1907 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

der jetzt Ihnen vorliegende Entwurf hat nun aber nicht ohne weitereg verwert⸗ Kommisston in eine einwandfreie zunächst die Definition des Das hat die praktische punkt des Reichtgerichts schärfer war als die Tendenz; des Gesetzes von linke. Wir hätten auch nicht wohl einen andern denn jeder Versuch einer anderweiten Definition chäfts würde das Schicksal seiner Vorgänger ge⸗ Geschäftsformen gefunden § 48 entziehen konnten (sehr halb haben die verbündeten Regierungen es die Definition zu streichen,

Kassageschaftg bedient, elner Geschäftzform, die der Spekulation ebenso gut dienen kann, wle das Börsentermingeschäft, und an anderen augländischen Börsen auch dient, aber den Na heblich mehr Barmittel dem Verkehr ent Börsentermingeschäft, und bementsprechend Zeiten eines gespannten Geldmarktes, wie teilig auf den Bankdiskont auch mit der Spekulatlon an die ausländis Das Kapital ist ausgewandert, das ist in auße Das ist zwar nicht mit bestimmten Zahlen ju be⸗ ß die Aufträge unserer sengeschiften an auß wärtigen ch dem Erlaß des Börsen⸗

steht ferner fest, daß in große umfangreiche Geschäfte t beschäftigen, derartige Auf⸗ en Börsen für das inländische Der Erfolg ist also hier der gewesen, chäfte in Bergwerks⸗=

unterbunden, teils an die ausländischen n inländischen Gerdmarkt

Meine Herren, bersucht, das zweifell bare Material der Arbeiten Ihrer juristische Form zu gießen. Börsentermingeschäfts in 8 48 beseitigt. Konsequenz, daß wir unt auf den Stand

os wertvolle,

chteil hat, daß sie er⸗ zieht, als das elgentliche naturgemäß namentlich in wir ihn jetzt hahen, nach⸗ einwirken mußte. Tellweise aber ist man chen Börsen gegangen. rordentlich großem Um⸗

Wir haben

Regierungs⸗ Bemerkungen. stellen, der zweifellos 1896. (Hört! hört! Weg gehen können; des Börsenterminges habt haben: haben, die sich den Wirkungen des richtig! links), und des für richtiger gehalten, Standpunkt des Reichsgerichts zu stellen und Termingeschãft verbündeten

einzelnen Vorwerke.

Pachtperiode. Pachtperiode.

fange geschehen. weisen, aber immerhin ist es zweifellos, da Banklers zur Vermittlung von Bör Börsen für das inländische gesetzes außerordentlich gestlegen sind. E einzelnen Orten nach dem Jahre 1896

entstanden sind, die sich lediglich dam träge für Börsengeschäfte an auswärtig Publikum zu vermitteln. man durch das Verbot der Börsenterminges und Fabrlkanteilen teils in eine unzweckmäßigere Geschäftsform,

Börsen gedrängt, und daß man zweifellos de damit geschädigt und auswärtige Börsen zum Schaden unserer wirt. schaftlichen und politischen Stellung gestärkt hat. (Sehr richtig! links.)

Was nun das Börsenterminregister betrifft, so ist das eine Ein⸗ (Hört! hört! links.) In allererster hnt, sich eintragen zu lassen.

8 wil wied

Johannißl919 Station der Eisen es würden sich immer weder 15 Em entfernt. Bei Stadt Pyritz, Station

Stargard, Grelfenhagen.

9 km Damm und Chaussee nach Statio Stettin - Güstrow = Lnbeck = Hambur

6 Em, davon 3 km Chaussee, Berlin Stralsund.

An der Ch . bis Station Klei

3,5 Km nach Station Polka 17 km Chausfee nach Kreisst 4 km nach Station Blec, n der Klesnba davon 19 Km Chaussee, 8 Em bejw. 10 km nach Eisen bahn Posen = Schneidemühl. Brenne gehört dem Pähter. 3 Rm nach Bahnhof Kolmar Rübenbau, Spiritusbrennerei. ch Station Neuhaldensleben der e, 19 km nach Sta Magdeburg Stendal. uckerfabriken Hadmersleben, —- 7 km ensfe Westeregeln l, km, Egeln 5 k leben 7 km, Hakeborn 6 Km. Brennerei, Ziegelei. J Eisenbahn Berlin = Halle = X

2 km nach Station Jels der Kreisbahn Sadergleben Schollburg.

