enden. Wenn irgend ein räudiges Schaf es einmal wagte, sich auf sein e n nne, ner. aus dem bestehenden deutschen Börsengesetz zu be= ziehen, so kamen die offiziellen Börsenorgane und wiesen ihn aus. Eg mag auch in und wieder vorgekommen sein, daß, wie der Minsster sagte, Kaufleute sich im ausländischen Geschäft ihren Ver pflichtungen durch den Registereinwand entjogen, aber dann traten doch für den Betreffenden die Folgen immer im Inland ein, er wurde hier von der Börse verwiesen. Wo es eine Möglichkeit gah, Unredlichkeiten vorzubeugen, ist es geschehen. In Hamburg, wo ich Anwalt von kommerziellen Kreisen bin, ist in den zehn Jahren seit Bestehen des Gesetzeg weder bei mir noch bei angesehenen Kollegen für einen Dritten der Registereinwand erhoben worden. Wir er⸗ blicken in der Tatsache, . der vorliegende Entwurf nun mit diesem Börsenregister wieder aufräumt, eine befreiende Tat. Ein Ge— setz, dag insbesondere dem maoralischen Empfinden der be⸗ tr dffenen Kreise nicht nur anfänglich widersprochen hat, sondern auch in zehnjährigem Bestehen überhaupt nicht zur sittlichen Geltung kommen kann, muß möglichst schnell wieder beseitigt werden. Es kann nicht darauf ankommen, eb, das Register ein personelles oder ein Firmenregister ist, das ist gleichgültig Ich weiß, daß man mit dem Gedanken umgegangen ist, einen Deklarationszwang eintreten zu lassen, aber ein kaufmännisches Geschäft, verträgt rechtlich keinen Deklarationszwang. Man kann ein Geschäft wohl stempeln, wie es geschieht, und nachträglich duich den Stempelfiekal durch Stichproben kontrollieren, ob die gesetzliche Verpflichtung ein⸗ ehalten ist. Will man wirklich Banken und Börsen, an denen Geh e abgeschlossen werden — und dazu sind sie doch da —, dann möge man mit dem Deklgrationszwang nicht weiter Spielerei treiben. Man hat von einer Art Deklaratlonszwang zu statistischen Zwecken ge— sprochen. Welche Weitläufigkeiten, welche Schwierigkeiten würden darautz entstehen! Anderseits war die Rede von einer Stempelung. Soll das Geschäft durch die Stempelung ali werden? Und wo sollen unsere Landwirte hin gegenüber dem Versuch eines Deklarations⸗ jwangeg, und wie sollen sie sich dem Stempelfiskal gegen— äber verhalten? Die Aufhebung des Terminhandelverbots ist für den deutschen Handel eine Notwendigkeit. In Hamburg wurde seinerjeit ein Terminmarkt für Kaffee , , weil man er⸗ kannte, daß Unsummen ins Ausland, vor allem nach Havre, gesandt werden mußten. Nur wo eln großer Terminmarkt vorhanden ist, kann ein greßes Lager gehalten werden, das den gleichmäßigen und gesichersen Absatz erhalten und Preiztreibereien vorbeugen will. Dem Terminmarkt für Kaffee folgte in Hamburg bald der Terminmarkt für Zucker, der ebenfalls mit großem Erfolge wirksam geworden ist, wie das Anwachsen der Zuckerbestände vollauf beweist. Es ist dringend erwünscht für den deutschen Handel, daß er die in ihm liegende Expansionskraft, daß er die Intelligenz des deutschen Kaufmannstandes auch zu verwerten in der Lage ist. Dem deutschen Handel ist dadurch, daß er dazu nicht in der Lage war, eine Menge von Intelligenzen entzogen worden, eine große Zahl von e ,, Existenzen haben als selhständige verschwinden müssen. Ein Teil der Verantwortung für den Rückgang des mittleren Bankiergeschäfts 6 eben dieses Börsengesetz; viele Bankiers sind gezwungen gewesen, ihr Geld in die Industrie zu stecken, wohin es eigentlich nach der Meinung dieser Bankiers nicht gehört. Ble Vorlage spricht einmal bezeichnenderweise von der Auswanderung unseres Spekulationsgeschäfts in Effekten. In Bremen hat sich das ausländische Geschäft in den letzten Jahren verfünffacht. Daß diese Geschäfte tatsächlich ins Ausland gegangen sind, kann ich aus meiner eigenen Erfahrung bestätigen. Meine Praxis beftätigt, daß nach dem Börsengesetz Kommissionshäuser in Effekten von deutschen Agenten im Auslande errichtet worden sind. Ich könnte darüber ganze Bände erjählen; ich will das in der Tom—⸗ mission gern tun. Von großer Wichtigkeit ist auch die nationale Bedeutung der Börse, üßer die ein Hamburger Kaufmann sich in be— deutsamer Weise ausgesprochen hat. Er sagte, wir müssen die Börse im Frieden so einrichten, daß wir sie auch im Kriege gebrauchen können. Cine große, starke aufnahme. und abgabe fähige Börse ist ein mächtiger Bundesgenofss für den Kriegs⸗ fall. Wir sind nicht. wirtschaftlich kriegsbereit infolge der desorganisierten Börse. Nun noch ein Wort über die Einzelheiten des Gesetzeg. Die Bestimmungen über die Zulassung zur Börse sind nicht unbedenklich. Die Sprache unserer er n, läßt manchmal zu wünschen übrig, das gilt auch von dem z 49 dieses Entwurfs, ebenso om § 2. Man wird die Fassung klarer machen müssen. Wie soll es mit den Landwirten gehalten werden, die zu wiederholten Malen ihren Jahres bedarf verkaufen? In agrarischen Fragen wollen wir Ihnen (rechts) die Entscheidung überlassen, in anderen Fragen aber nicht. Bedenken erweckt auch die Bestimmung über die Sicherheitsstellung.! Nehmen wir an, ein Portier hat eine Hypothek von 3090 S6. Soll das Geschäft gültig sein oder nicht, wenn er damit die Sicherheit stellt? Diese Frage muß gelöst werden, wie, ist mir einerlei. Wir sind bereit, den Entwurf in der Kommission zu einem Gesetz umzuarbeiten, das geeignet ist, die Uhr dieser Ge— setzgebung wieder richtig einzustellen. Wir beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Abg. Dr. Bitter (Zentr. ): Wir stehen nicht auf dem Standpunkt, daß das Gesetz von 1896 dem Börsenhandel zu enge Grenzen ge— zogen hat. s sind prinzipielle allgemeine Gründe für die Not. wendigkeit einer Aenderung des Gesetzeg heute nicht angeführt worden. Sind denn die gegen das Gesetz erhobenen Ginwände wirklich stichhaltig? Durchaus nicht. Man beruft sich auf die Freiheit des menschlichen Handelns und die absolute