Dentscher Reichstag. 84. Sitzung vom 20. Januar 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Entwurfs eines betreffend von Vieh seuchen.
Ueber den Anfan Nummer d. Bl. beri
Scheidemann Lehmann ausführte, derjen
ortsetzung der ersten ö bänderung des
ie Abwehr und Unterdrückung
tzung ist in der gestrigen chtet worden. (So s.) fortfahrend:; Wenn der Abg. der das Wort „Seuchenverdacht nur eh at. 5 auch noch liberale Grausamkeit oder faͤchsische Gemütlichkeit
ich mit Ihnen der Meinung, daß es ngen handelt, daß es dahin kommen ihres Lebens nicht mehr froh werden, amit vorgeschlagenen schikansen Be⸗ Das gilt von den direkt unan⸗ eis der anzeigeyflichtigen Personen), der Viehmärkte) und vor allem 1 weniger als 18 Unterabteilungen eine Unzahl der a tzmaßregeln gegen die ständige Gefäh Viehseuchen vorschreibt, ein Paragraph, aragraph genannt worden ist. Bei aufmerk Bestimmungen erkennt man als ster Unterbindung, des Viehhandels, Aufgabe des Gesetzes, die Ermittlung und herdes, gänzlich zurücktritt. strictissime aufrecht erhalten, In § 19 wird die Möglichkeit
ch S. 442 ein findiger Ortsvorsteher oder Bür queme Versammlung unmöglich machen. Versammlungen verboten und Klauenseuche in einem Orte ausgebro üßte Sicherheit schaffen dagegen, daß die Von größter Wichti Wenn die Entschädigungspflicht oll, wie es
um die allerschwersten kann, daß die Bauern schließli wenn die im Zusammenhang d stimmungen Gese nehmbaren S5 9 (Kr
17 (Beaufsichtigung
eskraft erlangen. 12 (Isolierung), Ta, der in nicht llerschikanösesten rdung der Vieh⸗ der mit Recht samer Prüfung Kern den Gedanken wogegen die eigentliche Isolierung des Seuchen⸗ Grenzsperren unter allen Umstanden das ist der Zweck der Vorlage. von Beschränkungen des Personen⸗
sogenannten Schu bestände durch ein Allerweltsp aller dieser
germeister jede Es sind bis⸗ weil die Maul⸗ Die Kommission Dorfbürgermeister diese keit ist die Ent⸗ dem Maße aus⸗ die Vorlage vorschreibt, fo kommen
Durchführung einer obligatorisch r sie immer gefordert haben.
die an einer übertragbaren Tieren verboten ist usw. t ren von Grenzbezirken Be—⸗ die geeignet sind, im Falle der nde einer Weiterverbreitung der stimmungen sind auch auf Erzeug⸗ Träger von Ansteckungsstoffen te gehören schließlich auch zu und alle diese Bestimmungen würden niemals ver⸗ gestern Erfahrungen nd der Regierung gemacht. setz koͤnnen wir nicht einen Funken (Präsident Graf zu Stolberg: Auch der Verkehr mit Eiern kanen ausgesetzt sein. st von diesem Gesetze zu be— und man sperrt ohne weiteres anderes Geflügel ab. estimmungen.
timmung mißbrauchen. schädigungsfrage. gedehnt werden s ungeheuerliche Vorlage wäre die viehversicherung, wie wi daß die Einfuhr von Tieren, leiden, und von verdächtigen 6a kann der Verkehr mit Tie stimmungen unterworfen werden, Ueberschleppung aus dem Ausla Seuche vorzubeugen. Dieselben Be nisse und Rohstoffe anzuwenden, Milch, Futtermittel, Kle den giftfangenden Gegenstaͤnden, eine Wünschelrute sagen werde.
Konsequenz
sein können.
Wir haben doch nicht erst seit mit den Herren Agrariern u Erfahrungen beim Fleischbes Vertrauen zu der Regierung haben Ich bitte, die Saaltüren zu schließen ) würde auf. Grund dieses Gesetzes Schi welche Gefährdung der Lederindustrie i fürchten! Es wird nicht lange dauern, die russische Grenze gegen Gänse un keinem anderen Gesetz gibt es äͤhnli höchstens den Grobenunfugparagraph eicht spãter sagen; was man sonsf von der n kann, das spricht man als giftfangenden von Tierärzten alles erwarten h sind die Haare in steigendem woran das liege. beleckt und ihr die Paragraphen auch enthalten Be— einzelner Bestimmungen den Bundes-; solchen Karikatur einer Volks- einem sogenannten Par⸗ s solchen Gesetzes nicht rg: Es ist nicht zuläͤssig, einer Volksvertretung zu Ordnung.) Die schikanöfsen? Be⸗ entfernt werden. s handelt sich hier nicht um Liebeg⸗ Schutz gegen Seuchen. wenn unser Viehbestand ge⸗ in der letzten Zeit zurück⸗ Wenn die Maul⸗ und Klauenseuchen aße zurückgegangen sind, iehstandes usw. Deshalb
6 ausschlie ße beweist folgender Fall.
Einer Ku Maße ausgefallen. Der Doktor Schließlich kam er dahinter, daß gare ausgerissen hatte. mmungen, daß die Ausführun taaten Überla
vertretung wie
wußte nicht, ein Esel die Kuh
en werde. dem preußischen Landtage, lament, können wir die Ausführung eine anvertrauen. (Präsident Graf zu Stolbe den preußischen Landtag die Karkkatur nennen, ich rufe Sie deshalb zur stimmungen müssen aus dem Gese Abg. Dr. Höf fel (Rp.): gaben usw. für die Agrarier, Wir können die Grenzen nicht öffnen, Einzelne Seuchen sind B. der Rotz. nicht ebenfalls in dem an der Vermehrung des V Bestimmungen notwendig
sondern um den fährdet wird.
so liegt dies sind ergänzende Die Vorlage ist jedenfalls wissenschaftlichen Erfahrungen Erwünscht wäre es, die Be—⸗ der Seuche aus dem Auglande mung über die Anzeigepflicht. er eingehenden Prüfung in der unkt der ganzen Vorlage liegt in der sehe darin einen Vorteil der roße Gefahr für e wir seit Ein⸗ Der vierte Teil aller Kühe eraus. Die ser Prozentsatz chkeit zurück. D
Rindvieh und bei Menschen ĩ Die Ergebnisse befriedigend. Es wird gut erkblatt für das pfen ist. Der geführt zu Handwerker darf mit erhauyt nicht verglichen n, daß die Viehzucht in nicht des Großgrund⸗ die Zahl der Arbeits-. Die Fleischpreise sind cheidemann sollte den Leute immer wieder uch ihrer körperlichen und
letzten 20 Jahre gemacht worden. stimmungen über die Einschleppung ebenso die Bestim Die Entschädigungsfrage bedarf ein
r wichtigste P der Tuberkulose. s steht fest, daß die T enschen ist, eien des Fleischbescha
zu präjssieren, Kommission.
erkulose eine
wie die Statistik zeigt, d ugesetzes haben.
