1908 / 45 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

die in verschiedenen bei dem Reichstage eingegangenen Resolutionen ausgesprochen worden sind, Rechnung tragen. Tie Strafprojeßreform so, wie sie im Reichsjuftizamt aufgestellt worden ist, enthält solche Bestimmungen, und ich glaube, bis auf weiteres können die dahin · gebenden Anträge als durch meine Erklärung erledigt betrachtet

Abg. Dove (fr. Vgg.): Die letzte Erklärung des Staats.

reude begrüßen, da sie die Aussicht eroͤffnet, äge zur Strafprozeßordnung in absebbarer Auch die Reformen auf dem Gebiete des Zi Un ja nunmehr in allernächster Zeit an unz gelangen. ung der Revisionssumme wurde von zugestanden; Reichsgericht dieser Erhöhung veranlaßt hat. Im Reichs

Kommission g ekommen sein soll, da nate unmöglich ist.

tärs können wir mit daß wir die Reformvorschl Zeit erhalten. ;

dilprozesses Die **

unertrãgliche uns damals 3 t selbst bat sich

eingetreten, Abhilfemitte

eine weitere Vermehrung der Zabl der Zivis⸗=

uf die Dauer wird aber an eine Reform des ganzen Revisionsrechtes gegangen werden müssen. eine vollständige Reviston der Zirilprozeßordnung so läßt doch unsere gegenwärtige politische un als zweifelhaft erscheinen, ob Der von dem Abg. Müller eingebrachte und einstimmig

Wenn also auch erwünschter wäre, d Geschäftslage es mehr man damit ans Ziel gelangen könnte. Meiningen und mir im vorigen Jahre vom Hause angenommene Antra auch bloß auf eine Reform des Verfahreng im Sinne der Beschl Das hat aber nicht geholfen neue Anträge von allgemeiner Tragweite vor.

ländlichen Arbeiter.

Dennoch bleiben die großen unserer Gerichtsorganisation bestehen danke einer erweiterten Mitwirkung des Laienelements bei den ordent⸗ chrig, aber seine äußersten Konsequenjen ine Garnitur von Laien erfordern, beschaffen wäre, j. B. bei Mietg⸗ aus den Hauswirts⸗

durchführbar Beratung der Vorlage Interessengegensãtze auftreten gerecht zu werden war. Fülle von Gerichtsurteilen und Einzelfällen an, probandum der Klassenjustiz erhärten sollten. Er kann sich doch aber auf Zeitungareferate Färbung erhalten haben können. subjektive Beeinflussung Von überkommenen An all dings frei zu machen s vielfach sehr einseitig nach der Ausbildung des Verst des praktischen Lebens sehr oft Praxis kann das beleuchten. Es für weiblichen Geschlechts gebalten und Als später entdeckt wurde, daß das Kind ein beantragt, das Standesamtsregister zu ändern und Namen in den männlichen Namen Karl umzuwandeln. tvilkammer des Landgerichts dahin, daz Ge—⸗ r der Name nicht, denn es läge beim Namen und der sei nicht zu verbessern. dso wurde es abgelehnt,

ch Gs müßten solche Verbände selbst haftbar

Der Abg. Stadthagen hat angeregt, eine arüber wacht, daß die Landesgesetzgebung der erwaltung die Reichs und er bejog sich in dieser Beziehung auf d Ministerg des J ländischen Arbeiler. Auch des Gesetzes über das Paß ilaß führ eine Art Si und er beschränkt die Freizũgigkeit.

zur Kompetenz deg Reichsamts des Innern gehört Staate sekretãr nicht zugeben.

se bständigen Reichsjustijamts ve Aufgabe jugewiesen, wachen und dafür zu sorgen, Reichs justizgesetze sagte damals, es müsse syndikat bilden. Es ist dem Reichskanzler da zur Seite zu stehen, Ucberwachung von Reichsgesetzen

Aba. Seyda (Pole): Instanz ju schaffen, die

es liegen ung heute wieder Zinzelstaaten und bie V

Da ist der Antrag auch für die

e gebührend beachte, ; rlaß des preußischen nnern beiüglich der Legitimationspapiere der aug. wir sehen in diesem Erlaß eine flagrante wesen und die Handelaverträge. averei über die auglaͤndischen Daß diese Frage kann ich dem Als 1877 über die Schaffung eines rhandeit wurde, wurde ihm auch die führung der Reichsjustijgesetze ju daß Verordnungen jur Ausführung der Der Staatssekretãr Dr. Friedberg sich im Reichs justijamt eine Art Reicht⸗ danach auch Aufgabe des

von Sondergerichten An sich erscheint diese Forderung immerhin die Gewerbegerichte errichtet sind. gegen eine weitere Zersplitterung Auch mir erscheint der Ge⸗ Irbeter ein, lichen Gerichten an sich ala ri würden für jeden Geschäftaz wie sie praktisch nicht mehr zu

einen Beisitzer Mieterꝛkreisen

streitie keiten über die Aus

erlassen werden.

der Kaufmannsgerichte mit Mühe gestern eine welche das thema

Reichs justizamts, 1 wo es sich um di in den Einzelstaaten handelt. notwendig eine strengere Kontrolle seitens des Reichs sst, be— unsere wiederbolten Klagen darüber,

waltung die Reichggesetze in der offenkundigste diesem Hause haben wir der Mebrheit nachweisen eignungavorlage absolut ni

Der Abg. Stadthagen führte

daß die preußische Ver⸗ n Weise mißachtet. In ja noch erst vor kurzem unter Zustimmung können, daß die neueste preußische Ent⸗ cht mit den Reichsgesetzen in Einklan Auch hier hat sich der Staatasekrekär für nzufft ndig lärt. In der biaberigen Debatte hat sich einstimhmung aller Parfeien darin herausges Juftizberwaltung nach tungen reformbedürffig Strafgesetzgebung, mit Ungeduld

Gewiß wird sich da und dort

schauungen maß der Richter sich Die juristische Ausbildun

bringen ist. eine merkwürdige Ueber⸗ ellt, daß unsere Ges

verschledensten Ri Reform der

werden die Verhaͤltnisse übersehen. Ein Fall aus meiner wurde ein Kind geboren, Karoline getauft. Junge war, wurde

Het lr affe es erichts verfassungsgesetzes die Vorschläge verbündeten Interesses bei Verfolgung Klarstellung, auf diesem Gebiete

Regierungen.

