haben nachstehende Personalverände⸗ bei den Offizieren: Kriegsministerlums Regent Luitpold deg 4. Feldart. zu kommandieren; Frhrn. v. Stengel des 4. Inf. Regts. mberg, bisher kommandiert mit, seiner bisherigen Uniform jum Kriegt bteil. Adsutanten bel der Insp. dez Ingen. lon. Bat. und Büll, Balg. Arjutanten im i, ß, . 9 en enn gn, am aum, Persönlichen Adjutante chen Hoheit des Prinzen Arnulf von ,

Sich Allerhö

zum Battr. zu ernennen, Regiments

zu versetzen: ilhelm von Württe m inisterium,

Wörlen, A

zum Kriegs⸗ ministerium, Korpt und

v. M. den Sherstlt Weiland Seiner Königli mit der ge

Nr. 123, in dem Kommando zum Kaiserlichen Gesundheit

zum 31. Dejember 1908 kel gen! . . Stuttgart, 5. Dezember. und Div. Arzt der 26. Div. Charakters als Gen. Arzt ber und der Erlaubnigz jum Tra

Dr. Scheuplein, (2. K. W.), in

Ernannt: * Goe art. Regt. Nr. 29 Prin förderung zum Gen. Oberar; le gel, überz Stuttgart, jum Regtg. Arzt im 2. Regent Luitpold bon Bayern, Br. S stabgarzt und Bat. Ar zum Garn. Arzt in Stu Gren. Regt. Königin Befördert: Dr.

Dr. hlsch

Schlot 2 der Militärver waltung. 9 e 26. zahlmstr., im 2. . 26. Nopember, Bayern,

den Ruhe

gart, 25. November. wird zum Intend. Diätar bei der Korpz

gaiserliche Marine.

Offiiiere usw. Ernennungen, Beförderungen, Ver—⸗ Lt. zur See der Res. 8 im Landw. Bezirk IV Berlin, behufs dem—⸗ nächstigen epentuellen Uebertrittz zur Armee vom J. Januar 1908 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung zum Fußart. Regt. burg.) Nr. 4 kommandiert mit der Maßgabe, daß w ung sein Patent vom 18. Juni 1966 datiert anzufehen ist. ertram, . Kapitän, jur Verfügung des Chefs der Marine— dsee, zum milttärischen Mitglied des Reichsmilitär⸗

7. Dezember. Kapitäns:

Torpedodivlsion, VIII. Res.

Dr. Sperling, 1. K. W.), unter Verleihung des bschled mit der gesetzlichen Pension en Uniform bewilli Arzt der 27. D

Gen. Oberarzt

en der bisheri Gen. Oberarjt und D eicher Eigenschaft zar 26. Div. (1. R. W.) versetzt. Oberstabg⸗ und Regtg. Arzt im 2. Feld⸗ gent Luitpold von Bavern, unter Be⸗ zum Dip. Arzt der 27. Dib. (2. R. W.), hl. Oberstabgarzt und Garn. Arit in eldart. Regt. Nr. 29 Prinz loßberger, überzähl. Ober⸗ zt im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, art, Dr. Bofinger, üͤberjähl. Stabsarzt flo in 1 . Sg 6 Regt. all, Arzt im 8. Inf. Regt. Nr. 126 ee, , Friedrich von Baden, zum uͤberjähl. Sberarzt 9 Patent

k Magenau (Stuttgart), Assist. Arzt der Patent vom 18. Oktober 1907, Dr. terarjt der Landw. 1. Aufgebots, zum

tober 1907, Dr.

i. jun e fle t mit en eutlingen),

ö

Czioßek, Ober⸗ rinj⸗Regent Luitpold von tsprechend mlt der gesetzlichen Pension in

Hailer (Ellwangen), Deibele ju Oberapothekern ernannt. Seeger, Geheimer erium, seinem An-. m 1. Januar 1908

eldart. ,. nsuchen en tand versetzt. Stuttgart, 30. November. (Gmünd), Unterapotheker der Ref. Stuttgart, 5. Dezember. ,, . , . im Krieggminist rechend mit der gesetzliche

in den Ruhestand versetzt. m Durch Verfügung des Kriegsministerkumtz. Stutt— Sekretariatganwärter, ntend. ernannt.

Staiger, geprüfter

2. Dezember.

Encke (Magde⸗ hrend der Dienst⸗

Befördert: ju Kapitäns zur See die Freg. großen Kreuzer M, großen Kreujers Fürst Korb. Kapitäns: Nordmann

ͤ Schrader, Kommandant

Roon', Wurm bach, Kommandant S. Bismarck‘; zu Freg. Kapitäns die mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abt. Vorstands im Admiral— stabe der Marine in Berlin beauftragt, unter Ernennung zum Äbteil. Vorstand in dieser Behörde, Herr klotsch, Torpedodirekrfor der Werft pitäns die Kapitänlts. Seeb ohm, mit der Führung r II. Torpedodlv. beauftragt, unter Ernennung zum Kom

rster Offijier S. M. Linien⸗

M. kleinen Kreujers . aul) vom Stabe S. M. Linienschiffes aa u Oberlts. zur See die L horn vom Stabe S. M. Spezialschiffes Loreley, Prin; von der

Mansverflottille.

