1908 / 25 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Stadt, in welcher nicht 5

93 (60,49) v. H. der Bevölkerung, wie im Durchschnitte der Städte,

ondern 8606 v. H. zur Einkommenfteuer ver⸗ nd, wird wohlhabender sein als eine andere mit nur 20 v. das Durchschnittgeinkommen in der letzten Stadt kann aber weit höher reiche Einwohner mehr h aßstab für die Wohlbahenheit würde selbst eine völlig gleichmäßige Ginschätzung schon deshalb nicht geben, weil die Einkommen von nicht mehr als 900 , die der größte Teil der Gesamtbevölkerung benleht, in ihrer Höhenlage nicht näher untersucht werden. c. Einkommen und Einkommensquellen der Steuer- pflichtigen mit mehr als 3900 * Einkommen.

Das veranlagte Einkommen dieser Steuerpflichtigen beträgt

5 156 245 452 (47580 685 094) A, ist also gegen das Vorjahr um

ndert fich nach den für diese Steuerpflichtigen besonders zusammengestellten Einkommens quellen, wie folgt:

I. aus Kapitalvermögen Grundvermögen Handel, Gewerbe und

Rechtsmittelverfahren.

Ueber Anzahl und Ergebnis der für das Steuerjahr 1907 ein. eglen Rechtsmittel (Ginspruüche, Berufungen und Bes ) ngaben nicht gemacht werden, da daz on jetzt steht in. etz'ßnovelle vom 19. Juni 1906 verfolgte Absicht, die Ginkommensteuer. Berufung kommissionen zu entlast vollem Umfang erreicht worden ist. 31. Oktober für das Steuerjahr 1 waren, deren Entschei

Mat zu der Erwägung gefũhrt, daß eine Ergänzung des jetzigen Examens vünschenswert sei. Die Redner, welche diese Frage beute berührten,

sich im großen und ganjen zustimmend ju dem Gedanken uhert, daß die bigherigen Teile der Prüfung ju ergänzen sein achten durch sogenannte Klausurarbeiten. Diese sind gedacht in einer einfachen Form, ohne daß besondere Schwierigkeiten geschaffen werden sollen, deren Lösung vielleicht noch nicht verlangt werden könnte von renen, die sich doch erst kurze Zeit mit der Wissenschaft beschäftigt Immerhin wird sich aus den gefertigten Klausurarbeiten wobl n Urteil darüber bilden lassen, wie weit das Verständnis und die gzene Urteilskraft der zu Prüfenden gelangt ist. Diese Arbeiten erden in zwiefacher Hinsicht nach meiner Ueberztugung von Nutzen sein. Einmal werden sie selbstredend eine Ergänzung der jetzt gefor⸗ derten schriftlichen Arbeiten bilden, die aufzugeben nach allen Grwãgungen, die man darüber angestellt hat, nicht angezeigt erschien. Anderseits werden sie aber auch für die mündliche Prüfung günstig nirken insofern, als mancher Kandidat in der Unruhe des Examens uicht so gesammelt ist in seinem Wissen, als wenn er in verhältnis näßiger Muße die Frage, die er zu beantworten hat, an sich heran⸗ treten sieht. Also für diejenigen, welche gut gelernt haben, aber dech von einer gewissen Unruhe erfaßt sein mögen, werden diese Klausur⸗ abelten entschieden ein großer Vorteil sein. Das ist das, was ich im allgemeinen über die Absichten der Staatsregierung wegen Ausbildung der Prüfung zu sagen habe.

Ich möchte jetzt nur noch auf das zurückgehen, was über die srätere Ausbildung der Referendare gesagt worden ist. Gewiß wäre g eine gute Einrichtung, wenn man eine Fortbildung, wie sie jetzt für die jungen Verwaltungsbeamten eingeführt ist, auch für die Justij darchfübren könnte. Sie wollen aber erwägen, daß es sich bei der Verwaltung um etwa 200 Referendare handelt, während bei der deren 7000 sind. Lehrkräfte und Lehrkörper für 7000 zu bilden, chwierige Aufgabe; trotzdem ist die Justizverwaltung schon

dieser Hinsicht schon die Einrichtung, wonach gewisse Schulungen gewährt werden zur Einführung in die is, die allerdings den Referendaren nicht zwangsweise zugemutet werden, sondern ihrem freien Willen überlassen sind. neisten machen gern von der Gelegenheit Gebrauch und, wie ich höre, auch mit gutem Erfolg. Die wissenschaftlichen Kurse, die auch er⸗ pähnt wurden, sind durchaus mit Zustimmung der Justiwerwaltung und mit ihrer vollen Förderung ins Leben gerufen. Es ist bereits wähnt worden, daß in diesem Jahre dafür auch höhere Mittel aus⸗ worfen sind, und ich kann erklären, daß der Wunsch der jungen tlich aber auch der Assessoren, an diesen Kursen telliinehmen, sehr lebhaft ist, und daß dazu sehr zahlreiche Meldungen eingegangen sind, die davon jeugen, daß bei den jungen Juristen das ernste Streben beftebt, sich weiter zu bilden.

Ueber das Universttätsstudium kann ich mich bier nicht aussprechen, das berührt das Gebiet des Herrn Kultusministers, mit dem ich jedenfalls darüber vorher ins Einvernehmen treten müßte. Daß aber auch die Universitãten bemüht sein werden, den neuen An⸗ forderungen, welche durch die Klausurarbeiten hervorgerufen werden, Rechnung zu tragen, ist mir bekannt. Die Fakultãten gehen darauf aus, hie Lebrfächer entsprechend aus jugestalten, und deshalb besteht auch die Absicht, diese Neuerung nicht sofort ins Leben treten in lassen, sondern etwa erst nach Ablauf eines Semesters, damit die Studien⸗ vläne der Universitãten dem entsprechend aufgestellt werden können. Gz wird also auch den Wünschen der Herren Rechnung getragen werden, welche die Vorbildung im erweiterten Umfange auf den Unbersttãten durchgeführt sehen wollen.

