arbeiter erklärt haben, daß der Abg. Gies bertz dem Zentrum geraten bat, das Gefetz ablulehnen. Das geht ja auch aug dem Berg · tnappen', dem 53 der cHhristlich nationalen Verbande, Im Zentralblatt der christlichen Haften, defsen Ne⸗= hat Brust dem Knapyschaftegesetz eine Gmpfehlung angedelben lafsen, wäbrend in demselben Blatte Gfferß die enigegengesetzte Meinung vertrat. Sie bringen es nicht fertig, mich in Gegensatz ju der K zu bringen.
hervor. dakteur der Abg. Giesberts ist,
Aber das“ muß festgestett werden, daß Sie (zum Zentrum) es heute wieder ein mal waren, die sich bemühten meine gestrigen auch im Intertsse der katholischen Bergarbeiter gemachten Darlegungen zu perdäanktesn und die Wahrheit zu veriuschen. Besser nichts, als etwas Schlechtes, das muß die Parole der Bergarbeiter sein; und daß etwas Schlechtes angenommen worden ist, das bahe ich Ihnen gestern nach⸗ gewiesen, und es ist ein Unrecht vom Abg. Giesber ka, mir eine partei⸗ politische Halturg in dieser Frage unterzuschieben, Ob die Berg⸗ arbeiter im christlich⸗ nationalen Lager wirklich der Meinung sind, daß jene Zablenangaben über das Nullen auch von den Vertretern der Bergarbeiter vertraulich zu behandeln wären, werden wir abzuwarten Faben, wo liegt für eine solche Geheimbaltung ein Reicks⸗ oder Landesintereffi vor? Ich verspreche, aus den Geheimakten der . Bergwerksbebörde noch viel Material der Deffentlichkeit zu übergeben. Sie werden ja sehen, was dabei berauskommt. Auch Brust, also auch ein Herr vom Zentrum, ist nicht der An⸗ sicht, daß man über vertrauliches Material nichts sagen darf; er hat in aller Deffentlichkeit darüber gesprochen, nur bat er die Namen der Zichen nicht genannt. Hier, wo es sich um die Bestätigung der Berg⸗ arbeiteranklagen handelt, stempelt man das der Kommission über⸗ gebene Material plötzlich zu einem vertraulichen! Man höre die Stimme der Bergarbeiter und vergesse nicht, daß der Bergarbeiter auch ein Mensch ist, der Anrecht hat auf Luft und Licht und Lebens-
freude. - . Ich hätte gar nicht Veranlassung gehabt,
Abg. Gies bert (Zentr.): h ̃ zu sprechen, wenn nicht der Abg. Hue gestern die ganje 85
gelegenheit parteipolitisch gegen uns ar ,. hatte. berufe mich auf die Wiedergabe seiner Rede im heutigen Vor— wärls. Der Atg. Hue bleibt dabei, er habe die Wahinbeit gesagt bezũg sich unserer Stellung zum Knappschaftsgesetz. Er hat aber nur eine einseitige und unvollkommene Darstellung der Wahrheit gegeben, da⸗ gegen muß ich protestieren. Den Namen desjenigen, der dom Zentrum gegen die geheime Wabl gestimmt haben soll, hat der Abg. Hue nicht nennen können. nd wenn wirklich die Sache so sein sollte, wie er darstellt, ist das ein genügender Vorwand, um eine so große Sache in ein parteipolitijches Gezänk ausarten zu lassen? Ich halte den Grundsatz fest, daß vertrauliche Mitteilungen, die ich empfange, von mir als Ehrenmann auch vertraulich bebandelt werden, Gerade das Verhalten des Abg. Hue hat in die einmütige Aktion der Bergleute einen Zankapfel hineingeworfen. Niemand verteidigt die Berggesetznovelle, alle beklagen, daß sie so schlecht geworden ist. Das Zentrum bat nicht dagegen gestimmt, weil das seiner Vergangenhest nicht entsprechen würde; es enthielt immerhin einige Verbesserungen für die Bergleute. Auch die Sozialdemokratie wendet sich ja mehr und mehr von dem früberen Alles oder Nichts“⸗ Standpunkte ab. Es ist die ernste Pflicht, den Bergleuten im Ruhrrevier zu sagen, daß es keinen unglücklicheren Zeitpunkt jum Streik geben könnte, als den jetzigen. Es hat mich empört, daß man hier diese schöne gemeinsame Aktion der Bergleute in solcher
Weise durchkreuzt hat. — ;
Abg. Bassermann (nl): Der Abg. Sachse irrt, wenn er einen Gegenfag findet in den gestrigen Darlegungen des Abg. Dr. Osann und dem srüberen Standpunkt meiner Fraktion, wie er durch den Hund des damaligen Abg. Hilkck zum Ausdruck kam, und be⸗ sonders auch zu der Stellungnahme unseres verstorbenen Fraktions fährers, des Abg. Hammacher, der sich für reichs gesetzliche Regelung in der Berggesetzmaterie ausgesprochen habe. * habe mir die Alien des Rescherags und unfere Fraktiongakten kommen lafsen, Vie ausführlichen Darlegungen Hilbcks gipfelten darin, daß auch wir berest find, einem Reschsberggesetz zuzustimmen, sobald eine solche Vorlage gemacht werde. Daran knüpfte der Abg. Hilkck allerdings derschiedene Vorbebalte. (Der Redner verliest verschiedene Teile der damaligen Rede des Abg. Hilbck) Er hat ausdrücklich gesagt, es sei zweckmäßig, den AÄrbeitgvertrag nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu regeln, bat also auf Die Reichtgesetzge bung perwiefen. Ferner bat er ausgefübrt, daß die Maßnahmen zur Siche⸗ rung des Bergbaues zum Schutz von Leben und Gesundheit der Aibeiter usw. reichggesetzlich geregelt werden können. Was unsere Ab⸗ fsimmung anbelangt, so weiß ich 6er. bestimmt, daß ich für meine Person niemals einen Antrag abgelehnt babe, der ein Reichs berggesetz sordert. Nach den Frakiionsakten vom November 1899 ist gerade auf Antrag Hilbck, der als Fraktiongredner bestimmt wurde, beschlossen worden, dem Reicheberggesetz prinzipiell und unter den angedeuteten Vorbehalten zuzustimmen. Hieraus ergibt sich, daß wir nach wie vor auf dem Standpunkt steben; die ganze Materie muß reichsgesetzlich ge⸗ regelt werden. .