entschied die zuständige schlecht sei zu ändern, a ein Irrtum in den Motiven vor, Grund des Paragraphen soun Namen in den männlichen zu ändern. zurũckweisen, Ueberlieferung getreu für die Mitwirkun und immer wieder ur sere Stimme erheben. Moltke Harden Projez hat si Sensatione sucht blamiert, m sehr getadelte Sensationspre die Resolution Ausdruck gegeben, ziehung aller Kreise zum Schöff währung von Diaͤten verlangt. darüber befriedigt mich nun erst wieder big werden soll. Sehr wi

Beleidigungen i von der Staatsanwalt⸗ schaft eine absolut nicht zu billigende Praxis verfolgt und eine gewisse Willkür geübt. oder Schutzmannes wird das öffentliche Intereffe angesehen; es ist aber vor

In dem Hau⸗ und . des Erzbisch

H am meisten das Publikum mit seiner eht als die von dem Kollegen Wagner fo Unserem Standpu kt haben wir durch die zur Ermöglichung der en⸗ und Geschworenenamte langt. Die Erklärung des Staatisekretärs insofern nicht, als ich nicht einsehe, warum ur Reform der Strafprozeßordnung gewartet chtig erscheint uns die Refolution, ein einheitliches Strafvolljuesgesetz fär das Reich fordert. bekannten, zwischen den Einzel 1895 haben wir in dieser M

k den weiblichen So sehr wir Angriffe auf

wir unserer des Laienelements immer

Bei der Beleidigung eines NRachtwächterg n als selbstverstandlich kommen, daß die Staataanwaltschaft einen osen, Fürstprimas von mangelnden öffentlichen Interesses abgelehnt hat! ergtion bat offenbar vergessen, wel rinzip der Oeffentli itzt, sie hat vergessen, utes gekostet hat. aufgegeben oder auch nur eingeschränkt werden; dem Takt des Ge⸗ richis ist es zu überlassen, ob im einzelnen macht werden soll. Die Reform der Strafge volljugs ist dringend notwendig; der Prügelstrafe müssen wir uns Die Anregun jugendlichen Vationalltät hat an di

Richterstand

s von Gnesen und P AUnsere Gen n n bohen Wert das chkeit des Verfaßrens für die ganze Justüj be— welche Kämpfe die Erringung dieses kostbaren riniip kann nie und nimmer alle eine Ausnahme ge—⸗ etzzebung und des Straf⸗ aber gegen die Wiedereinfübrung aufs nachdrücklichste verwahren. wegen Reform der Rechtspflege mit bejug auf die ist besonders dankenswert; gerade unsere eser Reform ein lebhaftes J Herabsetzung der Kriminalität. Wie wenn die Lehrer die Sprache um sich verständlich Wenn selbst auf giongunterricht in deutscher Sprache Wenn in einer Klasse 150 oder gepfercht sind und gemeinsam unterrichtet stimmen den vorgelegten Resolutionen samtlich zigen Ausnahme der Deportationzresolumion des könnten ja beinahe dieser Refolution Namens ihres Urhebers entgegen sein nach dem Timeo Danaos et dona ferentes. sprechung auch darunter leiden muß, daß die Ri Sitten ihrer Gerichtgeingese das hat im preußische der Abg. Böhmer, mit gol

die endlich

staaten vereinbarten Grundzügen! von aterie nichts zu hören bekommen. taucht nun plötzlich der Antrag des Abg. von Liebert Deportation auch für Deutf wiegenden Teils meiner Fre absolut ablehnend gegenüberstehen.

daß uns eine Denkscheift über die Frag die Deportation Gerade dieser Antrag würde mit er denn es käme danach ein sehr Deportation in Betracht koslspielige Ueberwachung notwendig fein. lerdings nicht genügend den Strafzweck, und deshalb wäre eine trafgefangenen zu Landeskulturarbeiten sehr erade im Interesse unserer Kolonten und ihrer Ein. üssen wir die Deportation zurückweifen. Es könnte darin seitens benach barter Nationen gesehen werden. erung des Strafverfabrens gegen Jugendliche denn unser er fig

diesem Gebiete schon gut lichen Funktionen mit der

Schule ist das bete Mittel zur

kann aber eine Schule heissam wirken, der Kinder nicht verstehen? Wenn ein zu machen, das Dienstmädchen hinzuziehen muß? Stufe der Reli polnischen Lindern erteilt wird 200 Kinder

chland einzuführen. Namens des über⸗ kann ich sagen, daß wir die Wir haben nichts dagege mitgeteilt wird, da empfehlen wird, heblichen Kosten verbunden sein, beschränkter Kreis als Objekt der es würden also viele Transporte und eine Unser Gefängniswesen

der untersten

mit der ein Abg. von Liebert.

stä kere Heranzlehung der S schon wegen des

wohl diskutabel. Gerade i geborenen m auch ein unfreundlicher Akt Den Anträgen wegen Aend stehen wir durchaus

Daß die Recht. chier Sprache und ssenen nicht kennen, versteht sich von selbst; geordnetenhaus ein konservatsver Richter, denen Worten anerkannt, die ich Wort leider der Pferdefuß ĩ Ausnahmen von dem Verlangen, daß die ihrer Heimat angestellt nur aus höheren politischen Gesichtspunkten Gibt eg denn eine polnische, eine deutsche, leit? Es gibt nur eine Gerechtigkeit, und Richter einen solchen Unterschied Pole als Richter mehr in der Anter diesen Umständen können die Gerichte ih geboten ist; auch unter den deutschen Richtern Polnisch können, nur eine veischwindend ge . uns kann man nicht justiz, als vielmehr vielfach von Erf seitdem die Hakatiften nicht mebr egierung toleriert, ngèépolitik zu gelten haben.

oddressierte eine Zuschrist an einen Kolpor den Großpolen ⸗Agitator N. N. 1

Die sich polnisch unterhielten, degweg beschi pft und aufs ärgste mißhande infolge der Anklage erkannt wur sie ausgefallen,

ympathisch Gesellschaft

unterschreibe, an deren Schlusse herausschaute, als es hieß, Richter in

im Interesse . wüũnschenswert verständige Amtsrichter hat alle dings au ̃ seine vormundschaft strafrichterlichen Tätigkeit in Einklang DOberlandesgerichtspräsidenten dafür sorgen sollen, dagegen zu sagen, aber etwas Wesentliches wird durch die ei der Ge schäfts verteilung 1 Stellung des Richters Voraussetzung für die Jugendgerichte. zum Bewußtsein

jugelassen werden. eine franjösische Gerechtig. es ist unerhört, daß ein Seit 1851 ist kein en angestellt worden. re Aufgaben dort nicht

emacht hat. rovinz Pos

ö so erfüllen, wie e Wir müssen der Jugend pberjenizen“ di durch Strafiaten ,

die Gesellschaft hat, ch der Resolution auf Erhöhung er Ich habe mich früber R Zeugen und Sachverständigen, die der Regierun tten anwenden können, so ni⸗drige die keineswegs mehr den gegenwärtigen no schon seinerzeit bei ihrer Festfe

