1908 / 54 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

e. ist, widerspricht dem Geiste des Gesetzes, und wenn das ammergericht seine Spruchpraxis nicht ändert, so muß eine Aende⸗ rung des Gefetzes erfolgen. Daß die Familienerziehung der Anstalts- erjiehung vorzuziehen 1. geht aus vielen Fällen hervor, wo ein Kind der menschlichen Gesellschaft wieder zurückgegeben werden konnte. Auffallend ist es, daß in der Rheinprovinz nur 8o /g der Familien. erziehung überwiesen sind, ,, im Regierungsbezirk Cassel dies bei 44 0 möglich war. Die Gelstlichen müßten auch immer früher rg werden, ob eine in Aussicht genommene Familie geeignet ist ür die Unterbringung eines Fürsorgejöglings.

Abg. D. Hackenberg (nl): Im vorigen Jahre ist ein Erlaß des Ministersz deg Innern ergangen, wonach eine grundsätzliche Trennung der beiden BDeschlechter beim Unterricht in den Fürsorge⸗ erziehungsanstalten erfolgen soll. Vom pädagogischen Standpunkt aus ist der gemeinsame Unterricht als der naturgemäße anzusehen, und auch in der Vollsschule ,. eine Trennung der Geschlechter in den Dberstufen nicht aus erfiehllichen Gründen, fondern wegen der Ver⸗ schledenheit der Lehrgegenstände, die für beide Geschlechter in Betracht kommen. Von verschiedenen Antragstellern sind mir auch Wünsche wegen gemeinsamen Unterrichts ausgesprochen worden.

Abg. Henn ing (kons.): Selten hat ein Gesetz eine so weittragende Bedeutung gewonnen, wie das , , Die ver⸗ schledenen Methoden von Familien. und Anstaltserziehung gere, nach meiner Meinung zusammen. Wenn geklagt worden ift über Ab weifungen von Anträgen auf Fürsorgeer ziehung, so liegt das oft auch daran, daß die Anträge nicht richtig vorbereitel sind. Wir stehen noch in den 86 der Fürsorgeerziehung, alle Schichten der Bevölkerung müssen dazu beitragen, daß die erschreckende Zunghme der Zahl der Fürforgezöglinge aufhört, denn diefe sind ein Makel, der auf der ganzen Nation ruht.

Geheimer Regierungsrat Schlosser: Es ist richtig, daß die amilstenerniehung der Fürsorgezöglinge zurückgegangen ist, sie betrug im en Jahre 165/09. In den einzelnen Provinzen schwankt sie en. zr oo in Pommern und 45 o in Schleswig⸗Holstein. Es mag oft an den geeigneten Familien fehlen, namentlich im Osten, nicht zuletzt trãgt aber der Umstand dazu daß der Grad der Verwahrlosung schon ein zu großer ist, . daß Anstallserziehung eintreten muß. Sie können aber überzeugt sein, daß auch die Verwaltung die Familien⸗ erniehung in den Vordergrund schieben möchte. Ein Erlaß über den getrennten Unterricht beider Geschlechter ist nicht ergangen, in den Ausfũhrun r ne, , . des Gesetzes ist dieser nur empfohlen worden. Die konfefflonell⸗religlöse Erniehung der Fürsorgejöglinge, die der Abg. Faßbender für solche forderte, die auf Schiffen untergebracht sind, ist gewährleistet durch die Wahl geeigneter Personen. Abg. Dr. Dittrich Zentr): Meine Freunde d überhaupt nicht für die gemeinsame Erziehung der Geschlechter. mag allerdings älle geben, wo sie sich nicht umgehen läßt und wo die Kinder noch harmlos genug sind. Nach dem Ürteil einer Anstaltsleiterin sind die Mädchen, die in Fürsorgeerziehung kommen, jzumeist in geschlechtlicher i . mehr intaki. Die Erziehung in der Familie ist jeden⸗ falls der Anstaltserjiehung vorzuziehen. 34 bitte den Minister, die gemeinsame Unterbringung der Geschlechter nur da zuzulassen, wo es absolut notwendig ist.

