1907 / 296 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

nsofern nicht bewährt, J Staat bei der Ucbernahme der Polizelverwaltung zugleich für das biele Kosten ju tragen, für Sauten, Gesundheltgzwecke und dergleichen, lere dur Meine Herren, wenn ich Ihnen elne kurze Entwicklung des een, ., . r e . ö ole de, n. eee, 23 8 w * . J 5 , , . . ⸗. lunächst zur Frage der Beftrafung des Kontraltbruchs. Sie wissen Gegenstanzez gebe, so wollen Ste, bitt, sich fortmäbrrnd vor Augen tragenden Kosten an . Während der Geltungsdauer des Geszes Gesetz bestimmt werden, daß der Staat entweder das Persanal dom Poltzeipräsidium nicht nur die Ortspolizel, sondern auch die regel nicht nur auf die in der Landwirtschaft beschäftigten Artest?= daß in den alten Provinnen das Hesetz von 155 gilt, welches den halten, daß nach der allgemeinen Rechtslage in Preußen von seher haben sich die Kosten fär den Staat verdoppelt, für die Stähte übernimmt oder es abfindet; denn es kann den Städten nicht über- Lan degnolizei perwaltet. Für die letzteren sollen 4 Yο0 abgejogen ausgedent wird, sondern guch auf die Induffrleaibeiter? Pie Kontraltbruch der landwirtschaftlichen Arbelter unter Strafe stelst de Stadt grundsätzlich für die Kosten der amtlichen nur, um etwa ein hrlint estelgert; dieses Verhältnis dürfte lassen werden, sich selbst mit diesem Personal abzufinden. Alle diese werden; es ist aber st sperifiziert, warum nur 4 0n0 heraug. ausländischen Arbeiter aug Rußland, SOesterreich und Gal yen sind Ich glaube, es heirscht wohl Einigkeit darüber daß dies Ge = und auch heute jede gr e . a hen we dae hem, . 9 so in' Geltung bleibt. Es scheinen Punkte müffen in der Kommission erörtert werden. Ferner ist . kommen soll. Die Poltzefinstitution don Berlin kommt zudem dem der olizeiaussicht nicht unterflellt, trotz alledem bedürfen sie ve ö ; 9 . e setz nicht Polhieiverwaltung selbst auflukommen bat. Bezüglich der ü ,,, . ange dem System 6 Vorlage von 13838 ju prüfen, ob die Interessen der Stadt Cassel genügend ge⸗ anzen Lande jugute. Die Städte . nach der Vorlage eine fehr dersel ben außerordentlich. Die Lebenzweise, hie Möglichkeit mmocht Kat, dae, den Kontatthrrch le gent welche Erfolge in er in welchen eine staatllche Polijelberwaltung eingerichtet ist, . ulehren. Ih 16 . der Kosten gibt es meiner Ansicht wahrt sind, denn es handelt fich hier um einen bedauerlichen Ein- ahe Quotz bezahlen ohne daß sie bei der Fefistellung der Ausgaben den beferen Verdienst hier leicht auszugeben zu Verghtanen, ringen. (Sehr richtig! Link) In den allen Provinzen find die bestimmte nun zunächst das Gesetz vom 11. Mär 1850, wenigstend ach inen absolüten Han . nicht, es kann nur darauf griff in wohlerworbene Rechte der Stadt, die auf den Vertrag der mitwirken können. Der Staat kann nach sanem Helleben h mn, , ., . 3 n g r fern,, in dem Unfang der dazu ergangenen Obertribunalsentscheldungen, im ankommen, daß gegen beide Teile here gt ge th 3 . lie. . , gie ref ng n, k . ö ke,, n, n, . e,. . . J. Gesundheit 1a. gefahndet werden. Daher in den neuen Probinzen, wo baz Gesetz nicht gilt, and ich glaube bes= z en haben, müssen ju ö ö. ; . nd⸗ müssen wir ihnen mi ĩ h f ö wesentlichen, daß zu unterschelden sei mwischen achlichen und per. 6 . n, 8 . . . auch alten.? Strelteg, zwischen! der Stadt Caffe Und der Landgräffich fageg ist kein zuere tender Trost. Wenn bie Stabte zablen eher, Een d, een e ,,,, e m nf n,, balb, daß eine Ausdebnung des Gesetzeß von 1854 auf bie nenen sönlichen Kosten, daß die fachlichen von den Städten aufzubringen zu den Kosten der Städte mit örtlicher Pollieiverwaltung, Persön. hessischen Regierung, der bis in das Jahr 1535 zurückging. müssen sie auch mitbestimmen können; denn die Wahcnehmung ihrer in wol krerstan den, eigenen Intereffe der Leute, weng fie . Ptornten wobl laum zu irgendeinem Grfolae führen wirz. Auch die seien, und daß für die persönlichen Kosten der Ortopolizelberwaltung fich halte ich es angemessen, wenn der Staat den größeren Teil Die Stadt hatte 1828 jede Bezahlung für Poltzeikosten eingestelll, . Ihteressin im Landtag. bängt doch immer von der jeweiligen überwacht werden, damit sie die Mähr und den Grtrag ihrer Arbe. Verschärfung der Strafbestimmungen bes Gesetzes von 1854 wenigssens we . uustummnen solle, Bei den großen Schwetlgkelte der Kerken rel, rh enssert, genmn Je E e e e n. i, , , ö w 9 mer n, . *. . . . ö Feli . 23 a . , hre Familie forgen können. innerhalb der doch recht engen Grenzen, in denen die für nnsere 6 5 örtli Verwaltung abweichende ur i g . . n den landwirischa i ĩ ; ; 4 s , , nn, hann e nnd . ö allethöchsten Orts die Zusicherung gegeben würde, daß . r , dem Gesetz über die Wanderarbeitsstaͤtten, bei dem er erklärte, daß er Arbeiter in k ö 2 ,, . Hesebeecbung waßackender angencinen Grrnbsähe fh bewegen