Abg. Schiffer (3er tr.): Der Abg. Brust hat gestern als Zuhörer unseren Verbandlungen beigewobnt. Auf meine Frage, ob an den Behauptungen des Äbg. Hue bezüglich der vertraulichen Mitteilungen was Wahres fes, bar er in der Hauptsache ausweichend geantwortet aber erklärt, daß er damengg sehr lebbaft bedauert habe, da es sich um vertrauliche Mitteilungen der Regierung gehandelt babe, ᷣ⸗ im Intereffe der Bergarbelter nicht haben veröffentlichen zu önnen.
Nach einer nochmaligen Replik des Abg. Sachse schließt die Diskussion.
Persõnlich bemerkt der ĩ
Abg. von Brockhgusen (bkons.) auf die Frage des Abg. Gothein, wie fich feine geftrige Bebauptung, in Preußen sei immer der beste Mann an die richtige Stelle gesetzt, mit der Haltung der Konser⸗ da siven gegenüber Caprivi und der Kanalvorlage vertrage, daß bei diefer seiner Bemerkung wirtschaftliche Erwägungen natürlich nicht in Betracht gekommen seien.
Hierauf wird Vertagung beschlossen.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Fort⸗ setzung der ersten Lesung der Novelle zum Viehseuchengesetz, Novelle zum Telegraphengesetz, Scheckgesetz)
Prensßischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 13. Sitzung vom 18. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stegt zunächst die dritte Be⸗ ratung des Gesetzentwurfs ber Maßnahmen zur Stärkung des Deutschtums in den Provinzen West⸗ preußen und Posen. :
Ueber den Beginn der Generaldiskussion ist bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. von Dewitz reikons. ) Die scharfen Bemerkungen des Abg. Grafen Praschwa gegen die Rechte nötigen mich, nochmals das Wort ju nehmen. Er sagte, man könne erwarten, daß die Folge der Annahme diefes Gesetzentwurfs die Epproprilerung und Gxpatriterung sei. Ich finde in der Verfaffung nichis davon; wobl aber ist in der BVerfaffung die Möglichkeit der Enteignung aus Gründen des öffent⸗ sichen Wohleg vorgesehen. Ich bedauere die Uebertreibungen des . Grafen afchma, der uns die Anwendung ver; affungswidriger sttek zutraut. (Widerspruch im entrum.) Jawohl! das geht bis an die Grenzen der polttischen Ehre. sönnen ung falsche Auslegung der Verfassung vorwerfen, aber nicht
lismus zu
durch mich der Schlesien. Erklãrung
Staat? die Polen
Krieg und um der
Tone der
um den
varagrayb gestimmt dem offiji gestimmt Abg.
stelle fest, Abg. zuweisen,
Interesse
Das hat
Frieden
geliebten dadurch
Konseque nabmen
Sie uns
Abg
Staat?
Die ver die das
daß das kõnnte?
bafteste
olen,
Sie
Boden. Maßna
ein Beugen der Versaffung; die Ausführungen des Grafen Praschma
und ich
ind mir daher unberständlich. Allerdings fühte binn, daß die Re= r, des Srunds Mittel in den beften 1 vorkommen
taat? Das Gesetz von 1886 Bevölkerung bei der rapiden Zunahme des volnischen Elements in uner⸗ trãglich ausgedehntem Maße eingeengt und die Wirkung gewesen ist, daß das Deutschtum aus den Westen Sften polonisiert wurde und der Deutsche und sonftigen NMißbelligkeiten ausgesetzt ist. Wenn vom preußischen einzugreifen und das bäuerliche
des Adels in die radikaleren Hände übergegangen waren. nifchen Zeitungen lesen Sle, daß die polnische und die deutsche so heterogen seien, daß Ich babe in der Lemberger Presse Sieger und einen die Geistlichen und die Soldaten; man hört schon in Posen das
Wort ‚Deutscher Hund“
Versobnungevolitit
liche Versuche Koscielski!
den Staat stützen und ein
Staatsinteresse im Sinne der halten die Sicherung des Staates nicht deutsche Arsiedlungen geschaffen werden. Das ist keine Anerkennung des Ütiliätsprinips, sondern Anerkennung defsen, was wir dem Staate
schuldig sind.
jweckmäßiges Prinzip, der bekundet politische Anschauungen, mit denen man nicht rechnen darf
Prin zipienreiterei gegenüber aber wo bleibt nach seiner
geht dem Privatrecht bittersauer geworden.
gerade wir auf der rechten Wenn wir aber das Opfer nur unserm alten Primiy: 4 Abg. von Raut ter (kons). ur Geschãfte ordnung): Bei der
vorgestrigen
liste als einer aufgefübrt
und zweiten Lesung unsere A kann ich mich darauf beschränken,
daß eine engherzige r den einmal eingeschlagenen Weg weiter verfolgen will. deutsch wie nur irgend einer, man uns
des polnischen Einfluffes im Osten ist der Umstand gewesen, daß die Deutschen in steigendem Maße abgewandert find, weil schwere In⸗ dustrie und Großgrundbesitz die de Wird nicht jede einzelne Expropriation Haß und Erbitterung bervorrufen? haben.
eine Politik, die muß. Der Stachel bleibt tief in den Gemũtern. den? Worten des Herrn von Heydebrand gebört, wie sehr es ibm ju Herzen geht. in dieser Frage von seiner Partei zu denken. lichen Konsequenzen ab.
wirtschaftlichen Kulis haben?
wollen alles bewilligen, ! diefe Vorlage wird nicht das Deutschtum stärken, nicht nach der moralischen Seite, denn auch den biet wabr: Justitia fundamentum regnorum!
Abg. namens meiner Freunde nicht mehr auf eine konfervativer Standyunkt ift, und was wir
wir gefagt, und wir stehen dabei fest. zweiten Lesung auch bei der dritten annehmen.
kurzes Wort auf die Ausführungen des sind in erregtem Tone vorgetragen, i Gs geht aus diesen Ausführungen hervor, erg, Grafen Praschma nicht er Ministerpräsident bat ausdrücklich erklärt, daß geben wolle. Graf Praschma die Verfaffung beugen; er bat nur gesagt, daß in die Verfaffung verletzt wird.
dieser Politik voraussehen. der Rechten sehr schwer werde, fie selbst davon betroffen werden könnte, so sollte sie um so weniger dafür ju haben keinen angenehmen Denkstein gesetz. wortung nicht abwälzen, die sie mitträgt. Mit voller Ueberzeugung und klarer ie,, e. sind eirde
aussah, jeigen die ganze Ratlosigkeit in die ser Frage. Wenn über die Ver⸗ fassungsmäßigkeit auch nur Sie sich an die Verfassung Gruntpfeiler alles Rechts ift die Rnverletzlichkeit des Eigentums. Wir verurteilen deshalb entschieden die Enteignung.
daß sie nicht weitergehen können, Vorhergegangene als nutzlos erweisen.
