1908 / 58 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Mar 1908 18:00:01 GMT) scan diff

diejeni die quälen, die sich abrackern, um alle diese 2 e fen ag einma imstande find, die Milch für ihre Sãuglinge zu beschaffen, daß sie der Tuberkulose in die Arme getrieben werden. Was so segenũber mit dem weis auf die Wohlfahrtsbestrebungen jur Berkämpfung der Säug⸗ ingssterblichkeit, der Tuberlulofe! Es kann nur das Zie Sozialpolitik fein, der Uebermacht des Großkapitals entgegen, zutre ihr Grenzen zu ziehen durch die Rückficht auf das Wohl der Gesamtheit. Staatsferretãr hat ung vorgestern unsere Ein⸗ wir solllen davon abgehen, er sei nicht so ein ˖ seine Informationen von beiden Seiten. Von von der er sich frei fühlt, sind auch wir frei; was im gegnerischen Lager vor⸗ Naterial des Unternehmertums. . en Informationen, nr . . dlungen. it cht, denn er müßte ja . 9 Großkapital und gegen die Ausbeutung durch dasselbe iel nehmen. Die Arbeiter haben hre Schidcksale selbst in die de genommen, well ihnen die Programme der anderen Parteien nicht genügten. Die Handlungsgehilfen haben ja jetzt vor unseren Augen eine ähnliche Entwicklung durchgemacht, Ver sprẽchungen sind ihnen gemacht worden sie wollen jetzt Taten sehen! Pat Bestreben der bürgerlichen Parteien und der bũrgerlichen Re⸗ serung ist immer gewesen, die soßlale Lage der Arbeiter nicht zu ördern, sondern zu hemmen. Man will immer erst auf inter- nallondlem Wege einen Arbeiterschutz durchführen. Waren wir es nicht, die eine internationale Verslãndlgung verlangten? Der Wider⸗ fand lag immer nur bei der Regierung. Man beschwert sich über die große Flut der Resolutlonen. Ich frage Sie: welche der an⸗ geregten Fragen ist nicht spruchreif? Wir machen unsere Vorschlãge nur, 9 die Regierung nicht vorwärts schreitet. en, von Gamp war in feinem Widerspruch gegen den Abg. Molkenbuhr in bezug auf die aße if auf dem Lande auf dem Holzwege, Molkenbuhr sprach nur von den Unfällen bei Motoren und Trang missionen, nicht von Un⸗ fallen, die etwa, wie der Abg., von Gamp meinte beim Kartoffel kochen passteren könnten. Die Industrle befürchtet ihren Ruin, wenn die Unfall⸗ verhutungs⸗ und sanitãren Vorschriften erweitert werden. Als es sich seinerzeit um den Schutz der Fabrikarbeiter handelte, sagte die ndelskammer in Plauen, in den Fabriken wäre alles in Ordnung. t, wo es sich um den Schutz der Heimarbeiter handelt, soll nun auf einmal wieder alles in der Heimarbeit in Ordnung sein. Der neue Staatssekrelär sagte, die Krankenkasse würde zu parteipolitischen wecken mißbraucht. Ich frage ihn und die anderen Herren; wel eife liegen für eine solche Behauptung vor? Daß die Arbeiter So laldemokraten zu Beamten wäblen, kann man ihnen doch nicht verargen. Wählen denn die Berussgenossenschaften Sozialdemokraten zu Beamten? Die Arbeiter haben das Recht, ihre Leute in die Kasse zu wählen. Sie werden schon im eigenen Interesse jeden der nicht geeignet ist für eine solche Stelle. das Gesetz über die freien Hilfs⸗ olle. Gewiß gibt es Schwindel daß die Behörden ihre Befugnisse nicht d daß es an einer Selbstverwaltung fehlt, sftanden gewährleistet. Der Zentral⸗ will die Ortskrankenkassen nach dem Wir haben aber in weil darin die manchen Fällen

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von unserer S in Grund und Boden verurteilt ist. Wir h

den Gesegzentwurf fachlich geprüft und (ine ablehnende Stellung

nur eingenommen, wie alle seine Beftimmungen für durchaus

arbeiter feindli ansehen müssen, einmal die Angliederung

an die Berufsgenossenschaften die Kostentragung.