ö. r ü a 8 Gründen des Staats. y * = ; . i ; Kofsen, bei den Verschiedenheiten der überkommenen und der neu ein . 1, nen er dieses Interesse durch mit höheren Polizeikosten belastet werden sollte. Diese Zusicherung nicht mitwirken könne, weil er über die Ausgaben nicht mit zu be— gft mit sich gebracht, daß sie plötzlich versag en. Dag ist für die niütde inen wesentlichen Erfolg wobl nicht kalen, aber

cht eL dieser Rechtsf at Sn; ü ; 12 18530 erteilt, steht stimmen habe., Zu Grunde gelegt sind die Kosten für 1966, si d L irtschaft mitten i kel einschneider sicherlich dahin 5 che zerichteten Verhältnisse entstanden bei dieser Rechttzfrage allmãhlich Uebernahme des größeren Anteils betätigt, zumal die Königliche Ver. ist durch Beschluß deg Kurfürsten vom 17 Juni : ; g ü sie werden sandwirtschaft mitten in ber Ernte vic efaschneidender, als wenn dag er ahin führen, daß sie als eine erheblich Verschlechternng der . Unstimmigkelten, die eine Ueberlastung des Staates mit Kosten waltung teurer ß big = . il. Mehr als e als Anteil alse unwiderruflich fest. Die Stadt a. . ee. . . 2 19 5e * 21 y . daß fh Ber ich hl ih 44 am, wunnen Wölenkergwerk passirt, äh tam zinmal j einm Rechttlage der Arbetter angeseben und agita terisch ausgenutzt ee. jur Folge batten, und gleichzeitig eine Ungleichheit gegenüber den deg Staates würde ich allerdings t . 6 e nf mt e . 1 , , , ö, ir, . e . neten ss bie 4 waar (Widerspruch bei den Konseratiden. Schr ritt. Lentz) Ich nach / =. ö 1 ' 1 1 4 ) . ö. ö P d * ; ; 5 14 ö. . 11 .

Städten, die ohne staatliche Poltjeiberwaltung für die Kosten selber in mn, . , ihn. . , . , dr von 159 hat gerichtz; es foll gegen die Kostensestfetung kur Tie Beräre e mn, e, eg, ah ig! e, n, r ö . , ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Gesindeordnung, die schlefer⸗ aufkommen. Es erging deshalb nach langen Beratungen das Gesetz Städte, denen der Staat einen erheblichen Teil der Kosten abnimmt, der Minister das Recht der Stadt Cassel nach dem ertrage . Minister des Innern und der Finanzen stattfinden. Darũber . erklärten mir, daß dte Männer nicht arbeiten, sondern bloß Strafen juläßt, nach dieser Richtung auch nicht allzuviel genutzt hat vom 20. April 1892, welches heute noch in Kraft steht. Dieses während andere, die durch die moderne Entwicklung nicht so be keine Mehrkosten zu bejahlen, ausdrücklich anerkannt; jetzt will die muß aber ein , Gerichtshof entscheiden. Das Ver⸗ haufen wollten. Wenn daß auch sberttieben ist so sprach do veraus br (Sehr richtig! bei den greissnnigen)

36 luf. günstigt sind, vom Staat ichts erhalten. Die Vorlage macht Regierung den Vertrag durch das Gesetz für aufgehoben erklären gegen eine waltungastreit verfahren ist eingeführt, um Schutz gegen Willkũr der Klage und Sorge, daß der Verdienst der Männer bertrunk ird. ; . Gesetz ine e die Angelegea heit o ne., 2 1 . y . j ö. Ladfug em r e gr, für die große Mehrjahl einmalige Abfindung von? 724 186 10. Diese . * Yehörden zu bieten. Die Regierung sagt in der Begründung, es Da müssen wir im wohlerwogenen Interesse der err fm, Al⸗ daher im Jahre 1904 die Königliche Staatgregierung dag bringung aller unmittelbaren Kosten auferlegte, wie sie dann 3 der Städte. Immerhin läßt sich nicht verkennen, daß für einielne entspricht aber durchaus nicht dem wertvollen alten Recht der Stadt Cassel. limen hier bei nur rechnerische Angelegenheiten in Frage, aber keine energischen Maßregeln vorgehen, und dann auch für die Industrie⸗ schon angeführte Gesetz einbrachte, nahm sie Abstand von einer Ver- Etat von da an zum Ausdruck gekommen sind, aber gegenüber den Städte die Mehrbelastung recht bedeutend sein wird. Es wird zu Es liegt hier gewissermaßen der Vorschlag einer r, , le. . e . Vas. kann nicht entscheidend sein. sondern arbelter. Diejenigen Leute, die ohne Legitimalson betroffen werden, schärfung der Strasbestimmungen für die Arbeiter und beschrãnkte sich Städten ein Beitragsverhältnis feststellte, welches sich nach der Kopf. prüfen sein, ob die anerkennengwerterweise in Ausficht genommen? ('ignung unter ein seitiger Festfetzung en Entsch bie en n gn. r , ,. ne n. rn, . Instan; zarüber beßiaden muß. müffen als, lästige Lusländer ausgewiesen werken. Bigher bestand auf die Bestrafung der Verleitung zum Kontraktbruch und f bt 18 tganwesenden Zibilbeoölkerung richtete Uebergangsbestimmung in F 8, wonach die Mehrbelastung auf Vas ist an sich ungeheuerlich. Die Reg erung hat sich au h ir betrachten die Ausschaltung des Oberverwaltungsgerichts als den bei den Behörden eine etwa merkwürdige Auffassung daruber, man Best der Arbei . n m, m lahl der orttanwe 3. ; dre 8 re verteilt werden soll, genügt. Jedenfalls müssen nicht bewogen gefunden, sich betreffs der Ablsösung des Pauschquantums Versuch einer unheilvollen Reaktion gegen den gelenden Rechts · faßte das als Angelegenheit der Ortspolizeibehörde auf und berlangte öIstrafung der Arbeitgeber, welche kontraktbrüchige Arbeiter an= Das Gesetz selbst enthält in seinem ersten Paragraphen eine Art die scädtischen EGtaig vor Liner zu schnellen Steigerung ihrer durch Vertraggberhandlungen mit der Stadt Cassel n n zustand, und wir werden die sem Versu entschlossenen Widerstand 3 die Oꝛtspolizei die Kosten trage. Das sst doch eine landes pol ie, nebmen. Sie folgte dabei den Wünschen, die in den derschiedenften Tarif, nach welchem die Stadtgemeinde Berlin mit 2.50, Cassel mit Kostenbelastung geschltzt werden, zumal ja dag Gefetz schon Wie es eine Forderun der Gerechtigkeit sein soll, der teh g ö ö . 2 möchte die Regierung nicht mit liche Angelegenheit, für die die Kosten vom Staate ju tragen sind. Interpellationen hier im hohen Hause zum Ausdruck gebracht waren zz w herangejogen wird für den Kopf der Bevölkerung; bei Cassel am J. April Cos in Kraft treten soll. Benchtung' verdienen uch ib wohlerworbenes Recht ,, ö , ö 2 . 6. bt, daf 'n Untersckt? 86 Ben lsgien Jahren hat. augenscheintich icke gen. tlassung und die auch darauf mache ich besonders Herrn Abg. von Pappen⸗ . übrigen Städte sind b ehen, die Bestimmungen der Vorlage für die Stadt Berlin. Der Berliner jusehen; dann wäre ja auch der sonalistische Programmsatz, ; zwischen Tages. und Nachtwachtdienst gemacht werden könnte. Die des Respektẽs vor der Regierung zugenomnten. Wären wir he fmerks er, me, m, . u liegen besondere Umstände vor. Die übrigen Städte sind heranzuniehen, olijeipräsident nimmt ja tatsächlich nicht nur ortg«“, sondern auch einzelnen sein Eigentum für Zwecke der Allgemeinheit zwangsweise Städte mit Königlicher n,. werden kaum selbst die schon vor einigen Jahren mit entsprechenden Maßregeln ge, Beim gusmerksam von den klonservativen Rednern während der oweit sie mehr als 75 000 Einwohner haben, mit 1,50, wenn sie sandegpolineiliche Funktionen ahr, und es sollen von dem Etat des abgenommen werden müsse, dem Prinzip der Gerechtigkest ent- nötigen Kräfte für den Nacht wachtdienst nden. Die Wohlfahrts. kommen, so fände es anderg mit den in en. Wir Verhandlung über den Gesetzentwurf auzzevcoen wurden. Der s si polizeiliche F wahr, ĩ ; Regi chlages lijei soll s ; 9 haben die mehr als 46 bis 75 000 Einwohner haben, mit 1,10 und dieienigen Berliner Pol izeiprässdiamz 4 „o' der Ausgaben ö. Einnahmen . : . gane k k i 63 ö 96 . 3 , 6 6 ee n. 83 ee. diese Zustände aufmerksam gemacht, die jetzt Entwurf wurde leider nicht dverabschietet. n auch die Nächst⸗ ; ö ar der ĩ t ĩ he . r amit hinweg, da M w at so bedenklich gew sind, Tag me 1 z ö a de n m, ö unter 40 0090 Einwohner mit 0,70 M für den Kopf der Bevölkerung. als nicht auf der Ortzpolizelberwaltung beruhend abgesetzt werden schäͤdigungen von gehe wegen ableugnen und nur eine solche aut ls selbst einen, Antrag mit unterzeichnet, der die Uebertragung der um * eri ,, . 4 9 dien been l . 2 3 een x 16 ae, n. ö eine werter Verscärfung der Straf-