. Seite an ntereffen kämpft. Im übrigen meine ich, daß die landbesitzenden
8 den Deutschen lange nicht so gefährlich werden dürften, wie die
Ansehen unserer den Konservativen (ju den Nationalliberalen) Das liberalste Prinzipien verletzen, nämlich das Eigentumsrecht am Grund und
1 , rn e die Frage: wo bleibt der 9 e h beruht auf der Tatsache, daß die deutscke
lt, dem wanderte, der dort allen wirtschaftlichen judem die Abkehr kommt, so war es Zeit für uns, Element vor dem polnischen Radika— nachdem die Zügel aus den Händen In allen vol⸗ Rasse Versöhnung nicht möglich sei. gelefen, daß es bier nur einen Diese Anschauurg geht auch
Ostmarken n
taate in Frage bewahren, besonders
eine
Besiegten geben kann. viel öfter als Lieber Gott.. freue ärung der Vertreter des Dstmarkenvereins in Ich gehöre nicht zum Ostmarkenverein, aber diese unterschreibe ich. Wenn der Staat wieder eine versuchen wollte, wo bliebe dann der Haben wir nicht im letzten Jabrhundert wiederholt vergeb⸗ emacht? (Ruse bei den Polen; Wann denn?) ke bei den Polen Da lachen Sie. Wir wollen sondern im Interesse des Deutschtums Bollwerk sckaffen, das uns sichert im Die e r m. wir nie gewährt, Anstedlungskommission Land zu schaffen; lediglich das Verfaffung ist für uns maßgebend. Wir für gewährleistet, wenn nicht
Erkl
(La nicht vertreiben,
auch im Frieden.
Wer aus den Worten von Heydebrands, aus dessen ganze Kampf nachütterte, nichts weiter herausliest, als ein
ch will der Vorliebe des Abg. Wolff für der Prinzwwienlosigkeit nicht Auffassung der Staat? den wir zu schützen haben. Der Staat vor. Auch uns ist die Enteignung Denn ein gerechter Egoismus liegt vor, und Seite könnten davon mitbetroffen werden. am eigenen Leibe bringen, so folgen wir das Staatgwobl geht über das eigene Wohl!
entgegentreten, Es handelt sich
Staat,
Abstimmung über den Enteignungs- en soll ich, wie es in mehreren Blättern steht, mit nein, haben. Ich lege Wert darauf, bier vor dem Hause nach en Abftimmungsresultat zu konstatieren, daß ich mit ja
habe.
Dip pe (ul.): Auch ich bin in der amtlichen Abstimmungs ; worden, der mit nein“ gestimmt habe.
daß ich bel der Abstimmung nicht im Hause anwesend war. Sr Müller Berlin sfr. Volksp.): Nachdem wir in der ersten uffaffung klar zur Geltung gebracht haben, noch einmal die Meinung zurück ⸗ hier gefordert wird, national sei und im Hier handelt es sich vielmehr darum, kurjsichtige bureaukratische Verwaltung Ich bin so aber ich habe es erleben müssen, daß errn von Admiralski einmal als Muster binstellte. eute gekebrt. Äusschlaggebend für die Vermehrung
namentlichen
daß das, was des Staates liege. und
den
sich
deutschen Arbeitskräfte absorbierten. kraft dieses Gesetzes von neuem Was wollen wir? Wir wollen Den Frieden werden Sie aber nicht erreichen durch jeder, der konservativ füblt, auf das tiefste bedauern Ich babe aus Mann wie Herr von Kröcher sich trennt, so gibt das doch Wir lehnen die Vorlage auch wegen ihrer wirtschaft⸗· Wenn wirklich die Polen von ihrer werden könnten, würde sich schließen, die im 2st aus vorhanden ist. Wollen Sie dafür Sie spotten und lachen, aber diese njen kommen eben. Man darf nicht mit kleinlichen Maß⸗ in die beiligsten Rechte der Bevölkerung eingreifen. Wir um Rultur nach dem Osten zu tragen, aber namentlich auch Polen gegenüber
und wenn ein
Scholle verdrängt die Lücke nicht Grüũnden Lachen rechts.)
Dr. von Hevdebrand und der gasa stenn Ich will Polemik eingeben. Was
ju tun baben, das lassen ere Sache sein. Was wir sachlich u sagen bahen, baben Wir werden die Beschlüsse der Zentr.): Gestatten Sie mir zunächst ein Herrn von Dewitz. Dieselben ch will darauf ruhig antworten. daß die Rede meines Eindruck geblieben ist. er nicht weiter Der nächste Schritt ist aber die Expropriierung. bat nicht gesagt, die Konservativen wollten unseren Augen Wenn e gt ist: wo bleibt der fo denken wir gerade an den Staat, wenn wir die Folgen Wenn Herr von Dewitz äußerte, daß es für die Eateignung ju ftimmen, weil
Graf von Spee
ohne
Bülow bat sich mit dieser Vorlage
Fůrst ; Die Rechte kann die Verant⸗
sein. wir ent ne Gegner dieser Vorlage.
eine Fasfung für die Enteignung zu finden,
schiedenen Versuche, aber doch nicht wie Enteignung
Prinzip auftecht erhielt,
der geringste Zweifel bestebt, dann hätten seiber halten und sie ändern müssen. Der
ürchten Sie denn nicht, Vertrauen in Ihren Wäblerkreifen zu Ihnen einen Stoß erleiden Der Augenbüick wird kommen, wo die Konservativen einsehen, und dann wird sich alles Ich muß es auch auf das leb= dauern, daß der Bund der Landwirte nicht auch in dieser Seit: mit den chriftlichen Bauern für bäuerische
Land Bedenken Sie auch, wie das artei im Lande steizen wird, wenn Sie (iu
das konservativste aller konservativen und aller liberalen
die kein
Fürft Bismarck bat übrigeng den Polen mit seinen
immer ibn als falsch erkannt hatte. Bismarck gerecht, indem Sie diese Vorlage
ablehnen.
zweiter Lefung so eingehend dar weniges besch fassungswidrig Lefung eingehend dahin dargelegt, da Verfassung nicht de,. wird. Morali aber es lagen schwerw
ist die Vorlage von
des Staates fordert,
ju verlassen, wenn er der Größe des Fürsten noch in letzter Stunde
Lusensky (al): Unser Standpunkt ist in erster und elegt worden, daß ich mich anf Gegen die Behauptung, daß die Vorlage ver⸗ sei, baben wir unseren Standpunkt in der jwelten nach unserer Meinung die ch ist die Vorlage berechtigt, gende materielle Bedenken vor, und ae g ung eingehend geprüft worden. Wenn wir unser⸗ Bedenken haben jurücktreten lassen, so war dafür ausschlagge bend, daß sn erster Line das Staatzwohl maßgebend sein muß; die Sicherheit daß das Deutschtum in den Ostmarken eine überwiegende Stellung hat und namentlich im Grundbesitz vor⸗ herrscht. Deshalb stimmen wir für die Vorlage.
