dieser Abänderung unseres Rechtes handele um die ord e . stimmter, einseitiger Tendenzen. Ich glaube, die , . inzwischen angestellt und die Ihnen in der den Gesetzentwurj be⸗ gründenden Denkschrift vorgelegt worden sind, lassen zweifellos er⸗ kennen, daß bei diesem Gesetzentwurf irgend eine einseitige Tendenz; nicht obgewaltet hat. Es ist außer Zweifel gestellt, insbesondere durch das Anerkenntnis preußischer Oberlandesgerichte, die auf diesem Ge⸗ biete eine größere Praxis gehabt haben, daß die Folgen der beste henden gesetzlichen Grundsatze in bezug auf die im wirtschaftlichen Leben be⸗ nutzten Tiere hauptsächlich die mittleren Kreise der Bevölkerung treffen. Es ist anerkannt — selbst anerkannt auf dem unserem Vor⸗ shhlag sehr abgeneigt gewesenen letzten deutschen Juristentage —, daß für die Schaden, um die es sich hier handelt, hauptsãchlich nicht land⸗ wirtschaftliche, sondern mindestens in demselben Maße auch im gewerb⸗ lichen Leben benutzte Tiere in Betracht kommen. (Sehr richtig! rechts) Man wird unter diesen Umständen, wie ich glaube, den verbündeten Regierungen nicht den Vorwurf machen können, daß sie unter dem Einfluß irgend einer einseitigen Tenden; Ihnen diese Ge—⸗ setzesborlage unterbreitet hätten (na, na! links); sie haben es, wie ich mir schon erlaubte, zu Anfang meiner Ausführungen hervorzuheben 95 =. e , . daß das deutsche Volk in seiner Mehrheit o und da ; 1 , es den Interessen des deutschen Wirtschafts leben ich meinen Vortrag. (Eebhaftes Bravo) Nun, meine Herren, ist uns in der letzten 3e ĩ sprbs äs mann Il. ., Meine Politis chen ; ; Juristenwelt in die Quere gekommen. . 6 . . 1 it dr e ens . . ö. . ö. k ö sich im Jahre 1906 zum ersten Male mit einer ,, r te r lien iich . den . dieses Gesetzentwurfs dlese Materie befaßte und die Neigung erkennen lleß, eine Aenderung Zeit verflossen, als , wan . 216 ir gc H cen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach Maßgabe unseres Vorschlags vorzu⸗ sollte. Der Staats sekretãr hat bereiis zutreffend nachgewiesen daß ,, n, , . , man einem derartigen Formalismus nicht Raum geben solle, wenn kw ; uristentagts man ju der Urberzeugung komme, daß wirklich unter der Herrschaft g. Die damaligen Leiter dieser Versamm—⸗ derartiger gesetzlicher Bestimmmungen Unrecht geschehen . lung oder — um mich vorsichtig auszudrücken wenigstens ein Teil und (daß Lies geschehen ift, neist die . von ihnen, brachte es dahin, daß die Tierschadenfrage auf die Tages- ⸗ ordnung dez deutschen Juristentages gesetzt wurde, in der au? gesprochenen
wie si Absicht, damit ein Veto einzulegen gegen eine eventuelle Beschluß⸗
ie in der Denkschrift zu dem Gesetzentwur vorliegt. 1990 bis 19066 haben im ganzen 1337 Verurteilungen . 9 fassung des Rei hztags in dem bon den verbündeten Regierungen ver⸗ tretenen Sinne.
dieses Paragraphen stattgefunden. Davon sind 50 o, in land— sich gegen Benachteilig Nun, meine Herren, ich habe hohe Achtung vor den Beratungen
wirtschaftlichen und 35 /o in gewerblichen Betrieben g ö enn man der kleinen landwirtschaftlichen Bevölkerung e. hc en
und Beschlũssen des Deutschen Juristentages, und die Reichs herwaltung
hat des öfteren Veranlassung gehabt, dankbar anzuerkennen, wie der
welche Beräcksichtigung zu teil werden läßt, dann fällt sofort Tas Schlagwort, es würden hier agrarische Tendenzen . * . eich Deutsche Juristentag durch seine Arbeiten und Beratun t ĩ e gen die auf die Entwicklung des Reichsrechts gerichteten Bestrebungen der Reichs.
