1908 / 44 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

eher schwere Verbrechen dort begangen sind, denn die zöglinge waren sittlich durch und durch verwahrlost. Der Vorste

der Anstalt hat selbst erklärt, daß er weder Zeit noch Ge. legenheit hätte, von Uhr Abends ab überhaupt noch eine Aussicht wagen, nach 9 Uhr auf die Straße ju geben, weil die Zwangszöglinge die Beherrscher der ganzen Situation waren. Ununterbrochen passierten Diebstähle und schwere Einbrüche, von denen man annahm, daß fie von den Zöglingen begangen waren. Man soll nicht die ganze

ausjuüben. Junge Mädchen dürften es überhaupt nicht

Zwangserjiehung aufbeben, aber es wird in erster Linie zu erwägen ein, ob man die Zwanggjöglinge nicht in verschiedene Klassen zu ondern hat, in solche, die geistig zurückgeblieben sind, solche, die noch der Besserung zugänglich sind, und drittens diejenigen, bei denen eine Besserung so gut wie ausgeschlossen ist. Das zu erwägen, würde für das Reichsjustizamt eine dankenswerte Aufgabe sein. Im Anschluß an die Verhandlungen des Abgeordneten hauses Über den Justizetat ist es mir aufgefallen, besonders in der öffentlichen Diskussion in der Presse, als ob sich als eine Folgeerscheinung des Moltke Harden. Prozesses das Bedürfnis herausgestellt hãtte, mehr als bisher die Unsittlichkeit auf künstlerischem und literarischem Gebiet zu be⸗ kämpfen, als ob eine neue 19x Heinje nahte. Ich glaube, der Kollege Roeren wittert Morgenluft. Ich habe das ernsthafteste Bedenken, daß die Freiheit für Kunst und Literatur vielleicht im Interesse von Dunkelmännern manchen Beschränkungen unterworfen werden solle. Den gänzlichen Ausschluß von Sachverständigen bei allen Prozessen, wo Kunst/ und Literaturfragen in Betracht kommen, halte ich für einen großen Fehler. In vielen Fällen wird die Unterlassung der Zuziehung den größeren Schaden im Gefolge haben. Ich habe auf den Tisch des Hausesz Reproduktionen von Kunstwerken niedergelegt, die die Breslauer Staatsanwaltschaft in einer dortigen Papler⸗ handlung beschlagnabmt hat. Die hier reproduzierten Bilder und Postkarten waren öffentlich ausgestellt und sind im April 1907 von einem Polijeibeamten dort gekauft worden. Die Postkarten sind Reproduktionen von Gemälden, das Urteil des Parig von Peter. aul Rubens, die Venus und eine unbekleidete Mädchengestalt. 15 Beweis für die Urzüchtigkeit der Bilder wurde von der Staatganwaltschaft angeführt: Zeugnis des Kriminalkommissars Müller I. Es ist ee, ob der Kriminallommissar die ge⸗ eignete Instanz für die Beurteilung des künstlerischen Wertes dieser Bilder ist. Dag Unzulängliche ward hier Ereignis. Die Staats anwaltschaft in Breslau vermochte sich nicht auf den Standpunkt zu stellen, daß das Ewigweibliche hinanziebt, sondern meinte, daß es herabzieht. Die Begründung des Urteils der Strafkammer in Breslau ist einfach klasstsch. Der Angeklagte wurde frei⸗ gesprochen aus der Erwägung, daß ihm das Bewußtsein der Rechts⸗ verletzung gefehlt habe, eingejogen aber müßten die Karten werden; denn sie seien öffentlich ausgestellt und objektiv unzüchtig. Jeder Vorübergehende obne Unterschied des Alters und Geschlechts habe sie für 20 3 kaufen können. Es ist nicht gerade schön, von Kunstwerken ig der Weise zu reden, wie es hier ein preußisches Gericht getan hat. Wir belämpfen alle miteinander einmütig alle pornographischen

Grzeugnisse. Wenn Sie aber, lediglich objektiv, nicht subjektiv gesprochen, fragen, was in diesem Prozeß pornographisch ist, so werden Sie . die Darstellung des Staatsanwalts und des