Abg. Wol ff⸗Lissa 6 Vgg.): Auch wir baben bereits alles esagt, was wir zu jagen haben, aber Herr von Dewitz bat mich per⸗
ir genannt. Er hat eine sachliche Widerlegung meiner Aut⸗ führungen gar nicht versucht. Meint nicht Herr von Dewitz, daß jerer hier im Hause das Staatswohl äber alles stellt? Wer verlangt denn äber immer am melften vom Staate? Die Rechte verlangt immer den staatlichen Schutz, während wir stets die Selbsthilfe empfehlen. Wenn wir das Privateigentum gegenüber dem Staate schützen, so handeln wir auch im eminentesten nteresse des Staatswohles. Die Verfasfung wollte unverletzliche Grundrechte schaffen, die den einjelnen gegenüber dem Staate schützen sollten. Wodurch unterscheiden wir uns hier eigentlich? Die Konservativen haben die schwersten Be⸗ denken gegen das Gesetz und wir auch. Daß die Konservativen ihre Bedenken haben fallen lassen, entspricht ihrer ganzen Stellung zum Staate; sie ftecken noch viel zu sehr in der Anschauung von der Staats omnipoten. 5 ; Abg. Marx (Zentt.): Wir müsfen auch in Lritter Lesung mit allem Nachdrück darauf binweisen, daß wir die. Verfasfung für verletzt anse ben. Trotz der vielen Erklärungen in der Kom⸗ mission und bier sind wir nicht vom Gegenteil überjengt worden. Der Justimminister sagte neulich, daß der Artikel 4 der Verfassung nur bedeute, daß die gel g gegen alle i angewendet werden sollten. Diele Auslegung ist einseitig, ormalistisch und durchaus unvollstãndig. Der Sinn ift vielmehr, daß jeder Preuß vor dem Gefete gleich ift. Daß das Ansiedlungsgeseß von 136, ju welchem die jetzige Vorlage nur eine Ergänzung ist, ein Aus · nahmegesetz gegen die r ist, ist unzweifelhafi. Wenn ze auch gefagt wird, die Enteignung könne ebenso Deutsche treffen, so sage ich: so was sagt man, man tut es aber nicht. Der Juftijminifter sagt, die Gesetze müßten gegen alle gleich an⸗ gewendet werden, damit erkennt er an, daß die Enteignung, Lie sich bloß gegen die Polen richtet, gegen die Verfassung verstẽßn, Die Tenden. und dẽr Sinn des Gefetzes richten sich ledie li gegen die polnischen Staatsbürger. Die Enteignung verstẽßt uniweifelkaft gegen den Artikel 9 der Verfassung. Und wer oll denn darüber entscheiden, ob wirklich Gründe des öͤffent⸗ lichen Wohles vorliegen? Wenn aber der Gedanke der Enteignung behufs Durchführung der inneren Kolonisation auftaucht, dann gerät die Deutsche Tages zeitung; in Aufregung und sieht darin den ersten Schritt zum sonialistischen Staat. Der Justizminifter und die Freunde der Vorlage baben noch nicht aufgeklärt, warum hier noch ein Ent⸗ n . überhaupt notwendig ift, da man doch das Enteignun gt⸗ esetz von 1874 bat, welches das Aus führungggesetz u dem Artikel 8 der g, darflellt. Entweder ist das Enteignungsgesetz von 1574 nach der Auffassung des Justijministers obne weiteres ausreichend, dann brauchten wir keine besondere Bestimmung in das voiliegende Gesetz hinein zuschrelben, oder aber die Verfassung muß eine dementsyrechende Aenderung erfahren. Man hat auch in der Kommissien versprochen, das Recht der Enteignung für den vorliegenden Zweck mit besonderen sautelen ju umgeben, wie es kei dem Sesetz von 154 dadurch ge⸗ scheben ift, daß jede einzelne Enteignung fũr wirischaftliche Zwecke feierlich durch besondere Rönigliche Verordnung verfügt Derden muß. Aber auch das ist nicht geschehen, das Recht der Ent⸗ eignung ist der Ansiedlungs kommi sion überlassen worden. Da das Gesetz nach unserer Meinung eine Verfassungeanderung invo dien, kalten wir eine nochmalige Abstimmung nach dem Verlauf ron 21 Tagen, entsrrechend der Verfassnngsvorschrift, für erforderlich, und ich beantrage sie. Schließlich rufe ich Ihnen nochmals dringend ju? lehnen Sie ein solches verfaffungswidriges Gesetz ab!
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Der Rechtestandpunkt, welchen die Koͤnigliche Staatsregierung bei der gegenwärtigen Vorlage eingenommen hat, ist sowobl in den Kommissioasberatungen wie bei den öffentlichen Ver⸗ handlungen des hohen Hauses wiederholt dargelegt worden. Die Punkte, welche der Herr Vorredner heute hervorgehoben hat, sind lei diesen Erörterungen mit in Betracht gezogen worden, und jwar samt⸗ lich. Es ist nicht zutreffend, wenn der Herr Vorredner sagt, er habe heute noch neue Momente vorgebracht. Die Staats regierunz ist nach wie vor der NUeberzeugung, daß ibr Rechtsstandyunkt der richtige . Lachen bei den Polen. Rufe: Beweise) Die Staatsregierung i deg halb der Meinung, daß die abermalige Beratung und Abstimmurg dle der Heir Vorredner zu beantragen in Aussicht gestellt bat, nicht am Platze seĩ.
Damit schließt die allgemeine Besprechung. In der Spezialdiskusfion werden die ersten lage ohne Debatte unverändert angenommen. . Zu 3 VW, wonach die Enteignung gegen vollstãndige Ent schädigung in Geld geschieht und dafür, die Vorschriften des Enteignungsgesetzes von 1874 gelten sollen, führt
Abg. Dr. Da n er (Zentr.) aus, daß Zweifel darũber bestãnden. der Wert Ter enteigneten Srundstücke sestgestellt werden soll. Pie ee müffe durch das Reichsgericht festgeftellt werden.