glaub', daß es sich hier im K* entlichen Sinne um ein Intereff ̃ a ie Wi des Mittelstandes handelt. Man rr. wirklich endlich ,, , ö Umkehrung 35
derwaltung unterstützt hat. Aber das kann mich nicht abhalten, zu
sagen, daß die Stunde, in welcher diese Frage beim Juristen⸗
solchen Schlazworten ju arbesten. Molke ᷣ ü is fü frũheren Beratung . so . 27 . n en in fe. . 2 ö 5 junkerliche bezeichnete. , Behauptungen kann man nur mit fuhren will 6 r, n , , rte ge vertan, gil selungn! Lutomobllbesitzer 6 der hier benachteiligt ift. Der kleine Gů D 6. ö , , e
16 un Grörterung * gekommen ö a nn, . Hun dewagenbesißzer, 4 ö. vornehmlich, . 9 . K
Ich will nicht eingehen auf die Umstände, welche dabei mit⸗ ö
wirlten. Ich will nur konstatieren, daß bei den verbũndeten
Regierungen die Beratungen des Deutschen Juristentages mit voller
Aufmerksamkelt verfolgt worden sind, und daß trotz mancher
anerkanntermaßen scharfsinnigen und tiefgehenden Ausführungen, die
in den Beratungen sich finden, doch von uns nicht hat zugegeben
ö nm, , . . ist, kann er doch ni Schlagworten Das franzõsische Gesetz lãßt J sich nicht zum Außerdem wird das französische He Pferde der Sesetz sehr mi Wenn Sie erkannt haben daß der ist al S 8335 in der eine Härte bildet, so můffen Sie auch ⸗ e Härte beseitigt wird. Gine Kom⸗ R n wir für Überflussig, nachde ichs⸗ werden können, daß der Standpunkt des Juristentages ein richtiger sei. YDresse schon so viei ani ker re greg, Wenn der Juristentag befürwortet hat, die Gesetzesvorlage, die Hesebenimnf inn hne, s ͤ damals dem Reichstag zugegangen war, nicht anzunehmen, so waren s. g. lf renth n 3 . — ö: . für ihn insbesondere zwei Gründe maßgebend. Einmal war es für e r, n,. 6 . ihn bon Bedeutung, daß es sich um den ersten Eingriff in das Bürgerliche Gesetzbuch handeln sollte; es schien bedenklich zu sein, an D dem Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs so bald auch nur irgendwie zu rütteln. Die sem formalistischen Grund kann man schwerlich zu. daß au stmmen; wenn eine Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Schade Tat nach den Erfahrungen des praktischen Lebens für die Bevõlkerung grohe Nachteile und Schäden mit sich bringt, so kann das Bürger⸗ liche Gesetzbuch nicht für so sakrosanlt gebalten werden, um trotz
Wenn wir fũr diese Voꝗtlage stimmen Iden eg, gr, mc, aher
ünden allgemein 3 Natur wien mmer mne, ber. allem von jeder Aenderung seines Inhalts abjusehen. Der Grund trifft auch jetzt nicht mehr zu, denn inzwischen ist Ihnen der
e, dr, de. . Ansichten; wieviele dafür und wie Entwurf für ein Vereingesetz vorgelegt, in welchem eine
6 . 2 Abstimmung ergeben, sehen Sie sich Abänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs borgeschlagen wird, und
Nun ist es ja nicht zu bestreiten, irt n, Hein Kafke 1 ich habe bisher noch keine Stimme, auch nicht aus der deutschen
K nter, aft sind. Diejenigen. welche dagegen n, . . ö. . Rücksicht darauf, daß bei der Schaffung des BS. G. B.
