Personalveränderungen.
stãniglich Banerische Armee.
München, 15. Januar. Im Namen Seiner Majeftät des Königs. Seine Königliche Hohest Prinz Luitvold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich unterm 14. d. M. Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Personal veränderungen Allergnädigst zu verfügen: a. bei den Offizieren und Fähnrichen: im aktiven Heere: den Fähnr. Geyer des 15. Inf. Regt. König Friedrich August von Sachsen zur Res. zu beurlauben; den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu be⸗ willigen; den Majoren und Batz. Kommandeuren Sauter des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern und Haus des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen, den Hauptleuten Jamin, Komp. Chef im 20. Infanterieregiment Prinz Rupprecht, und Frhrn. . Tu beuf der Krüegeschule, dem Oberlt. Hö5ttinger des 8. Inf. Regtg. Großherzog Friedrich von Baden, sämtlichen mit der Erlaubnis jum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abjeichen; zu entheben: von der Stellung als Komp. Chef die Hauptleute Psâßnecker des 4 Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg und Graßmann des 20. Inf. Regts. Prinz Rupprecht; zu ernennen: zu Bals. Komman⸗ deuren die Majore Vocke, Mitglied der Milltärschießschule, im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern und Schmid beim Stabe des 16. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen in diesem Regt, zum Mitglied der Militärschleßschule den Hauptm. Friedmann, Komp Chef im 3. Inf. Regt. Prinj Karl von Bayern, ju Komp. Chefs die Hauptleute Griot⸗-Scvenot des 260. Inf. Regts. Prinz Rupprecht, bisher ohne Gehalt beurlaubt, im 3. Jaf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Frhrn. v. Freyberg, Adjutanten bei der 2. Inf. Brig, im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Stephan des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen, in diesem Regt.,, die Oberlts. Söldner u. Weißmann des 20. Inf. Regts. Prinz Rupprecht, beide in diesem Regiment unter Beförderung zu Hauptleuten ohne Patent, jum Adjutanten bei der 7. Inf. Brig. den Oberlt. Pflügel des 5. Inf. Regts. Großberjog Ernst Ludwig von Hessen; zu versetzen: den Hauptm. Sing, Komp. Chef im 18. Inf. Regt. König Friedrich August von Sachsen, zum Stabe dieses Regis, den Oberlt. Melchior, Adjutanten bei der 7. Inf. Brig. in gleicher Cigen⸗ schaft zur 2. Inf. Brig. und den Lt. Sr. v. Almeida des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II, König von Preußen, zu den Res. Offtzieren des genannten Regts.; zu befördern: zum Festungsbau— oberlt. den Festungsbault. Grünewald der Fortiftkation Ingoistadt, zum Festungebault. bei der Fortifikation Ingolstadt den Oberwall⸗ melster Grahn der Fortifikation Germersheim; im Beurlaubten⸗ stande; den Abschied zu bewilligen: von der Landw. 2. Aufgebot den Rittmeistern , und Thormann (Hof vom Train, beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landwehr— uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzelchen, dann den Obersts. Ziegler (Kempten) von der Inf, Knoblauch (Hof von der Kav. und Devin (Kaiserslautern) vom Train; zu befördern: zum Oberlt. den Lt. Wag ner in der Res. des 2. Fußart. Regts. mit Patent vom 20. Dejember 1997; b. im Sanitätskorps: den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu bewilligen: dem Gen. Oberarzt Dr. Hum mel, Div. Arzt der 1. Div., mit der Erlaubnis zum Forttragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzelchen unter Verleihung des Charakters als Gen. Arjt, dann dem Oberarzt Dr. Walter des 21. Inf. Regts.; zu versetzen: die Oberärzte Dr. Enders vom 2. Ulan. Regt. König jum 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, und Dr. Guthm ann vom 8. Feldart. Regt. zum 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien.
An Stelle des Oberstltg. Kneußl, Direktor der Kriegsakademie und der Art. und Ingen. Schule, wurde der Oberstlt. Endres, Abteil. Chef bei der Zentralstelle des Generalstabes, zum Mitglied der Oberstudien⸗ und Examinationskommission bestimmt.
Königlich Sachsische Armee.
Offitiere, Fähnriche us—ß. Grnennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzun gen. 3. Januar. v. Wolfferg dorff Oberlt, im 2. Ulan, Regt. Rr. 13, vom J9. Januar d. Is. ab auf ein Jahr jur Dienstleistung bei der Gesandtschaft in Weimar kom mandiert. Herrmann, charakteris. Fähnr. im 3. Uan. Regt. Nr. 21 Kaiser Wilhelm I., König von Preußen, Georgi, Ehrhardt, Müller, Unteroffiiere im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, — zu Fähnrichen ernannt.
106. Januar. Dumags, Oberlt, Fiedler, Lt., — mit dem Ausscheiden aus dem Ostasiat. Detachement in der Armee wieder⸗ angestellt, und zwar Dumas als Oberlt. mit einem Patent vom 20. Februar 19965 Al im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 167, Fiedler als Oberlt. mit einem Patent vom 21. Mal 1967 W wi im 4 Feldart. Regt. Nr. 48.
Abschieds bewilligun gen. 8. Janugr. Haevernick, Hauptm. und Komp. Chef im 11. Inf. Regt. Nr. 139, mit Pension i Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform der Abschied be= willigt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministerium s. 29. De— zember. Hagemann, Müller, Lazarettinspektoren in Dresden bzw. Chemnitz, unterm 1. April 1958 gegenseitig versetzt.
13. Ja nu ar. Wust, Honig, Unterapotheker der Res. im r. ö II Dresden, zu Oberapothekern des Beurlaubtenftandes efördert.
Durch Allerhöchsten Beschluß. 30. Dezember. Günther, Stahstrompeter des 3. Feldart. Regtö. Nr. 32, der Titel Militär⸗ musikdirigent verliehen.
Kaiserliche Schutztruppen.
Verfügung des Reichskolontalamts der Schutztruppen).
Zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren ernannt: Koch (Wilhelm), bisheriger Intend. Sekretär in der Schutztruppe für Südwestafrika, mlt einem Dienstalter vom 24. Dejember 1967 die Militärintend. Selretäre Hoeft, Neuhaus, Omonzky, sämtlich mit einem Dienstalter vom 24. Dezember 1967.
Zu Intend. Sekretͤren ernannt: die Militärintend. Sekretäre Lucgs, Isberner, beide mit einem Diensfalter vom 4 April 1899 die bisherlgen Intend. Sekretäre in der Schutztruppe für Südwest⸗ afrika Kirchner, mit einem Dienstalter vom 14 April 1902, Krainick, mit einem Dienstalter vom 6. April 1903, Kolbitz, mit einem Dienstalter vom 7. September 1903.
