von 3000 Seelen hinunter jugelassen; auch da ist der Lokalschulinspektor nicht Voꝛsitzender. Es handelt sich also um die recht wenigen Fälle, wo eine einzelne Landgemeinde unter 3000 Seelen eine Schule für sich allein hat. Man darf auch nicht einfach Gelstlicher oder Gemeinde vorsteher gegenüberstellen, sondern die Frage ist, ob der golalschul. inspektor, also ein Staatsbeamter, den 3. im Schulvorstande, der es mit den Fragen der inneren Schulverwa me, zu tan hat, oder der Gemeindevorsteher ibn führen soll. Wo Sie einen Lokal schulin pektor haben, wäre es das Unpraktischste, wenn Sie für die innere Verwaltung, also Lehrplan usw., den Gemeinde vorsteher einsetzen wollten. Herr Schlffer legt Gewicht auf die Vorgänge bei der Beratung des Gesetzes. Vie Regierung hatte damals vorgeschlagen, daß der Lokalschulinspektor den Vo nehmen soll; das fand bei den Nationalliberalen Widerspruch, und deshalb ließen wir den Schulinspektor als r, heraus und überließen die Sache der Schulaufsichtsbehörde. Dieser Ausweg fand wieder bei den Konservativen Widerstand, 2. da erklärte ich damals, daß die ganze Frage eine große praktische Bedeutung nicht habe, denn in den meisten Fällen werde es sich von selbst praktisch so machen, daß der Schulinspektor ernannt werde, und ich habe expressis ver bis * daß die Regierung in diesem Sinne, vorgehen werde, m Vertrauen auf diese Erklärung verzichtete die konserdative Partei auf den Lokalschulinspektor als geborenen Vorsitzenden und erklärte, daß sie das Vertrauen zu der Regierung habe, daß sie in allen ällen, wo es angängig sei, auch taisächlich den Schulinspektor zum lfte her machen werde. Was würde also Herr Schiffer sagen, wenn nun die konservative . sagte, sie habe sich auf die Er⸗ klärung der Reglerung verlaffen, und es werde jetzt nicht danach ge handelt! Die Regierung hat damals bestimmt in Aussicht gestellt, daß sie in den 3 Fällen den Lokalinspektor ernennen werde, und daß dies auch von allen Seiten so aufgefaßt ist, beweist die damalige Erklärung des Abg. Münsterberg. In der Ausführungsanweisung steht nun: Der geschichtlichen Entwicklung in der Mehriahl der rovinzen wird es entsprechen, melstens den Schulinspektor zum Vor⸗ . zu machen. Wo also nach der geschichtlichen Entwicklun der Ortsschulinspektor bisher nicht Vorsitzender war, soll er au nicht eingeführt werden. In Westfalen und dem Rheinland ist des halb 1 der historischen Entwicklung der Bürgermeister als Vor⸗ sßender beibehalten. In einem Falle ist noch ein Gutsbesitzer zum e re, ernannt worden. Die Sache ist praktisch so geordnet, wie es die Aufgabe der Volkeschule erfordert. Es liegt nicht in der Absicht des Ministers, überall radikal den Ortsschulinspektor als Vor⸗ sitzenden einzuführen, wo er es nicht gewesen ist. Wir wollen uns pielmehr an die tatsächlichen Verhaäͤltnisse anlehnen. Herr Schiffer bat alfo keinen Grund zu der Besergnis, daß etwas geschehe, was der Volksschule schaden könnte oder nicht genau dem entspricht, was die Regierung in Aussicht gestellt hat.
Abg. Or. Porsch (Zentzr): In der Frage der Ordensniederlassungen hat ern ter . Freund Dittrich mißverstanden; dieser * der Regierung nicht Mangel an Wohlwollen bei der Genehmigung von Ordensniederlassungen vorgeworfen, sondern Vllt. im Gegen⸗ teil anerkannt, aber wir wollen nicht auf das Wohlwollen der Re⸗ gierung angewiesen sein, sondern wir wollen Freiheit für die Be⸗ kätigung der Orden haben. Der Minister hebt einen Unterschied zwischen Diakonissen und Ordensschwestern hervor; wir können aber nicht anerkennen, daß der bestehende Unterschled eine verschiedene gesetz⸗ liche Behandlung erforderlich macht. Die Diakonissen sind zweifellos auch als eine evangelisch kirchliche Einrichtung anzusehen; diese Anstalten werden gegründet von der evangelischen Kirche, und ihre Angehörigen tragen dag kirchliche Gewand. Es ist eine Ungerechtig= keit, daß für eine katholische Niederlassung zur Krankenpflege erst die Genehmigung jweier Minister erforderlich ist, während die evangellschen Krankenschwestern dabon ganz befreit sind. Ueber die Bemerkung des Abg. Schiffer wegen, der Ministerstũrzerei enthalte ich mich weiterer Ausführungen, weil meine Freunde Herrn Schiffer schon durch Zwischenrufe hinreichend ihre Meinung gus⸗ gedrückt haben. — Bezuglich der Frage der Schulinspektion müůssen wir nach wie vor daran festhalten, daß sich die geistliche Ortsschul⸗ aufsicht und die Krelsschulinspettion im Nebengmie zum Segen der Schule bewährt hat. Von seiten der Nationalliberalen wird Sturm gelaufen gegen die geistliche Ortsschulaufsicht, aber Herr Friedberg hat ja selibst zugegeben, daß es der historischen Entwicklung ent, spricht, wenn ein Geistlicher Ortsschulinspektor ist, und daß zumeist auch kein anderes Material dafür vorhanden ist. Also warum sträubt er sich so dagegen aus Prinzip, daß „der Regel nach‘ der Geistliche das Inspektorat versieht? Wer ist denn auch geeigneter, den Zusammenhang zwischen Kirche und Schule und
zus herzustellen, als der Seelsorger? Ebenso ist es, wenn eit Jahrzehnten der Geistliche der Vorsitzende im Schul⸗ dorstande war, da kann man ibn doch nicht ohne weiteres absetzen. Der Abg. Frlebberg hat gestern gewünscht, daß der Minister die 38 e der Schulaufsicht nicht vom parteipolitischen Standpunkt aus ansseht, sondern lediglich nach der Sache sieht; damit sind wir einperstanden, denn tut der Minister das, dann wird er sich sagen müssen, daß unsere Volktschule geblüht hat unter der geistlichen Schulaufsicht, daß unser christliches Volk in der christlichen Schule erjogen werden soll, und daß das alles der Verfassung entspricht. Das wird der Kultusminister sich sagen müssen, wenn er die Sache nicht vom parteipolitischen Standpunkte aus ansieht.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:
Meine Herren! Die beiden Herren Vorredner sind wieder zurück⸗ gekommen auf einzelne Fragen, die sich auf die Kreisschulaufsicht und Orteschulaufsicht beziehen.
