Bekanntmachung.
Aus der laut Bekanntmachung vom 28. Juli d. J. aus⸗ , n, Adolf Gins berg-⸗Stiftung sind laut Beschluß es Kuratoriums derselben für das Jahr 1908 zwei gleiche Stipendien verliehen worden, und zwar: I) dem Studierenden, Maler Karl Borgwardt aus Steglitz, dem Studierenden, Maler Franz Eichhorst aus Berlin. Charlottenburg, den 29. Dezember 1907. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Ginsberg⸗Stiftung. A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. er, ner,. Preußen. Berlin, 28. Dezember.. E
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Die Nr. 12 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs—⸗ 3 samts“ vom 15. Dezember 190 enthält zu⸗ nächst einen Nachruf für das am 5. Dezember 1907 ver⸗ storbene ständige Mitglied des Reichsversicherungsamts, Kaiser— lichen Regierungsrat Ernst Fleischauer; ferner im amtlichen Teil, Abschnitt à (Unfallversich erung), den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden über Unfallver— sicherung vom 27. August 1907 nebst Rat fikationsurkunde und Ausführungsbestimmungen sowie ein Rundschreiben des Reichs— versicherungsamts, betreffend die Erstattung der Jahresberichte über die Durchführung der Unfall verhütungsvorschriften, vom 2. Dezemher 1907 nebst einer Anleitung dazu und folgende Rekursentscheidungen:
„Ruhen der Rente eines Verletzten, der auf Grund des preußischen Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minder⸗ jähriger vom 2. Juli 1900 in einer Handwerkerbildungs⸗ anstalt untergebracht ist“ (2215) *).
„Versicherungspflicht und berufsgenossenschaftliche Zu— gehörigkeit der von Verschönerungsvereinen ausgeführten Arbeiten (2216).
„Die behufs Wiederaufnahme des Verfahrens auf § 579 Ziffer 4 der Zivilprozeßordnung gestützte Klage des Versiche⸗ rungsträgers wird hinfällig, wenn im Laufe des Wieder— gufnahmeverfahrens der gesetzliche Vertreter des Klägers die Prozeßführung nachträglich genehmigt“ (2217).
Die Abteilung B (Invalidenversicherung) enthält unächst Revisionsentscheidungen, in denen der Begriff der nach ö. Abs. 2 Satz 4, des Invalidenversicherungsgesetzes zur Anwendung des 5 190 Abf. 1 a. a. O. erforderlichen „be⸗ rufsmäßigen, wenn auch nicht ununterbrochenen“ Ausübung einer demnächst versicherungspflichtig gewordenen Beschäftigung erörtert wird (1329) und ausgesprochen wird, daß in dem Umstande, daß die Höhe der Rente im entscheidenden Teile eines Schiedsgerichtsurteils nicht festgesetzt, sondern nur in dessen Gründen berechnet ist, ein wesentlicher Mangel des Ver— fahrens nicht erblickt werden kann (1330.
In den sich anschließenden Entscheidungen aus 8 110 Abs. 1 Ziffer 3 des Invalidenversicherungsgesetzes werden folgende Grundsätze ausgesprochen: Ein Ersatzanspruch aus S§s 128 Abs. 3, 113, J . 2 des Invalidenversicherungsgesetzes wird dadurch nicht au schlossen, daß die Beitragserstattung gemäß 5 44 des Invall enversicherungsgesetzes erst nach Ge währung der Unfallhinterbliebenenrente erfolgt ist, sofern nur die Landesyersicherungsanstalt nach Lage der Sache annehmen konnte, daß eine Hinterbliebenenrente noch nicht gewährt sei (331).
Die 8§ 265, 26 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes finden keine Anwendung auf den Ersatzanspruch, der nach §z 21 des Invalidenversicherungsgesetzes den Versicherungs⸗ anstalten gegenüber den Berufsgenossenschaften aus Anlaß des einem Versicherten gewährten Heilverfahrens zusteht. — Der Ersgtzanspruch besteht in der im 5 21 Abs. J des Invaliden— versicherungsgesetzes bestimmten Höhe auch dann, wenn der Berufsgenossenschaft bei Wahrnehmung der in den 88 9, 22 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes bezeichneten Verpflich⸗ tungen oder Berechtigungen geringere Aufwendungen ent⸗ standen wären (1332).
In einer Entscheidung aus 5 155 des Invalidenver— sicherungsgesetzes wird ausgeführt, daß ein gemäß § 158 des Invalidenversicherungsgesetzes angebrachter, aher vor Stellungnahme. der Versicherungsanstalt zurückgenommener Antrag auf Rückzahlung des Wertes der in irrtümlicher Annahme der Versicherungspflicht verwendeten Beitrags⸗ marken der Anrechnung dieser Marken als freiwilliger Bei⸗ träge nicht entgegensteht und daß bei Streitigkeiten Über die Anrechnung in dem durch § 155 des Invaliden versicherungs⸗ gesetzes geregelten Verfahren zu entscheiden ist (1333.
Es folgt eine Bekanntmachung des Reichs vower sicherungsamts, betreffend die Auflösung der Geschäftsstelle für die Invaliden⸗ versicherung der Seeleute in Lübeck, vom 17. Dezember 1907.
Den Schluß machen Zusammenstellungen über Renten— zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungs— anstalten im Monat Okiober 1907 und über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat November 1907.
Im nichtamtlichen Teil enthält die Nummer eine Reihe von Obergutachten, und zwar
a. darüber, ob Milzbrand von einem verendeten Rinde auf einen Menschen übertragen worden ist,
h. darüber, ob Rauschbrand von einem verendeten Rinde auf einen Menschen, der zwei Tage damit hantierte, über⸗ tragen worden, und ob dies in einem eng begrenzten Zeitraume geschehen ist,
über die Frage der Uebertragung von Krankheitsstoffen an „Druse“ erkrankter Pferde auf den Menschen,
d. über die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen beiderseitiger Hornhautentzündung und der Verletzung eines Auges durch Hineinfliegen eines Metallsplitters , der Grundlage von (ererbter) Syphilis oder (schlummernder) Tuberkulose (Beziehungen zwischen Trauma und Syphilis),
e. über die Entstehung eines Blei⸗Gehirnleidens bei vor⸗ . Epilepsie (Fallsucht) infolge Auflösung von Blei⸗ chroten, die durch einen Betriebsunfall in den Kopf und andere Körperteile des Verletzten eingedrungen waren.
) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein— gellammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten! veröffen licht sind.
Laut Meldung des ‚W. T. B.“ hat die von S. M. S.