Schutztruppe für Südwestafrika.
21. Dejember. Langkopf, QOberapotheker, am 31. Dejember 1997, behufs Ueberweisung zu den Oberapotbekern der Res., aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Schutztruppe für Kamerun.
21. Dezember. Bock, Zahsmstr. in der Schutztruppe für Südwestafrika, mit dem 1. Januar 1908 in die Schutztruppe versetzt.
(Kommando
Koloniales.
Der Zentralauschuß für die deutschen evangelischen Kirche (Berlin W. 30, Nollendorf— straße 171) hat als neue Aufgabe die ir r unglückliche Kinder in Deutsch⸗ Südwestafrika, besonders für solche , , ,, , die der sittlichen und körperlichen Verwahrlosung preisgegeben sind, und die ohne die rechte Fürsorge später eine ernste Gefahr für den Bestand und die Wohlfahrt des Schutzgebietes bilden würden, übernommen. Vor ihm hat bereits die evangelische rhei-⸗ nische Mission die hier vorliegende Aufgabe erkannt und Hand ant Werk gelegt, indem sie für einen Teil dieser Kinder in Dkahandja
innere Mission der
sionsge aft hat erklärt — und zwar in vollem Einverständn
t 6 uuß der deutschen evangeltschen Missionen —, daß sie die Fürsorge für diese evangelischen Kluder auf die Dauer nicht leisten könne, da eine . Arbeit nicht zu den Aufgaben der . gehört. Man hat daher dem Jentlralausschuß für die innere Mistion diese Arbeit angetragen, der einmütig beschlossen hat, sie zu übernehmen. Für die Organtsation der neuen Arbeit ist eine Ramm if sion für innere Mission in den deutschen Schutzgebieten mit dem Recht der freien Zuwahl gebildet worden, zu der folgende Herren ge⸗ hören; Prästdent des Zentralausschusses für die innere Mission, Direktor Spiecker. Oberverwaltungsgerichtsrat Berner, Gesandter Dr. von Jucken. Addenbausen, Direktor Hennig⸗Himburg, Pastor W. Scheffen, Diplsionspfarrer Lie. Schmidt. Potsdam, Missiongs« inspektor Spiecker Barmen, Hofprediger . D. B. Stoecker und J. K. Vietor⸗Bremen. Der Zentralausschuß für die innere Mission ruft nun alle evangelischen Beutschen, welche die Bedeutung dieser großen Aufgabe erkennen, auf, sich ihm anzuschließen, und bittet zugleich um Liebesgaben, da jede menschliche Unternehmung auch der Geldmittel bedarf. Solche Beiträge für die Arbeiten der inneren Mission in den deutschen Schutzgebieten bittet der Zentralausschuß an seinen Präsidenten F. A. Spiecker, Berlin 8W. 11, Askanischer Platz 3,
d in Keetmanghogp. Grile a . . , * f
mit dem ß
zu senden.
Demnächst wird der Geheime Oherbaurgt R. Schm ick in Darmstadt eine Reise nach Deutsch⸗Südwest⸗ und Deutsch⸗Ost⸗ afrika antreten. Der „Deutschen Kolonialjeitung' wird hierzu mit⸗ geteilt: In Südwestafrika, und zwar im südlichen Teil des Schutzgebietes, etwa 40 km südwestlich von Keeimanshoop wird be⸗ absichtigt, eine große Talsperre von etwa 200 000 000 cbm Inhalt zu erbauen und das unterhalb liegende fruchtbare, aber wegen Wasser⸗ mangels fene tig nicht anbauungsfähige Gelände zu berieseln. In Ostafrika ist die Aufgabe, einige Flußläufe zu , , und fest⸗ zustellen, inwieweit sie sich zu einer wasserwirtschaftlichen Ausnützung, insbesondere auch zu Berieselungsjwecken heranziehen lassen.“
— Der Zusammenschluß der Farmer in Deutsch⸗Südwestafrika hat nun stattgefunden. Nach eingehenden Besprechungen wurde der Deutsch⸗südwestafrikanische Farmerbund“ gegründet. Als seine Aufgaben bejeichnen die Satzungen: 1) die Vertretung der Interessen deg Farmerstandes, insbesondere auf dem Gebiete der Gesetz⸗ ebung und Verwaltung; ?) die Förderung der Interessen des Farmer e in allgemein wirtschaftlicher Hinsicht, insbesondere durch: a die Veranstaltung von Wanderversammlungen (Farmertage) und Aus⸗ stellungen, b. die Vornahme oder Unterstützung iweckvoller und systema⸗ tischer Zucht- und Kulturversuche, C. die Vermittlung besonderer Vortelle auf den Gebieten der Lebeng⸗, Unfall⸗ und Feuerversicherung auf Grund besonderer Abkommen, d. die Organisation auf den Ge—⸗ bieten des Kredits sowie des Ein- und Herde o! 3) die Herausgabe eines regelmäßig erscheinenden Preß⸗ und Fachorgans als eines Mittels zur zweckentsprechenden Erfüllung der obliegenden Aufgaben. Die Organe des Bundes sind: der Deutsch-südwestafrikanische Farmertag, der Bundesausschuß und der Bundegvorsitzende. Als solcher wurde
err Erdmann⸗Windhuk, zu seinem Stellvertreter Herr Mittelstädt⸗ lisenheim gewählt. Es wurde beschlossen, den ersten Farmertag im Mai 1908 in Grootfontein (Nord) abzuhalten.
Deutscher Reichstag.