Gerichts. Ueberall sucht man, die Kunst dem Volk näher zu bringen, und ich kann nicht einsehen, warum der Umstand, daß die Karten billig verkauft wurden, sie objektiv unzüchtig machen sollte. Das läuft darauf hinaus, daß der Kaviar nicht für das Vol ist. Der Humor bei der Sache ist der, daß die Staatsanwaltschaft in Breslau sich gemüßigt fühlte, der ganzen Angelegenheit weiteren Fortgang ju geben, sie wandte sich mit einer Gingabe an die Staats- anwaltschafst in Dresden mit dem Ersuchen, daß auch sie gegen die Kunsthandlung einschreiten sollte. Die Dresdener Staat? anwaltschaft lebnte es aber ab, da die Originale dieser Nachbildungen bekannte Kunst⸗ werke seien und anerkanntermaßen nur einen künstlerischen Zweck hätten. Deshalb sei auch die künstlerische Nachbildung eines solchen Kunstwerkes nicht unzüchtig. Es wurde in diesem Bescheide ferner auf die Entscheidung des Reichsgerichts verwiesen. Vielleicht wäre es in dem Breslauer Falle richtiger gewesen, Sachberständige hinjuzujiehen, damit nicht ein derartiges Urteil herausgekommen wäre, das auf die Dauer nur dem Fluch der Lächerlichkeit verfallen kann. Wir erachten es als einen geradezu unerträglichen Zuftand, daß die Staatgsanwaltschaft berechtigt sein soll, ein reichs gerichtliches Urteil aus eigener Machtvollkommenhest einfach als nichts ju behandeln und zu kassieren. Es ist notwendig, hier gesetzgeberisch einzuschreiten. Ich habe in meiner juristischen Praxis nie erkennen können, aus welchen Erwägungen heraus die Staats anwaltschaft aus öffentlichem Interesse Anklage erhebt. Vermutlich wird geprüft, welcher Partei der Betreffende angehört, um daraus einen Räckschluß ju ziehen, was das 5ffentliche Inter⸗ esse erheischt. er Redakteur des Oberschlesischen Tageblattes in Liegnitz brachte die irrtümliche Meldung, daß ein dortiger Steuerrat wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts gegenüber seinem Stiefsohn ju 89 6 Geldstrafe verurteilt sei. Es batten an diesem Tage jwei r, , stattgefunden, und durch ein Versehen des Metteurs in der Druckerei war die irrtümliche Meldung zu stande gekommen. Trotzdem der Redakteur dem Steuerrat jede Genugtuung anbot und sofort eine Berichtigung brachte, erhielt er den Bescheid, der gegen ihn deswegen gestellte Strafantrag' könne nicht jurückgejogen werden, weil der Steuerrat sein Wort gegeben habe, es nicht zu tun. Der Staatsanwalt beantragte 500 6 Geld⸗ strafe, das Urteil lautete auf 80 ½ In der ,. wurde csagt, der Redakteur habe die Pflicht, sich über die Richtigkeit seiner Hefen en vorher zu erkundigen. Die Staatsanwalte ar, ge⸗ halten sein, den Preßbetrieb erst einmal kennen ju lernen, dann würden sie nicht etwag Unmögliches von den Redakteuren verlangen. Nachdem dieser Fall sich so harmlos aufgeklärt batte, brauchte er wirklich nicht weiter verfolgt zu werden. Wegen desselben Vergehens ist der Redakteur der Breslauer Volkzwacht angeklagt, aber nicht zu S0, sondern nur ju 30 S verurteilt worden; vielleicht revidiert der Kollege Stadthagen hiernach entsprechend seine Anschauungen über Klassenjustiz. Sehr auffällig ist auch ein Fall der Bestrafsung eines Verteidigers wegen Ungebühr vor dem Gericht in e, Die Sache wurde schon im vorigen Jabre von mir erwähnt, war aber damals noch in der Schwebe. Ber Verteidiger ist in eine Geldstrafe von 100 Æ genommen und Die Bestrafung unter Herabsetzung der Strafe auf 50 S vom Ober landesgericht bestätigt worden. Bei dieser Entscheidung steht mir der Berstand still; denn der Fall mag liegen, wie er will, es hat hier un zweifelhaft eine Beschränkung der Rechte der Ver⸗ teidigung stattgefunden, die den Anfang der Heschreitung einer ab— schüssigen Babn bedeutet, wenn nicht dieser erste Schritt zuräckgetan wird. In einem anderen Falle hat ein Rechtsanwalt sich von einem schlesischen Richter Vorhaltungen machen lassen müffen über die Haltung, die er einzunehmen habe. Ein Rechtganwalt braucht sich doch wohl nicht wie ein Rekrut behandeln ju lassen; es ist un. angemessen, derartig einen Rechtsanwalt unter gesellschaftliche Kontrolle ju stellen. Es ist, kein Anlaß gegeben, die Rechts anwalte vor Gericht anderg zu behandeln wie die Staatzanwalte, und ich wiederhole meine schon im Vorjahre erhobene Forderung, daß hier Abhilfe geschieht. Meine vorjährige Anfrage wegen des gegen die Freireligiösen geübten Gewissensjwanges hat keine Beantwortung gefunden; vielleicht war eg eine Antwort, daß jwei Ressortminister inzwischen durch esetzt haben, daß der freireligiösen Gemeinde in Breslau die nnahme eines Vermächtnisses von 20 000 M verwehrt wurde. Mit den ger en und Gesetzes kraft habenden Bestimmungen steht diesegs Voigehen der beiden Minister in schneidendem Wider⸗ spruch. Das Schlimme ist dabei, daß bei Nichtgenebmigung die ganje Zuwendung dem preußischen Fiskus in den Schoß fällt; hoffe aber doch, es wird noch gelingen, dem fiscus rapax diesen Bissen zu entreißen. Man soll doch nicht mit aller Gewalt die Unufriedenheit im Reiche jüchten. Auch auf meine vor⸗ jährige Ferderung der reichsgesetzlichen y Plakatwesens habe ich damals keine Antwort bekommen. ie drakonisch die Dandhabung der bestehenden preußischen Bestlmmungen wirkt,

ürsorge⸗

zu vielen

Plakat

machen

dafũr

es dem richtig

Stãdte

wes halb

begann mit ꝛ— welches Bismarck dag clendesie Es wird nicht viele besonders Staatsgefäͤhrliche dieser Eingang mußte werden, .

luß deg Plakates, weil sonst das Plakat nicht an⸗ geschlagen worden wäre. Ku ĩ nach der Art der Breslauer

das völlig veraltete preußische Ges richten. Ein anderer Fall

harmlose

entspreche. Der

diesen Umständen wirkl dringend notwendig, diese überlebten aufjuheben und die gla

des Abg. Stadthagen Justiz zu erschüttern.

der Beratung

fortgesetzt wird, i worden.

ausgesprochen, wie frũher

vertreten, da

man dies mit Freudi

der höheren Anstalten

erfordern dieselbe Anstrengun kommt hinzu, daß die en en auch Leben zum Mitverdiehen gebraucht werden. geht oft ein Teil der Kinder in höhere Schulen, der andere Teil in die Volksschule es treten da bedeutende Störungen in der Familie in bezug auf Schulversäumnisse infolge der Verschiedenheit der ö ein. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb die Lehrer an den schulen nicht dieselben Ferien haben sollen wie die Lehrer der höheren Schulen. Auch pädagogisch ist die Sache nicht ohne Bedeutung, denn die Kindesseele hat eine sehr scharfe Unterscheidung für solche ver⸗ schiedene Behandlung, die nur ju sonalen Mißhelligkeiten führen kann. Ich bitte den Minister, die Sache noch einmal ju prüfen. Ministerialdirektor H. Sch wartzkopff: Die Ferlenordnung ist seit 3 Jahren hier eingehend erörtert worden, und sedesmal hat daz . den Standpunkt der Regierung für berechtigt erklärt, den Antrag opsch aber ausdrücklich abgelehnt. verschiedensten Ferienordnungen von 56 verständlich beklagte sich die Lehrerschaft eines Ortes mit so Tagen darüber, daß der Nachbarort 63 Ferientage hatte usw. Eg wurde nun von Fall zu Fall dem Drängen einzelner Kreise nachgegeben, aber eine Besserung wurde nicht erzielt, denn j. B. Breslau konnte sich nach wie vor darüber beschweren, daß es 65, Königsberg aber Um diesen Berufungen ein Ende ju machen, hat der Minister 190 eine einbeitliche Ferienordnung mit 70 Ferlen- tagen erlassen. Der Minister uff der allgemeinen Anschauung 65 Tage für ausreichend erklärt, der Minister von Studt ging aber 1904 darüber binauß. Es sind dagegen sehr erhebliche Bedenken geltend gemacht worden; denn wenn schon in den höheren Ständen die Eltern fragen: wann fangt denn endlich nur wieder erst die Schule an!“, um wieviel mehr in den niederen Klaffen, der Arheit ist. Da hat sich die Unter⸗ richts verwaltung gefragt: Will man die Kinder so lange unbeaufsichtigt laffsen? Es ist uns geraten worden, uns darüber bei den Schuldepu⸗ tationen ju informieren. Die Berliner Schuldeputation hat uns 1905 erklärt, sie bitte, von einer anderweiten Regelung der von uns festgesetzten Ferienordnung abzusehen, obgleich einige ausgesprochen haben; sie bat sich im wesentlichen unsere Gründe zu eigen gemacht und j. B. darauf hingewiesen, daß auch die Volkg⸗ schulen im Sommer 5 Wochen Ferien haben, also den böberen Schulen leichgestellt sind, eine Zurückletzung im Sinne soztaler Ungleichheit