Jahr darauf sich als tuberkul zg bleibt vielleicht noch hinter der Wirkt sammenhang zwischen Tuberkulofe bei heute wissenschaftlich chung waren bisher nicht daß das Reichsgesundheitsamt Publikum herauggibt, wie Befähigungsnachweis der Der Befähigungs dem Befähigungsnachweig der Landwirte üb
der Hauptsache in den Händen der s ist auch nicht zu vergessen, da losen lange nicht mehr so groß ist wie früher in England ebenso hoch wi Leuten sagen, daß es au in die großen Städte Gesundheit zugute kommen.
ugdan (fr. Volksp. ): Meine politis m Antrag auf Ueberweifung der Kommission von 28 Mitgliedern an. das Gesetz ein agrarisches, dem Gro hat, so ist das entschieden übertrieben' dings in ein Richtiger t
der Untersu
die Tuberkulose zu bekãm; Bauern brauche nicht er nachweis der
auern liegt,
e bel uns. Der Abg. ßerst unklug ist, daß die Das würde a
en Freunde Vorlage an eine Wenn der Vorredner Scheidemann ßgrundbesitz dienendes genannt Vorlage geht aller⸗ zelnen Punkten zu weit und bedarf rüge der Entwurf an der seuchen· sondern „‚Tierseuchen .
der Tierseuchen liegt in dem dop auf die Menschen übergreff ein enormes Kapital investt die beabsichtigen, esitz ist ja auf di
schließen fich de
Spitze nicht dag Wort „Vieh⸗ Die Wichtigkeit der Bekämpfung pelten Umstand, daß die Tierseuchen d daß in dem deutschen ert ist. Wir unterstätzen den Viehbestand zu sichern; e Viehzucht angewiesen. Dag erfaßt und isoliert werden. die Infektion weiter verbreiten können, aber die Vorlage ung des Objektes ist sehr viel leichter
alle Bestreb der mittlere Grundb Objekt der Infektion muß auch leblose Gegenstände neuerdings bestritten; gar keine Ruch ficht. Vie Erfass
bei einem Einschleppungsfall; die Vorwürfe, die der Abg. Scheide⸗ mann unseren n,, macht, sind unbegründet. Er⸗ wünscht wäre nur, wenn der ländlichen Bevölkerung etwas gründlichere Aufklärung über die Natur der Infeltiongkrankheiten der Tiere gegeben würde. amentlich verdient die sogenannte Inkubationszeit die größte Aufmerksamkeit; erkrankt ein Schwein an Schweineseuche, so kann es in dieser Zeit, ohne anscheinend krank zu sein, alle übrigen in seinem Bereich findlichen Schweine anstecken. Die Abwehr maßregeln ie die Einschleypung sind also an fich lediglich eine dringend gebotene V temaßregel. Aber gewisse Verwaltungs⸗ maßregeln, die heute ehen, sind trotz alledem nicht zu bill en, z. B. die. Zulassung der russischen Schweine an gewissen Einbruchstellen. iese ledigli agrarpolitische ¶ Bestimmun muß reformiert werden. Ebenso können wir, wenn wir au in den ,, noch so streng sind, durchaus der Zulassung frischen Fleisches Über die Grenze größere Freiheit gewähren. Es darf in dem Gesetz überhaupt nicht mik wiffenschaftlichen Theorien, sondern es muß mit wissenschaftlich festgestellten Tatsachen gearbeitet werden. Der Vorschlag der obligatorischen Viehregister wird sich be⸗ der,, auf dem platten Lande nicht verwirklichen lassen; eine falsche usführung würde aber mehr schaden als nützen. Die Stallkontrolle wird unwirksam bleiben wegen des Mangels an Tierärzten. Der Ent⸗ wurf enthält auch eine große Beporjugung der beamteten und eine er- hebliche Erschwerung der Tätigkeit der gewöhnlichen approbierten Tier⸗ ärzte. Wir werden in der Kommission in allen diesen Beziehungen tun⸗ lichst auf Verbesserungen hinwirken. Gerade, weil wir das Objekt der Infektion nicht erfassen können, sehen wir die Fülle der Vorsichtsmaßregeln in dem Entwurf vorgeschlagen. Da muß ich sagen, ich bin doch froh, daß ich nicht Landwirt bin. 3 einem einzigen Jahre sind 1455 Polijei- und , , erlassen worden, deren Befolgung dem armen werden erlassen. Unsummen von Strafen werden angedroht, und schließlich ist auch die Vorlage nichts weiter als eine neue Auflage aller jener Verordnungen, die 46 rechtsgültig gemacht werden sollen, weil die Gerichte zum Teil diese Verordnungen als rechtsungültig auf⸗ gehoben haben. Ich bin ein großer Freund der Hyglene, und diefe geht nicht ohne polizeiliche . aber wir haben schon so viele Polizeiverordnungen, daß wir neue nur brauchen und billigen können, wo sse absolut notwendig sind. Was soll es mit dem bloßen Verdacht‘? Kein Tierarzt, und mag er auch noch so berühmt sein, wird am ersten Tage der Erkrankung eines Schweines erkennen können, ob es sich um Schweineseuche oder Lungenentzündung handelt. Unter Umständen können z. B. auch die neuen Bestimmungen über die. Anzeigepflicht zu den größten Schikanen führen; Knechte und Mägde können aus persönlichem Uebel wollen gegen ihre 2 die schändlichsten Denunziationen anbringen. Wir sind sehr bereit, das alte Gesetz zu verbessern und die rs gn auf dem Lande damit zu fördern, wir werden aber auch dahin mitwirken, daß nicht unter dem Vorgeben hygienischer Maßregeln die n eine Gewalt bekommt, unter der schließlich das ganze Land seufjen muß.