Station der Eisenbahn Vorwohle Weser belegen,

bahn ginn furt = stlstrin, von beiden Orten je .

dd ig do. für die Eisenbahnen nach Küstrin,

Publikum na

Altstadt i stadt Pyritz sich auf den

es der Judikatur zu

n Stavenhagen der Eisenbahn g, in Stavenhagen Zuckerfabr

nach Station Tieptow der Eisenbahn

Alt Kenzlin

1898 / 1910 sind damit

österreichische

Regierungen beispielweise Gesetzgebung aus ähnlichen Erwägungen seinerzeit beschri

Des welteren läßt der Entwur geschäfts in Getreide und Um aber dem handelgre zu verhelfen, Börsengesetzes nicht falle trahenten beteiligt sind oder der Erzeugung ihrer eigenen Betriebe, Genossenschaften, sofern der Ab ihren gewöhnlichen Geschäften g nicht anzusehen diejenigen im Handels re die Handwerker oder Kleingewerbetrelbe Einschränkung einem in Ihrer Kommi Wunsche, der in einer etwas anderen, zum Ausdruck gekommen war.

Daneben ist aber bestimmt, daß die Bedingungen für diese Ge⸗ schäfte festgestellt werden müssen vom Bundesrat, und es bestimmt, daß die wesentlichen, ielt geforderten Bestimmunge sie im Gesetz ausdrücklich niedergelegt sind, aufgenommen werden müssen. ich will wieder sagen sind, nicht unter die Bestimmungen des Börsengesetz sie selbstverständlich unter die Bestimmungen des geme unterliegen konsequenterweise auch der Anfechtung S8 762 und 764 des Bürgerlichen Gesetz bucht.

Aufgehoben hat man im Entwur handels in Bergwerka⸗ Entschließung der verbündeten Regierungen liege sie haben eine Bestimmung beseitigen wollen, erreicht, wirtschaftlich aber zu den schwersten übrigen behält der Bundesrat wie bisher das Recht, Börsenter geschäfte in Effekten, in Waren usw. zu verbieten oder von Be— Dag heißt, er würde also, wenn er in irgend einer Ware oder in irgend einem Wertpapier den Börsen⸗ terminhandel verbietet, gleichzeitig in der Lage sein, wie sie im Gesetze vorgesehen sind für das handelsrechtliche Lieferungsggeschäft in Getreide⸗ und Mühlenfabrikaten.

Im übrigen bestimmt der Entwurf, rechtgunwirksam sind und nur insoweit Abwicklung geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können. Er stellt damit die auf Grund det Börsengesetzes nichtigen Geschäfte unter die Regeln des gemeinen Rechts. Dat Börsenterminregister, das nach den Arbeiten Ihrer Kommission eigentlich nur noch ein Reglster für Unbefugte war, hat der Entwurf beseitigt und hat dafür auch hier wieder diejenigen Personenkategorien genau umschrieben, die berufen sein sollen, an sich nicht verbotene Böörsentermingeschãfte rechtswirksam abzuschließen. Das sind Vollkaufleute und eingetragene Genossenschaften. Es scheiden auch hier wieder aus diejenigen im Handelsregister eingetragenen Gewerbtreibenden, die Kleingewerb⸗ treibende oder Handwerker sind. Den Kaufleuten sind gleichgestellt ehemalige Bankiers und solche Personen, die früher eine inlaͤndische Börse nicht nur vorübergehend besucht haben, und endlich sind den Vollkaufleuten gleichgestellt solche Personen, die im Inlande weder einen eine gewerbliche Niederlassung haben. bei denen beide Kontrahenten zu di sind voll wirksam. Ist der eine der beiden Kontrahenten eine nicht börsentermingeschäftsfähige Person, ist ihm aber eine Sicherheit be= stellt, so ist das Geschäft für beide Teile verbindlich, für den nicht börsentermingeschästzfähigen aber nur in der Höhe der bestellten Slcherbeit. Sind Sicherhelten nicht bestellt, so sind Börsentermin⸗ geschäfte zwischen börsentermingeschaͤfte fähigen und nicht börsentermin⸗ geschäͤfte fähigen Personen rechtsunwirksam; aber sie sind in gewissen Grenzen erfüllbar. Es ist bestimmt worden, daß einmal Geleistetes nicht zurückgefordert werden kann; es ist kestimmt worden, daß aus Börsentermingeschäften resultierende Forderungen kompensiert werden können. Es ist aber beseitigt das Anerkenntnis. Diese Bestimmung in den Beschlüssen Ihrer Kommission vom Jahre 1905 würde nach der Auffassung der verbündeten Regierungen bel der jetzt vorge⸗ schlagenen Regelung vom jurlstischen Standpunkte aus zu weit geben; sie wird aber auch überflässig mit Rücksicht auf die übrigen Be= stimmungen, die der Entwurf jum Schutze des legitimen Handels bringt, zumal im Entwurf auch weiterhin noch vorgesehen ist, daß Börsentermingeschäfte, die mangelg der Boͤrsentermingeschãftg. fähigkeit eines oder beider Kontrahenten ungültig sein würden, wenn sie abgewickelt und unter beiderseitiger Zustimmung erfüllt sind, nicht nachträglich wieder angefochten werden können. Das sind in großen Zügen die Bestimmungen des Entwurf.