SI Ferientage hatte.

wo die Mutter tagtzüber b

dafür habe ich auch heute wicber Belcge auf den Tisch des Hauses 2 n , , Sozialdemokraten in Breslau

den Worten: Gegen das preußische Wahlrecht, aller = nn. genannt hat!“

Städten ist ein

PVlakatpächter sofort in

wollen, verle

angeführt, daß

zu beurteilen. Das

Prenszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 34. Sitzung vom 19. Februar 1908, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraph

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unter— richts und Medizinalangelegenheiten, und zwar die allgemeine Besprechung des Elementarunterrichtswesens in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet

Abg. Gvyßling ffr. Vollsp.): Der Ministerialdirektor hat dasselbe ü Derr Kopsch. An der lg en der Lehrerinnen ist nicht zu jweifeln. Wir haben immer die

ß mehr für die Ausbildung der Lehrerinnen geschehen solle. Herr Kopsch hat nicht ges daß die unverhältnismaäßig gegenüber der 1 der Gerade in Schulfragen ist eine indlviduelle Behandlung notwendig. Der neue Erlaß über die Ferien der Volksschulen bedeutet für manche eine Einschränkung der Ferlen von 80 auf 70 Tage. In manchen Städten hat eine Gleichlegung der Ferien der höheren n= stalten mit denen der Volktschulen stattgefunden, und Überall hat keit aufgenommen. Es ist nicht einzuseben,

an diesem ufer wieder etwas geändert werden 3. Stadtschuldeputation von Königsberg hat eine Petition betreffz Gleichlegung der Ferien an das Minlsterium gerichtet. Das ist ab⸗ gelehnt mit der Begründung, daß die Ferien der Vollsschule in der ganzen Monarchie gleich sein sollten. zusehen, weshalb in dieser Hinsicht Uniformierung stattfinden soll, und weshalb anderseits die Ferien der Volksschule von denen verschieden sein sollen. Die Klagen über die neue Ferienordnung sind daher woblbegründet. Man sollte die Schul deputationen befragen; die Organe, die in den inneren Schulangelegenhe der Bevölkerung am besten vertreten. Weshalb soll ein Volkeschüler weniger Ferien haben als ein Schüler der höheren Anstalten? Die Anforderungen in der Volksschule sind doch erheblich gestiegen und wie in den anderen Schulen. Eg

Bosse hat

. nicht stattfinden kann. Ich gebe zu chaft dadurch getroffen wird, aber hier muß in erster Linie das Interesse der Kinder und der Schule maßgebend sein. Nun hat

der Abg.

vßling angeregt, daß da, wo

goed rn af gan es erblicken; aber

t die Angriffe nicht gegen sondern gegen die Bourgeois unendlich viel komischer. In lakat der deutschen Brauer angeheftet worden, das ausführt, 4 Schiller, Luther usw. einem guten Trunk nicht abhold waren. ! gegen dies Plakat wehren zu dürfen durch eine Zusammenstellung der Aussprüche der größten deutschen Dichter weisen wollten, daß jene Behauptung der Brauer der Wahrhelt nicht ; olizeipräsident von Breslau erklärte, das erste dürfe angeschlagen werden, das zweite unter keinen Umständen, ev. würde der Und dabei hatte er vollständig recht, denn gewerbliche Plakate dürfen angeschlagen werden, Abstinenten aber, die mit Plakaten Propaganda

damit die Gesetze! Es ist unter schwer, keine Satire ju schreiben. Es ist

e Abstinenten verlangten, sich

katgesetzgebung von Rei Die Lächerlichkeit tötet; aber trotzdem ragen diese preußischen Be⸗ stimmungen noch in die Gegenwart hinein. t in dieser Beziehung keine Zusage geben, so würde ich das im

Interesse des Rechtsbewußtseins des deutschen Volkes sehr bedauern. Hierauf wird die Vertagung beschlossen.

Persõnlich bemerkt der Abg. Heinze (nl): d ren, hat mich als Zeugen

estehen justißz in dem Sinne, wie er es versteht, zugegeben hätte. Ich habe zugegeben, daß die Justiz Fehler begebe, auch deswegen, weil ichter oft schwer falle, die Anschauungen anderer Klassen ist etwas ganz anderes, als was die soꝛialdemokratische Agitation unter Klassenjusth versteht. Die Tendenz ing dahin, das Vertrauen in die deutsche Präsident: Das ist nicht mehr persönlich.) Es ist mir ganz unverständlich, wie meine gestrigen Ausführungen so mißverstanden werden konnten.

Schluß 61/9 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. Zweite , der Novelle zum Telegraphengesetz; Fortsetzung es Etats der Reichsjustizverwaltung. )

Es gab in Preu

diesen Worten etwas ebenso der nicht minder es, bei dieser Gelegenheit

und Denker, womit sie be⸗

Strafe genommen werden!

preußischen Bestimmungen wegen ju reformieren.

Sollte der Staatssekretãr

einer Klassen⸗·

ischem Bureau)

einung

hl der Lehrerinnen Lehrer gewachsen seli.

Die

Es ist aber nicht ein⸗

diese 8 doch gerade ten die Interessen

noch für das wirtschaftliche Von denselben Familien

olks⸗ en bis 1904 die

bis 381 3 Selbst⸗

noch in Uebereinstimmung

eiirksvereine sich dafür

daß die Volksschullehrer⸗

ngere Ferien bestanden,

diese doch bleiben könnten. Beachten Sie dazu, daß durch die Ferien ordnung von 190 an 56 000 Orten die Ferien verlängert worden sind, und nur in 68 Orten eine Verkürjung stattgefunden hat, und jwar davon in 23 Orten um 1 bis 3 Tage, in 25 Orten um 4 biz 3 Tage und nur in 20 Fällen um 10 Tage. Würden wir dieser Anregung * so würden z. B. die Lehrer von Breslau, die statt S5 jetzt 70 Tage haben, sich wieder auf Berlin mit 80 Tagen Ferien berufen. Um keine Bevorzugung einzelner Städte eintreten ja lassen und um die berechtigten Berufungen der Lehrer unmẽõglich zu machen, ist diese einheitliche Ferienordnung eingeführt worden.

