D . Zweite Beilage eren, zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
.
Westliche Kundfahrt.
— — ——
Boulogne
an
ö
— — — —— Samburg ab
—
Bremerhaven Lüderitz bucht
ab
das Palmas Swakopmund
ab .
an an ; an ab
—
1908 Donnerstag
13. 5
4
Berlin, Dienstag, den 17. Dezember
1908 Mittwoch
15. Jan.
1908 Donner tag
16. Jan.
6. Febr. ; . ö Ren- ; . . ; . ; ; ; . ; 27. . — ö. d 2. * . . 5 hr. . br. 1 Mä . 3 2. ien, 7 159. ö Mãẽ zi ; 22 2 3. Mär 25 lar. 25. ; ; — 15. April 16.
6. Mai * 27. Mat 23. 17. Juni 18.
8. Juli 9. 29. Juli 30. 19. Aug. 20. K 35 1. I6.
Sept. 1. 5 21. Okt. 22. ö
11. Nov. 12. 2. Dez. 3. Dez.
1909 13. Jan.
1908 Dienstag
1908
Sonntag .
Sonntag
1908 Sonntag
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualitat gering mittel
Gezahlter Preis für 1 Doppeljentner
höchster höchster niedrigster M6 Al
1908 Mittwoch
Febr. März
Außerdem wurden am Markttage 6 . ani,
ng r r
Schãtzun 83
Doppelsentner (Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
gut Verkaufs.
wert
Verkaufte Menge Doppelzentner
zentner 460
höchster 6
niedrigster S6.
niedrigster Mt.
6
Weizen. 22, 00
21, 80 21,40 21,70 21, 60 25,80 20, 60
22, 00 21,17 — 22.00 21,40 ö 22, 90 21,70 21.60 23.80 20,60
21,20 21,80 2060 21,40 23,40 19.60
Golday 1 , . 1 . 20.00 osen.. ö . 22, 00 strowo. ö w 20,90
Breslau. 18,90
; 21 io Strehlen 1. ih ; 19 50
zo. 45 60 5 Il. 46 3, 16 1 8 2136 2136 13 So 5
Nernen (enthülster Spelz. Dinkel, Fesen).
21,10 20,72 20, 80 2l, bo
20 50
23/40 30 11
1974
Sch Löwenberg i. Sch 21,20 , 23.20 1 . 1 Geislingen...
21. Dez. 1909
17. Dez. 11. Jan.
18. Dei. 22. Dez.
21,40
20,72 21,41 21,63
East London ab
Delagoa Bay ab
Babenhausen
Mikindan Illertissen. Aalen.
ab ö ab ö. Gelglingen 1908 1908 1908 190 . Montag Donnerstag Sonnabend .
Marz t 5. 7. Ma ĩ . . 29. Mr 26 25. M 25 . . . Apr 165. Aprik I8. pri i . hh ö. 3 ĩ 2. 1 H . 3. He r . . K . h ; 25. Rai 25. Mat 25. 36. ö ö ö ö . 3 i gn is, n, n i5. 26. . 1. Jug. 7. Aug. 3. Aug. 4. Aug. . 4. ö . . 4 . ö 4. , . Aug. gug. Aug. I5. Jug. I7 Aug 20. ) 36 ö. e , d ger r G, , Gt, ', d. M 5 . 26. S 25. Scht. . z. . 3 6 . ᷓ 5 Stt. 19. Sch 1
. ĩ - ; . ö ⸗ 9. Nov.
30. Nov. 21. Dez. ö 1909 ;
1I. Jan. 11. Jan. 1. Febr. 1. Febr.
Port Clijabeth Mozambique
ab
Zanzibar eh 21,10
20,20 20, 60 21.40
20 00 13 6
an 19 655
an
an
1908 Sonnabend Sonntag
Ib. 16. Febr. 7. 8. Mär; 28. 29. Ma 18. 19.
3. ĩ 10. 30.
1908 1908
Dienstag .