„Planet“ abgelsste Besatzung mit dem Reichspostdampfer ö. ö. Sigismund“ am 19. Dezember von Simpsonhafen aus die Helmreise ig, ift gestern in Sydney eingetroffen und setzt . mit dem Reichspostdampfer „Gneisenau“ die Reise nach Melbourne fort.
Der heimkehrende Transport der von den Schiffen des Kreuzergeschwaders abgelösten Offi⸗ ziere und Mannschaften ist mit dem Reichsposidampfer „Prinzeß Alice.“ vorgestern in Port Said eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Neapel fortgesetzt.
S. M. S. . Bismarck“ und S. M. S. „Niobe“ sind gestern von Hongkong in See gegangen.
Sachsen ⸗ Coburg⸗Gotha.
Ihre , die Prinzessin Beatrice von Sachsen-Coburg und Gotha, die jüngste Tochter des ver—⸗ storbenen Herzogs Alfred von Sachsen⸗Coburg und Gotha, hat sich, wie das „Koburger Tageblatt“ meldet, mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Alfons von Bourbon⸗Orlsans, Infanten von Spanien, verlobt.
Frankreich.
Im Senat stand gestern das Marinebudget zur Beratung.
Nach dem Bericht des W. T. B. sprach sich der Bericht
erstatter Polrrier dahin aus, daß die französische Flotte ihre Stellung
behaupten und weiter ausgebaut werden müsse, aber nicht hinter der deutschen zurückbleiben dürfe. Die französischen Schiffe müßten gut konstruiert und rasch gebaut werden und steis bereit sein, in bester Verfaffung in See zu gehen. Der Sengter Cuverville (Rechte) Langsamkeit der französischen Schiffsbauten, gegenwärtig an die vierte Stelle hinter die Vereinigten Staaten und Deutschland getreten sei und bald bis auf die fünfte hinter Japan zurückgedrängt werden würde. Cuverville schloß sich der Ansicht des Präsidenten Roosevelt an, daß Panzerschiffe mit großem Tonnen⸗ gehalte die Hauptstärke der Flotte ausmachen müßten.
Die Verhandlung wurde darauf auf Nachmittag vertagt.
In der Nachmittagssitzung gab der Senator Destournelles
de Constant selnem Erftaunen darüber Ausdruck, daß man immer von der Entwicklung der deutschen Flotte spreche und niemals von den wirtschaftlichen und budgetmäßigen Unzuträglichkelten, die diese für Heutschland haben werde. Der Redner ist überzeugt, daß das An⸗ wachsen der Flotten in Deutschland, den Vereinlgten Staaten und Eng⸗ land Enttäuschungen bereiten würde. Jedenfalls könnten, da das deutsche Volk im Wachsen begriffen sel, während das französische sich nicht bermehre, beide Nationen nicht die gleichen Aufwendungen machen. Die franjösische Marine sei ein reines Paradestück und diene nur
dasu, dem Lande Kräfte zu entziehen. Der Marineminister Thom fon völkerungspermehrung des Bezirks Berchtesgaden (mit Reichenhall)
führte in seiner Antwort aus, daß der französischen Marine ihre Rangstellung erhalten bleiben müsse. Die Langsamkeit der Schiffsbauten, die von den Vorrednern übrigens übertrieben dargestellt fei, liege an dem parlamentarischen Verfahren und der Unzulänglichkeit der Schiffs- werkstätten. Doch seien Maßregeln getroffen, um dem Flotten⸗ programm von 1906 eine möglichst schnelle Durchführung zu sichern. Da die fremden Mächte ihre Rüstungen eifrig betrieben, so dürfe man in Frankreich nicht weniger opferwillig sein, wenn man nicht bald auf die fünfte oder sechste Stufe zurückgedrängt sein wolle.
Hierauf wurde das Marinebudget angenommen.
— Die Deputiertenkammer erklärte gestern, obiger Quelle zufolge, fast einstimmig die Wahl des Deputierten Archimbaud für ungültig, da dieser unwählbar sei, weil er . Militärpflicht nicht genügt habe. Protestler gegen die ö der parlamentarischen Indemnität gewählt worden.
Rußland.
abgehalten, in der W. T. B.“ zufolge der Admiral Bostroem,
ganisation der Kriegsflotte vorlegte.
Türkei. Die Pforte hat vorgestern Botschafter vom 22. d. M. beantwortet.
die Kollektivnote der
schlag, die Zivilagenten und Finanzkommissionsdelegierten in türkische Dienste zu übernehmen, da eine solche . der
Souveränität der Türkei entspreche, welche die Mächte wahren
zu wollen stets erklärt haben, und überdies den normalen Gang der Geschäfte sichere. ꝛ ihres Vorschlags bei den Kabinetten.
Asien. Wie die Eröffnungssitzung, so „W. T. B.“ Katibnalkongreffes abgebrochen werden, da aus Anlaß der Präsidentenwahl ein allgemeines Handgemenge entstand, in
vorgestrige
gerufene Polizei stellte die Ordnung wieder her. Afrika.
Die Garnisonen in Algier und Tunis sind vom Kriegs- minister Picquart telegraphisch angewiesen worden, für den Fl daß Genergl Drude für die Expedition nach der
asbah der Mediunas Verstärkungen wünsche, die nötigen Truppen zur Einschiffung nach Casablanca bereit u halten. Eine offiziöse Note hebt hervor, esetzung der Kasbah keine Abweichung
Grundsatze: „Weder Besetzung noch deute, den der Minister des Aeußern Pichon Senatssitzung vom 24. d. M. au handle sich um eine einfache Polizeimaßregel. Die Kasbah der Mediungs sei bereits seit langer Zeit als Herd des
von dem
beseitigt werden. Der General Dru de hat um die Erlaubnis gebeten, nach
e we zurückkehren zu dürfen, weil ihm sein Ge—
u
Expeditionskorps weiter zu führen.
brigade, General Damade zum Nachfolger des Generals
Drude ernannt worden und wird unverzüglich nach Casablanca
abreisen.
infolge . . den 45 nn im it te f pa ren St dr en“ beg rechtsrheinischen Bayernt
Archimbaud war als
wirtschafte betriebe ermintelt. Betriebe eine Zunahme um 10 270 erfahren haben, von der allein auf
? Laut Meldung des „W. T. B.“ verweist sie auf ihren ursprünglichen Vor⸗
daß die
Eroberung! be⸗ in der
ausgespr 53 gepprochen Habs (e Rheinischen Glashütten - Akttengesellschaft in Cöln- Ehrenfeld wegen Lohnstreitig esten ihre Kündigung einge echt hatten. Räuberunwesens bekannt. Durch ihre Zerstörung werde eine Fim am, hh. Malle siht gen Arkeitern und, Trbeitztijnnen g.
der Ursachen der Ruhestörungen in der Provinz Casablanca
Etatistik und Volkswirtschaft.