z ; ; 8 ü in, diese Bestimmung genügt, um die techt . en Diesen Bestimmungen lag die Erwägung zu Grunde, daß es billig und , . nnn. i ost⸗ der Gründen der Billigkeit gewähren wollen. Daß ein solcher Vor⸗ Wohlfahrtspolizei an die Gemeinden verlangte. Man wollte damals bewußtsein im Volke wiederhergestellt werden kann, das lat⸗ n . schlag gemacht werden konnte, kann ich nur bedauern, aber ich diese Aufgabe nicht der Bureaukratie, sondern der Selbst verwaltung sächlich schon gelitten hat. Der zweite Teil der Interpellation be⸗ bestimmungen fũr die Arbeiter. habe zu dem Landtag das Vertrauen, daß er einen solchen Vor⸗ unterstellden, und es ist bedauerlich, daß man sich gegen die zieht sich auf die Kontraktbrüche. Die Achtung vor dem Vertrag hat Nach diesen Grfahrungen kznnen Sie es der Reglerung nicht

gerecht sel, den Staat aufkommen zu . me,, ee für ö eee. e ,, 1 schüͤtzen. Auf 1 n,, auf . äber die örtliche Polizeiverwaltung hinaus aus besonderen staatl ichen Regelung beruht die der Stadt Casse gewährte Sonderstellung. ier ; unt, = ; 1 a, würden; daß es andererseits aber unbillig sei, die Wenn es auch wünschenswert ist, daß die Stadt ef ö das . cg n sich , . 36. ö ile fen 2 26 ö Ie. . . . , ö. ,, 6 , vor den Folgen deg Kontrakt, verdenken, daß sie diesen Wen nicht wieder beschrrrten hat. and dannn 2D ö e . 836 ir doc die ndun 2 ; ‚. . . ; at von es sind Verhältni . Städte mit staatlicher Verwaltung besser zu stellen, als die Städte mit 9. . wird, so werden wir doch gewissenhaft zu unter . nen sichs noch bereit, ü Wölfahrtar ciizei em te ge, mitn ü, ee 2 . 39 . . , ir e i n. Abstand genommen hat, ein Gesetz wieder ein zubrtngen, deffen regeln ist nichts zu machen. Der gesetzgeberische Verfäch, der vor einigen Aussichten nach dem Vorangegaagenen dach zt mens Mart ind.

ler ; x. ob durch die vorgesehene einmalige Abfindung die . ö ̃ ĩ ü jetzi eigener Verwaltung stehen. Dieser Tarif ergab sich aus einer Ver Herkraglichen Rechte 3 Ei nage f, autzreichend gewahrt sind. Stadt einer fritdlichen Regelung nicht abgeneigt finden. ,. m 26 ühernebmen wollen, in der jetzigen Vorlage steht werden aber die Hkagistrate sich nicht geneigt finden lassen, überhaup aber kein Wert, dabon. Die Vorlage wird bie Neigung der Ge. Jähren gemacht wurde, war nur eine ern eitige Maßcegel, Ja nur die Arbeit, (bg. von Pappenheim: Hört, Härr, Seg⸗ richtig! Itata) Sie hat noch mit dem Staate Verträge abzuschließen, wenn sie gewärtigen meinden zur Uebernabme der Wohlfahrtspolhe eindämmen, da die . bestraft werden sollten, welche kontrakibrüchige Arheiter annehmen. sich deshalb dazu entschlossen, andere Mittel an zumenden. Dube ö ) Nen, ne, nne 2115 .

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gleichung der in den Städten mit eigener Polizeiverwaltung auf⸗- Wenn ich hiernach alaube, daß der an f * ö . 36r3 . iner Veralei ü i t Kommission bedarf, fo kann * ö. kommenden Beiträge zu den Polizelkosten, aus einer Vergleichung einer eingehenden Prüfung ig der Kommission müssen, daß diese Verträge durch Gesetz aufgehoben werden, wenn es . dafür aufgewendeten Kosten nicht von dem Beltrag an den Staat ab— Es mässen auch die Arbeitnehmer bestrart werden. Allerzingg müsfen ist sie von der Tat ; t m, in erster Linie die Arbeitgeber bestraft werden, wenn si— sich in dieser e von der Tatsache ausgegangen. daß der Rantrakhtbruch Haunt.-

n ih a, n, ,,. . im iner Fraktion aussprechen, daß wir ihn r e ( . = ; = gleichartiger Städte mit den Städten, die eine staatliche Verwaltung eb , . k er a,, e rh in dem Stgate gefällt. Die großen städtischen Gemeinwesen haben die gezogen werden würden. Wir erwarten in dieser Beziehung eine ,. .