Der Herr Abg. Schiffer hat die Frage gestellt, ob nicht mit Rücksicht darauf, daß hereits drei Fünftel der Kreisschulinspektionen hauptamtlich eingerichtet sind, es möglich sein würde, bereits jetzt den Kreisschulinspektoren die alleinige technische Aufsicht über die Volls⸗ schulen zu übertragen. Ich bin gern bereit, der Frage näher zu treten; dabei wir) zu prüfen sein, ob vielleicht auch den nebenamt⸗ lichen Kreisschulinspektoren zugemutet werden kann, die weiter⸗ gehenden Pflichten elner alleinigen Verantwortung für die technische und mettzodische Aufsicht über die Volksschulen zu übernehmen. Ferner hat der letzte Herr Vorredner Bedenken ausgesprochen, ob nicht durch die alleinige Uebertragung der technischen Revision der Schule auf die FRreisschulinspektoren die Leitung des Religionsunterrichts durch die Geistlichen beeinträchtigt werden würde. Ich möchte ihn in der Beziehung beruhigen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß dieser verfassungsmäßigen Bestimmung die Unterrichts verwaltung voll ju entsprechen hat, und werde meinerseits alleg tun, um die geistliche Leitung des Religiongunterrichts unberührt zu erhalten. Im übrigen ergibt sich daraus, daß ohnehin der Ortg⸗ gelstliche die Leitung des Religionsunterrichts bat, auch ein gewisser Hinweis darauf, bei der Bestimmung des Ortzsschulinspektors auf ihn in erster Linie Rücksicht zu nehmen; sonst würde wieder eine dritte Person in das System der Einzelschule hineinkommen. Auch dieser Grund hat darauf hingewiesen, meinerseits mich dafür auszusprechen, daß in der Regel der Geistliche als Ortsschulinspektor genommen werden soll.
Um auf eine Anfrage des Herin Abg. Schiffer zu antworten, so beabsichtige ich nicht, elnen Geistlichen gegen seinen Willen ju zwingen, die Ortsaufsicht zu übernehmen. Wenn er nicht will, erscheint er kaum geeignet, die Pflichten des Schulinspektors mit dem Effer wahrzunehmen, wie ich et im Interesse der Schule wünschen muß. (Sehr richtig! links.)
D ie Entscheldung über die etwaige Einwirkung auf die Geist⸗ lichen steht freilich nicht dem Staate, sondern der Kirche zu.
Dann hat der Herr Abg. Schiffer hingewlesen auf die Aus— fübrungzanwelsung 8 jum Schulunterhaltungsgeset, Der Herr Mi. nisterialdirektor Schwartzlhopff hat bereits dargelegt, daß die darin ge troffenen Bestlmmungen sich nicht in Widerspruch befinden mit dem, was im hohen Hause verhandelt worden ist. Da aber der Hinweig des Herrn Abg. Schiffer auch mich trifft, weil ich die Anweisung erlaffen habe, so möchte ich betonen, daß ich den Ausführungen detz Herrn Ministerialdirektors in der Beziehung durchaus beipflichten muß. (Bravo! rechts.) In jener Anweisung ist folgendes gesagt: Der geschichtlichen Entwicklung in der Mehrjahl der Provinzen wird es entsprechen, meistens den Ortzsschulinspektor mit dem Vorsitz des Schulvorstandes zu betrauen, das heißt also, da, wo gie geschichiliche Entwicklung nach einer anderen Richtung geht, bleibt diese maßgebend. Herr Minlsterialdirektor Schwartzlopff bat bereits darauf hingewiesen, daß in Westfalen und der Rheinprovinz schon jetzt diejenigen, die in früherer Zeit damit beauftragt waren — Amtmann und Bürgermeister — in die Stelle des Ortsschulinspektors getreten sind. Also nur da, wo es der geschichtlichen Entwicklung entspricht, soll der geistliche Orts schulinspektor mit dem Vorsitz im Schulvorstande betraut werden, und auch dies nur meisteng‘; beispleleweise, wenn er nicht will oder nicht geeignet ist, wird man ihn nicht damit beauftragen.
Der Herr Abg. Porsch ist schließlich auch auf die Ordensgesetz⸗ gebung eingegangen. Ich habe mir bereits gestern erlaubt, darauf hinzuwelsen, daß ich mir versagen möchte, die Frage näher zu erörtern; denn es ist doch daran nn, daß die preußische Gesetzgebung für die katholischen Orden einen Teil des Kompromisses bildet, das in 80 er Jahren jur Beseitigung der schweren Kämpfe zwischen Staat und Kurie abgeschlossen ist. Wenn aug diesem Ganzen eln Teil, herausgenommen wird, so würde damit daz Ganje gefährdet werden. Im übrigen sind auch die Bestimmungen der preußischen Ordensgesetzgebung, wie ich gestern bereits dargelegt habe, nicht schärfer als in andern, sogar in andern katholischen Staaten. (Schr richtig! bei den Freikonservativen.)
Aber der Abg. Porsch moge gewiß sein, daß ich mich, da die preußische Gesetzgebung in der Beziehung weitgehende Rechte gibt, bemuhen werbe, in jeder Weise berechtigten Interessen der Katholiken Rechnung ju tragen und in allen Fällen diejenige Lösung ju finden, die sich bel einer wohlwollenden Behandlung der Sache ergibt. (Bravo! im Zentrum.)
Abg. Fischb eck (fr. Vollzp.): Meine politischen Freunde sind nach
wie i, ee, daß bei der Schulaufsicht allein die n , keit entscheiden solle, während Sie (nach rechte) den Geistlichen als Drtsschulinspektor haben wollen, weil er der Geistliche ist. Denken Sie daran, wie der verstorbene Abg., von Kardorff darauf aufmerksam machte, dah hierbei oft ein Verhältnis vorliegt, als wenn ein Marine offister eine Schwadron Kavallerie e. leren sollte. — Der Minister hat in der Affäre des Liegnitzer Erlaff⸗s gegen die Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung erklärt, es durften von dieser keine Bücher verbreitet werden, deren nationale oder christliche Tendenz beanftandet werden müßte, auch handele es sich nicht um Wissen⸗ schaftsbildung, sondern um Volksbildung. Eine Tendenz hat ja, im letzten Grunde genommen, allez, aber der Minister müßte dann aus dem Katalog auch die wissenschaftlichen Bücher streichen lassen, deren Tendenzen ihm nicht entfprechen. Denken wir daran, daß wir noch immer in einer Zeit Leben, wo ein Seminarzögling in Bamberg bestraft wurde, weil er den Faust gelesen hat! oher rührt denn die ganze ige Agitation gegen die Gesellschaft zur Verbreitung von Vol ke N Sie geht aus von einem Konkurrenzunternehmen in Berlin mit ganz regktionären Tendenzen, dem Zentralverein zur Begründung von Volksbibliotheten, der sich schon seit Jahren in einer ihm nahe⸗ stehenden christlichen Zeitschrift in Graff Weise gegen die genannte Gesellschaft gewandt hat. Die Verfügung der Liegnitzer Schul⸗ gegen die Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung immer geheim gehalten, der Wortlaut ist uns nicht mit- 3 handelt sich um ein planmäßiges Vorgehen gegen
abteilun ö ;
w z ; gte g e zur Verbreitung der Volksbildung. Denn en, n.
ulrat Buth hat seinerzeit als Landrat unseren Parteifreund Wenzel 289 e , n lt nicht bestätigen wollen, weil ein Mann von dieser politischen Gesinnung sich dazu nicht elgne. Solche Männer macht a die Regierung zu Schultäten. Das zeigt, wie aus dem Kultusministerium der Geist des Ministers von Studt noch nicht ver⸗ schwunden ist. Möge das Volk dafür sorgen, daß bald ein anderer Geist einzieht!