Berechtigung der Spekulation. Die Freihrit des Handelns wollen wir niemandem nehmen, aber an der Börse werden viel mehr Waren gehandelt, als effektiv geliefert werden. Ich gebe zu, daß das ganze kaufmännische Geschäft von Spekulationen durchdrungen ist. Sobald aber die Spekulation zum Selbstzweck wird, wenn der eine nur gewinnt, der andere nur verliert, wie soll man ein solcheg Geschäft für legitim halten! Gewiß hat der Börsentermin⸗ handel volkswirtschaftliche Vorteile, er hat einen ganz hervorragen— den Einfluß auf die Preigbildung, aber nicht auf die richtige Preis- bildung. Er bildet den , ,, von Irrtum und Fälschung der Preisbildung, er begünstigt die künstliche Preisbildung. Der Börsenterminhandel lauft den Interessen des verkaufenden Produjenten und des kaufenden Konsumenten schnurstracks entgegen, wie schon 1889 der Abg. Gamp ausgeführt hat. Der elt⸗ marktpreis wird dadurch unter die Produktionskosten der Land- wirte in minder gansti gelegenen Gegenden beruntergedrückt. Der Börsenterminhandel löst das andelsgeschäft los von der Produftion und nimmt auf diese keine Rücksicht. Er ist aber auch der Ausgangspunkt von Irrtum, Täuschung und Fälschung in bemng auf den Weltmarktpreis. Wenn dieselbe Ware 10, 20, 39 mal verkauft wird, dann ist doch das Verhältnis von Angebot und Nach⸗ frage nicht mehr richtig, sondern falsch, und dann muß auch der Preis naturgemäß ein durchaus falscher sein. Weiter bietet der Terminhandel an sich die Möglichkeit, direkte Preisbewegungen zu erzeugen. Der verkaufende Spekulant will hohe, der kaufende Spe- kulant will niedrige Preise; der Terminhandel kann also gar nicht auf die richtige Preisbildung fördernd einwirken, er wird vielmehr der Ausgangspunkt von Irrtum und Fälschung, er läuft tat⸗ sächlich den Interessen von Produzent und Konsument direkt uwider. Sind die landwirtschaftlichen Produkte durch den
örsenhandel gedrückt, so kann der Landwirt gleichwohl nicht, wie dieß der Spekulant in Papieren und dergleichen kann, seine Produktion liegen lassen, sondern er muß sie verkaufen, er wird also der Börse autgeliefert. Der vorgelegte Entwurf will nun das Verbot des Terminhandelts in Bergwerk. und Fabrik anteilen völlig aufheben, das Verbot desselben in Getreide, und Mühlenfabrikaten wesentlich einschränken und Ausnahmen gestatten. Die Motivierung führt aut, das Verbot habe den gewollten Erfolg nicht gehabt, der Börsenterminhandel in Bergwerks, und Fabrlk⸗ anteilen werde ebenso schwunghaft betrieben wie vorher; dagegen habe
es der Allgemeinheit zum Nachteil gereicht, daß die Börsen⸗
interessenten jetzt unvollkommenere Geschäftseinrichtungen zu be— nutzen gejwungen wären. Tatsächlich ist eg unrichtig, daß die Kurs—⸗ stũrze . Bergwerk. und Fabrikanteilen in letzter Zeit stärker ge⸗ wesen find als früher; einen statistischen Nachweis dafür haben die
verbündeten Regierungen gar nicht angetreten. Die Schwankun en waren 1890 in der . größer als im Jahre 1909; h . en Schwankungen läßt fich die Aufhebung des Terminhandelg in Mon . werten nicht rechtfertigen. Vie Preisbildung ist doch J. (. Selbstjweck. Es ist auch nicht richtig, daß aj sich das hi. . nicht gewirkt habe. Die feinen und, mittleren Bankierg in Sta und Land könnten ja nicht mehr exsstieren, lautet die Klage; dieser Grund kann also nicht mehr stichhaltig sein. Schließlich wird die Aufhebung des Verbots damit mollviert, daß jetzt ein zu großer Geldbedarf für die Spekulation erforderlich sel. Das ist, doch kein Grund, eine an ssch vernünftige Bestimmung aufzuheben. Die Syielßsllen sind, verboten; wer fein Geld verspielen will, muß jetzt nach Mongeo reisen. Da könnte man ja auch deduzieren: Das gute deutsche Geld fließt ins Ausland, erlauben wir also wieder die Spiel höllen. s sind doch die Aktienbanken selbst, die als Vermittler der Spekulation im Auslande aufgetreten sind. Fast in jeder Nummer des Berliner Tageblatts finden sich Aufforderungen zum Spiel in ausländischen Papieren. Daraus ergibt sich, daß wir an dem Verbot, des Terminhandels in Bergwerk⸗ und Fabrlkantellen festhalten müssen. Die Bestimmungen des 5 50 Nr. 1 und 2 sind nicht zu halten, sie bilden weiter nichts als eine 6 durch welche die in diesem Paragraphen sonst ge⸗ troffenen Bestimmungen in ihrem allerwesentlichsten Teile illusorisch gemacht werden. Man mag sich über die Frage streiten, ob es richtig ist, die besondere Einrichtung des Börsenregisters durch eine andere zu ersetzen. Diese Frage werden wir in der Kommission prüfen; wenn aber die Bankiers etwas Anstößiges darin erblicken, sich in das Böisenregister eintragen zu lassen, so müssen sie doch davon ab— gehen, es zwingt sie ja niemand. Welche Fülle von Prozessen aber wird sich aus dem 5§z 54 ergeben, wonach zu den Kaufleuten, für die das Börsentermingeschäft, verbindlich ist, auch diejenigen Personen gehören, die zur Zeit des Geschäfts. abschlusses oder früher beruftzmaͤßig. Börsentermingeschäfte oder Bankiergeschäfte betrieben haben. Wie viele Beweismittel, können vorgebracht werden, um einen solchen Nachweis zu führen! Diese Bestimmung ist nicht durchsichtig genug, sie öffnet neuen Prozessen nur Tür und Tor. Was dle Sicherbeitsstellung anbetrifft, so sagen die Börsenfreunde, dag Gesetz würde den Vertragsbruch sanktionieren, wenn, nachdem einmal eine Sicherheit gestellt worden sei, es dem⸗ jenigen, der sie gestellt hat, freistehe, den Differenzeinwand zu erheben. Man hat ganz generell behauptet, in der Erhebung des Differenzeinwandes . überhaupt etwas Unmoralisches. Sehr richtig! links) Ihr „Sehr richtig“ steht auf sehr schwachen Füßen. Die darin liegende Behauptung ist in der Auffassungsweise unlogisch, in der Augdrucksweise völlig schief. Bei dem Differenzeinwand handelt es sich um etwas, was der Richter ex officio zu beachten hat. Die Berufung auf den Differenzeinwand ist im ge⸗ gebenen Augenblick sogar etwas Moralisches. Wer den Differenz⸗ einwand erhebt, stellt das Geschäft wahrbeitsgemäß dar, während derjenige, der ihn verschweigt, sich die richterliche Hilfe erschleichen will um den Spielgewinn einzuheimsen. Das Unmoralische liegt nicht in der Einrede, sondern im Spiel selbst. Weshalb hat denn sonst der Gesetzgeber das Spiel verboten? Dies wissen doch beide Teile. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Verbot des Termin⸗ handels in Bergwerk. und Fabrikanteilen aufrecht zu erhalten ist, ebenso ohne jede Ausnahme dasjenige in Getreide und Müblen—⸗ fabrikaten, daß die Unwirksamkeit eines nicht verbotenen Börsen⸗ termingeschäfts sich auch erstrecken muß auf die gestellten Sicher- beiten. Wir sind nicht gewillt, den Riegel, den das Gesetz von 1896 vorgeschoben hat, jetzt wieder jurückjuzlehen. re n, Abg. Graf von Kani (chen Ich welß nicht, ob der Zeitvunkt für die Regelung dieser Materle besonders geeignet ist. Die wirtschaft⸗ liche Gesamklage stellt sich gegenwärtig höchst ungünstig dar nament⸗ lich die Börse bietet ein sehr unerfreuliches Bild. Alle Börsen des In⸗ und Auslandes leiden unter der fast unerhörten Geldlnappheit, die noch nicht dagewesen ist. Wenn wir jetzt vor die Aufgabe gestellt werden, an das Börsengesetz von 1896 die bessernde Hand zu legen, werden wir wohl zu Pruͤfen haben, welche Mißstände auf die all⸗ gemeine Ungunst der Verhältnisse zurückzuführen w welche Un⸗ juträglichkeiten in den Börseneinrichtungen zu suchen sind. Ich glaube nicht, daß es richtig ist, was vielfach behauptet wird, daß nämlich gerade unser Börsengesetz zu der immer mehr zu Tage getretenen Ab⸗ hängigkeit unserer Hö gen von dem amerikanischen Geldmarkt bei⸗ etragen hat. Das ist deshalb nicht richtig, weil wir in London die⸗ ie Vorgänge sehen. Auch London kann sich nur durch eine fort ⸗ währende Erhöhung des Diskonts gegen die amerikanischen Gelüste schützen. Gerade dieser Stoß gegen unseren Geldmarkt seht uns, wie schwach es mit der Widerstandskraft unserer Börsen bestellt ist. Der Redner hricht bei diesen Worten, anscheinend von Unwohlsein be⸗ 6. seine . ab 8 enn sich 9 e hin zurück. Er ird von Fraktionsgenossen aus dem Saal geleitet. ö Abg. ,. Volksp.): Ich bedauere auf das lebhafteste, daß ich das Ker ergreifen 1 nachdem ein soeben von uns hochverebrter Kollege diesen Platz verlassen hat, da er durch sein körperliches Be= finden verhindert ist, weiterzusprechen, und ich spreche die Hoffnung aus, daß wir in den nächsten Tagen seine Ausführungen, die er zu machen hatte, des weiteren hören werden und ich bin überzeugt, daß wir ihm, wenn wir auch mit seinen Anschauungen nicht über einstimmen, doch die vollste Aufmerksamkeit schenken werden, wie wir dies heute getan hätten, wenn er in seinen Ausführungen weiter fort- gefahren wäre. Die wenigen Worte, die der Abg. Graf Kanitz gesprochen hat, veranlafsen mich, mich an diese anzuschließen. 7 bin der Meinung, daß gerade der jetzige Augenblick ung mahnt, an eine Reform der Börsengesetzgebung heranzugehen, daß gerade der jetzige Augenblick dringend uns gufferdert, daran zu denken, wie wenig Widerstandskraft die * Börsen gezeigt haben gegenüber den Ansprüchen anderer Börsen. enn wir heute von den amerikanischen Ereignissen und deren Einfluß auf Deutschland sprechen, so sprechen wir von den berechtigten deutschen Börsen. Die Börsen müssen betrachtet werden von dem Gesichtspunkte des all⸗ gemeinen wirtschaftlichen Lebens des Volkes. Die Börsen stehen im engen Zusammenhang mit unserer Finanz und Wirtschaftspolitik. Wenn ungeeignete Maßnahmen bezüglich der Börse ergriffen 546 dann hat den Schaden davon auch das gesamte Wirtschaftslehen. Da des Börsengesetz von 1896 eine ungeelgnete und falsche Maßnahme gewesen ist, darüber sind die Ansichten jwar ben hier noch geteilt, im großen und ganzen aber bat sich ein Umschwung vollzogen. Im großen und ganzen wird außerhalb dieses Hauses und zum großen Teile auch innerhalb dieses Hauses jene Maßnabme als eine unge⸗ eignete und falsche anerkannt. Ich will bei dieser Angelegenheit nicht alte Wunden aufreißen, sondern die Sache objektiv behandeln. Eins kann auch von den Gegnern, einer Börsengesetzreform nicht bestritten werden, daß durch die Börsengesetzgebung dem Verkehr die Rechtssicherheit genommen ist, daß das Vertrauen in die geschäftliche Vertragstreue erschüttert worden ist, und daß ein für die Volkzernährung und namentlich für die Er⸗ nährung des Heeres im Kriege notwendiger Geschäftszweig, der Ge⸗ treidehandel, gelähmt worden ist, und endlich, daß das Verbot des Terminhandels in gewissen Wertpapieren dazu beigetragen hat, die Geldteuerung zu verschärfen. Die Konzentratign zum Großhetriehe, auch im Bankgewerbe, ist wesentlich durch das , unterstützt worden. Daß unter diesen Umständen die Börse ihre Aufgabe auf dem internationalen Markte nicht hat erfüllen können, liegt auf der Hand, Deswegen sst es auch nicht Sache einzelner Parteien, auf eine Aenderung der Börsen gesetzgebung hinzuwirken. Allen, denen daran liegt, daß unsere Volks« wirtschaft auf gesunden Bahnen wieder weiter wandert, haben ein Interesse daran, ihre 8 anzulegen, daß dasz ungesunde Gesetz von I896 beseitigt wird. Die Regierungen haben den guten Willen ge— zeigt, ein neues logisches Spstem gufjustellen. Allerdings, hat die Logik dieses Systems zuwellen Sch effbruch gelitten in Rücksichtnahmen, die von außen her an die Verfasser dieses Gesetzes herangebracht worden sind. Dies gist namentlich von den Hestimmungen über den Terminlieferungshandel in Getreide und Mühlenfabrikaten. Am richtigsten wäre etz gewesen, wenn der Entwurf einfach zu den Ver—