Richtung vergangen haben, aber das Rechtshewußtsein der Heute muß sächlich bei den ausländischen landwirtschaftlt zen Wanderarhettern vor- leiden, wenn nur der Arbestgeber, aber nicht auch die Arbeiter ber kommt. (Sehr richtig! linz) Sie kat stch 6er dannn siberzeugt.

besitzen, und dadurch entstand umgerechnet ein Verteilung maßstab v iner Fraktion twendig erachtete gesetzliche Neu⸗ bittere Empfindung, daß sie als Stieflinder des Staates behandelt ; beruhigende Erklärung von der Regierung oder am besten eine Ab.

,. Staat und Stadt mit staatlicher Polizeiverwaltung, der dem 2 ze 6 * nn, 6 i . Ueber werden, weil er die Bedeutung, die ihnen nach ihrer großen Kopfjahl zu⸗ änderung der Vorlage. Die ohen Städte sind von vielen Staats

Verhältnis 1: 3 entsprach. Nun sind aber die Verhältnisse und die weisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitglledern zu be— , i. ag , . t. w/ Le. solche Gesetze rn ,. i e n. . , . . . 63 * en. de. gelder nicht nur die Möglichkeit, daß ein Ginschreiten dagegen fast immer darnn Serterte, daß die Ar ; 12 ; . s . noch zu steigern sollte 1 ; ; . 12 2 ondern die Verpflichtun egeben werden, it zischen Straf mn n, m me, k

Entwicklung, wie die 15 jährige Geltung dileses Gesetzes zeigt, stärker n, Dr. Schroeder. Cassel (nl.): Diesem Antrage schließe ich Abg. Br. König ⸗Crefeld (Zentr.): Die den Städten mit König⸗ Schulweseng, Durch das letzte Schulunterhaltungsgefetz *. 3. B. und nicht bloß mit en efee! n wee e. 2. nn, en en , better meist mit einer ganzen Samalang den falschen Pãffen oer⸗

gewesen als die Absicht und die Grwartungen, die bei Erlaß des Ge- mich namens mesnct Fraltton an. Wir haben ung hier im Abgeordneten ˖ licher Pollieiverwaltung zugemutete Mehrbelastung wird von einer Reihe der Stadt Berlin 6⸗ bis 700 000 40 utgangen, die sie biöher als iegt allerdings den Arbeitgebern ob, weil die Arbeiter nicht ein fs sehen und daher nicht ju ermitteln sind. Der Nangel emes zuper⸗ setzes und bei Feststellung dieses Maßstabes von 133 obwalteten. mit der . Mehrbelastung der Städte infolge der Polizei, derselben tatsächlich bitter empfunden. Der Kollege . s len . ee. i . . Wir in Berlin würden allerdings gern strenges Rechte bewußtsein haben können. Wir bitten die 2 lässigen Ausweises und damit die Mglichteit der Tantrulle it alfo Die Beziehungen zur veränderlichen Einwohnerzahl der Städte kosten des Staaten . 3 e ion, . ö. 8 , . . dr,. , e. w n. e en Kosten beitragen, wenn wir nur eigene Herren im Häuse . . . nur gegen die 4 sondern die Ursache, die eine erfolgreiche Belämrfung deg wontratthruchts hon 341 ; 18388 hatte vorgeschlagen, da e Kosten zwischen Staat und Ge⸗ ie Sta öln er r . ö hr . J auch gegen die Arbeiter selbst vorgegangen werden kann, damit wieder j . ; da sich , , e. De, , 6 2 6 e e n. 1 geteilt 262 sollen. 1392 kam dann ein Entwurf zustande, recht kräftige Töne angeschlagen habzn. . größere Teil J Abg. M ün sterberg (hf. . Mit dem Abg. Schroeder Sicherheit zin Aie Arbeitsverhältnisse auf dem Lande kommt. Das . lie. ere, a . 8 : auch stetig wachsen und dadurch ein Mehr an Beiträgen von seiten wonach der Staat , die Gemeinden g bezahlen sollten. Der Freunde aber stebt der Tendenz der Vorlage im ganzen * Cassel stimmen wir in der Gesamtbeurteslung der Vorlage überein. liegt auch im Interesse der Arbeiter, denn durch die jetzige Zucht Die Einführung einer Legitimatien ist daher die Vorhedingung der Stadt an den Staat fällig machen, so wachsen doch mit Rücksicht jetzige n,. uf n , . e 2 * 3 n,, K n, . 26 ? . ** . r. ö. . u . 22 r. 25 ö Er⸗ i sfeit e. u 2 6 usw. . für die Arbeiter für jede weitere gesetzgeberische Maßaahnre. Deghalß will dir Tönig⸗ j sti ö i mit Rücksicht auf die ganze bisherigen Gesetz nicht mehr zu seinen baren Auslagen kommt, un waltung teurer ist a da me d t⸗ abrung bat gezeigt, daß es zu ganz unerquicklichen Prozessen kommen e unerträgliche Zustände in den Arbeitgverbältniffen geschaffen liche Staatsregierung an unf 3zstlichen und mũdnmn: Gren 2 ee . . ke. . big 1 ine e in, der Belastung der Gemeinden mit staatlicher waltung auf den Staat auch aus ö . . kann. Die He e. allein entscheidend sein. Auch die worden. Es muß also mit entschiedenen Maßregeln endlich vor⸗ . r e ee Lee . er . oe. len. . , ern und nichistaatlicher Polizei nicht eingetreten sei. Ez komme jetzt eigentliche Polizeiverwaltung hinausgehen, und daß den Städten ein Leistungsfähigkeit der Gemeinden muß berücksichtigt werden' Wir gegangen werden. , en . ene. K stärkeren Progression als die Einwohnerjahl. Hierdurch verschob sich darguf an, eine der Billigkeit entsprechende Schätzung der beider, Teil ihres Selbstverwaltungsrechts genommen wird. Alle diese wissen gar nicht, aus welchen Posten sich die Ausgaben zufammen. Abg. Dr. von , Unsere Interpellation beschrãnkt kommen, die Arbeiter nit Uugweigkarten derfehen. Die se ollen nicht das Verhältnis, und das würde bei Festhaltung an diesem Prinzip, seitigen Juteresfen zu finden. Wenn die Staatgreglerung einwandg. Erwägungen sind, aber bei dem Gesetze von 1892 berücsichtigt setzen, von denen die Regierung bier ausgeht. Die Wirkung der Vor. sich auf die Arbeiterverhältnisse selbst. Die Mißstände mit den aus.! nur den Namen, den Herkunftgort and das Nattunale des Arbeiters worden. Diesem Gesetz gegenüber haben sich jetzt die Verhältnisse lage wird für die verschtedenen beteilsgten Städte gan; berfchseden ländischen Arbeitern bedürfen der Abhilfe, Können wir äberhaupt andern auch darauf legen wir gan, bespnderen Wert