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat an die beiden Ver⸗ fügungen der Regierung zu Liegnitz und an die Mitteilungen, die ich darüber in der Budgetkommission gemacht habe, angeknüpft. Ich habe diese Angaben nur gemacht, um den tatsächlichen Hergang zu schil dern, und möchte keine Konsequenzen daraus gejogen wissen, wie ich zu dem ersten oder zu dem zweiten Erlaß stehe. Ich gehe davon aus, daß der eiste Erlaß jedenfalls in der Form verfehlt war, daß es aber vor weiteren amtlichen Verfügungen vielleicht besser gewesen wäre, mit dem Vorstand der Gesellschaft ins Benehmen zu treten, und abzuwarten, was daraus würde.
Im Anschluß daran hat sich dann der Herr Vorredner über den Reglerungs! und Schulrat Buth ausgelassen. Peir Schulrat Buth hat mit der Bearbeitung jener Veifügungen nicht zu tun (Abg. Fischbeck:! Aber die anderen Dingeh, und nur datum, wil er in politischer Beziehung ein paarmal her- vorgetreten ist — er ist konservativ — meint der Herr Abgeordnete, er wäre vlelleicht auch der Träger der Politik in Liegnitz, die sich gegen den Verein zur Förderung der Volksbibliotheken gewandt hat. Für solche Annahme fehlt ez an jeder Unterlage. Herr Buth ist ein ausgejeichnet empfohlener Beamter. Ich weiß auch nicht, woher der Herr Vorredner selne Kritik über den Vorgänger des Herrn Buth hat. Er hat die beiden gegenübergestellt. Ich unterlasse es aher, hier über einzelne Beamte mich näher zu äußern und möchte bitten, von solchen persönlichen Bemerkungen abzuseben. (Sehr richtig! rechts) Der Betreffende kann sich nicht verteidigen. Ich habe nicht gewußt, daß hier über ihn gesprochen werden würde, und bin daher zu meinem Bedauern nicht in der Lage, näher auf solche Einzel beiten einzugehen. Ich kann nur versichern, daß er bei der Unterrichtsver⸗ waltung immer für einen hervorragenden Beamten gegolten hat.
Sodann bekommt die Gesellschaft zur Verbreitung von Volkt⸗ bildung keine Staatsbeihilfen, sondern einen Zuschuß aus Reichs- mitteln. Vom Staat hat sie aber durch den Unterrichtsminister eine Empfehlung erhalten, die für sie von großem Werte ist. In voller
Würdigung dieses Wertes hat auch der Vorsitzende dieses Vereins dankengwerter Weise sich nach unserer Besprechung bereit erklärt, die⸗ jenigen Bücher auszjumerzen, die nach meiner Ansicht in eine Bibliothek für Volksbildung nicht hineingehören. (Zuruf links: Leider) Der
geehrte Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß der von mir ge⸗ machte Unterschled zwischen wissenschaftlicher und Volksbibliothek nicht berechtigt sel. Ich kann dies nicht zugeben; in eine wissenschaftliche Bibliothek gehört allez, was auf dem betreffenden Gebiet erschienen
ist, um dem wissenschaftlichen Forscher die Mögllchkeit zu geben, alles
den Rahmen seiner Erwägungen ju ziehen; einem ganz anderen Zweck dienen ble Volkebiblio. theken, die für die große Menge bestimmt sind, der häufig die Möglichkeit einer eigenen Kritik fehlt, und der nur derartiger Stoff vorgelegt werden sollte, welcher sie nicht in Verwirrung bringt, sondern sie in Kenntnlssen und Bllbung wirklich fordert und national und religlös erzieht. Es mag schwierig sein, die Auswahl richtig zu treffen; unmöglich ist es nicht. Nach dem Vorhergesagten handelt es sich nicht um ein planmäßiges Vorgehen gegen die Gesellschaft, auch nicht um einen Konflikt. Die Gesellschaft hat sich mit der Entfernung einiger Bücher, gegen deren Auswahl Bedenken vorliegen, einberstanden erklärt, und ich habe keinen Zweifel, daß sie durch solche Beschtãnkung ihrer Bibliothek ihr Ziel: Volkebildung zu vetbrelten, am beflen er— reichen wird. (Zuruf bei den Nationalliberalen: Und dag Konkurrenj⸗ ee , s ll mich diese Sache nicht ei Win cler (kons ); will mich auf diese Sache nicht ein ˖ luffe b n . uije die Persoͤnlichkeiten. mn planmäßiges Vor⸗ gehen der Liegnitzer Regierung liegt nicht vor, es kommt auch nicht auf die Stellungnahme eines probinziellen Organs an, sondern auf die Stellung des Ministers. Wir können mit dessen Eiklärungen einverstanden sein. In der Frage des Vorsitzes im Schulvorstand hatten wir seinerreit in der Tommission einen Antrag gestellt, um dessen Zurücknahme sich die Regierung bemühte, indem sie erklärte, daß in der Praxis die Sache sich so gestalten würde, wie wir es be⸗ antragt haben. Ich habe damals die Erklärungen im Namen unserer artel abgegeben, auf welche sich heute der Ministerial direltor bezog. 2 habe damals erklärt: die Erklärung der Regierung, daß man in den meisten Fällen keine andere e,, für den Vorsitz finden würde als den Ortsschulinspektor, begrüße . mit Freuden, denn es gibt keinen geeigneteren. Ich habe aber selbst ferner den Wunsch geäußert, daß von dieser Regel abgewichen werden solle, wo es angängig sei; ich habe das besonders mit Rücksicht auf meinen Wahlkreis in den sächsischen Landen getan, wo der Ritterguts- besitzer der geeignete Vorsitzende ist. Wir haben also damals von der Reglerung eine Erklarung extrahiert, daß an dem heikömm⸗ lichen Zustande, daß der Ortsschulinspektor der Vorfitzende ist, nichts geaͤndert werden solle. Was in der Ausführungsanweisung gesagt ist, entspricht durchaus dem, was wir damals gewünscht haben, was uns von der Regierung zugesagt worden ist, und was uns damals ver⸗ anlaßt hat, unseren Antrag zurückiuziehen. Wir können also nicht anderg sagen, als daß die Reglerung loyal ihre Zusagen erfüllt hat, und wir könnten es nur bedauern, wenn die Sache andert geregelt worden wäre. Der programmatischen Bedeutung der Erklärung, die gestern für uns Herr von Heydebrand abgegeben bat, würde es nicht entsprechen, wenn ich mich zu sehr mit Einzelheiten der Rede des Abg. Schiffer beschäftigen wollte; es ist aber nicht richtig, daß wir die Schule der. Kirche unterordnen wollen; der Mintfter bat sich über das Verhältnis der Schule zur Kirche ausgesprochen, und. wir wünschen ebensᷓg, daß das Verhältnis ein durchaus würdiges sei. Weil aus der Erklärung des Ministers nicht klar hervorging, wie im einzelnen dieses Verhältnis geordnet werden soll, war eg nötig, daß Herr von o sich darüber aussprach. Wir werden in jedem einzelnen Falle besonders zu prüfen haben, wie die Schulinspektion zu gestalten sein wird, und wir stehen fest und ö auf dem Boden der gestrigen Ausführungen 8 Abg. von Heydebrand. 