82. Sitzung vom 17. Januar 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Zur Verhandlung stehen die Interpellationen, betreffend reichs gesetzliche Regelung des Knappschaftswesens. Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Jahren
Abg. Schiffer (Zentr) Ffortfahrend: Vor jwei haben die Bergarbeiter fünf Wochen lang gekämpffs; wenn sie schließlich sich bereit erklärt hatten, die Arbeit wieder auf⸗ zunehmen, so geschah dies in der Hoffnung auf die preußische Re—⸗ in. und Gesetzgebung. Dann kamen diese schrecklichen, diese itteren Enttäuschungen. Weder in der Berggesetznovelle, noch in dem Knappschaftsgesetz kam es zu einer wirklich durchgreifenden Reform für die Bergarbeiter. Das Gesetz von 1865 war doch höchstens auf die damaligen Verhältnisse zugeschnitten. Damals volliog sich die Kohlengewinnung unter anderen Verhaͤltnissen als heute; noch nicht in solcher Teufe; die Temperatur war nicht so boch. Die Wurmkrankheit gab es noch nicht, der Bergbau war nicht so anstrengend und gefsundheitsschädlich. Trotzdem hat die Knappschaftsbewegung stillgestanden. Vlel mehr als die Steigerung der Produktion haben sich die Krankbeitsziffern gesteigert. In enn betrug in den fünf Oberbergämtern mit über 70 Knapp chaftsvereinen 1896 die Zahl der beschäftigten Arbeiter 496 153, 1905 betrug sie 693 785, stieg also um 48 ,,. Die Zahi der invaliden Arbeiter 26 1896 48298, 1905 71404, stieg also auch um 48 0,9. Dagegen ist die Zahl der durch Unfälle arbeitg⸗ unfähig gewordenen Bergleute noch um 20 oo mehr gestiegen, 1896 kamen 17 Krankheitstage, 1905 18,9 Krankheitstage auf den Arbeiter. Im Oberhergamtsbezirk Dortmund stieg die Zabl der Arbeiter um 49 64. die Zahl der Krankheitsfälle um 167 6, und die Zahl der Krankentage um 130 ,/9. Das Dienstalter der Bergleute ist von 1902 bis 1905 von durchschnittlich 22.4 auf 1987 Jahre zurück. gegangen; das Lebensalter ist von 1896 bis 1905 von 48,6 auf 43 Jahre zurückgegangen. Die gewaltige Steigerung der Kranken-, Invaliden und Sterhlichkeltsziffer ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß die preußische Regierung und der Landtag von 1865 bis 1905 nichts Wesentliches i den Bergarbeiterschutz getan haben, namentlich nicht bejünlich der Schichtdauer, der Ueberschichten und Nebenschichten. Nach der Novelle von 1905 soll zwar zwischen einer regelmäßigen und einer Nebenschicht eine Ruhepause von acht Stunden sein, aber das kümmert die Zechenverwaltungen herzlich wenig, sie lassen einfach Doppelschichten verfahren. So wurden im Jahre 1966 allein im Ruhrgebiet über 10 Millionen Ueberschichten verfahren, so daß auf je 8s Schicht eine Ueberschicht kam. Infolge des Stillstandes der Knappschaftsgesetzgebung wurden die Knappschaftagvereine nach Gut— dünken verwaltet, die Renten wurden herabgesetzt, in einigen Ver— einen sogar wiederholt, und die Werkbesitzer setzten im Einverständnis mit willfährigen Arbeitervertretern ihre eigenen Beiträge niedriger fest als die der Arbeiter. Nach dem Gesetz können die Arbeitgeber nur ein Drittel der Gesamtbeiträge der Arbeiter übernehmen und diefe Mindestgrenze durch die Statuten festsetzen. Bis 1885 bejahlten die Werksbesitzer im Ruhrrevier dieselben Beiträge wie die Ärbeiter. Als die Beiträge allgemein erhöht wurden, gelang eg aber den Werktbesitzern mit gefügigen Arbeitervertrekern, ihre eigenen Beittäge um 5 oso gegenüber denen der Arbeiter zu ermäßlgen, so daß jetzt die Werksbesitzer nur noch 75 ίC der Arbeiter- beiträge beiahlen. Dem allgemeinen Knappschaftsverein in Bochum hat man berechnet, daß er eigentlich 60 Millionen Mark Schulden habe und auf eine viel solidere versicherungstechnische Grundlage ge⸗ stellt werden müßte. Wenn die Werksbesitzer von 1885 bis 1907 die felben Beiträge geleistet hätten wie die Arbeiter, wären wohl diefe 60 Mil lienen mehr herausgekommen. Die Werksbesitzer müßten eigentlich die, selben Beiträge zahlen wie die Arbelter, weil sie in der Verwaltung die . der Stimmen und noch dazu den Vorsitz haben. Im Ruhrgebiet haben die Werksbesitzer von 1895 bis 1965 weniger als die Arbeiter bezahlt. 1895 um 157 Million, 1896 um 1,ů8, 1897 um 1,9, 1898 um 2,1, 1899 um 3,6, 1900 um 3,1, 1901 um 3, 3, 1967 um 333, 1903 um 3,5, 1904 um 3.7, 1905 um über 4 und jo um
44 Millionen Mark. Hätten ste ebensoviel geleistet wie die Arbeiter, brauchten sie jetzt . über Belastung durch die notwendige Reform zu klagen. Die Gesamtbeiträge für das Knappschaftswesen stiegen
für den Kopf von 1895 big 18906 von 41,47 M auf 61, 8 Ap. Arbeitern und von 31,903 M auf 4650 M für die W. I. *. Saarrevler, wo es um ,,, handelt. . h inge ganz anders; da hat der Staat stets dieselben Betrz cin wig die Arbeiter; die staatlichen Knappschaftstaffen. de on daher auch in der Lage, mehr zu leisten als daz Ruh um Die Frage, ob hier die Bergwerksbesitzer ebenso hohe i. leisten könnten wie die Arbeiter, ist ja. nicht unwichtzn dnn man in Betracht zieht, wie ungemein die Preise der Fahl Ruhrrevierg in den letzten 20 Jahren gestiegen, welche lolof / immer steigenden Unternehmergewinne irotz der Steigerun n Löhne übrig geblieben sind, so pere man wirklich null n die Bergwerksbesitzer Glauben für ihre Behauptungen m können, daß sie die 2 3 für Kopf und Woche mehr für di a schafte iassen nicht zahlsn könnten. Wenn ste sich darauf pan daß sie auch die Lasten der Unfallversicherung zu tragen a so ist darauf doch kein Wert zu legen. Nicht bloß im Ruhna sondern auch anderswo haben sich diese Vorgänge abgespieltteh preußische Regierung hat es zugelassen, daß die Knappschasten dem Bankrott immer näher kamen; erst 1996 wurde ein neueg [. schaftsgesetz gemacht. Als die Vorlage eingebracht wurde, wan Ha hell e en f trotz aller Mißstimmung durchaus geneigt. uten Willen der Regierung anzuerkennen. Aber wie kam 4