. ü 6 zt i den Nachweis geführt hätte, daß ihre Behauptungen wirklich ; wie das Gesetz es festlegt, schließlich damn führen, daß der Staat frei den Nach gefüh ju Ungunsten des Staaies und zu Gunsten der betreffenden Kommunen semztes egibt fich daß den höchsten Beittgg gerade die Stäbte zn die auzländischen Arbeiter nt ehren le rz. nicht leugnen; daß die Abettzstell, für welche. der Lrbeiter dervnllchtet ift

; z utreffen, dann würden meine politischen Freunde anstandslos der I immer weniger und schließlich fast gar nichts mehr von den Städten kaff g, Neu egelung n n Dieser Nachweis ist aber so verschoben, den eine Neuordnung des Verhältnisses angezeigt bezahlen haben werden, die schon den höchsten Prozentsatz der Ein wir mit der gesteigerten Volkzschuiblldung und den gesfeigerten benz? eber sih verrfinre, will than ĩ enthalten.

zu ken Kosten der Poltzeiverwaltung zu erwarten hat. (Widerspruch wein g' chtachteng bisher wenigstens einwandfrei nicht geführt worden. erscheint. Ginen sicheren, matbematischen Regulator wird man ja ommensteuerbelastung ju tragen haben, nämlich Posen 30 3 vr, verhäͤltaisfen mmer weniger Leute für die nicht immer appetitlichen Die Lgegitimatlonetarte bei den Freisinnigen.) Der 164 ist uns erst vor kurjem zugegangen, und wir haben ihn nicht ausfindig machen können, der . wird dabei y 2 Kopf, Danzig 201 3 und Königsberg 222 J. Die Kommisston und niedrigen landwirtschaftlichen Arbeiten bekommen. Wir find daher darf nur hei oronungsmãßer Wb sung des Arheitewnertrages

Meine Herren, es kommt jum Nachteil des Staates ferner in nicht im einzelnen prüfen können; wir müssen uns dag selbst. Rolle ,. aber der von der Vor 2 ke ne,. i i muß nach dieser Richtung auszugleichen suchen jwischen der Ver⸗ von Jahr ju Jahr mehr auf die ausländischen Arbeiter angewiesen. auf eine andere Arbeitastelle umgeschrie ben werden. Der Beñtz einer

. . g verständlich vorbehalten. Jedenfalls ist das uns vorgelegte Material immerhin vorzuzieben, weil er den atsächlichen Verhältn 2 H et na gegenüber dem Staat und der Leistungsfähigkeit. Der Aber Aufgabe deg Staates ift ea, diefe Verhältniff- mögli hit zweg⸗- solchen Legitimatton it an, D mmm, na ;

Betracht, daß die Einwohnerzahl ja nur nach den öffentlichen Volkg— an sich nicht genügend; dies ergibt sich . B aus den angeführten mehr Rechnung trägt, indem nur verteilt werden soll, was ijat— heinister sprach von ausgleichender Gerechtigkeit, aber es ist unerträg. mäßig zu regeln. Meine Freunde meinen, daß man die Raßtegeln 4 ; , mene, r,, Antritt der zählungen alle fünf Jahre festgestellt wird, sodaß der Staat im vlerten, Vergleichen der einzelnen Slädte. Wie kann man z. B. eine sächlich ausgegeben worden ist. Wenn Kollege Schroeder meint, die lich, wenn eine Stadt Jahr für Jahr bor der Frage stände, daß von gegen den Kontraktbruch nicht gegen die Arbeiter selbst richten Arbeit, der Mangel derselben hat unnachsichtlich Auswetsung zur Folge. dritten, zweiten Jahre schon nicht mehr nach Maßgabe der Einwohner⸗ Stadt wie Cassel mit den Industrieorten Barmen und Grefeld ver Verteilung des Soll“ sei begbsichtigt, so scheint mir . einem von ihr nicht zu ermessenden Kostenbeitrage für die Polizei die darf. Das könnte ju internationalen Gegenmaßregeln führen, Die Ausweisung bedeutet sowohl für die Arbeiter wie auch für die ö n, , . gleichen, wie kann man Magdeburg und Essen miteinander ver⸗ Motiven doch den endgültigen Maßstab die Verteilung des . I zu Höhe ihrer , df abhinge. Lieber würden die Städte und es könnte vom Heimattstaat der Jugang in Uunfer Arbeitgeber, die Arbeiter ohne Legitimationakarte annehmen eine recht zahl auf seine Kosten kommt. n Hier ist eine Gleichartigkeit in keiner Weise vorhanden. bilden. Der Regierungsvertreter nickt mir zu. Damit ist die irr⸗ einen, wenn auch höheren, so doch festen Beitrag zahlen. Land den Arbeitern ganz derboten werden. G3 müffen aber die empfindliche Strafe, für letztere deshalb er, fi 'n =. allermelste

Ge ist endlich zu beachten, daß das Oberverwaltungsgericht in Föeineg Grachteng hinken die Vergleiche überall. Ich glaube, daß tümliche Ännahtne beg Kollegen Schroeder ausgerdumt. Für Darauf wird die Debatte geschlossen. Arbeiter mit Legitimarionspapieren versehen fein, und die Arbentgeber gallen die Racktranvorttosten sahlen miüff well fe arhbern s üfsen, und weil sie außerdem