Die Einnahmen werden bewilligt.

u den dauernden Ausgaben, und zwar zu dem Titel „Gehalt des Ministers“ liegt der Antrag der Abgg. Schiffer (nl. und Genossen vor,

die Staatsregierung zu

IN im Bundesrat für entwurfs über das S den Strafvolljug Personen e

2) bis zum tellten Verfuche, ege der V

verfahren gegen jugen sprechenden Weise zu gestalten, derallgemeinern.

Abg. Dr. Rew oldt (reikons): Frage des Ausschlusses der Oeffentlichkei namentlich auf die Prozesse der letzten 3 aber darauf hingewiesen werden,

nnen zur Zeit vollständige noch nicht jum Abs en fest, daß die mit der Ge

als in der ersteren sein

Einen ganz juverlässigen Der Abzug der Schuldenti

vom 19. Juni 1806 j at

weil sie ein sse gelangt ist.

Denn während nach dem 906: 370 195 Berufungen eingegan dung den Berufungskommisstonen oblag, hat diefe Zahl fär das Jahr 1907 auf 54 259 vermindert. Von diesen 54 65 Berufungen betrafen 36 9895 Steuerpflichtige über 3009 Einkommen; bie übrigen 17274 Berufungen betrafen Steuery mit Cinkommen bis ju 3000 A, bei welche sich gegen die von der Veranlagungekommission im Einspruchs verfahren gelroffene Entscheidung richtete.

Umfang und Ergebnisse der Prüfung der Stener⸗ erklärungen.

Bel der Veranlagung für das Steuerjahr 1907 sind im ganzen Staat 705 2653 Steuererklärungen (gegen 647 952 im Vorjahre) ab— Von diesea haben zu Erörterungen mit den Steuer⸗ Anlaß gegeben 220 687 (im Vorjahre 186 650), IJ (im Vorjahre 28,8) v. H. der abgegebenen S Die Erörterungen führten zur Berichtigung der Steuererklärungen in Iso 159 Fällen, das sind 73.5 v. H. der erörterten und 227 v. H. der äberhaupk abgegebenen Steuererklaͤrungen (im Vorjahre 151 957 Falle und 81,1 bezw. 23,5

Gegenüber den

d. Sollauffommen der Ein komm ensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 225 656 571 (201 420 0656) verteilt sich auf die Städte mit 170 8893 201 (151 644 732) M und 4 76 7o d 43 775 zi) ..

Es ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 112,03 (07, 12), jn den Städten auf 11259 (106 95) und auf dem Lande auf 110, 0;

Steuerbetrag des einzelnen Steuerpflichtigen stellte sich im auf 2, 04

das Rechtsmitt 7, 8s v. 8 ö 26 Es so

1610 120 938 (1473 0992 074) 1184561 260 (1170727 101),

1743 569 136 16622 985 832)

1354427 573) .. find an Schuldenzinsen, dauernden Lasten und sonstigen gesetzüichen Ablügen 882 689 872 (840 544 486) M gebracht. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: a. zu zahlenden Schuldenzinsen b. auf besonderen Rechtstiteln be⸗ ruhenden Renten und dauernden

Dur itte

lan in den Städten Stadtkreise auf dem Lande

1 gewsnn kringender Be⸗ schäftigung usw. In Abzug

gegeben worden.

n mnsbefonder

1500083970 ö l, 95) v. H. des teuererklärungen. veranlagten Einkommens.

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 8,92 (8 05 in den Stadtkreisen 12.53 (11,29) auf dem Lande 271 (248 und überhaupt 6, 2 (

JA41 403 3851 70 381 724).

Angaben der betreffenden Steuererklärungen sin mehr beranlagt worden an steuerpflichtigem Einkommen rd. 303 (im Vorjahre 246 Millionen Mark oder ommensteuer rd. 10 Millionen Mark oder Jö, v. H. (im Vorjahre 8 Millionen Mark oder 341 v. S.]. Ba unberänderter Zugrundelegung der Angaben der Steuererklärungen würden also die beteiligten Steuerpflichtigen im Durchschnitt um mehr als ein Drsttel zu niedrig veranlagt worden sein. Es ergibt sich damit jugleich, daß in der weitaus äberwiegenden Mehrzahl der nicht nur um unbedeutende Erhöhungen der deklarierten handelt haben kann.

Die Steuerbeträge der Steuerpflichtigen, lrund 39 Millionen Mark) ergeben 3 v. H. des nach lagten Einkommens (rund I302 Millionen Mark. Dleser Prozentsatz entspricht demjenigen, von den Einkommen über 3000 M½ν im Durchschnitt aufkommt. Daz laßt erkennen, daß die Erörterungen sich nicht nur auf die Steuer. erklärungen der Pflichtigen mit geringerem oder mittlerem Ein⸗ kommen sondern auf die Steuererklärungen aus allen Stufen erstrect

die einzelnen Einkommens en auf, 589 045 087 und zwar: . Mark oder 30,4 v.

die Steuerpflichtigen mit 29,? v. H.) und an

einem Einkommen von in den Städten auf dem Lande

48 056 267 25 488 119 73 544 386 26 950 198

35 468 733

39 414 154) (21 032 024) (60 446 178) (26 757 792) (8317536) 34 075 328)