Wollen wir zu einer wirklichen Re uns bewußt werden, daß wir so nicht weiter sondern daß wir zu einer energischen Reformtãtigkeit denn jedes Volk bat die Justi, die es verdlent. 1 Wir önnen nicht um einzelner Rrchtz. n erhöhen. Die Gesetzgebung hat auf das des Volkes Rücksicht zu nehmen, und das Volk Justijyflege.

sowohl von einer Klassen. einer Rassen⸗ bloß von der sondern bevorzugt werden und als Schrittmacher Ein Gericht in Oberschlesien teur mit den Worten: Im Esisenbahnzuge sind en von Mitreisenden ganz It worden; die Strafe, auf die de, lautete auf 50 M! wenn der Fall umgekehrt gelegen hätte ? Unter ängnis wäre der Pole nicht davongekommen. der Bestrafungen, je nachdem Angeklagte handelt, noch an den guten Glauben zu glauben. Redakteur wird bei der Preßanklag⸗ regelmäßig versagt, billigt Tann man da noch vo Die Ostmarkenzulage ist eine Auffor politischen Karmpfe Richter zum Teil verleitet worden, kämpfen. Im Posener Tage dlatt licht, in dem von hervorragender ri werden, wie das Enteignungsgesetz am zweckmäßt um das Ziel zu errelden, dem Deutschtum e zu geben, daß es ein Bellwerk g Richter, dem das Gefühl für ekommen ist echt sprechen.

Selbstverständlich stimmen wir au Gebühren für Zeugen und Sach als Richter manchmal geschämt, ibie Zeit wirtschaftlich besser Sätze zumuten zu müssen, Verhältnissen enisprechen u niedrig bemessen waren. kommen, so müssen wir fortwursteln können, kommen müssen, Abg. Bruhn (Rfp.): anwälte willen die Gebühr al gemeine Bedürfnis fordert eine

der ir, sa verständige zu. justij sprechen,

Naterschiede oder polnische schwer wird. 1 ze. Die Forderung, die Sachverständige zu erhöhen, ist voll—= ags so zahlreiche Termine ng warten müssen, weil . tt. Der Forderung für die Selbft⸗ Selbstbeschäftigung der Untersuchungs ü stimmen wir za. den Gebildeten fast immer ungenießbar, verdient Beachtung

ich bitten, dahin

es sich um deutsche

Verbilligung der Gebührensätze für Zeug⸗n und kommen berechtigt. Ja Berlin angesetzt, daß Zeugen und Parteien stundensa falsch disponiert. und Selbs

der Schutz des als er dem deutschen zu— n Ein zelerfahrungen sprechen? derung an die Beamten, im Dadurch sind auch die das Polentum oͤffentlich zu be⸗ wurde gestern ein Artikel veroͤffent. te Vorschlaͤge gemacht gsten zu gestalten sei, n solches Uebergewicht en das Polentum sein könne— echt und Gerechtigkeit fo abhanden nicht unter den Verhältnissen bei uns Im „Gonier Wielkopolski: wurde mitgeteilt, daß

werden Vormimt gebilligt wird.

ĩ Stellung zu nehmen. belöstigung 9 5 h

und Gefangenen erlicher S der Devortation 66 Den Staatssekretär dem selbständigen Handwerk durch die Konkurrenz gemacht wich. gerichte können wir nicht zustimmen; w Zersplitterung der Rechtspflege erklären.

Erwägung. zu wirken, Gefangenenarbeit keine unlautere g Albrecht wegen der Schiedg. können uns nicht für eine Der Resolution Albrecht

Dem Antra

ein Richter sich dahin geäußert habe, eg sei Zeit, ; n Man würde in der Dstmark erst wieder ein baben, nachdem das polnische Element auggerottet der Pole sei dort der Erbfeind des chen. Der betreffende richter bestritt jwar, daß die Aeußerung so gefallen fei; vier bekundeten aber in dem , . Beleidigungsprojeß d ; Aeußerung. Das Gericht ließ in seinem Urtell dabing ellt, ob d Aeußerung so gefallen sel, verurteilte ader den Redakteur wegen leidigung ju 1509 M6 Geldstrafe! Kann die Bevölkerung zu elnen . Richter Vertrauen haben? Gibt es einen krasseren Bemein ür die Vergiftung der Justij in unseren Landesteilen alz die Be, hein geg der Richter an den politischen Kämpfen? Auch die Vn, mundschaftsrichter haben sich während des Schulstreikg mehr alt fer der Verwaltungabehörden, denn als Hüter des Rechts gefühl

iner polnischen Mutter wurde bas Erziehungsrecht genommen, wess nach dem Tode des Vaters, eines Deutschen, daz Rind polnischen Unterricht erhielt! In Rönlgahůtte lehnte das Gericht den Gebr aug der polnischen Schreibweise von Namen mit den polnischen Schtfff ieichen ab; danach müßte auch dem Grafen Pourtalss das Recht

nommen werden, den Aecent in seinem Namen ju führen. Du

ericht hat das Verlangen als großpolnische Anmaßung bezeichnet Gegen - diesen Vorwurf wurde Beschwerde erboben, aber Nee wurde erst in der dritten Instan; Recht gegeben. Dir oberen Instanzen urteilen immerhin noch unparteiisch, aber die niederen Instanzen haben nicht den Begriff von der Stellung die sie der Bevölkerung gegenüber einzunehmen haben. Dle Ver hältnisse auf diesem Gebiete verschlimmern fich hon Tag zu Tag. ist in der Geschichte immer für die Staaten schlimm gerbesen, wem die Justij sich zu einer Magd der Politik erniedrigt dat.

Inzwischen ist noch eine weitere Resolution eingegangen. Abg. Dr. Görcke⸗Brandenburg (nl) beantragt:

den Herrn Reichskaniler zu erfuchen, dem Reichstage eint Venkschrift dorzulegen, in welcher die Erfahrungen Ffrem der Staaten mit dem überseeischen Strafvollzug bebandelt werden.“

Staatssekretar des Reichsjustizamts Dr. Nieber ding:

Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner Auaführungen di Bebauptung aufgestellt, daß die preußische Regierung schon lange und so noch neuestens in offenkundigster Weise die Reichfgesetze derletze und hat appelliert an die verfassungamäßige Verantworilichkeit de Reichajustijamtz, daß dem Abhilfe geschaffen werde.