1 . gi mrs. Wenn man die Herren Lehrer hört, möchte man glauben, daß es überhaupt keine Schule gibt, wo nicht der Geistliche der Ortsschulinspektor ist. Den Erklärungen des Ministerg, die wir mit Freuden begrüßen, entsprechen leider die Tatsachen draußen im Lande nicht. In den Statiftischen Jahrbüchern sollte die Regierung eine Auf- stellung über die Personen in der Schulaufsicht mitteilen. Der Redner gibt dann eine Aufstellung über die , , , . u. a. des Kreises Grottkau und zleht daraus den Schluß, daß in diesem Kreise die überwiegende Hälfte, der Orteschul inspektionen sih nicht in den Händen der Geistlichen befinde. Er fährt dann fert; Der Grund liegt darin, daß der Landrat des Kreises die geistliche Ortsschulaufsicht nicht zu begünstigen scheint. Auch ist der Kreisschulinspektor ein Protestant; trotzdem ich gegen dessen Persönlichkeit nicht das geringste einzuwenden habe, wünscht doch die überwiegend katholische Bevölkerung, daß sein Nachfolger ein Katholik sei, der auch als religiöses Vorbild dastehen kann. Vielfach werden die Ortsschulinspektorate nicht mit Geistlichen besetzt, weil noch seit den Zeiten des Kulturkampfes eine solche Be— setzung verweigert wird, da der Geistliche dem Zentrum angehört. Ja, welcher e e soll er denn angehören? (JZurufe: National- liberal! Grandinger) Es gibt schon Ausnghmen, gewiß, Grandinger, den konzedieren wir Ihnen (zu den Natlib.) gern, aber Sie sind ja durch den Kulturkampf belehrt worden, welche Erfolge Sie damit machen können. Der Landrat des Kreises hat auch durch direkte Wahl schnüffeleien festftellen lassen, wie die Lehrer gestimmt haben, und hat durch den Kreisschulinspektor den Lehrern seine Mißbilligung augfprechen lassen. Gegen ein derartiges Verhalten des Landrats müssen wir energisch Protest einlegen,. Ich bitte den Herrn Kultusminister, die kürilich abgegebene Erklärung des Ministerprästdenten, daß die Behörden 36 bei der Wahl unparteiisch zu verhalten haben, bei der nächsten
zu beurteilen und in
Landtagswahl den Lehrern gedruckt mitzuteilen und auch den Minister
des Innern zu veranlassen, daß er diese Erklärung seinen Landräten e , m gen von Zedlitz hat gestern davon gesprochen, daß der Geistliche viel besser für die Schule 69; en könne, wenn er nur Seel sorger sei und den Stachel des Schulinspektorats nicht anzuwenden habe. Das wird nur dann der Fall sein, wenn der Lehrer sich im Amte oder in seinem Privatleben etwas zu schulden kommen läßt. Ebenso muß es der Geistliche in Zukunft wie eine Degradation empfinden, wenn er, der vielleicht seit Jahrzehnten Vorsitzender im Schulvorstand war, nach dem Wunsche des Herrn Dr. Friedberg ab= gesetzt wird. Die in Grwägung gezogene Teilung der Geschäfte des Drtsschulinspektorats halte ich deshalb für bedenklich, weil ja für den Geistlichen kaum noch etwas übrig bliebe, wenn ihm der pädagogische Teil der Aufsicht entzogen würde. Die Kinder sollen im Religiontzunterricht durch den Geistlichen nicht bloß Glaubenssaͤtze lernen, sondern sie sollen zum moralischen Leben erzogen werden. Deshalb müßte der Geistliche als Religionslehrer ganz besonderg in der Pädagogik bewandert sein. Haben etwa ein Wirtschaftginspektor, ö oder ein Gastwirt mehr pädagogische Fähigkeiten ? Der Abg. Fischbeck hat den Fall erwähnt, daß ein Gymnasiast in Bamberg bestraft sei, weil er den Faust gelesen hat. Da hat Herr Fischbeck eine Unterschlagung begangen, denn er hat nicht gesagt, weshalb er bestraft ist. , . von r Sie dürfen einem Abgeordneten nicht Unterschlagung vorwerfen.) Ich meine das natürlich nur ideell, nicht in anderem Sinne. (Präsident von Kröcher: Ich bitte, den Ausdruck zurückzunehmen,) Sehr ern, aber ich will sagen, daß Herr Fischbeck unterlafsen hat, sonders anzugeben, daß der Schüler bestraft ist, weil er den Faust“‘ als Vorbereitung zur heiligen Kommunion benutzt bat. Kirche, Schule, Pfarrei sind das geistliche Zenttum in unseren Ge⸗ meinden, das zeigen schon die alten Domschulen und Pfarrschulen. Unter dem Schatten der Kirche ist unsere Volksschule groß geworden. Der vielgerühmte Lehrer von Sadowa hat nicht unter dem Schul- aufsichtsgesetz von 1872 gelitten. Die Geistlichkeit ift bemüht, mit allen Kräften für den Fortschritt der Schule zu sorgen. Wenn die Linke noch so erbittert den Kampf gegen die geistliche in, fübrt ö werden wir immer die Dreiheit verteidigen: Kirche, ule arrhaus. i N. Geheimer Oberreglerungsrat von Bremen widerspricht
den vom Vorredner angeführten Jahlen über die geistliche Schulaufsicht
1
in Schlesien. Es sei nicht gerechtfertigt, ju behaupten, a die katho⸗
Kreig⸗ die rn T ie. zu
lischen Geistlichen dabei benachtelligt seien. Bie hauptamt schulinspektoren drängten keineswegs dahin, nehmen, um die Remuneration dafür zu genießen.