Ferner haben wir eine ganze Rei ständen lokaler Natur.

auch die Ber n f einheitlich behandelt in Mecklenburg nich in Süddeutschland,

Land ißt Bei der

Die Zahlen, im Deutschen Ge⸗

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats sekretãr des Innern, Staatsminister Dr. von Bethmann Hollweg: Meine Herren! Ich verzichte darauf, im Anschluß an die ritil⸗ die der Herr Vorredner soeben an meine neulichen Ausführungen über das Arbeits kammergesetz geknüpft hat, noch einmal auf diese Frage zurückzukommen. Ich fürchte, ich würde mich mit dem Herrn Vor- redner doch nicht einigen. (Sehr richtig! rechts) Ich bin der Ansicht, daß die Frage der Arbeltskammern eine so schwierige und so sehr von sachlichen und positiven Momenten der Wirklichkeit abhängig ist, daß man sie nur ruhig und nüchtern betrachten kann. Ich habe den Ein⸗ druck gehabt, daß die Ausführungen des Herrn Vorredners sich von derjenigen Animositãt nicht haben frei machen können, welche in jedem Schritt der Regierung eine Tat der Arbeiterfeindlichkeit erblickt. (Sehr richtig! rechts.) Ich möchte aber doch auf einen Punkt ganz kurz eingehen, den der Abg. Hoch vorhin betont hat: das ist die Frage der Festsetzung von Invalidenrenten. Der Herr Abgeordnete hat es bemängelt, daß das Verfahren, das bel der Feflsetzung von Invalidenrenten beobachtet wird, Im Aufsichtgwege einer Prüfung unterzogen worden ist, und hat es bellagt, daß das Ergebnis dieser Prüfung eine Verminderung und Zurückniehung von Rentenfestsetzungen gewesen sei. Meine Herren, iu dieser Nachprüfung des Rentenfestsetzungs verfahrens war die Reichs⸗ reglerung verpflichtet. Sie hatte zu der Uebereugung kommen müssen, doß es nicht nur an einzelnen Orten, sondern im ganien dahin gekommen war, Renten auch in solchen Fällen festzusetzen, wo die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Und daß bei den Renten⸗ festsetzungen genau nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren wird, daran haben meines Dafürhalten alle Parteien, Arbeitgeber, aber auch die Arbeiter, ein Interesse. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen) Denn es kann nicht im Interesse des Arbeiters, der die Rente nur dann verlangt, wenn wirklich die Voraussetzungen gegeben sind, liegen, wenn neben ihm eine ganze Reihe von Arbeitern, von Personen Renten empfangen, welche den Vorbedin gungen nicht genügen. (Sehr richtig) Nun sind die Untersuchungen über das Rentenfestsetzungs verfahren durchaus nicht so in Bausch und Bogen ausgeführt worden, wie es nach den Ausfũhrungen des Herrn Abg. Hoch den Anschein haben könnte. Der Herr Abgeordnete sagte, es feien an einem Tage bo Leute vor den Landrat zusammengerufen worden; da sel im summarischen Verfahren festgestellt worden, ob die Renten zu Recht bewilligt seien oder nicht, und dag Ergebnis einer so flüchtigen Behandlung hätte natũrlich nur ein ganz unbefrledigendes sein konnen. Er hat sich des weiteren auf das Gutachten eines Artes bezogen, der die Wahrnehmung gemacht hat, daß, nachdem diese Revisionen stattgefunden haben, eine iu große Strenge bel der Fest˖ sekßung von Renten eingetreten sei. Nun, meine Herren, in der geschilderten summarischen Weise hat sich das Verfahren nicht abgespielt. (Hört! hört! rechts) Eg ist so vorgegangen worden, daß einem beamteten Arzte die gesamten Alten über die nachjuprüfenden Renten mitgeteilt sind, daß er an der Hand dieser Akten am Tage vor dem Termin die betreffenden Renten empfůnger persönllch untersucht hat, und daß am nãächsten Tage bis zu 25 Personen der Kommisston vorgeführt worden sind, wobei der revidierende Arzt den Mitgliedern der Kommission, also Vertretern des Reichgzamts des Innern, des Reichsversicherungsamte, der lolalen Be⸗ hörden, der Versicherungsanstalt, demonstrlert hat, wie er den Fall beurteile. Das ist meiner Anficht nach ein durchaus sachgemäßes und gründliches Verfahren. (Sehr richtig! rechts) Nun will ich gern jugeben, daß eine Folge dieser Reylflonen eine gewisse Reaktion gewesen ist, und das kann gar nicht anders sein. Wenn die rentenfestsetzenden Behörden. auch die dabei be⸗ teiligten Aertte auf Gründ der Rerlflion u der Ueber. feugung kommen, deß fie sih bis vabtn von lum Pell fehlerhaften

strengeren Grundsẽtze eventuell

wobltãtige gewelen

Grundsüten haben leiten laffen, so lst es etwas ganz Natürliches, daß

wiederhole: an diesem Grgebnit haben wir

r richtig! rechts.) anderes Geblet. Der die Verwaltung ge⸗

und daß die verbündeten Regierungen noch nicht in der Lage waren. sich zu der Frage zu äußern.

