Per sonalverändernng en.
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförde
Februar. v. . bei der ;
üring. Inf. Regt. ö
enten der Hauptkadettenanstalt in der Armee
rungen, V
angestellt, und zwar die Portepeeunteroffizlere; v Quen,
Koerber, im 5. Garder von Bittenfeld (. Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, (Ostpreuß.) Nr. Z33, v. Gisen⸗ r. 34, Wen k. im 8. Ostpreuß. f. Regt. von der Goltz . Pomm.) nf. Negt. Herzog Ferdinand von Braun Füs. Regt. General⸗ reußen (Hannov.) Nr. T3, v. Kotz e, b. Béguelin, im Inf. Regt ck, im Füsilier ˖
6 r. 80, v. S Nr. 84, v. Big⸗
im 3. Garderegt. 3. F., v. mann, im Inf. Regt. Herwarth nf. Regt. von
lewig, im äas. Regt. Graf Roon
reysern, im bart ⸗ Rothe, im Pomm. Fü f. Regt. Nr. 45, Schuch a rd 54, Abramows ki, im J schweig (8. Westfäl) Nr Feldmarschall Prinz Albrecht von P im 1. Hannov. Inf. Regt. Nr.] von Voigtg⸗Rhetz (3. Ha regiment vo Infanteriereg
57, v. Einem,
ersdorff (Kurhessischen)
ment von Manste rn. Wir Solsteinischen)
im Großherzogl. Mecklenburg. Gren. ö burg. Füs. Regt. t. Nr. ᷣꝑ2, Messer⸗ Nr. Ib3, Wgg ner im Inf. Regt. Lübeck im Schleswig ⸗Holstein. Inf. Hannov. Inffanterieregiment Wuthenau, Z. Brandenburgischen) roßherzoglich Mecklen⸗ im Königsulan. im Großherzogl. art. Regt. Encke
Füsilierregiment Nr. 86, v. Vieting hoff Regt. Nr. 89, Ehlers, im Großher Nr. 90, v. Suckow, im Braunschweig. im 8. Thüring. Inf. Regt. J. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, Mey (3. Hanseat. ) Nr. 152, Staudinger, Regk. Nr. 163, Zier mann, i Nr. 165, v. Arnim, im 1. Dragonerregiment Nr. 12, Graf burg. DVrag.
Mecklenburg. agdeburg.) Nr e curius, im Eisenbahnregt. Nr. 2. Mas im Telegraphenbat. Nr. 1, Kotel mann, im Telegrap
Katholische Milltärgeistliche.
Durch Allerhöchste Bestallung. 4 Div. Pfarrer der 2. Gardediv. in Berlin, zum
des Kriegs ministertum z. 12. Februar. den Generalkommandos des VII, IX. Amtssitz in Hannover zugeteilt.
Beamte der Militärjustizverwaltung.
Durch Verfügung des Krieg ministerium Z. 14.
um 1. März 1808 versetzt: tabe der 14. ju dem der 1 dem der 30. Div. (Amtssitz Saar Stabe der 30. zu dem der 14. Div
gtͤniglich Sãchsische Armee.
ähnriche usn. Ernennungen, Beförde⸗ en. Im Beurlau btenstan de. t. der Landw. Jäger 1. Aufgebots des zu den Offizieren der Res. des 1. Jäger⸗
Gardeulan. Regt.
v. Baudissin, Regt. Nr. 18. Frhr. v. Rotenhan, annov.) Nr. 13, Graf v. Schwerin, eldart. Regt. Nr. 60, Haß, im Lambeck, im Schles. Pion. Bat. Nr. t. Nr. l, Werner ⸗Ehrenfeucht, im ke, im Essenbahnregt. Nr. 3. Scholtz, henbat. Nr. 3.
Februar als Komp. Chef in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von , Nilitãroberpfarrer
Durch Verfügung Mause, Militãroberpfarrer, und X. Armeekorps mit dem
Februar. ggerichtssekretäre; Uter vom atzki vom Stabe der 18. ju
burg,. Hofmann (Peter) vom
Offiziere,
LEragen der Uniform deg Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25
Im aktiven Heere. 24. Fe⸗ Bats. Kommandeur im 19. Inf. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension Regt. Uniform zur Disp. ge⸗ Nr. 18, Herr⸗
Abschiedsbewilligungen. Naumann, Maj Regt. Nr. 134 und der Erlau v. Einsiede schel, Oberlt. im der Erlaubnis zum Degener, Regts. ũberg der Abschied bewilligt. Bezirksoffijier beim gesetzlichen P des 12. Inf.
nis jum Tragen der l, Oberlt. im 2. Ulan. Regt. 1. Feldart. Regt. Nr. 12, — mit Pension und Tragen der Armeeuniform der Abschied bewilligt. Lt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zu den Offizieren der Res. dieses eführt. Mül ler, Lt. im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, mit Pension Hamann, charakteris. Major 3. D Landw. Bezirk Pirna, unter Fortgewährung der d mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform Regts. Nr. I77, von seiner Dlenststellung auf sein Ge⸗ v. Kom merstädt, ewährung der gesetzlichen Pension erneren Tragen der Uniform des
41 Jofeph von DOesterreich, König von Ungarn, der Abschied
Hartenstein, ts. Kronprinz Nr. 104, behufs gebots mit der Erlaubnis jum Lt. der Res. des
Rittm. z. D und mit der Erlaubnis zum 1. Ulan. Regts. Nr. 17 Kaiser
Im Beurlaubtenstande. 24. Februar.
aupim. der Res. des 5. Inf. Re berführung zum Landsturm 2. A Landw. Armeeuniform, Gutbier, 2 Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von überkommener Feld. und Garnisondienstunfählgkeit, Ref. des 5. Feldart. Regts. Nr., 64, Canitz, Lt. der Res. des Fußart. Regts. Nr. 12, Muller (Wurzen), diesem mit der Erlaubnis Moritz (Meißen), Lt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ zum Landsturm 2. Aufgebots, —
Tragen der
Oberlt. der Landw.
Inf. 1. Aufgebots, zum Tragen der bis⸗
herigen Uniform, gebots, diesem behufs Ueberführung der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts korps. Stabharjt im 9. Inf. Regi. weitere zwei Jahre ohne Gehalt kolonialamt kommandiert.
24. Februar. Bezirk II Dresden, arjt der Res. im Landw. Dr. Härtel, Oberarzt der Landw. Annaberg, behufs Ueberführung zum schied bewilligt.