16 Ernst (fr. Vgg.) wünscht, daß man den Streit zwischen den Klassenlehrerpereinen und den Rektoren nicht noch durch die Äb= sonderung der Rektoren vertiefen, daß man den Gegenfatz nicht noch verschärfen möge, und bemängelt die Verfügung über die Bildung des Schulvorstandes; wenn darin j. B. gesagt fei, daß un—

ereignete Lehrer nicht in den Schulvorstand kommen dürften, so seien olche Elemente überhaupt jum Lehramt ungeeignet. Der Redner bespricht ferner den Lehrermangel, dem durch die Vermehrung der Seminare allein nicht abgeholfen werde. Bei der Aufnahmeprüfung für die Seminare seien in einem Falle 58 5/0 durchgefallen; dies be⸗= weise, daß man hei der Aufnahme der Präparanden nicht vorsichtig i sei. Die Vermehrung der Lehrkräfte halte mit der Zunahme er Bevölkerung nicht gleichen Schritt. In der Ferienordnung nehme die Regierung wiederum eine Differenzierung wischen den höheren Schulen und der Volksschule vor, was im Interesse der fozlalen Gerechtigkeit verurteilt werden müsse. Prof. Eulenburg, eine an. erkannte Autorität, habe auf dem internationalen Hyglenekongreß in Berlin im vorigen Jahre sogar eine Feriendauer von 90 Tagen ber- langt. In den ländlichen Schulen würden die Ferien vielfach ver= längert, die ländliche Jugend habe daher viel mehr Ferien als die städtische. Der neue Ferienerlaß bilde ein Vermächtnig des ab. gegangenen Ministers; der jetzige Minister möge sich die Sache noch einmal überlegen und die Meinung der Eltern und der Aerzte hören.

Geheimer Oberregierungsrat Altmann gibt auf einige Fragen des Vorredners bezüglich des Lehrermangels Auskunft und verweist unter anderem auf die Bel der Lehrer, die aus dem Lehrerberuf in andere Dienste übergetreten, bejw. auch zu den Präparandenanstalten und Seminaren, sowie in andere Staaten übergegangen find. Ueber die Zahl. derjenigen Lehrer, die ju Anstalten übergegangen sind, die nicht zur Volksschule gehören, lasse sich jur Jeit eine statistische Auskunft nicht geben, da das Material darüber noch fehle; hoffentlich werde aber in späteren Jahren darüber weiteres mitgeteilt werden können. Insbesondere könnten auch ziffermäßige Angaben über diejenigen Lehrer nicht gemacht werden, die ins Ausland gegangen sind. Ber Abg. Ernst habe eine mangelnde Ausbildung der Präparanden daraug geschlossen, daß in einem Fall bei der Prüfung fuͤr das Seminar 58 6 g nicht bestanden hätten. In diesem Fall handele es sich um eine Verwechslung mit der zweiten Lehrerprüfung. Die große Zahl der Durchgefallenen sei bedauerlich, aber es sei daraus zu schlicßen, mit welcher Sorgfalt trotz des Lehrermangels die Unterrichts. verwaltung bei der Auswahl der definitiv anzustellenden Lehrer ver. fahre; die Unterrichtsverwaltung tue also das Ihrige, um die preußischen Volksschulen auf der Höhe zu erhalten. Bei der Zurückhaltung von Lehrern vom Schulvorstand handle eg sih darum, daß einige Gemeinden einstweilen angestellte junge Lehrer in den Schulvorftand entsendet hätten, und das sei die Ver⸗ anlassung ju der Verfügung für diese speziellen Fälle gewesen, daß solche Lehrer für den Schulvorstand nicht geeignet seien.

Abg. von Gjarlinski (Pole) kommt auf die vor— jährigen Beschwerden des Abg. Stychel zurück, der nachgewiefen babe, daß die Informationen des Ministeriums über Schulangelegen- heiten im Osten unzuverlässig seien. Der Religlongunterricht auf der Unterstufe solle in der Muttersprache erteilt werden, dies geschehe aber nicht. Vielfach versuchten die Lehrer, den Unterricht in deutscher Sprache durch schwere Prügelstrafen, ja sogar durch wa,, durchjusetzen. Leider kämen auch in anderen Landesteilen folche Möß⸗ handlungen vor. Der Redner führt mehrere Falle angeblicher Mißhandlungen an und schließt mit dem Worte? „Fort mit der Prũgelstrafe

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Holle:

Ich will nicht auf alle Details eingehen; aber ich kann doch die Ausführungen des Herrn Vorredners nicht ganz unwidersprochen in die Welt hinausgehen lassen. Der Herr Vorredner hat juerst von dem Gebrauch der polnischen Sprache beim Schulunterricht ge⸗ sprochen. Es steht ja in dieser Beziehung fest, daß sowohl nach der Rechtsprechung des Reichegerichts wie nach der des Oberverwaltungt-⸗ gerichts die Unterrichtsverwaltung in der Wahl der Unterrichtssprache freie and hat. Demgemäß ist im Jahre 1873 die dem hohen Hanse bereits mehrfach bekannt gegebene Bestimmung getroffen worden, daß in allen Volksschulen der gemischtsprachigen Gebiete die deutsche Unterrichtzsprache anzuwenden ist. Während dabei in den übrigen in Betracht kommenden Landesteilen ju Gunsten des Religiong= unterrichts nur für die Unterstufe der Gebrauch der polnischen Sprache jugelassen werden sollte (Zuruf bei den Polen: sechsjährigen Kindern), blieb in der Provinz Posen für die Religion grundsäͤtzlich auf allen Stufen die Unterrichtssprache polnisch; es wurde jedoch der Vorbehalt gemacht, daß, wenn die Kinder in der deutschen Sprache so weit vor⸗

geschritten seien, daß ein richtiges Verständnis auch bei der in dieser ;

Sprache erfolgenden Unterweisung von ihnen erwartet werden könne, das Deutsche in der Religion auf der Mittel und Oberstufe alt Unterrichts sprache mit Genehmigung der Bezirksregierung eingeführt werden könne. Die Schulaufsichtsbehsrde ist angewiesen worden, diese Bestimmung im Auge zu behalten und danach ju prüfen, ob die Kinder bei Anwendung der deutschen Sprache dem Religionzunterricht folgen können. Ist das der Fall, so soll der Unterricht deutsch erteilt werden. Meine Herren, ich glaube, das ist doch ein Standpunkt, der bei einer rein sachlichen Beurteilung nur als richtig anerkannt werden kann. ;