Die übrigen Abänderungen gegenüber dem bisherigen Rechtt⸗ justands sind teils nur die Konsequenzen der eben erörterten Vor⸗ schriften, tells untergeordnete Bestimmungen, bie lediglich aus Zweck mäßigkeitarücksichten getroffen sind. Ich kann sie daher hier übergehen.

Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen, und ich möchte bloß bitten, noch einmal als deren Ergebnig folgendes feststellen zu dürfen: der Entwurf steht grundsätzlich auf dem Boden des Gesetzes von 1896, er steht grundsaͤtzlich auf dem Boden der Beschlüsse Ihrer Kommission vom Jahre 1905. Wenn er den 48, die Deßinition des Börsentermingeschäftz beseitigt und damit auf den Boden der Judikatur det Reichzgerichts tritt, verschärft er die bestehenden Bestimmungen gegen dag Gesetz von 1

1892/1910 Sperulation f das Verbot des Börsentermin⸗ hlenfabrikaten unverändert bestehen. chtlichen Lieferungsgeschäft zu seinem Rechte stimmt, daß unter die Bestimmungen des n sollen solche Geschäfte, bei denen als Kon=

Landwirte in den Grenz

g. In Grimmen . Grimmen und hn Berlin . Nokietnie, hn Kosten = Gostyn,

Budsin und Kolmar der . rei in fiskalischen Gebäuden

Schneidemühl. .

aussee Grimm en Loitz, meist rüben Chaussee bis St akow der Eisenba

der ECisenbahn Reppen adt Samter. e

hat er be

en des Verbrauchs Kaufleute und eingetragene schluß von derartigen Geschäften zu Dabei sind aber als Kaufleute gister eingetragenen Personen, Es entspricht diese ssion wiederholt ausgesprochenen unzweckmäßigeren Formulterung

nach Kreissta

den Stationen richtung, die direkt versagt hat.

Linie hat es das Publikum abgele Publikum sind die kleinen Bankgeschäfte, namentlich die Probinz⸗ bankters gefolgt, und daran hat auch der Versuch einer großen Anzahl von Berliner Bankfirmen, sich eintragen zu lassen, Beisptel belehrend zu wirken, nichts ändern können. links) Der wirtschaftliche Erfolg ist aber der gewesen, daß die Kundschaft der kleinen Provinzbanklers zurückgegangen ist. Zustimmung links) Der kleine Probinzbankier war nicht in der Lage, bei Aufträgen von nicht eingetragenen Kunden die Gefahr der Ein⸗ wände aus 5 66 des Börsengesetzes zu riskieren; wohl aber konnten dies die großen Banken in Berlin, und so hat man auch hier einen unerwünschten und nicht gewollten Erfolg zu verzeichnen, man hat den Provinzbankier geschwächt und die Konzentration des Geschäfts in den Großbanken gefördert. (Sehr richtig! links.) Dazu kommt aber noch ein weiteres. Es hat sich unter der Herrschaft des Böͤrsen⸗ registers ein Zustand entwickelt, der die Zwecke des Börsenregisters in das direkte Gegenteil verdreht hat. (Sehr richtig! links.) Egz ist vorgekommen, daß Leute in demselben Papier gleichzeitig bei verschie⸗ denen Bankiers A la baisse und à la hausse spekulierten (sehr richtig! links), diejenigen Geschäfte gelten ließen, die zu ihren Gunsten ausschlugen (hört! hört! links), und sich den Nachteilen derjenigen Geschäfte, die zu ihren Ungunsten ausfielen, durch den Registereinwand entzogen (hört! hört! linke); das heißt auf deutsch: sie hatten eine absolute zuverlässige Versicherung gegen Verluste aus Börsenspielen auf Grund der Bestimmungen über das Terminregister. richtig! links.)

Aber weiter, meine Herren! Auch Kaufleute haben sich nicht gescheut, den Registereinwand zu erheben, und das nicht nur etwa im was viel bedenklicher ist, auch im aut⸗ t, wie uns vorliegende Konsulataberichte ergeben, das Ansehen des deutschen Kaufmanng im Auslande außer⸗ ordentlich geschädigt. (Hört! hört! links.) :