Das vorläufige Ergebnis der Berufs, und Bet ; zählung vom 12. Juni 1907 in Bayern— !
In der Zeitschrift des Königlich baverischen Statistischen Bureau (Heft 4 des Jahrgangs 1907) werden die vorläufigen Grgera fear, am 12. Jun d. ö borgengmmenen Berufs⸗ und Betriebszahlung bezüglich der Zahl der ausgefüllten Haushaltungslisten, der in diesen Listen eingetragenen ortsanwesenden Bevölkerung, der Zahl der aug. gefüllten Land⸗ und Forstwirtschaftskarten, Gewerbebogen und Gewerbe formulare veröffentlicht. Die Zusammenstellung erfolgte auf Grund der noch nicht der Nachprüfung unter zogenen Angaben inden Gemeinde⸗ bezw. (von den Bezirksäm tern ausgefüllten) Amisbogen.
Danach beträgt die Gesamtzahl der auegefüllten Haushaltu n ge⸗ listen 1379 966, in denen als am Tage der Zählung ortsanwesend 3232041 männliche und 3 361 090 weibliche, zusammen 6 593 131 Personen eingetragen sind. Am 1. Dejember 1955 waren nach dem endgültigen Ergebnis der letzten Volkszählung 1363 242 Haug. haltungen und eine ortganwesende Bevölkerung von 6 524 372
ersonen vorhanden. Demnach hat die Zahl der Haug. altungen seitdem bis zum 12. Junt 1967 elne Erhöhung um 17724 erfahren und die Bevölkerung des Königreichs um 68 159 Personen zugenommen. Nachdem seit der letzten Vollz⸗ zählung bis jum Tage der Berufs. und Betriebszählung ein Zeitraum von 15 Jahr verflofsen ist, würde sich eine jährliche Bevõölkerungt⸗ zunahme von 45 839 ergeben, während für dag Jahrfünft 1960 363 1905 eine durchschnittliche jährliche Bevölkerungszunahme bon 6g 6 sich berechnete. Ob in der Tat die Bevölkerungszunahme in den letzten beiden Jahren geringer geworden ist, erscheint jedoch als zweifel haft; denn es besteht die Vermutung, daß auch bei dieser Beruftz, und Be⸗ triebszählung, gleichwle bei den früheren, die noch keinen Beruf ausübenden Kinder zu einem wenn auch geringen Prozentsatz irrtũmlicherwesse nicht in die Haushaltungslisten eingetragen wurden, obgleich die Be— merkungen zu diesen keinen Zweifel daruber Üießen, daß die gesamte ortsanwesende Bevölkerung zu jählen war. — Eine Zunahme der Bevölkerung weisen säntliche Regierungsbezirke mit Ausnahme Nieder, bayern 14. Die stärkste Bevölkerungsvermehrung hat Oberbayern, die geringste die Obempfalz.
Innerhalb der einzelnen Regierungẽebezirke zeigt sich als be— merkengwerteste Erscheinung, daß die Mehrzahl, nämlich 22 von
und die Hälfte der 14 größeren Städte der Pfalz, am 12. Jun 1207 weniger Einwohner zählten als am 1. Dezember 1905, während von den 145 rechtsrheinischen Bezirkgämtern 96 eine Vermehrung, 49 eine Verminderung der Bevölkerung, bon, den 16 pfälzischen Bezirksämtern nach Abrechnung der Bevölkerung der 14 giößeren Städte 16 eine Zunahme, 6 eine Abnahme aufweisen. Diese Verschiebung der Bevölkerung ziffern zu Ungunsten der größeren Städte hat ihren Grund darin, daß ein nicht unerheblicher Teil der besser situterten Wohnbevölkerung der größeren Städte sich gewöhnlich im Monate Juni bereits auf die im nächsten Umkreise der Städte gelegenen Landhäuser, in die Sommer- frischen des Hochgebirges, in die Badeorte begeben hat, wohmn gleich⸗ zeitig auch eine beträchtliche Anzahl Personen des Erwerbes halber vorübergehend übersidelt, wie z. B. kaufmännisches Hilfspersonal für Ra l ge aft Hilftpersonal des Gastwirtschaftz. und Hotelbetriebs,
Badedlener usã. Während daher die Stadt München z. B. eine BVevölkerungeverminderung von 4928 Köpfen im Verhältnis zu dem
Stande vom 1. Dezember 1905 zeigt, beziffert sich J. B. die Be—
auf 6183, die des Bezirks Kissingen auf 7788 Personen. Bei manchen Garnisonorten war ferner die Abwesenheit der Harnison oder größerer Teile derselben zu Regimentgübungen von wesentlichem Einfluß auf den Be⸗ völkerungsstand. Weitere den Bevölkerungsstand einzelner Bezirke im Sommer vorübergehend beeinflussende Verhältnisse find die Augfüh— rung größerer Bauten (3 B. Eisenbahn., Wasserbauten), dag Bor. handensein bedeutender Sommersaisonbetriebe usw. Pies alles be. weist, daß ein Zeitpunkt wie der der Beruftzählungen für die Vor— nahme einer allgemeinen Volke zählung, bei der die Gesamtzahl der ortganwesenden Bevölkerung möglichst der der Wohnbevölkerung nahe⸗ kommen soll, in keiner Weife geeignet ist.
Die Zahl der am 12. Juni d. J. in Bayern ausgefüllten Land und Forstwirtschafts karten beträgt nach vorläufiger Feststellung 684 886. Bei der Berufs. und Gewerbezählung am 14. Juni 1895 wurden nach deren endgültigen Ergebnissen 674 615 Land. und Forst— Hiernach würde seitdem die Zahl dieser
die Pfalz 10 204 entfallen, während die Reglerungsbezirke Ober. und
Die vereinigte Heereskommission und die vierte Budget⸗ Niederbayern, Oberfranken und Schwaben Abnahmen zeigen. Aut
kommission der Reichsduma hat gestern eine vertrauliche Sitzung
der so bedeutenden Vermehrung der Landwirtschafig ꝛc. Betriebe in der Pfalj wie aus der auch in Unterfranken festgestellten erheblichen JZu—
der Gehilfe des Marineministers, die Pläne für eine Reor?! nahme (um 18655 Betriebe) kann wohl der Schluß auf ein weiteres : ⸗ =
Fortschreiten der hier bereits sehr starken Parzellierung von Grund und Boden gezogen werden; im übrigen aber kann eist eine Auf— bereitung deg Materials nach Größenklassen der landwirtschaftlichen
Betriebe lehren, welche Veränderungen in der Verteilung des land—
wirtschaftlich und forstwirtschaftlich benutzten Grundbesitzes im Laufe
der letzten 12 Jahre eingetreten sind. Die Gesamtzahl der ausgefüllten Gewerbezählpapiere
beträgt nach der vorläufigen amtlichen Zusammenstellung b7 665 Ge—
werbehbogen (für größere bezw. Motorenbetriebe) und 379 523 Gewerbe—⸗
formulare (für die übrigen Betriebe), jusammen also 437 132 Stück. Bei der Herufs. und Gewerbejählung vom Jahre 1895 waren nur für die
ilfen und Motorenbetriebe besondere Gewerbejähl papiere auszufüllen, Die Pforte bittet um Befürwortung . . .