Staatsminister, Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats⸗ sekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Vor acht Tagen beklagte sich der Herr Ver⸗ treter der Zentrumgpartei darüber, daß ich das Gesetz ohne ein Ge⸗ leitwort dem Reichstag vorgelegt hätte. Dieses Unterlassen einer Ein⸗ führung beruht nicht etwa auf einem mangelnden Interesse der ver⸗ bündeten Regierungen an dem Gesetz, ich habe mir vielmebr gesagt, daß die gedruckte Begründung des Gesetzes ziemlich reichhaltige Aus- kunft über den Inhalt des Gesetzes gäbe, daß es sich bei dem neuen Gesetz nicht um die Aufstellung neuer Prinzipien handle, sondern daß das neue Gesetz grundsaͤtzlich durchaug in den Bahnen des alten Ge⸗ setzes wandle, und daß ez sich schließlich um eine große Fülle von Einjelbestimmungen handle, die der Erörterung im Plenum kaum zu⸗ gänglich sind, vielmehr der Kommissiongberatung vorbehalten werden müssen. Aus diesen Erwägungen habe ich geglaubt von einer Ein⸗ leitung absehen zu dürfen.
Nun scheint mir aus den Ausführungen derjenigen Herren, welche bisher das Wort ergrfffen haben, hervor⸗ zugehen, daß sämtliche Parteien bereit sind, an der Schaffung dieses neuen Gesetzes mitzuarbeiten, und ich erstrecke diese meine Annahme auch auf den Herrn Abg. Scheidemann. Denn indem er den Grundsatz aufgestellt hat, daß es die Aufgabe sei, jede Seuche möglichst schnell zu konstatieren und dann zu lokalisieren, hat er sich doch den Grundsatz zu eigen gemacht, auf dem das ganze Gesetz beruht. Wenn der Herr Abgeordnete Scheidemann im übrigen bei dieser Gelegenheit polemisiert hat gegen die Junker, gegen das preußische Landtagswahlrecht, wenn er auf der anderen Seite die bäuerlichen Besitzer seines Wohlwollens versichert hat und in dem gleichen Sinne auch gegenüber den Tierärzten gesprochen hat, so, glaube ich, sind das Ranken gewesen, die seine Zustimmung zu dem Gesetz — nicht ju seinen einzelnen Bestimmungen — verdecken sollen.
Die Einwände, welche gegen das Gesetz erhoben worden sind, beruhen im wesentlichen darauf, daß seine Bestimmungen zu scharf seien und die Bevölkerung, nicht nur den Tierhalter, sondern auch Handel und Verkehr unbeteiligter Menschen, übermäßig belästigen würden. Meine Herren, was sollten die verbündeten Regierungen machen? Wir haben ein Viehseuchengesetz, das umweifelhaft Gutes gewirkt hat; denn wir sind Gott sei Dank in den letzten Jahren weniger von Seuchen heimgesucht worden, alt es früher wohl der Fall gewesen ist, und man kann diesen Zustand zum Teil auf die Wirkungen des bestehenden Gesetzes zurückführen. Nun hat sich aber gezeigt, daß das bestehende Gesetz mit dem gegenwärtigen Stande der biologischen und veterinären Forschung, mit den Erfah⸗ rungen, die bei der praktischen Handhabung dez Gesetzes gemacht worden sind, nicht mehr voll im Einklang steht. Große Organi⸗ sationen und Körperschaften der Landwirtschaft selbst haben wiederholt angeregt, daß das Gesetz einer Reviston unterzogen werde. Alle diese Momente haben die verbündeten Regierungen gewürdigt, als sie an die Revision des Gesetzes herangetreten sind, und sie haben bei der Augarbeitung der Einzelbestimmungen des Gesetzeg kein anderes Ziel im Auge gehabt, als das Gesetz in Einklang zu bringen mit dem Stande der Forschung und mit den Anforderungen der Praxis.
Der Herr Abg. Mugdan kritisterte allerdings soeben bezüglich der Bekämpfung der Seuchen im Inlande, daß das Gesetz auf Theorien aufgebaut sei, deren absolute Richtigkeit noch nicht verbürgt seli. Das mag im einzelnen zutreffen, aber wir sind auch bei der Be⸗ kämpfung mancher menschlichen Krankheiten noch heute auf Theorien angewiesen, deren Richtigkeit noch nicht konstatlert ist, und wir werden doch nichts anderes tun können, als entweder jede Seuchenbekämpfung aufzugeben — dabon kann keine Rede sein — oder die Maßregeln jur Bekämpfung der Seuche anzupassen dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft, ob dieser Stand nun Theorie oder bereits voll kommen begründete Wahrheit ist.
Auch ich beklage es, daß die Folge eines solchen Gesetzes aller⸗ dings eine weitgehende Belästigung des Tierhalters sein kann; mit anderen Worten: auch ich beklage die Schärfe mancher Bestim⸗ mungen. Ich halte aber dafür, daß nicht energische, schwache Be⸗
andmann zugemutet wird! Unsummen von Verordnungen
stimmungen viel unangenehmer für den Tierhalter und
die Bevölkerung sind als scharfe; denn die nicht eingreifenden und infolgedessen auch nicht scharf wirkenden Naßregeln belästigen den Tierhalter genau in der gleichen Weise wie die schãrferen Maßregeln und eigentlich noch viel schlimmer, weil sie einen Erfo
nicht erzielen und infolge dessen die Quarantãnezeit, der der Tierhalter
ausgesetzt ist, in der Regel weit verlängern. Wir haben bei der Belämpfung aller Seuchen bisher die Erfahrung gemacht, daß es nicht gleich im ersten Moment glückt, die Seuche zu erfassen, u
lokalisieren und mit scharfen Maßregeln zu bekämpfen, sie dann eine
Ausbreitung gewinnt, deren man schließlich nicht mehr Herr werden kann. Insofern soll man vor den Maßregeln von einer gewissen Schärfe nicht zurück weichen.
Vor acht Tagen hat einer der Herren Redner bereits bemãngelt daß man der Hygiene zu sehr nachgäbe. Eg mag ein Fehler senn, nicht nur bei der Bekämpfung töerischer, sondern auch menschlicher Krankheiten, daß man die hygienischen Maßregeln vielleicht hler und da etwas übertreibt, und es ist schon darauf hingewiesen
worden, daß wir in der Bekämpfung der Tierseuchen einen wesentlichen Fortschritt eriielen würden, wenn man
der Haltung der Tiere wieder ju etwas natürlicheren Verhãl tnissen zurückkehren würde, und wenn wir von solchen Maßnahmen, welche auf einen möglichst großen Ertrag z. B. an Milch usw. berechnet sind, wieder abkommen und zu natürlicheren Verhältnissen zurückkehren
würden.