Matrosen⸗· Stellung zur r Nordsee gestellt. Hahn, M. Linienschiffes Preußen“, jum der Matrosenart. Abteil. Kiautschon ernannt. Sta hy, Marinestabgarzt vom Stabe S. zur Verfügung des Gouvernements Klau Oberarzt der Res. a. D.

ts. jur See: v. Eich⸗

Schulflottille, 4 balser , ö orv. ommandeur rt. Abteil. Kiautschou, unter Enthebung von dieser Verfügung des Chefs der Marinestatton der Korv. Kapitän, Erster Offizier S Kommandeur M. Lintenschiffes Zähringen“, bißher in Landw. B in och 6 *. Bezirk Ha . aktiven Marinesanitätekorpg als Marineoberasst . Arft 6 Bin nn. 43 a, , hinter dem Marineoberassist. t 6 fel er Sh n . und unter Zuteilung jur Marine der Marinestation der Ostfee, Pension zur Disp. gestellt von der J.

tschou gestellt

Sommerwerck, Konteradmiral von auf sein Gesuch mit der gesetz ichen Paschen (Herhard). Oberlt. zur See der Auesicht auf Anstellung chmidt (Kurt), Lt. zur See vom Stabe Linienschiffes. Mecklenburg, scheider auf fein Sesuch aus und , . af fn r . 6 4 , über.

r Polykarp), Nadolny, Fähnrichs zur See vo der Marineschule, jur Marinereserve beurlaubt. . ö

Marineinsp., der Aoschled mit im Zölvildienst bewilligt 983 ;

etzlichen Pensien und mit der Erlaubnis

. t , 9 den Lt. Maximilian bi

lichen Schutztruppe für Sẽädwestafrika, ,,

1. Inf. Regt. König wieder anzustellen; b.

5. d. M. das Kommando de

. Erzherzog Albre

der bisher bjzeichen zur

der Kaiser⸗ zum : 1. d. m Sanitätskorps: am s Oberarzteß Dr. Wolthe dez ) Chev. cht von Oesterreich zum Kaiserlichen Gesund— is jum 31. Dejember Igo zu verlängern.

des Ingen. Koryg und der Festun der Fortifikatlon Ingo

Seitens der Insp. der Festungtzoberbauwart D Kaiserlichen Fortisikation Um komm

XII. (Etniglich Württembergisches) Armeekorps.

Schloß Beb 23. No⸗ Dr. Dieterlen, Oberarjt ö Her nne zn 3

eratung des 24. betreffend Schaff sammlungsr Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen berichtet worden.

Im Santtätskorpe.

Nummer d. Bl.

Deutscher Reichstag. 71. Sitzung vom 11. Dezember 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphlschem Bureau.)

9 Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines exeinsgesetzes in Verbindung mit der Fortsetzung der Berichts der Kommissien für die Petitionen, nag eines Reichs-Vereins- und Ver⸗

die einzelstaatliche

ist in gewissem Sinne der Träger des Vereins. Hat die lizei seinen Namen, so hat sie von vornherein die gan siht bt. den 96