ältnissen vor 1896 zurückgekehrt wäre. Vielleicht erleben wir die Rück⸗ h nen, noch, und ich glaube sogar, daß der jetzige Entwurf nichts weiter darstellt als eine Etappe auf dem Wege zur Rückkehr zu dem allgemeinen und gesunden Zustand, wie er sich ergibt, wenn man ein großes Geschäft wie die Börse nicht unter Autnahmebestimmungen stellt. Auch das Verbot des Terminhandels ist ja nichts Neues gewesen. In der Revolutionszeit war der Terminhandel in Assignaten mit dem Tode bedroht; der Terminhandel in spanischen Werten ist in Preußen verboten und mit Strafen bedroht gewesen. Alle diese Beschränkungen sind ohne Wirksamkeit geblieben, die Wirklichkeit ist über sie zur Tagesordnung übergegangen. Wir haben aber genau zu prüfen, welche Punkte des Entwursz noch weiter verbefserungsbedürftig sind. Der Redner des Zentrums hat doch eigentlich nur aussprechen wollen, der Terminhandel müffe Üüberbaupt verboten werden. Aus den hohen Preisen, die der Produzent haben, und aus den niedrigen, die der Konfument zahlen will, ergibt sich eben der mittlere Preig, der dem Angebot und der Nachfrage entspricht, Im Interesse der allgemeinen Volkswirtschaft müsfen die Manipulationen, die dahin führen, erleichtert werden; das ,, erschwert sie. Das Kassageschäft hat, wie schon die gewöhnlichste, oberflächlichste Beobachtung ergibi, auch zur Verteuerung, des Geldes mit gewirkt; dazu braucht man gar nicht einmal große volks- wirtschaftliche Vorlefungen gehört zu haben. Statistische a. weifungen bon Kurtschwankungen darf man niemals absolut be⸗ trachten, meinte der Abg. Bitter selbst; damit hat er den Wert der von ihm verwerteten Statistiken felbst richtig charakterisiert; für mich sind sie keinesfalls beweiskräftig. Wäre es möglich, das Kassa⸗ geschäft einzuschränken und auf den Terminhandel hinüberzuleiten, so wäre das für die Allgemeinheit ein außerordentlicher Segen. Mit der Aufhebung des Verbots des Terminhandels in Bergwerk und Fabrikantellen, mit der Beseitigung des Börsenregisters sind wir einverstanden. Bezüglich des Registers hat der Abg, Bitter sich zum Anwalt derer gemacht, die es benutzt haben, um sich böswilligerweise ihren Verpflichtungen zu entziehen Ich spreche trotzdem kein Wort weiter uber diese ir nn g, die gute Absicht, die man damit verband, hat sich nicht erfüllt, es muß beseitigt werden, es ist tot, nur daß von diesem Toten das Wort de mortuis nil nisi bene nicht gilt. Die Bemerkung des Abg. Bitter, daß diejenigen, die auf Treu und Glauben halten, sich die Hilfe des Richters erschlichen, wurde ja durch feine eigene Ausführung widerlegt, daß der Richter ex officio zu prüfen habe. Der Entwuif will den Kreis der termingeschäftsfähigen Inländer genau umschreiben; man würde das konzedieren unter der Voraussetzung, daß dadurch nicht eine neue Rechttzunsicherhelt eingeführt und der Anreiz zu böswilligen Einwänden gegeben wird. Die Möglichkeit dazu ist vorhanden, weil die Kaufleute, die zwar ins Handelsregister eingetragen sind, aber den Kreis des kleinen Gewerbes nicht uͤberschreiten, ausgeschlossen sein sollen. Damit wird ein Grundsatz des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches durch- brochen, der den Cingetragenen unter allen Umständen als Vollkaufmann betrachtet wissen will; dem Registerrichter kann nicht seinerseits diese Prüfung zugemutet werden. Diese Schwierigkeit muß beseitigt werden. Wir sind guch damit einverstanden, daß eine bestellte Sicherheit auch als Sicherheit gilt; das ist doch eigentlich selbstverständlich. Bares Geld, Banknoten, Wertpapiere, die amtlich notiert sind, sollen dafür gelten können, aber Reichskassenscheine sollen ausgeschlossen sein. Das scheint mit lediglich auf einem Irrtum zu beruhen, denn der Aus⸗ schluß ist ganz unverständlich. Daß nachträglich gegebene Anerkennt⸗ nisse keine Gültigkeit haben sollen, ist uns sehr bedenklich; ich meine, die Mehrhest wird auf dem entgegengesetzten Standpunkt wie 1904 auch jetzt stehen bleiben. Die größten Bedenken ergeben sich aus den Bestimmungen über den Getreidehandel. Am 2. Januar 1897 hörte die Berliner Produktenbörse auf, bald danach wurden allerlei Versuche gemacht, einen geeigneten Schlußschein herzustellen, der allen Beteiligten und auch der Landwirtschaft gegeben wurde. Der Berliner Schlußschein ist zustande gekommen, es ist auf Grund desselben jahrelang gehandelt worden, zu einer Einführung oder gesetzlichen ixierung ist es aber nicht gekommen, weil auf diesem Umwege die inführung eines Getreideterminhandels befürchtet wurde. Aber der Lieferungshandel in effektivem Getreide ist volkswirtschaftlich not⸗ wendig, das gaben sogar die Motive zu. Der Entwurf versucht, diesen Schlußschein zu legalisieren. Die Absicht ist gut, aber die Un⸗ klarheiten des Entwurfs lassen wiederum die Befürchtung entstehen, daß die gute Absicht ins Gegenteil verkehrt wird, wenn nicht diese Unklarhelten beseltigt werden. Bei Lieferungsgeschäften in effektiver Ware dürfen doch die Bestimmungen über Spiel und Wette nicht mehr zur Anwendung kommen, damit wird nur Mißstimmung hervorgerufen. Die Bestimmungen über den Getreidehandel tragen überhauyt den Charakter von Ausnahmebestimmungen. Sie tragen ihn auch deswegen, weil man für den Handel in anderen Waren, in Kaffee und Zucker, alle diese Fußangeln nicht kennt. Soweit ich die Stimmung in . kenne, werden gerade diese Beschränkungen am bittersten empfunden, die dem Getreide ⸗ handel gewissermaßen auferlegt werden, um ihn unter ein ‚Caudini- sches Joch zu jwingen. Ich bedauere den, der sich unter dieses Joch beugen muß, aber den Nachteil hat in der Regel derjenige, der es aufrichtet. Ich brauche nicht besonders zu betonen, eine wie toße Bedeutung eln kräftiger Getreidehandel für unsere gesamte Helfen ü f hat, und wie notwendig es auch mit Rücksicht auf etwaige Eventualitäten ist, ihn aufrecht zu erhalten. Wir verehren alle die außerordentliche Tüchtigkeit unseres General⸗ stabs und sind beruhigt bei dem Gedanken, daß