„ob nicht der Liebbaberwert in Frage kommen länne. minister kabe in der Fommission lediglich in großen 3 fübrt, daß bier die Grundsätze des Gnteignungsgesetzes don maßgebend seien.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Der Herr Abgeordnete hat gegen die Faffurs ec § 20, soweit ich seinen Ausführungen gefolgt bin, nichts eingewen sondern er hat bloß gesagt, in der Kommission seien Arußerungtn 6 fallen, die seiner Meinung nach icht dem entsprächen, was die bliberi Enteignungsgesetzgebung bestimmt hat. Nun ist aber in dem §5 2 . drũcklich auf die Bestimmungen des Enteignungẽgesetzes, welche ssch diese Enischãdigung beiiehen, hingewiesen und damit anerkannt i. daß die Grundsätze des gemeinen Rechts über die Höhe der schädigung auch nach dem gegenwärtigen Gesetze angenert werden sollen. Die Staatztegierung ist nach wie vor der N wee beg bl. Frage der Gntschadigung, wie es in diesem Geset ads geseben ist, von den Gerichten nachjuprüfen sein wird, und st y selbftverständliche Folge, daß auch das Reichszericht mit der er. befassen sein wird, sobald der von einer Seite beschtittene Rech dorthin führt. Ich weiß nicht, welche andere Grllärung ich gerene⸗
verstanden, einen elngeschlagenen Weg Werden Sie
Abg.
rãnke.
Teile der Vor⸗
den Ausführungen des Herrn Abgeordneten abgeben soll. Im .
und ganzen scheinen wir bhinsichtlich des Rechtewegs derselben NR zu sein. (Abg. Dr. von Diiembowski: Sehr richtig h)
hmen nur angst machen wollen (Redner verliest einen Passus), weiß nicht, ob er weiter gegangen wäre; denn er hat es
(Schluß in der Zweiten Bellage]
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
n 17.
Berlin, Montag, den 20. Januar
(Schluß aus der Erften Beilage.)
3 VW wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes nach iner kurzen juristischen Auseinandersetzung zwischen den entr.) und Glatzel (nl. und dem Minister
Kirsch
wa ,
r ꝛc. von Arnim, der bemerkt:
Meine Herren! Ich gebe zu, daß die Fassung des 5 13 möglicher= xelse eine Auslegung zuläßt, wie sie eben von dem Herrn Abgeordneten an'ben worden ift. Ich konstatiere aber, daß es sowobl die Ansicht
nach rd g Polen und der Freisinnigen abgelehnt.
Darauf wird auch mit derselben Mehrheit der Desch⸗ r , n,. ; . n Le randenstei
n mit der Minderheit stimmt. Bei der S. e e 9
entwurf im ganzen bei der Gesamtabstimmun vobei, wie bei der zweiten Lesung, Abg. von B
ultats fällt aus den Reihen der Polen der Ruf: „Pfui!“
Präsident von Kröcher: Dieser Ruf ist gegenüber der Mehrheit des Fauseg unzulässig; wenn ich wüßte, wer e ausgestoßhen ,
väarde ich ihn jur Ordnung rufen.
Das Haus beginnt darauf die zweite Beratung des Staatshaus haltsetats für 19808 mit der Erörterung des Zpezialetats der landwirtschaftlichen Verwaltung.
Yräfident von Kröcher teilt mit, daß zwischen den einjelnen ʒrakllonen wieder eine Verständigung über die Verteilung der Zeit uf die einzelnen Etats stattgefunden habe; diese sogenannte Kon⸗ ingent erung sei den Mitgliedern gedruckt zugestellt worden, und da kein Widerspruch erhoben werde, nehme er an, daß das Haus danach derfa bren werde. Der Präsident macht ferner darauf aufmerksam, daß nach der Meinung der Kommission die Besoldungs fragen aus der
Jtats beratung auszuschließen seien. landwirtschaftlichen Etats
Bei den Einnahmen des referiert Beꝛichterftatter Abg. von Arnim über die Kommissionsverband. langen und eilt mit, daß der Viebientrale die ihr seinerzeit als Darlehn gewährte Million erlassen worden sei, da dafür die Zentrale ein bei Berlin gelegenes Grund tüc von etwa acht Morgen der Eisen⸗ dabnderwal tung als Ausgleich überlassen habe. Nachdem Abg. , (ir. Volkep) erklärt bat, daß er zwar an sich nichts gegen diesen orschlag einwenden wolle, daß aber in Zulunft die Regterung bei ähnlichen GSelegenbeiten spennfizierte An⸗ zaben machen möchte, werden die Einnahmen bewilligt.
Bei den dauernden Ausgaben, und zwar beim Titel
n,, . macht Se atter Abg. von Arnim darauf aufmerksam, daß man zereits in der Budget kommi sion die Bedeutung der Frage des ö eruchs ländlicher Arbeiter besonders gewürdigt habe. Abg. Kreth (kons. ); Namens meiner politischen Freunde habe id die Frage an den Minister zu richten, in welchem Stadium sih die geplante Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes be⸗ vydet. Die brennendst; Frage der Landwirtschaft sst zur⸗ ett der Abeitermangel. Wir hoffen, daß die Regierung niemals * Foalitionsrecht landwirtschaftlicher Arbeiter zulaffen wird. Nen bat von anderer Seite das Koalition grecht wenigstens mit der BDeschränkung für die Erntezeit zulafsen wollen; aber man würde mit Recht fagen, das wäre nur Spiegelfechterei, denn das ist kein Toalitiongrecht, das nicht jederzeit in die Hand genommen werden lann. Die verschiedenen Landwirtschaftskammern baben sich als die zerufenen Vertreter der Landwirtschaft ebenfalls in unserem Sinne ausgespr Man bat auch eingeworfen, daß durch das Koalitions⸗ recht der ländlichen Arbeiter der Bauernstand in keiner Weise berührt erde, allein der Großgrundbesitz, denn die Bauern hätten stets ibre zigenen sicheren Leute. Aber unter der Not des Arbeitermangels ledden die Bauern am meisten, denn ein Knecht sagt sich, daß er auf wen großen Gut immer noch mehr Freibeit beißt. Ich würde Sie Terbaupt bitten, den Gutebesitzer auf den Tisch des Hauses nieder lulegen, der es bei dem jetzigen Arbeitermgngel riskiert, seine Leute dlecht zn behandeln. Wir rechnen mit aller Bestimmtheit darauf, aß die Vegierung mit aller Kraft dem Zunehmen dieses Mißstandes Ginbalt jun wird. .