einbezogen.
jäblpapiere verarbeitet. Das Ergebnis der Zählung von 1895 war:
A150 964 gewerbliche Haupt. und Nebenbetriebe.
mußte,
zufolge, auch die gestrige Sitzung des indischen
auch waren die öffentlichen gewerbeartigen Betriebe nicht in die Erhebung Bei jener Zählung wurden daher nur 173 844 Gewerbe—
Es bleibt demnach die vorläufige Zahl der am 12. Juni 1807 ausgefüllten Gewerbezäbl⸗ papiere hinter der Zahl der im Jahre 1895 ermittelten Gewerbe⸗ betriebe zurück. Doch wird zu diesen Zahlen amtlicherseits bemerkt,
daß nach den bis jetzt bei der Prüfung des Zählungsmaterials ge— dem zahlreiche Personen Verletzungen erlitten. Erst die herbei⸗ mat fm humgffain inet feht belechßilichen niht ven Fihen pie veranlaßt werden muß. Schlußfolgerungen aug der Zahl der bisher
nachträgliche Ausfüllung von Gewerbeformularen und Gewerbebogen
ausgefüllten Gewerbejählpapiere sind deshalb noch nicht zulaͤssig.
Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Solingen baben daselbst 120 organisterte Arbeiter der Stahlwarenfabrik Hugo Linder wegen Erhöhung der Schleifstellenmiete und infolge von Streitigkeiten bei der Tagelohnarbelt die Kündigung eingereicht. Gleichjeitig hat der 090 Mitglieder zählende Industriearbeiterverband die Sperre über die Firma verhängt. Der Arbeitgeberverband, dem die Firma Linder angebört, gab gestern die Namen der Arbeiter be—⸗ kannt und ersucht seine Mitglieder, keinen dieser Arbeiter zu beschäftigen.
Aus Cöln berichtet W. T. B.“, daß die Glasarbeiter der
Darauf hat die kündigt, weil die anderen Betriebe der Fabrik von den Oefen voll
ständig abhängig sind. Die Kündigungszeit beträgt 14 Tage. Einer Mitteilung der Frankf. Zig.“ zufolge sind ferner die
Mälzer der in Cöln bestehenden Brauereien in ein- Lobn— bewegung eingetreten, nachdem die Arbeitgeber dem ihnen unterbresteten
ndheitszustand nicht gestatte, den Oberbefehl über das Entwurf eines neuen Lohntarifs die Anerkennung versagt hatten. In
Wie eine Depesche des
(W. T. B. meldet, ist der Kommandeur der 69. Infanterie⸗ wbesitzer hat, nachdem die Mälzer die Arbeit plözlich niedergelegt
hatten, beim Gewerbegericht Klage auf Zahlung entsprechender Ent⸗
mehreren großen Brauereien legten die Mäljer die Arbeit nieder; in einer Brauerei kam es zur Aussperrung der Mäljer. Ein Braucrei⸗
schädigungen eingereicht. Auch die ausgesperrten Mäljer haben Klage
erhoben
Aus Triest meldet. W. T. B. *, daß die dort streikenden Arsenal⸗
arbeiter beschlossen haben, die Arbeit heute wieder aufzunehmen.
mabr beschränkt. Weiter kann nunmehr die
bomehmlich
Fälscher
In Gent sind, wie der . Köln. Ztg. berichtet wird, seit dem z. d. M. sämtliche Qroschkenkutscher ausständig; fie verlangen mne Lohnerhöhung. Während der Festtage waren in den Stiaßen nur vereinzelte Droschken zu sehen, die von ihren Besitzern geführt
vnd c einer Meldung desselben Blattes aus Mecheln ist dort n Schriftsoetz er ausstand auegebrochen. Zwel Zeitungen können Die Ausständigen verlangen 46 Centimes
uicht mehr erscheinen. Stundenlohn.
Wohlfahrtspflege.
Die 6 der Generalvormundschaft hat sich in Nannheim gut bewährt. Sie wurde am 1. Januar 1904 von' der jrmenkommisston versuchsweise für die Zeit bis Ende 1907 eingeführt md ist unter Anerkennung ihrer Zweckmäßigkeit durch Beschluß am Nobember 1907 als fortdauernde Institufton eingesetzt worden. In dr Begründung dieses Beschlusses (Mitteilungen aus der Armen, und Palsenpflege der Stadt Mannheim, 1907, Nr. 9) wird us. a. aus- führt: -Die Schwierigkeiten, die vordem die Ermittelung nneß geeigneten Vormunds für die auf Kosten der Armen“ hetwaltung untergebrachten Kinder bereitete, sind durch die Ein— sihrung der Generalvormundschaft behoben. Die Armenbehörde, die sülang an die Zustimmung einzelner Vormünder gebunden war, wenn R sich um die Auswahl der Art und des Ortz der Unterbringung ic, Mündels und dergl. handelte, ist jetzt in ihrer Entschließung nicht Fürsorge der Armen⸗ hewaltung für die der Generalvormundschaft unterstellten Minder— sihrigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahre erstreckt und jinfolge— ksen von dieser auf, den Aufenthaltsort des Mündels und dessen ßihrung auch über die Zeit der eigentlichen Armenfürsorge hinaus in wirksamer Einfluß ausgeübt werden. Ferner wird be— nerkt: ‚Leider ist es zur Zest nicht möglich, zugleich an eine Er— peiterung der Generalvormundschaft heranzutreten, so zweckmäßig nn auch wäre und so dringend das Bedürfnis hierzu tatsächlich be— seht. Die bisherige Entwicklung des Vormundschaftsweseng sehrt, aß die Form rein ehrenamtlicher Einzelvormundschaft nicht überall ntreicht, den gewollten Zweck ju erreichen. Die durch die Vormund hbaftggerichte berufenen Vermünder sind sehr häufig nicht in der ge, in wirksamer Weise die Interessen ihrer Mündel wahr— nehmen. Ganz besonders gilt das von denjensgen Mündeln, le sich in bedürftigen Verhältnissen befinden und als Ziehkinder mtergebracht sind, noch mehr aber von den unehelichen Kindern lberhaupt, die des Schutzetz besonders bedürftig sind. Es ist daher weifelloß notwendig, daß die ehrenamtliche Vormundschaft uch eln Spstem beruflicher Vormundschaft ergänzt wird.. Diesen Standyunkt hat auch der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit in seiner im September 1907 zu Eisenach abgehaltenen Rhresbersammlung vertreten und darauf bezügliche Leitsätze an krrommen; es ist aber für Mannheim bezw. für dag Großherzogtum baden erst möglich, diese Erweiterung der Generalyormundschaft in Betracht zu ziehen, wenn die beschränkenden Bestimmungen den ndischen Gesetzes vom 16. August 1900 beseitigt sein werden.