Abg. D. Hackenberg (ul.): Bei sexueller Verwahrlosung müssen die Betreffenden allerdings aus diesen Anstalten heraus. Durch die Er⸗ klärungen deg Regierungskommissars bin ich beruhigt, denn ich hatte , daß der Erlaß überhaupt die Trennung der Geschlechter unbedingt vorschreibt. Ich bitte nun, wenn die Anstaltsleiter nach⸗ weisen, daß die gemeinsame Erziehung nicht nur nicht schadet, sondern nützt, daß sie in diesen Anstalten zugelassen wird.

Die Zuschüsse für die Fürsorgeerziehung werden bewilligt. 6e m Kapitel der Strafanstaltsverwaltung

pri

Abg. Tourneau (Zentr.) die Statistik über die Strafgefangenen und namentlich die rüuckfälligen brecher. Bei einer solchen Steigerung der Zahl der . werde die Frage durch ein neues Strafvollzugsgesez nicht gelöst werden können, man könne aber von einem Bankeroft unseres gesamten Strafvollzugssystems sprechen. Man habe möglichst lange Freiheitsstrafen vorgeschlagen, aber man müsse anerkennen, daß die Gerichte durchaus angemessene Strafen ver⸗ hangen. Das schweijerische Gesetz spreche die Verwahrung für oft vorbestrafte Verbrecher aus, damit sie vor Rückfällen bewahrt blieben. Cg müsse jedenfalls mehr für die Fürsorge für die ent- lassenen Sträflinge getan werden; von katholischer und evangelischer Seite geschehe schon viel, es müsse auch der. Staat darin helfen. Vor allem müsse von Jugend an für eine genügende religisse Er- ziehung gesorgt werden. Viele Straftaten würden nur begangen, um ins Gefängnis zu kommen, denn die Korrektionshaft sei sehr gefürchtet. Jeder Bettler, der in Korrektionshaft geschickt werde, lege sicher da⸗

egen Berufung ein. Das müsse doch einen Grund haben. Vielleicht

* die Disziplin in den Gefängniffen weniger scharf. Wer essen wolle, musse auch arbeiten. In den Gefängnissen seien aber 6590 Gefangene nicht beschäftigt, zum Teil auß Mangel an Arbeit. Es müsfse aber dahin gestrebt werden, daß möglichst alle Gefangenen beschäftigt werden. Die Arbeit in den Gefängnissen sei aber so ein⸗ zurichten, daß sie dem freien Gewerbe keine Konkurrenz mache; deshalb müßten die Gefangenen außer für den eigenen Bedarf des Staates namentlich mehr mit Landeskulturarbeiten beschäftigt werden. Die letztere Tätigkeit lasse sich bei richtigen Maßnahmen sicherlich noch bedeutend vermehren. Bei der industriellen Be⸗ schäftigung der Gefangenen sollte wenigstens das Unternehmertum möglichst ausgeschaltet werden. Der Redner erläutert die früheren ge⸗ gescheiterten Bemühungen, ein Strafvolljugsgesetz zu machen. Der Staatssekretär Nieberding habe 1897 erklart, daß ein Strafvollzugs⸗ ö. erst nach der Reform des Strafgesetzes möglich sei. Danach müffe man sich also noch gedulden. Bei dieser Gelegenheit müsse dagegen Verwahrung eingelegt werden, dah der Bundegrat den Landes · regierungen, die für den Strafvollzug selbst verantwortlich seien, Direktiven gebe. Es sei zu bedauern, daß nach mehr als 30 Jahren nach dem Erlaß des Reichsstrafgesetzbuches noch immer ein Strafvoll ; Piece led fehle. Diese Materie lasse sich nur reichsgesetzlich regeln. Db der Strafvollzug dem Ministerium des Innern oder dem Justiz - ministerium zu unterstellen sei, sei streitig; der Strafvollzug babe einerseits Bejiehungen zu den erkennenden Gerichten, müsse aber anderseits den Zusammenhang mit den prophylaktischen Maßnahmen wie mit der Fürsorgeermiehung behalten. Wie diese Frage auch gelöst werde, jedenfalls müßten Gefängnisse und ⸗Zuchthäuser in einer Hand sein. er Dualismus der Gefängnisverwaltung sei schädlich und müsse beseitigt werden.