Minister für Landwirtscha von Arnim: t . Meine Herren! Ich kann dem Herrn Vorredner erklären, daß die prenßische Staate regierung auf dem Standpunkt steht, daß das Toalltiongrecht den landwirtschaftlichen Arbeitern richt ju gewähren ff (lebhafter Beifall rechts), und daß sie an diesem Standpunkt fest⸗ dalten wird. Sie ersehen das auch schon daraus, daß in dem neuen Reichaderein ggesetz davon keine Rede ist. Die Gefahren für die Land⸗ vhrtschaft sind so groß, daß die Königliche Staatsregierung sich zu mem derartigen Schritt keinesfalls entschließen könnte. ö Sodann bat der Herr Abgeordnete angefragt, welche Ergebnisse au dem Gebiet der Entschuldung erreicht worden sind. Ich muß zu meinem Bedauern sagen, daß wir in dieser Rich ung bie ber nicht vor- 2 gelommen sind. Es war, wie der Herr Abgeordnete dies auch erwähnte, seitens der ostpreußischen Landschaft in Auesicht ge= . eine Entschuldung in die Wege ju leiten. Ich habe seiner⸗ ö. J sümtlichen Landschafts direktoren zusammengerufen und mit warn iese Frage behandelt. Trotz mancher Bedenken, die geäußert 3 2 find, und trotz mancher Bedenken, die ich selbst batte, hatte 2 entschlossen, die Vorlage zur Allerhöchsten Genebmigung ju 2 Es bat sich aber bei den Verbandlungen mit den übrigen e der berausgestelt daß Bedenken rechtlicher Natur vor- 1 sich alg unüberwindlich erwiesen haben, und die es nicht wee machen, die Vorlage in dieser Form, wie sie von der Landschaft ift, iu bestãtigen. Es wird also der ostpreußischen Landschaft nichts uebn. äbrig bleiben, als gewisse Aenderungen an dieser Vorlage vorju⸗ * HE babe gerade mit Rũclsicht auf diese Vorlage bisher gejögert, 1e chritte zu tun, weil ich den Erfolg dieser Vorlage und die 8 33 die sie bei den dandwirten finden würde, abwarten wollte. 2 ja sagen, daß dieses Zögern, da die Vorlage nicht jur Aus= tung kommen kann, einen Nutzen nicht balken wird. Ich boffe
.
Domänen und Forsten
der Regierung, wie auch die Ansicht der Mehrheit dieses hohen Hauses nn, daß der Ankauf nicht beschränkt sein soll, sondern daß nur die zliche beschränkt werden soll, die duich Enteignung eiworben werden soll.
Der Antrag Marx auf Wiederholung der Abstimmung A Tagen wird gegen die Stimmen des Zentrums, der
1 Bas die Frage anlangt, ob in betreff der Entschuldung des bãuerlichen Besitzeg Schritte getan werden, um die Genossenschaften besser in die Lage zu setzen, hier einzugreifen. Sie verweise ich darauf, daß bei der Zentralgenossenschaftekafse eine wesentliche Kapitals= erhöhung in Ausficht genommen ist gerade mit Rückficht darauf, daß die Genossenschaften in Zakunft in die Entschuldung des kleinen
Grundbesitzes eintreten sollen.
auch in der Kommisston angeregt worden ist. Es
Arbeiter erfolgen sollte, und der Abg. Reinede erklärte:
von 1904 eingebracht.
gebabt. zu pflegen, um wenigstens hier eine Ginigung herbeijuführen.
bin unter den landwirtschaftlichen Körperschaften nicht stattgefunden bat. So baben sich j. B. die Landwirtschaftẽ kammer der Rhein⸗ provinz und die von Westfalen bestimmt sowobl gegen das Gesetz von 1904 wie auch gegen eine Verschärfung der Bestrafung der Aibeiter, die auf Grund des Gesetzes von 1854 möglich ist, aus gesprochen. Nun hat der Abg. von Pappenheim im Dejember seine Forderungen nicht genau präzisiert; er wünschte ein Be— strafung der Arbeiter. Soweit ich ihn jetzt in der Kommission verftanden habe, würde er damit einvtrstanden sein, daß eine Aug. dehnung des Gesetzes von 1854 auf die neuen Yrovinzen, wo es jetzt nicht gilt, erfolgt. ⸗ Es stehen uns jetzt drei Möglichkeiten zur Verfügung, die be⸗ stebenden Bestimmungen zu ändern: einmal die Ausdehnung des Gesetzes von 1854 auf die neuen Provinzen, dann die Verschärfung dieses Sesetzes und dann ein Vorgehen nach der Richtung hin, wie es durch den Gesetzentwurf von 1904 beabsichtigt war, auf Bestrafung der Arbeitgeber. Was die Bestrafung der Arbeiter anlangt, so haben schon die Verhandlungen im Dezember ergeben, daß keine Autsicht vorbanden ist, daß ein Gesetzentwurf, welcher eine Verschärfung der Bestrafung der Arbeiter enthält oder auch nur eine Ausdehnung des Gesetzes von 1854 auf die neuen Provinzen fordert, Annahme finden wird. Sowohl die freisinnigen Parteien wie das Zentrum wie die National liberalen haben sich dagegen erklärt, und innerhalb der konservativen Parteien sind die Ansichten auch roch geteilt. Es würde also ein derartiger Gesetzentwurf keirerlei Aussicht auf Annahme baben, und es kann der Königlichen Staatsregierung nicht zu— gemutet werden, ein derartiges Gesetz einzubringen. Aber auch bezüglich des Gesetzentwurfs von 1904 liegen die Verhältnisse nicht günstig; auch da ist nicht ju erwarten, daß, wenn die Königliche Staatsregierung diesen Gesetzentwurf wieder einbringt, er angenommen wird. Meine Herren, ich bin durchaus kein Feind des Sesetzentwurfs von 1904; es entspricht ja dem rechtlichen Empfinden, daß man diejenigen fassen will, die durch ihr Verhalten den Kontraktbruch fördern, die kontraktbrüchige Arbeiter annehmen, die ibrem Nachbar Arbeiter wegmieten und dadurch dazu beitragen
den Rontraktbuch auszubreiten. (Sehr richtig) Aber — ich babe das schon im De em ber erklärt und muß es hier wiederholen — so, wie die Dinge bisher liegen, sowohl in landwirtschaftlichen Kreisen wie hier im Hause, kann ich die Anrahme des Gesetzentwurft nicht für gesichert halten, und ebe die Verhältnisse nach dieser Richtung hin nicht anders sind, wird sich die Königliche Staatsregierung nicht entschließen können, den Gesetzentwurf von 1901 Ihnen wieder vor⸗ julegen. Im übrigen weiß ich auch garnicht, wie die Königliche Staatsregierung sich heute ju einem derartigen Entwurf ftellen würde. Ich kann in dieser Beziehung nur meine persönliche Meinung aug—⸗ drücken; aber ich kann nur sagen, daß ich der Königlichen Staats⸗ regierung einen Vorschlag nach der Richtung hin doch nur machen
könnte, wenn er Aussicht hat, bier im hoben Hause angenommen zu
werden. Meine Herren, wir haben aber das getan — das, glaube ich,
werden Sie der Königlichen Staatsregierung zugute balten —, was
in unserer Macht lag, um ohne Gesetzez änderung die bestehenden Ver⸗
hältnisse zu ändern und zu verbessern. Wir haben, wie ich schon im
Dezember erklärte, Vorkehrungen getroffen, um den Kontraktbruch
auslãndischer Arbeiter — unter dem die Landwirte am allermeisten
leiden — einen Riegel vorjuschieben; ich brauche wohl das damals
Gesagte bier nicht zu wiederbolen. Ich kann aber erklären, daß der
Derr Minrister des Innern strenge und bestimmte Verfügungen er⸗
lassen hat, daß dieses Gesetz auch zur Durchführung kommt, und zwar nicht
, mir vielleicht gelingen wird, die mancherlei Schwierigkeiten,
ꝛie ar a Lieblingswunsche, den gerade ich nach dieser Richtung enigegenstellen, im nächsten Jahre ju überwinden. :
nur in der Landwirtschaft, sondern auch in der Industrie. (Bravo!)