Meine Herren, wenn dem Herrn Vorredner für seine schwere und verletzende Behauptung, daß sich die preußische Regierung in der bon ihm gekennzeichneten Weise verhalte, irgend ein auf allen Seiten an— erkanntes Moment jur Seite stände ich will mal sagen, ein Be, schluß des Reichstags (Zuruf bei den Polen: Wird kommen) Abwarten! (Heiterkeit) —ů der des Vorgehen der preußischen Regierung in einer bestimmten Frage als verfassungswidrig be⸗ zeichnet, so würde ich derartige Ausdrücke erklärlich finden und entschuldigen. Wenn er aber trotz der anerkennenswerten Ruhe, mit der er gesprochen hat, hier einen solchen Vorwurf der preußischen Regierung ins Gesicht schleudert und dabei den Mut hat, an dat Reichs justizamt zu appellieren (Lachen bei den Polen), daß es ihm zur Seite stebe in der Bekämpfung der von ihm behaupteten Mißbräuche und Rechtaverletzungen, dann muß ich des entschieden jurũckweisen.

Meine Herren, wenn der Herr Vorredner Vorwürfe gegen die Reicht verwaltung oder gegen die preußlsche Regierung erheben will, dann mag er bestlmmte Tatfachen bier vorbringen (Zuruf bel den Polen: Enteignung, sich aber nicht in solchen Allgemelnheiten be= wegen, wie er es im Gingange seiner Rede getan hat. Geschähe das, dann würde der Herr Reichskan ler seiner verfassungs mäßigen Stellung gemãß jederjeit bereit sein, dem Reichztage Rede zu stehen (Oh! bei den Sonialdemokraten und Polen), sowelt die verfassunga mäßigen Grenzen der Reichsgewalt es gestatten, aber darüber hinaus nicht. Sobald ez sich um preußische Angelegenheiten handelt, wird der Herr Reiche⸗ kanjler sich nicht dabei beteiligen, wenn preußische Angelegenheiten hier im Reichstag der Diskussion unterzogen werden. Nicht an derg, alt wenn die Angelegenheiten eines anderen Bundesstaatg, Bayerng oder Sachsens oder eines sonstigen Landes, hier diskutiert werden sollen, in Fragen, die mit der Reichsgesetzgebung und dem Reiche echt über haupt nicht in Verbindung stehen. Immer, meine Herren, wird der Herr Reichtkanjler es ablehnen, in eine verfassungtwidrige Digkussion sich einjulafsen. (Gravo! rechts) Meine Herren, soweit der Herr Reichakanzler persönlich an derartig berechtigten Unterhaltungen sich nicht beteiligt, so weit sind die Reicha amter derfassungsmäßig ver⸗ pflichtet, das ju tun, so welt ist auch das Reichejestijamt dazu da, dem Hause Rede zu stehen, aber auch nicht weiter über die se Grenzen hinaus.

Was hat nun der Herr Abgeordnete dem Reichsjustijamt gegen · über an Tatsachen angeführt, auf Grund dessen eine Aktion von uns verlangt werden könnte? (Zuruf von den Polen: Enteignungẽ⸗

drücklich vorbehalten für eine andere Diskussion. Aber der Herr Abgeordnete hat, sowie gestern es von anderer Seite geschah, Bezug genommen auf die Frage der Legitimation der polnischen Arbeiter in Preußen. Da kann ich nur das wiederholen, was ich gestern sagte, und jeder objektiv denkende Mann wird mir recht geben, daß das Reichtjustijamt nur in den Grenzen hier Auskunft geben kann, die ibm zugewiesen sind, darüber hinaus nicht. Die Frage der Legitimatlon der polnischen Arbeiter und die Frage, wie welt die von der preußischen Regierung getroffenen Maßnahmen zuläͤssig sind oder nicht, gehört in erster Reihe zur Kompetenz des Reichsamtg des Innern, und wie kann von wir, der sch von diesen Dingen absolut nichts welß (Heiterkeit bei den Polen), dem weder die Motive, noch die Tatsachen, die zu Grunde liegen, noch die Vorschriften, die erlassen sind, bekannt sind, ein Mitglied darüber Auskunft verlangen? Eine Erklärung ist für mich doch völlig unmöglich. (Sebr richtig! rechts) Abgesehen bon diesem Fall, hat der Herr Abgeordnete, soviel ich mich seiner Aus führungen erinnere, nur Beschwerde geführt über die Anstellungsber⸗ hältnisse der preußischen Richter, Beschwerde darüber, daß keine polnisch sprechenden Richter in den Landegteilen mit polnischer Bevöllerung angestellt würden. Auch das gehört nicht zur Kompetenz des Reichsjustijamts (Seiterkeit bei den Polen. Sehr richtig! rechts), das geßört nicht einmal jur Kompetenz des Relchg. Dle preußische Regierung braucht sich nach dieser Richtung hin über die Art und Weise, wie sie die Stellen ihrer Beamten im Lande hesetzen will, keine Vorschriften von irgend einer Seite, auch nicht vom Reichstag, machen zu lafsen. Ich bin also in dieser Bezi hung nicht in der Lage, die Ausführungen des Herrn Abgeordneten weiter zu verfolgen.

Giauben Sie doch nicht, daß es uns ein Vergnügen ist, hier immer ablehnende Antworten zu erteilen auf die Fragen, die an uns gestellt werben, aber unsere Pflicht ist es, vor allem die verfassungd⸗

rage und alle anderen Fragen, die der Abg. Seyda ki gebören samtlich nicht zur Zuständigkeit des Reichstages. Wir lehnen es deshalb ab, 34 einjelnen Fragen hier ju verhandeln und uns in preußische Ve

Reichsjustizverwaltung liegen zur Zeit große und wichtige Auf⸗ aben auf dem Gebiete der Strasprozeßordnung, des materiellen

nführung der Berufung in Strafsachen und eine weitere Durch- 6 kr Zuziehung des Laienelementz in der Strafrechtspflege im all emeinen gewünscht. Erfreulich ist eg, daß in dem bekannten Prozeß Hau die Geschworenen sich durch das Auftreten des Angeklagten, und trotzdem die öffentliche Meinung eine Zeitlang in erbeb⸗ lichem Maße für . . e. . .