er nur auf den Knopf zu drücken braucht, um einen ganzen Apparat in Bewegung zu setzen. Er wird dies aber nicht bewerkstelligen, wenn nicht ein krãftlger Getreidehandel da ist, und die Nachteil, werden sich fühlbar machen, wenn einmal Not am Mann ist. Derartige Bestimmungen wirken am schwersten auf unseren Entschluß ein, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. Ich erkenne aber an, aj die verbündeten Regierungen uns einen mit logischer Schärfe und feinem juristischen Verständnis aufgebauten Entwurf vorgelegt haben, der eine Grund⸗ lage zur Verständigung bietet. Ich komme zu der Frage, in welcher Weise die Börsen mit unseren wittschaftlichen Verhälinissen und namentlich unserer Finanzpolitik zusammenhängen. Zwel Auf⸗ gaben müssen dringend erledigt werden, zumal sie in den Grenzen des Erreichbaren liegen: erstens die Beseitigung des Defizits im 8 zweitens die Schaffung gesunder Börsenverhältnisse. Beides hängt eng miteinander zusammen. Der Kurs unserer Staats. papiere wird an den Börsen sestgestellt; ist er niedrig, so wird damit der Kredit des ganzen Landeg berührt. Sie können nicht ver⸗ langen, daß bei niedrigem Kurgstand der Staatspaplere unsere Volks- wirktschaft prosperiert. Nun sind aber sämtliche Staaten in volks- wirtschaftlicher Beziehung zurückgegangen, wenn sie mit einem dauernden Defizit zu rechnen hatten. Erst wenn dies beseitigt war, nahm die Volkswirtschaft wieder einen Aufschwung. Ich erinnere nur an Itallen. Bei der außerordentlich wichtigen Stellung der deutschen Börsen für den internationalen Kredit, die geradeju ent⸗ scheidend ist für unsere wirtschaftliche Weiterentwicklung, be⸗ dauere ich die Ausführungen der Abgg. Dr. Arendt und Raab vom vorigen Sonnabend. Der Abg. Raab wle darauf hin, daß in Charlotten- burg durch ein Plakat angezeigt sei, die Gehälter und Pensionen würden wegen Mangels an Gold nur zu 100ͤ in Gold, im übrigen aber in Silber oder Papier ausgejahlt. Die Tatfache ist richtig, aber sobald der Inhalt dieses Plakates zu Ohren der vorgesetzten Be⸗ hörden gekommen ist, ist das Plakat wieder , . Sie wissen, daß Bestrebungen im Gange sind, durch Ausgestaltung des Ueber⸗ welsungs. und Scheckverkehrs bare Zirkulationsmittel zu sparen. lag in diesem Falle nur ein dadurch herbeigeführtes Mißverständnis vor, das sofort rektifiziert ist. Der Abg. Dr. Arendt wollte die Währungefrage nicht berühren, bat aber doch die Freizügigkeit des Goldes angegriffen, und die ist eine Währungsfrage, wie sie wichtiger gar nicht gedacht werden kann. Man hat behauptet, Deutschland sei nicht in der Lage, seine Goldwährung aufrecht zu erhalten, und verweist immer auf Amerika, von dem wir abhängig seien.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni
W 296.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Gewiß sind wir das. Die
se Abhängigkeit hat sich in letzter Zeit gezeigt, aber deswegen,
seinem Geldbedürfnis uns große Posten von Waren geschickt hat, die sofort bezablt werden mußten, sonst im Laufe der natürlichen Entwicklung der Pensatlon mit unseren Exporiwaren hätten beglichen werden können. Diese großen Beträge haben wir in Gold bejahlt und dadurch den so schwierigen Verhäͤlt⸗ Nach Mit⸗ einer Persönlichkeit, and besondere Sym
weil Amerika bei während sie Dinge durch Kom⸗
daß wir auch unter nissen unsere Goldwährung aufrecht erhalten können. teilungen des amerikanischen Münidirektors,
die nicht im Rufe stehen kann, für Deutschl thien zu haben, zirkulieren in Deutschland und liegen in der eichsbank zusammen 3853 Millionen Mark in Gold. sind in der Bank und in der 2300 Millionen Mark. in der Bank 1500 Millionen das vielgerühmte Frankreich übert des Goldbestandes nur um 500 M liegen in der Reichsbank nur 716 Millione Verkehr sind 3336 Millionen, also 80 Oe. Millionen in der Bank und 1500 im Verkehr. der Lage, mit 1500 Millio Zahlungsverkehr zu erle
Beweis geliefert,
In England irkulation vorhanden inagesamt nur land hat also in Zirkulation und Gold mehr als England. Selbst fft Deutschland in der Gesamtheit Von dem deutschen Golde n, also 20 oo, und im
In England sind 790 England also ist in nen Gold seinen um das Vlelfache größeren digen, während wir mehr alg das Doppelte gebrauchen. Sie es gerechtfertigt finden, Goldbestande liegt es, sondern an der falschen A Goldbestand benutzt.
ju wirken, daß hierin Wandel
nicht an unserem e rt und Weise, wie Bevölkerung keine wichtigere Aufgabe, als dahin geschaffen wird, dadurch, daß die deutsche Bevölkerun
g andere Ge⸗ ch des Ueberweisungg. und
Scheckverkehrg unnötigerweise im Verkehr Des halb möchte betreffend Einführung des Post- Schwierigkeiten Genossenschaften fürchten, l Abbruch getan werden. selhst wenn ihnen in gewissem Umfan chieht, so ist die Einführung des Postscheckverkehrs
weil dadurch dazu mitgewirkt wird, ütz im Lande umlaufen. . für eine Währungadebatte für Wir treten mit vollem Ernst an die des Gesetzentwurfs heran, und hoffen, daß er in der Kommi allen annehmbare Fassung erhält.
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Ich danke freundlichen Worte, die er klagten Zwischenfall widmete, Glücklicherweise ist s können hoffen, daß d
wohnheiten anniamt, bedient, und auf diese Weise die gan befindlichen Goldmünzen in die Reichsbank ich bitten, uns bald eine Vorla scheckverkehrs die ländlichen
es könnte ihnen durch das Scheckwesen Ich bezweifele das, aber
Allgemeinheit doch viel wichtiger, daß unsere Goldmünzen nicht unn aber den gegenwartigen Zeitpunkt durchaus ungeeignet.
junächst dem Vorredner für schließungen der Genehmigung des Reichstages unterstellt werden. dem von uns allen so schwer be— der den allperehrten Grafen Kanitz chon eine Besserung eingetreten, und wir berbeigeführte Zwischen⸗ ald wieder an unseren Der Vorredner hält es für einen Fehler,
jetzt hervorzurufen.