Nun, meine Herren, wie soll man diesen Mängeln abhelfen? Der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Börsengesetzes von 1904 ließ die Definition im § 48 des Gesetzes bestehen und damit die Rechtgunsicherheit, die sich aus dieser Bestimmung ergeben hat; er ließ daz Verbot des Börsentermingeschäfts in Getreide und Mühlen⸗ fabrikaten bestehen, versuchte aber, wenn ich mich kurz so ausdrücken darf, den sogenannten Berliner Schlußschein zu legalisieren; er ließ das Verbot des Börsentermingeschäfts in Bergwerkg. und Fabrik⸗ anteilen bestehen, er ließ auch das Terminregister bestehen, aber er suchte die Konsequenjen der Bestimmungen über das Terminregister dadurch abzuschwächen und zu beseitigen, daß er dem Terminregister gleichberechtigt zur Seite stellte das Handelsregister, daß er im Handeltz⸗ register eingetragenen Personen und einer Reihe von anderen ihnen gleich ju achtenden Personenkategorlen die Möglichkeit gab, sich rechtsgültig zu Termingeschäften zu verpflichten, einer Eintragung im Terminregister bedurfte. Es blieb also dag Terminregister eigentlich nur für diejenigen Personen bestehen, die nach der Auffassung des Gesetzgebers Börsentermingeschäfte nicht machen sollten; es hatte lediglich noch den Zweck, daß solche unbe⸗ rufenen Personen die Legitimation, Böörsentermingeschãfte abzuschließen, sich erkaufen konnten, indem sie 150 M Gebühren erlegten und sich im Börsenregister eintragen ließen. Uebelstände dadurch Herr zu werden, daß man die Konsequenzen des § 66 des Börsengesetzes über die Rechtsfolgen des § 66 für Ge— schäste, die zwischen nicht legitimierten Personen oder zwischen Kon⸗ trahenten abgeschlofsen waren, von denen nur der eine legitimiert war, insofern abschwächte, als man die Erfüllbarkeit dieser an sich unwirk= Man ließ zu, daß einmal Geleistetes nicht zurückgefordert werden konnte; man ließ zu die Kompensation von Schulden aus an sich unwlrksamen Börsentermingeschäften; man ließ zu die Zurückbehaltung gestellter Sicherheit, und man ließ endlich zu Heilung der Mängel eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über den Registerjwang durch ein Anerkenntnie.

Meine Herren, diese Vorschläge, wie sie aus Ihrer Kommission herauggekommen sind, sind nicht Gesetz geworden. Sle würden zur Not die schwersten Schäden des Börsengesetzes haben beseitigen können; sie litten aber auch zweifellog an großen Mängeln. Dag handelsrechtliche Lieferungsgeschäft in Getreide und Mühlenfabrskaten blieb ungeschũützt. Im übrigen aber wurde durch die Gleichberechtigung des Handels⸗ registers und des Terminreglsters, durch die Schaffung verschiedener Kategorlen von Personen, die börsentermingeschäftsfähig sein sollten, durch die verschtedenen Wirkungen in bezug auf die Erfüllbarkelt dez Geschästes bei diesen Kategorlen eine solche Fülle von Spielarten des Böersentermingeschäftes geschaffen, daß es selbst elnem klugen Jurlsten schwer geworden sein würde, sich durch dieses Wirrsal von verschledenen Bestimmungen mit Sicherheit hindurchzufinden. (Sehr richtig! links.) Für das Publikum und auch für einen Teil der Kaufleute würden diese Bestimmungen ein unlssbarer Wirrwarr von Vorschriften ge⸗

wesen sein.

der Eisenbahn Posen— um durch dieses

(Sehr wahr!

ch Magdeburg, Magdeburg = . er Cisenbahn

do. Magdeburg Neuhaldengleben Hillersleben,

tion Wolmirstebt d uckerfabrik in Groß Amme ckendorf, Etgersleben Nach den Eife 151eben 3 Rm, RI. G

Bahnhof Gräfenhainichen der 9. .

Rübenbau,

Wanzleben Westeregeln

nbahnstationen

speziell von der Landwirtschaft seiner⸗ Schlußscheins, wie in diese Bedingungen Da diese Geschäfte, die nach diesen Berliner Schlußscheinen abgeschlossen

Merseburg Strohwalde,

n des Berliner

Hadersleben Groß ⸗Barsbüll L. Juli 1398 bis

Johannis 1910 1892/1910

Unmittelbar an der Branntweinbrennerei, Zucker

Emmerthal. Schiff ganlegeplatz. Zuckerfabrik in Emmerthas 4 km Chausses zur Kreisstadt Hannover Bremen.

Station der Kleinbahn Station der Cisenb ihn fabriken in Sarstedt,

7 km von Einbeck,

Zuckerrũbenbau.

10 km von den beiden Station Eisenbahn Sannober Cassel

7 km von Nordstemmen stationen. Zuckerrübenba mühlen in siskalischen Geba

Station der Elsenbahn Sttber

Zuckerrübenbau, Eisenbahn.

1,8 bezw. O3

2 km Landwe

es fallen, fallen inen Rechts und auf Grund der

Schãferhof Nienburg, Station der Eisenbahn

f das Verbot des Börsentermin⸗ Die Gründe für diese n klar auf der Hand: die ihren Zweck nicht Nachteilen führt. Im

Burg Pattensen Johannis (904

annober = Pattensen. bis i. Ʒulli g lo 8 Pattensen

Hannover Cassel. Zuck

Nordstemmen und Benn s

zderhelren, beide Elsenbahn⸗ Einbeck.

en Saliderhelden und Northeim der

10 km von Banteln, beides Eisenbahn⸗ abrik in Gronau 5 km. 2 Wasser⸗

hl⸗ und Säge⸗

8 km bis Rethen,

errübenbau. Zucker⸗ und Fabrikanteilen.