Nun bin ich der Ansicht, daß die Bestimmung, wonach die Ge⸗

rung einer Armenunterstützung schlechthin von der Wahrnehmung 1 öffentlicher Rechte, insbesondere des Wahlrechts es kommt bei ung aber auch noch der Schöffen. und Geschwornendlenst und einiges andere in Betracht ausschließt, nicht mehr in allen Beziehungen mit der gegenwãrtigen Entwicklung in Uebereinstimmung zu bringen ist. (Sehr richtig! links.) stũtzung hat durch unsere soꝛialpolitische Gesetzgebung einen durchaus anderen Charakter erhalten; denn wir werden nicht verkennen kõnnen, daß welche gegenwärtig Renten auf Grund reichsgesetzlicher Versicherungk⸗ gesetze empfangen, der Armenpflege anheimfallen würde, wenn sie solche Renten nicht erhielten. geben, es bedeutet eine Dissonan, wenn wie es ganz richtig ist der Empfang einer Rente nicht von der Wahrnehmung der öffent. lichen Rechte ausschließt und doch die gewãhrte Armenunterstůtzung schlechthin noch ebenso vlel Einfluß in bejug auf die öffentlichen Rechte haben soll, wie sie früher gehabt hat. Und es kommt noch ein weiteres hinzu. Die Art der Laufe der Jahre außerordentlich verändert. Es wlrd jetzt Armen⸗ unterstũtzung in Formen gegeben, die früher nicht in gleicher Weise üblich waren. Siechenanstalten, in Heilstãtten, ich nenne die Gewährung von freien Schul und Lehrmitteln usw. Kur, die ganze Armengesetzgebung hat erfreulicherweise nach dieser Richtung Kreis um sich gezogen, glaube ich daher für meine Person, daß man an eine Revision der bestehenden Bestimmungen wird herantreten mũssen. einstwellen mit dem preußischen Herrn Minister des Innern in Ver⸗ bindung gesetzt, um mit ihm festzustellen, ob etwa der Weg tatsãchlich gangbar ist, den die Resolution Ablaß uns vorschlägt.

Das Wesen der Armenunter⸗

tatsächlich eine grohe Reihe solcher Personen,

(Sehr richtig! rechts) Und da muß ich zu⸗

Gewährung von Armenunterstũtzung hat sich im Ich nenne die Behandlung in Krankenhäusern, in

hin einen sehr viel weiteren

als es früher der Fall war. Um des willen

Ich habe mich

In der Resolution Ablaß ist es wird das den Herren erinner⸗

lich sein in detaillierter Weise gesagt, welche Formen von Armen⸗ unterstützungen die Einwirkung auf die Wahrnehmung öffentlicher Rechte in Zukunft nicht mehr haben sollen. Unterstützungen in Form freier Lehr⸗ und Lernmittel, freie ärztliche Behandlung, Es ist mir nicht ganz sicher, ob man auf diesem Wege der Detail benennung der einjelnen Formen der Armenunterstũtzung ju dem

Ez sind da genannt

frele Verabreichung von Armeien und einiges weitere.

richtigen Ziel kommen wird, namentlich im Hinblick auf diejenigen

Fälle, wo Armenunterstũtzung infolge des sogenannten abgeleiteten

Unterstũtzungswohnsitzes gewahrt wird, wo also die Armenunterstũtzung

nicht dem Wähler selber gewährt wird, sondern dritten Personen,

welche von ihm den Unterstũtzunggwohnsitz ableiten.

Nicht uninteressant ist es, wie sich andere Staaten und Lãnder zu der Frage gestellt haben. Ich glaube, man kann drei Systeme