bis zu 00 M oder einer Haftstrafe, wenn die Anzeige der Vorstands. mitglieder nicht rechtzeitig geschieht. Diese Bestimmung ist 2 hart. Enthält der Entwurf kleine Verbesserungen, so benachteiligt er anderfests andere Staaten mit hesseren Vereinsgesetzen wie Bayern und Württem erg. Ii das der Fall, wird dann nicht diese Vereinheitlichung des Rechts viel zu teuer erkauft? Wir Hessen wollen jedenfalls nichts hinunterschlucken, ehe wir es ganz genau gesehen haben, und der freiheitliche Zustand in Hessen, das wissen wir ganz bestimmt, kann durch dieses Gesetz keineswegs verbessert werden. Eine wirkliche Verbesserung wäre eben nur die Uebernahme der bessischen Gesetz⸗ gebung gewesen. Im Großherzogtum Hessen wird man sich mit diesem neuen 96 und seinen unzähligen Einzelheiten nicht befreunden können. Ganz ungemein bedenklich ist ung § 3 mit seinen e, , über Anzeigepflicht und Anmeldefristen, insbesondere ezüglich der Wahlversammlungen. Als ich einmal im Kreise Franken= berg eine Versammlung meiner Partei anmelden wollte, erklärte mir der zuständige Ortevorstand, er sei jetzt beim Mittagessen und lasse ch auf nichts ein, ich möchte in ein paar Stunden wiederkommen. Ich habe ihn erst durch die Drohung mit der Beschwerde und durch das Anerbieten, ihm die Bescheinigung zu diktieren, veranlaßt, mir die Bescheinigung auszustellen. Mit solchen und äh lichen Schikanen sind wir 1993 reichlich bedacht worden; bätte damals auch noch eine 24. oder 12 stündige Anmeldefrist für die Versammlungen beftanden, dann hätten wir wahrscheinlich überhaupt keine Versammlungen ab⸗ halten können. Bei den letzten Wahlen in diesem Jahre ist es gegen, uns noch ganz anders hergegangen; namentlich wurde in der Beeinflussung der Gastwirte durch die Poltzeibehörden, durch Androhung der Poltzeistunde, durch gesetzwidrige Versagung der Genehmigung von Versammlungen ufw., besonders im Kreise Deutsch⸗Krone in Westpreußen, das Menschenmögliche geleistet. pᷣwischenruf des Abg. von Gamp) Ein indirektes Zeugnis für die Authentizität dieser Angabe liegt ja in der Aeußerung des Justizrats Placzek, daß der Antisemitismus in der Provinz Posen tfteulicherm e durch den Druck von oben niedergehalten werde. Daß man Aufzüge und Versammlungen unter frelem Himmel 48 Stunden vorher soll anmelden müssen, ist auch eine Bestimmung mit der sich in Hessen niemand befreunden wird; dort kennt man solche Beschränkungen nicht. Ist es wirklich einmal dabei zum Radau gekommen, so waren die Juden daran schuld, nicht die Veranstalter oder die nichtjüdischen Teile der Bevölkerung. Der § 7 verlangt die Führung der Verhandlung in öffentlichen Versammlungen in deutscher e dis Landesentralbebörde foll Ausnahmen zulassen können. Dieser Nachsatz steht im Widerspruch zum Vordersatz und wird in der Praxis jur reinen Verwaltungswisskür führen; 57 muß also geanderi werden. Die Bedenken, welche die Litauer in ihren Petitionen vorgebracht haben, sind durch die Ausführungen des Staatg⸗ gl retãrs nicht zerstreut worden; und wie steht es denn mit den ne, den Wenden? Will man diese loyalen Leute vor den Kopf stoßen, will man uns die Zabl der Reichsfeinde vermehren? Diese nen deutschen Stämme können wir doch voll und ganz zu den unsrigen , sie fühlen * aber durch die Fassung des §5 7 in ihren . beschränkt. Die Polen mässen sich mit der geschichtlichen . daß sie zum Deutschen Reiche gehören, abfinden; daß dem edanken der Wiedererrichtung des polnischen Reiches der ent- schiedenste Widerstand t ge e gen t werden muß, ist selbst⸗ derständlich. So gewiß mir kein Mensch nationalen Chauvinismus ,,, r. kann, so gewiß lann ich . antideutsche Stimmen der 3 nischen Presse nicht billigen. ielleicht ließe sich die Fassung 16 dahin formulieren, daß die Behörde verlangen kann die Verhandlungen in deutscher Sprache gefübrt werden. wenn erwiesen ist, daß der Gebrauch der fremden Spiache zu anii⸗ nationalen Zwecken erfolgen soll. m Deutschen Reiche erwartet . überall, wo freiheitliche Anschauungen herrschen, daß der 9 wurf vom Reichstage in freiheitlichem Sinne ausgestaltet wird. 1 der Stellungnahme der einzelnen Partesen zu diesem Gesetz er⸗ . wir, welche Parteien den wirklichen Liberalismus vertreten, e. ch glaube, daß die Freisinnigen in mir den Mann finden werden, w. polttisch auf freiheitlichem Boden steht. Ich habe das stets ge 4 und habe es schon bei dem Antrag Rickert gejeigt. Wir eee. '. den Gesetzentwurf nicht mit Haut und Haaren . wie 2. en Freisinnigen gesagt ist. Die Natsonalliberalen freilich * en es tun, denn sie nennen sich nur liberal, sind es aber nicht. . aber auch meine Parte! wünscht, daß das Gesetz in leibeitlicher Form zustande kommt, fo mu ich von meinem

Standpankt als Hesse doch wünschen, daß es möglichst Falle kommt, denn wir Hessen sind so besser dran und 2 .

Für uns sst dieser Paragraph ein Rückschrltt; denn Gleichberechtigung Warum nun diese Aenderung? Man will

Abg. Bin dewald (d. Rsp.): Der vorliegende Entwurf regelt Es ist schon

allgemein das Vereing⸗ und Versammlungsrecht auch für dlejenfge Bundesstaaten, die bisher eigene Gesetze nicht gehabt arne le 6. Vorgänger des gigen Staatssekretärs Graf Posadomgzky bezeichnete

j esetzgebung auf diesem Gebiet als Werkzeug aus der Rüstkammer des Polizeistaateg. Nun erkennen wir gern an, daß die verbündeten Regierungen den guten Willen hatten, dlesen Entwurf möglichst freiheitlich zu gestalten. Tatfächlich ist er aber nicht dag, was wir eigentlich erwarten durften. Er enthält in Kleinigkeiten Verbesserungen, die sich besonders fühlbar machen werden in den Staaten, die seither in dieser Beziehung sehr weit zurück waren, beispielsweise in Hamburg, Preußen und im König⸗ reich Sachsen. Wir geben zu, daß man nicht mehr so welt gehen darf, Frauen vom politischen Vereinsleben auszuschließen; aber in erster Linie wird die Politik gemacht durch Manner; die Frau gehört ins Haus, und wir wollen nicht, daß sie von ihrer idealen Stellung, von ihrer idealen Höhe herabgebolt und hineingezogen wird in den Schmutz des politischen Lebens. Die neue Bestimmung wird ja auf dem Lande kaum wesentlich in Betracht kommen. In bezug auf das, was der Staatssekretär von Bethmann über die Minder? jährigen gesagt hat, kann ich meine Bedenken durchaus nicht unter⸗ drücken. Solche Leute, die erst etwas lernen müssen, gehören nicht in politische Versammlungen. Daß die Namen des Vorstandes der Polizeibehörde anzugeben sind, ist keine Verbesferung, der Vorstand

französischen Sprache an. die Polen treffen, darauf aufmerksam jeder seine Mutter einzelnen wie auch schen und wirtschaftlichen Rechte in Sprache belebrt wird. Es ist gerad Leute, weil sie eine fremde Sprache Leben des ganzen Landes abschneiden will i hier nicht als vollständig gleichberechtigte Bürger betrachtet. wir wollen das Gesetz wohlwollend snterpretieren. Eine wohlwollende Interpretion wollen wir nicht, wir Wenn wir auch heute wohlwollende Minister haben, niemand weiß, wie es übermorgen in Berlin Mit dem Nationalgefühl wird heutzutage vielfach Miß—⸗ geht dahin, ohin das führt, zeigen die Er⸗ heute nicht moralisch erobert. zwar Deutsch,

und darum müssen wir mit leiden. emacht, daß es ein natürliches Recht ist, daß ein Es liegt im Interesse des des Staates, daß jeder Bürger über seine politi- der ihm allein verständlichen zu ungeheuerlich, daß man die sprechen, von dem politischen ; es ist unerhört, daß man

rache sprechen darf.