. s, wo es mögli ewesen ist, ein, die Behauptung der Begründung unrichtig ist, daß die Staͤdte mit wünschengwert halte auch ich es, daß die Regierung mit der Stadt ; foslten nur Leute i 53 verschiedenen Punkten des Gesetze es möglich gewesen ist, staatlicher Pollzeiberwaltung im großen und ganzen bill er weg. CGafsel wegen der Ablösung des der Sladt zustehenden Rechtes erst Abg. Klau sener 9 nur Geschäftzrd'ung, daß Bei dem Antritt der Arbett nähe er Mr, da? inländische Leglti, dadurch, daß die Arbeiter ausgewiesen werden, ihre Arbeiter

gälen bat, um gegen den Figl und zu Gunsten der Stadt in ent die Städte mit eigener Polizeiberwaltung. Eg wäre einmal verhandelte. Der Entwurf bringt nun eine wesentliche ihm, durch, den Schluß die Möglichkeit gLnompien sel, eincn ab mationgpapier an den Arbeitgeber abgeben. Wir wün

scheiden. Die Folge davon ist gewesen, daß der Staat durch das n 9 peilen gt die tai ent . pere n Halten die Veuerung, indem er von den Städten * statt des bisberigen i der lehnenden Standpunkt gegenũber der Vorlage zu begründen. a . Bestimmungen n! K 22 . . . . , Verhältnis von 1:3 augenblicklich schon ganz erheblich mehr belastet Föhere Koffen aufwenden müssen, dies nicht deshalb ' lun müssen. weil. FKosten des Staates fordert. Ob diese mehr der Gerechtigkeit ent ˖ Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern Kontraktbruch verleiten, aber mit geringen Geldsfrafen wird man nicht urchsüht ang des Legitimationgzwangeg ganz erheblicher Vorarbeiten prechen, muß ich vorläufig dahingestellt sein lassen. Es wird schwer überwiesen. auskommen, sondern man wird die schärfsten wirtschaftlichen Strafen bedarf. Es ist dazu vor allem notwendig ein dichtes Netz von

st. ie Folge ist er gewesen, daß die Städte mit eigener Polizei sie ihre Beamten besser und angemessener bezahlen als der Staat. en, mi ; ö . . ist. Die Folge ist ferner gewel . n. Es ist schon seit Jahren darüber geklagt worden, daß der Staat seine i hier eine richtige Grenje zu zieben, und wir können ung ja Es fol en die Interpellation en der Abgg. von Pappen 4nkhenden, indem man, guch wenn ein Arbeitgeber doloserweife Legitimationgämtern an der ganzen östlichen und südöstlichen Grenze.

verwaltung mehr als das Doppelte aufbringen als die Städte mit 2 n, mg,. ö dem ist es d darüber in der Kommission unterhalten. Auch die Frage, daß die ; , k ne Leaitimati f ar ?

staatlicher Polüteiverwaltung. Hierin liegt eine Ungerechtigkeit, die 2 n ,, n el ler e Gemeinden w. kostspielige Bauten zur Last legen würde, heim (kon) u. Gen⸗ ; 9 , e n , , . we , n. 2 . . . ö wa 3. . her wr,

von den Städten, die die eigene Fürsorge für die Polizeipverwaltung der Polizeikosten gerechtfertigt ist. Es wird das in der Tommission zerstreut sich, wenn man bedenkt, daß wir ja die Kontrolle darüber 2. Welche Anordnungen gedenkt die Königliche Staatgregierung müffen zielbewußt und energisch, aber auch mit der notizen Jen war, junächst mal durch pra ; sche Versuche Erfahrungen zu sammeln. haben. Dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kommission von zu treffen, um, den überbandnehmenden Recht sverletz ungen sicht auf die ausländischen dn durchgeführt werden. Ben der Es mußten Erfahrungen darüber gesammelt werden, welche Form und

ů en müssen, schwer empfunden wird. Die Königliche Staatz. näher zu prüfen sein. Ich möchte nur auf den eigentümlichen Satz age n g. ; l . ; , , e. gesehen, einen e e einen in der Begründung hinweisen, wonach die beinahe 5 Millionen, die 21 Mitgliedern schließe ich mich an. ͤ . . rn ,, , Ginbalt zu tun 2. linken Seite des Hauses ist mir gesagt worden, wir follten unsere Inbalt die Karten haben sollten, über die Art der Ausfertigung, über , weg. das Hesetz mehr bringen soll, für die rheinisch westfälischen Industrie⸗ Abg. Dr. Rewoldt (frelkons.): Auch meine politischen Freunde ze Welche gesetzlichen Maßregeln, eabsichtigt die Königliche rette? beter bezahlen und bebandeln, dann würden si: niht die Regifterführung, Über die Orte, an denen solche Legitimatlong—

leichter zu ermittelnden und einen möglichst feststehenden Verteilungs⸗ bezirke berwendet werden sollen. Mit anderen Worten: es sollen die sind der Ansicht, daß in einer Kommission alle etwaigen Bedenken be⸗ Staatsregierung gegen den Kontrakthruch in rderrz“ sortlaufen; aber mit solchen Mitteln hält man den Ssteu-vpäer nicht ; dus l gemachten Vorlage zu finden unter Ausscheidu Städte a die ländlichen Industrie⸗ züglich der Vorlage eingehend geprüft werden sollen. Zu diesen derhältnissen. : f, vielmehr werden alle Wohl fahrten r . ämter eingerichtet werden mußten, da sie so gelegen sein müssen, daß modus in der Ihnen gemackten Vorlage zu finden ur hein gingen Stäͤßt, Pillen mehr benihlen, um zie ländischen Rrndurie siglich und der —— 33 Boecker⸗Neuhaldensleben (freikons) u. Gen.: . . . der, der Strom der Arbeiter auch wirklich abgefangen wird, und über die