Juristenwelt, gehört, die an diesem Vorschlage Anssoß ge⸗
nommen hätte.
zu berücksichligen, daß die ö e entkiz 3. k . . werden önnen, wahrend As] durch die j 5e Räber son, außerordentlich bewährt habe. Die Entwicklung bat find so viele e , e , ge id . . 336 5 . g ,, nde her gerusen, dak wir nicht warten können, . — ae , = 3 . . ,, è— *. * 5 ant k 36. : de es B. G. B. an sie . er Vorredner findet, daß nur ö r , e, n, de. Juristen und Junker dahinter stecken. Jurist bin ich auch, aber ein Zweitens, meine Herren, war hauptsaächlich für den D ĩ ; f aner gin. . f ö eutlge . Mr n ien, n,, . ; 2 egesetz geste werden. Die Verren auf der Linken sind doch Juistentag maßgebend die Erwägung, daß die Rechtsprechung des ele nur dann eintritt, wenn Ain grobes . eng! 1 . 20 . webe l , wih e e ein, wege zamäht ers die Härten die zie Zesttumuns des wb ge, , g, mes nc eig lr, re, e ,, , , , lichen Gesetzbuches mit sich bringe, möglichst abzuschwächen und daß . a . dagegen eine solche Rigorosität. Auch dann mit feinen , 6 ö. erwarten lasse, es werde auch in weiterer Zukunft die Recht stichhaltig. Gin aeg, e r n fe fie, . nn, ie, , n, n. , ,. ö ;. sprechung nach Grundsãtzen sich entwickele, mit denen sich im Leben Forderung erheben. Allerdings wäre eg erwünscht, daß die Unfan⸗ auskommen lasse. . sondern wir wollen ihm nur Gelegenhei si ; 29 l ö. elegenheit geben, sich ju e kulpieren. . ! 5 , versichent sich leicht, aber wie Im ugs ein Partei vollstãndig auf dem Boden des vorliegenden Entwurfs. Wir sich u , . . , n, , . . ͤ halten es für eine große unbillige Härte, von den Tierhaltern auch Eg sind icht 3 . , ge, Tl nn baten nkten, . die zu Beschwerden hauptsachlich Veranlassung gegeben WKnn, wenn sie gar kein Verschulden trifft, Schadenersatz ju fordern. gg dhe 3. e r r ten ö . haben, nicht andern Wenn da aber nicht geschieht, dann? fzht Dis 1 derspricht dem fundamentalen Rechts satz, daß nur der zur , n ,, p t unter den Voraussetzungen, die den deutschen Juristentag geleitet . öden, werden kann, der fabrlässig oder kõö⸗ willig t,, . e, . e,, ge, andelt. Zu welchen Konsequenzen der jetzige Rechtszustand fährt, ö Meine Deren, ich bin in der Lage, Ihnen einen eklatanten ; eweis für diese meine Auffassung zu geben. Ein Rechtsfall, der erst or einigen Monaten, also einige Zeit nach den Beschlüssen des
Mann auf dem Wagen mit, um das Kind abzuliefern.
Qual ltat ; Were scheut das Pferd, der Wagen gerät
gering mittel Gejahlter Preit für 1 Doppeljentner
höchster niedrigster böchster niedrigster 6 A060 M6 : Gerste.