R

doo bis 3000 4A oder 32 59 (zo, ol) v. H. des Gesamtsolls n 36 . ö auf dem Lande 3000 bis 6500 Æ 15,72 (15,34) in den Städten

deren Erklärungen be⸗ auf dem Lande

richtigt wurden,

6500 bis 9500 Æ Spalte 10 veran

seit Jahren darauf

15 532 152 An vielen

31253 070 377 041780

6,85 (9.035) . in den Städten Gerichten besteht

. welcher an Einkommensteuer auf dem Lande

dõ00 bis 30 500 M0 16.2 (17.27. . 365 . ö auf dem Lande ,, 2d sis a5 Xr 0s sh) Gd hr zohʒ d 36 66;

30 124 200)

ęt 13,12 13, 45) . in den Städten auf dem Lande überhaupt

e. Ermäßigungen und Befreiungen nach 88 19 und 20 (18 und 19) des Gesetzes.

Durch das Gesetz vom 19. Juni 1906 ist eine Steuermäßigung wegen des Vorhandenseins unterhaltsbedürftiger Kinder und sonstiger unterhaltsbedũrstiger Angeböriger neu gewährt worden den Steuer. pflichtigen mit Einkommen von mehr als 3000 bis zu 6500 Æ Auf Grund dieser Bestimmung sind von 386 376 Steuerpflichtigen dieser Gruppe, welche zu einer Gesamtsteuer von 35 468 7535 Æ veranlagt worden sind, 70 407 Steuerpflichtige, und zwar in den Städten 48 460 und auf dem Lande 21 gd7 auf eine niedrigere Steuerstufe er⸗ mäßigt. Der hierdurch bedingte Ausfall an Steuer beträgt 980 716 4K, und zwar in den Städten 665 648, auf dem Lande 312 668

Für die Steuenpflichtigen mit Einkommen von mehr als 900 bis zu 3000 M ist das bisherige Recht insofern geändert, als für die Ge⸗ währung einer Steuerermaͤßigung nicht mehr, wie bisher, nur Kinder unter 14 Jahren, sondern auch ältere noch unterhaltsbedürftige Kinder und auch andere unterhaltsbedürftige Angehörige zu berücksichtigen sind und als bei dem Vorhandensein von 5 oder mehr derarti unterhaltsbedurftigen Familienmitgliedern nur, wie bisher, von mindestens einer, sondern von mindestens zwei Von den Steuerpflichtigen mit

z sind auf Grund dieser Bestim⸗ mungen bei 4 825 065 (4145 954) Pflichtigen, welche zu einer Ge— samtsteuer von 73 544 386 (60 446 1785 M veralagt worden sind,

Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteu er- und daz Ergänzungssteuergesetz.

In dem Jahre vom 1. Oktober 1906 bis Ende September 1907

uwiderhandlungen gegen diese Gesetze

In 1254 von diesen

100 000 S

34 456 000 15,27 (1496)

325 470 (312 137) Pflichtige, und zwar in (136 153) und auf dem

den Städten 140 598

ü n 1471 Fa freigestellt und sind im ganjen 1471 Fälle von 3

anhãngig gewesen (gegen 1724 im Vorjahre). 1471 Fallen handelte es sich um Zuwiderhandlungen gegen 8 72 des Einkommensteuergesetzes; 57 dieser handlungen gegen das Er gzänzungssteuergesetz Lediglich auf Grund eren Gesetzes sind in 14 Fällen Untersuchungen an⸗— 3 Fälle kommen auf 5 74 des Einkommensteuer⸗ § 47 des Ergãnzungssteuergesetzes. Was die Höhe d

Lande 184 872 (175 9884) 359 797 (l 668 4335 Pflichtige, und zwar in den Städten 737 649 ande 622 148 (506 16) auf eine niedrigere Ausfall an Steuer beträgt

(562 322) und auf dem Angestellten, namen

Stufe ermäßigt. Der hierdurch bedingte S SII1 098 (6705 00, und zwar in den Stãdten 4512 334 (3 316 058), auf dem Lande 42985764 (5 388 951)

Der Umstand, daß bei dem Vorhandensein unterhaltsbedũrftiger Angehöriger jetzt auch Steuerpflichtigen von meh 6500 Æ Einkommen Steuererm teil geworden sind, hat zur Folge in Gemäßheit des §5 20 (19) deg sichtigung besonderer, wesentlich beeinträchtigen pflichtigen Einkommen bis zu 9509 ½ ge zurückgegangen sind. Von den hierbei in 4578741 Steuerpflicht 124 545 271 (1

älle enthielten zugleich Zuwider⸗

des § 44 des letzt hängig gewesen.

r als 3000 bis zu auf Grund des 5 198 iu habt, daß die Steuerermäßigungen es, nach welchem die Beruͤck⸗ sfahigkeit der Steuerpflichtigen der wirtschaftlicher Verhältnisse bei einem steuer⸗ stattet ist, gegen das Vorjahr etracht kommenden 5 284 266

er Stra fen betrifft, so betrug in den im Wege der vorläufigen Straffestsetzungen durch die hängig gewordenen Untersuchungen (1225) die insgesamt festgesetzte Straffumme 295 401 M (im Vorjahre 1469 Fälle mit 365 312 4 50 ), der Durchschnittshetrag für den einzelnen Fall also rund 241 . Bei den sogleich jur gerichtlichen Entscheidung abgegebenen und in dem Berichtsjahre zur rechtskräftigen Entscheidung gelangten Fällen (860) betrug die Summe der erkannten Geldftrafen 38 993 ,

im Anschluß an das Straf⸗ Nachsteuern geben die folgenden

gungen auf Regierungen an⸗

die Leistung

also rund 187 M für den einzel Neber die festgesetzten ; Zahlen Aufschluß. Es find an Nachsteuer jzur Einkommensteuer. zur Ergãnzungsfteuer. . ö t worden. Die Gesamtsumme der festgesetzten (beim. rechtskräftig erkannten) Strafen und der im Anschluß an das Stra verfahren sestgesetzten Nachsteuern beläuft sich auf 45 309 4 81 4 (im Vorjabre 582 533 23 enthalten hatte, ihres Erbteils, dieser Bestimmung im Gesamtbetrage von 271481 175 023 M 36 9) festgesetzt worden. summe der Strafen und? gegen Erben festgeseßzten re 757 561 Æ 59 9.