Hildesheim Rotenkirchen

1892/1910

Haus Efferde dingungen abhängig zu machen.

Katlenburg,

Albrechtshausen gen = Northausen. Ma

Zuckerrübenfabrik in Ror

charjfeld und Zoll. urg der Eisenbahn d Kornbranntwein⸗

ähnliche Be⸗

Elektrische Pflu km von den Eisenbahnstationen S g nach Station Stär Bremervdrde Buchholz

Nahe e, . Schne

Nabe Bahnhof Lüneburg, Zuckerrübenbau.

inländischen Geschäft, sondern, dingungen festzusetzen,

ländischen Geschäft; und das ha

Harburg Land gbeck⸗Moigb

Kleine Müllerei un ga der Eisenbahn Uelzen = Stendal. Zucker

daß verbotene Geschäfte erfüllbar, als bei der

56 000 Johannis

Lüneburg Land Knotenpunkt mehrerer Eisenbahnen.

Ziegenhain Bellnhausen 12 km von Station Treysa der Main⸗Weser⸗Eisenbahn.

3 km von Kreisstadt rankfurt. Brennerei isenbahngüterverladestell 3 bezw. 4 Em von den Bahnhöfen Aunienau und Vlllmar entfernt.

Herzfeld, Station der Eisenba Bebra fiskalischen Gebäuden, .

Kontingent 216 hlI.

Wies baden Traisfurter Hof

Deutscher Reichstag. 72. Sitzung vom 12. Dezember 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolff Telegraphischem Bureau.)

Zur Beratung stehen die Aenderung des Bör des Wechselprotestes.

Preußischer Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Herren! Wer den leidenschaftlichen Erörterungen vor und des Börsengesetzez, wer den Kämpfen für und wider die erksam gefolgt ist, der wird finden, daß hüben und drüben unkte Elnigkelt besteht, nämlich in der die Börse ein Institut weittragender Bedeutung sind. Folgt daraus dag die Ginrichtungen und de spricht diesem Recht zweifellos andererseitt jeden gesetzlichen Eingriff die Folgen desse und, falls sich Nachtelle und unerwünschte unverzüglich die beffernde Hand anzulegen, der Börse die Börse ist, wie jedes Glied

herpflichtet, sich den Interessen der Allgeme sondern im Interesse dieser Allgemeinheit

1jweckmäßigen Betriebe der Böͤrse zweifellos kann. Unter diesem Gesichtspunkte, Ihnen jetzt vorliegenden Entwurf zur Abänderung von 1896 zu beurteilen.

Er ist nicht der erste seiner Art; und wenn zu einem positiven Ergebnis geführt haben, daß eigentlich allseitig anerkannt wird, daß d die man an es geknüpft hat, keinezwegs überall er⸗ es stellenwelse Folgen gezeitigt hat, die niemand er= Die verbündeten Regierungen hoffen

daß dieser erneute Verfuch, zu einer anderweiten Angelegenheit zu kommen,

Folgen richtig beurteilen tz mehr als 10 Jahre in Kraft ist,

reichend lange Zeit vergangen ist, um seine zu können, heute, nachdem das Gese kaum noch mit Recht erhoben werde

Meine Herren, man hat be Erlaß des gehabt, das wirtschaftlich und moralisch verw richtiger gesagt: den Mißbrauch der für die Zwecke des Spielg zu besei Börse fernzuhalten.

Zu diesem Zweck Getreide und Mühlenf Fabrikantellen andererse geschaffen und im 5 termingeschäfte, gründen sollen, getragen sind. Geschäften zu finden, termingeschäftz im Festlegung des Begriff und in den Bestimmungen seits liegen die Wurzeln der Uebelständ jetzt erneut herangehen wollen.

Diese Uebelstände liegen teils auf rechtlichem, lichem, teils auf moralischem Gebiet. folgende Entwicklung genommen: Eg ste die wirtschaftlichen Funktionen des Bör Geschäftsformen erfüllt werden könne finition des 8 48 dez Börsengesetzes decken. daß man entweder das Verbot deg Bö— Böörsengesetz niedergelegt war, deutsch: auf die Durchführung de oder aber unter das Verbot alle iwar der Definition des Börsenterminges Weg gegangen, und führt, daß nicht nur geschäfts, sondern a liche Lieferungsgesch

Dazu kam welter, daß das Reichs des B. G. B. zu dem Ergebnig gel geschäfte auch nichtig sein müssen. Formulierung des Gesetzes von 189 des § 134 des B. G. G. richtig. der Absicht des Gesetzgeberg, welcher, der damaligen Vertreter der verbün kann, lediglich beabsichtigte, zu erlassen. Das Ergebnis ist also, sie nicht in den Formen des §5 48 a sie nicht in den Formen handel geschlossen sind, der Nichtigkeit verfa