s 9
seiner großen Objektivität nicht ver= . wie möglich auf seine Bemerkungen ant worte. Haben wir denn die Anforderungen erfüllt, die Amerika an uns stellte? Jawohl, aber dadurch, daß wir dem Lande einen Diskont von 75 oo auferlegten! Die kont wichtige wirischaftliche
Die Krisis ist dadurch hervorg markt sich an die Londoner Börse
wodurch der Bankdigkont in London bank mußte folgen. verschleiern; es ist eben di Schätzungen des amerik sind ja nicht unbedingt die aus den
irt, Bei einem Bergwerk oder einer Fabrik ändern sich doch die Dinge in vier Wochen nicht so, wie bel landwirtschaftlichen Pro⸗ dukten. Mit der Aufbebung des Verbots deg Termingeschäfts in industriellen Werten ist der Weg der Gesetzgebung von 1856 in einem sehr wichtigen Punkte verlassen. Wir werden prüfen müssen in der Kom= mission, ob wir einen solchen Weg beschreiten können. Eg beschuldigt sich hier die Börse selbst, daß sie durch das Zeitgeschäft jur Ver— teuerung des Geldes beigetragen hat. Hier muß ich die Börfe . sich selbst verteidigen. Hier ist die Börse vollkommen un
ieser durch Ueberarbeit fall schnell vorübergehen und Graf Kanitz b Arbeiten teilnehmen wird. Mährungsdebatte
denken, wenn ich so kurz
Und stehen nicht einem so hohen Interessen unseres Landes entgegen? „daß der amerlkanische Geld— hielt und von dort Gold zog, auf 7 oso stieg; sen klaren Zusammenhang sollten wir nicht Folge der Freizügigkeit des Golden. anischen Münjdirektors über den Goldumlauf zuperlässig; sie beruhen eben auf Angaben,
falsch und übertrieben. chland, die einmal gemacht und die jetzigen ner Behauptung die in Deutsch⸗ Bei uns liegt wir haben jetzt dle trotzdem ist aus dem Verkehr Gold Für die Emfübrung des für alle Maß⸗ Aber die Schwierig⸗ O00 Millionen Gold Wir müssen es denn doch etz da weg, Auf diese Frage will ich aber Dem Gesetzentwurfe stehen wir mit ernsten werden aber in der Kommission mitarbeiten daß in der zweiten Lesun daß unsere Stellungnahme dem Ausfall der stimmungen des Gese erschüttert hatten, zu be beabsichtigte Folge des Gesetzes auch nicht dahin gewirkt, diese diese Beschwerden längst aus der Welt geschafft werden können. chönheits fehler gegen das ganse Börsen⸗ tzt. Der Vorredner hat die Anforderungen stellung bemängelt. Ich bemängle sie auch, t Sie müssen geändert icherheitsstellung erfolgen muß für das Ge— schäft selbst. Der Vorredner vermißte die Kafscuscheine als Deckungs⸗ praetor; schließlich könnte man auch ttel verwenden. Von Feindschaft gegen ung nicht die ges unentbehrliches Verkehrsmittel in unserem Wirtschafts« verpflichtet, durch diese r hervorgerufen sreundschaft ist der Gegensatz, sondern der, daß die einen sagen: Das Land ist der Börse wegen da,“ die anderen! „»Die Börsen sind des Landes wegen da.“ immer von einer starken Börse. ͤ starke, durch keinerlei Börsengesetzgebung eingeschränkte ie maßlose Spekulation hat einen Zusammenbru anze Land in Mitleidenschaft gejogen hat.
glchh wieder zum Termingeschäft zu kommen. Es ist nur ein
der Reichsbank, in der Bank von England und von Amerika. Die Geschäfte an der Börse werden großenteils nicht mit Gold voll. zogen, sondern viel aus Mitteln, die der Abg Kaempf empfohlen hat. Wir haben auch keinen zu großen Banknotenumlauf. Mit dem alten Gerede, daß die hohen Ansprüche der Industrse den hohen Bank. diekont herborgerufen baben, kann man uns heute nicht mehr kommen. Die Erweiterung der Termingeschäfte wird an den Verhältnissen des Geldmarktes nichts ändern. Man mag dem Börsengesetz alles mögliche Böse nachsagen, daß es aber den Kurs der Staattpapiere beeinflußt hat, wird keiner behaupten, der die Bewegung der englischen Konsols verfolgt hat. Wenn die englischen Konsols einen Rückgang von 114 auf 82 er— leiden, sollen da nicht die deutschen Staatspaplere wie alle ähnlichen internationalen Staatspapiere mit fortgerissen werden? Wie können denn unsere Konsols auf pari bleiben, wenn wir 785 0 / Bankdiskont haben? Gegen solche Weltbegebenbeiten wie die der leßten Zeit kann die Börse gar nicht ankämpfen. Was die Börfe wieder stark und kräftig machen kann, ist eine Aenderung unserer Gold. und Bankpolitik, aber nicht des Börsengesetzes. 1899 batten wir, also unter dem jetzigen Gesetz, eine 1.
Börsengeschäftz wie nie zupor. Noch im letzten Jahr und vor zwei Jahren war eine außerordentliche Ausdehnung zu verjeichnen. Gerade in den Bergwerks. und Industricerzeugnissen hatten wir den größten Aufschwung. Wie kann man da sagen, daß dag Börsengesetz das Geschäft unterhunden hat? Es geht hier ähnlich wie mit der Börsensteuer. Damals hieß es: Heben Sie diese Steuer fur die Reichs⸗ und Staate papiere auf, dann werden die Kurse steigen. Wir haben das getan — ich bin mit der einzige gewesen, der dagegen gekämpft hat — und was ist eingetreten? Kein Mensch weiß etwas davon, daß diese Steuer nicht mehr gezahlt wird. Ber Kurs ist so niedrig geblieben wie zupor, und dem Reich ist ein Einnahme⸗ autfall entstanden, während die Steuer gar nicht fühlbar war. Diese Erfahrung müssen wir uns zur Lehre dienen lassen. Ich bin nicht boshaft genug, um die Ausführungen auf dem Hamburger Bankier— tage vor dem Reichstage zu kritisieren, aber ich habe doch selten etwas gelesen, was mich so frappiert hat wie die Naivität, mit der die Herren dort ihce Weisheit vortrugen und sich gegenseitig be— weihräucherten. Das Gesetz von 1896 war ein Nokwehrgesetz, es wurde gegeben, weil die Ausschreitungen der Börse und die Verluste des Publikums so tief in uasere gesamte Volkswirtschaft ein- helfen daß eine elementare Bewegung entstand. Dieser hat der
unsere Reichs⸗=
Ländern gemacht gabe aus Deutschland halte ich für gan; Eine Schätzung des Talerumlauft in Deutf der ch damals sür falsch erklärt,
statistischen Aufstellungen haben die Richtigkeit mei bewtesen. Wir wollen uns über die Goldbestände,
ᷣ doch keiner Täuschung hingeben.
nur ein ganz kleiner Bestand in der Bank, kleinen Banknoten eingeführt; ßen Mengen nicht herauszuholen. Postschỹickberkehrs werde auch regeln, die den Barumlauf im Lande ethöhen.
keiten sind dadurch nicht beseitigt, wenn wir 1 aus dem Verkehr in die Reich bank leiten. Reichsbank festhalten könn dann sind wir doppelt schlimm daran. jetzt nicht weiter eingehen. Bedenken gegenüber, in der Hoffnung,
sein wird,
worden war,
land umlaufen,
ich eintreten, wie
die Gestaltung eine ch mildern. wir uns natürli ommissionsberatungen vorbehalten. die den Verlaß auf Treu und Glauben eitigen, waren wir steis bereit. Das war eine un- und die trotzige Haltung der Börse bat bhilfe zu beschleunigen. Sonst hätten Man hat diesen kleinen S gesetz als Sturmbock benu bezüglich der Sicherheits aber vom entgegengese werden dahin, daß die
en Standpunkt aus.