Man sagt von der Regierung, wollen ein gutes, klares Gesetz.

brauch getrieben. . fremden Nationalitäten zu unterdrücken. W fahrungen in Irland; England hat es noch heu ) Unter der französischen Herrschaft sprachen die Elsässer aber ihr Herz war französisch. Das Elsaß gah Frankreich ausgezeichnete n manche Generale aus dem Elsaß. bis auf die auch wir Elsässer. Absichten, die man ihnen nnes genug, es auch offen auszusprechen. ertreter der Polen hier solche Absichten von sich weist, flicht, ihm und seinen Freunden zu glauben. Die sein. Da fragt es sich: gibt es e? Man kann doch eigentlich nur von Ein Pommer versteht nicht den Rhein⸗ länder, wenn er nicht zu den gebildeten Ständen gehört. Der Be⸗ griff der Priwwatversammlung müßte klar begrenzt werden. damit im Elsaß eigentümliche Erfahrungen gemacht. endlich damit aufhören, ;

Abg. Schi ckert (dkons.): Der Abg. Trimborn meinte vorgestern, zu überwachenden

Soldaten; noch heute stamme jede Partei in di schon als antinational bezeichnet worden,

überzeugt, hegten die Polen wirklich die

Verein. Dazu kommt noch in 5 11 die Androhung einer Gelostrafe so haben wir die P Versammlungssprache soll die deutsche eigentlich eine deutsche Sprach

deutschen Sprachen sprechen.

Wir haben Man so:lte Mißtrauen entgegenzubringen. Versammlungen t sei; insbesondere tadelt er, daß er Umständen anzeigepflichtig sein ß der Kreis der

daß der Kreis der gejogen und nicht scharf abgegrenz Vereinsversammlungen unt können. Meine politischen Freunde meinen auch, da anzeigepflschtigen Versammlungen schärfer begrenzt werden Jiach der Begründung trifft die Anzeigepflicht zu, wenn die des Vereinswesens über dem Charakter der Versammlung nur so daß die Oeffentlichkeit überall durch⸗ daß mancher Vereinsleiter erst

durchsichtig und dünn ist, daf schimmert. Das kann dahin fuͤhren, auf der Anklagebank darüber belehrt wird, daß es nicht ganz Ist das ein erwünschter Zustand? Es angereizt werden zur Umgehung der Anjeigepflicht durch Bildung von Vereinen, und auch harmlose Mensch, der durchaus die Absicht hat, auf dem Boden des wird manche unangenehmen Ueberraschungen ö schen meine in der Weise

leicht ist, Gesetze zu lesen. hierdurch geradezu

Gesetzes zu bleiben, l erleben. Im Gegenfatz zu dem Kollegen Trimborn wün politischen Freunde ö herbeizuführen, daß wir noch mehr Schranken niederreißen. das Bedürfnis, Wenn man die Ueberwachungepflicht beibehalten will, und auch der Abg. Trimborn wollte sie nicht fortwerfen, dann wird man zweifellos ich über Vereins verfammlungen ausdrücklich zu regeln und näher ju präzisieren. Ich babe aber bauptsächlich einige Ausführungen meines Freundes Dietrich zum 5 7 kurz zu unterstreichen, obgleich nach den bisherigen Erklärungen der Parteien das Schicksal dieses Paragraphen entschieden Unter den Litauern, unter denen ich mehrere Jahre amtlich wirkte, ist eine große Beunruhigung über 5 ] eingetreten

daß mehrere Litauer herbeigeeilt ind, um den V Wir haben auch zahl⸗ Im allgemeinen haben si keine über das Verhalten der Regierung ihnen gegenüber zu chweren sich nur über die Art und Weise, in welcher Religionsunterrichtssprache, t, keine volle usage über die itauer fühlen eres staatlichen Gemein wesens, sie bekennen sich treulich zu ihrem Tandesberrn ud sind siol; darauf, daß gewisse Regimenter die Be⸗ sie empören sich über die Haltung der des Luisen⸗ Denkmals Sie bitten, daß ihren Beschwerden Abänderung deß 5 7 Rechnung getragen werde. Litauern gilt, ebenso ihre staatlichen Pflichten g auch von der wendischen Sprache,

Gebiet der Lausitz gesprochen wird.

eine Besserung,

haben nicht hineinzusteuern.

Anzeigepflicht

zu sein scheint.

so weit ging, i . handlungen hier auf der Tribüne beizuwohnen, etitionen von ihnen erhalten.

klagen; sie eine Verordnung von 1873, betreffend die Rel zu ihrem Nachteil gehandhabt wird, und sie fürchten je Gewähr dafür zu haben, daß die Regierung es mit der künftige Handhabung des 57 erastlich meinen werde. Die sich als notwendiges Glied uns Sinn ist konservativ gerichtet,

zeichnung ‚litauisch“ führen; Sozialdemokratie . als Memeler Schandsäule.