irklichteit? Man hat die Invaliden ihreg passihen Wahlrmn das sie sogar nach dem a von 1865 besaßen, beraubt un! zugestanden, daß die, vorhandenen, im Vorstande der ; sitzenden Invaliden weiter amtieren dürften. Im Ruhrgehie es nicht weniger als 29 009 Invaliden. Den Kern der gm Streitfrage bet den letzten Verhandlungen über die Gestaltum Statuts jwischen den Bergarbeitern und den Werigheht bildete das Kindergeld, das für jedes Kind unter 11 Jan 3840 ο betrug und alg Zusatzrente für die Invaliden zi Dieses Kindergeld, das bei 29 56900 Invaliden mit etwa C Kindern 1570 615 S betrug, el jetzt fortfallen. Aus dieser d derung der Werksbesitzer entstanden die großen, noch höute“ geschlichteten Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien. 6 entsprechende Steigerung der Invalidenrente, selbst für den Domht des Kindergeldes, wurde nicht oder nur in ganz ungenügender 9 angeboten, so daß gerade die Familien mit großer Kinderzahl n schwerste benachteiligt werden mußten. Nach dem alien Sm hätten sich die invaliden Bergleute ungleich besser gestanden nach dem neuen Angebot der Werksbesitzer und dem damit identisz⸗ Zwangsstatut. Das Krankengeld hat durch das neue Statut folge der veränderten Anrechung des Lohnes ebenfalls eine R minderung erfahren. Da ist es doch kein Wunder, daß die R leute das neue Statut schließlich abgelehnt haben. Trotz a Rechts verminderung, die sie seit 1889 haben erfahren müssen, u vor den Forderungen der Werksbesitzer bei den Verhandlungen in das Statut Schritt für Schritt zurückgewichen, sie hätten auch! Kindergeld fallen lassen, bis es nicht weiter ging. Die Berginbalhe renten und Reichsinvalidenrenten zu vergleichen, wie es jetzt vieh eschieht, um die Ansprüche der Bergleute als unberechtigt hi f. ist ein Vorgehen, das schon deshalb zurückgewiesen wan als es der Objektivität entbehrt. Auf das Verheln der Unternehmer, die trotz der ungeheuren Gewinne die J ablehnten und dadurch die Verhandlungen zum Schetn brachten, kann sich jeder leicht einen Vers machen. Die Um nehmerpresse schiebt selbstverständlich den Arbeitern die Schuld Dabei wird das Zusammengehen der verschiedenen Bergarbeßh organisationen sehr unliebsam vermerkt. In solchen eminent bemm fig, und organisatorischen Fragen konnten doch die verschiedem Organisationen sehr wohl vereint marschieren. Der Reichtag h Resolutionen, wie die unsrige, schon mehrmals angenommen, schon 1896 bei Gelegenheit der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuäh Später sind Anträge der Freisinnigen, des Zentrums und der Sonn demokraten auf reichsgesetzliche Regelung des Bergweseng und h Knappschaften wiederholt eingebracht worben. Schon jetzt haben n einheitliche Regelung auch auf diesem Gebiete in den verschiedenfng Beziehungen, so bezüglich der Sonntagsruhe, der Unfal versicherung usw. Eg wird ein einheitliches Reichsvereinsges beraten. n einer solchen Zeit kann die Forderung reichsgesetzlich Regelung des Knappschaftswesens nur günstige Aufnahme . n Dag Reich ist ein einheitliches Wirischaftsgebiet mit völlh fia gn t da muß endlich die , euerliche Anomal allen, 39. ein Bergarbeiter, der aus einem Staate in den andern verzieht, seine durch Beitragsleistungen erworbenen Ansprüche and Kassen, aus deren Bereich er sich entfernt, einfach einbüßt. Diesell⸗ Gründe, die für einen Rückversicherungsverband für Preußen sprechn haben nicht minder für ganz Deutschland Geltung. Es handelt s auch nicht bloß um die Erhaltung der erworbenen Rechte, sonden auch um deren dauernde Sicherstellung in der Zukunft, und daß kan nur durch größere Kassenbeiirke, durch das Verschwinden der . kassen erreicht werden. Auf das Dreiklassenhaus und auf M preußische Herrenhaus können wir keine Hoffnungen mehr setzln wir glauben nicht mehr daran, daß dort die berechtigten Ansprühh der Bergarbeiter Gehör finden; denn nicht einmal, was M Regierung vorschlug, ist von diesen Häusern zugelassen worden man hat vielmehr ganz erhebliche Verschlechterungen beschloser Die Berggesetznovelle ist vom Abgeordneten hause so verschlechtet worden, daß die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ die preußische Re gierung höhnisch fragte, ob sie den gerupften Vogel noch wiede erkenne. Zum Reichstag und den verbündeten Regierungen haben n denn doch mehr Vertrauen altz zum preußischen Landtag und ju m preußischen Regierung, denn in dieser sitzen ohnehin seit Jahren k Väter aller Hindernisse. Fürst Bülow hat als preußischer Möisten präsident nach den Haupswahlen dem Kaiser uber die Fortsetzm der Sozialreform gesagt: Nun erst recht! Sollten wir keinen Cifeh haben, so werden wir eventuell bei der Beratung der Gewerbenobelt einen Vorstoß machen, um zum Ziele zu kommen.
Zur Begründung der dritten Interpellation erhält da Wort der
Abg. Hue (Sozr); Wir haben zur Reform des Bergwerh. wesens schon wiederholt Anträge gestellt. Wenn die National Jeitun die Haltung der Arbeitervertreter auf politische Motive jurũckgefih hat, so ist darauf hinzuweisen in, in der Siebenerkommisston nimm Beschlüsse aus parteipolitischen Erwägungen gefaßt worden sind; rufe dafür den Kollegen Behrens zum Zeugen an. Er nickt mit n In der Siebenerkommission saßen doch auch Vertreter des jeßihh Blocks. Wir haben niemals behauptet, daß das Zentrum im Il geordnetenhause Verschlechterungsanträge gestellt habe, sondern nin daß es ihnen zugestimmt habe und deshalb dafür verantwortlich Polen und Freisinnige, mit ibnen die Abgg. Fischbeck Kopsch n Wiemer, hahen gegen die Berggesetznobelle 246. mmt. Hätte sich da enen auch dahinter gestellt, fo wäre wenigsteng das zustande Ce ommen, waz die ursprüngliche Vorlage wellie, und die Ren enn hätte sich den Konserpativen und Naftonailiberalen nicht gebenß Das ist eg, was wir Euch (zum Zentrum) zum Vorwurfe machen. Kollege Schiffer hat von der reaktionären Mehrheit des Abgeben, hauses gesprochen. Ich mache dem Abg. Spahn und seinen Freun J nicht den , daß sie aus persönlichem Interesse oder aus Fein schaft gegen die Arbeiter dieser oder jener Gese et bestinmnn ö.
estimmt haben. Die Herren hätten aber die Stimme der Ar g ; (n w sollen. In den verschiedensten Bezirken sind unter der lo
muß,
reichen Berggesetznovelle so viele Ueberschichten vorgekommen, wie]
zuvor. 1905 vor dem Gesetz betrug die Zahl der Verletzten e, im Jahre 1906 98 820. Im Saarredier wurden bor Jahre unter dem gepriesenen arbeiter von Massenunglücks fällen betroffen.