Wirtschaftlich haben die schäfte in Getreide⸗ daß man die Produktenbörse wohl auf selten der Landwirts und ihre Einrichtungen, entbehren konnte, legitime Zeitges

gericht mit Rücksicht auf 5 134 angte, daß verbotene Termin= Das war mit Rücksicht auf die , mit Rücksicht auf den Wortlaut Es entsprach aber zweifellos nicht wie man aug den Erklärungen deten Reglerungen entnehmen in dem Verbot eine Ord

Wohnsitz noch Nicht verbotene Termingeschäfte, gh e e, wn, absigt esen Personenkategorien gehören, erfliche Börsenspiel oder, Börse und ihrer Einrichtungen tigen und Unberufene von der

Gesetzentwürfe,

sengesetzes und Erleichterung

nungsvorschrift daß Börsengeschäfte, auch wenn bgeschlossen werden, auch wenn echtlicher Lieferungsgeschäfte ab⸗ llen können.

se Bestimmungen, was zunächst die Ge⸗ blenfabrikaten betrifft, dahln geführt, schlod. Da man aber andererseits, so⸗ chaft wie auf seiten des Handels die Bzrse vor allem aber die Notierungen an der Bör half man sich in der Weise, chäft an der Börse unter des Handelt standes, der Landwirtschaft und Schlußschein formulierte, gegen die Gefahren der Nichtigkeit decken würde.

schein ist seit Jahren an der Berliner Produkten hat, soweit bekannt geworden ist, alle Bete stellungen keine Veranlassung gegeben.

dieses Schlußscheines abgeschlossenen Ges sicht auf die grundsätzliche Haltung des Nichtigkeit zu verfallen. Und wenn d, kommen sollte, einen derartigen Spruch zu

Aussichts behörde nichts weiter übrig bleiben, an der Börse zu verbieten.

Etwas anders haben sich die Din in Bergwerks, und Fabrikantellen, staltet. Hier hat man nicht, wie be koupiert, im Gegenteil, trotz des Verbots des Te antelle an der

hat man erstens das Börsentermingeschäft in abrikaten einerseits und in Bergwerkg und its verboten; man hat ferner das Börsenregister 66 des Börsengesetzes bestimmt, daß Börsen⸗ auch an sich erlaubte, ein Schuldverhältnis nicht be⸗ henten im Börsenregister ein⸗ Grenze jwischen erlaubten und verbotenen hat man geglaubt, den Begriff des Borsen⸗ § 48 des Börsengesetzes festiulegen. In dieser des Börsentermingeschäfts das Terminregister e, an deren Beseitigung wir

nach Erlaß Im übrigen suchte man der

Börse aufm in einem P Auffassung, daß ist, dessen Einrichtungen und Betrieb von für das gesamte Wirtschaftsleben des Volkes Recht des Gesetzgebers, reglementierend in Börse einzugreifen, so ent⸗ auch die Pflicht, nach einem lben aufmerksam zu prũfen Folgen herausstellen sollten, nicht so sehr im Interesse eines großen Organismus. inheit unterzuordnen —, selbst, die bei einem un⸗ schweren Schaden leiden bitte ich Sie, den des Börsengesetzes

wenn nicht beide Kontra

n Betrieb der samen Geschäfte erweiterte.

im 5 48 einerselte daß man für das sogenannte Zusiehung von Vertretern der Aufsichtsbehzrde einen daß er die Geschäfte Mit diesem Schluß⸗ börse gehandelt, er iligten befriedigt, zu Aus= Aber auch die auf Grund chäfte unterliegen mit Rück. Relchsgerichts der Gefahr, der Reichsgericht einmal daju fällen, so würde für die als auch diese Geschaͤfte

von dem man glaubte, teils auf wirtschaft˖ Rechtlich haben die Dinge llte sich sehr bald heraus, daß sentermingeschäfts auch durch die sich nicht mit der De- Das hatte zur Folge, sentermingeschäfts, wie es im auf dem Papier stehen ließ auf r Absicht des Gesetzgebers verzichtete diejenigen Geschäfte fallen ließ, die F 48 nicht entsprachen, wirtschaftlich aber ein Das Reichsgericht ist den letzteren das hat in seinen letzten Konsequenzen dahin ge— das Börsenspiel in den Formen des Börsentermin⸗ uch das wirtschaftlich unentbe äft unter das Veibot fiel.

meine Herren,

seine Vorgänger nicht so haben sie doch gezeigt, as Börsengesetz von 1896 die Erwartungen, füllt hat und daß wartet oder gar bejweckt hat. daher bestimmt, Regelung dieser wird, und das um so mehr, hoben hat, daß seit dem

ge bei den Börsentermingeschaften die ebenfalls verboten waren, ge⸗ i der Produktenbörse, den Handel er ist glatt welter gegangen. rmingeschäfts auch Bergwerkg— Börse weiter gehandelt,

chäft darstellten.