Wenn nun darauf hingewiesen wird, daß ja in einzelnen Schulen, in denen die Kinder dem Religiongzunterricht auf der Unterstufe in deutscher Sprache noch nicht folgen können, trotzdem die deutsche Sprache gewählt wird, so liegt das in manchen Fällen daran, daß wir eben einen polnisch redenden Nachwuchs bei den Volkeschullebrern in viel ju geringem Maße haben. Eg ist dies darauf zurückzuführen, daß die polnische Presse geradeju davor warnt, in den Volsschullehrer⸗ stand einzutreten. Ja, meine Herren, wenn wir keinen genügenden Nachwuch haben, der polnisch sprechen kann, und die dort angestellten Schullehrer deutscher Muttersprache in der kurjen Zeit ihres Aufenthalts sich die polnische Sprache nicht anelgnen können, so bleibt natürlich nichts anderes übrig, als auch im Religiontg⸗ unterricht mit der deutschen Sprache schon auf der AUnterstufe zu beginnen. Im übrigen ist aber die Unterrichtsverwaltung bemüht, den Bestimmungen zu entsprechen, die ich mir mitzuteilen soeben erlaubte. ;

Dann ist der Herr Vorredner auf die körperlichen Züchtigungen in den Volkzschulen gekommen. Ich darf bemerken, daß ich natürlich auf dem Standpunkte stehe, daß derartige rohe Züchtigungen, wie fie allerdings leider ab und ju vorkommen, von mir verabscheut werden, und auch weiter, daß ich in schärffter Weise gegen diejenigen vorgehe,

bei denen eine solche Ueberschreitung des an sich angebrachten Zuchtigungsrechts festgestellt wird.

Gs ist vorhin ein Fall erwähnt worden, wo ein Knabe in einer rohen Weise von dem Lehrer gejüchtigt worden ist. Gegen den kehrer schwebt, da der Knabe am folgenden Tage nach der Zũchtigung gestorben ist, eine gerichtliche Untersuchung und es handelt sich bei dem gerichtlichen Verfahren um die Feststellung, ob der Tod infolge dieser Züchtigung oder aus sonstiger Ursache eingetreten ist. Im Abrigen find bezüglich der Züchtigungen bereitß von meinen Herren Amtsvorgäͤngern wiederholt einschraͤnkende Bestimmungen erlassen worden. Ich möchte von diesen nur eine zitieren aus dem Jahre 1905, die nach meiner Meinung durchaus zutreffende Anordnungen enthält. Es heißt dort:

Muß die Schuljucht überall mit väterlichem Sinne, und jwar nicht minder mit väterlicher Freundlichkeit, als mit väterlichem Grnste gehandhabt werden, wenn die Jugend Zutrauen zur Schule gewinnen und sich deren Leitung gern überlassen soll, so gilt dies ganz besonders für Schulen mit Kindern nicht deutscher Mutter sprache. Mißgriffe in dieser Hinsicht sind geeignet, den Kindern nicht nur die deutsche Schule, sondern deutsches Wesen überhaupt zu verleiden und die Erreichung der erniehlichen Zwecke des Unter- richts aufs ernstlichste zu gefährden. Andererseits wird eine bei allem gebotenen Ernste freundliche und wohlwollende Schulʒucht eines günstigen Einflusses auf die überwiegende Mehrjahl der Kinder nicht verfehlen.. ...... Ich vertraue, daß die Königliche

Ich habe diesen Erlaß, da sich einzelne Fälle kaum verhũten lassen, in denen manche Lehrer zu welt gehen, nochmals den sãmtlichen Regierungen nachdrücklich in Erinnerung gebracht. Mein Erlaß ist speniell von der Regierung in Posen saͤmtlichen Kreisschulinspektoren des Benrks mitgeteilt worden mit dem Finweis, daß die Lehrer vor einer unbesonnenen Handhabung der Schuljucht auft ernstlichfte zu warnen sind, und daß Verfehlungen in dieser Beziehung auf dat strengste geahndet werden würden. Mehr ist nicht möglich. Daß bei äber 100 000 Lehrpersonen ab und zu mal ein einzelner in der Hand⸗ habung des Züchtigungsrechts u weit geht, wird, glaube ich, immer vorkommen, und dafür darf man, wenn man auch den Einzelfall nicht entschuldigen kann, doch den Lehrerstand als solchen nicht verantwort⸗ lich machen und jedenfalls daraus keine verallgemeinernden Schlůsse ziehen. (Sehr richtig h

Ich kann nur nochmals betonen: lch werde in jedem Fall, in dem äber das jzulässige Maß hinausgegangen ist, aufg strengste einschreiten; aber ich möchte welterhin auch bitten, gerade die schwierige Stellung der Lehrer in der Provinz Posen ju berũcksichtigen. Wenn die Eltern dort so gegen die Schule gehetzt werden, daß es bis ju einem Mordanschlag gegen einen Lehrer ge⸗ kommen ist, kann man es schließlich verstehen, wenn die Lehrer argwöhnisch, mißtrauisch werden, und wenn daraus Verstim⸗ mungen erfolgen, die vielleicht einmal einen Lehrer nervös machen und ihn über das julässige Maß hinaus eine Züchtigung vornehmen lassen. (Bravo h

Abg. Dr. Schr oe der⸗Cassel (L) erwähnt einen Fall im Kreise Cassel, wo die Wahl eines juüdischen Gemeindemitgliedes in den Schul⸗ vorstand beanstandet worden sei. Nach dem Schulunterhaltun Sgesetz bätten die jüdischen Lehrer ein Recht, ihre Kinder in die Lee e n ju senden. Ferner wünscht der Redner die rell von jüdischen 63 pitanten ju Präparandenanstalten; in Gschwege sei diese Zu⸗ assung verweigert worden, well die Präparandenanstalten kon- fessio nellen Charakter hätten. Von der neuen Ferienordnung seien auch die Schulen in der Stadt Cassel betroffen worden, denen die

erien verkürzt würden. Was allgemein in der Bevölkerung gewũnscht ei, sei nicht eine Uniformierung der Ferien der Volksschule, sondern ine Gleichlegung der Ferien der Volkeschulen mit denen der höheren Lehranstalten. Die ser Wunsch der Volksschullehrer sei seinerzeit in diesem Hause von Angehörigen aller Parteien unterstützt worden. Es sei auch nicht einzusehen, weshalb für die Volksschule kürzere erxien genügen sollten; das Bedürfnis sei eher umgekehrt; denn die

hrer an den Volkeschulen arbeiteten unter viel ungünftigeren Ver⸗ hältnissen als die Lehrer an den höheren Schulen, da die Schülerzahl in den Klassen größer und die Besoldung der Lehrer geringer sei. Nan sage, die Eltern wollten selbst nicht so lange Ferien; aber die Schule sei doch nicht bloß dazu da, den Eltern die Kinder abzunehmen. Es sei auch ein Gebot der ausgleichenden foznalen Gerechtigkeit, die