Geheimer Oberreglerungsrat Dr. Krohne; In der Zahl der unbeschaftigten Gefangenen in der Statistik sind alle Kranken einbegriffen, und die wirklich Unbeschäftigten sind diejenigen, bei denen es heißt: unbeschäftigt wegen Mangels an Arbeit. Strenge arbeiten müssen die Gefangenen allerdings; wenn Sie sich überlegen, was alles von einem Mann täglich an Leistungen verlangt wird, so können Sie nicht e daß wir von ihnen zu e, , . und die leichtere Arbeit wird ersetzt durch Intensttät. enn ein Mann an einem Tage II Militäͤrhofen machen muß, so kann er nicht einen Augenblick mäßig sitzen. Es wird gerade auf die unauggesetzte anstrengende irh n Arbeit von der Gefängnisverwaltung Gewicht gelegt, weil die Arbeit die beste Erziehung ist. Die Gefängnigverwaltung legt ferner Wert darauf, daß die Geistlichen sich sehr eingehend um die Gefangenen kümmern. Soweit wir auf die Seelsorge Ein⸗ fluß üben können wir müssen uns natürlich auf diesem inneren Gebiet eine gewisse Reserve auferlegen —, verlangen wir, daß der Geistliche jeden Gefangenen im Monat mindestens zweimal be⸗ fucht. Da muß sich bei etwa 1200 Zellen der Geiftliche schon dranhalten. Daß in den Gefängnissen die Disziplin nicht so scharf gehandhabt werde, wird durch die geringere Zahl von Disziplinarstrafen nicht bewiesen. Wenn der Mann nichts begebt, können wir ihn doch nicht bestrafen. Die Scheu vor den Korrektlonshäusern wird mit der e Dleziplin begründet, aber der Projentsatz der Digziplinar⸗

afen ist, glaube . etwas geringer als in den Gefängnissen. An der Strenge der Visniylin lassen wir es nicht fehlen, aber es ist

geistige

groß.

der Gef Gefangenen mit Beschwerden sollen, so t nach dem Gesetz die Entscheidung der obersten Auf- fichisbebõrde zu. 28 an den Minister wären überflüssig, denn es laufen jetzt schon bei der Auffichtsbehörde sehr viel törichte Ein. gaben die in der Regel abgewiesen werden müssen. Die Zahl der n, allerdings überaus groß. Der Grund dafür ist der, daß kein Richter einen eklagten ju Zuchthaus verurteilen wird, wenn er nicht überzeugt . daß an dem Manne nichts mehr zu bessern ist und daß dana die Vorbestraften sich den Zuchthäusern ansammeln. er hochangesehene, in diesen Dingen erfahrene Oberjustizrat Starke hat darguf hinge⸗ wiesen, daß die Abnahme der Verurteilungen und die Zunahme der Rückfälligen, die man zusammenfassen muß, eigentlich ein gutes Zeichen sei, denn es bildet dann ein Refiduum von verlorenen Existenjen, mit denen man nun fertig ju werden suchen muß. Dieses Residuum dauernd unschädllch zu machen, wird Aufgabe der Zukunft sein. An⸗ fänge dazu siegen jenseits des Oieang vor, wo diese Clemente auf lange Zeit dingfest . Man scheut sich dort, zum ersten Male ju strafen aber, wenn erst einmal bestraft ist, hart. In Nordamerika hal Richter die Befugnis, sehr lange 26 strafen auszusprechen, beim einfachen Dieb j. B. bis zu 5 Jahren. Darin liegt der Schwerpunkt. Es heißt, unsere Richter bemess jedesmal die Strafe so, wie es für den Fall angezeigt ist. Von den 238 000 Strafen im Deutschen Reich in einem * sind 8 bis 9000 Zuchthausstrafen, von den Gefängnisstrafen, die übrig bleiben, sind 4 nia i, y. ern, Ko. her ken r. Me er, ö a im gnis ganz schön. enn er aber statt a e a Monate sãße, dann 2 er anderer Meinung sein. —; Abg. Haarmann 9 Auch ich habe in der Richtung Er⸗ fahrungen gemacht, daß bei inn des Winters Verbrechen begangen werden, um in den Gefängnissen versorgt ju sein. Ich meine, daß unser . so erfolgt, daß die Gefangenen wissen, sie

befinden n einem Gefaͤngnis und nicht in einem Gasthof. Vor vier Wochen habe ich bereits beim Juftizetat darauf hin⸗ gewiesen, daß der Duallgmus im Strafvolliug jwischen dem Ministerium des Innern und der Justijverwaltung ein unerfreulicher und schädlicher Zuftand ist. Nach meiner Meinung muß der Strafvollzug der Justiz verwaltung zufallen, die 2 die Vollstreckung der Strafen verfügt. Den 3 vom Reiche regeln zu lassen, wie das auch schon vorgeschlagen worden ist, halte ich nicht für ratsam; ich habe in dieser Bejiehung mehr Vertrauen zum gesunden Menschenverstande des preußischen Landtags als zu dem des Reichtagt.