n Urt efällt, eder von u e gun 4 Auffällig ik das Verfahren, das gegen die iu den letzten Ausführungen des Herrn Vorredners betreffs der

befürchteten Wirkungen der geplanten Zivilprozeßreform auf die Gxistenzfähigkeit der Landgerichte. Es sind in der Beziehung ja auch in der Presse, zum Teil nicht ohne Tendenz, vielfache, beunruhigende Gerüchte verbreitet worden. Ich will heute nur feststellen wir werden ja nächstens auf die Sache eingehen können —, damit aus den Worten des Herin Vorredners und aus meinem Schweigen dazu nicht etwa falsche und beunruhigende Folgerungen gezogen werden, daß nach der Ansicht der preußischen Regierung keins der im Lande bestehenden Landgerichte gefährdet sein wird. Was Bayern betrifft, so hat der Herr bayerische Justijminister bereit Gelegenheit genommen, in der Kammer dasselbe zu erklären. Ich glaube, der Herr Vorredner wird danach seine Besorgnisse wobl beschwichtigen können.

eugin Olga Molitor seitens des Publikums geübt worden ist.

blicklich be bracht. 6 e, . Ibst nichts zu tun ; ; ki ch iht 3 mit größerer Besorgnis und Angst vor Gericht erscheinen, als die Angeklagten. Es sollte Aufgabe der Vorsitzenden

gi teilbaftig werden zu lassen, dessen sie edürftig sind. Auf einer ähnlichen Linie liegen die Beschwerden

en den

2 6 dieseg Prozesses zu erörtern, der Prozeß hat die Rechtikraft noch nicht erlangt. Man muß sich aber fragen: wie war es möglich, in diesem Prozeß in aller Oeffentlichkeit das Privat- leben des Privatklägers in der Weise gleichsam durchzuhecheln; wie war es möglich, daß in voller Oeffentlichkeit Angelegenheiten behandelt wurden, von denen bislang junge Mädchen, Leute auf dem Lande, unerfahrene Schüler nicht im entferntesten eine Ahnung hatten? Da glaude ich hervorheben zu sollen, daß der Proieß Malle · rden in ganz hervorragendes Unheil angerichtet hat. le Herren Bernstein, Hirschfeld und Harden haben sich damit keinen Ru hweikranJ erworben. Es ist kein Zweifel, daß viele Hun⸗ derte und Tausende, die bicher gar keine Ahnung von den Dingen hatten, seitdem sich damit beschäftigen und nun in die Versuchung kommen werden, an ihrem eigenen Leibe das auszuprobieren, wag

ein, die Zeugen des

wieder ein junger Anfänger. lichen Verbrecher bestimmt haben.

vorlage) Der Herr Abgeordnete hat die Enteignungsvorlage aus.

mäßlgen Grenzen festzubalten. (Sehr richtig! rechts) Denn sonst werden wir der Resolutlon Ablaß würden wir allen Bundesreglerungen gegenüber das Vertrauen ver⸗ lieren, auf das wir an erster Stelle ju rechnen haben, und ich bin überzeugt, wenn hier im hohen Hause einem anderen Staate gegenüber als gerade dem preußischen derartige Ansprüche erhoben würden, die Vertreter der betreffenden Staaten würden aufs entschiedenste Protest erheben, daß man in ihre inneren Angelegenheiten über die Grenzen der Reichsverfassung hinaus einzugreifen sucht. Diesen Protest erhebe ich namens der preußischen Regierung und lehne jede weitere Gr⸗ kläzung in diesen Dingen ab. (Bravo! rechts, Widerspruch bei den

Polen.)

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Die n er,.

erhältnisse einzumischen. Der

traftechtß ob. Wir haben schon im vorigen Jahre die Wieder⸗

hre , , n, hat wieder die Mängel, die augen⸗

eugen über Dinge befragt, die mit der Sache ö Daher. haben wir die Erscheinung, daß

Wlr wünschen diese Erleichterung auch, aber w n Bedenken, daß die Landgerichte . erheblich beeinträchtigt werden könnten, da ihnen 60 o/ 0 der Sachen entzogen werden, oder eingeben müßten, namentlich die kleineren. Ws ift schon gewissermassen amtlich zugegeben, daß einige Landgerichte überflüssig werden würden. ag en wir im Interesse der Rechtspflege sehr bedauern. Es bandelt sich dabei für uns nicht etwa um die Interessen einiger Kleinstäͤdte, . auch besonders im Nordwesten, in den niedersächsischen Bern i

Verhaͤltnisse; dle alten Beziehungen der Heinen Städte ju den Land- g müssen dort erhalten bleiben. Wohin soll es in den kleinen

un

außer Landes gehen sollen? Das ist ein direkter Eingriff in die Justijbobeit dieser Bundesstaaten. .

Revision des Kostentarifs für Zeugen und Sachverständige stehen. Die Auffassung der verbündeten Regierungen über diese Frage kenne ich noch nicht. Ich kann aber erklären, daß die Reichsjustizverwaltung das Bedürfnis einer Reform auf diesem Gebiete anerkennt und daß sie sich deshalb mit der preußischen Regierung in Verbindung gesetzt hat.

der . vorhanden sind, ans Licht ge⸗

rozeß Moltke⸗Harden. Es liegt mir fern, hier die

e nicht kannten. Da entsteht doch die Frage, ob es nicht möglich

t, weitere Maßregeln ju ergreifen, um in solchen Fallen f. Aren en, ; der Gerichtsverhandlungen auszuschließen. Unsere Gerichtsverfassung schreibt vor, daß das Gericht die Oeffent⸗ lichkeit ausschliehen kann, wenn die Verhandlung eine Gefährdung der Sittlichkeit befürchten läßt. Man sollte weiter gehen und statt kann, muß in Wäg Gerichts vPrfaffungsgesetz hineinschreiben. Unser Smaafrecht hat einen Kardinalfehler, nämlich den, daß er die Indivi⸗ dualität des Verbrecherg nicht genügend berücksichtigt. Dan gilt sowohl in kejug auf die Strafverschärfung wie auf die Straf- 1 Et ist ein Mißstand, daß man wirklich schädliche Ver⸗ brecher n