unterscheiden. Das eine mißt der Armenunterstũtzung gar keine Eln⸗

wirkung auf die öffentlichen Rechte zu. Das ist der Zustand, wie er

beispielsweise in Frankreich besteht. Ein anderes System folgt dem

Vorschlage der Resolution, detailliert also die einzelnen Formen der

Armenunterstũtzung. Wir haben etwas Aehnliches beispielsweise im

bayerischen Wahlgesetz, wo gesagt worden ist, daß als Armenunter⸗ stätzung nicht anzuseben sei, wenn Kinder Wahlberechtigter aus öffent⸗ lichen Mitteln Unterstützungen genießen. Württemberg hat eine ähn⸗ liche Bestimmung. Ebenso ist es in Baden. Auch Desterreich hat sich diesem System angeschlofsen. Desterreich nennt in seinem Wablgesetz vom 26. Januar 19807 Unterstũtzungen aus Krankenkassen, Unfall, Alters und Invalidenrenten, un⸗ entgeltliche Verpflegung in offentlichen Krankenanstalten, Be⸗ frelung vom Schulgeld, Beteiligung mit Lehrmitteln und mit Stipendien sowie auch Notstandgzaushilfen. Die Wahlprũ fungt⸗ kommission des Deutschen Reichgtags hat bereits in einzelnen Fällen an⸗ erkannt, daß die Gewährung von Lehrmittelfreiheit als Armenunter⸗ stützung nicht anzusehen sei. Einen dritten Weg ist Italien gegangen, deffen Bestimmungen im wesentlichen dahin lauten, daß die einfache Tatsache der gelegentlichen Unterstũtzung, selbst wenn sich diese perlodisch wiederholen sollte, nicht den Verlust des Wahl rechts und der Wählbarkeit nach sich jieht, solange diese Unterstützung nicht alt wesentliches Mittel zum Unterhalt der betreffenden Person dient; zum Verluste der Wahlrechte ist die dauernde Unterbringung in einem öffentlichen Siechenhause oder der regelmäßige Bezug der Mittel jum Lebengunterhalt erforderlich. Es ist dort also danach unterschieden worden, ob es sich um eine dauernde Unterhaltung der betreff enden Person aus Armenmitteln handelt oder nicht; nur in dem ersteren Falle soll der Verlust des Wahlrechts eintreten; alles Andere, Heriodische, Voribergehende, auch sich Wiederholende soll diese Folge nicht haben.

Ich glaube, diese verschiedenen Gesichtsvunkte werden geprüft werden mũssen; bel dieser Prüfung, bin ich, wie ich wiederhole, be⸗ griffen. Wenn sie abgeschlossen ist, werde. ich die Angelegenheit den verbündeten Reglerungen vorlegen, und von deren Entschließung wird dann die weitere Behandlung der Angelegenheit abhängig sein.

(Schluß in der Zwelten Beilage.)

0 sondern

für fich ju erlangen versuchten, dieses

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 7. März

1908.

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Mn 58.

(Schluß aus der Ersten Bell age.)

Meine Herren, der Herr Abg. Dove ist in seiner Rede auf das

englische Patentgesetz jurũckgekommen, insonderheit auf die Bestim mung, welche dem Präsidenten des Patentamts die Befugnis gibt, ein Patent zurückzunehmen, wenn der patentierte Gegenstand oder das patentierte Verfahren ausschließlich oder hauptsachlich außerhalb Englands auggeführt werden. Ich möchte dazu erklãren, daß die Kalserliche Regierung schon vor dem Erlaß des neuen Ge⸗ setzes mit der Regierung in London in Verbindung getreten ist wegen Abschlusseß eines Uebereinkommens, betreffend die Be⸗ seitigung des Ausführungsiwangs für Erfindungen und Muster. Jetzt bat die großbritannische Regierung erklärt, diese Verhandlungen, die damals angeknüpft waren, erst fortsetzen zu können, nachdem über die Wirkung der neuen Voischriften des Gesetzes vom Jahre 1907 ausreichende Erfahrungen vorliegen würden. Ich glaube, daß diese Mittellung einiges Interesse für diejenigen haben wird, welche von der englischen Patentgesetzgebung Gebrauch ju machen in der Lage sind. Der Herr Abgeordnete Dove und in gleichem Sinne hatte das be⸗ sonders der Herr Abg. Stadthagen bei der Beratung des Justiietats getan hat um eine Aeußerung von meiner Seite, betreffend die vom preußischen Ministerüum des Innern eingeführte Inlands⸗ legitimation für ausländische Arbeiter, gebeten. Der Vorgang ist be⸗ kannt, nämlich, daß die preußlsche Regierung für auslãndische Arbeiter besondere Ausweispapiere anfertigen läßt, wobei sie sich der Mitarbeit der deutschen Feldarbeiterzentrale, eines unter staatlicher Aufsicht stehenden Vereins, bedient. Die Ausfertigung der Papiere erfolgt aber durch die Polizeibehörde, und auf deren Verantwortlichkeit hin, und die Polizeibehörde bedient sich lediglich der Mitwirkung der deutschen Feldarbeiterzentrale bei der Beschaffung der Unterlagen für die Auewelepeplere. Nun ist gesagt worden, daß diese Bestimmung der preußischen Reglerung, welche sich auf einen Erlaß vom 21. De⸗ zember 1907 gründet, rechtlich unzulässig sei, weil sie sich in Widerspruch setze mit den Bestimmungen unserer Handels verträge und mit den Bestimmungen von Reichsgesetzen. Diese ausdrückliche Behauptung hat der Herr Abg. Stadthagen aufgestellt und der Herr Abg. Dove hat in gleicher Richtung zum mindesten Bedenken geäußert. Ich halte diese Bedenken nicht für zutreffend. Es handelt sich bei der Maß⸗ nahme deg preußischen Ministeriums des Innern lediglich um eine in das Gebiet der Fremdenpolizei fallende Anordnung. Diese fremdenpolzeilichen Anordnungen sind aber durch unsere handelgpolitischen Vereinbarungen in keiner Weise be⸗ schränkt, wie dies in verschiedenen Handelsverträgen ich nenne speziell den russischen ausgesprochen ist. Ferner hält sich die Ver⸗ fügung des preußlschen Herrn Ministers des Innern auch territorial auch das ist bejweifelt worden durchaus in den Grenzen, inner halb deren die preußische Regierung überhaupt befugt ist, Anordnungen zu treffen. Sie erftreckt sich nur auf diejenigen ausländischen, und zwar landwirischaftlichen und industriellen Arbeiter, welche das preußische Staatsgebiet betreten, und bezieht sich nur auf diejenigen Verhäͤltnisse, welche sich daran innerhalb Preußens anknüpfen.