Abg. Cassel(fr. Volksp.): Wir würden ebenfo die Drangsalierung
oder Lehrern mißbilligen wie der Vorredner Hause. Wir verlangen freles Wahlrecht für Geistliche, Lehrer und Es muß in den Beamtenkreisen zur Kenntnis ebracht werden, daß sich die Regierung zu dem Standpunkte bekannt Ueber die Aus⸗ ulvorstande hat Protokollen über die ssionesitzungen haben die Nationalliberalen verlangt, daß nicht der Geistliche überhaupt Vorsitzender des Schulvorstandes sein soll. Wir haben uns damals aber nicht mit Lem Vertrauen zur Regierung begnügt, sondern hatten Ent gg, daß der Vorsitzende
von latholischen Heistli aus dem auch für die Beamten.
legung der Verhandlungen über den Vorfitz im Sch
sich eine große Kontroverse erhoben. Nach den
at, daß vollkommen frele Wahl ö solle. damaligen n ,
ö,, werden soll. Es handelt sich gar ni st, was pon der Regierung versprochen ist. Es ist allerdings in eine gewisse Norm gekleidet worden, daß der Ortsschulinspektor der Vor⸗ sitzende sein soll aber mit den damaligen Verhandlungen steht doch in einem gewissen Widerspruch, wenn die Ausführungsanweisung sagt, daß in der . der Orteschulinspektor zum Vorsitzenden zu beslimmen sei. Dle technlsche Kreisschulaufsicht werden nur päͤdagogisch gebildete , . ausüben können; deshalb sollte das Tempo in der urchführung der hauptamtlichen Kreieschulaufsicht be le nr n werden. Die Kreigschulaufsicht soll nicht bloß die Ünterwe sung der Kinder in einzelnen Kenntnissen überwachen, sondern überhaupt die Eiweckung der Liebe zum Vaterlande und der ,
t darum, ob gehalten
für alles Wahre und Schöne. Wenn das der Fall ist, dann wei ich nicht, wozu noch eine besondere Orttzschulaufficht notwendig ist. Es wird gesagt, es handle sich dabei weniger um eine Schul aufsicht als um eine Schulpflege Ich weiß nicht, was ich darunter verssehen soll. Der Religionsunterricht bleibt doch den Geistlichen. Einem großen Teil der Lehrer hat der Vorredner sehr weh getan mit der Vebauptung, daß diejenigen Leßrer gegen die geistliche Schulaufsicht seien, die schon nach irgend einer ichtung mit den Disziplinarbehörden ju tun gehabt hätten oder in ihrer Moralität nicht integer seien. Das ist ein sehr schwerer Vor— wurf, den lch zurückweisen muß. Die Lehrer haben e im Interesse der Schule gegen die besondere Srtsschulauf cht erklärt, weil bereits die Krelsschulaussicht besteht. Die Schulpflege ann man ruhig dem Schulvorstand überlassen, in dem ja alle . Männer sitzen, die den Wünschen der Rechten entsprechen. Für den geistlichen Schu linspektor wird angeführt, daß es am besten sel, wenn die Aufsicht geübt werde von einem Manne, der nicht zu den Lasten der Schule beizutragen habe und äber ihr siehe. Ich meine im Begenteil, wer für die Schule die Lasten hat, foll auh berufen sein, in der Schulverwaltung mitjureden, und das sind die Gemeinden. Die Gemeinden verlangen mit Recht das Verwaltungsrecht für die inneren und äußeren Schulangelegenheiten. In diese ganze Sache ist aber dadurch Verwirrung hineingebracht worden, daß in den letzten Jahren die Schulaufsichtsbehörden sich nicht mit der Schulaufficht begnügt haben, sondern Einfluß auf die Schulverwaltung beansprucht haben. Die Schuldeputatlonen sind eigensiich Organe des ee g Es wird sich infolge des Schulunterhaltungsgesetzes vom 1. April d. J. ab noch ein viel schärferer . um die Rechte der Gemeinden an der Schule entwickeln. Deshalb bedürfen wir einer Erweiterung der Selbstverwaltung und einer geeigneten Dezentralisation der Schul⸗ verwaltung, um die Rechte der Gemeinden sicherzustellen. Das Ministerium hat zwar schon durch Verhandlungen sich bemüht, einen modus vivendi zu schaffen und Schroffhesten zu vermelden, aber die Hauptsache ist, daß ein anderer Geifs in' die Schul⸗ verwaltung einzieht, und daß gesetzlich die Rechte der Selbstverwaltung Largestellt werden. Die Gemeinden haben mit offener Hand große Opfer gebracht, um die Jugend im Intereffe des Staates zu guten und eglen Menschen zu erziehen, deshalb können sie auch verlangen, daß sie einen größeren Einfluß auf die Schulverwaltung Ner—⸗ halten. Ich bitte den Minister, im Intereffe der Blüte des Schul. wesens und im Interesse des Staates sich klar ju machen, daß die Schulbureaukratie die Entwicklung der Schule hindert. Abg. Dr. Lon Campe (nl): In der Olfferenz über die Verhand⸗ lungen beim Schulunterhaltungsgesetz lassen 65 neue Gesichtspunkte nicht mehr finden, mit denen wir unt gegense tig überzeugen könnten. Der Ministerialdirektor hat aber wen gstens seine Erörterungen dahin ausklingen lassen, i die Ausführungsanweisung barmlos sei, und daß der Minister nicht daran denke, mit der Bestimmung der Geistlichen für den Vorsitz im Schulvorstand radikal vorzugehen. In Schleswig, Holstein scheint aber doch jetzt die Absicht zu bestehen, im Gegensaßß zu der historsschen Entwicklun Geist⸗ liche zu Vorsitzenden in den Kreieschulverkänden zu machen. Ich möchte den Minister um eine Statistsk über die Berufe der Ortẽsschul⸗ inspektoren, die Vorsitzende im Schulvorftande sind, ersuchen; dann würden wir n. in welchem Sinne die Ausführungsanweifung ge— handhabt wird. Wenn gegen die Gesellschaft zur Verbreitung der Volksbildung bon einem Konkurrenzverein gebetzt' wird, fo sollte der Minister mit Rücksucht darauf, daß ein früherer Ministerialbeamter an der Spritze des Vereins steht, darauf hinwiken, daß eine solche Hetze unterbleibt. Der Minister hofft, durch Vermehrung der Semi⸗ narien und Präparandenanstalten dem Lehrermangel beijukommen. In Mecklenburg- Strelitz entfallen auf einen Lehrer durchschnittlich 42 Schüler, in Elsaß. Lothringen 53, in Mecklenburg⸗Schwerin 45, in Preußen dagegen 63. Solchen Staaten