Sonnabend
18. Febr. 22. Febr 10. März — z . 31. Ma . 6,
1908 Freitag
1908 Sonnabend
1903 Montag
29. Febr. 2. 3
18,90
18, 00 19,83
Goldapvp.. 18,00
osen.. — — strowo . 19, 10 19,20 ö ; 19, 10 1950 , ö z Strehlen i. Schl.. K 19,50 19.50 19,50 Grünberg i. Schl.. ĩ ö ; — — ö ö = Löwenberg i. Schl.. 19, 80 19,80
20, 00 20, 90 20,00 198,33
Oppeln * 2. 8 * ö,, 15 779 18 6 1826 18 56 18. d 1806
, Riedlingen. 19, 00 1900
6 13590 15,20 15,70 1790 16, 90 . 17,00 16,00 . .
1750 1700 17,90 19160
19,50 1940 19,24
13,50 1480 15 40 17,50 16,90 16,00 17.50 1709 19,60 19,20
Goldap 1 2 1 . . 2 * 2 1 2 2. 13,50 ,, kJ ö Breglau 2. * 1 1 . 2 1 1 1 . 1 . J n , R n, Grünberg i. Schl. w Löwenberg i. Schl. . Braugerste
Oppeln. ö ,,, Riedlingen... ; .
— 2
14,00 15,00
16 90
1700 16,80
18830
Kilindini 13,60 2. 12.
13,50 — 16,13 13. 12. 16,30 . . . J .
1b 66 — ; 1556 16, 50 13. 12. 16 d . .
g. 12.
14,90 14. 12.
1660 Aalen. 17,10 17,50 9. 12. 37 9. 12. ö
,, 1750 1710 1586 1666
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnlttspreig wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Bagamojo ab
Daressalam an
1908 Sonnabend
13,50
15,20 15,10 15,50 15,80 1490 16,50
Zanzibar
13,20 16,00 15,00 14,20 15,00
1480 16, 1d
* 2
n ab w
Strehlen i. Schl. . Grunberg i Schl.. Löwenberg i. Schl. . / Nö
1908 Donnerstag
1908 Sonnabend
1908
Sonnabend .
Sonntag
1908 Sonntag
1908 Sonntag
1908 Sonntag
1908 Montag 3 D, m . 2. ;
. J. 7 2 z * * 9. is. 15. 9 0. 10. 16. Il. 31. 31. 31. 1 . 3 21. Juni 23. 3. 12. 10 15. J. Jul 1 3. 2 . . 2 3. Aug. 3. Aug. 3. l 3
‚ 23. 23. 24. ; . . Aug. Aug. Berlin, den 17. Dezember 1907.
1908 Sonntag
9 1735
17,92
Kaiserliches Statistisches Amt.
13.
13. S
13. S
14. S
Berlin
Marseille
an
an
Vlissingen
an
§ Bremerhaven
ab
Samburg
Sonnabend
21. 11.
2. 23. 13.
4. 25. 15. A
1908 reitag m.
1908 Donnerstag
26. 16. 7. 28. 18. 9. 30.
1908 Freitag
Sonntag
29. 19. 10. 31. 21. 12.
2. 23. 13.
1908
2. 25. 14. M 2 3 16. 5. 27. 15.
Donnerstag
1908 Donnergta
2. 23. 14.
0
1908 Montag
6. 27 18. M 25 3 36.
33
1908 Dienstag
7. April 28. April 19. Mat unt unt
21. Juli
1908 Mittwoch
17. Fehr. 10 März
April Ap il Mai
Zwischen Mojambique und Beira bejw. Die Daten werden nach Möglich
Der Haf zwischen Beir keit innegehalten
5 Diese Häfen werden nur bei genügen on Tanger wird in belden Richtungen bei genüge und Mojambique findet in der Regel vor Chinde—, werden, jedoch sind in den Zwischenstatlonen klein Die mit einem Kreun (f) versehenen Rubrlske
der Veranlassung angelaufen.
gender Veranlassung für Post und Barre nur für Post un ere Verschiebungen in den Ankunftt⸗ n bedeuten die Daten der Anschlußdampfer.
d Passagler
Passagiere angelaufen.
ein Anschluß an einen Küstendam und Abganggzeiten zulässig,
fer nach bejw. von Chinde statt. je nach dem Verlauf der Relse.
van der Borght.
*
oloniales.