Bezeichnung

auch von etreulich erfüllt haben, es gilt die noch in einem geschlossenen

Hier werden niemals Abson⸗ gen auftreten, die Abwehrmaßregeln erforderlich machen diesem Sinne auf eine Aenderung des § 7 hinzu—⸗ wirken, werden meine Freunde in der Kommission aufs ernsteste be

Gestern ist von dem Abg. Dr. Müller⸗ mit dem Zentrum sei kein Reichs- weil das Zentrum sich nicht von Im Zusammen⸗ worden, der durch Rundschauer der geschrieben, che Mächte in die Welt gesetzt, die Kirche und Den Saß möchte ich mir aneignen; es handelt sich da eine der anderen untergeordnete Macht, sondern Wer hat denn auf den Kultur⸗ Das hat doch die Vorlage getan mit Vereinsgesetz nicht angewendet werden soll auf wendigkeit ge⸗

derungsbestrebun

müht sein. Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Meiningen behauptet worden, vereinggesetz zustande zu bringen, dem kichenpolitischen Gesichtspunkt loslösen könne. hang damit ist von dem Kulturkampfton gesprochen die Rede des Abg. Trimborn gegangen sei Kreuzjeitun

den Staat. auch nicht um ? um zwei nebengeordnete Mächte. kampf hingewiesen? stimmung, daß das ö Kongregallonen usw. Damit isf doch für unt die Not e in die Erörterung zu ziehen; das chts zu tun, und wir werden diese Fiage jetzt

ben, auch diese Fra ulturkampfton garen

und in Zukunft erörtern, wenn es auf diese Weise notwendig wird. Aber wenn auch eine solche n,. in der Vorlage steht, so kann dies ung nicht davon abhalten, an de

mitzuwirken. Wir waren doch auch gerade 1896 bei den Beratungen über den Antrag Rickert an den Kommissionsberatungen auf lebhafteste beteiligt. Wir haben den Wunsch, ein Reichsvereinsgesetz zu be— kommen, wie ihn das ganze Haus hat. Der Abg. Trimborn hat die Vorzüge des Entwurfs voll und ganz anerkannt; die Bemängelungen der Abgg. Dr. Müller⸗Meiningen und Pachnicke haben sich genau auf der. selben Linie bewegt wie jene des Abg. Trimborn. Wir müssen das Gesetz so gestalten, daß es auch den Süddeutschen annehmbar erschelnt. Es ist nicht angängig, daß dieses Vereinsgesetz in Suͤddeutschland bewährte Bestimmungen aufhebt, nur weil man in Norddeutschland andere Bestimmungen braucht.

bei der Kommissionsberatung den Entwurf zu gestalten fuchen, daß er den füddeutschen Reichsangehörigen ebenso r bedeutet wie den norddeutschen. Der Abg. Dr. Müller⸗Meiningen will in den Ausführungen des Abg. Trimborn von gestern und denen von 1902 einen , . erkennen. Damals hat sich aber auch der Abg. Dr. Müller⸗

h n Der Abg. Trimborn hat seinerzeit die Erlangung des Wahl⸗ re

r Beratung des Gesetzes

Wir werden

o eine Konzession

einingen gegen das Wahlrecht der Frauen aus— tg für die Frauen als unerreichbar bezeichnet, und von diesem

Gesichtzpunkt aus sind seine Ausführungen zu beurteilen. Er kf ö daß das Vereins. und Versammlungsrecht für die Frauen, olange sie n

dagegen hat er sich dafür ausgesprochen, daß die Frauen si follten versammeln dürfen, um über Berufsinteressen und sozial⸗ politische Fragen zu beraten. Damals waren auch andere Parteien egen das Vereins. und Versammlungsrecht der Frauen. Inzwischen ö,. die verbündeten Regierungen ihren Standpunkt geändert. Damals hat noch niemand an dle Frage der Jugendlichen gedacht, jetzt aber wird der Reichstag wohl auch diesen dag Vereing⸗ und Versammlungsrecht geben müssen. Auf Kompromisse, haben wir uns in Verfassungsfragen prinzipiell noch nie eingelassen. Ein Kompromiß in bezug auf 8 7 dieser Vorlage würde einen Rückschritt bedeuten. Es ist ung noch nicht, erwiesen, daß durch den Gebrauch der polnischen Sprache eine Ge— fährdung des Reiches oder . hervorgetreten wäre. Durch das, was bis jetzt vorgebracht i

führt. Deshalb, glaube ich, muß der Reichstag an dem ver— faffungsmäßig Garantierten festhalten. Wir sind im Bürger⸗ lichen Gesetzbuch ebenso wie bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu einer Lösung der Sprachenfrage gekommen und haben einheit. liche Bestimmungen für das Reich . Wir können auch hier nicht das freie Ermessen der Be