schon einen bezüglichen Antrag gestellt,
sich der Vertreter des Zentrums, Lerno, ganz ents— eine reichsgesetzliche Regelung aug. Der Profeffor Dr. A Autorität guf diesem Gebiete, hatte für diese Regelung Broschüre sich ausgesprochen, ebenfo eine Reihe anderer A
neuen
Als wir nach dem Bürgerlichen Gesetzuuch den Antrag stellten, d
Vorbehalt dieser Angelegen für die Landeggesetzgebun 2 streichen, wurde dieser . abgelehnt. lebe wollten die Freisinnigen eine reichsgeseßliche Regelung, und viel später erst das Zentrum. Man würde heute viel wester ein, wenn die anderen Parteien mit uns gegangen wären; .. wäre man auch mit der Syndikatsfrage weiter. Auch die Knappschaftgangelegenheit wäre längst geregelt, wenn man 1885 unseren Abänderungsantrag zum ar n r fer, r, angenommen hätte. Der Abg. Max Hirsch stellte einen Antrag, der wesentliche Fortschritte gebracht hätte, wenn er angenommen worden wäre. Allein die Abgg. bon Stumm und andere wollten die Ausnahmestellung der Knappschaften nicht aufgeben. Die Regelung des Knappschaftszwesens ist inzwischen so kompliziert geworden, daß sich viele Ju⸗ risten in dem Wirrwarr nicht mehr zurecht finden. Wie soll sich da erst ein Bergarbeiter zurechtfinden! Wir wünschen deshalb aus Gründen der gesetzlichen Klarheit, daß hier eine Novelle vorgelegt werde. Die preußische Regterung wagt nicht, die Geheimakten, die in ihren Archiven ruhen, bekannt zu geben, die die Klagen der Bergarbeiter bestätigen, weil fie den Werksbesitzern nicht wehe tun will. Die Berg⸗ gesetznobelle hat den Werksbesitzern wesentliche Vorteile gebracht, materiell und hinsichtlich ihres Einflusses auf die Knappschaft⸗ kassen. Die Invaliden bat man des aktiven und passiven Wahl.« rechts beraubt. Die Novelle stellt sich dar als eine Fort- setzung der Entrechtung der Bergarheiter, wie sie durch das erste Knappschaftsgesetz begonnen worden ist. Das haben auch die christlich⸗ nationalen Bergarbeiter eingesehen, ihr Organ „Der Bergknappe⸗ sprach von einer Gesetzespfuscherei des Dreiklassenparlaments. Die preußische Regierung hat damals aus Furcht vor den Zechen— besitzern ihre ursprüngliche Vorlage im Stich gelassen, denn diese enthielt verschiedene Vebesserungen, z. B. die Einführung der geheimen Wahl bei den Aeltestenwahlen. Wenn hier im Reichstag zu Vorlagen Verbesserungsanträge gestellt werden, sagt die Regierung oft, damit sei die Vorlage unannehmbar, aber im preußi= schen Landtag wird eine Vorlage der Regierung gerupft, wie sich die nationalliberale Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ ausdrückte, und diesen gerupften Vogel hat die Regierung akzeptiert. Die Regierung wagt es nicht, den Zechenbesitzern entgegen ju treten. Genullt wird oft bis zu 15 und 20 0, der Produktion; bei Besprechung des großen Streiks im Landtag erklärte aber die Regierung, das Nullen ginge höchstens bis zu 2 oder 3 oo, und nur in besonderen Fällen bis ju 6 (so. In den Akten des preußischen Bergwerks⸗ minifteriums finden sich aber die Angaben, daß in einzelnen Gewerkschaften 10, 17. 18, 20 bis zu 28 so der gesamten Monata⸗ produktion genullt sind. Dieses Material ist der Kommission des Abgeordnetenhauseg nur als vertraulich mitgeteilt worden. Man tut den Bergarbeitern schmäblich unrecht, wenn man das ver— tuscht. Ob das Korruption ist, will ich nicht sagen, ich drücke mich milder aus, wenn ich sage, aus Furcht vor den Zechenbesitzern wagt die Regierung das nicht zu veroͤffent: ichen. Die Knappschaftskaffen sind von den Arbeitern gegründet und wurden ursprünglich allein von den Aeltesten verwaltet, jetzt aher sind im Vorstand der allerwenigsten Knappschaftekassen noch Aelteste tätig. man hat sie einfach ver— gewaltigt. Als 1857 den Knappschaften ein Statut aufgedrängt wurde, kam es zu Krawallen, und es mußte Militär geholt werden.
Damals gab es aber noch keine sozialdemokratischen Hetzer, die Berg
arbeiter haben sich vielmehr selbst gegen ihre Entrechtung empört. Wenn es beute nicht schon zum Aufruhr der Bergleute gekommen ist, so ist das der Organisation zu verdanken. Durch Verordnungen hat die Regierung allerdings auf gleiche Beiträge jwischen den Werks- besitzern und den Arbeitern hingewirkt, aber die Werksbesitzer haben ihre Beiträge immer weiter ermäßigt. Von 1867 bis jetzt ist in dem Knappschaftsvorstand in Wetzlar nicht ein einziger Arbeiter- vertreter gewesen. Auch die Leistungen der Knappschaftskassen sind herabgedrückt worden. Man bemüht sich, das Knappschafts— gesetz ju verhunjen, es kommen Pensionen von 15, 10 und 9 4 in einzelnen Knappschaftsvereinen vor. Die finanzielle Basis der Knappschaftęvereine ist eben ruiniert. Bei der Vorlage im preußischen Landtag mit dem geheimen Wablrecht für die Aeltesten. wahlen erklärte in der Kommission ein Regierungsvertreter, daß durch die geheime Wahl den Arbeitern wenigstens Gelegenheit gegeben werde, sich an ihrer Kassenverwaltung zu beteillgen. Damit hat die Regierung anerkannt, daß bei der öffentlichen Wahl die Herrschaft der Mächtigen die Arbeiter rechtlos macht. Wie konnte deshalb jetzt das öffentliche Wahlrecht als Stütze des Staatswohles bezeichnet werden? (Der Vizepräsident Dr. Paasche bittet den Redner, zur Interpellation zu sprechen.) In der Kommission des Abgeordnetenhauses stimmten für dag gehelme Wahlrecht nur drei Kommissionsmitglieder, in der Kommission saßen aber vier Zentrums mitglieder. Bei der geheimen Wahl hat also die reaktionäre Mehrheit des Landtages Zuzug aus dem Zentrum bekommen. Jetzt setzt sich das Zentrum auf das hohe Pferd als Anhänger des allgemeinen gleichen Wahlrechts. In jener Kommissiongsitzung waren anwesend Graf Ballestrem, Glattfelter, Hitze und Dasbach, von diesen vier Zentrumsleuten stimmten nur drei für die geheime Wahl. Der Ver— treter des Bundesstaates Sachsen, der jetzt nicht bier ist, könnte be⸗ stätigen, daß in Sachsen den Bergarbeitern sogar Rechte vorenthalten werden, die ihnen reichsgesetzlich zustehen. Die Knappschafts«