Im „Deutschen Kolonialblatt“ ist jetzt die am 1. Ottober 1907 in Kraft getretene Verordnung des Gouverneurs von Deut sch⸗ Südwestafrika, betreffend Maßregeln zur Kontrolle der Gingeborenen, vom 18. August d. J. jum Abdruck gelangt, deren wichtlgste Bestimmungen seinerzeit bereits mitgeteilt wurden. Ihr Wortlaut ist folgender: ;
5§ 1. Eingeborene können nur mit Genehmigung des Gouverneurs Rechte oder Berechtigungen an Grundstücken erwerben. - Sz 2. Den Gingeborenen ist das Palten von Reittleren oder Großvieh nur mit Genehmigung des Gouverneurs gestattet. Diese Vorschrift findet leine Anwendung auf die Bastards von Rehoboth, insoweit sie im Distrikt Rehoboth wohnen und ihr Vieh haben. — 5 3. Die Ein— gern werden in ein von der Aufsichtsbehörde für Eingeborene vgl. 5 65) geführtes Eingeborenenreglster elngetragen. Sie haben den ju diesem Jweck ergehenden Anordnungen der Aufsichtsbehörde Folge ju leisten. — 54. Gingeborene, die herumstreichen, können, wenn sie ohne nachwelgbaren Unterhalt sind, als Landstreicher bestraft werden. — 5 5. Namens des Gouverneurs wird bis zur Ernennung besonderer Gingeborenenkommissare die Dberaufsicht über die Werften und die Lebengverhältnisse der Cingeborenen von dem zu—⸗ ständigen Bezirksamtmann ef, der sich dabei unter seiner eigenen Verantwortung der Mitwirkung der ihm unterstehenden Distriktechefe und Stationgleiter bedient. In selbständigen Distrikten tritt an die Stelle des Benirksamtmanng der Distriktschef. — F 6. Von der Errichtung einer Werft auf einem Grundstück, das vom Eigentümer oder sonst Berechtigten bewohnt oder unter Bewirtschaftung ge⸗ nommen ist, hat dieser unter Angabe der Zahl der in der Werft wohnenden eingeborenen Familien oder Einzel- personen der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anzeige ju machen. — 57. Mehr als zehn men,, e Familien oder einzelnen ein. geborenen Arbeitern darf das 6 auf einem solchen Grundstück 16 gestattet werden. Eine Ueberschreitung dieser Zahl ist nur mit u di
mmung der Aufsichtsbehörde zulässig. Die Zustimmung kann an dingungen oder Auflagen geknüpft werden. — Bezüglich der außerhalb bewohnter und bewirtschafteter Grundstücke lebenden Gin⸗ geborenen bestimmt die Aufsichtebehörde den Ort der Niederlassung und die Zahl der Familien, die dort zusammenwohnen dürfen. erunter fallen insbesondere die in der Nähe von größeren schaften errichteten Werften. Es bleibt der Aufsichtsbehörde äberlassen, für größere Drtschaften ihres Benirks oder Dstriktz Bestimmungen zu treffen, wonach sich die dort 132 Einge⸗ borenen in der Zelt zwischen H Ur Abendg und 4 Uhr Morgen auf
ihrer Werft zu befinden haben. — 5 9. Die Aufsichtsbehörde hat die Verwaltungstätigkeit der mit der örtlichen Aufsicht über die Werften betrauten Personen (z 10 ff.) zu überwachen und insbesondere die im allgemeinen Interesse liegenden Anordnungen zur Regelung der Arbeitsverhältnisse, zur Herbeiführung eines guten Gesundheitszustandes und zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Eingeborenen zu erlassen. 10. Die örtliche Aufsicht über Eingeborenenwerften die sich auf Regierungeland und solchem Land besinden, das noch nicht vom Eigentümer oder sonst Berechtigten bewohnt oder unter Bewirtschaftung genommen ist, wird von den 1 der Aufsichts⸗˖ behörde ausgeübt. — §11. Die örtliche Aufsicht Über andere Werften arne, ist Sache des auf dem Grundstücke ansässigen Dienst⸗ errn der Eingeborenen oder dessen Stellvertreterz. — 5 12. Der⸗ jenige, dem die örtliche Aufsicht über eine Privatwerft obliegt, hat für den Gefundheltszustand und für die Aufrechterhaltung der Drdnung auf der Werft