— Eine städtische Rechtsauskunfts telle ist vor einiger get von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Darmstadt errichtet norden. Sie ist in einem städtischen Gebäude untergebracht und bat
* Zweck, gering bemittelten Personen ohne Unterschied deg Alters,
heschlichtes, Berufes, Standes, Bekenntnisses und der Parteistelflung In Schutze ihrer Rechte Rat und Auskunft zu erteilen, ihnen auch uch Möglichkeit bei der Verfolgung begründeter Rechtsansprüche durch Insertigung von Schrifisätzen behilflich ju sein. Eine Beschränkung des it die Auskunftgert, ilung in Betracht kommenden Personenkreifes findet keüglich des Wohr sitzes insofern statt, als in erster Linie nur Per⸗ pnen zur Beratung und Auskunftterteilung zuzulassen sind, die ihren Bohnsitz im Stadtgebiet baben. Rat und Auskunft wird erteilt in Angelegenheiten der Krankenversicherung, der Unfallpersicherung, der Invalidenversicherung, des Gewerberechts, s Gesindeweseng, des Mietrechts, des Armenrechts und der Steuergesetzgebung. Eine außergerichtliche Einigung) durch Ver— mittlung der Rechteaugkunftsstelle! zwischen den Parteien
Kbetzuführen, kann in passend erscheinenden Fällen erwünscht sein.
die Auskunftserteilung erfolgt autznahmslos mündlich und un‘ atzeltlich. Eine solche kann berweigert werden in allen Fällen, in nnen erkenntlich ist, daß die Ratsuchenden sich ihren gesetzlichen oder noralischen. Verpfl chtungen entziehen wollen, und in Sachen, die ugenschei⸗ lich unbegründet und aussichtslog sind. In den Bestim⸗ mungen ist ferner autzdrücklich bemerkt, daß bezüglich der Tätigkeit der
Echteauskunftsstelle jegliche Haftbarkeit seltens der Stadt oder des treffenden Beamten als vollständig ausgeschlossen betrachtet wird.
Kunst und Wissenschaft. Ueber Fälschungen alter Gemäldeund Bildwerke spricht
General direktor der Königlichen Museen Wilhelm Bode in dem
eben erschienenen Heft von „Kunst und Künstler'. Die Menge
wderner Nachahmungen von kunftgewerblichen Gegenständen aller Art, Fseit Jahren den Markt überschwemmen, haben in dem internationalen
nein, der kurzweg mit dem wenig schmeichel haften Namen der sischerverein bezeichnet zu werden pflegt, ein Srgan zur Äbwehr
dium Schutz der öffentlichen Sammlungen vor solchen Faͤlschungen
Udorgerusen. Dieser Verein tritt leider fast gar nicht an die Effentlichkeit, da unsere Gesetze dem Fälscher goldene Brücken bauen md die Richter das Urteil über Kunstwerke, über echt und falsch für Köbiduell und unsicher zu halten pflegen. Auch hat der Verein die pbhe Kunst, wenn nicht gerade auzgeschlossen, doch so gut wie unbe⸗ atsichtigt gelassen. Aber man darf daraus nicht den Schluß ziehen, 1 die Malerei oder Plastit noch vor Fälschern bewahrt sef, daß es shwierig sei, ein altes Bild, eine alte Statue einigermaßen Uuschend nachjuahmen. Die Fälscherkünste blühen hier genau so wie J den Arbeiten der Kleinkunst und des Handwerks, und Privat- nmler und selbst Muscen sind mit ihren Produkten in gleicher zese hineingelegt worden und werden es immer noch. Ja, sind heutzutage so raffiniert, daß auf jeden sien Trick, bei jeder neuen Fälschungsart selbst ganz gewiegte Findler und Sammlungsvorstände hineinzufallen pflegen, und je seltener itte Kunstwerke im Handel werden, je höher die Preise steigen, um „tärker wird der Anreiz zum Fälschen und zum Vertreiben falscher erke. Vie Charakterisierung solcher Fälschungen, die Warnung vor Betrügern, die Mahnung an die Betrogenen, die Fälscher zu ver— hen, — aus falscher Scham stehen sie leider meist davon ab! — Ee an die Richter, solche Spitzbuben wirklich als folche zu erkennen wu strafen, ist daher sehr an der Zeit; sie mu laut, energisch recht oft ausgesprochen werden? Aus der Reihe besonders smktersstischer älterer und namentlich neuer Fälschungen, die kode auz seiner Erfahrung anführt, sei eine hervorgehoben, die er beiläufig und ohne Nennung der Namen bespricht, die aber in n Tagen, da der italiensschen Regierung das Danaergeschenk des in Palaszo Strozzt in Florenz geworden ist, von besonderem In—⸗ ue, sein dürfte. Im Frühjahr dieseg Jahres wurde die alte Inichtung des berühmten Palazzo an einen Amerikaner verkauft um o 00 in Sie bestand — eine gute, aber stark ruinterte Büste üenommen — aus Kopien nach der prächtigen Elnrichtung, die ein nschenalter früher der Vater des Besitzerz verlauft hate! Der user war Pierpont Morgan.