. immer wieder auf die Menschbeit losgelassen. Die Er⸗ fahrung jeigt, daß Landstreicher und Bettler zum fünfund. jwanzigften Male dor dem Schöffengericht erscheinén und das Jubilàum der fünfundi wan z igsten . feiern können. 3 wäre eine Aenderung des Strafvolljuges am Pla

cht unschädlich machen kann. Solche Gewobnheitzwerbrecher

tze derart, daß

olche Leute mehr auf dem Lande beschäftigt werden, um eine

esserung berbeijuführen. Aber auch nach der strafmildernden Seite

ist unser Strafrecht unzureichend. Glauben Sie ja nicht, daß 1 69 Richter bin, der bloß für Strafverschärfungen ist. Die ugendlichen Verbrecher werden nach den Strafgesetzbuch ebenso ee l wie die alten. Sie können vor Gericht häufig sehen; zunächst wird ein Zuchthäusler vorgeführt, 2 6. ein k auf

agebank, dann wieder ein alter erfahrener Ver , ö . . und , . . ö tigen die persönlichen Verhältnisse, die Motive, die den jugend er n. 95 Man sollte . ö. m ,. Jugendlichen nicht in erster Linie Vergeltung üben, sondern die Er⸗ 3 3 Vordergrund stellen. Wir durfen nicht vergessen, daß wir die jungen Leute in ihrer Jugend erniehen müssen, nicht im Alter. Wir müssen ein Strafrecht für die Jugend haben und Jugendrichter, die die besonderen Verhältnisse der Jugend im Auge behalten. Wir haben erfreulicherweise (Hon derartige Gerichte, so in Frank— furt a. M. und auch in meinem Wahlkreise in Harburg an der Elbe wird demnächst ein solches Jugendgericht eingerichtet werden. Wir haben in Deutschland jährlich über 50 900 Bestrafungen Jugendlicher, eine Zabl, die jeigt, ein wie großes Arbeitsfeld sich uns hier eröffnet. Die Resolution Brunstermann wegen Erböhung der Gebühren für Zeugen und Sachverstaͤndige ist, von allen Seiten beifällig auf— genommen worden, der Staatssekretär hat sich aber noch nicht darüber

eäußert. Die Resolution des Zentrums wegen Begünstigung der 36. ungshäftlinge und gewisser zu Gefängnig Verurteil ter in Betreff

der Sel . und Selbstbeschäftigung können wir nur hin chtlich der Unter

. würden auch die Verüber von Roheitsdelilten fallen, denen wir eine solche Vergünstigung um so weniger zubilligen mögen, als sich dann der Unterschied zwischen Gefängnis und . für sie gänilich verwischen würde. Es wäre auch die

gar nicht im stande, diese Vergünstigung durchiufũ hren Der Re⸗ solution Heinze wegen einheitlicher Regelung des Strafvollzugs stimmen wir ju, schon weren der Notwendigkeit der Regelung der Gefängnisarbeit. Die Resolutian von Liebert wegen der Deportation wird dieser selbst begründen. Die Resolution Albrecht wegen Schaffung weiterer Sondergerichte anzunehmen, ist uns unmöglich. Wir wünschen keine weitere Abl t man würde sich schließlich nicht mehr wundern dürfen, daß der Richter weltfremd wird, wenn man den Gerichten immer mehr 3 ihrer bisherigen Tätigkeit entzieht. Der Vorschlag des Abg.

uchungshäftlinge annehmen; unter die jweite

ustijverwaltung

Abbröckelung unserer ordentlichen Gerichte,

einje wegen Austausche? der Referendare und Richter jwischen den

einzelnen deutschen Ländern würde der Sache nicht dienen. Das wirtschaftliche Leben ist ja beute ungemein kompliziert geworden, und die Städte sind ungemein angeschwollen, alles drängt in die Stadt, so auch die Studenten, die Referendare, die Assessoren und die Richter. In der Stadt kennt man sich nicht. Der Flurnachbar kennt nicht den 2 , . auf dem Lande aber verkehrt man mit- einander, alle . :

die kleinen Städte bieten also beute eine bessere soꝛiale Schule als die Großstädte. Der Antrag, betreffend das Recht der Zeugnis⸗ verweigerung für alle bei der Herstellung von Zeitungen beschäftigten Dersonen geht uns zu weit; für die Befreiung der Redakteure vom Zeugniejwange sind wir. Uebrigens hat ja der Reichskanzler wegen Er= leichterung des Zeugnisswanges das Nötige in die Wege geleitet. Die

tände kennen sich untereinander. Das platte Land,

Resolutlon wegen der Immunität der Reichstagsabgeordneten in An-

sehung des ibnen Anvertrauten entspricht keinem wirklichen Bedürfnis

und würde sich auch als zweischneidiges Schwert erweisen. Die Re⸗ solution . verlangt ür die Geschworenen und Schöffen außer Diäten noch Reisekosten Wir wollen auch, daß der kleine Mann ju der Rechtfindung hinzugejogen wird, und sind für jede Erleichterung in dieser Hinsicht. Für die Schaffung eines besonderen Rechtes für die Tarifverträge ist die Zelt noch nicht gekommen. Unbedingt zustimmen

tionen zu dem Siaatgsekretärtitel drückt die Bedeutung der einjelnen he slusn und vielleicht auch ibre Wirksamkeit bei der Regierung herab, und die Vertreter der Reglerung, werden bei diesen Debatten leicht aus der mitberetenden Rolle in die der Passipil ät. ge drängt. Man sollte sich in der Einbringung von Resolutionen etwas beschränken. Weniger wäre dann mehr. Unsere Resolution ar Reformen im Strafverfahren und im Strafvolljug bei jugend⸗ ichen ist di

i beruht die Zukunft des Staates, die militärische Kraft und küchtigkelt der Nöten, und unter den R J

in der eine körperlich und geistig boch stebende Jugend beranwächst. Wir sehen humanitäre und soziale Bestrebungen für die Säuglings— fürsorge, um die Sterblichkett der Säuglinge ju mindern. Dieser Antrag bier bezieht sich auf. die Krimninalität der Jugend. 1883 betrug die Zabl der jugendlichen Angeklagten 30 719, diese Zabl ist aber bis jetzt auf 55 600 gestiegen, steht also in keinem Verhältnis zu der Bevölkerungszunahme von 45 auf, 60 Millionen. In den 20 Jahren von 1852 bis 1921 ist die Kriminalität im allgemeinen nur um 15 9j gestiegen, bei den Jugendlichen allein aber um 240 /o. Die Zahl der wiederholt bestraften Jugendlichen beträgt 17,1 Oso. Die Ursachen liegen meist auf wirtschaftlichem und sonalem Gebiet und bängen mit der Entwicklung zusammen, mit der eine gewisse Auf. lösung der Familie verbunden ift. Wenn der Mann früh in die Fabrik geht, und auch die 561 Fabrikarbeit macht, so wachsen die Kinder ohne Aufsicht und ö . den Schullokalen, essen Mittag in der Volkgfüche, und ihr Spiel vollziebt sich auf der freien Straße. Alle Parteien sind wobl darin rinig, daß im Wege der Hesetzgebung Remedur ju schaffen ist. Wir haben mit der Ginschränkung der Frauenarbeit und der Kinder

lichen wirkt natürlich auch ze große Misere des Wohnungftelends, recher, dann das Zusammendrängen der Menschen in wenige Räume, wo die

wegen der rehelichen Kinder. Der Staatssekretãr hat erklärt, daß ö nächsten Woche die Vorlage

en Erleichterung des amtsgerich hrens ung jugehen wird.