O9 525 . 25 765 (27 653, und zwar in den Städten 14780 dem Lande 10 923 (1595), freigestellt und 162 311 (156 536), und jwar in den Städten 100 573 (97 O76) und auf dem Lande 61 738

äßigt. Der dadurch veranlaßte

eine Ermäßigung nicht (16 057) und auf verfahren

Steuerstufen

einzutreten hat. Einkommen bis

207 031 Æ 51 8, 83 460), auf eine niedrigere Stufe erm usfall an Steuern betrãgt 1 332535 1 434 890) M, und Städten 873 551 (945 599) AÆ, auf dem Lande 459 184 (485 891) 4

Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Fahre 1892, 1901 bis 1907. Einkommensteuerstatistik für nachstehen de Jahre nebeneinander geß 1892 1901 1902 1903 1904 1905 1

zwar in den

storbener Steuerpflichtiger Steuern vor innerhalb gewisser Zeit, auf Höhe zur Rachzablung der Steuern verpflichtet. Auf. Srund sind im Berichtsjahre in 500 Fällen Nachsteuern 12 3 (im Vorjahre 495 Fälle mit Die oben genannte Gesamt⸗ achsteuern erhöht sich unter Hinzurechnung Nachsteuern auf 816790 Æ 93 8 m

Im e sind noch die wichtigsten Ziffern der

a. die Gesamtzahl der Zensiten b. davon Veranlagungssoll C. Gesamtzahl der nicht physischen Personen

d. deren Veranlagungẽsoll s. die Gesamtjahl der physischen Personen unter den Zensiten lohne Angehörige): in den Städten auf dem platten Lande

vom Hundert der Bevölkerung in den Städten auf dem platten Lande

so sind die Erben

in Mill 1248 die schleunige Einbringung eines Gesetz. trafrecht, das Strafherfahren und in Beziehung auf jugendliche inzutreten, .

Erlaß eines solchen Gesetzes die bereits an= auf dem Boden des besfehenden Rechts im der Geschäftsverteilung das Straf⸗ dliche Personen in einer ihrer Eigenart ent nach Mögzlichkeit zu fördern und zu

erwaltung und

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. . 19. Sitzung vom 28. Januar 19068, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Etats der Justizverwaltung. Der Titel der Einnahmen für Prü Beamten sowie Rechnungsgebühren, die au angesetzt sind, hat den Abgg. Peltajohn (fre mann (nl), Roeren (Zentr. und Cassel ffreis. zu längeren Ausführungen über die und den Vorbereitungsdienst der jungen die bereits in der gestrigen Nummer d. ist. Auf diese erwidert der Justizminister Dr. Beseler: Die höchst wichtige Frage der Vorbereitung der jungen Jaristen beschäftigt das Justiz⸗ und Unter⸗ richtsressort unausgesetzt. Ein abschließendes Urteil, ob im grohen und ganzen die jetzige Art und Weise nicht gewinnen lassen, weil unausgesetzt neue laut werden. Man hat bisher auf der Grundlage gestanden, jungen Juristen eine wissenschaftliche die in methodischer Weise durchzeführt, sie lehrt, wie m danken lozisch und folgerichtig zu formen habe, man verfolgen will, zu dienen. ; gewisse Beschränkung eingehalten wird; denn, wenn man die jungen Leute alles lehren wollte, würde ez darauf hinaus eigentlich nichts lernten, well eine allgemeine Bildung Fächern der Wissenschaft und des Le Universität in einer verhältnismäßig Auf diesem Standpunkte stehend, daß di sich im großen und ganzen innerhalb des Wissenschaft bewegen muß, sind wir an die gefordert werden müsse, um ein klares Urte Lernenden ihre

In der Kommission ist auch die t berũhrt worden. Auf Einzelheiten, eit will ich nicht eingehen. daß die Erfahrungen der m ungenügenden Ausschluß der Deffentlichkeit mmung und Beunruhigung hervorgerufen ichtsfälen durch Vermittlung der Presse d bineingetragen worden sind, welche geeignet Wir haben

der Oeffentlichkeit des nd muß von den G Ueber diesem Rechtsgut das höhere Recht des Schutzes der

Gerichte sind nicht bloß berechtigt. Häter der Sittlichkeit die Oeffe

Gefährdung der Sittlichkeit

die Oeffentlichkeit ausgeschlossen d eingefunden

ju verlassen, daß Etade das Gegentei Diejenigen Personen, die sich sonst bei dem Prozeß sind melst nicht so gefährlich. don Berichten über die V aktoren bei der Aus

f. das Veranlagungssoll der Zensiten zu e:

in den Städten h it d ahre mit de im Lande eine große Mißsti haben, daß aus den Strömungen ins Lan waren, die Sittlich Rechte pflege Verfahrens, und dieses Rechtsgut soll u richten gewahrt und gehütet der Oeffentlichkeit steht aber Sittlichkeit, und die auch verpflichtet, als