beiträge der Werksbesitzer sind ursprünglich nichts als ein Teil
der Abgabe an den Staat für die kostenlose Ueberlassung der Berg= felder. Wenn die Bergwerksabgabe nicht abgeschafft wäre, würde sie 1906 allein 24 Millionen betragen haben. Die sind aus den Taschen der Steuerzahler den Werksbesitzern geschenkt worden. Das Zwangsstatut ist nun durch die Behörde eingeführt worden. Nach dem Gesetze muß es die eflien Mindestlristungen enthalten; das ist aber nicht der Fall, jedenfalls nicht hinsichtlich des Kinder geldes, dessen Abschaffung durch das Berggesetz um so weniger be⸗ hauptet werden kann, alg dag Kindergeld nach einem reichsgericht⸗ lichen Urteil gegen den Knappschafteverein Bochum kein Teil der Invalidenrente, sondern eine selbständige Unterstützung ist, welche ab⸗ zuschaffen die Bergbebörde kein Recht hat. Die Bergarbeiter haben bis zum letzten Augenblick gehofft, es werde der Reglerung gelingen, die Verhandlung zu einem positiven Ergebnis ju führen. Der Ober⸗ bergrat Stennbrinck hat sich auch viele Mühe gegeben, er stellte zahl⸗ reiche Vermittlungszanträge, auch betreffs des Kindergeldes oder des teil weisen Ersatzes desselben; aber die Aeltesten der Bergarbeiter haben diesen Anträgen nicht zugestimmt. Die Aeltesten haben ja schließlich alles aufgegeben, sie haben sich auf die 2 8 jurückgezogen und diesen geringen Mehrbetrag flebentlich und demütig von den Werksbesitzern erbeten, um auf diesem Wege eine Erhöhung der Rente zu ermög- lichen. In den Kreisen der Bergarbeiter herrscht die Meinung vor, daß die Äeltesten mit dieser Haltung schon in ihrer Nachgiebigkeit viel zu weit gegangen wären; von einer Brüskierung der Werkebesttzer zurch ihr Verhalten kann, vollends keine Rede sein. Ver Antrag der Aeltesten bedeutet überhaupt nur 4 9 für die Tonne, während erst neuerdings die Abschlußpreise für die Tonne wieder um bis 35. 3 erhöht worden sind. Wenn man da
pon einer Belastung, die der Bergbau nicht tragen könne, spricht, o verträgt sich dag nicht mit der historischen Wahrheit. ie weng Reichsinvalidenrente und Knappschaftsrente ohne weiteres vergleichen lassen, hat der Abg. Schiffer schon ausgeführt, Die Invallden mit starker Kinderjahl verlieren durch den Fortfall des Kindergeldes ganz erhebliche Beträge jährlich, bis zu 250 MS und noch mehr, sollte eg da nicht selbst für die Bergwerks besstzer ein Gebot der einfachsten Gerechtigkeit fein, hier einen Ausgleich eintreten zu 9 nr 2 Gerade den aͤrmsten Teufen wird hier die schwerste Schädigung zugefügt. Man bedenke auch, daß der Inrallde, der vielleicht 15 M6 mgnatlich Rente erhält, wenn er erkranff, keine Spur einer weiteren Ünterstützung ekommt, sondern mit denselben 15 M mit seiner ganzen Familie aus- kommen muß. Welcher Beamte wärde sich gefallen lassen, wenn man ibm Plötzlich feine redlich verdienten Pensignzansprüche in ähn- licher Welfe kürzen wollte? Dabei gebt der Bergmann verhältnis. mäßig in frühem Lebensalter an feiner Arbeit zu Grunde; im Ruhr— gebiet ist das Durchschnitigalter der Bergleute von 48 auf 41 Jahre zurückgegangen. Und es ist damit zu rechnen, daß es noch weiter
urüͤckgehen wird. Um so schwerer trifft die Werksbesitzer und die Ke neren en der Härte. Die Prozentzahl der Invaliden steigt unausgesetzt; 1806 war sie im Ruhrgebiet auf 30 gestiegen! Der gie re hr förmlich Menschen; und da wollen die Werkz⸗ besitzer und die , denen ich die Anklage ins Gesicht schleudere, daß sie durch die Verhunzung des Knappschaftsgefetzes den Grund zu diesen elenden Verhältnissen gelegt haben, verlangen, daß auch noch der Hunger sein Werk tue, um die Bergleute zu unterjochen? In den letzten Jahren sind in dem Ruhr⸗ 6 die Armenlasten schon ganz bedeutend gesteigert worden: as ist die angebliche Zunahme des Volkswohles! Wo sind denn die Riesensummen . die in der langen Pro⸗— speritätsperiode durch Ueberstunden 28. herausgewirtschaftet wurden? 130 Werkshesitzer haben für die Anträge der Aeltesten gestimmt, ein Beweis, daß diese Anträge durchführbar sind, denn jene 1. wissen doch auch, was der Bergbau tragen kann. Aber nicht bkoß gegen die Arbelter geht man derartig vor. Sehen Sie sich das Organ des Steigerverbandes an; rücksichtsloß werden die Beamten binausgeschmissen, wenn sie irgendwie nicht parieren. Ich rufe den Reichstag und die 32 um Hilfe für den Bergmann an, der die schwarzen Diamanten aut der Erde holt, um der Menschheit zu dienen und ihr Behaglichkeit zu verschaffen. Taufende und. aber Tausende von Bergleuten werden jährlich verkrüppelt; Tausende fallen jährlich auf dem Schlachtfeld der Arbeit. Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatsminister, Staats— sekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Wenn ich zunächst auf die Frage antworten darf, die in den Interpellationen auf Rr. 561 und 562 der Druck— sachen übereinslimmend an die Spitze gestellt worden ist, so habe ich zu sagen, daß dem Herrn Reichskaniler die Vorkommnisse bekannt sind, welche das Zustandekommen des Knappschaftistatuts im Ober⸗ bergamtsbezirk Dortmund vereitelt und die preußische Bergverwaltung — sehr gegen ihren Willen — genötigt haben, ein Zwangsstatut zu erlassen. Auf diese Vorkommnisse im einzelnen einzugehen, muß ich mir versagen, da es sich um die Ausführung eines preußischen Gesetzes bandelt und dem Herrn Reichskanzler in dieser Beziehung irgend ein Eingriff nicht zusteht. (Sehr richtig! rechts.)