von Erfolg begleitet sein als der Einwand, den man früher wohl er⸗ Erlaß des Börsengesetzes noch nicht hin⸗

hrliche handelsrecht⸗ und Fabrik⸗

man hat sich aber deg

Indem er das Börsen⸗

terminregister beseitigt und nur bestimmte Kategorien von Personen börsentermingeschüftsfähig macht, verschärft er die bestehenden Be⸗ stimmungen, indem er den Kreis der berufenen Personen einschränkt. Dlesen Verschärfungen steht nun allerdings gegenüber die Aufhebung des Verbots des Börsentermingeschäfts in Bergwerkg. und Fabrik⸗ anteilen. Der Entwurf hat lediglich den Zweck, rechtliche Klarheit zu schaffen, Rechtgunsicherhelten zu beseitigen und unzweckmäßige Be⸗ ftimmungen zu eliminteren und durch bessere zu ersetzen, und vor allem diejenigen Bestimmungen zu beseitigen, die demorall⸗ sierend auf das Publikum und den Kaufmannsstand wirken mußten und jur Schädigung des Anseheng unseres Kaufmanng⸗ standes im Inland und Ausland geführt haben. Diese Be⸗ schränkung der Aufgabe wird einerseits vielleicht die Zahl der Freunde des GEntwurft beschränken, andererseits aber entkleidet sie den Entwurf eigentlich jeder politischen Bedeutung. Dlese Beschränkung stellt den Entwurf auf einen Boden, auf dem sich nach Auffassung der verbündeten Regierungen eigentlich alle Parteien dieses Hauses zu gemeinschaftlicher Arbeit zusammenfinden können und müssen, und des⸗= wegen glaube ich hier der Ueberzeugung Ausdruck geben zu dürfen, daß es uns gelingen wird, auf Grund dieses Entwurf zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen. (Bravol rechts und links.)