Der Abg. Pachnicke hat sich über unsere Stellung zum Profe Paulsen ausgefprochen. Wir haben diesem niemals unsere persönliche Achtung versagt. Ich weiß aber nicht, was der Syllabus hier im

cht das Wahlrecht bekommen, keine Bedeutung bag,

t, ist dieser Beweis nicht ge⸗

örden maßgebend sein eff or

eich age foll. Der Syllabus berührt uns hier gar nicht, er berührt nur die theologischen Lehrstühle. Das Recht des heiligen Vaters, über das Dogma zu wachen, kann ihm nicht bestritten werden. Wir im Parlament haben uns mit solchen theologischen Fragen nicht zu beschäftigen. Die Fälle Cesar und Jatho zeigen, daß auch

die evangelische Kirche ein Ueberwachungsrecht sich vorbehält. Daß

wir hier Kulturkampf trieben, muß ich zurüͤckweisen. Wir be— bandeln die gesetzgeberischen Vorschläge rein sachlich, nicht vom

firchlich politischen Standpunkte aus. Der Abg. Dr. Müller, Meiningen

beklagte sich über den Ton der katholischen Presse. Dieser Ton waͤre nicht angeschlagen worden, wenn nicht ein Anlaß dazu vorhanden gewesen wäre. Dr. Müller Meiningen frage wie wir zum landwirtschaftlichen Koalitiongrecht stehen. Der Fraktionsgenoffe Herold hat schon im vorigen Jahre keinen Zweifel darüber gelassen, daß wir dies Koalitionsrecht wünschen. Der Kollege Schirmer wird hier oder in der Kommission noch betonen, daß die christliche Gewerkschaftsbewegung schwere Bedenken gegen dieses Gesetz hat. Piese Bewegung darf durch das Gesetz nicht gehemmt werden. Der Abg. Müller stellte es so dar, als ob wir der Sozialdemokratie Sklavendienste leisten. Wir haben keine Veranlassung, ihr Heereg⸗ folge zu leiten. Ung bestimmen nur sachliche Erwägungen, und wir werden auch in Zukunft dafür sorgen, daß die Gesetze gemacht werden nach dem Grundsatz von Wahrheit, , n. und Recht.

Abg. E verling (anl.): Der Abg. Spahn hat , . daß der Rekognoszierungsritt feiner Partei schlecht ausgefallen ist, und es, wie es scheint, aufgegeben, die Frage der Orden und Kongregationen in diesem Gesetze zu Jlösen. Das Zentrum scheint die Absicht zu haben, wesentliche Teile des Toleranzantrageß in das Vereinsgesetz hineinzuarbeiten. Hat das Zentrum diese Absicht, dann trifft das Wort des konserdativen Abg. Henning zu: der zweite Teil des Toleranjantrages ist ein Kulturkampf mit umgekehrter Front. Ihr Lachen kann mich nicht beirren. Nach Ihrem Rückzug (Zuruf: Kanonade) es war keine Kanone dabei, vielleicht aber kanonisches Recht möchte ich nur noch sagen: der Reichs fag soll kein religiöses Konzil sein. Ich, habe den Ein⸗ druck, daß solche religiösen Fragen, auf der Tribüne des Reichstags vorgebracht, viel wensger Förderung als Erbitterung im Volks leben berborrufen. Wir haben es hier zu tun mit der Stellung des Staatz und der Nation zu dieser Frage. Es wäre ver⸗ hängnigvoll und verbitternd, wollte man in das Vereinsgesetz die Freiheit der Prozessionen und Orden und Kongregationen in der Weise hineinbringen, wie es die Abgg. Trimborn und Spahn planen. Die Prozessionen haben in zwei Bundes⸗ ssaaten Vorrechte, in Bayern und in Preußen. Wenn also im Gesetz steht, daß die landesgesetzlichen Bestimmungen bleiben, dann bleiben eben die Vorrechle in Preußen und. Bayern in der Weise bestehen, daß in Preußen die ortsüblichen, in Bayern die herkzmmlichen Projessionen keiner Genehmigung bedürfen. Sie werden doch nicht erwarten, daß in das Vereinsgesetz Prozessionen ich spreche vom rein staatlichen Standpunkt im gesamten Um⸗ fange ohne Genehmigung hineinkommen. Sie hemmen in Städten in 'außerordenillcher Weise den Straßenverkehr stundenlang, sie können aber auch störend wirken auf den konfessionellen Frieden. Man weiß ja, wie empfindlich die Projessiongtellnehmer sind; s werden den Passanten Hüte von den Köpfen geschlagen usw. Viel wichtiger ist aber die Frage der Kongregationen, die das Zentrum auch reichsgesetzlich geregelt wissen will. Ich werde bier nicht das Ordenswesen besprechen; ich untersuche, nur die Frage, wie der Staat sich zu diesen Vereinigungen zu stellen hat. Es find Vereinigungen so eigenartiger Struktur, daß ibre Gleich. stellung mit anderen Vereinen gar nicht angeht. Schon die alten Schollften sagten: „Distingus!“ Und auf die U terscheidungs— fünst kommt es an. Dag Interesse des Staates zur Be⸗ auffichtigung der Vereine ist. um so größer, je mehr die Organifation selbst, ihr Charakter und Zweck dazu Anlaß gibt, je abbängiger und rechtloser die Stellung der Mitglieder, je einseitiger die if enn, je erschwerter der Austritt ist. Die große Masse der Mitglieber hat kein Mittel, sich den Anordnungen von oben ent— egenzustellen, die Geborsamsiheorje ist so dumchge führt, daß die eigene