es s ü e Fi zahl. Wir kreise von Rheinland und Westfalen in ihren Polizeikosten ju Bedenken gehört für uns junächst das, ob es berechtigt ist, daß die r oder sogar mißbraucht. berbaupt nie * e, , , . . aer, . 1 r, ,. 2 Ich habe schon 19 gegen einige wesentliche VBestim. Städte mit Königlicher Poltteiberwaltung dadurch um so viel besser Beabsichtigt die Königliche Staatgregierung, durch schleunige mand mehr . Arbeiter; er wäre verloren. Aus dem r Befetzung dieser Legitimationgämter mit den nötigen Beamten, um laben. mn ee n m Da. ; mungen des Entwurfs Bedenken geltend zu machen. Es ist mir gestellt werden als die anderen Städte mit kommunaler Polizei- gesetzgeberische und im Verwaltung wege zu treffende Maßregeln heutigen Verhältniffe heraus muß jeder seine Arbeiter zuf bear del n. die Arbeit ohne Aufenthalt durchführen zu können. Dlese Vorarbeiten enlstehenden unmittelbaten Kosten der Polizeiverwaltung. Die Kosten zunächst jweiselhaft, ob die vorgeschlagene Quotisierung an sich zweck- berwaltung. Liegt ein solches Mißberhälinis vor, so muß es das Ueberhandnehmen des Kon tr aktbruchegs ausländischer uswüchse gibt es auch in der Industrie, j. B. in der Mäntellndustrie, sind nun in den letzten Jahren D * sind jedes Jahr durch den Staatshaushaltsetat festgestellt. Man muß mäßig ist. Ich kann nicht finden, daß damit ein richtiger Maßstab' gehoben werden; es muß Prinzip sein, daß die Städte mit König⸗ landwirtschaftlicher Arbeiter zu berhindern?“ und für Auswächse ist der Staatganwalt da. Aber der Vorwurf. das 6 en jur. Durchführung. gekommen, sich also fragen: was würde die betreffende Stadt aufzubringen haben, gefunden wird. Die Quotisierung der Polizeikosten bringt welter licher Polizei entsprechend herangezogen werden. Die Befürchtung, Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und die Landwirtschaft ihre Arbeiter schlecht behandest und schlecht nter! und jwar dadurch, daß die sogenannte Feldarbeiter zentrale, ein 3 ; nicht unerhebliche Unbequemlichkeiten bei der Aufstellung des städtischen daß die Städte durch die Quotisterung von * der Kosten zuviel Neukirch sfreitons den d Interpellati ; bringt., trifft in der Allgemeinbeit beute nicht mebr zu. Wir doffen, Jastitut, in dem sich eine größere Anjahl gemeinnũtzig er wenn keine staatliche Verwaltung da wäre, sondern wenn sie selber uem 9 Ie, icht werden diese Interpellationen gemeinsam ̃ 8 . 3 . ö . . Daushalts mit sich. Für die Polizeikosten zoll maßgebend sein der bezahlen könnten, ist unbegründet; diese Kostenfestsetzung geschleht vor⸗ zur Beratung geste ll daß die Regierung bald bersuchte, durch Regelung des Legstimartong. Ardeltsnachweise, spejlell auch die Arbeitznachwelse der Land- für die Poltzellosten einsutreten hätte. Wenn man das vergleicht, so Haushalt des Staateßz, aber bei der Aufstellung des städtischen behaltlich der Prüfung der tatsächlich erwachsenden Kosten durch die ĩ weseng der Ausländer Abhüse en schaffen. ,

ergibt sich ein Verhältnis von 26:15. Auf diese Quote hat der Ge. Haughaits ist der Staatshaushalt meistenteils noch nicht bekannt. Oberrechnungs kammer. Der bie herige Status der Kostenberechnung ur Begründung der ersteren nimmt das Wort der setzentwurf in 5 1 den Anteil * Stadt mit staatlicher Polizei- 8 ergeben sich für die Städte finanzielle Schwierigkeiten. Für nach der Kopfjahl war ein schwantender, wo hingegen der jetz; vor⸗ rn don Pappenheim (kons.): Wir wollen die in den Inter⸗ Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten don Verfügung gestellt hat und die nötigen Einrichtungen getroffen

. s estar le & Pol zei f maßgebend sein das Auggabesoll geschlagene auf Grund der talsächlichen Kosten ein gerechterer und zu pellationen angegebenen Mißstände zur Besprechung brin en, um ju Arnim: bat. Sie hat schon im Vorjahr an der remmaltung unmnitte ben , . Gelgmttosten sestgesetzt Meine ö . 896 en ,,, ir der 6 9e gh, 6 I. Daß der Vertrag mit 6a nach jahrzehntelangem erfahren, ob . taßregeln pri n md mn zer hin Arnim: ö. . Teil der . Gren je . * wirre rere, n=. 2 Derren, das ist ja eiwas mehr als das bisherige Verhältnis von 1:3. Ee Staates sind zahlreiche Stellen, 3. B. Schutzmannsstellen, nicht Bestehen einer Reviston unterzogen wird, kann doch als keine Un⸗ Natur dagegen von der Regierung geplant sind. Gg sind durchaus Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung erkennt die Be= hat im Lauf diseg Jahreg ihre Orga nisan Es ist weniger als das Verhältnis von halb und halb, welche besetzt, aber in das Ausgabesoll des Staates eingestellt, und wenn gerechtigkeit angesehen werden. ö nicht etwa nur einzelne Gebiete von diesen Mißständen berührt; schwerden über die Zunahme deg Kontraktbruchs als durchaus gerecht a , ü., nres, ore Drganssatton auf die De oft liche eine Vorlage der Königlichen Staattregierung um das Ende der später die Kosten lh fn sind. so müssen die Städte Geheimer Oberregierunggrgt Dr. Mau bach; Zu den darüber die schlimmsten und schwerften , des bestehenden Rechts fertigt an. Besonderg der Kuntwulibruch der landwwirtscefelicen . . * . un 62 —— 6 e bat im vorigen schon Zebhn⸗

48 üigberi Imi Ls bezahlen auch von den Autzgaben, die der Staat nicht gebabt hat. laut gewordenen Bedenken, daß die Städte durch die im Gtatssahr durch auglaändische Arbeiter haben sowohl im Osten wie r ĩ 80 er Jahre in Aussicht genommen hatte. Das bisherige Verhältnis von 2 6 nn. 9 Stddte haben nirgends mitzureden, vorher zu erfolgende Festsetzung der Quote von 2. der Gesamtkosten im. Westen ereignet, besonderg natürlich da, wo . Zusammen⸗ Wanderarbeiter ist ju einer Grscheinung geworden, die nicht aur die tausende von Arbeitern wit selchen Se ne en, ne. 1

133 wüde den Staat schädigen, das Verhältnis von halb zu halb würde d ur bezahlen. Die Quote von 49 00 wird entschieden geschädigt werden könnten, hat bereit der Abgeorbnete Rewoldt ganz strömungen solcher Arbeiter stattfinden, in den Gegenden der In. Landwirtschaft im bächsten Maße schädigt, sondern auch geradern eine ne. .

vielleicht den Städten nicht vorteilhaft sein. Das Ihnen vorgeschlagene ö. ke an, , . 166 hat 2 ker e i. 9 . n 989 3 ef in n. l. , . . ern 74 * daß 2 vollständige Rechtlosigkeit herbeigeführt bat und dag Gefühl für 2 2 rr q . ; Bei⸗ ; ü ein, w wird, e Kosten desinitiv erst angerechnet werden, t 1 eingerissen ist, daß kaum noch von einer person⸗ r ; melt achdem n

Veihältnis von *ss zu 's scleint aber nach all den umfänglichen Bei, für zu hoch befunden. Es wird ju prüfen sein, unter welchen Vor rd, un He, lich des Vertrages mit der lichen Sicherheit auf ösfentiicher Straße die Rede sein 2 Dm Pflicht, für Treu und Glauben bei den Arbeitern auf das allerernsteste die Landwirtschafte kammern, ih lt dee, berge, e, 2.