Manche Bestimmungen des Gesetzeg sind in ihrer Bedeutung übertrieben worden. Es sind namentlich die 8 6 und 6a von ver⸗ schiedenen Seiten scharf kritisiert worden. Allerdings hat der Herr Abg. Dr. Mugdan meines Grachtens sehr zutreffend ausgeführt, daß man eigentlich nur bei dem Uebertritt der Tiere über die Grenze dit Möglichkeit habe, die Objekte der Ansteckung zu erfassen und zu iso—⸗ lieren, und daß deshalb gerade die Abwehr von Seuchen vom Aug. lande her mit besonderer Energie betrieben werden müsse. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß, wenn nach F 6 die Tiere und Gegenstãnde, welche mit den Tieren zusammenhängen, schon im Verdachtsfalle vom Ausland ferngehalten werden sollen, ja nicht beabsichtigt ist, ganze Kategorien von Tieren ohne weiteres auf unbegründeten Verdacht hin
abjusperren — diese Besorgnis hatte namentlich Herr Abg. Scheide⸗
mann —, sondern daß Tatsachen vorhanden sein müssen, welche den Verdacht der Ansteckung absolut rechtfertigen. Nun gebe ich gern zu, daß ja auch gerade der Handel — der Lederhandel ist vor Tagen er⸗ wähnt worden — belästigt werden kann. Wenn Herr Dr. Mugdan gesagt hat, es sei bisher noch niemals erwlesen worden, daß Leder einen Ansteckungsstoff bilden könnte, so bin ich von meinem Herrn Sachverständigen doch dahin belehrt worden, daß allerdings bei der Uebertragung von Milzbrand Fälle konstatiert worden sind, wo gerade durch die zu Leder zu verarbeitenden Häute ein derartiger Stoff weitergetragen worden ist. Aber auch da sind alles Spenialfragen, die nur in der Kommission ersrtert werden können, und deren Be—⸗
sprechung im Plenum kaum von Nutzen sein würde. (Sehr richtig!
Ich will deshalb auch bei meinen eigenen Ausführungen nur auf einige allgemeine Gesichtspunkte aufmerksam machen. Ueber die Ent⸗ schädigungsfrage ist heute und vor acht Tagen gesprochen worden. Ich möchte bitten, die Entschädigungsfrage außerordentlich vor⸗ sichtig ju behandeln. Nach dem bisherigen Rechtszustande liegt die Sache so, daß im Reichggesetz Verfügungen darüber getroffen werden, wann und wie hoch Entschãdigung zu bewilligen ist, daß es aber der landesgesetzlichen Regelung über, lassen ist, zu bestimmen, wer die Entschädigung aufzubringen hat, und in welcher Weise sie festzustellen ist. Das entspricht den allge⸗ meinen staatgrechtlichen Grundsätzen, und es sind diese Grundsätze auch in der Konstruktion des Fleischbeschaugesetzes sowie bei dem Gesetz zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Krankheiten beachtet worden. Diesen Grundsatz gegenwärtig nicht zu verlassen, ist um so notwendiger, weil wir durch die Ausdehnung der Entschädigung auf die Fälle von Schweinekrankheiten, von Tuberkulose usw. der ganzen Frage der Entschädigung eine sehr viel größere finanzielle Bedeutung gegeben haben, als sie bisher besitzt. Ich möchte daher dringend bitten, an der grundsätzlichen Konstruktion nichts zu ändern / und ich hoffe, wir werden uns in der Kommission auch darüber verständigen können, daß die Höhe der Ent⸗ schädigung, wie sie für verschiedene Krankheiten mit iss des Werteß usw. festgesetzt worden ist, die zu⸗ iutreffende ist, und die gebührende Rücksicht einmal auf die Ent⸗ schädigungsberechtigten, andererseits auf die Entschãdigungspflichtigen nimmt, deren beiderseitige Interessen von dem Gesetz wahrgenommen
werden müssen.
Der Herr Abg. Mugdan hat einen allerdings sehr wichtigen Punkt noch aus dem Gesetz herausgegriffen, nämlich die Stellung der Tierärzte. Er hat beklagt, daß zuplel Funktionen des Gesetzes dem
beamteten Tierarjt zugewiesen seien, während der frei praktizierende Tierarit nicht herangejogen, infolge dessen in seinem Fortkommen enn⸗
geschränkt werde, und die schließliche Folge sei die, daß der bisber bestehende und beklagte Mangel an Tierärzten überhaupt durch daß
Gesetz eher verschaͤrft als gemildert werde. In gewisser Beziehung
gebe ich dem Herrn Abg. Mugdan recht; aber ich möchte bitten, ju bedenken, meine Herren, daß dem Tierarzt — darauf hat bereits einer der Herren vor 8 Tagen hingewiesen — in dem bestehenden Gesetz eine Reihe sehr eingreifender, für den Tierhalter unbequemer und lästiger Funktionen zugewiesen worden ist, daß diese Eingriffe det
Tierarzteg, wenn sie Erfolg haben sollen, schnell durchgeführt werden müssen. Lag es da nicht für die verbündeten Regierungen nahe, solche Funktionen demjenigen Tierarzt zu überweisen, den sie als ihren Bertrauenstierarit in den betreffenden Bezirken schon jetzt haben und ju beschäftigen haben? Ich glaube nicht, daß man es gut hätte
anders machen können. Ich verwelse auf die Parallele, die wir auh bei den Menschenärzten, bei den beamteten Kreigarzten haben. (Zuruf
links) Ich weiß, meine Herren, auch in der Beziehung werden Klagen laut; aber, wenn Sie sich auf die Seite der Bevölkerung stellen, die sich diefe Eingriffe von Aerzten, sel eg von Menschen, sel es von Tierärzten, gefallen lassen muß, so werden Sie begreifen, daß auch die Bevölkerung den Wunsch hat: ja, wenn uns da mit so ein ⸗ greifenden Maßregeln gegenübergetreten wird, so wollen wir eine Persönlichkeit haben, die kraft ihrer Amtsfunktlon auch eine höhere Verantwortung uns gegenüber zu tragen hat als der freie Arzt.
Es ist schließlich — ich glaube, es war der Herr Redner der konservativen Fraktlon — noch auf die Frage des Abdeckereiwesent eingegangen worden, die ja mit diesem Gesetz nicht unmittelbar ju⸗
aumenhängt, über die ich aber doch einige ganz kurze Bemerkungen he dieser Gelegenheit machen möchte.