g. das veranlagte Einkommen zu f: in den Städten auf dem platten Lande

haup h. die Zahl der mit mehr als 3009 M Ein⸗ kommen veranlagten physischen Personen:

auf dem platten Lande

in Mill. M 3 852,60 fungen der

keit weiter Kreise zu gefährden. 6 8 500 c

erste Prüfung uxisten gegeben, über berichtet worden

Ausbildung,

ntlichkeit aus⸗ zu befürchten in manchen worden ist, daß die Pe

vom Hundert der Bevölkerung: in den Städten

auf dem platten Lande

Meine Herren! Ausbildung und

1 die Presse zugelassen wurde. Damit wird J von dem erreicht, was man erreichen will. eingefunden haben, st die Verbreitung Es kommen

amteinkommen zu h:

en Städten in Mill. M 2473, 92

auf dem platten Lande 7 Weit gefährlicher i eit gefährliche

schließung der Oeffentlichkeit in n erster Stelle entscheidet der Richter über de nun an unsere lan die jüngsten wie die allergrößte Auf⸗ sich davor hüten, etwa auch als ob die vielfach vor⸗ er Richter nur irgendwie ssor als Schöffengerichtẽ⸗ sehr ernsten Sessel sitzt, Anschein erwecken könnte, die vielfach bei den P Parteien hervortritt. ufen, darüber zu chkeit überall da haben das Recht, fen und zu sagen: b

die richtige sei, hat sich aber noch

und zwar aus Kapitalvermögen: Wünsche in dieser Richtung

in den Städten

in Mill. Æ 716.88 auf dem platten Lande

ch schluß der Deffentlichkeit; ganzen Tande die Mahnung richten, sowoh sie diesem Punkte

Ausbildung gegeben werden solle an seine Ge⸗

Zweden, die slich, daß dabel eine

da möchte ich aus Grundvermögen:

in den Städetn auf dem platten Lande

aus Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten auf dem platten Lande

aus gewinnbringender Be

an die erfabrenst erksamkeit juwenden möchten, daß sie unbewußt irgendwie den Anschein zu erwecken, handene Senfationslust auch in den Kreisen d Anklang finden könnte. Auch der jungste Asse a fende muß sich sagen, daß er auf ein er alles vermeiden muß, was den

er einer Sensationslust nachgebe, 9 bei den Vertretern der eben den Richtern sind die Staateanwälte ber wachen, daß das allgemeine Interesse der Sittli . ] e es für nötig halten in jedem Stadium des Verfahrens einzugr Moment gekommen atklageverfahren e

Es ist unerlä kommen, daß sie

beng dem einzelnen auf d

kurzen Zeit unmöglich gegeben e Ausbildung

r bestimmten

schäftigung:

ö in Mill. 0 auf dem platten Lande

k. der Abzug von ie wennlnsen, Lasten usw.:

auf dem platten Lande

werden kann. Rahmens eine Frage herangetreten, wa⸗ il darüber gewinnen Zeit ausgenutzt haben.