wie Mecklenburg sollte do reußen über sein. Es ist Zeit, Remedur ju schaffen, zumal da der Minister im Prinziv anerkannt hat, daß nur eine Schüler zabl von 40 bis 45 auf eine Lehrkraft kommen müßte. Die Bemerkung des Abg. Stull über die Lehrer, die gegen die geistliche Schulaufsicht sind, weise ich auch zurück. Gerade die besten Lehrer sind es, die aus pãdagogi⸗ schen Rücksichten die geistliche Schulaufsicht los sein wollen. Herr Stull hat es weiter als eine capitis deminutio gewissermaßen erklärt, wenn ein Geistlicher, der bisher Vorsitzender deg Schul. vorstandes war, es nicht weiter bleiben soll; er hat von Degradation gere gen wie überhaupt im allgemeinen mit einem nicht angebrachten athos. Wenn die Autorität der katholischen Geisisichen abhängig dapon wäre, daß sie Ortsschulinspektoren sind, so stände sie auf sehr schwachen Füßen. Ueber die Ordensntederlassungen läßt sich kaum etwas Neues sagen. Der Vergleich mit den Diaks— nissinnen ist nicht richtig, denn diese sin keine Organe der evangelischen Kirche. Welter hat Herr Stull gesagt, die katholischen Geistlichen zien zumeist Mitglieder des Zentrums wie fast alle Katholiken. ach der Wahlstatsstik betrugen bei über 4 Millionen wahlberechtigten Katholiken die Zentrumtstimmen 1563 45,8 ., Man' kann doch nicht annehmen, daß die übrigen 62 o alle Dutsider seien. Also sind nicht alle Katholiken Zentrumsmitglieder. Abg. Metzenthin Conf.) wünscht, daß bei der Besetzung der Lehr= stühle für evangelische Theologie an den“ Universitäten di kritische Richtung nicht weiter vor der orthodoxen bevorzugt werde; die Be—
borzugung der eisteren habe Beunruhigung in weite Bevölkerungs- kreise getragen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Holle:
Meine Herren! Bei der Berufung von Universitãteprofessoren steht grundsatzlich die wissenschaftliche Tüchtigkeit im Vordergrund. Aber bei der Besetzung der Professuren der evangelisch / theol ogischen Fakultäten muß auch noch das Verhältnis berücksichtigt werden, in welchem diese Fakultäten zur evangelischen Landeslirche, deren Nachwuchs sie vorrubllden haben, stehen. Hieraus erglbt fich mit Notwendigkeit, daß die Untetrichtgverwaltung darauf Bedacht zu nehmen hat, die ver⸗ schiedenen wissenschaftlichen Richtungen innerhalb der evangelischen Theologie zur Geltung zu bringen. Sie muß wie auf allen wissen⸗ schaftlichen Gebieten, so auch hler eine justitia'distributiva üben; sie muß dem entgegentreten, daß nur eine Richtung auf den akademischen
preußischen Kultusministeriumt immer eingenommen worden, bis auf den Herrn Minister von Altensteln zurück, und, wie ich glaube annehmen ju dürfen, zum Segen der Universitãten wie auch zum Segen unserer evangelischen Landegkliche. An diesem Grundsatz werde auch ich streng festhalten. Nun bereltet die Prüfung der Richtungen häufig nicht unerheb-
liche Schwierigkelten, weil die Unterschiede in den theologlschen An⸗ schauungen keinezwegs immer so bedeutsame sind, wie vielfach in weniger unterrichteten Kreisen angenommen wird. Ich darf bemerken, daß auch bezüglich der beiden Berufungen, die neulich stattgefunden haben, die Meinungen über die Richtung der beiden Herren weit augeinanderaehen. Sie wollen das daraus entnehmen, daß die positiven Mitglieder der Fakultät sich für die Wahl der beiden Herren ausgesprochen haben, und namentlich in Berlin die posttiven Mitglieder gerade um die Be⸗ rufung des Mannes dringend gebeten haben, der auf meinen Vorschlag nunmehr ernannt worden ist. Ueber die Richtung dleses Herrn ist nachher ein Streit in der Presse entstanden, in dem auch Herr Geheimrat Weiß, den man doch big dahin immer zu den Positiven gerechnet hat, daz Wort ergtiffen und fich für die Wahl des Be⸗ tufenen ausgesprochen hat. Wenn aber bei den Nãchstbeteiligten der artige Meinungsverschiedenheiten entstehen, so wollen Sie es begreiflich finden, wenn bei der Unterrichtsverwaltung ebenfalls nicht allseitig ge⸗ teilte Auffafsungen über dle Richtung von Bewerbern aufkommen können. Diese Verschiedenheiten der Richtungen müssen einen be⸗ friedigenden Ausgleich finden in den Persönlichkeiten der akademischen Lehrer, die mit wissenschaftlicher Tüchtigkeit ein warme Herz für die edangelische Kirche verbinden und sich dessen bewußt sind, daß sie nicht allein an der wissenschaftlichen Augrüstung, sondern auch an der christ⸗ lichen Charakterbildung der Jugend mitzuwirken berufen sind. Daß das die Richtschnur für mich sein wird, werden die Herren hoffentlich aus meiner Verwaltung erkennen. (BGrabo! rechts) Ich darf be— merken, daß einem Wunsche, dem der Herr Vorredner Ausdruck ge⸗ geben hat, bereits inzwischen Erfüllung geworden ist durch die Be⸗ rufung des Herrn Hausleiter nach Halle.
Dr. von He rand und der ⸗
3. 22 365 Heydeb Lasa (kons) beantragt Präsident von Kröcher: Aber an doch das Licht nicht gut anstecken. Die Majorität des Hauses in dieser Woche noch einen freien Tag, und Herr von
wünscht g i sogar, daß wir vor 4 Uhr. schließen. Ich will damit einverstanden sein, wenn morgen bestimmt die allgemeine Debatte
, ng n , e, nene,
g. ünsterberg Vgg.) bemerkt persönlich, daß d Ministerialdirektor Schwartzkopff zwar richtig nitlert 1, 2 (Redner) bei der Beratung des Volksschulgesetzes gesagt habe, daß daraus aber nicht der Schluß zu ziehen sei, daß er mit der damaligen
Erklärung der Regierung sich einverstanden erklärt habe.
Um 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung e Freitag 11 9 (außerdem Interpellation Schiffer⸗Vlere T Heranziehung der kommunalsteuerfreien Perfonen zu den
ullasten).
zwei Ecken können Sie
Laud⸗ und Forstwirtschaft.
XII. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftzrats.