Gg wird namentlich in Preußen über den Zustand geklagt, der
han die bestehenden Abdeckereiprivilegten angeknüpft hat, und es ist vlederholt gefordert worden, daß durch ein Reichsgesetz diese Privllegien ahzelbst werden müßten. Meine Herren, ich bin der Meinung, daß en Reichsgesetz dies schwer tun könnte; das wird Sache der Landes gesetzebung sein. Dagegen glaube ich allerdings, daß in anderer Be—⸗ jung die Reichsgesetzgebung Veranlaffung hat, sich mit dem Ab= dederelwesen zu beschäftigen.
Im vorigen Frühjahr hat der Herr Abg. Fischbeck diese Frage angeregt. Ich halte dafür, daß ein Reichsgesetz Bestimmungen aussustellen hätte, welche für die unschädliche Beseitigung der Kadaver 'fallenr Tiere gewisse Mindestforderungen sanitätg. und veterinär⸗ pollzeilicher Art für das ganze Reich festsetzen, und in bezug auf die Abdedereiprivilegien würde dieses Reichsgesetz die Möglichkeit schaffen nüfsen, daß ähnlich, wie wir es bel den Schornstein fegerkehrbezirken, wie wir es bei dem Schlachthausbetriebe haben, unter Einschrankung der Bestimmungen der Gewerbeordnung gewisse Bezirke für die ein⸗ heitliche Ausübung des Abdeckereigewerbes in denjenigen Fällen fest⸗ gelegt werden, wo Kommunalverbände das Abdeckereiwesen in einer sanitär⸗ und veterinärpolizeilich absolut einwandfreien Weise in die
hand nehmen. Ein Reichsgesetz, das in diesen beiden Beziehungen entsprechende
Vorschriften enthält, ist ausgearbeitet, es ist vom Reichsgesundheits⸗ amt begutachtet worden, und ich denke, ich werde in kürzester Zeit in der Lage sein, wegen dieses Gesetzes mit den übrigen Bundezregierungen in Verbindung zu treten. Ich bitte, aus dieser meiner Mitteilung nur er⸗ seben zu wollen, daß diese Frage auch von mir weiter im Auge be— halten wird.
Meine Herren, ich kann zum Schluß nur die Hoffnung aus- sprechen, daß es uns in der Kommission gelingen möge, Bedenken, wie sie bei der großen Zahl von Spezialbestimmungen dieses Gesetzes naturgemäß hervortreten müssen, zu beseitigen, und ich möchte daran die Bitte knüpfen, daß wir in der weiteren Digskussion vlelleicht auf diese Einzelheiten hier im hohen Hause nicht eingehen. (Sehr richtig! rechts; Aus dieser Bitte entnehme ich für mich die Rechtfertigung, daß ich in den wenigen Worten, die ich gesagt habe, nicht auf die Epezlalien eingegangen bin, die jum Teil von den Herren Vorrednern erörtert worden sind. (Bravo
Abg. Bin dewald (d. Rp.): Man hat in den Kreisen der Viehzüchter und Tierhalter dem Hesetz mit einer gewissen Spannung entgegengesehen. Die Landwirtschaft wird von dem Gesetz zunãchst und am messten betroffen, von einem Geschenk an die Landwirtschaft, don einer Liebesgabe an die Agrarier kann ganz und gar nicht die Rede sein. Die deutsche Landwirtschaft hat gezeigt, daß fie noch über den Bedarf des Landes an Vieh produktionsfähig ist. Um so mehr bedarf sie des Schutzes vor Seuchen, vor allem gegen die Einschleppung der Seuchen aus dem Auslande. Das scharfe Gesetz gegen die Rinderpest hat diese Seuche in Deutschland so ziemlich zum Erlöschen ebracht. Wir freuen uns, daß die Regierung nicht gewillt ist, die
ahn ju verlassen, die sie bisher bei der Bekämpfung der Vieh⸗ seuche beschritten hat; besonders betüglich der Abwehrmaßregeln gegen die ausländische Einschleppung sollte sie sich in der Kommission von ihren Forderungen nichts abhandeln lassen. Was den Seuchen verdacht betrifft, so sind eine Menge einschneidender Maßnahmen vor— geschlagen worden, die doch wohl im einjelnen noch sehr der Nachprüfung auf ihre absolute Notwendigkeit bedürfen. Dahin böten insbesondere ein Teil der in 17a enthaltenen Maßregeln, herne der Einrichtung und des Betriebes von Molkereien, Verbot der Abgabe von Magermilch, Verbot dez Umherziehens mit Zuchthengsten zum Decken hon Stuten, Re elung der Einrichtungen und des Betriebes von Viehausstellungen, Vieh märkten, Viehhöfen, Schlachthöfen usw. Ob der Kreis der anzeigepflichtigen Seuchen in 10 richtig gezogen ist, e, auch genauer Erwägung in der ommission unterliegen; vervollständigt werden sollte er durch die Faulbrut der Bienen, da man auch der Biene als einem sehr nütz ˖ lichen Haustier nicht den ihr gebührenden Schutz versagen soll. Nicht besonders wohlgefällig ift mir die Ausdehnung der Be⸗ fugnisse des beamteten Tierarztes. Wenn schließlich die Tötung ines Tieres von ihm angeordnet wird, so ift baz doch eigentlich die Fur des Doktor Cisenbart: „Ach Gott, wie ist dem Vieh so wohl.“ Der Abg. Lehmann hat in seiner neulichen trefflichen Rede den fehr berständlichen Vorschlag gemacht, daß hier eine böhere Instanz ge⸗ scaffen werden soll. Es muß auch verhindert werden, daß durch angeordnete Maßsenimpfungen die Tierärzte sich große Neben⸗ einnahmen verschaffen; es muß eine billigere Taxe Pla greifen. Von der neuen Entschädigung soll in dem neuen S 61 ü. das von der Geflügelcholera befallene Geflügel, wenn es deswegen getötet oder geimpft wurde, ausgenommen sein; ich vermag nicht einjusehen, aus welchem Grunde. Die vorgesehenen Strafen rschtinen mir im allgemeinen recht hart; jedenfalls werden sich erheb⸗ iche Herabssetzungen in einzelnen Fällen empfehlen, und es bietet sich& auch hier der Kommifsion ein . es Arbeits feld. Auch die Schaf⸗ räude, die 7 anzeigepflichtig ist, eln⸗ genauer erforscht werden; landwirtschaftliche Kreife von Bedeutung, so der landwirtschaftliche
erein zu Fritzlar, fordern die Streichung der Schafräude aus der