Volkschule und die Volksschullehrer nicht schlechter zu behandeln,

damit die Volksschule nicht wieder den Charakter der Armenschule bekomme. In Posen sei durch eine Verfügung den Landlehrern ge⸗ stattet worden, den Schülern zu Gunsten der Ernte nach Ablauf der Ferien noch einen weiteren Urlaub zu geben. Zu solchem Zwecke werde also eine Verlängerung der Ferlen zugelassen. In anderen Staaten babe man die Ferien verlängert, nur in Preußen würden sie berkürjt. Der Redner fragt ferner den Minister, ob deffen Erklãrung, daß eine Orteschulinspektion für die Rektoratsschulen nicht nötig sei, sich auch auf die Fälle bejehen folle, wo statt eines Rektors ein Haupt⸗ lehrer an der Spitze der Schule stãnde.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Bejüglich der Rektoren unterftellten Volkzschulen habe ich ja bereits erklärt, daß da, wo Rektoren sind, für den Orte schulinspektor kein Raum ist. Wenn auch hier und da aus älterer Zeit neben dem Rektor der Orteschulinspektor weiter fungiert, so handelt es sich dabei um Uebergangsverhältnisse. Es waren j. B. ältere Geistliche, denen man es nicht antun wollte, sie darum, weil eine neue Rektorstelle eingerichtet war, von dieser Pflicht ju entbinden. Man ist da mit einer gewissen Schonung vorgegangen. Aber ich habe keinen Zwekfel, daß in solchen Fällen bei der nächsten Vakanz, die vielleicht durch das Ableben oder durch Versetzung des Geistlichen eintritt, auch der neu hinzutretende nicht wieder mit den Funktionen des Orteschulinspektors betraut wird, sodaß also auf die Dauer neben

. Rektor ein Ortsschulinspektor nicht steht. (Abg. Schroeder. Cassel: tavo)

Ob man dazu übergehen kann, was der Herr Vorredner angeregt dat, auch neben dem Hauptlehrer, der ja in der Regel da besteht, wo drei Klassen find, ebenfalls auf den Ortsschulinspeltor zu verzichten, das wird davon abhängen, wie die Stellung des Hauptlehrers zu den ihm unterstellten Lehrern gestaltet wird. Ich bin nicht in der Lage, heute dazu schon Stellung ju nehmen, weil gerade bei Ordnung der Stellung des Rektorg zu den ihm unterstellten Lehrern vielfach schon Jonflilte hervorgetreten sind, weil sich die Lehrer weniger gern dem

ektor unterordnen. Ich muß also zunächst mal prüfen, wie die lokalen, die in der Prarig stehenden Schulbehörden über die zukünftige Lusgestaltung der Stellung des Hauptlehrers denken. Davon hängt die Beantwortung der Frage ab.

Wirklicher Geheimer Oberregierunggrat von Brem en erklãrt, d er die tatsächlichen Verhälmniffe in dem . wo ein jũdis . des Schulvorftandes in Caffel nicht bestaͤtigt worden sei, noch nicht uͤber⸗ sehen könne; eine Entscheidung werde nach der näberen Prüfung getroffen werden. Auch die Jukaffung üdischer Hospitanten in Esch⸗ wege werde je nach dem Ergebnis der Prüfung entschieden werden. Abg. Di. Dittrich Jentr) wesst darauf hin, daß in Oberschlesien selbst in rein polnischen Gegenden deutsche Lehrer angestellt würden, und 8 sodann die Ausführungen des Abg. von Brandenftein ' Die Beschäftigung bon Lehrerinnen trage zur Milderung des Lehrer⸗ mangels hei. In der , unterstũtzt der Redner gleichfalls die Ausführungen des Abg. von Brandenstein; die Lehrerinnen leisteten dasselbe wie die Lebrer und müßten deshalb gleich besoldet werden. An der Orteschulaufficht solle man nicht rüttein. und der Fortfall derselben bei den Reitoratgschulen sei bedauerlich; eg werbe auch neben den Rektoren noch Raum für einen Drtsschulinspektor sein. Der Redner bringt dann weiter einen Fall zur Sprache, wo in einer Bromberger Vorftadt eine laͤngst des Neubaueg bedürftige Volksschule bisher gänzlich dernachlafsigt fel, wodurch besonders die katholische Be⸗ pölkerung in Mitleidenschaft gezogen sei. Die Regierung solle einen Betrag don 140 0060 40 justeuern. Negierungekommiffar, Reglerunggasseffor von Eynern erwidert, daß es sich in dem Bromberger Falle um ein Problsorium bantle, welches bisher einen befriedigenden Stand gejeigt habe. Die Re⸗ gierung werde aber die S im Auge behalten und die nötigen Aenderungen treffen, wenn dazu Bedürfnis und Möglichkeit vorliege. Abg. Riesnitzek (frkonf): Wer den Verkandiungen über den Kultusetat in den letzten Jahren mit Aufmerkffamkeit gefolgt ist, der wird sich dem Eindruck nicht derschließen können, daß die ule der Istmark in den Misgliedern der polnischen Fraktlon sehr geschickte Verteidiger gefunden hat. Wenn man bel der Verbreitung der polnischen Presse, welche in jedem Hause Eingang findet, und bei der wohlorgantsierten persönlichen Agitation im Laufe eines Jahres nur so wenige Einzelfälle gegen die Schule vorführen kann, fo ist das ein schlagender Beweis, daß sie sich in ihren Veranstaltungen auf dem richtigen Wege befindet. Eg lag mir fern, Aug führungen all. meiner Natur zu machen und hier Fragen auffurollen, äber' welche einungsverschiedenheiten herrschen. Es lag mir aber daran, den Bemerkungen des Abg. von Jazdiewgki den · Agitationsstoff zu nehmen und sie auf das sachliche Maß zurückzuführen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal , daß es deut sche Parteien ge⸗ wesen sind, die die Ausdehnung der Schulunterhaltung auf die Oft mark gewünscht und sie wiederum hier in dem Haufe an eregt haben, um zu zeigen, daß wir bereit sind, unseren polnischsprechenden Mit⸗ bürgern die Segnungen einer geregelten Schulunterhaftung jukommen zu . Wenn die Einzelfälle, die in bezug auf die kõtperlichen Strafen hier vorgebracht werden, zeigen, mit welcher Milde die Schul⸗ zucht e,. wird, wenn wir einerselts nicht dazu beitragen wollten, den Religiongunterricht zu germanisatorischen Zwecken zu ver wenden, so wollen wir durch unsere sachlichen Darlegungen verhindern, . * mißbraucht wird, um polonisterenden Bestrebungen Vorschub zu en. Darauf wird die allgemeine Besprechung geschlossen.