In der vorgestrigen, dritten Sltzung bildeten den ersten Be— ratungsgegenstand Maßnahmen zur Förderung der Vieh- dersicherung. Dazu lag folgender Antrag der ommission für Viehversicherung vor: Der Deuische Landwirtschaftsrat wolle beschließen:
1) Die 36. Plenarversammlung des Deutfchen Landwirtschaftsrats erkennt die zur Zeit berrschenden Uebelstände im Versicherungswesen an und erblickt in der Förderung der Ortsviehversicherung z vereine und Bildung von Rückversicherungsverbänden 'die Lösung einer exakt arbeitenden Viehversicherung. Um diefes Ziel zu erreichen, werden die Landwirtschaftekammern und sonstigen orpo- rationen ersucht, gemeinsam an diesem gemeinnützigen Werke mitzu⸗ arbeiten. Als erster Schritt zu diesem Wege folk beim Deutschen Landwirtschaftsrat eine Zentralstelle für das landwirtschaft⸗ liche Versicherungswesen“ gebildet werden, welche in erster Linie alle weiteren Maßnahmen zur Förderung des Viehversicherun gg⸗ wesens zu treffen hat.
2) Der Vorstand wird ermächtigt, dag Reichgamt des Innern zu bitten, für die Verwaltungskosten dieser Stelle einen laufenden jãhr⸗ lichen , gewähren.
Nach einem Referat von C. Weilandt⸗Berlin und kurzer Dis⸗ kussion wurde der Antrag der Kommisston zum Beschluß erhoben. Sodann beschäͤftigte sich der Landwirtschaftgrat mit der Reform der Zivilprojeß ordnung, über die der Oberlandeg gericht rat Schnesder Stettin referierte. Einem von ihm gestelslten Antrage ge⸗ mäß faßte die Versammlung den folgenden Vic
Der vom Reichsjustijamt ,,. Entwurf einer Novelle zur Zivilprozeßordnung wird in selnen Grundzügen gebilligt. Jedoch erscheint es dringend wünschengwert, daß elne be so nde re Amts gerichtsordnung ausgearbeitet werde, und daß außerdem bei der Umgestaltung des Zivilproreßgesetzes die in früheren Verhand⸗ lungen des Deutschen Landwirtschaffgrats und seines Ausschusses geäußerten Vorschlaͤge, betreffend Beseitigung der Eideszuschiebung und deren Ersatz durch eidliche Parteivernehmung, eine fakultative Mündlichkeit wie im preußischen Ver⸗ waltungegerichts verfahren, die Teilnahme von Laienrichtern an der Zivilgerichte— barkeit — allgemein in gewissen Streitsachen oder auch in diesen nur auf besonderen Parteiantrag — ,
endlich eine freiere Stellung der Gerichte bei der i,, etwa nach dem Vorbilde des 5 12 im Reichs gesetze über die freiwillige Gerichtsbarkeit,
eine eie, Berücksichtigung finden.
Auf Antrag der Landwitts stekammer für die Provinz Westfalen wurde im weiteren Verlauf der Sitzung über Ma nahmen gegen das seuchenhafte Verkalben beraten. erüber berichteten Kammerherr Freiherr von Ledebur. Crollage und Geheimer Regierungs—⸗ rat, Professor Dr. Dammann ⸗Hannoder, worauf die ,. den folgenden von letzterem begründeten Anträgen zustimmie:
I) Der Deutsche Landwirtschaftgrat erachtet es im Hinblick auf die gewaltige Ausdehnung, welche das ansteckende Verkalben in neuerer Zeit gewonnen hat, und die schweren Verluste, welche dieses der Land— 3g zufügt, für dringend geboten, alsbald die , eines Merkblattes in die 2 zu leiten, welches in populärer Barstellung überzeugend die wahre Natur dieser Seuche, die Weisen hrer Ver schleppung, die Schutzmittel gegen letztere und die Mittel zur Unter⸗ drückung der Einzelfälle klarlegi, und für die Verbreitu
blatteg in den weitesten Krelsen der Vlehb
2) Der Deutsche Landwirtschaftgrat
P e Verkalben
Lehrstühlen ju Worte kommt. Dleser Standpunkt ist seiteng des
der Referent, Oberlandesgerichtgrat Schneider. Stettin, den Antra den J der , don 1907 in allen rn fe aufrechtzuerhalten. Dleser Antrag wurde an eno *
Alsdann berichteten der Kammerherr Br. ner von Erffa⸗ Wernhurg und der Re , . Graf von Brũhl· Sigmaringen über die Frage einer Verschärfung der Arbeiter schutz gesetz ee rg ür die Beschäftigung ju endlich er 3 r, er
rbeiter. Nach kurzer Digkuffion 3 die Versammlung ben folgenden gemeinsamen Antrag der Referenten zum Beschluß: Nachdem eine Anjahl europälscher Staaten bin utz der jugendlichen Fabrikarbeiter bis zum bolsendeten 18. debeng jahre aug⸗ gedehnt hat, kst Deutschland mit feiner fast gänzlichen Schutzl osigleit der gefährdeten Altersklaffen von 16 bis is Jahren enn f get Der dem Reichstag vorgelegte Entwurf eines Gesetzeg, betreffend Ab. änderung der Gewerbeordnung, vom 16. Dezember 180? Reichttoge⸗ drucksache' Nr. 552) erscheint gerade in dieser Bene hung unzulänglich. Der Deutsche Landwirtschaftsrat erfucht daher die ichs regierung, eine Verschärfung der Arbesterschutzgesetzgebung für die Beschaftigung ee, en. gewerblicher Arbeiter möglichst bald in die Wege zu e
Den letzten Gegenstand der Beratung in der dritten Siyung bildete die Frage der Einführung eines Spiritus m onopols. 3 keinem einge benden Referat deg Geheimen. Regierungäratz, Professorg Dr. Belbruck⸗ Berlin und längerer Diekussion faßte der Landwirtschaftgrat den folgenden Beschluß:
. Im Landeskulturlnteresse ist die Erhaltung des Brennerei⸗ gewerbes in seinem jetzigen Umfang und in feiner geographischen Ver teilung als notwend z zu bezeichnen. Zur Unterbringung der steigenden Ernten ist eine allmaͤhliche Eweiterung der Kartoffelspiritusfabrikatlon erwünscht. Jede Aenderung der Branntweinsteuergesetzgehung, die mit einer höheren Belastung dez Trinkbranntweinverbrauchs verbunden ist oder die Möglichkeit der billigen Abgabe von technischem Spiritus ber mindert und demgemäß eine erringerung der Produktion auch an der unentbehrlichen lempe zur Folge hat, muß daher als eine schwere
igüng der Landwirtschaft, inebesondere des leichten, auf den Kartoffelbau angewlesenen Bodens angesehen werden. Bas Bren nerei⸗ gewerbe verlangt die Erfüllung des feierlich gegebenen Versprecheng, an den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bis zum Jahre 1513 nicht ju rütteln, weil ez ihm nach jahrelangem Ringen aus eigener Kraft gelungen ist, die Schädigung durch das Branntweinsteuergesetz von 1887 zu überwinden und das Brennereigewerbe zu neuer Blüte zu führen. Durch den bis zum Jahre 1915 reichenden neuen Zusammenschluß in dem Verwertungeberbande deutscher Spiritus fabritanten und der Zentrale für Spiritus verwertung hat das Brennereigewerbe sich feste Unterlagen zur Entwicklung auf lange Zeit gesichert. Unter diesem Gesichts punkte sind Steuerpläne, welche eine einfache Erhöhung der Verbrauchtzabgabe oder gar eine er nn abrikatssteuer in Autsicht nehmen, von vorn= herein zu verwerfen. Aber auch der Einführung eines Branntwein monopol kann nur mit Besorgnis entgegengefehen werden.