Abg. Graf von Wartens leben⸗Rogäsen flons. : Noch immer harrt die Frage der geeigneten Unterbringung der irren Verbrecher ihrer Löfung. Die bisher in dieser Richtung gemachten Versuche, die irren gemeingefährlichen Verbr statt in Irrenanstalten so in Straf⸗ anftalten unter jubringen, daß sie nicht mehr entflieben können, schelterten daran, daß die Regierung ihrem Schein bestand und nach dem Provinzialdotationsgesetz die Unterbringung dieser Verbrecher als Irie den Problnzen juschoh. Die Schädigungen, die durch diese irren Verhrecher geschthen, sind js bekannt. Ich bitte, diefe wichtige Sache nicht außer acht ju affen; entweder muß dag Dotationsgesetz geändert werden, oder eg muß in anderer Weise fur Abstellung dieser Mißstände Sorge getragen werden.

Abg. Marx (Zentr.) spricht sich 8 verschiedenen gegenteiligen ien dahin aus, daß der Strafvollzug in Preußen in keiner Welfe irgendwie als rückständig anzusehen sei; besonders gelte das in bezug auf die dem Ministerium deg Innern unterstellten Gefängnisse. Die Seelsorge müsse allerdings in den Gefängnissen noch ganz intensiv ausgestaltet werden; in einigen rbeinischen Gefängnissen würde sich eine Scheidung nach konfesstonellen tspunkten durchaus empfeblen.

Abg. Ros en ow sffr. Vollgp.) meint, daß ö. der Besetzung der Strafanstaltsdirektorenstellen nicht genug Wichtigkeit beigemessen werde, man könne in der Wahl der dafür vorgesebenen Persönlich—⸗ keiten nicht hoch genug greifen. Die Gefängnisärzte sollten auch im Hauptamt angestellt werden können, mindestens müßten aber ihre Änstellungsverhältnisse aufgebessert werden, sie hätten jetzt nicht einmal Pensions. und Reliktenansprüche. Nach den Eiklärungen des Kommissars werde man wohl kaum noch fagen können, daß in den Gefängnissen zu viel Humanität geübt werde, sodaß die Leute sich dort zu wohl fählten; die Gefangenen müßten mindestens so behandelt werden, daß sie zum Leben wieder übergeführt werden können. Durch die Gefangenenarbeit, auch bei der Landeskultur, dürfe dem freien Gewerbe keine Konkurrenz gemacht werden. Dag Gefängniswesen müsse einer Verwaltung unterstellt sein; sei die Strafe ausgesprochen, so habe die Justij nichts mehr mit dem Bestraften ju tun. Wenn man febe, daß die Justüjverwaltung, die daräber ju entscheiden habe, einen Ünkerschied bei der vorläufigen Entlafsung zwischen den Ge⸗ fangenen mache, die der Just, und denen, die dem Ministerium des Innern unterftellt waren, so spreche auch dies für die Vereinigung. Der Redner stimmt dem Abg. Marx in bejug auf die Behandlung der Gefangenen, die dem Ministerium des Innern unterstellt sind, bei; komme die Gefängnisverwallung in eine Hand, so möge dort der- selbe Geist herrschen, der jetzt in der Gefängnisverwaltung des Ministeriums des Innern herrsche. ᷣö.