mittel, minima non curat Kupfermünzen als Deckungsmi Börse ist bei
Bei der bevorstebenden Abänderung des Börsengesetzes, bei der eine Reihe von Einzelheiten durchaus ersprießlich sind, müssen wir gerade egenüber den schweren wirtschaftlichen Zuständen, in denen andere änder und wir uns gegenwärtig befinden, mit außerordentlicher Vor- sicht vorgehen. Wir werden in der Kommission daran mitarbeiten, daß das Gesetz eine annehmbare Gestalt annimmt. Wir hoffen dies, werden aber unsere Entscheidung abhängig machen müssen von der das ng die das 9st in der Kommission erhält. g.
einzurichten, die Volkswirtschaft Börsenfeindschaft und
Der Vorredner spr j ie New Yorker Börse war au bündeten Regierungen sich endlich den Ansichten angeschlossen haben, die die Sachverständigenkreise gegenüber dem Börsengesetz immer eingenommen haben. Was sie vorschlagen, ist aber auch das Allermindeste, um den eingetretenen Schäden einigermaßen entgegenzutreten. Mit dem Kollegen Arendt werden wir uns über die Frage der Währung, der Bankpolitik usw. nicht so leicht verständigen, aber sie haben Gott sei Dank mit diesem Gesetzentwurf nichtz zu tun und wir haben allen Grund, diese Fragen hier auszuschalten. Eg gibt, wie aus der Rede des Abg. Dr. Arendt hervorgeht, noch Differenzpunkte enug. Es ist mir bedauerlich, abgesehen von mesnem persönlichen Vedauern, daß uns durch das Unwohlsein des Grafen Kanitz die Ansicht der konservativen Partei über dieses Gesetz bisher nicht
uch herbeigeführt, der das Dieser Vorgang muß ung vorsichtig machen. Die Rede des Abg. Kaempf ichte von der Börse: „Kein Engel ist so rein.“ In der Wirklichkeit liegen die Dinge doch wesentlich anders. Der Abg. Semler von den spanischen Stiefeln, in die die Börfe gesteckt würde, er sprach von einem Schwamm, Eine Börse wird stark und groß Das Gesetz von 1896 sollte weit
och außerordentli machte den Eindru
ein unglückliches Blld. durch den Umfang ihrer Spekulation. e Volkgkreise vor der Spekulation
Das Gesetz hat hierin außerordentlich gut gewirkt.
Zweite Beilage glich Preußischen Staatsanzeiger.
1903.
Berlin, Freitag, den 13. Dezember
n — — —— —— — — — .
Wenn die Börse die Mittel wie ein Schwamm aufsaugt, dann fehlt die, zotwendige Reserve im Volke. Es sollen viele Leute aus dem Mitteistand ihr Brot verloren haben. Das ist 6 sehr betrübend; aber auf der anderen Seite sind durch die Art, wie die Boͤrse, die, Spekulatienen in weiten Kreisen getrieben hat,
unjählige Existenzen bedroht worden, deren Schutz unser Be⸗ streben ist. Es heißt, das Börsengesetz habe die Spekulationen ins Ausland getrieben. Das ist nicht richtig. Die Spekulation ist eine allgemeine. Die Börsen, die keinem Gesetz unterliegen spekulieren gerade so wie bei uns, und in New Vork werden tãgiich Tausende von Aktien für England gekauft und vertauft. Ich erinnere an die große Minenspekulation. Es wird von der Konzentration des Banklergewerbeg gesprochen. Dieselbe Erscheinung sehen wir überall, in England. Belgien usw. Unter den Bankiers gibt es gewiß ehr⸗ bare, nützliche Männer, aber es sind unter ihnen zahlreiche Elemente gewesen, die kleine Leute zum Spekul ieren verleitet und zur Ver— armung gebracht haben. Insofern begrüße ich die Konzentration in Gewerben, welche diese Gefahren wesentlich verhindert haben. Ich bezweifele auch, daß die kleinen Bankier mit ihrem Hin⸗ und Herziehen der Wertpapiere ein Verdienst sich erworben baben. Das ist das, was man im gewöhnlichen Leben Jobberei nennt. Die Klage über das Gesetz ist mir ein erfreulicher Bewels dafür, daß das Fesetz das Börsenspiel wesentlich eingeschränkt hat. Hierin dürfen wir das Geseß nicht zurückrevidieren. Etwas anderes ist es, ob das Boörsenreglster richtig ist. Hierüber läßt sich diaku— tieren. Wenn eine Gewähr gegeben wird, daß das Termin eschãft sich lediglich vollzieht . Vollkaufleuten und börfen. mäßigen Börsenbesuchern, so ließe ich gern mit mir reden. Etwas anderg liegt es mit der Frage der Aufhebung des Termingeschäft. Der Abg. Semler sprach sich teils für die Beibehaltung, teils für die Beseitigung des Termingeschäfts ausg. Ich weiß nicht, welcher Teil bewelgkräftiger war. Mir kommt es in erster Linie euf die praktische Wirkung des Verbotes des Termingeschäftes in landwirt- schaftlichen Werten an. Diese . war gut. Wir betrachten das. Verbot des Termingeschäfts in landwirischaftlichen Gegen⸗ ständen für ein noli me tangere. Wir werden keiner Bestimmung zu⸗ stimmen, die das Termingeschäft erleichtert; wir wollen auch keine Hintertür öffnen. Die Bestimmung über das handelgzrechtliche Lleferungs⸗ geschäft halte ich sür bedenklich, insofern der Jahresverbrauch der Landwirte zu Grunde gelegt werden kann. Die Bestimmungen des S 50 reichen nicht aus. um das Verbot des Terminbandels in Getreide sicher zu stellen. Nicht unbedenklich ist, daß der Bundesrat gewisse Bestimmungen zu treffen hat. Auch diese Fassung werden wir in der Kommission abändern müssen, der Bundegrat wird min zestenß seine Entschließungen dem Reichstage mit— teilen müssen. Noch besser wäre eg, wenn seine Ent
Unlogisch ist es, daß man zwar dag Verbot fuͤr die Getreidetermin⸗ eschäfte aufrecht hält, aber für Bergwerk. und Fabrikanteile be=
chuldig. Dieser Verwurf wird nur erhoben, um von dem Kaffa— orwand. Die Krisis ist hervorgerufen durch Mangel an Gold in
16dehnung des
eichgtag durch das Gesetz, das erfolgreich gewesen ist, Ausdruck gegeben.