um historisch gewordene

esstaaten kommen, wenn alle bisher landgerichtlichen Sachen

Staatssekretãr des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: Ich bin gefragt worden, wie die verbündeten Regierungen jur

Dann, meine Herren, erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung

Abg. Bassermann (ul): Die wachsende Zahl der Resolu—

ersonen. Das höchste Gut der Nation ist die Jugend. Auf ationen wird die hervorragen,

rziehung auf; sie bekommen Frühstück von der

arbeit schon Fortschritte gemacht. Auf die Kriminalität der Jugend-

Kinder sehen, was ihrem Auge besser entzogen bliebe; in dieser Be— ziehung ist namentlich das Institut der Schlafturschen ju erwähnen. Ferner kommt in Frage, daß in Deutschland 118 909 unehelich geborene Kinder obne sorgense Liebe und richtige E-ziebung auf wachsen. Der Anteil der unehelichen Strafgefangenen beläuft sich auf 78 Jo. Wenn judem die unehelichen Mütter zum großen Teil rostituierte sind, bei denen von Erziehung überhaupt nicht die 1 ist, so liegt auch darin eine starke Einwirkung auf die Krimi—⸗ nalitãt. Daju kommen die Schulverhältnisse. Im vreußischen dand⸗ tage sind jetzt Mitteilungen gemacht, daß 1902 in Preußen 1923 un⸗ besetzte Lehrerstellen vorhanden waren, im Jahre 1907 aber über 3200; daher kommt das starke Anwachsen der Schülerjabl in den Klafsen. 1901 saßen bereits 1240 0090 Schüler oder über 2200 aller Schüler in überfüllten Klassen mit mehr als 70 Schülern. Da ist eine intensiv; Erfiiehung durch die Schule nicht möglich. Der preußische Kultusminister ist der Memung, daß in einer Klasse höchstens 40 big 45 Kinder sein sollten, dann müßte aber bei 45 die Zahl der Lebrer um 40 000 und bei 490 um 1090 000 ver⸗ mehrt werden. Wir müssen deshalb das häusliche Leben auch in der industriellen Bevölkerung wieder mehr stärken und die Frau aus der industriellen Arbeit frei machen, damit sie sich der Er— jiebung der Kinder widmen kann. ir haben das Gesetz über die Kinderarbeit gemacht, aber eg muß sich eist allmählich in das Volt einleben. Die gefährlichste Periode * die Zeit nach der Schul⸗ entlafsung, wo der junge Mann der Freibeit vollkommen über liefert ist und in schlechte Hände gelangen kann. Wir müssen die Erziehung in der Fortbildungsschule fortsetzen. Ich verweise in dieser Richtung auf die Darlegungen deg Geheimen Rats Viktor Böhmert. Wir müssen ferner nützliche Beschästigung und nützliche Leltüre für die Jugend beschaffea und alle Bestrebungen der Volks. bildung fördern. Auf der kriminellen Seite ist eine Reform des materiellen Rechts und des Strafprozeßrechts und des Strafpolljuges für Jugendliche erforderlich, und zwar möchte ich den Weg der Spe ntalgesetzgebung außerbalb der allgemeinen Reform des Straf- rechts und des Strafprozesses empfeblen. Denn bei den Jugend⸗ lichen kommen nicht nur strafrechtliche Gesichtspunkte der Wieder⸗ herstellung der Rechtsordnung in Betracht, sondern auch die Gesichte— punkte der Fürsorge und der Ersiehung. Zudem wird die allgemeine Reform det, Sirafprozeffes so. viele und große Strestfragen bringen, daß noch gar nicht abzusehen ist, wann diese Reform beendet sein wird. Gin Speclalgesetz für die Jugendlichen wird dagegen viel weniger Schwierigkeiten machen. Wollten wir gar die Reform des Strafgesetzhuches abwarten, so würde das erst recht lange dauern, denn auf dem Gebiete des Strafrechts berrschen in der Theorie unter den Strafrechtelehrern große Meinungsverschiedenheiten. Wie sehr die Frage der Bebandlung jugendlicher Verbrecher die Geister beschäftigt, zelgt auch die neuliche Verhandlung im preußischen Ab= cordnetenhause. Dort haben sich auch mehrere Redner für ein ö aus z esprochen. Der österreichische Justimminister hat ebenfalls ein besonderes Jugendstraf⸗ und Volljugsrecht ausgearbeitet. Für das Prinzip der Jugendgerichtsböse hat sich auch der Sirafrechts. lebrer Liszt ausgesprochen. Der Preu ische Justijminister hat ebenfalls eine Reviston des Strafrechts für Jugendliche für notwendig erkläcz. Ucber diese Reform selbst liegen bestimmte Vorschläge vor. Altersgrenze müßte vom 12. auf dag 14. Lebensjahr heraufgesetzt werden, dafür hat sich auch der Deutsche Juristentag ausgesprochen.

unkt wird auf die Fürsorgeerztehung in legen sein, aber

oraussetzung, daß diese individualistert wird. Wandel geschaff t die Verfehlungen angeführt werden, die sich einmal ein junger Mensch en, , n , , ,

merzensschreie von Leu ebört, denen ihre Vorstrafen vor 2 ie vorgeschlagenen Jugendgerichte sollen nach den Vorschlägen der kriminalistischen Vereinigungen mit allen nur wünschenswerten Kautelen versehen werden. e? 1 . . 3. fi Eltern, Lehrer, Geistliche wie über⸗ aupt alle enschenfreunde einig. . erer. zu den betreffenden Schöffengerichten ist notwendig. Ich möchte diese Materie dem Staatssekretär an sein warmes Herz legen, ihre Regelung ist dringend und darf nicht bis zur Reform des Strafrechts verschoben werden.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Daß die Behandlung der Jugendlichen auf dem strafrechtlichen Gebiete ein außerordentlich wichtiges, juristisch und sozrial bedeutsames Problem bildet, das ist von der Reichejustizver⸗ waltung immer anerkannt worden. Ich darf auch sagen: seitdem ich die Ehre habe, im Reichejustizamt zu stehen, ist diese Frage immer der größten Aufmerksamkeit verfolgt worden. der 90 er Jahre Material statistischer Art ausgiebiges Urteil viel erörterten Zuastände