Tm. ¶stöniglich Württembergisches) Armeekorps.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt durch Aller- ebruar d. J. den H
Dr. Mansfeld Nr. 135, vom 1. März d. J. ab au zur Dienstleistung beim Reichs⸗
Dr. Jäger, Unterarjt der Res. im Landw. st. Arzt befördert. Dr. Küster, Stabt⸗ ezirk 1 Leipzig, der Abschied bewilligt. 1. Aufgebots im Landw. Beztck Landsturm 2. Aufgebots der Ab⸗
14. Februar.
böchste Order vom 25. Albrecht von
Württemberg, Königliche Hoheit, Gen. der Kap. und komman- dierenden General des XI. Armeekorps eußen zu entheben und unter Be egts. Königin Olga Nr. 119 und des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 zum kommandierenden General des Armeekorps zu ernennen und den Herzog Ulrich von Württemberg, Königliche Hoheit, Rittm, und Cehadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm J. Nr. 20, zum überjähl. Major zu befördern. Des ferneren haben Seine Majestät der König Allergnädigst zu verfügen geruht: Stuttgart, 25. Februar. v. ) Gen. à 1a suite Seiner Majestät des Königs und Kriegsminister, zum Gen. Adjutanten ernannt. v. Freudenberg, Gen. Lt. z. D. zuletzt Kommandeur der 27. Div. (2. K. W.), den Charakter als Gen. der rhr. v. Starklo ff, Gen. Lt. und Kommandeur (l. ), zu den Offtfieren von der
Armee, unter vorläufigem Beibehalt seines Wohnsitzes in Stuttgart,
von dem Kommando nach lafsung à la suite des G
Marchtaler, Gen. Lt.,
Inf. erhalten. der 26. Kav.
versetzt. v. Scharpf, Gen. Lt. und Kommandant von Stutt, .
beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte deg Vorstands deg Cern mn meg ne, zum Vorstand Nieser Behörde ernannt. v. Graevenitz, Frhr. v. Reischach, Gen. Majore j. D. und Generale à la suite Seiner Majestät des Königs, den Charakter als Gen. Lts. er Faber, * im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Sesterreich, König von Ungarn Nr. 122, unter Enthebung
von der Stellung Bats. Kommandeur dem Regt. aggregiert. ehl, überzähl. e deg 9. Inf. Regts. Nr. 127, unter Ver⸗ etzung in das Füs. Regt. Katser Franz Joseph van Oesterreich König von
Üngarn Nr. gz. Schwer in, über ähl. Major beim Stabe des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, unter Ver⸗ setzung in das Jnf. Regt. Faiser Wilhelm, König von Preußen Nr. L'o, — zu Bats. Kommandeuren ernannt. Burgund, über. zähl. Major aggreg. dem 9. Inf. Regt. Nr. 127, tritt zum Stabe des Regtè. über. Frhr v. Ziegesar, überjãhl. Major aggreg. dem Infanterteregiment Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, um Stabe des 8. Infanterieregiments Nr. 126 HGroßberzog Friedrich von Baden, v. Brandenste in; Major 3. D.. Bentrkgoffijer beim Landw. Beiirk Gmünd, zum Landw. Bezirk Stuttgart, — versetzt Jordan, Hauptm, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung einer Stabtzofftzierstelle beim Bekleidungs amt, des Armee⸗ kospg, unter Zeförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, zum Stabtzofftzier beim Bekleidungsamt ernannt. Den betreff. Regtrn. aggregiert: Kurz, Hauptm, und Komp. Chef im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Verleihung, des Charakters als Major, Bechtinger, Hauptm. und Komp. Chef im 19. Inf. Regt. Nr. 180, unter Beförderung zum überzähl. Maior mil Patent vom 27. J. 1508, v. Zeppelin, Königl., breuß über- jähl. Major, bisher Hauptm. und Kömp. Chef im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseyh von Desterreich, König von Ungarn Nr. 122. Gaifsert, Hauptm. a D., zuletzt Komp. Chef im damaligen 8. Inf. Regt. Nr 126, erhält die Erlaubnis, an Stelle der Uniform 26. Regts. die Uniform des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119 zu tragen. Verfetzt: Jun cker, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Mr. 120, in das 10. Inf: Regt. Rr. 180; derselbe erhält ein vordattertes Patent seines Dienstgrades dom 28. 9. 1897, Frhr. v. Lützow, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kalser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, in das Bren. Regt. Königin Olga Nr. 115, v. Hoff, Hauptm. im 8. Inf. Regt. Rr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, kommandiert zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, in das Kriegsministerium, Schumacher, Hauptm und Adjutant der 53. Inf. rig. (3. K. W.),
Preußen Nr. 125. . —
* Komp. Chefs ernannt: Krusemarck, Königl. preuß Hauptm. ohne Patent, bisher Oberlt, im Füs. Regt. Kaiser Fran! Joseph von Besterreich, König von Ungarn Nr. 122; ferner unter Beförderung u Haupffeuten, vorlaufig ohne Patent, die Oberltg. Baur im Inf. hien Ält. Württemberg Nr. 121, unier Versetzung in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Frhr. v. Crailsheim, Rüglgnd im Inf Regt. Alt Württemberg Nr. 121, unter Versetzung in das Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120. Völter, Oberst. im Inf. Regt. Alt Württemberg Nr. 121, zum überiähl. Hauptm. befördert. v. Schn izer, Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Beförderung jum Hauptm., zum Adjutanten der 53. Inf. Brig. (3. K. W. er⸗ nannt, Sdls, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zur Vienstleistung beim Krlegsministerium kommandiert. Zu Oberltg, vorläufig ohne Patent, befördert: Schleißing, Manrmeier, Keiper, ts. im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph don Desterreich, König von Ungarn Ni. 122, v. Mauch, Lt, im Gren. de, . karl Rr. 123, Schuchardt, Lt. im 9. Inf. Regt.