Bemängelt worden ist auch der Umstand, daß für die Ausfertigung dieser Auswelgpapiere eine Gebühr erhoben wird. Man hat dabei wohl an Bestimmungen gedacht, die sich in den Handelsverträgen be⸗ finden. Beispielsweise enthält der deutsch-schwedische Handelsvertrag eine Bestimmung, die mißverständlicherweise vielleicht auf die Un= zulässigkeit der Erhebung einzelner Gebühren hinführen könnte. Es beißt dort: ö

Soweit nicht der gegenwärtige Vertrag Ausnahmen enthält, sollen die Angehörigen des einen Teils in dem Gebiet des andern Teils weder für ihre Person oder ihren Geschäfts. oder Gewerbe betrieb, noch in bejug auf ihre beweglichen oder unbeweglichen Güter anderen oder größeren, allgemeinen oder örtlichen Abgaben, Auflagen oder Lasten unterliegen als die Inländer. Dort handelt es sich um Abgaben, die einer Art Kopfabgaben gleich⸗ kommen. Hier aber handelt es sich um die Gebühr für die Aus⸗ fertigung eines Ausweispapierg, und ich muß es als durchaus zulãssig betrachten, wenn zur Deckung der entstehenden Kosten hier in der Form der Gebühren ein Kostenbetrag eingefordert wird.

Endlich meines Wisseng war es seitens des Herrn Abg. Stadthagen ist bemängelt worden, daß in den Be⸗ stimmungen dem Landrate die Befugnis zugesprochen worden ist, in einem Vorverfahren darüber Bestimmungen zu treffen, ob das Autweispapier von dem einen Arbeitgeber auf den andern Arbeitgeber umzuschrelben ist. Man hat gemeint, das sei ein Ein- griff in die gerichtliche Hoheit des Reich. Auch dieser Einwand trifft nicht zu. Die Entscheidung des Landrats hat ju erfolgen unter Berücksichtigung etwaiger gerichtlicher oder sonstiger Entscheidungen über das Kontraktsverhältnis und ist außerdem selbstverständlich nur eine vorläufige. Denr betreffenden Arbeiter steht die Anrufung der Gerichte usw. in jeder Beziehung frei. Es soll dies Verfahren vor dem Landrat lediglich einer Beschleunigung dienen, ein Punkt, auf den ich vielleicht nachher noch kurz zurückkomme.

Was dann die Bemängelungen anbetrifft, daß die Vorschristen des Paßgesetzes bei diesen preußischen Anordnungen nicht re— spektiert worden selen, so bemerke ich folgendes: Es ist durch die Verfügung des preußischen Ministers durchaus nicht ein Paßzwang eingeführt worden; es wird dieses Ausweispapier von dem Arbeiter nicht verlangt, um ibm zu gestatten, die preußische Grenze zu üũber⸗ schreiten oder sich im Inland aufzuhalten, sondern es wird das Papier lediglich für ihn ausgefertigt und er soll es führen, um bestimmte Arbelten zu übernehmen. Darin liegt der Unterschied gegenüber den Paßpapieren, und ich kann deshalb auch diesen Einwand als begründet nicht anerkennen.

Meine Herren, wenn ich hiernach zu erklären habe, daß sich die

preußtsche Verfügung weder mit den Handelsverträgen noch mit dem Reichgrecht in Widerspruch setzt, so könnte ich damit meine Aus.

führungen zu diesem Gegenstand beendigen. Ich bitte aber um die

Erlaubnis, auch noch vom praktischen Gesichtspunkt einige wenige Er⸗ örterungen daran anknüpfen zu können.