zu gewinnen. Wir haben uns dann am Ende der 90 er Jahre mit

den Bunbestegierungen in Verbindung gesetzt, um die Frage zu er—

örtern, ob es in der Tat an der Zeit sei, das strafmündige Alter um

Doch sind wir bei diesen Erörterungen auf er⸗

pbeblichẽ Bedenken bei den Justizverwaltungen einzelner Bundesstaaten

Die Dinge liegen in der Tat auf der einen Seite nicht so

einfach, wie es vielfach bei den öffentlichen. Diskussionen in der Presse

angenommen wird. Auf der andern Seite kommen doch auch Straf⸗

taten in der jugendlichen Bevölkerung vor, über die nicht so leicht

binweggegangen werden kann, wie anscheinend der Herr Vorredner das

angenommen hat. Als wir im vorigen Jahrzehnt unsere Statistik

über die Verhältnisse der jugendlichen Delinquenten sammelten, da

stellte sich heraus, daß unter den 8009 Personen rund, die in dem

Alter unter 14 Jahren jährlich wegen Verbrechen oder Vergehen jur

Verurteilung kamen, sich 223 Personen wegen Diebstahls in wieder

holtem Rückfall befanden, also vollständig verkommene Verbrecher, ferner 8 Personen, die bei einem Morde beteiligt waren, 116, die an

räuberischen Unternehmungen teilgenommen hatten, 222, die sich wegen

vorsätzlicher Brandstiftung zu verantworten haben, und 726 wegen

unzüchtiger Handlungen.

Meine Herren, das ist doch eine sehr schwerwiegende Frage, ob man die jungen Menschen, die sich solche Straftaten haben zu Schulden kommen lassen, statt in eine Strafanstalt, einfach mit weniger schuldigen, nicht so verdorbenen Juzendlichen in dieselbe Besserungsanftalt bringen soll. In einer Familie sind sie überhaupt nicht unterzubringen; keine Familie würde sie annehmen; wir müßten sie also in besonderen Anstalten verwahren. Glückllcherweise ist die⸗ Zahl solcher Delinquenten nicht groß genug, um in den einzelnen Staaten derartige Anstalten einzurichten.

Auf der anderen Seite wird wenn diese Zahlen auch eine senr bedauerliche Sprache sprechen Be Triminalität der Jugen? lichen in Es ist hier von verschiedenen Seiten hervorgehoben worden, daß die Krimlnalitãät der Jugendlichen im Laufe der Jahre bei uns gewachsen sei. Das ist unrichtig! Die Kriminalität der Jugendlichen ist keineswegs gewachsen. Im Vergleich mit den übrigen Verurteilten sind die Ziffern, die sich hier bieten, durchaus nicht so ungünstig. Zahlenausweise,

Ferner müßte

en werden, daß vor Gericht nicht immer wteder

kommt n lassen. Gericht vorgehalten wurden.

Ueber die Not⸗ Zujniehung des Vormund⸗

Wir haben im Anfang zu sammeln auch damals

2 Jahre zu erhöhen.

unserem Volke doch überschätzt.

Wir besitzen darüber

160 Verurteilten 1882 bis 1890 durchschnittli Jugendliche, im Jahre 1890 war die Ziffer 1040/9, im Jahre 1901 ist die Ziffer zurücksegangen auf 100,0; das heißt das Verhältnis der Kriminalität bei erwachsenen Personen und bei jungen Leuten ist im Durchschnitt nicht zu Ungunsten der Jugendlichen gewachsen. hört! in der Mitte.) Dann habe ich hier eine Tabelle, aus der sich folgendes ergibt: In Preußen wurden auf 100 000 jugendliche strafmündige Personen, die überhaupt in Betracht kommen können, verurteilt im Jahre 1900 696, im Jahre 1905 692; die Zahl ist also etwas herabaegangen. Ich habe keinen Zweifel, daß die Ziffern sich seitdem jeden falle nicht verschlechtert, sondern eher verbessert haben. Daraus ergibt sich doch evident, daß die Verhältnisse nicht so ungünstig liegen, wie es vielfach angenommen wird. ; Trotz alledem, meine Herren, muß man anerkennen, daß e unsere Aufgabe ist und darin stimme ich mit dem Vor dner durchaus überein —, sowohl in dem Strafverfahren wie au che bei Erlaß der Vorschtiften des materiellen Strafrechts und endlich im Strafvollzug darauf Bedacht zu nehmen. Einrichtungen zu treffen, die jugendlichen Unglücklichen Herr Vorredner Strafber fahrens,

Alters waren im Jahre

der materiellen Strafbestimmungen und des Strafvollzuges für die Jugendlichen verlangt, so haben in dieser Beziehung unsere Arbeiten doch seine Wünsch⸗ überholt Entwurf der neuen Strafprozeßordnung hat die Berhãltnisse der Jugendlichen ganz besonders in Rücksicht gejogen. In dieser unsserer neuen Strafprozeßordnung siad Vorschtiften getroffen, die enn beson⸗ deres Verfahren für die Jugendlichen vorsthen, anter mönlickster Be⸗ rücksichtigung aller der Wünsche, die in der letzten Zeit auf diesen Wir scheiden die Jugendlichen aus dem allgemeinen Strafversahren aus, wir verweisen sie in ein deso deres Verfahren, nur für Jugendliche bestimmt, welches die Ber ũrfnisse und Eigenheiten des ju / zendlichen Lebens zu berücksichtigen gestattet. wir sprechen dabei niJdgt von Jugendgerichtéhöfen, meine Herren der Name tut nichts zur Sache —, aber in der Sache erreichen wir das, was man unter jenem Namen meint, unter bescheidenerer Bezeichnung. Diese Bestimm] ngen nunmehr wieder aus der Strafprote For dna? auszuscheiden, v ie der Wunsch des Derrn Vorredners bediagen würbe, se jurũckzustellen? für die Ausarbeitung eines besonderen sesetzes, das sãmiliche der Jugendlichen umfaßt, das, meine Herren, wär de, wie ich fürchte, gerade den Intentionen, die der Herr Vorredner mit Recht vertreten hat, entgegenwirken. Denn was wir auf d em Gebiete erreichen können, das sollen wir sebald. wir möglich eichen suchen. .

ö. *, Hen. der Herr Vorredner, es würde mit der Straf⸗ prozeß / rdnung noch recht lange dauern. Ich teile diese pessimistische

Kodex des

Gebiete laut geworden sind.

strafrechtliche / Verhältnisse