je w gsetzungen überhaupt eine staatliche Polizeiverwaltung einzurichten QOberrechnungékammer geprüft hat. lagen, die wir Ihnen ju der Vorlage gemacht haben, als dem Recht . se men ffen he t iu , Perf. werden. Vielleicht Stadt i habe ich mitzutellen, daß die Regierung sich vorher sehr Westen befonders kann sich kaum noch eine Vame auf der Sträße gefährdet. erllärt baben, hat die Xönigliche Staatzregierung beschlossen, am

und der Billigleit entsprechend. könnten vorher die Organe der Pollzeiverwaltung gehört werden oder wohl mlt der Siadt Cassel in Verbindung gesetzt hatte, und 81 Grund kön lassen, weil sie überall den schwersten Heiästigungen, ja sogur Die Interpellation des Herrn Abg. von Pappenbeln un ter scheidet ĩ̃ . im el . ĩ di dert efähr drei ngriffen auggesetzt sein würde. Bie schw. b ö . ̃ 1. Februar 1908 den Leglttmatlongmwang einzufübren. Dieser Legiti= Ich bitte Sie, diese Vorlage, auf die im einzelnen wohl nur in sogar ihre Zustimmung festgesetzt werden. Vielleicht sollte der Staat diefer Verhandlungen . ö . auf die geforderten ungefäh 9 setzt sein würde e schwersten i rechen, Lust sich von der deg Herrn Abg. Boecker dadurch, daß sie sich auf alle mationgiwang ist vorlaufig beschränkt auf die öslliche und sũdõstliche

ũ w isse Zwelge d ijelverwaltung übernehmen; er könnte Millionen zuftande gekommen morde, Sittlichkeiigverhbrechen, Noheitg. und CGiqgentumgverbrechen, find ; ie. e ü. , m , auszunehmen 7 1 in . het , der Sicherhestspolijei be. Abg. Cafsel gt Volksp. : Wenn auch . werden muß, in großer Zahl zu fonstatleren. Leider ist sogar eine Steigerung bieser Arbeiter, also auch auf die industriellen. erstreckt eährend die Jater · Grenze, weil dort nur die nötigen Draantsattonen getroffen sind. Der Er und mit Ihrer Zustimmung z ehen. e r Unter keinen Umständen könnte ich elne Unterscheidung daß die Städte mit Königlicher Polizelperwaltung Kossen tragen ni e; Hästande festiustellen, die nn den beden llchsten Bel ürchtnngen! Kula vellation Boecker fich auf die aut andischen laudn int schaftlichen Wander · folg aber dũrfte dadurch kaum beelatrã vtizt werden, well liber diese Grenze

Abg. von Treskew (kons): Das jetzt geltende Gesetz ist 1892 swischen Tagesg. und Nachtwachtbienst zugeben. Im Gesetz von 1503 fo muß anderseits doch auch bedacht e n, daß die Königliche 4 muß, wenn nicht eingeschritten wird. Die Veranlassung liegt arbelter beschränkt. die meisten landwtrisqhaftliche 1 o 1 j ; ů ? ' t. Erwähneng⸗ der Schwierigkeit ĩ ichen Arbeiter kommen. Zu Anfang wird die erst nach langjährigen Perhandlüngen zustande gekommen, und ez mag, hieß es: 'inschliehlich der Kosten für dag Nachtwachtwesen, und Polizei einen Cingriff in die Selbstwerwalung, bedeute 3. hne r. ö . e * 1 3 e m . a . . Was nun lunchst die lndʒstehellãg Ardetter arlauat. le aaseusteten, nn. dieser Man ö n die Grschnm . n

6 k 1Iha das m in das G ĩ hineln, Es heißt, in West⸗ wert ist, daß diese Städte 17 00 für Pensionen der beamten ustellen irn 9 . ah cg e lch e . ö n ne, . 96 der . eddenn, twachtdlenst nicht müller, an din Stant il zählen haben, wo hingegen bei en Ver sind kaum gt worden. Eg sst ge je er, dal eine Person die die a, wie Sie wissen, der Neichagewẽerbeerda lng; die gange Augelegen· wird dadurch beeinträchtigt werden, daß man jwelfellog anfangs alt

Gründen, welche d linist ührte, wird aber das 8 nehmen, aber gerade die Verhältnisse im rheinisch⸗westfälischen rechnungen zwischen dem Reich und Preußen datz Reich nur 1000 zablt. derschledene Pässe auf drei verschledene Hamen imit dre verschiedenen heilt ist deshalb Relchasache. (Abg. von Papen ben: Lach Pelbheikacke) der Ma JG milde wird vorgeben müssen. (h n , . ed n , i Industriebezirk lassen dies als geboten erschelinen. Ferner müssen wir Es ist auch zwesfelhaft, ob bei der Berechnung der Kosten überall Atergangaben gehabt hat. Vie Leute sind auch heute hier, morgen da. Poltzellich nicht, aber gesetzaeberllch, sewelt es sich um D ditte oe. nicht ju erschtecken; , . 261

̃ äall f berverwaltungggeri . in das Gesegz bineinbrin gen; die nur wirksich? Pollseikosten zu Grunde gelegte sind; es fragt fich Die Folge ist, daß elne Unmasse der schwensten Verbrechen une ö ; J

k n a, 1 z 2 ae ö n . . den , eglerungspräfidenten, 3 2 nicht gerade bei den Städten mit eigener enn straft bleibt, und gerade die Richtbestrafunk gibt wlcder Heranlassunl wegen Kontrakibruchs handelt, die ka dem lwelem Tarl der Jrter. arldlich seln, well elne ganme Anzjabl aualändischer Ackener e de Gesetz Beabsichtigteè nichl mehr voll erreicht wird. Größere Be. Oberpräsidenten und Minister ist nicht richtig, denn der Staat kann verwaltung ganz andere Kosten zu den pol zeil ichen hinzugerechnet hat. zu neuen Verbrechen. Vie Fönlgliche ian n n soll, wie man vellation von appenhelm angeregt it, Ct e Micha lache. Iz de ersten Zeit die Grenz imter umgeben werden und nachtene nh deutung aber wohnt dem Umsiande bei, daß dag System der Auf. nicht Richter in eigener Sache sein. ri wünsche ich, daß der ! Anderseits haben die Städte mit Königlicher Polijelverwaltung sehr gehört hat, die Absicht haben, die aucländischen! Aucwelt= schtänke mich deshalb auf die landwbetschaftkichen Mrbelter end benenne l lerittalert werden. ker eine Legitimation wird überall geßerdern