gewahrt werde, wo

tliche Interesse verlangt,

wo das öffen n Ende zu machen und in das öffentliche

Verfahren einzutreten. Das ist kein Eingriff in die

sondern ein Recht, das un ist. möchte bei der Ge⸗

legenbeit aber auch an die Presse eine 566 richten. Es

bat sich zu einem Skandal herausgewachsen selbst die bessere

Beef. s aich, act , en,, Berichierssattung ent ie hen hat

Rechteẽpflege,

iu können, wo im Privatkla hren geschlechtliche Dinge eingehend verhandelt werden. großes Aergernis hervor- gerufen, daß auch in der Kölnischen Zestung ' -über 236 Projeffe solche Dinge berichtet wurden, die nicht in ein anstaͤndiges Haus gehören. Es ist im höchsten Grade gr fährlich, wenn solch Dinge in die Hände von Kindern, An— gestellten kommen und von unreifen Gemütern verschlungen werden. Die 4. PYresse sollte alles das, wat in Sensationsblättern vor⸗ gebracht wird, ihrerseits nicht aufnehmen. Hinsichtlich des Entschuldungeplanes der ostpreußischen Landschaft hat der Justtz— minister formelle Bedenken. Entschuldungs verfahren ist fo wichtig, daß man es bedauern muß, wenn solche Pläng verhindert werden follten. Der Minifter möge uns über seine juristischen Be⸗ denken aufflären. So fehr man wünschen muß, daß dem Ent⸗ schuldungswesen die Wege geebnet werden, so darf. doch die Liquiditãt, die Sicherbeit und die Schätzung unferer Pfandbriefe in leingt Weise beschränkt werden. Wenn der ostpreußischen Landschaft Bedenken entgegentreten, die auch im Interesse anderer Landschaften nicht iu umgehen sind, so wird sie ihre Pläne in solche Wege ju leiten haben, daß Bedenken nicht mehr vorliegen. Die ostyreußische Tandschaft muß nicht allein von ihren Interessen und von den Intereffen der Entschuldung ausgeben, andern, auch auf, die Interessen der Land insgesami. Rücksicht nebmen. Nicht allein auf die Erhaltung des Realkreditz ist Rücksicht zu nehmen, sondern auch auf die Rechte der Pfandbriefglãubiger. Darin sind wir wohl, einig, daß die landschaftlichen Pfandbriefe eine allererste Sicherheit sind, die von manchen sogar böher bewertet wird, als selbst die der Staats papiere: mindestens sind sie aber unseren Staatspapieren durchaus gleichwertig. Wir dürfen also hier nicht Schritte tun, die auch nur zweifelhaft sind. Die r, n. Land⸗ schaft kann nicht über rechtliche Bedenken damit hlnweggehen, daß sie sagt, das böbere staatliche Interesse jwinge sie, über jweifel hafte Privatansprüche hinwegzugeben. dürfen die Pfandbrief. inhaber, die der Landschaft unkündbar ihr Geld anvertraut haben, nicht in einen jweifelhaften Rechtsrustand setzen. Es handelt sich bier um eine schwierlge Frage, in der man ju einem barmonischen Resultat gelangen muß und hoffentlich auch gelangen wird. Be⸗ züglich der Han bhabung' unserer Rechtgpflege hat der Dberbürger= meister Adickez im Herrenhause vor zwei Jahren eine Art Warnung signal aufgestellt, um die Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß in unserer Rechtspflege nicht alles so ist, wie es sein könnte. Seine Ausführungen sind vielfach angefochten worden. Mir ist in dieser Frage beachlenswert, daß in England den Richtern juristische Hilfsarbeiter beigegeben sind, die gus dem Advokatenstand kommen, und zwar wird verlangt, daß diese Hilfearheiter bei den Friedens⸗ lichtern, also in der ersten Instan, seben Jahre in Ter Advekatur gewefen sein müssen, während sie zur höheren Instanz schon nach fünf Fahren in der Abbokatur zugegen werden lönnen. Danach hat also die engliche Rechtspflege das Bedürfnis, grade in der unteren Instanz große Garantien zu egen. Das muß uns eine Mahnung sein, „unfere Amtsgerichte ebenfalls so zu besetzen, daß die Richter diese nicht bloß als Darchgangsstationen ansehen, sondern daß wir ein besonders tüchtiges Material in der unteren Instanz haben. Das ist um so mehr erforderlich, wenn die Zustãndigkeit der Amtsgerichte erweitert wird. In feinem Vortrage in Breslau hat der Oberlandesgerichts= präfidenk Vierhaus eines der wichtigsten Gebiete der Rechtspflege, die Zi il rechtsvflege, behandelt, und er kommt zu einem herben Urteil ber das Verfahren nach der Zivilproseßordnung von 1878, indem er sagt, daß das formelle Recht siege, Ich möchte mir sein Urteil in dieser Schärfe nicht aneignen. Unsere Zivilprozeßordnung ist dielmehr ein ausgezeichnetes Werk, geeignet, unsere Rechtspflege gut zu erhalten, wenn wir uns nur i e können, Einige Maßregeln zur Ver⸗ befferung des Verfahrens zu ergreifen. Im ganzen hat sich die Zivil proseßordnung als ein nationales Werk bewährt. Als Mängel betrachte ich aber die Ueberbürdung der Richter und die ungenügende Autzbsldung der Referendare. Darch eine Vermehrung der Richter⸗ stellen wird dag bielbeklagte Hilfarichtertum nicht beseitigt. Die Ueberbürdung der Richter liegt in der ganzen Art der Proꝛeß⸗· führung. Das Idealprinzipv der Mündlichkeit des Verfahrens können wir aufrecht erhalten, auch wenn wir das Verfahren in einigen Punkten einer Reviston unterziehen. In kleineren Staaten ist eine ftrikte Durchführung des Prinzips der Mänd= sichkeit wohl möglich, aber nicht unter unseren Verhältnissen. Da es eben unmöglich ist, das Prinzip vollkommen durchzuführen, so macht man es oft, wie man es eben kann, wie es aber das Reichs⸗ gericht offiziell nicht wissen darf, indem man mündlich nur noch das vorträgt, wag gerade notwendig ist. Wir müssen die Mündlichkeit des Verfahrenz im praktischen Sinne so ändern, daß nur der Kern des Tatbestand und die rechtlichen Punkte herausgeschält und münd⸗ lich vorgetragen werden, das andere aber den Akten äberlassen wird. Dadurch ließe sich viel Zeit ersparen, die wieder nach anderer Rich⸗ tung der Rechtspflege P ute kommen könnte. Die Richter müssen heute bogenlang den Tat 22 schreiben und alles, was möglicherweise nur in Frage kommen könnte oder von den Parteien eventuell dorgehracht werden könnte, dabei berücfsichtigen, Dem gesunden Menschen⸗ verstand liegt es näher, solche nebensächlichen Momente zu abergehen und sich damit ju begnügen, daß der Richter nur den status causa et eontroversias aufnimmt. Heute muß der Richter schreiben, und wenn man fragt, was er schreibt, so sagt er: den Tatbestand, Daher kommt es auch, daß die Vorbereitung der Referendare ungenügend ist, weil gerade in den oberen Instanzen den Richtern die Zeit fehlt, sich darum zu kümmern. Der Tag bat eben nur eine bestimmte Anzabl von Stunden und der Richter nur ein gewisses Maß von Kräften. Früher lag den Referendaren ein Referat ob, das ist aber fast ver⸗ schwunden. Unter diesen Umständen fehlt es schließlich an der juristischen Durchdringung der Sache bei den Richtern und bei den Referendaren. Der Minister möge deshalb da ansetzen, wo wir an⸗ fetzen können, um eine durchgreifende Entlastung der Rechtspflege und eine Verbesserung der Vorbereitung unserer jungen Juristen zu erzielen. Abg. Strofser (kons. ): Daß der Reiche kaniler in seiner bekannten Rede die Vorlegung des Entwurfs eines neuen Reichsstrafgesetzbuches angekündigt hat, haben meine politischen Freunde mit Freude begrũßt; denn wir sind uns bewußt, daß das Reichsstrafgesetzbuch außer⸗ ordentlich verbesserungsfäbig ist. Wenn der Vorredner über den Moltke? Harden Prozeß nicht sprechen wollte und auch der Justiz⸗ minister in der Budgetkommission dies abgelebnt hat, da das Urteil noch keine Rechtskraft erhalten bat, so können wir doch nicht einseben, warum wir nicht über die Erscheinungen sprechen sollen, die bei diesem Prozeß in so unangenehmer Weise zu Tage getreten sind. Gerade aus dem Wöoltke⸗ Harden Prozeß ergibt sich in erster Linie die Reform⸗ bedurftigkẽit der strafrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich unserer Beleidigungsprojeffe. Nach Lage der heutigen Gesetzgebung muß der Befeidiger den Wahrheitsbeweig erbringen, um straffrei zu sein. Was aber sst ein Wahrhellsbeweis? Dag Wert: Was ist Wahr heit? ist außerordentlich alt, und die Schwierigkeit seiner Beant⸗· wortung zeigt fich noch beute bei dieser Gelegenheit. Was hat in dem erwähnten PBrojeffe Herr Hirschfeld in der ersten Verhandlung t auf Grund dieses Gut⸗