Mommsen (fr. Vgg. ): Wir begrüßen es, 33 die ver⸗
belannt geworden ist. Wir haben aber den Eindruck, als ob tat— ächlich auch auf konserbativer Seite die Meinun
Ich habe heute nicht nötig, u entschuldigen, vorausgesagt. Semler meinte, die treideterminhandels sei wesentlich ei agrarisch denken wie man will, terminhandels aus
weit verbreitet einer gründlichen die Abstimmung meiner Freunde von 1896 denn die üblen Folgen haben meins Freunde damals
Regelung der Frage des Ge— daß aber die Regel w , aß aber die Regelung des Getreide schließlich Sache der Agrarler ist, denn als damals die wurden, traten sie mit den Händlern zusammen, um Grun auf denen der Handel weiter betrieben werden könnte. hat die Sache rein vom Standpunk um wirtschaftliche Dinge gar nicht nicht Rücksicht darauf genommen, die Ware ni Zwischenstadien andel ist ein durchaus notwendi aft, und für diesen brauchen wir den Terminhandel. gen des Abg. Arendt ist ja nicht damit zu rechnen, des Getreidelerminhandels jetzt aufgehoben wird. 30 Jahren falls ist darüber gar kein Zweffel, daß das Verbot und Fabrikanteilen das Kassageschaͤft befördert in den Banken festgelegt hat. kleinen Bankiers gesprochen. sich daran zu erinnern, Vublikum viel besser beraten als Börsengesetz hat gerade die soliden Wenn der Entwurf sich die Aufgabe stellt, an Bestimmungen des Börsengesetzes klare 8 m reude begrüßen. heit die Haupt ache. Gegen die Sscherheitsstellung einwenden, über Einzelheiten läßt sich ja streiten. andere Bestimmungen teils nicht weit gilt namentlich bezüglich iollka⸗ Man hat bezwelfelt, ob genblick für eine Börsengesetzreform geeignet sei, t hat auf die amerikanische Krisis hingewiesen. ller wir die Reform machen, um so schneller be— die der Ueberwindung der Wir betrachten eine möglichst schnelle twurfes für eine absolute
ne agrarssche.
glauben diese sen geschlossen lagen zu finden, ᷣ Dr. Semler t des Juristen dargestellt, der sich zu kümmern braucht. daß beim Handel der Produzent cht direkt an den Konsumenten abgibt, fondern nötig sind;
Produktenbör
ausgehildeter es Instrument der Volkswirt⸗
wird man des Termin⸗= handels in Bergwerk und große Kapltalien
Ich möchte Sie doch wirklich bitten, die Lleineren, soliden Bankiers das die Angestellten großer Banken. Das Bankiers geschäͤdigt. Stelle der früheren, ju setzen, so kann ich das nur ist Klarheit und Sicher läßt sich an sich nichts Dagegen gehen uns teils sind sie
ür den Bankier
ꝛ uns bedenklich; der Bestimmungen über die Vollkaufleute. der gegenwärtige Au und der Abg. Arend Ich meine, je schne seitigen wir weni Geldkrisis im Wege stehen. Durchberatung dieses Gesetzen keit, nicht für die sogenannten Börsenfreunde, fondern Dies ist keine konservative oder liberale . sondern eine Notwendigkeit, um möglichst bald Ordnung zu affen.
gstens die Steinchen,
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Notwendig⸗
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esamtes Wirtschaftsleben.
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ierauf wird nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Fortsetzung der Beratung kurz nach 6 Uhr auf außerdem Rechnungsvorlagen und Novelle zum Vogelschutzgesetz.
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Freitag 1 U
r hr vertagt; erste Lesung der
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 6. Sitzung vom 12. Dezember 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau)
g. steht zunächst die erste Beratung olizeikosten gesetzes.
Nach der Vorlage sollen die Gemeinden, in denen die g von einer Königlichen Behörde ge⸗ m Staate daraus erwachsenden Kosten etwa 19) übernehmen; für den Gesamt⸗ kosten vorweg 4 Prozent als Kosten der landespolizeilichen An⸗ elegenheiten in Abzug gebracht werden. auch 3i / Proz. gerechnet,
Auf der Tagesordnun des Entwurfs eines P
örtliche Polizeiverwallun führt wird, von den de 2z (nach dem Gesetz von 1892
Zu den Gesamt⸗ des Werts der Gebäude Bestreitung ein Pauschbetrag von umme für Polizeibeamte. ausgenommen Hannover,
Inventarien der Pensionen und Reliktengelder 17 Proz. der gesamten Penstonss Vom Geltungsbereich des Gesetzes Gemeinden die Ortspolizeiverwaltung durch die Landräte geführt wird, die Gemeinden der Provinz Posen, die den Distriklstommissaren unterstehen, und die Gemeinden in der Umgebung von Potsdam, we die Polizeiverwaltung Staatsbeamten übertragen ist. Ins gesamt wird die Zahlung der Gemeinden an den Staaf um etwa 48 Millionen sich erhöhen. Minister des Innern von Moltke: Es sei mir gestattet, Polijelkostengesetzes mit einigen einführenden Worten zu begleiten. Dabei möchte ich vorautschicken, daß mir nicht einen Moment darüber Zwelfel bestehen, daß der Entwurf, der der erste ist, den ich in meiner Eigenschaft als Minister des Jnnern an dieseg hohe Haus bringe, bei einem großen Teil unserer großen und größten Städte keine will- (Sehr richtig! — Heiterkeit.) Dag bedauere ich auch und hätte vor Ihnen, meine Herren, viel lieber mit einem Gesetzentwurf debütiert, der Ihnen allen Freude macht. meine Herren, wir haben das allgemeine Interesse wahrzunehmen. Wir sind verpflichtet, da einzutreten, wo der Staat und die Gesamt⸗ interessen offenbar und offenkundig übervorteilt werden. andererseits für die Parität einzutreten bei den auf öffentlich recht= lichem Gebiet liegenden Ansprüchen an die Gesamtheit unserer städtischen Gemeinwesen, und deshalb sind wir trotz alles Wohlwollen und alles Interesses, das wir der gedeihlichen Entwicklung auch der hier betroffenen Städte entgegenbringen, gehalten, Ihnen diese Vor⸗ lage zu machen.
Dieser Gegenstand, dle
Meine Herren! die Einbringung des
kommene Aufnahme finden wird.
Wir haben
Vertellung der Polhzeikosten in den Städten mit staatlicher Pollzeiverwaltung, hat dieses hohe Haus deg öfteren und lange beschäftigt, zuletzt im Jahre 1892. die Betätigung des Abgeordneten hauses auf diesem Gebiet zu bejeichnen alt ein Suchen und Tasten nach einem gerechten Abkommen, nach elner gerechten Scheidelinie in den Verpflichtungen, welche zwischen Staat und Stadt obwalten.
Die Wirkung dieses Gesetzes ist ja scheinbar eine den betroffenen Städten ungünstige, aber sie rechtfertigt sich aus den inneren Gründen und aus der Notwendigkelt, die Gesamtheit der Interessen in den Vordergrund zu slellen.
Immer war