.A. Der Hauptcharakter des modernen Kunstgewerbes ist strenger nt und Spatsamfeit. Alles Schmückende ist mehr oder minber ont, man sucht die Schönheit eines Gegenstandes darin, daß er nlichst klar und einfach seine Bestimmung zum Ausdruck hringt. * Drnament scheint nur daju berufen, diese Bestimmung rh deutlicher zu betonen und hervorzuheben. Als Reaktion eine Kunstrichfung, der über dem Beiwerk der Gebrauch n der Gegenstände so gut wie völlig verloren gegangen , bedeuteten biese Ginseltigkeiten und Uebertriebenheiten
des neuen Kunstgewerbes eine Erlösung. Daß fie auf die Dauer nicht befriedigen konnten, und somit das, was unsere Zelt verlangte, noch nicht gefunden war, bewies das schnelle Abflanen des allgemeinen Interesseg, das zuerst fast fieberhaft an dem Für und Weber teil⸗ genommen hatte. Schon seit Jahren ist auf dem Gebiete des Kunst⸗ gewerbes eine gewisse Siockung eingetreten, die einmal geschaffenen Muster werden wiederholt, eine gewisse Reinigung des Geschmacks ist erreicht, aber es fehlt an neuen schöpferischen Kräften, die auf dem init Mühe gewonnenen Boden nun auch die Anmut und Heiterkeit pflegen, die auch unsere Zeit bedarf, die über dem Nützlichen und Zweckmäßigen nicht vergessen, die Phantasie frei und mit Anmut wallen zu lassen. Jeder Ansatz nach dieser Richtung ist mit Dank und Freude zu begrüßen, und es ist mehr als ein Ansatz, was Rudolf Alexander Schröer in seinen beiden neu ausgestellien Interieurs im Hohenzollerngewerbehaus bietet. Ein Künstler von großer Selbständigkeit, der sich von dem Zwang moderner Dogmen frei fühlt, aber das Gute, das sie enthalten, benutzt, sobald er es hraucht, hat hier den Mut gehabt, seinen eigenen Schönheitsidealen zu folgen. Auf ihn hat die berühmte Linie van de Veldes nicht verwirrend gewirkt und ihm den Rick nscht für den Reichtum an Schönheit, den die Natur uns bietet, verschlossen. Von diesem rein abstrakten Ornament der kon? struktipven Linie wendet er sich wieder dem blühenden Leben zu. Er entwirft Teppiche mit gewaltigen Blumensträußen, seine Wand bekleidungen sind von Ranken und Blüten belebt.“ In die Flächen der Schranktüren oder Bettwände fügt er farbige Einlagen, wie Blumenkörbe. Das ist vielleicht nicht stilgemäß, aber der Gesamt⸗· eindruck der Räume, besonders der des Schlafzimmers, ist von einer festlichen und dabei koch traulichen Heiterkeit, die nach dem kühlen Ernst der anderen Zimmerelnrichtungen sehr wohl⸗ tuend berührt. Auch farbig sucht Schröder den Eindruck warmer, reicher Freudigkeit zu erzielen. Zu dem schönen Braun des gebeizten itallenischen Nußbaumholjes gibt er nicht ohne Kühnheit Einlagen von lichtem Türkisblau, und die Wandbekleidung ift in matten, lila Tönen gehalten. Auch das Strohgeflecht, das das massive Holz unterhricht, ist von sehr aparter Wirkung. Bie Möbel des Teezimmers sind von gelblichweiß lackiertem Uhornhol; und braunem Stoffbezug. Diese Farbenzusammenstellung ist ruhiger und sehr vornehm in der Wirkung.
Im Casperschen Kunstsalon interessiert eine kleine Kollektiv= ausstellung von Artur Kampf, die fast auceschließlich Bildnisse ent⸗ hält. Gerade im Bildnis dokumentfert sich die Eigenart Kampfs am deutlichsten und stärksten. In der Kühnheit der Zeschnung, der Freude an starkem Ausdruck und energischer Bewegung erinnert er mitunter an den. Schweden Anders Zorn. Farbig liebt er zugleich kräftige und zarte Kontraste. Malerisch am schönsten ist hier wohl der weibliche Halbakt gegen den blaßgrünen Vorhang. Neben lebensprühenden Bildnissen, wie dem des lachenden Mädchens und dem bekannten Selbssporträt siehen dann eindringliche Charakterstudien. Die drei Studienköpfe auf einer Lein- wand jusammen, zwei Frauen und einen Mann darstellend, find ganz prachtvoll im Ausdruck und in der llebevollen, sorgfäͤltigen Modellierung. Außer dieser Sammlung enthält der Caspersche Kunftsalon noch eine Anjahl von Einzelarbeiten. Ludwig Dettmann ist mit einem seiner poesievollen Bilder, die die nordischen Sommerdämmerungen schildern, vertreten, Ulrich Hübner mit einer stimmungsvollen Winter⸗ landschaft, einem verschneiten Weg, Heinrich Hübner mit einem Interieur. Volkmann bat elne kleine, silberfarbige Sommer- landschaft ausgestellt, ein vom Wind bewegtes Haferfeld, Walter Lei stikow eine Kastanienallee von kraftvollem, schwerem Farben⸗ auftrag. Von Ausländern ist S. Wol mark zu erwähnen, der in seinem Bild .‚Am Fenster“ eine Lichtstudie von feinstem koloristischen Wert geschaffen hat, während seine Gebirgslandschaft eine großzügige eigene Na urauffassung verrät. Endlich ist noch eine kleine Sammlung bon Zeichnungen ausgestellt, in der Arbeiten von Millet“ Daubigny, Courbet und Manet zu finden sind.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Maßnahmen der Behörden zur Förderung der Zahn- und Mundpflege in Deutschland.
Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat mittels Rund— schreibens vom 1. Ottober 1907 den Regierungen der deutschen Einzel. staaten eine im Kaiserlichen Gesundbeltsamt bearbeitete Denkschrift zugehen lassen, aus der hervorgeht, welche Einrichtungen für die Zahn— und Mundpfleg⸗ in Schulen, Kranken häusern, Strafanstalten, Wassen« häusern und ähnlichen Anstalten sowie in der Armee, endlich in der Form von Arbeiter- und Armenzahnklinlken in Deutschland zur Zeit getroffen sind. Das dieser Denkschrift zu Grunde liegende Material war von den Einzelregierungen und dem Statthalter in Elsaß Loth— ringen zur Verfügung gestellt worden. Wir entnehmen der Denkschrift die folgenden Mitteilungen.