1780 17,55 18 46 1855 1856 17 86 19 60 18. Oh 26 17.55 18. 86
1990
1930 19525 1556
20, 40 1869 18, S4 21,00
1850
a fer. 15,30 16, 10 1680 18.00 18,50 17,50 17,50 16.20 17, 00 1620 15,50 16,00
16,30 195.60 16,20 16,090 15,70 1870 1660 1600 1615 16ů 0 16.50 15,60 15,70 1685 1750 17250 17200 17, 90 15 50 13,67 16, 00 1750 1750 16.20 20 40 21,02 17,10 17,50 18, 00 17, 00
18,00 17,60 18,30 18,60 19590 16.25 ]
Auf dem nicht vorhanden. Es ist nicht das V 3 des Voltesg, ö. Vol., s find
— . an einen Prellstei ondern f ei ftärit um, der Begleiter des Kindes fliegt aus den n,, Volkes, gie le e es e * ö e, tödlich verletzt und stirbt. Die Witwe des Mannes klagt gegen den . . Sinne ändern will. Das Bü k auf Schadenersatz; alle Instanzen, einschließlich des mehr . , kiefer g n das eichsgerlchtz, haben den Wagenbesitzer verurteilt (hört! hrt! Üm die Preisgabe des bisherigen 3 333 schre ce, t 2 batte die Zolgen des Unfalles auf sich ju nehmen. Dei Fall, immer auf das Uarecht Kin ge . w. meine Herren, zeigt, daß das Reichsgericht im wesentlichen noch 21 fährt, der für Schäden ba demselben Standpunkt steht wie früher, und ich glaube, es kann nicht anders, solange das bestehende Gesetz seine Richitschnur ist; es muß sich an den Gedanken des Gesetzes halten, es hat nicht die Vollmacht das zu andern lsehr richtig! links) entgegen der Absicht, die den Gesetz geber geleitet hat. Es jeigt aber auch, wie es geradezu eine Verwirrung der sittlichen Anschauungen im Volke fördern kann, wenn in Frage kommen, k rechtliche Folgen sich aus den Bestimmungen des Gesetzes . 9 ar dern,
Und deshalb, meine Herren, kann ich nur wiederholen: was wir Ihnen vorschlagen, liest in der Auffafsung des Volkes begrũndet wenn es auch dem doktrinären Standpunkt der Juristenwelt nicht ent⸗ spricht. Ich hoffe, Sie werden dem Vorschlage der verbündeten Regierungen beistimmen, und in dieser Hoffnung, meine Herren, schließe
nicht weite Kreise kleiner
Berlauft . Durchschnitts⸗
Menge
gut
Verkaufs. wert
(Spalte 1 überschlaglicher genf verlauft Doppeljentner (¶ Preiß unbelannt)
m
höchster ¶ Doppelientner
16
niedrigster 160
1s 0 1766 16 5 1866 1756 18 16
18, 15 17,75 18,00 17.00 1800 16.00 18,50 16,40 18 80 18,00 17, S0
18,40 18,40 2050 16,0
18,20 1750 18,40 18,50 18,0 1780 18,80 18, 00 2200 17,50 20, 00
1890
1970 13 56 13 55
20 30 19 35
20,40 21,00
1870
Ohlau Brieg Neusalj a.
1620
17.50 16,30 17,70 15 50 1730 17.25 18090 1600 17, 00
1860
16.50 18,50
ö Unfall
—ᷣ huldigen Mittelstand, die Besitzen Frübpeln und Bettlern
sn . Halberstadt... Eilenburg... Erfurt . . Goslar Duderstadt. Fulda München Meißen. 1 Plauen i. V. . 16 Heidenheim. Ravensburg Ulm Bruchsal Rosteck. Altenburg
das hiß hen Brot a nmen sollte. agrarischen
das auf den
dieses Gesetz
man jetzt so eifrig
für die der Abg. von
Regieru eg hat sich ja auch
em neuesten agrarischen
ner kleinen Minderheit des
llionen · Sesamtbeit ein un-
Freilich kommen auch die
die ja ebenfalls die Ab- n Schaden, chafft wird
16,00 16,10 16,80 1800 18,50 1750 17,50 16,20 1720 16,40 1600 16,60
16,16 15 56 16 46 16 06! 15 26 16 36 16 66 16 20 16 15 16,76 16 56 15. 86 16 66 17,16 1756 17356 1706 1756 16. 06 1466 15 86 1756 17 56 17.26 22650 7562 17.86 17 86 18 96 17 56
18.80 17360 1870 1900 1950 16650 16,50 .
1650 50 . ö . = min gn d . is 83 1706 236 16 86 . ; ͤ : Doppeljentuer und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittapreis wird aus den unabgerundeten Zablen berechnet. ö gin Er t 62 . 2 . daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Berlin, den 13. Januar 1908.