Abg. Strosser (kons): Eine unterschiedliche Behandlung der , und der katholischen Geistlichen findet nicht statt, aber ich möchte bitten, die 2 ungen über die Anrechnung der Bienstieit an den Gefängnifsen zu ändern. Was die Anstellung von Sfftzieren als Gefängnisdirektoren betrifft, so müssen diese vorher längere Jahre Gefängnisinspektoren gewesen sein, und sie werden als Direktoren nur angestellt, wenn sie volle Gewähr bieten, daß sie geistig und körperlich für diesen Dienst voll. kommen geeignet sind. Mit dem lobenden Zeugnis, das fast alle Redner der Gefängnisverwaltung im Ministerium des Innern ausgestellt haben, kann der Minister des Innern zufrieden sein. Nur Herr Hagrmann bat sich dafür ausgesprochen, daß das Gefängnis. wesen dem Justizministerium unterstellt wird. Ich habe namens meiner Freunde schon wor zwei Jahren längere Ausführungen über den Duallsmus im Gefängniswesen gemacht und erklärt, daß wir auf dem Standpunkt stehen, ig, wenn eine Aenderung eintritt, sämtliche Gefangnisse und Strafanstalten dem Ministerium des Innern unter. slellt werden mögen. Dabei halten wir es für selbstverständlich, daß dem Justijministerium die Kontrolle des Strafvollzuges gesichert werden foll. Wir stehen noch auf diesem Standpunkt, daß der Strafvolliug bald vereinheitlicht und dem Ministerium des Innern unterstellt werden ö

Geheimer Oberregierunggrat Dr. Kroh ne: Ueber eine andere 64 . 5. der Remuneratlionen . die Anstaltgärzte schweben sowohl beim

inifterium des Innern wie beim Justimministerium augenblicklich Derhandlungen mit dem Finanzminister, und ich nehme an, daß si dabei nach oben anders geregelt werden. ich, daß wir ö Hüͤttenhausen das Bedürfnis flellung eines kathollschen Geistlichen anerkennen, da die katholischen Gefangenen schon mehr als 200 an Zahl betragen, und daß wir unt darüber mit dem Finanmminister benehmen werden.

Dr. RKuüegenberg Gentr. tritt ebenfalls für eine Neu⸗

ne,. der Besoldungs · und Anstellungsverhältnisse der Gefangnig · tzte

Das Kapitel und der Rest des Etats des Ministeriums des Innern werden bewilligt. . .

arauf erledigt das Haus noch einige Petitionen persön⸗

lichen Inhalts nach den Anträgen der Kommission.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 12 Uhr (Osrst⸗ markenvorlage; Etat der Seehandlung). .

iter atur.

Kurje Anjeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt, Ginsen dungen sind nur an die g., n,, wf heren fraß 32. zu richten. Rüͤcksendung findet in keinem Falle statt.

Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohl tätigkeit. Heft 83 und 83. Berufs vormundschaft ( Generalvormundschafi. Von Professor Dr. Chr. J. Klum ker und Dr. Joh. PFeterfen. 3 A Stenographischer Bericht üher die Verhandlungen der 27. Fahresdersamm lung dez deuts Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit. 320 Æ Leipzig, Dun

Humblot.

Bie höhere Mädchen bildung. Vorträge, gehalten auf dem Kongreß ju an, am 11. und 15. Oktober 1967 von Helene Lan 4 . chöodtm ann ꝛc. Geh. 1,80 Æ, gebdn. 2.40 A Leip . G. Teubner. euez Deutfches Rechtschreibwörterbuch. Mit Recht- chreibregeln, kuren Wort. und ärungen, Verdeutschungen der

remdwörter und sprachlichen Winken aller Art. Auf Grund der neuen, gemeindeutschen FRechtschreibung bearbeitet von Dr. Johann de. 4. Aufl. Gebdn. 1.50 Æ Wien, F. Temps kr.

Bie Finanzen der Großmächte. Eline internationale hen . Untersuchung von Dr. Friedrich Zahn. 5

erlin W. 8. Mauerstraße 44, Karl Heymanng Verlag.

Das KWefen des Geldes. Fal ei ein n, F, Reform der nn, Von Br. jur. Friedrich Bendixen. 1,40 Æ Leipzig, cler u. Humblot.

ðerdingungen im Auslande.

Spanien.

22. März 1908. Generaldirektion der öffentlichten Arbeiten ODireccion general de Obras ꝑublicas) in Madrid 10) Seu einer elektris Straßenbahn in Bilbao, und jwar von der Ce ile de Fernandej del Campo durch die Strahen Concha und Vista Alegre bis jum Bahnhof der Eisenbahn Santander⸗Bilbao. Ein Konzessiong. gefuch der Compahla del tranvig Urbano de Bilbgo“ Liegt bereits bor. 2) Bau einer elektrischen Straßenbahn zwischen Sevilla und Camag. Cin Konzesstonggesuch der The Sevilla Tramways, Co. Ltd.“ liegt bereits vor. ge iat

elgien.

