auf 45 3 für die folgenden Verbindungen von 2001 bis 6000 und auf 4 3 für die Verbindungen über 6000 zu belaufen hätte. Das Prinzip der Staffelung findet sein Vorbild in allen ausländischen Gebührenordnungen, die Einzelgebühren vorsehen; es empfiehlt sich als eine billige Rücksichtnahme auf Teilnehmer mit starkem Verkehr.
Endlich müßte vorbehalten bleiben, den Teilnehmern, die von einem Anschluß aus in einem Jahre mehr als 10 000 Verbindungen herstellen lassen, die Verpflichtung zur Anmeldung eines weiteren An—⸗ lieh fe aufzuerlegen. Es soll dadurch der Ueberlastung einzelner
nschlußleitungen vorgebeugt werden, sowohl im Interesse einer raschen Bedienung als zum Nutzen der anrufenden Teilnehmer, die sonst derartige Anschlüsse fast regelmäßig besetzt finden würden. Auch dieser Vorschlag entspricht dem Vorgange ausländischer Verwaltungen. Sowohl in Amerika als auch in England besteht eine solche Grenze; nur ist sie in beiden Ländern wesentlich niedriger gesteckt als hier (in England 4500, in New Jork 5700).
Der vorgeschlagene Tarif stellt sich für alle Teilnehmer, die schon jetzt Grund⸗ und Gesprächsgebühren entrichten, günstiger als der bis⸗ 3 da er ihnen Ermäßigungen von 10 66 (Herabsetzung der
rundgebühr) bis zu 30 MS (Hinzutritt des Fortfalls der 400 Pflicht- gespräche) gewährt. Eine Gebührenermäßigung erfahren ferner die jetzigen Pauschgebührentellnehmer mit nicht, besonders starkem Ver- kehr; fuͤr die Pauschgebührenteilnehmer mit hohen Gesprächszahlen tritt eine Erhöhung der Gebühren ein. Selbst wenn die Gesprächs⸗ zahl bei den . der gleiche bliebe wie bisher, würde der neue Tarif für 60,5 o/ 9 aller Teilnehmer eine Gebühren⸗ ermäßigung ergeben, während für 395 Co eine Mehrbelastung einträte. In Wirklichkelt wird jedoch die Zahl der Gespräche bei den Pausch⸗ gebührenanschlüssen eine erhebliche Verminderung erfahren und dem entsprechend der Prozentsatz der Teilnehmer, die künftig weniger zahlen werden als bisher, noch größer sein.
Eine Schätzung der Einschränkung, die der Sprechverkehr der jtzigen Pauschgebührenteilnehmer unter der Herrschaft der Grund⸗ und Gesprächsgebühren erfahren wird, ist schwer, aber notwendig, um sich über die finanzielle Tragweite des vorgeschlagenen neuen Tarifs klar zu werden. Im Jahre 1900 ist infolge der Zulassung von Anschlüssen gegen Einzelgebühren eine Reduktion der Gesprächszahl um 33 9 ein⸗ getreten. Da inzwischen die . der Pauschgebührenanschlüsse zugenommen hat, wird man mit der dr r r einer prozentual stärkeren Einschränkung rechnen müssen. Nach den bei anderer Ge⸗ legenheit gemachten Erfahrungen wird der Rückgang wahrscheinlich zwischen der Hälfte und einem Drittel der jetzigen Zahl liegen; er ist zu 40 ,½ angenommen worden. Für diese Annahme spricht ein Ver— gleich zwischen dem gegenwärtigen Fernsprechverkehr in Berlin und dem Verkehr in New Jock zu der Zeit (1902), als dort annähernd ebenso viele Anschlüsse waren wie jetzt in Berlin. New York hatte 1902 unter der Vorherrschaft des Einzelgebührensystems — neben 47333 Einzel gebührenanschlüssen bestanden aus älterer Zeit nur noch 2535 Pauschgebührenanschlüffe — täglich für jeden Anschluß im Durchschnitt 7,6 Gespräche. Es liegt auf der Hand, daß die Durch⸗ schnittszahl noch geringer gewesen wäre, wenn damals alle Pausch⸗ gebührenanschlüsse in solche gegen Einzelgebühren umgewandelt ge⸗ wesen wären. Auf Berlin werden, wenn die Gesprächszahl der n, , , , sich um 40 0ͤ½ vermindert, werktäglich im
. 6,9 Gespräche auf den Anschluß fallen.