Wir sind leider in der Notwendigkeit, sowohl in der Industrie, aber vornehmlich in der Landwirtschaft, mit einer großen Anzahl aus⸗ ländischer Arbeiter zu rechnen, weil die inländische Arbeiterschaft das vorhandene Bedürfnis nicht deckt. Ich habe wohl im Laufe dieser Sesston bei verschiedenen Gelegenheiten die Bemerkung gehört, sowohl der Staat wie die Landwirtschaft wären sehr froh darüber, daß eine solche Menge von auswärtigen Arbeitern beschäftigt würden; das hielte den Lohn niedrig und machte es Üüberflüssig, daß namentlich unsere Landwirtschaft mehr dafür sorgte, inländische Arbetter an die Arbeits- stätte zu fesseln. Ich halte das für durchaus unrichtig. (Sehr richtig! rechts) Gewiß, wir begrüßen jeden fremden Arbeiter, welcher sich unseren Gesetzen fügt und der im Lande arbeiten will, gerne und legen ihm keine Schwierigkeiten in den Weg, und dagegen richtet sich auch diese Verfügung, die in Preußen erlassen worden ist, in keiner Weise; aber auf der anderen Seite ist der preußische Staat ent- schlofsen und bereit, alle die Bestrebungen ju unterstützen, welche dahin gerichtet sind, die Beschaffung eines inländischen Arbeiter stammes für die Landwirtschaft, aber auch für die Industrie in jeder Weise zu fördern. (Bravo rechts) Ich halte dies für eine der Lebensfragen unseres Staates (sehr richtig! rechts), eine Frage, die weit über das verhältnie mäßig beschränklere Interesse binausreicht, welches die vorliegende Anordnung des pieußischen Ministers hervor⸗ rufen kann, und ich bin auch der Ansicht, daß es der Landwirtschaft darum zu tun ist, mit inländischen Arbeitern zu arbeiten. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, vom kaufmännischen Standpunkt möchte man ja vielleicht meinen, daß es das Rentabelste sei, mit Salsonarbeltern, mit billigen Saisonarbeitern zu arbeiten, mlt denen man sich nicht mehr in der ganzen übrigen Zeit außerhalb der Salson zu beschäftigen hat. Daß dabei ein besseres finanzielles Ergebnis ernielt wird, halte ich für falsch (sehr richtig! rechts), selbst vom kaufmännischen Gesichtspunkt aus für falsch. Aber auch vom menschlichen Gesichtspunkt aus ist nach unseren Erfahrungen unserer Landwirtschaft viel mehr gedient, wenn sie mit inländischen Kräften rechnen kann. (Sehr richtig! rechts) Ich würde es sehr begrüßen, wenn' die Landwirtschaft diese Bestrebungen, die sie nach dieser Richtung jetzt Gott sei Dank in immer stärkerem Maße an den Tag treten läßt, noch immer weiter fördert.

Gegenwärtig, meine Herren, haben wir aber damit zu rechnen, daß die sogenannte Leutenot, die namentlich die Landwirtschaft zwingt, fremde Arbeite kräfte heranzuziehen, noch vorhanden ist, und da können wir es doch bloß als etwas Zweckmäßiges und Vernünftiges begrüßen, wenn man versucht, in diese Verhältnisse einigermaßen Ordnung hineinzubringen lsehr richtig! rechts), und jwar im Interesse der Arbeitgeber sowohl wie im Interesse der Arbeitnehmer. Den Arbeit gebern ist es ja gar nicht darum zu tun, Arbeiter für kurze Fristen zu bekommen, sondern sie sind darauf angewiesen, für die gesamte Zeit der Frübjahrsbestellung, der Ernte, der Sommer und der Heibst⸗ ernte, sich einen bestimmten Stamm von Arbeitern fest zu sichern, mit dem sie rechnen können lsehr richtig! rechts), und auch die Arbeiter verdingen sich für diese gesamte Zeit. Die in Preußen eingeführte Maßregel soll nun wesentlich dazu dienen, daß entsprechend diesem Abkommen für eine längere Zeit die Arbeiter auch in ihrem Dienst⸗ verhältnis bleiben und daß sie ihren Kontrakt nicht brechen; daran haben alle ein Interesse, welche überhaupt an der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung ein Interesse haben. Die Befürchtung, daß die fremdländischen Arbeiter durch diese Bestimmung dermaßen an die gewählte Arbeltsstätte gebunden wären, daß sie gar nicht mehr zu ihrem Rechte kommen könnten, diese Anschauung balte ich nicht für richtig. Im Gegenteil, ich bin der Ansicht, daß diese Legitimationg⸗ karten auch dem Interesse der Arbeiter dienen werden.