sowie für die Beobachtung der Vorschristen dieser Ver⸗ ordnung durch die Eingeborenen Sorge zu tragen. Er hat ein ge⸗ nauegß Verjeichnigs der seiner Aufsicht unterstellten Ein⸗ geborenenbehausungen zu führen und darin die Namen und Beschäftigungen der Bewohner und die Nummern ihrer Paß⸗ marken anzugeben. — 13. Die mit der Werftaufsicht be⸗ traute Perfon soll sich im Verkehre mit den Bewohnern der ihm unterstellten Werst in der Regel der Vermittlung eines Vor- mannes bedienen, den er aus der Zahl der Eingeborenen ernennt und der für das Verhalten der Werft berantwortlich zu machen ist. Bei der Bestellung des eingeborenen Vormannes sollen tunlichst die Wünsche der ihm zu unterstellenden Eingeborenen berücksichtigt werden. — F514. Die Aufsichtsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, die Verhältnisse der Eingeborenen einer Privatwerft in gewissen Zeit ⸗ abständen einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Miß—⸗ stände abzustellen. Sie hat ferner die Richtigkeit der durch 5 12 an⸗ geordneten Verzeichnisse mindestens einmal , n kontrollleren und, daß dies geschehen, unter Angabe des Orts und Datums auf dem Ver eichnig ju bermerken. — 5 15. Gingeborene, die den ihnen durch e w riftin dieser Verordnung auferlegten 3 h 32 nicht nach⸗ kommen, werden nach Maßgabe der für sie geltenden Bestimmungen bestraft. — 5 16. , , . en Weißer gegen S§ 6, 7 Sa und § 12 Satz ?2 werden mit 6. bis zu 360 bestra 6
n dem glelchen Tage ergingen ferner Verordnungen deg Gouver⸗ neurs von Deutsch⸗Südwestafrika, betreffend Dienst· und Arbeit es⸗ verträge mit Eingeborenen und die Paßpflicht der Ein
geboren en dleses utz gebiets.
Nr. 50 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 11. Dezember hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — 8 Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Sterbefälle im preußischen Staat, 1. Vierteljahr 1907. — Gesetzgebung usw. Deutsches Reich. Wein. — , n Apothekergehilfen. — holera Berichtigung). (Berlin. Aerztliche Gebühren. Westaustralien.) Quarantäne. Tierseuchen im Deutschen
eich, 30. November. — Desgl. unter den Armeepferden, 19606. — Maul⸗ und Klauenseuche in der weiz. — Degsgl. in . Tierseuchen in den Niederlanden, 1906.
eitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezlrke
llenstein, Aachen; Bayer. Reg. Bezirke berbayern, Ober- franken; Elsaß Lothringen). — Vermischteg. Jahrestabellen über die Bevölkerungsvorgänge in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Ein⸗ wohnern, 1506. — (Großbritannien, Birmingham.) Gesundheltg⸗ stand 1906. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die 2 n deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — 26 in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäͤusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt und Landbenirken. — Witterung. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Oktober. — Bellage; Gerichtliche Ents ahn fg auf dem Geb iete der öffentlichen Gesundheitspflege (Heilmittel, Gffte).
Nr. 52 des Gisenbahnverordnungsblattg“, Heraug⸗ egeben im Ministerlum der öffentlichen Arbeiten, vom 12. b. M., hat genden Inhalt: Erlasse des Mintsters der öffentlichen Arbeiten: bom 7. Dejember 1907, betr. Untersuchung der auf Zechen alt Leih⸗ lessel verwendeten Lokomotiven von Privatanschlußbahnen; vom 7. Dezember 1907, 2. Ang., betr. Berechnung der Generalhosten bei Arbeiten der Werkstätten für das Verkehrtz. und Baumuseum. —
Nachrichten. — Berichtigung.
Verdingungen im Auslande.
Spa nien.
7. Januar 1908. Stadtrat von Bareelong (A
constitueional de Barcelona): Lleferung einer Straßen Voranschl
ntamiento