r. . t der
Stein, . 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, v März 1908 ab auf ein Jahr behufs Dienst seistung beim 2 Oberelsäss. Feldart. Regt. Nr. 51 nach Preußen kommandiert. Wis hekm Herzog von Urach, Graf von Wärttem⸗ berg, Durchlaucht, Oberst und Kommandeur des Drag Regts. Königin Siga Rr. 25, unter Stellung 8 12 suite dieses Regtg. mit der Führung der 2B. Kap. Brig. (J. K. W) beauftragt. v. der Osten Dberstlt. a. D., juletzt Kommandeur des Landjägerbezirks III, auf fein Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren
zur Digp. gestellt. Frhr. Thumb v. Neuburg, Major beim Stabe deg Drag. Regts. König Nr. 26, unter Versetzung zum Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 mit der Führung dieses , . beauftragt. Frhr. v. Teffin, Major und diensttuender Flügeladjutant, zum Stabe des Drag. Regts. König Nr. 26, Keller, Majer im Kriegs— ministerium, zum Stabe des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 — ie Derthling, Rittm. aggreg. dem Brag. Regt. glonig Nr. 26, zum überzähl. Major 3 Clausen, Oberlt. im ülan. Regt. König Karl Nr. 19, kommandiert jur Dienstleistung bei der Schloßgardekompagnie, den Charakter als Rittmeister erhalten. v. Luck, Sberleutnant im Dragonerrregiment König Nr. 26, unter Beförderung jum Über zähl. Rittm. in das Drag. Regt. Königin Slga Rr. 35 bersetzt. Sr. v. De gen feld. Schon burg, v. Neu bronner, Lis. im Drag. Regt. König Nr. 26, ju Oberlts., vor⸗ säufig ohne Patent, Bernhard, Major im Kriegsministerium zum Oberstlt. mit Patent vom 18. 2. 1908, — befördert. ohn, Major und Abteil. Kommandeur im 2 Bad. Feldart. Regt. Nr 30, von dem Kommando nach Preußen enthoben und unter Beförderung zum Oberftlt. zum diensttuenden Flügeladjutanten ernannt. Port, äber zahl. Major beim Stabe des 4. Feldart. Regts. Nr. 65, dem Regi. aggregiert. Erlenbusch, überzähl. Major beim Stabe des Cleve.
eldart Regis. Nr. 43, unter Enthebung von dem Kommando nach
reußen, in gleicher Eigenschaft in das 3. Feldart. Regt. Nr. 49,
fe del, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 28 Prinzregent Luitpold von Bayern, unter Verlelhung des Charakters als Major, jum Stabe des 4. Feldart. Regts. Nr. 65. — versetzt. Frhr. v. Mühlen, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart, Regt. König Karl Rr. 13, zum überzähl. Major befördeit. Hollsnd, Hauptm. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, von der Stellung als Battr. Ghef enthoben und jur Dlenstleistung beim Krlegsministerium, auf dessen Etat er übertritt, kommandiert.
Als Battr. Chefs * g Breyer, Hauptm. und Adjutant der ), in das 4. Feldart. Regt. Nr. 665,
Neuschler, Oberlt. im 4. Feldart. Regt. Nr. 55, unter Beförderung zum Hauptm., in das 2. Feldart. Regt. Nr. 298 Prinz Regent Luitpold
27. Feldart. Brig. (2. K.
bon Bayern.
Gberh ard, Oberlt. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, unter Beförderung zum Hauptm., jum Adjutanten der 27. Feldart. Brig. (2. K. W.) ernannt. Frhr. v. Watter, Lt. im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz Regent Lultpold von Bayern, We yrauch Lt. im
Patent, — ju Oberlts. befördert. Deyh le, Oberlt. im Pion. Bat. Nr. 13, unter Be⸗ dir , . Hauptm. vorläufig ohne Patent, zum Komp. Chef er⸗
eininger, Oberlt. im 2. Lothring. Pion. Bat. Nr. 20, ein Patent seines Dienstgrades vom 18. 2. 1808 erhalten. Freye, Lt. im Pion. Bat. Nr. 15, zum Ohberlt., vorläufig ohne Patent, be⸗ rdert. Braun bek, Rittm. und Komp. Chef im Hannov. Trainbat. r. Io, unter Enthebung von dem Kommando nach Prenßen, als
3. Feldart. Regt. Nr. 489, dieser vorläufig ohne
nannt.
ö
grun Chef in das Trainbat. Nr. 13 eingeteilt.
efördert: zu Fähnrichen mit Patent vom 27. 1. 1998 die Unter⸗ offiziere: Fischinger, Heimerdinger im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Bühler, Klein im Inf. Regt. Kaiser riedrich, König von , Nr. 125; zu Fähnrichen die Unteroffiziere: aiser Wilhelm, König von ö Nr. 120,
ürttemberg
Rr. 151. De derer im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, König von Ungarn Rr. 122, Keller, Kothmülser im 9. Inf.
ießling im Inf. Regt. Kopf, Sttenb acher, Pantlen im Inf Regt. Alt.
Malkewitz, die Entscheidun überträgt, auf die Verwal Odium aufjuwãl protestieren. mission so am
Abg. Görin
werden, wodurch es jede erfahren, ob
Württemberg
richtung würde prüfung sein. fakultativen Befähi reichsgesetzliche wendigkeit erkan seit dem Erlaß der betreffenden
Im Beurlaubtenstande. Sch öttle (Stuttgart), Hauptm. der 1. Aufgebots, v. Kide rlen Waechter (Stuttgart), ndw. Inf. 2. Aufgebots, — den Charakter als Majer Hemmingen (Leonberg), der Landw.
g, die die Vorlage der Handwerkskammer iungsbehörden abzuschieben, um diesen das öchte aber durchaus gegen diesen Vorschlag daß die Vorlage in der Kom⸗ m uns die Zuastimmung zu er⸗
g Gentr.): In den Kreisen der Handwerker ist der daß öffentliche Handwerkerregister angelegt m Auftragge er möglich wird, authentisch zu ö. es mit einem geprüften Meister zu tun hat. In st man damit bereits vorgegangen; eine solche auch eine starke Anregung zur Ablegung der Meister⸗ Nachdem man für das gungsnachweis eingeführt Regelung dieser Angelegenheit immer mehr als Rot⸗ Wahlen zur Handwerkskammer sollten Novelle den Erfordernissen der Neu⸗ prechend reformiert und nicht länger ganzen Gruppen oder n die Möglichkeit der Einflußnahme auf die 9g der Handwerkskammern abgeschnitien werden. Den Kompliment daß sie sich in t haben aber dem eigenen Triebe. Handwe k zu rechnen. mit dem Handwerk Fühlung zu es ja immer unter se Fragen anders en meines Hand⸗ Die Freisinnigen Handwerksfragen; können ei . 6 let ; ne Forderung stellen, so finden Sie (nach links) sie . . Abanderung des 5 d n, m i . doch endlich
e bei den Wa dem Handwerk wohlwollen. n , ,, , eine ,, underlich. Sind denn di Wozu rechnen Sie unt denn? n . doch selbst zutrauen, werk Vorteile bringt. und Gewerbekammerta Handwerkertag wurde offiziell die Vorlage erklärten. nicht patciotis nicht weiter Vereine zu, Albrecht von dem bi werker nicht zu.