In Deutschland sind einheitliche allgemeine Bestimmungen über die Zahn. und Mundpflege in Schulen, Krankenhäusern. Gefängnissen, Waisenhäusern und ähnlichen Anstalten seitens des Reichs nöcht er⸗ lassen; indes enthält das im Kaiserlichen Gesundheitgamt be— arbeitete seit dem Jahre 1894 in 12 Auflagen erschienene, über ganz Deutschland verbreitete Gesundheitsbüchleinꝰ einige Be⸗ lehrungen über die Zahn⸗ und Mundpflege (ogl. S 58), sowie eine kurze Belehrung über den Bau und die Entwickelung der Zähne (vgJ. 5 8). Diese Belehrungen sind in welten Kreisen des deutschen Volkeg bekannt geworden, da durch Grlasse der einzelnen Regierungen z. B. in Preußen, Bayern, Sachsen, Baden die Be— hörden und Beamten auf dieses Gesundheitebüchlein hingewiesen sind und dessen Anschaffung empfohlen worden ist. Auch im Heere sind zahlreiche Exemplare des Gesundheitsbüchleins zur Verteilung gelangt und werden bei der Ausbildung der Sanitätsunteroffiziere 6 gehilfen) verwendet, sodaß auch hier die im Gesundheitsbächlein“ gegebene Anweisung zur Zahn. und Mundpflege Beachtung finden dürfte. Was im besonderen die Zahn⸗ und Mundpflege der Schüler in den öffentlichen, der Staatsaussicht unterstellten Schulen beirifft, so sind im Deutschen Reich seiteng einzelner Regierungen und seitens der Verwaltung von Elsaß ⸗Lothringen einige hierauf bezügliche Anord— nungen ergangen. In Preußen sind durch Ministerialerlaß vom 24. Juli 1900 die Schulbehörden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß bel dem naturkundlichen Unterricht regelmäßig auf die Bedeutung einer zweckmäßigen Zahn und Mundpflege, namentlich auch jur Ver ütung von Erkrankungen nachdrücklich hingewiesen und den Schülern die hierfür erforderliche Anleitung gegeben werde. Im Königreich Sachsen haben die Lehrer im anthropologischen Unterricht den Bau und Zweck der Zähne zu besprechen und die erforderlichen An— weisungen für eine sorgfältige Zahn., und Mundpflege zu geben. In Württemberg soll in den Schulen bei geeigneter Gelegenheit, ing= besondere anläßlich des naturkundlichen Unterrichts auf die Wichtigkeit richtiger Zahn und Mundpflege aufmerksam gemacht werden. In Baden sind an die Volksschulen geeignete Anschauungsmittel über Zahnpflege verteilt, auch ist auf gute Schrlften darüber im Schul⸗ verordnungsblatt empfehlend aufmerksam gemacht worden. In Lehrerbildungganstalten ist dort seit einigen Jahren Unterricht in der Gesundheilspflege eingeführt, der die künftigen Lehrer auch mit den für die Mund⸗ und Zahnpflege nötigen Kenntnissen außrüstet. In Sachsen« Weimar wird in einem gesundheltlichen Merkblatte für Volkeschulen des Großherzogtums auf die Notwendigkeit der Zahnpflege bin⸗ gewiesen. In Schwarzburg Sondershausen sist an die Schulen eine Druckschrift Die Zahnpflege in den Schulen, jur Beachtung ver— teilt worden; in dem Landeslehrerseminar wird sie beim Unterricht benutzt. In Schwarzburg⸗Rudolstadt wird in den Volksschulen beim naturkundlichen Unterricht die Wichtigkeit der Zahnpflege bevor. gehoben; in allen Schulen hängen Tafeln über Gesundbeitspflege, in denen auf die Mund⸗ und Zahnpflege beson ders Hezug genommen ist. In Elsaß Lothringen sind in den Schulen Schisften über Zahnpflege verbreitet worden, damit die Schüler darüber belehrt werden.
Wo Schulärzte vorhanden H baben diese die Zahn⸗ und Mund⸗ pflege der Schüler zu Überwachen, wie aus Baden, Hessen, Braun.
schweig, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗ Coburg Gotha, Anhalt, Sch warzburg Sondertzhausen, Waldeck, Reuß ä. S, Reuß j. 2, Lippe berichtet ist; bei vorgefundenen Krankheiten erhalten dann die Eltern oder die Vormünder entsprechende Belehrungen. Üeber eine Ver⸗ pflichtung der Schulärzte, die in die Schule eintretenden Kinder auf die Beschaffenheit der Zähne zu untersuchen, ist insbesondere noch aus dem Königreich Sachsen und aut Sachsen Weimar Mitteilung gemacht. Hier und da haben, wie j. B. aus Sachsen⸗Meiningen be⸗ richtet ist, die Schulärzte auch die Aufgabe, durch Vorträge die Eltern und Kinder auf die Wichtigkeit der Zahn. und Mundpflege hinzu— weisen. In Elsaß Lothringen sind in allen Schulen und Lehranstalten Druckschriften über die Zahn. und Mundpflege amtlich verbreltet worden, um die Schüler zu belebren und auf“ die Bedeutung der Zahnpflege hinzuweisen; im Kreise Molsheim des Unterelsaß wird unter Benutzung einer Jessenschen Wandtafel den Kindern Unterricht in der Zahn- und Mundpflege erteist.
In der Stadt Straßburg 1. Elf. besteht unter Leitung von Pro⸗ fessor Dr. Jessen, dem Verfasser einer in den Odontologischen Blättern (Jahrgang 1507 veröffentlichten Arbeit über die . liche Behandlung der Volksschulkinder, cine städtische Schul ⸗Zahn⸗ klinik zur unentgeltlichen Behandlung der Kinder. Cine (hnliche Schul- Zahnklinik‘ bestand zu Beginn des Jahres 1907 auch berenig in Darmstadt und in Offenbach in Hessen, während damals für Karls- ruhe, Freiburg i. B., Worms, Mainz, Metz die Errichtung je einer Schul Zahnklinik in Aussicht genommen war. In Friedberg (Hessen) ist im ersten Viertel des Jahres 1907 eine zahnärztliche Klink eröffnet worden, in der zu bestimmten Stunden die Behandlung von Volksschullindern der Stadt stattfindet.
chulzahnärzte mit festem Gehalt waren zu Beginn des Jahres igo7, soweit bekannt, nur in den elsaͤssischen Starten Mäl' hausen und Markirch angestellt; das gleiche war damals in Württem⸗ berg für Um und im Elsaß noch für Colmar in nahe Augsicht ge⸗ nommen. Im Freise Saarburg hatte ein Zabnarjt den Versuch gemacht, zunächst unentgeltlich eine regelmäßige Nachschau der Zähne bei allen Schulkindern vorzunehmen, um bei Zeiten vorbeugend gegen Erkrankungen einzugreifen; doch fand er, wis berichtet ist, bei den Gemeinden noch nicht Verständnis für di⸗ Tragweite der Angelegenheit. In den Lehrerinnenfeminaren zu Straßburg i. Els., Schlettstadt und Chätrau⸗Salins wird die Zahnyflege der Schülerinnen auf Kosten der Landeskasse durch Zahnärzte überwacht.