eihe der anzeigepflichtigen Seuchen. Prüfen wir das neue Gesetz äingebend in der Kommission und sorgen wir dafür, daß ein Gesetz herauskommt, das unseren Viehbestand sichert und alle Garantien bietet die daz deutsche Volk verlangen kann;
Abg. von ,,, . (Pole): Das Gesetz ist kein en , bedeutet vielmehr für die Landwirtschaft eine ganz erhebliche neue Be⸗ kistigung. Ging große Anzahl der teuen Schutzvorschriften findet in sch Klbst ihre Begründung. Was aber immer noch nicht genügt, ist der Schutz unserer lan ,, Ostgrenzen gegen die Einschleppung [, . Fel l nner tsch. Vgg) steht dem Entwurf t
Vogt⸗Crailsheim (wirtsch. Vgg.) steht dem Entwurf tro poblrescher Bedenken doch . e al, egenũber. ur die Cinzelheiten wird in der Kommission zu reden 6 so über den
der anzeigepflichtigen Krankheiten und der anzeigepflichtigen 'rsonen. über die Frage, wie weit der Verkehr mit Gegen— finden, bie als Träger einer Seuche verdächtig seien, polizeilich be⸗ ränkt werden dürfe, auch über die Einfuhr von Häuten und Fellen. en, Beschran kungen, die als notwenbig erwiesen selen, würde sich auch der kielne Lanbrpfrt gern unterwerfen. ha Abg. Gothein (fr. Vgg.): Gegen die Vorlage sind hier im Lane von der Rechten dieselben Bedenken erhoben worden wie von 1. nn . . . ob 6! , , ,, die , y anzeigepflichtigen Seuchen aufzunehmen, möchte au ber eiweifeln. Unter den allgemeinen Vorsichtsmaßregeln muß 3 das eventuelle Verbot der Abgabe bon Magermllch gengu alortert werden. . * ,. ö. sch , , en und sollte en egfallen. e ö dag deutsche. Rindbieh sel biß zu 36 0, n, ng et . 93 e . r, ; er Hieb, den der Abg. Lehmann dam Rindvieh führen wollte, geht aber daneben. . . gar . 6 . u e 8 el weniger von der e betroffen wie das . . ! 35 den ggf s, be zie hn? feslan, teigen sich deeh gts so vicke Eäaberkule ell, gen hen ntersuchung darauf biel schärfer ist, alg in den“ miisltnen Ich halle es für fehr gefährlich“ bein der Häaul!'unl
rosen Bestimmungen einzuführen, wie es die as Verbot des Treibens von Ich hoffe,
Klauenseuche solche ri Vorlage vorschlägt. schon im Osten, j. B. in Schlesien. dieses Gesetzes wenigstens mit den vielen V er n n ,,,, . i . alb bedenklich, weil diese Leute ja nstan nd, 9 nd damit unerträgliche Schikanen verbunden, zu erkennen und ; . n . r n , Bedenken gegen die Kompetenz der einzelstaatlichen Behörden. . ö! Handhabung der gesetzlichen Be⸗ Beziehungen zum Reiche resfortieren, nicht von den untergeordnete
Vieh haben wir daß wir infolge en verschont chweijer usw.
e zu erkennen. und jedermann wird rufen fühlen ericht zu bekräftigen. In einem meinen Grundsätze für die stimmungen müssen beim Reiche verbleiben; alle Auslande vor allem müssen vom einzelstaatlichen Organen. Regierungopräͤsident kann heute die Sperre verhängen womit es zu ciner verschledenen Handhabung, z. B. in Metz gegen Frankreich dieser Befugnis sehr wenig, denn Kompetenzen auf diesem Gebiete entzogen. der Zuständigketisverhältnisse in Aussicht gestellt worden. Ich hatt? Klärung und Neuordnung Tintreffen kanzler enttäuscht.
oder aufheben, Straßburg und Den Einzelstagten liegt an der Bundegrat hat ihnen einzelne Offiziös ist eine Klarung
gekommen ist.
daß diese Darin hat mich der Rei war die Kompetenzangelegenheit schon in dem alten Gese Der Reichskanzler hat sich nur als Brieffasten für die einze
lstaatlichen orderungen betrachtet, aber überfehen, da
er nach 5 4 des bisherigen at. Bestand für ihn und den Land- dann mußte er diesem die Zuständigkeit des Reichs festlegen. enswert erscheinen, die Handelsbeziehungen mit Mißtrauen gegen die Be⸗ Man hat erlebt, daß man die Furcht vor irgend Theorie handelte.
esetzes ein Ueberwachungrecht t wirtschaftsminister hierüber eine Unklarheit, Gesetz die Klarheit schaffen, ) achliche Gründe lassen es wüns Reich die Sache überwacht, denn es regelt dem Auslande. hörden von A bis Z sehr am Einfuhr amerikanischer Rinder verbote einem Fieber usw., obwohl es sich um eine haltlose J Wir müssen verlangen, daß die Kompetenz des Reichsgefundheitzamts in diesem Gesetze festgelegt wird. kanzlers aber muß so sest und der preußis
Bei uns in n hat aus
Die Zuständigkeit des Reichs⸗ daß nicht einmal der Reichs- e Landwirischaftsminsster daran zweifeln. Abg. Siebenbürger ist ein großer Optimist, aber schlechter er, wenn er glaubt, daß wir die Bevölkerung selbst ernähren ch erinnere namentlich daran, für welche gro wir Fleisch und Schmalz einführen müssen. Bedenken S Wachsen der Bevölkerung und den Uebergang vom landwirtschaftlichen 5 3 9 ge, . ssischen Rindviehs Rindvieh selber zugegeben und die achtung ru en Rindvie an der russischen Grenze empfohlen. Die Schlachtungen sind in der Tat in erheblichem Maße zurückgegangen, auf das Gewicht der Tiere nicht nur bei auch beim Rindvieh,
elegt werden,
zum Industriestaat. hat ein Manko in
auch in bezug Schweinen, sondern in, melner Baterstadt Ich denke also nicht so optimistisch über die Fähigkeit der deutschen Landwirtschaft, unseren Fleischbedarf zu decken. Grenze ist ein großer Schaden auch für unsere Landwirtschaft, weil ossales Schwanken der Durch die Handelsverträge haben wir die Einfuhr ausländischen Viehes aus Oesterreich und der Schweiz erlaubt. cht aus Dänemark und Holland erlauben? Es ist eigen« gegen Holland
die Deutsche Sperre gegen Holland und 5 im Gesetz unbedingt perre aufgehoben werden Gefahr für
diese Sperrung ein kol Preise zur Folge hat.