Bei Zugrundelegung eines derartigen Rückgangs in der Ge⸗ sprächszahl der jetzigen , , , , ergibt der neue Tarif für die Postkasse eine Mehreinnahme von 1000 000 M (bei einer Gesamteinnahme aus dem Fernsprechbetriebe von 79 000 000 „). Diese Mehreinnahme kann zu einem Gebührennachlaß im Fern⸗ verkehr verwandt werden.
Um Teilnehmern, deren 8 6 von Dritten oder im Interesse von Dritten benutzt werden, die Möglichkeit zu geben, auch einen Teil der Grundgebühr auf die Mitbenutzer abzuwälzen, soll jugelassen werden, daß sie sich von den Dritten für das Gespräch im Ortsverkehr nicht nur, wie bisher, die Gesprächsgebühr von 5 , sondern einen Betrag bis zur Höhe der bei Benutzung einer öffentlichen Sprech⸗ stelle zu entrichtenden Gebühr, also bis zu 10 , erstatten lassen.
II
ernverkehr.
Bei dem Reichspostamt ist wiederholt der Antrag gestellt worden, im Sprechverkehr zwischen verschledenen Orten eine neue Gebühren- stufe von 75 3 (jetzt 1 S6) für Gespräche auf Entfernungen von 100 bis 250 km einzuführen. .
In die Zone von 100 bis 250 km fällt eine Zahl sehr wichtiger Verkehrsbeziehungen großer Handelsmittelpunkte, z. B.:
von Berlin mit Chemnitz, Dresden, Erfurt, Görlitz, Halle, Hannober, Leipzig, Liegnitz, Magdeburg, . Rostock, Stettin u. a.
von Cöln mit Cassel, . ain), Mainz, Mannheim, Metz, Münster, St. Johann⸗Saarbrücken, Trier, Wiesbaden u. a.;
von Frankfurt (Main) mit Aachen, Cassel, Cöln, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Karlsruhe, Metz, Nürnberg, St. Johann⸗Saar⸗ brücken, Straßburg, Stuttgart, Trier u. a.;
von Hamburg mit Braunschweig, Cassel, Flensburg, Hadersleben, 6 Hannover, Magdeburg, Münster, Oldenburg, Rostock,
werin u. a.
Es läßt sich nicht verkennen, daß die Spannung von 100 bis 500 km Entfernung, innerhalb deren gegenwärtig gleichmäßig die Gebühr von 1 4 gilt, groß ist; die Zwis . von 75 8 würde sich gut in den Tarif einfügen. Es ist anzunehmen, daß die Er⸗ mäßigung zum großen Teile den Kreisen von Vorteil sein würde, die durch die Abschaffung der Pauschgebühren zu stärkeren Zahlungen im Ortsverkehr werden herangezogen werden. Es wird deshalb eine entsprechende Tarifänderung vorgeschlagen.
Die Maßnahme wird unter Zugrundelegung des bisherigen Ver⸗ kehrs einen jährlichen . von 1300 000 MS mit sich bringen. Der Ausfall wird nur zum kleineren Teil durch die Mehr- einnahmen infolge des zu erwartenden Verkehre zuwachses ausgeglichen werden, da die zur Verfügung stehenden Verbindungsleitungen meist nicht mehr sehr aufnahmefähig sind. Zur Uebermittlung der weiter hinzukommenden Gespräche werden neue Leitungen gebaut und Beamte zu deren Bedienung eingestellt werden müssen.
Im allgemeinen läßt sich erwarten, daß der durch die stärkere Benutzung der vorhandenen Leitungen nicht gedeckte Teil des Ausfalls in den Mehreinnahmen aus dem Oitsverkehr seinen Ausgleich finden wird.