Landw. Feldart. tm. der La halten. Frhr. Varnbüler v. u. zu Dberlt. der Landw. Kap. 2. Aufgebots, Ha nie l, Oberlt. Fav. 4. D., zuletzt in der Landw. Kab. 2. Aufgebots (Ludwigsburg), — den Charakter als Rittm. erhalten.
Befördert: zu Lts, der Re; ter: Mauch (Gmünd), Lüttich önig von Preußen
rn; ö. m m übrigen hoffe ich, endiert werden .
die Vizefeldwebel bzw. Vijewacht⸗ tlingen), des Inf. Regts. r. 120, Kurz (Reutlingen), des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, Ligb (Stutt art), des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, Berger (Ravensburg),
8. Infanterieregiments ĩ von Baden, Laepple, Mayer (Reutlingen), Nr. 180, Sihler (Gmünd), Raßler v. Gamerschwang (Stuttgart), Wilhelm J. Nr. 20, Keller (Gmund), des Nr. 49, Roser (Stuttgart), Stuttgart), Vljewachtmeister,
necker, Oberstabs und Regts. Arjt im Inf. Nr. 121, in gleicher Eigenschaft 20, Br. Reinhardt,
als Regts. Arzt in das Inf. König von Preußen Nr. 125, Dr. Hopfen Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, iegsministerium, im Grenadier⸗ Eigenschaft
ser Wilhelm,
von Preuße r. 125, Wilhelm I. Reserveoffizieren Großherzog Friedrich des 16. Inf. Regts. ts. Nr. 13, Frhr. des Ulan. Regt. König 3. Feldart. Regts. des 4. Feldart. Regts. Nr 55; zum Lt. der Landw.
uf beschlaggewerbe einen , ,, atte, ist eine allgemeine
nt worden. Die
Handwerkameister sammensetzun , , meinerseits nicht so ganz unterschreiben. Ich erkenne ja hn der Haltung gegenüber den Handwerkerfragen . das geschah nur der N Die Nationalliberalen haben gelernt, mit dem Früher hatten sie es versäumt, Not lehrt beten. ihnen gegeben, aber die Partei a Meine Partei ist mit den Ausführung n. Malkewitz durchaus einverstanden. sind bekanntlich die alten Feinde des Zentrums in ihr Redner Carstens hat sich auch gestern von nicht ganz fern gehalten. wie wir wollen,
Sproesser Feldart. 1. Aufgebots.
Versetzt: Dr. Dan Regt. Alt⸗Württemberg Regt. König Wilhelm J. Nr. und Referent im Kriegsministerium, Regt. Kaiser Friedrich, gärtner, Oberstabs⸗ und Regts. König von Preußen Nr. 125, als Referent in das Kr und Bataillonsarzt
erjog Friedrich von Baden, rjt im 9 Inf. Regt. Nr. 127, schaft in das Gren. Regt. König Karl Nr. 125, Dr. DOberarjt im Inf. Regt. Kaiser Wilbelm, König von Nr. 120, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 18.
Ernannt: Dr. Wagner, überzähl. Qberstabs⸗ im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Gr Regts. Arjt im Inf. Regt. Alt⸗ überzähl. Stabgarzt im Ulan. Regt. König Karl N Arzt im 9. Inf. Regt. N Befördert mit Patent vom 19. 12. 1907: Dr. Heßler, zum überzähl. Stabsarzt, Dr. Sche fold, zum überzähl.
in das Ulan.
Oberstabsarit ot gehorchend, nicht
Ausnahmen h ls solche hat die
Leipprand, werkekollege
Regiment König das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großh Stabs⸗ und Bats.
Karl Nr.
Dr. Hölscher,
in gleicher Eigen neulich der
wir wünschen, widersprochen. durch die Tat ,
und Bats. Arzt haben, daß sie
oßherzog Friedrich von Baden, jum
Württemberg Nr. 121, Dr. Sippel, r. 19 zum Bats.
die Sozial⸗ ö., ist e eine Arbeiter? Der Ab Albrecht sollte uns Handwerkern daß wir wissen, ob diese Vorlage dem Hand⸗ In Straßburg und Eisenach, auf dem Hand⸗ g und auf dem Deutschen Innungs⸗ und vertreten, daß die Handwerker sich für Der Abg Albrecht meinte, die Handwerker, die chen und sonstigen Klimbimvereinen angehörten, kämen Der Ausdruck Klimbimpereine trifft für ganz andere f Handwerkervereine; auch das, was der Abg. agt hat, trifft auf die Hand—⸗ den Vorwurf der Charakter—⸗ Der Abg. Albrecht sagte, das mehr. Wäre das Gold darin Der Abg. Carstens Soll darin eine
im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, Afsist. Arjt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123,
tabsärzten: die Oberärzte der Res. : Dr. Müller ingen, Dr. Na st⸗Kolb (Stuttgart), Dr. Bro mmer 8Stutt⸗ De. Werner (Heilbronn), Dr. Do erenhber ger (Heilbronn); die Oberärzte der Landw. 1. Aufgebots: burg), Dr. Vogel (Leonberg), (Stuttgart), Dr. Daiber (Hall) (Ludwigs burg), Dr. Me ver (Eßlingen); 2. Aufgebots. Dr. Vesen mayer (Calw), zu Oberärzten mit Patent vom 19. Dr. Berger (Reutlin Assist. Aerzten die Unterär; Henes (Stuttgart). als Stabgarjt in der Landw. früheren Patent wiederangest Intend. Ra
Befördert: zu S
Dr. Staiger (Ludwigs Dr. Strauß (Ulm), Dr. Sch üßele r. Rückle (Gmünd), Dr. Beck die Sberärjte der Landw. Dr. Laggai (Heilbronn); Assist. Aerzte Dr. Zahn (Stuttgart); zu Dr. Kur; (Siuttgart), Dr. Fiserius, Stabsarzt der Landw. 4 D. 1. Aufgebots (Stuttgart) mit seinem
t und Mitglied der Korpsintend., zum Oberintend. Rat ernannt. Kallee, Kriegsgerichtsrat bei der 25. Div. Kriegsgerichtsrat bel der 27. Div. (2. K,. w.),
der VI. Stufe der Rangordnung venliehen. essor, zum Intend. Assessor und Mitglied der Karger, Rechnungsrat und Kriegs zahl mstr. der Rechnungsrat berliehen. Lüt je, Stabgveterinär lhelm J. Nr. 20, der Charakter als Ober ; ersönlichen Range auf der VII. Stufe der Verwalt. Kontrolleur, hrnehmung der Vorstandsstelle der Garn. Verwalt. Gmund, zum Garn. Verwalt. Insp,, Lamprecht, Garn.