6. Mär 1908, Mittags. Gouvernement Mon tz: Lieferung von Schulmöbeln. 1551 Fr. Sicherheits leistung

100 Fr.

f März 1808, 3 Uhr. Administration des Hospices in Brü ssel, Boulsvard du Jardin botanique (Hopital Saint Jean): Veferung von 2000 Kg Congo⸗, St. Domingue ˖ oder Santos · Kaffee

r das 2. Drittel des Jahres 1908, 2 Lose. Lieferung von Giern ur 6 Monate vom 1. Ayril 1908 ab.

9. März 1808, 12 Uhr. Station Charleroi Sud: Ersatz des höljernen und gußeisernen Brückenbelages durch einen stählernen 15 500 Fr., l mr 1400 Fr., cahier des es spocial Nr. 306 für 30 Ctm. .. chriebene Angebote zum 5. März. Des-

leichen der Brücke über EGau-⸗d' Heure zwischen Silenrieux und alemprix. 9453 Fr., Sicherheitsleistung 900 Fr., cahier des 2 spécial Nr. 103 kostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum

rz.

9. März 1908, 4 Uhr. Hospice eivils in Anderlecht bei Brüssel, Rue de Neepede 63: Lieferung von Möbeln. 5 Lose. An—⸗ gebote jum 6. Mãrz.

13. März 1908, 109 Uhr. Gouvernement provincial in He felt: Vergrößerung elner Kirche und Bau eines Turmes in Achel.

1432 Fr., ne, ,. 2000 Fr., cahier des charges und Plan 8 . y, , . ngebote zum 9. März.

17. März 1908, 10 Uhr. Commandant du génis de la 26 ligne sud in Antwerpen, Longue Rue des Aules 139: Ausführung von Arbeiten an den Forts Nr. 5 und 7. S1 651 Fr. Si n sten S200 Fr. cahier des charges und Plan für 1,50 bejw. 4,50 Fr. in Brüssel, Rue des Augusftins 16.

Gommandant du genie de la 2e ligne in Antwerpen, Rue Philomène 26: Ausführung von Arbeiten an den Forts 1 und 2 82209 . Sicherheits leistung 900 3. Cahier des charges

rovincial in

2

und Plan für 150 bejw. 3 Fr. in Brũ Rue des Augustins 15. Eingẽschriebene Angebote zum 14 Marz.

18. März 1905, 12 Uhr. Börse in Brüssel: Verdopplung der Linie jwischen Houpet und Anseremme und Ausführung von Arbeiten an den Stationen dron⸗ Celles und Anseremme. Sicherheitsleistung 50 000 Fr, cahier des charges spécial Nr. 115 für 1,50 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 14. März.

24. März 1908, 10 uhr. Direction des ponts et chaussses in Br ü ssel, Rue Traverstoöre 28: Ausführung von Straßenarbeiten an der Straße von Furnes nach Elsendamme. 59 bz4 Fr., Sicher heitsleistung 6000 Fr. Cahier des charges Nr. 1990 für 20 Cen- . 2 mr Rue des Augustins 15. Eingeschriebene Angebote jum 17.

27. März 1908, 11 Uhr. Gouvernement proxvineial in Hasselt: Ausfübrung von Pflasterungsarbeiten an der Straße von Haffelt nach St. Frond. 147 800 Fr., Sicherheiteleistung 15 C00 Fr. Gahier des charges Nr. 186 für 20 Cig. in Brüssel, Rue des Augustins 15. Eingeschriebene Angebote jum 23. März.

25. März 1968, Mittags. Gouvernement Erovincial in Antwerpen: Ausführung von Straßenarbeiten. 11 6.

Demnächst. Börse in Brüssel: Lieferung von Segenständen zur Instandbaltung der Gebäude der Gruppe Brüssel⸗Midi.

Demnächst. Maison communale in Auderghem: Bau eines Krankenhauses und einer Schule.

Schweden. V 21. März Jwi908, 12 Uhr. Kungl. Trollhätte Kanal- och Vatten werk (Königl. Kanal- und Wasseramt) in Trollhättan— 2 größere Travers fkrane. Nähere Mitteilungen beim Ar f. Programme und Bestimmungen auf Verlangen.