Gelegentlich der Einführung der Zwischenstufe von 250 km wird weiter beabsichtigt, für die Entfernung über 500 km ebenfalls Stufen von je 250 km festzusetzen, so daß also die weitere Stufenfolge auf 750, 1000, 1250 km u. s. f. steigen würde (jetzt 1000 und mehr als 1000 km). Dabei wäre der Steigerungssatz von 50 J für jede höhere Stufe über 500 km beizubehalten. Dies rechtfertigt sich aus der ungewöhnlichen Kostspieligkeit der Fernsprechverbindungsleitungen nach weit entfernten Orten, für die besonders starker und teurer Draht zu verwenden ist. .
Die sich hieraus ergebende Erhöhung der Gebühren für Fern gespräche auf mehr als 750 km Entfernung hat zur Zeit noch keine nennenswerte praktische Bedeutung, weil erst eine verschwindend kleine Zahl derartiger Sprechbeziehungen besteht. Da die geltende Gebühr die Selbstkosten der Verwaltung nicht deckt, hat dem Drängen der beteiligten Kreise auf Herstellung von leistungsfähigen Sprechver⸗ bindungen zwischen weit von einander entfernt liegenden Orten bisher die Rücksicht auf die fehlende Rentabilität entgegengestanden. Dies Beden ken würde nach der vorgesehenen Erhöhung der Gebühr wegfallen.
III.
Andere Fragen.
1) Von verschiedenen Seiten ist die Einführung des Sprechverkehrs egen Pauschgebühr im weitern Umkreise der Vermittlungsstellen, z.B. nnerhalb des Kreises, des Regierungsbezirks u. dgl., also die Schaffung neuer ,, angeregt worden. Gegen eine solche e . sprechen in verstärktem Maße alle die Grunde, die für die Aufhebung des Parschgebührensystems im Orttzverkehr geltend gemacht worden sind. Es wäre eine Neberlastung der Verbindungsleitungen zu er- warten, sodaß die Erledigung wichtiger Gespräche durch den Andrang . n tigen und überflüssigen Unterhaltungen zurückgedrängt werden würde.
Im Reichspostgeblete waren vor dem Jahre 1892 mehrere B zirksnetze geschaffen worden. Seit dem genannten Jahre sind 2 Rücksicht auf die gemachten ungünstigen Erfahrungen die bestehenden Beztrkanetze nicht weiter ausgedehnt und neue nicht zugelassen worden Ein Teil der damals bestehenden Netze ist inzwischen beseltigt, und nur in fünf besonders wichtigen geschlofsenen Verkehrsgebielen sind solche noch im Betriebe, weil ihre Aufhebung nach jahrelangem He stehen und eingewurzelter Gewöhnung nicht ohne Verletzung be. rechtigter Interessen hätte erfolgen können.
2) Aus ländlichen Kreisen ist mehrfach dem Wunsche Ausdrul gegeben worden, auch für Anschlüsse außerhalb des Fünftilometertressez lediglich die Pausch“ oder Grundgebühr ohne Entfernungszuschläge ju erheben. Hiergegen spricht fogne g, Wie oben ausgeführt wurd kommt Deutschland in der Gewährung zuschlagsfreier Anschluß⸗ leitungen den Leilnehmern bereits jetzt viel weiter entgegen, als de Ausland. Die Selbstkosten der Verwaltung wachsen bei Ueberschreltung der Fünfkilometergrenze bedeutend; für die Leitung auf dem flachen Lande sind meist besondere Gestänge herzustellen. Mit der Entfernung von der Vermittlungestelle nimmt außerdem die Schwierigkeit und Kostspieligkeit der laufenden Unterhaltung zu. Die Herstellung noch längerer Anschlußleitungen würde in der Grundgebühr auch nicht an? nähernd Deckung finden. Dem Wunsche der Interessenten, möglicht überall Fernsprechanschluß ohne Entrichtung von Entf nun ey sc erhalten zu können, läßt sich
mittlungsstelle einzuordnen.