jum Kaserneninsp.,, — Jim 2. Feldart. Regt. Nr. 2)
der Titel Königlicher Musik⸗
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Schulen, Kaserneninsp. in Um, nach Ludwige⸗ nach Ulm, — versetzt. Verwalt. Ludwigsburg ju⸗ rüfter Sekretariats anwärter, zum Intend.
lsätar bei der Korpsintend. ernannt. gaiserliche Schutztruppen. Schutztruppe für Südwestafrika.
Verfügung des Reichs kolonialamts (om mando der 27. Januar. Schmidt, Obeweterinär, am im Bereiche der Königl.
egsamen Rücken ges erker Sie verdienen nicht losigkeit; es sind ehrenwerte Männer. Handwerk hätte keinen goldenen Boden geblieben, so wäre er sicher beim Handwerk geblieben. . ,. . vor. u un er Vorwurf der Rückständigkeit liegen, das als eine Beleidigung des w eg nls Handwerker haben sich den Forderungen der Zeit m verlangen sie einen Schutz. Den Arbeltern gönnen aber die Arbeitmührer mögen dann auch Es soll sich hier um einen Eingriff Diesen Vorwurf sollte man von ein jedes Arbeiterschutzgesetz ist Man empfahl uns die Fort—⸗ okratie nicht die große Auf⸗ Handwerkskammern für die Fort. ne? Wo bleiben Ihre (zu den Sozial- r die Fortbildung der Jugend? Ich habe Die Einzelstaaten haben ja fuͤr dag Handwerk
da . 63 . rei ies hat keinen Befähigungsnachweis, Verwendungsnachwels; man erstrebt . . Be Hiese Vorlage ist doch auf unsere Verhältnisse bere Lehrlingszüchterei wir anderseits besteht
12. 1907 die warf dem H Geringschãtz müßte ich
zurückweisen. angepaßt, und daru wir alle gesetzlichen dem Handwerk etwas gönnen.
in die Geweibefreiheit handeln. Arbeitern am wenigsten erwarten;
ein Eingriff in die Rechte Dritter. Kennt die Sozialdem wendung, welche die Innungen, bildung der Jugend mache demokraten) Leistungen fü davon nichis gelesen.
Wohltaten,
(1. K. w.). Binder, — der Stellenrang a Dr. Jelin, Gerichtsa Korpsintend ernannt. v. Charakter als Geheimer im Ulan. Regt. König Wi bo veterinär mit dem p angordnung verliehen kommandiert
bildungsschule.
Maurer, G
der Hinweis sondern nur einen fähigungs nachweis. n chnet, nicht auf die i d ja von einzelnen Geschäͤften , ein Lehrlingsmangel, z. B. Mit der Vorbildung der Lehrlinge stünde eg gewi Herren drüben das Heft in den Händen ende r fen, 36 91 die . richten, zunächst das ᷣ ; an spri e i i Pflichten gegen den Mike nh , nm n n, Dandwerk gegen das Großkapital; gegen die Starken.
Abg. Bin dewald (Rp.): Befähigungsnachweis dem Han sehen aber darin nur eine Abschla sähigungsnachweis folgen muß. Der hat eben in vortreffli Stand der Handwer werk früher nicht genug geregt.
Verwalt. Aspir., Militãrmusikdirigent ( Stabztrompeter Prinz · Regent Luitpold von Bayern, direktor verliehen. osterreichischen. gart, 25. Februar. burg, Brade, Lamprecht, Kaserneninsp., Nafiger,
Kaserneninsp. in Ludwigsburg,
der Garn. An die Handwerke
unterstützen Sie das Schutz der wi e n f eng
Es freut uns, daß mit dem kleinen dwerk etwas gegeben wird. kahl, 1 große Be⸗ orredner als Handwerksmeist
cher Weise die 8 gen, 9) . eider ha das Hand⸗ 2 Der Abg. Albrecht will als un⸗ geprüfter Geselle viel geprüft ist
, , . Meister kennen gelernt haben, von Albrecht selbst äberhaupt über
Schutz tr uppen). ebruar d. Jg., behufs Wiederanstellung aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Nuhn, Feldlazarettrendanten, am
behufs Wiederanstellung als Lazarettinspekrtoren verwaltung (ersterer beim Garn.
Lajarett Rastatt). Suchantte, · d. J. behufs Wiederanstellung im Be⸗ reiche der Königl. preuß. Heeres verwaltung, — aus der Schutztruppe
Dr. Saßerath, Oberarjt, im Anschluß an den bis zum 51. Mal d. J. reichenden viermonatigen Heimatgurlaub ein Nachurlaub von einem Monat bewilligt.
Heeres verwaltung,
29. Februar d. J., im Bereiche der Königl. preuß. Heeres Lajarett Hannover, letzterer beim Oberveterinär, am 29. Februar
Neumann, ker zurückgewiesen.
Sollte dies nicht an dem ;
Die Sozialdemokraten por e Sie da sagen, weiter nichts.
. dbu en 2 t nge, die sie nicht kennen. ist , , Herr Albrecht, ndwerkerstand will den kleinen Befähi e 1 . e. zu , ,,, e mutzkonkurren beseitigen. hat aber in erster Linie da an m ubltkum nicht, fuscher kommt. bildung in den Fabriken sei be ist das eine Behauptung,
auggeschieden.