lllengtätigkeit der Mitglieder äußerst beschraͤnkt ist, auch die ver⸗ mögengrechtliche Stellung der Mitglieder ist ganz absonderl ich ge⸗ regest. Es ist ein großer Irrtum, daß die evangelischen Diakonissen⸗ vereine etwas ähnliches selen wie die katholischen Kongregationen; sene sind lediglich Privatvereine ohne Zusammenhang mit kirchlichen Organtsatlonen. 1888 bat der Fürstbischof Kopp, den damaligen Kriegsminister, 34 die gestellungspflichtigen Ordeng⸗ brüder nicht im allgemeinen Gestellungsraum zu erschelnen brauchten; der Krlegsminister empfahl den unsch den Militärbebörden zur tunlichften Berücksichtigung. Hiergus allein ist schon ersicht⸗ lich, daß die Ordenebrüder eine Ausnghmestellung einnehmen. Dann ist ju beachten, daß das Ordengwesen sich im Deutschen Reiche so autgedehnt hat, daß die weitessgehenden Wünsche damit erfüllt erscheinen. Die preußische Ordensstatitlk welst von 1886 bis 1906 eine Steigerung von 700 auf 2000 n . auf. Für dag anze Deutsche Reich ist eine a Statistik schwer zu haben. Im

euischen Reiche dürften mindestens 40 909 Drdensmitglieder vor= handen sein. sese Neußerungen sollten das Zentrum veranlassen,