3) Die gewünschte Festsetzung einer niedrigeren Gebühr für An—
ch in geringerer Entfernung als 5 km von der Ver,
schlüsse, die
mittlungsanstalt befinden, etwa für Änschlüffe innerhalb der Fin. . weil die Verwaltung dann, um ihre Kosten zu decken, die Gebühr für in chin 4 ĩ Dies wäre gerade daz Gegenteil bon den zu 2 erörterten Forderungen und würde große
oder Zweikilometerzone, ist ebenfalls nicht angängig, auf 2 bis 5 km Entfernung erhöhen müßte.
Unzufriedenheit hervorrufen.
IV. Zusammenfassung.
Der neue Tarif würde hiernach folgende Gestalt erhalten: ‚ Es gibt nur noch An—
1) Die Pauschgebühr wird aufgehoben.
schlüsse gegen Grund⸗ und Gesprächsgebühren. 2) Die Grundgebühr beträgt
in Netzen von 1 bis 1000 Anschlüssen .
in Netzen von 1001 bis 5009 Anschlüssen . ;
in Netzen von bool bis 20000 Anschlüssen . 80 A,
in Netzen von 20 001 bis 70 000 Anschlüssen 90 ,
in Netzen von mehr als 70 0090 Anschlüssen für jede an.
gefangenen weiteren 50 000 Anschlüsse je 10 M mehr.
3) Für jede , . Verbindung wird eine Einzelgesprächz!⸗
ebühr von 5 erho nschluß aus mehr als 2000 Gespräche geführt werden, ermäßigt sich
die Gebühr für die Gespräche von 2001 bis 6000 um je 7 3 und für
die weiteren Gespräche um je 1 8. 4) Der Teilnehmer darf sich von Dritten für das Gespräch im Ortsverkehr einen Betrag bis jzur Höhe von 10 erstatten lassen.
5) Die Ferngebühren betragen bis 25 km 20 ö. 50 . . w . 1009 ., über 1000 für jede weiteren 250 km 50 3 mehr.
Berlin, im Dezember 1907.
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualttãt
gering
mittel gut Verlaufte
Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster M6
höchster
niedrigster höchfter niedrigfter höchster
Doppelzentner
A6 Ab
Am vorigen Markttage
Durch schnittt⸗· preis
6 ; 0.
am Markttag (Spalte I) ( nach überschlãglicher Schätzung verkauft Doppeljentner (Preig unbekannt)
Durchschnitte⸗ Verkaufts⸗ is
wert dem
Allenstein Thorn k rankfurt a. D.. strowo . 11 19,20 11 20, 50 ,, . kö 21,20 I 20. 60 11 . 20,50 Lüben i. Schl. . k 20765 8 ö 21,20 1 Neustadt O. S. alberstadt ilenburg. .. nnover . oflar. Limburg.
aderborn..
gen i. W.
w 1 64642 Dinkelsbũůhl ... Schwabmünchen. Pfullendorf. ; Stockach... Ueberlingen. ; Schwerin i. Meckl. . ld
Altenburg. Saargemuünd
20.00
20, 00 2110
Günzburg Memmingen Schwabmünchen 1222 Waldsee i. Wrttbg. . n . . T Ueberlingen.
Allenstein
hö rankfurt a. D.. tettin.
Stargard i. Pomm . K
e i ze n.
23, 00 23 32 20 70 21,50 21,70 21,70 21.80 2180 22, 00 21.75 22, 30 22, 00 22, 30 2020 21 265 20,80 21,00 2231 20 50 21.090 20,83 20, 80
2110
21 h0 21,70 21,00 21,20
23 00 J, 36 260 76 z1.565 22 35 1. 76 22 26 37 H6 23 56 27 66 2736 23 66 27 45 36 50 1576 1 oõ 31. 56 22,5 Il db I S 0 5 260 536
21 10 21 50 21 76 Il, 6 II 35
3135 1 56 22 60 22 66
Rernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 21 00 21,00 21,40 21, 40 22,20 2220 22, 40 22, 40 21,00 21,00 21,40 21,40 21,60 21,69 — — 21,80 21,80
21, 40 21.449
19,80 21, 15 — 21,00 21,00 21,20 21,20
21 os
9 ggen. 19,50 ö o Ih ob
19 1900
— 118
8 1112 S
262
236 3813 38888
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— — 81
—
1 *
19,50 20. 50 189,50 1920 19, 00
18,ů 75 19,80 19,30 18, 60
23,20
Qualitat
—
gering
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gut
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46
Am vorigen Markttage
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A6
66 . am Ma e ö na erschlaͤglicher 53 verkauft Doppeljentner (Preis unbekannt)
lägen
nur dadurch entgegenkommen, daß die Verwaltung fortfährt, das Netz der Vermittlungsanstalten immer dichter auszubauen, und daß sie dabei das Ziel im Auge behält, mit der Zeit tunlichst jeden Ort in den Fünftilometerumkreis einer Ver.