II. Februar. sondern um die unlautere,
Die Vorteile davon 8 kaufende Publikum. t wei b es zum gelernten 5 ö
Wenn der Abg. oder um
Lebmann gestern sagte, die Aus⸗
. e als 663 e , . so r man n weiß, 8
agen soll. In den Fabriken lernt man doch 2 Skenm rn 2
i, . 9 2 , lernen und sich darauf⸗ en. Der Linken m i ⸗
aon; an g , . l ,
a a e biitet .
politik zu earn, mn
Dentscher Reichstag. 111. Sitzung vom 28. Februar 1908, Nachmittags 1è Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) etzung der ersten end die Abände⸗
andlungen ist in der gestrigen
ei den Uebergangsbestimmun plizierten Being.
Schuhmacher hin selbstandi Vizepräsident daß die d ö. 24 r n. * anderen Parteie Jun scher gegenüberstellen, als sie es a getan wi. . otialdemokratie ist ja nicht zu bessern. Ihr liegt daran, das gute ältnis zwischen Meistern und Gesellen zu stören. Es gab eine mit erhobener Stimme] wo die Kaiser froh waren, eine ö a. are , n. ann nur sagen, Gott schütze das Handwerk! g. Schefb eck (3entr., Bäckermeister in Straubing) tritt den Lehmann wegen der Lehrlinge⸗ Die Einführung des kleinen der allgemeinen
ihren Handwerkern
n Behauptungen des Abg. arr. in den Bäckereien entgegen. er nenn gm e liege auch eit; aus den nicht auscelernten Lehrlingen und Gesell e. sehr oft Landstreicher und Trunkenbolde, die 9. einer wn, .
Damit schließt die Diskussion.
Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Bassermann und Euler (Zentr geht die Vorlage an ei ⸗ mission von 23 . . ; 57 t die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ Her stellung in Verbindung mit a. eines Gesetzes, Gewerbeordnung, von zwei am 26. September 1906 in Bern
Zigarren der ersten Be⸗ betreffend und b. der
ine Handwerk e aus arbeit
zatung des änderung der en Sera
der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses im bessere Regelung der Vorbildun Als Polizeiverwalter muß ich best ordnung und andere Gesetze der unteren Verwaltu Entscheidungen zugemutet werden,
der Lehrenden
gen, daß durch Entwurfs
behörde dielsach
die eine Sachkenntnis poraussetzen⸗
eichneten in ternatio nalen Ab komm ü kenn der Nachtarbeit der . Ke e mme. 7) über das Verbot der Verwendung von weiß em
(gelbem) Phosphor zur Anfertigung von Zůndhölzern. Stellvertreter des Rei S ñ Staatsminister von 66 , 4. . . - Meine Herren! Wenn ich gestern bei der Einführung der Novelle über den kleinen Befähigungsnachweis sagen konnte, daß es sich um ein einheitliches und in sich abgeschlossenes Gebiet handele, so trifft das auf die jetzt zur Beratung stehenden beiden Novellen nicht zu Beide bieten in ihrem Zusammenhang eine größere Reihe von Vor. schlägen, welche von einander durchaus unabhängig sind. Sie werden wenn sie zu Gesetzen werden, formal die Uebersichtlichkeit unserer Gewerbeordnung nicht verbessern; und ich begreife sehr wohl den Wunsch, den der Herr Abgeordnete Malkewitz gestern nach einer ein— heitlichen Kodifikation unseres Gewerberechts auggesprochen hat. Er sagte und beklagte, daß man auf das alte Kleid einen neuen Flicken aufsetze. Wenn ich einen Augenblick bei diesem Bilde bleiben darf, so wird man bedenken müssen, daß das zu bekleidende Wesen, unser Gewerbe, einem jungen Menschen in den frucht— barsten Jahren seines Wachstums gleicht, der alle Augenblicke e. seinen Kleidern herauswächst, und bei dem man unaufhörlich mit Flicken und Stücken kommen muß, nur um die Blöße zu decken Wie bunt würde dieser Rock erst aussehen, wenn wir alle Wůnsche die innerhalb und außerhalb des Hauses laut werden, erfüllten * Ie. . Aber ich will gerne zusagen, daß, wenn wir erst einmal zu Atem kommen können, wi ĩ . r uns auch nach einem neuen Meine Herren, ich will auf die einzelnen Novelle nicht eingehen, so viel man auch dazu sagen . . die Einführung der Lohnbücher, nicht auf die Erweiterung der Be⸗ stimmungen im § 1206 wegen Ermächtigung zur Bekämpfung über⸗ mäßiger Arbeitszeiten, nicht auf die Verhältnisse der Werkmeister und Techniker, auch nicht auf die Bestimmungen über die Maximalarbeits. zeit der Frauen, über die Nachtruhe der Frauen und jugendlichen Arbeiter im Anschluß an die Berner Konvention, endlich auch nicht auf die leichter erkennbare Abgrenzung. der Begriffe von Fabriken und anderen Werkstätten, wobei ich hoffe, daß der Weg, den die Novelle einschläͤgt, eine zweifelsfreie Bestimmung derjenigen Betriebe ermöglichen wird, auf welche die Arbeiterschutzbestimmungen Anwendung finden. Ich darf mir, dem Charakter einer Einführung eines Gesetzes⸗ vorschlages in der ersten Lesung entsprechend, nur einige wenige Be⸗ merkungen in bezug auf den letzten Teil der Novelle, in bezug auf