Ich komme endlich ju der Frage des Kontraktbruchs, die ist n
Schuld der Königlichen Staatsregierung, wenn wir eine , ee des Kontraktbruchgesetzes bisher nicht haben. Die Königliche Staats- regierung hat im Jahre 1904 einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Bũnschen entsprach, wie fie gerade von denjenigen Parteien, die auf die Emanierung eines derartigen Gesetzes drängen, ausgesprochen worden sind. Gerade die Beschränkung auf die Bestrafung der Arbeitgeber stand durchaus im Einklang mit dem, was auch von der rechten Seite des Hauses gefordert worden ist. Ich verweise ausdrücklich auf die Erklãrungen, die von den Rednern der rechten Seite des Hauses seiner⸗ jeit abgegegen sind. Damals war es der Abg. Kuntze, der sich ent- schieden dagegen erklärte, daß eine Verschärfung der Beftrafung der
Wir wollen nichts weiter, als den Arbeitgeber bestrafen, wenn er unrecht hat; den Arbeiter selbst zu treffen, ist garnicht die Absicht! Diesen Anregungen folgend, hat die Regierung seinerzeit das Gesetz vo Sie wissen, welches Schicksal es in der Kom⸗ misfion gehabt hat. Der 5 1, der die Bestrafung der Arbeitgeber festsetzte, wurde in der Kommission abgelehnt, und die Regierung ge⸗ wann die Ueberzeugung, daß das Gesetz nicht durchzubringen sei. Und zwar wurde der Paragraph abgelehnt - gerade auf Betreiben der Ver⸗ tretung der landwirtschaftlichen Körperschaften. Ein geharnischter Entschluß des Landesökonomiekollegiums und der dort vertretenen Landwirtschaftskammern hat auf diesen Beschluß besonderen Einfluß Die Staatsregierung sah fich genötigt, das Gesetz zurück= zuzieben in der Absicht, weitere Verhandlungen mit den Interessenten muß konstatieren, daß auch beute eine Einigung nach dieser 2
1908.
von Spee Zentr ) und von Bieberstei 91 * Refolulion angeno g. har! ieberst ein (kons.) folgende
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, 1) Mittel i bereitjustellen zur Unterstützung derjenigen . in den Grenzkreisen — welche durch Sperrmaßregeln, die im Inter- esse der heimischen Viehzucht getroffen werden müssen, in ihrer 6 1 2) . 56 für infolge solcher Sperr. zaßregeln notwendig gewordene Untersuchu es J 8 auf die Staate kasse zu . , . Abg. Dr. Rewol dt (freikons. ): Wir werden der Resoluti Budgetkommission jzustimmen, es muß aber daran fee ‚ e l . daß ein Rechtsan spruch auf Entschädigung nicht anerkannt werden kann. Die Unterstützung darf nur fur solche Besitzer in Betracht kommen, die in ihrer Existenz bedrobt sind. Bezüglich des Gesetz⸗ entwurfs von 1994, betreffend den Kontraktbruch landwirtschaftlicher Arbeiter, stelle ich nochmala ausdrücklich fest, daß nur eine Bestcafung der Arbeitgeber und Bermittler erfolgen sollte. Wir stellen nech keine e, en, Antrãge, weil wir abwarten wollen, wie die Maßregeln er Regierung wirken werden. Wag die Entschuldung betrifft, so darf vor allem nicht die Sicherheit unserer landschaftlichen Pfandbriefe in Frage gestellt werden; sic müssen ebenso sicher sein wie die Staats⸗ è— . 33 21 Frage 6 , der ländlichen gt, müssen auch die tragung des Koalitionsrechis auf die ö ,
ꝛ ländlichen Arbeiter das Wort reden, bedenklich werden. W f sti 5 bewilligt würde, würde die — , ,
1 würde Sozial demokratie gla ön daß der Weg für ihre Ziele frei wäre. k wirtschaftlichen Bevölkerung sind solche Unterschiede, daß man gar nicht wissen würde, wie man die einzelnen Arbeiter grupxieren sollte; ein großer Unterschied ist . B., daß die Arbeiter jum Teil seßhaft, zum Teil nicht seßhaft find. Es ist gesagt, daß man das Koalitionstecht auf dem Lande mit den nolwendigen gRautelen umgeben könnte; aber das ist gar nicht möglich. Will man es aber unbeschränkt geben, dann entstebt die Gefabr, daß unsere sonale und staatliche Ordnung in viel stärkerem Maße bedroht wird als bei Ausschreitungen der gewerblichen Arbeiter. Denn diese sind auf be⸗ stimmte Zentten jzusammengedrängt, und deshalb kann deren Aus schreitungen entgegengetreten werden. Auf dem Lande ist das nicht möglich. Gibt die Regierung der ländlichen Bevölkerung Rechte, die in dieser Weise gemißbraucht werden können, so sind wir mit unferen staatlichen Mitteln zu Ende. Die Agitation würde von Land zu Land ziehen und die Leute, die gar nicht streiken wollen, zum Streik treiben und dann ist eine Revolution gar nicht ju verhindern. Des bal lann das Koalitionsrecht, so nötig. es im wirtschaftlichen Leben sonst ist, da nicht gewährt werden, wo der Staat eg nicht genügend überwachen könnte. — Schließlich empfiehlt Redner wieder 16. die . des 1 in Vorpommern und bitztet, die orlage, die darüber der Minister früber in Aussicht geñ zab⸗ möglichst bald einzubringen. ; n e,, Abg. Gyßling (fr. Volk p.): Die Gründe des Vorredners ge das Koalitionzrecht sind