en. Wenn in einem Rechnungsjahr von einem
Außerdem wurden
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2 , ,, ,,, .
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkau Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
Berlin, den 27. Dejember 1907.
J ///
Ostrowo⸗. Breslau.
Frankenfstein 'i. Schl. .
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Allenstein
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Stargard I. Pomin. .
Ostrowo . J . Braugerste. Frankensteen .. reiburg i. Schl. .. 12 , Lüben i. Schl. . Hirschberg , Neustadt O. -Schl. Halberstadt. Eilenburg annover n, . i. W. imburg . Biberach. cd i/ Waldsee i. Wrttbg. . Pfullendorf. 3 Altenburg
Allenstein Elbing Thorn. 1 targard i. Pomm. . Kd 1 Breslau.. rankenstein reiburg.. triegau. Glatz. Glogau.
Lüben .. Hirschberg Ratibor. Neustadt . alberstadt. llenburg
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Dinkelsbühl . Kaufbeuren. Schwabmünchen Biberach.. Ehlngen. Waldsee .. Pfullendorf. Ueberlingen. Schwer n Waren ). Altenbur Saargemünd
* O 1 82 —
14 00 16,20 15. 6 14.86 15, 60 14,20 15 00 15.50 1446 16. 60 15, 15
1690 15 5 16 p 16336 16 56 16 50 1760 1810 17 85 16h 1760 18 0
16 50
8 11112 22
14,00
16,20 16, 00 14,80 16, 10 15, 00
15, 20 15,80 1490 16,00 15,40
14,20 16,58 169,50 16,50 16,00
16 50 1760 1810 17536 16 66 1750 1880
1650
15, 00 15,20 1700 16,90 15, 20
15,20 15, 10 15,00 15, 30 16,00 15, 40 16,20 15,65 16, 0 16,50 14,80 16,58 16,00 1700 16, 00 16, 20 15, 90 17,00
17.80 17,90 19.20 1809 18,09 17900 17,94 17.30 18.49
1700
Noch: Roggen.
19,40 19.80 19,40 19,90 19,80 20 50
19 0 6, 16
20, 20 19.90 20,00 19,70 20, 00
19,50 1975 15. 36 15,76 189.55 19 20 19533
20,40
16,00
17, 40 17.20 16, 40 15,60 15,50 1620 1600 16,00 16,69 16,40 16,40 16,40
18,80 1713 13 5 1826 1756 16.35 176 17556 16 56 1656 1726 15. 66
1950 16 36 18 416
18 10
18,69 16,25 16,40 1640 18, 00
Kaiserliches Statistisches Amt.
van der Borght.
4959 2 942
4 950 410 1603 114 716
3162 356
2 468
1977 1026
5720 23 100
16, S0 16, 34
16 50 16 16
1710 1g o 17 86 18 5 1755 1784 iz. 1 18 15
1634
1777
16 20 15.77
1650 16 83
17460 18,44 18,40 18,06 1740 1794 17,95 18, 45
16,18 18.71
20. 12. 21. 12.
17. 12. 33. 17.
18. 12. 18. 12. 7. 12. 18. 12. 17. 12. 17. 12. 17. 12. 18. 12.
21. 12. 10. 12.
gos
sSwert auf volle Mark abgerundet mitgetellt. Der Durchschnittgprelg wird aus den unabgerundeten Zahlen m daß der betreffende Prelg nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechg Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.