Dänemark.

Die dänischen Staatsbahnen.“

I. Im Maskinafdelingens i . in Aarhus:

11. Mär; 1908. 12 Uhr. eferung von: 50 O00 kg prima welßen Twistabfall, 80 000 Kg sekunda Fen oder prima farbigen Twistabfall, 460 m wollenen Gardinenftoff, 2500 m Baumwoll⸗ gardinenstoff, 200 m , bo0 m ungebleichte Leinwand, Izb0 mm Twiffseinwand, 200 m federdichte Leinwand, 600 m Ded ,

ö m Han roten Plüsch, 2000 m grauen gẽftreiften Vlusch . Plũsch⸗ decken. erungsbedingungen und Formulare an Ort und Stelle.

II. Im Bauekontor“, Kopenhagen B, gl. i 1ERIII.

3. Mär; 1908, 3 Uhr. Lieferung von etwa 111 ons 3 * und Verbindungsteile. Zeichnungen und Bedingungen an und 2 Ginsicht oder gegen portofreie Ginsendung von 4 Rronen er

Vorbemerkungen: I)

Zweite B eila ge

Reichsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Dienstag, den 3. März

Gefundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungsmaßregeln.

Tier senchen im Auslande.

(Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheltgamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen. lte der Ueberficht bedeutet, daß in der betreffenden Nachwelsung eine Angabe für diese Spalte nicht

Ein Punkt in einer S nach den vorliegenden 2) * ars h e. . e nde an '. 3) 8 Nebersicht nicht aufgefübrien wichtigeren Seuchen,

ngaben nicht vorgekommen sind.

enthalten ist Ausbrüche (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schwelj und Frankreich, Besitzer (Euxemburg und Niederlande), Ställe wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild · und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Scha pocken, Geflügelcholera, Hũhnewest, Bũffel⸗

Staatsanzeiger.

1908.

ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art

*

seuche, Hämoglobinurie usw. sind in der Fußnote nachgewiesen.

ts,

Schwein NRotlauf der Schweine 1 n .

denen Departe

Go uvernemen

Berke

Ge⸗ meinden

Gehöfte

Bezirke

5 meinden

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U der vorhan (Provinzen,

1

Sperrgebiete ꝛc.).

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Wõche ntliche, bezw.

26. 2. 2 ö . 26. 2. . 114 . 13 21 19. 2. = . 11. 114144 27. 1.2.2. . J 11. 13 17.2 23.2. . w ö. 16.2. 22. 2.

4 *444

dalbmonatliche und monatliche Nachweisungen. 4 4 114 1 —1

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1 1121

9 116. 1 31.1.4. 16 121. 4

haupt verseucht; Ital ien 8 Ber., 9 ** K 222 Geh. überbaupt

Ilwut: O eich 16 Bei, 29 Gem., 32 . n, . . Le, geg , * 1 * *: . Ber, 7 Gem., 15 Geh. überhaupt verseucht; n garn 5 Ber, 5

t. ouhuer !*? je Gn ee reis 1 Geh. überhaupt verseucht.

Gem. neu verseucht

9) Schwe nr: Stãbchenrotlauf und Schweine seuche.

t; U 56 Ber. 215 Gem. ; 3 rn, * 4 ö g 9 Bez., 12 Gem. ũberhaup

—1 4 1 4

1 ü . 47 Gem., 50 Geh. überhaupt verseucht; Kroatie uber: Manar , e, , . a g n r hte, 2 eucht; Belgien 5 Bei. 6 Gem, neu K ,, t verfencht Belgien 6 Bez.

Gem., 17 Geh. Iiberhauyt verseucht; Kroatien · Slavonien ? Bej., 3 Gem., 5 Geh. überhaupt

) Großbritannien: Schweinefieber; Italien: Schweine seuchen (allgemein).

*

61 n- Slavonien 3 Bei, 3 Gem., 17 Geh. über

Slavon ien 5 Bei. 6 Gem., 6 Geb. berhaupt 11 Gem. neu verseucht.

41

2

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗

——

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Rotlauf der Schweine

Nachweisung

Ungarn am 26. Februar 1908 (Kroatien ⸗Slavonien am 19. Februar). (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

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