1450 15, 90 19, 20 17,50 1820 17400 16,80 15,80 16,60
— — — — 8 . S8
wird größer ben. Wollen
dieses dersicherung rk für die
Luckenwalde Potsdam. . 8.
888
—
Brandenburg a. Frankfurt a. O. Anklam. Stettin. Greifenhagen Phyritz Stargard i. Pro(7ns. Schivelbein. Kolberg.
. Stolp i. PS mm. . Nams lau ö Trebnitz i. Schl. . , Ohlau Brieg. Neusalz a. Sagan Jauer Leobschũtz . Halberstadt. Eilenburg Erfurt
,
Goslar Lũüneburg. Vuderstadt. Paderborn Fulda.
Kleve.
Neuß .. München. Straubing Meißen. . Plauen i. V. Bautzen. Reutlingen. Urach ö Heidenheim. Ravensburg.
&
* rr do r m
,
.
15 50 141 46 1535
16,090 15,50 15, 16 15, 10 16,50 15.60 19,70 16,50 16,00 15 20
16,60 17.00 1700 16,25 16,00 15,20 13,33 180090 16,50 17, 25 18 49 20,05 16,00 1720 17,30
1800 646 1800
1820 19.00
. — —
S..
15 80 13,67 15,61
17,30 1675 19, S7 19,13
17,35 18,16 18,16 1750 18,11 18,54
1638 16 07
See rr erm . — — — — — — —
16,00 .
1740
Braunschweig .
17,00
7. 2 . 2 7 . 24 . 2 . . * 2 . 1 * . * 1 7 * *. 2 . *. . 1 1 2 * 1 *. 2 . 1. . * . * 14 * *. 1 . 2 1 * 7. 1 *. . .
vi m X f 6 D solcher, der die Gtferderniffe des raktisch . e gerad . Wenn lolche Tiere Schaden anrichten, aus praktischen Rũcksichten nach 26 3 96 und gerade . , n. 2 trifft, so ist es eine des alten deutschen Rechtz sat, daß für Schaden nur n n n ö. Wie selten das ogenannte welchen gh bitter wennn lr. 6 a m,, han, Si nn, der fich ser urcen , .
e, in nr nnen, . dale nn Luxushund hält, mag dalür haften, wenn dieser jemanden ins Knie beißt,
hält, wenn man ihn ordentlich auepfändet für die Entschäbr ; an . lic ; ntschädigung. Es versicherungspflicht auf alle diejenigen ausgedehnt würde die beruf . . a . ' erung o tr jenige wurde, die berufs. bewußtsein und obne sein Verschulden. en Si
m ür unlbedente s lebbash zz ve Leue Zuther. , iin e en, , 2 diesem Optlmismus sich hat gefangen nehmen laffen. Ich Statistik beweist, daß die Vorlage in de he eh, tre, e dee et ade hee, il rie n nl lber , , . ihm enischieden entgegentreten und, ich glaube, ich würde von deuten zu gut? kommen würde. Eine Kommissions beratung halten er Zukunft, wenn es bei dem bieherigen Rechte verbleiben sollte, nicht kügen gestrast werden, wenn ich sage; die Rechtsprechung des
don Wertpapieren“ *aej , , aber wer ein Haustier fũr fein Gewerbe braucht, darf nicht unter ein Aus. Kaiserliches Statistisches Amt. Tierhalter nachweisen soll, daß er alle Sorgfalt aufgewendet hat, auch wir für überflässig. (Ry. ): Selbstverstãndlich steht meine Reichtgerichts wird sich in wesentlichen Punkten, gerade in denjenigen
van der Borght.