II. Ist aber eine höhere steuerliche Belaftung des Trinkbrannt⸗ weins ungbwendhar, so erscheint die Errichtung eines Monopols als die verhältnismäßig beste Form, ae, im Interesse des Reichs fiskus, der Landwirtschaft, als auch der Verbraucher, wenn eg den folgenden Grundforderungen genügt: 1) Die unmittelbare Folge einer höheren Belastung ist ein Függang des Verbrauchs, ein Steigen der Vorräte und ein Sinken der Prelse. Dem der freien Verfügung über sein Er⸗ zeugnis beraubten Brennereigewerbe muß daher zum mindesten der Ersatz der Produktionskoften ohne Berechnung des Wertes der Schlempe sicher⸗ 6a werden unter Berücksichtigung der Verschiedenariigkeit dieser
roduktionskosten nach Art der verwendeten Rohfloffe und Ernke— . erträge, der geographischen Lage der einzelnen Brennereien und ihres Berriebzumfangb. 2 Die historisch gewordene, aus dem Bedürfnis des Brennens erwachsene Verteilung des Brennereigewerbes auf die Länder und Provinzen sst in der Weise sicherzustellen, daß den bestehenden Brennereien ein Brennrecht auf Grund ibrer bisherigen Produktion zugebilligt wird. Das bestehende Kontingentsrecht ist abzjulöfen, für Süddeutschland unter Be⸗ rücksichtigung von dessen Sonderrechten. Z) Yse Monopol verwaltun übernimmt die Gesamtmenge des e . Spiritus zum Be und übergibt sie in den Verbrauch für Trinkjwe qe mit einem an= gemestenen Preiszuschlag, für technische Zwecke zu einem die Grweitetung dieses Absatzes sichernden gib een Preise. Dabel sind sowohl die Intereffen der chemsschen' und Essig⸗ industrie, als auch insbesondere diejenigen welter Sr lte enge ll f- an billigem Brennspirltus ju berücksichtigen. Gg * wird Aufgabe der Monopolverwaltung sein, dafür Sorge zu tragen, daß der Trinkbranntwein in gut gereinigtem Zustande uberall im Deutschen Reiche ju gleichmäß gem Preise erhältlich und der preis⸗ erhöhenden Wirkung eines Großjwischenhandels entrückt wird. Der technische Spiritus muß in amtlich verschlofsenen Gefäßen unter Sicherstellung des Alkoholgebaltes im Kleiner kehr leicht zugãnglich sein. 5) Den Erzeugern von Qualitäts branntwein ist ihr Ware unter geeigneten Erleichterungen für die kleinen Betriebe jur eigenen Ver⸗ wertung zu belassen.
III. Abgesehen von der Verwendung in der chemischen und Essig⸗ industrie, ist der Absatz an technischem Spiritus gebunden an die Konkurrenzfähigkeit mit dem Petroleum. Gg empfiehlt sich daher gleichleitig mit der Einführung des Branntweinmonohols eine Zoll⸗ erhö . auf Petroleum. Gine etwalge Erhöhung der Petroleum preise belastet die wohlhabenderen Klassen flärker' als die ärmere Bevölkerung, weil der Petroleumverbrauch pro Kopf in den wohlhabenderen Kreisen ein erheblich größerer ift. Ez kann aber die Preiserhöhung für das Petroleum in engen Grenzen gehalten werden durch billiges Angebot don Brennspiritus, long die Zollerhöhung nicht oder nur jum Teil im Inlandspreis zum Tusdruck kommt, der . Srl e . von dem Petroleum produjterenden Auslande getragen wird.
IV. Zum Ausgleich der durch etwa eintretende erhöhte Petroleum kleinpreise bewirkten Belastung der Bevöllerung empfiehlt es sich, ent⸗ weder den ganzen oder wenigstens einen großen Teil des Mehr⸗ auffommens aus dem Petroleum zur Herabsetzung der Zuckerstener zu benutzen, dies zugleich im Interesse der schwer darniederliegenden Zuckerindustrie.
Abends vereinten sich die Mitglieder des Deutschen Landwirt- schaftsratz zu einem Festmahl im Hotel Adlon. Der Vorsitzende Graf von Schwerin. Löwiß, gab in einer Ansprache dem Bebauern Ausdruck, daß der Reichskanzier Fürst von Bülow zum erften Male seit acht Jahren an der Festtafel des Deutschen Landwirtschaftgratg fehle, schilderte sodann kur die wirtschaftliche Lage der deutschen Landwirt- schaft, wiez auf den Mangel an ländlichen Arbeitern, auf deren zu⸗ nehmende Unzuverlässigleit und Kontrakibrüchigkeit hin, gab aber der Hoffnung Ausdruck, daß auch diese neuentstandene Not werde über- wunden werden, und schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die deutschen Fursten und freien Stäbte. Darauf ergriff der Staatssekretär des Innern, Staateminister Dr. von Bethmann Hollweg das Wort ju folgender Rede:
Der Herr Reichskanzler läßt Ihnen den Ausdruck seines schmerz · lichen Bedauerns darüber übermitteln, daß er durch eine Unpãßlichkeit von Ihrem heutigen Festmahle ferngehalten wird, und hat mich beauf⸗ tragt, Ihnen seine besten Grüße und Wünsche auszusprechen. Wenn infolge dieser Umstände mir die Chre zuteil wird, an Sie, als die be⸗ rufenen Vertreter der gesamten deutschen Landwirtschaft, das Wort zu richten, so erfüllt es auch die Reichsregierung mit lebhafter Befriedi⸗ gung, daß der deutsche Landwirtschaftgrat in der weiteren und strafferen Ausgestaltung der ihm zu Grunde liegenden einzelstaatlichen Organi- sationen elnen immer zunehmenden Halt, eine immer wachsende Festig⸗ keit gewinnt. Der korporative Zusammenschluß der Landwirte hat ebenso wie der technische Aufschwung des landwirtschaftlichen Gewerbes seinen Anfang genommen in einer Zeit, wo es der deutschen Landwirt-
Zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des §S 853 des B. G. B., der hierauf zur Beratung gelangte, elk.
schaft bitter schlecht ging. In Zeiten äußerster Not hat sie sich aus sich selbst heraus zu regenerieren versucht, sie ist gewachsen, nicht wie