nicht stichhaltig; denn diese 1 können auch bei den gewerblichen Betrieben entstehen. Ein Streik der Bergarbeiter, der Eisenbahnarbeiter usw, kann große Betrit be still⸗ legen. Den Auswüchsen des Koalitiorsrechts ist in den Industrie ⸗ bezirken gerade noch viel schwerer entgegenjutreten als auf dem Lande und die Schädigungen sind noch größer, wenn Industrien wochenlang lahm gelegt werden. Dain kommt, daß auch für viele kleine Betriebe auf dem Lande das Toalitionsrecht notwendig ist. Man wird zu prüfen baben, wie das Koalitionsrecht auf dem Lande im einzelnen zu regeln ist, im Prinzip sind wir aber für die Ausdehnung des Koalitions⸗ rechts auf dem Lande. Gegen die Entschädigungen für Sperrmaß⸗ regeln bei Viehseucken haben wir prinzipielle Bedenken; sonst werden die Nachteile, welche durch Polijeimaßnahmen dem einjelnen ent- stehen, nicht entschädigt. Oder man müßte die Frage allgemein durch gesetzliche Aenderung regeln, Hier auf einem einzelnen Gebiete ist die Gewährung einer solchen Entschädigung nicht möglich. Die Kreise, denen ein Schaden erwächst, sollten sich provinziell zusammentun, um die Last auf breitere Schultern zu legen. Auch durch die Ordnungsmaßregeln auf den Straßen werden einzelne geschädigt, z. B. durch Straßenabsperrungen, durch Straßen ꝑflafterungen; aber hat schon jemals einer daran gedacht, dafür eine Entschädigung zu geben? Allerdings können einmal abnorme Schäden eintreten, wofür eine Unterstützung zugebilligt werden kann. Dabei ist aber die Möglichkeit eines Mißbrauchs nicht ausgeschlossen. Die strafrechtliche Sonderreglung des Kontraktbruchs der Arbeiter hat der Minifter abgelebnt, und wir können uns damit beruhigen. Eine solche Vorlage würde nicht zur Kompeten des Einielstaats ge= hören. Wenn dieses Bedenken nicht auch bei den Konservatipen be⸗ stände, wäre die frũbere Vorlage des Ministers von Podbielski nicht so schnell unter den Tisch gefallen. Will man den Kontrakibruch be- strafen, so darf es nicht bloß bei den Arbeitern, sondern müßte bei allen Ständen geschehen. Die Ausstellung von Legitimationskarten für die juwandernden autländischen Arbeiter können wir billigen, aber sie darf nicht etwa so benutzt werden, daß das Ausland seine Arbeiter jurüdhalten würde. Der Abg. Goldschmidt ist wegen seiner Rede über diese Frage vor Weihnachten in der Neuen Zeit ju Unrecht angegriffen worden, er bat sich keineswegs so ausgesprocen, als ob er die e gen der Arbeiter beschrãnken wollte. Wenn wir die Legitimationskarten veratir anwenden wollten, würden die Arbeiter aus Rußland, Galizien usw. nicht bei uns bleiben, sondern nach Danemark, Schweden usw. geben. Die Frage der Ansiedlung will ich nicht ausführlich behandeln, weil sie e im Anschluß an Lie Denkschrift besprochen werden soll; ich will nur sagen, daß mit der organischen Kräftigung der Ansiedlunge politik der Leutenot am besten abgeholfen wird. Ueber die Entschuldang des Grundbesitzes sind die Generallandschafts. direktionen verschiedener Meinung. Wir wollen alle Maßregeln zur Entschuldung unterstũtzen, soweit nicht Staatsmittel dafũr in Anspruch genommen werden. Wenn die ostvreußische Landschaft einen Weg jur Entschuldung versucht bat, so können wir das nur mit Freude be⸗ grüßen. Giner Vermehrung des Kaxitals der Zentralgenossenschafte- kasse stebt der ungänftige Anleibemarkt entgegen. Für die Tilgung der landwirtschaftlichen Schulden darf daz Kapital der Zentral- gen ofen che ftatas⸗ nicht in Anspruch genommen werden. Die Verschuldung ist wesentlich durch die Steigerung der Güter- preise berbeigefübrt werden; daher muß man auf Mittel sinnen, dieses Steigen der GSüterpreise zu beseitigen. Eine geseß⸗ liche Regelung des Wasserrechts ift unbedingt erforderlich, da auf diesem Gebiete, die größten Verschiedenbeiten besteben. Der Minister stellte eine Vorlage erst für die nächste Session in Aussicht. Die Bevölkerung wartet aber mit Ungeduld darauf. da viele Prozesse auf diesem Gebiete entstanden sind. Ueber das Weingesetz ãußere ich mich noch nicht, wir werden die Vorlage bearbeiten. Was die Lage der Landwirtschaft im allgemeinen betrifft, o hat der schwere, harte Winter des Vorjabres die Landwirtschaft in Ostyreußen schwer geschädigt. Die Unterstũßzung durch die Regierung ist dankene⸗ wert. Vor allem dürfen nicht schlechte Saaten benußzt werden wir werden alle Mittel für die Pflege der Bodenkultur Lern bewilligen. Für die Wegeverbesserung muß noch viel gescheben, und die Dotatigne⸗ renten könnten für diesen Zweck erböht werden. Die Provinz Ost-
Der Berichterstatter von Arnim (kons.) teilt mit, daß die Budgetkommission nach einem Antrage . .
preußen verdient diese Fürsorge. Bei der Verteilung der Lasten in einer Prodinz für solche Meliorationen — 3 nach dem