Man hat darüber geklagt, daß die Arbeitgeber solche ausländischen Arbeiter hier und da schlecht und ungerecht behandelt hätten, im Ver⸗ trauen darauf, daß die Leute die Sprache, unsere rechtlichen Einrich⸗ tungen usw. nicht kennen. Sollte das geschehen sein, so würde ich das im äußersten Grade mißbilligen. (Sehr wahr! rechts.) Aber, meine Herren, wenn et gelegentlich geschehen ist und ich glaube in der Tat, es ist hier und da geschehen , so schädigten sich eventuell auch die Arbeitgeber, denen die Arbeiter wegen schlechter Behandlung fortlaufen, dadurch, daß überhaupt in dieser ausländischen Arbeiterschaft eine Wahrung der eingegangenen Kontrakte nicht als etwas Heiliges gilt, daß also die Möglichkeit bestand, ausländische Arbeiter, die kontraktbrüchig geworden waren, wieder ju engagieren und sie an Stelle der inländischen zu setzen. Diese Möglichkeit wird es in Zukunft, Gott sei dank, nicht mehr geben. Derartige Arbeiter werden nicht vorhanden sein, und darum hoffe ich, daß auch diese Bestimmung dahin führen wird, etwaige Uebergriffe gegen die fremden Arbeiter noch mehr wie bisher unmöglich zu machen. Und diesem Gesichtspunkt dient doch auch in erster Linie und allein die Befugnis, die man dem Landrat übertragen hat, daß sich die augländischen Arbeiter an den Landrat wenden sollen, damit dieser in einem Vor⸗ verfahren die Enischeidung trifft, ob er Grund hat, sein Arbeite verbältnig ju wechseln und fortzugehen. Et ist dies die Möglichkeit für den fremdlaͤndischen Arbeiter, in einer tunlichst kuren Frist zu einer Entscheidung ju kommen, zu einer Entscheidung, die, wie gesagt, keine endgültige ist, nament. lich nicht in vermögengrechtlicher Beziehung, die ihm aber doch in vielen Verhältnissen Recht schaffen kann. Und soweit ich die Be⸗ hörden, denen diese Befugnisse übertragen sind, kenne, weiß ich, daß fie, insoweit Arbeiter unrechlmäßig behandelt werden, auch die Partei des Arbeiters nehmen. Ich kann also die Bestimmung nur für praktisch halten und hoffe, daß sie segensreich wirken wird. ( ebhaftes Bravo! rechts.)

Meine Herren, ich gehe nun auf einiges ein, was der Herr

Abgeordnete Frelherr v. Gamp neulich hier vorgetrazen hat. Er hat vermißt, daß ich mich darüber ausgelassen habe, wie ich mir die Reform unserer Arbeiterversicherungsgesetzgebung denke. Meine Herren,

der Herr Abgeordnete Freiherr v. Gamp wolle es mir nicht übel nehmen, wenn ich erwidere: dann hat er wohl die Rede vergessen, die ich bei der ersten Lesung des Etats gehalten habe. Ich habe in dieser Rede die Leitsätze angegeben, nach denen ich bestrebt bin, bei der Reform der Arbeitergesetzgebung zu arbeiten. Und wenn der Herr Abgeordnete Freiherr v. Gamp meinte, vielleicht hätte ich bei den vielen Arbeiten noch keine Zeit gehabt, mich mit dieser Materie zu befassen, so möchte ich darauf erwidern, daß ich die Reform der Arbeiterversicherungsgesetzgebung gegenwärtig für eine der wichtigsten Aufgaben halte, welche meinem Amte vorliegen, und daß ich, soweit meine Kräfte es zulassen, in dieser Angelegenheit auch persönlich tätig bin.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit mein Gewissen entlasten gegenüber einem freundlichen Dank, den der Herr Abgeordnete Freiherr Heyl zu Herrnsheim glaubte an mich richten zu sollen wegen Ein bringung der Novelle zur Gewerbeordnung. Der Dank gebührt nicht mir, sondern dem Grafen Posadowsky, unter dessen Amtsführung diese Nobelle zur Gewerbeordnung ausgearbeitet worden ist; sie ist von mir nur im Bundesrat eingebracht worden. Das möchte ich hier ausdrücklich feststellen. Ich muß diesen Dank ablehnen, aber ich werde dem Reichstage dankbar sein, wenn es mir. glücken sollte, mit ihm die Novelle zur Verabschiedung zu bringen. (Bravo!)

Der Herr Abgeordnete Freiherr v. Gamp hat Klage darüber geführt, daß dem Reichetage eine zu große Anzahl von dickleibigen Drucksachen zugehe, die doch kein Mensch lese. (Heiterkeit) Er hat als Beispiel die Nachweisung der Veränderungen im Grundbesitz des Reiches genannt. Ich darf bemerken, daß es sich dabei um eine Angelegenheit handelt, die das Reichsschatzamt in erster Reibe berührt. Im übrigen würde ich ja gewiß, soweit mein Ressort beteiligt ist, sehr froh sein, wenn die Arbeit, welche auf derartige Zusammen—⸗ stellungen jzu verwenden ist, etwas eingeschränkt werden könnte, und werde gern erwägen, ob es möglich ist. Aber es liegt eine gewisse Gefahr darin: wenn derartige Sachen eingeschränkt werden, laufen wir leicht Gefahr, vom Reichstage den Vorwurf zu bekommen, nunmehr sei die Arbeit nicht ausführlich genug. (Heiterkeit und: Sehr richtig