Abg. Kopsch (fr. Volksp.) verwahrt sich gegenüber dem Abg. von Brandenstein dagegen, daß er für eine Zurücksetzung der Lehrerinnen gegenüber den Lehrern plädiert habe.

Die Ausgaben für die Lehrer⸗ und Lehrerinnenseminare werden bewilligt. .

Bei den Ausgaben für die Präparandenan stalten dankt

Abg. Kriege⸗Bentheim (frkons) der Regierung für die im Etat zur Verfügung gestellten Mittel jur Hebung des Mangels an reformierten Lehrern in den Kreisen Bentheim und Lingen und bittet den Minister, außer der 6 Betrãge von 1500 4 für die bereits eingestelllten Zöglinge einen weiteren Betrag von 2000 60 zu bewilligen.

Abg. Lũdicke (frkons tritt für Errichtung einer Prãparandenanstalt in Fehrbellin ein. Die Stadt biete alle Erforderniffe, die man an den Ort einer Präparandenanstalt stellen kann; namentlich würde die geschichtliche Vergangenheit der Stadt anregend auf die Präparanden wirken.

Abg. Volger ffrkons) wünscht die Errichtung einer Präparanden. anstalt in Einbeck; der Minister möge sich bei der erften sich bietenden Gelegenheit dieser Stadt erinnern. Gerade die kleineren Städte eigneten sich aus wirtschaftlichen Gründen mehr für diese Art von Anftalten als größere Städte.

Abg. Ernst (fr. Vgg tritt für eine Verbesserung der Gehalts bderhältnisse der Präparandenlehrer ein, damst diese dauernd in ihrem Amte erhalten werden könnten, und wünscht ferner, daß den Lehrern beim Uebertritt an das Seminar die Dienstzeit als Prãparandenlehrer angerechnet werde.

Abg. Bachm ann (ul) verweist darauf, daß es schwer sei, für die Präparandenanstalten den geeigneten Ersatz an Schülern ju erhalten, und empfiehlt deshalb, den Präparanbenanftalten besondere Fürsorge zu widmen. .

Abg. Dr. Arendt (frkons.): Die Frage des Ersatzes der Volks- schullehrer gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ich fehe ab von der Frage der Gehaltsverbesserung, aber ich habe aus Den Verhandlungen der Kommission den Eindruck, daß die Präparandenanstalten sich nicht der Sorgfalt erfreuen, auf die es ankommen würde. Sie sind die Grundlage für die Lehrerbildung, sie müssen organisch eingegliedert werden in unser gesamtes Lehrerbildungswesen. Die tellung der Yrãparandenlehrer muß erheblich herausgehoben werden. Es ist nicht richtig, daß die Präparandenanstalten nur ein kurzes Uebergangs⸗ stadium für die Lehrer bilden; die Stellung der Prãparanden⸗ vorsteher muß gehoben werden, und die Präparandenlebrer müssen in organische Verbindung mit den Seminaren gebracht werden. Seitdem stagtliche Präparandenanstalten errichtet werden, sind die geltenden Bestimmungen vollständig antiquiert. Wichtig ist ferner, daß die Präparandenanstalten möglichst über das ganze Land ver⸗ breitet werden. Diese Anstalten empfehlen sich am melsten für die kleineren Städte. Je mehr wir mit diesen Anftalken auf das Land gehen, auf desto unverdorbenere Elemente werden wir rechnen können. Der Redner wünscht die Errichtung einer Prãparanden⸗· anstalt im Mansfelder Kreise, und jwar in der Stadt Wippra. Hoffentlich werde das Präparandenwesen durch den neuen Minister in , , g. gelangen, hier sei wirklich eine weitschichtigere Reform am Platze.

Abg. Gleim (ul.) führt darüber Klage, daß den Hilfslehrern an den Praparandenanstalten die Dienstjahre vom 21. Lebensjabre an nicht angerechnet werden. Sie ständen damit hinter den Volkaschul⸗ lehrern zurück, denen diese Dienstjahre bei der Berufung an eine Präparandenanstalt angerechnet würden.

Bei den Ausgaben für das Turnlehrerbildungs— wesen weist

Abg. von Schencken dor ff (nl. erneut auf die räumlichen Mängel der Zentralturnanstalt in Berlin hin, die zwischen hohen Häuser⸗ mauern eingeklemmt sei und leinen Spielplatz habe. Gz Fei ein Neubau geplant, und er bitte die Regierung um nähere Auskunft.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle: Meine Herren! Ich kann zu melner Freude dem hohen Hause mitteilen, daß die Verhandlungen wegen Verlegung der Landesturn⸗ anstalt zu einem guten Ende geführt haben. Die Anstalt liegt be⸗ kanntlich jetzt an der Friedrichstraße, rings umbaut von Häͤusern, sodaß dort zu Uebungen im Freien hinreichendes Gelände nicht zur Ver⸗ fügung steht. Außerdem ist das dortige Terrain so beschränkt, daß den Bestrebungen der Verwaltung, die Anstalt weiter ausjudehnen und damit dem größeren Bedürfnis nach Ausbildung von Personal ju entsprechen, dort nicht mehr genügt werden kann.

Es war zunächst mit Charlottenburg verhandelt worden und auch ein an sich günstiges Angebot gemacht; eg war auch Wasser in der

*

Nähe, sodaß für Wassersport Gelegenheit war. Aber das Terrain lag in der Nähe der Siemengzwerke, und es war daher zu befürchten, daß bei der junehmenden Ausdehnung des Werkes den hygienischen Ansprüchen nicht mehr voll genügt werden könnte. Außerdem ergeben sich Schwierigkeiten wegen der Inkommunalisterung. Es ist daher auch mit Spandau verhandelt worden, und diese Verhandlungen sind zum Abschluß gekommen. Wir bekommen dort ein großes Terrain von 6 ha, also 24 Morgen, des Stadtwaldes (bravo ), unmittelbar an dem neuen Stadtteil, der sich an der aufgebobenen und in der Ein⸗ ebnung befindlichen Umwallung entwickelt, unabhängig von dem Stadtschullehrerseminar, mit dem die Turnanstalt in demselben Ge⸗ bäude sich jetzt befindet, übereignet. Das Grundstück ist von den bau⸗ sachverstãndigen Kommissaren der beiden Minister besichtigt worden, ganz besonders geeignet für diesen Zweck befunden und auch von dem Direktor der Landesturnanstalt in jeder Weise empfohlen worden. Von dem Grundstück ist in 15 Minuten die Havel zu erreichen, sodaß also auch für den Rudersport dort die beste Gelegenher ist. (Sehr gut) So sind dort alle Voraussetzungen vorhanden, um die

Landegturnanstalt so ju entwickeln, wie es die Unterricht verwaltung

im Interesse der Fortbildung unseres Turnens und unserer Leibes. übungen nur wünschen kann. (Bravo h