wichtig, r.

grund

Ehre des einzelnen in höchst mangelhafter Weise heute Sl ft sst, manchmal sogar beinahe gar nicht, ist ein offenbarer Mang Es ist immer wieder auf die Notwendigkeit der Beseitigung des Duells hingewiesen worden; will man aber das Duell wirklich ver⸗ kindern oder ganz aus der Welt schaffen, dann muß man die Sühne für die verletzte Chre ganz anderg gestalten. Darum kann ich den Minister nur bitten, feinen Einfluß nach dieser Richtung eines neuen Strafgesetzhuches geltend u machen. Dann hat sich aber auch aus den Verhandlungen des Moltke Harden⸗Prozesses ergeben, daß der Schutz den der Vorsitzende den Zeugen bejw. Klägern gegen unerhörte Angriffe von Verteidigern gewähren soll, in keiner Weife gesichert ist. Das ist nicht nur eine Erfahrung des letzten Prozesses; ich habe schon vor zwei Jahren auf denselben Umfstand aufmerksam gemacht. Wohin es führen muß, wenn der Verteidiger vor Gericht das Recht hat, die persönliche Ghre eineg Zeugen oder Klägers in der unerhörtesten Weise mit Schmutz ju bewerfen, dafür liefert uns der Moltke-⸗Harden/ Prozeß ein Material, wie es himmelschreiender nicht gedacht werden kann. Die Folgen derartiger Vorfälle sind für die Gerichte ganz außer⸗ ordenklich unangenehm; denn es ist keine Frage, daß die Angst, vor Gericht als Zeuge erscheinen zu müässen, in unserer Bevölkerung der- maßen zugenommen hat, daß es für die Rechtspflege zweifellos nicht obne die ernstesten Bedenken ist. Was den Ausschluß der Deffentlichkeit bei Gefäbrdung der Sittlichkeit betrifft, so sst die Art und Weife, das Publikum von der Oeffentlichkeit aus— zuschließen und die Presse zjujulassen, das Gegenteil von dem, was wir wünschen müssen. Wenn die Presse aus- geschlossen wäre, und das Publikum, das einmal im Saal anwesend war, ruhig darin belassen wäre, so würde der Schade nicht den tausendsten Teil so groß gewesen sein. Es ist bedauernswert, daß der Staatsanwalt nicht die Sache früher in die Hand genommen hat; er wäre dazu sehr wool in der Lage ge⸗ wesen. Ich verstehe, daß man nicht gern die Verbandlungen dur ein solches Eingreifen stört; wenn sich aber herausftellt, da in vollster Oeffentlichkeit Dinge des ehelichen Lebens dur Zeugenaussagen an die Oeffentlichkeit gezerrt werden, die nur dazu dienen, Gift in die Bevölkerung hineinzubringen, dann war es Pflicht des Staatsanwalts, wenn er es überhaupt für richtig bielt, r en dies früher zu tun, als es geschehen ist. Man weiß bei den vielen öffentlichen Gerichtsverhandlungen heute nicht mehr, wie man es anstellen soll, daß die Zeitungen nicht jungen Mädchen und Kindern in die Hände kommen, deren ganje Phantasie damit vergiftet werden kann. Es ist gan falsch, wenn man sagt, die Kinder müssen schon frühzeitig über alle möglichen Dinge aufgeklärt werden; die größere Anzahl der Eltern wäünschen ihre Kinder über den Schmutz, der dort behandelt wird, nicht aufgeflärt ju ehen. Deshalb wünschen auch meine volitischen Freunde, daß der Justijminister auch seinerseits den Wunsch aus⸗ spricht, die Deffentlichkeit überall da auszuschließen. wo die Sittlichkeit geschädigt werden kann. Ein weiterer Punkt ist die erschrecklich . Zunahme der Robeits verbrechen, und zwar gegen wehrlose Frauen und Kinder. Sie wissen alle, daß gerade hier in Berlin und Charlottenburg, aber auch in anderen Slãdten in den letzten Jahren geradern entsetzliche Dinge passiert sind. Man sollte glauben, daß diese Scheußlichkelten besonders gegen fleine Kinder eine schwere. Krankbeit unserer Zeit wären, Was das größere Unglück dabei ist, ist dies, daß die Kriminalpolizei fast niemals in der Lage gewesen ist, den Täter aufzufinden. Ich werde bei Beratung des Etats des Ministeriuins des Innern Die Frage besprechen und meinem Bedauern Ausdruck geben, daß die Kriminal- poltzei nicht besser organisiert ist. Nun müssen wir fragen: reichen die Strafen bei dem jetzigen Strafsyftem für solche scheußlichen Taten noch aus? Man sagt immer, es sollten nicht Abschreckungsstrafen festgesetzt werden, und die Wirkung der Abschreckung wird ãberhaupt bon bielen geleugnet. Ich stehe auf diesem Standpunkt nicht und glaube deshalb, daß wir es uns überlegen müssen, ob für solche Scheusale in Menschengestalt nicht noch andere Strafen am Platze sind. Nach dieser Richtung müßte tatsächlich in dem neuen Strafgesetzbuch Wandel geschaffen werden. Ich scheue mich gar nicht, es