Warum sollte man die Ein⸗
niemals eine
da reußen gart aufgehoben
und Dänemark Tageszeitung die Aufrechterhaltung der Dänemark nicht für nötig erklärte. Klarheit geschaffen werden, wenn der
daß die S auslaͤndische Viehbeß unseren Viebbestand mehr hat. Die Befürchtungen des Abg. Scheide. chs des Gesetzes nach Analogie des einer gewissen Berechtigung.
tand keine
mann hinsichtlich eines Mißbrau Vereinsgesetzes entbehren nicht t schwersten Bedenken habe ich, daß man die Bestimmung über die Esn⸗ fuhr auf alle möglichen Gegenstände ausdehnen will. eine Blankettvollmacht den Einzelstaaten gegeben, zu denen wir ein begründetes Mißtrauen haben. sekretär sagte, auch bei Men zustellen hat, was alles so ist dies
Es wird hier
Wenn allerdings, wie der Staats. schenkrankheiten der beamtete Arjt fest= schehen ist im Falle einer ansteckenden ißtrauen gegen den nichtbeamtejen AÄrzt chlimm genug. Jedenfalls haben wir alle äberflüssige Bestlmmung nicht auch in diefes Gefetz Eine wirksame Bekämpfun beamteten Tierärzte allein e Mitwirkung aller Privatärzte. ist total ungerechtfertigt.
Krankheit, Veranlassung, einzuführen. der Tierseuchen kann nicht durch die dazu braucht man die tatkräftige Das Mißtrauen gegen die letzteren Der Tierhalter kann ja an das des beamteten Tierarztes appellieren, wenn ihm das des privaten Arztes nicht genügt. Das Fesetz wird ja in der Kommis bessert werden im Interesse der inländischen Tierhalter, Gerechtigkeit verlangt, daß dann auch die des Auslandes entsprechend reformiert werden.
Abg. Dr. Ricklin (Els.) be Sielle mancher bisherigen einzelstaatlichen schriften setze. Was die allgemeinen Vorsichtsmaßregeln betreffe, t und nichts vorgeschrieben werden, was die erbereien und dergleichen in ihren Betrieben oder beeinträchtigen Veterinãre
Bestimmungen hinsichtlich
rüßt die Vorlage, weil fie an die keit in der Handhabung der eitliche reichsgesetzliche Vor= Das Gesinde anzeigepflichtig zu machen, gehe nicht an. so sollten diese
Veterinaͤrpolizei
tunlichst milde gef Lederfabriken, die besondere Bevor⸗ eine ungerechtfertigte
ugung der beamteten . Bloß um den S
Zurücksetzung der gewöhnlichen Tierärzte. zu bekämpfen, dürfe man auch nicht so schikanöse Besst vorschreiben, wie sie in den neuen allgemeinen Kontrollmaßr
Ich muß einigen Ausführungen der Abgg. Herren haben einer Grenzen das Scheidemann sprach von Seuchenfällen, die Meilen von der Grenze ereigneten, und um
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Abg. Wehl (nJ.): Scheidemann und Gothei eventuellen
n entgegentreten.
sich in Rußland 10000 derentwillen man doch nicht zur Grenzsperre sich daran erinnern lassen, daß in Rußland doch nicht selten auch an unserer Grenze ere Dagegen könnten die Bestimmungen hinfichtlich der Kontrolle von eingeführten Gegenständen doch schweren Beeinträchtigung der verwandten Indu
u greifen brauche. Seuchenfãlle ignet haben und ereignen. leicht zu einer esamten deutschen Lederindustrie Schuhwarenindustrie führen, wenn hier ohne Grund rigoros verfahren
Allgemeinheit erleiden, wenn z. B. die Häͤuteeinfuhr aug dortigen Seuchenfalles untersagt würde. läßt eine solche Eyentualität durchaus zu; es ist also bedenklich, den denn sein Wortlaut, Wenn in dem Ausland eine inländischen Viehbestand
so kann die Einfuhr e oder Rohstoffe, ckungẽstoffes sein uslande allgemein
und anderer außerordentli rgentinien wegen eines Der jetzige Wortlaut des
unverändert zu lassen, t übertragbare Seuche der Tiere in einem für den bedrohlichen Umfange herrscht oder ausbricht, lebender und toter Tiere, tierischer Erjeug sowie von Gegenständen, welche Träger des können, aus dem von der Seuche hesmgesuchten oder für bestimmte Grenzstrecken verboten oder Bef worfen werden, die die Gefahr einer Einschlepn vermindern ; ist offenbar viel zu dehnbar und unbesti deutschen Gewerbebetriebe un diese Weise in eine sehr unan Von Lamm⸗ und Ziegenfellen kann die deutsche ihres Bedarfes im Inlande decken; alles lande zu beziehen, und Italien und Spanien. El ellen wird aus den Vereini
pung ausschließen oder ie erwähnten d die ganze Handelspolitik könnten auf chaft gezogen werden. ndusfrie nur 5 pCt. übrige ist aus dem Aug⸗ jwar hauptsäͤchlich aus dem Drlent, aut Qugntum an Häuten und ten Staaten, Brasilien und Argentinien Sendungen monatelang, bevor der konstatiert wird, versendungsbereit gemacht Was soll aus unseren wenn plötzlich solche ordnet werden? Es müßte doch auch von Krankheitsstoffen
genehme Mitleiden
n ganz erhebliches
Ausbruch der Seuche oder schon unterwegs. Beziehungen werden, schränkungen an n welche Gegenstaͤnde als Träger
andelspolltischen
esagt werden,
oder festgestellt her Ebenfalls geht zu weil die unter den allgemeinen Verssicherungsmaßregeln aufgenommene Befugnis zur Regelung der Beseitigung oder der Reinigung von Abwäffern und Abfällen in Gerbereien, Felle. und Häutehandlungen. Kein Gesetz wird einen lichtscheuen Handel vereiteln, darum sind auch die Beschränkungen in der Benutzung, der Verwertung oder des Transportes kranker und verdächtiger Tiere, ihrer Kadaver usw. gegenüber einem legitimen Handel nicht nölig. Bei der Umarbeitung der betreffenden Bestimmungen sollten die Gutachten der Sachverständigen berücksichtigt werden. Dag Gesetz legt der Industrie so große Opfer auf, daß dieser Wunsch wohl nicht unbescheiden sein dürfte. Die Gerbereiindustrie beschäftigt eine grgße Zahl! von Arbeitern, ihre Existenz darf nicht in' Frage estellt werden, nachdem sie schon durch die Gerbstoff zölle . belastet worden ist. Eine g Aenderung Rieser Zoll⸗ bestimmungen wäre sehr erwünscht. J hoffe, daß die Kommission meine Bedenken wohlwollend prüfen und berüäcksichtigen werde, damit ein Ausgleich zwischen den Interessen der Industrie und den Land- wirtschast eintritt. ö .