Wenn ich eins bemerken darf, so wird das Scheitern des Knappschaftsstatutz wohl auf allen Seiten bedauert, und wenn es richtig ist, daß an dem Scheitern des Statuts eine Macht- probe schuld gewesen ist, die sei es von der einen, sei es von der andern Seite, sei es von beiden Seiten angestellt worden ist, so würde ich es doppelt beklagen, daß eine solche Machtprobe um eines materiell nicht bedeutenden Differenzpunktes willen (hört! hört! bei den So.) bei einer Gelegenheit veranstaltet worden ist, die nicht etwa mit einem vorübergehenden Lohnkampfe verglichen werden kann lsehr richtig! bei den Soz), sondern bei der es sich darum handelt, die Grundlage für einen dauernden Zustand zu etablieren. Ich möchte meinerseits die Hoffnung nicht aufgeben, daß eine Nachrevision des Standpunktes, der bei dieser Gelegenheit von den beiden Seiten eingenommen worden ist, dazu führen wird, die Angelegenheit noch in einer anderen Weise zu lösen, als es bisher möglich gewesen ist. ̃
Meine Herren, ich kann im übrigen auf die sehr eingebende Kritik, die namentlich von den heutigen Herren Rednern an den preußischen Zuständen geübt worden ist — auf die hat sich ja die Diskussion bisher eigentlich beschränkt — hier nicht eingehen. Täte ich es, so würde ich meinerseitg eine Kritik an der Gesetzgebung und der Ver— waltung eines Einjelstaates üben müssen (hört! hört! bei den Sozial demokraten) — eine Kritik nach der einen oder nach der anderen Seite; meine Herren, nehmen Sie nicht an, daß jede Kritik eine ab⸗ sprechende ist. Wir Deutschen sind ja daran gewöhnt, in der Kritik nur die Negative zu erblicken (Rufe: Aha! bei den Sozialdemokraten); ich will mit diesem Wort Kritik‘ nichts in der Sache gesagt haben. Aber wenn ich auf die Dinge eingehen würde, dann würde ich Stellung zu nehmen haben — ich will ez einmal so ausdrücken — zu der Gesetzgebung und Verwaltung eines Einzelstaates, in einer Materie, die durch Reichsgesetz ausdrücklich den Einzelstaaten über⸗ lassen worden ist, und das ist nicht zulässig (sehr richtig! rechts), darauf kann sich die Reichsverwaltung nicht einlassen. (Bravo! rechts.) Ich habe insofern eine schwierigere Position als die Herren Inter pellanten, die auf die Beniehungen zur Reichsgesetzgebung jum Teil mit sehr kurzen Worten eingegangen sind und die ihre Reden darauf beschränkt haben, die Verhältnisse in den Einzelstaaten zu kritisieren. Meine Herren, ich bin bei dieser Sachlage gezwungen, die positiven Momente aus den vorliegenden drei Inter—⸗ pellationen herauszugreifen, soweit sie die Reichsgesetzgebung angehen, und mich nur zu ihnen ju äußern. Alle drei Interpellationen haben das gemeinsam, daß sie wegen der Schäden, die die Herren Interpellanten in dem Knappschaftswesen, in dem Berg⸗ wesen von Einzjelstaaten beobachten, das Eingreifen der Reichsgesetzgebung fordern. Meine Herren, grundsätzlich unter⸗ liegt es den schwersten Bedenken, sofort nach der Reichs—⸗ gesetzgebung zu rufen, sobald einem die Verhältnisse eines Einjel⸗ staates auf einem Gebiete, wo dieser Einzelstaat souverän ist, nicht gefallen, oder sobald — wie der Herr Abg. Hue es vorhin aus— geführt hat — das Parlament und die Regierung des Einzel⸗ staates dem Kritiker nicht gefallen. Täten wir das, so beschritten wir einen Weg, der seinen Ausgangspunkt nicht mehr nimmt in unseren verfassung —mäßigen Grundlagen und der zu einem Ziele führen würde, das vollkommen unabsehbar ist (Zuruf links: Lothringen h, und das mit den verfassungs mäßigen Grundlagen des deutschen Reichs nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Die Berggesetzgebung einschließlich des Knappschaftswesens unterliegt der Regelung durch die Einzelstaaten kraft ausdrücklicher Bestimmung einer Reihe von Reichsgesetzen. Das wird von den Herren teilweise lebhaft beklagt. Die gesetzgebenden Faktoren des Reichs, Bundesrat und Reichstag, haben sich bei einer so wichtigen Gelegenheit, wie dem Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes dazu, auf den Standpunkt gestellt, daß es richtig sei, das Bergrecht den Einzelstaaten zu belassen. Der Bundesrat hat bis in die letzten Jahre an diesem Standpunkt festgehalten, und ich bin nicht in der Lage, Ihnen in Aus⸗ sicht zu stellen, daß er von diesem Standpunkt abweichen würde. (Hört! hört! in der Mitte.) Daß das Reich diesen Standpunkt bisher eingenommen hat, ist durchaus nicht etwas Willkärliches. Ich glaube, der Herr Abg. Behrens war es, der gestern sehr richtig auseinander⸗ setzte, wie die historische Entwickelung des Bergwesens in Deutschland zur einzelstaatlichen Ausgestaltung des Bergrechts geführt hat. Es ist beim Erlaß des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, von dem ich soeben sprach, von dem Herrn Staatssekretär des Reichs⸗ justizamts seiner Zeit auch darauf hingewiesen worden, daß das Berg⸗ recht eine Reihe öͤffentrechtlicher poltzeilicher Materien umfaßt, in
denen nach der Reichsperfafsung das Reich nicht zuständig ift, und daß es nicht empfehlengwert erschelnen könnte, nach der historischen Entwicklung des Bergbaus in den Einzelstaafen in dieser Beziehung die Kompetenz des Relchs auszudehnen.
Wenn dies allgemeine Gesichtgpunkte sind, darf ich auf die speziellen Anträge der drei Interpellationen noch im einzelnen ein= gehen. Die eine Interpellation, die der Herren Albrecht und Ge— nossen, verlangt eine Novelle zum Krankenversicherungsgesetz. Ich habe es bedauert, aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Hue nicht entnehmen ju könnnen, welche Bestimmungen diese Novelle zum Krankenversicherungsgesetz enthalten soll, ich bin daher kaum in der Lage, im gegenwärtigen Moment hierzu Stellung zu nehmen. Gewisse Andeutungen aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Hue ließen mich aber darauf schließen, daß es sich im wesentlichen um die geheime Wahl der Knappschafttältesten handelt. Ich weiß nicht, ob ich darin richtig unterrichtet bin. Diese Frage ist ja hier im Reichstag schon wiederholt erörtert worden, sie hat im übrigen auch die Gesetzgebung desjenigen Staates, der im Bergwesen die Hauptrolle spielt, Preußeng, beschäftigt. Ich brauche auf die Einzelheiten nicht einzugehen — sie sind von dem Herrren Vorredner erwähnt worden —, ich brauche nicht einzugehen auf die Hergänge bei der Vorlage der Novelle zum preußischen Knappschaftsgesetz, auf die Vorschläge der preußischen Regierung, auf die Beschlüsse des preußischen Landtags.