auszusprechen, daß einmal geprüft werden müßte, ob nicht korperliche Strafen für diese Menschen am Platze wãren, die für andere Strafen unempfindlich sind. Wenn man dieses Thema berührt, kann man, wie ich . weiß, leicht für einen mittelalterlichen, zurückgebliebenen Menschen gehalten werden. Aber ich möcht? daran erinnern, daß neuerdings verschiedene Staaten bei besonders scheußlichen Verbrechen in ihrer GSesetzgebung auf die körperliche Züchtigung zurückgegriffen haben. Es ist auch eine bekannte Tatsache, daß gerade die allergrausamsten Menschen, die sich selbst nicht scheuen, die größten Niederträchtigkeiten zu verüben, daß diefe Teufel in Menschengestalt am allerempfindlichsten sind, wenn sie felßst Schmer aushalten sollen. Jeder Arzt, der solche Leute behandelt, wird mr diese Behauptung bestätigen können. Ich führe nur an, daß, als der berüchtigte Nobiling damals auf unseren verstorbenen Heldenkaiser geschossen hatte, er ganz außerordentlich empfindlich war nach dem esbstmordbersuch, den er gemacht hatte, bezäglich der Art und Weise, wie er angefaßt werden sollte, ke. er laut jammerte, und die Leute, die ihn wegbringen wollten, ermahnte, ibn doch nicht so roh anzu⸗ fassen. Selbst können diese Leute wenig Schmerz vertragen, dennoch find fie es gerade, die vor nichts zurückscheuen und die größten Scheuß⸗ lichkelten begeben. Gerade im Interesse der Humanität und zum Schutze der wehrlosen Frauen und Kinder wünsche ich dieser Bestien wegen die Einführung der körperlichen Strafen. Um jeder miß⸗ braͤuchlichen Anwendung vorzubeugen, um sicher zu sein, daß die Strafe auch im Einklang mit dem öffentlichen Rechtsbewmußt, sein steht, könnte auch bestimmt werden, daß ein jedes solches Urteil durch den Strafsenat des Oberlandesgerichts bestãtigt werden müßte. Gine weitere, der öffentlichen Erörterung bedürftige Frage ift die der Vereidigung von Zeugen in Bagatellsachen. Immer wieder erleben wir, daß bei den älleruntergeordnetsten Prozessen eine ganze Anzahl von Menfchen im gerichtlichen Verfahren vereidigt werden muß, und die Befürchtung erhält neue Nahrung, daß dadurch · der Eid in der öffentlichen Meinung berabgesetzt wird, und die Meineidsverbrechen junebmen. Mir liegt ein Bericht von einer Gerichts verhandlung über eine Beleidigungsklage vor, die ihren Ursprung in einem Dorfe im Kreise Neustadt am Rübenberge hatte. Dort waren zwei Einwohner einander begegnet und hatten sich mit dem Vornamen und mit du“ be⸗ grũßt. , fanden beide in der Anrede eine Beleidigung und gingen bor Gericht. Es find nicht weniger als sieben Zeugen darũber ver- nommen worden, was Brauch sei; und durch die sieben Zeugen, welche mit scheuer Vorsicht und Umständlichkeit eidlich ibre Ausfagen machten, wurde einwands frei festgestellt daß in dem Dorfe, wie in den anderen jener Gegend, sich fast alle Einwohner mit du“ und mit dem Vornamen anredeten. Ist der Eid dazu da, in solchen Bagatellen überhaupt angewendet zu werden? In einem anderen Falle var eine Kuh in einen Rachbargarten gegangen; 10 Zeugen mußten eidlich darüber ausfagen, ob es diese Kuh war. Der Eid sollte wirk⸗ lich für wichtigere Dinge reserviert werden. Ferner möchte ich den Minister bitten, dafür zu sorgen, daß in dem revidierten Strafgesetz · ßuch der Anschauung keine Konzessionen gemacht werden, daß der Ver⸗ brecher für seine Tat weniger verantwortlich ist, wenn er krankhaft veranlagt ist. Es ist eine krankhafte Neigung unserer Zeit, in jedem Ver⸗ brecher einen krankhaft Veranlagten ju sehen. Wir müssen doch wan schen, die Menschbeit gegen Verbrecher zu schüßzen; das kann nicht ge⸗ schehen, wenn die Verbrecher weiter mit solchen Augen angeseben werden. BVorigeä Jahr habe ich mich über die Psychiater ausführlich aus gesprochen. Ich babe damals eine ganie Anjahl Briefe bekommen, die mir vorwarfen, ich hätte meine Behauptung beweis os bingestellt. Ich hatte gesagt, die Pfychiater gäben Gutachten ab über Leute, die fie niemals geseben hätien. Ich hatte meine vorjährigen Mitteilungen auf Grund von Notizen gemacht, die ich mir aus Zeitungen angelegt hatte; diesmal bin ich dorsichtiger gewesen und habe mir zum Be⸗ weife deffen, wie die Pfychiater manchmal vorgeben, die Nummer des Berliner Lokal. Anzeigers vom 27. Juli 19097 mitgebracht. Am 26. Juli waren hier in Berlin die scheußlichen Un taten geschehen, daß ein Unhold drei kleine Kinder schwer