dle neuen Vorschriften über die Haus- und Heimarbeit gestatten. Meine Herren, dieser Gegenstand beansprucht seit geraumer Zeit das lebhafteste Interesse der verbündeten Regierungen, des Reichs ags und der Allgemeinheit, und es ist kein Wunder, daß dem so ist Schon die Zahl der in der Hausarbeit beschäftigten Personen würde dieses Interesse vollauf rechtfertigen. Es wird Ihnen in Erinnerung sein, daß bei der Gewerbezählung vom Jahre 1895 an Hausarbeitern allein in der Textilindustrie 195 000 Menschen gejählt wurden, im Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbe 159 000, in der Industrie der Holz und Schnitzstoffe 37 000, bei der Metallverarbeitung 20 000 in der Nahrungs. und Genußmittelindustrie 15 000, und daß allein in der Textilindustrie 140 000 Kinder gezählt wurden. Ich glaube, die Zahlen sind damals noch niedriger angegeben, als sie in Birklichtei sind; in der Zwischenzeit werden sie nicht geringer geworden sein Welche Werte von der Hausindustrie geschaffen werden, möchte daraus hervorgehen, daß allein die Jahresumsätze in den Hauptzweigen der Berliner Kleider- und Wäschekonfektion geschätzt wurden: in der Herren- und Knabenkonfektion auf rund 80 Millionen in der Damen, und Kinderkonfektion auf rund 200 Millionen in der Wäschekonfektion auf 60 Millionen, in der Schürzen' und Juponkonfektiou auf 50 Millionen Mark. Es kommt des weiteren hinzu, daß die Hausindustrie fast über das ganje Deutsche Reich aus⸗ gedehnt ist, und daß sie den wirtschaftlichen Charakter einzelner Ge⸗ genden, einselner Landstriche vollkommen beherrscht. Ich glaube schließlich nichts Unrechtes zu sagen, wenn ich behaupte daß in der Dausindustrie die allerverschiedensten Klassen unserer Berl tung be⸗ schaftist sind, von den Aermsten und Geringsten bis zu denjenigen welche in der Hausindustrie in der Form der Nebenarbeit einen Zu⸗ schuß zu ihrem sonstigen Verdienst zu erlangen suchen. Am lebhaftesten ist das Interesse wachgerufeu durch die Mißstände, welche in der Vausindustrie ganz jweifellos bestehen in bezug auf die Beschaffenheit von Räumlichkeiten, auf die Herrichtung der Betriebe gegenstãnde, auf teilweise absolut ungenügende Lohnverhältnisse, auf Gefahren in sitt· licher und sanitärer Beziehung. Und dabei ist zu bedenken daß gerade in der Hausindustrie eine Unmenge verschwiegener Sorge und ver⸗ schwiegener Not sich in den Werkstätten birgt, in denen Hausarbeit in fleißiger und vielfach in überfleißiger Arbeit geleistet wird. Diesen Zuständen gegenüber versucht die Novelle eine Besserung herbeizuführen, indem sie Schutzvorschriften, wie wir sie in der Ge⸗
werbeordnung für andere Gewerbezweige kennen, au ü
will. In den Aeußerungen der Presse, in welchen 9. ö besprochen ist, wird die Vorsicht, ich will beinahe sagen, die Schũchtern⸗ heit bemängelt, mit der die Regierungen an die Bearbeitung dieses Stoffes herangetreten sind. Man hat beklagt, daß die Vorschriften in sich ungenügend scien; man hat beklagt, daß sie nur auf diejenigen Betriebe erstreckt werden sollen, die eine besondere Gefahr für Leben Gesundheit und Sittlichkeit in fich schließen; man bat bor len. kritisiert, daß keine obligatorisch zwingenden Vorschriften aufgestellt werden, sondern daß der Erlaß der Vorschriften in den Willen des Bundegrats, in den Willen von Landeszentralbehörden, in den Willen von Pol tzeibehörden gestellt wird. .
Meine Herren, diese Stellung der verbündeten Regierungen hängt
nicht damit zusammen, daß sie dem Gegenstande etwa ein' ĩ
Interesse widmeten — im Gegenteil —; aber die . welche auf diesem Gebiete liegen, sind ungemein groß. Tie Formen, in denen sich die Hausindustrie abspielt, sind außer⸗ ordentlich verschieden, sodaß es kaum möglich erscheint durch den Erlaß gleichmäßiger und bindender all amchen Voischriften den Einzelheiten des wirtschaftlichen Lebens überall gerecht zu werden. Aber es kommt ein weiterer und ganz allgemeiner Gesichtspunkt hinzu. Auf der einen Seite fordert man die staatliche Gewalt auf, energisch und mit zwingenden Maßregeln gegen die be⸗ obachteten Mißstände einzuschreiten, und auf der anderen Seite will man nicht verkennen, daß auch der Aermste den Wunsch hat, in
S ayern.
* 3. 24 . 4 mig eg 2 Een 18, aefer im 2. Feldart. egt. r. nz⸗Regen uitpold von ö 5 würdig von dem zwischen dem che und verschiedenen anderen Staaten unter⸗
die sie nicht besitzen kann. Es war sehr liebens
seiner Häuslichkeit nach Belieben frei zu schalten, und daß jeder
volizeiliche Gingriff gerade in die Häuslichkeit besonders schwer empfunden wird (sehr richtig! links), um so schwerer, als bei der haueinduftrie das häusliche Leben in der Arbeit au ent.
Ich habe in den letzten Tagen einen Aufsatz zu lesen bekommen von einer Dame geschrieben, der sich sehr eingehend mit der voclse genen Novelle befaßte, und in diesem Aufsatz wurde auf einen Punkt hingewiesen der allerdings auch meiner Meinung nach der Beachtung wert ist. Es wur ausgeführt, die Bestimmungen, die die Vorlage ins Auge faffe müůßten wenn sie vom Bundesrat nachher im einzelnen erlassen wichen auh genau kontrolliert werden; aber welche Gefahren könne diese Kontrolle in sich bergen, wie unerträglich müsse es für die einzelstehende Arbeiterin sein, wenn die Polizei oder der Arbeitgeber — dem wir in der Novelle eine gewisse Verantwortung auferlegen wollen — das Recht haben solle, jederzeit bei Tag und bei Nacht, in die Wohnung . die ö verrichtet wird, hineinzukommen, um zu e.
ieren, ob die erlassenen ĩ irkli f K ö. Vorschriften nun auch wirklich befolgt
Meine Herren, es sind große Schwieri keiten, welche in dies Materie liegen, und ich glaube, Sie dürfen . den . gierungen nicht zum Vorwurf machen, wenn sie mit Vorsicht an die Regelung dieser Angelegenheit herangehen wollen. Täten sie es mit rauher Hand, so könnten sie Werte zerstören, wirtschaftliche und ethische Werte (sehr richtig! links), die wir hochhalten.