Abg. Semler (nl): Als seinerzeit die Börsengesetzgebung ge⸗ schaffen wurde, waren eg nicht sowohl Bedenken gegen das Effekten geschäft, gegen das Spiel, von dem eben der Hen ge gesprochen hat, die meine politischen Freunde veranlaßt hahen, diesem Gefetz ihre Zustimmung zu geben, alt vielmehr die Bedenken gegen das Termingeschäft, das Zeit eschäft, insbesondere in den heimischen Produkten, in den Hündke n eb rf en und im Getreide. Die deutsche Landwirtschaft hat damals, alg 1896 das Gesetz zu stande kam, in der Tat am Boden gelegen. Damals hat man vielfach den in vielen Richtungen unerträglich niedrigen Getreldepreis dem Um- stande zugeschrleben, daß durch das Termingeschäft große Getreide lager an gewissen Zentralplaͤtzen in Deutschland gehalten werden würden und gehalten werden müßten. In der Tat, jeder Terminmarkt wirkt uu die Förderung von gewissen Lagerstätten. Nun mag es dahingestellt sein, ob der Terminhandes als solcher eine preisdröckende Tendenz hat oder nicht. Sie Haupt- sache für mich ist, daß melne politischen Freunde diefe Wirkung angenommen haben. Und das ist der Grund gewesen, weg⸗ halb wir damals diefer Gesetzgebung zugestimmt haben. Es mag zugegeben werden: es war elne Tendenzjgesetzgebung, die noch verschärft wurde durch eine, ich will mal sagen extensive Inter- pretation des höchsten Gerichtshofes, der im Sinne ie. Gesetzgebung von seinem Standpunkte vielleicht mit Recht geglaubt hat, den Ge⸗ danken dieser Gesetzgebung fo, wie er ihn verstanden hat, durch seine Judikatur weiter fortsetzen zu müssen. Nun sind seitdem zehn Jahre ing Land gegangen, und mehr und mehr hat sich allgemein die Erkenntnis durchgerungen, daß es wohl nicht der Termingetreide⸗ markt gewesen ist, der die schlechten Getreidepreise hervorgebracht bat, und daß das damalige Gesetz sehr große Schwächen hat. Berufene und Orientierte und vor allem unbefangene Beobachter unserer wirtschaftlichen Verhältniffe in Deutschland haben mit Be⸗ dauern gesehen, daß unter der Ginschnürung des Zeitgeschãfts in die e en Stiefel dieses Gesetzes allmählich insbesondere der deutsche Effektenmarkt, das deutsche Effektengeschäft vollstãndig berkümmerte. Gerade diejenigen Partesen, die, wie die meinige, der Ansicht sind, daß man einer gewissen Mittelstandspolitit Vorschub leisten müsse, haben mit Schmerzen erkannt, daß, während man durch diese Gesetzgebung einen Mitteistand hat geglaubt schützen zu müssen, man einen anderen Mittelstand geschädigt dat. Es sind dies die mittleren und kleineren Bankiers, die eine durchschnittliche Jahresrente von 5, gö00 Fig 10 009 S ver⸗ dienen können, wenn es ihnen gut eht, die fleißig und gewiffen⸗ haft arbeiten müssen und nicht für ihre eigene Rechnung sperulieren. Dieser Mittelstand hat sich füll von der Börse wegdrücken müffen und ist irgendwo untergekrochen. An diefen Mittelstand hat man damals nicht genügend gedacht. Nicht aus innerer Not, nicht durch den Zwang der Verhältnisse, fondern durch die Kraft des Gesetzes ift dieser Mittelstand künstlich beseitigt worden und an dessen Stelle großgezogen worden eine kapitalisiische Großmacht, die Macht der Großbanken. Dle Großbanken erfüllen auch ihrerseits eine überaus wichtige Funktion im Wirtschaftsieben; aber es muß auch für die deutsche, Industrie jweifelhaft sein, ob es ein erwünschter pz stand ist, daß die Großbanken einen so bedeutenden Einfluß auf die deutsche Industrie ausüben. Ob ein Bankier als Auf⸗ sichtsrat, der vornehmlich Banklnteressen im Auge dat, ein unbedingt richtiger Berater des Unternehmeng ist, ist noch zweifelhast. Das Effektengeschäft ist so eingeschnürt worden, daß auf dem letzten Bankiertage der Vorsitzende aussprechen konnte: Früher hatten wir eine Börse, aber kein Börsengesetz, und jetzt haben wir ein Börsengesetz, aber wir haben kelne Börse. Es ist eigentlich ein Torso übrig geblieben. Es kommt nun darauf an, und daz ist ja auch die Absicht des Gesetzes, eine kräftige und lebensfähige Börse wieder herzustellen. Es fragt sich nun, ob durch die vorgeschlagenen Mittel dieser Zweck erreicht wird. Die Mittel sind? der Ab⸗ schnitt 4 des jetzigen Börsengesetzes verschwindet und mit ihm die Legaldefinition für das Termingeschäft, das Börsenregister und voraussichtlich auch die Interpretation des Reichsgerichts über das, was ein Termin,, was ein Zeitgeschäft ist, was ein verbotenes und was ein erlaubtes Geschäft ift. Was ein Termin. geschäft ist, bleibt offen, es wird nicht festgelegt, es bleibt das Verbot des Termingeschäfts in Getreide. Ueber die Interpretation des Reichsgerichts will ich den Minifter nicht provozieren, aber ich hoffe, daß die Frage in der Kommission ihre Erledigung findet. Sb und inwieweit eine Wiederherstellung des Getreideterminmarktes angezeigt grscheint, wollen wir unserseits dahingestellt sein lassen. Wir sind der Meinung, daß diese Frage eigentlich eine speziell agrarische ist. die wesentlich beurtellt werden will aus dem Interesse der deutschen Lanbwirte, und zwar aug der Allgemeinheit beraus, nicht aus dem Kreise einzelner Interessenten, auch nicht aus dem Kreise allein der Berliner oder sonstiger Getreldespekulanten. Nun scheinen sich jetzt die Stimmen ju mehren, daß eine Stärkung des Terminmarłtes in Getreide auch im Interesse der dentschen TLandwirtschaft liege. Wenn wir auch nicht verkennen wollen, daß das Getreldetermin- geschäft die Anhäufung größerer Getreldelager dielleicht ohne Schaden herbeiführen kann, und wenn diefe Lager auch eine nationale Be⸗ deutung im Falle eines Krieges haben könnten, fo wollen wir doch eine Initiative zur Erweiterung des Gesetzentwurft nicht 1 Jedenfalls müssen wir mit aller Energie einer unbeschränkten Wieder. herstellung der übrigen Terminmaärkte das Wort reden. Es unter liegt nicht dem een Zweifel, daß es dringend 5 . ke die deutschen Börsen in den Kreig der Internationalen a einrücken. Mit Recht ist bebaupiet, n Schäden, die das Börsengesetz von 1896 angerichtet t, materiell und moralisch so ungeheuer sind, daß es längerer Zeit bedürfen wird, um sie zu befeinigen. Ich berufe mich auf einen Augspruch des verstorbenen Abg. von Nardorff, der sagte, ich erinnere mich laum eines Gesezes dessen Vorauesetzungen nach vielen Wächtungen se wenig sich erflit Köen ie üsengen, welch? an Börsengesetz zu Grunde lagen. Der Minister sprach von Be⸗ schränkungen, die sich die verbündeten er, auferlegt hätten, indem sie dies Gesetz vorlegten. In der Tat haben die verbündeten Regierungen das gelan in der richligen Erkenntnig, daß sie nicht gar zu weit gehen dürfen. Das Börsenregister war das enteil eines brauchbaren Mittelz ur Eereschung deg gewollten Zwecks. Dag Privatpublikum macht doch Geschäfte unter sich, so war die nächste Folge des Böͤrsenregisters, daß der Bankier, den man gerade schützen wollte, aus dem G schäst vertrieben wurde. Soweit aber das Geschäft der Bankiers in 6. kam, war das Register ber- flüssig. Ein ebrlicher, sittlicher Kaufmann mußte sich gegen dag elbe