kutieren, ob der Grundsatz des franjösischen oder deutschen Rechts den Vorzug verdient, wirtschaftliche, politische, rechtliche und sittliche Er⸗ wägungen kommen bei der Diskussion dieser Frage in Betracht. Ich erkenne vollständig an, daß der Satz des franzoͤsischen Rechts in bezug auf die Haftung für Tierschäden sich innerhalb des französischen Rechtsgebiets rechtsertigen läßt als die Konsequenz eines allgemeinen Rechtssatzes, der im französischen Recht Geltung besitzt, wonach jedermann, der Menschen oder Tiere unter seiner Ge— walt hat, unbedingt aufkommen muß für Schädigungen, die durch
ursacht wird, jwischen den Tieren einen Unterschied gemacht, indem er scheidet auf der einen Seite, die sogenannten Luxustiere, um mich kurz auszudrücken, die der bisherigen Bestimmung unter⸗ stellt bleiben sollen, und auf der anderen Seite diejenigen Tiere, die dem Wirtschaftsleben der Bevölkerung dienen, bei denen in Zukunft eine Haftung des Tierhalters nur dann eintreten soll, wenn ihn ein Verschulden trifft. Indem der Gesetzentwurf für diese letzten, den notwendigen wirtschaftlichen Bedürfnissen des Volkes dienenden Tiere den Grundsatz aufstellt, daß hier nur gehaftet werden
Deutscher Reichstag. 77. Sitzung vom 11. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stand die erste Beratung des Ent⸗ wurfs . h ches betreffend Aenderung des 8 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
daß diese für einen Großgru— dbesitzer stimmen würden. Ein Droschken⸗ kutscher ist geradezu ruiniert, wenn er durch diesen Paragraphen ge⸗ troffen wird. Ich denke ferner an die kleinen Mischbändler, die doch durchaus keine AÄgrarser sind, an die Lumpen sammlet, die doch ihre Sachen nicht auf den Rücken nehmen können. Schriebe man in diesem Paragraphen statt Tierhalter Automobilbalter‘, dann wäre
hat schon der Staatssefretãt an Beisplelen erla si sc r Staatssef Bei autert. Es si das Fälle, wie sie auf dem Lande sehr oft vorkommen. Im 6 3 . uin d ge. s 96 3. Menschenfreundlichte it I. m; as ist die moralische Seite die ses Paragraphen. uch die Fraktionen der . 36
Meine Herren! Die Geschichte und der Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist dem hohen Hause aus früheren Vorgangen bekannt. Schon vor zwei Jahren haben die verbündeten Regierungen dem Reichstage eine gleiche Gesetzesvorlage vorgelegt, nachdem der Reichstag durch eine Resolution den Wunsch zu erkennen gegeben hatte, eine entsprechende Vorlage zu erhalten. Die gegenwärtige Vorlage, meine Herren, beruht ebenfalls auf einer Resolution des Neichs tags, die im vorigen Frübjahre gefaßt wurde. Wenn die verbündeten Regierungen damals und jetzt den Resolutionen des Reichtags nachgegeben haben, so ist das nicht allein geschehen, um dem Reichstage ein Entgegenkommen zu beweisen, sondern ist in der Ueberzeugung der verbündeten Regierungen begründet, daß der gegenwärtige Rechtè— zustand sich nicht aufrecht erhalten läßt, daß er mit dem Gefühl des deutschen Volks nicht im Einklang ist und mit den Interessen vieler bei ihrem wirtschaftlichen Leben auf die Benutzung von Tieren ange⸗ wiesenen Kreise der Bevölkerung nicht sich vereinigen läßt. Meine Herren, der Gesetzentwurf hat, um den unleugbaren Härten zu be⸗ gegnen, die sich an die gegenwärtige Bestimmung des bürgerlichen Gesetzbuches knüpfen, nach welcher unter allen Umständen der Besitzer eines Tieres für den Schaden haften muß, der durch dieses Tier ver⸗
soll im Falle eines Verschuldens, kehrt er zu derjenigen Rechts- anschauung zurück, die im deutschen Volke nnd im deutschen Rechte von Altersher die maßgebende gewesen ist. In dem gemeinen deutschen Die einzelstaatlichen Rechts—⸗ modifikationen, die im letzten und vorvorigen Jahrhundert in Deutsch⸗« land zu stande gekommen sind, vor allem das allgemeine preußische Land⸗ recht, beruhen auf derselben Anschauung, und selbst in der jenigen Gebieten, in denen man sich zu Anfang des vorigen Jahrhunderts entschlossen hat, mlt dem Code das französische Recht einzuführen, hat man sich nicht auch den Grundsatz des französischen Rechts anzunehmen, der dort in dieser Frage maßgebend ist, sondern man hat bei der Einfübrung des Code die bezüglichen Bestimmungen des Das französische
Recht war dlese Anichauung geltend.
entschließen können,
französischen Rechts ausdrücklich ausgeschieden.