Damit schließt die Diskussion.
Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Sieben⸗ bürg er (dkons.) ga den Abg. Gothen, worin er bestreitet, in bezug auf die Möglichkeit der Volksernährung durch die deutsche Landwirtschaff auch vom Brotgetreide gesprochen zu haben, und nach einer Erwiderung des Abg. Gothein wird die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Schluß 6i/7 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. Novelle zum Reichstelegraphengesetz; zweite Lesung des Ge— setzes, betreffend die Bestrafung der Majestätsbeleidigungen; Scheckgesetz) ;
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
14. Sitzung vom 20. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die Beratung des Etats der land— wirtschaftlichen Verwaltung fort. .
Zum Kapitel der Generalkommissionen bemerkt auf die Ausführungen der Abgg. Gyßling (fr. Volksp.), von Bockel⸗ berg (kons) und Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. konf.) der
Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim:
Meine Herren! Ich kann erklären, daß ich es ebenso wie die Herren Vorredner bedauere, daß wir nicht in der Lage sind, ein Gesetz über die Aenderung der Generalkommissionen vorzulegen. Es ist ja, wie Sie wissen, dieses Gesetz ausgearbeltet worden, es hat alle Instanzen passiert, den Oberpräsidenten, die Generalkommissionen und ist mit einer großen Anzahl von Abänderungsvorschlägen an das Ministerium zurückgegangen. Es ist dann, wie ich im vorigen Jahre erklärte, an die übrigen Ressorts gegangen, und ich erklärte schon im vorigen Jahre, daß ich nicht in Aussicht stellen könnte, daß das Gesetz in diesem Jahre fertig werden würde; denn es würden wahrscheinlich noch so viel weitere Anstände in den übrigen Ressorts zu erledigen sein, daß es nicht möglich sein würde, das Gesetz bis heute fertig⸗ zustellen.
Nun hat, wie Sie ja aus den Erklärungen des Herrn Ministers des Innern wissen, die Sache ein ganz neues Gesicht dadurch bekommen, daß seitens des Ministers des Innern beabsichtigt wird, eine Gesamtreorganisation der innern Verwaltung vorzunehmen und der Herr Minister des Innern hat sich entschieden dagegen erklärt, daß eine Sonderregelung des Gesetzes über die Generalkommissionen stattfindet, weil er befürchtet, daß das eine organische Reorganisation der übrigen Verwaltungen behindert.
Nun ist hier vorgeschlagen worden, doch wenigstens einigen Unzuträglichkeiten auf dem Wege der Zwischengesetzgebung abzjuhelfen. Meine Herren, ich habe schon in der Kommission erklärt, daß dies, soweit es auf dem Wege der Verwaltung geschehen kann, schon in Augsicht genommen worden ist. Es ist beabsichtigt, einem der Haupt⸗ wünsche, die Stellung der Spenalkommissare selbständiger zu gestalten, dadurch Rechnung zu tragen, daß einmal bei der Gehaltzreorganisation die Stellung der Spezialkommissare wesentlich gebessert und somit zu einer Lebensstellung gemacht wird. Eg soll ferner auf dem Verwaltungswege den Spezialkommissaren ein möglichst großes Maß von Selbständigkeit gewährt werden. Um dies ju erreichen, ist im Ctat vorgesehen, ein besser organisiertes Bureau und einen selbftändigen Bureauvorsteher zu geben, der in der Lage ist, auch alle die kleinen Arbeiten, die den Speztalkommissar jetzt unnütz belaften, vorzunehmen und ihn so fähig zu machen, selbstãndig die wichtigeren, größeren Arbeiten zu erledigen, die vielfach in den Generalkommissionen selber ihre Erledigung finden müssen.
Ferner teile ich den Wunsch, der hier ausgesprochen worden ist, das vielleicht, soweit es nicht möglich ist, auf dem Verwaltungs wege dringend nötige Aenderungen vorzunehmen, dies durch ein Zwischen⸗ gesetz zu ermöglichen. Ich kann aber nicht sagen, wieweit ich bei den übrigen Ressorts, insbesondere bei dem Herrn Minister des Innern, Gegenliebe finden werde; ich habe über diese Frage mit ihm noch nicht verhandelt, glaube aber, daß bei einer Aufhebung einer der Generalkommissionen im Osten, die nächstens nötig werden wird und die im Wege des Gesetzes wird stattfinden müssen, sich vielleicht die Gelegenheit finden wird, nun auch einzelne Aenderungen in der Gesetz⸗ gebung vorzunehmen.
Meine Herren, ich möchte noch eins bemerken. Es ist in der Presse die Ansicht verbreitet worden, daß die ganze Angelegenheit in meinem Ministerium nicht genügend betrieben worden wäre. Ich muß dem entgegentreten und kann nur sagen, daß diese außerordentlich schwierige Materie mit dem größten Eifer im landwirtschaftlichen Ministerium bearbeitet worden ist, und daß es nicht Schuld melner Verwaltung ist, wenn wir nicht weiter vorwäris gekommen sind, sondern daß andere Umstände die Schuld tragen.
Es ist dann von dem Herrn Abg. Gyßling der Wunsch ausge⸗ sprochen worden, daß für Vermessungsbeamte das Abiturientenexamen gefordert werde. Meine Herren, die landwirtschaftliche Verwaltung steht auf dem Standpunkt, daß dafür ein Bedürfnis nicht vorliegt. Die Forderung ist ja gan erklärlich; die Vermessungsbeamten haben den Wunsch, höhere Beamte zu werden und in bessere Gehalts stellen einzurücken. Ich kann verstehen, daß sie dahin drängen, ihre Stellungen nach dleser Richtung hin ju heben, aber von meinem Ressort aus habe ich keine Veranlassung, diesem Wunsche Rechnung zu tragen, weil ein tatsaͤchliches Bedürfnis für eine höhere Vor—
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