In den Krankenhäusern des Deutschen Reichs gehört es all⸗ gemein zu den unbezweifelten Obliegenheiten der Aerzte sowie des Pflege⸗ und Wartepersonals, über die Zahn. und Mundpflege der Kranken zu wachen; ausdrückliche Bestimmungen in dieser Hinsicht sind jedoch, wie z B. von preußischer Seite hervorgehoben ist, nicht erlassen. Besondere Zahnärzte für große Heilanstalten sind bier und da, j. B. für das in Berlin errichtete Rudolf Virchow⸗ Krankenhaus angestellt; für das Berliner Charits , Krankenhaus stand um die Mitte des Jahres 1907 die Anstellung eines solchen Zahnarztes bevor. In Hessen für die Landes- irrenanstalt zu Heppenheim, für die Irrenanftalt Phil ippahospttal in Goddelau und für die Siechenanstalt der Provinz Starkenburg in Eberstadt in regel mäßiger Folge Zahnärzte jur Behandlung der kranken Zähne von Pfleglingen zugezogen. Auch die Heil⸗ und Pflegeanftalt zu Könige lutter im Herzogtum Braunschweig hat einen Zahnarzt dauernd mit der zahnärztlichen Behandlung der Kranken und An— gestellten beauftragt. Ueberall sonst übernimmt in der Regel der Anstaltsarzt das Zahnzieben bei Pfleglingen, und nur bei schweren Zahnleiden werden in den Krankenanstalten geübte Zabnärzte zu⸗ gezogen.
In den Strafanstalten und Gefängnissen des Köõnig⸗ reichs Preußen erfolgt die jahnärztliche Behandlung der Gefangenen, sobald dies nach dem Ermeffen des Anftaltsarztes notwendig ist. In den Gefängnissen von Elsaß Lothringen wird der Jahn. und Mund pflege der Insassen vom Tage der Aufnahme dan besonder? Auf⸗ merksamkeit gewidmet, und wo es erforderlich erscheint, werden neue Zäbne oder künstliche Gebisse durch einen Zahntechniker besorgt; ferner werden fehlende Zahnbürsten für die Gefangenen beschafft und kran ke Zãhne durch den Anstaltsarjt oder einen Spentallsten behandelt, verdorbene Zäbne entfernt usw. Ob in den Gefängnissen und Strafanstalten der anderen deutschen Staaten ebenso vorgegangen wird, hat sich nicht feststellen lassen; allgemeine Bestimmungen in dieser Hinsicht sind seitens der einzelnen Regierungen nicht erlassen, doch ist z. B. in der Strafanstaltsordnung des Königreichs Württemberg mit den Vor— schriften über Reinhaltung des Körpers auch die Zahn- und Mund⸗ pflege geregelt, und aus dem Großherzogtum Heffen wird berichtet, daß allen Häftlingen die Benutzung der ibnen gelieferten Zabnbürsten borgeschrieben ist; im Herzogtum Anhalt ist es den Jafassen der Landesstrafanstalt ausdrücklich gestattet, die zur Reinhaltung der Zähne und des Mundes geeigneten Gerätschaften sich zu befchaffen.
In den Waisenhäusern, Blinden- und Taubstum men an stal ten bat der Anstaltsarzt die Zahn. und Mundpflege der Zöglinge zu überwachen; Zahnbürsten werden geliefert, und erforder- lichenfalls werden, wie j. 9 aus Württemberg berichtet wird, Zahn— ärjte jur Behandlung kranker Zöglinge binzugejogen; für das Waisen— haus zu Hamburg ist ein Zahnarzt sogar sest angestellt. Auch den Pfleglingen der städtischen Armen und Stechen bänfer wird auf städtische Kosten wobl überall die nötige Zabnpflege 3. B. seitens der Herjoglichen Regierung zu Braunsa hervorgehoben wird.
Besondere Zahnkliniken für Arbeiter eder Arme sind Staaten deg Deutschen Reichs, soweit dem Katserlichen
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und Zahnleiden 5 Serd 1 Außerdem werden
der Mund. und Zahnkrankheiten der Mitglieder statt; Königreich Sachsen haben einige größere Kranken kassen angeblich sogar eigene Zahnkliniken. Daß auch Plomben und künstliche Sebefe wo letztere zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit der Mitglieder oder im gesundbeitlichen Interesse notwendig sind, seiteng der Krankenkassen oder der Armenverwaltung kostenlos gellefert werden, wird zwar bier und da, . B. aus Karlgrube bejw. Mannbeim. Metz mitgeteilt, ist jedoch nicht überall anzunehmen; in Württemberg ge. schieht es nur dann, wenn ein Verlust der Zäbne Durch einen Be. triebgunfall berbeigefübrt war, anderwärtg werden dächsteng Beib en zum Zahnersatze gewäbrt.
Vinsichtlich der Zabn« und Mundvyflege im Seere besteben folgende Vorschriften:
a Für das Friedens derbältnis. Spenalisti nãrtliche Behandlung darf den Mannschaften des aktiden ? enststandeg fur Rechnung der Militärfends gewäbrt werden wenn die Beschädigung des Gebisseg durch den Dienst verursacht ist, oder wenn dei nicht dor. bandener Dienstbeschädigung die Erbaltung der Milltärdtenstfädigkeit durch Gewährung von Jabnerkaß usw. auf längere Zeit erhielt wird und die Nichtgewährung die Dienstfäbigkeit aufdeden würde Diese jahnärztliche Bebandlung ist nach dem Grmessen des juständigen Ober- militãrarjtes und mit vorberlger Genebmigung des Santtãtgamts zulãssig und hat in erster Linie durch etwa dorbandene Sanltãtgoffizlere, welche die labnärztliche Prüfung abgelegt baben, ju erfolgen, in Ermangelung solcher durch einen vertraglich ju derpflichtenden JZabnarzt., Die Sanltätsämter haben tunllckst fär jeden Standort zur Augfübrung der militärärztlicherseitg angeordneten speniallnisch zabnärntlichen Be- handlung einen zuverlässigen, im Gediete des Deutschen Weiche approbierten Zabnarzt vertraglich ju verpflichten und defsen Namen durch das Generalkommando den Truppen usw. bekannt zu geben. Uedt ein Sanitälgosfizier die zabnärztliche Behandlung der Soldaten aug, o nt ihm bierfür ein geeignetes Zimmer im Garnisonlajarett zur Verfüaung ju stellen. Die Kosten des Plomblereng von Zäbnen und des Mnst. lichen Zabnersatzes für Famillenangeboörige der Unteroesflöüere fm. nd nur dann auf Militärfonds zu übernehmen wenn eg sich um die Be einigung eines das Allgemeinbefinden beeinträchtigenden erdeblichen Jadalelden