Recht beruht auf dem Rechtsgedanken des Gefährdungsprinzips, der Tierhalter haftet für jeden Schaden, der dadurch entsteht, daß er eben durch sein Tier eine Gefährdung in das menschliche Leben hineinträgt, das deutsche Recht beruht auf dem Prinzip des Verschulͤdens, der Tierbalter haftet, wenn ihn ein Verschulden trifft bei der Behandlung Nun ist hier nicht der Ort, darüber zu dis«
des Tieres, das er hält.
diese Menschen oder Tiere einem Dritten zugefügt werden. Dieser allgemeine Satz des französischen Rechtz gilt im deutschen Recht nicht, und was im französischen Recht als eine logisch gegebene Fon. sequenz eines allgemeinen Rechtssatzes in bezug auf die Haftung füt Tierschäden erscheint, das erscheint im deutschen Recht als eine will— kürliche Abweichung von den in Deutschland maßgebenden Rechte anschauungen, und nimmt sich aus wie ein Findlingsblock auf fremdem Kulturboden. (Sehr richtig! rechts) Ich glaube deshalb, meine Herren, nachdem überall, ja fast einstimmig, auch dort, wo man den jetzigen Rechtssatz aufrechtzuerhalten wünscht, anerkannt worden ist daß die Vorschtift des Bürgerlichen Gesetzbuchs in bejug auf die Haftung für Tierschiden schwere Härten hervorgerufen hat, — i glaube, nachdem dies Ane kenntnis sich allgemein verbreitet hat, ist es richtig, daß wir bezüglich des Kreises von Tieren, die unser Geset' entwurf bezeichnet, zurückkehren zu dem Gedanken des alten deutschen Rechts. (Zustimmung rechts.) . Meine Herren, man hat gegen den Vorschlag der verbündeten Regierungen früherbhin hier im Hause wie auch draußen vielfach Ab⸗
neigung gezeigt, beherrscht von dem Argwohn, als wenn es sich
Deutschen Juristentages, das Reichs gä icht beschäftigt hat, ist in seiner . so schlagend, daß ich glaube, auch das hohe Haus wird nteresse haben, von diesem Rechtsfalle zu erfahren.
E Rechten sich immer gegen nd ich mich, daß auch die Partei die früher einen anderen? Standpunkt dertre auf den. Boden des Entwurfs fiellt. Landwirtschaftskammern dafür erklärt. Es
und ich freue
. Herren, Sie erinnern sich aus den ersten Zeiten, in denen i. e,, des Bürgerlichen Gesetzbuches jur Anwendung e. I, Falles, in welchem ein Fuhrwerkshbesitzer auf der Landstraße . anderer aus Sreundlichkeit mit auf sein Fuhrwerk nahm, um ahr 9 Weg zu seinem Ziel bequemer zu mechen. Nachdem der eee, aufgestiegen war, verunglückte das Fuhrwerk; der Fehrgast den e. verletzt, und der Fuhrwerkebesitzer mußte nach Mann lee, des Reichsgerichts für den Schaden, den der dern a . auftommen. Man hat spöäter erwartet, eg ãndern ö NRechtsprechung des Reichegerichts in diesem Punkte zu ö nwieweit diese Erwartung berechtigt ist, witd Ihnen ein J . . in den letzten Monaten im Reichsgericht zur Be— = . ist, und der folgendermaßen liegt: Ein erkranktes 2 eine auswärtige Krankenanstalt gebracht werden. Ein cankenh. tier erklärt sich aus Gefaälligkest bereit, das Kind zu dem Wer buse biniufahren.⁊ Zur Begleiturg des Kindes lar.