Bei den Ausgaben für die Schul aufsicht kommt

Abg. Fischbeck (fr. Volks) auf die Verfügung der Liegnitz er Schulabteilung gegen die Gesellichaft für Verbreitung von Volksbildung zurück und bemerkt: Bei der Debatte darüber wurde ven der rechten Seite vor diesem Verein gewarnt, weil er von einem volitisch frei⸗ sinnigen Manne geleitet werde. Und es wurde gesagt, Tews fei ein politischer Agitator. In der Liegnitzer Schulabteilung scheint aber auch ein polltischer Agikator ju sitzen. Der HReichekanzker Fat bei der Wahlrechts debatte gesagt, daß die Regierung dafür sei, daß die Be= amten, bei dem Wahlkampf sich juräckBalten müßten gegenüber den Parteien. Das Verhalten des Liegnitzer Schulrats ist geraden in Schulbeispiel, wie man von seifen? eines kn iglichen Beamten nicht in das Parteitreiben eingreifen soll. Wenn dieser Mann im Wahllampf in demagogischer Weise den Stadt. verordnetenvorsteher in Liegnitz heftig angegriffen hat, so wider- spricht daz den Worten des Reichskanzlers. Der Minister sagte neu⸗ lich, man solle diesen Mann hier nicht angreifen, da er sich nicht verteidigen könne; aber wir müffen doch fragen, wie es mit der Befolgung der Mahnung des Reichskanzlers draußen im Lande. gehalten wird,. Und diefe Bemerkung des Minifters verschiebt das Verhältnis jwischen dem Minister und den Abgeordneten. Wir önnen doch nicht allein gegen den Minifter sprechen, sondern müssen das Verhalten aller Beamten kritisieren dürfen. Wir verlangen keinerlei Bevorzugung von irgend welchen Behörden, aber wir müssen uns dagegen verwahren, daß ein Schulrat in demagogischer Weise uns bekämpft.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Bei der Besprechung der Liegnitzer Angelegenheit hat ein Hert der Rechten darauf hingewiesen, daß der Geschaͤftsführer des Vereins zur Förderung von Volksbibliotheken ein politischer Parteimann ware, für seine parteipolitische Richtung auch sonst vielfach agitierte, und

daß darauf wohl jurückjuführen wäre, daß er bei der Auswahl von

Büchern etwas ju weit gegangen seli. Dieser Umstand hat dem ge⸗ ehrten Herrn Vorredner Veranlassung gegeben, darauf hinzuweisen, daß bei der Liegnitzer Reglerung ein Beamter, der mit der Erledigung dieser Angelegenheit in gar keiner Verbindung steht, fich befinde, der auch ein politischer Parteimann sei und diese politische Stellung in einer nach seiner Meinung unzutreffenden Weise betätigt habe. Ich habe mich damals dagegen gewandt, daß ohne direkten Zu⸗ sammenhang mit der vorliegenden Frage der eine Beamte heraus. gegriffen wird, der vielleicht dem einen oder anderen unsympatisch ift, und in einer derartigen Weise persönlich behandelt wird. Ich glaube, das ist an sich der richtige Standpunkt. (Sehr richtig! rechts.)

Wenn im übrigen gesagt worden ist, daß man von diesem Beamten nicht wüßte, wozu er eigentlich seine Stellung hätte, er be⸗ tätige sich politisch in einem solchen Maße, daß man nicht wũßte, wie er seinen Dienst erledigen könnte, so muß ich dem auf das be⸗ stimmteste widersprechen. Der Herr Oberpräsident und der Herr Re⸗ gierungspräfident haben übereinstimmend bekundet, daß gerade dieser Regierungs. und Schulrat Buth ein außerordentlich tũchtiger und hervorragender Schulmann und Beamter sei (hört, hört! recht), und ich muß mich auf das Urteil der beiden Herren verlassen und muß bitten, den betreffenden Herrn hier nicht weiter anzugreifen. (Bravo rechts.)

Abg. Tourneau entr.) will in längerer Ausführung darauf eingehen, daß im Regierungebenirk Merseburg zu wenig katholische 533 vorhanden seien; der Redner wird aber vom Prästdenten on Kröcher mebrfach darauf hbingewiesen, daß die allgemeine Be⸗ sprechung geschlossen sei; der Redner verläßt die Rednertribüne unter dem Ausdrudd des Bedauerns, seine Ausführungen nicht zu Ende bringen zu dürfen.

Abg. Dr. Berndt (nl) wird ebenfalls nach wenigen einleitenden Worten vom räsidenten verhindert, fortzufahren., ebenfo

Abg. Dr. Faßbender (Jentr), der einen Erlaß des Ministers vom 31. Januar d. J. besprechen will, in welchem neue Revisiong⸗˖ bestimmungen darüber genf sind, daß die Heimatkunde mehr ge⸗

pflegt werde, was im Interesse der Liebe jur Heimat auch für bie Landwirischaft von Bedeutung sei.

Abg. Fisch beck (fr. Volkzp.) kommt noch einmal auf den Liegnitzer Fall zurück und bemerkt, man scheine über unbequeme Dinge 4 zu schweigen, wie ja auch neulich das Schweigen des Chren= vorsitzenden des . zur Begründung von Volkebibliotheken gehört worden sel.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Holle:

Wenn nach seinen letzten Worten der Herr Abgeordnete gegen den Regierungs. und Schulrat Buth von der Regierung in Liegnitz nunmehr den bestimmten Vorwurf erheben will, daß er polttisch agitatorisch tätig gewesen sei in einer Weise, wie es sich für einen Beamten nicht ziemt, so ist es selbstverständlich, daß ich bereit bin, mich darüber zu unterrichten, um eventuell den Fall klarzustellen und auch einzugreifen. Aber aus dem, was mir bis dahin bekannt ist, konnte ich nicht entnehmen, daß in der Bejlehung gegen den Beamten etwas einjuwenden ist, weil er noch vor kurjem in Berichten seiner Aufsichtsbehörde als ein besonders tüchtiger Beamter mir gerühmt ist. Ich werde aber die Sache klastellen.

Abg. Ko r. Volksp.) fragt an, d in Den in g n, . Alien m n fe F trages eines lutherischen Pfarrers zwei reformierte Regierungschulräte einen Bericht an das Konsistorium erstattet hätten, durch dessen Tendenj; die Lehrer gewissermaßen ju Handwerkern ihretz Berufes ge⸗ stempelt würden.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:

Melne Herren! Herr Spring ist Oberregierungsrat und Herr Oppen ist Kreisschulinspektor, der kommissarisch an der Reglerung zu Danabrück arbeitet. Ez kommt also ein Regierungs . und Schulrat