Bei der Gelegenheit hat der Herr Abgeordnete Freiherr v. Gamp, wohl nur nebensächlich, erklärt, es sei ihm aufgefallen, daß das Reichstagsbureau die Wahlstatistik nochmals habe drucken lassen müssen, weil das Statistische Amt nur 400 Exemplare geschickt hätte, während 450 erforderlich gewesen seien. Ich will dazu be⸗ merken: das Statistische Amt hat dem Reichstage 400 Exemplare— zugestellt, weil es glaubte, die Zahl reiche mit 397 für die Herren Abgeordneten und 3 Exemplaren für das Bureau. Wenn aber weitere gefordert worden wären, so würden sie zweifellos geliefert worden sein, und dann wäre die Drucklegung bier im Reichstage vielleicht vermieden worden.

Der Herr Abgeordnete Freiherr v. Gamp ist in seinen weiteren Ausführungen auf die Vermehrung des Personals der Reichsbehörden eingegangen und hat gebeten, dabei tunlichst sparsam zu sein. Meine Herren, wenn wir zur Spejialberatung meines Etats kommen, werden Sie, wie ich glaube, sehen, daß wir in der Anforderung neuer Stellen im Etat sehr zurückhaltend gewesen find, und ich werde dankbar sein, wenn der Reichstag seinerseits sich auch dieser Zurũckhaltung anschließt. Herr v. Gamp wird aber des bin ich sicher nicht übersehen haben, daß die Vermehrung des Personals bei den Reichsbehörden eine ganz natürliche Entwicklung der Reichsbehörden darstellt, eine natür · liche Folge der unausgesetzten Zuweisung wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Arbeiten, welche auf den Beschlüssen des Reichstags beruhen.

Allerdings hat der Herr Abgeordnete v. Gamp mit dieser Zu⸗ nahme des Personalg an Beamten einen wunden Punkt berührt. Als im vorigen Herbst der englische Minister John Burns mich mit seinem Besuch beehrte, sagte er mir: was ihm am meisten in Deutsch⸗ land auffiele, wäre die Unmenge der Reglements und die Unzahl der Beamten; und die weiteren Bemerkungen, die er an diesen Zustand knüpfte, zeugten nicht davon, daß er große Sympathien mit diesen unseren Verhältnissen hatte. Wir sind tatsächlich, wie ich fürchte, zu einem Höchststand gelangt, der eine derartige Ausgestaltung unseres Beamtenkörperg fordert, daß man hier und da bedenklich wird. (Sehr richtig) Es ist ja gefährlich für einen Staatssekretär des Innern, dag feftzustellen; ich höre schon die Kritik, die mir vorwerfen wird, nun würde die Sozialpolltik überhaupt Halt machen, hier stehe ein Staatesekretär, der Angst davor habe, daß zu viel Beamte gebraucht werden könnten. Ich bin deshalb dem Herrn Abg. Naumann zu be⸗ sonderem Dank für die Ausführungen verpflichtet, welche er neulich anläßlich der Heimarbeiternovelle gemacht hat. Es waren Aus⸗ führungen, die mir zum übergroßen Teil aus der Seele gesprochen waren (Bravol links), die ich selber gern gemacht hätte, wenn ich sie in einer so guten Form hätte bieten können, wie es dem Herrn Abg. Naumann möglich ist. (Bravo! links) Herr Naumann hat, wie ich glaube, sehr zutreffend appelliert von der Fülle der dürren Paragraphen und von dem Heer der die Ausführung dieser Paragraphen kon- trollierenden Beamten an den Menschen, wie er leibt und lebt, und an die Gesinnungen des Menschen. Ich bin, wie ich wiederhole, dem Herrn Abgeordneten aufrichtig und von Herzen dankbar, daß er gerade diesen Gesichtspunkt, den wir bei unserer gesamten Verwaltung etwas mehr ins Auge fassen sollten, in so klarer und schöner Weise hervor—⸗ gehoben hat. Herr Abg. von Gamp hat insonderheit bemängelt die Zunahme der Arbeiten in der Statistik. Nun, wer fordert die Statistik? Sie sind es! (Sehr richtig! links) Ich darf, um nur eine geringe Zahl von Beispielen anzuführen, daran erinnern, daß hier im Jahre 1802 die große Handwerkerenquete verlangt worden ist, im Jahre 1905 die Statistik über die Beschäftigung der Sträflinge, im Jahre 1906 über die Einrichtungen und Vorschriften zur Verhütung bon Explosionen und Feuersgefahr im Bergbau, 1907 die Denkschrift über das Dienstaltersstufensystem der mittleren und unteren Beamten bei der Reichspost. Auch in dieser Session liegt uns eine Reihe

von Resolutionen vor, die sich auf statistische Wünsche richten: die