2 . ö . 2. e — — — — —
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Sorgfalt beobachtet. beobachtet hat, und ich würde es für Ia sung so zu wahlen, daß sie sich
unverständlich, wie der Juristentag in seiner Si
. n. inet abe enden Ansicht kom wat er bervorgehoben, die Regierung dürfe das B. G. icht q aber hier handelt es sich , und den Bau Bedenken muß Fassung heißt es, die Ha tpflicht solle nicht eintre halter die bei der Beaufsicht gung des Tieres im Verkehr erforderliche Im ersten Entwurf hieß es, wenn
um ein Ausnahmegesetz, des B G. B. gar nicht berührt. ich aber doch aufmerksam mache
ch werde Juf diefes Bedenken in der Abg. Mol kenbuhr (Soz ): Der Staats sekre /
über dis Stimmung des Volke nicht richtig informiert sein, sonst hätte er kaum Aus ührungen wie die machen können, daß wärtige Rechts justand der Stimmung des lders nimmt die Volkes, sonst,
. Volkes Reg erung Räͤcksscht auf die
nämlich weil es sich t, wenn das wirkliche Volk j. B. eine Ac; lassenwahlsystems verlangt, ist diese Stimme
Ebenso ist bedauerlich' und
weckmãßig halten, auch jetzt die auf den konkreten Fall bezieht. zweiten Lesung kt
ihn ausgesprochen, ; * b ö) en hat, sich jetzt haben sich i
tzung vom 11. men konnte.
No⸗ Zwar.
das die Grundlagen Auf ein formell⸗s n. In der jetzigen ten, wenn der 3
er die Sorgfalt
ung zurückkommen ar dürfte doch wohl
Daß der gegen⸗ widerspricht. Hier
es eine andere Sache. Abg. Junck, T . und es eintrete. wenn
nicht
brauchen imuß. Dieser' Fall greiflich, daß man e nur mit einer gewissen Webmut berantritt. . . . Buch ein Wirten fler hineinfãllt.
andere Falle, in denen das Bürge esetz bi schon je änderung ober estiz ist. cine re lich e e fee, .
38 ĩ missions beratung Stimmung des sogenannten bese
um agrarische Interessen handelt;
Das Automobil ist ein boch gefãbrliches Nun bat man eingewendet, es gäbe so n n . ki doch unbillig, wenn auch bier keine Saftung . würde als Richter natürlich erkennen daß jemand ein Pferd hat, das fortgefetzt durchgeht, * diejenige Sorgfalt gebraucht, die ein Tierhalter ge⸗ Falls paßt hier also nicht. Es ist ja be.
an diese Aenderung des Bürgerlichen Gesetzbuches Man hat ja das Gefühl,
Aber es gibt
ier.
jderu Ich bitte Sie, die Vollage möglid ' e. timmig anzunehmen. . ,
At 57 f an mn s Abg. Gyßling (fr. Volksp Meine Fraktion hat sich gegenũber
det le ichn zmigen Vorlage von 1905 im Prinzip wohlwollend vers zalten j . diese Standpunkt Mebrzabl Saftung wärtigen
und nur einige Punkte formal beanstandet. steben wir auch heute noch. Die meiner Freunde ist auch beute fur des. Tierhalters, als sie der 3 s33 *in Fafsung enthalt. agegen halten wir notwendig, eine Reihe von eventuell Amendierung
Auf diesem überwiegende eine mildere der gegen⸗ eine Kom⸗ Berenken zu herbeizuführen.
Um
eseitigen und eine
Ich beantrage, die Vor lag einer 6 1m. rbei derung des Drei- nb 24 Porlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu
erweisen. Der Abg. Molkenbubr hat gegen den Entwurf schweres
des Volkes für sie
Geschütz aufgeführt.
Ich will ihm mit ãhnlichem Geschütz nicht er