dabon abzusehen, das Vereinsgesetz auch noch mit dieser konfessionellen Materie zu belasten. Der Wunsch, dieses Gesetz . zu bringen, ist in allen Kreisen Deutschlands rege; die Schwierigkeiten der Abgrenzung der persönlichen Freiheit und des Rechtes des Staates werden schon durch die Sprachenfrage außerordentlich kompliziert. Man stelle daher diese . zurück und versuche nicht, im Vereinsgesetz wesentliche a , le des Toleranjantrages zur Geltung ju bringen. Es ist noch hinzuweisen auf die . sischen Fakultäten, die durch die Bonner Vorgänge die allgemeine Aufmerksamkelt auf sich gejogen haben. Diese Dinge gehören ia ins preußische ,,, , und werden dort hoffentlich recht ein⸗ ehend unter Wahrung deg nationalen Interesses behandelt werden. enn den Herren vom Zentrum die Agitationgsweise ihrer Presse, wie die Ausführungen der Presse gegen den Abg. Müller⸗Meiningen, un⸗ angenehm ist, dann erklaren sie das für unbedeutend; aber Tatsache ist doch, daß bag Zentrum in Tausenden von Artikeln sich bemüht, die Blockpolitik lächerlich zu machen; lediglich ein Beweis für die Größe Ihrer Sehnsucht, den Block augeinanderzusprengen. Auch dieses Gesetz kann 3 , . daß wir im deutschen Vaterlande uns alle mehr und mehr alg Bürger eines Vaterlandes fühlen; das scheint selbst der Kollege Wetterls zu empfinden. Dieses Gefühl sollte immer stärker werden gegenüber den Bestrebungen auf konfessionelle . tung. Die Konfession hat ihre 9 Berechtigung; aber höher als die Konfession steht das gemeinsame Vaterland. Abg. Legien (Soz.): In den letzten Ausführungen des Vorredners war mir nur das eine interessant, daß die beiden Richtungen des Christen⸗ tums sich bestreben, einen möglichst großen politischen Einfluß zu gewinnen. Warum man nicht die Kongregationen und öffentlichen Aufzüge ge⸗ statten will, sehe ich nicht ein. In London z. B. veranstaltet die Heilsarmee große Aufzüge, ohne daß dadurch trotz des lebhaften Ver⸗ kehrt irgend welche Verkehrsstörungen verursacht werden. Dag beweist doch, daß bei dem Vorredner nicht Rücksichten auf das Verkehrg⸗ bedürfnis maßgebend waren, sondern Intoleranz. Das Unrecht gegen die Landarbeiter, dads ihnen durch die Vorenthaltung des Koalitions⸗ rechts angetan ist, soll durch dieseg Gesetz noch verschlechtert werden. Sowohl im preußischen Abgeordnetenhause wie später im Deutschen Reichstag ist man zu der Ueberzeugung gekommen, daß das Koalitionspverbot für die ländlichen Arbeiter nicht auß sozialen Zweckmäßigkeitsgründen, sondern aus allgemeinen Rechtsgründen aufgehoben werden müsse. Jedenfalls müfsen wir dem einen Riegel vorschieben, daß das preußische Abgeordnetenhaus, dieses Gebilde, das auf Grund des elendesten aller Wahlrechte zustande gekommen ist, den Landarbeitern nicht nun auch noch das Ver einigungtrecht beschränkt. Bei dieser Frage, wo man, einsetzen muß, um ein Unrecht zu beseitigen, haben die Nationalliberalen, Frei⸗ sinnigen und das Zentrum vollständig versagt. Die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, der Vereine überhaupt, hätte man mit wentgen Worten mit erledigen können, aber das geschieht natürlich nicht. Die großpolnische Agitation wird durch den 57 ebenso wachsen, wie durch die sogenannte großzügige preußische Polenpolitik. Gegen die schwere Beschuldigung des Abg. Heine, es scheine, daß die Freisinnigen das Sprachverbot als Kuhhandelsobjekt benutzen wollten, haben diese kein Wort der Erwiderung gefunden. Nach den Aufführungen des Abg. Dr. Müller⸗Meiningen kann es für die Freisinnigen gar nichts anderes geben, als die glatte Ablehnung dieses Verbots, ohne das wir bisher ausgekommen sind, und ohne das wir auch weiter auskommen werden. Eine Ablehnung des 5 7 ist um so notwendiger, als er die gewerk⸗ schaftliche Bewegung der Arbeiter, namentlich in Rheinland und Westfalen, auf das schwerste bedroht. Es kommen nicht die Polen allein in Frage, sondern auch die italienischen, tschechischen und settischen Arbeiter aus den Ostseeprovinjen, die zu Steikbrecherdiensten herangeholt werden. Zu meinem Erstaunen hat sich auch der Abg. Roth fur das Verbot der fremden Sprache ausgesprochen. Das hätte er sich wohl überlegen sollen, denn wenn ein Landsmann von ihm (Württem-⸗ berger) oder ein Mann aus Oberbayern nach Preußen käme und dort eine Rede hielte, so könnte die Versammlung leicht auf⸗ gelöst werden, weil der Gendarm seine Sprache nicht versteht. Die Gefahr eines polizeilichen Präventivverbots in Preußen wird durch dieses Gesetz nicht beseitigt, noch in der letzten Zeit ist ein solcher Fall vorgekommen, es bleiben die „allgemeinen Befugnisse ber Polizeibehörde in Kraft. Es könnte auch später in Hamburg eine Versammlung über die Abschaffung der Bordelle verboten werden, well die Bordelle in Hamburg eine stagtliche Einrichtung sind. Eine derartige Versammlung könnte wegen Verächtlichmachun einer staatlichen Einrichtung aufgelöst werden. Der Abg. Dietri meinte, es müßte verhütet werden, daß die Auflösungsgründe der Polizei diskutiert werden, denn damit wärde das Ansehen der Polzei vermindert werden. Ach, Herr Dietrich, das haben wir nicht mehr nötig! Wie soll der Polijeibeamte entscheiden, ob ein Vergehen vorllegt, daß auf Antrag oder aus öffentlich rechtlichen Grunden zu verfolgen ist? Auch die übrigen Bestimmungen machen es meiner Partel unmöglich, für das Gesetz, wie es liegt, zu stimmen. Der Begriff des Vereins schwebt beute in der Luft. In Hamburg hat das Gericht sogar eine Kommission innerhalb eines Vereins und den Vorstand selbst für einen Verein erklärt. Die gewerkschaftlichen Organisatlonen sind widerrechtlich unter die Vereinsgesetze gestellt. Es ist Gefahr vorhanden, daß, wenn sie als Vereine betrachtet werden, sie, namentlich in den westlichen Industriebezirken, das Mitgliederver- zeichnig des Vorstandes dem Amtgvorste her einreichen müssen, der zugleich Industrieller ist. So entsteht die Möglichkeit, die Vorstandsmitglieder der Gewerkschaften zu maßregeln. Wie notwendig die Beseitigung der Meldepflicht für die gewerk⸗ schaftlichen Versammlungen ist, jeigt ein Vorfall, der einem Amts- gericht rat selber passtert ist, der einige Herren eingeladen hatte, sie über Vorgänge aus dem Reichstage zu hören. Er wurde denunziert und verurteilt, weil er die = e. nicht angemeldet hatte. Dieser Amtggerichtsrat war der Abg. Lattmann. Wir belämpfen den Entwurf wegen der §§ 16 7, 9 und 2. Sollte es nicht möglich sein, eine Aenderung in der Kommission herbeizuführen, so werden wir gegen das Gesetz stimmen. Mit dem alten Wust an Vereinsgesetzen und Verordnungen muß entschieden aufgeräumt werden. Abg. von Chrjanowski (Pole); Der 7 des Entwurfs macht für uns überhaupt das ganze Vereins. und Versammlungsrecht illusorisch. Wir empfinden daber wenig Genugtuung über die angeb—⸗ lichen Vorteile des Entwurfs, so über die Gleichstellung der Frauen usw. Unser ganzer Sinn und unser Empfinden richtet sich gegen dasienige, was neu in Deutschland und in der ganzen Welt ist, gegen das Verbot des Gebrauchs der Muttersprache in den Versammlungen. Wenn wir darin Unduldsamkeit sehen, so sind wir desbalb keine Fanatiker, wie Dr. Müller⸗Meiningen uns nachsagt. Jene Derren waren nicht gejwungen, ihre deutsche Hatt ni ; zu verleugnen. Stellen Sie sich doch einmal vor, daß die deutschen Ungarn plötzlich ge. zwungen würden, sich über die Vorgänge in ihrer dentschen Deimat in magyarischer Sprache unterrichten zu lassen. In Wablzeiten wäre es a unmöglich, ju der polntschen Bevöllerung über ihre polltischen, gewerblichen, beruflichen . zu sprechen. So will man einer Bevölkerung von vier Mihlltgnen mit pielen. Mag sst nicht nur ungerecht, das ist Unmenschlich. Wird der Entwurf Ge⸗ setz, fo wird er Zustände schaffen, wie sie in der Weltgeschichte noch n. erbört gewesen sind. Alle für eine solche Augnadmegesetz gebung ins Feld geführten Argumente, die Verpflichtung Deutschland, ch als nationalen Staat ju fühlen, die Abfonderungagelüste der olen usw, sind schon in idrer Daltlosigkeit enthüllt worden. Wir nd Deutsche Fdeichs. und preußlsche Siaarsdürger, aber wir balten . an unferer polnischen Nationalität und an unserer Mutter. prache. Von der Wiederberstellung früberer Gremien träumen auch andere, . B. die Alldentschen; wir haben niemals die deutsche Regierung mit diesen Träumen in Verbindung gebracht, wir können also auch verlangen, daß die deutsche Regierung ung mit den ** polnischen Aspirationen, die irgendwo im Auslande auftreten, nicht Verbindung bringt.

Hierauf wird gegen die Stimmen des Zentrums, der

eng und Sozialdemokraten ein Schlußantrag angenommen. folgen persoͤnliche Bemerkungen.