Nun, meine Herren, ist aber des weiteren der Vorwurf erhoben worden, nicht, daß die verbündeten Regierungen zu wenig biächten⸗ sondern auch, daß sie gar nichts brächten, — ein Vo wurf, auf den ich glaube, schon jetzt eingehen zu müssen, wiewohl ich nicht weiß, ob er in diesem Dause wieder aufgenommen werden wird. Es handelt sich um einen Aufsatz des Herren Abgeordneten Molkenbuhr in der Neuen Zeit (aha! rechts), wenn ich mich nicht irre, der ausführt, daß all die Vorsch:iften, die wir über die Heimarbeit brächten, , NRück⸗ schritt bedeuteten gegenüber dem gegenwärtig bestehenden Zastand. Es wird das daraus gefolgert, daß nach der Ansicht des Artikel⸗ ,,. die S5 120 a bis e der Gewerbeordnung schon nach geltendem Recht auf Hausarbeiter im Sinne des Entwurfs Anwendung finden (Sehr richtig! bei den Soꝛialdemokraten. Mch möchte vorweg a. auf den Gegenstand jetzt von Grund aus einzugehen, bemeclen daß dies auf ciner miß zerftändlichen Auffaffunz er ss a6 . beruht. Die Bestimmungen des 5 120 der Gewerbeordnung finden nur auf diejenigen Arbeiter Anwendung, bezüglich deren ein Arbeite verhältnis zwischen dem Arbeiter und dem Betriebs⸗ unternehmer besteht, nicht aber in den Fällen, in denen ohne das Be stehen eines Vertrags verhältnisses die Beschäftigung von ann, angehörigen statifindet, und gerade hierduf, auf diesen Teil der Familienbetriebe in der Hausindustrie erstrecken sich im wesentlichen die Bestimmungen der Novelle. Dazu will ich bemerken, daß es sich bei diesen Familienbetrieben um einen sehr großen Bestandteil unserer Hausindustrie handelt Nach statistischen Berechnungen, die darüber angestellt sind, glaube ich nicht zu weit zu gehen, wenn ich sage, daß ungefähr die Hälfte aller haus⸗ industrie llen Betriebe sich in den Formen desjenigen Familienbetriebes abspielt, auf die die Novelle Anwendung finden soll.
Meine Herren, ich möchte mit diesen ganz allgemeinen Bemer⸗ kungen im gegenwärtigen Augenblick meine Ausführungen schließen und will nur noch ju dem Verhältnis der Zigarrenarbeiternovelle zu der allgemeinen Hausarbeitsnovelle das folgende bemerken. Daß beide Noyellen gesondert dem Reichstage zur Beratung und Beschlußfassung vorliegen, obwohl sie durchaus ähnliche, zum Teil sich miteinander deckende Gegenstände behandeln, hat wesentlich einen historischen Grund. Die Zigarrenarbeiternovelle ist schon vor sehr geraumer Zeit ausgearbeitet gewesen, sie liegt dem Reichstage seit beinahe einem Jahre vor. Dagegen war es erst möglich, die größere Gewerbe⸗ ordnungsnovelle in diesem Winter einzubringen. Ich halte es nicht fũr unmöglich, daß man die beiden Novellen zusammenarbeitet. Einige ergänjende Bestimmungen werden notwendig sein und genũgen um dasselbe Ergebnis zu erzielen, das jetzt mit den beiden getrennten Gesetzesporschlägen erstrebt wird. Ich darf annehmen, daß der Reichstag eine Kommissionsberatung über die beiden Novellen be⸗ schließen wird, und in dieser Kommissionsberatung wird man sowohl über diesen Gegenstand, wie auch über alle übrigen Einzelheiten zu reden haben. Ich bitte Sie, meine Herren, überjeugt zu sein daß die verbündeten Regierungen bereit sein werden, in der Kommijstons. beratung mit Ihnen in der vollsten Sachlichkeit und, indem sie sich dasselbe Ziel setzen, wie Sie es tun, an der Fertigstellung dieser Vorlage zu arbeiten, und daß Sie die Hoffnung hegen, daß wir, so verschiedenartig die Gegenstände des Entwurfs auch sein nagen dennoch zu einem guten Ende gelangen mögen. (Bravo! rechts.) ;
Abg. Dr. Pieper (Zentr.): Wir werden selbstverständli Kommissione beratung die Gelegenheit . gt 533 * baus industriellen Arbeiter, soweit sie sich realisieren lassen, nach Mög⸗= lichkeit in dieser Novelle zur Erfüllung zu bringen. Es wird daneben zu prüfen sein, ob die Strafbestimmungen nicht zu weit gehen. Die Möglichkeit der Einführung des sanilaͤren Maximalarbeiistages für einzelne Orte und in einzelnen bestimmten Zweigen des Gewerk eg wird durch die Vorlage gegeben. Das im Lande aufgetauchte Bedenken daß bei der Konkurrenz berschiedener B hörden keine etwas tut und die Cin? sührung unterbleibt, ist vol berechtigt und muß eingeräumt werden; Aufgabe der Aufsichtebeamten wird es sein, hier die Initiative zu ergreifen Eine Reihe weiterer Wünsche der gewerblichen Arbeiter find in der Novelle zur Erfüllung gelangt, wenn auch bei weitem nscht alle. Leider wird j. B. bezüglich der Konkurrenzklausel in den Verträgen der Privatbeamten alles beim alten gelassen, auch binsichtlich der Sicherung des Rechts der Angestellten an ibren Eifindungen soll nichts geschehen. Auch die Frage der Sonntags arbeit wird bei dieser Gelegenheit wieder in Erörterung zu ziehen sem. Die in der Novelle gegebenen Unterscheidungen won Handwerks. und Fabrik betrieb durch die Mindestzabl von l0 beschäftigten Arbeitern sassen wir nicht etwa in dem Sinne auf, daß dadurch (elne Schmälerung deg bisher gewährten Arbeiterschutzes eintreten soll 3u bermissen ist in der Vorlage die obligatorische Einführung der Arbeiterausschüsse. Im Bergbau sind sie eingeführt, und die Unter- nebmer haben der Einrichtung gegenüber allmählich eine freundliche Stellung genommen. Auf beiden Seiten sieht man doch mehr und mehr ein, daß für die Kampforganisationen neben dem Kampffelde auch ein neutrales Feld notwendig ist, auf dem man durch gegenseitige Verständigung seine Angelegenheiten ordnen kann. Wir vermissen ferner im Entwurf eine Peraufsetzung des Wöchnerinnenschutzes Für den Neunstundentag der verheirateten Arbenterinnen werden wir uns ebenso einlegen als für eine Ausdehnung der Mittags pause wie sie besonders bei den starken Entfernungen in den örch⸗ städten unabweisbar ist. Man hätte doch ber dieser Gelegen. heit auch den Schritt zum Zehnstundentage für die männlichen Arbeiter; diese Maßnahme würde ganz außerordentlich auf die
Erböhung der Leistungssäbigkeit einwirken. bezirken kennt man 8 längere Arbeitszeit . .