Sieht man die Angelegenheit einmal vom praktischen Gesichts. punkte aus an, so ist ja den Herren bekannt, daß der 5 37 des Krankenversicherungsgesetzes, der von der geheimen Wahl der De- legierten zu den Krankenkassengeneralversammlungen spricht, auf das Knappschaftswesen nicht ausdrückich übertragen worden ist. Insofern beschäftigt sich aber die Reichsgesetzgebung doch mit der geheimen Wahl der Aeltesten, als bei denjenig en Knappschaftsvereinen, welche nach den S5 8 bis 10 des Invalidenversicherungsgesetzes als besondert „Kasseneinrichtungenꝰ zugelassen worden sind, bei denen also der reichsgesetzlichen Invalidenversicherungspflicht genügt werden kann, die Wahlen, und zwar auch für die Aufgaben der Vereine auf dem Gebiete der Krankenversicherung, geheim vorzunehmen sind. Da die beiden großen preußischen Kassenvereinigungen, welche als solche Kasseneinrichtungen auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes zugelassen sind, fast die Hälfte der preußischen Knappschaftsmitglieder umfassen, und tatsächlich auch eine ganze Reihe anderer Knappschaftsvereine statutarisch die geheime Wahl eingeführt haben, so ist nach den statistischen Mit—⸗ teilungen, welche mir zugänglich sind, gegenwärtig das Verhältnis ungefähr so, daß von mehr als 700 00e preußischen Knappschafts- mitgliedern mehr als 400 000 die Wahlen geheim vollniehen. (Zuruf des Abgeordneten Hue: In wieviel Kassen? Darauf kommt es anh Es ist doch immerbin die große Mehrzahl der Bergarbeiter, die an der Frage interessiert sind, welche in geheimer Wahl wählt.
Eine andere Interpellation wünscht die Regelung des ge⸗ samten Knappschaftswesens durch das Reich. Meine Herren, da Knappschaftswesen hängt so eng mit dem Bergwesen als solchem zusammen, daß es mir außerordentlich bedenklich erscheinen würde, die Materie des Knoppschaftswesens auszuscheiden, das Knappschaftswesen reichsgesetzlich zu regeln und das Bergwesen im übrigen den Einzelstaatem zu überlassen. (Zuruf von den Sozial— demokraten: Machen Sie doch ein Reichsberggesetz, damit sind wir auch einverstanden) — Ich habe ja schon gesagt: ein Reichsberggesetz halte ich nicht für zulässig! (Zuruf von den Sozialdemokraten: Dat wollen die Herren nicht) Wie nahe die Knappschaftsangelegenbeiten jusammenhängen mit dem Bergrecht als solchem, das haben, glaube ich, die Reden der Herren, die gestern und heute gesprochen haben, zur Genüge ergeben; denn sie sind von den Verhältnissen des Knappschafts⸗ wesens immer auf diejenigen des Bergweseneg übergesprungen. (Sehr richtig! rechts) Also diese Trennung ist außerordentlich bedenklich.
Ich glaube, ich habe soeben den Zwischenruf von einem der Herren gehört, man wage das Bergrecht nicht zu machen wegen der Bergwerks—⸗ verwaltungen. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Bergwerksherren) Ich komme damit — es ist gut, daß ich daran erinnert werde — auf einen Punkt, den ich vorhin vergessen habe, zu be⸗ handeln. Als ich gesagt hatte, daß ich auf die Klagen über die preußischen Zustände nicht eingehen wollte, habe ich noch folgendes bemerken wollen. Der Herr Abg. Hue hat gemeint, die preußische Regierung sei ja vielleicht in den Fragen des Knappschafta. und Bergwesens noch etwas liberaler als das preußische Parlament, tatsächlich hätten ja die Vorschläge der Knapp— schaftsnovelle einen den Bergarbeitern erwünschteren Inhalt gehabt als nachher die Beschlüsse des Landtags; aber er hat dann hinzugefügt, die preußische Regierung habe diese besseren Vorschläge nicht durch⸗ gesetzt aus Angst vor den Zechenverwaltungen. Er hat dabei auch mit dem Worte „Korruption“ gespielt und gesagt, Korruption wolle er nicht vorwerfen — aber er hat dies Wort mehrmals in den Mund genommen. Ich habe den Eindruck, Herr Abg. Hue: wenn Sie der präußischen Regierung keine Korruption vorwerfen wollen, dann wäre es besser gewesen, Sie hätten dies Wort überhaupt nicht gebraucht . (Lebhafte Zustimmung rechts. Zurufe von den Sozialdemokraten.) Und was die Behauptung anlangt, daß die preußische Regierung aus Angst vor den Zechenverwaltungen gewisse Dinge nicht getan habe, so erlaube ich mir, für die pieußische Regierung zu erklären, daß sie ihre Politik nicht aus Angst vor irgend jemandem treibt. (Lebhafte Zustimmung recht,. Nal na! bei den Sozialdemokraten.)
Zum Beweise seiner Behauptungen hat der Herr Abg. Hue des weiteren auf vertrauliche Vorgänge aus der Berggesetzkommission des preußischen Landtags Bezug genommen. Mir sind diese Vorgänge nicht bekannt. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Aber wahr sind sie) — Ich sage ja nur, daß sie mir nicht bekannt sind. (Heiterkeit bei den Sozialdemokraten Wären sie mir bekannt, so würde ich nicht darüber zu sprechen haben, wenn sie mir als vertrauliche bekannt geworden wären. (Sehr gut! rechts) Ob die preußische Berg⸗ verwaltung Veranlassung nehmen wird, auf den Fall hier oder im preußischen Landtag einzugehen, weiß ich nicht; ich behalte ihr das vor.
Ich komme zum Thema zurück. Ein dritter Punkt der Inter⸗ pellation wendet sich gegen die angeblichen Mißstände, die auf dem Ge⸗ biete des knappschaftlichen Invalidenwesens bestehen sollen. Ich habe nicht genau ersehen können, nach welcher Richtung bin duich Maß— nahmen der Reichsgesetzgebung etwaigen Mißständen begegnet werden soll. Gegenwärtig ist der Rechtszustand bekanntlich der, daß den Berg= arbeitern die Wohltaten der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung ge= sichert sind wie jedem anderen Arbeiter, daß die Versicherung aut
geführt werden kann zum Teil bei bergrechtlichen Organisationen unter